REPUBLIK ÖSTERREICH

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol                                                                                   Nationalrat

   Zl. 11010.0010/21-L1.1/2006                                                                              Der Präsident

 

 

 

           Der Bundespräsident hat gemäß Artikel 27 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Entschließung vom 26. Oktober 2006 den am 1. Oktober 2006 gewählten Nationalrat für Montag, 30. Oktober 2006einberufen. Mit diesem Tag beginnt die ordentliche Tagung 2006/2007 des Nationalrates der XXIII. Gesetzgebungsperiode.

 

           Unter  Bedachtnahme  auf  § 3  Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1975, BGBl.Nr. 410, über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), berufe ich gemäß § 46 Abs. 5 des zitierten Gesetzes die erste Sitzung des Nationalrates der XXIII. Gesetzgebungsperiode für  11.00 Uhr  des obgenannten Tages ein.

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 1.)     Angelobung der Abgeordneten

 

 2.)     Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, der Zweiten Präsidentin/des Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin/des Dritten Präsidenten

 

 3.)     Wahl der Schriftführerinnen und der Schriftführer sowie der Ordnerinnen und der Ordner

 

 4.)     Wahl des Hauptausschusses

 

 5.)     Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss,

           Budgetausschuss)

 

 6.)     Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

 

Wien, 2006 10 27

Dr. Andreas     K h o l 

Präsident

 

                                                                                                                                                        

 

 

 In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.

 

          Im Anschluss an die konstituierende Sitzung des Nationalrates findet eine Sitzung des Hauptausschusses statt.