GZ: BMSK-40101/0011-IV/4/2008

Wien, 07.05.2008

 

 

 

 

Betreff:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird; Begutachtungsverfahren

 

 

 

An

das Bundeskanzleramt,

das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst,

die Österreichische Präsidentschaftskanzlei,

die Parlamentsdirektion,

das Büro der Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt,

das Büro des Herrn Vizekanzlers,

alle Büros der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen,

alle Bundesministerien,

den Datenschutzrat,

den Parlamentsklub der Sozialdemokratischen Partei Österreichs,

den Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei,

den Parlamentsklub der Freiheitlichen,

den Parlamentsklub der Grüne Klub,

den Parlamentsklub des BZÖ,

den Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend,

den Verfassungsgerichtshof,

den Verwaltungsgerichtshof,

den Rechnungshof,

die Finanzprokuratur,

die Volksanwaltschaft,

die Bundes-Jugendvertretung,

die Statistik Austria,

die Bundesarbeitskammer,

die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),

den Österreichischen Landarbeiterkammertag,

die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,

den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag,

die Österreichische Notariatskammer,

die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe Österreichs,

den Österreichischen Gewerbeverein,

die Österreichische Ärztekammer,

die Österreichische Zahnärztekammer,

die Österreichische Apothekerkammer,

die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten,

die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien,

die Österreichische Patentanwaltskammer,

den Österreichischen Seniorenrat und das Büro der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz,

den Bundesseniorenbeirat,

die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation,

den Österreichischen Zivilinvalidenverband, Bundeszentrale

die Lebenshilfe Österreich, Bundesvereinigung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung,

die Volkshilfe Österreich,

den Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband,

die Caritas Österreich,

die Diakonie Österreich,

den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft,

den Berufsverband österreichischer Diplom-SozialarbeiterInnen,

den Verein für Fachbetreuer geistig und mehrfach behinderter Menschen in Österreich,

den österreichischen Bundesverband für Psychotherapie,

den Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich,

den Bund Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer, Opfer des Faschismus und aktiver AntifaschistInnen,

die ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten,

den Bundesverband österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus (KZ‑Verband),

das Committee for Jewish Claims on Austria (CJCA),

den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs,

den Auslandsösterreicher-Weltbund,

den Österreichischen Gewerkschaftsbund,

die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz,

den Bund Österreichischer Frauenvereine,

die Vereinigung der Österreichischen Industrie,

den Österreichischen Familienbund,

den Katholischen Familienverband Österreichs,

die Bundesorganisation der Österreichischen Kinderfreunde,

den Freiheitlichen Familienverband,

die Österreichische Rektorenkonferenz,

den Österreichischen Rat für Forschung und Technologieentwicklung,

die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre, p.A. Juridikum, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,

die Mietervereinigung Österreichs,

den Auto‑, Motor‑ und Radfahrerbund Österreichs,

den Österreichischen Automobil‑, Motorrad‑ und Touringclub,

die Österreichische Bundes‑Sportorganisation,

die Österreichische Bischofskonferenz,

den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB,

die Österreichische Bundestheater-Holding GmbH,

das Österreichische Normungsinstitut,

das Wirtschaftsforum der Führungskräfte,

das Gesundheit Österreich GmbH,

die ARGE DATEN,

den Verein Selbsthilfe Prostatakrebs

die Bundesrechenzentrum GmbH,

die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs,

den Handelsverband,

die Teamleitung Anwaltschaft – LICHT FÜR DIE WELT – Christoffel Entwicklungszusammenarbeit,

die Behindertenanwaltschaft,

die Österreichische Pflegekonferenz (ÖPK),

die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich,

den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband,

die ARGE der PflegedirektorInnen,

das Österreichische Rote Kreuz,

die Bunte Rampe,

den HPE-Österreich – Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter,

das Sozialmedizinische Zentrum Ost der Stadt Wien – Geriatriezentrum Donaustadt,

den Obersten Gerichtshof,

die Vereinigung der österreichischen Richter,

das Österreichische Hilfswerk,

die Österreichische Post AG, Personalamt,

die Telekom Austria AG, Personalamt,

die Postbus AG, Personalamt,

den Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft,

den Dachverband Wiener Pflege‑ und Sozialdienste,

die Österreichischen Bundesbahnen,

die BPWA-Austria Gesellschaft berufstätiger Frauen Österreichs.

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird, sowie einer Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz - EinstV) geändert wird, samt Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung und ersucht um allfällige Stellungnahme

 

binnen 4 Wochen ab Zustellung

 

an die E-Mail-Adresse karin.pfeiffer@bmsk.gv.at.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz davon ausgehen, dass gegen die Entwürfe keine Einwendungen bestehen.

 

Es wird ebenfalls ersucht,

 

Ø      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates im Wege elektronischer Post an folgende Adresse zu übermitteln:

 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Ø      und das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz davon in Kenntnis zu setzen.

 

Die Entwürfe werden auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz unter

 

http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0397

 

veröffentlicht.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

 

Beilage:

Gesetzesentwurf und Verordnungsentwurf samt Vorblatt, Erläuterungen

und Textgegenüberstellung

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

 

Mag. Manfred Pallinger

 

 

Elektronisch gefertigt.