Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 29. März 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode             Donnerstag, 29. März 2007

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 29. März 2007: 9.05 – 20.13 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2007 und 2008 samt Anlagen

2. Punkt: Bericht über den Antrag 37/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriege­setz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Son­derrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchfüh­rung verpflichtet sind (Sonderrechnungslegungsgesetz – SRLG)

4. Punkt: Bericht über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

5. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden

6. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

7. Punkt: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

8. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

9. Punkt: Bericht über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung des Ganzjah­restourismus vor dem Hintergrund verstärkten Klimawandels

10. Punkt: Bericht über den Antrag 146/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. And­rea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im Regierungspro-


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gramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im Besonderen die Flexibilisie­rung des Kinderbetreuungsgeldes

11. Punkt: Bericht über den Antrag 70/A(E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Beschlussfassung über ein modernes Modell der El­ternkarenz

12. Punkt: Bericht über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird

13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa

14. Punkt: Bericht über den Antrag 117/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Fichtenbauer, Ursula Haub­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird

15. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 24/07a)
um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler

16. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 24/07h)
um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 14

Ordnungsruf ................................................................................................................... 79

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 223/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 16

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         114

Redner:

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 114

Bundesminister Werner Faymann ........................................................................... 117

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 119

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ... 120

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 121

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 122

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 123

Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Fi­nanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 34/A der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955,


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aufgehoben wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. März 2007 zu setzen ............................................................................................................................. 16

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 16

Redner:

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 126

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 128

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 129

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 130

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 132

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 133

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 134

Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 33/A der Ab­geordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 30. April 2007 zu setzen – Ablehnung  16, 199

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlagen be­treffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2007 und 2008 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme         17, 17

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 17

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 14

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 14

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regierungsvor­lagen betreffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2007 und 2008 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung              17, 17

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordne­ten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird (53 d.B.) .................................................................. 31

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordne­ten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unterneh­men, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungs­legungsgesetz – SRLG) (54 d.B.) .................................................... 31

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordne­ten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref-


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fend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (55 d.B.) ................................................. 31

5. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geän­dert werden (56 d.B.) ..................... 32

Redner/Rednerinnen:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 32

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ..... 33

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 35

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ..... 37

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 39

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 44

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 45

Bettina Hradecsni ................................................................................................... ..... 46

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 47

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 48

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter .................................................................. 50

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ..... 51

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 52

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ..... 53

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ..... 54

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ..... 55

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 56

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 57

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 58

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 58

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 60

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden – Annahme (E 14) ........................................  63, 65

Annahme der vier Gesetzentwürfe in 53, 54, 55, und 56 d.B. ....................................... 64

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (57 d.B.) ............................................... 65

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (27 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (58 d.B.)          ............................................................................................................................... 66

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (28 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Ab­änderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen (59 d.B.) ..................................................................... 66

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 66

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 67


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Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 68

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 69

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter .................................................................. 70

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ..... 71

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 72

Genehmigung der drei Staatsverträge in 57, 58 und 59 d.B. ......................................... 74

9. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 122/A(E) der Ab­geordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Stärkung des Ganzjahrestourismus vor dem Hintergrund verstärk­ten Klimawandels (51 d.B.) ................................................... 75

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 75

Franz Hörl ................................................................................................................ ..... 76

Mag. Melitta Trunk .................................................................................................. ..... 78

Mag. Gerald Hauser ..............................................................................................  80, 99

Josef Bucher ...........................................................................................................        82

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein .................................................................... 83

Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 86

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 87

Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 88

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ..... 89

Anita Fleckl ................................................................................................................... 90

Anna Franz .................................................................................................................... 91

Christian Faul ............................................................................................................... 92

Adelheid Irina Fürntrath .............................................................................................. 93

Katharina Pfeffer .......................................................................................................... 94

Christoph Kainz ............................................................................................................ 95

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ..... 96

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 96

Johannes Zweytick ................................................................................................. ..... 97

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 98

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 51 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Stärkung des Ganzjahrestourismus vor dem Hintergrund verstärkten Klimawandels (E 15) .... 100

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im Besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (50 d.B.) ............................................................................... 100

11. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 70/A(E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschluss­fassung über ein modernes Modell der Elternkarenz (49 d.B.) ............................................................................................................................. 100

Redner/Rednerinnen:

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 101

Ridi Steibl .................................................................................................................... 103

Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 104

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 107

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 109

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................... 112


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Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 135

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 136

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 138

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 139

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 141

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 143

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 144

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 145

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 146

Thomas Einwallner ................................................................................................. ... 148

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ........................................................................... 148

Laura Rudas ............................................................................................................ ... 150

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 151

Christian Füller ....................................................................................................... ... 152

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 153

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 154

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 154

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 155

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 156

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 157

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungs­geld – Ablehnung ......................  111, 159

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 50 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im Besonderen die Flexibilisierung des Kinder­betreuungsgeldes (E 16) .................................................... 159

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 49 d.B. ....................................................... 159

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 161/A der Abgeord­neten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert wird (62 d.B.) .......................................... 159

Redner/Rednerinnen:

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 159

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 160

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 161

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 163

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 166

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 167

Gerhard Steier ............................................................................................................ 168

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 169

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 170

Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ... 171

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sukzessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff – Ablehnung            165, 172

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 172


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13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (31 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa (45 d.B.)                   172

Redner/Rednerinnen:

Mag. Terezija Stoisits ........................................................................................  173, 184

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 174

Rudolf Parnigoni ..................................................................................................... ... 175

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 176

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 177

Staatssekretär Dr. Hans Winkler .............................................................................. 177

Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 180

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 181

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 182

Katharina Pfeffer ..................................................................................................... ... 182

Karl Freund .............................................................................................................. ... 183

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 185

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 186

14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 117/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Fichtenbauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Entschädi­gungsfondsgesetz geändert wird (47 d.B.) .................................................................. 186

Redner/Rednerinnen:

Mag. Barbara Prammer ......................................................................................... ... 186

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 187

Mag. Terezija Stoisits ............................................................................................. ... 188

Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 190

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 191

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 194

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 195

Dr. Elisabeth Hlavac ................................................................................................... 196

Michael Praßl .............................................................................................................. 196

Peter Marizzi ............................................................................................................... 197

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungs- und Restitutionsleistungen für Enteignete und Vertriebene in der Folge des 2. Weltkriegs auf Rechtsgrundlage der AVNOJ-Beschlüsse und Beneš-Dekrete – Ablehnung ....  193, 198

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 198

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 24/07a) um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler (60 d.B.) ...................................................................................... 198

16. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 24/07h) um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler (61 d.B.) ...................................................................................... 198

Annahme der beiden Ausschussanträge ..................................................................... 198


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 8

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 15

Petition betreffend „Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinde­rung“ (Ordnungsnummer 9) (überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 15

Bürgerinitiative betreffend „Gewalt in der Familie – Mehr Schutz für Kinder“ (Ord­nungsnummer 9)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 14

39: Bundesfinanzgesetz 2007 samt Anlagen

40: Bundesfinanzgesetz 2008 samt Anlagen

43: Budgetbegleitgesetz 2007

44: Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

52: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz so­wie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden

Bericht ........................................................................................................................... 16

III-21: 30. Bericht (1. Jänner bis 31. Dezember 2006); Volksanwaltschaft

Anträge der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch nichtionisierende/elektromagne­tische Strahlung (174/A)(E)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Antidiskriminierung (175/A)(E)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederaufnahme der Ge­spräche zwischen China und Tibet (176/A)(E)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Städtischen HLW Wr. Neustadt durch den Bund (177/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Freibetrages für Gehbehinderte (178/A)(E)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Europameister­schaft 2008 (179/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der vierten Donau­brücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbes­serung zum Wohle der Bürger (180/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Taubblind­heit als eigenständige Behinderung (181/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 9

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Gebühr bei der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung (182/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (183/A)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (184/A)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer einheit­lichen ärztlichen Begutachtung durch das Bundessozialamt für die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b STVO (185/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach § 168a Strafgesetzbuch – Pyra­midenspiele“ (556/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch“ (557/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Diskriminierung von gleichge­schlechtlich verheirateten Bediensteten des Europäischen Patentamtes (EPA) (558/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Untersuchun­gen von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) (559/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend unkontrollierten Handel mit Tiermehl (560/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend rätselhaftes Bienensterben in den USA und Europa (561/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend rätselhaftes Bienensterben in den USA und Europa (562/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 10

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (563/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frau­en, Medien und öffentlichen Dienst betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (564/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (565/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (566/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (567/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (568/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (569/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (570/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (571/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (572/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (573/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (574/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (575/J)

Adolfine Herta Mikesch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend soziale Gerechtigkeit für alle (576/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Erhaltung des Klettergebietes „Dschungelbuch“ an der Martins­wand bei Sanierung des Steinbruchs Zirl (577/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB „SparSchiene“-Angebote (578/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Zukunft des Grenzdienstes und der Grenzsicherung“ (579/J)

Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auslaufen der Übergangsfristen für die Beschränkung der steuerfreien Ein­fuhr von Zigaretten (580/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend AWG-Novelle 2007 (581/J)

Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Polizeiinspektion Rathaus – Weitere Vorgehensweise am Rudolfskai und in der Salzburger Altstadt“ (582/J)

Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Fa­milie und Jugend betreffend „Mitfinanzierung der Zentralküche am Landeskrankenhaus Feldkirch“ (583/J)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend die Gleichstellung des Deut­schen als Arbeitssprache in der EU (584/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 11

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Österreichs Mitgliedschaft in der WTO (585/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Importe von Sondermüll nach Österreich (586/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Sicherheitsfragen“ (587/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Kriminalität und Spielsucht (Glücksspiel & Wetten) – Zahlen 2006“ (588/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „2006 – Strafverfahren nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz (LMSVG) und nach anderen Bundesgesetzen“ (589/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend die „Errichtung der A 5 Nord Autobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen“ (590/J)

Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Umsetzung der Richtlinie zur verdachtsunabhängi­gen Vorratsdatenspeicherung (591/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Reform der Sicherheitsbehörden (592/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend gezielte Tötung des öster­reichischen UN-Offiziers Major Hans-Peter Lang durch einen israelischen Angriff (593/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend auf den Grenzdienststellen in Oberösterreich Dienst verrichtende Polizei­beamte (594/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeiposten Kirchdorf a. d. Krems (595/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend gezielte Tötung des österreichischen UN-Offiziers Major Hans-Peter Lang durch einen israelischen Angriff (596/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die Miliz als Bestandteil des österreichischen Bundes­heers (597/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Polizistenselbstmorde“ (598/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen in der Causa „Lombard-Club“ (599/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (267/AB zu 279/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 12

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (268/AB zu 276/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (269/AB zu 280/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (270/AB zu 291/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (271/AB zu 305/J)

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (272/AB zu 308/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (273/AB zu 281/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 13

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (274/AB zu 273/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (275/AB zu 275/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoi­sits, Kolleginnen und Kollegen (276/AB zu 274/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (277/AB zu 282/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (278/AB zu 283/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (279/AB zu 278/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (280/AB zu 285/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten There­sia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (281/AB zu 349/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (282/AB zu 279/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (283/AB zu 301/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Alex­ander Zach, Kolleginnen und Kollegen (284/AB zu 304/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (285/AB zu 329/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (286/AB zu 357/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (287/AB zu 316/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (288/AB zu 321/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidl­mayr, Kolleginnen und Kollegen (289/AB zu 340/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kol­leginnen und Kollegen (290/AB zu 406/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen (291/AB zu 297/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (2/ABPR zu 3/JPR)

 


09.05.38


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 14

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die 17. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Es ist mir eine große Freude, Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer in unserer Mitte zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße ebenfalls sehr herzlich Herrn Alt-Bundespräsidenten Dr. Kurt Waldheim. (Allgemeiner Beifall.)

Auch sehr herzlich begrüße ich meinen Vorgänger Dr. Andreas Khol auf der Besucher­galerie. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Das Amtliche Protokoll der 16. Sitzung vom 22. März 2007 ist in der Parlamentsdirek­tion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Becher, Mag. Gaßner, Haber­zettl, Prähauser und Mandak.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger wird ab 10.30 Uhr durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger vertreten.

09.07.04Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 556/J bis 580/J.

2. Anfragebeantwortungen: 267/AB bis 291/AB,

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 2/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesfinanzgesetz 2007 samt Anlagen (39 d.B.),

Bundesfinanzgesetz 2008 samt Anlagen (40 d.B.),

Budgetbegleitgesetz 2007 (43 d.B.),


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 15

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (52 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs.4, 80 Abs.1, 100 Abs.4, 100b Abs.1 und 100c Abs.1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 9 betreffend „Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinde­rung“, überreicht von der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,

Bürgerinitiative Nr. 9 betreffend „Gewalt in der Familie – Mehr Schutz für Kinder“.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Valorisierung von Familienleistungen;

Finanzausschuss:

Antrag 167/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Umwandlung von Behindertenfreibeträgen in Absetzbeträge,

Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 166/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für das GVO-Konstrukt MON863;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Antrag 163/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Nichtzustimmung zur Schengen-Erweiterung,

Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Verlegung der Erstaufnahmestellen „Ost“ Traiskirchen und „West“ Thalham des Bundesasylamtes an die österreichische Staatsgrenze;

Justizausschuss:

Antrag 170/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Gewährung von Unterhaltsvorschüssen für Volljährige in Schulausbildung und volljährige erwerbsunfähige Behinderte;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Agrarrechtsänderungsgesetz 2007 (37 d.B.),

Vermarktungsnormengesetz – VNG (38 d.B.);

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (44 d.B.);

Umweltausschuss:

Antrag 169/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einen Transportweg von über 500 km zurückgelegt haben;


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 16

Unterrichtsausschuss:

Antrag 165/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der schulautonomen Tage;

Verfassungsausschuss:

Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die möglichst rasche Vorlage der rechtlichen Verankerung der zwei­sprachigen Ortstafeln in Kärntnen nach Vorliegen des Kompromisses der dafür maß­geblichen Kärntner Organisationen;

Volksanwaltschaftsausschuss:

30. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (III-21 d.B.).

*****

09.07.16Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 223/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 223/AB der Anfrage 217/J der Abgeordneten Dr. Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jubelbroschüre des Vizekanzlers durch den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

09.07.48Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich ebenfalls mit, dass Herr Abgeordneter Bucher beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 34/A der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 30. März 2007 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler beantragt hat, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 30. April 2007 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

*****

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 17

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlagen betreffend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2007 und 2008 samt Anlagen (39 und 40 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 6 bis 8, 10 und 11 sowie 15 und 16 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Prä­sidialkonferenz ist eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ in Aussicht genommen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne sowie FPÖ 92 Minuten und BZÖ 64 Minuten.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters teile ich mit, dass die gesamte Budgetrede vom ORF übertragen wird.

09.10.101. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zu den Regierungsvorlagen betref­fend die Bundesfinanzgesetze für die Jahre 2007 und 2008 samt Anlagen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Ich erteile dem Herrn Bundesminister für Finanzen zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte.

 


9.10.27

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Grüß Gott, mei­ne Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Herr Alt-Bundespräsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Damen und Herren! Liebes Hohes Haus! (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist sehr nett!) – Herr Kollege Wes­tenthaler, „liebes Hohes Haus“, das meine ich auch so!

Die Verantwortung eines Finanzministers und damit auch meine Verantwortung be­steht darin, mit dem „Steuer-Euro“ der Bürgerinnen und Bürger sorgsam und verant­wortungsvoll umzugehen. Das verspreche ich namens dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es gilt daher im Interesse aller Steuerzahlerinnen und aller Steuerzahler, meine Da­men und Herren, dass wir auf Dauer nicht mehr ausgeben dürfen, als wir einnehmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 18

Es gilt, dass wir diszipliniert und klug haushalten und hart erarbeitetes Steuergeld rich­tig einsetzen. Und es gilt, wenn wir Geld investieren, dass wir dieses Geld richtig und in die Zukunft investieren.

Das sind die Grundsätze einer verantwortungsvollen Budgetpolitik, einer Budgetpolitik, die von Hausverstand und Zukunftsverstand geprägt ist. Das liegt im Interesse der Österreicherinnen und der Österreicher.

Es ist mir als Vizekanzler und Finanzminister eine besondere Ehre, Ihnen heute das erste Budget vorlegen zu dürfen, für das ich Verantwortung trage. Ich habe dieses Doppelbudget – ein Budget immerhin für die Hälfte dieser Legislaturperiode – gemein­sam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung gestaltet. Ich möch­te mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen der Bundesregierung, in besonderer Weise bei meinem Staatssekretär Christoph Matznetter und – ich sage das auch an dieser Stelle! – bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesminis­teriums für Finanzen – alle hoch qualifiziert und professionell! – sehr, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir haben ein Budget erarbeitet, das nach klaren und verlässlichen Prinzipien vorgeht:

Seien wir sparsam, wo Sparsamkeit notwendig ist, investieren wir dort, wo investieren wichtig ist; und vor allem: Seien wir fair und nachhaltig, wenn es um Zukunft geht, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn ich Ihnen daher heute Zahlen, Daten und Fakten präsentiere, dann müssen wir uns eines immer vor Augen halten: Diese Zahlen stehen für die Zukunft und für die Chancen der Österreicherinnen und Österreicher. Es geht ja um jenen Rahmen, in dem Menschen ihr Leben gestalten. Es geht um jenen Rahmen, in dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Unternehmer und Unternehmerinnen tätig sind. Es geht um die Bildungs-, es geht um die Berufschancen der jungen Menschen. Es geht um die Freiheit, die wir Menschen geben, um ihr Leben zu gestalten. Und es geht um die Familien, in denen die Zukunft unseres Landes liegt.

Apropos Zukunft: Das ist mir das wichtigste Anliegen in der Politik und damit auch in meiner Budgetpolitik. Es geht um die Zukunftsaussichten der jungen Menschen in diesem Land. Und wir dürfen die Zukunftsaussichten der jungen Menschen in diesem Land nicht durch Schuldenberge verstellen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es sind die Menschen, für die wir Politik machen – denen sind wir verantwortlich!

Dieses Budget ist daher die Basis für die konkrete Politik dieser Bundesregierung. Die­ses Budget ist zukunftstauglich, und es ist erfreulich, dass ich Ihnen heute mitteilen kann, dass die Budgetgrundlagen besser sind, als wir erwartet haben.

In diesem Doppelbudget sind Einnahmen im Jahr 2007 von 65,7 Milliarden € und Aus­gaben von 69,6 Milliarden € veranschlagt. Das entspricht einem administrativen Defizit von rund 3,9 Milliarden € und unter Einrechnung der Gebietskörperschaften, der Län­der und Gemeinden, und der Sozialversicherungsträger einem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit von 0,91 Prozent, meine Damen und Herren. Das ist weniger als 1 Prozent Defizit und deutlich weniger als das, was wir uns in den Regierungsverhand­lungen als Pfad vorgenommen haben – nämlich 1,12 Prozent. Wir haben uns damals ein ambitioniertes Ziel gesetzt, meine Damen und Herren, und wir können stolz sein, dass wir dieses Ziel mit diesem Budget übertroffen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das ist ein wirklich entscheidender Schritt. Es ist ein entscheidender Schritt, dass wir auch unser ehrgeiziges und ambitioniertes Ziel erreichen, im Jahr 2010 einen ausgegli­chenen Haushalt zu haben und den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmerinnen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 19

und Unternehmern im Jahr 2010 eine Steuerentlastung nicht nur versprechen zu kön­nen, sondern diese auch umzusetzen.

Für 2008 sehen wir Einnahmen von 66,9 Milliarden € und Ausgaben von 69,9 Milliar­den € vor. Das ergibt ein administratives Defizit von 3 Milliarden € – also 1 Milliarde € weniger als im Jahr 2007 – und unter Beachtung der schon angesprochenen Maast­richt-Logik ein gesamtstaatliches Defizit von 0,73 Prozent.

Meine Damen und Herren! Damit liegen wir auch 2008 besser – und zwar deutlich bes­ser! –, als wir uns das in den Regierungsverhandlungen vorgenommen haben. Das ist ein wichtiger Erfolg, eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftssicherung! Es ist ein Erfolg auch harter Arbeit, und wir können heute – darauf können wir stolz sein! – auf die umfassenden Reformen der letzten Jahre aufbauen: auf die Pensionssicherungs­reform, auf die Steuerreform, auf die Innovationen bei Forschung und Infrastruktur, auf die Reformen am Arbeitsmarkt, auf die Offensiven für Klein- und Mittelbetriebe, auf die Exportoffensive.

Diese Initiativen, diese Reformen wurden durchaus dort oder da kritisiert – ich weiß das! Aber heute können wir sagen, dass es eine fruchtbare Saat ist, die damals gesät wurde. Wir sind heute verantwortlich dafür, dass wir mit dieser fruchtbaren Saat verant­wortungsvoll und umsichtig umgehen. Die Früchte dieser Saat stehen den Österreiche­rinnen und Österreichern zu. Das ist gut investierte Zukunft im Interesse Österreichs. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch ausdrücklich festhalten: In jedem Euro – der ja letztendlich ein „Steuer-Euro“ ist –, der in diesem Budget steckt, steckt die per­sönliche Leistung der Österreicherinnen und Österreicher. Erst diese persönliche Leis­tung macht es möglich, dass unser Land, unsere Republik Österreich führend in der sozialen Sicherheit ist. Ich möchte mich daher heute und hier namens der Bundes­regierung bei allen bedanken, die diese Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, egal, ob es die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land sind, die Unter­nehmerinnen und Unternehmer, aber auch viele tausende Menschen, die ehrenamtlich ihre Leistungen für die Republik zur Verfügung stellen: Danke! Diese Leistungsbereit­schaft macht Österreich stark, hält Österreich leistungsfähig und sichert auch Solidari­tät, gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in unserem Land. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Neben der Verringerung des Defizits – auf die beiden positiven Entwicklungen in den Jahren 2007 und 2008 bin ich schon eingegangen – ist für mich vor allem, ist für uns vor allem die Entwicklung der Staatsschuldenquote ein essentieller Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit dieser Bundesregierung und dieses Landes. Diese Entwicklung in beiden Budgets zeigt: Wir gehen absolut in die richtige Richtung. Während die Schul­denquote im Jahr 1999 noch bei 66,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes lag, ist sie bis zum Jahr 2006 auf 62,2 Prozent gesunken. Aber, meine Damen und Herren, mit diesem Doppelbudget schaffen wir einen historischen Schritt – und wer mich kennt, weiß, dass ich mit solchen Worten durchaus vorsichtig umgehe –: Die Entwicklung dieses Doppelbudgets sichert uns, dass wir mit der Schuldenquote im Jahr 2008 mit 59,9 Prozent das erste Mal seit dem Jahr 1993 unter die magische Schuldengrenze von 60 Prozent kommen. Wir erreichen damit das erste Mal diese europäische Zielset­zung. Darauf können wir stolz sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dies ist nicht nur der Ausdruck unserer europäischen Verantwortung. – Nein! Das ist vielmehr der Ausdruck unseres Verständnisses von Verantwortung für die Zukunft. Die­se Budgets, meine Damen und Herren, sind daher Generationen-fit, Zukunfts-fit und –


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 20

selbstverständlich in allen Punkten – auch Europa-fit. (Abg. Ing. Westenthaler: Belas­tungs-fit!)

Wir wissen wie Sie, meine Damen und Herren, dass die oberste Priorität der Politik ist, Beschäftigung für die Österreicherinnen und Österreicher zu schaffen und zu sichern. Wir haben uns daher auch mit diesen Budgets dem ehrgeizigen Ziel Vollbeschäftigung bis zum Jahr 2010 verschrieben – anspruchsvoll, aber machbar. Die Menschen haben darauf ein Anrecht, meine Damen und Herren. Daher muss jede dieser Budgetpositio­nen, jeder Budgetposten – wenn Sie so wollen – auch diesen Test bestehen, dieser Prüfung standhalten: Sind diese Budgetpositionen auch tatsächlich positiv für Wachs­tum und Beschäftigung? Sie müssen – wenn Sie so wollen – einen Wachstums-TÜV bestehen. Dieses Budget ist der Garant dafür, dass dieser Wachstums-TÜV auch tat­sächlich eingehalten wird. Mit diesem Budget werden wir die zusätzlichen Wachstums­potenziale, die es in Österreich gibt, heben und damit sicherstellen, dass die Konjunk­turentwicklungen der Jahre 2007 und 2008 eben nicht einmalige Ausreißer und Kon­junkturhöhepunkte sind, sondern, was wir erreichen wollen, ist: nachhaltiges, dauerhaf­tes Wachstum auf hohem Niveau, meine Damen und Herren!

Daher verfolgen wir in dieser Regierung auch mit diesem Budget eine sehr klare, eine offensive Wachstumsstrategie, indem wir die wirtschaftliche Dynamik durch Zukunfts­investitionen beschleunigen und indem wir mit einem modernen, effizienten und spar­samen Staat den Unternehmerinnen und Unternehmern einen potenten Wachstums­partner gegenüberstellen. Der Staat darf nicht Wachstumsbremse sein, sondern er muss Wachstumspartner sein. Das ist meine Vision, meine Damen und Herren (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), weil wir nur damit – und das ist wich­tig! – auch die soziale Absicherung und die soziale Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger garantieren können.

Diese notwendigen Zukunftsinvestitionen, meine Damen und Herren, müssen wir aber – und das ist klar – durch Einsparungen etwa im Zuge der Staats- und Verwal­tungsreform, durch Ausgabenkürzungen, wo dies möglich ist, und durch Umschichtun­gen erarbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass wir diese Ziele in Zusammenarbeit zwi­schen Bund, Ländern und Gemeinden, vor allem aber auch in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erreichen werden. Dieses gemeinsame Ziel eint uns, meine Damen und Herren. Aber ich sage von dieser Stelle auch klar, dass wir für das gesamtstaatliche Defizit nicht nur eine gemeinsame Zielsetzung, sondern auch eine gemeinsame Ver­antwortung von Bund, Ländern und Gemeinden haben.

Die Zukunftsorientierung dieser beiden Budgets, meine Damen und Herren, sehen Sie auch daran, dass sich der Anteil der zukunftsbezogenen Maßnahmen offensiv entwi­ckelt. Er steigt von 23,6 Prozent im Jahr 2006 auf immerhin 25,4 Prozent im Jahr 2008. Im selben Zeitraum sinken die „vergangenheitsbezogenen“ Aufwendungen in den Bud­gets von 26,9 auf 25 Prozent. Das heißt, meine Damen und Herren, dass im Jahr 2008 die Hälfte der Mehrausgaben im Budget auf Zukunftsausgaben wie Forschung und Bil­dung entfällt. Und Sie sehen auch an dieser Entwicklung: Mit diesen Budgets sind wir klar auf Zukunftskurs! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wo und wie wollen wir nun diese Zukunftsinvestitionen beschleunigen? – Erstens: Wir müssen jetzt in die Innovationskraft von morgen investieren, meine Damen und Herren. Es ist daher unsere Zukunftsinnovationsstrategie massiv von einer weiteren Steigerung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung gekennzeichnet. Immerhin steigen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 2006 auf 2007 um insgesamt 10 Prozent – eine richtige, eine positive Entwicklung. Und damit ist der Grundstein ge­legt, meine Damen und Herren, dass wir in dieser Legislaturperiode – nämlich bis zum Jahr 2010 –, auch das 3-Prozent-Ziel erreichen. Dieses Ziel werden wir erreichen, wenn wir es mit der Wirtschaft, vor allem mit den Klein- und Mittelunternehmen ge-


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meinsam schaffen und angehen. Hier haben wir etwas zu tun. Es reicht nicht, dass die Industrie in diese Projekte miteingebunden wird, wir brauchen die Breite des Mittelstan­des – auch in der Forschungs- und Entwicklungspolitik –, genauso auch wie die Uni­versitäten. Es ist daher unser Ziel, dass wir in dieser Legislaturperiode bis zu 1 000 neue Stellen für Nachwuchsforscherinnen und -forscher schaffen, damit wir auch von dieser Seite diese Impulse entsprechend unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, dass die Innovationskraft die beste Zu­kunftsversicherung ist, die ein Land überhaupt haben kann. Und eines der wesent­lichen Beispiele dafür wird unsere Antwort auf die Herausforderung der Klima- und Energiepolitik sein. Energie- und Umwelttechnologieoffensive, meine Damen und Her­ren, ist eine dieser Antworten. Hier sind wir in Österreich gut. Hier haben wir eine wirk­liche Vorreiterrolle, auch in den Märkten eine überdurchschnittliche Präsenz und vor allem ein überdurchschnittliches Wachstum. Und diese Dynamik wollen wir im Inter­esse der Umwelt und der Wirtschaft mit der Schaffung eines Klima- und Energiefonds unterstützen – immerhin dotiert mit 500 Millionen € in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren!

Damit haben wir auch eine Chance, die wir nützen wollen und müssen, dass wir in einer Exportoffensive, die wir übrigens in dieser Legislaturperiode fortsetzen werden, einen starken, neuen Exportcluster mit Umwelt und Technologie schaffen. Das ist Chance für Umwelt und Wirtschaft, meine Damen und Herren, und es zeigt, dass wir wettbewerbsfähig sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Wir brauchen uns nicht zu fürchten, wir sind innovativ und damit erfolgreich!

Apropos: Diese Beispiele zeigen doch, meine Damen und Herren, dass eine internatio­nale Wirtschaft, eine Öffnung unserer Märkte für unser Land, für die Beschäftigten in dem Land und für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land eine Chance und keine Bedrohung sind! Mit dieser Internationalisierungsoffensive, mit die­sem Budget zeigen wir auch, dass wir weiter für diesen Weg Mut machen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein zweiter, ein wichtiger Weg, diese Innovationskraft Österreichs zu fördern und aus­zubauen, ist, dass wir in die klugen Köpfe und in die Qualifikation unserer Kinder und unserer Jugendlichen besonders investieren müssen. Die Bildung und damit Bildungs­politik ist Teil einer erfolgreichen Politik für das Land, auch Teil einer erfolgreichen Standortpolitik.

Gut ausgebildete Menschen in diesem Land sind das Wichtigste, was wir zu bieten haben. Ich verwende das Wort „Rohstoff“ unter Anführungszeichen – obwohl es in der ursprünglichen Fassung meiner Budgetrede in diesem Zusammenhang ohne Anfüh­rungszeichen drinnen steht –, weil es viel mehr ist, nämlich das Wertvollste, was wir haben: die Qualifikation unserer jungen Menschen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir investieren daher in diesen beiden Jahren zusätzlich 195 Millionen € in eine Bil­dungsoffensive, die die Qualität unseres Ausbildungswesens steigert, die die Ausbil­dung in kleineren Klassen ermöglicht. Damit ist die Senkung der Klassenschüler­höchstzahl ab Herbst dieses Jahres Realität, was uns die Möglichkeit gibt, mehr Auf­merksamkeit dem einzelnen Kind zu schenken. Das ist notwendig, um auch das kreative Potenzial der Kinder zu heben.

Auch die Universitäten erhalten mit diesem Doppelbudget, meine Damen und Herren, im Jahr 2007 um 172 Millionen € mehr als noch im Jahr 2006. Dieser Betrag wird im Jahr 2008 nochmals um 25 Millionen € aufgestockt. Wir können daher den Universitä­ten in den Jahren bis 2009 insgesamt 500 Millionen € zur Verfügung stellen. Es gibt nochmals 500 Millionen € für die notwendigen Investitionen in die baulichen Maßnah-


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men. Das heißt: 1 Milliarde € mehr für Universitäten, meine Damen und Herren – ein richtiger und wichtiger Schritt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Aber es gelingt uns gleichzeitig, dass wir nicht nur in die Universitäten investieren, son­dern auch die Stipendien für die Studenten im Durchschnitt um 12 Prozent anheben. Das höchste Stipendium wird von 606 € auf immerhin 679 € aufgestockt, das Durch­schnittsstipendium von 275 € auf immerhin 308 € pro Monat – ein wichtiger Schritt auch für die soziale Absicherung unserer Studierenden, meine Damen und Herren!

Wir setzen auch die Fachhochschul-Offensive fort. Gemeinsam mit den Investitionen in Bildung, Universität, Fachhochschule und Stipendien steigt der Anteil der Ausgaben für Erziehung, Unterricht, Forschung und Wissenschaft von 14,2 Prozent im Rechnungs­abschluss 2006 auf 15,2 Prozent im Jahr 2008 an – ein deutliches Signal, wie wichtig uns diese Investitionen sind! Immerhin sind es 6,5 Milliarden € im Jahr 2007 und 6,6 Milliarden € im Jahr 2008 für Unterricht und 3,96 Milliarden € für Forschung und Wissenschaft im Jahr 2007 und 4,04 Milliarden € für Forschung und Wissenschaft im Jahr 2008. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist aber auch klar, dass die Frage der Qualität eines Standortes nicht alleine daran gemessen wird, wie viele Absolventen von Universitäten wir haben, sondern genauso wichtig ist mir und uns, dass wir der Ausbildung der Fach­arbeiter ein hohes Augenmerk schenken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Immerhin können wir heute sagen, dass die Maßnahmen insgesamt dazu führen – vor allem das Wirtschaftswachstum! –, dass die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgeht – ein echter Erfolg, meine Damen und Herren!

Die Wirtschaftsforscher prognostizieren eine Arbeitslosigkeit für diese beiden Jahre von 4,3 Prozent beziehungsweise von 4,1 Prozent. Ich meine, andere Regionen in Europa würden in diesem Zusammenhang schon von Vollbeschäftigung reden; das sage ich auch einmal sehr ehrlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber damit wir auf diesem Niveau weiterfahren können, meine Damen und Herren, braucht es die massive Offensive für Qualifizierung und Weiterbildung. Wir investieren daher in den Arbeitsmarkt die zusätzlichen 200 Millionen € gerne und müssen sie für die Qualifikation, insbesondere im Facharbeiterbereich, aufwenden, damit wir auch der Wirtschaft jene Arbeitskräfte zur Verfügung stellen können, die sie braucht, und zwar auch angesichts der positiven Wachstumsentwicklung.

Meine Damen und Herren, zur Frage der Lebensqualität in einem Land und der per­sönlichen Lebensqualität gehört nicht nur Bildung, Ausbildung und Forschung, sondern selbstverständlich auch Kultur. Gerade ein Land wie Österreich hat hohe Verantwor­tung für die Zukunft von Kunst und Kultur. Wir werden daher auch in dieser Legislatur­periode selbstverständlich der europäischen Initiative „Europäische Kulturhauptstadt Linz“ helfen, genauso wie wir selbstverständlich auch mit der Aufstockung für die Bun­destheater um 5 Millionen € im nächsten Jahr und mit der Aufstockung für die Bundes­museen um 6 Millionen € im nächsten Jahr unsere Wertschätzung der Kunst und Kultur gegenüber sehr klar zum Ausdruck bringen. – Meine Damen und Herren, das ist uns wichtig, das ist uns ein Anliegen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Eine dritte wichtige Initiative ist die Investition in Infrastruktur, in Straße und Schiene. Ich sage Ihnen sehr offen, dass wir mit den 11 Milliarden €, die wir in dieser Legislatur­periode zur Verfügung stellen, das größte Infrastrukturinvestitionsprogramm haben, das es in einer Legislaturperiode gegeben hat – mit dem klaren Schwerpunkt auf Schiene. 6,4 Milliarden € für Schiene und 4,6 Milliarden € für Straße, das ist richtig und gut, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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Das ist aber nicht nur wichtig ob der Investitionen, die da dahinter stehen, der Beschäf­tigten, die dahinter stehen, nein, es ist vor allem deshalb wichtig, damit wir im zusam­menwachsenden Europa auch die Chance für eine offensive Wirtschaft und für eine mobilere Gesellschaft tatsächlich nützen können. Und die breite Zustimmung zu die­sem Paket von allen Bundesländern, meine Damen und Herren, zeigt uns doch: Wir liegen damit richtig!

Im Herzen Europas liegend müssen wir die Chance, die in Europa liegt, auch durch In­frastruktur, Innovation und Investition nützen, uns aber gleichzeitig auch der Probleme bewusst sein, die damit verbunden sind. Sie alle kennen die Zahlen im Zusammen­hang mit dem Anstieg beim Transitverkehr. Ja, das ist ein Thema, und daher ist etwa auch die Frage eines eigenen Beschlusses und einer eigenen Finanzierung für den Brenner-Basistunnel eine wichtige Perspektive, damit wir auch die Antwort auf die Sorgen der Menschen geben, die im Zusammenhang mit dem zunehmenden Verkehr tatsächlich gegeben sind. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Nicht nur die Tiroler können beim Brenner-Basistunnel klatschen, das hilft allen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein Element ist uns auch wichtig, meine Damen und Herren: Zu dieser Strategie im Verkehrsbereich gehört aber selbstverständlich auch der öffentliche Personennahver­kehr. Wir erwarten daher, dass die Länder jenen Anteil, den sie aus der Mineralöl­steuererhöhung lukrieren, selbstverständlich für den öffentlichen Personennahverkehr einsetzen. Das ist auch die richtige Antwort vor dem Hintergrund der Herausforderung des Klimaschutzes. Immerhin investieren wir seitens des Bundes 14 Millionen € im Jahr 2007 und 19 Millionen € im Jahr 2008 zusätzlich in den öffentlichen Personennah­verkehr.

Infrastruktur, meine Damen und Herren, ist aber bei weitem nicht nur durch öffentliche Investition zu finanzieren. Wir laden daher auch im Interesse dieser Partnerschaft „Wirtschaft – Staat“ die Wirtschaft ein, durch PPP-Modelle, Private-Public-Partnership-Modelle, auch ihren Beitrag an offensiveren, rascheren und effizienteren Infrastruktur­investitionen zu leisten.

Infrastruktur ist nicht nur Straße, sondern auch die Donau ist ein hochinteressantes Projekt für uns alle – das erste Mal übrigens in der Geschichte, dass die Donau vom Ursprung bis zur Mündung in das Schwarze Meer ausschließlich durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union fließt. Ein ureuropäischer Fluss, eingebettet in der Europäi­schen Union, soll von uns auch als Infrastrukturprojekt nutzbar gemacht werden.

Das Schließen von Versorgungslücken in der Stromversorgung, die Versorgung mit Infrastruktur im ländlichen Raum, Stichwort: Breitband, sind uns ganz besondere Anlie­gen, meine Damen und Herren. Weil diese Infrastrukturinvestitionen wichtig sind, stei­gen sie auch auf rund 23,6 Prozent der Gesamtausgaben. Das ist immerhin, meine Damen und Herren, im Jahr 2008 eine Steigerung auf 25,5 Prozent.

Für jeden und alle, die das im Detail in der ursprünglichen Fassung der Budgetrede lesen: Es ist keine Steigerung um 25 Prozent – das wäre schön –, sondern auf 25,5 Prozent! Ich korrigiere: Es muss heißen: auf 25,5 Prozent.

Meine Damen und Herren, für die Zukunft ist die Frage des ländlichen Raums, die Frage der Landwirtschaft, die Frage der Umwelt eine ganz entscheidende Perspektive. Wir bekennen uns daher dazu, dass der „Grüne Pakt“ für den ländlichen Raum und für die Bauern umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Das tun wir, indem wir von der Europäischen Union 565 Millionen € abrufen und zu­sätzlich 340 Millionen € an Bundesmitteln zur Verfügung stellen. Auch die Länder wer­den selbstverständlich ihren Anteil dazu leisten.


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Unser Prinzip lautet: Wir werden jeden Förder-Euro, der in Brüssel für den ländlichen Raum und für die Bauern zur Verfügung steht, abholen dadurch, dass wir die nationale Kofinanzierung von Bund und Ländern sicherstellen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Apropos Sicherheit: Wir investieren in den Hochwasserschutz zusätzlich 37 Millio­nen €, und wir investieren offensiv auch in den Klimaschutz. Der Zusagerahmen für die Umweltförderung wird um 10 Millionen € von 80 Millionen € auf 90 Millionen € aufge­stockt. Das JI/CDM-Programm wird um 10 Millionen € im Jahr 2007 und um 20 Millio­nen € im Jahr 2008 erhöht. Insgesamt stehen daher dem Lebensministerium 2,8 Milli­arden € heuer und 2,9 Milliarden € nächstes Jahr zur Verfügung – richtig investiertes Geld, und zwar nicht nur für die Menschen, die dort wohnen, sondern vor allem auch für die Gäste, die die Schönheit der Landschaft auch in Zukunft genießen wollen!

Meine Damen und Herren, wir bekennen uns zu einem starken Staat, wo er Sinn macht. Das bedeutet aber, dass wir effizient, leistungs- und kostenbewusst sein müs­sen. Daher ist eine vierte Perspektive für diesen starken Staat, meine Damen und Her­ren, die Sicherheit.

Österreich ist eines der sichersten Länder, und ich danke von dieser Stelle aus na­mens der Bundesregierung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Exekutive, die tagtäglich für uns die Sicherheit in unserem Land gewährleisten. – Danke, liebe Kolle­ginnen und Kollegen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist auch wichtig, dass wir den Menschen in Österreich dieses Gefühl der Sicherheit vermitteln und auch in Zukunft sichern – gerade in einer Zeit, wo die Gewalt steigt und wo organisierte Kriminalität leider an der Tagesordnung ist. Daher haben wir sicher­gestellt, dass heute 26 884 Exekutivbeamtinnen und -beamte für unsere Sicherheit arbeiten, und zwar sind das über 200 Personen mehr als im vergangenen Jahr. (Abg. Strache: 3 000 weniger als 1999!)

Gerade heuer und nächstes Jahr kommen wichtige und schwierige Anforderungen an uns heran, etwa die Frage: Wie können wir eine sichere Fußball-Europameisterschaft sicherstellen? Ich möchte, dass das fröhliche und sichere Europameisterschaften, was ganz wichtig ist, werden. Daher ist auch im Budget vorgesorgt, und zwar mit 2,15 Mil­liarden € im Jahr 2007 und mit 2,14 Milliarden € im Jahr 2008.

Sicherheit, meine Damen und Herren, ist nicht nur die innere, sondern selbstverständ­lich auch die äußere Sicherheit. Unser Bundesheer bewährt sich beim Katastrophen­einsatz, bei internationalen Einsätzen auf Basis von UNO- und EU-Mandaten. Und diese Sicherheit, meine Damen und Herren – daher sage ich aber auch ganz klar: das ist ein wichtiger Anspruch! –, endet nicht einen Meter über dem Boden. Daher hat die Regierung in dem Arbeitsprogramm, das wir uns vorgenommen haben, und in diesem Doppelbudget das Bekenntnis zu einer umfassenden Sicherheitspolitik und damit auch zur Luftraumüberwachung bestätigt. Für das Jahr 2007 stehen daher für das österrei­chische Bundesheer 2,2 Milliarden € und für das Jahr 2008 auch 2 Milliarden € zur Ver­fügung.

Diese Strategie, meine Damen und Herren, ist auch ein Teil unserer internationalen Verpflichtungen, die wir im Sicherheitsbereich wahrnehmen. Wir müssen durch unsere Politik auch bestätigen, dass wir uns zu Recht für den Sicherheitsratssitz in den Ver­einten Nationen bewerben, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Daher bleibt selbstverständlich das umfassende Sicherheitskonzept und die aktive Mit­gestaltung der Europäischen Union unsere Kernaufgabe der Außenpolitik.

Europäischer Einigungsprozess, Weiterentwicklung der Europäischen Union, auch Er­weiterung der Europäischen Union sind wichtige Anliegen – das ist uns mehr als eine


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selbstverständliche Verpflichtung, wir sehen das als einen Auftrag, den wir gerne erfül­len werden! (Abg. Strache: Wer hat den Auftrag erteilt? Wer ist der Auftraggeber für die Erweiterung, Herr Finanzminister?)

Wir haben aber in der Außenpolitik auch einen durchaus anspruchsvollen Weg vor uns, nämlich wie wir die Zielsetzung Österreichs für die Mitfinanzierung der Entwicklungs­zusammenarbeit sicherstellen können. Sie kennen unser Ziel: 0,51 Prozent des BIP zu erreichen. Das ist unsere gemeinsame Verpflichtung, zu der stehen wir auch, und so gesehen ist die Budgetierung des Bundesministeriums für europäische und internatio­nale Angelegenheiten für 2007 und 2008 mit jeweils 388 Millionen € wichtig. Das braucht aber in den beiden Jahren danach auch eine klare Perspektive, damit wir unsere Entwicklungszusammenarbeit-Verpflichtung erfüllen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Bereich der Justizverwaltung, meine Damen und Herren, treten neue Spielregeln in Kraft, etwa die Frage der Staatsprozessordnung, die das Haus beschlossen hat. (Abg. Dr. Haimbuchner: Strafprozessordnung!) Entschuldigung! Strafprozessordnung! Sie sind fehlerlos, ich nicht! – Es soll die Strafprozessordnung im Jahr 2008 in Kraft treten. Dafür braucht es, wie etwa auch für die Opferhilfe, zusätzliche Maßnahmen. Daher gibt es 42 Millionen € mehr im Jahr 2007 und 54 Millionen € mehr im Jahr 2008 für diesen so wichtigen Bereich. Das heißt: Über 1 Milliarde € für die Justizverwaltung im Jahr 2007 und im Jahr 2008! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, so wie Innovation, Infrastruktur oder Sicherheit sind für uns das soziale Netz, der soziale Zusammenhalt, die soziale Kohäsion von besonderer Bedeutung. Diese beiden Budgets bestätigen einerseits, dass wir ein hervorragendes soziales Netz in Österreich haben, auf das wir stolz sein können, meine Damen und Herren. Diese Budgets beweisen aber auch, dass wir in Zukunft genauso wie in der Vergangenheit dieses als eine ganz zentrale Aufgabenstellung von Politik verstehen.

Das betrifft selbstverständlich das Gesundheitssystem. Ja, wir verlangen von den Sozi­alpartnern Effizienzsteigerungen im Gesundheitssystem, sind aber bereit, gleichzeitig die politische Verantwortung für eine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge zu übernehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das „freut“ aber alle!) Ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, das sind – damit wir auch wissen, von welcher Dimension wir reden – 2 € pro Monat. Und ich denke, dass 2 € pro Monat Geld ist, das wir für ein gutes Gesundheitswesen gerne in die Hand nehmen. Das muss uns Gesundheit ein­fach wert sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im Gesundheitsbereich stehen insgesamt – auch für die Prävention, für die Ge­sundheitsvorsorge – 665 Millionen € für das Jahr 2007 und 679 Millionen € für das Jahr 2008 zur Verfügung.

Teil dieser Vorsorge und Prävention, meine Damen und Herren, auch Teil einer moder­nen Gesellschaft, ist der Sport, vom Breitensport über den Schulsport bis in den Spit­zensport hinein. Und es ist daher selbstverständliche Pflicht, mit diesen beiden Bud­gets dafür vorzusorgen. Damit werden wir aber auch dafür vorsorgen, dass wir eine erfolgreiche Fußball-Europameisterschaft haben und dass wir die Olympiabewerbung von Salzburg auch im Jahr 2014 durch Bundesmittel unterstützen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Für dieses soziale Netz, meine Damen und Herren, stehen wir. Das muss dort enger geknüpft werden, wo es engmaschiger sein muss, damit Benachteiligungen oder Schlechterstellungen abgefedert werden. Das ist eine humanitäre Verpflichtung, und das ist auch gelebte gesellschaftliche Solidarität, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Aber ich sage auch dazu: Mein Verständnis von sozialer Sicherheit ist jenes, dass das nicht nur ein Recht ist, sondern dass das auch eine Verpflichtung von jedem Einzelnen fordert, nämlich die Verpflichtung, sich anzustrengen, rasch wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Und die von uns vorgesehene bedarfsorientierte Mindestsicherung, meine Damen und Herren, entspricht genau dieser Zielsetzung: Hilfe, wo Hilfe notwendig ist, aber gleichzeitig Motivation, tatsächlich wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren, meine Damen und Herren!

Das ist das soziale Netz, wie ich es verstehe: das nicht zum Nichtstun verleitet, son­dern Veränderung ermöglicht und absichert – etwa, wo Veränderung auch im Arbeits­leben stattfindet, in Zeiten der Kindererziehung, in Zeiten, wo Arbeitsplätze gewechselt werden, oder bei Weiterbildungsmaßnahmen. – Dort ist die Hilfe des Staates zur Selbsthilfe jedenfalls notwendig!

Es gibt von uns in dieser Bundesregierung in den nächsten beiden Jahren 445 Millio­nen € zusätzliches Geld für soziale Absicherung. Das ermöglicht uns, dass wir vor allem den Pensionisten, den Beziehern kleinster Pensionen mit der Anhebung der Aus­gleichszulage tatsächlich helfen können. Das sind im heurigen und im nächsten Jahr je 118 Millionen €. – Das ist gut investiertes, vor allem richtig investiertes Geld in die soziale Sicherheit der Menschen in unserem Land, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Immerhin sind es 23,5 Milliarden € im Jahr 2007 und 23,6 Milliarden € im Jahr 2008, die wir in den sozialen Standort Österreich investieren. – Das sind über 30 Prozent der Gesamtausgaben des Staates, die für soziale Sicherheit investiert werden!

Familie, meine Damen und Herren, ist ein Wert, der für uns, der für mich nicht zur Disposition steht – dort wird man geboren, dort wächst man auf, das ist Heimat; es ist die kleinste Einheit im Staat. Natürlich funktioniert sie auch ohne Trauschein, aber wir müssen die Familien besonders dort unterstützen, wo sie eben nicht funktionieren. Das bedeutet, vor allem auf Entwicklungen der modernen Arbeitswelt Antworten zu geben – dort sind Unterstützungen notwendig.

Eine solche ist die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, die Wahlfreiheit sichert. So werden ab dem 1. Jänner 2008 – und Sie kennen das: es werden zwei Modelle angeboten, damit im Sinne der Wahlfreiheit die bessere Option aus der per­sönlichen und individuellen Sicht gewählt werden kann – immerhin 60 Millionen € mehr dafür zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch ein Schritt dazu, dass wir in Rich­tung Frauenerwerbsquote weiter auf dem richtigen Weg bleiben. Und die Anhebung der Familienbeihilfe für Mehrkinderfamilien und vor allem für einkommensschwache Familien stellt sicher, dass wir auch im Bereich der Familien und Jugend mit jeweils rund 6 Milliarden € in Europa an der Spitze bleiben.

Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, eine der Perspektiven ist – und das ist mir wichtig –, wir wollen den Staat nicht als Wachstumsbremse, sondern als Partner für Wachstum und Wohlstand. Wir investieren daher, wie schon gesagt, in Arbeitsmarkt und in Beschäftigung. Aber wir müssen den Staat auch fit machen dort, wo dies not­wendig ist. Dort, wo es möglich ist, muss gespart werden. Das gilt für die Verwaltung, damit Bürgernähe und Serviceorientierung gesichert sind. Kürzere Abläufe und kürzere Wege, Senkung der Kosten für die Verwaltung: Das kommt den Menschen in diesem Lande zugute.

Wir wollen daher keinen teuren Staat, aber einen starken Staat, wo dies notwendig ist, wo er gebraucht wird. Gleichzeitig sage ich Ihnen aber auch: Wir brauchen dort Freiheit vom Staat, wo wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Menschen Eigenverantwortung


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übertragen können. Wir vertrauen den Bürgern, wir trauen ihnen etwas zu. Daher ist diese Balance der Verantwortung richtig zu definieren: Verantwortung des Staates und Verantwortung des Bürgers!

Wir setzen beim Staat den Sparstift richtig an, meine Damen und Herren! Sie sehen, dass etwa die Ausgaben für die Hoheitsverwaltung zurückgehen – das ist richtig! Damit wir auch die richtigen Signale setzen, organisieren wir neu beispielsweise ein bundes­weites „Arbeitsmarktservice“ – unter Anführungszeichen – für den öffentlichen Dienst, damit wir flexibler auf den Bedarf, den es auch im öffentlichen Dienst gibt, reagieren können.

Und wir haben uns in dieser Bundesregierung etwas vorgenommen: Wir werden, bevor wir Neues erfinden, einmal die bestehenden Strukturen überprüfen, meine Damen und Herren. Ich denke, das tut der Verwaltung ganz gut! Wir haben vereinbart, dass wir Verbesserungskonzepte in jedem Ressort vorlegen, bevor Neues entsteht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine große Aufgabe steht vor uns: das ist die Staats- und Verwaltungsreform. Das wird etwas sein, was in dieser Bundesregierung und für diese Bundesregierung besonders bedeutsam ist, meine Damen und Herren – bedeutsam deshalb, weil in dieser neuen Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch eine große Chance liegt, effizienter, bürgernäher und vor allem sparsamer mit dem Steuer-Euro umzu­gehen! (Abg. Strache: Da ist viel Potenzial!)

Wir haben eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hohen Haus, und die ermöglicht uns diese Reform. Ich sage Ihnen ganz offen: Das ermöglicht uns auch keine Ausreden mehr – die Zweidrittelmehrheit haben wir, und daher müssen wir sie auch zielgerichtet für diese Staats- und Verwaltungsreform einsetzen!

Ich appelliere daher an dieser Stelle an alle, meine Damen und Herren – an uns, an die Länder und an die Gemeinden –: Es macht keinen Sinn, dass jeder auf seinem Besitz­stand beharrt, wenn wir uns dieses neue, große Projekt vornehmen, sondern wir müs­sen die Herausforderungen, die in Zukunft vor uns liegen, auch durch diese Offensive der Staats- und Verwaltungsreform umsetzen!

Meine Damen und Herren! Sorgsam haushalten, in Österreichs Zukunft investieren, Wachstum und Beschäftigung schaffen: Das ist unsere Strategie mit diesem Doppel­budget! Wir nützen den Spielraum, den eine boomende Wirtschaft bietet. Ja, ich habe schon gesagt: Wir profitieren von den Früchten der Reform der letzten Jahre! Wir müs­sen aber konsequent weiterarbeiten, meine Damen und Herren, damit wir dort an die Spitze kommen, wo wir es noch nicht sind, und dort an der Spitze bleiben, wo wir schon an der Spitze liegen, meine Damen und Herren!

Daher ist meine, daher ist unsere Zielsetzung, die ich Ihnen in drei Visionen darstel­len möchte, meine Damen und Herren, Folgendes, damit Sie wissen, wie Sie mit uns, wie Sie mit mir dran sind:

Erstens: Ich möchte, wir möchten Österreich zum Nummer 1-Land in der Europäischen Union machen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Wir trauen uns das zu! Wir haben eine exzellente Basis!

Zweitens: Ich möchte, dass wir eine generationengerechte Budget- und Finanzpolitik gestalten – eine Finanz- und Budgetpolitik, die in Zukunft mehr übrig hat für die jungen Menschen als die Schuldenberge in der Vergangenheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)


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Drittens: Ich möchte, dass wir einen Wirtschafts- und Lebens-Standort Österreich wei­terentwickeln, wo sich die Menschen wohlfühlen, wo die Menschen gut leben können!

Ich habe gesagt, die Ausgangslage ist hervorragend: Die Weltwirtschaft entwickelt sich erfreulich, der Konjunkturmotor in der Europäischen Union boomt, und die Wirtschafts­forscher haben uns vor wenigen Tagen auch ein gutes Zeugnis für Österreich ausge­stellt. Das Wirtschaftswachstum wird heuer um 3 Prozent real steigen. Das ist eine massive Fortsetzung des bisherigen starken Wachstumskurses des Jahres 2006. Und auch für 2008 ist der Optimismus absolut gerechtfertigt. Und interessant: Das ist auch durch die Konsum-Nachfrage im Inland induziert, nicht nur durch den Exporterfolg.

Meine Damen und Herren, das zeigt, dass die Steuerentlastung richtig wirkt und dass wir auch die Effekte der sehr positiven Arbeitsmarktentwicklung spüren. Ich habe schon gesagt, wie die prognostizierten Zahlen der Arbeitsmarktsituation sind. Das wirkt sich natürlich in Kaufkraft und Wirtschaftswachstum aus – diese Liste würde sich jetzt fortsetzen lassen –, aber das ist eine gute Basis, jedoch nur der halbe Weg, meine Damen und Herren!

Der wichtige Weg steht vor uns: die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems, For­schung, Entwicklung, Arbeitsmarkt, Sicherheit, Sozialsysteme. – Ich bin überzeugt da­von, dass wir es schaffen können, wenn wir uns in diesem Land gemeinsam anstren­gen, dass wir dieses Ziel erreichen, nämlich die Nummer 1 in der Europäischen Union zu werden.

Wie gesagt, wir trauen uns das zu – durchaus im Wissen, dass Österreich nicht die manchmal beschworene „Insel der Seligen“ ist, meine Damen und Herren, nein. Aber was Österreich sein kann: ein sicherer Hafen – ein Hafen, von dem aus wir internatio­nale Erfolgsgeschichten schreiben, aber auch ein Hafen, in dem wir in stürmischen Zei­ten Sicherheit finden, ein Hafen, der Schutz gibt, damit wir auch aus dieser gesicherten Position die Chance der Globalisierung nützen, gleichzeitig aber auch wissen, wo die Risken liegen, und für Härtefälle vorsorgen, meine Damen und Herren.

Und ich sage das allen Kritikern der Globalisierung, auch der Europäischen Union und der europäischen Idee: Genau das Zusammenwachsen der Europäischen Union, ge­nau dieses Ziel des gemeinsamen Europa, meine Damen und Herren, gibt uns die Basis, dass wir als kleines Land, als offene Volkswirtschaft in Österreich und für die Österreicherinnen und Österreicher zu den Gewinnern der Globalisierung zählen, zu den Gewinnern der Öffnung, zu den Gewinnern der Internationalisierung, meine Da­men und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses Europa ist eigentlich das, was uns schützt und was uns nützt: ein Schutzschild. Es ist die Plattform, die uns im internationalen Wettbewerb hilft zu bestehen, und zwar erfolgreich zu bestehen, wie wir das tagtäglich durch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer beweisen.

Meine zweite Vision, meine Damen und Herren, habe ich gesagt, ein generationen­gerechtes Budget und eine generationengerechte Finanzpolitik. Dahinter steht auch ein neues, ein modernes Verständnis von Gerechtigkeit, dass wir nämlich nicht nur Ge­rechtigkeit üben zwischen denen, die hier sind, sondern vor allem zu denen hin, die nach uns kommen, zu unseren Kindern und zu unseren Kindeskindern, meine Damen und Herren.

Es war daher in der Vergangenheit notwendig, Schulden abzubauen und Steuerlasten zu senken, damit Zukunftsinvestitionen möglich werden. Es war auch notwendig, wich­tige Reformschritte im Interesse der jungen Menschen zu setzen, etwa die Pensions­sicherungsreform. – Auf diesen Erfolgen können wir aufbauen, und wir schlagen ein neues Kapitel in dieser Geschichte der österreichischen Budget- und Finanzpolitik auf.


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Wir müssen jetzt nicht die Sanierung in den Mittelpunkt stellen, sondern wir können – weil die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden – die Zukunftsinvestitionen in den Mittel­punkt rücken. Daher sind diese Budgets wie kaum andere zuvor Budgets, die dem Anspruch der Generationengerechtigkeit entsprechen.

Ich sage Ihnen aber auch ganz offen, dass wir hier ein Stück Weg vor uns haben, Sie wissen das: Der Schulden-Rucksack der vergangenen Jahrzehnte hängt immer noch schwer an unseren Schultern. Immerhin sind es über 3 000 €, meine Damen und Her­ren, die jeder Österreicher, jede Österreicherin an Schuldentilgung pro Jahr mitzufinan­zieren hat. Stellen Sie sich vor, was man mit diesem Geld sonst machen könnte! – Das ist eigentlich unzumutbar, und mit mir soll und wird es eine derartige Hypothek auf die Zukunft nicht geben dürfen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wie viel ist denn getilgt worden in den letzten Jahren? Die Tilgung ist nicht in Sicht! – Abg. Lutz Weinzinger: Zwei Jahrzehnte!)

Meine Damen und Herren! Defizite und Schulden sind der größte Feind für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Defizite und Schulden engen unseren Handlungsspiel­raum ein und verhindern notwendige Zukunftsinvestitionen. – Diese Fesseln wollen wir abstreifen, von diesen wollen wir uns frei machen, damit wir richtig in die Zukunft inves­tieren können!

Das zeigt auch, wie ernst wir die Verantwortung gegenüber den Bürgern nehmen dadurch, dass mit diesen Budgets die Abgabenquote weiter sinkt: Wir werden im Jahr 2008 bei einer Abgabenquote von 41,6 Prozent liegen – immerhin war sie zu Be­ginn dieses Jahrzehnts noch bei über 44 Prozent. Und, was besonders wichtig ist – und darauf sind wir stolz, meine Damen und Herren! –: Wir haben es in diesen beiden Budgets geschafft, dass Österreich tatsächlich, wie ich schon gesagt habe, unter 60 Prozent Schuldenstand im Jahr 2008 rückt. – Das Land entschulden, die Bevölke­rung entlasten und in die Zukunft investieren – das ist zukunftsgerecht und generatio­nengerecht, meinen Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ein drittes Ziel neben der Frage der Zukunftsgerechtigkeit, meine Damen und Her­ren, ist die Attraktivität des Lebens- und Wirtschaftsstandortes Österreich. Wir haben unser wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Leitbild – wir müssen es nicht erfinden. Die ökosoziale Marktwirtschaft, meine Damen und Herren, das bedeutet, Freiheit und Leistung sind Voraussetzungen für soziale Sicherheit und nachhaltige Entwicklung. Das ist unser Leitbild für die Zukunft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sichert Wachstum und Beschäftigung und verbessert die Rahmenbedingungen auch für die Wirtschaft, damit wir Vollbeschäftigung erreichen.

Standortfeindliche Diskussionen sind wirklich kontraproduktiv. Ich möchte, dass Öster­reich als Land für Investoren attraktiv bleibt, weil nur in ein starkes Land, in ein wirt­schaftlich erfolgreiches Land Menschen kommen, die auch investieren wollen. Dabei geht es mir nicht um Groß oder Klein, meine Damen und Herren, nein, die Klein- und Mittelbetriebe sind genauso wichtig wie die großen Flaggschiffe. Entscheidend ist nicht die Größe in der Wirtschaft, sondern der wirtschaftliche Erfolg. Wir wollen denen hel­fen, die besser sind, das ist unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Ziel heißt daher, den Mittelstand zu unterstützen, die Leistungen, die Werte, für die Mittelstand steht – für Verantwortung, für Fleiß, für Leistung und Einsatzbereit­schaft.

Es ist klar, meine Damen und Herren, wenn Sie in die Wirtschaft hinausgehen – und das macht sicher und stolz –, dass diese Betriebe eine wirkliche Erfolgsgeschichte schreiben: Viele Betriebe sind in der Zwischenzeit Europameister, sind Weltmarktfüh­rer, sind wirkliche Innovationsweltmeister, meine Damen und Herren, die stehen oft


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nicht vor dem Vorhang, sondern hinter der Werkbank. – Die wollen wir fördern, die wollen wir unterstützen, etwa durch diese moderne, neue Initiative des Klima- und Energiefonds, der, so bin ich sicher, gerade für die kleinen und mittleren Betriebe eine absolut positive Perspektive bietet.

Meine Damen und Herren! Entscheidend ist – und diese Budgets leisten den Beitrag –, dass wir Dynamik und Sicherheit in der richtigen Balance halten. Die Menschen müs­sen wissen: Wer sich auf mehr Wettbewerb im Beruf einlässt oder – ja, ich sage es – einlassen muss, weil es die Arbeitswelt verlangt, der muss wissen, dass für den Fall des Falles auch ein Sicherheitsnetz da ist, meine Damen und Herren.

Daher dieses Modell der Flexicurity, die Verbindung von maximaler Sicherheit am Ar­beitsplatz und höherer Flexibilität am Arbeitsplatz, meine Damen und Herren. Däne­mark, die Niederlande zeigen, wie das geht. Die Sozialpartner brauchen wir auf diesem Wege. Ich lade Sie daher ein, dieses Ziel der Flexicurity zu unterstützen. Flexicurity heißt eigentlich nichts anderes als den Menschen Angst vor Veränderung zu neh­men. – Das ist unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sind Sie psychotherapeutisch unterwegs?)

Genauso wird es auch wichtig, dass wir auf die Frage der Gerechtigkeit, die ich schon angesprochen habe, eine Antwort geben. Die Entwicklung – ich spreche es auch hier offen an – der Lohnquote und der Gewinnquote läuft auseinander. Damit wir einen fai­ren Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an der wirtschaftlichen Ent­wicklung sicherstellen, brauchen wir neben der erfolgreichen und vernünftigen Lohn­politik der Sozialpartner auch zusätzlich die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist eine Frage der langfristigen Sicher­heit, der Balance zwischen den Interessen von Arbeit und Wirtschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Sehr richtig!)

Wir wollen, dass Österreich auch in Zukunft ein offenes Land bleibt, ein gastfreundli­ches Land, ein Land, das seine Touristen willkommen heißt, aber auch ein Land, das hilft, wo Menschen in Not sind. Wir können – und ich sage das auch sehr offen – kein grenzenloses Einwanderungsland sein. Integration ist notwendig, aber genauso klarge­stellt muss werden, dass die Integration Spielregeln folgen muss – etwa dem Kennen und Können der deutschen Sprache, aber auch – und das ist mir wichtig – der Akzep­tanz des österreichischen Werte- und Lebensmodells, meine Damen und Herren. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Und in diesem Sinn haben wir uns ein gemeinsames Ziel gesetzt, und das heißt: In­tegration vor Zuwanderung! – Das ist die richtige Antwort.

Aber es ist wichtig, dass wir auch offen sind für die Jugendlichen der zweiten und drit­ten Generation der Zuwanderer, meine Damen und Herren. Die müssen wir integrie­ren, die wollen wir. Sie sind großteils österreichische Staatsbürger. Wir brauchen sie etwa auch in der Qualifikation, etwa auch in der Integration und Entwicklung auf den Arbeitsmärkten. Das wird eine wichtige Aufgabe von uns, dass wir auch diesen Men­schen eine richtige Perspektive bieten.

Diese Budgetpolitik und diese beiden Budgets, die ich Ihnen heute vorlege, orientieren sich an drei Grundsätzen:

Erstens an einem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Nochmals: Es ist nicht unser Geld, weder meines noch das der Regierung, noch Ihres, meine Damen und Herren. Es ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Denen sind wir verantwortlich.

Zweitens: Wir müssen für die Zukunft vorsorgen. Wir müssen an die jungen Menschen denken. Wir müssen der Jugend die richtige Perspektive bieten, entlasten und nicht neue Schulden aufbauen, die den Jugendlichen den Blick in die Zukunft verstellen.


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Drittens: Das können wir nur, wenn wir diese Verantwortung auch annehmen.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind diese beiden Budgets auch ein Aus­druck der Übernahme von Verantwortung in dem Sinne, dass der alte Versorgungs­staat den Menschen in der Gegenwart sehr, sehr viel an Annehmlichkeit gebracht hat – ja –, aber oft doch vergessen hat, an die Kinder und Kindeskinder zu denken. Daher heißt Verantwortung wahrnehmen, den alten Versorgungsstaat durch den aktiven Vor­sorgestaat ersetzen, meine Damen und Herren, damit wir bestmögliche Zukunftsvor­aussetzungen schaffen.

Wir müssen uns heute um die Lebensgrundlagen von morgen kümmern. Das betrifft das Klima. Das betrifft die Umweltpolitik. Das betrifft die Altersvorsorge. Das betrifft alle Sozialleistungen. Das betrifft Bildungspolitik, Infrastrukturpolitik, Innovationspolitik. Das ist unser Auftrag und das ist unser Verständnis und mein Verständnis von politischer Verantwortung.

Wir sind bei diesem Auftrag, den wir als Bundesregierung von den Wählerinnen und Wählern überantwortet bekommen haben, selbstverständlich auch offen für Ideen, offen für Anregungen, offen für kritischen Diskurs. Aber am ambitionierten Ziel Wachs­tum und Beschäftigung, Vollbeschäftigung halten wir selbstverständlich fest.

Sie kennen jetzt, meine Damen und Herren, die Daten und die Fakten des österreichi­schen Haushalts für das heurige Jahr und für das nächste Jahr. Sie kennen auch die Ausgangslage, die unsere Heimat Österreich im Wirtschaftlichen und im Sozialen hat. Es ist eine tolle Perspektive, jeder Grund zum Optimismus, jeder Grund, um mit Zuver­sicht und mit Vertrauen in die nächsten Jahre hineinzugehen. Dazu lade ich ein.

Ich lade Sie ein, meine Damen und Herren, nicht nur im Hohen Haus, sondern alle Österreicherinnen und Österreicher, dass Sie diesen Weg des Optimismus und der Zuversicht mit uns gemeinsam gehen. Es lohnt sich, es lohnt sich vor allem für Öster­reich. – Danke schön. (Lebhafter Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Vizekanzler und Finanzminister für seine Erklärung.

10.15.022. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird (53 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungsle­gungsgesetz – SRLG) (54 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend


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ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (55 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert wer­den (56 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Wunschredezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


10.15.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln unter diesen Tagesordnungspunkten eine Reihe von Gesetzentwürfen. Zwei davon stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Transparenzrichtlinie der Europäi­schen Union, nämlich das Sonderrechnungslegungsgesetz und die Novelle zum Bank­wesen- und Börsegesetz.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir hier im Finanzausschuss eigentlich eine breite Mehrheit hatten, wenngleich es einen Punkt gibt, auf den ich noch eingehen werde, wo die grüne Fraktion leider nicht mitgehen konnte, aber wir werden hier noch informelle Gespräche in den nächsten Monaten führen, um hier einen breiten Konsens auch mit der grünen Fraktion, mit Herrn Van der Bellen zu erreichen.

Es geht dabei um folgenden Punkt: Die Transparenzrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass ein Aktienbesitz ab 5 Prozent zu melden ist. Also ein Aktionär oder eine Aktionärsgruppe, die mehr als 5 Prozent Aktien eines Unternehmens besitzt, hat das der Börse und der Finanzmarktaufsicht zu melden. Es ist richtig, es gibt einige Länder, die haben die Grenze auf 3 Prozent heruntergesetzt. Wir wissen aber nichts über die Erfahrungen damit.

Ich habe daher als Obmann des Finanzausschusses nicht nur die Übernahmekommis­sion, Professor Doralt, befragt, sondern auch den Kapitalmarktbeauftragten, Richard Schenz, und auch den Vorstand der Wiener Börse. Der Kapitalmarktbeauftragte und die Wiener Börse sind dafür, die 5 Prozent zu lassen. Das tun wir diesmal auch. Herr Professor Doralt von der Übernahmekommission war der Auffassung, wir sollten jetzt schon auf 3 Prozent heruntergehen.

Wir haben uns in einer informellen Fraktionsführersitzung des Finanzausschusses ge­einigt, dass wir noch vor dem Sommer informelle Gespräche führen werden sowohl mit der Übernahmekommission als auch mit der Wiener Börse als auch mit dem Kapital­marktbeauftragten, wo wir versuchen wollen, die Erfahrungen mit einer niedrigeren Grenze zu evaluieren und allfällige Änderungen im Herbst dieses Jahres zu beschlie­ßen. Einer der folgenden Redner der beiden Regierungsparteien wird in diesem Sinne auch noch einen Entschließungsantrag einbringen.

Ein ganz anderes Thema ist das Produktpirateriegesetz. Wir haben hier erst vor etwas mehr als einem halben Jahr über Initiative des Kollegen Maier von der SPÖ einen Ent­schließungsantrag einstimmig angenommen, wonach der Finanzminister dem Hohen


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Haus einen jährlichen Bericht über die Produktpiraterie vorlegen soll. Wir beschließen heute, dass im Gesetz selbst auch eine Bestimmung aufgenommen wird. Ich bin dem Kollegen Jacky Maier wirklich dankbar. Er war einer der Ersten, der auf die unglaub­liche Brisanz und Dynamik dieses Bereiches hingewiesen hat. Ich gebe das ehrlich zu. Mir war das selbst vor Jahren nicht bewusst, wie explosionsartig sich das entwickelt, ein weltweit boomender Wirtschaftszweig, der im Untergrund industriell arbeitet und wo uns Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entgehen, wo in Asien völlig neue Produktio­nen entstanden sind, wo Warengruppen von Schmuck über Uhren, Textilien bis hin zu Flugzeugteilen, Autoteilen und auch Medikamenten betroffen sind.

Der letzte Punkt, meine Damen und Herren, zeigt, dass erstmals im Bereich der Pro­duktpiraterie nicht nur wirtschaftlicher Schaden in Form von Steuerentgang und Ar­beitsplatzverlust entsteht, sondern auch unglaubliche gesundheitliche Gefährdungen. Es gibt hier Extrembeispiele, die auch im Bericht des Finanzministeriums enthalten sind, Extrembeispiele von Medikamentenfälschungen. Ich greife eines heraus, wo aus Ziegelstaub Herz-Kreislaufmittel gemacht wurden, die dann farblich überzogen wurden mit einer gelben Farbe, die sonst für Bodenmarkierungen verwendet wird, und damit das Ganze glänzt, hat man diese sogenannte Pille noch mit Möbelpolitur überzogen. Also unglaublich und haarsträubend!

Da hört sich der Spaß wirklich auf, weil es da wirklich um gesundheitliche Gefährdung geht, genauso wie es im Bereich der Zigaretten und der Rauchwaren Produktpiraterie gibt, wo Schadstoffe enthalten sind, die in unseren Zigaretten überhaupt gar nicht denkbar wären.

Das heißt, wir haben hier erstmals eine Situation, wo extreme Gesundheitsgefährdun­gen eintreten, Herr Gesundheitssprecher der ÖVP Erwin Rasinger, du wirst mir da zustimmen. Und wie explosionsartig sich das entwickelt, sieht man an den Zahlen der letzten drei Jahre: Im Jahr 2004 wurde von unseren Zollbehörden kein einziger Fall von Medikamentenpiraterie aufgegriffen. Im Jahr 2005 war es ein Fall mit 55 Medikamen­tenpackungen, und im Vorjahr waren es bereits 127 Fälle mit 12 000 Medikamentenpa­ckungen im Wert von ungefähr 360 000 €. Gefälschte, gesundheitsgefährdende Medi­kamente, meine Damen und Herren! Da ist wirklich international ein akkordiertes Vor­gehen unbedingt erforderlich.

Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, haben schon begonnen bei der Präsident­schaft Österreichs, hier Initiativen zu setzen. Ich glaube, wir müssen hier gemeinsam global – und vor allem die Europäische Union ist da gefordert – Maßnahmen ergreifen, um hier Einhalt zu gebieten, denn, noch einmal: Wirtschaftspolitisch bedeutet das den Verlust von Arbeitsplätzen, von Steuern. Gesundheitspolitisch heißt das Risken für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir in diesem Be­reich Produktpiraterie einen breiten Konsens hier im Hohen Haus haben. Ich danke noch einmal Jacky Maier für seine Initiativen, die er hier sehr frühzeitig gesetzt hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

10.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.21.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Pro­duktpiraterie-Bericht wird in Zukunft jährlich dem Parlament vorgelegt werden. Dieser Produktpiraterie-Bericht, den wir jetzt noch im Finanzausschuss in aller Deutlichkeit diskutieren werden, wurde nun zum ersten Mal vorgelegt. Heute schaffen wir damit die gesetzliche Grundlage.


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Es freut mich besonders, dass es in dieser Frage der Produktpiraterie Einvernehmen zwischen allen Fraktionen hier im Hohen Hause gibt und dass die Brisanz der Produkt­piraterie erkannt wird.

Es gibt eine Vielzahl von Problemen – Kollege Stummvoll hat sie schon angespro­chen –, etwa die Fälschungen im Arzneimittelbereich, die insbesondere in Ländern der Dritten Welt zu größten Problemen, bereits zu Tausenden von Todesfällen geführt haben. Wir haben aber auch Probleme in Europa, das sollten wir nicht verschweigen, dass nämlich die Produktfälscher, die früher nur hochwertige Konsumgüter gefälscht haben, heutzutage alles fälschen. Es werden Kfz-Ersatzteile, Flugzeugersatzteile ge­fälscht, und man stelle sich vor: Bremsbacken, die in großer Anzahl in Deutschland verkauft wurden, waren gefälscht und hatten eine Lebensdauer von höchstens einem halben Jahr.

Das Risiko für Unternehmen, aber auch für die Konsumenten ist vielen nicht bekannt. Man geht auf Schnäppchenjagd, kauft im Internet ein und glaubt besonders günstig einkaufen zu können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäischen Verbrau­cherorganisationen haben im letzten Jahr ausdrücklich vor dieser Entwicklung gewarnt und haben davor gewarnt, unbedarft im Internet derartige Einkäufe zu tätigen.

Das besondere Problem – und das verhehle ich nicht – liegt allerdings im Bereich Le­bensmittel und Arzneimittel. Im Lebensmittelbereich denke ich nur an Nahrungsergän­zungsmittel, die gefälscht sind und die eine Dopingrelevanz aufweisen. Wir hatten ja in den letzten Jahren einige Fälle, wo es bei österreichischen Sportlern dann einen positi­ven Dopingbefund gab. Und im Arzneimittelbereich stehen wir wirklich vor besonderen Herausforderungen.

Daher haben wir uns auch gemeinsam in unserem Regierungsübereinkommen im Ka­pitel Gesundheit, Unterkapitel Verbrauchergesundheit, auch geeinigt, dass die illegalen Vertriebswege, insbesondere was die Fälschungen von Arzneimitteln betrifft, gemein­sam in dieser Periode bekämpft werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir, alle Fraktionen, haben uns auch darauf geeinigt, dass dieser Antrag, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, abgeändert werden soll, nämlich dass der Finanzminister jährlich verbindlich diesen Produktpiraterie-Bericht vorzulegen hat.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Bruno Ross­mann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird (37/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (53 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Ziffer 1, § 9 Abs. 3, wird die Wortfolge „Der Bundesminister für Finanzen wird er­sucht, dem Parlament“ durch die Wortfolge „Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat“ ersetzt.


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Begründung:

Redaktionelle Richtigstellung.

*****

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion haben wir auch auf europäischer Ebene. Ich glaube, wir sollten uns auch darüber verständigen, dass internationale Übereinkommen oder Regelungen auf der europäischen Ebene, die den Kampf gegen die Produktpiraterie verschärfen, sich in erster Linie auf kommerzielle Rechtsverletzer beziehen sollten und nicht auf Konsumenten, die gutgläubig derartige Produkte kaufen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.26.14

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte zu zwei Vorlagen, die heute hier zur Behandlung stehen, Stellung nehmen, nämlich einmal zum Sonder­rechnungslegungsgesetz sowie zum Börse- und Bankwesengesetz.

Der überwiegenden Zahl der vorliegenden Anträge werden wir zustimmen, insbeson­dere dem Sonderrechnungslegungsgesetz, und zwar deshalb, weil hier ein wesent­licher Fortschritt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in Richtung Erhöhung der Trans­parenz erreicht werden kann. – Das zum einen.

Zum anderen aber – und da möchte ich auf einen Erfolg der Grünen hinweisen, den wir im Ausschuss erzielen konnten – werden ja in diesem Sonderrechnungslegungsgesetz erstmals die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in einem Gesetz definiert. Hier ist es darum gegangen, zu verhindern, dass es zu präjudiziellen Wirkungen kommt, die unter Umständen niemand in dieser Form haben möchte. Es ist uns daher insbesondere dort gelungen, wo es um die Leistungen der Daseinsvorsorge geht, sicherzustellen, dass Leistungen der Daseinsvorsorge, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen, ausgenommen sind, und es konnte eben insbesondere klarge­stellt werden, dass dazu nicht gehört die gesetzliche Sozialversicherung, dass dazu aber auch nicht gehören die nationalen Bildungssysteme. Ich denke mir, das ist ein kla­rer Schritt, weil hier möglichen Privatisierungstendenzen ein Balken, ein Riegel vorge­schoben wird, die ja in diesem Zusammenhang immer wieder im Raum stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt betrifft das Börse- und Bankwesengesetz. Auch hier geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, im Übrigen verspätet, wie auch die andere, die Sonder­rechnungslegungsrichtlinie wurde ja erst dann umgesetzt, als bereits eine Klage gegen Österreich im Raum stand. Auch hier geht es wieder um Verbesserungen der Transpa­renz einmal für die Aktionärinnen und Aktionäre, Anleiheninhaberinnen und Anleihen­inhaber, zum anderen aber auch um Regelungen über Beteiligungsmeldungen. Und diese sind ganz besonders wichtig und werden neu gefasst. Diese sind deshalb so wichtig, weil es eben in den letzten Tagen Ereignisse im Zusammenhang mit Böhler-Uddeholm und der Vermutung des Insiderhandels gegeben hat, die Anlass dafür ge­ben sollten, dass wir verstärkt darüber nachdenken.


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Grundsätzlich ist ja das Bemühen um mehr Transparenz eines, das zu begrüßen ist: Je mehr Transparenz und je gleicher die Informationen verteilt sind, desto fairer und desto geringer ist auch das Risiko zum Insiderhandel.

Aber jetzt wird sich die Frage stellen: Warum werden die Grünen dennoch gegen diese Vorlage stimmen? Ich werde Ihnen das im Folgenden begründen.

Einerseits erhält die Finanzmarktaufsicht eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben, zum anderen erhält sie aber auch weitgehende Verordnungsermächtigungen in diesem Zu­sammenhang. Hinsichtlich der zusätzlichen Aufgabe stellt sich die Frage, ob die Fi­nanzmarktaufsicht personell in dieser Hinsicht ausreichend ausgestattet ist und ob das Personal entsprechend qualifiziert ist, geht es hier doch um technisch sehr anspruchs­volle Inhalte.

Die zweite Frage ist aber etwas weiter gehend, nämlich die Frage: Wer soll Verord­nungsermächtigungen erhalten? Soll das die Finanzmarktaufsichtsbehörde sein, oder soll es nicht aus verfassungsrechtlichen Überlegungen beim Bundesministerium für Fi­nanzen verbleiben? – Und es gab im Ausschuss nicht wenige Abgeordnete, die ge­meinsam mit mir die zweitere Linie vertreten haben.

Warum soll die Verordnungsermächtigung nicht an die Finanzmarktaufsicht übertragen werden? – Nun ja, ich sitze gemeinsam mit anderen Abgeordneten im Banken-Unter­suchungsausschuss, und da haben wir eine Reihe von Gründen erlebt, warum wir sehr skeptisch sind, der Finanzmarktaufsichtsbehörde vor einer allfälligen Reform diese Verordnungsermächtigung zu übertragen.

Wenngleich uns der Herr Bundesfinanzminister außer Dienst Grasser in diesem Aus­schuss noch erzählt hat, wie toll diese Finanzmarktaufsichtsbehörde funktioniert, ist mittlerweile jedem in diesem Ausschuss klar geworden, dass das nur mehr eine Schimäre ist und nichts mehr. Wir haben gesehen, dass wir es mit einer Finanzmarkt­aufsichtsbehörde zu tun haben, die sich instrumentalisieren lässt, wenn ein Mail von Bundesminister Grasser an diese Behörde ergeht. Wir haben erlebt, dass gezielte Ab­fragen der Großkreditevidenz gemacht werden, ohne dass die Bediensteten dort ent­sprechend auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen werden, Abfragen, um einer Partei, namentlich der SPÖ, im Wahlkampf Schaden zuzufügen.

Wir haben aber auch gesehen, dass im Zusammenhang mit dem Wertpapierdienstleis­ter AMIS kritische Berichte ignoriert werden, dass Meldungen im Zusammenhang mit Vorgängen dieses Wertpapierdienstleisters von der Finanzmarktaufsicht aus Luxem­burg ignoriert worden sind – mit dem Erfolg, dass dieser Finanzdienstleister in den Konkurs gegangen ist und 16 000 Geschädigte hinterlassen hat, davon 10 000 allein aus Österreich.

Wir haben aber auch gesehen, dass es bei dieser Finanzmarktaufsichtsbehörde Schnittstellenprobleme in der Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank gibt. Das hat dazu geführt, dass etwa Vor-Ort-Prüfungen im Zusammenhang mit der BAWAG verschoben worden sind, dass anstelle dessen ein Managementgespräch stattgefunden hat und insbesondere dass Unterlagen über kritische Prüfberichte von den Teilnehmern dieses Managementgespräches einfach ignoriert und nicht gelesen worden sind. – Die Folgen bei der BAWAG sind uns allen hinlänglich bekannt.

Wir haben aber auch gesehen, dass wir es mit einer Finanzmarktaufsichtsbehörde zu tun haben, die es trotz mehrfacher Urgenz nicht der Mühe wert findet, dem Unter­suchungsausschuss die erforderlichen Unterlagen zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Einer solchen Behörde kann nicht guten Gewissens eine Verordnungsermächtigung übertragen werden. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Reform dieser Behörde angesagt,


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und danach müssen wir streben. Und ich denke, dass es diesbezüglich im Ausschuss auch Einigkeit gibt.

Eine letzte Bemerkung noch zur Erhöhung der Transparenz der Beteiligungsverhält­nisse im Zusammenhang mit den letzten Vorgängen um die Übernahme von Böhler-Uddeholm: Eine Reduktion der Meldeschwelle von derzeit 5 Prozent auf 3 Prozent ist zur Verbesserung der Transparenz der Eigentümerstruktur der börsenotierten Unter­nehmen ein Gebot der Stunde. Die jüngsten Ereignisse, das möchte ich noch einmal betonen, und die Vermutung des Insiderhandels haben das sehr deutlich gezeigt. Übri­gens: Die Untersuchungsergebnisse der Finanzmarktaufsicht betreffend diesen In­siderhandel oder diesen vermuteten Insiderhandel sind bis heute nicht bekannt gewor­den.

Ich schließe mich daher jenen im Ausschuss an, die dafür eingetreten sind, diese Schwelle von 5 auf 3 Prozent herabzusetzen – wir haben uns nicht durchsetzen kön­nen –, ich schließe mich aber auch der Stellungnahme der Übernahmekommission an, die eine Schwelle von 3 Prozent gefordert hat. Wir würden uns mit dieser Schwelle im Verein mit anderen Benchmark-Ländern in der Europäischen Union finden, die niedri­gere Schwellen haben, etwa Großbritannien, Deutschland, Spanien 3 Prozent, auch Tschechien 3 Prozent; Italien und Portugal haben sogar Schwellen von 3 Prozent. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


10.35.00

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Son­derrechnungslegungsgesetz stellt im Wesentlichen die in Form gegossene Umsetzung einer Ausdehnung der EU-Transparenzrichtlinie dar, und zwar in doppelter Weise: Einerseits stellt sie die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und öffentlichen Unternehmungen sicher, indem sie für gewerbliche Tätigkeiten und öffent­liche Dienstleistungen der betroffenen Unternehmen eine getrennte Buchführung vor­sieht – betroffene Unternehmen sind etwa öffentliche Unternehmen oder Unternehmen, die mit besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgestattet sind –, andererseits werden die Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie verpflichtet, Jahresberichte an die EU vorzulegen.

Die neue Richtlinie – „neu“ ist deswegen vielleicht ein etwas unpassender Begriff, weil die Umsetzung dieser Richtlinie schon bis Ende Juli 2001 hätte erfolgen müssen; wie­so man sich so lange Zeit gelassen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar – dehnt die Transparenzanforderungen auch auf Unternehmen aus, die zum einen gemeinwirt­schaftliche Leistungen erbringen und dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten und zum anderen parallel einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Es soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder auch wirklich nur für Leistungen im öffentlichen Inter­esse verwendet werden und keine wettbewerbsverzerrenden Quersubventionierungen erfolgen.

Wir Freiheitlichen sind immer zu höchstmöglicher Transparenz in den verschiedensten Bereichen gestanden und immer für die Chancengleichheit von Unternehmen gleicher Geschäftsbereiche eingetreten. Außerdem hat der Steuerzahler ein Grundrecht darauf zu wissen, was mit seinem Geld passiert. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einfüh­rung des SRLG, halten aber nochmals fest, dass eine Umsetzungsdauer von sechs Jahren dafür für uns einfach unverständlich ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lutz Wein­zinger: Sechs Jahre!)


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Auch der zweite Punkt hat mit Transparenz zu tun: die Änderung des Börsegesetzes und des Bankwesengesetzes. Hier sollen Meldevorschriften, Ankündigungs- und Infor­mationspflichten vereinheitlicht werden. Dies betrifft in Angelegenheiten der Berichts­pflicht vor allem Unternehmen, die im Sonstigen Handel oder im Geregelten Freiver­kehr notieren. Dort werden die derzeit etwas weniger strikten Regelungen jenen im Amtlichen Handel angeglichen. Das bedeutet zwar einen Mehraufwand für die betroffe­nen Unternehmen, ist aber ein wichtiger Schritt für den Anlegerschutz.

Was die angesprochene Meldeschwelle betrifft, so gibt es da ein kleines Beispiel dafür: Die skandinavische Firma SuperOffice hat im Februar dieses Jahres an der österrei­chischen Firma update software, die nicht in Österreich, sondern in Deutschland no­tiert, eine 8-prozentige Beteiligung erworben. Da dies nicht meldepflichtig ist, wenn ein österreichisches Unternehmen an einer ausländischen Börse notiert und umgekehrt, wurde dies nur aufgrund einer freiwilligen Meldung bekannt. Durch die Implementie­rung des Herkunftslandprinzips verhindert dies diese Meldepflicht in Zukunft, da damit von der innerstaatlichen Aufsicht auch Unternehmen erfasst sind, die ihren Firmensitz nicht im Inland haben und umgekehrt.

Zum Produktpirateriegesetz ist festzuhalten, dass der aus diesem Kriminalitätszweig entstandene Schaden weltweit nach Schätzungen bereits zirka 7 Prozent des Welt­warenhandels ausmacht – das sind an die 600 Milliarden US-Dollar.

Wir konnten ja heute schon ein Beispiel dieser Produktpiraterie hier erleben, denn wenn man sich das Budget anschaut, ist das ja nichts weiter als eine Fortschreibung des alten schwarz-orangen Budgets, also hat sich die SPÖ da anscheinend ein biss­chen als Produktpirat gezeigt und den orangen Inhalten zugestimmt – leider Gottes. Aber darüber möchte ich später noch ein paar Worte verlieren.

Die heute zu beschließende Berichtspflicht des Finanzministeriums erachte ich als höchst notwendig, wobei ich hier festhalten möchte, dass es nicht allein daran liegt, dass ein Bericht vorgelegt wird, sondern es wird daran liegen, aus diesem Bericht Maßnahmen abzuleiten, die die Bevölkerung schützen. Und es ist wesentlich, hier eine Informationsoffensive zu starten, denn die betroffenen Konsumenten wissen ja zum Teil gar nicht, dass sie da verbotene oder illegale Dinge kaufen oder Dinge, die von der Qualität her einfach nicht dem entsprechen, was im österreichischen Handel erhältlich ist.

Es sind mittlerweile weniger die Strände der Karibik oder die Straßen von Hongkong, die der Produktpiraterie Vorschub leisten, es ist das Internet zum weltweiten Handels­platz für gefälschte Produkte geworden. Jeder Bürger, der seinen elektronischen Post­korb öffnet, wird nahezu überschüttet mit den verlockendsten Angeboten zu den ver­schiedensten Produkten.

Auf Basis der Auswertungen des Produktpiraterieberichts wird es mittels geeigneter und zielgerichteter Maßnahmen gelingen können, diesem Kriminalitätszweig entgegen­zuarbeiten. Eine Informationsoffensive halte ich persönlich ebenfalls für unbedingt not­wendig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das „liebe Hohe Haus“ durfte heute ganz ergriffen den Worten des Finanzministers lauschen. Und, mit Verlaub gesagt, Sie haben mir ein bisschen in Erinnerung gebracht, Herr Bundesminister, dass ja nächste Woche das christliche Fest Ostern stattfindet, und mir scheint, Osterhase Molterer hat heute ver­sucht, hier im Parlament verbale Ostereier zu verteilen. Angesichts der vielen heißen Luft, die ich dieser Rede entnehmen konnte, dürfte es sich allerdings um ausgeblasene Eier handeln. Und wie man weiß, ist die traditionelle Farbe der Ostereier rot, und die sind anscheinend so wie die SPÖ (Abg. Heinzl: Sie sind aber besonders „witzig“ heute!): Wenn man aufs Eierl ein bisschen draufdrückt, dann zerbricht es vielleicht.


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(Abg. Heinzl: Sind Sie der Osterhase?) Es dürfte in den Budgetverhandlungen der SPÖ genauso gewesen sein, denn für die SPÖ stellt dieses Budget ein Budget der ge­brochenen Wahlversprechen dar.

Das Budget ist ein Mutmacher, hat der Herr Vizekanzler gesagt, und da hat er Recht. Er musste viel Mut aufbringen, um dem Hohen Haus das heutige Budgetmärchen zu erzählen. Und er hat auch den Mut aufgebracht, angesichts der ausbleibenden enthu­siastischen Beifallsstürme auf der sozialistischen Seite diesen Beifall selbst einzufor­dern.

Ein paar wenige Gedanken dazu noch: Er hat von diesem großen Thema Staatsreform gesprochen. Er hat gesagt, die Gemeinden und Länder werden ebenfalls eingebunden. Da muss ich sagen: Natürlich, selbstverständlich. Aber ich bin selbst Gemeinderat in einer kleinen Gemeinde, und ich sage Ihnen, die Budgets, die wir dort zur Verfügung haben, die sind schon so knapp, dass wir in den einzelnen Gemeinden, dort, wo der Bürger noch Bürger ist und wir die erste Ansprechperson sind, keine oder kaum zu­kunftsorientierte Projekte umsetzen können, weil einfach kein Geld vorhanden ist.

Zweiter Punkt: Wirtschaft und Staat sind gute Partner. Die Einladung an Private, mitzu­gestalten, nennt man jetzt „Private Partnership“. – „Private Partnership“ – Freunderl­wirtschaft hat einen neuen Namen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Public-Private-Partnership!)

Es geht um die Freiheit, hat er gesagt, der Herr Finanzminister, um die Freiheit für die Familien, über das zu entscheiden, was man sich erwirtschaftet hat. – Das ist richtig, aber ich frage: Was bleibt denn der Familie im Säckel? Schauen Sie nur die Konsum­quote an, die ist seit zehn Jahren nicht gestiegen! Und wenn Sie mit den Leuten drau­ßen sprechen, dann frage ich mich sehr wohl, wo Sie glauben, dass diese Freiheit für die Erwirtschaftung herkommen soll oder was einem überbleibt.

„Die Innovationskraft ist unsere beste Zukunftsversicherung.“ – Meine Damen und Her­ren von der ÖVP: Nein, die einzige Zukunftsversicherung sind unsere Kinder, und zwar unsere eigenen! Und solange keine wirkliche Familienentlastungspolitik gemacht wird, bei der junge Paare nicht mehr darüber nachdenken müssen, ob sie es sich leisten können, Kinder in die Welt zu setzen, wir aber auf der anderen Seite 1 Milliarde € in die Finanzierung von Ausländerarbeitslosigkeit stecken, so lange glaube ich an dieses Budgetmärchen wirklich nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wer hat denn diese Rede geschrieben?)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.44.17

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im Rahmen dieser Tages­ordnungspunkte behandeln wir eine ganze Reihe von Gesetzesmaterien, die von ihrem Inhalt her von meinen Vorrednern schon ausreichend behandelt worden sind. Ich möchte noch ein paar Anmerkungen machen und auch dem Kollegen Maier Anerken­nung aussprechen für seine förmliche „Pirateriejagd“, die er in den letzten Jahren schon hinter sich gebracht hat, weil er ein sehr profunder Kenner der Produktpiraterie ist und uns auch immer wieder Aufschluss über Fehlentwicklungen in diesem Bereich gibt. Daher auch Anerkennung von unserer Seite dafür, dass du uns auch immer wie­der die Augen öffnest und uns darauf hinweist, wo es Fehlstellungen gibt, auf die wir korrigierend einzuwirken haben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 40

Die beiden Transparenzrichtlinien im Bereich Sonderrechnungslegungsgesetz, Börse­gesetz und Bankwesengesetz sind richtigerweise Richtlinien, die von der EU kommen, Richtlinien, die nachvollziehbar sind. Und wenn wir die Kritik hören, dass wir hier eine Zeit zugewartet haben, bevor wir in diesem Hohen Haus eine Beschlussfassung ge­troffen haben, dann warne ich schon auch davor, immer blindlings die Dinge, die von Brüssel kommen, einfach so durch das Hohe Haus zu schleusen, denn es ist nicht immer alles, was von Brüssel kommt, richtig und gut für den Wirtschafts- und Kapital­markt Österreich. Daher ist es auch gut und richtig, dass wir lange darüber diskutieren und uns im Klaren darüber sind, welche Auswirkungen die einen oder anderen Ge­setze für Österreich haben.

Natürlich: Transparenzrichtlinien sind wichtig; dazu bekennen wir uns auch. Es ist auch wichtig im Interesse der Anleger, was die Wertpapiertransparenz betrifft, dass wir hier für mehr Information sorgen. Aber es ist nicht richtig, wie mein Vorredner von der Frei­heitlichen Partei gemeint hat, dass wir viel zu lange gewartet hätten, sondern es ist richtig, dass wir zuwarten mussten, weil hier auch bei uns, in unserem Land Entwick­lungen im Gange sind, die wir ständig beeinflussen, wo wir ständig korrigieren, weil wir auch ein Interesse haben, dass hier die Anleger geschützt werden, und dass wir viel gemacht haben in den letzten vier Jahren und hier jedes halbe Jahr eine Gesetzes­materie im Interesse des Kapitalmarktes Österreich beschlossen haben.

Wenn hier, was die Sonderrechnungslegungsvorschriften anlangt, auch einiges an bürokratischem Aufwand auf die einzelnen Unternehmen zukommt, dann bitte ich, das schon auch zu berücksichtigen, weil es ja auch die Europäische Union ist, die gesagt hat, dass der administrative Aufwand, der Verwaltungsaufwand um 20 Prozent gekürzt werden muss, damit wir als Wirtschaftsraum Europa wettbewerbsfähig bleiben. Daher wird unser achtsames Auge auch darauf geworfen werden, dass durch diese Sonder­rechnungslegung nicht zu viel an Bürokratie entsteht, und ich meine, dass vor allem auch im Bankenbereich diese Übergangsfristen gerechtfertigt sind. Das würde ich auf alle Fälle gutheißen, weil ja auch Haftungen als Förderungen gelten und daher auch die Banken hier als wichtiger Partner der Europäischen Union auftreten, die auch für die notwendige Transparenz sorgen.

Im Bereich Börsegesetz und Bankwesengesetz haben wir auch im Banken-Untersu­chungsausschuss die Erfahrung gemacht, dass hier einiges korrigiert werden muss, was die Aufsichtstätigkeit betrifft, vor allem auch was die mehrstufige Prüftätigkeit in Österreich betrifft. Ich bin da sehr vorsichtig, was den Vorschlag anlangt, dass wir die FMA sozusagen unter das Dach der Notenbank stellen, weil es nicht unproblematisch ist, wenn sich die Eigentümer eines großen Instituts selbst prüfen. Da sollte uns zu­künftig vielleicht noch etwas Intelligenteres einfallen.

Daher habe ich auch im Finanzausschuss den Vorschlag gemacht, eine Enquete abzu­halten, um auszuloten, wohin die Richtung auch in unseren Nachbarländern geht, die ja im Kontext der Europäischen Gemeinschaft alle das gleiche Ziel verfolgen: dass die Aufsicht im Bereich Wertpapier, im Bereich Börsen, im Bereich Banken bestmöglich funktioniert und hier keine Missbräuche betrieben werden. Und wir haben natürlich auch bei der FMA dort und da Handlungsbedarf, und dem wollen wir begegnen, indem wir in der Zukunft eine umfassende Reform der Bankenaufsicht gewährleisten.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 41

zum Initiativantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvor­schriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Son­derrechnungslegungsgesetz – SRLG) (81/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (54 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 ist nach der Wortfolge „§ 2“ die Wortfolge „Z 2“ einzufügen

2. § 4 Z 1 lit. b lautet:

„b) Einrichtungen die

zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufga­ben zu erfüllen ...

*****

Ich denke, dass das die Zustimmung aller Parteien finden wird. – Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bucher, Sie haben den Antrag nicht zur Gänze eingebracht – ich muss Sie darauf aufmerksam machen. Wenn Sie ihn einzubringen gedenken, dann verlesen Sie ihn bitte!

 


Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Gut, ich war stehen geblieben bei Punkt „b) Einrichtungen, ...“ und setze im zweiten Absatz fort:

„überwiegend von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c ernannt worden sind,“

3. Die Überschrift in § 5 lautet:

„Kontenführung“

4. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Die Kontenführung von öffentlichen Unternehmen mit nur einer Geschäftstätigkeit muss den in Abs. 2 genannten Kriterien entsprechen.“

5. In § 7 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge „Abschriften und Auszüge der Unterlagen“ durch die Wortfolge „Kopien und Abschriften aus diesen Unterlagen“ ersetzt

6. In § 10 entfallen der Abs. 1 sowie die Absatzbezeichnungen „(2)“. Im Abs. 2 wird das Datum „31. Dezember 2006“ durch die Wortfolge „In-Kraft-Treten dieses Bundesgeset­zes“ ersetzt.

*****

Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)

10.52



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 42

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Besten Dank. Nun ist der Antrag auch ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvor­schriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Son­derrechnungslegungsgesetz – SRLG) (81/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (54 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 ist nach der Wortfolge„§ 2“ die Wortfolge „Z 2“ einzufügen

2. § 4 Z 1 lit. b lautet:

„b) Einrichtungen, die

zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufga­ben zu erfüllen und

überwiegend von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c ernannt worden sind,“

3. Die Überschrift in § 5 lautet:

„Kontenführung“

4. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Die Kontenführung von öffentlichen Unternehmen mit nur einer Geschäftstätigkeit muss den in Abs. 2 genannten Kriterien entsprechen.“

5. In § 7 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge „Abschriften und Auszüge der Unterlagen“ durch die Wortfolge „Kopien und Abschriften aus diesen Unterlagen“ ersetzt

6. In § 10 entfallen der Abs. 1 sowie die Absatzbezeichnungen „(2)“. Im Abs. 2 wird das Datum „31. Dezember 2006“ durch die Wortfolge „In-Kraft-Treten dieses Bundesgeset­zes“ ersetzt.

Begründung:

Zu Z 1:

Hier handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung

Zu Z 2:

§ 4 Z 1 hat die Definition der „Stelle der öffentlichen Hand“ zum Gegenstand. Durch die Begriffsdefinition werden alle der „öffentlichen Hand“ im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a der Transparenzrichtlinie zuzuordnenden Stellen auf allen Verwaltungsebenen erfasst.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 43

Im vorliegenden Entwurf fallen unter den Begriff „Stelle der öffentlichen Hand“ zunächst in lit. a der Bund, die Länder und die gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörper (wie beispielsweise die gesetzlichen Berufsvertretungen) und in lit. b Einrichtungen, für die nachfolgende Kriterien kumulativ gegeben sind: die Einrichtung muss zu dem Zweck gegründet worden sein, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und es muss entweder

die Einrichtung von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c finanziert werden, oder

ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, andere Ein­richtungen gemäß lit. b oder Verbände gemäß lit. c unterliegen, oder

ihr Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c ernannt worden sind.

Dieses zweite Kriterium zielt somit alternativ auf eines der genannten Beherrschungs­tatbestände ab.

Schließlich sind nach lit. c noch die Verbände, die sich überwiegend aus zwei oder mehreren Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a oder b zusammensetzen, unter den Begriff „Stelle der öffentlichen Hand“ zu subsumieren. Es sollen daher auch jene Verbände erfasst werden, an denen neben Stellen der öffentlichen Hand – nicht über­wiegend – auch Private beteiligt sind.

Z 2 übernimmt den Begriff „öffentliches Unternehmen“ aus dem EU-Beihilfenrecht (s. Art. 2 Abs. 1 lit. b der Transparenzrichtlinie). „Öffentliche Unternehmen“ sind demnach nicht nur ausschließlich oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Unternehmen, entscheidend ist viel mehr der beherrschende Einfluss der öffentlichen Hand (z.B. auch aufgrund von Konsortialverträgen). Bei der beihilfenrechtlich relevan­ten Feststellung des Vorliegens „öffentlicher Mittel“ im Beihilfeverdachtsfall zählen die gesamten finanziellen Mittel „öffentlicher Unternehmen“ zu den „öffentlichen Mitteln“.

Zu den Z 3 und 4 siehe bereits oben bei den Erläuterungen zu § 2 Z 1.

Die Definition von ausschließlichen Rechten in Z 3 wurde in Anlehnung an die Begriffs­bestimmung in Art. 2 Abs. 1 lit. f der Transparenzrichtlinie gefasst. Dabei wird einem Unternehmen unter Ausschluss aller anderen Unternehmen vom relevanten Markt durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften das Tätigwerden in einem bestimmten Ge­biet vorbehalten.

Bei den in Z 4 legal definierten besonderen Rechten handelt es sich in Umsetzung von Art. 2 Abs. 1 lit. g der Transparenzrichtlinie um Rechte, die der Staat einem oder meh­reren Unternehmen für die gleiche Tätigkeit einräumt, wobei er sich vorbehalten kann, weiteren Unternehmen solche Rechte zu gewähren. Hier fehlt es im Gegensatz zu den in Z 3 definierten Rechten an der Ausschließlichkeit.

Die in § 4 Z 5 vorgenommene Definition von Dienstleistungen von allgemeinem wirt­schaftlichen Interesse lehnt sich eng an die Mitteilung der Kommission zu Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa (Amtsblatt der EG vom 19.1.2001, 2001 C 17/04) an.

Gemeint sind insbesondere Verkehrs-, Energieversorgungs- und Telekommunikations­dienste, zu denen teilweise bereits Regelungen auf Gemeinschaftsebene erfolgt sind. Darüber hinaus fallen darunter aber auch Einrichtungen der allgemeinen Gesundheits- und Sozialversorgung, exemplarisch z.B. Krankenhäuser oder Einrichtungen des sozi­alen Wohnbaues und andere Einrichtungen mit einem allgemeinen Versorgungsauf­trag. Prinzipiell ist jedoch zu beachten, dass, sofern auf Gemeinschaftsebene nicht für einzelne Bereiche (z.B. Verkehr, Elektrizität, Gas, Telekommunikation) bereits spezi-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 44

fische Regelungen bestehen, die Auslegung von „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedsstaaten der EU überlassen ist.

Leistungen der Daseinsvorsorge, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen, wer­den von diesem Bundesgesetz nicht berührt. Darunter fallen insbesondere die nicht­wirtschaftlichen Tätigkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung, die nationalen Bil­dungssysteme sowie diverse nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Einrichtungen wie Ge­werkschaften, politischen Parteien, Kirchen und religiösen Gemeinschaften, Verbrau­cherverbänden, wissenschaftlichen Gesellschaften, Wohlfahrtseinrichtungen sowie Schutz- und Hilfsorganisationen.

Zu Z 4:

Mit dieser Änderung wird der im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Ös­terreich wegen Nichtumsetzung der Transparenzrichtlinie erhobenen Forderung der Europäischen Kommission entsprochen, öffentliche Unternehmen, die lediglich in einem Geschäftsbereich tätig sind und daneben keine kommerziellen Tätigkeiten aus­üben, explizit den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 zu unterwerfen.

Zu Z 5:

Hiermit erfolgt eine Anpassung an die im § 7 Abs. 3 verwendete Terminologie.

Zu Z 6:

Mit dem Entfall des In-Kraft-Tretens-Datums 1. Jänner 2007 wird den gegen ein rück­wirkendes In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes geäußerten Bedenken nachgekom­men. Die Verpflichtung zur Kontenführung gemäß den Bestimmungen dieses Bundes­gesetzes beginnt nunmehr mit dem nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beginnenden Geschäftsjahr.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.52.14

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren im Rahmen dieser Tagesordnungs­punkte einige Gesetzesvorlagen. Auch seitens meiner Fraktion sei dem Kollegen Maier Respekt für seine Initiative im Bereich Produktpiraterie entgegengebracht – ich halte dies ausdrücklich fest.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich in erster Linie oder fast ausschließlich dem Bereich der Börse, dem Börsegesetz und Bankwesengesetz widmen, denn es ist klar, es erfolgt hier eine Angleichung an eine Richtlinie der Europäischen Union, selbstver­ständlich, wichtig ist aber die verbesserte Transparenz bei Wertpapieren. Diese soll nämlich den Anlegern helfen und das Vertrauen in derartige Märkte stärken, den Anle­gerschutz erhöhen und ein verbessertes Ineinandergreifen der europäischen Kapital­märkte ermöglichen. Die Harmonisierung der Transparenzanforderung bezüglich Infor­mation über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ist hier umzusetzen.

Trotzdem, meine Damen und Herren, auch wenn es heute die eine oder andere kriti­sche Wortmeldung in diesem Bereich gegeben hat: Die Erfolgsgeschichte der österrei­chischen Börse kann sich sehen lassen! Es gibt in Europa keinen vergleichbaren Erfolg auf dieser Ebene. Wissen Sie überhaupt, meine Damen und Herren, wer die Eigen-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 45

tümer der österreichischen Börse sind? – Es sind zur Hälfte die Banken, zur anderen Hälfte Firmen – Firmen, die besondere Erfolge aufweisen. Ich nenne nur stichwortartig: Wienerberger, Böhler, EVN, AUA-Beteiligung, UNIQA, OMV und andere; oder im Ban­kenbereich: Bank Austria, Erste Bank, Raiffeisen, BAWAG, ÖVAG und andere.

Meine Damen und Herren, wenn man sich ansieht, wie der ATX die Performance ge­steigert hat – innerhalb von fünf Jahren um 276,98 Prozent, also um knapp 277 Pro­zent! – und die Marktkapitalisierung der Wiener Börse gewaltig gestiegen ist – um knapp 360 Prozent innerhalb von fünf Jahren! –, dann muss man sagen: Es ist eine Erfolgsgeschichte sondergleichen! Die Neuemissionen in Aktien: 12 000 Millionen sind heute begeben – im Jahre 2002 waren es knapp 2 000 Millionen! – Also eine Erfolgs­geschichte sondergleichen! Und wir sollten darauf ein wenig stolz sein. Es wurden hier eben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, gerade auch in der Wirtschafts­politik.

Meine Damen und Herren, der durchschnittliche Tagesumsatz – damit man ein biss­chen weiß, wovon wir reden, wenn wir über Börse reden – sind 624 Millionen €. Das ist also gewaltig, was hier gemacht wird! Der durchschnittliche Monatsumsatz inländischer Aktien sind 13,7 Milliarden €. – Also eine gewaltige Performance der Wiener Börse! Die Grundlage dafür ist die Top-Performance der österreichischen Unternehmen, die gera­de im Osten tätig sind, und hier hat sich die Osterweiterung hervorragend ausgewirkt. Wir sind Marktführer in verschiedensten Nischenbereichen, das Osteuropa-Engage­ment ist mehr als erfolgreich. Eine solide Dividendenpolitik, die Attraktivität des Mark­tes und – wir sollten das nicht vergessen – die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge fördern ebenfalls das Interesse am österreichischen Markt.

Es gibt daher eine gewaltige Zahl auch von ausländischen und internationalen Mitglie­dern an dieser Wiener Börse. Und gerade deshalb haben wir alles zu tun, damit dieses Vertrauen in die Börse, in die Anleger gestärkt werden kann. Diese Richtlinie trägt dazu bei, ist ein weiterer Beweis und ein Schwerpunkt, um diese Möglichkeiten zu stärken – denn das Aktiensparen ist in Österreich im internationalen Vergleich noch ein wenig rückständig, um das auch zu sagen. Daher sollten wir weiterhin versuchen, diese posi­tive, erfreuliche Aufwärtsentwicklung zu stärken, und daher stimmen wir dieser Ände­rung des Börsegesetzes und des Bankwesengesetzes sehr gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.56.55

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2000, konkret im Juli 2000, ist Öster­reich von der Europäischen Kommission sozusagen expliztit aufgefordert worden, die getrennte Rechnungslegung nach verschiedenen Leistungsbereichen öffentlicher Un­ternehmen vorzusehen, um eben, wie wir heute schon einige Male gehört haben, bei­hilfenrechtliche Quersubventionierungen verfolgen zu können. Das wurde damals be­auftragt bis Juli 2001. Österreich hat auch reagiert. Nur: Die Europäische Kommission hat die Reaktion Österreichs so nicht gelten lassen. Im November 2005 wurde eine weitere Anregung an Österreich gegeben, und zwar die Transparenzrichtlinie, eben nach Vorgaben der Kommission, bis Dezember 2006 umzusetzen. Und das heute vor­liegende Sonderrechnungslegungsgesetz regelt eben nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission die finanziellen Beziehungen zwischen den Stellen der öffentlichen Hand und den Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beauftragt wer-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 46

den, Tätigkeiten für die öffentliche Hand, wie zum Beispiel Bund, Länder, Gemeinden oder Körperschaften, durchzuführen.

Diese Unternehmen bekommen selbstverständlich vom Bund für diese Tätigkeiten auch entsprechende Leistungen, und genau um diese Leistungen geht es: um die Nachvollziehbarkeit dieser Leistungen, um Transparenz der Leistungen in Form von getrennten Rechnungskreisen. Der tiefere Hintergrund dieser Vorgaben ist die Zielset­zung, dass die Mitgliedsländer innerhalb der Europäischen Union von der Europäi­schen Kommission genau in diesem Bereich leichter vergleichbar sein sollen.

Es ist selbstverständlich auch für Österreich von Interesse, diese Transparenzrichtlinie so rasch wie möglich umzusetzen, und dieses Gesetz, das ja heute beschlossen wird, wird daher auch mit der Verlautbarung zum Gesetz, das heißt, es ist bei dieser Vorlage eine unterjährige Gesetzwerdung gegeben. Und wir, alle Mitglieder des Finanzaus­schusses und die Regierung, hoffen, dass der Europäischen Kommission in diesem Bereich jetzt Genüge getan ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hra­decsni zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.00.02

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den An­trag 37/A des Abgeordneten Mag. Johann Maier beziehungsweise auf den vom Kolle­gen Maier eingebrachten Abänderungsantrag.

Dass die Produktpiraterie immer größere Ausmaße annimmt und sich mittlerweile nicht nur wirtschaftlich enorm negativ auswirkt, sondern auch vermehrt zur Beeinträchtigung beziehungsweise zur regelrechten Gefährdung der Gesundheit der KonsumentInnen führen kann, ist auf Grund von Entschließungsanträgen und nicht zuletzt auf Grund des Engagements des Kollegen Maier hier im Hohen Haus bereits ausführlich besprochen und debattiert worden.

Nun hat das Bundesministerium für Finanzen auf Grund einer Entschließung aller zu diesem Zeitpunkt im Hohen Haus vertretenen Parteien einen Bericht über die Anwen­dung der Produktpiraterieverordnung und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorge­legt.

Vorerst möchte ich festhalten, dass ich es gemäß dem Abänderungsantrag von Kolle­gen Maier und Kollegen aller Fraktionen für unerlässlich halte, dass diese Berichts­pflicht gesetzlich verankert wird, und möchte noch ein paar Anregungen den Bericht betreffend machen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde mir wünschen, dass der Bericht eher kürzer, informativer und präziser ge­staltet wäre, das heißt weniger Graphiken, mehr Information vor zu viel Redundanz. Es gibt in diesem Bericht zahlreiche Tabellen und Grafiken gleichen Inhalts, es gibt Bal­kendiagramme ohne Zahlen. Weiters zeichnet er sich durch eine überaus große Schrift aus. Was ich jedoch anregen möchte, wäre, dass die Liste der Rechtsinhaber – das ist die Liste jener Unternehmen, die einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt ha­ben – ebenfalls in gedruckter Form in den Bericht aufgenommen wird. Diese Liste ist derzeit auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar. Im Hinblick darauf, dass der Bericht nun jährlich vorgelegt wird, würde dies den Vergleich erleich­tern und einen Überblick über die Weiterentwicklung der Produktpiraterie bieten.

Aus Konsumentenschutzsicht – und das ist naturgemäß die Sicht, von der ich als Kon­sumentenschutzsprecherin ausgehe – möchte ich jedoch positiv bemerken, dass ge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 47

rade in dem sensiblen Bereich der gefälschten Medikamente – laut Bericht ist dies die Produktgruppe mit der stärksten Steigerung der Aufgriffszahlen, was ja durchaus po­sitiv zu vermerken ist; andererseits natürlich negativ, weil es offensichtlich mehr ge­fälschte Medikamente auf dem Markt gibt – auch ein Schmuggelfall in dem Bericht ver­merkt ist. Das ist ein wichtiger Hinweis darauf, in welchem Ausmaß sich die tatsäch­liche Beschlagnahme der gefälschten Medikamente bewegt.

Der Bericht wirft aus meiner Sicht – und das meine ich durchaus positiv – zahlreiche Fragen auf, die eine gute Diskussionsgrundlage zur weiteren Entwicklung der sinn­vollen und weitreichenden Maßnahmen zum Schutz vor gefälschten Waren bieten. Deshalb möchte ich nochmals auf die Notwendigkeit hinweisen, den Bericht möglichst informativ und ausführlich zu gestalten, ohne redundant zu sein, und ihn verpflichtend und jährlich vorzulegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.04.10

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir schon klar, dass Sie nicht vor Begeis­terung aufschreien, wenn wir jetzt in einer Debatte mit 19 Rednern Berichte aus dem Finanzausschuss diskutieren. Schade, dass sich ein wesentliches Mitglied das auch nicht anhorchen will. Mir ist das klar, dass Sie das nicht so interessiert nach dieser epochalen Budgetrede. Nach dieser epochalen Budgetrede müssen wir in die Niede­rungen der Berichte des Finanzausschusses steigen, nach einer Budgetrede, die ja ge­radezu unglaublich war (demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), wobei das Unglaublichste daran war, dass der Finanzminister – Herr Staatssekretär, Sie werden sich demnächst an einen neuen Finanzminister gewöhnen müssen! – darin indirekt sei­nen Rücktritt angekündigt hat. (Abg. Lentsch: So ein Unsinn!)

Auf Seite 16 des Manuskripts steht (Rufe bei der ÖVP: Zur Sache! Zur Sache!) – ich rede zur Sache, das hat mit Finanzen zu tun – steht: „Jährlich zahlt jede Österreicherin und jeder Österreicher 3 050 € an Zinsen und Schulden-Tilgung. Das ist eigentlich un­zumutbar“, steht hier – „unerträglich“, sagte der Finanzminister. „Eine solche Hypothek wird es mit mir als Finanzminister nicht geben.“

Er ist Finanzminister, die Hypothek wird es weiter geben, gar keine Frage, denn wir können diese Schulden nicht zurückzahlen, und das heurige Budget und das nächste Budget geben es auch nicht her. Auch wenn der Herr Finanzminister einige Male von zwei Doppelbudgets, also von vier Budgets, gesprochen hat: Auch vier Budgets schaf­fen es nicht!

Das heißt, wenn der Herr Finanzminister sagt, eine solche Hypothek wird es mit mir als Finanzminister nicht geben, und wir alle wissen, dass es sie gibt und weiterhin geben wird, so kündigt er indirekt an, dass er zurücktreten wird. Ich kann mir das nicht anders vorstellen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist ein abenteuerlicher Gedanke! – Abg. Neu­gebauer: Ihre Interpretation!)

Ich kenne Herrn Finanzminister Molterer, und wie Sie vielleicht wissen, bin ich so wie er Oberösterreicher. Was hier von mir gehört wurde, das ist natürlich rein subjektiv und nicht objektiv. Was hier von mir gehört wurde, das war eine oberösterreichische Volks­partei-Bauernschläue (Heiterkeit bei der FPÖ), gemischt mit einer SPÖ-Gläubigkeit, dass sie doch vielleicht mit ihren sozialistischen oder sozialen Zielen ein wenig durch­dringen wird. (Beifall bei der FPÖ.) Dieses Durchdringen ist mir eigentlich nicht direkt


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 48

ins Auge gesprungen. (Abg. Lentsch: Das ist die Rede von morgen!) Plattitüden, Flos­keln, Ankündigungen allgemeiner Art: Das war es!

Aber eine Ankündigung hat es gegeben, die hat mich etwas irritiert. (Abg. Dr. Mitter­lehner: Das ist die Rede von morgen!) – In der Rede von morgen wird es mehr um Fa­milienpolitik gehen, meine Damen und Herren, die Sie sich auch für die Familienpolitik interessieren sollten. – Eine Sache in der Ankündigung allgemeiner Art hat mich, wie gesagt, irritiert: die Zerstörung unserer sozialen Kultur. – Denn was hat er uns ange­droht? Fürchte dich nicht, sagte er zum Arbeitnehmer, wenn du deinen Arbeitsplatz verlierst! Du bekommst dafür drei Teilzeitjobs. Die Flexibilität hat er angesprochen; er hat dafür auch ein wunderschönes amerikanisches Wort verwendet. (Abg. Dr. Fekter: Produktpiraterie ist das Thema! Falsche Rede!)

Soll das die zukünftige Arbeitswelt sein, in der wir leben?! (Abg. Jakob Auer: Zur Sa­che!) Da lebt einer in Neumarkt und fährt von 6 Uhr früh bis 10 Uhr nach Wels arbeiten. Von 12 Uhr bis 16 Uhr arbeitet er in Vöcklabruck, und von 18 Uhr bis 21 Uhr abends arbeitet er in einer Bar in Linz. – Ist das die künftige Arbeitswelt, ist das die Flexibilität, die wir wollen? Nein!

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Kollege, ich möchte Sie kurz unterbrechen und daran erinnern: Wir werden morgen die erste Lesung über das Budget haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich bitte Sie, nach diesem ausführlichen Exkurs jetzt wieder zum Thema zurückzukehren.

 


Abgeordneter Lutz Weinzinger (fortsetzend): Ich kehre zum Thema zurück und teile Ihnen mit, meine Damen und Herren, dass wir den in Ihrer Tagesordnung unter den Punkten 2, 3, 4 und 5 aufgeführten Berichten des Finanzausschusses nach entspre­chenden Verhandlungen im Finanzausschuss und nachdem wir zwei Berichten vorbe­haltlich einer Endklärung nicht die Zustimmung im Ausschuss geben konnten, aber die Endklärung zu unserer Befriedigung erfolgte, die Zustimmung geben. Auch wenn auf uns ein Budget wartet, das wir nur mit großer Freude anschauen können – als Opposi­tionspolitiker sage ich, „mit großer Freude“, denn es wird Anlass zu schönen Oppositi­onsreden geben –, muss die normale Gesetzgebung weitergehen, und in diesen Fällen ist es normale, richtige und korrekte Gesetzgebung, und daher stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.10.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich in meinen Ausführungen jetzt auf die Produktpiraterie konzentrieren, obwohl mehrere Ta­gesordnungspunkte unter einem zur Debatte stehen, denn ich glaube, dass die Pro­duktpiraterie, die sich uns in den verschiedensten Formen darstellt und eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die europäische Volkswirtschaft ist, das heißt das Fälschen von Markenartikeln und der Handel mit Imitaten, für seriös produzierende Unterneh­men, aber auch für deren Arbeitnehmer und für die Konsumenten weltweit zu einem immer größeren Problem wird.

Fälschungen werden von skrupellosen Unternehmern, die nahezu vollständig im Unter­grund agieren, zunehmend industriell produziert. Firmen werden um Umsätze betro­gen, die Arbeitnehmer sorgen sich um ihre Jobs, und Hersteller- und Verbraucherlän­der erleiden Verluste an Steuern, aber auch an Sozialabgaben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 49

Gefälscht werden mittlerweile nicht nur Luxuswaren wie Markenmode, Uhren oder Schmuck, die Palette der gefälschten Artikel geht heute sehr viel weiter. Bekleidung und Markenartikel haben einen großen Anteil, aber auch Kinderspielzeug, Sportartikel, Software, Handys, Musik und Filme, Auto-Ersatzteile, komplette Autos, Lebensmittel, Getränke, Medikamente, Arzneimittel, Maschinen, ja sogar ganze Fabriksanlagen und Flugzeugteile werden heute imitiert und in den Handel gebracht.

Die gefälschten Produkte werden unkontrolliert hergestellt und entsprechen oft nicht den europäischen Standards und auch nicht den Sicherheitsnormen. Denken wir nur daran, dass Handys auf dem Markt waren, deren Akkus explodiert sind! Eine enorme Gefahr für die Verkehrssicherheit stellt auch die Fälschung von Auto-Ersatzteilen dar, zum Beispiel Bremseinrichtungen; bei Untersuchungen konnten größte Sicherheits­defizite nachgewiesen werden. Und nun geraten auch immer mehr gefälschte Arznei­mittel in gefälschten Originalverpackungen auf den Markt, deren Zusammensetzung höchst ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Wie geht das: „in gefälschten Originalverpackun­gen“?) – Ja, in Originalverpackungen! Gefälschte Originalverpackungen! Gefälschte Arzneiartikel in gefälschten Originalverpackungen, Herr Kollege! Sie müssen genau aufpassen, was ich da sage! – Die Zusammensetzung dieser Arzneimittel ist höchst fragwürdig, und sie werden auch verstärkt über das Internet verkauft.

Ich bringe Ihnen nur ein Beispiel: Es ist sehr bedenklich, wenn Herz-Kreislauf-Tabletten verkauft werden, die aus Ziegelstaub, gelber Straßenmarkierungsfarbe hergestellt wer­den und denen dann mittels einer Möbelpolitur ein gutes Aussehen verliehen wird. Wenn so etwas dann auf den Markt kommt, ist das schon sehr, sehr bedenklich! Die WHO hat nachdrücklich vor Risken gefälschter Arzneimittel gewarnt, und das finde ich auch gut so.

Der Kampf gegen die Produktpiraterie wird immer härter. Immer perfekter werden die Imitate, und der Handel über das Internet und die Verschleierung von Ursprungslän­dern durch die Umleitung und Zwischenlager in Ländern, die als risikoarm eingeschätzt werden, machen die Aufklärung auch immer schwieriger.

Es ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass es auch einen europäischen Aktionsplan zwischen 2005 und 2008 gibt, der Zollaktionen in den wichtigsten Häfen und Flughäfen vorsieht. So konnten erst kürzlich mehr als 90 Seecontainer mit Waren­imitaten sichergestellt werden. Führende europäische Zollexperten kooperieren jetzt mit Wirtschaftsexperten und Sachverständigen auch aus Drittländern.

Die österreichische Zollverwaltung ist in diesem Bereich auch sehr tätig und hat eine Partnerschaft mit der Wirtschaft im Kampf gegen die Produktpiraterie abgeschlossen. Die österreichischen Zollfahnder haben im Jahr 2006 679 Sendungen mit 137 713 ge­fälschten Artikeln sichergestellt, die einen Wert von 10 362 073 € darstellten. Am häu­figsten dabei waren Bekleidung, aber auch gefälschte Handys. Gefälschte Handys sind überhaupt ein Fälschungs-Boom in der heutigen Zeit, aber auch Uhren, Schmuck und Computer gehören zu den am meisten gefälschten Dingen. Immer beliebter sind aber auch Fälschungen von Arzneimitteln und deren Vertrieb.

Der jährliche Bericht des Bundesministeriums für Finanzen über die Anwendung der Verordnung und des Produktpirateriegesetzes 2004 ist im Interesse sowohl der arbei­tenden Menschen, der Konsumenten, der Wirtschaft als auch der öffentlichen Hand – und deswegen sind wir auch sehr froh, dass dieser Bericht jetzt jährlich auf die Tages­ordnung kommt und uns allen vorgelegt wird. (Beifall beim BZÖ.)

11.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten. – Bitte.

 



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11.16.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sinn und Zweck, dass die Budgetrede des Finanzministers am Vortag ist und es am nachfolgenden Tag Gelegenheit gibt, diese zu diskutieren, ist im Interesse des Hohen Hauses, nämlich um die Fülle der Materialien auch in der notwendigen Zeit studieren zu können. In diesem Sinne verwei­se ich die bisherigen Debattenbeiträge zum Budget auf den morgigen Tag, der, glaube ich, im Rahmen der ersten Lesung ausreichend Gelegenheit bieten wird, die verschie­denen Standpunkte darzustellen.

Ich möchte nun zu den auf der Tagesordnung stehenden Punkten, insbesondere zu den aufgeworfenen Fragen der Damen und Herren Abgeordneten, kurz Stellung neh­men.

Teil 1: Produktpiraterie. Es ist ja die über Jahre gehende Tätigkeit des Abgeordneten Maier in dieser Frage hier schon würdigend zum Ausdruck gekommen. Man muss aber dieses Kompliment dem gesamten Hohen Haus machen. In Wirklichkeit ist das Hohe Haus in einer fraktionsübergreifenden Einigkeit bereit, diesen zentralen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nachzugehen.

Wie bereits darauf hingewiesen wurde, ist Produktpiraterie nicht nur eine Frage des wirtschaftlichen Schadens für den Markenrechtsinhaber – es geht deutlich über diesen Bereich hinaus! Wir haben gehört, dass die Fälle im Bereich der Medikamentenfäl­schung drastisch zugenommen haben. Ich darf dabei auf den Bericht des Bundes­ministeriums für Finanzen vom 6. März 2007 verweisen, der dem Haus auf Basis eines Entschließungsantrages aus dem Jahr 2006 zugeleitet wurde. In diesem sind insge­samt 12 271 Fälschungen von Medikamenten in 127 Fällen angeführt. Und wenn man noch den einen Schmuggelfall mit 17 940 Stück dazunimmt, haben insgesamt 30 000 gefälschte Produkte vorgelegen.

Wenn Sie sich in dem Bericht die Übersicht anschauen, sehen Sie, wir haben bei den Medikamenten den stärksten Anstieg: 2004 noch keine Fälle, 2005 55 Fälle und dann einen dramatischen Anstieg 2006. Daran sieht man, in welchem Ausmaß auch die Her­ausforderungen für die Verwaltung bestehen. Und ich möchte diese Gelegenheit nicht auslassen, auch den Damen und Herren unserer Zollverwaltung im Bundesministerium für Finanzen meinen Dank auszusprechen. Das ist eine schwere Arbeit, und ich muss sagen, dass sie diese Arbeit gut machen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher fällt es uns auch leicht, zu sagen, dass wir gerne den Auftrag des Parlaments im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes entgegennehmen, nämlich die Verpflich­tung, diese laufende Berichterstattung hier im Hohen Haus zu machen. Es dient der Aufklärung, es dient dem Aufmerksammachen und damit letztlich dem Schutz der Be­völkerung.

Auf die Akkus und ähnliche Dinge wurde hingewiesen. Wir wollen an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es durchaus auch bei Markenprodukten dazu kommen kann, dass Akkus einen gefährlichen Zustand erreichen, aber im Bereich der gefälschten Produkte gibt es niemanden, der einen Produktrückruf macht, gibt es niemanden, der die techni­schen Normen einhält – letztlich bleibt jener Konsument übrig, der teures Geld bezahlt hat und glaubt, dass er ein vollwertiges Produkt bekommen hat. – Daher ist Schutz vor Produktpiraterie letztlich auch Schutz vor dem Betrug der Konsumentin und des Kon­sumenten.

Der zweite Teil betrifft die Frage des Sonderrechnungslegungsgesetzes; das ist der Antrag 81/A. Ich möchte von der Regierungsbank aus auch das Zusammenwirken der Fraktionen an dieser Stelle würdigen. Im Rahmen des Finanzausschusses hat man


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sich darauf verständigt, in Bezug auf die offene und heikle Frage: Wie grenze ich sorg­fältig die Vielzahl im Bereich der Daseinsvorsorge tätigen Organisationen vom erhöh­ten bürokratischen Aufwand getrennter Rechnungsführung ab?, eine einheitliche neue Definition in die Begründung zum § 4 aufzunehmen. Das ist im Zusammenwirken der Fraktionsführer gelungen.

Kollege Dolinschek, der den längeren Paragraphen verlesen musste, hat um Entschul­digung gebeten. Es gibt aber die Möglichkeit, dass das Hohe Haus seine Vorstellung der Interpretation, was unter die erweiterte Daseinsvorsorge fällt, in die Begründung zur Abänderung des Paragraphen aufnimmt.

Was den Bereich des Börse- und Bankwesengesetzes betrifft, weiß ich, dass in we­sentlichen Teilen eine Einigkeit aller Fraktionen hergestellt wurde. Es ist aber die offe­ne Frage in der Diskussion zwischen den Fraktionen, aber durchaus auch mit meinem Haus geblieben: Ist es sinnvoll, an der obersten Grenze der EU-Richtlinie zu sein, oder ist es sinnvoll, im Gleichklang mit anderen Ländern einen niedrigeren Schwellenwert zu nehmen?

Ich will an dieser Stelle nicht das verheimlichen, was ich auch im Ausschuss gesagt habe: Transparenz ist immer ein Schutz für die Kleinanleger. Eine gesunde Börse ist eine Börse, wo möglichst alle Marktteilnehmer den gleichen Informationszugang ha­ben. Jede Asymmetrie im Informationszugang bedeutet, dass ein Marktteilnehmer zu­lasten eines anderen einen Informationsvorsprung zu Geld macht. Daher ist es sinn­voll, darüber nachzudenken, nicht nur die Richtlinien umzusetzen, sondern auch im Interesse des Börsenstandortes Wien entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Ich verstehe umgekehrt aber auch, dass man bis zum heutigen Plenum nicht die not­wendige Zeit hatte, eine volle Evaluierung zu machen, und darf nur die Unterstützung, so wie auch in der Fraktionsführersitzung des BMF, anbieten – ich weiß das auch von der Kollegin Berger vom BMJ –, dass wir alles an Daten, so schnell es geht, evaluie­rungsmäßig zur Verfügung stellen werden und dass wir, wenn dieses Hohe Haus im Rahmen einer Entschließung die Bundesregierung beziehungsweise die beiden Minis­terien auffordert, die notwendigen Daten zu liefern, das im Zusammenwirken mit der Übernahmekommission, aber auch dem Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregie­rung gemeinsam erstellen würden.

Unser Angebot steht, alle Daten rasch zu liefern, die internationale Vergleichbarkeit darzustellen und auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung des Hohen Hauses möglich zu machen. Wenn wir für eine diesbezügliche Arbeit – jetzt drehe ich mich schon um und schaue zu den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums – zwei Monate Zeit hätten, würden wir das hinbekommen. In diesem Sinne das Angebot, es rasch zu erledigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fer­dinand Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.23.41

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssek­retäre! Ich möchte eigentlich die Diskussion, die im Finanzausschuss rund um die Fra­ge der Finanzmarktaufsicht und deren Zukunft stattgefunden hat, ein bisschen anspre­chen, weil ich glaube, dass die Debatte an sich recht sachlich geführt war, durchaus auch am Boden des Regierungsprogramms. Nachdem es ja auch einen Initiativantrag aller Parteien aus der letzten Periode gibt, glaube ich, sollte man im Sinne dieses Initia­tivantrages auch weiterdiskutieren.


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Ich glaube, die ganze Entwicklung rund um den Banken-Untersuchungsausschuss, auch rund um die Diskussion, die aus dem Versicherungsbereich kommt, wo darauf hingewiesen wird, dass der Versuch, die Krankenversicherung ähnlich, was die Ge­winnanteile anbelangt, zu behandeln wie die Lebensversicherung, vorsichtig zu sehen ist, aber auch die ganze Frage, die ständig im Raum steht, wie Kostenfaktor und Dop­pelgleisigkeit sollten doch diskutiert werden.

Aber ich glaube nicht, dass man jetzt hergehen und irgendeine Extremvariante und irgendwelche Anbindungen der Aufsicht an andere Häuser diskutieren sollte, sondern man sollte, so wie es auch im Regierungsprogramm steht, darüber nachdenken, wie wir eine weitere Effizienzsteigerung bei dieser Organisationsform vornehmen können, aber natürlich auch darüber, wie es mit den Verordnungsermächtigungen ausschaut und ob es hier nicht auch Kooperationen geben kann: Kooperationen zum Beispiel zwi­schen der Finanzmarktaufsicht und dem Finanzministerium oder der Finanzmarktauf­sicht und dem Hauptausschuss. Es geht auch um die Frage, wo die Finanzmarktauf­sicht bei einer Verordnung selbständig auftritt.

Ich glaube, dass wir im Zusammenhang mit dem Entwurf, der derzeit vorliegt, was die Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht anlangt, dahin gehend vorsichtig sein sollten, dass hier nicht Doppelgleisigkeiten neuerlich produziert werden oder zusätzlicher Kostenaufwand generiert wird.

So wissen wir ja, dass wir im Rahmen einer Novelle im Jahre 2005 nach dem Erkennt­nis des Obersten Gerichtshofs, was die Frage der Amtshaftung anbelangt, diesbezüg­lich eine Klarstellung getroffen haben, wo auch klargestellt wurde, dass es zur Ver­meidung von Doppelgleisigkeiten kommen sollte. Es wäre jetzt an sich ein Rückschritt, wenn man bei dem vorliegenden, von mir angesprochenen Entwurf jetzt wieder in die andere Richtung gehen würde.

In diesem Sinne quasi ein Appell, die Diskussion dahin gehend zu führen, dass man die Finanzmarktaufsicht in der Form, wie sie jetzt ist, optimiert und effizienzsteigernd organisiert, und, was die Frage der Verordnungsermächtigungen anbelangt, ein Ko­operationsmodell zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. Freiwillig gewählte Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


11.27.00

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die EU-Transparenzrichtlinie, die wir vorliegen haben und die wir heute umsetzen, zielt auch darauf ab, Quersubventionierung besser zu kontrol­lieren. Das ist meiner Meinung nach generell ein richtiges Ansinnen, nur muss man auch Acht geben, dass einem bei einem richtigen Ansinnen nicht das Herz übergeht und man zum Beispiel den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, der Daseinsvor­sorge mit regelt und damit in Wirklichkeit mehr gefährdet, als man Gutes schaffen will.

Durch den Initiativantrag, der eben auch vorliegt, werden sowohl die betroffenen Unter­nehmungen genau definiert als auch der Bereich der Daseinsvorsorge ausgenommen. Hier geht es um wichtige Güter und Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Gesund­heitsdienstleistungen, die Sozialversicherung, die nationalen Bildungssysteme, die Tä­tigkeiten der nichtwirtschaftlichen Verbraucherschutzeinrichtungen, Parteien, Kirchen, wissenschaftliche Gesellschaften, Schutz- und Hilfseinrichtungen – allesamt Bereiche, die wichtige Dienste für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Und wir haben es jetzt nach einer langwierigen Diskussion, die generell auf europäischer Ebene seit Jahren


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andauert, geschafft, in diesem Bereich zumindest für Klarheit und Unterschutzstellung, nämlich durch die Ausnahme, zu sorgen. Durch diese konkrete Trennung stellen wir auch sicher, dass diese Dienste für die Bevölkerung in Zukunft in der Güte zur Verfü­gung stehen, wie sie bisher zur Verfügung standen.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung des Börse- und Bankwesengesetzes. Auch hier geht es um eine Verbesserung der Transparenzanforderungen, und ich glaube, gerade die Diskussion der letzten Wochen, die aktuelle Diskussion zu Böhler-Uddeholm hat gezeigt, dass wir hier wirklich notwendigerweise intensiver darüber nachdenken müs­sen, wie wir die Transparenzanforderungen verbessern können.

Es geht hier um die Meldepflicht, und es ist aus meiner Sicht zu diskutieren, ob der derzeitige Schwellenwert von 5 Prozent wirklich der richtige ist, ob nicht ein niedrigerer Schwellenwert vielleicht sogar besser wäre. Ich halte es für sehr gut, was auch der Staatssekretär heute angekündigt hat, dass erhoben wird, in welchem Ausmaß das in den anderen europäischen Staaten stattfindet, und wir auf Grund dieses gesicherten Datenmaterials dann auch die Diskussion führen können.

Es geht aber nicht nur um den Schwellenwert, sondern auch um die Meldefrist, die nun verkürzt, halbiert werden soll von vier auf zwei Tage. Auch die Veröffentlichungsfrist, die dann die Finanzmarktaufsicht hat, soll halbiert werden, wodurch auch eine frühere Information stattfindet.

Vernünftige Schwellenwerte und kürzere Fristen sind, so glaube ich, vor allem zum Schutz der Kleinanleger notwendig – nicht nur dieser, sondern auch zum Schutz des gesamten Kapitalmarktes; aber vor allem zum Schutz der Kleinanlegerinnen und Klein­anleger. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass in Zeiten eines schnelleren Ka­pitalmarkts auch die Finanzaufsicht, was die Möglichkeiten zur Schaffung von Trans­parenz betrifft, schneller werden muss, und daher müssen auch die gesetzlichen Rege­lungen ein schnelleres Agieren vorsehen. – Aus dieser Sicht ist die Änderung des Börse- und des Bankwesengesetzes zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lentsch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.30.32

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekre­täre! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte zum Produktpira­teriegesetz sprechen, denn wenn man heutzutage ins Internet einsteigt, kann man un­schwer erkennen, dass fast jedes Markenprodukt in irgendeiner Billigreplik angeboten wird. Da gibt es eine Rolex um 250 €, Markenjeans oder Lacoste-Leiberln und derlei Dinge mehr zu einem Bruchteil des echten Preises. Leider wird diese Produktfälschung noch immer als Kavaliersdelikt angesehen, und auch mit den Konzernen haben die Leute das wenigste Mitleid. Das liegt in der Natur der Sache. Ich glaube, da schwingt halt auch klammheimlich Schadenfreude mit. Viele meinen, die Produkte der Schmuck- und Modefirmen seien ohnedies viel zu teuer – nur weil eine bestimmte Marke drauf­steht! Daher haben die Produktpiraten auch ein leichtes Spiel. Diese Menschen über­sehen allerdings, dass es nicht nur um Schmuck, Mode oder Computer geht, sondern hier geht es vor allem in der letzten Zeit um Medikamente. – Und hier hört meine Tole­ranzgrenze auf, geschätzte Damen und Herren!

Von 2004 bis 2006 ist die Zahl der aufgegriffenen gefälschten Produkte vor allem in Österreich sehr stark gestiegen. Wir in Österreich haben strenge Sicherheitsvorkehrun­gen, durch Arzt und Apotheker abgesichert, aber diese Sicherheitsstandards gibt es


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natürlich nicht bei den nachgemachten Medikamenten und vor allem nicht im Internet. Diese Produkte können sogar tödlich sein, geschätzte Damen und Herren, das müssen wir permanent aus der Dritten Welt erfahren. Wir müssen daher alle Konsumenten über die Gefahren aufklären, denen sie sich aussetzen, wenn sie derartige Produkte kaufen beziehungsweise konsumieren, denn in einer globalisierten Welt wird der Zu­gang zu solchen Medikamenten immer leichter werden. – Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein sollte.

Ein erster freiwilliger Bericht über Produktpiraterie liegt dem Nationalrat bereits seit Mitte März vor, und heute sollen wir mit der nun zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesänderung absichern, dass jährlich ein Bericht über diese Produktpiraterie vorliegen wird. – Die Österreichische Volkspartei wird diesem Antrag, wie auch schon im Ausschuss, zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


11.34.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist das eine Materie, die wir einhellig beschließen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die hier zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzesänderung auch eine ist, die notwendig ist; einerseits weil sie nachzuvollziehen ist, den Richtlinien entspricht, andererseits aber auch – und das möchte ich meinen –, weil es gut ist, mehr Transparenz zu bekommen.

Ich möchte mich jetzt aber mit etwas anderem auseinandersetzen als meine Vorred­ner, die sich so sehr über die Börse in Wien gefreut haben. Ich freue mich auch, dass sie sich gut entwickelt, und ich freue mich ebenfalls, dass eine bessere Transparenz in Zukunft mehr Ansporn geben wird. Das alles halte ich für ungemein wichtig. Ich glaube auch, dass die Verbesserung der Konkursordnung einen entscheidenden Beitrag in diesem Bereich des vertraglichen Nettings leisten wird. – All das sind positive Entwick­lungen, und, geschätzte Damen und Herren, wir tragen diese Vertragsverpflichtungen mit.

Ich möchte aber im Interesse des österreichischen Banken- und Versicherungssektors und der dort Beschäftigten doch kritisch anmerken, dass wir uns meiner Auffassung nach viel zu selten mit der Frage des rechtzeitigen Einstiegs in die Diskussion, was die Richtlinien in der Europäischen Union betrifft, auseinandersetzen. In Wirklichkeit ist es so, dass wir immer dann, wenn wir die Richtlinien hereinbekommen – 2004 zum Bei­spiel Basel II und heuer die Richtlinie für den Börsen- und Bankensektor –, sagen: Wir müssen nachvollziehen! Die Frage ist aber: Wie viel Einfluss in dieser Frage der Ent­wicklung wurde auf europäischer Ebene geltend gemacht? Wo ist da das österrei­chische Parlament eingebunden?

Man sollte diese Frage einmal kritischer diskutieren, denn es steht schon wieder eine Neuanpassung der Richtlinie bei der MiFID, Markets in Financial Instruments Directive, bevor. All das „geschieht“ sozusagen mit uns, und ich glaube kaum, dass außer we­nigen Insidern überhaupt jemand weiß, was MiFID für die österreichischen Banken bedeutet, nämlich unter Umständen auch eine erhebliche Kostensteigerung durch eine Dokumentation, die hier gefordert wird. Aber niemand diskutiert von Anfang an, son­dern man stellt sich hin und sagt: Es ist eine Richtlinie der Europäischen Union, und daher ist die Anpassung bis 1. November dieses Jahres notwendig. Wo bleibt die Dis­kussion – auch kritisch – als Incentive für die Europäische Union? Ich möchte meinen, dass zum Beispiel die Frage der Benachteiligung kleinerer Institute durch diese beacht­lichen Belastungen überhaupt nicht diskutiert wird. So könnte so manches, was heute


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als Fortschritt von Transparenz gelobt wird, zum Teil ein Alptraum werden, was die Administration betrifft.

Also, die nächste Anpassung steht uns bevor – ich weiß, dass das noch einige Zeit dauern wird, aber sie wird in Fachkreisen bereits diskutiert –, und dann wird auch jemand dastehen und sagen: Wir müssen alles nachvollziehen! Die Frage ist, warum wir nicht etwas vorgeben, wie wir uns die Richtlinie vorstellen – im Interesse unserer heimischen Wirtschaft, im Interesse unserer Banken und Versicherungen. Mir ist es zu wenig, geschätzte Damen und Herren, wenn wir davon ausgehen, dass die schon wis­sen werden, was sie da tun, denn ich glaube, die Tendenzen, die da sichtbar werden, sind eigentlich Tendenzen für die „Großen“. Alle anderen werden sich schwer tun, Anforderungen wie zum Beispiel bei Solvency, die bis spätestens 2010 kommen soll, nachzuvollziehen und auch wirklich zu erbringen.

Ich möchte Sie daher einladen, im Finanzausschuss einmal eine Diskussion darüber zu führen, dass wir schon längst fällige Richtlinien just nicht nachvollziehen, sondern dass wir uns sehr wohl Vorgaben auch für die europäische Diskussion erarbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.38.37

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wir haben im Finanzausschuss ein The­ma zum Sonderrechnungslegungsgesetz intensiv diskutiert. Wir haben natürlich meh­rere Themen intensiv diskutiert, aber ein Thema war, dass bei einer sehr extensiven Auslegung des Gesetzes auch Sonderrechnungslegungskreise für Hypothekenbanken und Gemeindesparkassen denkbar wären. Der Herr Staatssekretär hat dort schon – sehr erfreulich – festgestellt, dass das aus seiner Sicht nicht der Fall ist. Wir haben mittlerweile auch beim Wirtschaftsministerium die Versicherung eingeholt, und ich möchte das – weil ich Wert darauf lege, dass das auch im Protokoll ist –, was das Wirt­schaftsministerium mitgeteilt hat, jetzt zitieren:

„Die, von Österreich förmlich akzeptierten, sogenannten ,zweckdienlichen Maßnah­men‘ der EK vom 30. April 2003 zur Abschaffung der pauschalen Haftung für Gemein­desparkassen und Landeshypos mit Übergangsfrist bis 30. September 2017 begrün­den zweifelsfrei keine neue Pflichten zu gesonderter Rechnungslegung in getrennten Rechnungskreisen. Aufgrund des pauschalen Charakters der Haftung wäre nicht vor­stellbar, welche getrennten Bereiche hier zu bilden wären.

Auch die Behaftung von Verbindlichkeiten für die Periode nach dem 2. April 2003 bis zum 1. April 2007 erfordert allein aufgrund des Sonderrechnungslegungsgesetzes kei­ne zusätzlichen Rechnungslegungspflichten.

Auch typische Dienstleistungen des Banken- und Sparkassengeschäftes erfordern keine rechnungsmäßige Trennung im Sinne des § 5 Sonderrechnungslegungsgesetz.“

Diese Klarstellung war wichtig, und unter dieser Voraussetzung können wir der Ge­setzesvorlage auch zustimmen.

Noch eine Anmerkung zum Börsegesetz – ich bedauere, dass Herr Krainer jetzt nicht anwesend ist, ich möchte das aber umso bewusster hier festhalten –: Es ist die Ge­schichte der österreichischen Börse unter der letzten Regierung eine wahre Erfolgs­geschichte. Sie hat sichergestellt, dass in Österreich Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, sie hat sichergestellt, dass die österreichischen Unternehmen die Chancen im Osten – Kollege Auer hat die Unternehmen schon genannt – wahrnehmen konnten.


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Sie hat sichergestellt, dass der Wirtschaftsstandort Österreich attraktiv ist und wir den Bürgern Österreichs Modelle privater Zukunftsvorsorge erfolgreich zur Verfügung stel­len können.

Wer aber ja zu einem offenen Beteiligungsmarkt sagt, muss auch ja zu einer maxima­len Transparenz sagen. In diesem Zusammenhang bin ich froh, dass wir über einen Abänderungsantrag heute auch noch Bedenken der Übernahmekommission berück­sichtigen können, die Meldepflichten noch verkürzen und auch Stimmbindungsver­träge, die nicht schriftlich sind, unter das Gesetz stellen können. Damit ist eine weitere Stärkung des Börsestandorts verbunden, und das Dornröschen, das wir wach geküsst haben und mittlerweile eine attraktive junge Frau ist, bekommt eine weitere Morgen­gabe – zum Wohle Österreichs und seiner Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

11.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.42.16

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekre­täre! Hohes Haus! Wenn auch bereits mehrfach zum Produktpirateriegesetz Stellung bezogen wurde, möchte ich mich dennoch mit einigen Gedanken mit diesem Problem­kreis auseinandersetzen. Ich denke, dass es auf Grund der Wichtigkeit gerechtfertigt ist, breite Information zu geben.

Wir erkennen, dass die europäische Volkswirtschaft und vor allem die Konsumenten zunehmend dem Konsum gefährlicher Produkte gegenüberstehen. Nicht nur mehr Luxusgüter, mittlerweile sind alle Produktgruppen von den Fälschungen betroffen, und das Problem ist, dass es keine Sicherheitsstandards für diese Produkte gibt, dass sie gefährlich und gesundheitsschädlich sind; auch soziale Probleme stehen damit in Zu­sammenhang. Wir kennen die Auswirkungen solcher Produkte auch aus Untersuchun­gen aus Deutschland; es wurde darauf hingewiesen im Zusammenhang mit gefälsch­ten Ersatzteilen für Autos, Flugzeuge oder auch Handys.

Einen besonderen Problembereich stellt zweifellos die Fälschung von Arzneimitteln dar. Die WHO meint, dass zumindest 10 Prozent aller Medikamente gefälschte Medi­kamente sind – bestehend aus fragwürdigen Zusammensetzungen, verunreinigt, wir­kungslos, gesundheitsgefährdend, teilweise sogar toxisch, und nicht selten werden diese Produkte durch Kinderarbeit hergestellt. Es ist notwendig, über diese Problematik möglichst breit zu informieren. Der Feind der Piraten ist die Information, und daher glaube ich, dass die heutige Novelle in allen diesen Bereichen einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leisten wird.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle Dank zu sagen – wie heute auch schon mehrfach erfolgt – dem „Star“ des Tages, unserem Freund Jacky Maier, der hauptverantwortlich dafür ist, dass wir heute diese Novelle vorliegen haben. Sein Engagement und vor allem seine Hartnäckigkeit haben dazu geführt, dass wir heute diese Novelle beschlie­ßen können. – Lieber Jacky, herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Danken möchte ich aber auch unserem Staatssekretär Christoph Matznetter, der uns im Ausschuss versprochen hat, dass er in der Frage der Information alles dazu beitra­gen will, damit über das Problem und über die Inhalte sehr breit informiert wird, und zwar möglichst jedermann zugänglich.

Nicht zuletzt möchte ich auch unseren Zollbehörden danken, von deren Arbeit wir letzt­lich leben. All diese Erkenntnisse zusammengefasst, das ist die Arbeit der Zollbehör­den, und daher möchte ich den Zollbehörden im Namen der sozialdemokratischen


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Fraktion für diese wertvolle, wichtige und gute Arbeit danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Wichtigkeit stellt sich zweifellos auch in der Dimen­sion des Gesamtumsatzes dar, der mittlerweile bei zumindest 350 Milliarden € liegt; Tendenz sehr stark steigend.

Die Medikamente – ich habe es schon erwähnt – sind ein besonderes Produkt der Piraten, und dass das so ist, das finden wir nachgewiesen in der Entwicklung der dies­bezüglichen Aufgriffszahlen. Im Jahr 2005 allein wurden an den europäischen Grenzen 800 000 gefälschte Arzneimittel beschlagnahmt. Über die österreichische Entwicklung ist heute schon mehrfach berichtet worden.

Neben den bereits genannten Problemen, Sicherheit, Gefährdung, Gesundheitsproble­matik, sozialen Probleme, geht es natürlich auch ganz wesentlich um Steuerausfälle, Gewinnausfälle, Umsatzausfälle mit den daraus folgenden Problemen für die Beschäf­tigung. Daher denke ich, dass wir gefordert sind, uns verstärkt um dieses Problemfeld zu bemühen. Ich bin überzeugt davon, dass uns durch den Beschluss der heutigen Novelle die künftigen Berichte eine gute Grundlage geben werden, um entsprechend wirksame Gesetze schaffen zu können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.47.31

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Bei dem heutigen Fragenkomplex geht es im Prinzip um den Schutz der Eigentümerverantwortung, um den Schutz der Eigentümer, der Interessenten. Es geht um Produktpiraterie – da geht es um Muster­schutz, um geistiges Eigentum – und um den Schutz der Konsumenten, die auf die Haftung der Hersteller vertrauen und annehmen, dass sie etwas Gutes kaufen.

Es geht beim Sonderrechnungslegungsgesetz um die Verantwortung öffentlicher Un­ternehmen im fairen Wettbewerb, um einen sauberen Wettbewerb, und es geht letzt­endlich um die Frage der Transparenz bei Wertpapieren. In dieser Frage, und das ist sehr interessant, geht es ja darum, dass Menschen ihr sauer erspartes Geld anderen anvertrauen, selbst oder über Fonds, dieses Geld Dritten in die Hand geben, im Ver­trauen darauf, dass diese als Eigentümer ähnlich verantwortlich, ordentlich wirtschaf­ten. Das ist sehr wichtig für unser Wirtschaftsgeschehen, daher ist es logisch, dass sich die EU genauso interessiert, wie sich der Staat dafür interessiert, und deshalb ha­ben wir die Finanzmarktaufsicht als eines jener Organe, die das zu beobachten haben.

Natürlich gibt es immer wieder auch Eigentümerversagen, wo Eigentümer selbst sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern. Dann entstehen peinliche Situationen, und wie peinlich so etwas ist, haben wir erst im Untersuchungsausschuss betreffend Fi­nanzmarktaufsicht und so weiter erlebt. Es wurde zum Beispiel Herr Verzetnitsch befragt, und dieser hat zum Besten beziehungsweise zum Schlechtesten gegeben, dass er und die Vertreter der Gewerkschaft in Wirklichkeit als Eigentümer völlig versagt haben, nicht gefragt haben, nichts mitbekommen haben, nichts verstanden haben und dafür gesorgt haben, dass sie in Zukunft auch keine Eigentümersorgen mehr haben werden – weil das Eigentum weg ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Als Eigentümervertreter haben diese Herren versagt. Hingeschickt wurden sie, weil sie in ihren Gewerkschaften für die Kassen verantwortlich sind, häufig sind sie das heute noch – aber es ist eben leichter, wenn man nichts mehr hat! Das Eigentum ist weg, sie haben sich selbst von der Sorge befreit.


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Der 1. Mai kommt bald, der Jahrestag der großen Ereignisse, und ich bin gespannt, ob in diesen Organen die Aufarbeitung dieser Vorgänge endlich auch beginnt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl; ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.50.19

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich beschäftige mich in meinem Debattenbeitrag auch mit dem Börse­gesetz und dem Bankwesengesetz in 55 der Beilagen und darf zusammenfassend die Auswirkungen des neuen Bankwesengesetzes noch einmal feststellen.

Einerseits: mehr Transparenz bei Wertpapieren, Angleichung einer Richtlinie der Euro­päischen Union, Harmonisierung oder Transparenzanforderungen bezüglich Informa­tionen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zu­gelassen sind, umzusetzen. Hauptunterschied der neuen zur bisherigen Regelung auf nationaler Ebene ist, dass nunmehr von den Informations- und Veröffentlichungsver­pflichtungen der Richtlinie alle Emittenten an einem geregelten Markt gleichmäßig be­troffen sind und daher eine weitgehende Angleichung der Transparenzanforderungen für Emittenten im amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr erfolgt. Schließlich geht es darum, Chancengleichheit zwischen Kleinanlegern und institutionellen Anle­gern herzustellen und den Weg der Attraktivierung der Wiener Börse, wie wir gehört haben mit einer ungeheueren Performance von 270 Prozent in fünf Jahren, fortzuset­zen. Dazu gehören Transparenz und gleiche Bedingungen.

Wenn man heute hier gehört hat, dass es für Kleinanleger, aber auch für institutionelle Anleger wichtig ist, entsprechend Transparenz zu schaffen, mit einer neuen Informa­tionsverpflichtung Zwischenberichte, Quartalsberichte, Halbjahresberichte zu haben, dann ist es für die Anleger in Hinkunft sicherlich leichter zu entscheiden, bei welchem Unternehmen sie ihre Gelder anlegen.

Am Jahrestag der BAWAG-Krise darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass es auch der BAWAG gut getan hätte, mehr Informationen einzuholen über ihre Anleger und Anlegeraktivitäten betreffend mehr kaufmännische Sorgfaltspflicht an den Tag zu legen, dann hätte der Österreichische Gewerkschaftsbund die BAWAG, eine der größ­ten Banken in Österreich, heute noch im Eigentum; jetzt gehört sie leider dem Fonds Cerberus. (Beifall bei der ÖVP.)

11.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.52.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Staatssek­retäre! Wie schon mein Vorredner beziehe auch ich mich auf TOP 4, Bankwesen- und Börsegesetzänderungsgesetz, und auf gewisse Umstände, die mit der BAWAG-Malaise ihre Ursachen gefunden haben.

Zunächst nur ein ökonomisches Argument: Die Verordnungsermächtigung, die an die FMA gegeben wird, ist eine äußerst kritische Sache. Wir haben uns bei Basel II ganz lange darüber unterhalten, was das für Probleme aufwirft, in fast unendlichen Ge­sprächen versucht, diese Probleme zu lösen – es bleibt einfach ein schlechtes Hybrid, entweder Behörde oder etwas anderes. Wir schaffen meistens mehr Probleme, als wir glauben zu lösen. Deshalb hat Kollege Rossmann auch erklärt, dass wir aus diesem Titel dagegen stimmen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 59

Aber ich darf einen Konnex zur Finanzmarktaufsicht als solcher herstellen. Wenn die Finanzmarktaufsicht und zumindest die bisherigen Finanzminister geruht haben, die Meinung zu vertreten, dass sie genau dann eine unabhängige Behörde ist, wenn es gut ausschaut, dass sie unabhängig ist, aber genau dann eine abhängige Behörde ist, wenn es gut ist, dass sie abhängig ist, dann muss dieses Doppelspiel ein Ende haben. (Abg. Dr. Stummvoll lächelt.) – Noch gibt es nichts zum Lachen, Kollege Stummvoll, das Ende abwarten! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Stummvoll: Ich schau’ ja nur freundlich!)

Dieses Doppelspiel mitzutragen sind wir aus mehreren Gründen nicht bereit; wesent­liche Ergebnisse hat der Untersuchungsausschuss bereits bis hierher ans Tageslicht gebracht. Welche sind das? Warum kann man nur alle KollegInnen davor warnen, die­ser eigenartigen schlechten Hybridlösung zuzustimmen? – Wenn es plötzlich opportun ist, dass ein Finanzminister einen Kabinettsmitarbeiter via E-Mail zum Vorstand jener Finanzmarktaufsicht losschickt und ihn geradezu beauftragt, einen ganzen Fragenkata­log zu beantworten, um einer bestimmten politischen Partei zu schaden, dann ist das Anstiftung zum Amtsmissbrauch und sonst gar nichts! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Schreien Sie nicht so laut, denn der Kabi­nettsmitarbeiter sitzt noch beim Herrn Molterer; der Sache werden wir noch nach­gehen.

Aber dass besagter Mitarbeiter dort – oh welch Zufall! – auf einen Vorstand trifft, der vorher Sekretär beim Finanzminister war, das können Sie uns nicht als Zufall erklären; genauso wenig jenen Umstand, dass ein anderer Kabinettsmitarbeiter des alten Fi­nanzministers – Sie wissen, der mit der schillernden Badehose, genau – in die Noten­bank entsandt wurde, um dort ebenfalls solche Fragen zu beantworten. Da ist völlig klar, worum es geht. Ein tatsächliches oder angebliches, vermutlich eher ein tatsäch­liches rotes Netzwerk – das so rot allein nicht war; das heben wir ja Tag für Tag aus – aus den neunziger Jahren ist durch ein schwarzes Netzwerk mit jenem Finanzminister im Nachhinein bespitzelt worden! Und das ist überhaupt nicht so witzig, wie Sie tun. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Traumüller wurde in die FMA geschickt, an einen verantwortungsvollen Posten – Sie haben jahrelang mit uns verhandelt, dass diese FMA überhaupt geschaffen wird, höchste Töne sind von Ihnen gekommen; schauen Sie sich den erbärmlichen Zustand dieser Institution im Moment an! –, für die Notenbank wurde vom Finanzminister ein eigener Direktor benannt, der auch aus seinem Kabinett gekommen ist. – Dieses Drei­eck wird dann interessant, wenn es das erste Mal in der Republik gilt, in einem Wahl­kampf einem politischen Gegner auf diese Art und Weise zu schaden. Dann wird auf den Knopf gedrückt. Dann ist der Haberer von Grasser in seinem Kabinett erfolgreich, indem er einen Haberer in der FMA und einen weiteren Haberer in der Notenbank findet. Gratuliere!

Dieses Netzwerk existiert aber immer noch, und Finanzminister Molterer wird sich ein­mal um diese Leute und um dieses Netzwerk kümmern müssen, denn der unbestrit­tene Zustand, dass ein rot-schwarzes Netzwerk in den neunziger Jahren diese ganze BAWAG-Malaise mitvorbereitet hat (Zwischenrufe bei der ÖVP) – warten Sie, diese 1 Minute haben wir noch –, legitimiert nicht das, was hier und jetzt vorgegangen ist; das reicht bis hin zur Abfrage in der Großkreditevidenz, von einem schwarzen Finanz­minister angestiftet.

Sie haben das geduldet – die gleichen Leute, die gleichen Abgeordneten, die den Finanzausschuss und den Finanzmarktaufsicht-Untersuchungsausschuss tagtäglich an ihrer Arbeit hindern wollen, weil es angeblich um das Bankgeheimnis geht! Sie haben aber keine Scheu davor, jede Datenschutzrichtlinie zu brechen, um dem politischen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 60

Gegner zu schaden. Das ist Ihre Doppelmoral – und das ist das Einzige, das heute doppelt ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Beste am Schluss aus Ihrer Sicht: Gestern verlässt Ihr Fraktionsführer im Unter­suchungsausschuss betreffend Banken die Verhandlungen – wir wollten die Arbeit bis zum Ende, bis zur Berichterstellung terminlich vorbereiten –, kommt wieder zurück mit dem Hinweis, dass er von seinem Klub kein Pouvoir mehr hat, irgendeinen neuen Ter­min zuzugestehen, das Ganze müsse jetzt in die Präsidiale. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wissen Sie, was das heißt? Sie sollten sich daran erinnern, dass ein Prüfauftrag des Nationalrates immer noch ein Prüfauftrag des Nationalrates ist, der nicht „over­ruled“ werden kann von irgendwelchen Windungen und Blähungen des ÖVP-Partei­apparats. – Das ist doch die Sache! (Beifall bei den Grünen.)

Es wird Ihnen nichts helfen. – Ja, es mag schon sein, dass Sie irgendwann einmal hin­ter den Kulissen die Damen und Herren von der SPÖ wieder über den Tisch gezogen haben, was ja so schwer zu sein nicht scheint, ja, irgendwann einmal war Ende Mai ausgemacht, aber wir werden es nicht zulassen. Sie werden auch öffentlich gar nicht durchstehen, dass die Termine dann gekappt werden, wenn Herr Taus, wenn Herr Schlaff, wenn Herr Vranitzky im Übrigen, wenn Herr Flöttl, wenn die alle kommen sol­len, um endlich einmal über das politische Netzwerk Auskunft zu geben, das Ursache für diese ganzen Skandale war.

Hypo Alpe-Adria, bestimmte andere Dinge – die Generaldirektoren der schwarzen Ban­ken haben offensichtlich ganz genau gewusst, warum sie diesen Ausschuss vom ers­ten Tag an torpedieren wollten. Aber Sie sind Abgeordnete, Sie sind nicht Bankdirek­toren von irgendwelchen Raiffeisen-Subabteilungen oder Konzerndächern: Holen Sie Ihr Gewissen aus der Garderobe wieder ab, das ist ganz einfach, stimmen Sie heute hier einmal mit uns dagegen und blockieren Sie nur ja nicht die Arbeit des Unter­suchungsausschusses! Das ist das Wichtigste.

Der beste Beweis, dass das Ihr Vorhaben ist, ist ja, dass der Vorsitzende des Untersu­chungsausschusses betreffend Kampfflugzeuge haarscharf ähnliche Wahrnehmungen hat. Sie werden mit Ihrer schwarz-orangen Blockadepolitik nicht durchkommen, weil Sie das öffentlich nicht durchstehen, und dafür werden wir sorgen. (Beifall bei den Grü­nen.)

12.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Krainer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.00.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Zum Bankenausschuss nur ein Satz von meiner Seite, und der ist: Der Prüfauftrag ist zu erledigen. Das zählt. Das Ein­zige, das für uns zählt, ist der Prüfauftrag, und der ist zu erledigen. (Abg. Ing. Westen­thaler: Das bricht ja alles in sich zusammen!)

Zur gegenständlichen Debatte darf ich einen Abänderungsantrag und einen Entschlie­ßungsantrag einbringen. Beide sind inhaltlich bereits in der Debatte erwähnt worden, deswegen darf ich mich auf die Verlesung beschränken.

Der Abänderungsantrag Dr. Stummvoll, Krainer, Weinzinger, Bucher ist ein Vier-Par­teien-Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen zum Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit


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dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A), in der Fas­sung des Ausschussberichtes (55 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Art. 2 (Änderung des Börsegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Z 30 wird in § 91 Abs. 1 jeweils das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

2. In Z 35 entfällt in § 92 Z 1 das Wort „schriftliche“.

3. In Z 35 wird in § 92 Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt: „7. Stimmrechte, die der Person gemäß § 23 Abs. 1 oder 2 ÜbG zuzurech­nen sind.“

4. In Z 37 wird in § 93 Abs. 2 das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ und in § 93 Abs. 3 das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

Art. 3 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 45a eingefügt:

„45a. § 38 Abs. 2 Z 9 lautet: „9. im Fall der Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die FMA gemäß dem WAG und dem BörseG.“

*****

Der Entschließungsantrag ist ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

„Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2008, auf der Basis der Anwendungserfahrungen der voll­zugszuständigen Behörden (Übernahmekommission und Finanzmarktaufsicht) und unter Einbeziehung von Kapitalmarktexperten einen Bericht über die Transparenzver­pflichtungen am Kapitalmarkt vorzulegen. Dieser Bericht soll potentielle Problemfelder darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Des weiteren sollen der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Jus­tiz dem Parlament bis 15. September 2007 unter Einbeziehung der vollzugszustän­digen Behörden über internationale Beispiele und Erfahrungen einer Absenkung der niedrigsten Meldeschwelle, die derzeit bei 5% liegt, auf 2 oder 3% berichten, soweit Informationen darüber verfügbar sind. Darüber hinaus sollen dem Nationalrat eine Dar­stellung der unterschiedlichen Einschätzungen einer solchen Meldeschwellenabsen­kung durch die Übernahmekommission und die Finanzmarktaufsichtsbehörde ebenso wie damit einhergehende Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht übermit­telt werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.03



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 62

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden soeben vom Herrn Abgeordneten Krainer eingebrachten Anträge, der Abänderungsantrag und Entschließungsantrag, sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen zum Initiativantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (55 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Art. 2 (Änderung des Börsegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Z 30 wird in § 91 Abs. 1 jeweils das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

2. In Z 35 entfällt in § 92 Z 1 das Wort „schriftliche“.

3. In Z 35 wird in § 92 Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt: „7.Stimmrechte, die der Person gemäß § 23 Abs. 1 oder 2 ÜbG zuzurechnen sind.“

4. In Z 37 wird in § 93 Abs. 2 das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ und in § 93 Abs. 3 das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

Art. 3 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 45a eingefügt:

„45a. § 38 Abs. 2 Z 9 lautet: „9.im Fall der Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die FMA gemäß dem WAG und dem BörseG.“

Begründung:

Zu Art. 2 (Änderung des Börsegesetzes):

Zu § 91 Abs. 1:

Die Frist für die Meldung des Erwerbs oder der Veräußerung einer Beteiligung wird von vier auf zwei Handelstage herabgesetzt. Angesichts der Automatisierung der Handels- und Abwicklungsplattformen und im Interesse einer ordnungsgemäßen Marktinforma­tion (Hintanhaltung von Insiderhandel) ist eine Frist von zwei Handelstagen angemes­sen.

Zu § 92 Z 1 und 7:

Da die Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG) in Art. 10 lit. a auch mündliche Verein­barungen erfassen dürfte und solche Vereinbarungen teilweise auch bekannt sind, ist die Anknüpfung auch an nicht schriftliche Vereinbarungen zweckmäßig.

Weiters wird in Z 7 eine dem bisherigen § 92 Z 9 BörseG ähnliche Bestimmung ge­schaffen, damit klargestellt ist, dass Aktionäre und Inhaber von derivativen Instrumen­ten, die gemeinsam vorgehen (§ 1 Z 6 ÜbG), bei der Berechnung der Meldeschwellen ihre jeweiligen Anteile zusammenrechnen müssen.

Zu § 93 Abs. 2 und 3:

Die verbesserten technischen Möglichkeiten sowie die Notwendigkeit ordnungsgemä­ßer Marktinformation rechtfertigen auch hier, gleichermaßen wie bei der Meldung eines


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 63

Aktionärs (§ 91 Abs. 1), die Verkürzung der Fristen für die Beteiligungspublizität eines Emittenten.

Zu Art. 3 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu § 38 Abs. 2 Z 9:

Die bisherige Z 9 in der Fassung BGBl. I 1996/753 ist redaktionell richtig zu stellen, da sie noch auf die Auskunftserteilung an die Bundeswertpapieraufsicht anknüpft, deren Funktion seit 1.4.2002 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA übergegan­gen ist.

Diese Bestimmung kann gemäß § 38 Abs. 5 BWG vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A), in der Fas­sung des Ausschussberichtes 55 d.B.

Mit der Novelle zum Börsegesetz und zum Bankwesengesetz wird die Richt­linie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, umgesetzt.

Die Auswirkungen kapitalmarktrechtlicher Meldepflichten sollen in Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht und der Übernahmekommission unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung analysiert werden. Deshalb sollte innerhalb angemessener Zeit dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt werden, der eventuell auftretende Unstim­migkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2008, auf der Basis der Anwendungserfahrungen der voll­zugszuständigen Behörden (Übernahmekommission und Finanzmarktaufsicht) und unter Einbeziehung von Kapitalmarktexperten einen Bericht über die Transparenzver­pflichtungen am Kapitalmarkt vorzulegen. Dieser Bericht soll potentielle Problemfelder darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Des weiteren sollen der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Jus­tiz dem Parlament bis 15. September 2007 unter Einbeziehung der vollzugszustän­digen Behörden über internationale Beispiele und Erfahrungen einer Absenkung der


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niedrigsten Meldeschwelle, die derzeit bei 5% liegt, auf 2 oder 3% berichten, soweit Informationen darüber verfügbar sind. Darüber hinaus sollen dem Nationalrat eine Dar­stellung der unterschiedlichen Einschätzungen einer solchen Meldeschwellenabsen­kung durch die Übernahmekommission und die Finanzmarktaufsichtsbehörde ebenso wie damit einhergehende Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht übermit­telt werden.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zu den Abstimmungen, und ich darf alle Damen und Herren bitten, Platz zu nehmen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme, über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpira­teriegesetz geändert wird, in 53 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Stummvoll, Mag. Rossmann, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen gemeinsamen Abänderungs­antrag eingebracht.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des oben erwähnten Abände­rungsantrags abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 53 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Stummvoll, Mag. Rossmann, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig an­genommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Sonderrech­nungslegungsgesetz, in 54 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gemeinsamer Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Mag. Rossmann, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine gemeinsame Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 54 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Mag. Rossmann, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenom­men. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert wird, in 55 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag einge­bracht.

Ich werde zunächst über die von dem Zusatzantrag betroffene Bestimmung und schließlich über den Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungs­antrages abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 45a in Artikel 3 bezieht.

Jene Damen und Herren, die hiefür sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 55 der Beilagen unter Berücksichtigung des oben erwähnten Ab­änderungsantrags der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Lutz Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Mag. Rossmann, Lutz Weinzinger, Bucher, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichtes über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesen­gesetz geändert werden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 14.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden samt Titel und Eingang in 56 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12.08.006. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der


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Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen (57 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (27 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (58 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (28 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (59 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Damit gelangen wir zur ersten Wortmeldung, die von Herrn Abgeordnetem Mag. Schie­der vorliegt. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.09.00

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht hier, wie gesagt, um drei Doppelbesteuerungsabkommen. Das eine zwischen Österreich und Lettland hat insofern Bedeutung, weil es bisher keines gab und es die Nachfolge eines Doppelbesteuerungsabkommens für das Gebiet Lett­land im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Sowjetunion antritt, die doch schon einige Zeit untergegangen ist.

Ein weiteres betrifft Slowenien, wo es um eine Adaptierung bezüglich Lizenzgebühren und teilweise auch bezüglich Zinserträgen geht, und bei Schweden geht es in Wahrheit nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen, sondern um eine Änderung, die verhin­dert, dass eine Doppelnichtbesteuerung erfolgt, die bisher aufgrund der Gesetzes- und Abkommenslage möglich war, nämlich hinsichtlich des Wertzuwachses bei Gesell­schaftsveräußerungen, wenn man gleichzeitig den Wohnsitz nicht mehr in Schweden, sondern in Österreich gehabt hat, also quasi die Reparatur eines Doppelnichtbesteue­rungsabkommens.

Alle drei sind wichtige und richtige Beschlüsse, und daher möchte ich auch kurz auf eine weiterführende Frage eingehen, nämlich: Dieses System der Doppelbesteue­rungsabkommen zwischen zwei Staaten ist doch ein sehr langwieriges und ein sehr bürokratisches, wie wir sehen, und ist immer wieder auch zu adaptieren und vor allem bilateral zwischen den Staaten zu verhandeln und zu beschließen. Daher ist es not­wendig, dass wir auch ein paar Gedanken auf die Harmonisierung des Steuerwesens innerhalb Europas verwenden.

Dabei geht es nicht nur um die Verhinderung von Doppelbesteuerung, sondern es geht in diesem Zusammenhang vor allem auch um die Unterbindung von schädlichem, un­fairem Steuerwettbewerb. Aus dieser Sicht ist es wohl notwendig, die Harmonisierung des Steuerwesens europaweit zu diskutieren und sich die Frage zu stellen, ob es zum Beispiel nicht sinnvoller wäre, die Bemessungsgrundlagen für Unternehmensbesteue-


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rung europaweit zu vereinheitlichen, um hier zumindest eine Mindestgrenze zu haben, von der aus die Unternehmensbesteuerung berechnet wird, um hier unfairen, schäd­lichen Steuerwettbewerb zu verhindern.

Und: Wäre es nicht auch sinnvoll, eine einheitliche Mindest-Untergrenze einzuführen, um hier auch einen Deckel nach unten einzuführen? – Ich denke, das wäre schon sinn­voll und würde auch den unfairen Steuerwettbewerb einschränken und die Standortfra­ge weniger auf die Steuervorteils-Frage lenken als vielmehr wieder auf die Qualitätsfra­ge. Und es würde auch einen zumindest kleinen Schritt in Richtung mehr Effizienz be­deuten, denn es entspricht auch nicht wirklich der Effizienz und dem Bürokratieabbau in diesem Bereich, die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einzelnen Mitglied­staaten – jeder Mitgliedstaat mit jedem Mitgliedstaat – extra zu verhandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.12.00

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur Debatte stehen Doppelbesteuerungs­abkommen zwischen Österreich und Lettland, Slowenien und Schweden. Vorweg: Wir werden allen drei Vorlagen zustimmen, aber einige Bemerkungen möchte ich trotzdem dazu machen.

Offensichtlich war es bis jetzt möglich, dass es sowohl in Österreich als auch in Schwe­den in bestimmten Fällen zu einer doppelten Nicht-Besteuerung von an sich zu ver­steuernden Tatbeständen kommen konnte – und das, denke ich mir, kann es ja nicht sein, denn Doppelbesteuerungsabkommen – so genannte DBAs, wie man ja zu sagen pflegt – sollten meiner Ansicht nach nicht zum Ziel haben, dass dann in beiden Staaten überhaupt keine Steuer mehr bezahlt werden muss, sondern das Ziel muss doch viel­mehr darin bestehen, dass in einem Staat Steuer gezahlt wird und als Ausgleich dafür im anderen Staat eben keine Steuerschuld mehr besteht. Das heißt, wir sind natürlich gegen das doppelte Bezahlen von Steuern für ein- und denselben Tatbestand, aber wir sind natürlich auch gegen das doppelte Nicht-Besteuern. (Abg. Öllinger: Das wäre das Grasser-Prinzip zum Quadrat!) Ja, das wäre ein ganz neues Prinzip, dem man hier zum Durchbruch verhelfen würde, das ist ganz richtig so, ja.

Das bringt mich vielleicht auch auf ein ganz anderes Thema – oder vielleicht ist dieses Thema so ganz anders nicht: Die derzeitige Regierung ist ja sehr großzügig in ihren Ankündigungen zur Abschaffung von Steuern – Stichwort: Erbschafts- und Schen­kungssteuer. Vielleicht hat dieses Steuer-Schlupfloch mit Schweden, nämlich im DBA, auch einigen wenigen in Österreich sehr wohl genutzt. Findige Steuerberater werden dieses Steuer-Schlupfloch sicher schon lange vor der Verwaltung – das ist ja der Regelfall, dass die Steuerberater immer etwas findiger sind als die Verwaltung selbst – entdeckt und genutzt haben.

Wir aber – das heißt, die restlichen 99 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, würde ich einmal sagen – haben davon nicht profitiert. Vielmehr kam es durch diese Nicht-Besteuerung wieder zu einem Steuerausfall, den wir, aufaddiert mit allen ande­ren Maßnahmen in den letzten Jahren – Stichwort beispielsweise Gruppenbesteue­rung –, sehr wohl zu spüren bekommen haben in Form eines rigiden Sparkurses in den vergangenen Jahren, der sich etwa in überfüllten Schulklassen, in höheren Selbstbe­halten, im Zustand der Universitäten und dergleichen mehr manifestiert.


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Jetzt werden Sie sagen: Ja, jetzt fängt der schon wieder damit an, mit der Erbschafts­steuer und so!, aber es stimmt: So, wie wir im Fall von Schweden für das Schließen von Steuer-Schlupflöchern sind, so sind wir im Fall der Erbschafts- und Schenkungs­steuer nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Reform derselben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen nämlich nicht, dass nur einige wenige profitieren, sondern unserer Meinung nach sollten möglichst viele von einer gerechten, ja auch von einer ökologisch-sozialen Steuerreform profitieren. Ich fordere daher diese Bundesregierung einmal mehr auf, die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht abzuschaffen, sondern sie zu reformieren: diejenigen zu besteuern, die über die großen Vermögen verfügen – das heißt, die so genannten Millionen-Erben, die Flicks, die Bartensteins und wie sie alle heißen mö­gen –, und die kleinen Häuselbauer durch großzügige Freibeträge auszuschließen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter The­messl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.16.21

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir werden drei Abänderungsanträge zur Ver­meidung von Doppelbesteuerung beschließen – das ist vollkommen richtig so. Auch wir Freiheitlichen sind gegen Doppelbesteuerungen und werden in allen diesen Punk­ten zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jedoch hier vor dem Hohen Haus einmal generell darüber diskutieren: Wie kommt es zu solchen Abänderungen? Im Regelfall wird es ja so sein, dass Beamte, Sachverständige, Spezialisten im Hause – oder in die­sem Falle im Bundesministerium für Finanzen – sitzen, die feststellen, dass Unzuläng­lichkeiten vorhanden sind, dass gewisse Dinge in diesen Abkommen nicht mehr zeitge­mäß sind, und dann wird ein Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf liegt dann jedem Abge­ordneten vor, auch den Mitgliedern im Finanzausschuss, und zu jedem Entwurf gibt es eine Begründung.

Es hat ja auch einen speziellen Grund, warum ich das heute hier im Hohen Haus brin­ge: Ich erinnere daran, dass wir vor zirka einem Jahr eine Abänderung eines Doppel­besteuerungsabkommens mit der Schweiz beschlossen haben, und da wurde in der Begründung Folgendes festgehalten: Erstens das Problem – klar und stichhaltig –: Das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen hat sich als revisions­bedürftig erwiesen. – Okay, es muss also etwas getan werden. Ziel: Verhinderung von Steueraufkommens-Verschiebungen von Österreich in die Schweiz. Alternativen: Risi­ko eines Aufkommensverlustes von bis zu 40 Millionen € im Jahr. Finanzielle Auswir­kungen: Kurzfristig könnten Aufkommensverluste in der Größenordnung von 10 Millio­nen € eintreten, die aber der Abwehr wesentlich größerer Aufkommensverluste von bis zu 40 Millionen € dienen.

Soweit die Begründung, auf die sich eigentlich alle Mitglieder in den Ausschüssen ver­lassen oder verlassen können sollten, damit dann auch ein dementsprechender Be­schluss gefasst wird.

So, und ich habe bereits im Ausschuss – Herr Staatssekretär, Sie wissen das – darauf hingewiesen: Tatsächlich herausgekommen ist nach einem Jahr seit dem Inkrafttreten dieses Doppelbesteuerungsabkommens, dass der österreichische Staat einen Einkom­mensverlust von über 30 Millionen € hatte, weil dieses Abänderungsabkommen so, in dieser Art und Weise, wie es hier vorlag, hier im Hohen Haus beschlossen wurde.


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Herr Staatssekretär Matznetter, ich schätze Sie sehr und ich hoffe, Ihre Regierungskol­legen sind da Ihrer Ansicht oder würden so handeln, wie Sie das gemacht haben: Sie haben sich hingestellt, haben gesagt: Ja, da sind Fehler passiert, aber nicht Fehler un­sererseits, sondern die Schweiz hat massiv gedrängt, das abzuändern, weil sie einfach mehr Geld von den 12 000 Grenzgängern – und das ist die Problematik in Vorarlberg – bekommen wollte. Sie haben sich für etwas entschuldigt, wofür Sie überhaupt nicht verantwortlich gewesen sind! Ich finde das sehr heroisch von Ihnen. Ich hoffe, das macht dann die Gegenseite auch so, wenn es einmal Sie betrifft. Also, das war ja toll!

Allerdings hat Ihre Aussage, Herr Staatssekretär, mit dieser Begründung, die zur Vor­lage dieser Abänderungsanträge vorgelegen ist, überhaupt nichts zu tun. Das heißt, ich hätte von den Spezialisten schon erwartet, dass man sich besser mit diesem Instru­mentarium, mit diesen ganzen Problemstellungen auseinandersetzt und dann natürlich auch die Abgeordneten, die Mitglieder des Finanzausschusses sind, dementsprechend darauf hinweist, welche Gefahren solche Abänderungen von Abkommen auch in sich bergen können.

Ich würde Sie schon ersuchen, Herr Dr. Matznetter, dass Sie als neuer Staatssekretär im Finanzministerium auch Ihre Mitarbeiter anhalten, sorgfältiger mit solchen Begrün­dungen umzugehen, damit nicht wieder der Fall eintritt, dass mit Abänderungen von Abkommen oder überhaupt mit solchen Abkommen mit anderen Staaten Einkommens­verluste oder Steuereinkommensverluste für den Staat Österreich entstehen.

Wenn ich heute die Budgetrede des Herrn Finanzministers gehört habe, wie man hier in den höchsten Tönen davon spricht, was in den beiden Doppelbudgets – das sind übrigens in dem Fall zwei, also bis zum Jahre 2010 – alles geschehen wird, und auf der anderen Seite passieren uns laufend solche Unzulänglichkeiten, dass wir auf Grund eines Abkommens oder eines Abänderungsantrages im Jahr 30 oder über 30 Millionen € an Steueraufkommen verlieren, dann hoffe ich, dass Sie bei der Umset­zung Ihrer so hochgesteckten Ziele auch erfolgreich sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.21.02

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland, Schweden und Slowenien sind Doppelbesteuerungsabkommen, wie wir sie halbjährlich im Hohen Haus verab­schieden, die den Steuerzahlern Rechtssicherheit geben. Ich meine, dass alle Mitglie­der des Hohen Hauses ein Interesse daran haben, dass hier auch im Sinne der Gleich­wertigkeit und der gleichen, transparenten steuerlichen Behandlung diese Doppelbe­steuerungsvorlagen verabschiedet werden.

Doppelbesteuerung wurde heute schon mehrfach erwähnt. Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Übrigen eine Doppelbesteuerung, weil Vermögen und Vermö­gensbestandteile versteuert werden, die schon einmal der Steuer unterzogen wurden. Daher werden wir auch heute in einem Fristsetzungsantrag dafür eintreten, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer als doppelte Steuer abgeschafft wird. (Abg. Brosz: Und was ist mit der Mehrwertsteuer?)

Wir stehen zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen drei Ländern, weil es ja auch im europäischen Kontext wichtig ist, Rechtssicherheit zu schaffen für die Bürger der Europäischen Union. – Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)

12.22



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 70

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.22.31

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte in aller Kürze auf zwei Ausführungen ein­gehen.

Herr Abgeordneter Schieder hat darauf hingewiesen, dass, je dichter das Netz an Ab­kommen ist, umso mehr Abkommen notwendig sind. Ich möchte aber nicht verschwei­gen, dass wir hier dann zunehmend an die Grenze des Machbaren kommen, wenn die Erweiterung der Europäischen Union weitergeht. Es ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes und der Union, dass in überschaubarer Zeit alle Mitgliedstaaten miteinander entsprechende Abkommen geschlossen haben. Dies ist schon deswegen unbedingt notwendig, weil es ja ein Zusammenspiel gibt zwischen den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie diversen Richtlinien der Europäischen Union. Ich erinnere nur an die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zinsbe­steuerungsrichtlinie oder die Fusionsrichtlinie.

Das heißt, wir müssen in diesem Zusammenspiel dafür sorgen, dass das Netz lücken­los funktioniert. Nach den Grundsätzen der Mathematik führt das aber dazu, dass die Formel n Faktorielle minus eins halbe einen sehr, sehr raschen progressiven Anstieg der notwendigen Abkommen anzeigt, die in Zukunft mit jedem neuen Mitgliedsland ab­zuschließen sind, und uns so die Notwendigkeit einer vertieften Zusammenarbeit in der Europäischen Union deutlich vor Augen führt.

Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass Vizekanzler Molterer bereits bei sei­nem ersten Besuch in Berlin der deutschen Präsidentschaft die Bereitschaft Öster­reichs deutlich gemacht hat, sie bei Formen der Harmonisierung der Unternehmens­besteuerung zu unterstützen. Ich finde das vernünftig und richtig und freue mich dies­bezüglich auch, dass Österreich seine Position in diese Richtung fortentwickeln konnte.

Die zweite angesprochene Frage war die Frage des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Königreich Schweden. An sich wird hier die Schnelligkeit bei der Adaptierung von Abkommen deutlich: Unsere Damen und Herren im Finanzministerium haben am 23. und 24. Mai 2006 die Revisionsverhandlungen geführt, und das Protokoll konnte bereits am 21. August 2006 unterzeichnet werden. Bedingt durch die Nationalratswahl haben wir eine Verzögerung, die rein durch den Legislativprozess Österreichs bedingt ist, aber grundsätzlich bemüht sich das Finanzministerium, zeitgerecht notwendige Re­visionen durchzuführen.

Das Problem ist aber auch: In der Komplexität des internationalen Steuerrechts sind Steuerberater, Anwälte und Experten oft viel, viel schneller als die Verwaltung selbst, bis diese also draufkommt, was ihr entgeht. Das heißt: Es ist ein beständiger Kampf um die Grundlage zu führen und in diesem Sinne auch laufend zu adaptieren. Ich ver­stehe, dass dies ein Prozess ist, der auch aufwendig für die Abgeordneten ist – wir ha­ben ja in jedem Jahr diesbezüglich mehrere Abkommen zu bewältigen –, ich bitte aber um Verständnis dafür, dass es notwendig ist, gerade solche Maßnahmen zu setzen, damit sich nicht einzelne Steuerzahler Steuervorteile aus einer Doppelnichtbesteue­rung holen und damit einseitig bevorzugt würden gegenüber jenen, die nur in einem Land der Steuerpflicht unterliegen.

Zum Thema Schweiz: Das ist ein besonderer Fall. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich sozusagen in einer Doppelfunktion, in einer schwierigen Situation bin. Ich habe nämlich auf dieses Problem als Oppositionsabgeordneter aufmerksam gemacht. (Abg. Kopf: Das wird keinen interessieren!) Und ich habe auf das Risiko hingewiesen, dass


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wir in Wirklichkeit zwar eine Gemeindefinanzierung machen, aber von lauter Gemein­den in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Aus diesem Grund hat damals die SPÖ-Fraktion dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zugestimmt. Damals war aber auch die Erklärung, warum man es machen will, die gleiche, und die hat natürlich auch einen wahren Kern: Die Schweiz hat Österreich im Zusammenhang mit den Regeln für die Grenzgänger einem gewissen Druck ausge­setzt – das ist bei Verhandlungen so – und sie hat uns sozusagen vor die Alternative gestellt, entweder einen noch höheren Verlust zu erleiden oder in diesem Bereich nachzugeben.

Ich war persönlich im Finanzamt Feldkirch. Wir haben geredet mit den Damen und Herren, die dort die schwierige Aufgabe der Veranlagungen haben. Natürlich ist in dem Bereich eine Veränderung eingetreten, sie dürfte aber nicht jenen genannten Betrag erreichen, den Sie vorher zitiert haben. 30 Millionen € würden uns jedenfalls deutlich treffen, so hoch dürfte es aber nicht sein. Ich verspreche aber, dass ich bei guter Gele­genheit einen entsprechenden Bericht ohne weitere Anforderung erstellen werde, und darf mir erlauben, dies via Fraktionen bekannt zu geben. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kopf: Super!)

12.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.27.49

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Vorneweg: Die Sozialdemokraten werden diesen in Behandlung stehenden Ab­kommen zustimmen, den Abkommen zur Doppelbesteuerung mit Lettland, Schweden, Slowenien. Inhaltlich sind alle drei bereits mehrfach erläutert, sodass ich mir das erspa­ren kann. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es in Zukunft möglicherweise auch Revisionsbedarf beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geben kann, und das im Zusammenhang mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass, wenn auch die ÖVP auf einem ersatzlosen Auslaufen dieser Erbschaftssteuer beharrt, das noch lange nicht heißt, dass auch die SPÖ die Abschaffung der Erbschaftssteuer will. Nein, wir wollen die Abschaffung nicht. Wir wollen eine sozial gerechte und leistungsfördernde Repara­tur mit entsprechend hohen Freibeträgen. (Ruf bei der ÖVP: Was ist denn daran leistungsfördernd?) Ich persönlich glaube, dass diese Vorgangsweise nichts anderes bedeutet als einmal mehr die Umverteilung weg von den Armen, hin zu den Reichen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lentsch: So ein Unsinn!)

Wir werden in dieser unserer Meinung auch sehr bestärkt durch eine große Anzahl von Ökonominnen und Ökonomen: 304 an der Zahl haben kürzlich bestätigt, dass die Besteuerung der Weitergabe von sehr großen Vermögen gerechtfertigt und für eine gerechte Steuerpolitik sogar notwendig ist. Sie würde Spielraum für die Senkung der Steuern auf Arbeit schaffen, was wiederum die Anreize für Erwerbsarbeit und Leistung stärken würde.

Im Zusammenhang mit dem geringen Aufkommen aus vermögensabhängigen Steuern in Österreich: Wir liegen bei 1,1 Prozent, der EU-15-Durchschnitt beim Fünffachen. Es gibt Länder, wo das bis an die 20-Prozent-Marke heranreicht. Ich meine daher, dass eine Anpassung gerechtfertigt ist. Eine Angleichung an das europäische Niveau würde mehr als 4 Milliarden € einbringen – das könnte für die Entlastung der Arbeitseinkom­men bereitstehen, mit den positiven Effekten mehr Beschäftigung, Stärkung von


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kleinen und mittleren Einkommen und auch Stärkung des Konsums mit den entspre­chenden positiven Wirkungen.

Ich denke, dass unsere gegenwärtige Situation, in der die Staatsfinanzierung im We­sentlichen durch die arbeitenden Menschen und kleinen Unternehmen erfolgt, nur be­grenzt haltbar ist. Wir werden auch in Österreich dazu kommen müssen, dass all jene, die reicher sind, einen größeren Beitrag leisten; ich denke dabei zum Beispiel an die Konzernunternehmungen.

Ich hoffe daher, dass die heutige Diskussion auch dazu beitragen wird, dass wir die volkswirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge entsprechend mit berücksichtigen und darüber nachdenken, und das jenseits von ideologischen und klientelpolitischen Überlegungen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.31.35

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ein kleiner Nachtrag zum Vorigen: Der Ausschussobmann des „Banken“-Ausschusses und ich haben soeben dieses Konvolut bekommen (der Redner zeigt dieses) – das ist aber nur das Inhaltsverzeichnis der Akten, die in diesen Stunden dem Parlament übermittelt werden.

Seit Monaten haben wir hauptsächlich damit zu tun, den sich verweigernden Behörden (Zwischenruf des Abg. Rädler) – Argument wie vorher! –, den Akten nachzulaufen, weil unter anderem die FMA die Akten zurückgehalten hat! Jetzt kommen die Akten, und wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätte der U-Ausschuss schon längst zu ar­beiten aufgehört. Das ist Ihre Methode, aber das wird nicht durchgehen! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nächster Punkt – für das Protokoll, damit man sich als Abgeordneter in dem Haus in Zukunft nicht genieren muss, wenn Abgeordnete hier vom Rednerpult aus zur Erb­schaftssteuer sagen, dass es gut ist, wenn sie weg ist, denn das ist ja schon einmal versteuert worden –: Wissen Sie, mit dem gleichen Argument müssen Sie die Umsatz­steuer abschaffen und so gut wie alle anderen Steuern auch, denn für alles, was Sie redlich verdient haben und dann ausgeben, haben Sie vorher einmal Lohn- oder Ein­kommensteuer bezahlt! Aber das sollte Ihnen per Hausverstand zugänglich sein, wenn Sie sonst schon nicht aus Ihren Briefing-Papieren herauskommen. (Beifall bei den Grü­nen.)

Ich bin jetzt für die Abschaffung der Wurstsemmel-Umsatzsteuer, aber ganz gewiss – wo (in Richtung ÖVP) ist die Jugendsprecherin?, ich sehe Sie gerade nicht –, denn da ist vorher auch schon Lohn- und Einkommensteuer bezahlt worden. Diese Umsatz­steuer gehört weg, das sei der ÖVP ins Stammbuch geschrieben! Eine ganz böse Steuer!

Nun zum eigentlichen Thema. Wir haben bei diesen Doppelbesteuerungsabkommen auch einen Hinweis auf die Kontrollbank, und zwar explizit in jenem mit Slowenien. Wir haben in diesen Tagen einen bedauerlichen Fall, wo sich auch das Parlament über­legen muss, ob das so weitergehen kann.

Es geht um zwei Dinge: Es geht erstens um formale, prozedurale Transparenzabläufe und zweitens um eine Sache selbst, nämlich den Ilisu-Staudamm – das ist natürlich eine Sache der internationalen Wirtschaftspolitik.


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Erstens zum Anlassfall selbst: Wir halten das – nicht nur wir, sondern viele NGOs auf der ganzen Welt, Menschenrechtskämpfer, ökologisch Engagierte und so weiter – für ein verheerendes Projekt aus mindestens vier Gründen: erstens aus ökologischen, zweitens aus sozialen – die ökosoziale Marktwirtschaft, der Finanzminister ist schon weg, lässt grüßen! (Abg. Grillitsch: Die ökosoziale Marktwirtschaft gehört uns!); ja, auf diese Scheinheiligkeit werden wir noch zurückkommen –, drittens geht es um kultur­historische Argumente und viertens um jene der internationalen Politik.

Ökologisch ist ein Rückstauprojekt dieser Dimension ein Riesenproblem – ich erspare Ihnen jetzt die Ausführungen dazu –, aber auch sozialpolitisch ist das natürlich nicht ohne. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Passen Sie auf, wofür die österreichischen Steuer­zahler hier haften: 285 Millionen Haftung!

Über jedes „Pipimatz-Agrarförderungsverschiebungsminipaket“ wird hier abgestimmt, und Ihre Jubelgesänge über diese Vorgänge sind nicht enden wollend. Da geht es um 285 Millionen Steuergeld de facto, wenn die Haftung schlagend wird, und da wird das Parlament nicht informiert, da wird der Ausschuss darauf verwiesen, dass er auf die Homepage des Ministeriums schauen kann. Das sind die Abläufe!

Wir haben hier Reformvorschläge gemacht, aber es war die ÖVP mit ihrem Blinddarm von damals, der jetzt in der Farbe noch gleich geblieben ist, die andere Funktion ist zu definieren, die mehrheitlich das verhindert hat. Wir nehmen das zum Anlass, eine neuerliche Initiative anzukündigen, dass wir entweder mit diesem Unfug, dass der par­lamentarische Finanzausschuss irgendwann informiert wird, wenn all diese Vorgänge in der ganzen Weltpresse prominent diskutiert und abgehandelt werden, im Übrigen auch in der österreichischen, aufhören und die Information vorher in einem integrierten Entscheidungsverfahren passiert oder wir es einfach bleiben lassen. Eine Verhöhnung des Parlaments brauchen wir nicht! An dieser Stelle stimmen wir mit dem Staatssek­retär überein, der sich ja in eine ähnliche Richtung geäußert hat.

Jetzt komme ich noch einmal auf diese Anlassfall-Punkte zurück. Zigtausende Men­schen müssen dort umgesiedelt werden – ländliche Wirtschaftsstruktur, agrarische Be­völkerung. Es ist bei Weitem nicht geklärt, wohin diese Menschen umgesiedelt werden, welche Lebensaufgabe sie bekommen oder überhaupt welche Perspektive sie haben. Das ist doch Sprengstoff! Und jetzt frage ich mich, was es mit dem sozialen Ethos der ÖVP zu tun haben soll, wenn der Herr Finanzminister für solche Dinge mir nichts, dir nichts die Garantieerklärung abgibt, aber man sagt: Uns sind die Hände gebunden!

Es wäre Ihnen, jedenfalls dem Herrn Finanzminister ja geradezu geholfen, wenn das Parlament integriert wäre, denn dann könnte er sich wenigstens auf unser Ethos aus­reden, das Ihnen ja abgeht! (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt: Kulturhistorische Denkmäler im Alter von 5 000 bis 7 000 Jahren wer­den dort einfach überspült! – Das kann man vielleicht noch hinnehmen. Die Gegenseite sagt ja – das kennt man ja aus anderen Zusammenhängen –: Wir buddeln das aus, stellen es auf und machen daraus ein archäologisches Disneyland! Sei’s drum.

Aber ein Argument sollte Ihnen wenigstens noch zugänglich sein, nämlich das der in­ternationalen Dimension. Es ist doch ein Wahnsinn, in das Kurdengebiet ein derartiges, auch sozial umstrittenes Projekt „hineinzuklotzen“, immer mit österreichischer Konsor­tiumsführerschaft dort, obwohl Irak und Syrien nicht einmal nach den völkerrechtlichen Bestimmungen konsultiert wurden! Wurden sie nicht – en passant informiert. Die Span­nungen steigen, auch aus diesem Grund!

Ich verstehe diese Länder in gewisser Weise auch, weil ihnen nämlich oben am Fluss­lauf das Wasser abgedreht werden kann und der „politische Gegner“ – zwischen An-


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führungszeichen – das natürlich regulieren kann. Sie wissen ganz genau, welche Be­deutung Wasser mittlerweile hat, welch wertvoller Rohstoff es ist.

Trotz all dem sagen wir mehr oder weniger mir nichts, dir nichts: Bravo, machen wir, denn österreichische Firmen sind dabei!

Ich gestehe als Letztes zu, dass das wirtschaftspolitisch eine schwierige Entscheidung ist, weil nicht ganz zu Unrecht gesagt wird, dass es sonst halt andere machen. Aber um wenigstens einen Rest an Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten, wäre es doch ver­nünftig, wenn Deutschland, die Schweiz und Österreich mit diesen Ländern oder auf internationaler Bühne oder auf OECD-Ebene, wo dieses Regelwerk mittlerweile ver­schärft wurde, in Verhandlung treten würden, um auch dieses Freerider-Problem zu bekämpfen und zu sagen: Wenn wir es nicht machen, dann ihr auch nicht, oder nur unter bestimmten Auflagen!

Und wenn es solche Auflagen gibt, was ja behauptet wird, dann soll wenigstens kon­trolliert werden können, ob sie eingehalten werden.

Wissen Sie, was passiert ist? – Frau Kollegin Bayr stellt eine genau in diese Richtung gehende Anfrage. Die Antwort war: Ja, es gibt die Auflagen, ihr könnt alle beruhigt sein, aber erstens sagen wir euch nicht genau, welche das sind, und zweitens sagen wir euch schon gar nicht, ob sie auch eingehalten werden!

Mit diesem Plunder muss Schluss sein! Ein anderes Verfahren oder wir stoppen diesen Unsinn! Denn da geht es, wie gesagt, auch darum, ob wir uns hier im Parlament hä­kerln lassen oder nicht. (Beifall bei den Grünen.)

In der Sache selbst urteilen Sie, wie die ganzen Punkte, die hier von Relevanz sind, zu dem ganzen Ethos dieser Ministrantenkittel-tragenden Budgetrede passen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstattung wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, und ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 2 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Ab­kommens mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 27 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll mit der Republik Slo­wenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkom-


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mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen, in 28 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.40.589. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 122/A(E) der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Franz Hörl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Stärkung des Ganzjahrestourismus vor dem Hintergrund verstärkten Klima­wandels (51 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.41.38

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Wir von den Grünen sind für die Stärkung des Ganzjahrestourismus. Sowohl aus ökologischer Sicht als auch natürlich aus arbeitsmarktpolitischen und sozi­ologischen Gründen gilt es auf jeden Fall die extremen Belastungen, die während der Wintersaison entstehen, zu vermeiden.

Es freut mich sehr, dass man sowohl laut Regierungsprogramm als auch laut Bericht von Minister Bartenstein zur Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich prinzipiell in Richtung Ganzjahrestourismus Maßnahmen setzen möchte. Die Details dazu werden uns zwar noch nicht verraten, aber immerhin.

Der nun zur Behandlung vorliegende Antrag geht etwas mehr in Richtung Maßnahmen. Er lässt auch klar erkennen, woher diese plötzliche und für uns eigentlich unerwartete Offensive in Richtung Ganzjahrestourismus kommt.

Worum geht es? – Es geht schlicht und einfach ums Geld! Es geht nicht um das Einsehen, dass die enormen Belastungen unserer alpinen Gebiete in der Wintersaison schlimme ökologische Konsequenzen haben. Es geht auch nicht um das Einsehen, dass die kleinen Dörfer mit ihren riesigen Bettenburgen neun Monate im Jahr zu total verödeten Kulissenstädtchen werden. Und es geht auch nicht um die Einsicht, dass das Arbeitsrecht für im Tourismus Beschäftigte in diesen Monaten zur Märchensamm­lung wird, so nach dem Motto: Es war einmal eine Wochenhöchstarbeitszeit; es waren einmal Verbote, wie zum Beispiel das Verbot von sexuellen Übergriffen am Arbeits­platz.

Es wird also nichts wirklich eingesehen, sondern dieser Umschwung im Denken ent­stammt einzig und allein einer Ursache: dass es in diesem Winter keinen Schnee gegeben hat! (Abg. Rädler: Wer ist schuld?) Der „Goldesel“ Wintertourismus hat „Ver­stopfung“ – und dann erkennen Sie Handlungsbedarf.

Gut, unsere Beweggründe sind unterschiedlich, bei den Zielen nähern wir uns an. Mei­ne Damen und Herren! Schauen Sie sich aber bitte die Maßnahmen an! Das Hinter­türchen, dass Sie sich mit diesem Antrag offen lassen, gleicht dem Brandenburger Tor.


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Ihre Sorge um den Klimawandel wird ganz genau so lange dauern, bis wir im Winter wieder genug Schnee haben.

Meine Kollegin Gabi Moser wird in ihrer nächsten Stellungnahme noch ausführlich er­klären, warum wir aus ökologischer Sicht diesen Antrag einfach ablehnen müssen; ich möchte noch zu einem anderen Punkt etwas sagen.

Dieser Punkt macht einfach deutlich, dass einmal mehr bei den Regierungsparteien die Absichtserklärungen und die konkreten Maßnahmen sehr weit auseinanderklaffen! Denn wenn Sie – laut dem Antrag – schon erkannt haben, dass der Ganzjahrestouris­mus einem extremen Wintertourismus vorzuziehen ist – siehe Antrag, siehe Regie­rungsprogramm und siehe auch die Absichtserklärung im Lagebericht zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft! –, warum um alles in der Welt unterstützen und finanzieren Sie dann das größte Wintertourismus-Marketingevent, das Österreich je hatte? Warum un­terstützen Sie massivste Investitionen in die Wintersportinfrastruktur? Warum unterstüt­zen Sie die Salzburger Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2014? (Abg. Rädler: Sie sind so weit weg von der Welt!) – Ich stehe ganz fest in dieser!

Sie alle, meine Damen und Herren, haben mit dem Haftungsübernahme-Beschluss diesen massiven Investitionen in den Wintertourismus in den nächsten Jahren zuge­stimmt. Wir sprechen hier von einem Durchführungsbudget von 772 Millionen € und einem Investitionsbudget von 148 Millionen €.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, von der FPÖ, vom BZÖ und von der ÖVP, Sie alle haben dem Antrag betreffend Olympia zugestimmt. (Ruf bei der ÖVP: Ja!) Sie haben im Ausschuss auch dem Antrag auf Unterstützung des Ganzjahrestourismus zugestimmt. (Zwischenruf des Abg. Kainz.) Also was jetzt: riesige Offensive im Winter­tourismus oder Ganzjahrestourismus? Beides anzustreben macht irgendwie wenig Sinn. Ich würde sogar sagen, man könnte glauben, das ist Unsinn. Und unsinnige Poli­tik können wir leider nicht unterstützen! (Beifall bei den Grünen. – Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Kainz.)

12.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.46.44

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bundes­minister! Liebe Frau Abgeordnete Mag. Schatz, den Übergriff, den Sie sich gerade im Zusammenhang mit sexueller Belästigung im Tourismus geleistet haben, weise ich auf das Schärfste zurück! Ich lasse es nicht zu, dass Sie eine ganze Branche hier an den Pranger stellen. Das ist eine Frechheit! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Bei­fall bei Abgeordneten des BZÖ.)

Touristiker verkaufen nicht nur unser Land, sie tragen es mit Charme und Gastfreund­schaft hinaus in die ganze Welt. Laut einer T-MONA-Studie vom Sommer 2005 be­zeichnen 98 Prozent der Gäste die österreichischen Orte als „gastfreundschaftlich“, 94 Prozent als „sympathisch“ und 90 Prozent als „genussvoll“.

Wir Touristiker sind umfassende Lebensqualität-Produzenten – die besten der Welt im schönsten Land der Welt! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abge­ordneten des BZÖ.)

Österreich präsentiert sich gerne als Ort der Gemütlichkeit und der Geselligkeit. Das heißt, das Image Österreichs wird durch Werbeauftritte und Medienberichte jeder Art entweder gestärkt oder geschwächt. Daher ist es auch wichtig, dass sich unser Land in diesem Zusammenhang ehrlich und authentisch präsentiert. Ein positives Image Öster-


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reichs hilft natürlich auch in anderen Wirtschaftsbereichen und stärkt den Standort Österreich.

Wir haben in unserem Land zu jeder Jahreszeit sehr viel Schönes für Gäste aus der ganzen Welt anzubieten. Marktforschung, wie beispielsweise die deutsche T-MONA-Studie „Urlaubsreisetrends 2015“ über die Entwicklung der touristischen Nachfrage der Deutschen beweist, dass Authentizität in steigendem Maß von den Urlaubern nachge­fragt wird. Über 60 Prozent der Deutschen legen Wert auf Ursprünglichkeit und min­destens die Hälfte der Deutschen auf intakte Natur und gesunde Umwelt, die im Übri­gen, meine Damen und Herren von den Grünen, von den vergangenen Generationen unserer Bauern und unserer Bewohner der Alpentäler erhalten wurde. Heutige Schutz­ideen konservieren nur Vorhandenes und über Jahrhunderte Erhaltenes. (Beifall bei der ÖVP.)

Der fürsorgliche Schutz unserer Städter über die Landschaften in unserer Heimat ist ein sicher hehres Gedankengut, wird aber von vielen Menschen, beispielsweise Be­wohnern unserer Berge, als leicht überschießend und meist erdrückend empfunden.

Erfolgreicher Tourismus hat viel mit Leidenschaft und Professionalität zu tun. In unse­ren Angeboten müssen wir beim Gast Emotionen wecken, ihm das Gefühl vermitteln, dass der Urlaub eine ganz besondere Zeit ist. Die Gäste träumen von besonderen Er­lebnissen, und unsere Aufgabe ist es, diese Träume zu erfüllen und wahr werden zu lassen. Dies funktioniert nur mit großer Professionalität und Fleiß. Die alten WirtInnen unseres Landes sollten Vorbild sein. Sie leben uns vor, was Gastfreundschaft und Dienstleistung heißt, nämlich im Sinne der Worte „Gast“ und „Freundschaft“ sowie „Dienst“ und „Leistung“.

Der Tourismus macht derzeit eine tief greifende Veränderung durch. Wir haben ein hohes Qualitätsniveau in Österreich zu verteidigen. Um dies zu erhalten, bedarf es neben der Gastfreundschaft permanenter Produktverbesserung und Weiterentwicklung und Innovation. Dabei müssen wir gestaltend tätig sein. Jeder Einzelne im Tourismus muss sich immer wieder fragen, ob sein Angebot den internationalen Anforderungen entspricht. Dies gilt auf allen Ebenen, auf Betriebsebene genauso wie auf Angebots­ebene der Region und auch des Landes.

Grundsätzlich gilt: Wir brauchen solide Basisausstattung, aber auch Highlights. Um im Tourismus die geforderte Authentizität leben zu können, bedarf es großer menschlicher Leistungen. Neben der Freundlichkeit zum Gast müssen unsere Mitarbeiter und Unter­nehmer Schwerstarbeit verrichten, die sich bei den saisonalen Betrieben auf wenige Monate verdichtet. Professioneller Tourismus ist harte Arbeit hinter und neben einem freundlichen Lächeln. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja!)

Die laufende Saison bietet überraschenderweise österreichweit mit 40,4 Millionen Nächtigungen ein leichtes Plus von 0,3 Prozent – und das bei diesem doch sehr schwierigen Winter. Auch das ist ein Ergebnis harter Arbeit und hoher Investitionen in den Schigebieten. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Winter gibt es aber auch Gebiete, Betriebe und Regionen, die zu den drama­tischen Verlierern gehören. Hinter diesen stehen Menschen, menschliche Schicksale, die uns ein Anliegen sein müssen. Ich bedanke mich bei unserem Bundesminister Bar­tenstein, der auf Antrag unseres Sektionsobmanns Schenner hier bereits reagiert hat. Am Ende der Saison wird man sehen müssen, wie man diesen Menschen hilft.

Unser gemeinsamer Antrag soll dezidiert die Notwendigkeit einer qualitätsvollen Ent­wicklung unseres Tourismus auch in Zeiten des zu Ende gehenden Winters und des Klimawandels unterstreichen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Denn merken Sie sich: Professioneller Tourismus ist harte Arbeit hinter einem sehr charmanten und schönen Lächeln! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

12.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Hörl, ich nehme an, den Ausdruck „Frechheit“ wollten Sie zurücknehmen, und es ist nicht Ihre Absicht gewe­sen, ihn zu verwenden. (Abg. Hörl: Doch!) Gehe ich da recht in der Annahme? – Ja­wohl, sonst müsste ich Ihnen dafür einen Ordnungsruf erteilen. (Rufe bei der SPÖ und den Grünen: Er hat „Doch!“ gesagt! – Abg. Hörl: Bitte einen Ordnungsruf!)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.51.36

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Auch das ist Haltung, Herr Kollege Hörl, und schätzenswert: Sie stehen dazu, was Sie gesagt haben.

Herr Präsident! Herr Tourismus-, Freizeit- und Wirtschaftsminister! Geschätzte Kolle­gen und Kolleginnen! Eine Anmerkung zu den Ausführungen der Kollegin Schatz: Ich denke, unsere gemeinsame Zielsetzung und Grundsatz einer guten Tourismuspolitik ist, dass versucht wird, Ökologie und Ökonomie zu harmonisieren, und wenn sie kein Widerspruch sind.

Punkt zwei: Zur Sorge um den Klimawandel möchte ich Folgendes sagen: Auf Grund von Terminverzögerungen wird es etwas länger dauern, aber Sie müssten wissen, dass wir im Tourismusausschuss übereingekommen sind, eine Enquete zum Thema Klimawandel abzuhalten. Wir werden uns jedenfalls länger damit beschäftigen als die Headline von gestern.

Letzter Punkt, worin ich mit Ihnen nicht übereinstimmen kann: Ich sehe Highlights und Events wie die Olympiade und die Euro 2008 nicht als im Widerspruch zum Ganzjah­restourismus stehend. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Abg. Rädler.) Sie sind einfach ein Anreiz und notwendig.

Abgekürzt: Dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft, insbesondere der Freizeitwirt­schaft, an der die Menschen in ihren eigenen Ländern auch teilhaben, werden für die Zukunft ein hohes Entwicklungspotential vorhergesagt.

Was haben wir zu tun, welchen neuen Schwerpunkt haben wir hier im Parlament zu setzen? – Wir haben jene Rahmenbedingungen und Bedingungen zu schaffen, die zeitgemäße und zukunftsorientierte Freizeit- und Tourismuspolitik nach adäquaten Kri­terien beispielsweise fördern. Es wird sicher nicht reichen – das wissen wir aus allen Politikbereichen –, einfach traditionelle, bestehende Förderrichtlinien, -kriterien und ‑maßnahmen fortzuschreiben, sondern es geht darum, diese nach einiger Zeit zu eva­luieren, zu schauen, wie es hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit aussieht, weil sich der Tourismus wie der gesamte Wirtschaftsbereich manchmal sehr rapid und rasant entwickelt. Es geht darum, dann rechtzeitig darauf zu reagieren.

Ich denke, es ist auch der Optimismus, den Herr Kollege Hörl mit der Leidenschaft angesprochen hat. Ich möchte da niemandem zu nahe treten, aber ich glaube, das verbindet alle Mitglieder aus allen Fraktionen im Tourismusausschuss.

Der Klimawandel ist eines der wesentlichen Elemente, auf denen wir veränderte Struk­turen und Bedingungen aufbauen müssen. Dazu gehört aber auch – und diesbezüglich empfinde ich dieselbe Leidenschaft, Herr Minister –, dass wir in Kooperation mit dem Wissenschaftsminister – das gibt es alles schon – kontinuierliche Wissenschaft und Forschung im Bereich der Freizeit- und Tourismuswirtschaft zu einem wesentlichen Merkmal Österreichs machen. Da gibt es ein großes Arbeits- und Betätigungsfeld im


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wissenschaftlichen Bereich, und das würde der Wirtschaft auch direkt nützen. (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Es wird prognostiziert, dass EU-weit im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zusätzlich etwa zwei Millionen Menschen Chance auf Beschäftigung haben werden. Diese Chance sollten wir nützen, aber wir sollten auch einen ganz klaren und scharfen Blick betreffend die Ausgangssituation für Österreich haben.

Zunächst die etwas negativ gekennzeichneten Punkte: Wir haben 2004 die Poleposi­tion im weltweiten Ranking der internationalen Ankünfte leider verloren. Unser Markt­anteil bei den internationalen Ankünften beträgt 2,5 Prozent – da sind wir gleichauf mit der Türkei, das ist gar nicht so schlecht, aber verglichen mit Frankreich, man muss im­mer das Bessere sehen, mit einem Anteil von 9,4 Prozent, hat Österreich noch einiges an Potential.

Der österreichische Marktanteil am internationalen Tourismus ist allerdings – das ist kein Schlechtreden, sondern ein klarer Blick – seit 1995 konstant rückläufig.

Die Aufenthaltsdauer – das hat etwas mit Einkommen, Zeit und Freizeit zu tun – ist auch kontinuierlich rückläufig. Das muss aber nicht unbedingt etwas Negatives bedeu­ten.

Was sich aber im positiven Sinne nicht oder kaum verändert hat, ist der Anteil der direkten und indirekten Wertschöpfung. Der Beitrag der Freizeit- und Tourismuswirt­schaft zum BIP liegt – 17 Prozent haben wir nicht erreicht – zwischen 16 und 17 Pro­zent.

Was ebenfalls positiv auffällt und verbesserungswürdig ist, gleichzeitig aber auch eine Chance darstellt, ist der Anstieg der Beschäftigung in den letzten Jahren um 11,2 Pro­zent.

Uns muss bewusst sein: Tourismus ist ein Wirtschaftsbereich, in dem in jeder Hin­sicht – bei Konsumenten und Dienstleistern – der Mensch im Mittelpunkt des Tuns, Handelns und Agierens steht. Tourismus ist gleichbedeutend mit der Kunst- und Kultur­politik der Republik Österreich, sowohl der traditionellen als auch der innovativen.

Unsere Visitenkarte, die wir in der Welt abgeben, wird stark geprägt von der Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Die Freizeit- und Tourismuswirtschaft ist auf Grund ihrer in­ternationalen Bedeutung aber auch im Hinblick auf das Klima sehr wichtig, weil man damit manch nationalistische Tendenzen aufbrechen kann, und hat daher ein Recht auf ein starkes gemeinsames Engagement.

Da das rote Licht leuchtet, komme ich zum Schlusswort. Ein Dank an all jene, die bis­her erfolgreiche Grundlagenarbeit geleistet haben, AK und etwa die Österreichische Hoteliervereinigung. Ein Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sek­tion Tourismus.

Als frauenbewusste Parlamentarierin finde ich es einfach gut, Herr Minister, dass Sie in Ihrem Bereich Frauen in Spitzenpositionen bringen. Das ist in Ordnung, das finde ich lobenswert.

Für den Tourismus in Österreich gilt, was für uns im Ausschuss gilt, ohne dass wir das schönreden und Weihrauch verbreiten: Nur gemeinsam sind wir stark im internationa­len Wettbewerb! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

12.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herrn Abgeordnetem Hörl erteile ich für den Ausdruck „Frechheit“ einen Ordnungsruf.


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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 8 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


12.58.19

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Über die Bedeutung des Tourismus in Österreich und auch in Tirol zu reden, ist müßig. Er ist Gott sei Dank von äußerst wichtiger Bedeutung. Jeder fünfte Arbeitsplatz stammt ja direkt oder indirekt aus dem Tourismus. Wir sind wirklich froh darüber, dass es so ist. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf auf die Ausführungen meiner Vorrednerin von den Grünen nur kurz eingehen. Für mich ist erschreckend, dass man hier im Hohen Haus über die extremen Belas­tungen im Wintertourismus spricht, die es zu vermeiden gilt. Ich frage Sie daher schon einmal, geschätzte Frau Mag. Schatz, was Sie den Bewohnern in den Tälern raten, um ein Einkommen zu erzielen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.) Was sollen denn diese Leute tun?

Der Tourismus ist doch die einzige Chance, in den Tälern überhaupt Einkommen, Geld und Vermögen zu schaffen, um damit Abwanderung zu vermeiden (Beifall bei ÖVP, BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ), was wir alle ja wollen, denn Abwan­derung würde zusätzlichen Verkehr bedeuten, und das ist genau das, was wir vermei­den wollen.

Wir müssen schauen, dass wir dezentral Arbeit schaffen, und da ist Gott sei Dank der Tourismus ein wesentlicher und wichtiger Punkt. Und diese Leistungen schlechtzure­den, das haben, muss ich ganz ehrlich sagen, die Touristiker und die Menschen nicht verdient, die wirklich rund um die Uhr im Tourismus arbeiten, wo es keine Zeitbe­schränkung mit acht Stunden am Tag gibt, wo man auch um Mitternacht, wenn man einen Gast trifft, immer noch freundlich zu sein hat, damit der Gast Stammgast bleibt.

Wenn sich diese Leute Ihre Rede anhören, dann verstehe ich sehr wohl, dass die Partei der Grünen in den Talschaften, in den Tälern einen bescheidenen Prozentsatz an Zustimmung erhalten hat. (Abg. Sburny: Wir wachsen im Gegensatz zu Ihnen!) – Und das zu Recht, denn niemand wird doch seinen eigenen Arbeitsplatz wegrationali­sieren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was die Unterstützung dieses Antrages anlangt, habe ich für meine freiheitliche Frak­tion bereits im Ausschuss festgehalten, dass wir natürlich für den Ganzjahrestourismus eintreten – no na net! Logisch! Das ist doch eine Sache, die wir schon seit Jahren ver­folgen. Aber – jetzt kommt das große Aber –: Wie wollen wir das erreichen? Dazu steht hier nichts drinnen.

Wir werden aber trotzdem zustimmen, weil wir sagen, das zarte Pflänzchen Tourismus müssen wir zum Wachsen bringen. Wenn es jetzt schon eine gemeinsame Plattform aller Tourismussprecher gibt, wo man – und das Gefühl habe ich – versucht, konstruk­tiv die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für den Tourismus zu verbes­sern, dann werden wir wohl diesen Antrag nicht ablehnen. Wir werden ihn unterstüt­zen, aber wir müssen diesen Antrag natürlich mit Inhalten füllen. Nur von der Ansage, Ganzjahrestourismus zu machen, hat die Tourismuswirtschaft überhaupt nichts.

Wenn in diesem Antragstext steht – und dem stimmen Sie ja heute zu –, dass der Herr Minister aufgefordert wird, strategische Überlegungen anzustellen, um die Vorausset­zungen für einen Ganzjahrestourismus zu schaffen, dann frage ich mich schon etwas. Ich glaube schon, dass sich Herr Minister Bartenstein als Wirtschaftsminister hoffent­lich auch ohne diese Aufforderung Gedanken über den Tourismus machen wird; ich meine, das ist auch eine Aufgabe, die ich mir von einem Minister erwarte, nämlich dass


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er darüber nachdenkt, was man für einen Wirtschaftszweig zu tun hat. – Und mehr steht in diesem Antrag, bitte, nicht drinnen!

Natürlich unterstützen wir das, aber es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Minister über Strategien nachdenkt, die zu schaffen sind, damit man diesen Ganzjah­restourismus überhaupt umsetzen kann.

Was wir uns erwarten würden, Herr Minister, sind konkrete Daten und Informationen zu diesen im Antrag aufgezählten Punkten. Natürlich ist das österreichische Kulturgut als hervorragende Ressource für den Tourismus besser zu nutzen, aber – jetzt kommt das große Aber –: Das Bundesdenkmalamt verfügt zum Beispiel über bescheidenste fi­nanzielle Mittel, um alte Bauernhöfe, die wirklich für die Tradition und für die Kultur im Tourismus stehen, zu erhalten. Da müssen wir eben auch einmal in Wien Geld in die Hand nehmen, um die finanziellen Voraussetzungen zum Schutz der Kulturgüter zu schaffen.

Ich bin auch der Meinung, dass es für die mittelfristige Entwicklung des Tourismus absolut notwendig ist, dass Tirol als Tirol erkannt wird. Und Tirol kann zum Beispiel nur dann als Tirol erkannt werden, wenn auch alte Bauernhöfe, alte Häuser bis hin zu den Schutzhütten erhalten bleiben. Da wird man eben Geld in die Hand nehmen müssen, damit man auch dafür die Voraussetzungen schaffen kann.

Sie sagen in diesem Antrag auf der einen Seite, wir müssen die Infrastruktur weiter ausbauen. Auf der anderen Seite bekomme ich einen Bescheid einer Gewerbebehörde in die Hand, in dem man es einer Betreiberin einer Schutzhütte mit geradezu astrono­misch hohen und unbegreiflichen Auflagen erschwert, überhaupt für den Tourismus wirtschaften zu können. Ich verweise hier auf den Widerspruch in diesem Antrag: Auf der einen Seite wird gesagt, wir müssen Voraussetzungen für die Infrastruktur schaf­fen, auf der anderen Seite, Herr Minister, erschwert man genau diese Aktivität.

Darf ich Ihnen nur einige interessante Punkte aus diesem aktuellen Bescheid zur Kenntnis bringen? – Eine Schutzhütte ist gemäß Gewerbeordnung ein Betrieb, der in einer schlecht erschlossenen Gegend gelegen ist und für die Bedürfnisse der Bergstei­ger und Bergwanderer abgestellt ist, auch ein Betrieb, der an sich über Jahre traditio­nell gewachsen ist, der überwiegend nur im Sommer und – je nach Wetterlage – eben nur in einer sehr bescheidenen Zeitspanne betrieben werden kann, wo natürlich auch nicht die entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um solche absurden be­hördlichen Vorschriften umzusetzen.

Jetzt bekommt solch eine Betreiberin einer Schutzhütte von einer Gewerbebehörde einen Bescheid, in dem zum Beispiel geregelt wird, wie die Stufen einer Stiege be­schaffen sein müssen. Im Bescheid steht, dass die Tritthöhe – bitte, bei einer Schutz­hütte! – maximal 18 Zentimeter und die Tritttiefe mindestens 26 Zentimeter betragen müssen. – Also, das ist für mich eine absurde Sache!

In diesem Bescheid steht zum Beispiel auch, dass in der Küche handberührungsfreie Armaturen vorhanden sein müssen. – In einer Schutzhütte!

Oder es steht in diesem Bescheid, dass man für eine einzige Mitarbeiterin, die be­schäftigt wird, ein separates WC bauen muss, weil es anscheinend gewerberechtlich nicht möglich ist, dass die einzige Mitarbeiterin genau auf das WC geht, auf das auch die Chefin geht. Die Chefin darf nämlich gemäß Gewerberecht auf dasselbe WC ge­hen, auf das die Gäste gehen, die Mitarbeiterin darf das nicht. Deswegen wird dieser Betreiberin ein weiteres WC vorgeschrieben. – Das sind meiner Meinung nach wirklich absurde Sachen, die es zu beseitigen gilt.

Deswegen sage ich noch einmal: Natürlich unterstützen wir diesen Antrag, aber wir haben nichts davon – und vor allem die Tourismusbetriebe haben nichts davon –,


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wenn man auf der einen Seite sagt, wir wollen die Infrastruktur stärken, wir wollen den Betrieben weiterhelfen, und auf der anderen Seite wird genau das Wirtschaften er­schwert.

Bitte, ein bisschen mehr Mut zur Realität, ein bisschen mehr Mut zum Hausverstand und auch ein bisschen mehr Engagement, zusätzlich Geld in die Hand zu nehmen. Dann bringen wir für den Tourismus etwas weiter!

Noch einmal: Ich bin froh darüber, dass wir im Tourismusausschuss gemeinsam ein recht konstruktives Gesprächsverhältnis haben, um auch das eine oder andere künftig für den Tourismus – auch von hier, vom Hohen Haus, ausgehend – zu erreichen. – Ich danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zur Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.06.42

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich zunächst darüber, dass es nach vielen Jahren gelungen ist, den Tourismus im Hohen Haus wieder zu thematisieren. Wir hatten ja in den letzten Jahren nicht die Möglichkeit, die Tourismusberichte des erfolgreichen Wirtschaftsministers im Hohen Haus zu diskutieren (demonstrativer Beifall bei der ÖVP) – der letzten Jahre –, sondern der Tourismusbericht wurde im Wirtschaftsausschuss enderledigt.

Jetzt, durch die Neu-Installation des Tourismusausschusses, verfügen wir über ein wichtiges Instrumentarium für die österreichische Tourismuswirtschaft, positive Stim­mung zu machen. Wir haben mit allen Tourismussprechern Einvernehmen erzielt, dass wir diese Plattform bestmöglich nutzen wollen, um in einem überparteilichen Konsens die wichtigsten bundespolitischen Maßnahmen zu setzen, damit es der Tourismuswirt­schaft in Österreich künftig besser geht.

Das ist ganz entscheidend, weil Tourismus natürlich einerseits Landessache bleibt. Da wollen wir auch nichts verändern und nicht daran rütteln. Jedes Land weiß für sich besser, welche tourismuspolitischen Schienen gelegt werden müssen, damit es dem Tourismus gut geht. Wir sollen komplementär auf Bundesebene dafür sorgen, dass entscheidende Maßnahmen – Gesetzesmaterien – schneller vollzogen werden, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Diese Möglichkeit haben wir jetzt mit dem Tourismusausschuss. Ich weiß aus der Ver­gangenheit, dass es die Tourismussprecher der einzelnen Fraktionen auch in ihrer eigenen Fraktion nicht immer leicht hatten. Jetzt wird es einfacher, weil wir hier im Hohen Haus für Verständnis werben können, mit allen gemeinsam dafür sorgen kön­nen, dass die Tourismuswirtschaft einen entsprechenden Stellenwert erhält – nicht nur, wie es im Bereich der Landwirtschaft selbstverständlich der Fall ist, obwohl die Land­wirtschaft nur 2 Prozent des BIP-Anteils ausmacht und der Tourismus und die Freizeit­wirtschaft annähernd 16 Prozent, also ein achtmal höheres Wertschöpfungsvolumen, ausmachen.

Daher empfinde ich es als sehr gut, als gerechtfertigt, dass wir jetzt den Tourismus ent­sprechend thematisieren können, auch wichtige Maßnahmen setzen, was bundespoli­tische Tourismuskonferenzen anlangt – wie wir uns ja auch darauf verständigt haben, den Klimawandel jetzt in den Fokus unserer tourismuspolitischen Betrachtung zu set­zen, die Chancen und Herausforderungen für die Tourismuswirtschaft herauszuarbei­ten und für den Tourismus Mut zu machen. Das sollte unsere Aufgabe sein. Auch: den Tourismus positiv darzustellen und nicht die schlechten Schlagzeilen, wie sie sich dort


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und da in den Medien niederschlagen, zu unterstützen, sondern entgegenzuwirken. Es ist einfach ein wichtiger Aufgabenbereich eines jeden Mandatars im Hohen Haus – auch was die sicherlich kritischen Betrachtungen eines oppositionellen Politikers be­trifft –, dafür zu sorgen, dass wir positiv für die Wirtschaft arbeiten, dass wir den Unter­nehmern Mut machen und dass wir nicht alles schlechtreden.

Ich sehe nicht ein, dass eine politische Fraktion gegen eine Olympiabewerbung auftritt und sich offensichtlich nicht im Klaren darüber ist, welch großen Wirtschaftsfaktor die Tourismuswirtschaft im ländlichen Raum darstellt – und was eine solch große Event­veranstaltung für ein Bundesland bedeutet. Es ist mir völlig unverständlich, wie man gegen eine solch große Chance auftreten kann. Wir stehen, kraft unserer Fraktion, natürlich dafür, diese Olympiabewerbung zu unterstützen, dafür zu sorgen, dass das Bundesland Salzburg zur Ausrichtung dieser wichtigen Großveranstaltung auch den Zuschlag erhält.

Ich hoffe, dass wir künftighin nicht nur den Ganzjahrestourismus thematisieren – was für mich eine Selbstverständlichkeit ist –, sondern dass wir viele andere Themen schneller aufgreifen, sie effizienter bearbeiten, nicht auf die lange Bank schieben, dass wir wirklich auch das Instrument Tourismusausschuss dafür nützen, um in die Bundes­länder zu gehen. Wir haben ja diesbezüglich auch schon unter den Tourismusspre­chern Einvernehmen erzielt, dass wir in die Bundesländer fahren, dort die Aufgaben­stellungen der Zukunft mit in unsere Entscheidungsfindung integrieren, um entspre­chend schnell auch die Maßnahmen zu verabschieden und den Tourismus künftighin als eine wichtige Stütze der österreichischen Wirtschaft positiv zu beeinflussen. – Dan­ke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

13.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.11.49

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Hätte man mir vor einigen Wochen gesagt, als sich der Winter schon als besonders schneearm und in Teilen Österreichs als schnee­los dargestellt hat, dass es möglich sein könnte, in diesem Winter positive Nächti­gungszahlen zu schreiben, dann hätte ich das als unrealistisch abgetan. Nun sagt uns die Statistik Austria: Bis Ende Februar war die Bilanz positiv – Abgeordneter Hörl hat ja dazu schon Stellung genommen –, plus 0,3 Prozent und immerhin 40 Millionen und noch ein paar Nächtigungen. Das zeigt, wie gut sich der Wintertourismus entwickelt. Nicht, dass mehr Schnee nicht gut getan hätte, aber das zeigt auch, dass sich Öster­reichs Tourismus auf derlei Entwicklungen zumindest zum Teil einstellt.

Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass natürlich, vor allem in Regionen, die am Rande der Schneelosigkeit arbeiten mussten, dort Unternehmungen in große und größte Schwierigkeiten kommen könnten. Ich war deswegen gerne bereit und habe das zum Teil auch initiiert, hier Hilfe bereitzustellen. Seien wir froh, dass diese Hilfe – das Stunden von Krediten und ähnliches mehr – bisher kaum in Anspruch genommen wurde, kaum in Anspruch genommen werden musste! Aber wir haben jedenfalls die Möglichkeiten, gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft, mit der Standesvertretung, mit Herrn Spartenobmann Schenner geschaffen.

Österreichs Tourismus stellt sich also insgesamt als sehr erfreulich dar. Ich rechne für diesen Wintertourismus insgesamt für das Jahr 2007 mit einem Umsatzplus von zumin­dest 2 Prozent.


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Der Tourismus als Arbeitsplatzmotor wurde schon beschrieben. Es ist gut, dass es jetzt einen Tourismusausschuss gibt; so ist es gut, dass wir auch vermehrt die Gelegenheit haben, dieses Thema im Plenum und damit vor einer bestimmten Öffentlichkeit zu dis­kutieren.

Es ist auch gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn unterschiedliche Mei­nungen ausgesprochen werden. Die Österreicher sollen sich selbst ein Bild darüber machen, wie es denn politisch zu bewerten ist, wenn eine Fraktion, die grüne Fraktion, ein an sich gemeinsames Projekt wie die Salzburger Olympiabewerbung negativ sieht, das ablehnt, hier dagegen demonstriert. Aber es ist nicht das erste Mal, dass sich aus meiner Sicht die grüne Fraktion in Sachen Tourismus selbst völlig ins Abseits begibt.

Erinnern wir uns daran, dass seit Jahr und Tag Österreichs Grüne gegen Beschnei­ungsanlagen aufgetreten sind (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Hauser), es einmal einen Zeitpunkt gab, als Österreichs Grüne Beschneiungsanlagen UVP-pflichtig machen wollten! Das eine garantiere ich Ihnen: Wenig Schnee, das hält unser Winter­tourismus gerade noch aus, aber de facto der Verzicht auf Beschneiungsanlagen, das hätte der Wintertourismus nicht ausgehalten. Zig-tausende Arbeitsplätze wären verlo­rengegangen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Sie, die Grünen, hätten dafür die Verantwortung zu tragen gehabt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher. – Abg. Dr. Moser: Sie haben die Verantwortung ...!)

Klimawandel und Tourismus, das ist in der Tat ein wichtiges und spannendes Thema. Ich bedanke mich dafür, dass wir jetzt Untersuchungen, auch Diskussionen, anstellen wollen, nämlich im Hinblick auf die sich heute darstellenden Szenarien die Risiken, die sicherlich überwiegen, aber vielleicht da und dort auch die Chancen für den Tourismus aus dem Titel Klimawandel zu analysieren, rechtzeitig zu wissen, was auf uns zukom­men könnte, rechtzeitig dann auch Maßnahmen einzuleiten.

Insgesamt erachte ich die Diskussion, die europaweit läuft, die bei uns auch besonders engagiert von unserem Umweltminister Sepp Pröll geführt wurde, nicht als negativ für unseren Tourismus. Ganz im Gegenteil! Ich war gemeinsam mit unseren Touristikern auf der ITB, Österreich war einmal mehr hervorragend in Berlin auf dieser größten Tou­rismusbörse und -messe der Welt vertreten. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.) Wenn deutsche und andere Touristen wiederum stärker daran denken, dass Fernflüge dem Klimawandel nicht gut tun oder diesen sogar fördern, wenn sie stärker daran den­ken, das Gute liegt doch so nah’ und nach Österreich kommen, dann ist das für unse­ren Incoming-Tourismus etwas Gutes, denn immer noch kommen zirka zwei Drittel der Auslandstouristen aus Deutschland. Der deutsche Markt ist der allerwichtigste.

So gesehen: Eine engagierte Diskussion rund um dieses Thema, das eine oder andere Mal der Verzicht auf einen touristischen Fernflug, das wird für Österreichs Tourismus unter dem Strich sicher besser sein als andersherum.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu einigen Punkten, die in Sachen Ganzjah­restourismus konkret noch angeschnitten wurden, möchte ich Stellung beziehen. Das gemeinsame Ziel ist außer Streit: Es ist allemal sinnvoll, mehr Ganzjahrestourismus anzustreben. Vieles lässt sich in zwei, drei, vier Monaten nicht verdienen, wofür man dann in zehn, elf oder zwölf Monaten doch Möglichkeiten sieht; schon allein die wirt­schaftliche Notwendigkeit zeigt das.

Sehr interessant ist, dass alleine die Maßnahme, die ich gemeinsam mit dem AMS ver­fügt habe, dass Arbeitsuchende, die Wiedereinstellungszusagen haben, nur mehr dann nicht mehr auf einen anderen Arbeitsplatz vermittelt werden, wenn diese Wiederein­stellungszusage kürzer als acht Wochen reicht – in der Vergangenheit war das auf bis drei Monate ausgelegt –, zu einer deutlichen Belebung des Arbeitsmarktes, auch im Tourismus geführt hat. Auch dort scheint es möglich zu sein, arbeitsmarktpolitisch


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durch entsprechende Anreize und Maßnahmen de facto für mehr Ganzjahresbeschäfti­gung oder zumindest für längerfristige Beschäftigung zu sorgen.

Es ist richtig, dass die Forcierung von Kulturtourismus, von Wellness-, Gesundheitstou­rismus, von Kongress- und Seminartourismus natürlich in Richtung eines Ganzjahres­tourismus geht, weil sich all diese Dinge bei gutem Willen ganzjährig betreiben lassen. Jetzt wissen wir alle, dass im inneralpinen Bereich die Möglichkeiten andere sind als in Wien, Salzburg oder in Zentralräumen, wo sich derlei leichter gestalten lässt. Aber im Tourismusausschuss sind Profis am Werke, zum guten Teil Abgeordnete, die einen touristischen Hintergrund haben. Hier wird realistisch und praxisbezogen gearbeitet, und dafür bedanke ich mich.

Abschließend zu einigen konkreten Kritikpunkten aus der Debatte. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Trunk! Sie haben angemerkt, der internationale Marktanteil gehe zu­rück. – Das ist richtig, aber das ist natürlich im Lichte der Entwicklung zu sehen, dass ganze Erdteile, dass ganze Regionen neu für den Tourismus erschlossen werden, dass es längst nicht nur mehr Teile Europas sind, sondern große Teile Afrikas, Asiens, Australiens, und, und, und, in denen Tourismus stattfindet, und so gesehen der Verlust der traditionellen Tourismusdestinationen in Sachen Weltmarktanteil fast unvermeidlich ist.

Österreich hat aber trotzdem immer noch einen sehr signifikanten Anteil. Die ganze Welt verzeichnet rund 800 Millionen Ankünfte. Sie sehen, da ist Österreich nicht so schlecht aufgestellt. Tourismusland Nummer zehn zu sein ist nach wie vor ein stolzer Platz. Und wenn man das auf die Pro-Kopf-Einnahmen abstellt und hier bestimmte Inseltourismusdestinationen weglässt, also größere Flächenländer, dann ist Österreich überhaupt nach wie vor Tourismusweltmeister. Kein anderes Land hat so hohe Pro-Kopf-Tourismuseinnahmen, auch nicht die Schweiz, auch nicht Italien, auch nicht Frankreich oder Spanien – die liegen weit hinter uns.

Last but not least, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Schutzhüt­ten – vom Herrn Abgeordneten Hauser angesprochen –: Ich kann und will jetzt diesen gewerberechtlichen Bescheid, den Sie vorgetragen haben, nicht im Detail bewerten, sage Ihnen aber nur, dass auch in meinem jetzigen Budget wiederum Vorkehrungen getroffen wurden, um das sehr wichtige und erfolgreiche Schutzhüttensanierungspro­gramm fortzuführen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Natürlich können auch Schutzhütten Betriebe sein, hinsichtlich derer Si­cherheits- und Hygienefragen zu beantworten sind. Wenn in einer Schutzhütte Stiegen vorhanden sind, so kann die Gewerbebehörde gar nicht anders, als in Sachen Tritt­höhe und Tritttiefe auf die Sicherheit der Benützer abzustellen. Da unterscheiden sich ja Bergwanderer und Bergsteiger vom Sicherheitsbedürfnis her nicht wirklich von ande­ren Menschen.

Wenn es um Hygienebestimmungen in Küchen geht, so ist hinsichtlich einer Küche in einer Schutzhütte wahrscheinlich auch nicht automatisch ein anderer Standard anzu­setzen als bezüglich einer Küche in einem Gasthaus, denn es geht jeweils um die Ge­sundheit von Dutzenden oder vielleicht auch von Hunderten Gästen. Also mit Maß und Ziel – dafür sind unsere Behörden bekannt, aber nur per se kann man jetzt nicht völlig andere Standards in Sachen Sicherheit oder Hygiene bei Schutzhütten anwenden als in anderen Gastronomiebetrieben. Das füge ich schon hinzu. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 



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13.21.46

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Glücklicherweise haben auch Sie hier Platz genom­men, Frau Staatssekretärin, weil ja der Tourismusbereich von einer Arbeitsumgebung geprägt und von einem Arbeitsumfeld charakterisiert ist, das sich von anderen Arbeits­umfeldern unterscheidet. Da möchte ich schon das unterstreichen, was meine Vorred­nerin gesagt hat, dass gerade im Tourismusbereich Menschen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zur Arbeit herangezogen werden. Und das ist nicht immer freiwillig, sondern das sind oft Zwänge, weil der Gast Vorrang hat – und das auch nach Mitter­nacht.

Man kann natürlich diesen Menschen dankbar sein, aber die größte Dankbarkeit wäre, endlich reguläre Arbeitsbedingungen zu günstigen Lohnverhältnissen, nämlich zu be­friedigenden Lohnverhältnissen für die Arbeitenden einzuführen. Das ist schon ein massiver Punkt, der mir immer wieder einfällt, gerade in der Tourismusbranche. Ich bin dankbar dafür, dass Sie der Debatte beiwohnen, Frau Staatssekretärin. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hörl.)

Herr Minister! Sie haben jetzt sicherlich auf Grund der aktuellen Situation – Klima­schutzdebatte, Wetterverhältnisse, Tourismusbericht, Nächtigungszahlen, Umsatz­plus – im Wintertourismus die Schneekanonen kurz angesprochen.

Herr Minister! Ich habe mich extra nach Ihnen zu Wort gemeldet, weil ich gerne eine sachliche Debatte mit Ihnen führe. Sie haben im Ausschuss durchaus auch Ansätze gezeigt. Herr Minister! Unser Problem, klimamäßig, liegt vor allem darin, dass vergan­gene Bundesregierungen und die ÖVP seit Jahrzehnten – Sie persönlich sitzen ja seit Jahren in der Bundesregierung – in Sachen Klimaschutz wenig bis gar nichts getan haben. Jetzt kommt die Systemkosmetik mit den Schneekanonen. (Abg. Rädler: Jetzt brauchen wir Schneekanonen!) Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, und zwar dass Sie Klimaschutz missachteten und jetzt mit Kanonen schießen müssen, damit die Touris­ten insgesamt noch ein Betätigungsfeld im traditionellen Sinn finden. (Abg. Rädler: Bitte!) So gescheit, uns jetzt den Ball herüberzuspielen, finde ich das nicht von Ihnen.

Sie selbst sind nämlich schuld daran, dass solche Verhältnisse auch bei uns herr­schen, obwohl ich sehr wohl selbstkritisch feststelle, Herr Minister, Sie sind nicht der Wettermacher höchstpersönlich. Es geht um das Weltklima und nicht nur um das Österreichklima, das sage ich auch noch dazu.

Aber zurück zum Antrag und zum Tourismusbericht, der hier leider nicht zur Debatte steht. Zum Antrag Ganzjahrestourismus: Selbstverständlich sind wir auch dafür, aber dieser Antrag ist so allgemein gehalten, enthält so wenig Konkretes, ist derartig nichts­sagend und alles sagend, dass er meines Erachtens geradezu kontraproduktiv ist, weil mit der Annahme dieses Antrages können Sie das Kapitel Ganzjahrestourismus heute abhaken, obwohl real gar nichts passiert, dass sich unser Tourismus in diese Richtung entwickelt. Deswegen werden wir diesen Antrag nicht mittragen, sondern zu gegebener Zeit einmal ganz konkrete Forderungspakete verlangen, die den Leuten wirklich weiter­helfen, dem Gastgewerbe weiterhelfen, den Menschen, die dort beschäftigt sind, wei­terhelfen, den Talschaften, die davon leben, die ja Ganzjahrestourismus brauchen, um ihnen wieder eine neue ökonomische Basis zu geben.

Das Problem sehe ich in erster Linie darin, dass Sie – und da haben Sie mich auch positiv überrascht, Herr Minister – in der Förderungspolitik bis jetzt sehr einseitig agier­ten und gerade Betriebe, die es oft nötiger brauchen, Förderungen zu beziehen, näm­lich diejenigen, die unter gewissen Jahresumsatzgrenzen liegen, unter der Grenze von 150 000 €, bis jetzt ausgeschlossen worden sind. Sie sind glücklicherweise jetzt zur gegenteiligen Meinung gekommen, dass man sehr wohl auch diese Betriebe fördern


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sollte. Ich denke, auch im Hinblick auf die Entwicklung des Ganzjahrestourismus ist das ein positiver Schritt, nur muss der noch ausgebaut werden.

Kollegin Trunk, wir haben im Ausschuss diskutiert und auch vorher schon. Ich glaube, wir brauchen noch viel gezieltere und konkretere Maßnahmen, denn sonst kann ich mir nicht erklären, dass uns anschließend an die Ausschusssitzung ein Fachjournalist Mails mit Fragen geschickt hat: Was ist denn gemeint mit Modellregionen? Was heißt das? (Abg. Mag. Trunk: Er hat das geschickt, weil er früher gegangen ist!) In der Re­gierungserklärung steht auch: Modellregionen. – Was sind Modellregionen? Das sehe ich durchaus als berechtigt an, da muss es konkreter werden.

Ein weiterer Punkt in diesem Entschließungsantrag ist die qualitätvolle Nutzung und der weitere Ausbau der Infrastruktur. Das können wir leider auch nicht mittragen. Ich fürchte, ich habe meine Redezeit schon überschritten. Ich habe noch gar nicht Zeit gefunden, den Tourismusbericht 2005 zu würdigen, der wirklich ausgezeichnet ist und der hier jetzt eigentlich auch diskutiert werden sollte. Ich werde das gegebenenfalls beim Tourismusbericht 2006 nachholen.

Herr Minister! Jedenfalls mit den Schneekanonen müssen Sie ein bisschen anders um­gehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.26.59

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Einleitend viel­leicht: Herr Kollege Hauser, du hast gesagt, der Herr Minister sollte sich in Zukunft ein paar Gedanken über den Tourismus machen. – Ich finde das ein bisschen verwegen. Er ist ja der oberste Repräsentant – auch für die Rahmenbedingungen. Wenn man sieht, wie der Tourismus in Österreich in den letzten Jahren funktioniert hat, wie die Rahmenbedingungen dafür geschaffen worden sind, dann muss ich einfach sagen: Herr Minister, ich danke dir recht herzlich für diesen großen und vollen Einsatz für den österreichischen Tourismus. (Beifall bei der ÖVP.)

Es freut mich natürlich ganz besonders, dass beim Thema Ganzjahrestourismus alle Fraktionsführer im Tourismusausschuss eigentlich einer Meinung sind, denn wir wis­sen, dass Österreich neben dem Schwerpunkt im Sommer – mit seinen Seen und mit seinem Wanderangebot – natürlich auch im Winter – mit dem Alpinbereich – in der Vor- und Nachsaison und in den Zwischensaisonen – mit seiner Natur- und Kulturland­schaft – ein Potential hat, mit dem sich Österreich international nicht zu verstecken braucht, sondern auch touristische Vorteile hat. Diese Vorteile sind zu nützen, dieser Ganzjahrestourismus braucht nicht nur im Sinne der Betriebe, sondern auch im Sinne der Mitarbeiter volle Unterstützung.

Die einzelnen Punkte wurden von meinen Vorrednern schon angesprochen – ob jetzt Wellness oder Kultur und so weiter –, aber ich glaube, wir sollten uns nicht nur Gedan­ken darüber machen, welche Unterstützung und welche Förderung die Tourismuswirt­schaft braucht, sondern wir sollten uns auch darüber Gedanken machen, welche Ent­lastungen wir den Tourismusbetrieben gewähren können.

Es ist leider schon lange her: Wir wissen, dass der Tourismus gerade im ländlichen Be­reich – das wurde auch schon von den Vorrednern angesprochen – der einzige wirt­schaftliche Neben- oder Haupterwerbszweig neben der Landwirtschaft ist, wo dank des Tourismus überhaupt ein gewisser Wohlstand eingezogen ist. Das gibt es in keinem


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anderen Wirtschaftszweig, dass auch noch Sondersteuern einbezogen werden. Man denke daran: Im Tourismus werden Nächtigungstaxen eingehoben, werden Ortstaxen eingehoben, werden Fremdenverkehrsabgaben eingehoben. Wenn man das aufrech­net, ist das eine Summe – das Hochpreisangebot ausgenommen –, die quasi einen zweiten Mehrwertsteuersatz ausmacht.

Ich glaube, wir sollten einmal darüber nachdenken, warum gerade der Tourismus steu­erliche Sonderabgaben zu leisten hat und wir nicht von den Steuern her den anderen Wirtschaftszweigen gleichgestellt sind. Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass gerade im touristischen Bereich die Eigenkapitalquote so niedrig ist.

Da Herr Kollege Bucher vorhin gesagt hat, Tourismus sei Ländersache, denn niemand kennt die eigenen Probleme besser als die Länder selbst: Da hast du sicherlich Recht. Bei den Abgaben würde ich mir wünschen, dass das Bundessache ist, dass wir alle die gleiche Abgabenhöhe hätten, und dass es nicht so ist wie letztes Jahr in Kärnten, wo man gerade die fleißigen Betriebe, die vor allem in den Nebensaisonen neue Touristen herholen, mit einer Verdoppelung der Nächtigungsabgabe und mit einer 40- bis 60-pro­zentigen Erhöhung der Fremdenverkehrsabgabe bestraft hat, die Betriebe, die etwas dazu beitragen, um eine Saisonverlängerung, einen Ganzjahrestourismus zu ermög­lichen.

Denken wir alle darüber nach und schauen wir, dass der Ganzjahrestourismus kein Schlagwort bleibt, sondern dass wir ihn in den nächsten Jahren auch umsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Elmar Mayer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.31.41

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich gäbe es zum Bereich Tourismus viel zu sagen. Themen, die bereits angeschnitten wurden, sind der Klimawandel, Nachhaltigkeit, Tourismusforschung et cetera. In 3 Minuten ist aber na­türlich nur relativ wenig möglich.

Ich möchte mich als Vertreter eines kleinen Bundeslandes einem speziellen Anliegen widmen, nämlich die immense Bedeutung des Tourismus für die Dachmarke Ös­terreich herauszustreichen. Jedes unserer neun Bundesländer hat seinen eigenen Charme, ob das unsere Bundeshauptstadt Wien ist mit ihren speziellen Qualitäten, ob das die einzelnen Bundesländer sind mit ihren vielfältigen Regionen. Und auch mein Heimatbundesland ist eine von jenen neun Perlen, die unsere Bundesländer darstellen. Ich habe nur einen Bruchteil der Zeit zur Verfügung, die ich bräuchte, um den un­schätzbaren Wert dieser Perlen auch nur ansatzweise darzulegen.

Meine Damen und Herren! Was wir mit aller Macht verhindern müssen, ist, dass wir uns im Bereich Tourismuswirtschaft und damit auch in der Außendarstellung unseres Landes in Kleinkariertheit und Neidkomplexen ergehen. Ich möchte Ihnen dazu ein kleines Beispiel erzählen. Als vor Kurzem in der neuesten Ausgabe des „MERIAN“ mein Heimatbundesland Vorarlberg sehr eindrucksvoll dargestellt und einer Zielgruppe von Qualitätstouristen vorgestellt wurde, gerieten sich die einzelnen Regionen unseres kleinen Landes buchstäblich in die Haare. Das ist schade. Man sieht (das Magazin vorweisend), das ist wirklich eine tolle Aufmachung, in der das Bundesland Vorarlberg hier dargestellt ist. Die Vertreter jener Bundesländer, die schon in den Genuss einer Präsentation ihres Landes im „MERIAN“ gekommen sind, wissen das. Auch die ersten


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Ergebnisse nach der Präsentation unterstreichen das, was Nächtigungen, Anmeldun­gen und so weiter betrifft.

Aber auch hier ist man sich in kleinkarierter Art und Weise gegenseitig das „Futter“ nei­dig gewesen. Ich denke, meine Damen und Herren, wir alle in den einzelnen Bundes­ländern, in den einzelnen Regionen müssen diese Engstirnigkeit und Kleinkariertheit überwinden! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist meiner Meinung nach auch eine der wichtigsten Aufgaben des neu geschaffe­nen Tourismusausschusses hier im Hohen Haus. Es ist unsere vorrangige Aufgabe, die kostbaren „Perlen“, unsere Bundesländer und Regionen, zu einer prachtvollen, kreativ gestalteten Perlenkette aufzufädeln.

Die erste große Chance, das Schmuckstück Österreich als wertvolle und einzigartige Perlenkette in der Mitte Europas zu präsentieren, wird die Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr sein. Ich fordere Sie alle auf: Nützen wir die Gelegenheit, uns einem Millionenpublikum – vor allem auch der jüngeren Generation – als einzigartiges Land weltweit zu präsentieren, als ein Land, in dem man sicher ist, ein Land, das einzigartig schön ist, und ein Land, das den Besuch der Gäste verdient. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass wir dort leben, wo andere Urlaub machen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.35.09

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich glaube, es ist unbestritten, dass in Österreich der Tourismus ein entscheidender Wirtschaftsfaktor ist. Die Unternehmerin­nen und Unternehmer erarbeiten in ihren 43 100 Betrieben eine Bruttowertschöpfung von 10,19 Milliarden €. Sie sind auch ein hervorragender Arbeitgeber, denn rund 164 000 Menschen finden hier ihren Arbeitsplatz. Und sie sind diejenigen, die unsere Schönheit und unsere Stärken auch tagtäglich an ihre Gäste verkaufen.

Auch im Jahr 2006 hatten wir hervorragende Zahlen, denn erstmals kletterte die Zahl der Ankünfte über die 30-Millionen-Marke. Ich denke, auch das ist ein hervorragendes Ergebnis, das in unseren Unternehmungen und Unternehmen erwirtschaftet wird.

Wir dürfen aber nicht übersehen, dass wir gerade im heurigen Winter in den Touris­musregionen eine sehr große Herausforderung zu bestehen hatten. Durch den massi­ven Schneemangel hatten natürlich manche Skigebieten ungeheure Umsatzeinbußen hinzunehmen. Aber seitens unseres Wirtschaftsministers wurde sofort reagiert und für unverschuldet in Not Geratene Hilfe versprochen. Ich bedanke mich sehr, sehr herzlich bei Ihnen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, dass wir uns vor diesem Hintergrund auch anschauen müssen, wo unsere Stärken sind und wo unsere Schwächen liegen. Mit sinnvollen Investitionen ist es si­cherlich möglich, das Tourismusland Österreich noch attraktiver zu machen. Und das ist das Gebot der Stunde.

Die Zielsetzung Ganzjahrestourismus ist das richtige Konzept für die Zukunft. Wir müssen versuchen, durch innovative und nachhaltige Maßnahmen neue Kundengrup­pen anzusprechen und wetterunabhängige Bereiche stärker als bisher hervorzuheben. Der Kunst- und Kulturtourismus ist einer dieser Bereiche. Diese gilt es weiter auszu­bauen und stärker zu positionieren. Gerade bei mir in der Donauregion Wachau – Nibelungengau ist dies sicherlich ein großes Thema. Mit der Schallaburg, dem Stift


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Melk, der Basilika Maria Taferl gibt es hervorragende Kulturschätze. Immer mehr Men­schen suchen diese – und entdecken sie auch.

Es ist sicherlich sehr wichtig – und gerade das Mostviertel ist eine Region, die das in hervorragender Weise getan hat –, die Stärken herauszuarbeiten. Von der Mostbaum­blüte bis zum Most wird alles vermarktet. Es wird hier seit einigen Jahren sehr intensiv gearbeitet, und ich denke, gerade da sind die Regionen stark gefordert, ihre Ideen ein­zubringen und damit kleine Schritte zu machen und weiterzuentwickeln.

Die intakte Natur ist ein unschätzbares Kapital, mit dem wir mit großem Respekt und großem Verantwortungsbewusstsein umgehen müssen. Aber auch der gesamte Well­ness- und Gesundheitsbereich ist für den Qualitätstourismus natürlich ein großes Aus­hängeschild, und es ist für uns wichtig, auch da weiterzuarbeiten.

Aus dem Tourismusbericht geht hervor, dass gerade der Qualitätstourismus eigentlich derjenige ist, der am meisten boomt. Die 4- und 5-Stern-Hotels sind diejenigen, die wirklich große Erfolge erzielen. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft von Seiten der öffentlichen Hand viel Geld ausgeben, um in den Regionen, die vielleicht noch nicht so weit sind, die Anzahl der Betten und die Qualität insgesamt zu erhöhen.

Ich bin der Auffassung, dass die Aussichten für das Tourismusland Österreich auch in Zukunft gut sind und sich hervorragend weiterentwickeln werden. Und ich hoffe, dass wir im Tourismusausschuss gemeinsam diese Ziele für die Zukunft umsetzen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fleckl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


13.39.02

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! – Der Herr Minister ist nicht da. – Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde natür­lich jetzt schon viel über den Tourismusausschuss gesagt. Auch ich freue mich, dass es endlich einen solchen hier im Hohen Haus gibt. Er ist längst überfällig, aber ich meine: besser spät als nie. Und ich meine, er ist eine gute Chance, eine Chance, den Blick vom charmanten, idyllischen Bild des Tourismuslandes Österreich mit verschnei­ten Bergen und rauschenden Bächen zu einer sicherlich knallharten Geschäftsbranche hinzulenken und ArbeitnehmerInnen wie auch Unternehmern hilfreich unter die Arme zu greifen und sie zu unterstützen und für sie Rahmenbedingungen zu schaffen.

Der Antrag ist meiner Meinung nach ein guter Start. Dieser Antrag, mit dem der Weg hin zu dem für Österreich so wichtigen Ganzjahrestourismus mit dem Konzept der Mo­dellregionen, die ich für sehr sinnvoll erachte, führen wird, ist gerade für benachteiligte Regionen wie auch für Klein- und Mittelbetriebe im Tourismus und Freizeittourismus so wichtig.

Aber auch der Bergtourismus, der als Basis der öffentlichen Wertschöpfung meines Er­achtens völlig unterschätzt wird, sollte hier einen neuen Stellenwert bekommen. (Beifall bei der SPÖ.) Über 500 Schutzhütten mit zirka 26 000 Schlafplätzen sind Teil der Erwirtschaftung des Tourismusbudgets im ländlichen Raum. Und so sehr sie sich von ihrem Zweck her gleichen, so unterschiedlich sollten sie in ihrer Behandlung durch das Gesetz und durch die Förderungen sein. Da bedarf es vieler Verbesserungen und Rah­menbedingungen, denn viele Fragen sind hier noch offen: Bewirtschaftung entspre­chend der Lage, Differenzierung der Auflagen nach Standorten. Zum Beispiel sollten Schutzhütten auf Kalkgestein in der Abwasserentsorgung anders behandelt werden als andere. (Beifall bei der SPÖ.)


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Oder ist es sinnvoll, Sperrstunden für Schutzhütten einzuführen?

Oder ein Kuriosum der Förderbestimmungen: Hygiene in allen Ehren, und das ist wich­tig und richtig auch in Schutzhütten. Aber, Herr Bundesminister, ich weiß nicht, ob ... – Er ist nicht da. – Ist es wirklich sinnvoll, dass man in Schutzhütten verpflichtend Ge­schirrspülanlagen fordert, wenn es dort noch nicht einmal einen Stromanschluss gibt?

Es gäbe noch viele Beispiele, aber insgesamt sind hier meiner Meinung nach auch die Länder gefordert, mit uns eine gute Zusammenarbeit zu pflegen, damit Experten von Berg- und Naturwacht beziehungsweise die Bergrettung hier wirken können.

Der Tourismus ist aber vor allem eine typische Frauen-Branche. Geringfügige Beschäf­tigung oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sind an der Tagesordnung, es gibt kaum Kinderbetreuungseinrichtungen, kaum Karrierechancen. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang eine sehr bedenkliche Zahl nennen: Nur 20 Prozent der dort beschäftigten Frauen weisen einen Pflichtschulabschluss auf.

Hier gibt es noch viel zu tun, zum Beispiel im Bildungsbereich der Tourismusbranche, um die Defizite zu korrigieren. Wir sehen, dass es viel zu tun gibt, und wir setzen große Hoffnungen auch in den Herrn Bundesminister, mit uns gemeinsam die Arbeit voranzu­treiben und am Ende des Tages gute Ergebnisse für den Tourismus und die Freizeit­wirtschaft in Österreich zu erzielen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. Auch Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


13.42.50

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Wie wir alle wissen, gehen die derzeitigen Klimamodelle von einem Temperaturanstieg von durchschnittlich 2 Grad Celsius bis zum Jahr 2050 aus. Für den Alpenraum prognostiziert man sogar 4 Grad. Das würde bedeuten, dass der klassische Wintertourismus in Zukunft stark reduziert sein könnte. Deshalb aber Events und Highlights wie Olympiaden abzusagen, wie das die Grünen fordern, wäre völlig da­neben. Das sind ganz wichtige Werbefaktoren für unser Tourismusland Österreich.

In Österreich, und speziell bei uns in Vorarlberg, ist der Tourismus ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig. In unserem Bundesland sind knapp 12 000 Menschen davon abhän­gig, und ich wundere mich, was die Menschen in den Tälern machen würden, hätten sie keinen Tourismus. Der Tourismus bringt Arbeitsplätze, er ist personalintensiv, und die Menschen in den Tälern haben dadurch Arbeit und Wohlstand.

Nun sind aber die Nächtigungszahlen für die bisherige Wintersaison teilweise nicht ge­rade berauschend. Sie zeigen leider einen Rückgang vor allem in niedrig gelegenen Wintersportregionen. Deshalb gilt es, neue Konzepte abseits des Skisports zu installie­ren. Es hat sich auch gezeigt, dass Orte beziehungsweise Betriebe, die etwa Wellness- oder Gesundheitstourismus anbieten, von Nächtigungsrückgängen auch in einem schneearmen Winter verschont wurden. Sie konnten teilweise sogar Steigerungen ver­buchen.

Urlaub werden die Menschen immer brauchen – und infolgedessen auch immer ma­chen. Entscheidend sind die Angebote, die sie vorfinden. Hier hat Österreich gewaltige Stärken, die ausgebaut werden müssen. Ich denke da an die Kultur, an die intakte Natur, das Angebot an qualitätvoller Gastronomie und bestens ausgestatteten Hotels, die den heutigen Trends nach Ruhe, Erholung und sanftem Tourismus gerecht werden.

Wenn Tourismusexperten sagen, dass 22 Prozent bereits das Wandern dem Skifahren vorziehen und für ein Viertel der Winterurlaub ohne Skifahren sogar vorstellbar ist, so


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stimmt das unsere Touristiker in niedrigeren Skigebieten wiederum hoffnungsvoll. Es gilt zu handeln und neue strategische Überlegungen anzustellen, um einen sicheren, jahreszeitenunabhängigen Tourismus zu installieren. Ziel muss es sein, das ganze Jahr über die hochwertige Bettenkapazität zu nutzen, also einen Ganzjahrestourismus zu erwirken. Gott sei dank hat die Bundesregierung, hat unser Bundesminister gemein­sam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank sowie der Förder- und Finan­zierungsbank austria wirtschaftsservice bereits ein Paket zur Unterstützung der Tou­rismusbranche und zur Förderung des Strukturwandels geschnürt. Deshalb freue ich mich über die Zustimmung zu diesem Antrag, und wenn die Grünen schon für diesen Antrag sind, dann könnten sie eigentlich auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Faul. Auch Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


13.46.24

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann zu den Äußerungen von Minister Pröll stehen, wie man mag – grundsätzlich bin ich überzeugt davon, dass er es positiv ge­meint hat, weil er weiß, welche Finanzkraft hinter dem Tourismus steht, gerade wenn es um die ländlichen Regionen geht. Ich glaube nur, dass der Ansatz falsch war. Man kann nicht einfach etwas verordnen. Ich denke, dass wir vor allem die zweite Saison schlecht bewerben. Wenn der Minister gesagt hat, dass das Skifahren nicht darunter gelitten habe, ist das für mich ein Indiz dafür – und ich sage das meinem Schwager, der in der Schneekanone oben lebt (Heiterkeit), immer: Den Wintertourismus brauchst du nicht zu bewerben, die Leute kommen! Die Frage ist nur: Wie bewerbe ich die zweite Saison?

Als der Bundesminister mir im Ausschuss gesagt hat, dass ihm die zwei Pinguine un­heimlich gut gefallen, habe ich mir gedacht: Mich inspirieren die Pinguine nur in der Form, dass ich sage, in einem schlechten und kalten Winter in Kärnten könnten sie dort auch überleben. Aber mehr macht das nicht her. Ich glaube, es wäre gescheiter gewesen, wenn man den Minister in der Badehose am Wörthersee gezeigt hätte oder sich die Repräsentanten des Staates Österreich zum Österreich-Urlaub bekennen wür­den.

Liebe Freunde, zurück zum Ernst: Ich glaube, das Umdenken im Urlaub ist auch eine Frage der Erziehung, die bei der Jugend anfängt. Ich meine, da gibt es große Ver­säumnisse auch in den Schulen, und da ist das Unterrichtsministerium aufgefordert, mit dem Wirtschaftsministerium zusammenzuarbeiten, damit man diese Freizügigkeit vor allem im Winterurlaub wieder ein bisschen einschränkt und die österreichischen Schülerinnen und Schüler wieder den traditionellen Wintersport und den Wintertouris­mus lehrt, dass die Schülerinnen und Schüler Skifahren lernen. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir in den letzten sieben Jahren 100 000 Schülerinnen und Schüler aus dem Inland für den Wintertourismus verloren haben. – Das sind alles Gäste von mor­gen, die aber morgen nicht mehr kommen.

Es ist immer schön, sich darauf zu verlegen, wo man Stärken hat – Thermen und so weiter. Und weil Frau Kollegin Trunk auch die Wissenschaft erwähnt hat: Wir haben wunderbare Untersuchungen – aber ich weiß nicht, ob der Minister das weiß. Plan­gruppen vom Max-Planck-Institut haben Leute untersucht, die in Almregionen in Öster­reich Urlaub gemacht haben, die in mediterranen Regionen Urlaub gemacht haben, und solche, die in noch heißeren Gegenden, in Abu Dhabi, Urlaub gemacht haben. Und man hat festgestellt, dass der Erholungswert in Österreich der höchste überhaupt war, wenn eine bestimmte Temperatur nicht überschritten wurde.


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Was den Wörthersee angeht: Eine Untersuchung der Joanneum Research in der Steiermark hat ergeben, dass beim Baden im Süßwasser die Pulsfrequenz sehr stark gesenkt wird und die Erholungsphase ganz besonders wichtig ist. Man erholt sich da­bei eben schneller. Und in einer Zeit, in der die Leute ohnehin so gestresst sind, müss­te man darauf aufmerksam machen, dass diese „Sommerfrische“ der vergangenen Jahrzehnte einfach ganz etwas Besonderes war, etwas, das die Österreicherinnen und Österreicher wieder gesund aus dem Urlaub zurückkehren lässt. Ich glaube, da müss­ten wir ansetzen.

Noch einmal zum Doppeltourismus: Ich kann mir vorstellen, dass man aus der Winter­region eine tolle Sommerregion macht, was den Sport angeht. Etwas schwieriger wird es sein, wenn man aus der Seenregion, wo im Herbst und Winter der Nebel steht, bei­spielsweise eine Seminarsaison machen will. Aber auf diesem Weg bewegen wir uns.

Ich freue mich, dass wir über den Tourismus in Österreich miteinander zielführend dis­kutieren können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürntrath. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.50.19

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, der gerade hereinkommt! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich muss sagen: Es ist ungeheuerlich, was sich die grünen Abgeordneten hier in diesem Haus erlaubt haben (Bravorufe bei der ÖVP): Von sexuellen Übergriffen im Tourismus zu reden, das ist unfassbar! Und, Frau Abgeordnete Moser, dass Sie hier sagen, die Mitarbeiter im Tourismus werden ausgebeutet, das finde ich auch wirk­lich unerträglich, das muss ich ehrlich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin seit nunmehr 26 Jahren Unternehmerin, und ich habe hauptsächlich Damen und Lehrlinge bei mir in meinem Betrieb beschäftigt, und bei mir hat es das überhaupt nie gegeben! Und wissen Sie, dass mehr als ein Drittel der Unternehmen in der Gast­ronomie von Frauen geführt wird? – Und jetzt werden Sie doch wohl nicht sagen, dass diese Frauen in ihrem Betrieb nicht dafür Sorge tragen, dass das nicht passiert? – Also, ich finde das wirklich ungeheuerlich! (Beifall bei der ÖVP.)

Wie wir schon gehört haben: Der Tourismus ist ein sehr personalintensiver Beruf und ein sehr personalintensiver Wirtschaftszweig. Wir haben Betriebe mit mehr als 40 Pro­zent Personalanteil, und das birgt natürlich auch sehr, sehr viele Risiken. Daher, glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir endlich einmal versuchen, den Kostenfaktor Mensch zu entlasten, denn nur dann können wir entsprechende Dienstleistung im Tou­rismus bieten.

Der Tourismus ist auch ein Wirtschaftszweig, der sehr viele Lehrlinge ausbildet. Wir haben in der Steiermark eine Umfrage gemacht und festgestellt, dass wir eine sehr hohe Zufriedenheit bei den Lehrlingen haben, was ihre Ausbildung anlangt, und wir haben auch eine hohe Zufriedenheit, was ihre Chefs anlangt. Darüber freue ich mich besonders. Zumal die Steiermark ja bekannt ist als das Ausbildungsland Österreichs – ich will sogar sagen: weltweit. Wenn ich hier an Gleichenberg denke: Gleichenberg, dieser kleine Ort, hat alle Institutionen in diesem kleinen Ort vereint – wir haben die Landes-Berufsschule, wir haben die Tourismus-Schule mit verschiedensten Zweigen, wir haben die Fachhochschule.

Ich glaube, alles, was man beim Tourismus schlechtredet, trifft uns selbst, weil der Tourismus ist, wie einige Vorredner schon gesagt haben, wirklich eine Visitenkarte, und wir tragen zum Image Österreichs sehr viel bei.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 94

Noch etwas: Frau Abgeordnete Trunk hat gesagt, sie bedanke sich bei Institutionen wie der Arbeiterkammer und so weiter. – Ich sage hier: Ich bedanke mich nicht nur bei den Mitarbeitern im Tourismus, ich bedanke mich in erster Linie bei den vielen kleinen und mittleren Unternehmerinnen und Unternehmern, die dazu beitragen, dass wir wirk­lich das Tourismus-Land sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.53



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 95

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. Auch Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


13.53.14

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der Klimawandel zwingt uns, im Touris­mus neue Wege zu gehen: Wir dürfen nicht nur auf Skifahren im Winter und Bade- und Wanderurlaub im Sommer setzen, sondern wir müssen andere Möglichkeiten des Ausgleichs und der Erholung bieten, die ganzjährig zur Verfügung stehen.

Neben den klassischen Angeboten muss auf neue Trends beziehungsweise auf bereits bewährte Innovationen gesetzt werden, wie zum Beispiel den Gesundheits-Tourismus, Thermen- und Wellness-Urlaub.

Ein Erfolgsbeispiel ist mein Bundesland Burgenland: Hier zeigt sich, dass sowohl die Thermen-Regionen wie auch die Naturparks sehr gut angenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Hier sollen – und das wird auch in unserem Antrag gefordert – die medizinischen Be­treuungseinrichtungen in puncto Wellness- und Beauty-Zentren weiterentwickelt und ausgebaut werden. Wichtig dabei ist aber, dass die Bevölkerung in sämtliche Touris­mus-Projekte mit einbezogen wird: Die Menschen in diesen Regionen dürfen sich nicht überrumpelt fühlen und sollen sich mit der Regionalentwicklung identifizieren und auch davon profitieren.

Unsere Betriebe haben einmal mehr bewiesen, dass sie flexibel und anpassungsfähig sind, um den Gästewünschen zu entsprechen. Man muss genau hinschauen, was Gäste wollen, und dabei gleichzeitig flexibel reagieren.

Der Öko-Tourismus, meine Damen und Herren, zieht selbstbewusste Touristen an. Er schont die Umwelt und trägt zum Kampf gegen den Klimawandel bei. Die Schaffung von Modell-Regionen soll eine Qualitätssteigerung bei kleinen Tourismus-Betrieben bringen, und auch grenzüberschreitende Projekte, wie der Neusiedler See-Tourismus es beispielgebend vorhat, sollen die Umwelt weniger belasten. Man nimmt Urlaub vom Auto und kann entweder mit einem Erlebniszug, der ein Teil des österreichisch-unga­risch-slowakischen Schirmprojekts ist, an Wochenenden und Feiertagen diese Einrich­tung benutzen, oder mit dem Neusiedler See-Bus – ein öko-mobiles Angebot im Frei­zeitverkehr – auch dieses nützen.

Die Neusiedler See-Region wurde als Modell-Region deshalb ausgewählt, da sie als ein ökologisch besonders sensibles UNESCO-Weltkulturerbe auch einen umwelt- und klimaschonenden Umgang mit Verkehr und Infrastruktur verlangt. Eine hohe Umwelt­qualität, meine Damen und Herren, ist das beste Kapital für unseren Tourismus, und das Weltkulturerbe Neusiedler See ist ein wichtiger Imagefaktor für den Tourismus ös­terreichweit. – Deshalb werden wir diesem Antrag natürlich gerne zustimmen.

Zu Frau Abgeordneter Moser: Liebe Gabi, ich würde dich gerne einladen in die Modell-Region Neusiedler See, um dir dieses Gebiet zu zeigen – damit du weißt, wovon wir sprechen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Auch Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


13.56.39

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Österreich ist Tourismus-Land Num­mer 1: Alle neun Bundesländer bieten ein unterschiedliches Angebot – Winter-Touris­mus, Sommer-, Freizeit-, Städte-Tourismus, Kultur-Tourismus –: Darauf können wir zweifellos stolz sein.

Unser Tourismus-Land zeichnet sich durch seine Gastfreundschaft aus – eine Gast­freundschaft, die von unseren Unternehmen geprägt ist, aber vor allem auch von den Mitarbeitern getragen ist. – Gratulation den Unternehmen, aber danke vor allem den Mitarbeitern, die hiezu einen großen Beitrag leisten! (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich zeichnet sich durch Know-how im Tourismus aus; Österreich hat Beson­derheiten, ist einmalig – von der Natur über die Geschichte, bis zur Kultur. Die Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sprechen zweifellos für sich: Die Pro-Kopf-Einnahmen in Österreich liegen mit 1 511 € im Spitzenfeld – wir sind Weltmeister in dieser Kategorie. Die Schweiz liegt mit 1 197 € hinter uns.

Ich bin überzeugt davon, dass der österreichische Tourismus nachhaltig sein muss, dass er ökologisch und ökonomisch sein muss. Und hier ist das Ziel, einen Ganzjah­res-Tourismus zu forcieren, zweifellos der richtige Weg.

Im Tourismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir neue Trends set­zen, wir müssen aber auch auf Veränderungen reagieren. Hier auf den Klimawandel einzugehen ist zweifellos richtig, und der Klimaschutz, den diese Bundesregierung auch sehr massiv forciert und weitertreibt, findet auch hier seinen Niederschlag.

Der Tourismus in Österreich ist eine Querschnittmaterie: Der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden tragen sehr viel bei – investieren, profitieren, aber organisieren hier ein richtiges Angebot. Die Gemeinden und die Regionen haben ein gewaltiges Angebot für unsere Gäste – seien es Tagesgäste, aber auch Gäste, die länger in den Gemeinden verbleiben.

Meine Region – der Bezirk Baden – bietet zweifellos ein besonderes Angebot: Die Kur­stadt Baden ist Nächtigungsmeister in Niederösterreich, der Biosphären-Park, der Wein-Tourismus – Wein erleben – ist ein ganz großes Angebot. Aber auch Bruck an der Leitha, der Archäologische Park Carnuntum ist etwas, wo Gäste aus nah und fern angelockt werden.

Ich denke, aber auch meine eigene Gemeinde – die Weinbau-Gemeinde Pfaffstätten – ist ein Beispiel dafür. Wir setzen gerade auf ein ganz besonderes Projekt: Wir wollen ein ehrwürdiges Gebäude, nämlich den Lilienfelder Hof, eine Grangie, wieder revitali­sieren und auch Wein- und Erlebnis-Tourismus ermöglichen.

Aber ich möchte in diesem Zusammenhang ganz besonders auch meinem Kollegen Hans Rädler gratulieren, der in seiner Gemeinde Erlach, die seit gestern „Bad Erlach“ heißt, mit der Therme Linsberg ein ganz besonderes Projekt gesetzt hat. – Damit wird die Region belebt, das ist gelebter Tourismus.

In diesem Sinne: Unserem Tourismus in Österreich alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wimmer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 96

14.00.05

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Irgendwie ist es heute schon ein besonderer Anlass, wie ich meine: Wir behandeln heute den ersten Antrag des neu geschaffenen Tourismusausschusses. Freizeit und Tourismus erfreuen sich seit heute einer besonderen Wertschätzung – und das ist gut so.

Österreich hat als Tourismusland eine ganz besondere Bedeutung. Wir liegen im internen Vergleich an der Spitze aller EU-Staaten. Es ist heute schon angesprochen worden: 8 Prozent trägt der Tourismus zum Bruttoinlandsprodukt bei. Rechnet man die Freizeitwirtschaft dazu, sind es beachtliche 17 bis 18 Prozent. 170 000 Menschen fin­den in diesem Bereich Arbeit. Das heißt: Tourismuspolitik ist nicht nur Wirtschaftspolitik und Standortpolitik, sondern sie ist auch Beschäftigungspolitik. Wir haben in Österreich ein riesiges touristisches Potenzial und damit verbunden aber auch riesige Chancen, meine Damen und Herren. Und ich glaube einfach, dass wir diese Chancen nützen müssen.

Natürlich geht es auch darum, über neue, künftige Werkzeuge nachzudenken. Ich den­ke hier natürlich an den Gesamtbereich neuer Förderungen oder daran, dass Rahmen­bedingungen neu überdacht werden. Wir haben gerade heuer gesehen, was es heißt, wenn ganze Segmente wegbrechen. Ich möchte nur die Seilbahnwirtschaft erwähnen, die wirklich enorme Einbußen im heurigen Winter durchmachen musste. Darum müs­sen wir auf die Auswirkungen des Klimawandels eingehen. Wir müssen einfach Ant­worten finden, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist heute schon über die Schaffung von Modellregionen gesprochen worden. Liebe Kathi Pfeffer: Jawohl, es ist wichtig, dass diese Modellregionen ins Arbeitsprogramm eingeflossen sind und jetzt wirklich angegangen werden. Es wird nicht einfach werden in Zukunft, all das umzusetzen. Ich glaube, wir werden Geld in die Hand nehmen müssen, sehr viel Geld ausgeben müssen, aber es ist notwendig. Wenn wir alle wollen, dass Österreich weiterhin als Tourismusland an der Spitze bleiben soll, dann müssen wir diesen Schritt gehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.02.36

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretär! Es wurde schon von unserem Tourismussprecher, Kolle­gem Hörl, hier sehr positiv auf das Einsetzen eines Tourismusausschusses auf parla­mentarischer Ebene reagiert.

Ich glaube, es ist ein wichtiges Instrument, um dem wahren Stellenwert des Tourismus Platz zu geben. Sehen wir uns das Volumen einmal an: 30 Milliarden € beträgt unge­fähr das Volumen der Einnahmen aus dem Tourismusbereich. Dazu kommen 120 Mil­lionen Nächtigungen und 30 Millionen Gäste alljährlich, die zu uns nach Österreich kommen. Ich denke, dass es das Wichtigste ist, hier jene Initiativen hervorzuheben, die auf Länderebene und auf Gemeindeebene gesetzt werden.

Das Land Niederösterreich hat bereits vor 16 Jahren mit der Regionalförderungsagen­tur ecoplus eine Initiative ergriffen, wo, von den Gemeinden ausgehend, über die Regionen bis auf Landesebene zahlreiche Projekte positiv umgesetzt werden konnten: Der Archäologische Park Carnuntum wurde heute bereits erwähnt – bis hin zu Touris­musprojekten wie Radwegenetze, Wanderwege und verschiedenste Leitprojekte in den Regionen.


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Das kann aber nur entstehen, wenn sich die Gemeinden einbringen: Es gibt in Nieder­österreich bereits 15 LEADER-Regionen, wo die Bürger in 259 Gemeinden bereit sind, sich durch ihr Wissen einzubringen und in Arbeitskreisen neue Projekte zu entwickeln, die dann von dieser Landesagentur gefördert werden und wichtige Initiativen für die Zukunft und Investitionen auslösen. 1 000 Projekte in 16 Jahren mit einem Förderungs­volumen von 420 Millionen €, das sind 1,3 Milliarden € Investitionen im Bundesland Niederösterreich!

Zum Ganzjahrestourismus: Niederösterreich ist nicht das Bundesland, wo der Winter­tourismus vorherrschend ist, und ich verstehe die Angriffe aus dem grünen Lager überhaupt nicht, die da mit Schneekanonen, gegen Schneekanonen schießen. Wenn ich die Bezirksebene bei mir anschaue, dann meine ich: Die Bezirkssprecherin der Grünen versteht unter Wintertourismus wahrscheinlich das Radfahren mit der Lappen­haube, aber mit dem Skifahren haben wir wirklich nichts am Hut und auch nicht auf der Haube! (Abg. Sburny: Ganz witzig! Unglaublich!) Das ist also das, was wir nicht schlechtreden sollten, sondern wir sollten positiv zu solchen Projekten stehen, die um­gesetzt werden können, wenn Menschen dahinterstehen. Und in unseren Gemeinden sind es die Bürger, die sich da einbringen und die positiv für den Tourismus etwas bewegen.

Ich bin auch sehr dankbar – es wurde heute auch bereits angesprochen – für jene Akzente, die unser Umweltminister mit dem Verzicht auf die Fernreisen eingebracht hat. Es ist mir noch immer lieber, diesen Gedankenansatz, diese Nachdenkbewegung einzuleiten, als jene Maßnahme, die in Wien mit der Erhöhung des Fahrpreises für die öffentlichen Verkehrsmittel um 14 Prozent gesetzt wird. Das kann nicht eine Tourismus begleitende Maßnahme sein, noch dazu, wo wir alle auch noch vom Bahntourismus reden. Ich glaube, hier wäre ein Zusammenarbeiten aller Kräfte notwendig, um die Er­folge, die wir bereits im Tourismusbereich errungen haben, auch weiter fortsetzen zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zweytick zu Wort. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.06.02

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Es war wahrscheinlich – wenn ich das so zusammenfassend in den kurzen zwei Minuten sagen darf – einer der spannends­ten oder innovativsten Beiträge, die unter dem Titel des Tourismusantrages heute hier in dem Haus gebracht wurden – neben der so bedeutenden Budgetrede, die ja auch ganz wichtig für die Zukunft des Landes und damit auch für den Tourismus ist. Es waren sehr innovative Beiträge, wie ich sie eigentlich aus der Vergangenheit nicht gewohnt war. Das heißt, Tourismus ist in Österreich kein Fremdwort mehr. Die Leute kennen sich aus, sie sind engagiert unterwegs.

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel sagen ja auch die Experten, dass man in spätestens 15 Jahren über oder um 1 500 Metern keine Schneekanonen mehr brau­chen wird, weil es ohnehin keinen Schnee mehr geben wird. Langfristig heißt das in Zukunft auch, dass sich natürlich mehr Menschen auf höher gelegenen Skigebieten konzentrieren werden, weil Skifahren einfach Sport und damit ein wichtiges Instrument für die Menschen in ihrer Freizeit ist, wir aber nicht alle Menschen auf diese Höhen bringen werden und daher auch in tiefer liegenden Regionen neue Alternativen anbie­ten müssen.

Ein Erfolgsrezept wurde hier mehrmals erwähnt, das ist der Bereich der Wellness-Auf­enthaltseinrichtungen. Das boomt, das wird auch immer Saison haben, hat auch des-


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halb immer Saison, weil es völlig wetterunabhängig ist. Darum geht es eigentlich, weil wir in vielen Bereichen natürlich immer auch mit dem Schlechtwetter zu kämpfen ha­ben. Wenn wir von Ganzjahrestourismus – sprich: Vier-Jahreszeitentourismus – reden. Schlechtwetter ist auch im weiteren Sinn Klimawandel, meine Damen und Herren.

Hier gilt es, „geschickte“ Einrichtungen auch seitens des Bundes und der Länder zu un­terstützen und Innovationen aufzugreifen, dass wir einerseits diese höchste Pro-Kopf-Quote an Einnahmen für Tourismus in Europa sichern und andererseits nicht glauben, mit aller Gewalt hier Tür und Tor für Massen öffnen zu müssen, denn Massentourismus steht nicht für Qualitätstourismus. Hier ist weniger durchaus mehr, auch mit Rücksicht auf unsere Natur. Das ist, glaube ich, mit den gästefreundlichen MitarbeiterInnen, der Landschaft und der Kulturlandschaft in diesem Land einer der höchsten Schätze, die wir in Österreich haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheib­ner.)

14.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.08.47

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ganzjahrestourismus: Brauchen wir jetzt wirklich einmal einen Winter, in dem es so extrem wenig Schnee gibt, dass wir da draufkommen? – Es hat in den letzten Jahren ja auch immer wieder Winter gegeben, die weniger Schnee hatten, und welche, die mehr Schnee hatten. Es hat auch Sommer gegeben, die verregnet waren, und welche, die weniger verregnet waren. Und jetzt lautet das große Konzept: Ganzjahrestourismus. Wissen Sie, wenn Sie jetzt Schnellschüsse machen, dann haben Sie entweder die letzten Jahre nicht aufgepasst, oder den Grünen, die seit ihrer Gründung vor zirka 20 Jahren ja schon den Klimawandel predigen, auch nicht zugehört, dass es wichtig ist, hier umzudenken.

Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige, die wir haben. Deswegen ist es für mich als Wirtschaftssprecher auch so wichtig, zu diesem Thema einmal ein klares Bekenntnis abzugeben. Der Tourismus erwirtschaftet 17 Prozent des Bruttoinlandspro­duktes und jeder fünfte Arbeitnehmer in Österreich arbeitet direkt oder indirekt für den Tourismus oder im Tourismus.

Ein Wort zu den Grünen. Wenn Sie von den Beschäftigten im Tourismus sprechen und darüber sprechen, dass sie ausgebeutet werden und mit zu wenig Lohn arbeiten, dann frage ich mich, wo Ihre Wortmeldung geblieben ist, als es um die Pflegedebatte ging. (Beifall bei der FPÖ.) Da hatten wir ja Dumping-Preise von Billigarbeitsplätzen aus Osteuropa en masse, wo wir von Stundenlöhnen von einem Euro und weniger spre­chen. Da hat man von Ihnen kein Wort gehört. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: O ja!) So viel zur Gleichberechtigung der Frauen auch in diesem Bereich, was Pflege anbelangt und was die Wirtschaft im Tourismus anbelangt. (Abg. Öllinger: Haben Sie irgend­wann einmal aufgepasst? Sie haben ja keine Ahnung!) – Na ja!

Noch zu meinen Vorrednern von Seiten der ÖVP. Sie sprechen die Wellness- und Kurzurlaube an, die in den letzten Jahren boomen. Ja, richtig, Gott sei Dank, weil speziell Wellness-Urlaube gerade in Zeiten, wo man Füller braucht – Füller für die Gastronomie, wie im November, im Oktober oder im Frühling –, boomen. Wissen Sie, wenn wir von Wellness- und Gesundheitsurlauben reden, dann reden wir von Kurz­urlauben. Wenn ich mir da die Aussage Ihres Herrn Landwirtschaftsministers Pröll her­nehme, der allen Österreichern vorschreiben will, dass sie zu Hause bleiben und wo­möglich zu Fuß in den Urlaub gehen, dann sagt er indirekt aber nichts anderes, als dass natürlich auch alle Ausländer dort bleiben sollen, wo sie sind, weil ein Flugzeug,


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das in Österreich landet, ja nicht weniger Dreck verursacht, als jenes, das Österreich verlässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Solche Aussagen eines Bundesministers sind nicht nur unsinnig, sondern schwerstens kontraproduktiv und schaden dem Tourismus in jeder Hinsicht. Bitte, richten Sie ihm das aus, wenn er schon nicht hier ist, dass er solche Aussagen in Zukunft zu unterlas­sen hat, oder er soll nachdenken, bevor er redet! Das wäre wichtig in diesem Bereich. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Dann sage ich Ihnen noch etwas: Der Herr Bundesminister für Finanzen hat heute hier eine flammende Rede gehalten – er hat immer wieder von „beiden“ Doppelbudgets ge­sprochen, also offensichtlich ist das schon bis zum Jahr 2010 fertig, weil beide Doppel­budgets, das sind zwei Doppelbudgets, und das sind vier Jahre (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) –, und da hat er von Klein- und Mittelbetrieben gesprochen. Und er hat davon gesprochen, dass es unumgänglich und wichtig ist, dass man die Breite in der Wirtschaft fördert. Wenn ich mir das Wirtschaftsprogramm und auch das Budgetpro­gramm in Sachen Wirtschaft ansehe, dann muss ich sagen, dass die Klein- und Mittelbetriebe – und, meine Damen und Herren, 90 Prozent im Tourismus sind Klein- und Mittelbetriebe – überhaupt nicht berücksichtigt werden! Wir haben nach wie vor Lohnnebenkosten, die weit über dem EU-Durchschnitt liegen. Durch die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber wird das nur erhöht. Die Anhebung der Mineralölssteuer, die bis zum Jahr 2010 dem Finanzminister sage und schreibe 2 Milliarden € bringen wird, ist eine zusätzliche Belastung nicht nur für die Arbeitgeber, sondern natürlich auch für alle, die den Tourismus nutzen. Was glauben Sie, wo diese Kosten dann umgelegt werden oder umgerechnet werden?

Meine Damen und Herren, wenn Ihnen in Sachen Tourismus nichts Besseres einfällt, als Sie in Ihrem Regierungsprogramm erwähnt haben, wo Sie genau 16 Zeilen von 168 Seiten dafür übrig haben, dann sehe ich schwarz für den Tourismus in Österreich. Ich hoffe, dass sich wenigstens die Oppositionsparteien dafür einsetzen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner in dieser De­batte spricht Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


14.13.25

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich einerseits die Aussage von Herrn Obernosterer hier schon berichtigen muss. Ich habe festgestellt, dass wir von der FPÖ diesen Antrag deswegen unterstützen, weil es eine zarte Pflanze ist, weil es erstmalig einen Tourismusausschuss gibt und wir diesen Tourismusaus­schuss befürworten, allerdings diesem Antrag an sich nichts abgewinnen können, weil in diesem Antrag außer Absichtserklärungen keine konkreten Sachen drinnen stehen, aber wir das befürworten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Themessl.)

Stellen Sie sich vor – wir haben jetzt mit Staatssekretären und Ministern 20 an der Zahl –, wir müssen jetzt hergehen und jeden Staatssekretär und jeden Minister über einen Antrag auffordern, er möge strategische Überlegungen anstellen, wie man einen Ganzjahrestourismus macht. Das ist doch die Aufgabe des Ministers – und das habe ich festgestellt. Ich habe nicht festgestellt, dass der Herr Minister nicht nachdenkt! Ich habe festgestellt, dass ich bei einem Minister und einem Staatssekretär voraussetze, dass er sein Amt ausübt, und dazu gehört eben auch, strategische Überlegungen zu


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setzen. Deswegen bräuchte es aus unserer Sicht wirklich keinen Antrag, um einen Minister dazu aufzufordern.

Wenn Herr Kollege Obernosterer hier von Schlagwörtern gesprochen und gesagt hat, es sollen vom Rednerpult aus weniger Schlagwörter genannt werden, muss ich ihm Recht geben. Ich stelle zum Beispiel in Blickrichtung Kollegin Fürntrath fest: Schauen Sie, Frau Kollegin: Seit Jahren fordert die ÖVP eine Lohnnebenkostensenkung. Sie stellen sich heraus und sagen, wir müssen die Lohnnebenkosten im Tourismus sen­ken. Was tun Sie in der Realität? – Sie werden morgen dem Budget die Zustimmung erteilen (Abg. Großruck: Na, na, na! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), wo immer­hin eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent schon wieder enthalten ist. Das heißt, Sie tun genau das Gegenteil!

Also bitte, bleiben Sie doch bei Ihrer konsequenten Forderung nach einer Lohnneben­kostensenkung und machen Sie nicht genau das Gegenteil, indem Sie den Tourismus weiter belasten! Das ist inkonsequent, das ist unehrlich und das hilft auch in Sonntags­reden überhaupt nicht, wenn man permanent von einer Lohnnebenkostensenkung spricht, hier im Hohen Haus aber genau das Gegenteil tut. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass auch im Tourismus einiges zu tun ist, das hat bereits mein Vorredner angespro­chen. Es ist wahr, in der Regierungserklärung war dem Tourismus eine halbe Seite gewidmet, und ich habe heute ganz genau der Budgetrede des Herrn Vizekanzlers zu­gehört. Und in dieser Budgetrede, die immerhin fast eineinhalb Stunden gedauert hat, ist das Wort „Tourismus“ nicht einmal erwähnt worden. Das heißt unter dem Strich, wir haben im Tourismusausschuss und auch hier im Hohen Haus noch viel Arbeit, um für den Tourismus neben heißer Luft auch Aktionen und Aktivitäten und wirkliche Verbes­serungen zu erreichen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 51 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (E 15.)

14.16.5610. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im Besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (50 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 70/A(E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschlussfassung über ein modernes Modell der Elternkarenz (49 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Daher gelangen wir zur Debatte.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger mit einer Redezeit­beschränkung von 8 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


14.17.45

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wieder einmal das Kinderbetreuungsgeld. Das, was man inzwischen nach mehreren Jahren dieses Modells sagen kann, ist: Es ist eindeutig in zumindest drei zentralen Punkten gescheitert. Es ist dort gescheitert, wo Frauen – denn die sind es, die nach wie vor die große Mehrheit jener stellen, die das Kinderbetreuungsgeld beziehen – danach einen Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt finden sollen.

Wir wissen aus zahlreichen Untersuchungen – daran konnte noch nicht einmal die alte Regierung vorbei –, dass der Wiedereinstieg für die Frauen deutlich schwieriger gewor­den ist, wenn sie zweieinhalb Jahre lang Kinderbetreuungsgeld bezogen hatten. Und die Tendenz geht dahin, sie auch ein bisschen länger noch vom Arbeitsplatz draußen zu halten.

Wir wissen, es ist in einem zweiten Punkt gescheitert, nämlich darin, mehr Partner­schaftlichkeit zwischen den Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder gerade in den jüngs­ten Jahren zu erreichen. Es gibt eine statistisch kaum relevante Steigerung bei der Quote der betreuenden Väter, der Kindergeld beziehenden Väter, die nicht zuletzt dar­auf zurückzuführen ist, dass insbesondere in den Branchen, wo größere Flexibilität beim Hin- und Herschieben des Einkommens besteht, nämlich bei Selbstständigen oder in der Bauernschaft, überproportional viele Väter – der Statistik nach zumindest – Kinderbetreuungsaufgaben übernehmen, jedenfalls aber Kinderbetreuungsgeld bezie­hen. Tatsächliche nennenswerte Effekte hin zu mehr Partnerschaftlichkeit in der Kin­derbetreuung sind nicht gelungen – ganz im Gegenteil, würde ich meinen.

Drittens – das hat gerade in den letzten Tagen für einigen Gesprächsstoff gesorgt –: In der Vollziehbarkeit der Bestimmungen rund um das Kinderbetreuungsgeld ist ein fulmi­nanter Flop gelungen. Ein derartiges bürokratisches Chaos mit einer einzigen gesetz­lichen Maßnahme zu erzielen, ist eine gewisse „Leistung“ der schwarz-blau-orangen Regierung, die ich nicht wiederholt sehen möchte. (Beifall bei den Grünen.)

Etwas so Simples so kompliziert auszugestalten und dann im Vollzug noch ein solches Chaos anzurichten, zeigt ja, dass das ganze Modell in Wirklichkeit realitätsfremd und fast schon lebensfeindlich ist. Ich nenne nur das Beispiel der Zuverdienstgrenze. Wer kann schon auf den Cent genau jeweils wirklich sagen, was das Einkommen sein wird und ob man dann gerade unter oder über der Zuverdienstgrenze sein wird? Vor allem aber: Warum soll eine gut qualifizierte Akademikerin, die ein gutes Einkommen hat, ne­ben einem Kinderbetreuungsbezug weniger arbeiten dürfen als eine weniger gut aus­gebildete Angestellte, die irgendwo tätig ist? Die Zuverdienstgrenzen gelten für beide gleich. Ich fände es wesentlich fairer, diese Zuverdienstgrenze in der derzeitigen Form völlig zu streichen und stattdessen darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller wäre, das mit Arbeitszeitreduktionen zu verknüpfen, wenn man denn überhaupt bei diesem Modell bleiben will – und dazu werde ich schon noch kommen.

Was wir jetzt vorliegen haben, ist ein Entschließungsantrag, der ja eine gewisse heitere Note hat. Ich meine, was soll ich mir denken davon, wenn die Regierungsparteien im Parlament die Regierung qua Entschließungsantrag dazu auffordern müssen, das, was im Regierungsprogramm vereinbart wurde, auch wirklich umzusetzen? – Machen Sie das jetzt mit allem, was im Regierungsprogramm steht? – Nehme ich nicht an. Bei den Eurofightern ist mir noch keine solche Entschließung untergekommen.


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Daher kann ich nur schlussfolgern, dass nicht alles, was im Regierungsprogramm drin­steht, gleich ernst gemeint ist oder manches einen gewissen Nachdruck braucht, den Sie eben mit diesem Entschließungsantrag zu geben versuchen. Das heißt, von selbst würde die Regierung die Flexibilisierung jetzt nicht durchführen, denn sonst müssten Sie sie ja nicht per Entschließung auffordern.

Auch auffällig ist – und Sie haben vermutlich genauso viele Protestschreiben bekom­men wie ich –, dass Sie das auch wieder auf die lange Bank schieben. (Abg. Steibl: Diese Formulierung ist ja auch kompliziert!) – Frau Kollegin Steibl, Sie kommen nach­her ohnehin gleich zu Wort und können mir dann vom Rednerpult aus wunderbar alles sagen! (Abg. Steibl: Ich wollte sagen, dass das auch kompliziert ist!) – Dass es so kompliziert ist, dass Sie es nicht verstehen, bezweifle ich. Ich glaube, es war durchaus dem Niveau des Hauses angemessen. (Abg. Steibl: Einbildung ist auch eine Bildung!)

Eine Flexibilisierung nehmen Sie sich vor, aber nicht für heuer. Warum denn nicht? Ich meine, das ist ja nichts, was so kompliziert wäre, dass man jetzt monatelange gesetz­liche Vorarbeiten braucht. Es ist nichts, was so teuer wäre, dass der Finanzminister erst einmal ansparen muss, damit er sich das leisten kann. Ganz im Gegenteil, es ist ja ein stiller Einsparungseffekt mit einkalkuliert.

Das heißt, in Wirklichkeit fehlt Ihnen selbst zu dieser Minireform des Kinderbetreuungs­geldes die Überzeugung – und da schaue ich insbesondere die ÖVP an, die das ja bis­lang auch schon verweigert hatte. Nicht einmal die sogenannte Wahlfreiheit zwischen 18 und 36 Monaten, wie der Finanzminister das heute in seiner Budgetrede genannt hat, kommt Ihnen so leicht durch die Hand auf die Regierungsbank, dass Sie das gleich einmal machen können. Ich meine: Pflanzen Sie die Leute nicht – wirklich! Wenn Sie es flexibilisieren, dann machen Sie es gleich! Tun Sie nicht ankündigen, machen Sie Nägel mit Köpfen! Und das Vernünftigste wäre: Denken Sie gleich darüber nach, wie Sie ein modernes und zeitgemäßes Modell auf den Tisch legen.

Damit beschäftigt sich der Antrag meiner Kollegin Sabine Mandak, die ein paar zent­rale Punkte herausgearbeitet hat, wo wir wesentlich weiter gehende Reformen vor­schlagen. Das Erste ist – und das sollte eigentlich simpelstes Selbstverständnis sein –: Wir brauchen für alle im Kindergeldbezug, im Karenzgeldbezug eine Mindesthöhe, die vor Armut schützt. Mindestens 600 € – wenn nicht deutlich darüber – sollten das sein. Das ist derzeit überhaupt nicht der Fall; nur dann, wenn man keine Wahlfreiheit mehr in Anspruch nimmt, sondern sich für die Kurzfassung entscheidet.

Es sollte zweitens Partnerschaftlichkeit wirklich gefördert werden. Wir schlagen vor, das mit einem erwerbsabhängigen Karenzgeld zu machen, wo der besser verdienende Elternteil den daher größeren ökonomischen Anreiz in der Familie hat, tatsächlich auch Karenzzeiten in Anspruch zu nehmen (Abg. Steibl: Was ist mit den Vollhausfrauen, Studentinnen? Was ist mit denen?), und wo es sich dann Familien und insbesondere Väter endlich leisten könnten, auch zu Hause zu bleiben, was viele junge Väter heute wollen. Und wenn wir das mit einer Bezugsdauerverkürzung einhergehen lassen, ist es kostenneutral, solange nicht mehr als 20 Prozent der Väter alle ihre Ansprüche aus­schöpfen – also Daumen mal Pi gerechnet ungefähr 20 Prozent. Davon sind wir weit entfernt. Das kann man sich locker auf die nächsten 10, 15 Jahre leisten.

Und schließlich ein Modell, wo Flexibilität tatsächlich gelebt und nicht nur behauptet wird, wie Sie das tun. Was ist denn der Unterschied zwischen ein bisschen entschei­den zu können, zwischen 18 und 36 Monaten zu verkürzen, wenn es überhaupt von den Lebensumständen und den Kinderbetreuungseinrichtungen her geht, und einem Modell, wo ich sage: Machen wir ein grünes Karenzmodell, wie wir es vorgeschlagen haben – wir können es auch gerne anders nennen! –, wo sich die Eltern aussuchen können, ob sie gleichzeitig oder nicht gleichzeitig, Teilzeit oder Ganzzeit in Karenz ge-


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hen, wo sie die Monate des Bezugs aneinander koppeln können oder das in möglichst kurzer Zeit alles gemeinsam aufbrauchen!? – Das ist eine Entscheidung der Eltern, in die wir nicht eingreifen sollten, aber für die wir gesetzliche Rahmenbedingungen brau­chen, die Sie ihnen heute nicht geben. (Beifall bei den Grünen.)

Lassen Sie mich am Schluss noch einen Punkt ansprechen, der auch eine aktuelle Frage berührt: Warum lösen wir uns nicht endlich von dem Modell, dass nur biolo­gische Elternschaft bei der Kinderbetreuung zählt? Warum sollen nicht neue Lebens­partner oder -partnerinnen genauso Betreuungsaufgaben übernehmen und damit auch Karenzgeld- oder Kindergeldbezug in Anspruch nehmen können? Und warum soll das nicht auch für homosexuelle Paare gelten, dass sie das gemeinsam als eine schöne Aufgabe, der sie sich stellen wollen, übernehmen? In diesem Sinne: Überdenken Sie wirklich, ob Sie nicht die Zeit, die Sie sich ohnehin für eine Reform nehmen, sinnvoll nützen und ein modernes Karenzgeldmodell vorlegen! – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.12

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Frau Kollegin Weinzinger, wenn Sie meinen, dass unser Modell lebensfeindlich ist, dann sage ich, dass das Modell der Grünen lebensfremd ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte Ihnen da auch noch mit auf den Weg geben, dass das Regierungspro­gramm der Koalitionspartner eine Reihe von wichtigen familienpolitischen Vorhaben enthält und diese ganz sicher in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden bezie­hungsweise in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

Ich möchte noch ein bisschen auf den Antrag der Grünen „Modernes Modell der Eltern­karenz“ eingehen und Ihnen ein paar Punkte erklären, warum wir mit diesem Modell nicht einverstanden sind beziehungsweise dieses Modell auch ablehnen.

Der Grundsatz „Jedes Kindes ist gleich viel wert“ ist mit diesem Modell nicht umge­setzt. Uns ist es wichtig, dass jedes Kind gleich viel wert ist. Und ich möchte Ihnen noch einmal mit auf den Weg geben: Sie unterstützen eigentlich mit Ihrem Antrag die Besserverdiener viel mehr. Ich verstehe das nicht, denn das ist ja eigentlich nicht ganz mit den Ansätzen, die die Grünen haben, vereinbar.

Oder eine enge Verknüpfung zwischen Karenz, arbeitsrechtlicher Freistellung und Geldleistung: Im Fokus stehen daher hauptsächlich unselbstständige Erwerbstätige. Ich frage: Wo sind die Studentinnen, die Schülerinnen und die Bäuerinnen?

Auch bezüglich der pensionsrechtlichen Überlegungen wären viele Mütter und auch Väter schlechter gestellt, wenn sie von der Karenzgeldhöhe abhängig gemacht wer­den. Derzeit erfolgt die Berechnung der Kindererziehungszeiten – echte Beitragszei­ten – auf Basis von 1 350 € monatlich. Sie wissen auch, dass wir eine Novelle zu Valo­risierungsbestimmungen vorliegen haben, und das ist jetzt in Begutachtung und soll auch eingeführt werden.

Ich möchte Ihnen noch einmal das mit auf den Weg geben, was unsere Anliegen sind, die wir heute mit diesem Entschließungsantrag auch noch festgeschrieben haben. Un­ser Schwerpunkt liegt natürlich im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ja, und das Kinderbetreuungsgeld mit der Flexibilisierung, die jetzt ansteht, steht natürlich im Mittelpunkt. Es sind im jetzigen Budget auch 60 Millionen € mehr vorgesehen, um diese Maßnahmen mit dieser Flexibilisierung von 15 plus drei beziehungsweise 30 plus sechs Monaten umzusetzen.


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Ich glaube, dass das ein guter Schritt ist – auch in Richtung Wiedereinstieg! Man muss wissen, dass uns ja immer wieder gesagt worden ist, das Kinderbetreuungsgeld sei ein Weg zurück zum Herd. Nein, uns ist es wichtig, Familienarbeit zu honorieren, aber auch zu schauen, dass Frauen, die durch die Bank hoch qualifiziert und gut ausge­bildet sind, auch ihren Weg der Berufstätigkeit gehen können.

Uns ist auch der Zuschlag zur Familienbeihilfe für das dritte Kind wichtig und natürlich auch die Informationen: Wie kann ich diese Bestimmungen arbeitsrechtlich annehmen? Wie kann ich in dieser Richtung auch vorgehen?

Einen Satz zur Kinderbetreuung: Da möchte ich sagen, ja, es ist zum Teil Länder­sache. Ich möchte nur auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Kinderbetreuungsein­richtungen hinweisen, der beeindruckend ist. Ich nenne Zahlen, auch aus Wien.

Da gibt es eine Studie der Wiener Wirtschaftsuniversität, die besagt, dass pro investier­tem Euro 1,3 € beziehungsweise 2 € zurückfließen. Das ist einmal etwas Positives in Wien, denn hinsichtlich der Kosten bei der Kinderbetreuung ist ja Wien nicht positiv, aber es werden immerhin 11 300 Vollzeitarbeitsplätze dadurch – das nur als Beispiel – in Wien geschaffen. Also wenn man das auf eine kleine Gemeinde umlegt, ist das gut zu wissen.

Noch ein paar Sätze zum Dauerthema der letzten Zeit, zur Zuverdienstgrenze und zum Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld: Die Zuverdienstgrenze wird angehoben auf 16 200 €. Es gibt eine 15-prozentige Toleranzgrenze. 2007 wird die Rechtslage einge­fordert. Und mit Inkraftreten des novellierten Kinderbetreuungsgeldes – hoffentlich mit 1.1.2008 – sollte alles klar, verständlich und nachvollziehbar für die Kinderbetreuungs­geldbezieher sein.

Gegen eine gänzliche Aufhebung der Zuverdienstgrenze sind wir, bin ich auch. Wir sind uns innerhalb der Regierungspartei einig in der Hinsicht, dass eine ersatzlose Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze ohne zusätzlichen familienpolitischen Effekt wäre und dass sie nicht zum Wohle des Kindes im Kleinstkindalter wäre. Dies bestätigt übrigens auch die Arbeiterkammer in einer ihrer Aussendungen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass eine Arbeitszeitreduzierung letztendlich nicht nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Ich denke, dass Frau Ministerin Kdolsky in dieser Richtung gute Arbeit leistet, offen ist, auch im Hinblick auf das, was die Mütter und die Väter benötigen.

Zusammenfassend: Wir wollen unsere Familienpolitik weiterhin sozial ausgewogen, einfach handhabbar, kindgerecht und familienfreundlich gestalten! (Bravorufe und Bei­fall bei der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Sie wünscht, 8 Minuten zu sprechen. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


14.32.07

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen Ministerinnen! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was war die Intention des Kinderbetreuungsgeldes, das ja ganz stark eine freiheitliche Ent­wicklung war? – Es sollte die Betreuung der kleinsten und der kleinen Kinder sicher­stellen, und zwar, ohne dass es Vorschriften über die Art der Betreuung gibt. Es sollte sowohl die außerhäusliche Betreuung als auch die Betreuung in der Familie davon erfasst sein.


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Das ist es, was wir unter Wahlfreiheit verstehen, denn es ist ganz klar: Wenn man aus­schließlich in Kinderbetreuungseinrichtungen investiert, dann muss man es sich leisten können, einen Teil des Einkommens nicht zu lukrieren und zu Hause zu bleiben. Das ist also keine gleichmäßige Förderung, und es ist eben dann die Wahlfreiheit nicht gegeben, weil ja der ökonomische Druck bei vielen Familien, wie wir wissen, dahin geht, dass zwei Einkommen unbedingt nötig sind.

Dieses Kinderbetreuungsgeld hat es sich zum Zweiten zum Ziel gesetzt, die Wahlfrei­heit zu gewähren. Es hat überdies eine jahrzehntelange Benachteiligung jener Frauen beendet, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, wie wir uns erinnern. Denn: Das Karenzgeld war ja nur für jene gedacht, die vorher Erwerbszeiten erworben haben. Das Kinderbetreuungsgeld wurde aber unabhängig von vorhergehender Be­rufstätigkeit an alle Mütter vergeben – und das ist auch gerecht so!

Was soll nun passieren? – Nun soll – und das ist erstaunlich, weil die ÖVP das bislang nicht so gesehen hat, sondern das Kinderbetreuungsgeld auch immer wieder als Mei­lenstein gelobt hat; übrigens, wir wollen diesen Weg auch so weitergehen! – das Kin­derbetreuungsgeld flexibilisiert werden. Das halten wir von der FPÖ für nicht richtig. Wir wollen den Weg, der begonnen worden ist, weitergehen.

Wir können uns durchaus vorstellen – und das war auch immer ein freiheitliches Ziel –, die Wahlfreiheit zu vervollständigen, indem man die Zuverdienstgrenze einfach weg­lässt. Die Leute können das selbst entscheiden, man muss das nicht kontrollieren. Je­der weiß, was er seinem Kind zumuten möchte und kann, und jeder weiß, wie weit das seine eigene Karriere betrifft.

Sagen wir es einmal ganz ehrlich: Es geht ja nicht immer um Karriere, sondern es geht sehr oft um eine ganz einfache und wenig attraktive Berufstätigkeit. Im Einzelhandel zum Beispiel kann nicht immer von einer Karriere die Rede sein.

Also es soll jeder selbst entscheiden, wenn es darum geht: Bleibe ich zu Hause oder gehe ich sofort in den Beruf zurück? Wir sind erstens der Meinung, dass die Familien das selbst entscheiden können müssen. Und zweitens meinen wir: Wenn es eine Wei­terentwicklung geben soll, dann wohl in die Richtung, dass man zuerst einmal die Lü­cke bis zur Kindergartenreife, nämlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, schließt und dann auch in die Richtung denkt, wie man die Zeit zwischen der Kindergartenreife und dem Schuleintritt gestalten kann.

Die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes war überwältigend – das hat man auch sehen können –, und das war Ihnen, meine sehr verehrten Damen von der SPÖ und von den Grünen, ja immer ein Dorn im Auge. Sie wollten das so nicht sehen! Sie wollen einfach nicht anerkennen, weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf, dass es – horribile dictu: Es waren natürlich vor allem die Mütter! – so und so viele Familien und so und so viele Mütter gibt, die sagen: Das nehme ich gerne in Anspruch! Ich widme mich gerne meinem Kind in seinen ersten Lebensjahren vollkommen!

Sie haben dann die übliche Diskussion geführt und gesagt, das sei ein Mittel, die Frau­en zurück an den Herd zu locken. Ich beanspruche und stelle fest: Frauen sind nicht so dumm, sich locken zu lassen, sie entscheiden sich! Sie entscheiden sich oft mit gutem Grund, werden nicht gelockt!

Und dann kam auch das Wort – ich glaube, man kann es gar nicht so ernst nehmen, wie man es vielleicht nehmen müsste; ich glaube, es ist nur eine Unbedächtigkeit – von der „Babyfalle“, und da stelle ich für uns Freiheitliche ganz klar: Ein Kind ist nicht ledig­lich ein Erwerbshindernis, es stellt sich nicht nur die Frage: Wie schnell kann ich das Kind in andere Hände geben, damit ich meinen Beruf fortsetzen kann und meine Kar­riere weiterverfolgen kann? – wenn es denn so ist!; wie viele Männer übrigens machen


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wirklich Karriere?; das wird immer falsch dargestellt –, sondern ein Kind zu betreuen und zu erziehen, vor allem in den ersten Lebensjahren, ist eine ungeheuer anspruchs­volle Aufgabe, es ist ein Wert per se, das zu tun. – Das ist unser Weg, den wollen wir weiterverfolgen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich wundere mich, meine Damen – aber es waren auch ein paar Herren von der ÖVP im Ausschuss –, dass Sie jetzt so vollkommen unhinterfragt die Geschichte mit dem Barcelona-Ziel aufgenommen haben. Das Barcelona-Ziel heißt: 33 Prozent der Kleinst­kinder müssen in Kinderbetreuungsstätten betreut werden können. Dieses Ziel gibt uns die EU vor, und das müssen wir anerkennen. Aber das erfüllen wir nicht annähernd, wir liegen da nur bei 12 Prozent, und da müssen wir jetzt hin. – Ich meine: Da müssen wir überhaupt nicht hin! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Barcelona-Ziel ist übrigens ein Nachfolge-Papier nach dem Lissabon-Ziel – und das sind Wirtschafts-Papiere! Es kann schon sein, dass man die Arbeitskraft der gut ausgebildeten, tüchtigen, fleißigen, strebsamen und sehr sozialen Frauen sehr schätzt, aber können wir auch anerkennen, dass junge Frauen vielleicht etwas noch Wichtige­res zu tun haben, sich nämlich ihren kleinen Kindern zu widmen? Es müssen eben andere für sie einspringen. Man kann nicht genau die Arbeitskraft dieser Frauen benö­tigen, wenn man sie eigentlich woandershin lenken könnte, wenn sie das selber wollen!

Wir sind der Meinung, dass das Barcelona-Ziel – ein legitimer Wunsch der Wirtschaft; man kann sich vorstellen, dass sie das gerne hätte – nicht ausschlaggebend für Kin­derbetreuung sein kann: wo, wie und was! Kinderbetreuung hat sich zuallererst daran zu orientieren, was dem Kind guttut, was das Kindeswohl ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Debatte, die hier in aller Regel geführt wird, nimmt darauf überhaupt keinen Bezug. Sie haben vielleicht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Dienstag über die größte bislang verfasste Studie zum Thema: Wie wirkt sich die Betreuung – „Fremdbetreuung“ steht hier, so wie es auch ist – auf Kinder aus, wenn sie sehr früh außer Haus kommen?, gelesen. Und da steht einwandfrei: „Fremdbetreuung macht Kinder laut einer Studie aggressiver“!

Ich will das jetzt nicht behaupten, aber die Behauptung, dass eine professionelle Be­treuung auf jeden Fall vorzuziehen ist, es gehe dabei um Bildungseinrichtungen, und dass die Betreuung durch die eigenen Eltern, durch die eigene Mutter nachgerade schon sozusagen die zweitrangige und die schlechtere ist, das sehen wir Freiheitlichen ganz und gar nicht so! Wir meinen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Ein Argument, das immer wieder kommt und das natürlich auch zu bedenken ist, das ist die Frage: Wie ist das mit dem Wiedereinstieg der Frauen? – Ich meine, dass wir als flexible Gesellschaft es wohl zustande bringen müssten, dass Frauen nicht gerade dann, wenn sie von den biologischen Voraussetzungen am besten in der Lage sind, Kinder zu bekommen und zu betreuen, mit den Karrierespitzen oder den Berufsnot­wendigkeiten am meisten konfrontiert werden, sondern erst dann, wenn die Kinder aus dem Gröbsten heraußen sind. Das könnten wir einmal in Angriff nehmen: dass wir das zustande bringen!

Aber überdies: Die Debatte wird auch nicht redlich geführt. Es wird immer wieder ge­sagt, das Kindergeld würde die Mütter davon abhalten, in ihren Beruf zurückzukehren. Da wird immer ins Treffen geführt, nach eineinhalb Jahren seien nur mehr so und so viele in ihren Beruf zurückgegangen. – Eh klar! Eineinhalb Jahre bezog man das Ka­renzgeld; das Kindergeld ist Gott sei Dank auf zweieinhalb Jahre angelegt. Selbstver­ständlich sind nach eineinhalb Jahren die meisten nicht zurückgekehrt. Warum hätten sie auch sollen?


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Aber es schreibt eine Studie der Arbeiterkammer, also ein völlig unverdächtiges Pa­pier, das Beschäftigungsvolumen der untersuchten Gruppen – nämlich Karenzgeld und Kindergeld – zeigt gegen Ende des 39-monatigen Beobachtungszeitraums deutliche Tendenzen der Annäherung, wird doch letztlich von allen Gruppen im Monat 39 ein Niveau um die 50 bis 53 Prozent erreicht.

Es stimmt also nicht, was Sie sagen! Nach dem gegebenen Zeitraum ist die Wieder­einsteigerInnenquote beim Karenzgeld-Modell und beim Kinderbetreuungsgeld fast gleich.

Zusammenfassend: Wir von der FPÖ meinen: Das Kinderbetreuungsgeld war eine gute Investition, eine gute Einrichtung, es war klug durchdacht, wir sollten es nicht flexi­bilisieren und dadurch eigentlich zurücknehmen, wir sollten vielmehr versuchen, auf diesem Wege fortzuscheiten, es nämlich in der Höhe der Auszahlung und in der Länge der Bezugsberechtigungsdauer ausweiten und auf die Zuverdienstgrenze verzichten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Sie möchte gerne 6 Minuten sprechen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


14.40.51

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich ist es schon eine wirklich sehr große Erleichterung, dass derartige Töne, wie wir sie jetzt von Kollegin Rosenkranz zur Kinderbetreuung hören mussten, nicht mehr maß­geblich sind für die Linie der neuen Bundesregierung, sondern dass man sich hier neue Ziele setzt, auch was die Kinderbetreuung betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Zwischen den beiden Regierungsparteien besteht Konsens, eine gemeinsame Kraftan­strengung zur Erreichung des Barcelona-Ziels zu unternehmen. Wir sind uns einig in dem Vorhaben, in den nächsten Jahren das Angebot der Kinderbetreuungseinrichtun­gen auszubauen. Da gibt es im Europa-Vergleich tatsächlich einen großen Nachhol­bedarf. Denn: Das vorhin zitierte Barcelona-Ziel sagt nichts anderes, als dass bei den unter 3-Jährigen 33 Prozent das Angebot zu einer außerhäuslichen Kinderbetreuung haben sollen, und wir haben in Österreich erst für 12 Prozent dieser Kinder ein der­artiges Angebot. Dänemark, Schweden, die Slowakei und Norwegen liegen da schon über 40 Prozent.

Ich möchte auch der Ansicht, dass das zum Schaden der Kinder wäre, sehr heftig wi­dersprechen. Auch da bin ich froh, dass wir diesbezüglich neue Töne seitens der Bun­desregierung hören und dass wir die Kinderbetreuungseinrichtungen als sehr wichtige, auch schon erste Bildungseinrichtungen, ansehen, auf die unsere Kinder ein Recht haben. (Abg. Dr. Graf: Das hat man in der DDR auch immer gehört!) Und deswegen werden wir sie ausbauen, verbessern und vermehrt anbieten.

Aber jetzt zum Kinderbetreuungsgeld. – Ja, Frau Kollegin Weinzinger, wir haben in den letzten Jahren oftmals Debatten zum Kinderbetreuungsgeld geführt – ich erinnere mich auch noch gut daran –, und wir haben in den letzten Jahren immer wieder hören müs­sen: Kein Reformbedarf; erst die Evaluierung auf den Tisch, und dann erst reden wir über Notwendigkeiten!

Wenn wir jetzt in den Zeitungen lesen, was bei der Evaluierung herausgekommen ist, dann verstehen wir auch, warum die Frau Ex-Bundesministerin Haubner diese Evaluie­rung so lange unter Verschluss gehalten hat. Das war nämlich deshalb so, weil die Er­gebnisse dieser eigenen Evaluierung sehr, sehr großen Reform- und Handlungsbedarf beim Kindergeld nachgewiesen haben. Eigentlich weisen diese Evaluierungsergeb-


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nisse nach, dass bei fast jedem der selbst gesteckten Ziele eine Zielverfehlung erreicht wurde, also das Kindergeld keine große Erfolgsgeschichte ist.

Natürlich weigert sich niemand, das Geld in Anspruch zu nehmen, aber es gibt großen Reformbedarf, zum Beispiel – und da bin ich beim aktuellen Thema angelangt – bei der Zuverdienstgrenze; die diskutieren wir auch schon seit vielen Jahren.

Es ist keine Überraschung, dass in den letzten Jahren da ein Chaos produziert wurde, die Überraschung ist nur die, mit welcher Vorsätzlichkeit dieses Chaos produziert wurde. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen, dass die Betroffe­nen endlich Rechtssicherheit brauchen und dass da nicht ein Willkürakt des Bundes­ministers und der nachfolgenden Bundesministerin ausreichen kann, aber es ist nichts passiert.

Was die Überraschung ist, ist der Umstand, dass das tatsächlich auf einer ganz forma­len Weisung des ehemaligen Herrn Bundesministers Haupt passiert ist, und die will ich Ihnen jetzt zur Kenntnis bringen. In dieser weist der ehemalige Bundesminister Haupt tatsächlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des damaligen Sozialministeriums an, dass Erhebungsschritte zur Überprüfung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreu­ungsgeld und eventuelle Rückforderungsveranlassungen einzustellen sind.

Weiters sind nach der Weisung des ehemaligen Ministers Haupt keine weiteren Schritte zur Ermittlung und Überschreitung der Einkommensgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen.

Ich denke, dass da nicht zu Unrecht viele maßgebliche Juristen des Landes sogar von Amtsmissbrauch sprechen. Und die Überraschung, dass das in dem Ausmaß passiert ist, ist groß.

Das Chaos müssen wir jetzt in der nächsten Zeit in den Griff bekommen. Wir brauchen eine faire Lösung, die diejenigen nicht bestraft, die sich an das Gesetz gehalten haben. Wir brauchen eine gesetzeskonforme Lösung, die auch Rechtssicherheit für die Betrof­fenen schafft. Wir müssen uns an das Gesetz halten, ganz gleich, ob uns die Regelung gefällt oder nicht. Wir werden sie zwar ändern und weiterentwickeln, aber für die abgelaufene Zeit hat dieses Gesetz gegolten, ganz gleich, ob es uns gefällt oder nicht.

Das heißt, wir müssen eine faire Einschleifregelung überlegen und suchen für diejeni­gen, die mit ihrem Zuverdienst knapp über der Grenze liegen. Das Allererste muss sein: Wir brauchen einmal die Zahlen auf dem Tisch, wir müssen wissen, wie viele Leute es sind und um wie viel sie wirklich mit dem Zuverdienst über der Grenze liegen. Wir müssen dann für diejenigen, die, weil sie unerwartet zum Beispiel mehr Überstun­den oder Ähnliches machen mussten, leicht über der Grenze liegen und offensichtlich nicht vorsätzlich einfach zu viel verdient haben und zusätzlich Kindergeld kassiert haben, eine sozial verträgliche Lösung finden, denn für Familien mit einem kleinen Ein­kommen ist das jetzt, noch dazu Jahre später, eine Unsumme Geldes, eine furchtbare finanzielle Belastung, die sie jetzt unerwartet auf sich nehmen müssten.

Wir brauchen natürlich längerfristig weiter gehende Lösungen, aber die Anhebung der Zuverdienstgrenze und eine Lösung, die dieses Chaos beseitigt, werden einmal die ersten wichtigen Schritte sein.

Die Flexibilisierung des Kindergeldes ist ein nächster wichtiger Schritt. Wir werden heute gegen den Antrag der grünen Fraktion stimmen, weil in diesem Antrag viel weiter gehende Maßnahmen beantragt werden, mit denen ich zum Teil übereinstimme, ande­re allerdings wesentlich differenzierter sehe. Aber ich denke, dass wir jetzt einmal die­sen ersten Flexibilisierungsschritt setzten sollten. Es gibt meiner Erfahrung nach auch schon großes Interesse daran.


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Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit der zuständigen Ministerin einer Meinung sind, dass wir einen möglichst kurzen Beobachtungszeitraum vorsehen wollen, um zu se­hen, ob dieses Angebot der größeren Flexibilisierung angenommen wird, und dass wir dann, wenn es angeboten wird – wovon ich ausgehe –, dem auch noch weitere Schritte folgen lassen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. Sie möchte gerne 7 Minuten sprechen; die Uhr ist entspre­chend eingestellt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.47.39

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Bundes­ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich jetzt gleich nach Kollegin Kuntzl zu Wort gekommen bin, denn ich verwahre mich schon dagegen, dass hier von Chaos gesprochen wird, was die Abwicklung des Kinderbetreuunggeldes anbelangt, und auch von Fehleinschätzungen oder auch, wie die Frau Ministerin es gesagt hat, von grob fahrlässigem Vorgehen.

Da frage ich mich schon, ob nicht die Regierung vor dem Jahr 2000 – meines Wissens war das eine SPÖ-ÖVP-Regierung –, die damals einen Kinderzuschuss zum Karenz­geld gewährt hat und diesen Kinderzuschuss nie überprüft hat und auch nie rückgefor­dert hat, auch grob fahrlässig gehandelt hat, oder ob man hier nicht doch mit zweierlei Maß misst! (Abg. Dr. Graf: Wenn die ÖVP dabei ist, ist immer alles „bestens“!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verwahre mich auch dagegen, dass hier behauptet wird, dass nicht geprüft wurde, dass nicht rückgefordert wurde. – Wir haben sehr wohl geprüft, und zwar Einzelfälle, Härtefälle, und das sehr umsichtig. Gerade das wollte ich ja vermeiden, nämlich mit Rückforderungen zu beginnen und da dann vielleicht an Fälle zu kommen, wo es nicht gerecht wäre, wo es Härtefälle gegeben hätte, und deshalb haben wir ganz einfach diesen Spielraum ausgenützt. Daher ver­wundert es mich schon, wenn es heißt, dass der Familienlastenausgleichsfonds ausge­räumt wurde. (Abg. Steibl: Na, der ist schon ausgeräumt! – Abg. Dr. Graf: Weil ihn die ÖVP ausgeräumt hat!)

Frau Kollegin Steibl, es war Konsens in der letzten Regierung, dass wir nicht mehr, wie in der Vergangenheit, den FLAF zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden, sondern dass wir daraus ausschließlich Familienleistungen finanzieren.

Auch der Herr Vizekanzler hat heute in seiner Rede gesagt, dass auch die ÖVP darauf stolz ist – zu Recht stolz –, was wir gemeinsam in der Familienpolitik geschafft haben. Aber das kostet Geld! Doch dazu haben wir uns bekannt. (Beifall beim BZÖ.)

Das war Konsens in der vorhergehenden Regierung, und ich erinnere mich, dass wir in dieser Regierung einen ÖVP-Bundeskanzler Dr. Schüssel hatten und dass wir dort auch diese Sache gemeinsam getragen haben. – Also bitte, lassen wir bei diesen Din­gen die Kirche im Dorf!

Kollegin Weinzinger hat gesagt, das Kinderbetreuungsgeld sei gescheitert. – Ich sage hingegen: Das Kinderbetreuungsgeld ist nicht gescheitert, sondern es ist der wich­tigste familienpolitische Impuls der letzten Jahre! Das Kinderbetreuungsgeld haben wir eingeführt mit dem Ziel, die Armut weiter zu bekämpfen, vor allem in einkommens­schwachen Familien, in Mehrkinderfamilien, und eine echte Wahlfreiheit zu schaffen, und zwar erstmals auch für jene Mütter und jene Väter, die für sich entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Mir persönlich ist es wichtig, wie die Zufriedenheit der Eltern und der Familien ist. Und verschiedenste Studien zeigen, dass die Zufriedenheit der Eltern eine sehr große ist,


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was vor allem die Dauer und die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes anlangt. Wir haben damit einen Paradigmenwechsel in Richtung familienorientierte, familienfreundliche Gesellschaft eingeleitet.

Wenn nun heute zwei Anträge des Familienausschusses zur Abstimmung vorliegen, so kann ich für meine Partei, für das BZÖ, sagen, dass wir diesen Anträgen sehr kritisch gegenüberstehen – kritisch in der Hinsicht, dass hier eine Flexibilisierung des Kinder­betreuungsgeldes vorgeschlagen wird, die unserer Meinung nach letztendlich Barrieren nicht abbaut, sondern weiterhin fortschreibt. Für mich ist die Zuverdienstgrenze eine solche Barriere – das ist nichts Neues. Dass diese fallen soll, ist eine Forderung, die ich innerhalb der letzten Koalitionsregierung immer wieder erhoben habe.

Meiner Überzeugung nach ist dieses flexible Kinderbetreuungs-Modell ein halbherziges Modell, denn man kann sich nicht entschließen, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, sondern man hebt sie nur an und schreibt damit wieder Barrieren und Hindernisse fort.

Wir können uns auch nicht erwärmen für ein Optionsmodell, bei dem vorgesehen ist, dass letztendlich jene Familien weniger Geld bekommen, die das Kinderbetreuungs­geld kürzer als die ganzen 36 beziehungsweise 30 Monate in Anspruch nehmen. Es sind immerhin 1 500 € weniger, die bei diesem Optionsmodell zum Tragen kommen.

Wir können auch dem Vorschlag der grünen Fraktion eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nichts abgewinnen, denn dann haben wir wieder die Ungleichbehandlung zwischen den Familien, nämlich zwischen jenen, die ein höheres Erwerbseinkommen haben, und jenen, die vielleicht nur ein Einkommen haben, wo die Frau oder der Mann zu Hause bleibt, um die Kinder zu betreuen. Ich denke, diese Hin­dernisse haben wir eigentlich in den letzten Jahren überwunden, und man sollte hier nicht wieder sozusagen einsteigen.

Wir vom BZÖ sagen ja zum Kinderbetreuungsgeld als einer ganz universellen Fami­lienleistung für die so wichtigen ersten drei Lebensjahre des Kindes, und vor allem auch ja, wenn es darum geht, die Mehrkinderfamilien zu stärken.

Wir vom BZÖ sagen ja zu einem Kinderbetreuungsgeld, das in der Umsetzung weniger an Bürokratie, weniger an Verwaltung schafft, und ja vor allem dazu, dieses Geld, das man hier einsparen kann – und ich denke wieder an die Rede des Finanzministers, der heute gesagt hat: Weniger Verwaltung, weniger Bürokratie, mehr Geld in die Wirt­schaft! –, den Familien zu geben beziehungsweise den Familien zugute kommen zu lassen.

Wir vom BZÖ sagen ja zur Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, aber mit einer echten Wahlmöglichkeit, nämlich der, entweder zu Hause tätig zu sein, zu Hause zu arbeiten und die Kinder selbst zu betreuen, oder außerhäuslich tätig zu sein.

Und das heißt für uns vom BZÖ: Keine Zuverdienstgrenze, denn das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, die beste Lösung für die Familien! Und für die Familien ist die beste Lösung gerade gut genug, nicht die zweitbeste Lösung. (Beifall beim BZÖ.)

Daher möchte ich folgenden Antrag zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A(E) einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Sigisbert Dolinschek und Kollegen


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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Auf­hebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem Nationalrat bis 30.6.2007 zuzuleiten.

*****

Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag der Frau Abgeordneten Haubner ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Sigisbert Dolinschek und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A (E) der Abge­ordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung der im Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (50 d.B.)

Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes hat gezeigt, dass grundsätzlich eine große Zufriedenheit der Eltern mit der Familienleistung besteht. Durch die gegenüber der alten Karenzgeldregelung deutliche Anhebung der Zuverdienstgrenze kam es zur Erhöhung der Wahlfreiheit und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig wurde diese Wahlfreiheit durch die Höhe der Zuverdienstgrenze zum Teil wieder beschränkt. Weiters schafft die Berechnungsmethode bei manchen Eltern Bar­rieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die wäh­rend des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teil­zeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vor­zeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungs­geld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuuungsgeld gestellt wurde, in Hin­kunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburten­statistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die Alleinerzieherinnen bzw. die Alleinerzieher (laut KBG- Statistik etwa 10 %) 6 Mo-


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nate die Leistung, alle anderen Bezieherinnen und Bezieher 12 Monate. Weiters sind die KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw. 6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.

Dies bedeutet Kosten pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio für das erste Bezugsjahr, EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio. für das dritte Bezugsjahr. Nach Hin­zurechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio. für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.

Der geschätzte Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle beträgt EUR 40.000.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Auf­hebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem Nationalrat bis 30.06.2007 zuzuleiten.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Kdolsky.

Nur zur Information: Wir müssen um 15 Uhr diese Debatte zur Behandlung einer Anfra­gebesprechung unterbrechen.

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.55.17

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Liebes Hohes Haus! Mein Ziel ist es, Familien in ihren vielfältigen Formen – und das ist, glaube ich, ein ganz we­sentlicher Faktor: nämlich als klassische Familie, aber natürlich auch als Alleinerzieher- oder Patchwork-Familie, Adoptiv-Familie und welche es auch immer sonst noch gibt – zu respektieren und Rahmenbedingungen für diese zu schaffen. Das ist nämlich die Aufgabe der Politik: echte Wahlfreiheit zu schaffen und zu schützen und natürlich das Wohl des Kindes im Vordergrund zu behalten!

Frau Abgeordnete Rosenkranz, glauben Sie mir, als Medizinerin, Psychotherapeutin und damit Fachexpertin kann ich Ihnen garantieren, dass die Kinder keinen Schaden nehmen, wenn sie ab einem gewissen Zeitraum über Stunden auch in einem nicht heimatlichen Bereich betreut werden. Es kommt nur darauf an, in welcher Größe diese Gruppen sind und in welcher Qualität die Betreuung ist. Das ist der wesentliche Faktor! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn eine Fachministerin hier steht, müssen Sie damit rechnen, dass sie Ihnen auch fachliche Auskünfte gibt. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: ... Überheblichkeit!)

Tatsache ist: Einer der zentralen Punkte in unserer Frage ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen wesentlichen Standard darstellt, und daher ist die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes ein wesentlicher Faktor, wo wir glauben,


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dass wir hier neue Strukturen geschaffen haben, die auch diese Vereinbarkeit besser in den Vordergrund bringen.

Zum Kinderbetreuungsgeld möchte ich mich bei Frau Bundesministerin außer Dienst Haubner herzlich bedanken, denn ich bin auch der Meinung, dass das Kinderbetreu­ungsgeld ein Erfolgsmodell ist und dass es einen wesentlichen Faktor im Familienbe­reich darstellt.

Frau Abgeordnete Weinzinger, wir haben mit den legistischen Vorarbeiten bereits be­gonnen, es ist nur so: Gesetzwerdung dauert nun einmal genauso lange, wie sie dau­ert, und wir werden aller Voraussicht nach mit allen Strukturen bis 1.1.2008 so weit sein, dass dieses Gesetz auch in Kraft treten kann.

Zur Zuverdienstgrenze, weil das ein wesentlicher Diskussionsfakt der letzten Tage ist, möchte ich nur folgende Informationen geben: Prinzipiell ist die aktuelle Rechtslage so, dass das Kinderbetreuungsgeld, so die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, auf­grund der aktuellen Rechtslage zur Gänze zurückgefordert werden kann. Bei unvorher­sehbarem und bloß geringfügigem Überschreiten – das sind in etwa 15 Prozent – kann von einer Rückforderung abgesehen werden.

Aber da wir – und das ist jetzt unser Problem – aufgrund der Weisung des ehemaligen Bundesministers Haupt keinerlei Datenmaterial seit 2003 haben, werden wir jetzt stich­probenartig Überprüfungen durchführen, und wenn wir sehen, dass wir im Rahmen der 15 Prozent sind, werden wir natürlich von Rückforderungen absehen. Wir müssen nur auf eines achtgeben: Auf der einen Seite wollen wir nicht sozial unverträglich sein. Auf der anderen Seite aber verlangen all jene, die sich an die Grenze gehalten haben, natürlich zu Recht, dass hier Rechtsstaatlichkeit entsprechend Platz greift und die Ge­setze entsprechend eingehalten werden.

Ich werde sehr, sehr klar die neuen Grenzen kommunizieren und in einer Pressekonfe­renz nächste Woche auch darauf hinweisen, dass für all jene, die jetzt ansuchen, es entsprechend ab 2007 monetisiert wird, und zwar in allen Fällen, und wir werden sehr klar sagen, dass jeder, der zu Unrecht ansucht und zu Unrecht dieses Geld erhält, auch eine Rückforderung erwarten muss. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wie­der den Vorsitz.)

Ich glaube, dass das etwas ist, wo ich mich schlicht und ergreifend nicht darauf be­rufe – nachdem ich seit 11. Jänner angelobt bin –, ob irgendwann früher schon etwas gewesen ist, was ich nicht oder schon begutachte, sondern ich sage nur: Geltendes Recht ist geltendes Recht, und als österreichischer Staatsbürger halte ich mich daran! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Einer der wesentlichen Punkte, die ich noch kurz erwähnen möchte, ist die Weiterent­wicklung der Kinderbetreuung. Frau Abgeordnete Rosenkranz, es geht nicht immer nur um Krippenplätze oder um externe Plätze, sondern es geht auch sehr stark um Tages­mütter. Nur: Auch dort haben wir Handlungsbedarf, weil es noch immer keine öster­reichweiten Qualitätskriterien gibt. Und ich denke, es ist höchst an der Zeit, auch das einmal ins Auge zu fassen.

Wir müssen uns eben genau alle Möglichkeiten anschauen – egal, ob das Tagesmütter sind, ob das in der eigenen Familie passiert oder ob das im entsprechenden extra­muralen Bereich stattfindet. Da haben wir aber natürlich auch noch Notwendigkeiten, Plätze zu schaffen, vor allem wenn wir auf das achten, was ich vorher gesagt habe, dass, je kleiner die Kinder sind, umso kleiner die Gruppen sein müssen und umso bes­ser die Qualität der Betreuenden. Und das ist ein wesentlicher Faktor. Wir sind derzeit auch gerade dabei, zu erheben, wie weit die Österreicherinnen und Österreicher die entsprechenden Kinderbetreuungsstellen eher in ihrem Heimatbereich oder in ihrem


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Arbeitsbereich brauchen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt, weil ich natürlich überzeugt bin, dass die Länder und Gemeinden da entsprechende Verantwortlichkei­ten haben. Ich glaube aber auch, dass ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, ich muss Sie unterbre­chen, weil es 15 Uhr ist. Sie können nach den beiden Verhandlungspunkten fortsetzen, oder Sie sprechen den Schlusssatz. – Bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky (fort­setzend): Zwei Worte, dann reicht’s. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Bösch und Dr. Graf.) Das ist völlig richtig, zwei Worte werden Sie noch aushalten!

Tatsache ist, dass wir eine Situation haben, die entsprechend alle Möglichkeiten aus­nutzt, um unsere Situation hier ... (Abg. Scheibner: Die Geschäftsordnung! Die Spiel­regel!)

15.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, ich muss Sie leider unterbrechen, es ist 15 Uhr.

(Beifall für Bundesministerin Dr. Kdolsky bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 und 11 der Tages­ordnung.

15.02.06Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 223/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie mit der Ordnungszahl 223/AB

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären/Staatssekretärinnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser als Antragstellerin, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


15.03.12

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Ministerin für Frauenangele­genheiten, ich würde Sie gerne einladen, auch hier teilzunehmen, denn Verkehrspolitik geht oft über Frauen hinweg und stellt oft Frauenanliegen nach hinten. (Bundesministe­rin Bures: Ich komme wieder!) Wir wollen, dass eine Frauenpolitik auch in der Ver­kehrspolitik ihren Niederschlag findet. (Beifall bei den Grünen.) – Aber die Einladung wird leider nicht wahrgenommen.

Noch einmal: Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben mir ja dankenswerterweise eine Anfrage beantwortet, die an sich an Ihren Vorgänger gerichtet ist, an den Herrn Minis­ter außer Dienst Gorbach. Sie haben ja, das gebe ich zu, ein relativ schweres Erbe angetreten. Nur, Sie sind neu, und leider reißen wieder alte Sitten ein, Herr Minister, und darum ersuche ich Sie jetzt, zu dieser Anfrage auch noch Stellung zu nehmen und


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vor allem die Beantwortung auch noch ein bisschen näher auszuführen, als Sie mir das auf schriftlichem Wege übermittelt haben.

Nun, alte Sitten: Es ist oft vorgekommen, dass Anfragen nicht korrekt beantwortet wur­den, dass viel offen blieb, dass keine Antworten gegeben worden sind. Jetzt haben wir wieder ein ähnliches Problem, allerdings, ich bin ja ohnehin selbstkritisch und sage, es ist eine persönliche Anfrage an den Herrn Minister Gorbach gewesen. Nur: Das, was er hinterlassen hat, ist wirklich skandalös, denn er hat nicht davon Abstand genommen, all seine so genannten Taten in dieser Jubelbroschüre (die Rednerin hält eine Bro­schüre in die Höhe) – ich habe sie Ihnen extra ausgedruckt – um 28 000 € Steuergeld zu beauftragen, und das direkt aus seinem Ressort, ohne irgendwelche Fachbeamte einzubeziehen, eine Jubelbroschüre, wo die Agentur, wenn man nachsieht, eine Homepage hat, auf der sie nicht mehr auffindbar ist, die ist gerade ruhig gestellt. Bitte, man weiß ja nicht, was da wieder an Geld geflossen ist.

Herr Minister, ich würde Sie auffordern, dieser Sache noch näher nachzugehen, dieser Sache noch näher auf den Zahn zu fühlen. Bitte, gehen wir auch auf den Inhalt dieser Jubelbroschüre kurz ein, weil der betrifft jetzt das, was Sie an Erbe übernommen haben, und da, fürchte ich, werden wieder alte Sitten fortgeführt, werden wieder alte Sitten weitergeführt.

Herr Minister Gorbach hat sich ja dadurch ausgezeichnet – und das hat ja dankenswer­terweise mein Kollege Kräuter im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses ja immer wieder sehr breit kritisiert und sehr breit dargelegt –, dass er unglaublich viel versprochen hat, viele Projekte verbal in Angriff genommen hat, sich nicht um die Finanzierung gekümmert hat, Infrastruktur-Gigantomanie betrieben hat, Verträge unter­schrieben hat, die finanziell in keiner Weise abgesichert sind. Und jetzt, Herr Minister Faymann, traue ich meinen Augen nicht: Fast all die Projekte, die in dieser Jubel­broschüre stehen, die sozusagen ungedeckte Schecks haben, finde ich wieder in Ihrer Projektliste für den so genannten Rahmenplan Straße und Schiene. Alte Sitten, neue Menschen – neue Menschen, alte Sitten!

Darum, Herr Kollege Kräuter, bleiben wir einmal ganz konkret bei Ihrer Stellungnahme. Sie haben ja dankenswerterweise beim Bericht des Unterausschusses des Rech­nungshofausschusses zu der Materie Generalverkehrsplan, Management-, PPP- und Lkw-Maut-Problemstellung der ASFINAG et cetera eine Art Extrabericht herausgege­ben – SPÖ-Qualitätsarbeit. Darf ich daraus zitieren? Herr Minister, halten Sie sich das einmal vor Augen!

Von der Regierung wurde erklärt, dass 1,2 Milliarden jährlich im Durchschnitt erforder­lich sind, während im Durchschnitt 2,47 Milliarden € erforderlich sind, damit die geplan­ten Schienenprojekte aus der Ära Gorbach umgesetzt werden können. – Herr Minister Faymann, genau diese Schienenprojekte haben Sie aufrechterhalten, wollen Sie auch umsetzen.

Herr Kollege Kräuter hat das damals kritisiert, denn: „Daraus ergibt sich die drama­tische Folge, dass die Eigenkapitalquote“ – ich zitiere noch immer – „der ÖBB-Bau-AG bis 2010 von 35 % auf 3 % sinken würde – unter einer Eigenkapitalquote von 8 % gilt ein Unternehmen als insolvenzgefährdet.“

Das schrieb damals der zuständige Referent im SPÖ-Klub, und das vertrat damals der zuständige Sprecher auch im Rechnungshofausschuss, der Kollege Kräuter.

Und Sie, Herr Minister, wie gesagt, unter dem Titel: neue Menschen, alte Sitten, prä­sentierten uns am Montag ein Infrastruktur-Rahmenpaket, das in den Zahlen realisti­scher ist – natürlich entsprechend umfangreicher, denn jetzt haben wir nicht 2,47 Mil­liarden € wie zur Zeit Gorbachs, jetzt haben wir dann 3,5 Milliarden € in Zukunft, ab


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2010, nach der neuen Berechnung, nach den neuen Zahlen. Und genauso wie Gor­bach bleiben Sie uns ja völlig schuldig die Antwort auf die Frage, wie wird das bedeckt, wie wird das bezahlt, außer aus dem Budget. (Abg. Scheibner: Wo soll es sonst bezahlt werden?) Sprich: Die Schuldenpolitik der Jahre 2010/11/12 wird mehr oder weniger herangezogen werden müssen, um das alles zu finanzieren, was Sie uns jetzt sozusagen in Aussicht stellen.

Ich bin ja sehr dafür, Herr Minister, dass Sie endlich der Bahn den Vorzug geben. Da bin ich ja dankbar dafür. Nur mein Problem ist, Herr Minister: Warum bauen wir nicht zum Beispiel die Schleife Selzthal? Die Schleife Selzthal kostet 1, 2, 3 Millionen, spart 10 Minuten: eine maßgeblich effiziente Investition.

Herr Minister, warum verbessern wir nicht die Pottendorfer Linie oder zum Beispiel über Grammatneusiedl? Das würde den Südbahnbestand und die Kapazitätserforder­nisse auf der Südbahn Richtung Wiener Neustadt um einen Quantensprung nach vorne bringen. (Abg. Kainz: Das kommt ja!) Es ist nach hinten verschoben! Investitio­nen, die den PendlerInnen sofort etwas nützen würden, sind nach hinten verschoben, und Investitionen, die halt der Bauwirtschaft nützen, sind nach vorne platziert. (Abg. Kainz: Das stimmt ja nicht, kommt ja!) Herr Minister, das ist Gorbach’sche Politik, die Ihr Kollege ja auch abgelehnt hat, die ja der SPÖ-Klub immer kritisiert hat. Aber Sie tischen uns das wieder auf.

Ich kann da noch ein Beispiel nennen. Sie haben ja ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kainz.) – Ich habe ja das Thema Tourismus diskutiert, Herr Kollege. Genau, jetzt passt das sehr gut auf Sie. Wir haben den Tourismusbericht diskutiert. Tourismusland Salzburg. Und jetzt schaue ich mir die Bahnverbindung von Salzburg nach Süden an.

Da gibt es den Pass Lueg, eine Engstelle, lawinengefährdet, steinschlaggefährdet, wird wiederholt gesperrt, weil sie ein alter Trassenbestand ist, Tunnels dort, die enger sind als die alten Semmeringtunnels. Und dann schaue ich in Ihr Ankündigungspaket. Und was ist da drinnen? – Kein Pass Lueg, es wird nicht saniert. Die Brücken dort sind kaputt, die müssen teilweise immer wieder notdürftig geflickt werden: die Lawinen, die Steinschläge, die Engpässe. Nahverkehrsbereich ist das sogar, Pendlerbereich. Die Menschen, die im Süden von Salzburg beziehungsweise dann Richtung St. Johann wohnen und nach Salzburg in die Arbeit pendeln, sind täglich auf diese Strecke ange­wiesen. Das ist eine Achsenstrecke, die wir auch im Fernverkehr teilweise brauchen. Nach Innsbruck werden auch Züge in diese Richtung gelenkt. Dort wird nichts ge­macht!

Aber Sie investieren dort, wo Gorbach Verträge unterschrieb, dort, wo es eine poli­tische Möglichkeit gegeben hätte, noch eine leichte zeitliche Korrektur zu machen. Das geht auf Kosten der Alltagsqualität der Schiene, der Alltagsqualität des öffentlichen Verkehrs, des Angebots gegenüber den PendlerInnen, des Angebots gegenüber den Menschen, die jetzt angesichts der Klimageschichte, angesichts Ihrer Mineralölsteuer­erhöhung, angesichts dessen, dass Autofahren immer teurer wird, endlich umsteigen wollen, Herr Klubobmann Cap.

Die Menschen sind durchaus willens, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Nur, was passiert? – Die Kapazitäten reichen teilweise nicht, die Preise steigen. Ich will ja nicht jetzt groß einen Nebenschritt in Richtung Wiener Preisverhältnisse setzen. Und für den Klimaschutz im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätskultur wird Ihrerseits zu wenig unter­nommen. Da könnte ich wieder einen kleinen Ausflug in Richtung Budgetrede des Herrn Vizekanzlers Finanzminister Molterer machen, weil die großen Bauprojekte im­mer groß verkauft werden: die wahnsinnig tollsten, umfangreichsten Infrastruktur-In­vestitionen, die jemals (Zwischenruf) – ja, ich fahre auch mit dem Rad – eine Regie­rung in einer Periode verabschiedet hat. Nur, ich sage jedes Mal, dieses Paket ist nicht


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finanziert, und ich würde es Ihnen gerne finanzieren lassen, sogar gewisse Tunnelbau­ten, gerne. Greifen Sie unseren Vorschlag auf, auch die Arbeiterkammer: Lkw-Maut flä­chendeckend einführen, das bringt eine halbe Milliarde pro Jahr! Da liegt das Geld auf der Straße. Sie wissen ja selbst, der LKW nutzt sie viel mehr ab.

Aber was finde ich denn in dieser neuen Budgetbeschreibung? Auf Seite 9 in diesem Budgetbericht steht – Herr Minister, lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! –: Die Mineralölsteuer soll Mitte 2007 geringfügig erhöht und die KFZ-Steuer dafür für LKWs im Gegenzug, steht dort, gesenkt werden.

Das ist ja wirklich „grandios“! Da will man die Verlagerung von der Straße auf die Schiene, und dann senkt man die LKW-Steuer. Und das Ganze ist als Ausgleichsge­schichte finanziert durch die erhöhte Mineralölsteuer beim PKW.

Ich weiß nicht, Herr Minister, was das soll. Das ist alte Verkehrspolitik. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Habe ich vielleicht die Zeit schon überschrit­ten? (Präsidentin Mag. Prammer: Ja, Schlusssatz!) Ja, gerne. Ich könnte ja noch stun­denlang reden, aber es wird sich durchaus noch eine Möglichkeit ergeben.

Schlusssatz: ...

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende! Ich kann Ihnen keinen Schlusssatz mehr zubilligen, Sie sind bereits einiges über der Zeit. (Beifall bei den Grünen für die das Rednerpult verlassende Abg. Dr. Moser.)

Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Faymann gemeldet. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Redezeit nicht länger als 10 Minuten dauern soll. – Bitte, Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.

 


15.14.06

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann: Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser, ich möchte zu zwei Dingen kurz etwas sagen.

Erstens zu dieser Broschüre, die direkt vom Kabinett veranlasst wurde, auch vom Kabi­nett in Auftrag gegeben wurde. Da versucht die Innenrevision, die Vorgänge nachzu­vollziehen. Es gibt aber noch keine Antwort der Innenrevision an mich, sonst hätte ich Ihnen ausführlicher geantwortet.

Der zweite Bereich ist der des Rahmenplans. Tatsächlich ist es so, dass in den Vor­arbeiten seit dem Generalverkehrsplan und den vielen Rahmenplänen oder Ankündi­gungen auch sehr viele sinnvolle Projekte enthalten sind. Es geht nicht darum, zu sa­gen, dass alle Projekte, die mit den Bundesländern in den letzten 20 Jahren erarbeitet wurden, sinnlos sind. Im Gegenteil, es gibt sehr viele sehr notwendige Nord-Süd-Ver­bindungen der Straße, Umfahrungen, die notwendig sind, Sicherheitsmaßnahmen wie den Bau von Tunnels, von zusätzlichen zweiten Tunnelröhren und vor allem sehr viele Schienenprojekte, die dringend notwendig sind, etwa den Ausbau der Westbahnstre­cke zwischen Wien und Salzburg oder den besonders prioritären Ausbau der Südbahn­strecke.

Also es war nicht meine Aufgabe, einen Rahmenplan vorzulegen, der irgendwie bei null beginnt, sondern ich habe versucht, diese in der Summe, in der Anzahl und von den Kosten her viel zu vielen Projekte, die im Raum stehen, mit völlig unrealistischen Baubeginnzeiten, mit völlig unrealistischen Kostenschätzungen auf eine realistische Kostenschätzung, auf realistische Baubeginne und auf die Sinnhaftigkeit der einzelnen Projekte zu überprüfen und sie in eine Zeitschiene zu bringen, in der auch die Finan­zierung vorgesehen ist. Denn ein Projekt ohne Finanzierung gibt nicht viel Sinn.


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Ich weiß nicht, ob Sie immer absichtlich „Ankündigungspaket“ sagen, aber das ist eben der Unterschied, ob etwas sich auch im Budget wiederfindet oder nicht wiederfindet. Und die Projekte im Rahmenplan hat der Finanzminister mit mir gemeinsam vorge­stellt, weil dafür die Budgetmittel – ich komme dann noch auf die Art und Weise, wie Budgetmittel vorzusehen sind –, von der Regierung beabsichtigt, gemeinsam mit dem Finanzminister von mir vorgestellt, auch dafür vorbereitet sind.

Lassen Sie mich zu den Projekten sagen: Bei Projekten, die wir verschoben haben aus sachlichen Gründen, weil es durch behördliche Verfahren gar nicht anders möglich ist, aber zum Teil auch gestrichen haben, weil sie nicht sinnhaft sind im Bereich des Stra­ßenbaus, finden Sie auf einer Liste sehr viele rote Punkte, die zeigen, dass wir in die­sem Bereich vor allem gespart oder durch späteren Baubeginn es in eine Zeitschiene, die realistisch ist, gebracht haben.

Ganz im Unterschied zum Schienenbereich. Der Schienenbereich ist grün deshalb, weil wir Projekte, die notwendig sind, finanziell mit sehr viel Mühe und mit sehr vielen Besprechungen mit den Bundesländern so eingestellt haben, dass sie finanzierbar sind, und einige sogar vorgezogen haben, wenn ich etwa den Bereich St. Pölten oder ein Vorziehen des Plans Ausbau der Weststrecke zwischen Ybbs und Amstetten und viergleisiger Ausbau als Beispiel nehme.

Also es gibt einen so klaren Schwerpunkt für die Schiene, der bis zum Jahr 2020 einfach nachzurechnen ist, nämlich ein Verhältnis von 2 : 1 von Investitionen für die Schiene, sodass öffentliche Aussendungen zu diesem Thema, in denen Grüne sagen, das nütze nicht dem Umweltschutz, eigentlich aus meiner Sicht unverständlich sind und ihren Höhepunkt bei der Aussendung der burgenländischen Grünen gefunden ha­ben, wo überhaupt nur Schienenprojekte verfolgt werden, weil da ein gewisser Nach­holbedarf dringend notwendig ist und daher dort die Schienenprojekte in den nächsten Jahren die einzigen sind, die sich überhaupt in dieser Legislaturperiode im Budget wiederfinden in Bezug auf Neubeginne.

Also die Schienenprojekte haben einen Vorrang, wie ich meine, zu Recht, quer durch Österreich erhalten. Es gäbe natürlich noch viele zusätzliche wünschenswerte Maß­nahmen, aber mehr als 11 Milliarden €, davon mehr als 6,5 Milliarden € für die Schiene in dieser Legislaturperiode, mehr als 20 Milliarden € Investitionen bis zum Jahr 2020 in die Schiene, ist ein gewaltiges Programm. Wenn Sie nun sagen, man könnte noch zu­sätzlich investieren und noch zusätzliche Maßnahmen setzen, dann mag das richtig sein, aber es hat noch nie diese Investitionshöhe gegeben. Und die Bundesländer ha­ben fast alle sehr positiv dazu Stellung genommen und gesagt, dass es ihnen lieber ist, wenn sie wissen, dass etwas später beginnt, aber dafür finanziert ist, als dass immer irgendein Datum im Raum steht, das dann nie eingehalten werden kann.

Daher haben wir gesagt, der Realisierungsgrad ist bei 90 Prozent. Warum bei 90 Pro­zent und nicht bei 100? – Weil man durch Umweltverträglichkeitsprüfungen natürlich nicht auf den Tag genau abschätzen kann, wann begonnen wird. Aber ein Realisie­rungsgrad von 90 Prozent, wenn Sie den Generalverkehrsplan oder andere Rahmen­pläne der Vergangenheit betrachten, ist schon ein Traumziel, von dem ich hoffe, dass wir es erreichen. Wir haben uns jedenfalls sehr redlich darum bemüht.

Ich meine daher, dass alles, was Sie zugunsten der Schiene gesagt haben, im Wettbe­werb zum Flugverkehr, eben von diesen großen Infrastruktur-Investitionen abhängig ist. Wenn etwa im Bereich des Korridors von Danzig bis Bologna zwar die Italiener aus­gebaut haben, aber wir noch nicht und man die Ausbaupläne durchrechnet, dann würde man etwa von Wien nach Venedig nicht einmal vier Stunden brauchen, und der­zeit fährt man sieben, oder von Wien nach Klagenfurt nur mehr zwei Stunden brau­chen. Das ist die beste Wettbewerbsfähigkeit gegen den Flugverkehr, bei dem es ja


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nicht nur darum geht, Kerosin zu besteuern, wofür ich sehr bin, sondern natürlich auch Alternativen zu schaffen, genauso, wie es notwendig ist, Alternativen für LKWs zu schaffen, möglichst viele Waren in unserem Land, möglichst viele Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen.

Ich glaube also, dass dieser Rahmenplan, der mit großer Unterstützung auch meiner Freunde in der Regierung, mit den Vertretern der Bundesländer, mit den Verantwort­lichen etwa im Finanzbereich gemeinsam erstellt wurde, genau dieses Ziel erfüllt, das Sie immer besonders hervorstreichen, nämlich für den Umweltschutz und damit für den Klimaschutz einen wichtigen Beitrag zu leisten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


15.21.35

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu Beginn, Herr Bundesminister, gleich ein Kompliment: Sie stellen sich persönlich der parlamen­tarischen Debatte. Das unterscheidet Sie gleich einmal fundamental von Ihrem Vorgän­ger. Der hat sich ja prinzipiell im Parlament vertreten lassen. Und da möchte ich Ihnen einmal ein Kompliment machen zu Beginn. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Moser, mit vollem Respekt vor Ihrem Engagement, Sie haben die Wei­che ein bisschen falsch gestellt. Es steht nicht eine Generaldebatte zu Verkehrsfragen auf der Tagesordnung, es geht um die Jubelbroschüre des seinerzeitigen Vizekanzlers, und es lohnt sich schon, hier noch ein bisschen nachzuschauen, wie eigentlich die Politik des Herrn Gorbach ausgeschaut hat. Er war ja der traurige Höhepunkt einer ganzen Serie von Politikpersonal von Blau und Orange. Wer erinnert sich noch an Schmid beispielsweise oder die Frau Forstinger oder den Herrn Reichhold – da würde ich übrigens empfehlen, dass sich die zuständigen Organe einmal anschauen, Herr Kollege Graf, was der Herr Reichhold überhaupt tut bei der ASFINAG – oder dann eben Herrn Gorbach?

Erfreulich ist ja, dass die Bevölkerung richtig reagiert hat und hier bei der National­ratswahl die Weichen entsprechend gestellt hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Weniger Stimmen!) Und mittlerweile sind die Orangen, Herr Westenthaler, ein verschwindend kleines Grüppchen. Und nicht zuletzt ist auch der Herr ehemalige Vizekanzler Gorbach dafür verantwortlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Was hat er denn gemacht – erinnern wir uns gemeinsam, Herr Westenthaler! –: mit voller Freude den 160 km/h-Irrsinn, dann diese Blaulichtaffäre von Gorbach oder wie er einen Transrapid von Wien nach Innsbruck ins Leben rufen wollte. Die Inseratenflut ist uns bekannt oder die peinlichen Anbiederungsbesuche in den USA bei Schwarzen­egger. (Abg. Dolinschek: Es war immer nur Stillstand!) Reden wir noch, Kollege Dolin­schek, über die moralischen Leistungen. Da, muss man sich vorstellen, verscherbelt der damalige Verkehrsminister einen positiv bilanzierenden Teil der ÖBB an einen pri­vaten Unternehmer und setzt sich dann in das gemachte Nest. Also das ist wirklich ein politisch-moralischer Tiefpunkt und in Wirklichkeit eine abstoßende Selbstbedienungs­mentalität. Aber, wie gesagt, der Wähler, die Wählerin hat ja eine entsprechende Reak­tion darauf gezeigt.

Dann schon abgewählt – und das ist wirklich das Beste – greift Gorbach noch einmal tief in die Taschen der Bevölkerung, der Steuerzahler und hat gewissermaßen Rache genommen am Wähler in seiner verletzten Eitelkeit und hat dieses Pamphlet der Ra-


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che um 29 000 € mit 75 Seiten Hochglanz und nicht weniger als 48 Portraits uns allen zugemutet. Der Lehrer aus dem Burgenland, ein gewisser Schweitzer, hat Ähnliches gemacht. Das ist aber nur auch noch so eine Facette in dem Ganzen. Und das sind nur einige abschreckende Beispiele, was das BZÖ betrifft. Es gibt ja auch die Affäre Wes­tenthaler und so weiter.

Noch eine wirklich groteske Facette in dem Ganzen: Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, der seinerzeitige selbsternannte Saubermann, hat zum Abschied diesem Herrn Gorbach auch noch einen Orden umgehängt. Also das ist wirklich ein Trauer­spiel, Herr Westenthaler.

Der Gorbach hat dann zum Schluss noch gesagt, er hat versucht, Spuren zu hinterlas­sen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Also bevor mir jetzt irgendwelche unappetit­lichen Vergleiche einfallen, die sich wirklich aufdrängen, sagen wir so, es sind Spuren der politischen und moralischen Verwüstung. Jetzt sind es allerdings andere Spuren, die Richtung ist geändert, und die Bevölkerung ist befreit von solchen Leuten, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Ing. Kapeller. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.25.37

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Vor allem meine sehr geehrten Damen und Her­ren von den Grünen! Generell ist ja Ihre Anfrage, ob mit Steuergeldern sorgsam umge­gangen wird, auch hier bei dieser Broschüre natürlich berechtigt und ist auch zu ver­stehen. Aber Ihre Entrüstung im speziellen Fall ist meiner Meinung nach unseriös, und ich möchte das auch ein bisschen durchleuchten. Denn gerade Sie von den Grünen fordern meiner Meinung nach berechtigt immer und überall Transparenz auf der einen Seite und Informationen der Bürger auf der anderen Seite. Man hört berechtigt von Ihnen, und da stimme ich Ihnen zu, Demokratie darf und muss auch Geld kosten.

Sie kritisieren hier so sehr diese Informationsbroschüre vom ehemaligen Vizekanzler Gorbach und deren Kosten. Aber wie halten Sie es eigentlich selbst mit dem Umgang von Steuergeldern, wenn es um Ihre eigene Performance geht? – In der letzten GP gab es 19 Sondersitzungen, natürlich das demokratische Recht, sie in Anspruch zu nehmen, viele auch von Ihnen einberufen, und Zweck war oftmals oder vielfach Ihre eigene Darstellung in den Medien.

Wie halten Sie es bei den Untersuchungsausschüssen, die gerade laufen? Auch hier ist Ihnen ein Kostenfaktor kaum bewusst und die Arbeitszeit von Parlamentsmitarbei­tern genauso wenig. Und das auch alles zur eigenen Darstellung und Performance. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Aber auch dort, wo Sie Regierungsverantwortung haben, nämlich in meinem Heimat­bundesland Oberösterreich, nehmen die Grünen natürlich Steuergeld in die Hand, um über Regierungsarbeit zu berichten.

Landesrat Anschober, der in Oberösterreich durchaus gute Regierungsarbeit leistet, lächelt uns in vielen Hochglanzmagazinen, in vielen Broschüren und täglich aus Tages­zeitungen entgegen. Und das sind auch bezahlte Inserate, die durch Steuermittel finan­ziert werden. So tut ein grüner Landesrat in Wahrheit nichts weniger Böses als das, was Sie jetzt dem ehemaligen Vizekanzler so ankreiden. Gestehen Sie somit, weil es um allgemeine Politik geht, allen Politikern das gleiche Recht zu: Tue Gutes und rede darüber!


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Ihre Entrüstung in dieser Angelegenheit aus dieser Perspektive gesehen ist meiner Meinung nach gekünstelt und unseriös. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.28.39

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Ich finde es äußerst interessant, wenn die ÖVP ausrückt, um den Herrn Gorbach zu verteidi­gen – nein, Herr Kapeller, Entschuldigung. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie müssen ihn nicht kennen!) Ja, doch, eben.

Wenn das für alle Politiker gleich gilt, dann halte ich es für eine spannende Rechnung, die 28 000 €, die die Broschüre gekostet hat, hochzurechnen auf 183 Abgeordnete. SteuerzahlerInnen würden sich sicher dafür sehr herzlich bedanken, dass der Herr Kapeller meint, alle, die irgendetwas gearbeitet haben, sollten diese Möglichkeit haben. Dann nehmen wir noch die ganzen Ministerien dazu, das wird dann eine runde Sum­me, mit der könnten wir im öffentlichen Verkehr dann wirklich einmal etwas machen. Der Herr Verkehrsminister würde sich wahrscheinlich über das Geld auch sehr freuen, wenn er das noch zusätzlich bekommt für sein Budget.

Ja, es stimmt, am Montag haben wir gehört, die Schiene wird aufgewertet. Die hat das aber auch dringendst notwendig, weil bis dato hat sie eher ein miserables Dasein ge­fristet. Es haben sich ja zahlreiche Minister öfters dadurch „ausgezeichnet“, weniger in ihrem Bereich zu investieren und weniger zu schauen, dass sich da irgendwie etwas ändert oder etwas tut, und mehr zu bewerben, was sie gerne hätten, dass sich getan hätte – so würde ich es einmal formulieren.Ich komme aus dem Süden, ich komme aus Mürzzuschlag. Ich möchte heute darüber reden, wie es dem Süden momentan in der Verkehrspolitik geht und dass uns diese 6,5 Milliarden €, die Sie da in Ihrem Infrastruk­turpaket haben, leider überhaupt nicht helfen, weil wir teilweise andere Bedürfnisse haben und wir nicht das Gefühl haben, dass das, was der Süden brauchen würde, wirklich in Ihrem Paket enthalten ist.

Ich bin eine von den wenigen Abgeordneten, nehme ich einmal an – ich weiß es nicht, ich habe zumindest noch nicht viele getroffen –, die mit dem Zug sehr oft unterwegs sind. Sehr interessant finde ich Folgendes: Am Freitag habe ich wieder einmal Schoko­lade bekommen. Die ÖBB führt nämlich neuerdings einen Schokolade-Express als Trostpflaster dafür, dass die Garnituren miserabel sind, als Trostpflaster dafür, dass man sich bei regelmäßiger Fahrt ein Bandscheibenleiden holt (Ruf bei der ÖVP: Mein Gott na!), als Trostpflaster dafür, dass der Schnellzug grellstens beleuchtet ist, auch wenn er in der Nacht fährt – wobei „in der Nacht“ vielleicht ein bisschen ein Hilfsaus­druck ist, denn so spät fährt er ja nicht mehr. Wir haben natürlich eine nächtliche Ruhepause, zwar nicht für die angestellten Eisenbahner, aber für diejenigen, die gerne mit dem Zug fahren würden. – Also wenn man dann mit dem Zug fährt und es geht einem schlecht, dann dürfen die ganz armen Angestellten, nämlich die Zugbegleiter, als Trostpflaster Schokolade austeilen, anscheinend unter dem Motto: Besser zuneh­men als gescheit Zug fahren! – Die PendlerInnen ärgern sich darüber maßlos.

Eine der Möglichkeiten also, etwas schnell zu tun, was Infrastruktur betrifft, mit im Ver­hältnis relativ wenig Geld, wäre, endlich einmal am Material etwas zu tun. – Man kann natürlich stattdessen hergehen und, so wie das momentan anscheinend gerade üblich ist, alles nur in Bauten stecken. Wir bauen, wir verbuddeln das alles, ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich mache darauf aufmerk­sam: Wir befinden uns in einer Anfragebesprechung! Sie haben bis jetzt die Anfrage


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nicht in den Mund genommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist gut so! – Ruf beim BZÖ: ... hat Schokolade in den Mund genommen! – Abg. Ing. Westenthaler: Aber sie hat eine orange Bluse an!) Sie sollten zur Anfragebesprechung übergehen.

 


Abgeordnete Barbara Zwerschitz (fortsetzend): Ich bin auf die 28 000 €, die die Bro­schüre gekostet hat, sehr wohl schon eingegangen – im Hinblick darauf, dass das Geld einfach besser verwendet werden hätte sollen, im Hinblick darauf, dass wir uns leider gar nicht darüber freuen können, dass sehr oft Broschüren darstellen sollen, was er­reicht werden hätte sollen, aber was leider nicht gelungen ist. Ich kann mich nur meiner Kollegin anschließen, die schon gesagt hat, dass diese Vorgehensweise, so wie sie von Herrn Minister Gorbach gewählt wurde, keinesfalls in Ordnung ist und dass wir diese Hochglanzfotos auch in Zukunft in der Verkehrspolitik nicht brauchen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Vilims­ky zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.33.18

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich freue mich, dass wir eine so große Zahl an Zuschauern haben, vor allem junge Menschen. Das zeigt, das Interesse an Politik wächst wieder – das ist etwas Gutes und etwas Erfreuliches!

Eigentlich hat die Debatte über diese Anfragebeantwortung eine esoterische Facette, denn wir diskutieren hier quasi über das politisch posthume Wirken einer Person, die es nicht wert wäre, darüber im Detail zu diskutieren. Und auch inhaltlich wäre darüber eigentlich hier keine Debatte mehr abzuführen, wenn nicht eine eklatante Steuergeld­verschwendung ebenfalls hier und heute das Thema wäre: 28 000 € für 75 Hochglanz­seiten mit über 45 Fotos zur Bejubelung der eigenen Person stellen einen Skandal der Sonderklasse dar! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diese Broschüre, um diese 28 000 € zu verstehen, muss man ein bisschen (Zwischenruf beim BZÖ) – hören Sie zu, und kom­men Sie heraus, wenn Sie etwas zu sagen haben! – das egomanische Psychogramm des Herrn Gorbach verstehen. Man hat ja damals im Ministerium darüber gewitzelt, vor allem Journalisten haben sich darüber lustig gemacht, dass man mehrere goldene Messingschilder überwinden musste, die einen in das hochwürdige Vizekanzlerbüro geleitet haben. (Abg. Broukal: „Zum Herrn Vizekanzler“ stand ...!) Man hat nicht davor zurückgescheut, um 1 600 € Weihnachtsbäume zu kaufen und um 500 € den Schmuck dazu. Er hat in zwei Monaten über 4 000 € an Taxi-Spesen neben seinem Dienstwa­gen verbraten und so weiter und so fort.

Aber der eigentliche Skandal – von der SPÖ ist das heute schon festgehalten worden, und ich komme auch noch separat dazu – ist der Umstand, dass Herr Gorbach in sei­ner aktiven Zeit als Minister den Verkauf der Bodenseeschifffahrt in die Wege geleitet hat und sich damit über sein politisches Wirken das eigene Nest in der Privatwirtschaft ermöglicht hat. Auch das stellt einen Skandal der Sonderklasse dar! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Jarolim.) – Danke.

Und wenn ich versuche, mich jetzt ein bisschen weiter in das Psychogramm des Herrn Gorbach hineinzuversetzen, um mir anzuschauen, was dem Herrn Klaus droht, dann stelle ich fest: Das kann teuer werden! Vielleicht verhandelt er gerade, dass eines der Schiffe dort auf „MS Hubert“ umbenannt wird – das Ganze vielleicht noch mit einem Tagfahrlicht, um zu dokumentieren, wie toll sein Versuch Fahren mit Licht am Tag ist. 160 nautische Knoten gehen nicht wirklich, aber insofern ist es interessant: Wenn man


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einen nautischen Knoten auf km/h umlegt, erfolgt das ungefähr in der Verhältnis­zahl 1 : 8, und da sind wir wieder genau bei der Größe, die das BZÖ außerhalb Kärn­tens erreicht hat, nämlich 1,8.

Man darf aber, meine Damen und Herren, über Gorbach nicht nur schimpfen und ihn nicht nur schlechtreden. (Ruf bei der ÖVP: ... eine Akademie mit zwei Präsidenten!) Er hat auch Gutes gemacht: Er hat zum Beispiel eine unglaublich große Frauenquote ge­habt in seinem Büro! Das waren durchwegs sehr schöne Frauen. Er hat sogar die Miss Vorarlberg in sein Kabinett geholt! Und wissen Sie, was er gemacht hat? Eine seiner ersten Maßnahmen war: Er hat das Verbot seiner Vorgängerin Forstinger, die es den Frauen verboten hat, Stöckelschuhe zu tragen und Miniröcke anzuhaben, aufgehoben. (Abg. Mag. Muttonen: Sagt das was? – Abg. Mag. Wurm: Was heißt das jetzt?)

So, räumen wir diese humorvolle Geschichte ein bisschen zur Seite und schauen wir uns die Broschüre an, die Herr Gorbach um 28 000 € den Steuerzahlern entrissen hat. – Dasselbe hat ja Methode, es ist auch bei Herrn Schweitzer der Fall, der ebenfalls 75 Seiten mit, ich glaube, ein bissel weniger Fotos als Herr Gorbach produzieren hat lassen – allesamt am Ende ihres politischen Wirkens, wo schon klar war, dass diese Herrschaften nicht mehr in der Politik tätig sein werden. Das ist ein Skandal der Son­derklasse, und es ist auch eine Kette politischer Unanständigkeiten durch das BZÖ. Ich erinnere nur etwa daran, wie 400 000 € aus den Ressortmitteln des Sozialministeriums herangezogen wurden, um Parteiwerbung zu machen. Das war ein breiter Gegenstand der Kritik.

Und jetzt bin ich bei der SPÖ: Sie haben das zu Recht kritisiert. – In Ordnung. Ich frage mich nur: Was passiert jetzt? Gehen wir zur Tagesordnung über? Schimpfen wir ein bisschen und lassen das Ganze beiseite? – Ich würde mir erwarten, dass man zumin­dest den Versuch unternimmt, hier zu regressieren und diese Mittel aus diesem offen­sichtlichen Missbrauch von Steuergeld für die Republik wieder einzufordern. Jetzt sind in der ganzen Republik 28 000 € nicht unbedingt eine Summe, mit der man Straßen­bauvorhaben bedienen kann, man könnte dieses Geld aber symbolisch zurückverlan­gen, und man könnte es einem sozialen Zweck widmen.

Das ist das, was ich mir von der SPÖ erwarte. Sie haben viel kritisiert, Sie haben viel versprochen – meine Aufforderung an Sie ist: Tun Sie das, was Sie versprochen ha­ben! Tun Sie das, was Sie gesagt haben! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Cap – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dolinschek –: Jetzt wollen wir eine Verteidigung hören! Eine gescheite!)

 


15.38.29

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, was den Umgang mit Steuergeldern betrifft, so muss ich sagen: Schauen Sie doch einmal in Ihren eige­nen Reihen nach! Man weiß ja bei Ihnen nicht: Sind es 20 Abgeordnete im Klub oder sind es 21? (Abg. Vilimsky: Mehr als sieben sind wir! Mehr als sieben!) Gibt es zwei Präsidenten oder gibt es drei? Oder: Gibt es zwei Akademien oder gibt es nur eine? – Wahrscheinlich gibt es drei! Die Frage, wie man hier mit Steuergeldern umgeht, ist ein Problem. Der Parteiobmann ist heute nicht bei der Sitzung anwesend, sondern ist auf Urlaub – und kassiert Geld dafür. Wo kommen wir da hin? Was ist da mit den Steuer­geldern? – Ich hätte das sonst nicht gesagt, aber wenn man schon so unfair vorgeht, dann muss man sich das auch gefallen lassen. Und was ist mit einem Dienstwagen,


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einem Touareg mit einem Zehnzylinder Ihres Parteiobmannes? Das ist um ein Wesent­liches mehr als das des Vizekanzlers! – Nur um einmal Klarheit herzustellen.

Die Grünen haben ja eigentlich überhaupt nichts gelernt aus der Vergangenheit, muss ich schon sagen. Die Frau Kollegin hat zwar eine blendend aussehende orange Blu­se – sie könnte zu uns gehören –, sie hat zwar zum Verkehr etwas gesagt, zum Bud­get, aber eigentlich wenig zu der Anfragebesprechung, die ja von den Grünen eingelei­tet worden ist.

Am 8. Jänner ist diese Anfrage gestellt worden – Vizekanzler Gorbach war noch im Amt –, am 11. Jänner wurde die neue Bundesregierung angelobt, und das war schon denkbar knapp. Ich verstehe natürlich die Fraktion der Grünen, dass sie sich jetzt über diese Anfragebeantwortung vielleicht aufregt, aber was soll der Herr Bundesminister darauf antworten, wenn er in die Sache nicht involviert ist, wenn die Fachabteilung keine Information vorlegt, sondern alles das Kabinett des Herrn Vizekanzlers erledigt hat? (Abg. Öllinger: Ja, hallo! Ist das ein Problem?) Da kommt halt nicht viel raus.

Bei den Broschüren, Herr Kollege Öllinger, da handelt es sich nämlich um einen Tätig­keitsbericht des Herrn Vizekanzlers (Abg. Öllinger: Oho!), und das wird wohl legitim sein! (Abg. Öllinger: Hat wer gefragt?) – Schauen wir doch überall hin: Das macht doch jeder! Es sind positive Dinge aufgezählt, die man weitergebracht hat, zum Bei­spiel im Forschungsbereich oder in der ganzen Innovationsoffensive, die ja jetzt auch komplett übernommen worden ist! Herr Bundesminister, das finde ich ja in Ordnung, Sie haben ja im Prinzip bei der Schiene überhaupt nichts heruntergestrichen, Sie füh­ren alles weiter; es ist gute Vorarbeit geleistet worden in diesem Bereich. – Bei der Straße ist es nicht ganz so, aber vor allem bei der Schiene.

Wir halten da jeden Vergleich aus, sehr geehrte Damen und Herren, und mit Ihnen von der sozialdemokratischen Fraktion schon lange! Wenn man nämlich bei Ihnen schaut, was bei Ihnen früher die Verkehrsminister aufgeführt haben, sei es Streicher, sei es Klima, sei es Einem gewesen – na, was ist denn da passiert? Also diesen Vergleich halten wir mit so einer Broschüre locker aus! Wir brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich bei diesen Publikationen einen Vergleich anstelle, dann brauche ich mir etwa nur jetzt den neuen Sozialminister anzuschauen. Schauen Sie einmal auf die Home­page des Sozialministeriums! Dort ist zuerst einmal gleich das Logo auf Rot umgefärbt worden. Wir sind ständig kritisiert worden, weil wir ein bisschen Orange verwenden – und das war das Erste, was der neue Sozialminister gemacht hat!

Das Nächste ist, dass er auf der Homepage ein Tagebuch führt: ob er Kopfweh gehabt hat, ob er schlecht geschlafen hat und so weiter. – Na traurig! Na habe die Ehre! Was ist das für eine Selbstdarstellung? – Ein Wahnsinn! Ein Wahnsinn! (Beifall beim BZÖ.)

Damit Sie nicht ganz zu kurz kommen: Es soll auch so sein, dass diese Broschüre irgendwie auch eine Mahnung ist, Herr Bundesminister. (Ironische Heiterkeit der Abge­ordneten Marizzi und Dr. Kräuter.) Sie haben ja Erfahrung genug in diesem Bereich, Sie waren ja Wohnbaustadtrat in Wien, Sie haben ja auch Broschüren gefertigt, im „NEWS“ zwölf Seiten Jubelbroschüren von Ihnen. – Na ja, was ist? Es ist ja alles legi­tim, dass man das irgendwie verkauft, es ist ja gut so, dass das nach außen dringt und dass es weiterkommt. (Abg. Dr. Graf: Sigi, was hast denn du für einen Tätigkeits­bericht? Wie schaut denn dein Tätigkeitsbericht aus?)

Aber die Grünen waren einfach nicht lernfähig. Es sind in der Vergangenheit oft falsche Berichterstattungen gemacht worden, en masse im „Kurier“. Ob es jetzt Berichterstat­tungen über Spesen waren, ob es solche über Kosten für Auslandsaufenthalte des Herrn Vizekanzlers waren – sie wurden alle von Herrn Vizekanzler Gorbach eingeklagt,


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und all diese Verfahren wurden von Herrn Vizekanzler Gorbach dann auch gewonnen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Was?) Ja, so ist es!

Und wenn ich mir das so anschaue – es ist noch gar nicht so lange her: Im Dezember wurde eine Richtigstellung verlangt von der grünen Fraktion Vorarlberg. (Abg. Öllin­ger: Das stimmt ja gar nicht!) Soll ich dir die vorlesen, Herr Kollege Öllinger? Damals war eine gewisse Behauptung von Ihnen die Begünstigung der Silvretta Nova, und da gab es dann einen Widerruf von Ihrer Fraktion, von den Grünen in Vorarlberg, in dem es hieß:

„Wir konnten uns nunmehr davon überzeugen, dass diese Behauptungen unrichtig sind und ziehen sie mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. – Die Grünen, Landesorgani­sation Vorarlberg.“

Und Ihre Vorsitzende, Frau Dr. Eva Glawischnig, die jetzige Dritte Präsidentin und Ihre Vizeobfrau, hat ebenfalls eine Richtigstellung kundgetan – und zwar war das am 9.12., also im letzten Dezember –, die lautete:

Ich habe am 20.5.2005 in einer Pressekonferenz die Behauptung verbreitet, Hubert Gorbach hätte als ehemaliger Landesrat der Vorarlberger Landesregierung die Silv­retta Nova Bergbahnen AG rechtswidrig begünstigt, indem er sich (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) systematisch über die negativen Gutachten hinweggesetzt hat.

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek, Ihre Redezeit ist zu Ende! – Ich habe jetzt bei allen sehr konsequent abgeläutet. (Abg. Dolinschek  am Rednerpult ohne Mikrophon fortsetzend –: Ich komme zum Schluss. – „Ich konnte mich überzeugen, dass die Behauptungen unrichtig sind, und ziehe sie zurück!“ – Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dolinschek.)

Herr Abgeordneter! Wenn Sie die Möglichkeit nach einem Schlusssatz nicht ergreifen, dann muss ich Ihnen auch den Halbsatz weglassen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.44.16Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu einer weiteren Kurz­debatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Bucher, dem Finanzaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 34/A der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 aufgehoben wird, eine Frist bis 30. März 2007 zu set­zen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitglie­dern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären, Staatssekretä­rinnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

 


Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. Ich erteile es ihm hiermit. – Herr Abgeord­neter Bucher, Sie sind am Wort. 10 Minuten Redezeit.


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15.45.23

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister Faymann, es freut mich, dass Sie auch unserer kurzen Debatte beiwohnen, obwohl es nicht unmittelbar Ihr Ressort betrifft. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Wir haben diese kurze Debatte angestrengt, um auf ein Thema hinzuweisen, das in den letzten Wochen vielfach diskutiert wurde, und zwar aufgrund eines Erkenntnis­ses des Verfassungsgerichtshofes. Es betrifft die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Dieses Erkenntnis ist zu Recht so ergangen, es entsprach der Einschätzung und Er­wartung vieler Experten und Kenner dieser Materie, und es ist ein Erkenntnis, das höchst zeitgemäß ist. Und unsere Fraktion, das BZÖ, hat sich ja schon mehrmals in der Vergangenheit für die Beseitigung, für die Abschaffung der Erbschafts- und Schen­kungssteuer eingesetzt – wie im Übrigen auch die ÖVP, die sich im Vorwahlkampf ebenfalls unserer Argumentation angeschlossen hat, aus sehr triftigen Gründen und guten Überlegungen, die nachvollziehbar sind –, einer Steuer, die in einem modernen Rechtsstaat, in einem modernen Staat in einer zukunftsorientierten Steuergesetzge­bung auch keinen Platz hat.

Es geht in diesem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis darum, dass es eine Ungleichge­wichtung der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen gibt. Wir wissen, Erb­schaften kommen im Fall eines Todes zum Zug, Schenkungen zu Lebzeiten, und es gibt eine unterschiedliche Bewertung, wie diese Steuer anzusetzen ist. So ist beispiels­weise bei Kapitalvermögen, sprich bei Spareinlagen, bei Beteiligungen, bei Aktien et cetera, die KESt als Endbesteuerung heranzuziehen. Bei Stiftungskapital – übrigens ein Relikt aus SPÖ-Zeiten: Bundesminister für Finanzen Lacina hat das Stiftungsrecht in den neunziger Jahren als Instrument für die sogenannten Superreichen eingesetzt – ist die Regelung dahin gehend, dass, wenn man Vermögensbestandteile ab einer ge­wissen Höhe für die Dauer von hundert Jahren in eine Stiftung gibt, diese einmalig mit 5 Prozent endbesteuert werden. Und wir haben den Fall, dass bei Liegenschaften, also bei unbeweglichen Vermögensbestandteilen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer voll zum Tragen kommt – außer bei Betriebsübergaben, dort gibt es einen Freibetrag von 365 000 €.

Diese Ungleichgewichtung hat auch den Verfassungsgerichtshof dazu veranlasst, die Bundesregierung beziehungsweise den Gesetzgeber aufzufordern, eine Reparatur vor­zunehmen, weil vor allem die Bewertung, die Bemessungsgrundlage für diese Steuer eine höchst unsichere ist, keine Rechtssicherheit gibt und auch eine komplizierte ist und eine, die einen enormen Aufwand verursacht.

Wir haben daher in Österreich den Fall, dass in 29 Prozent der Erbschafts- und Schen­kungsfälle in erster Linie der Mittelstand stark betroffen ist. Es geht hier um kleine Vermögen, die weitergegeben werden. Die großen Vermögenswerte und Beteiligungen landen immer in einer Stiftung – das ist auch sinnvoll, weil Stiftungen werthaltig sind, weil sie auch im Sinne des Vererbens die beste Veranlagung darstellen. Und diese krasse Ungleichbehandlung von Immobilien und Vermögen führt im Jahr zu Steuerein­nahmen, die zirka 132 Millionen € ausmachen. Das ist umgerechnet auf die gesamten Steuereinnahmen des Staates ein Anteil von 0,3 Prozent. Es handelt sich also um eine klassische Bagatellsteuer.

Wir vom BZÖ haben uns ja immer dafür ausgesprochen, dass wir die Bagatellsteuern im Grunde nicht brauchen – da reden wir von der Werbesteuer, von der Kreditgebühr, von der Gesellschaftssteuer –, bei denen dem Steuereinkommen ein relativ großer Verwaltungsaufwand, administrativer Aufwand gegenübersteht, der vor allem auch die öffentlichen Behörden trifft. Und daher sind Bagatellsteuern nicht zeitgemäß und sollten auch im gesamten Komplex des Steuersystems überdacht werden.


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Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten zehn Jahren eine Reihe von Be­triebsübergaben stattfinden wird. Man geht davon aus, dass durch den Generations­wechsel pro Jahr zirka 10 000 Betriebe an ihre Rechtsnachfolger übergehen werden – 10 000 Betriebe, die massiv davon betroffen wären, wenn sie der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterworfen würden.

Wenn wir jetzt als Annahme das heranziehen, was seitens der SPÖ angedacht wurde, nämlich die Vererbung der Vermögensgegenstände über den Zeitwert erfolgen zu las­sen, dann wäre das eine massive Bedrohung des Mittelstandes, denn da sprechen wir von der Landwirtschaft, da sprechen wir auch von Tourismusbetrieben, die hier einen großen Vermögensberg weitergeben an ihre rechtlichen Nachfolger, an die Erben – das würde auch existenzbedrohend sein für viele Unternehmensnachfolger.

Ich gebe zu bedenken, welchen Effekt das auslöst, wenn wir die Nachfolger schon mit einer so großen Steuerlast belasten, die nicht nur das Eigenkapital mindert, sondern auch die Motivation mindert, einen Betrieb aufzubauen. Welche Motivation habe ich denn, wenn ich weiß, dass meine Rechtsnachfolger, meine Kinder, sich die Nachfolge, die Übernahme des Betriebes gar nicht mehr leisten können? Welche Motivation habe ich dann, einen Betrieb aufzubauen?

Daher sind wir der festen Überzeugung, dass es viel sinnvoller wäre, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen, den jungen, nachkommenden Generationen, den Erben der Betriebe nicht einen voll gefüllten Rucksack um die Schulter zu hängen, sondern ihnen den Gang in die Selbständigkeit zu erleichtern, Arbeitsplätze zu schaf­fen, für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen in unserem Land – das ist auch wich­tig und richtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Da sprechen wir von 10 000 Betrieben, die den Eigentümer wechseln, da sprechen wir von 440 000 Beschäftigten in Österreich, die von dieser Betriebs- und Rechtsnachfolge betroffen sind. – Das soll Sie auch betroffen machen, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie ja immer als prononcierte Vertreter des Arbeitnehmerstandes auftre­ten: 440 000 Beschäftigte, die der Mittelstand in den Betrieben anstellt, sind ja nicht wenige! Das sollte Sie auch zum Überlegen bringen, inwieweit diese 132 Millionen €, die da in den Steuersäckel wandern, überhaupt gerechtfertigt sind.

Im Übrigen ist ja in der EU die Erkenntnis, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer eine unsinnige Steuer ist, schon sehr weit fortgeschritten. In Italien, in Schweden, in Slowenien und auf Zypern existiert sie ja nicht mehr, und auch andere europäische Länder wollen sich von dieser Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer befreien.

Diese Rechtsunsicherheit, die derzeit besteht – Sie wissen, dass uns der Verfassungs­gerichtshof auferlegt hat, bis Mitte nächsten Jahres eine Entscheidung zu treffen, eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen –, führt natürlich implizit dazu, dass hier bis zum nächsten Jahr überhaupt keine Schenkungs- und Erbschaftsverträge mehr abge­schlossen werden. Das heißt, dass auch Rechtssicherheit jetzt für uns ein vordergrün­diges Ziel sein muss, dass wir also eine Regelung treffen, damit wir den Menschen, die Vermögen weiterveräußern oder weitervererben wollen, eine rechtliche Grundlage bie­ten, damit sie das machen können, ungezwungen machen können.

Daher stellen wir einen Fristsetzungsantrag – wir bauen auf die Unterstützung auch der ÖVP, die sich in der Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer schon sehr weit unserer Zielsetzung angenähert hat –, und ich hoffe, dass Sie unserem Antrag Ihre Zu­stimmung geben werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: War ein bisschen „emotional“, die ganze Geschichte!)

15.54



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.54.55

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben hier vor kurzem die erste Lesung zu diesem Antrag gehabt. An der grundsätzlichen Position der SPÖ hat sich hier wenig geändert: dass wir bereits vor dem Urteil für eine Refor­mierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingetreten sind, mit großzügigen Frei­beträgen, dass für eine durchschnittliche Erbschaft, auch wenn ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung dabei ist, keinerlei Erbschaftssteuer anfallen soll.

Wir haben auch bereits ausdrücklich gesagt, dass die Erbschaftssteuer Betriebsüber­gaben nicht unnötig erschweren oder gar verhindern darf und dass wir da auch gerne bereit sind, ganz konkret – einfach, was die Praxis betrifft – zu schauen, wie wir das Gesetz verbessern können. Kollege Bucher hat ja auch schon erwähnt, dass es da im Vergleich zu den bisherigen Freibeträgen ja bereits jetzt einen relativ großzügigen Freibetrag von, ich glaube, 365 000 € oder dergleichen gibt, wo wir auch bereit sind, darüber zu reden: Ist der ausreichend oder nicht? Aber wir haben natürlich schon auch den Grundsatz, dass große Millionen-Erbschaften durchaus einen kleinen Teil dieses großen Glücks, das sie haben, auch mit der Gesellschaft teilen können. – Und daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert.

Das Urteil selbst, Kollege Bucher, ist natürlich ein bisschen anders, als Sie es hier dar­stellen. Es ist zum Beispiel nicht so, dass bei Grundstücken und unbeweglichen Ver­mögenswerten die Steuer voll zuschlägt – das ist ja der Kritikpunkt des Verfassungs­gerichtshofes: dass sie eben nicht voll zuschlägt, sondern nur zuschlägt aufgrund von fiktiven Werten oder von Werten, die diese Grundstücke vor 30, 40 Jahren hatten. Und das, was er moniert, ist ja, dass zwei Grundstücke unabhängig voneinander mitunter gleich besteuert werden, obwohl ihr wahrer Wert heute ein ganz anderer ist.

Inhaltlich hat der Verfassungsgerichtshof ja gesagt, dass die Erbschaftssteuer absolut verfassungskonform ist! Er hat gesagt, das System, wie Liegenschaften bewertet werden – nämlich das Einheitswert-System –, das hält er für gleichheitswidrig, und das hebt er auf, und technisch hat er es an diesem Tatbestand aufgehängt. – Das ist schon ein gewisser Unterschied.

In den Tagen nach diesem Urteil haben sich ja im Wesentlichen alle Experten – auch sehr ÖVP-nahe Experten – dafür ausgesprochen, sich das genauer anzuschauen und hier eine Nachfolgeregelung und eine Reparatur zu beschließen. Leider hat sich das nicht zu allen so durchgesprochen. Insofern muss man heute wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Erbschaftssteuer auslaufen wird – außer es tritt bei unserem Koali­tionspartner ein großer Umdenkprozess ein, den ich jetzt noch nicht sehe.

Zu einem der Argumente gegen die Erbschaftssteuer, nämlich das Geld wäre quasi schon versteuert worden, sei gesagt: Es ist jedes Geld, das wir eingesteckt haben, schon versteuert worden – und deswegen muss der Nächste, der es bekommt, trotz­dem Steuer zahlen! (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt es so lange besteuern, bis nichts mehr da ist, oder?) Und genauso ist es ja bei der Erbschaft: Der Erbe hat nie irgendetwas dafür bezahlt, irgendeine Steuer dafür bezahlt – denn das ist ja ein Ein­kommen, ein Vermögenszuwachs für ihn, und die betreffende Person hat das natürlich noch nie besteuert. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt es so lange besteuern, bis nichts mehr da ist!) Das ist eben das System!

Besonders spannend ist die Definition des „Mittelstandes“. Das sei eine Steuer, die vor allem den Mittelstand treffe, wird ja immer gesagt. Da ist immer die Frage: Wie defi-


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niere ich den Mittelstand? Wenn ich natürlich den Mittelstand definiere, indem ich den reichsten Erben und die ärmste Erbin ermittle und dann sage, alles dazwischen ist der Mittelstand, dann mag das stimmen. Zu den Zahlen sei nur Folgendes gesagt: Allein die vier Erbschaften mit dem höchsten Erbschaftssteuervolumen im letzten Jahr haben 25 Prozent des gesamten Aufkommens ausgemacht – 25 Prozent nur vier Erbschaf­ten! Vier Stück – 25 Prozent!

Die obersten 5 Prozent sind für 55 Prozent der Erbschaftssteuer aufgekommen! – Da kann man doch, bitte, nicht vom Mittelstand sprechen! Wir sprechen hier von Erbschaf­ten, wo die Erbschaftssteuer alleine 3, 4, 5 Millionen € ausmacht (Abg. Dr. Stummvoll: ... „Eigentum ist Diebstahl“!) – die Steuer, nicht das ererbte Vermögen! Nur die Steu­er! – Also, was das mit Mittelstand zu tun haben soll? Das ist eben eine Frage, wie ich Mittelstand definiere. (Abg. Morak: Sagen Sie uns einfach, was Sie wollen!)

Wir werden die Diskussion im Juni sowieso weiterführen müssen aufgrund des Schen­kungssteuer-Erkenntnisses, wo ich durchaus die Hoffnung habe, dass da ein bisschen mehr Vernunft einkehrt, wenn man hier auch merkt, was man da aufmacht. Und man wird sich einfach langfristig die Frage stellen müssen, welchen Beitrag wirklich Vermö­gende zu unserem Gemeinwesen zahlen (Abg. Dr. Stummvoll: „Eigentum ist Dieb­stahl“!), wenn vor allem für diese Personen immer mehr die Möglichkeit besteht, die Besteuerung, die sie jetzt tragen, nicht mehr leisten zu müssen. Dann gibt es auf lange Sicht natürlich keinen Beitrag dieser Gruppe mehr (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und da stellt sich die Frage, wie man das regelt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.00.09

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, was zahlen die Reichen oder was tragen die Rei­chen dazu bei? Wenn wir davon ausgehen, dass 2 555 000 Menschen in Österreich keine Steuer bezahlen, dann zahlt ein Bruchteil der Steuerpflichtigen das Gros in den Steuertopf ein. Reiche zahlen natürlich den 50-prozentigen Spitzensteuersatz; den gibt es noch immer, und somit brauchen Sie das überhaupt nicht zu bemängeln.

Aber es geht nicht um das Verdienen, sondern es geht darum, wenn jemand das er­worben hat, wenn sich das jemand geschaffen hat, dann hat er nicht nur Einkommen­steuer oder Lohnsteuer dafür bezahlt, sondern dann hat er natürlich auch Umsatz­steuer und was weiß ich welche Abgaben bezahlt, dass er sich das eben schaffen konnte, was er sich auch zum Weitergeben an die Familienmitglieder, an die Kinder und so weiter geschaffen hat.

Wir sind ja schon – das ist noch gar nicht so lange her –, wie gesagt, bei der ersten Lesung hier gestanden, die Argumente sind gleich geblieben. Herr Kollege Krainer, das ist ganz klar. Aber es geht hier nicht nur um die Erbschaften, sondern es geht ja um das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Ich glaube, wir sollten jetzt erstens ein­mal abwarten, was der Verfassungsgerichtshof in Sachen Schenkungssteuer sagt, weil ich glaube, hier geht es schon ein bisschen um etwas Anderes. Bei der Schenkungs­steuer sind ja auch die Stiftungen, die Zuwendungen für eine Stiftung drinnen, und das ist schon eine Sache, die ein SPÖ-Finanzminister, nämlich der Herr Lacina, seinerzeit eingeführt hat. Wir haben gesehen, es ist durchaus ein gutes Modell, das auch einen Anreiz bietet, dass jemand sagt, ich möchte gerne mein Geld in Österreich anlegen. Da kann man also wirklich auch viel Positives dazu sagen. Ich glaube, wir sollten hier wirklich vorsichtig sein, dass wir einerseits die Stiftungen dadurch nicht unattraktiver


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machen, aber andererseits dürfen wir natürlich die Stiftungen nicht aus der Eingangs­steuer heraußen lassen. Das muss man natürlich auch bedenken.

Zu den vier Fällen, die 55 Prozent der Erbschaftssteuer ausgemacht haben: Herr Kol­lege Krainer, wenn wir bei 62 400 Erbschaftsfällen pro Jahr vier Fälle mit einem sol­chen Steueranfall haben ... – Das ist ja auch der Grund, warum wir heute nicht zustim­men. Sie haben es nicht gesagt, aber ich weiß es, dass Sie auch dem Fristsetzungs­antrag deswegen nicht zustimmen, weil es hier sehr viele Punkte gibt, über die wir noch reden müssen. Die ÖVP steht selbstverständlich dazu, dass die Erbschaftssteuer und auch die Schenkungssteuer abgeschafft werden sollen, aber natürlich müssen hier noch Eckpunkte beleuchtet werden, müssen wir noch Experten dazu befragen, wie sie den einen oder anderen Punkt sehen. Das ist beispielsweise bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer das Grunderwerbssteueräquivalent. Was passiert mit dem?

Ich habe das damals schon gesagt, als wir die erste Lesung zu diesem Thema hatten, wir sind für eine große Lösung im Zuge der Steuerreform. Der Verfassungsgerichtshof ist uns jetzt zuvorgekommen. Es wird natürlich eine Aufhebung geben; der Ministerrat hat sich ja auch am 14. März dafür entschlossen. Nur glaube ich schon, wir sollten das breit mit Experten diskutieren. Wir sollten noch auf alle Möglichkeiten und auf alle Punkte eingehen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Ich glaube nicht, dass es gescheit ist, die Erbschaftssteuer extra zu behandeln und zu sagen, die schaffen wir jetzt ab, sondern ich glaube wirklich, wir sollten darauf warten, was der Verfassungs­gerichtshof zur Schenkungssteuer sagt.

Ich bin nach wie vor der Meinung – wie ich eingangs schon gesagt habe –, es handelt sich hier um eine echte Doppelbesteuerung im Inland. Ich finde die Erbschaftssteuer generell problematisch. – Bei der Schenkungssteuer kann man darüber nachdenken, denn unkontrollierte und nicht aufgezeichnete Schenkungen können auch zu Miss­brauch führen. Darum müssen wir dieses Thema mit Experten noch diskutieren. 95 Prozent der Fälle spielen sich im Familienverband, im Bereich der kleinen Einkom­mensbezieher und des Mittelstands ab, und deshalb glaube ich, dass wir hier sehr wohl weiterhin für die Abschaffung beziehungsweise für das Auslaufen der Erbschafts­steuer sein sollen, aber natürlich nicht ohne Diskussion und nicht mit einer Schnell­schussmethode. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.04.55

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Diesem Antrag werden die Grünen aus demokratiepolitischen Erwägun­gen zustimmen, aber inhaltlich können wir diesem Antrag – Herr Scheibner, Sie lachen schon! – natürlich nicht zustimmen. Sie wissen es.

Die Grünen sind ja mittlerweile die einzige Partei, die sich für diese Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich einsetzt.

Wenn ich heute zwei Vorredner von der SPÖ gehört habe, nämlich den Herrn Abge­ordneten Kaipel und den Herrn Abgeordneten Kai Jan Krainer, so frage ich mich schon allen Ernstes: Wie hält es denn die SPÖ? Auf der einen Seite höre ich ein Bekenntnis zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, auf der anderen Seite erlebe ich aber einen Herrn Bundeskanzler Gusenbauer, der, wenige Tage nachdem das Urteil zur Erb­schaftssteuer bekannt geworden ist, gesagt hat: Was ausläuft, läuft aus! (Demonstra­tiver Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.)


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Welches Wort zählt nun? Welches Wort hat Gewicht? Das der SPÖ oder das der SPÖ in der Bundesregierung? Hier scheint es offensichtlich eine gespaltene SPÖ zu geben.

Warum macht eine Erbschafts- und Schenkungssteuer Sinn? Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer macht deshalb Sinn, weil ein ausgewogenes Steuersystem, ein faires Steuersystem eine solche Steuer braucht. Österreich ist ja heute Schlusslicht bei der Vermögensbesteuerung, das ist ja kein Geheimnis. Wir haben aber in Österreich keinen Genierer, die Leistungseinkommen und den Verbrauch mit hohen Steuern zu belegen. Da gibt es hohe Lohnsteuern, und da gibt es eine Umsatzsteuer in der Grö­ßenordnung von 20 Prozent.

Würden wir beispielsweise die Vermögensteuern in diesem Lande erhöhen, und zwar in einem Ausmaß erhöhen, wie wir es erhalten können durch eine Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte, würden wir Spielraum gewinnen für eine Senkung der Belastung des Faktors Arbeit. Das wäre dann etwas, wovon nicht nur wenige in diesem Lande etwas haben, sondern wovon viele in diesem Lande etwas haben. Denn die Abschaffung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer bringt in Wirklichkeit nur wenigen Reichen in diesem Lande etwas.

Kai Jan Krainer hat es ja schon erwähnt: die vier Erbschaften des vergangenen Jahres, die ein Viertel der Erbschaftssteuer ausmachen. Hier wird offensichtlich der Mittelstand vorgeschoben, um eine Entlastung für Millionenerben in diesem Land zum Durchbruch kommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Da wird eine Steuer abgeschafft, mit der begünstigte Vermögen, die in der Stiftung bereits heute geparkt werden, weiterhin begünstigt werden sollen, wenn es in einem weiteren Schritt zur Abschaffung der Schenkungssteuer kommen wird. Und es besteht ja wohl kein Zweifel daran, dass der Verfassungsgerichtshof mit ähnlichen Argumenten auch die Schenkungssteuer kippen wird.

Aber von einer Belastung des Mittelstandes kann wohl keine Rede sein. Wenn wir die 60 000 Erbschaftssteuerfälle hernehmen und uns da einmal das unterste Siebentel davon anschauen, etwa 40 000 Fälle, so sehen wir, dass diese 40 000 oder 41 000 Fälle lediglich im Durchschnitt 181 € pro Erbschaft zahlen. Und in vielen Fällen wird wohl die Erbschaftssteuer mit den deutlich höheren Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und für die Notare verwechselt, die für die Abwicklung von Erbschaftsver­fahren saftige Honorare stellen.

Ebenso falsch wie das Mittelstandsargument ist aber auch das Argument der Doppel­besteuerung. Denn wenn Sie sagen, die Erbschaftsbesteuerung ist eine Doppelbe­steuerung, dann ist das schlicht nicht der Fall, beim Erben handelt es sich um ein leistungsloses Einkommen. Aussagen zu diesem leistungslosen Einkommen möchte ich vielleicht von Bill Gates und anderen Milliardären akzeptieren, wenn sie anlässlich einer Debatte in den USA zur Abschaffung oder damals zur Reduktion der Erbschafts­steuer gesagt haben: Es wäre leistungs- und innovationsfeindlich, hätte man keine Erbschaftssteuer.

Sie wollen mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer Millionenerben in diesem Land begünstigen. – Es ist auch keine Bagatellsteuer! Eine Bagatellsteuer ist etwas ganz an­deres. Warum haben sich die Regierungspartner dann über die Studienbeiträge gestrit­ten? Das ist eine ähnliche Größenordnung. Die Studienbeiträge haben wir heute nach wie vor. Warum wurden diese nicht abgeschafft?, frage ich die Damen und Herren von der Bundesregierung. Warum? (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen die Schenkungssteuer weiters deshalb, weil sie für die Aufrechterhaltung der Steuermoral wichtig ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Die


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Schenkungssteuer ist eine wichtige Steuer zur Ergänzung der Einkommensbesteue­rung. – Ich komme schon zum Schluss, Frau Vorsitzende.

Genau aus diesen Gründen, die ich genannt habe, fordere ich die Bundesregierung auf, die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu reformieren, und zwar in die Richtung, dass die Einheitswerte an die Grundwerte herangeführt werden und dass durch groß­zügige Freibeträge die Häuslbauer ...

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist überschrit­ten. (Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Ross­mann.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.10.30

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich wundere mich schon ein bisschen, dass wir, nachdem wir am 30.1. die erste Lesung über dieses Thema abgeführt haben, nun schon wieder eine ähnliche Debatte führen, nämlich inhaltlich, weil ich damals geglaubt habe, dass wir uns total einig sind, was Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer betrifft. Ich war auch der Meinung, dass mit dem Ministerratsbeschluss die Dinge vom Tisch sind und die Erbschaftssteuer auf jeden Fall ausläuft, spätestens mit Juli nächsten Jahres.

Leider muss ich jetzt feststellen, dass sich die Dinge wieder drehen, und das kommt mir sehr komisch vor, und ich glaube, dass da die Bevölkerung sozusagen übers Haxl g’haut wird. Die ÖVP hat letztlich gesagt, wir beharren darauf, dass die Erbschafts­steuer ausläuft. Die SPÖ war anfangs dagegen, hat sich aber dann anscheinend vom Koalitionspartner überzeugen lassen und auch darauf verzichtet. Jedenfalls hat es Bundeskanzler Gusenbauer, wie wir eben gehört haben, so zum Ausdruck gebracht.

Ich glaube, die Bevölkerung hat sich sehr darüber gefreut, dass endlich wieder einmal eine Steuer abgeschafft wird. Und ich möchte hier dem Herrn Kollegen Rossmann widersprechen: Natürlich ist es der Mittelstand, der ganz besonders davon betroffen ist! Aber es gibt ein Sprichwort, das heißt: Freu dich nicht zu früh! – So schaut es momen­tan aus. Wie auch Pressemeldungen zu entnehmen ist, sind im Budget nämlich für 2007 und 2008 Ansätze in voller Höhe von 132 Millionen € drinnen: Einnahmen aus der Erbschaftssteuer. Das kommt mir nicht ganz geheuer vor.

Ich habe zuerst gesagt, ich glaube, hier wird die Bevölkerung übers Haxl g’haut, und zwar deshalb, weil ich der Meinung bin, man hat hier ein böses Spiel mit der Bevölke­rung gespielt, indem man auf die Erbschaftssteuer verzichtet hat, so einmal vorder­gründig, und man dann die Erhöhung der Mineralölsteuer beschlossen hat, die ein Viel­faches dessen ausmacht, was die Erbschaftssteuer gekostet hätte, nämlich 440 Millio­nen mehr auf Grund der Erhöhung von Benzin und Dieseltreibstoffen. Ich glaube, das ist ein Spiel, das man mit der Bevölkerung nicht treiben sollte. Wenn man einmal eine Meinung vertritt, dann sollte man auch dabei bleiben. Das möchte ich auf jeden Fall der großen Koalition ins Stammbuch schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich unterstütze deshalb voll und ganz mit meinen Kollegen und Kolleginnen das, was der Herr Abgeordnete Bucher vom BZÖ zum Ausdruck gebracht hat, möchte aber gleichzeitig anmerken, dass das BZÖ in der letzten Regierung war und dafür hätte sor­gen können, dass die Erbschaftssteuer schon in der letzten Legislaturperiode abge­schafft worden wäre. Also die Abschaffung der Erbschaftssteuer unter Ihrer Regie­rungsverantwortung, das ist Ihnen vom BZÖ leider Gottes nicht gelungen.


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Wir sind auch der Meinung, wenn schon der Verfassungsgerichtshof die Erbschafts­steuer gekippt hat und deren Auslaufen programmiert ist, so sollten die Leute, die in der nächsten Zeit erben – das gilt auch für die Schenkungssteuer, wenn ihr Ähnliches erfährt –, nicht noch zur Kasse gebeten werden, besteht doch das Gesetz nur mehr auf dem Papier und läuft letztlich aus. Diejenigen, die von jetzt an bis zum Juli des nächs­ten Jahres erben, müssen trotzdem noch die Steuer voll zahlen, und das ist sicher eine Ungerechtigkeit. Wir haben aus diesem Grunde vor kurzem, nämlich am 22.3., einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir verlangen, dass die Erbschaftssteuer – und das gilt auch für die Schenkungssteuer, wenn das bis dorthin entschieden ist – be­reits mit Wirksamkeit vom 7. März 2007 auslaufen soll.

Abschließend noch einmal: Ich unterstütze diesen vorliegenden Antrag des BZÖ. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich der Herr Abgeordnete Scheibner zu Wort gemeldet. Ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


16.15.35

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Lieber Kollege Radauer, es ist schon richtig, dass das BZÖ in den eineinhalb oder zwei Jahren der alleinigen Regierungsbeteiligung diese Abschaffung nicht geschafft hat. In den fünf Jahren davor, wo es noch die FPÖ war, haben wir auch – ich glaube, damals gemeinsam – für die Abschaffung dieser Erbschaftssteuer gekämpft. Das ist uns nicht gelungen, okay. Aber immerhin haben wir dann in der Schlussphase dieser Koalition den Finanzminister Grasser, der noch vor einem Jahr gesagt hat, das kommt nicht in Frage, diese Steuer abzuschaffen, im Hinblick auf den Wahlkampf doch so weit gebracht, dass er gesagt hat, diese Steuer gehört weg. Und gemeinsam mit dem Ver­fassungsgerichtshof ist es dann gelungen, diese ungerechte Steuer zu kippen.

Nur – deshalb heute auch dieser Fristsetzungsantrag –: Ich glaube nicht, dass das in Ordnung ist – ich verstehe schon, es geht da um irgendwelche Kompromisse in der Koalition –, dass es gerechtfertigt ist, jetzt zu sagen, 2008 läuft diese Steuer ohnehin aus. – Ich frage Sie: Was ist bis dorthin? Das ist doch wirklich ungerecht. Das Schen­ken kann man vielleicht noch aufschieben, das Erben klarerweise nicht. Bis dorthin werden viele, viele Österreicherinnen und Österreicher ungerechtfertigterweise diese Steuer zahlen müssen. Müssen die jetzt auch alle zum Verfassungsgerichtshof gehen, um von dieser Steuer befreit zu werden? Das kann doch nicht im Sinne eines rechts­staatlichen Prinzips sein. Deshalb gehört diese Steuer aktiv abgeschafft – und sofort abgeschafft! (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb ersuche ich vor allem Sie von der Österreichischen Volkspartei, die sich auch für die Abschaffung dieser Steuer eingesetzt hat, dieser Fristsetzung zuzustimmen, dass wir im Ausschuss und hier im Plenum nicht eineinhalb Jahre warten müssen, bis das ausläuft, sondern aktiv diese Steuer abschaffen.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, ich verstehe das schon: Ihnen ist das Selbst­bestimmungsrecht der Bürger halt nicht so viel wert wie Ihre ideologischen Grundsätze. Das kann ich durchaus nachvollziehen, nur diese ideologischen Grundsätze sind nicht die meinen und nicht die unseren, dass schon einmal oder mehrfach versteuertes Geld, wenn man es selbst weitergeben oder vererben möchte, dann noch einmal abge­schöpft wird. Wenn man sagt, Eigentum ist Diebstahl, es soll sich zwar jeder etwas erwirtschaften, aber wir schauen, dass wir es immer wieder abschöpfen, dann unter­stützt man so eine Linie.


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Wir sagen aber, nein, der Staat soll nur das nehmen, was er unbedingt braucht, um das Sozialsystem, um die Infrastruktur, um die Sicherheit der Bürger sicherzustellen – aber nicht jedes Mal, wenn ein bisschen etwas vorhanden ist, wenn sich jemand ein bisschen etwas erarbeitet hat, ein bisschen etwas erspart hat, das Vermögen, so klein es auch ist, mit aller Härte abschöpfen.

Und dann kommt man immer mit der Keule: Ja, die Millionenerben! Sie wissen doch ganz genau, die Millionenerben haben schon in den Lacina-Stiftungen das Geld ge­parkt, und da gibt es überhaupt keine Erbschaftssteuer. Es betrifft wirklich den Mittel­stand, auch die Kleinen, denn es gibt da keine Grenzen.

Es ist auch ungerecht, zu sagen, ich kann es zwar meinen Kindern und Verwandten billiger vererben und verschenken. Aber noch einmal: Wo ist da mein Selbstbestim­mungsrecht? Vielleicht habe ich gar keine Kinder, und ich möchte es jemandem ande­ren vererben, für einen guten Zweck, irgendjemandem, der mir vielleicht etwas Gutes getan hat. Wer das vorhat, den trifft die volle Härte der Prozentsätze der Abschöpfung von diesem Vermögen.

Genau darum geht es, meine Damen und Herren, und deshalb verstehe ich es über­haupt nicht – aus Ihrer ideologischen Sicht schon – vom Gerechtigkeitssinn her, warum man sich gegen diese Abschaffung der Steuer wenden kann.

Dann kommt der Abgeordnete Rossmann von den Grünen daher und spricht sich für eine Anhebung der Einheitswerte aus. – Es ist ja überhaupt interessant: Die Grünen als Oppositionspartei setzen sich als Verteidiger und Verfechter einer möglichst hohen Steuerpolitik ein. Das ist wirklich interessant. Aber was würde denn das bedeuten, die Anhebung ... (Abg. Sburny: Dass wir zum Beispiel die Studiengebühren finanzieren können!)

Wissen Sie, was das bedeuten würde, gerade auch für die Studenten, die Anhebung der Einheitswerte auf die Verkehrswerte? Das würde für jeden Mieter die Miete ver­teuern, auch für die Studenten in den Studentenwohnungen. Frau Kollegin, Sie wissen ganz genau, dass das übergewälzt wird. Das haben wir schon x-mal da diskutiert. Da­mit belasten Sie wieder nicht die Millionenerben, sondern jeden Mieter, jeden Eigentü­mer einer Eigentumswohnung, jeden Bauern, der ein Grundstück hat, belasten Sie mit dieser Forderung, die Einheitswerte auf die Verkehrswerte anzuheben. (Abg. Sburny: Das ist ein völliger Unsinn!) Also ich weiß wirklich nicht, wie man so eine Forderung unterstützen kann. (Beifall beim BZÖ.)

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen: Stimmen Sie die­sem Fristsetzungsantrag zu! Da sage ich jetzt aus demokratiepolitischer Sicht danke dafür, dass auch die Grünen hier mitgehen, auch wenn sie inhaltlich anderer Meinung sind. Und ich hoffe doch, dass wir hier eine Mehrheit zusammenbringen für eine rechtsstaatlich ordentliche Lösung, die Erbschafts- und Schenkungssteuer sofort abzu­schaffen. (Beifall beim BZÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 34/A der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 30. März 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.


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16.21.17Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 4 Minuten Wunsch­redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.21.37

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich setze jetzt fort mit dem Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im Regie­rungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im Besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes.

Ich finde, wir gehen damit wieder gemeinsam ein Stück weiter, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voranzutreiben. Wichtig ist uns als ÖVP, den Eltern echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Ich betone bewusst, Eltern, denn das Thema Kinderbe­treuung betrifft ja nicht nur uns Frauen, nein, sondern das muss ein gemeinsames Anliegen von Mann und Frau, also von der Familie sein, und wenn wir das schaffen, sind wir schon ein sehr großes Stück weiter.

Wahlfreiheit bedeutet für uns, die Eltern bei ihren individuellen Lebensentscheidungen zu unterstützen und dort zu helfen, wo es notwendig und sinnvoll ist. Mit einhergehen muss meiner Meinung nach aber auch ein gemeinsames Streben, für ein kinderfreund­licheres Klima in unserer Gesellschaft zu sorgen und sich immer aktiv dafür zu enga­gieren.

Wie notwendig das ist, zeigt ein kurzer Blick auf die aktuellen Geburtenraten. Laut Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, gibt es in Österreich derzeit leider weniger Kinder als im EU-Durchschnitt. So lag 2005 die Geburtenrate in Österreich bei 1,4 Pro­zent und im EU-Durchschnitt bei 1,52 Prozent. Lediglich in Polen war sie mit 1,24 Pro­zent am schlechtesten. Wir würden, um die Erhaltung der Bevölkerung in den Indust­rieländern langfristig zu sichern, eine Geburtenrate von ungefähr 2,1 Prozent brau­chen.

Ich denke, die Problematik, warum die Situation so ist, ist vielschichtig. Wir haben ja schon sehr viel darüber diskutiert. Es gilt nun gemeinsam diesen Trend lang- und mit­telfristig zu durchbrechen, jungen Menschen wieder Mut zum Kind zu machen. Es er­scheint mir daher notwendig und wichtig, alle notwendigen Unterstützungen zu geben, egal, für welchen Weg sich Mann oder Frau entscheidet. Es darf da kein Entweder-oder geben, keine Stigmatisierung in gute und in schlechte Mütter, Eltern – Stichwort Rabenmutter oder Heimchen am Herd, Stichwort Karrierefrau et cetera. Wir müssen versuchen, den Wiedereinstieg ins Berufsleben, wann immer er gewählt wird, für jeden gut möglich und mit der Kinderbetreuung vereinbar zu machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind da gefordert und haben die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die unter­schiedlichsten Familien- und Lebensformen zu schaffen, etwa die notwendigen Kinder­betreuungseinrichtungen anzubieten. An dieser Stelle möchte ich auch dezidiert anfü­gen, dass es notwendig ist, das Tagesmütternetz österreichweit auszubauen und hier für einen einheitlichen Ausbildungsstandard und für die sozialrechtliche Absicherung dieser Frauen, aber auch Männer, die sich dafür entscheiden, zu sorgen. Und was mir auch speziell wichtig ist: bei der Wirtschaft intensiv Lobbying für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu betreiben.

Als Kommunalpolitikerin weiß ich, wie wichtig diese Bedürfnisse sind und wie wichtig dieses Thema draußen ist. Kein Bürgermeister würde wieder gewählt werden, wenn er


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diese Probleme der Eltern nicht ernst nimmt und hier nicht tatkräftig Lösungen anbieten kann.

Noch eine Anmerkung dazu: Ich finde auch, dass dieses Thema ein sehr persönliches, ein sehr sensibles ist, aber auch ein wunderbares. Wir dürfen nicht immer nur von Fi­nanzen, den Problemen und Schwierigkeiten sprechen oder die Kleinen ausschließlich als künftige Steuer- und Pensionszahler sehen. Kinder zu haben ist meiner Meinung nach ein Privileg, eine persönliche Bereicherung, ein Glück, das ich bei jedem Lächeln meiner Tochter stets aufs Neue bewusst gemacht bekomme. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Um möglichst vielen Eltern eine unbeschwerte Elternschaft zu ermöglichen, gilt es für uns, ständig zu handeln. Wir haben ja schon in der letzten Legislaturperiode familien­politische Meilensteine gesetzt, mit der Einführung des Kindergeldes, mit der Familien­hospizkarenz, dem Recht auf Elternteilzeit oder mit der Verbesserung der Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten für die Pension.

Mit diesem vorliegenden Antrag gehen wir konsequent diesen bereits eingeschlagenen Weg zum Wohle unserer Familien weiter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich würde mir natürlich noch weitere Punkte wünschen, wie zum Beispiel die steuer­liche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten oder die Schaffung von steuerlichen Anreizen für familienfreundliche Betriebe, aber ein guter Weg ist eingeschlagen wor­den. Darüber freue ich mich sehr, und ich darf Sie alle auffordern, diesen Antrag zu unterstützen.

Dem Alternativ-Antrag der Grünen werden wir nicht unsere Zustimmung geben. Dazu hat meine Kollegin Ridi Steibl ja schon ausführlich Stellung genommen.

Abschließend bedanke ich mich bei der Frau Minister für die engagierte Arbeit in ihrem Ressort. Danke vielmals! (Beifall bei der ÖVP.)

16.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.27.37

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin Kdolsky, ich wünsche Ihnen in gesundheitlicher Hinsicht gute Besserung. Es war schon im Familienausschuss of­fensichtlich für Sie nicht leicht. Alles Gute!

Ich wünsche Ihnen auch in Ihrem Ressort inhaltlich viel Erfolg, denn ich habe wenig Anlass, Ihren Ausführungen, die Sie gemacht haben, aber auch nicht viel Anlass, den Ausführungen meiner Vorrednerin, der Frau Kollegin Eder-Gitschthaler, zu widerspre­chen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das erste Mal! Das gibt es ja nicht!) Aber – natürlich, das Aber kommt (Abg. Dr. Mitterlehner: Wie das Amen im Gebet!) – es geht nicht darum, Frau Kollegin, dass wir den jungen Menschen Mut machen sollten, sich auf Kinder ein­zulassen. Das ist das, was sie eigentlich nicht brauchen. Sie alle kennen die Unter­suchungen, die zeigen, wie sehr sich junge Menschen wünschen, Kinder zu haben, wie hoch der Kinderwunsch entwickelt ist – und wie sehr diese Menschen an den Realitä­ten scheitern. Und über das sollten wir uns unterhalten, nicht darüber, den Kinder­wunsch irgendwie zu pflegen und Mut zu machen. Das fehlt den jungen Menschen nicht!

Die Realität, der Unterbau, meine sehr geehrten Damen und Herren, ... (Abg. Morak: Haben Sie Kinder?) – Also, Herr Kollege Morak, die Frage: Haben Sie Kinder?, ist eine


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der dümmsten Fragen, die man anlässlich dieses Themas stellen kann! (Beifall bei den Grünen.) Wenn es Sie beruhigt: Ja, ich habe Kinder. Aber diese Frage hätte ich gerade von Ihrer Seite für entbehrlich gehalten, denn ich glaube, unabhängig davon, ob je­mand Kinder hat oder nicht, kann er sich zu diesem Thema zu Wort melden. – Gut, haben wir das geklärt, Herr Kollege Morak? (Abg. Morak: Ich hätte es nur gerne ge­wusst!)

Der Punkt ist nicht der fehlende Mut, sondern: Was bringt junge Menschen dazu, dass sie sich nicht auf Kinder einlassen? Was bringt junge Frauen dazu, dass sie ihren Kinderwunsch immer mehr nach hinten verschieben, bis 30, 35 oder 40 Jahre? (Abg. Dr. Mitterlehner: Bis 66!) Das sind die entscheidenden Fragen, und über die sollten Sie nachdenken – und nicht Zwischenrufe machen, die mit dem Thema eigentlich sehr wenig zu tun haben, außer dem Versuch, davon abzulenken.

Das ist eine spannende Frage. Hängt es nicht vielleicht mit den Umständen zusam­men, mit immer unsichereren Lebensverhältnissen für junge Menschen, auf die sie sich einlassen müssten, egal, ob sie wollen oder nicht? Hängt es nicht vielleicht damit zu­sammen, dass die jungen Leute irgendwo ein Stück mehr Lebenssicherheit haben wollen, damit sie sich auf Kinder einlassen? Schauen Sie sich die Lebensrealitäten von jungen Menschen an, wie das heutzutage ausschaut! – Ein prekäres Arbeitsverhältnis nach dem anderen! Und da verlangen Sie von den Leuten: Habt doch Mut, bringt doch Kinder auf die Welt, setzt die Kinder einfach wohin, es wird schon irgendwie gehen! – So verantwortungsvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind junge Menschen Gott sei Dank schon, dass sie das auch überlegen; zumindest die meisten.

Da wäre die Politik gefordert, Herr Kollege Morak! Man kann von den Menschen, gera­de von den jungen Menschen nicht ein immer höheres Ausmaß an Flexibilität verlan­gen, man kann auch nicht – wie das der Herr Bundeskanzler gemacht hat – eine immer höhere Mobilität, noch mehr Mobilität von den jungen Menschen verlangen und sagen, zwei oder drei Stunden Mobilität pro Arbeitsplatz und pro Tag sind zu wenig, sondern es braucht vier, fünf Stunden, auch das muss von den Menschen gefordert werden dürfen. Denken Sie darüber nach, was das in der Konsequenz bedeutet! Sollen diese Menschen mit ihren Familien in der Gegend herumziehen, sollen sie die Familien dort zurücklassen?

Wissen Sie, Herr Kollege Morak, wie die Arbeitsrealität beispielsweise von burgenlän­dischen Pendlerinnen ausschaut, die drei Stunden in der Früh zum „Billa“ und drei Stunden vom „Billa“ zurück ins Burgenland pendeln? – Und da heißt es: Es fehlt an Mut, es sind die Menschen, die noch mobiler werden müssen!? – Nein! Es sind die Umstände, und über die müssen wir nachdenken.

Wir müssen auch – da bin ich bei einem weiteren Thema – über das Kinderbetreu­ungsgeld nachdenken. Frau Bundesministerin, ich teile fast alle Ihre Ausführungen, aber wenn Sie und meine Vorrednerin sagen, das sei eine Erfolgsgeschichte, das sei ein Meilenstein, dann, bitte, sei mir ein kleiner Einspruch gestattet: Natürlich wird nie­mand etwas dagegen haben, wenn es statt vorher keine Leistung jetzt eine finanzielle Leistung gibt. Ja, es sei ihm und ihr vergönnt, aber messen wir doch das Kinderbe­treuungsgeld auch an den Zielen. Das Ziel war: Es soll einfach sein, eine einfache Leistung, es soll treffsicher sein, es soll die Väterbeteiligung fördern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Wiedereinstieg fördern. Frau Bundesministerin, ist es eine einfache Leistung? Wenn ich den Bericht, der Ihrem Ministerium vorliegt, lese, muss ich sagen: Nein, mit Sicherheit nicht!

Es ist administrativ so kompliziert, weil Ihre VorgängerInnen alles versumpert haben, was nur zu versumpern ist. Man hat das Kinderbetreuungsgeld in der Administration an die Gebietskrankenkasse angebunden. Hätte man es an das Finanzamt angebunden,


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hätte man sich manche Scherereien erspart. Die Frauen beziehungsweise auch die Männer, die das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, sagen: Es ist so kompli­ziert, ich verstehe die Bestimmungen nicht! Die Beratungsstellen sind überfordert, überlaufen. – Und da sagen Sie, eine Erfolgsgeschichte? – Man kommt mit der Aufklä­rung der Betroffenen nicht zusammen. – Da sagen Sie, eine Erfolgsgeschichte? – Mit­nichten!

Was sagen Sie noch: Es fördert den Wiedereinstieg der Frauen. – Wie wir inzwischen wissen, schaffen über 50 Prozent der Frauen den Wiedereinstieg nach Ende der Kin­derbetreuungsperiode nicht.

Sie sagen, es fördert die Väterbeteiligung. – Wissen Sie, was die Studie dazu sagt? Und da schaue ich gerade Sie an, Herr Kollege Grillitsch, weil das natürlich im bäuer­lichen Bereich ein besonderes Problem darstellt. Die Studie bemerkt dazu trocken, dass sich die Männer zwar am finanziellen Bezug beteiligen, aber gerade bei bestimm­ten Gruppen davon auszugehen ist, dass sie ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen. Be­treuen tun nach wie vor die Frauen, kassieren tun, wenn es möglich ist, die Männer.

Das führt auch zum Thema „Zuverdienstgrenze“. Ich verstehe die Skepsis all derer, die sagen: Wir können die Zuverdienstgrenze nicht einfach so aufheben, weil das natürlich Komplikationen bedeutet!, aber ich verstehe eines nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie kann es sein, dass ein Vorgänger der Frau Bundesministerin der Ge­bietskrankenkasse rechtswidrig eine Weisung erteilt, in der dieser Bundesminister sagt: Ihr braucht überhaupt nichts zu administrieren, ihr braucht weder zu erheben, wie viele über der Zuverdienstgrenze liegen, noch dürft ihr das kassieren!? Wir warten ab, weil wir wissen – so steht es in der Weisung –, dass es eine fünfjährige Verfallgrenze für das Inkasso im Zusammenhang mit der Zuverdienstgrenze gibt.

Da frage ich mich: Schauen wir zu, wie ein Ex-, meinetwegen ein Exbundesminister rechtswidrig Weisungen erteilen darf? Ist das möglich, dass man das einfach so zur Kenntnis nimmt, Herr Kollege Dolinschek? (Abg. Dolinschek: Ja!) Ja, es ist möglich, weil sich das BZÖ ganz offensichtlich daran gewöhnt hat, im rechtswidrigen Raum zu arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der Punkt, Frau Bundesministerin, wo Sie heute gesagt haben: Möglicherweise war die Handlung meines Vorgängers fahrlässig. – Dazu sage ich Ihnen: „Fahrlässig“ ist ein milder Begriff; das war meiner Ansicht nach nicht fahrlässig, sondern das war eine bewusste Rechtsverletzung des Bundesministers a. D. Herbert Haupt, und so etwas muss Konsequenzen haben. (Beifall bei den Grünen.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Grossmann; 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.36.16

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Ministerin­nen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich kann meinem Vorredner, Herrn Kollegem Öllinger, in vielen Punkten recht geben, insbesondere in einem Punkt: Wenn man Mut braucht, um sich für Kinder zu entscheiden, dann läuft wirklich irgendetwas falsch! Was die Menschen brauchen, ist Sicherheit, damit sie nicht all ihren Mut auf­bringen müssen, um ja zum Kind zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Regierungsprogramm, das ich für die SPÖ mitverhandeln durfte, enthält eine Viel­zahl von Verbesserungen, und vieles davon sind längst fällige Maßnahmen, die geeig­net sind, die Fehlsteuerungen der letzten Jahre zu korrigieren. Also von Erfolgsge­schichte würde ich in dem Bereich sicher nicht sprechen.


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Ziel ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und zwar für beide Elternteile. Verein­barkeit von Beruf und Familie ist kein ausschließliches Frauenthema; es soll im glei­chen Ausmaß ein Männerthema sein, wie es ein Frauenthema ist. Insgesamt ist es aber ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der an alle Kräfte des Staates geht, und mit der Flexibilisierung des Kindergeldes wird ein wesentlicher Schritt der Politik in Rich­tung Erfüllung dieses Auftrages gesetzt.

Dieser Auftrag, Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, ergeht aber auch ganz besonders an die Wirtschaft. Es kann nicht nur so sein, dass sich die Familien immer­fort an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen, es muss sich auch die Wirtschaft, sprich die Arbeitswelt, an die Bedürfnisse der Familien anpassen. Und das bitte ich ganz besonders bei der Bewertung der Zuverdienstgrenze zu berücksichtigen, Frau Kollegin Rosenkranz und auch Frau Kollegin Haubner.

Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern beobachtet man bei uns immer noch das Phänomen, dass nach der Geburt eines Kindes Mütter ihre Berufstätigkeit massiv re­duzieren oder ganz aufgeben und die Väter ihr berufliches Engagement eher aus­weiten. Die traditionelle Rollenverteilung – Vater ist gleich Ernährer, Mutter ist gleich Versorgerin – ist bei uns noch lange nicht überwunden. Das heißt, es sind nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen – wie das jetzt in einem ersten Schritt auch geschieht –, sondern es sind darüber hinaus auch bewusstseinsbildende Maß­nahmen unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund bin ich froh, dass heute auch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin Bures hier ist.

Der vorliegende Antrag enthält aber auch Aufträge an die Familien- und Jugendminis­terin, die jugendpolitischen Maßnahmen möglichst rasch in Angriff zu nehmen. Kinder­rechte sind zu stärken, wobei die Verankerung in der Verfassung im Rahmen der Neu­kodifizierung der Verfassung bereits auf Schiene ist. Die Verfassungsgruppe beim Bun­deskanzleramt arbeitet intensiv daran. Geplant ist die Verankerung von Kinder- und Jugendrechten als Grundrechte in der Verfassung, wobei selbstverständlich auch ein wirksamer Grundrechtsschutz gewährleistet sein muss. Die Rechte sind schnell hinge­schrieben – entscheidend ist, dass diese Rechte auch durchsetzbar sind. Das gehört wirklich sorgfältig ausgearbeitet, um nicht leere Phrasen zu produzieren, von denen es ohnehin schon genug gibt.

Eine große Aufgabe wird es sein – und das ist auch in dem Antrag enthalten –, für eine sinnvolle Reform und Vereinheitlichung des Jugendschutzes zu sorgen. Die derzeitige Situation ist absolut unzufriedenstellend. Viele Tatbestände sind im Jugendschutz überhaupt nicht geregelt, andere unzureichend, das meiste ist völlig zersplittert, sodass die Jugendlichen überhaupt keine Orientierung haben. Im Regierungsprogramm finden Sie, Frau Ministerin, eine Fülle von Aufgaben zur Verbesserung des Lebens von und mit Kindern und Jugendlichen. Ich wünsche den Ministerinnen viel Kraft und Erfolg bei der Umsetzung dieses ambitionierten Programms. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein; 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


16.40.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Mi­nisterinnen! Hohes Haus! Frau Minister Kdolsky hat heute zu Recht gesagt, das Kin­derbetreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell. Das sehen wir auch so. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Es war die größte familienpolitische Errungenschaft über­haupt in der Zweiten Republik. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)


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Wenn wir jetzt allerdings von dieser neuen rot-schwarzen Regierung hören, dass die Flexibilisierung so etwas Großartiges sein soll, dann sage ich Ihnen: Das ist ein Rück­schritt, ein Rückschritt in die Zeit vor 2000, ein Rückschritt in die alte große Koalition.

Wir von der FPÖ haben immer schon verlangt, dass die Zuverdienstgrenze fallen soll. Damals ist es uns leider nicht gelungen, schon damals hat die ÖVP ihre unsoziale Handschrift hier hinterlegt. Wenn sich dann heute Frau Dr. Eder-Gitschthaler hier her­stellt und sagt: Wir brauchen ein kinderfreundliches Klima, junge Menschen brauchen den Mut zum Kind!, dann frage ich mich schon: Wo ist die Flexibilisierung, wo bringt die das kinderfreundliche Klima?

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Frauen/Familien die Kinder bis zumindest zu einem Alter von zweieinhalb Jahren selbst betreuen können – mit Ihrer neuen Rege­lung ist nach 18 Monaten Schluss! Das heißt, es kommt hier zu einer absoluten Verkür­zung des Bezugszeitraums, und damit bleibt die Frage offen: Was machen Familien, was machen Frauen mit ihren Kindern nach diesem Zeitraum? Was machen sie mit den Eineinhalbjährigen? Sie bleiben auch jegliche Antwort schuldig auf die Fragen: Wo werden diese Kinder untergebracht? Wie schaut es aus mit Kinderbetreuungseinrich­tungen für diese Kleinstkinder? Das Einzige, das ich an Antwort höre, ist: Wir brauchen vermehrt Kinderbetreuungseinrichtungen nach dem Barcelona-Prinzip. Das Barce­lona-Prinzip ist aber ein Wirtschaftsübereinkommen, das hat eigentlich weniger zu tun mit den Bedürfnissen von Kindern.

Wir von der FPÖ fordern nicht nur den Wegfall der Zuverdienstgrenzen, wir wollen auch eine schrittweise Anhebung des Kinderbetreuungsgeldes bis hin zum sechsten Lebensjahr des Kindes, und das für jedes Kind. Wir sind außerdem der Meinung, Transferleistungen, Familientransferleistungen haben nur für österreichische Staats­bürger zu gelten und nicht nach einem Gießkannenprinzip auch für alle Ausländer, die hier in Österreich leben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Aber zahlen dürfen sie schon, die ausländischen Bürger – oder?) Es muss einfach Unterschiede geben zwi­schen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern, Herr Kollege Öllinger, das ist einfach so.

Wenn ich mir überlege, dass Sie heute von einer „Sicherheit“ gesprochen haben, Herr Kollege: Sicherheit gibt das Kinderbetreuungsgeld für drei Jahre. Wenn die Mütter wissen, sie können drei Jahre lang Kindergeld beziehen, dann, glaube ich, ist das ein ganz guter Sicherheitspolster für die Familien. (Abg. Öllinger: Sind Sie auch für die Apartheid?) Für die Apartheid? – Das hat nichts mit Apartheid zu tun, Herr Kollege Öllinger. Ihre Kollegin Weinzinger beklagt, dass Homosexuelle kein Kinderbetreuungs­geld erhalten, das verstehe sie nicht. Ich sage Ihnen ehrlich, die Antwort ist ganz ein­fach: Homosexuelle können keine Kinder zeugen, daher haben sie bis heute auch nicht die Voraussetzungen erfüllt, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Strache: Man kann nicht Ungleiches mit Gleichem bemessen!)

Nun ein Wort zu Ihnen, Frau Minister Kdolsky! Ihre Ideen, dass Sie jetzt das Kindergeld den Eltern nicht mehr direkt ausbezahlen wollen, sondern das Geld direkt Kinderbe­treuungsstätten oder Horte bekommen sollen, halten wir für vollkommen inakzeptabel. Das Kindergeld wurde eingeführt, um die Eltern die Entscheidung selbst treffen zu lassen: Möchte ich damit eine Kinderbetreuungseinrichtung bezahlen, möchte ich eine Tagesmutter bezahlen, betreue ich mein Kind selbst? – Diese Entscheidung soll schon weiterhin bei den Eltern liegen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist Flexibili­tät!)

Frau Minister, es wäre, glaube ich, wichtiger, Sie würden Ihren Kollegen von Ihrem Koalitionspartner SPÖ einmal klarmachen, dass es entsprechende Kinderbetreuungs­einrichtungen braucht. Dieses ganze Herumgerede allein hilft nicht weiter. Ich bringe


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Ihnen ein Beispiel: Wien. Herr Bürgermeister Häupl hat in Wien die Ladenöffnungszei­ten teilliberalisiert – die Kindergärten schließen aber nach wie vor pünktlich. Das sind Realitäten, die sich nicht unbedingt am Bedarf der Menschen orientieren.

Weiters finde ich Ihre Aussagen – ich habe es Ihnen schon im Familienausschuss ge­sagt – etwas befremdend, wenn Sie meinen, Karenzgeld in der Höhe von 730 €, wie das grüne Modell das vorsieht, ist für Sie nicht akzeptabel, das würde Frauen davon abhalten, wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen.

Oder Ihre Aussagen in einer Pressekonferenz: Frauen müssen schnell wieder in den Beruf einsteigen, andernfalls geht der Wirtschaft ein hohes Kapital verloren. Mit der Er­höhung des Kindergeldes bei Inanspruchnahme eines kürzeren Zeitraumes habe man dementsprechend gehandelt.

Frau Minister, falls Sie es nicht genau wissen oder vergessen haben: Sie sind Fami­lienministerin und nicht Wirtschaftsministerin! Das heißt, Sie sollten sich um die Kinder und nicht um das Wirtschaftspotential der Frauen kümmern. (Abg. Steibl: Aber Fami­lienpolitik ist auch Wirtschaftspolitik! Das habt ihr noch nicht begriffen, oder?) Frau Kol­legin Steibl, das ist sehr nett, was Sie da sagen. Es ist klar, die ÖVP hat sich als Fami­lienpartei vollkommen disqualifiziert. (Beifall bei der FPÖ.) Die ÖVP lebt nach dem Motto: Frauen sollen Kinder gebären, abschieben in den Arbeitsprozess. – Das ist Ka­pitalismus pur, Frau Kollegin Steibl! Das ist Kapitalismus pur, den Sie hier propagieren. Das ist die ÖVP à la 2007. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau das haben wir heute schon von Ihrem Kollegen, dem Herrn Finanzminister, ge­hört. Er hat in seiner Budgetrede zu den Familien nichts anderes zu sagen gehabt als: In eine Familie wird man geboren, in einer Familie wächst man auf. – No na net! Wenn das alles ist, was die ÖVP zum Thema „Familie“ beizutragen hat, dann, muss ich Ihnen schon sagen, hat die ÖVP wirklich jeden Anspruch auf Familienpolitik verloren.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem auf der Regierungsbank, ich möchte Ihnen schon eines sagen: Es gibt eine Studie, das ist die sogenannte Gisser-Studie von der Akademie der Wissenschaften, die Müttern und auch Vätern die Frage gestellt hat: Wie würden Sie Ihr Kind am liebsten betreut wissen – fernab sämtlicher ökonomischer Zwänge? 49 Prozent aller Eltern möchten die Kinder selbst betreuen, und zwar bis zum Schuleintritt. Das ist immerhin nahezu die Hälfte aller Österreicher. Ich bin der Mei­nung, das sollten wir respektieren, das sollten wir fördern. Geben wir doch den Fami­lien die Möglichkeit, ihre Kinder selbst so zu betreuen, wie sie es sich wünschen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Das neue Kinderbetreuungsmodell wird jetzt vielleicht flexibler, auf jeden Fall wird es auf einen kürzeren Zeitraum ausgerichtet. Es werden vor allem die Verwaltungskosten ansteigen. Ich würde meinen: Nehmen wir das Geld, das diese Verwaltungskosten ausmacht, geben wir es den Familien zurück und belassen wir das Kindergeld, wie es ist! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort; 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.47.48

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu meiner Vorrednerin Folgendes: Das gesamte State­ment, gerade zum Schluss, war ein Widerspruch in sich! Sie kritisieren auf der einen Seite das Familienbild der ÖVP, indem Sie sagen, wir wollen alle Frauen sofort nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf schicken. – Wenn alle Frauen zu Hause sein sollten, dann müsste man sich eigentlich die Frage stellen: Was machen Sie hier,


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was machen all die Frauen hier? Wir müssten eigentlich zu Hause sein und dürften uns gar nicht hierher ans Rednerpult stellen (Beifall bei der ÖVP); auch Sie nicht (in Rich­tung FPÖ), wenn Sie Ihrem eigenen Familienbild folgen wollen.

Sie reden gleichzeitig von der Wahlfreiheit und sagen, der Zeitraum für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wird auf jeden Fall verkürzt. – Das ist nicht wahr, denn genau das ist die Wahlfreiheit! All jene, die sich dafür entscheiden, das Kinderbetreuungsgeld für eine kürzere Zeit und dafür in einem höheren Ausmaß zu beziehen, haben die Mög­lichkeit, das zu tun. Also sprechen Sie nicht von dem einen, wobei Sie eigentlich das andere meinen! Unterm Strich muss man den Eindruck haben, dass Sie keine Ahnung haben.

Ich möchte auch zum Kapitel „Jugend“ etwas sagen, das natürlich auch im Familienbe­reich enthalten ist und den Antrag, der heute hier zur Diskussion steht, auch ausmacht. Ich bin der Frau Bundesministerin sehr dankbar, zumal sie ja ein sehr großes Ressort hat, dass sie nicht allein Gesundheits- und Familienthemen in Angriff nimmt, sondern dass sie sich sehr wohl auch um die Interessen der Kinder und der Jugendlichen küm­mert, die ich doch als die am meisten zu fördernden Glieder unserer Gesellschaft er­achte.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an das anschließen, was die Jugendsprecherin der SPÖ, Frau Grossmann, schon gesagt hat: Einer der zentralsten Punkte sind natür­lich die Kinderrechte, die mit einfacher Mehrheit ratifiziert worden sind, wenn es jetzt darum geht, diese in der Verfassung zu verankern. Wenn sich die im BKA eingerichtete Expertengruppe schon selbst auch die Deadline gesetzt hat, bis Ende Juni einen Vor­schlag zu machen, dann gilt es, das auch möglichst rasch hier im Parlament zu disku­tieren und zu verabschieden.

Aber auch bei der Diskussion rund um die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes muss es vor allem darum gehen, angesichts der Probleme, die wir in Österreich ha­ben – voranstellen möchte ich aber, dass sie nicht dadurch zu lösen sind, Jugendliche zu kriminalisieren, sondern vielmehr dadurch, sie zu unterstützen, wie zum Beispiel bei Alkohol- und Drogenmissbrauch –, dass gerade ein neues Jugendschutzgesetz auch sehr, sehr stark in Richtung Prävention orientiert sein muss und auch hinterfragen muss, wie denn eigentlich Jugendliche an Nikotin, an Alkohol et cetera herankommen. Das beste Jugendschutzgesetz nützt uns nichts, wenn es nicht kontrolliert wird, wenn es nicht exekutiert wird, und das Problem ist schon gar nicht damit lösbar, dass man darüber philosophiert, ob die Jugend von heute eigentlich verwahrlost ist und unserer Zukunft dadurch der Niedergang droht.

Ich unterstütze daher die Vorschläge, die die Frau Bundesministerin schon gemacht hat: im Rahmen einer Harmonisierung Parameter zu finden, die nicht nur per Gesetz vereinheitlicht werden, sondern die dann auch kontrolliert werden müssen – da gehört der Handel mit einbezogen, da gehört die Gastronomie mit einbezogen und letztendlich auch Erziehungsberechtigte, die ja die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen tragen.

Zu guter Letzt – das möchte ich abschließend noch sagen – bin ich sehr froh, dass in diesem Regierungsprogramm auch die Herabsetzung des Wahlalters verankert wurde. In Zukunft haben auch 16-Jährige die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Ich hoffe, dass sich in Zukunft alle Parteien nicht nur mit dem Wahlrecht auf aktiver Seite be­schäftigen, sondern auch was die passive Seite betrifft. Ich würde mich freuen, wenn in Zukunft auch mehr Jugendvertreter Mitglied dieses Hohen Hauses sein könnten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 143

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.52.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen Ministerinnen! Ich glaube, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld eine große Errungenschaft gelungen ist. Die Regelung ist jetzt mehr als vier Jahre lang in Kraft, und es gibt heute keine Fraktion mehr in diesem Hohen Haus, die sagt – wie es eben zu Beginn war –, dieses Kinderbetreuungsgeld sei nicht finanzierbar, sei nicht umsetzbar, entspreche nicht den Gegebenheiten, Kinderbetreuungsgeld heiße nur: Frauen zurück an den Herd! – Dass es diesbezüglich einen gewissen Gesinnungswan­del gegeben hat, das ist schon einmal ein großer Fortschritt.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld hat sozusagen ein gewisser Paradigmenwechsel statt­gefunden, denn vom ursprünglichen Karenzgeld, das ja eine Versicherungsleistung war, hin zu einer echten Familienleistung, das war schon ein enormer Schritt. Das war, wie heute schon gesagt worden ist, sozusagen ein Meilenstein in der Familienpolitik. Die Wahlfreiheit, ob die Mutter zu Hause bleibt oder Mutter und Vater zu beiden Teilen oder ob die Familien ihre Kinder in die Kinderkrippe geben – wo wir im Übrigen in Ös­terreich einen großen Nachholbedarf haben, vor allem bei der Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr –, einer Tagesmutter oder einem Kindergarten oder einem Kinderhort zur Betreuung übergeben, diese Wahlfreiheit ist mit dem Kinderbetreuungs­geld ganz einfach gegeben.

Es haben heute nicht nur unselbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, Karenzgeld zu beziehen, sondern es bekommen alle das Kinderbetreuungsgeld – egal, ob es sich um eine Schülerin handelt, eine Studentin, eine Bäuerin oder eine selbständig Erwerbs­tätige. Und das war eigentlich dieser weitläufige Schritt dabei.

Jetzt kann man immer darüber diskutieren: Wie kann man irgendetwas im Laufe der Zeit verbessern?, denn die Zeit bleibt ja nicht stehen. Wir haben immer wieder Hand­lungsbedarf, etwas zu verbessern. Wenn man heute hergeht und zum Teil diese Zeit­dauer verkürzt, praktisch das Kinderbetreuungsgeld in derselben Höhe für die halbe Zeit ausbezahlt, so kann ich dem schon einiges abgewinnen, dass man dadurch das Ganze flexibel gestaltet, wenn die Mütter dann bessere Möglichkeiten haben, ihren Be­ruf auch weiterhin auszuüben, und eben die Chance besteht, Familie und Beruf leichter zu vereinbaren. Gar keine Frage! Wir haben allerdings ein großes Hemmnis, und das ist die Zuverdienstgrenze. Diese war eigentlich immer ein Hemmnis. Wir vom BZÖ waren von Anfang an immer gegen eine Zuverdienstgrenze, weil wir gewusst haben, dass das einfach schwer zu administrieren ist, ein großer Aufwand ist und nur eine gewisse Effizienz bringen wird.

Es gibt natürlich gewisse Unterschiede. Wenn jemand unselbständig erwerbstätig ist, so steht alles auf dem Lohnzettel, und es ist jedes Jahr nachvollziehbar, wie viel Ein­kommen man hat. Bei den selbständig Erwerbstätigen ist das schon viel schwieriger, denn hier verteilt sich das oft auf mehrere Jahre, und dann ist das schwer zu administ­rieren. Deswegen verstehe ich die ÖVP nicht, dass sie jahrelang immer gemauert hat und einfach nicht wollte, dass wir diese Zuverdienstgrenze wegbringen. Das verstehe ich einfach nicht, weil sehr viele Bäuerinnen und auch selbständig erwerbstätige Mütter genau in diese Regelung hineinfallen. Das sind doch genau jene Leute, für die Sie sich sonst auch besonders in die Bresche werfen.

Ich glaube, diese Zuverdienstgrenze gehört ganz einfach aufgehoben, denn sie schafft Rechtsunsicherheit, sie verunsichert die Familien und ist eigentlich auch durch nichts gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist einfach nicht ge­rechtfertigt, Frau Kollegin!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 144

Wenn ich mir so anschaue, was da jetzt diskutiert wird über die Weisung des ehemali­gen Vizekanzlers Herbert Haupt als Sozialminister, der gesagt hat, jetzt haben wir fünf Jahre lang Zeit, da geben wir die Weisung hinaus, dass das praktisch nicht administ­riert wird: Das ist ein irrsinnig hoher bürokratischer Aufwand, Herr Kollege Öllinger, darüber musst du dir einmal im Klaren sein! Und wenn du von Fahrlässigkeit sprichst: Weißt du, was fahrlässig ist? – So wie ihr von den Grünen bei der Familienpolitik agiert, das ist fahrlässig! Das möchte ich hier einmal unterstreichen. Ja, so ist es! (Bei­fall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht hier also weniger um das Kinderbetreuungsgeld, sondern vielmehr um den Zu­schuss – um den Zuschuss! –, dort ist nämlich das große Problem. Und dieses Pro­blem hat schon vor dem Jahr 2000 bestanden! Damals ist auch, wenn ein Übergenuss da war, nichts zurückgefordert worden. Damals waren die SPÖ und die ÖVP in einer Koalition und haben das nicht gemacht. Es ist dann hinterher aufgehoben worden, sodass hier nichts zurückgefordert wird – und somit befinden wir uns im selben Boot: Wir haben nichts anderes als dasselbe verlangt. Genau darum geht es, Herr Kollege Öllinger! Ich plädiere dafür, dass wir diese Zuverdienstgrenze ganz einfach ein für alle Mal aufheben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bin auch dafür, dass wir das Kinderbetreuungsgeld im Laufe der Zeit ganz einfach valorisieren – auch das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, in diese Richtung sollten wir weiterarbeiten.

Es sind ja viele, viele Maßnahmen in der Vergangenheit gesetzt worden: Frau Bundes­ministerin, Sie brauchen nur dort anzusetzen, wo wir in den letzten Jahren begonnen haben! Wenn Sie sich genauer informieren in Ihren Sektionen, dann werden Sie auch sehen, dass es ausgezeichnet funktioniert hat. Sie brauchen nur dort weiterzuarbeiten, wo wir begonnen haben. (Beifall beim BZÖ.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Abgeordnete Binder-Maier am Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.58.16

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Familien, es geht um die Menschen, die mit Kindern leben, die Kinder betreuen, Kinder umsorgen. Es geht aber auch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und es geht auch um ein Stück Teilhaben-Können an unserer Gesellschaft, und es geht um partnerschaftliche Teilung der Erziehungsarbeit. Deshalb, denke ich, ist es notwendig, dass dieses Kin­dergeld, so wie wir es jetzt haben, verändert wird, und die laufenden Debatten zeigen es. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht darum, dass das Kindergeld flexibler wird. Das heißt, dass, wenn ich es kürzer beziehe, ich dadurch ein höheres „Einkommen“ – unter Anführungszeichen – habe. Es geht auch – so wie der Vorschlag von Ministerin Bures – um eine Anpassung der Kin­dergeld-Regelung für Alleinerziehende an jene von Paaren; auch das wäre gerecht und fair. Und es geht vor allen Dingen darum, meine Damen und Herren, dass der Blick in die Zukunft gerichtet wird und nicht in die Vergangenheit, so wie eine meiner Vorredne­rinnen das gemacht hat.

Flexibilisierung ist ein erster Schritt, der kleinste oder größte gemeinsame Nenner – man kann noch über vieles diskutieren. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Überlegung und Anregung, die Zuverdienstgrenze gänzlich abzuschaffen und statt dessen die Wochenarbeitszeit zu reduzieren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 145

Ich denke, wir haben viele Ideen, wir haben viele Anregungen. Wir sind bereit, und ich freue mich schon auf eine konstruktive Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.00.19

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir heute hier die Möglichkeit haben, eine so wichtige – nämlich frauen- und familienpoli­tische – Diskussion zu führen und dass das Parlament diese Initiative ergriffen hat.

Es liegt die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes auf dem Tisch. Viele Rednerin­nen und Redner hier im Haus haben ja schon darauf hingewiesen, dass es massive Fehlentwicklungen gegeben hat und dass – wie wir heute auf Grund der Evaluierung wissen – die guten Vorsätze und Zielvorgaben, die mit der Einführung des Kindergel­des formuliert wurden, in keinem Fall auch wirklich erreicht wurden. Ich denke, man evaluiert Regelungen nicht, um dann die Augen davor zu verschließen, sondern um die Konsequenzen daraus zu ziehen und um Verbesserungen anzubringen. (Abg. Amon: Wo sind die „massiven Fehlentwicklungen“? Abg. Steibl: Frau Minister! „Massive Fehlentwicklungen“ hat es nicht gegeben, das muss ich schon sagen!)

Ich bin daher auch sehr froh darüber, dass es gelungen ist, mit, glaube ich, großer Mehrheit – so habe ich den Eindruck aus der Debatte – den Reformbedarf beim Kin­dergeldbezug zu erkennen, und dass es auch gelungen ist, mit, denke ich, einer noch breiteren Mehrheit die Notwendigkeit von mehr Flexibilität beim Kindergeld zu erken­nen und diese auch tatsächlich umzusetzen, damit wir die Wahlmöglichkeit eröffnen und die Familien nach ihren eigenen Bedürfnissen selbst entscheiden lassen, wie lan­ge sie aus dem Beruf aussteigen wollen, wie lange sie sich der Kinderbetreuung wid­men wollen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Da gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich 15 und drei Monate oder 30 und sechs Monate, und die Familien können entscheiden, was in ihrer Lebenssituation für sie das Beste ist, und das finde ich auch gut so.

Ich denke auch, dass es gut ist, dass wir die Anreize mit zusätzlichen Monaten haben, um die Väterbeteiligung ein bisschen in Schwung zu bringen. Wir wissen: Nur 3,4 Pro­zent der KindergeldbezieherInnen sind Männer. Das ist viel zu wenig. Die Flexibilisie­rung des Kindergeldes ist auch für die Väter eine große Chance, das Kindergeld mit einem höheren Bezug vielleicht doch in Anspruch nehmen zu können. Daher halte ich sehr viel von diesen zusätzlichen Anreizen.

Lassen Sie mich aber Folgendes sagen, weil mir natürlich auch die Alleinerzieherinnen sehr am Herzen liegen. – Das sind Frauen, die in einer ganz besonders schwierigen Lebenssituation, nämlich allein mit Kleinstkindern, sind. Alleinerzieherinnen sind für die Kinder Vater und Mutter gleichzeitig.

Ich glaube und hoffe, dass wir in dieser guten Diskussion, die wir heute hier geführt haben, und in einem guten Klima vielleicht dazu kommen zu sagen: Wir verwehren die­sen zweiten Teil – nämlich zum Beispiel die drei Monate bei den 15 plus drei – den Alleinerzieherinnen nicht, weil sie nämlich Mutter und Vater gleichzeitig sind. Das ist ein Impuls, den ich auch noch für die weitere Diskussion mitgeben wollte. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Steibl: Es gibt ja jetzt schon den Zuschuss zum Kinderbetreuungs­geld!)

Ich hoffe, wie gesagt, dass wir es mit der Flexibilisierung des Kindergeldes und mit der größeren Wahlmöglichkeit auch schaffen, mehr Väterbeteiligung zu erreichen und die


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Väter auch stärker mit einzubeziehen. Das flexible Kindergeld ist eine erste große Maßnahme vor allem zur Unterstützung von Alleinerzieherinnen, weil es sich allein­erziehende junge Mütter in der Regel gar nicht leisten konnten, 30 Monate mit 426 € im Monat plus einem Zuschlag zu Hause zu bleiben. Alleinerziehende waren die, die in der Regel früher wieder in den Beruf zurückgekehrt sind und in der Vergangenheit das Geld verloren haben, das wir ihnen jetzt wieder zurückgeben wollen.

Vielleicht noch ein Punkt, der mir ganz wichtig ist: Die Wahlmöglichkeit, die wir den jun­gen Familien mit der Flexibilisierung jetzt erfreulicherweise geben werden, gibt es aber nur dann, wenn die Familien auch wissen, dass es nachher einen guten Betreuungs­platz gibt, dass die Kinder nachher gut aufgehoben sind, wenn die Eltern wieder in den Beruf zurückkehren.

Daher war es eine gute und richtige Entscheidung der Bundesregierung, dass wir ge­sagt haben, mit der Flexibilisierung des Kindergeldes muss es jetzt auch einen Schub beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Es muss mit der Flexibilisie­rung des Kindergeldes vor allem auch das Angebot für die Betreuung der unter dreijäh­rigen Kinder steigen.

Wir haben das im Regierungsübereinkommen in enger Kooperation mit vielen Landes­hauptleuten, die ja dafür zuständig sind, auch fixiert, und ich hoffe, dass wir nach die­ser Vereinbarung – und auch den vielen medialen Ankündigungen, die gemacht wur­den – jetzt rasch zu einem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen kommen. Das betrifft sowohl die Quantität der Kinderbetreuungseinrichtungen als auch die Qualität der Kinderbetreuung.

Ein Satz vielleicht noch zu der Behauptung, es wäre nur ein Ziel der Wirtschaft, dass Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden: Wir sehen es in allen vergleichbaren Ländern innerhalb der Europäischen Union: Dort, wo das Barcelona-Ziel erfüllt und übererfüllt wird, dort, wo Familien Kinderbetreuungseinrichtungen in hoher Qualität und großer Dichte zur Verfügung gestellt werden, dort ist die Frauenerwerbsquote höher, dort besteht eine geringere Frauenarmut und dort ist die Geburtenrate höher.

Wenn nämlich Beruf und Familie vereinbar sind, dann können sich Familien leichter auch für Kinder entscheiden. Es gibt kein Entweder-oder, sondern das Ja zu den Kin­dern ist, wenn das Betreuungsangebot stimmt, auch ein einfacheres. – Wir sehen das im europäischen Vergleich.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung und auch mit dem Parlament, und ich freue mich, dass wir jetzt erstens einmal die Flexibilisierung des Kindergeldes und diese Reform sofort in Angriff nehmen und in Folge sofort den Aus­bau der Kinderbetreuung, den wir ja gemeinsam vereinbart haben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.06.29

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Herr Präsident! Die Frauen Ministerinnen! Hohes Haus! Als Erstes möchte ich gleich darauf eingehen, was die Frau Minister gerade von wegen schnell verwirklichen und so gesagt hat. Leider ist ja die Flexibilisie­rung erst mit 1. Jänner 2008 möglich. Das ist für uns nicht ganz nachvollziehbar. Was in dem Entschließungsantrag auch steht, ist, die notwendigen Maßnahmen möglichst rasch zu verwirklichen, diese Anliegen von Familien bestmöglich zu unterstützen und in anderen Politikbereichen zu berücksichtigen.


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Bevor ich jetzt direkt auf das Kinderbetreuungsgeld eingehe, möchte ich zu den Aus­führungen von Frau Kollegin Fuhrmann und auch von Frau Kollegin Grossmann zum Thema Familienpolitik etwas sagen: Ich finde das ganz interessant, wenn Sie jetzt von der Kinderrechtskonvention sprechen, von der Erhebung von Kinderrechten in den Ver­fassungsrang, von der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre: Das steht in Ihrem Re­gierungsprogramm. Seit Oktober gibt es dazu Anträge. Sie bräuchten es nur nicht zu vertagen beziehungsweise zu behandeln und zu beschließen. – Dann hätten wir das schon. (Abg. Steibl: Die Wortwahl ist nicht ganz richtig!)

Noch dazu hätte das folgenden Riesenvorteil: Ich lasse mir schon einreden, dass ge­wisse Beschlüsse unmöglich sind, bevor das Budget da ist. Die Wahlaltersenkung hätte aber zum Beispiel nichts gekostet, ebenso die Erhebung der Kinderrechte in den Verfassungsrang. Das wurde von den SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten im Familienaus­schuss so abgestimmt, dass es auf hoffentlich einmal wiedersehen vertagt wurde. Also dafür, dass wir damit nicht weiterkommen und dass es nicht schneller geht, müssen Sie selbst die Verantwortung übernehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt aber zum Kinderbetreuungsgeld: Ich finde das ja sehr interessant, welch seltsa­me Familienbilder hier teilweise ausgebreitet werden. Ich glaube einfach, dass Familie etwas ganz Individuelles ist. Sie lässt sich heutzutage nicht mehr in dieses Schema drücken, wie es vielleicht FPÖ und BZÖ sehr gerne hätten (Widerspruch bei der FPÖ), so mit Mama und Papa und den Kindern, alle sind zu Hause, der Papa verdient genug dafür, dass alle gut versorgt sind, und die Frau hat keinerlei Probleme, später einmal eine Pension zu bekommen. (Abg. Gahr: Schwarzmalerei!) Die Frau hat keinerlei Pro­bleme, nach zweieinhalb Jahren Kinderbetreuungsgeld einen Job zu bekommen, weil sie bleibt ja ohnehin gerne zu Hause. Es ist ja alles kein Problem. (Abg. Gahr: Wir kön­nen viel tun!)

Es tut mir leid, ich weiß nicht, wo Sie leben. Ich kenne viele Frauen, und diese vielen Frauen befinden sich in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. Die glücklichen Fa­milien werden leider immer seltener. Und das liegt nicht daran, dass Ihr Kindergeld so eine hervorragende Methode war, den Familien etwas Gutes zu tun. – Es tut mir leid.

Dass die Frauen das selbstverständlich nehmen, weil sie wenigstens irgendetwas be­kommen – das Karenzgeld wurde ja im Gegenzug abgeschafft –, ist nur natürlich. Das ist aber kein Beweis für den großen Erfolg dieser Angelegenheit.

Die Eltern, die eine kürzere Karenzvariante in Anspruch nehmen werden – und ich sage gleich dazu, die Grünen sind unbedingt für eine Flexibilisierung des Kinderbetreu­ungsgeldes, allerdings geht sie uns noch viel zu wenig weit –, werden einen geringeren Gesamtbezug haben. – Das halten wir für nicht vertretbar. (Abg. Steibl: Alleinerziehe­rinnen bekommen ja den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld! Das müssen Sie ja auch wissen!)

Was die Frau Ministerin auch selbst schon kritisch angemerkt hat: Alleinerzieherinnen werden benachteiligt. Sie werden über kürzere Zeit die Möglichkeit haben, dieses Kin­derbetreuungsgeld zu bekommen. Das ist eine Schlechterstellung für Alleinerzieherin­nen beziehungsweise eine Noch-immer-nicht-Verbesserung des Kinderbetreuungsgel­des.

Was mit dieser Flexibilisierung auch nicht geschafft wurde, ist, endlich diese seltsame Gegebenheit abzustellen, dass Mütter – oder auch Väter –, die sich dafür entscheiden, länger zu Hause zu bleiben, nicht die Chance haben, auch nach dem zweiten Geburts­tag des Kindes wieder in den Beruf zurückzukehren.

Angesichts der Tatsache, dass die Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich gerade einmal bei 11 Prozent liegt – und die werden auch großteils in An-


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spruch genommen (Abg. Steibl: Unter drei Jahren! Richtig sprechen!) –, frage ich mich, wo die Mütter, die 18 Monate in Anspruch nehmen werden, ihre Kinder dann hin­geben werden. Bis 1. Jänner 2008, fürchte ich, werden Ihnen diese Rahmenbedingun­gen, die Sie großartig ankündigen, leider nicht gelingen. (Beifall bei den Grünen.)

17.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Einwall­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.11.01

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen – wenn man das so sagt! (Heiterkeit und Rufe bei der SPÖ: Das sagt man so!) Hohes Haus! Zuallererst möchte ich einmal ganz klar festhal­ten, dass dieser Entschließungsantrag unserer Fraktion ein großes Anliegen ist, weil er noch einmal die im Regierungsprogramm stehenden politischen Familienmaßnahmen dokumentiert und diese unterstützt.

Weiters muss ich selbst als junger Vater feststellen und festhalten, dass die Flexibilisie­rung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes sehr wohl ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung der Familienpolitik ist, da gerade junge Familien und auch junge Eltern – Mutter und Vater – in den Genuss einer weiteren Wahlmöglichkeit kom­men. Das bitte ich einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich muss schon festhalten, dass nicht jede Mutter, jeder Vater gerne arbeiten gehen möchte oder – umgekehrt gesagt – jede Mutter, jeder Vater gerne zu Hause bleiben möchte. Deswegen: Wahlfreiheit statt Zwang! – Das ist unsere Devise. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Es gäbe dazu noch vieles zu sagen. Vieles ist schon gesagt worden. Deswegen möchte ich, weil ich ja auch Jugendvertreter bin, noch ein bisschen auf den Über­schneidungsbereich mit den Jugendthemen zu sprechen kommen. Da ist mir schon auch die viel zitierte Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes ein Anliegen, denn ich komme aus dem Bezirk Murau, und da besteht immer wieder die Problematik, dass Jugendliche von Murau nach Friesach fahren und dort andere Rahmenbedingungen vorfinden als zu Hause. Aber das ist ja nicht nur in Murau oder in Friesach so, sondern auch in Mürzzuschlag oder in Gloggnitz.

Deswegen möchte ich mich einmal ausdrücklich bei der Frau Ministerin Kdolsky be­danken, dass sie so offensiv in dieses Thema geht, dass du dich bemühst, mit den Ländern – da sind wir alle aufgefordert, Frau Kollegin Grossmann, alle Ländervertre­ter! – einheitliche Bedingungen für die Jugendlichen zustande zu bekommen, weil sie brauchen Schutz und Sicherheit, sie brauchen Halt und klare Bedingungen. Da sage ich einmal danke für das Engagement! (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend vielleicht nicht ganz dazu, aber zum Demokratiepaket insgesamt, das ja nicht nur im Regierungsprogramm steht, sondern auch im Ministerrat schon beschlos­sen wurde: Da bitte ich die Fraktion der Sozialdemokraten, nicht zu zaudern und zu zögern, sondern runter von der Bremse zu gehen, das Demokratiepaket als Gesamtes zu beschließen und somit mit uns moderne und tolle Familien- und Jugendpolitik zu machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.13.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Ministerinnen! Ich betreibe aus zwei Gründen mit voller Überzeugung


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Familienpolitik: Erstens, weil ich selbst eine liebenswerte Frau und drei wunderbare Kinder habe und ich weiß, wie wichtig die Familie für den einzelnen Menschen ist. Und zweitens, weil ich die Familie für das höchste und schützenswürdigste Gut unseres Staates ansehe und funktionierende Familien der Kern unserer Gesellschaft und unse­res Staates sind. Somit muss es Aufgabe unseres Staates und der Regierung sein, alles zu tun, um Familiengründungen zu fördern und bestehende Familien zu unter­stützen.

Da sind wir beim Punkt: Es geht natürlich auch um eine ideologische Frage, und wenn mir die Frau Ministerin ausrichten lässt, dass wir ein verkorkstes Bild hätten, dass BZÖ und FPÖ zu sehr in der Vergangenheit schwelgen, dann sage ich, ich glaube, dass unser Modell und unsere Sicht der Dinge über Familien sehr wohl modern und zu­kunftsträchtig sind. Ich glaube, das muss man zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir auch über das Barcelona-Ziel sprechen: Das ist doch unglaublich, dass man junge Menschen den Familien entreißen will, dass man Kinder von null bis drei Jahren ihren Müttern entreißen will. – Das kann doch nicht ein Beispiel einer großen Kulturna­tion sein und ein Vorbild für Europa! Ich glaube, das ist völlig danebengegriffen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist wirklichkeitsfremd, was Sie sagen! Es entreißt ja niemand die Kinder ...! So ein Topfen!)

Zur vorgesehenen Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes möchte ich sagen: Es ist deswegen abzulehnen, weil es die Familien trennt, anstatt sie gerade in der Phase zusammenzulassen, wo das Kind die größtmögliche Nähe zur Mutter braucht. Durch die vorgesehene Flexibilisierung werden die Mütter ja geradezu dazu animiert, ihre Kin­der schon ab 15 Monaten alleine zu lassen und in irgendeine Betreuungseinrichtung abzuschieben. Das kann es wohl nicht sein! Das kann nicht der Sinn von Gesetzen sein.

Und auch zu Ihnen, Frau Minister Kdolsky: Sie haben uns vorhin einen Rat gegeben. Sie haben unserer Sprecherin Rosenkranz in einer sehr überheblichen Art und Weise einen Rat gegeben. Wenn Sie sich als Expertin hinstellen, die Ratschläge erteilt, so nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch unsere Frau Rosenkranz eine wirklich gute Ex­pertin ist und dass sie von Ihnen in ideologischen Fragen keine Ratschläge braucht! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist natürlich auch über die Valorisierungen schon gesprochen worden, und dazu möchte ich ein paar Zahlen vorbringen: Wenn wir uns ansehen, wie sich die Familien­beihilfe in den letzten Jahren entwickelt hat, dann stellen wir von 1990 bis 2006 eine In­flationsrate von 14,7 Prozent und eine Erhöhung der Familienbeihilfe von nur 11,5 Pro­zent fest. – Das bedeutet allein in diesen Jahren einen realen Wertverlust von 330 €.

Das Gleiche beim Kinderabsetzbetrag: In der Zeit von 2000 bis 2006 betrug die Inflati­onsrate 14,2 Prozent. Der Kinderabsetzbetrag wurde jedoch nicht erhöht. Das Kinder­betreuungsgeld wurde im Zeitraum von 2002 bis 2006 auch nicht erhöht. – In diesem Zeitraum gab es eine Inflationsrate von 9,2 Prozent.

Das heißt, nur in diesem Zeitraum von 2002 bis 2006 mussten Familien einen realen Verlust von umgerechnet 660 € hinnehmen, das heißt einen Verlust einer Riesen­summe – umgelegt 10 000 S – in einem Jahr für ein Kind. Das kann es doch nicht sein!

Die Freiheitliche Partei fordert also natürlich, dass diese Valorisierungen, diese Wert­anpassungen für Familienleistungen vorgenommen werden und dass die auch auto­matisch erfolgen. Es kann nicht sein, dass Familien zu Bettlern degradiert werden. Wir müssen Familien bei den Familienleistungen selbstverständlich auch regelmäßig Valo-


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risierungen zukommen lassen. – Sie bringen doch die Hauptleistung für dieses Land, für diesen Staat.

Es ist also die dringendste Aufgabe der neuen Bundesregierung, da einzugreifen, und wir fordern dringend, Automatismen einzuziehen, um den Familien die Möglichkeit zu geben, auch wirklich in die Zukunft zu schauen.

Das ist auch der Punkt: Es geht nicht nur darum, Gelder aufzutreiben, Gelder locker­zumachen. Es geht auch darum, eine Stimmung zu schaffen. Es geht darum, zu erken­nen, dass wir, wenn wir nicht dringend eine grundsätzliche Änderung und auch eine Änderung Ihres Familienbildes erreichen, Schiffbruch erleiden werden, weil wenn die Grünen sich jedes Mal, wenn es um Familien geht, nur um Homosexuelle und Lesben Sorgen machen, dann muss ich Ihnen sagen: Liebe Grüne, da seid ihr auf dem völlig falschen Dampfer, dann habt ihr keine Ahnung, was Familie bedeutet. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Schauen Sie sich die Zahlen an, wie die Beziehungen heute aussehen! Verwei­gern Sie nicht die Realität!)

Wir müssen zurückfinden zu konservativen Werten, die sich auch gut bewährt haben und die jahrtausendelang dazu geführt haben, dass es uns überhaupt gibt. Wenn Sie sich nicht vermehren wollen, ist es vielleicht auch kein Schaden für die Bevölkerung, aber lassen Sie bitte unseren Familienbildern auch ihre Geltung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.18.43

Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mi­nisterinnen! Hohes Haus! Es freut mich, heute meine erste Rede über Familienpolitik halten zu dürfen. Als 26-Jährige, als Frau, vor allem aber als Sozialdemokratin weiß ich, dass es bei der Familienpolitik um entscheidende Zukunftsfragen geht, um zentrale Fragen, wie wir leben werden und wie wir leben wollen.

Da, Kollegin Rosenkranz – sie ist nicht mehr da, dann Kollegin Belakowitsch –, muss endlich einmal Schluss sein mit dieser konservativen Strategie des Schlechten-Gewis­sens-Machens und der „Eigentlich sollen Frauen ja doch zu Hause bleiben“-Politik. – Das hatten wir die letzten sechs Jahre, und jetzt reicht es dann langsam einmal. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Die nächsten Jahre müssen geprägt sein von der Vision, dass Eltern selbst entschei­den, wie sie leben, und selbst bestimmen, wie sie ihre Familie gestalten wollen, und auch, Frau Belakowitsch, was Familie ist! Aufgabe der Politik ist es, da einfach geeig­netere Rahmenbedingungen zu schaffen.

Wir haben jetzt lange genug auf die notwendigen Rahmenbedingungen gewartet, und ich freue mich – es ist jetzt auch Ungeduld durchaus angesagt, aber ich freue mich –, dass wir möglichst rasch die Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umsetzen.

Zur Kinderbetreuung nur ein Satz, Frau Belakowitsch: Wien ist hier Spitzenreiter. Das zeigt jede Statistik, das können Sie gerne nachlesen.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zur Diskussion rund um die Zuverdienstgrenze sa­gen. Ich verstehe, Frau Ministerin, die Sie ja neu im Amt sind, dass Sie da auf Ihre Vor­gänger verweisen. Ich möchte aber schon anmerken: Wenn Sie in einer Zeitung sagen, in der Privatwirtschaft wäre das fahrlässige Krida, stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Nur: Einige Ihrer ÖVP-Kolleginnen und -Kollegen waren ja dabei. Zumindest Minister


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Bartenstein und Schüssel waren ganz sicher dabei, und das wäre ja dann in dem Fall in der Privatwirtschaft Beihilfe zur fahrlässigen Krida. – Das sei da schon angemerkt.

Eine Sache zur Wahlaltersenkung, weil die ÖVP sich das so auf ihre Fahnen heftet: Jahrzehntelang habt ihr das verhindert (Abg. Grillitsch: Das stimmt ja nicht! Woher wissen Sie das?), aber es freut mich – wir sollen ja in die Zukunft schauen, gerade wir beide, die wir uns Jugendvertreter nennen, sollen in die Zukunft schauen –, dass die ÖVP da fortschrittlicher geworden ist. (Abg. Grillitsch: Sie verhindern es! Sie verhin­dern es nach wie vor!)

An sich denke ich, dass sich Teile der ÖVP in der Frage der Vereinbarkeit und des Wiedereinstieges jetzt beweglich gezeigt haben. Ich hoffe, das wird auch bei anderen Themen so sein. Auf jeden Fall werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokra­ten weiterhin die ungeduldige Kraft sein, und da freue ich mich auf eine fortschrittliche, moderne und bedürfnisgerechte Familienpolitik.

Da es hier sichtlich üblich ist, dass sich alle immer bei Ministerinnen und Ministern be­danken: Danke an die Frauenministerin, dass wir wieder eine Frauenministerin haben! (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Lutz Weinzinger in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pack : Herr Abgeordneter, Sie be­danken sich beim Männerminister! Oder Sie fordern ihn!)

 


17.21.45

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf einige Ausfüh­rungen meiner Vorrednerin eingehen. (Rufe bei der SPÖ: Herr Präsident!)  Entschul­digung, Herr Präsident, natürlich! Okay, kein Problem. Ich glaube, es wird ihn nicht so stören; er weiß, wie wir das gemeint haben. (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der SPÖ.)

Vielleicht kann sich der Herr Broukal beruhigen. Er soll sich ein bisschen die „ZiB“ anschauen gehen oder etwas anderes tun.

Folgendes nur ganz kurz zur Vorrednerin: Ich glaube, die Kollegin Rudas hat recht in der Frage Wählen mit 16. Wir in der Steiermark haben das auch schon lange. Diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen; das soll man ordentlich vorbereiten; das werden wir, glaube ich, auch gut über die Bühne bringen.

Aber zu folgendem Punkt muss man meiner Meinung nach schon Stellung nehmen: Ob konservatives Familienbild oder prinzipiell Familienbilder, seien sie konservativ, links, rechts oder wie auch immer: Ich glaube, für junge Menschen ist es prinzipiell wichtig, dass man Familienbilder nicht in einen Raster presst, wo man nicht auskann. Weder das eine noch das andere ist das Ideale.

Wir von der ÖVP sind doch diejenigen, die Wahlfreiheit fordern, denn es sollen sich natürlich nicht diejenigen Eltern, Mütter und Väter benachteiligt fühlen, die in den Beruf einsteigen. Die sollen kein schlechtes Gewissen haben, das ist ganz klar.

Aber umgekehrt gilt, bitte, das Gleiche für diejenigen, die sich entscheiden, zu Hause bleiben zu wollen. Die dürfen auch kein schlechtes Gewissen eingeredet bekommen. Deswegen ist es wichtig, dass wir da auf die Wahlfreiheit setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese geplante Flexibilisierung ist sicher ein richtiger Schritt in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auch in die Wahlfreiheit. Man muss schon sagen: Das Kinderbe­treuungsgeld ist eine Erfolgsgeschichte, aber die Betonung liegt darauf, dass es nicht


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nur eine Erfolgsgeschichte bleibt, sondern auch in der Zukunft sehr gut weitergeschrie­ben wird.

Wenn wir ganz kurz über Jugendpolitik sprechen: Liebe Frau Ministerin! Ich komme aus Hartberg, das ist ein Bezirk an der Grenze zum Burgenland. Mir ist Folgendes ein Anliegen: Meine Jugendlichen haben hinsichtlich des Themas „einheitliches Jugend­schutzgesetz“ schon sehr wohl ein Problem, denn 10 km weiter ist die große Stadt Oberwart. Die hat auch ein tolles Angebot, da herrscht ein ganz anderes Jugend­schutzgesetz, und das ist für Eltern, für Schüler, für die Jugendlichen prinzipiell, aber auch für die Exekutive teilweise ein Problem, das auch verständlich zu vermitteln.

Aber gerade mit Ihnen sind wir da, glaube ich, auf einem sehr guten Weg, und wir stim­men auch Ihrem Vorschlag zu, vor allem in diesem Bereich auch die Eltern mit einzu­binden und auch einmal über die Ursachen zu diskutieren zu beginnen, wenn es zum Beispiel um Kampftrinkereien von Jugendlichen geht. Ich nenne das Stichwort „Koffer­raumparties“ und so weiter. Es ist wichtig, sich auch einmal die Frage zu stellen, wie Jugendliche, die das normalerweise nicht dürften, überhaupt zu Alkoholika kommen.

In diesem Sinne: Danke vielmals für Ihre Impulse, und, Frau Ministerin, ich darf Ihnen noch gute Besserung wünschen, sodass wir dementsprechend erfolgreich im Sinne der Jugend- und Familienpolitik weiterarbeiten können. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Füller. 2 Minuten freiwillige Redzeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.25.11

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Umsetzung des aktuellen Regierungsprogrammes hat der Familienausschuss einen Entschließungsantrag ange­nommen, der dem Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend vorgelegt werden soll und sich mit vielen jugend- und familienpolitischen Anliegen – insbesondere der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes – auseinandersetzt.

Herr Kollege Einwallner! Keine Sorge, was das Jugenddemokratiepaket anbelangt. Durch uns, mit Ihnen werden wir das schon schaffen und auch Wählen ab 16 in Zukunft umsetzen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Steibl: Na hoffentlich in der Steier­mark ...!)

Zuallererst besteht die Herausforderung darin, durch die wirtschaftliche Situation, aber auch die Realität des Arbeitsmarktes in Hinblick auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten neue Änderungen zu erreichen und damit entscheidende Verbesse­rungen für Menschen im Erwerbsleben zu schaffen, um in Zukunft auch leichter Kinder­wunsch und Erziehung mit Berufswünschen vereinbaren zu können.

Für viele – vor allem alleinerziehende – Mütter und Väter, aber auch bei zwei erwerbs­tätigen Elternteilen stellt sich oftmals nicht die Frage des Zuhause-bleiben-Wollens, sondern es ist eine finanzielle Frage, ob man es sich leisten kann, zu Hause bleiben zu können.

Der Wunsch, möglichst schnell wieder den Einstieg in das Berufsleben zu schaffen und den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren, ist durchaus legitim und muss mit Kinder­wunsch vereinbar sein.

Laut einer Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich waren im Februar 2005 nur 3,1 Prozent der Männer in Karenz. Mit Abstand am Höchsten ist der Anteil der Väter, die in Karenz gegangen sind, bei den Selbständigen mit rund 21 Prozent – um 13 Mal


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höher als etwa bei den Angestellten. Die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld in An­spruch zu nehmen, muss daher für nicht selbständig erwerbstätige Männer verbessert werden.

Es ist nicht anzunehmen, dass selbständig erwerbstätige Männer ein grundsätzlich an­deres Verständnis von der Vaterrolle haben. Zudem müssen Selbständige auch nicht fürchten, dass durch ihr Engagement für die Familie negative Folgen im Beruf auf sie zukommen.

Auch die Wirtschaft ist gefragt, ihre Haltung in Bezug auf Männer, die in Karenz gehen wollen, zu ändern.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Mittels dieses Entschließungsantrages sind jetzt auch Sie am Zug, die familienpolitischen Maßnahmen umzusetzen und dem Parlament so rasch wie möglich eine Vorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes zu übermitteln. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.27.56

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Familienmi­nisterin! Sehr geehrte Frau Frauenministerin! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! Die Betreuung und die Erziehung von Kindern ist für Eltern oft eine große Her­ausforderung und mit viel Verantwortung verbunden. Manchmal gestalten sich diese Aufgaben schwierig, aber sie sind in den meisten Fällen lösbar. Meist überwiegt aber die Freude, wenn man Kinder durch ihr Leben begleiten kann. Ich kann da aus meiner eigenen Erfahrung sprechen – als miterziehender Vater von drei Kindern –, wie schön es ist, die verschiedenen Episoden mitzuerleben: das Kindsein, das Schülerwerden, den Eintritt in das Jugendalter und später dann auch den Beginn des Berufslebens. Viel Verantwortung ist da aufzubringen, aber auch viel Geduld und Entbehrung.

Aus persönlicher Überzeugung haben sich viele Eltern dazu entschlossen und nehmen ihre Pflichten wahr und auch an. Wir als Politiker sind aber aufgefordert, diesen Men­schen größtmögliche Unterstützung zu geben.

Durch den finanziellen Lastenausgleich und familienunterstützende Infrastruktur leisten wir einen großen Beitrag dazu. Wir können, glaube ich, sehr stolz darauf sein, dass wir im europäischen Vergleich Spitze sind. Österreich ist ein familienfreundliches Land und zählt bei den Förderungen zu den besten Ländern Europas. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem Kinderbetreuungsgeld haben wir einen weiteren großen Beitrag zur positiven Familienpolitik geleistet. Dadurch wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise auch abgegolten. Die Wahlfreiheit wurde vergrößert, und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bringt einen großen Vorteil für Mütter, aber auch für Väter.

Im Regierungsprogramm haben wir weitere Maßnahmen vorgesehen. Diese sollten un­ter anderem zu einer weiteren Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes führen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Familienpolitik ist eine große Aufgabe, und in der letzten Ausschusssitzung haben Sie, geschätzte Frau Ministerin, sehr wohl gezeigt, welch gute Vorschläge und Ideen Sie hier verkörpern. Ich wünsche Ihnen alles Gute in dem Sinne, dass wir nicht nur Mut haben für Kinder und für Familien, sondern dass wir auch den Mut und die Geduld haben, mit Ihnen viele Gespräche zu führen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.30



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 154

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Schönpass. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.31.06

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin­nen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es uns ernst ist mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dann ist die vorgesehene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgel­des ein erster Schritt. Jedoch nur durch ein Bündel von Maßnahmen kann das Kinder­betreuungsgeld zu dem gemacht werden, was es eigentlich sein soll, nämlich ein Instrument, das den Bedürfnissen der Mütter und Väter entspricht.

Wahlfreiheit hin, Wahlfreiheit her, sehr geehrte Damen und Herren, eines muss uns klar sein: Die Inanspruchnahme des kürzeren und dafür höheren Kinderbetreuungsgel­des wird nur dann möglich sein, wenn entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen auch für unter Dreijährige vorhanden sind.

Das Land Oberösterreich hat unter wesentlicher Mitwirkung der Sozialdemokraten nun ein richtungweisendes Kinderbetreuungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz kommt einem Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz gleich. Die Gemeinden leisten damit einen wesentlichen Beitrag für unsere Familien.

Ich hoffe, viele Bundesländer werden dem Beispiel Oberösterreichs folgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

17.32



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 155

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.32.34

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frauen Bundes­ministerinnen! Meine Damen und Herren! Familienförderung ist Zukunftsförderung. Die Politik kann und muss dabei Rahmenbedingungen schaffen, die den Wünschen und Bedürfnissen der Familien entsprechen. Nur sie entscheiden, in welcher Form und wie lange sie ihr Kind zu Hause betreuen können und wollen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gleichklang mit dem Wohl des Kindes stellt somit eine große Herausforderung dar. Mit der geplanten Flexibilisierung des Kinderbe­treuungsgeldes kommen wir nun den tatsächlichen Familienverhältnissen und -struktu­ren entsprechend entgegen.

Zur entflammten Diskussion um eine Rückforderung von erhaltenem Kinderbetreu­ungsgeld wegen Verletzung der Zuverdienstgrenze möchte ich schon klar sagen: Die Problematik ist auf Grund einer Weisung des ehemaligen Bundesministers Mag. Her­bert Haupt entstanden. Seine Nachfolgerin, Frau Ursula Haubner, hat an dieser verun­glückten Weisung leider nichts geändert.

Geschätzte Abgeordnete des BZÖ, Sie sollten dazu in dieser Debatte eher zurück­haltend sein und an der Lösung des Problems mitarbeiten – Fristsetzungsanträge können Sie sich in diesem Zusammenhang gerne sparen. (Abg. Scheibner: Na, na, na!) Wir werden jedenfalls nicht den Bock zum Gärtner machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Unsere Familienministerin, Dr. Andrea Kdolsky, wird gemeinsam mit allen Parlaments­klubs, die guten Willens und zu konstruktiver Arbeit bereit sind, eine entsprechende Regelung im heurigen Jahr vorbereiten und für Rechtssicherheit sorgen. Es wird damit für alle Bezieherinnen und Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008 Klarheit und Rechtssicherheit bestehen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schit­tenhelm. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.34.29

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Mit der Einführung des Kinderbetreuungs­geldes für alle Mütter, denn davor hat es ja lediglich das sogenannte Karenzurlaubs­geld – ich weiß nicht, warum „Urlaub“, denn Kindererziehung ist kein Urlaub! – für die außerhäuslich erwerbstätigen Frauen gegeben, haben wir ein sehr engmaschiges sozial-, familienpolitisches Netz geknüpft, das in der gesamten Europäischen Union seinesgleichen sucht.

Ich bin daher ein wenig verwundert darüber, dass Kollegin Weinzinger von den Grünen hier dieses Modell Kinderbetreuungsgeld als lebensfeindlich bezeichnet hat. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Ist es lebensfeindlich, allen Müttern die Möglichkeit des Kinderbetreuungsgeldes zu geben? Ist es lebensfeindlich, alle Mütter gleich zu behandeln? Oder ist und war das der einzig richtige Schritt?

Ein weiterer Punkt, der mich auch sehr betroffen gemacht hat, ist die Aussage, Chaos herrsche beim Kinderbetreuungsgeld. – Ich bitte, einmal nachzuschlagen, was das Wort „Chaos“ bedeutet! Das bedeutet, es passiert ein Unglück und keiner weiß, was geschieht, alle laufen durcheinander.

Es sind hier Fehler passiert, selbstverständlich, das passiert, wenn Menschen arbeiten, in den Büros, bei den Verantwortungsträgern. Aber unsere Frau Bundesminister And­rea Kdolsky wird das in Ordnung bringen, in einer dynamischen und entsprechenden Form. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Nicht zu viel versprechen! Legen Sie ihr die Latte nicht zu hoch!) – Für unsere Frau Bundesminister ist keine Latte zu hoch!

Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es in der Lebensgestaltung der Frauen noch nie so viele Lebensmodelle und vor allem Lebensformen gegeben wie heute. Das ist Faktum!

Frauenleben sind heute wesentlich stärker bestimmt vom Streben nach Berufstätigkeit, nach Karriere, nach Kompetenz und vor allem vom Streben nach Verwirklichung der eigenen Vorstellungen, als dies noch vor 15, 20 Jahren der Fall war. Natürlich hängt dies mit der Ausbildung und besseren Ausbildung der jungen Frauen zusammen – überhaupt keine Frage!

Wenn heute überall geschrieben wird, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine der zentralen Fragen und Herausforderungen der Zukunft ist, sage ich: Nein! Die­se Herausforderung haben wir heute. Das ist heute zu erledigen, dem ist heute entge­genzuwirken.

Ich bin in der glücklichen Lage, als Bürgermeisterin der schönen Marktgemeinde Bi­samberg in Niederösterreich Sie nach Niederösterreich in meine Gemeinde einladen zu dürfen – nach Niederösterreich – „Kinderösterreich“! (Zwischenruf des Abg. Parni­goni) –, denn das, was wir heute hier diskutieren, habe ich seit sechs Jahren umge­setzt! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben eine Kleinkindergruppe für die Kleinen, nämlich „Winnie Pooh“! Wir haben einen Schülertreff für die Kindernachmittagsbetreuung, ja selbstverständlich!

Natürlich setzen wir als Bürgermeister vieles um, natürlich haben wir verantwortungs­volle Kommunalpolitiker. Kinderbetreuung ist Landes- und Gemeindesache. Glauben Sie nicht, dass wir unsere Verantwortung nicht wahrnehmen!

Ich freue mich, dass man sich dieses Themas annimmt, aber wichtig und wesentlich ist, dass wir mit der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes einen weiteren Schritt


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in die richtige Richtung setzen, nur meine ich, so, wie es im Regierungsprogramm auch steht, dass hier noch viele weitere Schritte folgen müssen, um eine wirklich optimale Lösung zu finden. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Broukal.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.38.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, liebe Frau Kollegin Abgeordnete Schittenhelm, da ist noch eini­ges zu tun, das ist überhaupt keine Frage. Ich denke, dass eine solch wichtige sozial- und familienpolitische Maßnahme immer wieder hinterfragt werden muss und immer wieder auf Schwächen hin überprüft werden muss und dass auch immer wieder ganz, ganz offensiv nach den Bedürfnissen der Betroffenen, nämlich der Familien, Reformen umgesetzt werden müssen.

Nur, ganz so einfach, wie es sich einer meiner Vorredner gemacht hat, nämlich Abge­ordneter Prinz, der mich motiviert hat, mich zu Wort zu melden, kann man es sich nicht machen, dass man immer dann, wenn man kritisiert wird, dass das vielleicht nicht in die richtige Richtung gehen könnte, sagt: Sie können sich Ihre Initiativen sparen! – Lieber Herr Abgeordneter Prinz, was wir uns sparen können oder nicht, ist wirklich unsere Sache, da brauchen wir Ihre Belehrungen nicht. Sie sollten sich eher mit den Vorschlägen beschäftigen, die wirklich in die Richtung gehen könnten, unsere Familien noch gerechter, noch effizienter und noch zukunftsorientierter zu unterstützen. Das wäre besser, als hier relativ flapsig auf eine Oppositionspartei, die gemeinsam mit Ihnen dieses wichtige Kinderbetreuungsgeld eingeführt hat, zu reagieren. (Beifall beim BZÖ.)

Da Sie mich schon herausgefordert haben, möchte ich Sie daran erinnern, was im Jahr 1999 war. Wenn Sie sich jetzt hier herausstellen und sagen: Wir haben das Kin­derbetreuungsgeld eingeführt!, dann stimmt das zwar, weil es ein gemeinsamer Be­schluss war – da soll man auch daran erinnern, dass die SPÖ und, ich glaube, auch die Grünen damals gegen diese wichtige sozial- und familienpolitische Maßnahme wa­ren –, aber als wir damals im Jahr 1999 den Kinderbetreuungsscheck verlangt haben, war es Ihre Fraktion, die noch gesagt hat: Dieser Scheck ist nicht gedeckt! Das ist ein Unsinn, was man hier alles einführt! Am Tag der Einführung dieses Kinderbetreuungs­geldes waren Sie jedoch die Ersten, die dann vor den Kindergärten gestanden sind und sich selbst belobigt haben, was Sie hier Positives eingeführt haben! (Beifall beim BZÖ.)

Da klafft ja auch eine Lücke zwischen der Parteipolitik und der realen Umsetzung! – Toni (in Richtung des Abg. Gaál), jetzt habe ich ausnahmsweise nicht einmal euch kriti­siert, also solltest du nicht so streng mit mir sein, auch nicht mit deiner Mimik. (Abg. Gaál: Ich habe Verständnis für dich!)

Ich glaube trotzdem – das war schon auch immer unsere Forderung –, dass es richtig ist, in Richtung Aufhebung der Zuverdienstgrenzen zu gehen. Man sieht, das ist schwer administrierbar, das ist auch in weiten Bereichen ungerecht. – Das würden wir uns erwarten.

Lieber Kollege Prinz, so, wie es bei der Erbschaftssteuer gewesen ist, wo ihr ja dage­gen seid – ihr seid für die Aufhebung, müsst aber in trauter Koalition gegen die Frist­setzung stimmen! –, habt ihr auch gegen die zweite Fristsetzung gestimmt und werdet eure Initiativen umsetzen, aber vernünftig ist das nicht!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 157

Vernünftig wäre es, Nägel mit Köpfen zu machen, zu sagen: Ja, wir reformieren das Kinderbetreuungsgeld in Richtung Aufhebung der Zuverdienstgrenzen! – Das wäre un­sere Linie. Und ich meine, es wäre besser, diese Vorschläge aufzugreifen, anstatt hier flapsig auf die Opposition zu reagieren. (Beifall beim BZÖ.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.41.33

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ein spannender Tag – ein Budget, das zukunftsfit ist! Neue Chancen – und die wollen wir nützen, auch mit einem flexibleren Kinderbetreuungsgeld. Dazu habe ich ein ganz besonderes Anliegen, Stichwort: Bürgernähe.

Das Kinderbetreuungsgeld bringt viele Vorteile, aber: Erklären wir auch diese Vorteile den Betroffenen so, dass sie sie verstehen?

Erläuterungen zu den Gesetzestexten sollten klar sein. – Sie meinen, das sei selbst­verständlich? – Eine kleine Kostprobe.

Ich zitiere aus dem Informationsblatt für KindergeldbezieherInnen:

„Die während des Kindergeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte ohne Sonderzahlun­gen werden um die gesetzlichen Abzüge reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemes­sungsgrundlage wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu er­halten. Davon werden die Werbungskosten, zumindest das Werbungskostenpauschale in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 Prozent erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat somit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze.“

Alles klar? (Heiterkeit. – Abg. Dr. Stummvoll: Du hast uns verwirrt!) – Wohl nur jenen, die juristisch oder steuertechnisch vorgebildet sind, ist das klar. Junge Mütter und junge Väter sind das aber nicht immer.

Wissen ist aber Macht. Was brauchen wir also? – Wir brauchen Gesetzesvorschriften, die verständlich formuliert sind, Erläuterungen, die leicht lesbar sind. Und da müssen wir alle uns an der Nase nehmen!

Verständliche Regelungen für das neue Kinderbetreuungsgeld, die könnten eine Vor­reiterrolle spielen. Peilen wir sie an!

Zusätzlich brauchen wir verstärkte Informationen in den Betrieben. Warum sollten nicht etwa Betriebsräte auch über die Wahlmöglichkeiten für junge Eltern informieren? Dann gewinnen wir: Wir gewinnen die jungen Eltern – durch die Flexibilisierung des Kinder­betreuungsgeldes werden Kinder und Karriere ja leichter vereinbar –, und wir gewinnen auch die Firmen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam den Aus- und Wie­dereinstieg in den Job planen, dann werden maßgeschneiderte Konzepte leichter mög­lich. – Genau das wollen wir, und das ist unser Ziel. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Broukal.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.44.22

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundes­ministerinnen! Frau Weinzinger hat heute hier Ihre Debatte begonnen mit den Worten:


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Und schon wieder das Kinderbetreuungsgeld! – Ich muss sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir über das Kinderbetreuungsgeld diskutieren. Wir haben ein Bild bekommen, wie Familienpolitik in den einzelnen Parteien abgehandelt wird. Das war schon sehr interessant, insbesondere, wenn man ein bisschen genauer hinterfragt, worum es geht.

Ich darf jetzt auch noch einmal auf die Grünen eingehen. Herr Abgeordneter Öllinger und Frau Weinzinger sind hier gestanden und haben darüber gesprochen, dass ein bürokratisches Chaos beim Kinderbetreuungsgeld herrscht und wie man bloß Simples so kompliziert gestalten kann, dass es keiner mehr versteht, es sollte einfach und ver­ständlich sein. – Meine Kollegin hat gerade ausgeführt, was dazu in den Informations­blättern steht.

Aber wenn man das Elternkarenz-Modell der Grünen anschaut, wo es um Phasen der Karenzzeit geht, wo jede einzelne Phase bestimmte Kriterien aufzuweisen hat und das alles auch kontrolliert, administriert werden müsste, weiß man genau, dass das schlicht und einfach gar nicht umsetzbar wäre, so kompliziert gestalten Sie Kinderbetreuung, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! (Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Es ist so, wie meine Kollegin gesagt hat, dass es in den Informationsblättern vielleicht etwas kompliziert abgehandelt ist, aber ich hatte Gelegenheit, bei einigen Beratungs­stellen, insbesondere bei meiner Beratungsstelle, der Niederösterreichischen Gebiets­krankenkasse in Krems, vorzusprechen und dort mit den Damen, die diese Betreuung des Kindergeldes machen, direkt Kontakt zu haben. Dort wird intensivst informiert! Dort wird im Gespräch mit den potentiellen Kinderbetreuungsgeld-Bezieherinnen und -Be­ziehern alles durchgegangen, darauf aufmerksam gemacht, dass es hier eine Zuver­dienstgrenze gibt, die nicht oder nur zu einem geringen Prozentsatz überschritten wer­den darf.

Trotzdem wissen wir, dass es heute Überschreitungen gibt und dass es leider keine diesbezüglichen Kontrollen über einen erklecklich langen Zeitraum gegeben hat. Frau Bundesministerin Kdolsky hat jetzt diese Herausforderung auf sich genommen, rechts­staatliche Sicherheit auch in diesem Bereich greifen zu lassen. Ich bedanke mich bei ihr ausdrücklich dafür, dass sie gesagt hat, dass sie das sehr sensibel machen und selbstverständlich Härtefälle vermeiden wird. Das ist auch wichtig, denn diese Damen und Herren haben zu lange darauf vertraut, dass nicht kontrolliert wird. Aber Kontrollen sind einfach notwendig, denn Gesetze müssen vollzogen werden, und daher ist das auch der richtige Schritt.

Die Flexibilisierung, die jetzt angedacht ist und die mit 1. Jänner 2008 umgesetzt wird, macht das Kinderbetreuungsgeld auch in Richtung Wahlfreiheit zugänglicher für die jungen Menschen, die dann selbst entscheiden können, welche Zeitspanne sie in die­ser Erstkindphase bei ihren Kindern verbringen wollen. Daher begrüße ich das aus­drücklich, denn das ist ein Zugang zu einer Realität, wie sie in den Familien gelebt wird.

Ich bedanke mich noch ganz herzlich bei der Frau Bundesministerin, die die Familien­politik so vehement vorantreibt und sie auch bestens umsetzt. Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

17.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterinnen wünschen kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 159

Nun gelangen wir zu den Abstimmungen, und ich bitte alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 50 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe beim BZÖ und bei der FPÖ: Welche Entschließung?) – Es geht hier um die Ent­schließung im Ausschussantrag betreffend Kinderbetreuungsgeld, die der Ausschuss beschlossen hat.

Ich sage es noch einmal: Alle Damen und Herren, die dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 16.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Zuver­dienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 49 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

17.49.4512. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (62 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nunmehr gelangen wir zum 12. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.50.09

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natür­lich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Asbest wurde in früheren Jahren auch „Wunderfaser“ genannt, weil es große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebestän­dig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann. Damit begann Anfang des 19. Jahrhunderts ein Boom in Bezug auf die Verwendung von Asbest zur Herstellung sehr unterschiedlicher Produkte.

Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde die­ses Material bis in die siebziger und achtziger Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet, da es für viele technische Einsatzzwecke gut geeignet war. (Abg. Strache: AKH!) Seither wurde die Verwendung von Asbest immer stärker eingeschränkt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 160

Auf Grund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von As­best ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten. 1990 wurde der Ein­satz von Asbest in Österreich und 1993 in der Bundesrepublik Deutschland verboten, seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.

Bereits eingebaute Materialien wurden allerdings in der Regel nur bei akuter Gefähr­dung sofort entfernt. Daher findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien, die bei der Renovierung besonders sorgfältig behandelt werden müssen, um Gesundheits­gefährdungen zu vermeiden. Als bekanntestes österreichisches Gebäude, das asbest­belastet war, gilt die UNO-City in Wien. Die Sanierung eines Traktes dieses Objektes hat mehrere 100 Millionen € gekostet.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle stellt eine beachtliche Herausforde­rung dar. Da es im Besonderen in Italien keine entsprechenden Kapazitäten gibt, um Asbestzement ordnungsgemäß zu entsorgen, stiegen die Importe von Asbestabfällen, insbesondere Asbestzementabfällen nach Österreich massiv an. Seit 1. Jänner 2007 wurden beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft Notifizierungsanträge betreffend den Import von über 200 000 Tonnen As­bestzement gestellt.

Die EG-Verbringungsverordnung zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in die, in der und aus der Europäischen Gemeinschaft räumt den Mitglied­staaten jedoch die Möglichkeit einer regulierenden Maßnahme ein. Dies ermöglicht uns, die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung ganz oder teilweise zu verbieten.

Es kann nicht sein, dass Abfälle, wie in diesem Fall Asbest oder Asbestzement, in Fo­lien verpackt, Hunderte oder gar Tausende Kilometer durch unser Land transportiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! 200 000 Tonnen Asbestzementabfall würden bedeuten, dass es bis zu 10 000 zusätzliche LKW gibt, die sinnlos durch unser Land rollen und die Bevölkerung durch Lärm, Staub und Abgase belasten.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Abfälle, die nicht wieder verwertbar sind, vermieden werden müssen, beziehungsweise Abfälle möglichst in jener Region entsorgt werden müssen, wo sie produziert beziehungsweise verwendet wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher soll ein generelles Importverbot für Asbestzementabfälle und sonstige, insbesondere schwach gebundene Asbestabfälle, zum Zweck der Beseitigung im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 aufgenommen werden. Dies ist zur Entsorgungssicherheit in Österreich im Hinblick auf die vorhandenen De­ponie-Kapazitäten für diese Abfälle erforderlich, und auch im Hinblick auf den Klima­schutz zur Vermeidung langer Transportwege ist das geboten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich im Besonderen bei unserem Herrn Umweltminister, Dipl.-Ing. Pröll, und bei den einbringenden Parteien für diese gemein­same Vorgangsweise. Damit ist es möglich, dieses Problem ab Mitte 2007 als gelöst zu betrachten. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.54.37

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Importieren und dann Deponieren von Asbestabfällen hat durchaus zu einiger Verunsicherung in der Bevölkerung beigetragen, wenn auch me­dial unterstützt, sage ich jetzt einmal sehr neutral. Obgleich die Betreiber der Deponien darauf hinweisen, dass sie, wenn wir dieses Gesetz ändern, möglicherweise mit Ver-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 161

lusten zu rechnen haben, auch wenn sie meinen, dass dieses Gesetz möglicherweise auch nicht halten könnte, und auch wenn man sich anschaut – weil das in der Begrün­dung des Antrages steht –, dass eben schon Anfang des Jahres 200 000 Tonnen zu importieren beantragt worden sind, muss man diese Zahl, glaube ich, ein bisschen relativieren. Im letzten Jahr wurde auch viermal so viel beantragt, wie dann letztendlich deponiert wurde. Also, obschon all diese Einschränkungen durchaus existieren, denke ich, macht es Sinn, dieses Gesetz zu beschließen und künftig das Deponieren von importierten asbesthaltigen Abfällen in Österreich nicht mehr zu gestatten.

Wir beschließen ja heute eine sehr kleine Änderung in dieser Frage im Abfallwirt­schaftsgesetz, in Begutachtung ist momentan eine etwas größere Novelle. Ich denke, dass wir überhaupt darüber hinaus noch das Ziel haben sollten, mit unseren Abfällen insofern anders umzugehen, als dass wir sie nicht nur verwerten – das ist an sich gut, aber ich glaube, das eigentliche Ziel dahinter müsste sein, ein Abfallvermeidungs­gesetz zu haben. Jedes Gesetz, das hilft, Ressourcen gar nicht erst zu Abfällen zu ma­chen und dabei auch Energie zu sparen, ist ganz sicher eines, das sehr nachhaltig und sehr fein ist.

Auch mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass in der Begründung zu diesem An­trag ein Satz steht, nämlich dass wir diese Initiative unter anderem deswegen setzen, weil wir damit Transportwege einsparen und wir damit auch helfen wollen, CO2 zu sparen. Das ist fein, das ist gut, das ist richtig.

Ich rege an, dass wir uns diesen Leitgedanken des Öfteren noch bei vielen anderen Initiativen, die wir hier setzen, zu eigen machen und zum Beispiel auch dem Einhalt ge­bieten, wenn lebende Tiere quer durch Europa transportiert werden, wenn Nahrungs­mittel zum Waschen und Schälen von einer Seite des Kontinents zur anderen trans­portiert werden, oder auch wenn Rohstoffe aus einer Region der Welt in eine andere Region der Welt verbracht werden, um sie dort möglichst billig – weil unter Einhaltung weniger Arbeitsrechte – zu veredeln und damit auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesen Billiglohnländern Gewinne zu machen. Ich hoffe, dass wir dann auch diese Überlegung haben und diesen unsinnigen Transporten Einhalt gebie­ten.

Und in diesem Sinne bin ich natürlich für die positive Abstimmung dieser Änderung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

17.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.57.40

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Die vorliegende Gesetzesvorlage, Entschließung zur Novellie­rung des Abfallwirtschaftsgesetzes (Abg. Grillitsch: Das ist keine Entschließung!), die­ses Importverbot in Bezug auf Asbestabfälle, ist längst notwendig und ist für viele andere Bereiche auch längst überfällig.

Diese Gesetzesvorlage entspricht dem Verursacherprinzip und ist insofern ein richtiger Schritt, den wir hier in dieser Form machen. Dennoch – Herr Hornek, wenn Sie das an­sprechen: Abfälle sollen dort entsorgt werden, wo sie entstehen – hat Österreich eine große Herausforderung vor sich, denn Österreich exportiert mehr Abfälle, als es impor­tieren lässt beziehungsweise importiert.

Genau dem entsprechend muss auch gehandelt werden, denn es geht sehr wohl um den sorgsamen Umgang mit Rohstoffen, mit Produktionsprozessen, mit Abfällen. Hier


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 162

muss jedes Land für sich haften, so wie wir es jetzt bei diesem Asbestimportverbot vor­gesehen haben.

Natürlich hat es eine massive Steigerung dieser Importmengen gegeben – um das Siebenfache innerhalb von zwei Jahren, vom Jahr 2004 auf das Jahr 2006 auf gut 46 000 Tonnen! Es ist gut, das jetzt im Sinne der Bevölkerung, im Sinne des Schutzes der Umwelt abzustellen.

Abfallwirtschaft hat ja im Wesentlichen vom Prinzip Verursacherorientierung und vom Vorsorgeprinzip auszugehen. Besonders in Bezug auf die Verursacherorientierung merken wir bei der Entsorgung von Importen und Abfällen von Asbest, dass es hier immer wieder dazu kommt, dass nicht die wahren Kosten getragen werden – und das muss ein wesentliches Prinzip in der Abfallwirtschaft sein.

Die Anreize zu setzen, die Ressourcen entsprechend effizient zu nutzen, ist ein Gebot der Stunde: Hier gibt es im Bereich der Wirtschaft und der Gestaltung der entsprechen­den Prozesse noch viel zu tun.

Herr Minister, wenn Sie hier stehen und sagen, ein wichtiges Gesetz im Umweltbereich wird jetzt beschlossen, so ist natürlich schon die Frage: Warum passieren keine gro­ßen, zentralen Projekte im Bereich der Abfallvermeidung? Warum sind in den letzten Jahren, Jahrzehnten die Mehrwegsysteme verloren gegangen?

In Bezug auf Recycling könnte wesentlich mehr gemacht werden, als es derzeit der Fall ist. Eines der guten Beispiele ist die Altgeräteentsorgung, besonders bei den Elektro-, Elektronikgeräten, wo es ganz tolle Beispiele gibt, wo sozialökonomische Pro­jekte einerseits einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und andererseits Arbeitsplätze geschaffen werden, Leute ausgebildet werden.

Dennoch gibt es großen Handlungsbedarf in Bezug auf Ecodesign, in Bezug auf neue Dienstleistungen, insbesondere auch in Bezug auf die Entgiftung von Produktionspro­zessen und Produkten an sich. Diesen Ressourceneinsatz generell effizienter und öko­logischer zu gestalten, das ist etwas, wo wir nicht nur im Energiebereich, sondern auch in vielen anderen Prozessen in der Mitte des Weges stehen und jetzt weiterzugehen haben.

Unsachgemäße Abfallentsorgungen haben viele Folgekosten nach sich gezogen, ins­besondere was Altlasten in Österreich betrifft. Herr Minister, wir haben zahlreiche Alt­lasten, das geht in die Tausende, mit den Verdachtsflächen noch viel mehr. Und wir vermissen die entsprechende Dotierung, damit diese Altlasten tatsächlich behoben werden können. Denn Investitionen in die Altlasten und die Beseitigung derselben heißt auch Schutz des Grundwassers und Schutz des Bodens, eine wichtige, zentrale Sache im Bereich der Abfallwirtschaft.

Im Abfallmanagement gibt es noch zwei Herausforderungen, Herr Minister, wo die Län­der vor der Situation stehen, dass eine Begleitscheinanforderung erforderlich ist/sein wird, wenn gefährliche Abfälle abgegeben werden sollen. (Abg. Grillitsch: Ist oder sein wird?) Das gibt ein Problem für Private. Herr Minister, ich denke, da ist es an der Zeit, dass Sie als Minister handeln, denn wenn das tatsächlich in dieser Form fortgeführt wird, dann wird es das Problem geben, dass gefährliche Abfälle wieder wie in den sieb­ziger Jahren entsorgt werden und entsprechende Schäden entstehen.

Eine nächste Herausforderung, die wir auch sehr breit sehen, ist das Thema der Bau­abfälle, der Baurestverwertung – mit unglaublichen Mengen. Herr Minister, hier steht das Recycling im Vordergrund, hier ist die öffentliche Hand gefordert, einerseits bei den Projekten der öffentlichen Hand vorzuschreiben, dass ökologische Baumaterialien verwendet werden, und andererseits beim Abbruch von Gebäuden – was jetzt zuneh­mend der Fall ist – aus den siebziger Jahren entsprechende Pilotprojekte einzurichten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 163

und vorzuschreiben, dass ökologisch korrekt entsorgt wird beziehungsweise auch die Rohstoffe wieder genutzt werden – im Sinne der Ressourcenschonung, aber natürlich auch im Sinne der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit, denn wir wissen, dass beispiels­weise beim Recycling von Aluminium an die 90 Prozent an Energie gespart werden und das wiederum ein Beitrag zum Klimaschutz sein kann.

Summa summarum ist das heute ein richtiger Schritt. Dennoch gibt es noch viele Her­ausforderungen, die in der Abfallwirtschaft zu bewältigen sind. (Beifall bei den Grünen.)

18.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Ho­fer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


18.04.17

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! „Katalysator“ für den Antrag, den wir heute bei der Novelle des Abfallwirtschafts­gesetzes zu beschließen haben, war ein Bericht über problematische Asbestablage­rungen in Tattendorf und in Markgrafneusiedl. 30 000 Tonnen mit Asbest versehenem Müll sind dort bereits abgelagert worden, und es war geplant, weitere 520 000 Tonnen Asbestmüll, aus Italien stammend, dort abzulagern. Interessanterweise waren bei die­sem Projekt die Behörden offenbar nicht ausreichend, nicht umfassend informiert. Es hat für das heurige Jahr, seit Jahresbeginn, Importanträge für 200 000 Tonnen Asbest­zement gegeben. Es ist daher ein völlig richtiger Schritt, dass wir heute im Rahmen dieser Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ein Importverbot für Asbest beschließen.

Es ist bereits angesprochen worden, dass wir uns natürlich auch darüber Gedanken machen müssen, welche Arten von Sondermüll noch nach Österreich importiert werden. Was wird noch alles ins Land hereingebracht? – Wir haben diesbezüglich eine Anfrage an den Herrn Bundesminister vorbereitet, um festzustellen, wo die Problemfel­der in Österreich liegen. Wir müssen aber auch darüber nachdenken, dass wir mehr Müll exportieren, als wir importieren. Und das muss für uns die Frage aufwerfen: Was können wir tun, um vor der eigenen Tür zu kehren, um selbst Abfall zu vermeiden? Denn Ziel muss es ja letztendlich sein, dass wir das, was wir an Abfall produzieren, auch selbst deponieren und verwerten. Es stellt sich daher die Transportfrage. Da gibt es viele Kleinigkeiten, die man zu beachten hat und die die Politik auch umsetzen kann.

Ich habe vor einiger Zeit aufgrund von Berichten aus Frankreich, aus Paris, den Vor­schlag gemacht, dass man in Österreich das traditionelle Plastiksackerl – in Deutsch­land heißt das Plastiksackerl „Tüte“ – durch Kunststofftüten aus biogenem Kunststoff ersetzt.

Sie müssen wissen, dass allein im Pazifik ein Plastikmüllberg schwimmt, der so groß ist wie Zentraleuropa, dass die Müllmengen, die durch Kunststoff anfallen, ganz erheb­lich sind – auch in Österreich –, und dass es eine kluge Maßnahme wäre, auf biogenen Kunststoff zu setzen. Es ist zuerst eine ablehnende Stellungnahme aus dem Büro des Bundesministers gekommen, aber wenige Tage später hat die ÖVP Wien dieses Thema selbst sehr mutig aufgegriffen. Ich glaube, dass es sehr wohl möglich ist, auch politisch möglich, diese Idee umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese biogenen Kunststofftaschen, Plastiksackerl verrotten bereits nach zehn Wochen. Herr Bundesminister, Sie sind auch Landwirtschaftsminister und bemühen sich sehr um unsere Landwirte. Das ist auch ein neuer Absatzmarkt für unsere Landwirte, weil die Grundstoffe für diesen biogenen Kunststoff aus Stärke gewonnen werden und Stärke wiederum aus Produkten unserer Landwirte gewonnen wird. Das heißt: Steigen wir auf dieses Modell um, dann stärken wir damit auch unsere Landwirtschaft!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 164

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abg. Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die sukzessive Re­duktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemein­samen Weg zu entwickeln, um den Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen sowie recyclebarem Papier zu forcieren.“

*****

Ich darf Sie bitten, diese Initiative zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Transportwege sprechen, dann müssten wir auch darüber nachdenken, was wir tun können, damit wir bei Lebensmitteltransporten die Transportwege verkürzen.

Ich kann mich gut erinnern – aus Erzählungen meines Großvaters –, dass früher Pro­dukte, die aus fernen Ländern gekommen sind – Bananen und so weiter –, sehr schwer zu bekommen waren – heute ist das, Gott sei Dank, anders –, dass sie aber auch teurer waren. Heute importieren wir Orangensaft aus Brasilien über einen Weg von 13 000 Kilometern, wir importieren Kiwi-Früchte, die günstiger sind als der hei­mische Apfel. Unsere Apfelsorten werden immer weniger und der Apfel verrottet am Boden, während wir eifrig zur Kiwi-Frucht greifen. Wenn ich mir die Supermarktregale ansehe und feststelle, dass der Konsument sehr wohl darauf achtet, was gesunde Nahrungsmittel sind, muss ich sagen, die Sortimente – das haben Sie ja auch sehr verantwortungsvoll in Ihrer Funktion als Manager einer sehr großen Handelskette umgesetzt – in diesem Bereich werden immer größer.

Früher waren es ganz wenige Regale, die für eine kleine Gruppe von Konsumenten vorgesehen waren. Heute ist das ganz anders. Ich glaube, dass, wenn ein Konsument aufgrund einer Kennzeichnung feststellen kann, ob das Nahrungsmittel aus der Umge­bung von heimischen Landwirten ist oder von irgendwo weit herkommt, er sich dann für die Produkte der heimischen Landwirte entscheiden wird.

Deswegen meine große Bitte an die Regierungsparteien, diese Idee weiterzuverfolgen und tatsächlich eine Produktkennzeichnung für Nahrungsmittel, die aus der näheren Umgebung kommen, umzusetzen. Das stärkt auch wiederum die heimische Landwirt­schaft und ist mit ein Beitrag dazu, dass faire Preise für unsere Produkte bezahlt wer­den. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schalle.)

Meine Damen und Herren, erlauben Sie, dass ich mich noch ganz kurz zu einem aktu­ellen Thema äußere. Ich halte es wirklich für einen großen Fehler, dass Österreich, das ein Land ist, das Umweltpolitik ernst nimmt, ein Staudamm-Projekt in der Türkei fördert und dafür Haftungen übernimmt. Dort werden Leute vertrieben, es wird Völkerrecht ge­brochen, und wir haften mit österreichischem Steuergeld für ein derartiges Projekt.

Ich habe auch keine Freude damit, dass wir um 30 Millionen € Verschmutzungsrechte aus dem Ausland zukaufen. Wir müssen unsere Hausaufgaben hier in Österreich ma­chen, und da gibt es auch Dinge umzusetzen, die gar nicht so viel Geld kosten, oft auch gar kein Geld kosten – bei der Wohnbauförderung zum Beispiel.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 165

Warum gibt es keine Zweckwidmung im Rahmen der Umsetzung des Passivhaus-Energiestandards? Warum haben Sie im Regierungsprogramm dieses Ziel erst für das Jahr 2015 festgeschrieben? Das können wir sofort machen, das können wir heute machen.

Warum wird die Wohnbauförderung in vielen Bundesländern dafür verwendet, Budget­löcher zu stopfen – wie im Burgenland, wo der Schaden aus dem Bank Burgenland-Skandal teilweise daraus bezahlt wird? Warum setzen wir keine thermische Sanie­rungsoffensive bei den öffentlichen Gebäuden um? Warum bezahlen wir immer noch viel Geld in Richtung EURATOM und verwenden dieses Geld nicht für Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien in Österreich? (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren, es gibt viel zu tun – und es gibt viele Bereiche, die für uns als Politiker interessant und wichtig sind, wie zum Beispiel auch die Umsetzung der Getreideheizung. Ich weiß, es gibt hier Vorbehalte, weil einige meinen, man könne doch nicht Lebensmittel verheizen. Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass wir im Bereich des Getreides 11 Prozent Überschuss haben, dass wir in Europa sechs Millionen Hektar Brachflächen haben, die für diesen Zweck genutzt werden können. Daher müssen wir auch eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, damit diese Form des Heizens, damit diese Form der Nutzung von Energiegetreide auch in Österreich umgesetzt werden kann. Es gibt in Deutschland derzeit eine sehr interessante Diskus­sion darüber, ich glaube, dass sie auch bald Österreich erreichen wird. Wir helfen da­mit den Konsumenten, die günstiger heizen können, und wir verringern unsere Abhän­gigkeit von fossilen Energieträgern aus dem Ausland. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Schalle.)

Meine Damen und Herren, abschließend: Wir stimmen natürlich dieser Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes zu.

Noch einmal meine Bitte: Kehren wir auch vor unserer eigenen Tür! Versuchen wir, den Müllberg, den wir selbst verursachen, auch zu verringern! (Beifall bei der FPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abg. Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die sukzessive Re­duktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff,

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12 Bericht des Umwelt­ausschusses über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (62 d.B.) in der 17. Sitzung des Nationalrates am 29. März 2007.

Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff belasten die Umwelt über viele Jahr­hunderte. Innerhalb der EU werden jährlich 250.000 Millionen Tonnen Verpackungs­folien aus heute gebräuchlichem Kunststoff weggeworfen.


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Biokunststoffe hingegen, die aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, ver­rotten rasch und rückstandsfrei und entlasten zudem die ohnedies limitierten Vorräte fossiler Ressourcen. Als Ausgangsstoffe eignen sich Zucker, Zellulose und vor allem Pflanzenstärke, die aus Erdäpfeln, Mais, Weizen und Zuckerrüben gewonnen wird. Durch Gärprozesse entsteht Polymilchsäure (PLA), die Produkten petrochemischen Ursprungs nicht nur bei Sauerstoffdurchlässigkeit und Temperaturbeständigkeit über­legen ist.

Abgeschlossene Studien in Gartenbetrieben und Pilotprojekte in Deutschland weisen Vielfalt und Wirkkraft der Anwendungsmöglichkeiten nach. Als weiterer positiver Effekt eines vermehrten Einsatzes von Biokunststoffen bieten deren Produktion neue Absatz­märkte für die heimischen Bauern. Wiederum ist es einzig eine Frage des politischen Willens, ob im Interesse der Umwelt, der heimischen Bauern und der Unabhängigkeit von Importen entschieden wird.

Der Einsatz von Tragetaschen aus Biokunststoffen würde der österreichischen Wirt­schaft somit wesentlich zugute kommen – vor allem, weil die nötigen Rohstoffe nicht importiert werden müssen. Der Einsatz von Tragetaschen soll also sukzessive redu­ziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemein­samen Weg zu entwickeln, um den  Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen sowie recycelbarem Papier zu forcieren.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.13.33

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Da es sich beim Antrag zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 um einen Vier-Parteien-Antrag handelt, der einstimmig angenommen wurde, erübrigt es sich, in diesem Debattenbeitrag Überzeugungsarbeit zu leisten.

Es ist jedem klar, dass im Sinne der Entsorgungssicherheit in Österreich das Hauptau­genmerk bei den vorhandenen Deponiekapazitäten liegen muss. In weiser Voraussicht hat die EU-Verbringungsverordnung Nr. 93/259 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, selbstständig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbringung von Abfällen ganz oder teilweise zu verbieten. Speziell aufgrund dieser Entsorgungsproblematik wa­ren wir vom BZÖ bereit, diesen Antrag, der sich implizit mit Verbringung von Asbestab­fällen nach Österreich und deren Entsorgungsverbot beschäftigt, auch mitzutragen. Wir werden dem Antrag auch zustimmen.

Aber, meine Damen und Herren, ich möchte schon darauf hinweisen, dass auch alle anderen 26 EU-Staaten das gleiche Recht haben, und ich frage mich und frage Sie:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 167

Wie sieht das bei anderen Abfallverbringungen aus, die Österreich sozusagen loswer­den will oder loswerden muss?

Ich darf nur aufzeigen, meine Damen und Herren, dass nicht zu übersehen ist, dass wir derzeit weit mehr Problemabfälle exportieren als importieren – im Verhältnis 1 : 5. So­mit wird auch jener Punkt zur Crux, was die Vermeidung von langen Transportwegen betrifft, denn ob Import oder Export, der CO2-Ausstoß bleibt immer gleich.

Meine Damen und Herren, ich darf bei dieser Gelegenheit auch ein Problem anspre­chen, das mich äußerst stark beschäftigt, eigentlich bedrückt, und mir persönlich sogar Angst macht, und zwar – ganz wichtig – das Problem-AKW Temelín. Sie, meine Da­men und Herren, wissen hoffentlich genau so gut wie ich, dass Temelín eine irrepa­rable tickende Zeitbombe ist, die jederzeit hochgehen kann – ich sage: jederzeit hoch­gehen kann –, wenn Sie den Fachleuten genau zuhören.

Ich will jetzt gar nicht näher auf die Problematik der Errichtung, der Wartung oder der Betreibung eingehen, sondern ich möchte nur daran erinnern, dass die Bundesregie­rung die Nichterfüllung des Melker Abkommens Prag und Brüssel zur Kenntnis bringen muss. Herr Umweltminister! Ich fordere Sie auf, so schnell wie möglich zu handeln, denn bei einem Versäumnis des Einspruchsrechtes gibt es überhaupt keine Chance mehr für Österreich, dass das Problem-AKW Temelín geschlossen wird.

Ich glaube, Sie haben auch eine Verantwortung der Bevölkerung gegenüber, dass es uns nicht so ergeht wie den Leuten in Tschernobyl, wo man im Umkreis von 100 Kilo­metern alles absiedeln musste. Ich sage Ihnen, Herr Minister Pröll: Die Gefahr ist sehr groß. Wenn Sie sich die Probleme dort anhören, so müssen Sie jetzt wirklich han­deln. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.17.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir haben heute eine Gesetzesänderung des Abfallwirt­schaftsgesetzes auf der Tagesordnung, die es uns ermöglichen wird, in Zukunft eine Entwicklung zu bremsen und zu verhindern, die da heißt, zunehmenden problemati­schen Abfall in Form von Asbest in verschiedenen Stufen nach Österreich zu bringen.

Es ist so, dass es in der Europäischen Union grundsätzlich möglich ist, Abfall von einem Land zum anderen zu transferieren, dass das durchaus auch Sinn macht, weil einzelne Länder unterschiedliche Deponieklassen und Deponie-Qualitätsstufen haben und es deswegen auch künftig notwendig sein wird, Mülltransfers auch von gefähr­lichen Abfällen in Europa zwischen Nationalstaaten zu ermöglichen. Und es stimmt auch, dass Österreich – das zeigen die Export-/Importzahlen – bei der Verbringung von gefährlichen Abfällen in den genehmigten Mengen fast doppelt so viel exportiert, wie es importiert.

Trotzdem war Handlungsbedarf in der Frage Asbest angesagt. Warum? – Weil hier die Zahl der Anträge, der genehmigten Mengen vor allem aus Italien rapide zugenommen hat. Ich möchte ein paar Zahlen in den Raum stellen. Während es im Jahr 2004 2 000 Tonnen genehmigte Mengen an Import waren, waren es im Jahr 2005 schon 46 500 Tonnen, im Jahr 2006 186 000 Tonnen und in den ersten Monaten dieses Jah­res bereits mehr als 200 000 Tonnen, die angestanden sind, in der Frage Asbest­transfer auf die Deponien, die dafür auch in Österreich vorgesehen sind, bewilligt zu werden.


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Deswegen ziehen wir heute gemeinsam die Notbremse, weil wir dieses Mengendia­gramm gesehen haben. Es ist auch richtig und wichtig, ganz nach dem Prinzip „Ver­meiden, trennen, verwerten“ diesen klaren österreichischen Weg gemeinsam weiter zu gehen.

Wir müssen natürlich in diesem Zusammenhang auch sehen, dass wir nicht nur mit 1. Juli dieses Jahres einseitig die Asbest-Transfermengen auf null reduzieren wollen, sondern dass es dabei auch darum geht, dass wir für die Zukunft in Österreich selbst Entsorgungssicherheit für unsere Abfälle mit diesem Entschluss sicherstellen müssen und sicherstellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch zwei Themen, die kurz angesprochen worden sind, aber mit dem heutigen Antrag nichts zu tun haben. Erstens: das Stau­damm-Projekt in der Türkei. Wir haben bei keinem anderen Projekt seitens des Um­weltministeriums Einfluss darauf genommen und es auch lange hinausgezögert, ge­meinsam mit anderen in der Schweiz und in Deutschland, bevor jetzt die entsprechen­den Bewilligungsschritte gesetzt wurden, weil wir ganz genau darauf geachtet haben, dass die Evaluierung, das Monitoring und die Begleitung nicht zuletzt ökologischer Fragen bei diesem Projekt sichergestellt sein müssen.

Zum zweiten Thema, Temelín, angesprochen von Herrn Abgeordnetem Schalle: Ich sage Ihnen ganz klar, seit ich Verantwortung im Umweltministerium habe, kämpfe ich mit aller Kraft um die bestmögliche Sicherheit in der Frage Temelín. Wir haben die Null-Variante sicher nicht abgeschrieben. Wir haben jetzt nach dem Besuch des Bun­deskanzlers mit der parlamentarischen Kommission von beiden Seiten einen neuen Prozess in Gang gebracht. Ich habe mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, nicht zu­letzt vor ein paar Tagen, dass wir offene Sicherheitsfragen haben und somit das ganze Abkommen nicht als beendet sehen. Von österreichischer Seite ist alles getan, und es laufen jetzt auch die entsprechenden Prüfungen im Bundeskanzleramt hinsichtlich der Frage Verfassungsdienst – Völkerrechtsklage: ja oder nein, auf welcher Rechtsbasis?

Sie sehen, wir tun alles, wir nehmen das Problem ernst, und das Problem hängt im Umweltministerium von der Priorität her sicher am höchsten. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Steier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.21.29

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, besteht weitge­hende Einigkeit bezüglich des Vier-Parteien-Antrages, der heute zur Beschlussfassung aufliegt. Es geht um ein Importverbot für Asbestabfälle zum Zweck der Beseitigung im Abfallwirtschaftsgesetz.

Angesichts von stark ansteigenden Importanträgen und beschränkten Deponiekapazi­täten in Österreich ist ein Importverbot für Asbestabfälle und insbesondere Asbest­zement zum Zweck der Beseitigung mehr als vordringlich und geboten. Es ist also nur konsequent, dass von dieser Gesetzesänderung ab Juli 2007 auch bereits bestehende, nach EU-Recht erteilte Importbewilligungen erfasst werden.

Nach Auskunft der zuständigen Abteilung im Umweltministerium – und da hat der Herr Bundesminister jetzt gerade Zahlen genannt – ist die Menge an nach Österreich impor­tierten Asbestabfällen seit 2004 kontinuierlich angestiegen. Der Herr Bundesminister hat die Zahlen dargelegt: Importiert wurde mehr als exportiert. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass, bezogen auf die gesamte Ausfuhr- und Importgeschichte in


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einer Anfragebeantwortung 174/AB durch den Herrn Minister vom Februar 2007 zwar Exportdaten von Asbestabfällen angeführt wurden, aber die Importdaten nach Öster­reich komplett fehlen. Ich nehme an, dass es sich hier um einen Irrtum handelt, bezie­hungsweise dass demnächst die Auskünfte umfangreicher erfolgen werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir nehmen heute etwas vorweg, was in der AWG-Novelle an sich integrierender Bestandteil gewesen wäre. Es ist aber sinnvoll, dass wir es heute schon tun und damit mit Inkrafttreten im Juli 2007 die Möglichkeit haben.

Wozu ich noch einige Anmerkungen treffen möchte, das ist die angesprochene AWG-Novelle, die in einem Passus „Ergänzungen und Klarstellungen aufgrund der Erfahrun­gen im Vollzug, insbesondere betreffend Berechtigungen, Sammel- und Verwertungs­systeme“ eine Änderung in Bezug auf den § 29a AWG vorsieht. Hier sollten wir wirklich in den nächsten Wochen, bis die Begutachtung abgeschlossen ist, in uns gehen und festhalten, dass es nicht sinnvoll ist, die finanzielle Sicherstellung im Ausmaß der hal­ben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung vorweg leisten zu müssen. Dem sollte wirklich Einhalt geboten werden, weil es die gesamte Konkurrenz im Sammel­system beeinträchtigt und, glaube ich, auch den europäischen Richtlinien widerspricht.

Herr Bundesminister, lassen Sie uns hier gemeinsam eine Änderung herbeiführen, aber nach Richtlinien, die sich wirklich auf die Inhalte beziehen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.24.41

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Abfallpolitik möchte ich heute mit drei Aspekten oder in drei Dimensionen kurz noch streifen.

Dimension eins, Aspekt eins, Herr Minister: Es ist ganz klar, dass wir bei diesen ge­fährlichen Abfällen, bei diesen Asbestabfällen, dringend einen Riegel brauchen. Des­wegen tragen wir diesen Antrag vollinhaltlich mit. Ich teile allerdings nicht Ihre Auffas­sung, dass dieser Abfalltransport oder dieser Transport von gefährlichen Abfällen so, wie er derzeit in der EU stattfindet, besonders unterstützenswert oder besonders lo­benswert ist – obwohl Österreich glücklicherweise doppelt so viel exportiert wie impor­tiert. Ich bin doch immer sehr stark dafür, dass wir nach dem Verursacherprinzip vorge­hen und dass wir insgesamt – weil Sie ja dieses Wort in den Mund genommen haben: vermeiden – auch in diesem gefährlichen Bereich, in diesem Bereich der Sonderabfälle die Vermeidung im Hinblick auf Produktionsoptimierung, Umstellung, Stoffstromopti­mierung angehen. – Das zum ersten Aspekt: Asbest beziehungsweise Sonderabfall.

Zweiter Aspekt, zweite Dimension. – Herr Kollege Hofer, ich bin Ihnen ja dankbar für diese generelle Grundsatzerklärung, die sehr viele Aspekte oder sehr viele Einzelhei­ten umfasst hat, die ich durchaus auch für wichtig halte und die ich teile. Vor allem auch den Hinweis auf die biogenen Kunststoffe finde ich sehr wichtig. Wir haben in Oberösterreich selber so einen Versuch gestartet. Es hat auch eine Aktion gegeben, die sehr regen Zuspruch gefunden hat. Das Problem ist nur: Der Handel sieht sich nicht genötigt oder nicht genügend motiviert, von den konventionellen Kunststoffen auf diese biogenen Kunststoffe umzusteigen.

Da wäre vielleicht eine Möglichkeit, über irgendwelche – ich weiß auch nicht – Attrakti­vitätsmaßnahmen – nenne ich es jetzt ganz grob – auch mit dem Herrn Minister einmal ins Gespräch zu kommen, weil ja diese Kunststoffabfälle derzeit in erster Linie ther-


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misch verwertet werden, wenn man es höflich umschreibt. Schlicht ausgedrückt: Sie werden verbrannt, und dann gibt es zum Teil wieder Probleme mit der Abgasreinigung.

Der dritte Aspekt, die dritte Dimension, Herr Minister, ist ja auch von einem Vorredner von mir angesprochen worden. Kollege Schalle hat ja auf eine Abfallproblematik hinge­wiesen, die uns im Nachbarland Tschechien in neuer Form wieder präsentiert wird. Und da finde ich es von Ihnen schon sehr – wie soll man denn sagen? – nonchalant – mir fällt dazu nur dieses Fremdwort ein –, wenn Sie sagen, Sie haben jetzt „einen neuen Prozess“ gestartet – ich habe es extra mitgeschrieben, dieses Wort –, weil jetzt diese parlamentarische Arbeitsgruppe getagt hat, und so weiter, und so fort.

Ich möchte nur noch in Erinnerung rufen, wie lange das gedauert hat – und ich weiß nicht, ob das überhaupt schon erledigt wurde –, diese Übersetzungsarbeit dieses Ex­pertenberichts, der im September über den Sicherheitsstatus von Temelín verfasst worden ist. Und diese Übersetzungsarbeit war für Sie der Grund, warum wir noch immer nicht aktiv geworden sind, im November und im Dezember. Und jetzt schaue ich wieder einmal auf den Kalender: Es ist jetzt immerhin schon kurz vor Ostern. Es ist Ende März, und jetzt frage ich mich wirklich: Wann haben wir diese Übersetzungs­arbeiten jetzt endlich beendet? Wann ist jetzt der nächste Schritt? Wenn man nämlich am vergangenen Dienstag den „Report“, diese Fernsehsendung, verfolgt hat, ist einem ganz klar geworden, dass der nächste Schritt der Österreicher diese Mitteilung an die tschechische Regierung ist. Die ist anscheinend noch immer nicht erfolgt, und da frage ich mich schon, warum.

Warum, Herr Minister, werden Sie da nicht aktiver? Warum werden da die entspre­chenden Schritte nicht zügiger gesetzt? Und warum riskieren wir da laut „Report“ – das ist ja meine neueste Auskunftsquelle gewesen – sogar eine Art Verfallsfrist?

Deswegen, Herr Minister: Zustimmung zu Ihrer Asbestpolitik – aber die Atompolitik sollte meines Erachtens noch mit einem größeren Einsatz und ein bisschen mehr Elan von Ihnen vorangetrieben werden, damit wir hier auch den Vier-Parteien-Weg weiter offensiver beschreiten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.29.23

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ende des vorigen Jahres ist eine kleine Ge­meinde im Marchfeld unfreiwillig in die Schlagzeilen geraten, und zwar durch eine As­bestmülldeponie. Ende dieses Jahres hat es auch Proteste der Bevölkerung gegeben, und vom Land wurde nur lapidar festgestellt, dass alles rechtens ist.

Mit dem nun vorliegenden Antrag zur Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes wird der Import von Asbest künftighin verhindert. Aber, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, ich bin der Meinung, das ist nur die halbe „Miete“, denn wir haben in Europa einen intensiven Mülltourismus. Wir haben im Umweltausschuss an den Herrn Umweltminis­ter das Ersuchen eingebracht, uns Zahlen zu diesem Mülltourismus zu nennen. Zurzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Wir wissen nur, dass wir diesbezüglich eher ein Export- als ein Importland sind.

Wir wissen aber auch, dass in der Europäischen Union pro Jahr mehr als zwei Milliar­den Tonnen Abfall erzeugt werden; da ist der landwirtschaftliche Abfall noch gar nicht eingerechnet. Das bedeutet, dass pro Kopf und Jahr 3,5 Tonnen Abfall anfallen. Dieser Anstieg der Abfallmengen ist beunruhigend.


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Grundsätzlich, meine Damen und Herren, muss das Prinzip der Abfallvermeidung gel­ten, und wir müssen uns ganz genau anschauen, welche Abfälle tatsächlich exportiert und importiert werden müssen, oder ob sich der Mülltourismus nicht nur deshalb lohnt, weil man mit billigen Lagerstätten gutes Geld machen kann.

Es ist schon klar, dass ein restriktives Importverbot von Abfällen keine Einbahnstraße sein wird. Auch andere Länder werden sich genauso verhalten. Trotzdem müssen wir sehen, dass es alternative Verwertungsformen gibt und Abfallvermeidung als oberstes Prinzip gilt. Und für jene Abfälle, die nicht vermieden werden können, muss das Prinzip der Nähe gelten. Dieses Prinzip der Nähe hilft, zusätzlichen Verkehr zu vermeiden, was die Straßen entlastet und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Eigene Lagerstätten in der Nähe sind auch eine zusätzliche Motivation zur Müllvermeidung.

In unserem gesamten Handeln müssen wir beachten, was auch schon das Euro­päische Parlament formuliert hat: Dass zuallererst Vermeidung vor Wiederverwendung, vor Recycling, vor Verwertung und Beseitigung kommen muss, damit wir nicht von der Müll-Lawine erdrückt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.32.10

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Laut Antrag sind seit Jänner 2007 Importgenehmigungen für über 200 000 Tonnen Asbest angefragt. Es besteht die Gefahr des Asbesttransits. Die EU räumt nun den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Asbestabfälle nicht ins Land zu las­sen, und Österreich macht nun Gebrauch davon. Lange Transportwege mit der Gefahr von umweltgefährdenden Unfällen und darüber hinaus mit der Folge von unnötigen Emissionen sollen dadurch verhindert werden. Hier gilt eben das Prinzip der Nähe.

Medienmeldungen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern sind uns in Erinnerung. Das wurde heute bereits erwähnt. In Markgrafneusiedl in Niederösterreich gab es im vergangenen November massive Proteste gegen eine genehmigte Deponie von einge­führtem italienischem Asbestzement. Noch dazu wurde damals vom Betreiber behaup­tet, dass Asbest, wenn er gebunden sei, nicht gefährlich sei. Doch wenn Asbest brü­chig ist – und das war damals der Fall –, ist er extrem gefährlich, und durch die Asbest­fasern wird Lungenkrebs ausgelöst.

Auch wenn keine direkte Umweltgefahr damit verbunden ist, ist die Entsorgungsautar­kie ein wichtiges Element umweltbewusster Abfallwirtschaft. So gesehen ist es logisch und naheliegend, meine Damen und Herren, dass sich Österreich mit einem generel­len Importverbot gegen derartige Mülldeponien zur Wehr setzt.

Aus diesem Grund stimmt auch meine Fraktion dieser Vorlage mit großer Überzeu­gung zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.33.58

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls mit der Problematik Asbest und Asbestzement und vor allem auch Asbestzementstaub beschäftigen. Be­kanntlich sind ja seit wenigen Wochen oder konkret seit Jänner Asbest und dessen Materialien in Österreich als gefährlicher Stoff eingestuft. Ich möchte auch erwähnen,


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dass Asbest, was die gesundheitliche Problematik betrifft, sicherlich eine Zeitbombe ist und die Spätfolgen von Kontakt mit asbestähnlichen Stoffen leider sehr spät spürbar, aber auch sichtbar werden.

Meine Damen und Herren, wir wissen genau, dass vor allem in den Industrienationen Zigtausende Männer und Frauen in den nächsten Jahren – man rechnet, bis zum Jahr 2020 – an Lungenkrebs, aber auch an bösartigen Tumoren des Rippen- und des Bauchfells erkranken werden. Untersuchungen in Europa besagen, dass leider mittler­weile einer von sieben Menschen von der so genannten normalen Bevölkerung in Zu­kunft durch das Einatmen dieser Fasern Narben im Lungengewebe haben wird.

Meine Damen und Herren! Mir ist auch wichtig zu erwähnen, dass aufgrund dieser Situation die Allgemeine Unfallversicherung das BBRZ, das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum, beauftragt hat, mit einem eigenen Programm betroffene Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer und ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesbezüglich zu untersuchen. Und die Ergebnisse liegen bereits auf dem Tisch: Es wurden in den letzten Monaten insgesamt 2 700 Untersuchungen durchgeführt, und bei 25 Prozent, bei einem Viertel der Menschen, gab es Auffälligkeiten und Krankheiten im Bereich der Lunge.

Meine Damen und Herren, dieses Programm wird vor allem von der Unfallversicherung finanziert, aber es beteiligen sich auch die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten. Und ich denke, es wäre wichtig, dass sich bei der Finanzierung auch alle anderen Bun­desländer beteiligen sollen und müssen, denn es gibt mittlerweile 100 000 Kolleginnen und Kollegen, die mit Asbest intensiven Kontakt hatten. Ich glaube, dass diese Perso­nengruppe das Recht und wir seitens der Politik die Verpflichtung haben, dass auch diese Menschen Zugang zu derartigen Untersuchungen bekommen. – Ich danke. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 62 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sukzessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

18.37.4713. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (31 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik


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Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertre­tungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa (45 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.38.19

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, postovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich komme deswegen als Erste an die Reihe, weil die Grünen diesem Abkommen ihre Zustimmung verweigern. Das wird vielleicht in diese Materie Eingeweihte ein bisschen verwundern, weil sich ja vor noch nicht allzu langer Zeit das Plenum mit zwei ähnlichen Abkommen beschäftigt hat – einem mit Slowenien, einem mit Malta. Die waren da­mals – und das ist quasi ein Hinweis, der mich hellhörig gemacht hat – nicht im Innen­ausschuss auf der Tagesordnung und wurden nicht im Innenausschuss wie dieses heutige Abkommen behandelt, sondern damals im Außenpolitischen Ausschuss.

Da das schon ein bisschen auffällig war, haben wir uns dieses Abkommen genauer an­geschaut – und siehe da: Es ist doch nicht das, als was es vorher angekündigt wurde, nämlich Routine und das, was ohnehin schon einmal war, sondern dieses Abkommen geht weit über das Abkommen mit Slowenien und Malta hinaus. Der Artikel 1 ist eine Verfassungsbestimmung, und darin – das ist jetzt der Hauptgrund unserer Skepsis und unserer Ablehnung – heißt es, dass es um die Erfassung biometrischer Daten von Visa-Werbern, Visa-Werberinnen geht.

Das wäre ja möglicherweise noch erklärbar, wenn man sich zur Frage der Erfassung von biometrischen Daten nicht allzu kritisch stellt – was die Grünen allerdings tun.

Aber da gibt es noch eine andere Auffälligkeit, die aus meiner Sicht besonders begrün­det Anlass dafür gibt, dieses Abkommen in dieser Form nicht anzunehmen. Es steht nämlich im Artikel 4 der Satz:

„Es besteht allerdings keine Haftung einer Vertragspartei für Tätigkeiten, die für die andere Vertragspartei gesetzt wurden.“

Insgesamt geht es bei diesem Abkommen darum, dass ungarische Behörden Tätigkei­ten für österreichische Behörden machen im Zusammenhang mit Visa-Werbern/-Wer­berinnen in Ländern, in denen Österreich keine Vertretung hat. (Ruf: Und umge­kehrt!) – Und umgekehrt, ja. Das ist deshalb so virulent, weil Österreich keine Vertre­tungseinrichtung, also Botschaft oder Vertretungsbehörde in Moldawien hat und Rumä­nien inzwischen EU-Land ist. Wohin also wenden sich Moldawierinnen und Moldawier, wenn sie – Touristenvisum, Geschäftsvisum, was auch immer – nach Österreich wol­len? – Es soll ja vorkommen, dass man aus Moldawien auch nach Österreich reisen will. In dem Fall, wenn dieses Abkommen in Kraft tritt, sollen sie sich an die ungarische Vertretungsbehörde wenden, die für Österreich tätig wird.

Aber es besteht – und jetzt komme ich zum Artikel 4 – keine Haftung einer Vertrags­partei für die Tätigkeit, die für die andere Vertragspartei gesetzt wurde. Und das wird dann in den Erläuterungen zu diesem Abkommen auch noch erklärt mit dem Satz: „Eine Haftung der Vertragsparteien für die durchgeführten Tätigkeiten besteht jedoch nicht.“


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Da wird Österreich – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – Probleme bekommen. Denn was ist, wenn ungarische Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen der Vertretungsbehörde, Beamte, Beamtinnen, Handlungen setzen, wo einem Einzelnen ein Schaden entsteht? Wer haftet dafür?

Wir haben im Ausschuss, obwohl jeder geglaubt hat, es ist eine 2-Minuten-Angelegen­heit, dann doch relativ lang darüber diskutiert, und alle Antworten auf Fragen, die von unserer Seite gestellt wurden, blieben offen. Es ist auch klar, warum sie offen blieben: Weil es keine plausiblen Antworten darauf gibt.

Deshalb frage ich Sie: Denkt man sich bei Abkommen dieser Art – ich weiß nicht, wie so etwas überhaupt entsteht – nichts dabei? Unterschreibt man da etwas? Wer unter­schreibt da was? Wie schließt man solche Abkommen, wo ganz grundlegende Fragen ungeklärt bleiben?

Deshalb keine Zustimmung zu einem Abkommen, wo es um so sensible Fragen wie biometrische Daten von Menschen geht!

Ich will mich jetzt da nicht mehr verbreiten und erklären, was bei biometrischen Daten anders ist als bei, wenn man so will, herkömmlichen Daten. Das haben wir an dieser Stelle schon öfter getan. – Tut mir leid, Herr Staatssekretär! Ich bin jetzt fast irgendwie versucht zu sagen: Vielleicht können Sie gar nichts dafür. Aber Sie sitzen jetzt da. (Staatssekretär Dr. Winkler: Ich habe die Antwort heute!) – Ach, er hat heute die Ant­wort! Da werde ich jetzt ganz besonders gut aufpassen, weil die Antwort war ja auch der Grund dafür, warum wir es im Ausschuss abgelehnt haben. Aber jetzt bin ich schon richtig gespannt darauf, welche Eröffnungen es heute gibt – vielleicht welche, die uns überzeugen. Aber da müssen sie schon sehr gut sein. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.43.40

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! – Frau Kollegin Stoisits, die biometrischen Daten sind an und für sich mehr Sicherheit für den Staat und mehr Sicherheit für den einzelnen Staatsbürger, und deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass solche Möglichkeiten hier in Zweifel gezogen werden.

Auf der anderen Seite ist es so, dass wir hier ein gegenseitiges Vertrauen aufbauen müssen. Die Ungarn müssen uns vertrauen, und wir müssen den Ungarn vertrauen, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen in diesen Bereichen vorgehen.

Dieser Vertrag ist die Grundlage eines Abkommens zwischen Ungarn und Österreich. Es soll in diesem Vertrag die Zusammenarbeit zwischen den Auslandsvertretungen bei der Visa-Erteilung geregelt werden. Es ist dies ein Pilotprojekt im Rahmen der Europäi­schen Union. Diese Zusammenarbeitsform wurde auch im Regierungsprogramm aus­drücklich erwähnt und für gut befunden. Es ist ein Rahmenabkommen, wo gegensei­tige Hilfestellung im Visa-Verfahren gewährt werden kann.

Worum geht es eigentlich im Detail? – Im Wesentlichen geht es bei den beiden Staaten um eine Verbesserung der konsularischen Präsenz im Ausland. Österreich und Ungarn werden sich in Zukunft vertreten bei der generellen Information über die Voraussetzun­gen für ein Visum, bei der Vereinbarung von Terminen, bei der Entgegennahme von Anträgen und Belegen, bei der Erfassung der Antragsdaten einschließlich der biometri­schen Daten und bei der Einziehung der Bearbeitungsgebühren. Zusätzlich werden sich unsere Staaten auch bei der Ausstellung von Schengen-Visa vertreten, sobald in


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Ungarn alle Teile des Schengen-Besitzstandes angewandt werden, also wenn die Vor­aussetzungen in Ungarn gegeben sind. Und das heißt, Erteilung von Visa für den Flug­hafen-Transit, zur Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und zum kurzfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Längerfristig gesehen soll es zwischen den beiden Staaten eine gemeinsame Visa-Stelle geben, also ein gemein­sames Büro.

Geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Abkommen zwischen Österreich und Un­garn wird wieder einmal bestätigt, wie wichtig und sinnvoll internationale Kooperationen in der Praxis sind, weil wir im Ausland die österreichischen Interessen besser wahren können. Wir sind ein Tourismus-Land, und ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir sehr stark in allen Staaten der Welt präsent sind.

Wichtig und sinnvoll ist es auch für Bürgerinnen und Bürger fremder Staaten, weil die­ser Vertrag für sie eine Erleichterung in der Abwicklung von Visa-Anträgen bedeutet.

Es ist eine wesentliche Strukturverbesserung, und ich finde es schade, dass die Grü­nen diesem Antrag nicht stattgeben können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parni­goni. Ebenfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.47.06

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Her­ren! Der Innenausschuss hat gerne diese Vorlage der Außenpolitik aufgenommen. Die­ses Abkommen ist ein weiterer Schritt zur bilateralen Zusammenarbeit mit Ungarn. Das ist zu begrüßen, denn das dient natürlich auch der Verbesserung der nachbarschaft­lichen Beziehungen.

Ich kann die Ängste der Grünen, liebe Terezija, nicht ganz nachvollziehen, denn im Wesentlichen geht es doch darum, dass man nunmehr auch den Visa-Antrag für Öster­reich bei der ungarischen Behörde abgeben kann, und die Haftungsfrage, für den Fall, dass ein Fehler passiert, bleibt natürlich auch bei der ungarischen Behörde, und es gibt keine Möglichkeit des Regresses. Wenn die Ungarn einen Fehler machen, dann ist das auch im Haftungsbereich der Ungarn, und sie können sich bei uns, bei der österreichi­schen Behörde oder bei Österreich, nicht regressieren.

Aber, Herr Staatsekretär, wenn Sie heute schon da sind und uns die Ehre geben: Visa-Fragen waren ja im Jahr 2005 etwas, was besondere Brisanz hatte. Wir hatten hier eine sehr unangenehme Causa zu behandeln. Das Außenministerium hat uns damals die restlose Aufklärung dieser dubiosen Angelegenheiten zugesichert. Angeblich hat es etwa 4 000 Verdachtsfälle gegeben. Ich würde Sie einladen, dass Sie uns heute bei dieser Gelegenheit ein wenig über die aktuelle Entwicklung berichten: Was hat sich da eigentlich getan? Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen oder hat das Ministerium getroffen, um hinkünftig solche Irritationen und Verunsicherungen der Bevölkerung zu verhindern? Was hat man unternommen, damit die Konsulate, die, etwa in der Affäre Budapest oder auch in Belgrad, ein wenig ins Zwielicht geraten sind, wieder rehabili­tiert werden? In welcher Form hat man versucht, alle Verdachtsmomente auszuräu­men?

Mich würde auch interessieren: Hat es da ein Ergebnis gegeben, Verhaftungen, An­zeigen, oder ist eigentlich da nichts dahinter gewesen? Es würde mich freuen, wenn Sie uns hier ein wenig Informationen geben können, ob da ohnehin alles zum Besten ist. Das war ja schlussendlich eine nicht unbeträchtliche Dimension. Wir haben im Jahr 2004 400 000 Visa-Anträge gehabt, und es ist daher nichts Unbedeutendes.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 176

Ich glaube, die Zusammenarbeit von Staaten, ob bilateral oder im europäischen Be­reich, ist ganz wichtig, auch im Bereich der Sicherheit, im Bereich der Kriminalitätsbe­kämpfung. Ich glaube daher, da stehen solche Zusammenarbeitsformen vor einer gro­ßen Herausforderung und auf dem Prüfstand.

Wenn wir beispielsweise in Richtung Schengen schauen, so wird es darum gehen, dass man sicherstellt, dass da auch die Qualität der Zusammenarbeit gewährleistet werden kann – die EURO 2008 wird solch eine Zusammenarbeit erfordern.

Es gibt auch durchaus positive Aspekte, etwa in der Frage der Zusammenarbeit beim Austausch von DNA-Daten, die dazu geführt hat, dass wir viele Erfolge bei der Auf­klärung haben.

Aus all diesen Gründen werden wir Sozialdemokraten diesem Abkommen, Herr Staats­sekretär, zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosen­kranz. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.50.46

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Natürlich ist es vernünftig, wenn Staaten dort, wo der jeweils andere keine Auslandsvertretung hat, einander helfen – das ist ja überhaupt keine Frage.

Der Absatz 1, der besagt, dass die Vertragsparteien, eben die Republik Österreich und die Republik Ungarn, einander im Rahmen dieses Abkommens beim Verfahren zur Er­teilung von Visa vertreten können, ist sicher durchwegs vernünftig und ist auch akzep­tabel. Das ist zweckmäßig und erleichtert vieles.

Es ist auch deswegen gut, dass es in diesem Absatz 1 so dargestellt wird, weil die schlussendliche Entscheidung, das Erteilen des Visums selbst, in unserer Hand bleibt. Und das ist nun nicht unerheblich.

Auch ich, Herr Staatssekretär, nehme auf die Visa-Affäre Bezug, die bei Gott nicht in ihrem Umfang aufgeklärt ist. Da ist eigentlich gar nichts erledigt und gar nichts erklärt. Es ist bestürzend, wie sehr irreguläre Vorgänge einer solchen Dimension – das ist verwunderlich in einem Rechtsstaat! – nicht zur genauen Betrachtung und Bearbeitung kommen können.

Herr Abgeordneter Parnigoni, was mich auch besonders erschüttert – und das muss ich Ihnen ehrlich sagen, ich kenne freiheitliche Bestrebungen in diese Richtung oder überhaupt, um solche und ähnliche Dinge aufzudecken; klar, wir sind zurzeit eine nicht so große Partei, wir verfügen nicht über den Zugang zu wichtigen Stellen, wir haben vor allem auch nicht den Zugang zu Medien –, ist der Umstand, dass Sie, obwohl Sie das alles haben, diese Sache nicht, wie es so schön heißt, sozusagen in die Höhe bringen. Und jetzt fordere ich Sie als die Regierungspartei auf, das noch einmal zu pro­bieren. Es ist schon Ihre Sache!

Ihr Landtagsabgeordneter in Oberösterreich hat wirklich hervorragende Arbeit geleistet, aber überraschenderweise – wiewohl Angehöriger einer nunmehrigen Regierungspar­tei, wiewohl auch grundsätzlich guter Zugang zu Medien –: Es geht nicht! – Also, ich würde es an Ihrer Stelle noch einmal probieren. Ich glaube, das ist man den Bürgern schuldig. (Beifall bei der FPÖ.)

Gerade die Frage der Visa-Erteilung ist eine ungeheuer sensible Sache, denn wir wis­sen ja, wie das in der Regel ist: gekauftes Visum, Asylantrag in Österreich, Verschlep­pung des Verfahrens, irgendwann einmal die Pardonierung – und man ist eingewan­dert. – Das ist der erste Schritt!


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Ein Inserat in serbischen Zeitungen, Herr Staatssekretär, dass wir eigentlich doch nicht wollen, nämlich, dass unsere Visa gekauft und verkauft werden, ist schon zu wenig. – Ich meine, da ist jedenfalls der Bedarf da, dass man die Dinge ernsthaft und eindeutig bespricht.

Deswegen große Skepsis auf unserer Seite auch gegenüber Absatz 3, der nämlich besagt: Ab dem Zeitpunkt, wo Ungarn den Schengen-Bestand übernommen hat – hier antizipiert übrigens ein Gesetz eine erst zu treffende Entscheidung, und all die Bekun­dungen, dass Schengen-Reife erst dann zuerkannt wird, wenn es wirklich so weit ist, erscheinen da nicht so ganz ernst gemeint, denn Sie beschließen hier bereits etwas, was das Zuerkennen der Schengen-Reife voraussetzt –, also ab Zuerkennung der Schengen-Reife für die Staaten, die das beantragen, nämlich eben auch Ungarn, leis­ten wir nicht nur einander Hilfe im Verfahren, sondern man kann auch wechselweise das Visum erteilen.

Das ist natürlich jetzt schon ein nächster Schritt, und das ist sozusagen mit sehr großer Vorsicht zu genießen. Bis jetzt haben wir nämlich schon bei unseren eigenen Botschaf­ten keine guten Erfahrungen gemacht, jetzt geben wir das auch noch völlig aus der Hand: Ich glaube, dass man das noch einmal gut überdenken sollte! Es bestünde näm­lich auch nach der Zuerkennung der Schengen-Reife die Möglichkeit, diese Novelle hier noch einmal einzubringen. Jetzt ist es, meinen wir, doch noch sehr riskant und zu verfrüht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.54.53

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Ver­tretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa entspricht im Prinzip jenen Ab­kommen, die wir in der vergangenen Gesetzgebungsperiode auch mit Malta und mit Slowenien abgeschlossen haben. Dagegen ist eigentlich gar nichts zu sagen, es ist in Ordnung so, dass dann, wenn man irgendwo keine Vertretung hat, das ebenfalls ein anderer Staat machen kann, denn das spart Kosten.

Die diesbezügliche Kooperation im EU-Raum ist meiner Meinung nach wichtig und sinnvoll. Sie spart Kosten. Und wenn Ungarn ein Schengen-Staat sein wird, werden natürlich auch Schengen-Visa diesbezüglich so gehandhabt und wird man gegenseitig vertreten.

Ich finde es so in Ordnung. Es spart Kosten. Das Vorhaben macht Sinn. Daher wird es von uns begrüßt. (Beifall beim BZÖ.)

18.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Winkler. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


18.55.58

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe in der Tat, dass es mir jetzt gelingen wird, viel­leicht auch noch die Grünen davon zu überzeugen, diesem Abkommen zuzustimmen.

Im Wesentlichen ist die Antwort, die ich gleich geben werde, jene Antwort, die ich an sich auch schon im Ausschuss gegeben habe, aber es liegt wahrscheinlich an meiner


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mangelnden Eloquenz, dass es mir nicht gelungen ist, Frau Abgeordnete Stoisits zu überzeugen beziehungsweise das Herz des Abgeordneten Pilz zu gewinnen – was mir Kopfzerbrechen bereitet.

Aber ich will jetzt versuchen, vielleicht etwas klarer die Antwort zu geben: Der Haf­tungsausschluss, der in diesem Abkommen vorgesehen ist, ist ein völkerrechtlicher Haftungsausschluss. Das heißt – und so steht es ja auch drinnen –, es ist ein Haf­tungsausschluss zwischen den Staaten: Was immer passiert, was der eine oder der andere Vertragsstaat tut oder tun muss in Erfüllung einer Haftungspflicht gegenüber einem Bürger, einem Drittbürger oder einer Drittbürgerin, haftet er der anderen Ver­tragspartei nicht völkerrechtlich.

Also, konkret heißt das: Wenn heute – und wir nehmen jetzt den noch entfernter lie­genden Fall – eine ungarische Vertretungsbehörde etwa in Chişinau einer Drittbürgerin oder einem Drittbürger ein Visum erteilt oder nicht erteilt, dabei einen Fehler begeht, schuldhaft handelt, dann kann diese Bürgerin/dieser Bürger selbstverständlich gegen dieses ungarische Organ nach den Vorschriften des anwendbaren ungarischen Geset­zes selbstverständlich entsprechenden Schadenersatz oder Haftung verlangen.

Die ungarische Seite, der ungarische Staat kann aber dafür, dass er in Erteilung eines österreichischen Visums für einen Drittbürger etwa in Haftung treten musste – also zum Beispiel etwas bezahlen musste oder verurteilt wurde –, nicht von Österreich et­was zurückverlangen. Der Haftungsausschluss ist ein rein zwischenstaatlicher, völker­rechtlicher Haftungsausschluss, wie er sich im Übrigen in relativ vielen Verträgen – nicht nur in dieser Art von Verträgen – findet.

Das heißt in keiner Weise, dass hier ausgeschlossen ist, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich beschwert fühlen, nach den Vorschriften des jeweiligen Staates – sei es des ungarischen Staates, sei es der Republik Österreich, natürlich einschließlich Amtshaf­tungsgesetz – versuchen, sich hier schadlos zu halten. – Ich hoffe, dass diese Aus­kunft nicht nur plausibel, sondern auch überzeugend ist.

Was die biometrischen Daten betrifft, so ist, glaube ich, die Antwort schon gegeben worden. Es ist einfach damals, beim letzten Abkommen dieser Art, noch so gewesen, dass es das noch nicht gegeben hat. Und es tritt ja bekanntlich erst dann in Kraft, wenn es eine entsprechende EU-Verordnung gibt. Die gibt es noch nicht, und da müssten dann selbstverständlich die Mitgliedstaaten auch noch zustimmen.

Ich kann übrigens zu dem, was ich schon im Ausschuss gesagt habe, noch ergänzend sagen – und das erscheint mir doch auch ein wesentlicher Qualitätsbeweis zu sein, jedenfalls der gemeinsamen Visa-Annahmestelle in Chişinau –, dass sich in der Zwi­schenzeit auch Dänemark, Lettland und Estland schon interessiert gezeigt haben, an dieser gemeinsamen Visa-Annahmestelle teilzunehmen, und dass sich Schweden und Luxemburg ebenfalls überlegen, daran teilzunehmen.

Am 25. April wird diese ungarische Stelle, diese ungarische Behörde eröffnet werden, und ich glaube, dass das sehr gut ist – vor allem auch gut für die Moldawier, die nicht nur in einem der ärmsten Staaten, wenn nicht dem ärmsten Staat Europas leben, son­dern die jetzt auch nach dem Beitritt von Rumänien zur Europäischen Union, wenn sie ein österreichisches Visum haben wollen und daher nach Bukarest gehen müssen, ein rumänisches Visum haben müssen. Es spielen sich dort, wie ich einem Bericht unserer Botschaft in Bukarest, die ja auch für Moldawien zuständig ist, entnehme, fürchterliche Szenen ab. Und es ist daher dringend geboten, da Abhilfe zu schaffen.

Ich glaube, als ersten Schritt – und das ist ja nur ein erster Schritt! –, hier diese ge­meinsame Annahmestelle einzurichten, ist eine gute Sache und kommt im Übrigen, wie ich höre, auch in Moldawien sehr gut an.


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Zur Frage beziehungsweise zur Kritik der Frau Abgeordneten Rosenkranz, was die weiteren Möglichkeiten betrifft, muss ich sagen: Das ist ja nur ein Rahmen, ein gesetz­licher Rahmen einschließlich einem verfassungsrechtlichen Rahmen, der hier geschaf­fen wird, wenn man dann weitere Schritte setzen will, sobald das überhaupt einmal möglich ist. Das hängt natürlich davon ab, ob es zu dieser Schengen-Erweiterung kommt.

Theoretisch wäre es möglich, dass dieser nächste Schritt nie gesetzt wird. Es ist keine Automatik – das möchte ich ausdrücklich betonen –, das hängt sowohl vom Willen der Vertragsparteien als auch natürlich vom Willen der Vertragsparteien des Schengen-Abkommens ab. Dann wird es zu diesem zweiten Schritt und möglicherweise zu einem dritten Schritt, nämlich auch zur Erfassung biometrischer Daten, kommen. – So weit zum Abkommen, das Gegenstand dieser Verhandlungen ist. (Präsidentin Dr. Gla­wischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin von Herrn Abgeordnetem Parnigoni über den Stand der Visa-Untersuchungen gefragt worden. Ich gebe ihm sehr gerne Auskunft, weil die sehr eingehenden Visa-Untersuchungen – und zwar nicht nur vom Außenministerium und nicht nur von der un­abhängigen Visa-Kommission, die wir eingerichtet haben, sondern auch und vor allem vom Innenministerium, von der inneren Revision, als auch insbesondere natürlich vom Staatsanwalt – ergeben haben, dass das, was alle Angehörigen des Außenministe­riums – die Ministerin, auch ich immer wieder auch von dieser Stelle aus – gesagt haben, dass es sich nämlich um Einzelfälle handelt und nicht um systematische Netz­werke, wie behauptet worden ist, zutreffend ist.

Es hat in der Tat auch sehr penible Untersuchungen gegeben. Bevor ich hergekom­men bin, habe ich ein ausführliches Gespräch mit unserer Inspektorin, unserer Innen­revision geführt, und ich kann sagen: Wir haben sehr genau untersucht, und die Innen­revision, das Innenministerium hat sehr genau untersucht. Es ist letztlich bei einer rela­tiv sehr geringen Zahl von Unregelmäßigkeiten geblieben.

Es sind also in der Tat einzelne schwarze Schafe, wobei ich selbstverständlich auch hinzufüge, dass es überhaupt keinen Grund gibt, jetzt zufrieden zu sein. Es hat diese Einzelfälle gegeben.

Ein Fall ist gerichtlich erledigt, der aber nichts mit dem sogenannten Visa-Skandal im eigentlichen Sinne zu tun hat; das war ein Angehöriger einer Botschaft, der aus ganz anderen Motiven, nicht aus gewinnsüchtigen Motiven, Visa unregelmäßig ausgestellt hat.

Es ist in zwei Fällen Anklage erhoben. Und es ist in vier weiteren Fällen eine Unter­suchung der Staatsanwaltschaft im Gange, ob Anklage erhoben werden soll.

Also ich glaube, dass der Umstand, dass nach diesen eingehenden Untersuchungen nur relativ wenige Fälle konkret gerichtlich untersucht werden, doch ein Beweis dafür ist, dass es dieses völlig zu Unrecht behauptete Netzwerk nie gegeben hat und dass wir von Anfang an richtig mit aller Härte und mit allem Nachdruck reagiert haben.

In der Zwischenzeit hat es sehr viele – ich will sie jetzt nicht alle aufzählen – und ganz konkrete Maßnahmen gegeben, um das in Hinkunft zu vermeiden. Es finden regel­mäßig Untersuchungen statt. Es sind die Berichtspflichten, es sind die Untersuchungs­pflichten wesentlich verschärft worden. Es wird also mehr Rotation in Hinkunft geben, damit nicht Personen zu lange an einem Ort sind. Es wird eine ganze Reihe von Maß­nahmen getroffen, um derartige Fälle in Hinkunft zu verhindern.

Natürlich, völlig ausschließen wird man Missbrauch, wird man verbrecherische Hand­lungen nie können. Aber ich glaube, dass das Menschenmögliche getan worden ist,


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um in Hinkunft jedenfalls zu vermeiden, dass es zu einer Häufung solcher Fälle kom­men kann.

Was die von der Frau Abgeordneten Rosenkranz erwähnten Inserate in serbischen Zeitungen betrifft – auch das haben wir schon oft gesagt –, so darf ich ihr mitteilen: Es hat regelmäßig Demarchen bei der serbischen Regierung gegeben. Es hat sogar die Androhung von gerichtlichen Schritten gegeben.

Solange eine solche Maßnahme nicht im Widerspruch mit dem lokalen Gesetz steht, so lange kann auch ein anderer Staat nichts dagegen machen. Wenn heute in einer serbischen Zeitung Hilfestellung bei der Erteilung eines Visums angeboten wird, so kann ich genauso wenig etwas dagegen machen, wie wenn ich einem Versicherungs­agenten, der vor der Zulassungsbehörde, vor der Kraftfahrzeugsbehörde steht, verbie­ten kann, dass er seine Hilfe anbietet.

Es steht ja in diesen Inseraten nicht drinnen: Gegen Bezahlung beschaffe ich illegal Visa! – Aber wir unternehmen regelmäßig etwas gegen derartige, auch nur Versuche, wo angedeutet wird, dass es da unregelmäßige Visa-Beschaffungen geben könnte.

Ich denke daher wirklich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen kön­nen, dass an den österreichischen Botschaften und an den österreichischen Konsula­ten sehr ordentlich gearbeitet wird, dass alles mit rechten Dingen zugeht, dass alles mit rechtsstaatlichen Methoden gemacht wird und dass es selbstverständlich auch – um wieder auf das Abkommen zurückzukommen – im Falle von Fehlern, auch bei schuld­haftem Verhalten von staatlichen Organen, entsprechende Haftungsmöglichkeiten gibt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


19.06.02

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die gegenständliche Regie­rungsvorlage, das Abkommen zwischen Österreich und Ungarn, in dem die gegen­seitige Vertretung bei Visa-Verfahren geregelt wird, wie wir heute schon öfters gehört haben, ist ein Pilotprojekt im Rahmen der Europäischen Union. Und es ist auch ein Schritt, der langfristig der Beginn von gemeinsamen Visa-Stellen sein könnte.

Dieses gemeinsame Bekenntnis zur Verantwortung, gerade wenn es um das Thema Sicherheit geht, ist in der Europäischen Union absolut notwendig und auch richtig, denn die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Ahnden vom organisierten Ver­brechen ist unabdingbar. Ich bin sehr froh darüber, dass unser Bundesminister für Inneres, Günther Platter, seit Beginn seiner Amtszeit an die Zusammenarbeit mit den benachbarten Innenministern in der Europäischen Union sehr vertieft. Denn: Gerade, wenn es um Datenaustausch geht, um automatischen Abruf von Daten, um Übermitt­lung von Daten bei Großveranstaltungen oder bei gemeinsamen Einsatzformen und bei gegenseitiger Hilfeleistung im Katastrophenfall oder bei schweren Unglücksfällen ist es zwingend notwendig, dass es zwischen den europäischen Staaten ein vertrau­ensvolles Miteinander gibt, dass dieses möglich ist.

Ein vertrauensvolles Miteinander bekommt man nicht so ohne weiteres, dafür ist auch etwas zu tun. Die Europäische Union startet deshalb einige Projekte, um diese grenz­überschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen und auch zu professionalisieren und um damit die Sicherheit der Menschen in der Europäischen Union zu gewährleisten.


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Österreich ist hier führend mit dabei. Nicht nur das vorliegende Abkommen zwischen Österreich und Ungarn, auch der Prümer Vertrag oder das Haager Programm sind zu­kunftsweisende Projekte in dieser grenzüberschreitenden Sicherheitsgewährleistung. Daher ist es auch notwendig, dass wir solche Schritte setzen, um den neuen Anfor­derungen zur Bekämpfung von Verbrechen zu entsprechen und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle haben die jüngste Aufdeckung eines verbre­cherischen Rings von Kinderpornographie in Österreich erlebt. Die hat gezeigt, dass wir alles unternehmen müssen, um gerade für die Schwächsten in unserer Gesell­schaft absoluten Schutz zu gewährleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. Es ist eine zentrale Aufgabe von uns, die Freiheit und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Daher ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich eine ganz zentrale Aufgabe der nächsten Jahre. Ich weiß, dass wir hier auf einem guten Weg sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.09



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 182

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Sie haben sich 2 Minuten Redezeit vorgenommen. – Bitte.

 


19.09.21

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Staaten der Europäischen Union wachsen immer mehr zusammen. Das in der Regierungsvorlage enthaltene Abkommen über die Zusammenarbeit österreichi­scher und ungarischer Vertretungsbehörden im Ausland bei der Erteilung von Sichtver­merken ist ein kleiner, aber, wie ich meine, sehr wichtiger Schritt des Zusammen­wachsens der Europäischen Union.

Diese Art der Zusammenarbeit der Vertretungsbehörden europäischer Mitgliedstaaten ist schon im Regierungsübereinkommen erwähnt und ist deshalb Teil der konsequen­ten Umsetzung der Ziele der amtierenden Bundesregierung.

Sehr geehrte Damen und Herren, aber gerade für die kleineren Mitgliedstaaten der EU, die nicht alle über Botschaften verfügen, ist es notwendig, erstens die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, zweitens teure Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und drittens einen gemeinsamen Mehrwert zu schaffen.

Herr Staatssekretär Dr. Winkler, Sie haben bei der Debatte zur Novelle des Konsular­gebührengesetzes bereits angekündigt, dass mit dem Vizepräsidenten der Kommis­sion, Frattini, die Idee einer gemeinsamen Visa-Annahmestelle vorgetrieben wird, und ich möchte dies von dieser Stelle aus ausdrücklich begrüßen.

Weiters, Herr Staatssekretär, bestätige ich Ihnen gerne, dass diese gemeinsame Visa-Stelle in Moldawien wirklich bestens ankommt, bestens angenommen wird und auch eine gute Unterstützung für den kleinen Staat Moldawien ist. Das hat mir auch Herr Grigorij Petrenko bestätigt, der Vorsitzende des Parlamentarischen Ausschusses für Außenpolitik und europäische Integration des Parlaments der Republik Moldau, am Rande der OSZE-Wintertagung in Wien.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe dieses Abkommen als wichtigen Mosaik­stein im Bauwerk der EU, und ich gebe deshalb diesem Abkommen gerne meine Zu­stimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.11.44

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die heute hier zur Behandlung stehende Regierungsvorlage zur gegenseitigen Vertretungsbefugnis in Visa-Angelegenheiten mit der Republik Ungarn ist, wie schon mehrmals erwähnt, ein Rahmenabkommen, durch das gegenseitige Hil­festellungen in Visa-Verfahren möglich sind. Es ist, wie schon gesagt, ein sogenanntes EU-Pilotprojekt. Es gibt viele ähnliche Abkommen, die dieses Hohe Haus seit dem Bei­tritt Österreichs zur EU beschlossen hat. Dies ist ein kleiner, aber trotzdem wichtiger Schritt zum weiteren Ausbau unseres gemeinsamen Europa.

Es gibt ähnliche Abkommen mit der Republik Slowenien und mit der Republik von Mal­ta, die bereits in der Praxis bestens funktionieren. Die Ausführungen unseres Staats­sekretärs haben gezeigt, dass all die Vorbehalte ausgeräumt werden konnten. Ich denke, dass wir alle hier diesem Abkommen zustimmen können.

Erst vor wenigen Tagen hat die Europäische Union ihren 50. Geburtstag gefeiert, und das Europa, das wir heute kennen – natürlich mit all seinen Problemen, aber auch mit all seinen Herausforderungen –, würde sicher nicht so gut funktionieren, wenn es nicht eine Reihe von derartigen Abkommen gäbe.

Aber auch auf die praktischen Möglichkeiten dieses Abkommens möchte ich hinwei­sen. Österreich und Ungarn zählen zu den kleineren Staaten auf dieser Erde, und es ist für diese kleinen Staaten nicht zu jeder Zeit möglich, mit diplomatischen Vertretun­gen überall aktiv zu sein. Dieses Rahmenabkommen ermöglicht es uns, in Kooperation mit Ungarn in mehreren Ländern zugegen zu sein.

Hier ist auch der Dank an die Mitarbeiter in den Konsulaten und Botschaften auszu­sprechen, die nicht immer unter einfachen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit diesem Abkommen leisten wir auch einen Beitrag zur Sicherheit. Und Sicherheit wird ja in Österreich großgeschrieben. Nicht umsonst sind wir eines der sichersten Länder der Welt. Wie wir heute gehört haben, werden wir heuer um 200 Polizistinnen und Polizisten mehr gegenüber dem Vorjahr haben. Das ist auch im Hinblick – und als Sportsprecher halte ich das für ganz wichtig – auf die Fußball-Europameisterschaft von besonderer Bedeutung. Auch wenn die Ungarn wahrscheinlich nicht dabei sein wer­den – sie sind nur Fünfter in ihrer Gruppe; sie haben gestern, was auch nicht sehr gastfreundlich ist, Moldawien mit 2 : 0 besiegt –, so wird doch die Zusammenarbeit mit Ungarn im Rahmen der Fußball-Europameisterschaften zwar nicht auf sportlicher, aber dafür auf sicherheitstechnischer Ebene bestens funktionieren.

Also man sieht: Das bilaterale Abkommen mit Ungarn und die Fußball-Europameister­schaft sind bei uns in besten Händen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Pfeffer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


19.14.40

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekre­täre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Abkommen über die wechselseitige Vertretung in Verfahren zur Erteilung von Visa möchte ich bemerken,


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dass ich es sehr begrüße, dass wir mit unserem Nachbarn Ungarn in vernünftiger Art und Weise kooperieren. Ich sehe es auch als eine Vereinbarung der Vernunft.

Als jemand, deren Wurzeln in Ungarn liegen – meine Großeltern väterlicherseits waren ungarische Staatsbürger –, habe ich eine ganz besondere Beziehung und Bindung zu diesem Staat, und ich bin daher sehr froh über die Zusammenarbeit, die auf den ver­schiedensten Ebenen bereits hervorragend funktioniert. Die Zusammenarbeit an den Grenzen, in den Bereichen Zoll und Exekutive, wird schon seit längerem beispielge­bend demonstriert.

Vieles, meine Damen und Herren, hat sich in den letzten Jahren verbessert. Die un­garische Regierung und auch die ungarische Bevölkerung bemühen sich sehr, ein berechtigtes Mitglied der Europäischen Union zu sein, und sind auch bestrebt, den Anforderungen, die nicht immer leicht sind, gerecht zu werden.

Wer hätte vor einigen Jahren gedacht, dass wir den Fall des Eisernen Vorhangs erle­ben? Auch der Ungarnaufstand 1956, den ich als fünfjähriges Kind erlebt habe, fällt mir dabei ein. Die Aufnahme des großen Flüchtlingsstroms damals war für uns eine Selbst­verständlichkeit. Und auch das vergessen uns unsere ungarischen Freunde nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Auch diese Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, ist sehr begrüßenswert, und wir werden daher diesem Antrag gerne unsere Zustimmung erteilen. (Bravorufe und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.16.35

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Spätestens ab dem kom­menden Jahr soll der Schengenraum um einige Länder erweitert werden. Die Perso­nenkontrollen zur Slowakei, Slowenien und Ungarn werden dann wegfallen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dies ist ein erster Schritt zu mehr europäischer Integration, er setzt aber voraus, dass die neuen Grenzen so wie bisher von österreichischer Seite gut bewacht und ausreichend kontrolliert werden.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage entstehen ab dem Schengenbeitritt Ungarns einige zusätzliche Kooperationen im Bereich der Auslandsvertretungen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ungarn ist seit 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Abkommen über die Zu­sammenarbeit mit den Auslandsvertretungen geschlossen, welches nun um eine wei­tere Zusammenarbeit im Bereich des Visa-Verfahrens ergänzt wird.

Diese Regierungsvorlage ist die rechtliche Grundlage dafür, dass sich die Republik Ös­terreich und die Republik Ungarn gegenseitig bei der Erteilung von einheitlichen Visa vertreten und einander jede zweckmäßige Hilfestellung gewähren. Ich glaube, das ist auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Die notwendige gemeinschaftsrecht­liche Grundlage dafür ist die vollwertige Schengenmitgliedschaft.

Konkret umfasst diese Kooperation neben der Hilfestellung durch die Auskünfte der Vertretung und die einfache Vereinbarung von Terminen auch die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen und Belegen sowie die Erfassung von Antragsdaten. Inbe­griffen sind weiters die Erfassung von biometrischen Daten und die Einbeziehung der Bearbeitungsgebühren.


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Für die Vertretungsbehörden wird die Visa-Ausstellung wesentlich vereinfacht. Möglich wird dies allerdings nur bei der Erteilung von Visa für den Flughafen-Transit zur Durch­reise und zum kurzfristigen Aufenthalt.

Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist auch richtig so, denn für länger­fristige Visa soll das jeweilige Land die Verantwortung tragen.

Ungarn entwickelt sich wirtschaftlich und auch im Bereich Sicherheit in großen Schrit­ten weiter. Ich denke, wenn Ungarn am Ende des Jahres die Voraussetzungen erfüllt, um Schengenmitglied zu sein, dann sollte auch die Kooperation im Bereich der Visa möglich sein. Wir von der ÖVP geben dieser Regierungsvorlage daher gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


19.19.23

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, danke für Ihre aufklärenden Worte. Das meine ich jetzt wirklich ernst, denn Sie haben mir die Sache mit dem völkerrechtlichen Haftungsausschluss sehr schlüssig erklärt. Sie sind der Völkerrechtler, ich bin ja nur eine „kleine“ Abgeordnete.

Aber ich muss jetzt trotzdem den Damen und Herren Abgeordneten erklären, warum die Grünen diesem Abkommen nicht zustimmen. (Abg. Scheibner: Sie brauchen das nicht zu erklären!)

Es ist jetzt halt passend, wo es eine 75-Prozent-Mehrheit von zwei Regierungsparteien gibt, dass man Abkommen schließt, in welchen so weitgehende Zugeständnisse wie die Erfassung biometrischer Daten gemacht werden, für die es noch keine Grundlage innerhalb der EU gibt.

Jetzt bin ich fast versucht, zu sagen, man hat ja noch gar keine Idee, was es heißt, aber Österreich beschließt eine Verfassungsbestimmung, in der steht, dass alles mög­lich sein wird, falls es irgendwann einmal dazu kommt. Wir haben, Herr Kollege Kößl, überhaupt noch keine Ahnung, was da möglicherweise alles auf uns zukommt, aber wir beschließen jetzt mit Verfassungsmehrheit hier einen Rahmen – es steht ja auch das Wort „Rahmen“ drinnen. Das erscheint mir, Herr Staatssekretär, aus parlamentarischer Sicht wahrlich nicht sehr zweckmäßig.

Niemand kann mir sagen, dass es ein unglaublich bürokratischer Aufwand oder was auch immer wäre, wenn man weiß, was biometrische Daten bedeuten, mit diesen Staaten – da geht es in erster Linie um Schengen-Visa – ein neues Abkommen zu schließen.

Es tut mir leid – und es tut mir in dem Fall wirklich leid –, die grüne Fraktion wird dem nicht die Zustimmung geben.

Herr Staatssekretär, morgen werde ich im Rahmen der Ersten Lesung zum Budget wohl kaum das Wort ergreifen können, ohne die Frage zu stellen, wie es hinsichtlich der Mittel des Außenministeriums aussieht, nämlich im Zusammenhang – das wissen Sie ja viel besser als ich – mit den österreichischen Vertretungsbehörden und der Ab­wicklung von Visa.

Jeder, der schon einmal in Bosnien-Herzegowina war und das Leid von Angehörigen von in Österreich lebenden bosnischen Staatsangehörigen gesehen hat, aber auch Bosnier und Bosnierinnen, die heute Österreicher sind und unten Verwandte haben, die sie besuchen kommen wollen, wissen, was es bedeutet, ein Visum für Österreich


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bekommen zu wollen. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) – Das hat sehr viel mit Visa zu tun. Herr Kollege Menschenrechtssprecher und Freund des Balkans, das hat sehr viel damit zu tun!

Was Thema ist, das bestimmt noch immer nicht Großruck, sondern die Präsidentin. Und dieses Visa-Abkommen gibt mir Gelegenheit, Sie jetzt darauf hinzuweisen, dass ich nicht glaube, dass den Möglichkeiten, die Österreich im Zusammenhang mit der Er­leichterung der Erteilung von Visa hat, entsprechend Rechnung getragen wird. Das ist eine Frage von Geld, von Personal und von Ausstattung. Ich habe schon nach kurzem Blick in die Unterlagen, die wir erst heute bekommen haben, schon festgestellt: Damit wird man keinen Baum ausreißen!, um es auf Österreichisch zu sagen.

Diese Situation ist unwürdig – von Sarajevo weiß ich es definitiv, und so ähnlich wird es ja wohl in anderen Staaten auch sein –, man muss sie verbessern!

Ich muss sagen, es gibt all diese Bekenntnisse, dass man den Balkan, die sogenann­ten Länder des Westbalkans nach Europa hereinholen und den Menschen die Möglich­keit zum Reisen geben möchte. Und wenn es jetzt schon nicht möglich ist, diese For­derung nach Visa-Freiheit für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Crna Gora durchzu­setzen, dann könnten wir als Nationalstaat den Zugang zu Visa so positiv verändern, wie es nur geht – nur, dazu fehlt, sage ich jetzt einmal, der Wille, in diesem Fall der politische, der sich ja in Zahlen ausdrückt. Und das ist äußerst bedauerlich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat sich Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.24.06

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Zurückkommend zum Sach­verhalt: Es geht um das Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die wech­selseitige Vertretung beider Staaten im Verfahren zur Erteilung von Visa. Wir seitens der Sozialdemokratie stimmen diesem Abkommen sehr gerne zu, weil es zum einen ein weiteres Zeichen für die gute Zusammenarbeit zwischen Ungarn und Österreich ist, und zum anderen geht es – meiner Meinung nach – auch darum, in einem zusammen­wachsenden Europa zusammenzuarbeiten. Und es geht auch darum, den Bürgerinnen und Bürgern Erleichterungen zukommen zu lassen, speziell wenn es um den Perso­nenverkehr, die damit verbundenen Freiheiten und die Chancen, die sich daraus erge­ben, geht.

Wir haben schon gehört, mit dem heutigen Abkommen wird ein Rahmen betreffend die Information und die Beantragung von Visa-Anträgen geschaffen. Es geht auch darum, dass nur an einer Stelle die Daten entgegengenommen werden müssen und dass die Erfassung der Antragsdaten an einer Stelle erfolgen kann.

Ich denke, es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, auf den Schutz der perso­nenbezogenen Daten zu achten. Das ist mit dieser Vorlage gegeben, weil eindeutig drinsteht, dass die Rechtsvorschriften der EU zum Schutz bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten werden.

Ich denke auch, dass der Hinweis auf die Erfassung der biometrischen Daten im Ab­satz 1 genügen wird, und ich bin mir sicher, dass man mit diesen sehr sensiblen Daten in Zukunft sehr, sehr sorgsam umgehen wird.

Auch zur Schengen-Reife von Ungarn wurde schon einiges gesagt. Es ist so, dass bis zur Schengen-Reife nur die österreichischen Vertretungsbehörden Schengen-Visa


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ausstellen werden dürfen, erst danach soll die Vertretungsbefugnis erweitert und eine gemeinsame Stelle eingerichtet werden.

Alles in allem, denke ich, ist es ein sehr gutes Abkommen zwischen Österreich und Ungarn. Gerade im Jahr des 50. Geburtstags der Europäischen Union sollte uns allen klar sein, Europa kann nur gemeinsam gelingen. Wir PolitikerInnen sollten alles dazu beitragen, dass Europa auch gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 Abs. 1 verfassungsändernd ist, in 31 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.27.2514. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 117/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Pe­ter Fichtenbauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Entschädigungsfondsgesetz ge­ändert wird (47 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zum Punkt 14 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Präsidentin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Präsidentin. 5 Minuten haben Sie sich vorgenommen.

 


19.27.59

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Frau Präsidentin Dr. Glawischnig! Mei­ne Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte mich eingangs bei allen Fraktionen sehr herzlich bedanken, insbesondere natürlich bei jenen Abgeordneten, die mitge­holfen haben, dass es sehr rasch, sehr konstruktiv zu diesem Fünf-Parteien-Antrag gekommen ist, mit dem wir das Entschädigungsfondsgesetz ändern wollen.

Worum geht es bei dieser Änderung? – Im Wesentlichen um zwei Punkte: Ein Punkt ist, dass wir die Situation auf uns zukommen sehen, dass im Rahmen des Allgemeinen Entschädigungsfonds bereits entschiedene Entschädigungen zuerkannt wurden, später allerdings dann zum Beispiel Kunstobjekte zum Vorschein kommen, die natürlich auch als Naturalrestitution möglich wären. Um hier keine Doppelgleisigkeiten zu haben und den Entschädigten auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf das Objekt Anspruch zu er­heben, wollen wir genau diese Möglichkeit schaffen, die es bislang nicht gegeben hat.


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Der zweite Punkt, der in dieser Novelle beinhaltet ist, ist ein für mich sehr wesentlicher: Es soll die Antragsfrist für die Einbringung von Anträgen bei der Schiedsinstanz für Na­turalrestitutionen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wir haben es ja auch in der Begründung festgehalten: vor allem auch deswegen, weil einige Gebietskörperschaften erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträ­gen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen eingesetzt haben und weitere Gebietskörperschaften dies voraussichtlich auch noch in diesem Jahr tun werden. – Das zum Inhalt dieser Novelle.

Ich möchte aber diese Gelegenheit hier im Rahmen der Debatte um das Entschädi­gungsfondsgesetz auch dazu wahrnehmen, Ihnen, meine Damen und Herren Abgeord­neten dieses Hauses, eine kurze Darstellung des Ist-Zustands zu geben.

Im Rahmen des Entschädigungsfonds wird mit einem erheblichen juristischen und Rechercheaufwand sehr intensiv gearbeitet. Ich möchte von dieser Stelle aus den 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Entschädigungsfonds sehr, sehr herzlich für ihre Arbeit und für ihren unermüdlichen Einsatz danken und bin zuversichtlich, dass wir zu einer guten und raschen Abwicklung der Entschädigungen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie müssen wissen, die Anträge werden von den Antragstellerinnen und Antragstellern oft sehr einfach gestellt, und die Recherchearbeit im Rechtlichen wie im Faktischen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht. Wir nehmen sehr viel Mühe und sehr viel Arbeit den Antragstellerinnen und Antragstellern mit Freude ab, denn ich glaube, dass dies auch unsere Aufgabe ist. Das ist allerdings natürlich auch der Grund dafür, warum vielleicht das eine oder andere Mal Kritik laut wird, wir seien zu langsam.

Ich lade wirklich alle sehr herzlich ein: Nehmen Sie sich die Zeit, besuchen Sie den Entschädigungsfonds einmal, schauen Sie sich an, mit welchen umfangreichen Akten dort gearbeitet werden muss, und Sie werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Anerkennung in noch viel höherem Maße entgegenbringen können.

Ganz konkret zu den Zahlen: Sie wissen, mehr als 20 000 Anträge, nämlich ganz kon­kret 20 641, wurden eingebracht. Es sind derzeit „nur“ – das sage ich jetzt unter Anfüh­rungszeichen – 4 628 Anträge definitiv auch schon ausgezahlt worden, aber es sind immerhin bereits 13 390 Anträge fertig bearbeitet, und es sind 15 195 Anträge juris­tisch abgeschlossen. Daher können wir wirklich mit gutem Grund sagen und behaup­ten: Wir werden bis Ende dieses Jahres über alle Anträge entschieden haben, was bedeutet, dass im Laufe des Jahres 2008 auch die Auszahlungen erfolgen können.

Ich glaube, das ist ein ambitioniertes Ziel. Dank der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden wir es erreichen können. Und damit kommt die Republik Österreich einem wichtigen Beitrag nach, den sie zu erledigen hat. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Präsidentin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Er wünscht 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.32.44

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich darf zunächst auf das Jahr 2001 zurückblenden. Im Jänner wurde das Washingtoner Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staa­ten unterzeichnet. Kernpunkt war die Gründung des Allgemeinen Entschädigungsfonds mit einer Dotierung von 210 Millionen US-Dollar. Thema war dabei auch die Rechtssi-


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cherheit als Voraussetzung. Und über 20 000 Anträge mit über 200 000 Einzelansprü­chen wurden gestellt.

Die Regierung Schüssel I hat damals – international viel beachtet – konkrete Umset­zungsmaßnahmen gesetzt: auf der einen Seite durch den Bundeskanzler Dr. Schüssel und den von Schüssel beauftragten Diplomaten Sucharipa und auf der anderen Seite durch Undersecretary Stuart Eizenstat  als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten.

Diese Regierung hat durch diese Maßnahmen auch eindrucksvoll gezeigt, wie unge­recht die europäischen Sanktionen gegen diese Regierung waren. Präsident Khol be­zeichnete dieses Abkommen als eine Art Krönung umfangreicher Maßnahmen und Ge­setze zur Gegenleistung an Opfer des nationalsozialistischen Terrors und zur Wieder­gutmachung durch Rückstellungs- und ähnliche Gesetze.

In diesem Haus wurden insgesamt sieben Rückstellungsgesetze beschlossen: vier Rückstellungsdurchführungsgesetze, drei Rückgabegesetze, das Opferfürsorgegesetz, das Hilfsfondsgesetz, das Versöhnungsfondsgesetz für die Sklaven und Zwangsarbei­ter, das Nationalfondsgesetz und das Entschädigungsfondsgesetz, das heute wieder novelliert wird.

Ich danke den Verhandlern des Washingtoner Abkommens. Ich danke der Kultusge­meinde, die zunächst die Klagen in den Vereinigten Staaten unterstützt hat, diese Mei­nung aber dann geändert hat und so einen wesentlichen Schritt zur Erlangung der Rechtssicherheit gesetzt hat. Und ich danke der österreichischen Wirtschaft, die 210 Millionen US-Dollar aufgebracht hat, und auch den Abgeordneten in diesem Haus, da auch das Entschädigungsfondsgesetz einstimmig beziehungsweise mit jeweils gro­ßer Mehrheit beschlossen wurde.

Es war richtig, grundsätzlich an der Rechtssicherheit festzuhalten, wiewohl gewisse Sozialleistungen wie auch Rentenregelungen ausgeklammert und vorgezogen wurden, weil es sich da um ausschließlich nationale Regelungstatbestände handelte.

20 641 Anträge mit über 200 000 Einzelansprüchen wurden beziehungsweise werden von einem völkerrechtlichen Gericht unter englischem Vorsitz mit 132 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds und den Mitgliedern des Kuratoriums und des Komitees behandelt. Ich danke ausdrücklich auch diesem Personenkreis für die geleistete wert­volle Arbeit.

Bei der heutigen Gesetzesänderung geht es im Wesentlichen um drei Punkte: Wenn eine Entschädigungszahlung für Kunstgegenstände oder für Liegenschaften zum Bei­spiel bezahlt worden ist, soll eine Naturalrestitution möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass der erhaltene Betrag an den Allgemeinen Entschädigungsfonds zurückbe­zahlt wird. Die Frist der Antragstellung für Naturalrestitutionen wird bis 2007 verlängert. Und weiters erfolgt eine Ermächtigung zur Übermittlung von personenbezogenen Da­ten aus dem Nationalfonds.

Ich freue mich, dass alle Parteien diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.36.16

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekretäre! Es ist irgendwie erstaunlich, wie es die ÖVP doch immer wieder schafft,


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irgendwo die Brücke zu den sogenannten ungerechtfertigten Sanktionen sozusagen herzuziehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen dazu Folgendes sagen: Wenn eine Republik wie die Republik Österreich im Zusammenhang mit der Frage des Umganges mit den Schäden, die durch Raub, Enteignung entstanden sind, dermaßen Versäumnisse über die Jahrzehnte aufbaut – die ich jetzt nicht Einzelnen anlaste, sondern das nur konstatiere –, dann halte ich es wirklich für billig, zu sagen: Es ist so wunderbar, wir haben es im Jahr 2000 – also Jahrzehnte nach der Beraubung, Jahrzehnte nach der Enteignung! – geschafft, 210 Millionen US-Dollar sozusagen in einen Fonds zu verhandeln! Jetzt belobigen wir uns jahrelang, jedes Mal, bei jeder Gelegenheit!

Ich halte das für so billig, und ich halte es auch für der Sache völlig unangemessen, und ich hoffe sehr, dass nicht allzu viele Menschen, die bis heute noch immer keinen Cent von diesen 210 Millionen US-Dollar gesehen haben, Ihre Rede gehört haben. Das liegt aber nicht im Verschulden oder in der Verantwortung des Allgemeinen Entschädi­gungsfonds, sondern das ist in der Tatsache begründet, dass es jahrzehntelange Ver­säumnisse im Umgang mit der Aufarbeitung der österreichischen Geschichte gegeben hat. Deshalb ist es mir wichtig, das gesagt zu haben. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist nicht ganz unmaßgeblich, um nicht zu sagen, besonders maßgeb­lich: Es hat der heutige Staatssekretär Winkler damals als Leiter des Völkerrechtsbüros auch an diesem Agreement mitgearbeitet, wofür ich mich bedanke, wiewohl ich es immer noch – und das weiß er ganz genau – für nicht den absolut großen Wurf halte. Und das möchte ich Ihnen anhand einer Zahl demonstrieren.

Um 200 Millionen US-Dollar geht es in dieser ganzen „Beraubungs-Geschichte“, und das ist das Geld, das jetzt hoffentlich in einiger Zeit auch ganz ausbezahlt wird. Im Rahmen der Forschungsarbeiten der Historikerkommission und im Rahmen der sich dann daran anschließenden Beschäftigung mit der Frage der Beraubung und Enteig­nung von Roma in Österreich, die eigentlich im Washingtoner Agreement im Einzelfall völlig ausgeblendet war, ist es so, dass die Forschungsergebnisse von einem Betrag in der Höhe von bis zu 100 Millionen € an Vermögen sprechen, die österreichischen Roma geraubt und nicht wieder restituiert wurden.

Und wenn man jetzt diese Relationen sieht: 200 Millionen Dollar insgesamt, pauschal als Summe, die an alle Opfer beziehungsweise Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird – und in einem großen Ausmaß sind das natürlich Opfer von „Arisierungen“, das heißt Juden und Jüdinnen beziehungsweise jetzt ihre Erben –, dann muss man sich diese Relationen einmal vor Augen halten, was das heißt: Unrecht, das damals pas­siert ist, für das nie nicht einmal der leisteste Versuch einer Entschädigung, um nicht die österreichische Terminologie der „Wiedergutmachung“ zu verwenden, hier im Raum steht, und auf der anderen Seite diese 210 Millionen Dollar – das sind nämlich Dollar und nicht Euro; aus der heutigen Sicht muss man sagen: bedauerlich (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Schüssel); nein, da kann keiner etwas dafür, Herr Bundeskanzler außer Dienst, ich habe nur gesagt: bedauerlich, denn 210 Millionen € wären heute mehr Geld für die Opfer, für die Beraubten –, die nicht eine Sache sind, derentwegen man sich selbst ständig ins Licht stellen muss auf Grund dessen, was getan wurde.

Ich möchte aber trotzdem allen dafür danken, dass die von Frau Präsidentin Prammer ausgegangene Initiative zur Novellierung und damit zum Nutzen Geschädigter hier allgemeine Zustimmung findet, und heute hier auch schon dezidiert feststellen, dass die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds, der ja im Rahmen des Nationalfonds abgewickelt wird, also dass diese Arbeit des österreichischen Nationalfonds, die die Frau Präsidentin gewürdigt hat, aber auch Absicherung, Geld und Basis braucht.


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Wir werden jetzt im Rahmen der Budgetberatungen noch Gelegenheit haben, uns ganz genau darüber zu informieren, wie es mit der Absicherung des Nationalfonds in den Budgets 2007 und 2008 ausschaut. Und ich verhehle nicht, dass es da einige Kritik gibt, die hoffentlich auf fruchtbaren Boden fallen wird. Das letzte Wort ist ja bei der ers­ten Lesung noch nicht gesprochen, erst bei der zweiten und dritten Lesung fällt die Ent­scheidung bei Gesetzen, wie Sie alle wissen, und da bin ich noch optimistisch. – Jetzt kann ich nicht mehr länger reden, aber Sie werden noch Gelegenheit haben, das in allen Details erörtert zu bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort gemeldet. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.42.29

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Abweisung der letzten Sammelklage in den USA und nach Bekanntmachung des Rechtsfriedens durch die österreichische Bundesregierung am 13. Dezember 2005 hat der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus mit den ersten Vorauszahlun­gen begonnen. Seit dem 11. Jänner 2006 ist der Fonds mit der Summe von – es wurde bereits erwähnt – 210 Millionen US-Dollar dotiert, wobei ein Betrag von 25 Millio­nen US-Dollar für Verluste aus Versicherungen fixiert wurde. Die laufenden Entschädi­gungszahlungen stellen vorläufige Leistungen dar, die durch eine Abänderung des Entschädigungsfondsgesetzes ermöglicht wurden. Damit können bereits vor der not­wendigen Bewertung sämtlicher Forderungen an den Entschädigungsfonds jene An­tragsteller vorgezogene Entschädigungszahlungen erhalten, deren Anträge bereits vom Antragskomitee entschieden wurden.

Voraussetzung für den Erhalt einer solchen vorläufigen Leistung ist die Abgabe einer Verzichtserklärung, in der die Antragsteller auf alle weiteren Ansprüche, außer auf all­fällige nochmalige Zahlung, verzichten. Bei den Vorauszahlungen werden ältere Jahr­gänge von Antragstellern, die noch direkt von der NS-Verfolgung und den Vermögens­entziehungen betroffen waren, bevorzugt berücksichtigt. Ende Jänner 2006 sind die ersten tausend Vorauszahlungen an Antragsteller in der ganzen Welt erfolgt. – So weit die Entwicklung.

Man kann durchaus sagen, dass die heutige Entschädigungsbereitschaft dieser Re­publik Österreich sich geradezu als ein Musterbeispiel – ich möchte fast sagen: rund­um auf der ganzen Welt – darstellt.

Jetzt komme ich aber schon zu einigen anderen Aspekten des Ganzen und stelle zunächst eine für mich sehr überraschende Übereinstimmung mit Frau Kollegin Stoisits fest. Mich hat nämlich ebenso bei der Vorbereitung eines verwundert: Diese nunmeh­rige Entschädigung hat tatsächlich Jahrzehnte gedauert. Wer waren denn in den ersten Jahrzehnten der Republik die Mächtigen in diesem Lande? – Es waren die, die auch heute mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Hohen Hause sitzen. Die weitverbreitete Haltung, meine Damen und Herren, im damaligen Österreich wurde von einem, vom legendären Helmut Qualtinger, punktgenau karikiert. Und jetzt habe ich Ihnen den Grund genannt, warum es so viele Jahrzehnte gedauert hat. Ich werde auch später noch einmal eine für mich sehr überraschende Übereinstimmung mit der Kollegin Stoi­sits feststellen.

Nun zu einem zweiten Aspekt, der mir viel wichtiger ist als dieser Blick in die Vergan­genheit: Warum am Anfang nicht? Weil wir ja die armen Überfallenen waren, und der­gleichen mehr. Wir kennen ja das alles, was sich in der ganzen Parteiengeschichte in


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der Zwischenzeit abgespielt hat, sehr genau. – Ich komme nun auf Dinge zu sprechen, die heute aktuell sind.

Da darf ich zunächst einmal zum EU-Beitrittskandidaten Kroatien kommen. – Bevor be­reits gestellte Anträge österreichischer Staatsbürger durch die kroatischen Behörden bearbeitet beziehungsweise neu eingebracht werden können, ist der Abschluss einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien erforderlich. Diesbezügliche bilaterale Gespräche haben Mitte 2003 begonnen und wurden im April 2005 erfolgreich abgeschlossen. Das geplante Abkommen bezieht sich nur auf das Vermögen, welches nach 1955 enteignet wurde. Der Abkommenstext wurde mit 22. November 2005 paraphiert, aber bis heute durch das kroatische Parla­ment nicht ratifiziert. Der kroatische Präsident Stepan Mesic bezeichnete das Abkom­men über die Entschädigung der Donauschwaben als einen gefährlichen Präzedenz­fall und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parlament.

Unter Hinweis auf den Entschließungsantrag oder auch weitere Argumente, die ich noch kurz vorbringen werde, komme ich hier auf die zweite Übereinstimmung mit Frau Kollegin Stoisits. Sie hat nämlich ausgeführt, dass Raub, Mord und Vertreibung so fürchterliche Dinge sind, dass man das nicht einfach beiseiteschieben kann. Und da gebe ich ihr recht – aber das kann nicht nur, meine Damen und Herren, für ganz be­stimmte Fälle gelten, das muss in diesem Falle in einer Staatengemeinschaft für alle gelten, und von allen Staaten muss dies eingefordert werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe nunmehr folgenden Antrag ein, weil ich sehe, die Zeit läuft so schnell da­von – „AVNOJ“ und „Beneš“ brauche ich Ihnen nicht zu erklären –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache, Dr. Bösch, Dr. Kurzmann, Dipl.-Ing. Klement, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Entschädigungs- und Restitutionsleis­tungen für Enteignete und Vertriebene in der Folge des 2. Weltkriegs auf Rechtsgrund­lage der AVNOJ-Beschlüsse und Beneš-Dekrete

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene mit den Nachfolge­staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien und der ehemaligen Tschechoslowakei und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass jene, die in der Folge des Zwei­ten Weltkrieges Unrecht durch Enteignung und Vertreibung erfahren haben, durch Ent­schädigung und Restitution zu ihrem Recht kommen. Dies ist durch das Verlangen der Aufhebung der menschenrechtswidrigen und den Kopenhagener Kriterien entgegen­stehenden jeweiligen Gesetze in den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei und der Republik Jugoslawien umzusetzen.“

*****

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.49.44

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben schon öfter über Änderungen im Ent-


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schädigungsfondsgesetz diskutiert und haben sie auch immer mitgetragen, weil ich glaube, in dieser wichtigen und sensiblen Frage muss man auch flexibel sein.

Man muss immer wieder auch die Vollziehung der von uns beschlossenen Gesetze überprüfen und, wenn man Defizite sieht, ohne lange zuzuwarten auch die entspre­chenden Änderungen verabschieden. Dazu sind wir natürlich, selbstverständlich gerne bereit, denn – das wurde auch schon angesprochen – da geht es auch wirklich um die Zeit.

So gut es ist, wenn auch die Erben von Opfern des Nationalsozialismus eine Entschä­digung bekommen, in erster Linie wollen wir aber möglichst vielen Menschen, die direkt unter diesem Verbrechensregime gelitten haben, auch spät – sehr spät, aber doch – eine entsprechende Entschädigung zukommen lassen.

Da gebe ich schon den Vorrednern recht, die genau dieses „spät“ angesprochen ha­ben: Es ist spät, und es ist bedauerlich, dass man so viele Jahrzehnte gebraucht hat, um noch wenigstens diese letzten Bereiche der – unter Anführungszeichen – „Wieder­gutmachung“ – denn das ist ja sicherlich gar nicht möglich, aber zumindest symbo­lische Wiedergutmachung – zu leisten.

Und, Frau Kollegin Stoisits – sie ist nicht da –, meine Damen und Herren, das werden Sie uns schon auch zugestehen, dass wir nach dem, wie damals die Regierung Schüs­sel/Riess-Passer hier in diesem Hohen Haus, in Österreich von verschiedenen politi­schen Gruppen und in Europa diskreditiert worden ist, heute mit einem gewissen Stolz darauf blicken, dass es diese Regierung Schüssel/Riess-Passer gewesen ist, die die­ses Versäumnis behoben hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Deshalb werden wir selbstverständlich auch dieser Änderung zustimmen. Auch ich schließe mich dem Dank und der Anerkennung an all die Verantwortlichen und Orga­nisatoren im Fonds an. 13 000 bearbeitete Anträge ist eine sehr große Zahl, und es ist gerade in dieser sensiblen Frage auch wichtig, dass keine Fehler passieren, dass wirk­lich alles korrekt umgesetzt wird. Es geht um viel Geld, und jeder hat auch das Recht, dass das Geld, das da gespendet worden ist, das da aufgewendet worden ist, zielge­richtet eingesetzt wird. Es ist aber auch notwendig, unnötige Verwaltungsaufwendun­gen, Hürden und Schranken in den Hintergrund treten zu lassen und wirklich möglichst rasch zu helfen.

Kollege Aspöck! Ich gebe dir auch vollkommen recht, dass es in anderen Bereichen Unrecht gegeben hat, mit Opfern aus dieser Zeit. Du weißt, dass wir auch gemeinsam immer für die Behebung dieses Unrechts eingetreten sind und es sehr, sehr bedauern, dass in vielen Ländern – auch Mitgliedsländern der Europäischen Union – dieses Be­wusstsein, das wir jetzt – das hat ja auch in Österreich lange gedauert – hier im Hohen Haus parteiübergreifend haben – davon gehe ich zumindest aus –, noch nicht Platz gegriffen hat.

Ich wehre mich nur ein bisschen oder bin immer vorsichtig, das eine mit dem anderen zu vermischen, und zwar in beide Richtungen, lieber Kollege Aspöck. Mich ärgert es auch immer, wenn wir hier im Parlament über Beneš-Dekrete, AVNOJ-Bestimmungen diskutiert haben, wenn dann von der anderen Seite wieder irgendetwas aufgerechnet wird. (Abg. Dr. Aspöck: Keine Aufrechnung!) Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Unrecht ist aber auch nicht teilbar. Es gibt kein gutes und kein schlechtes Unrecht, sondern es gibt Menschenrechtsverletzungen, es gibt Kriegsverbrechen, es gibt Un­recht, und überall dort, wo es passiert ist, egal von wem, egal an wem, ist es zu verur­teilen und entsprechend auch anzuprangern. Es ist aber nichts gegenseitig aufzurech­nen und nichts zu vermischen.


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Heute diskutieren wir hier den Entschädigungsfonds. Ganz unbefangen ein klares Ja zu dieser Regelung. Aber ich bin sehr dafür – wir werden trotzdem dem Entschlie­ßungsantrag zustimmen, das ist keine Frage –, diese Debatte an anderer Stelle, an eigener Stelle ausführlicher zu führen, weil ich glaube, auch das ist es wert, einmal dis­kutiert zu werden. Und das sollten wir auch tun, denn es ist schon interessant, warum all die Beteuerungen, dass dann, wenn verschiedene Länder Mitglied der Europäi­schen Union sind, alles besser wird, bis jetzt nicht umgesetzt werden konnten. (Beifall beim BZÖ.)

19.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der vorher eingebrachte Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungs­gemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

gem § 55 NRGOG der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache, Dr. Bösch, Dr. Kurzmann, DI Klement, Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Entschädigungs- und Resti­tutionsleistungen für Enteignete und Vertriebene in der Folge des 2. Weltkriegs auf Rechtsgrundlage der AVNOJ-Beschlüsse und Beneš-Dekrete

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 117/A der Abgeordneten Mag. Bar­bara Prammer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Fichten­bauer, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (47 d.B.)

Die demokratische Einstellung einer Regierung spiegelt sich in der Frage wider, wie sich ein Land zu den dunklen Kapiteln seiner Geschichte und der Aufarbeitung der Ver­gangenheit verhält. Hier ist Österreich als Vorbild in Europa vorangegangen. Leider hat dies in anderen europäischen Ländern, die teilweise schon Mitglieder in der Euro­päischen Union oder Kandidatenländer sind, noch nicht gegriffen. So sind etwa jene diskriminierenden Beneš-Dekrete, die sich auf Enteignung und Vertreibung einzelner Volksgruppen beziehen, nie formal aufgehoben worden und damit weiterhin Bestand­teil der tschechischen Rechtsordnung. Gleiches gilt für die AVNOJ - Beschlüsse im ehemaligen Jugoslawien, welche gleichfalls zur Enteignung und Vertreibung von natio­nalen Minderheiten geführt haben und bis heute in der Rechtsordnung nachwirken.

Im Dreithaler-Prozeß - ein Tscheche deutscher Nationalität fordert die Rückgabe sei­nes aufgrund der Beneš-Dekrete enteigneten Elternhauses und stellt die Dekrete als solche in Frage - hatte das tschechische Verfassungsgericht 1995 festgestellt, die Beneš-Dekrete widersprächen keinen grundlegenden Rechtsgrundsätzen der zivilisier­ten europäischen Gesellschaft. Das Beneš-Dekret 108, das die Enteignung der Sude­tendeutschen begründete, habe, so Tschechiens Oberste Richter, "die Wiederherstel­lung grundlegender demokratischer und rechtlicher Prinzipien zum Ziel gehabt."

Damit Kroatien den Österreichern, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien verstaatlicht wurde und die nicht bereits aufgrund des 11. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes aus dem Jahr 1962 (BGBl. Nr. 195/1962) oder aufgrund des Jugoslawien-Entschädigungsgesetzes aus dem Jahr 1980 (BGBl. Nr. 500/1980) Entschädigungen erhalten haben, zurückgibt oder entschädigt muss das bereits 2005 paraphierte Abkommen mit Kroatien durch dessen Parlament ratifiziert werden. Doch der kroatische Präsident Stjepan Mesić bezeichnete das Abkommen über die Entschädigung der Donauschwaben als einen "gefährlichen


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Präzedenzfall" und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parla­ment.

Der Umgang der genannten Staaten mit der Verantwortung für Ereignisse in ihrer Geschichte widerspricht den von der Europäischen Union, als großes Friedensprojekt Europas, postulierten Grundwerten. Eine Korrektur ist in Anbetracht der langen Dauer dieses Unrechtszustandes dringend erforderlich.

Die Österreichische Bundesregierung hat als heutige Vertreterin eines großen Teils der damals Betroffenen endlich Verantwortung zu übernehmen und geeignete Schritte zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene mit den Nachfolge­staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien und der ehemaligen Tschechoslowakei und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass jene, die in der Folge des 2. Welt­krieges Unrecht durch Enteignung und Vertreibung erfahren haben, durch Entschädi­gung und Restitution zu ihrem Recht kommen. Dies ist durch das Verlangen der Aufhe­bung der menschenrechtswidrigen und den Kopenhagener Kriterien entgegenste­henden jeweiligen Gesetzen in den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei und der Republik Jugoslawien umzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächsten Redner auf der RednerIn­nenliste rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann auf. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


19.54.46

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es handelt sich wahrlich um eine sehr sen­sible Materie, die hinter diesem Entschädigungsfondsgesetz steht. Wenn hier die Vor­würfe laut geworden sind, dass man es zu spät gemacht habe, dann mag das richtig sein, aber es ist wichtig, dass es gemacht wurde und dass wir uns hier heute mit den Abwicklungen einer durchaus herzeigbaren Angelegenheit zu beschäftigen haben.

Ich glaube, dass die Arbeit der Verantwortlichen nicht hoch genug einzuschätzen ist. Es ist eine sehr umfangreiche Arbeit, eine sehr schwierige Arbeit und vor allem eine äußerst sensible Angelegenheit, und daher auch von meiner Seite Dank an die Verant­wortlichen, die das abwickeln.

Dank auch an die Präsidentin dafür, dass es immer wieder zu unkomplizierten Lösun­gen in diesen Fällen kommt, dass man rasch auf praktisch neu auftretende Probleme reagiert, dass man versucht, diese zu lösen, dass man nicht lange zuwartet.

Es ist vernünftig – wenn man jetzt zu den sachlichen Regelungen kommt –, den § 10 Abs. 3 zu ändern, dass man, wenn die Naturalrestitution möglich ist, diese auch dann, wenn schon eine Entschädigungsleistung erfolgt ist, trotzdem als Naturalrestitution durchführen kann und dann die Entschädigungsleistung zurücknehmen kann. Das ist eine sehr wünschenswerte Regelung, die in der Praxis sicherlich sehr vernünftig gel­tend gemacht wird.


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Es ist auch durchaus angebracht, wieder einmal die Frist zu verlängern, um den Leu­ten die Möglichkeit zu geben, ein weiteres Jahr einzureichen, insbesondere, wenn man weiß, dass die Schiedsinstanzen in den Ländern erst 2006 gegründet wurden. – Daher ist auch da eine unkomplizierte, praktikable Lösung erfolgt, die durchaus zu befürwor­ten ist.

Und dass der Datenaustausch zwischen dem Nationalfonds und dem Entschädigungs­fonds stattfinden soll, ist im öffentlichen Interesse, sodass keine Datenschutzbedenken dagegen bestehen. Auch die institutionelle und personelle Verwobenheit beider Institu­tionen ist eigentlich schon jetzt aufgrund der Positionen gegeben. Auch die Daten sind in beiden Fonds vorhanden. Daher ist es nur recht und billig, dass wir hier jetzt formell nachziehen, um einen Austausch der Daten zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 196

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Sie haben sich 3 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.57.37

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Geschätzte Frau Präsidentin! Am Sonntag wurde 50 Jahre Europäische Union gefeiert. Das war sicher ein Festtag für Europa. Was wir uns im Zusammenhang mit dieser heutigen Beschlussfassung ins Gedächtnis rufen sollten, ist, dass es gelungen ist, 50 Jahre Frieden in unserem Land, auf unserem Kontinent, in unserer Heimat zu gewährleisten.

Das hat uns gerade diese Gemeinschaft in hohem Maße gebracht, und deshalb dürfen wir das alles nicht nur aus monetärer Sicht beurteilen und betrachten, sondern wir müssen uns auch den menschlichen Aspekt, den humanitären Aspekt sehr klar ins Bewusstsein rufen.

Die Geschichte des 20. Jahrhunderts war auf unserem Kontinent sehr wechselhaft. Es gab tragische Zeiten, es gab schicksalhafte Zeiten, es gab eine traurige Zeit – vor allem zwischen 1938 und 1945. Das haben wir letzten Endes heute in irgendeiner Weise zu verstehen. Wir haben uns auch zu bemühen, all jenen, die in dieser Zeit besonderes Leid ertragen mussten, soweit es noch möglich ist, unsere Unterstützung, aber auch Verständnis entgegenzubringen. Wir haben aber vor allem zu lernen, dass auch großes Unheil oft klein beginnt. Ich denke, dass das auch eine Aufgabe ist, die wir wahrnehmen sollen.

Wenn heute ein Fünf-Parteien-Antrag zum Entschädigungsfonds vorliegt, dann ist Ös­terreich wieder einmal beispielhaft in Europa. Ich hoffe, dass viele andere Länder die­sem Weg oder dieser Vorgabe folgen. Ich möchte hier aber auch ausdrücklich sagen, dass wir in diesem Land Jahre und Jahrzehnte über diese Zeit oder über all das, was passiert ist, gesprochen haben. Gelöst wurde das alles erst nach 2000.

Deshalb denke ich, dass genauso, wie wir das gemeinsam beschließen, unser aller Dank Dr. Wolfgang Schüssel gehört, der gerade auf diesem Gebiet federführend in unserem Land und beispielgebend für Europa gehandelt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht um eine Fristerstreckung, es geht in weiterer Folge um die Abänderung des § 10 Abs. 3. Ich denke, das sind alles ganz wichtige Maßnahmen, die für einen weite­ren guten Erledigungsprozess im Entschädigungsfonds letzten Endes wichtig sind.

Damit wird aber nicht nur Entschädigung angeboten, sondern es gibt auch ein Doku­mentationsarchiv, wo man sich mit dieser Zeit sehr kritisch auseinandersetzt, wo Wis­senschaftler beauftragt wurden, all diese Probleme und all diese Exzesse festzuhalten, um gerade auch der Nachwelt eine entsprechende Botschaft, eine Lehre, eine Mah­nung zu geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Prammer.)

20.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Sie sind mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitvereinbarung ein­getragen. – Bitte.

 


20.00.44

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Über den Inhalt dieser zwar kleinen, aber notwendigen und – was die Fristerstreckung betrifft – auch sehr wichtigen Novelle ist bereits alles gesagt worden. – Ich möchte das hier jetzt nicht wiederholen.

Ich finde es erfreulich, dass es gelungen ist, einen Fünf-Parteien-Antrag zustande zu bringen und dass offensichtlich auch das ganze Haus dem zustimmen wird.

Was mir nicht so gefallen hat, ist, dass da wieder zwei Dinge miteinander vermengt worden sind, die man nicht vermengen sollte. – Aber, wie gesagt, ich finde es positiv, dass es da eine einstimmige Beschlussfassung geben wird.

Frau Präsidentin Prammer hat bereits die große Zahl der Anträge erwähnt, und das zeigt den großen Arbeitsaufwand und auch die große Verantwortung der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter des Fonds, weil es sich, wie ohnedies schon gesagt worden ist, um eine sehr sensible Materie handelt, weil es auch sehr schwierig ist, die Zusammen­hänge zu recherchieren und die Unterlagen zusammenzutragen.

Daher möchte ich mich – genauso wie andere Rednerinnen und Redner vor mir – dem Dank anschließen – dem Dank dafür, dass da wirklich ausgezeichnete Arbeit geleistet wird. Ich möchte das auch in Richtung Zuschauertribüne sagen: Vielen Dank! Es ist eine für uns, für Österreich sehr wichtige Aufgabe, und ich freue mich, dass es so große Fortschritte gibt und dass, wie auch schon gesagt worden ist, nächstes Jahr die Auszahlungen erfolgen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.03.11

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt als Ergebnis parla­mentarischer Einigkeit ein Fünf-Parteien-Antrag zur Änderung des Entschädigungs­fondsgesetzes – eines Gesetzes, das 2001 auf Schiene gebracht wurde und notwendig war.

Während jahrzehntelang von einer rechtlichen Lösung dieser Art gesprochen wurde, geschah überhaupt nichts. Erst mit dem Kabinett Schüssel I war es möglich, im Be­reich des Entschädigungsrechtes einen sehr wichtigen Akzent zu setzen. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Geschädigten wurden endlich geschaffen.

Notwendig und wichtig war dieses Gesetz natürlich auch für die Handlungsfähigkeit un­serer Republik. Alle fünf Fraktionen des Nationalrates bekennen sich zu dieser gesetz­lichen Regelung.

Heute, meine Damen und Herren, wollen wir mit einem gemeinsamen Antrag eine An­passung dieses Entschädigungsfondsgesetzes vornehmen. Die Bestimmungen im Ent­schädigungsfondsgesetz ermöglichen es ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben, Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen zurückzufordern. – Zigtausende Anträge müssen bearbeitet werden, und ich möchte hier auch einen großen Dank all jenen aus­sprechen, die sich damit befassen und diese bearbeiten.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 197

Zum anderen soll mit dieser Änderung auch festgelegt werden, dass auch eine nach­trägliche Naturalrestitution möglich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Doppelbezug von Entschädigungen kann natür­lich nicht möglich sein. Daher muss die bereits erhaltene Entschädigungsleistung auch zurückbezahlt werden.

Außerdem soll durch die heute geplante Gesetzesänderung auch der Austausch von Daten neu geregelt werden. Die Abwicklung im Rahmen der Entschädigungsleistungen erfordert auch einen Informationsaustausch zwischen dem Allgemeinen Entschädi­gungsfonds und dem Nationalfonds. Um eine erfolgreiche Abwicklung der Angelegen­heit zu gewährleisten, muss es auch möglich sein, personenbezogene Daten zu über­mitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es hier eine Fünf-Parteien-Übereinstimmung gibt und die Zustimmung auch vorhanden ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Prammer.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner ist Herr Ab­geordneter Marizzi zu Wort gemeldet. 3 Minuten ist die freiwillige Zeitvorgabe. – Bitte.

 


20.05.59

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen: Wenn wir heute die Novelle des Entschädigungsfondsgesetzes beschließen, reagieren wir auf die Notwendigkei­ten, denen der Fonds ausgesetzt ist.

Die Geschichte des Fonds wurde hier ja schon ausreichend erläutert: ausgehend von 1995, der Bekennung der Mitschuld, beziehungsweise dem Washingtoner Abkommen von 2001 letztendlich zum Bundesgesetz vom 28. Mai 2001.

Wir stehen nicht an, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns bei der damaligen Bundesregierung zu bedanken, die am 28. Mai 2001 dieses Bundesgesetz eingebracht hat. – Dieses Thema wurde daher ein Fünf-Parteien-Antrag.

Der Nationalfonds der Republik Österreich ist eine Institution, die nicht mehr wegdenk­bar ist, weil sie versucht – und, sagen wir, sehr gut versucht –, gewaltiges Unrecht, ausgelöst durch den Nationalsozialismus, wieder auszugleichen und den Opfern und deren Erben geraubtes Gut zu entschädigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Präsidentin hat über die Zahlen gesprochen: Natürlich stehen hinter diesen Zahlen viele, viele menschliche Schicksale, die man heute in der Kürze von 3 Minuten nicht behandeln kann.

Zum Schluss möchte ich aber noch Folgendes sagen: Mit dem Fonds kann nichts wie­dergutgemacht werden. – Das wäre ein irreführender Ausdruck. Es kann nur versucht werden, dass Österreich sich dieser Verantwortung stellt und, soweit es geht, Unrecht wenn schon nicht aufgehoben, so doch ausgeglichen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es alle fünf Parteien in diesem Hohen Haus betrifft, möchte ich im Namen aller – und, Sie gestatten mir, persönlich – Hannah Lessing und ihren Mitarbeitern des Fonds für die faire und großartige Arbeit danken, und auch allen, die dieses Gesetz beschlossen haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 198

Damit kommen wir gleich zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 47 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschädigungs- und Resti­tutionsleistungen für Enteignete und Vertriebene.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.09.2515. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 24/07a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler (60 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 24/07h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler (61 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Daher schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir gleich zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 60 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, ..., um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wer­ner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammen­hang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 61 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 199

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, ... um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wer­ner Kogler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammen­hang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Ing. Westenthaler, dem Familienausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird, eine Frist bis 30. April 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.12.35Einlauf

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 174/A bis 185/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 581/J bis 599/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Freitag, den 30. März, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Bevor ich die Sitzung schließe, gebe ich bekannt, dass unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung der Rechnungshofausschuss im Lokal V seine Sitzung abhält.

*****

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.13.13Schluss der Sitzung: 20.13 Uhr

 

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