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BMF – VI/1 Hintere Zollamtstraße 2b A-1030 Wien
DVR: 0000078 |
BMF-010000/0018-VI/1/2008 |
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Betreff: |
Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 9. Mai 2008 übermittelt wurde.
Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form der Frau Präsidentin des Nationalrates zuzuleiten.
Anlage
28. April 2008
Für den Bundesminister:
Mag. Gierlinger
(elektronisch gefertigt)
FORMBLATT ZUR DARSTELLUNG VON |
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VERWALTUNGSLASTEN FÜR UNTERNEHMEN |
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Rechtsvorschrift |
AbgabenänderungsGesetz 2008: Alkohol-, Bier-, Mineralöl-, Tabak- u. SchaumweinsteuerG |
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bisherige Verwaltungslasten der Rechtsvorschriften in Mio. Euro |
27 |
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erwartete Verwaltungs-lasten der neuen/geänderten Rechtsvorschrift in Mio. Euro |
25,7 |
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Belastung/Entlastung in Mio. Euro* |
1,3 |
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*Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen und den erwarteten Verwaltungslasten der neuen/geänderten Rechtsvorschrift. |
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Beschreibung der neu eingeführten/Änderungen bestehender Informations-verpflichtungen, die zu der erwarteten Belastung/Entlastung führen sollen |
In den angeführten Verbrauchssteuergesetzen wird die Möglichkeit zur Einbringung elektronischer Anmeldungen und Ansuchen wird vorgesehen. Daraus wird eine Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen um 1,3 Mio. Euro pro Jahr erwartet. |
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Der Arbeitsaufwand für papiermäßig abgegebene Anmeldungen und Ansuchen lässt sich durch den Einsatz elektronischer Übermittlungsmöglichkeiten verringern. Aus der elektronischen Verbrauchsteueranmeldung ergeben sich auch Vereinfachungen bei den Dokumentations- und Aufzeichnungsverpflichtungen. |
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Darstellung, aus welchen Gründen die Informations-verpflichtungen notwendig sind und welcher Nutzen damit verbunden ist (§ 14a Abs. 1 Z 3 BHG); Begründung der Notwendigkeit geplanter neuer Belastungen; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Entlastung u |
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