GZ ● BKA-600.064/0006-V/2/2008

Abteilungsmail v@bka.gv.at



 

 

 

 

 

An

      die  Österreichische Präsidentschaftskanzlei

        die  Parlamentsdirektion

        den  Rechnungshof

        die  Volksanwaltschaft

        den  Verfassungsgerichtshof

        den  Verwaltungsgerichtshof

        alle   Bundesministerien

        das  Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER

        das  Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER

        das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER

        das  Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL

        das  Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

        alle   Sektionen des Bundeskanzleramtes

        alle   Abteilungen des Verfassungsdienstes

        die  Österreichische Bundesforste AG

        die  ÖBB Holding AG

        die  Österreichische Post AG

        die  Telekom Austria AG

        alle   Ämter der Landesregierungen

        die  Verbindungsstelle der Bundesländer

        alle   unabhängigen Verwaltungssenate

        den  Österreichischen Gemeindebund

        den  Österreichischen Städtebund

        die  Wirtschaftskammer Österreich

        die  Bundesarbeitskammer

        die  Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

        den  Österreichischen Landarbeiterkammertag

        den  Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

        die  Österreichische Notariatskammer

        die  Österreichische Patentanwaltskammer

        die  Österreichische Ärztekammer

        die  Österreichische Zahnärztekammer

        die        Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

        die        Österreichische Apothekerkammer

        die        Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

        die        Kammer der Wirtschaftstreuhänder

        die        Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

        den          Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

 

 

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien

        das          Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien

        das          Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien

        die        rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

        das          Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt

        das          Institut für Europarecht der Universität Wien

        das          Institut für Europarecht der Universität Graz

        das          Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck

        das          Institut für Europarecht der Universität Salzburg

        das          Institut für Europarecht der Universität Linz

        das          Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien

        das          Österreichische Institut für Rechtspolitik

        die        Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

        die        Österreichische Juristenkommission

        den          Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

        die        Vereinigung der Österreichischen Industrie

        den          Österreichischen Gewerkschaftsbund

        die        Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

        den          Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

        den          Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

        den          Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

        den          Österreichischen Fischereiverband

        den          Auslandsösterreicher-Weltbund

 

Betrifft:       Entwurf eines Bundesgesetzes über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit /EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ-BG);
Versendung zur Begutachtung und zur Stellungnahme nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ‑BG) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

24. Juli 2008

an die e‑mail-adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

 

Weiters wird ersucht,

·      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

·      und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

 

 

26. Juni 2008

Für den Bundeskanzler:

Georg LIENBACHER

 

 

 

 

 

 

 

Elektronisch gefertigt