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GZ ● BKA-600.064/0006-V/2/2008 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at ●
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An
die Österreichische Präsidentschaftskanzlei
die Parlamentsdirektion
den Rechnungshof
die Volksanwaltschaft
den Verfassungsgerichtshof
den Verwaltungsgerichtshof
alle Bundesministerien
das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER
das Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER
das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER
das Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL
das Büro von Frau Staatssekretärin MAREK
alle Sektionen des Bundeskanzleramtes
alle Abteilungen des Verfassungsdienstes
die Österreichische Bundesforste AG
die ÖBB Holding AG
die Österreichische Post AG
die Telekom Austria AG
alle Ämter der Landesregierungen
die Verbindungsstelle der Bundesländer
alle unabhängigen Verwaltungssenate
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Wirtschaftskammer Österreich
die Bundesarbeitskammer
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs
(Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)
den Österreichischen Landarbeiterkammertag
den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
die Österreichische Notariatskammer
die Österreichische Patentanwaltskammer
die Österreichische Ärztekammer
die Österreichische Zahnärztekammer
die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs
die Österreichische Apothekerkammer
die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
die Kammer der Wirtschaftstreuhänder
die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
den Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien
das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien
das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz
das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt
das Institut für Europarecht der Universität Wien
das Institut für Europarecht der Universität Graz
das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck
das Institut für Europarecht der Universität Salzburg
das Institut für Europarecht der Universität Linz
das Europainstitut der Wirtschaftsuniversität Wien
das Österreichische Institut für Rechtspolitik
die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
die Österreichische Juristenkommission
den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
die Vereinigung der Österreichischen Industrie
den Österreichischen Gewerkschaftsbund
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
den Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
den Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband
den Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe
den Österreichischen Fischereiverband
den Auslandsösterreicher-Weltbund
Betrifft: Entwurf
eines Bundesgesetzes über Europäische Verbünde für
territoriale Zusammenarbeit /EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ-BG);
Versendung zur Begutachtung und zur Stellungnahme nach der Vereinbarung
über einen Konsultationsmechanismus
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf eines Bundesgesetzes über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ‑BG) und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
24. Juli 2008
an die e‑mail-adresse v@bka.gv.at. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Weiters wird ersucht,
· die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
· und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
26. Juni 2008
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt