BUNDESKANZLERAMT .. VERFASSUNGSDIENST

 

 

Gz BKA-810.026/0002-V/3/2008

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiter Herr Mag Alexander FLENDROVSKY

Pers. E-mail alexander.flendrovsky@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2836



Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

 

An

      die  Österreichische Präsidentschaftskanzlei

        die  Parlamentsdirektion

        den  Rechnungshof

        die  Volksanwaltschaft

        den  Verfassungsgerichtshof

        den  Verwaltungsgerichtshof

        alle   Bundesministerien

        das  Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER

        das  Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER

        das  Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL

        das  Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

        alle   Sektionen des Bundeskanzleramtes

        alle   Abteilungen des Verfassungsdienstes

        die          Geschäftsstelle Plattform Digitales Österreich beim Bundeskanzleramt

        die  Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt

        die  Anwaltschaft für Gleichbehandlung

        die  Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

        den  Datenschutzrat

        die  Datenschutzkommission

        den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

        den  Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

        den  unabhängigen Bundesasylsenat

        den  unabhängigen Umweltsenat

        den österreichischen Statistikrat

        die  Bundesanstalt „Statistik Österreich“

        das  Präsidium der Finanzprokuratur

        die  Österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Betrieb AG

        die  Österreichische Post AG

        die  Telekom Austria AG

        die  Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich

        die   Bundes-Jugendvertretung

        die   Finanzmarktaufsicht

        den  Unabhängigen Finanzsenat

        das  Bundesvergabeamt

        die   Bundeswettbewerbsbehörde

        die   Kommunikationsbehörde Austria

        die   Telekom-Control-Kommission

        die   Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

        [1]alle Ämter der Landesregierungen

        die  Verbindungsstelle der Bundesländer

        alle   unabhängigen Verwaltungssenate

        den          Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

*       den  Österreichischen Gemeindebund

*       den  Österreichischen Städtebund

        die  Wirtschaftskammer Österreich

        die  Bundesarbeitskammer

        die  Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

        den  Österreichischen Landarbeiterkammertag

        den  Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

        die  Österreichische Notariatskammer

        die  Österreichische Patentanwaltskammer

        die  Österreichische Ärztekammer

        die  Österreichische Zahnärztekammer

        die        Österreichische Apothekerkammer

        die        Kammer der Wirtschaftstreuhänder

        die        Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

        den          Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

        das          Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

        das          Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

        das          Institut für Europarecht der Universität Wien

        das          Institut für Europarecht der Universität Graz

        das          Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

        das          Institut für Europarecht der Universität Salzburg

        das          Institut für Europarecht der Universität Linz

        das          Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

        die        Österreichische Rektorenkonferenz

        die        Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

        den          Verband der Professoren Österreichs

        das          Österreichische Institut für Rechtspolitik

        die        Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

        die        Österreichische Juristenkommission

        das          Österreichische Normungsinstitut

        die        Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht

        das          Österreichische Institut für Menschenrechte

        die        Österreichische Liga für Menschenrechte

        die        österreichische Sektion von amnesty international

        das          Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

        das          österreichische Helsinki Komitee

        den          Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge

        den          Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

        die        Österreichische Bischofskonferenz

        den          Evangelischen Oberkirchenrat A und HB Wien

        die        Vereinigung der Österreichischen Industrie

        den          Österreichischen Gewerkschaftsbund

        die        Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

*      die        Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        die        Vereinigung Österreichischer Richter

        den          Verband Österreichischer Zeitungen

        den          Österreichischen Seniorenrat

        den          Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

        den          Österreichischen Verband der Internet Service Provider

        die  ARGE Daten

        den          Österreichischen Familienbund

        die        Gesellschaft des Österreichischen Roten Kreuzes

        den          Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

        das          Österreichische Hebammengremium

        das          Forum Mobilkommunikation

       

       

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten geändert wird (DSG-Novelle 2008), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

21. Mai 2008

an die e‑mail-adresse v@bka.gv.at.

 

Auf Folgendes wird besonders hingewiesen:

1. Es sind ausdrücklich – insbesondere vereinfachende ‑ Vorschläge zu einer alternativen Formulierung des Eingriffsvorbehalts in § 1 Abs. 2 DSG 2000 willkommen.

2. Es wird ausdrücklich auch um Stellungnahmen dazu ersucht, ob die Einführung eines „österreichischen Datenschutz-Gütesiegels“ (derzeit nicht im Entwurf enthalten) für sinnvoll und zweckmäßig erachtet wird. Dazu wird auch auf die Website https://www.datenschutzzentrum.de/europrise/ aufmerksam gemacht.

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar ‑ bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu ‑ im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

 

 

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

4. März 2008

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

Elektronisch gefertigt

 



[1] Zustellung (auch) per Post.