Lt. Verteiler

 

 

 


11.06.2008

     

     

BMLFUW-UW.1.3.2/0410-V/4/2008

Kohlbach / 1725

     

     

 

 

 

Betrifft: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 27. November 1984  über den umfassenden Umweltschutz geändert wird, Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem dem Bund und den Ländern Klimaschutzverpflichtungen zugeordnet werden (Bundesklimaschutzgesetz); Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erlaubt sich, in der Beilage den Entwurf der ggst. Gesetze samt Vorblatt und Erläuterungen zur Begutachtung zu übermitteln, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme an das BMLFUW, Abteilung V/4 (abteilung54@lebensministerium.at) binnen drei Wochen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird angenommen, dass gegen den Entwurf kein Einwand besteht.

 

Die Übermittlung gilt gleichzeitig als Übermittlung im Rahmen des Konsultationsmechanismus,

wobei das BMLFUW davon ausgeht, dass aufgrund der durch die Gesetzesvorhaben erfolgenden Umsetzung von EU-Recht gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus dieser nicht anwendbar ist.

 

Für den Bundesminister: