Anlage „Statistik“
zur Art. 15a B-VG Vereinbarung
Es sollen gesamtösterreichische, bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zu der Anzahl und Haushaltsstruktur, der Erwerbsposition und der Einkommensquellen der BezieherInnen, der Bezugsdauer, der Höhe der geleisteten Unterstützung sowie den Ausgaben und Einnahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) erstellt werden.
Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt, zur Deckung des Unterkunftsbedarfs aus dem Titel der BMS (bzw. die Wohnbeihilfen von BMS-BezieherInnen im Rahmen der Wohnbauförderung) und zur Krankenhilfe.
Die Statistik Anlage umfasst
- einen Tabellenraster für die von den Ländern zu erhebenden Merkmale sowie
- ein Glossar mit Begriffsdefinitionen.
Auf dieser Grundlage werden die Daten der BMS von den Ländern erhoben und stehen ab 1. September des Folgejahres zur Verfügung.
Eine Übermittlung der Daten in den Tabellen 1, 2, 5, 7, 8 und 11 erfolgt erstmalig im September 2010.
Eine Übermittlung der Daten in den Tabellen 3, 4, 6, 9, 10 und 12 erfolgt erstmalig im September 2011.
nach der Haushaltsform |
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Zahl der Haushalte |
Zahl der Personen |
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Männer |
Frauen |
Kinder |
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Alleinunterstützte ≥ 60/65 |
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- |
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Alleinunterstützte < 60/65 |
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- |
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Paare ohne Kinder ≥ 60/65 |
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- |
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Paare ohne Kinder < 60/65 |
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- |
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Alleinerziehende mit 1 unterstützten Kind |
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Alleinerziehende mit 2 oder mehr unterstützten Kindern |
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Paare mit 1 Kind |
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Paare mit 2 Kindern |
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Paare mit 3 oder mehr Kindern |
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Andere |
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Gesamt |
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nach der Haushaltsform |
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Zahl der Haushalte |
Zahl der Personen |
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Männer |
Frauen |
Kinder |
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Alleinunterstützte ≥ 60/65 |
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- |
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Alleinunterstützte < 60/65 |
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- |
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Paare ohne Kinder ≥ 60/65 |
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- |
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Paare ohne Kinder < 60/65 |
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- |
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Alleinerziehende mit 1 unterstützten Kind |
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Alleinerziehende mit 2 oder mehr unterstützten Kindern |
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Paare mit 1 Kind |
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Paare mit 2 Kindern |
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Paare mit 3 oder mehr Kindern |
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Andere 1) |
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Gesamt |
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1) u.a. Haushalte mit nicht unterstützten Kindern
nach Erwerbskriterien |
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Männer |
Frauen |
Erwerbstätige Personen |
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Erwerbseinkommen < Geringfügigkeitsgrenze |
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Erwerbseinkommen ≥ Geringfügigkeitsgrenze |
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Erwerbsfähige aber erwerbslose Personen |
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ALVG-Bezug |
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kein ALVG-Bezug |
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Nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Personen |
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Erwerbsunfähigkeit (Gutachten) |
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Kinderbetreuungspflichten |
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Pflege von Angehörigen |
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Andere |
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Gesamt1) |
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1) ohne Kinder
4. BezieherInnen von Geldleistungen im Oktober, nach der Einkommensquelle |
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Zahl der Haushalte |
Zahl der Personen |
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Männer |
Frauen |
Kinder |
Haushalte mit Bezug von AlVG-Leistungen |
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Haushalte mit Arbeitseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze |
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Haushalte mit Pensionsbezug |
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Haushalte mit Kinderbetreuungsgeld |
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Haushalte mit sonstigem Einkommen |
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Haushalte mit keinem Einkommen |
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Gesamt |
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5. Bezugsdauer von Geldleistungen während eines Jahres |
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Zahl der Haushalte |
Zahl der Personen |
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Männer |
Frauen |
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≤ 3 Monate |
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4 - 6 Monate |
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7 - 11 Monate |
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Mindestens das gesamte Jahr |
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Bezugsdauer von 20 und mehr Monaten in den letzten 24 Monaten |
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Durchschnittliche Bezugsdauer während eines Jahres |
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6. Mietunterstützungen |
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Zahl der Haushalte |
Zahl der Personen |
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BezieherInnen von Mietbeihilfe1) im Oktober |
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BezieherInnen von Mietbeihilfe1) während eines Jahres |
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BMS-BezieherInnen von Wohnbeihilfe2) im Oktober |
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BMS-BezieherInnen von Wohnbeihilfe2) während eines Jahres |
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1) Die BezieherInnen von Mietbeihilfen sind auch in den Tabellen 1-5 mit zu erfassen.
2) im Rahmen der Wohnbauförderung
7. Krankenhilfe |
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Männer |
Frauen |
Kinder |
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Zahl der Personen während eines Jahres, für die SV-Beiträge geleistet werden |
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Zahl der Personen im Oktober, für die SV-Beiträge geleistet werden |
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Zahl der Personen während eines Jahres von anderen Krankenhilfeleistungen der BMS |
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Zahl der Personen im Oktober von anderen Krankenhilfeleistungen der BMS |
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8. Ausgaben für Geldleistungen, nach der Haushaltsform |
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Jahresaufwand |
Durchschnittliche Richtsatzleistung im Oktober |
Alleinunterstützte ≥ 60/65 |
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Alleinunterstützte < 60/65 |
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Paare ohne Kinder ≥ 60/65 |
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Paare ohne Kinder < 60/65 |
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Alleinerziehende mit 1 unterstützten Kind |
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Alleinerziehende mit 2 oder mehr unterstützten Kindern |
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Alleinerziehende mit Kindern ohne BMS-Unterstützung |
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Paare mit 1 Kind |
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Paare mit 2 Kindern |
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Paare mit 3 oder mehr Kindern |
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Andere |
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Gesamt |
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9. Ausgaben für Geldleistungen, nach Erwerbskriterien (20-60/65 Jährige) |
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Jahresaufwand |
Durchschnittliche Richtsatzleistungen im Oktober |
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Erwerbstätige Personen |
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Erwerbseinkommen < Geringfügigkeitsgrenze |
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Erwerbseinkommen ≥ Geringfügigkeitsgrenze |
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Erwerbsfähige aber erwerbslose Personen |
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ALVG- Bezug |
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Kein ALVG-Bezug |
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Nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Personen |
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Erwerbsunfähigkeit (Gutachten) |
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Kinderbetreuungspflichten |
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Pflege von Angehörigen |
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Andere |
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Gesamt1) |
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1) ohne Kinder
10. Mietunterstützungen |
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Jährliche Ausgaben |
Durchschnittliche Leistung pro Haushalt im Oktober |
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Mietbeihilfen im Rahmen der BMS |
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Wohnbeihilfe für BMS-BezieherInnen1) |
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1) im Rahmen der Wohnbauförderung
11. Jährliche Ausgaben für die Krankenhilfe |
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Ausgaben für SV-Beiträge |
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Andere Ausgaben |
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Gesamt |
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12. Jährliche Einnahmen |
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BMS-Träger (u.a. Gemeinden) |
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Versicherungsträger |
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SV-Träger |
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Sonstige (z.B. AMS) |
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Unterstützte und Drittverpflichtete |
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BMS-BezieherInnen |
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Unterhaltspflichtige Angehörige |
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Sonstige (z.B. Erben, Rückerstattung) |
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Sonstige |
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BMS-Träger anderer Bundesländer |
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GSBG-Beihilfe (Bund) |
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Sonstige (z.B. Rückersätze von Ausgaben, Strafgelder) |
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Gesamteinnahmen des Landes |
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Nettoausgaben des Landes1) |
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1) = Differenz zwischen Ausgaben für Geldleistungen der BMS und Einnahmen. Da die hier angeführten Einnahmen sich nicht nur auf die Ausgaben für Geldleistungen beziehen, sind die Nettoausgaben des Landes lediglich als eine Annäherung zu den Aufwendungen der Länder zu verstehen.
Glossarium
Geldleistungen der BMS:
Personen bzw. Haushalte, die im Rahmen der BMS Leistungen mit und ohne Rechtsanspruch (Drittstaatsangehörige) erhalten. BezieherInnen von Mietunterstützung sowie behinderte Personen mit Geldleistungen aus Mitteln der BMS, die nicht in stationären Einrichtungen leben, sind mit zu erfassen.
Nicht inkludiert sind Personen mit Taschengeldern und BezieherInnen von nichtmonetären Leistungen (vor allem Krankenhilfe und Pflegeleistungen), Personen mit Leistungen aus dem Titel der Hilfe zur Erziehung und zur Erwerbsbefähigung sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Mietunterstützungen:
Jene Leistungen zur Abgeltung des Mietaufwandes (Mietbeihilfe), die aus dem BMS-Budget und/oder aus der Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe für BMS-BezieherInnen) finanziert werden. Die BezieherInnen von Mietbeihilfen aus Mitteln der BMS sind nicht nur in der Tabelle 6 sondern auch in allen anderen Tabellen anzuführen, in denen die BMS-Geldleistungen abgefragt werden.
Haushalt:
Ein Einzelhaushalt oder eine Personengemeinschaft mit mindestens einer BMS-unterstützten Person. Als Angehörige des Haushalts sind die Personen anzugeben, für die gemeinsam BMS-Leistungen gewährt werden. Wenn in einem Haushalt aufgrund fehlender gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen mehrere Personen eine eigenständige BMS-Leistung erhalten, dann sind mehr als ein Haushalt anzugeben.
Alleinunterstützte:
Unterstützte Personen in einem Ein-Personen-Haushalt.
Paare:
Ehepaare und Lebensgemeinschaften, sofern bei den BMS-Leistungen die Äquivalenzrelationen für (Ehe)paare zur Anwendung kommen.
Alleinerziehende:
Es wird unterschieden zwischen Alleinerziehenden mit unterstützten Kindern und Alleinerziehenden, bei denen kein Kind durch die BMS unterstützt wird (Unterhaltszahlungen liegen über dem BMS-Richtsatz für Kinder).
Kinder:
Minderjährige, die mit zumindest einer erwachsenen Person im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Altersgrenzen:
Die Altersgrenze < und ≥ 60 Jahre betrifft Frauen, jene < und ≥ 65 Jahre Männer. Überschreitet in einem Paarhaushalt einer der beiden Partner die jeweilige Altersgrenze, wird der Haushalt der Kategorie ≥ 60/65 zugeordnet.
Geldleistungen im Oktober:
Mehrere Leistungen eines Haushalts während des Monats Oktober werden nur einmal gezählt. Bei etwaigen mehrmonatigen im Oktober getätigten Auszahlungen sind nur die für den Oktober geltenden Leistungen zu berücksichtigen. Etwaige Sonderzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.
Zahl der BezieherInnen von Geldleistungen während eines Jahres:
Auch bei zeitlich unterbrochenen Zahlungen während des Jahres werden Haushalte bzw. Personen nur einmal gezählt.
Zeitpunkt für die Charakterisierung der BezieherInnen:
Für jene Tabellen, die sich auf den Monat Oktober beziehen, gilt als Stichtag jeweils der 31.10., für Jahrestabellen jeweils der 31.12. Ist dies nicht möglich, ist der zur Erhebungsperiode kürzest mögliche Abstand zu wählen.
Dauer des Bezugs:
Mehrere unterbrochene Bezüge eines Haushalts während eines Jahres werden addiert. Eine Bezugsdauer von länger als 3 aber kürzer als 4 volle Monate wird zur Kategorie „4 – 6 Monate“ gezählt. Analoges gilt für die anderen zeitlichen Kategorien.
Durchschnittliche Bezugsdauer während eines Jahres:
Die monatliche (auch zeitlich unterbrochene) Bezugsdauer der Haushalte während eines Jahres wird durch die Zahl der während eines Jahres beziehenden Haushalte dividiert.
BezieherInnen von Geldleistungen nach Erwerbskriterien:
Tabelle 5 zum Arbeitskräftepotenzial stellt im Gegensatz zu den anderen BezieherInnen-Tabellen ausschließlich auf Personen ab. Besteht z.B. ein Haushalt aus einer Person mit Bezug von AlVG-Leistungen und einer nichterwerbstätigen Person mit Betreuungspflichten, so sind diese Personen den jeweiligen Kategorien zuzuordnen.
Kann eine Person mehreren Positionen zugeordnet werden, dann gilt folgende hierarchische Reihenfolge: 1) Erwerbstätige mit Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, 2) Personen mit ALVG-Bezug, 3) Erwerbsfähige aber erwerbslose Personen ohne ALVG-Bezug, 4) nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende Personen aufgrund von Beeinträchtigungen bzw. Betreuungspflichten, 5) Personen mit Erwerbseinkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Beispiel: Eine Person, mit einer ALVG-Leistung und einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze ist der Kategorie 2) unterzuordnen.
BezieherInnen nach der Einkommensquelle:
Die Zuordnung der BezieherInnen zu den genannten Kategorien geschieht hierarchisch. Erhält ein Haushalt ALVG-Leistungen, so ist er dieser Kategorie zuzuordnen, egal ob auch andere Einkommen bezogen werden. Erhält ein Haushalt Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, aber keine ALVG-Leistungen, so zählt der Haushalt zu denen mit Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, unabhängig davon, ob auch andere Einkommen bezogen werden. Werden Pensionen und keine ALVG-Leistungen und Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen, so ist der Haushalt dieser Kategorie zuzuordnen, unabhängig davon, ob weitere Einkommen bezogen werden etc.
Ausgaben nach Erwerbskriterien:
Besteht ein Haushalt aus mehreren Personen und können diese Personen unterschiedlichen Positionen zugeordnet werden, so gilt für den Haushalt folgende hierarchische Reihenfolge: 1) Erwerbstätige mit Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, 2) Erwerbslose Personen, 3) Nichterwerbspersonen, 4) Erwerbseinkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Nettoausgaben des Landes:
Das entspricht den Kosten des BMS-Trägers Land, die ihm nach Abzug der Einnahmen 1) bis 4) zu tragen bleiben. Bei 100%-Kostentragung durch einen anderen BMS-Träger als das Land wären stattdessen die Nettokosten dieses BMS-Trägers hier auszuweisen.