Entwurf

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird (KfzStG-Novelle 2008)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2007, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. ff wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als sublit. gg und hh angefügt:

                   „gg) ab 1. Jänner 2009 2 Euro, mindestens 20 Euro, höchstens 120 Euro, bei Anhängern höchstens 95 Euro.

                    hh) ab 1. Jänner 2009 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 bei Fahrzeugen mit Luftfederung oder als gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr der Luftfederung gleichwertig anerkanntem Federungssystem an der (den) Antriebsachse(n) 1,40 Euro, mindestens 20 Euro, höchstens 120 Euro, bei Anhängern höchstens 95 Euro. Zu den Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 2 ist ein Herstellernachweis über das Vorliegen der Voraussetzung für die ermäßigte Steuer beizulegen.“