Vorblatt

Probleme:

Um vor dem Hintergrund der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) zu gewährleisten, die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise verlorene Zuschüsse (Grants) zur Verfügung stellen, sind weitere Wiederauffüllungen ihrer Mittel erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative) und der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die IDA und den AfEF, die durch zusätzliche Mittel internationaler Geber abgedeckt werden müssen. Im Dezember 2007 wurden die Verhandlungen betreffend eine 15. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15) und eine 11. Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF‑XI) abgeschlossen. Gleichzeitig konnten die Verhandlungen zur weiteren Umsetzung der außerordentlichen Wiederauffüllungen im Rahmen der MDRI für die IDA bis 2019 und für den AfEF bis 2020 abgeschlossen werden.

Ziel und Inhalt:

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der angeführten finanziellen Beiträge an die betreffenden internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit anderen Gebernationen vorgehen will, keine.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich der Bund:

-       zur Beteiligung an IDA‑15 in Höhe von 328.900.000 EUR;

-       zur Beteiligung an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative - MDRI (siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) in Höhe von 13.130.000 Sonderziehungsrechten (SZR);

-       zur Beteiligung an ADF XI in Höhe von 97.000.000 EUR;

-       zur Beteiligung an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds im Rahmen der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI; siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) in Höhe von 16.902.537,80 Sonderziehungsrechten (SZR);

-       zur Leistung eines Beitrages an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten HIPC-Trust Fund in Höhe von 11.770.000 EUR.

Die österreichischen Beiträge sollen durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, durch Barzahlungen sowie durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der IDA und dem AfEF geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Barzahlungen und der Bundesschatzeinlösungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 sind aus den Zahlungsplänen für die Wiederauffüllungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen ersichtlich; diese Beträge sind ebenso wie der Beitrag zum HIPC-Trust Fund auf die österreichische Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) anrechenbar.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Mit nennenswerten Auswirkungen auf die Verwaltungsbehörden und auf die österreichische Wirtschaft ist durch die Beitragsleistung nicht zu rechnen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der IDA und mit dem AfEF ist für österreichische Unternehmen bei der weiteren Bearbeitung von Märkten in Entwicklungsländern jedoch förderlich.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.

Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

In umweltpolitischer Sicht unterstützt die Beitragsleistung Klimaschutz- und Erneuerbare Energie-Maßnahmen der IDA und des AfEF in den ärmsten Entwicklungsländern.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Die Beitragsleistung unterstützt Maßnahmen der IDA und des AfEF zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in den ärmsten Entwicklungsländern.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG.


Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Schwerpunkt der zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) Österreichs liegt, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, in den Bereichen Internationale Finanzinstitutionen und Entschuldung. Während sich Österreich in der bilateralen Hilfe auf eine kleine Zahl von Schwerpunktländern konzentriert, können mit den Beiträgen zu multilateralen Institutionen alle Entwicklungsländer erreicht werden, die mit den entsprechenden Organisationen zusammenarbeiten.

Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU‑15 mindestens 0,51% des BNE an ODA‑Quote bis 2010 und mindestens 0,7% des BNE an ODA‑Quote bis 2015 zu erreichen. Außerdem sollen die Mittel aus EZA‑Maßnahmen für afrikanische Länder gemäß internationalen Abmachungen deutlich gesteigert werden. Die gegenständlichen Beitragsleistungen stellen eine wesentliche Voraussetzung zur zeitgerechten Umsetzung dieser Ziele dar.

Das Mandat der im Jahre 1960 als Tochterinstitut der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründeten Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern der Weltbank effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der Armut zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine Herausforderung, die weit in die Zukunft hineinreicht; die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hilft dabei, das Humankapital, die Institutionen und die Infrastruktur aufzubauen, die gebraucht werden, um Wachstum auf einer gerechten und dauerhaften Basis möglich zu machen. Mitglieder der IDA sind derzeit 166 Länder, wobei Österreich bereits 1961 beigetreten ist.

Auch das Mandat des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) baut auf Armutsreduktion auf. Der Afrikanische Entwicklungsfonds wurde im Jahr 1973 als rechtlich selbständige Organisation, die jedoch organisatorisch und personalmäßig eng mit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) verbunden ist, gegründet. Mitglieder sind derzeit 25 nicht‑regionale Länder und die AfEB als Vertreterin ihrer 53 afrikanischen Mitgliedsländer. Österreich ist 1981 dem AfEF beigetreten.

Im Gegensatz zur Weltbank und zur AfEB, die sich vorwiegend auf den internationalen Kapitalmärkten refinanzieren, sind die IDA und der AfEF auf die Beiträge ihrer reicheren Mitgliedsländer angewiesen. Ihre Mittel müssen daher von Zeit zu Zeit „aufgefüllt“ werden, was in der Regel alle drei Jahre geschieht.

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für ansonsten in Einzelgesetzen normierte Wiederauffüllungen bzw. Beitragsleistungen an die IDA, den AfEF und den bei der IDA eingerichteten HIPC-Trust Fund schaffen, zu denen sich Österreich unter Berücksichtigung der im § 1 EZA‑G, BGBl. I Nr. 49/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2003 festgelegten Zielsetzungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit auf Grund von multilateralen Vereinbarungen verpflichtet. Nachdem im Dezember 2007 die Verhandlungen über die entsprechende Wiederauffüllungen der IDA und des AfEF zeitgleich abgeschlossen worden sind, bezweckt die Zusammenfassung im vorliegenden Entwurf eines einzigen Bundesgesetzes eine Reduzierung der Anzahl der ansonsten erforderlichen parallel ablaufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Zusammenziehung dieser gleichartigen Regelungsbereiche in einem einzigen Bundesgesetz soll gleichzeitig der Vereinfachung und Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes dienen.

IDA‑15 und HIPC Trust Fund:

Die IDA ist der weltweit wichtigste Kanal zur Bereitstellung konzessionärer Finanzierungen für die einkommensschwächsten Entwicklungsländer mit einem maximalen jährlichen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von (im Jahr 2008) 1.065 US‑Dollar, die die marktnahen Konditionen der Weltbank nicht aufbringen können. Ihre Begünstigten sind die Menschen von 80 Ländern, die eine Gesamtbevölkerung von rund 2,5 Milliarden haben. Rund die Hälfte der Mittel der IDA wird dabei in Sub‑Sahara Afrika eingesetzt.

Die IDA finanziert Investitionsprojekte und Programme für die wirtschaftliche Strukturanpassung zu besonders "weichen", für die ärmsten Länder erschwinglichen, Konditionen. IDA-Kredite sind zinsenfrei, lediglich für den jeweils aushaftenden Betrag wird eine Verwaltungsgebühr von 0,75% verrechnet; die Laufzeit der Kredite beträgt 20, 35 oder 40 Jahre. Bei allen Krediten wird ein tilgungsfreier Zeitraum von zehn Jahren eingeräumt. Das IDA-Kreditportfolio betrug zum 30. Juni 2007 126,974 Milliarden US‑Dollar.

Neben Krediten können seit IDA‑13 im begrenzten Ausmaß auch verlorene Zuschüsse (Grants) durch die IDA vergeben werden. Diese werden auf Basis der Verschuldungskennzahlen eines Empfängerlandes vergeben (Schuldentragfähigkeitsanalysen). Bei IDA‑14 erreichten sie ein Ausmaß von ca. 22% des Gesamtvolumens.

Im Dezember 2007 wurden die Verhandlungen betreffend eine 15. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15) abgeschlossen. Der Gouverneursrat der IDA beschloss am 25. April 2008 die entsprechende IDA‑15 Resolution.

Das Volumen an Mitteln für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit („Official Development Assistance“ - ODA) ist in den letzten Jahren in Verfolgung der Millenniumsentwicklungsziele weltweit deutlich angestiegen. Die komplexe Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit einer steigenden Anzahl von neuen Geberländern wie China oder Indien (Süd-Süd Hilfe), neuen Instrumenten und Organisationen (Globale Fonds) und auch privaten Gebern (Gates Stiftung) erschwert jedoch trotz gesteigerter Mittel die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen durch die entstehenden Koordinationsprobleme. Mit IDA‑15 wird die Rolle der IDA als die wichtigste Plattform für die internationale Koordination der Entwicklungszusammenarbeit ausdrücklich bestätigt.

Neben dieser Koordinationsaufgabe wird sich die IDA besonders der schwierigen Frage der Unterstützung von „Fragilen Staaten“ widmen, wobei die offenen finanziellen Rückstände dieser Staaten gegenüber der Weltbank und der IDA im Rahmen von IDA‑15 in systematischer Weise durch Verwendung von gesondert ausgewiesenen Gebermitteln beglichen werden sollen.

Schlüssel zur Armutsreduktion ist für die IDA die Schaffung von Infrastruktur für arme Gemeinschaften z.B. bezüglich Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung. Gleichzeitig sollen die Förderung von regionaler Kooperation und die Förderung des Privatsektors als Wachstumsmotor und als Schaffer von Arbeitsplätzen für die arme Bevölkerung weiter ausgebaut werden. Bei allen Planungen wird sich die IDA in Entwicklungsländern auf greifbare Entwicklungsresultate auf Länderebene konzentrieren. Aktivitäten der IDA tragen auch zur Umsetzung des „Gender“ Aktionsplans der Weltbankgruppe bei.

Die IDA wird Klimaschutzmaßnahmen standardmäßig in ihre Aktivitäten in den ärmsten Ländern integrieren und sicherstellen, dass Klimaschutz und Armutsreduktion in kohärenter Weise behandelt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei aus der Sicht Österreichs dem Einsatz von Erneuerbaren Energien zu, was durch die Leistung eines zusätzlichen österreichischen Beitrags zu IDA‑15 unterstrichen wird.

IDA‑15 wird das Schuldenproblem der ärmsten Länder weiterhin systematisch auf Basis von Schuldentragfähigkeitsanalysen berücksichtigen. Die Länder mit den größten Schuldenproblemen, insbesondere in Sub-Sahara Afrika, werden keine neuen Schulden in Form von IDA‑Krediten mehr aufnehmen, sondern ausschließlich Grants erhalten. Länder mit einer besseren Schuldentragfähigkeit erhalten je nach ihrer Lage entweder einen Mix aus Grants und IDA‑Krediten oder nur IDA‑Kredite.

Die IDA nimmt auch an der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC‑Initiative) teil. Rückzahlungen von IDA‑Krediten werden dabei teilweise erlassen. Zur Erhaltung der Finanzkraft von IDA werden auch diese Kreditausfälle durch die Geber im Rahmen von IDA‑15 abgedeckt. Der österreichische Beitrag dazu ist Teil des in den Verhandlungen zugesagten Gesamtbeitrags zu IDA‑15. Zur Wahrung der Transparenz von Entschuldungsmaßnahmen bei IDA‑15 wird dieser Beitrag aber über den bei der IDA zu diesem Zweck eingerichteten Treuhandfonds (HIPC-Trust Fund), über den Österreich schon früher Beiträge zur HIPC‑Initiative geleistet hat (BGBl. I Nr. 92/2001 vom 3. August 2001; BGBl. I Nr. 110/2005 vom 14. Oktober 2005), abgewickelt werden.

Insgesamt werden für IDA‑15 für die Periode 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 voraussichtlich rund 26,9 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR) zur Verfügung stehen, die für Ausleiheaktivitäten und Vergabe von Grants Verwendung finden können. Diese Summe setzt sich aus Rückflüssen und Annullierungen nicht in Anspruch genommener IDA-Kredite, internen Ressourcen der IDA, Gewinntransfers der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) und der Internationalen Financorporation (IFC) und neuen Geberzusagen zusammen. Die neuen Geberzusagen für IDA‑15 belaufen sich dabei auf rund 16,5 Mrd. SZR. Dies repräsentiert gegenüber IDA‑14 einen 42% Anstieg. Trotz der Bemühungen Österreichs und anderer europäischer Geber verbleibt gemessen am bei neuen Geberzusagen gesteckten Ziel der Verhandlungen von rund 19,94 Mrd. SZR eine relativ große strukturelle Finanzierungslücke in Höhe rund 3,43 Mrd. SZR.

Zeichnungsurkunden sollen bis 15. Dezember 2008 hinterlegt werden. Die 15. Wiederauffüllung tritt in Kraft, sobald Staaten zumindest für 9,696 Mrd. SZR Zeichnungsurkunden hinterlegt haben.

ADF‑XI:

Der AfEF finanziert zu besonders günstigen Bedingungen (zinsenlose Kredite mit langen Laufzeiten oder Grants) Niedrigeinkommensländer in Afrika, die sich reguläre Darlehen der AfEB nicht leisten können. So erhalten 38 afrikanische Länder, die auch bei der Weltbankgruppe nur konzessionäre Finanzierungen erhalten, nur Mittel des AfEF und keine der AfEB. Zwei weitere Länder erhalten sowohl Mittel des AfEF wie auch der AfEB.

Zum Jahresende 2007 beliefen sich die kumulativen Genehmigungen des AfEF auf 17,5 Mrd. SZR. Die dabei finanzierten Hauptsektoren waren Landwirtschaft, Soziales und Transport.

Die operationelle Ausrichtung der im Jahr 2007 verhandelten 11. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF‑XI) umfasst Infrastruktur, „Governance“ und regionale Integration. Im Wege dieser Bereiche sollen Wachstum, Fortschritte in fragilen Staaten, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Soziales unterstützt werden.

Bis zu 17,5% der Mittel unter ADF‑XI sind für regionale Operationen vorgesehen. 7,5% der Mittel wurden für „Fragile Staaten“ reserviert. Zumindest 75% der danach verbleibenden Mittel werden für Investitionsprojekte und –programme sowie technische Hilfe verwendet, maximal 25% für politikbezogene Aktivitäten. Als Finanzinstrumente werden weiterhin Darlehen und Grants dienen.

Die Verhandlungen betreffend die 11. allgemeine Wiederauffüllung der Mittel des AfEF für die Jahre 2008 bis 2010 konnten im Dezember 2007 mit einem Gesamtvolumen von rd. 3,7 Mrd. SZR abgeschlossen werden; zusätzlich stehen noch rd. 2 Mrd. SZR an internen Mitteln zur Verfügung, was damit einem Gesamtvolumen der Wiederauffüllung von rund 5,7 Mrd. SZR entspricht. Der Gouverneursrat des AfEF beschloss am 28. März 2008 die entsprechende ADF‑XI Resolution. Zeichnungsurkunden sollen bis 31. März 2008 hinterlegt werden. Die 11. Wiederauffüllung tritt in Kraft, sobald Staaten zumindest für rund 1,1 Mrd. SZR Zeichnungsurkunden hinterlegt haben.

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI):

Anlässlich der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) kam es im Jahr 2006 zur Vereinbarung einer gesonderten außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006). Ziel der MDRI ist es, eine dauerhafte Lösung des Verschuldungsproblems der „Highly Indebted Poor Countries (HIPC)“ - Entwicklungsländer zu erzielen, um somit einen Beitrag zur Erreichung der von den Vereinten Nationen beschlossenen Millenniumsentwicklungsziele in den betroffenen Ländern zu setzen. Insgesamt kann die MDRI daher als Erweiterung und Vertiefung zur bestehenden HIPC Initiative gesehen werden, an der sich Österreich schon früher aktiv beteiligt hat (BGBl. I Nr. 92/2001 vom 3. August 2001; BGBl. I Nr. 110/2005 vom 14. Oktober 2005).

Die MDRI besteht einerseits aus dem sofortigen, vollständigen und unwiderruflichen Schuldenerlass durch die IDA und den AfEF gegenüber den Ländern, die die HIPC Initiative abgeschlossen haben und andererseits aus einer Kompensation dieser beiden Institutionen durch zusätzliche ("Dollar for Dollar") Zahlungen der Geberländer über den gesamten Zeitraum der abgeschriebenen Kapital- und Zinsendienste. Der Gesamtzeitraum der MDRI erstreckt sich über 40 (IDA) bzw. 50 Jahre (AfEF). Im Verhandlungsrhythmus der regulären Wiederauffüllungen von IDA und AfEF werden zeitgleich auch für den dann jeweils geltenden Auszahlungszeitraum der durch diese Institutionen vergebenen weichen Kreditfinanzierungen die Zahlungsverpflichtungen der Geber im Verhandlungsweg angepasst. Österreich kommt seinen bisher abgegebenen Absichtserklärungen im vollen Umfang nach und trägt zusätzlich freiwillig zur teilweisen Schließung der Österreich zuzurechnenden strukturellen Finanzierungslücke der MDRI bei. Österreich setzt so eine wesentliche Maßnahme zur Lösung des Schuldenproblems der ärmsten, hochverschuldeten Länder und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Finanzielle Auswirkungen:

IDA‑15 und HIPC‑Trust Fund

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑15 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Gesamtbeitrag von 1,52% an der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 19,94 Mrd. SZR zugesagt, das sind rd. 303,79 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht (1 SZR = 1,12141 EUR), 340.670.000 EUR.

Der im Geberbericht ausgewiesene österreichische Gesamtbeitrag setzt sich dabei aus einem Grundbeitrag in Höhe von 277,91 Mio. SZR bzw. 311.650.000 EUR (1,56% der Grundbeiträge), einem Zusatzbeitrag in Höhe von 7,8 Mio SZR bzw. 8.750.000 EUR zur Bereinigung von finanziellen Rückständen „Fragiler Staaten“ gegenüber der IDA, einem Zusatzbeitrag in Höhe von 7,58 Mio. SZR bzw. 8.500.000 EUR im Zusammenhang mit Aktivitäten der IDA im Bereich Klimaschutz und Erneuerbare Energien sowie einem Beitrag zum HIPC‑Trust Fund als Ersatz für IDA‑Kreditausfälle in Höhe von 10,5 Mio. SZR bzw. 11.770.000 EUR zusammen.

Der österreichische Grundbeitrag in Höhe von 311.650.000 EUR und der Zusatzbeitrag in Höhe von 8.750.000 EUR zur Bereinigung von finanziellen Rückständen „Fragiler Staaten“ gegenüber der IDA sollen zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in drei gleichen Raten in den Jahren 2009 bis 2011, geleistet werden. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 8.500.000 EUR im Zusammenhang mit Aktivitäten der IDA im Bereich Klimaschutz und Erneuerbare Energien soll durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn in der IDA und der Beitrag zum HIPC‑Trust Fund als Ersatz für IDA‑Kreditausfälle in Höhe von 11.770.000 EUR soll in drei gleichen jährlichen Raten in den Jahren 2009 bis 2011 in bar geleistet werden. Die budgetären Auswirkungen der Einlösung von Bundesschatzscheinen in den Jahren 2009 bis 2014 ergeben sich aus dem nachstehenden Einlösungsplan (Tabelle 1); diese Beträge sind ebenso wie der Beitrag zum HIPC‑Trust Fund in den Jahren 2009 bis 2011 auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar.

Tabelle 1: Einlösungsplan IDA‑15

Jahr

in %

in EUR

2009

5,4

17.301.600

2010

13,1

41.972.400

2011

22,0

70.488.000

2012

24,5

78.498.000

2013

23,4

74.973.600

2014

11,6

37.166.400

Summe

100,0

320.400.000

ADF-XI

Österreich hat während der Verhandlungen über ADF‑XI - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Beitrag von 2,34% der angestrebten Geberwiederauffüllung von rd. 3,7 Mrd. SZR, das entspricht 86,55 Mio. SZR bzw. auf Basis des vereinbarten durchschnittlichen Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Sonderziehungsrecht (1 SZR = 1,1208 EUR), 97.000.000 EUR, zugesagt.

Der österreichische Gesamtbeitrag i.H.v. 97.000.000 EUR soll durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen, und zwar in drei gleichen Raten in den Jahren 2008 bis 2010 geleistet werden. Die entsprechenden budgetären Auswirkungen der Einlösung von Bundesschatzscheinen in den Jahren 2008 bis 2013 ergeben sich aus dem nachstehenden Einlösungsplan (Tabelle 2). Dieser Betrag ist auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar.

Tabelle 2: Einlösungsplan ADF‑XI

Jahr

in %

in EUR

2008

16,67

16.166.666,67

2009

16,67

16.166.666,67

2010

16,67

16.166.666,67

2011

16,67

16.166.666,67

2012

16,67

16.166.666,67

2013

16,67

16.166.666,67

Summe

100,00

97.000.000,00

Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI)

Österreich hat sich bei den ursprünglichen Verhandlungen über die MDRI im Jahr 2006 grundsätzlich bereit erklärt, einen Beitrag in Höhe von 0,78% (österreichischer Anteil IDA‑13) an der außerordentlichen Wiederauffüllung der IDA und einen Beitrag in Höhe von 1,65% (österreichischer Anteil ADF‑X) an der außerordentlichen Wiederauffüllung des AfEF zu leisten (siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006). Österreich hat diese Beiträge vorerst nur für die ersten zehn Jahre bis 2016 für die IDA und den AfEF fix zugesagt und eine Absichtserklärung für Zahlungen über die restliche Laufzeit von MDRI, d.h. bis 2044 für die IDA und bis 2054 für den AfEF, abgegeben. Anlässlich der regulären Wiederauffüllungen von IDA‑15 und ADF‑XI hat sich Österreich – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - bereit erklärt, die Verpflichtung für weitere Zahlungen im Rahmen der außerordentlichen Wiederauffüllungen der IDA und des AfEF im Rahmen der MDRI zu übernehmen. Für die IDA hat Österreich Beiträge in Höhe von 13.130.000 SZR zugesagt, die in drei Raten von 2017 bis 2019 in bar geleistet werden sollen. Für den AfEF hat Österreich Beiträge in Höhe von 10.222.193,51 SZR zugesagt, die in vier Raten von 2017 bis 2020 in bar sowie durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn im AfEF geleistet werden sollen. Die entsprechenden budgetären Auswirkungen in den Jahren 2017 bis 2020 ergeben sich aus dem nachstehenden Zahlungsplan (Tabelle 3), wobei sich Änderungen einerseits durch Verschiebung der jährlichen Zahlungen und andererseits durch zukünftige Wechselkursanpassungen bei den in Euro ausgewiesenen Gesamtbeträgen ergeben können; diese Beträge sind auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar.

Im Rahmen des AfEF bewirkt Österreich durch seinen Beitrag in Höhe von 1,65% der Gesamtgeberbeiträge eine strukturelle Finanzierungslücke in Höhe von rund 35,96 Mio SZR über die gesamte Laufzeit von MDRI. Im Laufe der Verhandlungen zu ADF‑XI stieß dies auf Kritik der anderen Gebernationen, die im Sinne der Lastenteilung der internationalen Gebergemeinschaft den ihnen zuzurechnenden Anteil an der strukturellen Finanzierungslücke bereits freiwillig geschlossen haben. Österreich hat sich daher – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - bereit erklärt, die Österreich zuzurechnende strukturelle Finanzierungslücke auf freiwilliger Basis vorerst in der Höhe von 6.680.344,29 SZR zu schließen. Dieser Beitrag soll durch fix vereinbarte Anrechnung von durch Liquidität bedingtem Zinsgewinn im AfEF geleistet werden.

Tabelle 3: Zahlungsplan MDRI (in Mio. SZR und EUR; Summen enthalten Rundungsdifferenzen)


Jahr

IDA

AfEF

Gesamt

SZR

SZR

SZR

EUR

2017

4,37

2,30

6,67

7,48

2018

4,38

2,52

6,90

7,74

2019

4,38

2,58

6,96

7,80

2020

 

2,60

2,6

2,91

Summe

13,13

10,00

23,13

25,94

Für die in Euro ausgewiesenen Gesamtbeträge wurden folgende Umrechnungskurse herangezogen: IDA: 1 SZR = 1,12141 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 1. April bis 20. September 2007; AfEF: 1 SZR = 1,1208 EUR, durchschnittlicher Kurs vom 1. April bis 30. September 2007.

Kompetenzgrundlage:

Bei den gegenüber der IDA und dem AfEF zu den vorgesehenen Beteiligungen und Beitragsleistungen Österreichs abzugebenden Verpflichtungserklärungen handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl.Nr. 49/1921, werden diese Erklärungen vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B‑VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Daher kann der Bundesrat gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen zur Vollziehung ist auf Grund von Abschnitt D Ziffer 11 der Anlage 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 gegeben.

Besonderer Teil

Zu § 1 Ziffer 1:

Zur fünfzehnten allgemeinen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15)

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑15 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 1,56% gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 311.650.000 EUR, zugesagt. Damit hält Österreich seinen Lastenteilungsanteil gegenüber IDA‑14. Zusätzlich hat Österreich - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8.750.000 EUR zur Bereinigung von finanziellen Rückständen fragiler Staaten gegenüber der IDA sowie einem Zusatzbeitrag in Höhe von 7,58 Mio. SZR bzw. 8.500.000 EUR im Zusammenhang mit Aktivitäten der IDA im Bereich Klimaschutz und Erneuerbare Energien zugesagt.

Insgesamt beträgt die Beteiligung Österreichs an IDA‑15 damit 328.900.000 EUR. Österreich liegt mit dieser IDA‑15 Beteiligung auf dem Niveau vergleichbarer OECD‑Staaten und setzt eine wesentliche Maßnahme zur Erfüllung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Zu § 1 Ziffer 2:

Zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)

Österreich hat während der Verhandlungen über die Fortsetzung der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI; siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) für die IDA für die Jahre bis 2019 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 0,78% gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 13.130.000 SZR, zugesagt. Österreich setzt so eine wesentliche Maßnahme zur Lösung des Schuldenproblems der ärmsten, hochverschuldeten Länder und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Zu § 1 Ziffer 3:

Zur elften allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF‑XI)

Österreich hat während der Verhandlungen über ADF XI - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 2,34% gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 97.000.000 EUR, zugesagt. Österreich liegt mit dieser ADF-XI Beteiligung auf dem Niveau vergleichbarer OECD‑Staaten und setzt eine wesentliche Maßnahme zur Erfüllung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Zu § 1 Ziffer 4:

Zur außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)

Österreich hat während der Verhandlungen über die Fortsetzung der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI; siehe BGBl. I Nr. 127/2006 vom 27. Juli 2006) für den Afrikanischen Entwicklungsfonds für die Jahre bis 2020 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Grundbeitrag von 1,65% gemessen an den Grundbeiträgen aller Geber, das sind 10.222.193,51 SZR, zugesagt. Zusätzlich hat Österreich - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung - einen Zusatzbeitrag in Höhe von 6.680.344,29 SZR zur Schließung der Österreich zuzurechnenden strukturellen Finanzierungslücke der MDRI auf freiwilliger Basis zugesagt. Insgesamt beträgt die Beteiligung Österreichs an der außerordentlichen Wiederauffüllung des AfEF (MDRI) damit 16.902.537,80 SZR. Österreich setzt so eine wesentliche Maßnahme zur Lösung des Schuldenproblems der ärmsten, hochverschuldeten Länder und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der von Österreich mitgetragenen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Zu § 2:

Österreich hat während der Verhandlungen über IDA‑15 - vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen Beitrag zur Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC‑Initiative) von 0,86% gemessen an den Beiträgen aller Geber, das sind 11.770.000 EUR, als Ersatz für den Schuldenerlass von IDA‑Krediten im Rahmen der HIPC‑Initiative zugesagt. Dieser HIPC‑Beitrag soll aus Transparenzgründen über den bei der IDA zu diesem Zweck bereits eingerichteten Treuhandfonds (HIPC‑Trust Fund) abgewickelt werden. Österreich nimmt damit weiter aktiv an der von der Internationalen Gebergemeinschaft getragenen HIPC‑Initiative teil.