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Organisationseinheit: |
BMGFJ - I/B/8 (Kranken- und Kuranstalten, Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinprodukterecht; Amtshaftung, Volksanwaltschaft) |
Sachbearbeiter/in: |
Mag. Eva Wildfellner |
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E-Mail: |
eva.wildfellner@bmgfj.gv.at |
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Telefon: |
+43 (1) 71100-4155 |
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Fax: |
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Geschäftszahl: |
BMGFJ-93191/0044-I/B/8/2008 |
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Datum: |
18.08.2008 |
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Ihr Zeichen: |
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Novelle zum Bäderhygienegesetz und Entwurf einer Badegewässerverordnung, Allgemeines Begutachtungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend übermittelt den im
Betreff genannten Entwurf samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um
Stellungnahme bis längstens
03. Oktober 2008.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen jedenfalls auch per e-Mail an
eva.wildfellner@bmgfj.gv.at unter dem Betreff „Bäderhygienegesetz-Novelle“
zu übermitteln.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, wird
angenommen, dass die genannten Entwürfe keinen Anlass zu Bemerkungen geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als
Befassung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den
Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen
künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999,
anzusehen ist.
Der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen wird u.e. dem Präsidium des
Nationalrates zugeleitet. Im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-
Verfassungsdienst vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001-V/2/2007, wird
ersucht, eine Gleichschrift der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates
elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu
übermitteln und hievon das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu verständigen.
Für die Bundesministerin:
i.V. Dr. Sylvia Füszl
Beilage: 13
Elektronisch gefertigt