Wien, am   29. September 2008

               GZ:   BMLFUW-UW-1.2.2/0108-V/2/2008

Sachbearbeiter:        Götsch

     Durchwahl:  2338

 
An

die   Parlamentsdirektion

die   Volksanwaltschaft

den Verfassungsgerichtshof

den Verwaltungsgerichtshof

alle   Bundesministerien

das Büro von Herrn Vizekanzler Mag. MOLTERER

das  Büro von Frau Staatssekretärin SILHAVY

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. LOPATKA

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WINKLER

das  Büro von Herrn Staatssekretär Dr. MATZNETTER

das  Büro von Frau Staatssekretärin KRANZL

das  Büro von Frau Staatssekretärin MAREK

alle   Sektionen des Bundeskanzleramtes (bei Aussendungen des VD selbst)

alle   Abteilungen des Verfassungsdienstes (bei Aussendungen des VD selbst)

den  unabhängigen Umweltsenat

den  Rat für Forschung und Technologieentwicklung

das  Präsidium der Finanzprokuratur

die   Österreichische Bundesforste AG

das  Bundesvergabeamt

die   Bundesbeschaffung GmbH

alle   Ämter der Landesregierungen

die   Verbindungsstelle der Bundesländer

alle   unabhängigen Verwaltungssenate

den  Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS-Verein)

den  Österreichischen Gemeindebund

den  Österreichischen Städtebund

die   Wirtschaftskammer Österreich

die   Bundesarbeitskammer

die   Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (Landwirtschaftskammer Österreich – LKÖ)

die   Österreichische Ärztekammer

die   Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

die   Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

den  Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs

das  Österreichische Normungsinstitut

den  Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

die   Vereinigung der Österreichischen Industrie

den  Österreichischen Gewerkschaftsbund

den  Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs

den  Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband

den  Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe

das  Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik der Montanuniversität Leoben

den  Österreichischen Ingenieur- und Architektenverein

den  Handelsverband – Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels

 

 

Betrifft:    Entwurf für ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung und der Verordnung über fluorierte Treibhausgase und über die Änderung des Chemikaliengesetzes 1996; Begutachtungsverfahren

 

In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Entwurf für ein Entwurf für ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung und der Verordnung über fluorierte Treibhausgase und über die Änderung des Chemikaliengesetzes 1996 samt Vorblatt und Erläuterungen zur Begutachtung.

 

Um Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung V/2 (martin.pixner@lebensministerium.at), bis längstens

 

26. November 2008

 

wird ersucht.

 

Weiters wird darum ersucht, eine allfällige Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar — bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu — im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren @parlament.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf samt Vorblatt und Erläuterungen auch auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (www.umweltnet.at Bereich Chemie) zur Einsicht und zum
Download bereitsteht.

 

Sollte bis zu dem genannten Datum beim ho. Ressort keine Stellungnahme eingelangt sein, so wird davon ausgegangen, dass seitens der jeweiligen Begutachtungsstelle keine Einwände zu dem gegenständlichen Entwurf bestehen.

 

Für den Bundesminister:

SC Liebel