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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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35. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 17., und Donnerstag, 18. Oktober 2007

 

 


Stenographisches Protokoll

35. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 17., und Donnerstag, 18. Oktober 2007

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 17. Oktober 2007: 10.02 – 24.00 Uhr

                                  Donnerstag, 18. Oktober 2007:   0.00 –   0.52 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeld­gesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz

4. Punkt: Bericht über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbe­treuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate

5. Punkt: Bericht über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversiche­rungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz

6. Punkt: Bericht über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetz­barkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

7. Punkt: Bericht über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbe­werb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), ge­ändert wird

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmuster­gesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden

14. Punkt: Bericht über den Antrag 275/A der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003) geändert wird

15. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Be­zügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005

16. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/7

17. Punkt: Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2006

18. Punkt: Bericht über den Antrag 29/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungs­gesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden

19. Punkt: Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

20. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Däne­mark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll

21. Punkt: Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

22. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedo­nien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumge­hung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll

23. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 224 Ur 244/07m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Ge­setz 1992, BGBl. Nr. 376, geändert wird (335/A)

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (327/A)

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 3

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .......................................................................................................  18, 23

Ordnungsruf ................................................................................................................. 135

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kol­legen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A der Abge­ordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt (ZIP‑G) geschaffen sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungs­eigentumsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafpro­zessordnung, die Bundesabgabenordnung, das Verwaltungsstrafgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Einkom­mensteuergesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Fremdenrechts­paket 2005), das Asylgesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005), das Fremdenpoli­zeigesetz 2005 (Fremdenrechtspaket 2005) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen .................................... 39

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 39

Redner:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 194

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 197

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 198

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 199

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 201

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 202

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 203

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 1307/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung – gelangt gemäß § 57b Abs. 3 GOG nicht zum Aufruf                       39

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kol­legen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 5/A der Abge­ordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen – Ablehnung  39, 328

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 40

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  138, 323

Aktuelle Stunde (7.)

Thema: „Sicherheit und Verlässlichkeit – Der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als Zukunftspakt für die Österreicherinnen und Österreicher“ ...... 18


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 4

Redner/Rednerinnen:

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 18

Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer ...................................................................... ..... 21

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 23

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 25

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 26

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 28

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 29

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ..... 31

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 32

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 34

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ..... 35

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 37

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................  38, 308, 325, 327

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend keine Gnade für Kinderschänder und ge­gen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen (1644/J)           ............................................................................................................................. 139

Begründung: Ing. Peter Westenthaler ........................................................................ 146

Bundesministerin Dr. Maria Berger ......................................................................... 151

Debatte:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 157

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 160

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 162

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 164

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 166

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 168

Bettina Stadlbauer .................................................................................................. ... 169

Anna Franz .............................................................................................................. ... 172

Barbara Zwerschitz ................................................................................................ ... 173

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 175

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 177

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 178

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 180

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 181

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 183

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 184

Bundesministerin Dr. Maria Berger ..................................................................... ... 186

Dr. Robert Aspöck ..................................................................................................... 188

Leopold Mayerhofer ................................................................................................... 189

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 191

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 193

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager – Ableh­nung ......................................  182, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend die chemische Kastration von Kinderschändern und anderen Sexualstraftätern – Ablehnung              190, 194


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 5

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Ka­renzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (250 d.B.) ............................................................................................ 40

2. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 33/A der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird (251 d.B.) .............................................................. 40

3. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 188/A(E) der Abge­ordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz (252 d.B.)                                                                                           40

4. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 189/A(E) der Abge­ordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlän­gerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate (253 d.B.) .......................... 40

5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 290/A(E) der Abge­ordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehal­tung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleis­tung im Kinderbetreuungsgeldgesetz (254 d.B.)          ............................................................................................................................... 41

6. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 215/A(E) der Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Ein­führung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (255 d.B.) ................................................................................... 41

7. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abge­ordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlän­gerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes (256 d.B.) .......................................................................... 41

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 41

Ridi Steibl ................................................................................................................ ..... 43

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 45

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 46

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 48

Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky ................................................................ ..... 50

Sabine Mandak ....................................................................................................  52, 101

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ..... 54

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ..... 55

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ..... 77

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 79

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 80

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ..... 82

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 83

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 84

Franz Riepl ............................................................................................................... ..... 87

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 88

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 91

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 92


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 6

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 92

Bettina Stadlbauer .................................................................................................. ..... 93

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 93

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 93

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ..... 98

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 99

Dr. Caspar Einem ................................................................................................... ... 100

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 103

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 104

Jochen Pack ................................................................................................................ 105

Michael Praßl .............................................................................................................. 105

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells“ – Ab­lehnung .........................  56, 216

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die finanzielle Absicherung österreichischer Fami­lien ohne Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unter­haltsansprüchen – Ablehnung ......................................  86, 216

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Ab­lehnung ................................  96, 216

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleis­tungen – Ablehnung ........  97, 216

Annahme des Gesetzentwurfes in 250 d.B. ................................................................ 214

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 251, 252, 253, 254, 255 und 256 d.B.                    215

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (214 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz geändert werden (243 d.B.) .................... 106

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 106

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 108

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 108

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 109

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 112

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 113

Maria Grander ......................................................................................................... ... 114

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 115

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 116

Karl Dobnigg ........................................................................................................... ... 117

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Be­triebsrat bei Konstitution und Beschickung eines „besonderen Verhandlungsgre­miums“ im Sinne des ArbVG – Ablehnung .........  111, 118

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 117


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 7

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (215 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.) ......................................................... 118

Redner/Rednerinnen:

Mag. Brigid Weinzinger .......................................................................................... ... 118

Werner Amon, MBA ............................................................................................... ... 122

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 123

Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 127

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 128

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 129

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 132

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 133

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 135

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 136

August Wöginger .................................................................................................... ... 203

Michaela Sburny ..................................................................................................... ... 207

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 208

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ... 209

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 210

Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 211

Dr. Sabine Oberhauser .......................................................................................... ... 211

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Zuwanderungspolitik verscheucht qualifizier­te Arbeitskräfte – Ablehnung  120, 214

Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten – Ablehnung    125, 214

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 212

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007) (236 d.B.) ................................................................................... 216

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (148 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicher­heitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrlei­tungen (Kesselgesetz), geändert wird (237 d.B.) .......... 217

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 217

Dr. Reinhold Mitterlehner ...................................................................................... ... 218

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 219

Mag. Johann Maier (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 220

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 220

Bettina Hradecsni ................................................................................................... ... 221

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein ............................................................... ... 224

Adolfine Herta Mikesch .......................................................................................... ... 225

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 226

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 227

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 228

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 229


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 8

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 229

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 230

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 236 und 237 d.B. ......................................... 230

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Ge­brauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifi­katsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebühren­gesetz geändert werden (238 d.B.) ............................................ 231

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 231

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 235

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 235

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 236

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 239

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 239

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 240

Ridi Steibl .................................................................................................................... 241

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben – Ablehnung ....................................................  233, 242

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Transatlantic Free Trade Area – Ablehnung .......................................................  237, 242

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 241

13. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (239 d.B.)                  242

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 242

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 243

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 243

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................ ... 246

Sigisbert Dolinschek .........................................................................................  247, 255

Peter Marizzi ............................................................................................................ ... 249

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 250

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 251

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 252

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 254

Staatssekretärin Christa Kranzl ............................................................................ ... 256

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 257

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 258

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 259

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 259

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 260

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 261

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Wettbewerb zur Senkung des Benzinpreises – Ablehnung  245, 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckwidmung der Mineralölsteuer – Ablehnung ...............................................  245, 262


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 9

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer „Halbjahres-PKW-Vignette“ für Österreichs Autobahnen – Ablehnung .....  253, 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzei­chen-Besitzern durch die Vignettenpflicht – Ablehnung  255, 262

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 261

14. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 275/A der Abge­ordneten Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahnge­setz 2003 – SeilbG 2003) geändert wird (240 d.B.) ...... 262

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ............................................................................................  262, 270

Kurt Eder ................................................................................................................. ... 263

Mag. Helmut Kukacka ............................................................................................ ... 264

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 264

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 265

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ... 265

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 266

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 267

Christoph Kainz ...................................................................................................... ... 267

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 268

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 268

Staatssekretärin Christa Kranzl ......................................................................  269, 270

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 270

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-7 d.B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (234 d.B.)                    271

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 271

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 271

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 272

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 273

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 275

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 276

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 277

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 277

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 278

Mag. Gerald Hauser (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 278

Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 279

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 279

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 280

Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ... 281

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 282

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 283

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Bezüge von Abgeordneten zum Natio­nalrat und zum Bundesrat – Ablehnung    275, 285

Kenntnisnahme des Berichtes III-7 d.B. ................................................................... ... 285


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 10

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-57 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/7 (235 d.B.) ...................................................................................... 285

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 285

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 286

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 286

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 288

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 289

Christian Faul .......................................................................................................... ... 289

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 290

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 290

August Wöginger .................................................................................................... ... 292

Staatssekretärin Heidrun Silhavy ......................................................................... ... 292

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 293

Kenntnisnahme des Berichtes III-57 d.B. ..................................................................... 295

17. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsab­schluss (III-87 d.B.) für das Jahr 2006 (248 d.B.) ..................................................................................................... 295

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 295

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 297

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 298

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 298

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 299

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 300

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 300

Mag. Melitta Trunk ..................................................................................................... 301

Franz Eßl ..................................................................................................................... 301

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 302

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 302

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 303

Astrid Stadler .......................................................................................................... ... 304

Anna Franz .............................................................................................................. ... 304

Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ............................................................. ... 304

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 306

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 307

18. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 29/A der Abgeord­neten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden (249 d.B.)                        308

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 249 d.B. ..................................................... 308

Zuweisung des Antrages 29/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................. 308

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (244 d.B.) ...................................................................................................................... 308

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 308

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 309

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 309

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 310


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 11

Josef Bucher ........................................................................................................... ... 311

Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 311

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 311

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 312

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 312

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 313

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 313

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (200 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (245 d.B.) ............................................................................ 313

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (201 d.B.): Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (246 d.B.)        ............................................................................................................................. 313

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Maze­donien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu­erumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (247 d.B.) ....................................................................................................... 313

Rednerin:

Sylvia Rinner ............................................................................................................... 313

Genehmigung der drei Staatsverträge in 245, 246 und 247 d.B. ................................. 314

23. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes für Strafsachen Wien, 224 Ur 244/07m, um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (226 d.B.) ............................................................................... 315

Redner/Rednerinnen:

Karl Öllinger ................................................................................................................ 315

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 316

Mag. Dr. Martin Graf .........................................................................................  317, 322

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (tatsächliche Berichtigung) ....................................... 320

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 320

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 321

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 321

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 323

24. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376, geändert wird (335/A) ....................................................................................................................................... 323

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 324

Veit Schalle .............................................................................................................. ... 324

Zuweisung des Antrages 335/A an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft        325


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 12

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (327/A) ....... 325

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 325

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 326

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 326

Sabine Mandak ........................................................................................................ ... 327

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 327

Dr. Sebastian Eder .................................................................................................. ... 327

Zuweisung des Antrages 327/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 327

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 38

241: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

257: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die ge­genseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhalten des Bundes­kanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007 (407/A)(E)

Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz geändert wird (408/A)

Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichisches Klimapaket: „Die Zukunft in unseren Händen – 21 Maßnahmen für den Klimaschutz des 21. Jahr­hunderts zur Reduktion von 21 Millionen Tonnen CO2(409/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof wegen Ver­letzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit (Grundrechtsbeschwerde-Gesetz – GRBG), BGBl. Nr. 864/1992, geändert wird (410/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantic Free Trade Area (411/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckwidmung der Mine­ralölsteuer (412/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (413/A)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (414/A)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ankauf von drei zusätzli­chen Black-Hawk-Hubschraubern durch das BMLV (415/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 13

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Studienbei­hilfe an die Inflation (416/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliches Toleranzse­mester für StudienbeihilfenempfängerInnen (417/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsplan für gesunde Ernährung und Bewegung (418/A)(E)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des § 115 Fremdenpolizeigesetz (419/A)(E)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Ände­rungsbedarf betreffend Sexarbeit (420/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend inhaltliche Schwerpunkte im Rahmen der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes (421/A)(E)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abgabe der „Pille da­nach“ an Schulen (422/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Altersgren­zen für StipendienbezieherInnen (423/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Totalreform des Ökostromgesetzes (424/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektroni­sche Gesundheitskarte („e-card“) mit Lichtbild (425/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960), BGBl. Nr. 159/1960, geändert wird (426/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, geändert wird
(427/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Verhinderung einer Verschärfung der europäischen Waffenrechts-Richtlinie (428/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung des türki­schen Völkermordes an den Armeniern durch die Bundesregierung (429/A)(E)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Erreichung einer restriktiveren Einwan­derungspolitik und einem Ausbau der EU-Agentur FRONTEX (430/A)(E)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung durch die österreichische Bundesregierung der Unantastbarkeitserklärung der Beneš-Dekrete durch das slowakische Parlament sowie die Aufhebung der Beneš-Dekrete durch die Slowakei (431/A)(E)

Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Holzmobili­sierung (432/A)(E)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 14

Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Einführung der Museums­gratisbesuchstage (433/A)(E)

Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung der Entlassungstat­bestände von Arbeitnehmern (434/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heizkostenausgleichsfonds eingerichtet wird (Heizkostenausgleichsfonds­gesetz) (435/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (436/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmensgewinn (437/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (438/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (439/A)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen (440/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (441/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zu­verdienstgrenze im Kinderbetreuungsgeldgesetz (442/A)(E)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Fami­liensteuersplitting-Modells“ (443/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökostromgesetz (444/A)(E)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung und Erhalt der deutschen Sprache in ihrer Rolle als zentrales kulturstiftendes Element (445/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend die Tragtierstaffel des Jgb. 26 in Spittal/Drau (1623/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förder­mittel des Bundes für Sportstätten (1624/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Interventionen für Michail Cherney (1625/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dr. Franz Vranitzky – Honorarnote (1626/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Haupt- und Mitversicherte im Rah­men der Krankenversicherung (1627/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 15

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Haftungsverzicht auf die gebrauchten Eurofighter der deutschen Bundeswehr (1628/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer (1629/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Österreichische Bundestheater/Wiener Staatsoper“ (1630/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nachsorgelogistik (1631/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Umwelt- und Sozialprobleme im Zusammenhang mit der Winterolympiade 2014 in Sotschi (1632/J)

Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend die Inseratenkampagne „Bleib sauber – Jugend okay!“ (1633/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Auswirkungen der Zugangsbeschränkungen auf die Studierendenzahlen (1634/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Schließung der Postverteilerzentralen in Deutschfeistritz und Judendorf-Straß­engel (1635/J)

Sylvia Rinner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Schließung der Postverteilerzentralen in Deutsch­feistritz und Judendorf-Straßengel (1636/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend betreffend „Zyprexa und Patientensicherheit“ (1637/J)

Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung des Bahnexpress-Stückgutlagers am Frachtenbahnhof Gmünd (1638/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend den Fall Arigona Zogaj und Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt (1639/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend von Österreich umzusetzende Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (1640/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Finanzierungssalden gemäß ESVG ’95 im Zuge der budgetären No­tifikation vom September 2007 (1641/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Wissenswertes zum Kunstsammler Herbert Bat­liner (1642/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Wissenswertes zum Kunstsammler Herbert Batliner (1643/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 16

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftent­lassungen (1644/J)

Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref-
fend Personenschutz für den Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll (1645/J)

Karl Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalsituation beim Stadtpolizeikommando (SPK) Leoben (1646/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Einnahmenverlust durch Mautbefreiung (1647/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend: Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen? (1648/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Polizei-Lotsung für Gusenbauer (1649/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Polizei-Lotsung für Gusenbauer (1650/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend Kasernenverkauf (1651/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft und Arbeit betreffend Teilnahme am „Bilderberg-Treffen“ in Istanbul (1652/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (1653/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Ausbau der Höheren Technischen Bundes­lehranstalt Salzburg (1654/J)

Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Vertragsverhandlungen der neuen Staatsoperndirektion (1655/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „Schließung des ÖBB-Callcenters am Hauptbahnhof Linz“ (1656/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Schließung des ÖBB-Callcenters am Haupt­bahnhof Graz und Leoben“ (1657/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend mögliche Änderungen im Bereich CORPORATE DESIGN/COR­PORATE IDENTITY (CD/CI) des österreichischen Bundesheeres (1658/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die mangelnde Sauberkeit und das oft nicht eingehaltene Rauchverbot in den Zügen der ÖBB (1659/J)

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Postamtsschließungen im Bundesland Salzburg (1660/J)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 17

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Sicherung von Eisenbahnübergängen (1661/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewer­be) – Gesetzliche Regelungen – Daten 2006 – Perspektiven“ (1662/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Barrierefreiheit in der akademischen Ausbildung (1663/J)

*****

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die mangelnde Effizienz des Interpellationsrechtes (24/JPR)

Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Europakongress der Grünen im Parlament (25/JPR)

Anfragebeantwortung

der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (1341/AB zu 1364/J)

 


10.01.58


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 18

Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 33. und 34. Sitzung vom 10. Oktober 2007 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Einwallner, Murauer, Rauch-Kallat (siehe auch S. 23), Haidlmayr, Mag. Lunacek und Mag. Darmann.

10.02.28Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheit und Verlässlichkeit –
Der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
als Zukunftspakt für die Österreicherinnen und Österreicher“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jakob Auer. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.02.56

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Sicherheit und Ver­lässlichkeit – Der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als Zu­kunftspakt für die Österreicherinnen und Österreicher“, so lautet der Titel dieser Aktuel­len Stunde. Ich füge hinzu: Diese Regierung dankt dem Chefverhandler in diesem Bereich. Vizekanzler Mag. Molterer, diesem Profi, war diese Einigung in kürzester Zeit möglich, in positivem Einvernehmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Jo­hann Maier.)

Im Zusammenhang mit diesem positiven Einvernehmen mit den Ländern und dem Städte- und Gemeindebund sind Respekt und Anerkennung zu zollen. Weder die kritischsten Journalisten und die größten Zweifler – auch in diesem Haus – noch die größten Optimisten konnten glauben, dass dies in so kurzer Zeit möglich wird und mit welcher Präzision und welchem Verhandlungsgeschick ein derartiges Ergebnis möglich wurde.

Interessant und bemerkenswert ist, dass das Interesse und das Wissen um den Fi­nanzausgleich relativ beschränkt sind, dies, obwohl der unmittelbare Lebensbereich von uns allen, von allen Damen und Herren, von allen Staatsbürgerinnen und Staats­bürgern am meisten davon betroffen ist, denn es geht dabei um die wesentliche Vertei­lung des Steueraufkommens auf den Bund, die Länder und die Gemeinden, die hier geregelt wird, um ein Volumen von über 60 Milliarden €, und damit sind eben unmittel­bar auch die Lebensbedingungen aller wesentlich betroffen. Einerseits ist die Aufga­benzuweisung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden klar geregelt, also wer wofür


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 19

zuständig ist. Damit diese Aufgaben erfüllt werden können, selbst in den kleinsten Ge­meinden, sind andererseits die entsprechende Zuteilung und Sicherung von Finanzmit­teln notwendig. Denn auch das Budget einer kleinen Gemeinden ist kein Bankomat, der am Himmel befüllt werden kann und bei dem unten sozusagen das Geld heraus­kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines sei klargestellt: Eine klare Mittelverteilung setzt die besten wirtschaftlichen Rah­menbedingungen. Jede/jeder von uns wohnt in einer Gemeinde, ob es eine große Stadt oder ein kleines Dorf ist, es ist die jeweilige Heimat, das Zuhause – Ihr Zuhause, mein Zuhause –, wo die Lebensbedingungen, die Lebensgewohnheiten und auch die Altersstrukturen zu berücksichtigen sind, und diese verändern sich; neue Herausforde­rungen bei der Kinderbetreuung, neue Herausforderungen bei der Pflege und Betreu­ung der älteren Menschen dank der demographischen Entwicklung, dies zeigt sich deutlich. Dank einer hervorragenden Gesundheitspolitik in Österreich werden wir im­mer älter, aber damit ist auch die Bewältigung neuer Aufgaben und neuer Herausforde­rungen sicherzustellen.

Die Sanierung und der Ausbau wichtiger Infrastrukturmaßnahmen können damit finan­ziert werden. Bei diesem Finanzausgleich hat man erstmals auch deutlich den Aufga­ben und Notwendigkeiten des Klimaschutzes Rechnung getragen. Man hat auf die Familienförderung entsprechend Rücksicht genommen. Das sind nicht nur Aufgaben des Bundes und der Länder, sondern sie erfordern auch Antworten der Gemeinden, Lösungskapazitäten.

Damit diese neuen Herausforderungen bewältigt werden können, ist auch Planungssi­cherheit notwendig. Der neue Finanzausgleich hat erstmals eine Dauer von sechs Jah­ren und bietet eine Sicherheitsgarantie für sechs Jahre. Ich danke Herrn Bundesminis­ter Vizekanzler Wilhelm Molterer für diese Klarstellung, eine Vereinbarung für sechs Jahre zu treffen, damit die Bewältigung dieser neuen Aufgaben auch für diese Finanz­periode sichergestellt werden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Par­nigoni.)

Durch dieses erfreuliche Ergebnis – das interessiert in erster Linie die kommunalpoliti­schen Vertreter (Abg. Parnigoni: Wenn ihr alles allein macht, können wir ...!) – werden zusätzlich 320 Millionen € für die Länder und Gemeinden und in der zweiten Etappe zusätzlich 530 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Vor allem aber kommt es, und das ist mir ganz wichtig – ich danke dafür, weil ich weiß, welche Einstellung man­che Verhandler zu diesem Punkt haben –, zu einer gerechteren Verteilung auch auf der untersten Ebene der kleineren, der finanzschwächeren Gemeinden – ein Plus von 100 Millionen €.

Es ist ja interessant, meine Damen und Herren: Beim Steuerzahlen ist es egal, wo man zu Hause ist, ob ich in Wien, Linz oder Innsbruck gemeldet bin, in der kleinen Gemein­de des Kollegen Steier, in der doch etwas größeren des Kollegen Gaßner oder in der kleinen Gemeinde des Kollegen Prinz, beim Steuerzahlen spielt dies keine Rolle. Da ist der Steuersatz, wenn das Einkommen gleich hoch ist, der gleiche. Bei der Mittelzutei­lung ist man jedoch, wenn man in der größeren Stadt zu Hause ist, plötzlich das Dop­pelte wert. Das kann nicht sein! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Steier und Dr. Pirklhuber.)

Damit wurde hier, das sei damit klargestellt, in Fortführung des Finanzausglei­ches 2005 erstmals deutlich wieder ein ergebnisorientierter und gerechterer Schritt ge­setzt, vor allem für die kleineren Einheiten, denn diese waren eindeutig benachteiligt, meine Damen und Herren.

Wichtig ist auch die raschere Anpassung in Jahresschritten und nicht erst nach zehn Jahren aufgrund einer Volkszählung, nicht Rücksicht nehmend auf rasante Entwicklun-


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gen, auf Zuwachsgemeinden. Also eine entsprechend raschere Abwicklung und die Zugrundelegung der realistischen Entwicklung der Einwohnerzahlen.

Bisher waren Städte, Gemeinden, Bezirke, die stark wachsen, aus diesem Grund ent­sprechend benachteiligt. Es ist dies daher in Summe ein wirklich positiver Finanzaus­gleich. Ich bedanke mich daher bei Herrn Bundesminister Vizekanzler Mag. Molterer, bei Herrn Staatssekretär Dr. Matznetter, bei den Verhandlern des Städte- und Gemein­debundes, bei allen Ländervertretern, vor allem aber auch beim Gemeindebund.

Es ist ein entscheidender Faktor für Zukunftsaufgaben; auch die Bestätigung, dass der Bund die Aufgaben der Gemeinden ernst nimmt, kräftig unterstützt und die Gemeinden als Partner in Augenhöhe betrachtet.

Meine Damen und Herren, die Bürgermeister der kleineren Gemeinden, die Gemeinde­mandatare leisten ungeheuer viel vor Ort, sehr oft unbedankt, unbezahlt, müssen sich ständig der Kritik aussetzen – es ist vor Ort unmittelbar überprüfbar, welche Möglich­keiten es in der Gemeinde gibt, wie sich eine Gemeinde entwickeln kann, welche Infra­strukturmaßnahmen geschaffen werden können – und leisten für die Demokratie wirk­lich Ungeheures. Ihnen sei an dieser Stelle auch einmal ein Dankeschön gesagt. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Gradauer.)

Noch dazu, wo sie wirklich nicht oder nur äußerst gering und unzureichend entschädigt werden. Für ein funktionierendes Gemeinwesen und für die Demokratie ist aber gerade auch ein funktionierender Gemeinderat notwendig.

Meine Damen und Herren, noch ein wichtiger Hinweis: Wenn wir heute hören, dass es in der zweiten Etappe des neu verhandelten Finanzausgleiches um über 500 Millio­nen € mehr gibt, und gleichzeitig von der Notwendigkeit der Budgetsanierung wissen, wenn wir gleichzeitig wissen, dass für Infrastruktur verstärkt Mittel auszugeben sind, wenn wir gleichzeitig wissen, dass für Forschung und Bildung verstärkt Mittel notwen­dig sind, wenn wir gleichzeitig wissen, dass im Sozialbereich die eine oder andere Ver­besserung gewünscht und durchaus notwendig ist, wenn wir wissen, dass die größte Steuerreform der Zweiten Republik gerade zu verdauen war und bereits an einer künf­tigen zu arbeiten ist, um auch hier noch einmal Signale zu setzen, und dies alles zu finanzieren ist, dann frägt sich sicher so mancher, wie das möglich ist.

Meine Damen und Herren, dies ist möglich dank einer hervorragenden Konjunktur, dank der Steuerleistung der Österreicher und Österreicherinnen, dank toller Betriebe mit hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir können dieses Geld vertei­len, weil in den letzten Jahren eine entsprechende Wirtschaftspolitik gemacht wurde. Das Ergebnis hervorragender Konjunkturbedingungen ist nicht etwas von einigen weni­gen Monaten, sondern dafür wurden in den letzten Jahren die Grundlagen geschaffen! (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Politik der Sicherheit und Verlässlichkeit, eine Politik, der man vertrauen kann, ist hier festgeschrieben. Meine Damen und Herren, dieser Finanzminister, dieser Vize­kanzler ist der Garant für Sicherheit, für Nachhaltigkeit, für ein positives Miteinander zwischen Städten und Gemeinden, vor allem aber für eine positive Zukunft unserer Ge­meindebürger, und dafür sei ihm herzlich gedankt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

10.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Finanzminister Vizekanzler Mag. Molterer zu Wort gemeldet. 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 



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10.12.57

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bundesregierung hat sich ganz entscheidende Vorhaben, die für die Menschen in diesem Lande wichtig sind, als Ziel gesetzt. Wir wollen etwa den älteren Menschen in diesem Land ein Altern in Würde er­möglichen und sicherstellen, dass eine vernünftige, nach menschlichem Maß auch fi­nanzierbare Vorsorge für die 24-Stunden-Betreuung dort gegeben ist, wo es notwendig ist.

Diese Bundesregierung hat sich ein wichtiges Ziel gesetzt, meine Damen und Herren, dass wir etwa mit der Mindestsicherung eine neue Initiative starten letztendlich zur Si­cherstellung einer fairen und sozial gerechten Verteilung und Hilfe auch für jene Men­schen, die diese dringend brauchen.

Diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, meine Damen und Herren, das beste Gesundheitssystem der Welt, das wir haben, auch in Zukunft abzusichern.

Diese Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, meine Damen und Herren, den Kli­maschutz als ein ganz wichtiges Zukunftsthema, ein entscheidendes Thema für die Zu­kunft letztendlich auch der Folgegenerationen in den Mittelpunkt der Politik zu rücken.

Diese Bundesregierung hat sich vorgenommen, meine Damen und Herren, auch Fair­ness etwa für den ländlichen Raum und für die kleinen Gemeinden in Österreich si­cherzustellen.

Diese Bundesregierung hat daher, meine Damen und Herren, ganz selbstverständlich den Wunsch der Länder aufgegriffen, die Verhandlungen über den Finanzausgleich vorzuziehen. Warum? – Weil der Finanzausgleich die Verteilung der Steuermittel, der hart erarbeiteten Steuer-Euros der Menschen in dem Land stabil, solide und gerecht für die nächsten sechs Jahre außer Streit stellt. Der Finanzausgleich macht dies mög­lich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der Finanzausgleich macht es möglich, Ihnen heute, meine Damen und Herren, hier im Hohen Hause die Zukunftsperspektiven, die für die Menschen in diesem Land so wich­tig sind, auch zu präsentieren. Es ist mir auch wichtig, festzuhalten, dass dieser Fi­nanzausgleich – Jakob Auer hat davon gesprochen – nicht nur die finanzielle Grund­lage für politisches Handeln auf allen Ebenen ist, in den Gemeinden, Städten, Bundes­ländern und beim Bund, sondern die Menschen müssen auch wissen, dass mit dem Finanzausgleich auch die Erfüllung ihrer Anliegen, ihrer Wünsche ermöglicht wird. Der Finanzausgleich ist oft ein sehr technisches Thema, ja, da kennen sich ganz wenige in den technischen Details aus, die sind mir auch nicht wichtig, sondern die politische Zielsetzung, die dahinter steht. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei den Grünen: Die sollten Ihnen schon wichtig sein, Herr Vizekanzler!)

Erstens: Wir können heute sagen, mit dieser Einigung für die nächsten sechs Jahre gibt es Fairness für die kleinen Gemeinden. Das war mir ein großes Anliegen, meine Damen und Herren, denn auch kleine Gemeinden haben große Projekte! Das ist wich­tig! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist aber im Sinne der Gerechtigkeit klar, dass wir nicht nur den abgestuften Bevölke­rungsschlüssel bei den kleinen Gemeinden bis 10 000 Einwohner verändern, damit auch dort konkrete Politik für die Menschen gemacht werden kann, sondern wir helfen auch den größeren Gemeinden, die finanzielle Probleme haben. Es ist wichtig, dass auch finanzschwache Städte von diesem Finanzausgleich entsprechend profitieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir ermöglichen das, indem der Bund auf den Konsolidierungsbeitrag, den Länder und Gemeinden bisher bezahlt haben, in zwei Etappen verzichtet. Ich sage Ihnen auch,


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warum wir das seitens des Bundes können – auch das ist schon gesagt worden –: Wir können das, weil wir in den letzten Jahren eine solide Budgetpolitik gemacht haben, die den Bund in die Lage versetzt, auf diesen Konsolidierungsbeitrag in zwei Schritten zu verzichten und damit den Städten, Ländern und Gemeinden mehr Spielraum für die Erfüllung der Aufgaben, die im Interesse der Menschen dieses Landes wichtig sind, zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter großer Erfolg des Finanzausgleichs: Wir können jetzt die Finanzierung der wichtigen Zielsetzungen sicherstellen, der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung, der Min­destsicherung und der Finanzierung der Mindestsicherung durch die Länder, Städte und Gemeinden.

Meine Damen und Herren! Wir können durch den Finanzausgleich auch sicherstellen, dass wichtige bildungspolitische Initiativen umgesetzt werden, etwa die Frage der Frühkindpädagogik, der Sprachausbildung im Kindergarten und der Kinderbetreuung im Sinne von Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Meine Damen und Herren, wir können auch sicherstellen, dass die besonderen Anfor­derungen im Bildungssystem, beispielsweise Stützlehrer für besonderen pädagogi­schen Bedarf oder etwa die kleinen Strukturen in den ländlichen Regionen in den Schulen, mit diesem Finanzausgleich außer Streit gestellt werden. Es ist dadurch mög­lich, dass diese sozial- und bildungspolitischen Weichenstellungen umgesetzt werden. Der Bund ermöglicht dies auch durch den Verzicht auf den Konsolidierungsbeitrag im Interesse der Menschen unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP.)

Drittens, meine Damen und Herren, war es uns wichtig, dass wir mit diesem Finanz­ausgleich auch, wie ich schon angesprochen habe, die bestmögliche Versorgung mit Gesundheitsleistungen für die Menschen in diesem Land außer Streit stellen. Wie ge­lingt das? – Auf der einen Seite ist es Andrea Kdolsky gelungen, dass wir mit den Län­dern die Artikel-15a-Vereinbarung über die Sicherstellungen und über die Strukturen im Gesundheitssystem für die nächsten sechs Jahre außer Streit stellen. Da sind auch einige strukturelle Reformnotwendigkeiten drinnen. Da ist auch in Zukunft die Einbin­dung der Ärzte und deren Vertreter gesichert. Ich sage auch von dieser Stelle aus: Ich verstehe nicht, dass angesichts dieser Entscheidungen nach wie vor seitens der Ärzte von Streik geredet wird! Das ist nicht die richtige Perspektive für die Patienten in die­sem Land, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der Grünen.)

Ich fordere daher angesichts dieser Entscheidungen, angesichts dieser Weichenstel­lungen auch auf, den Weg der Vernunft, den Weg des Dialoges und nicht den Weg der Konfrontation zu gehen, meine Damen und Herren! Die Patienten haben sich bestmög­liche Versorgung verdient und nicht Streik, der nicht notwendig ist! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ermöglicht wird das dadurch, dass wir letztendlich seitens des Bundes zusätzlich 100 Millionen pro Jahr für die Finanzierung der Spitäler zur Verfügung stellen, aber ich betone auch gleichzeitig, dass wir vereinbart haben, dass wir in Zukunft an diesen not­wendigen Reformen im Gesundheitssystem weiterarbeiten, denn Geld alleine ist es nicht, sondern es ist auch die Frage der Effizienz des Gesundheitssystems, der fairen Arbeitsteilung zwischen den niedergelassenen Ärzten, den Fachärzten, den Sozialver­sicherungseinrichtungen und den Spitälern. Wir brauchen dieses Miteinander, meine Damen und Herren, und dazu fordere ich auf. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben mit diesem Finanzausgleich erreicht, dass wir wirklich massive zusätzliche Impulse im Klimaschutz setzen können. Einerseits haben wir seitens des Bundes außer Streit gestellt, dass die Wohnbauförderungsmittel den Bundesländern zustehen, aber wir haben gleichzeitig von den Bundesländern ganz konkret verlangt, dass in Zu-


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kunft diese Mittel schwerpunktmäßig und zielgerichtet für Klimaschutz eingesetzt wer­den müssen. Das wird geschehen, aber es reicht mir diese politische Punktation des Finanzausgleiches nicht.

Daher haben wir vereinbart, dass wir spätestens bis zum Jahr 2009 in einer Artikel-15a-Vereinbarung aller Gebietskörperschaften die gemeinsame Verpflichtung zum Kli­maschutz nicht nur festschreiben, sondern dass sich alle Gebietskörperschaften auch zu Reduktionen, die in ihrer Verantwortung liegen, verpflichten und auch Konsequen­zen, wenn das nicht erreicht ist, gemeinsam getragen werden. Nicht der Bund alleine, meine Damen und Herren, ist für Klimaschutz zuständig, sondern Bund, Länder und Gemeinden in ungeteilter Verantwortung und in der Verantwortung zu ungeteilter Hand. Das sind wir letztendlich unserer Zukunft schuldig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben uns mit diesem Finanzausgleich eine Fülle von strukturellen Weiterent­wicklungen, die für Österreich und für die Stabilität des Landes wichtig sind, vorgenom­men. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Der Stabilitätspakt verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden zur Disziplin in der Budgetpolitik und in der Haushaltspolitik. Es ist sicher, dass der Steuereuro sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt wird. (Abg. Mag. Rossmann: Wurde aufgeweicht!) Er ist nicht aufgeweicht, Herr Rossmann, son­dern er ist sogar verschärft, dieser Stabilitätspakt, weil ausgeglichener Haushalt das Ziel für die Zukunft sein muss, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben sichergestellt, dass nicht alle zehn Jahre eine Änderung aufgrund geänder­ter Bevölkerungszahlen bei der Anrechnung erfolgt, sondern jährlich angepasst wird, und das ist gerechter. Wir haben sichergestellt, dass der Transferdschungel endlich durchlüftet wird und korrekter und transparenter agiert werden kann.

Wir haben ein ganz interessantes Projekt begonnen, die freiwilligen Gemeindekoopera­tionen anzureizen, die Verwaltungsreform umzusetzen inklusive der Verpflichtung der Umsetzung der Pensionsreform auch durch die Bundesländer. Und wir können, meine Damen und Herren, mit diesem Pakt für die nächsten sechs Jahre, mit diesem Zu­kunftspakt Stabilität, Sicherheit und eine positive Zukunftsperspektive bieten.

Ich danke allen Verhandlungspartnern, Christoph Matznetter, den Ländern und den Gemeinden. So macht man es, wenn es um Österreich geht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass entgegen der Entschul­digungen, die ich eingangs verlesen habe, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat anwesend ist (siehe S. 18). – Ich bitte, das auch im Protokoll so festzuhalten.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teil­nehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minu­ten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. Wie gesagt, 5 Minuten Redezeit.

 


10.24.35

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieso wurde der Finanzausgleich jetzt früher verhandelt? Das hat zwei Seiten: weil einerseits die Länder und die Gemeinden verlangt haben, dass er vorgezogen wird, weil sie mit ihren Aufgaben, mit den Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung ste­hen, nicht mehr ausgekommen sind. Das hat man spätestens daran gemerkt, dass die Länder ihren Beitrag zu einem ausgeglichenen Haushalt nicht mehr leisten konnten – vielleicht mit Ausnahme von Wien, das seine Verpflichtungen immer eingehalten und sogar übererfüllt hat. (Beifall bei der SPÖ.)


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Der zweite Bereich ist, dass es auch auf Bundesebene den Wunsch gab, das vorzuzie­hen, weil diese Bundesregierung angetreten ist, in einigen ganz wichtigen Politikfel­dern, die in den letzten Jahren vernachlässigt wurden, einen Kurswechsel herbeizufüh­ren und da wichtige zukunftsweisende Schritte zu setzen.

Der Finanzminister hat ohnehin angesprochen, welche Bereiche das sind. Diese Bun­desregierung hat erkannt, dass es in der Pflege ein Problem gibt in Österreich. Diese Bundesregierung hat erkannt, dass man mehr gegen die Armut machen muss in die­sem Land. Diese Bundesregierung hat erkannt, dass das Gesundheitswesen nicht über Selbstbehalte und Belastungen der Kranken irgendwie finanziert werden kann, sondern dass es von der Steuerzahlerseite auch notwendig ist, hier etwas zu tun. Die­se Bundesregierung hat erkannt, dass wir im Klimaschutz nicht Weltklasse sind, son­dern ganz, ganz weit hinten sind und hier auch eines Kurswechsels bedürfen, und die­se neue Bundesregierung hat erkannt, dass wir im Bereich der Bildung nicht nur von Weltklasse reden wollen, sondern auch etwas tun müssen, um besser zu werden in der Bildung, und dass wir hier Schwächen haben – das hat ja nicht zuletzt auch PISA gezeigt –, und diese Bundesregierung hat erkannt, dass es Schluss sein muss damit, den ländlichen Raum auszudehnen (Abg. Grillitsch: Ausdehnen!), auszudünnen und in Wahrheit die kleinen Gemeinden zuzusperren. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das lässt sich auch hier beim Finanzausgleich sehen. Dieser Finanzausgleich ist getra­gen erstens von der Solidarität zwischen Ländern und Gemeinden, zwischen großen und kleinen Ländern und Gemeinden und dem Bund. Es gibt aber auch eine große Ge­meinsamkeit, dass alle diese Ebenen sagen, dass diese Probleme, die es in Österreich gibt, gelöst werden müssen und dass jede Ebene ihren Beitrag leisten muss.

Das ist auch das, was hier passiert bei diesem Finanzausgleich. Es gibt eine Lösung, die Sozialminister Buchinger ausgehandelt hat im Bereich der 24-Stunden-Pflege. Durch den Finanzausgleich ist jetzt auch die Finanzierung gesichert, weil alle auf allen Ebenen da auch mitarbeiten müssen. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht!)

Der zweite Bereich ist der Bereich der Armutsbekämpfung. Da gibt es ja die bedarfs­orientierte Mindestsicherung, wo der Bund auf seiner Ebene begonnen hat mit der deutlichen Erhöhung der Mindestpensionen hier als erster Schritt, wobei natürlich auch Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe hier einbezogen werden müssen. Und das ist der nächste Schritt, das mit den Ländern und mit den Gemeinden gemeinsam zu machen.

Der dritte wesentliche Bereich ist der Bereich der Gesundheit, dass es für die Spitäler auch mehr Geld gibt, dass die Länder und Gemeinden für die Finanzierung der Spitäler auch aufkommen können und dass wir weiterhin eine erstklassige Versorgung für un­sere Bevölkerung im Gesundheitsbereich erreicht haben und erreichen können.

Im Bereich Klimaschutz hat der Bund auf seiner Ebene durch die Schaffung des Klima­fonds hier einen Schritt gesetzt, dass Österreich vom Schlusslicht in der Klimapolitik nach vor kommt. (Abg. Sburny: Das schauen wir uns an!) Ein zweiter wesentlicher Schritt ist jetzt dieser Finanzausgleich, wo sich auch die Länder und die Gemeinden verpflichten, im Bereich vor allem von Sanierung, von Raumwärme mehr zu machen.

Der nächste Bereich ist der Bereich der Bildung. Hier gibt es auch ganz entscheidende Schritte. Es gibt erstens mehr Geld für Integration. Wir wissen, dass ein wesentlicher Schlüssel der Integration Bildung ist, das muss also über Bildung laufen. Hier gibt es mehr Geld. Und es gibt auch mehr Geld für die ganz kleinen Schulen. Es sollte so sein, dass wir eben im ländlichen Raum nicht Postämter, Gendarmeriegebäude oder Volks­schulen zusperren, sondern dafür sorgen, dass der ländliche Raum eine vernünftige Infrastruktur hat und dass kleine Kinder nicht kilometerweit in die nächste Volksschule fahren müssen, sondern dass sie das in ihrer Gemeinde machen können.


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Insofern ist dieser Finanzausgleich ein Zeichen dafür, dass diese Koalition funktioniert und dass die Schwerpunkte dieser Regierung, die im Bereich von Bildung, Sozialem, Gesundheit und Klimaschutz liegen, auch richtig gesetzt sind und wir alle an einem Strang ziehen, nicht nur in der Regierung, sondern auch gemeinsam mit den Län-
dern und Gemeinden. Und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Stummvoll. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.29.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man nach einem Dreivierteljahr eine Zwischenbilanz der Arbeit dieser Regierung zieht, dann fällt auf, dass das Finanzministerium absolut den Rang eins einnimmt: Erstens ein Doppel­budget in Rekordzeit mit den drei strategischen Zielsetzungen Stabilität im Staatshaus­halt, Zukunftsinvestitionen und Budgetdisziplin, um künftig Entlastungen der Bürger und der Betriebe zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweites Beispiel: Finanzausgleich, meine Damen und Herren. Ein Finanzausgleich für sechs Jahre, weit in die nächste Legislaturperiode hineinreichend, wobei ich schon weiß, Finanzausgleich ist wahnsinnig finanztechnisch und spröde. In Wirklichkeit ist er aber Politik im besten Sinn des Wortes, nämlich Zukunftsgestaltung für die Bürger in unserem Land.

Drittes Beispiel: Wir haben gestern ein Hearing mit Experten über das neue Bundes­haushaltsrecht gehabt. Die größte Reform des Budgetrechts in der Geschichte der Zweiten Republik. Einstimmiges Urteil der Experten: ein großer Wurf.

Viertes Beispiel: Wir werden demnächst hier im Haus die Reform der Finanzmarktauf­sicht beschließen, notwendig in Folge des BAWAG-Skandals, Hypo Alpe-Adria, MEL und so weiter.

Also vier Beispiele, wo man sagen kann, wir haben einen tollen Finanzminister und auch einen Staatssekretär, der mithilft, diese Erfolge entsprechend zu tragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich erzähle Ihnen eine nette Anekdote. Vorige Woche haben wir Gemeindeparteitag der ÖVP in Zwettl gehabt. Da kam nachher eine junge Dame zu mir und hat gesagt: Eigentlich ist es interessant in Österreich. Wir haben einen Bundeskanzler, nämlich Alfred Gusenbauer, und wir haben einen Arbeitskanzler, Willi Molterer. (Beifall und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe gesagt, Sie sind eine sehr kluge Frau. Natürlich musste ich zugeben, dass der Arbeitskanzler keine so schö­nen Fotos mit dem Dalai Lama, Schwarzenegger und Netrebko vorzuweisen hat, aber das nehmen wir gerne in Kauf aufgrund dieser hervorragenden Leistungsbilanz un­seres Arbeitskanzlers Willi Molterer. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Dr. Haimbuchner. – Abg. Marizzi: Peinlich!)

Meine Damen und Herren, wenn wir davon gesprochen haben, dass Finanzausgleich zwar unglaublich spröde und finanztechnisch klingt, muss ich doch sagen, der Finanz­minister hat bereits darauf hingewiesen, im Grunde ist das eine Zukunftsgestaltung für die Menschen in unserem Land.

Vier Beispiele: Für die alten Menschen Pflege und Betreuung. Zusätzlich 40 Millionen € für diese Herausforderung Pflege und Betreuung alter Menschen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Zweites Beispiel: Kinderbetreuung. Auch hier 40 Milliarden € zusätzlich für Tausende Kinderbetreuungsplätze und zusätzliche Sprachförderung für Kinder. Ein Bravo, Herr Finanzminister. (Beifall bei der ÖVP.)

Drittes Beispiel: Erst vorige Woche ist wieder ein internationales Ranking herausge­kommen. Österreich nimmt im Gesundheitswesen absolut die Nummer eins weltweit ein, und zwar nicht nur aufgrund von Daten und Fakten, sondern aufgrund von Mei­nungsumfragen über die Zufriedenheit der Bevölkerung. Absolut Spitzenplatz Nummer eins. 100 Millionen € zusätzlich jährlich für die Spitalsversorgung werden diesen Spit­zenplatz Österreichs im Gesundheitswesen weltweit entsprechend festigen. Auch dafür ein Bravo beiden Herren auf der Regierungsbank. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das vierte Beispiel – es wurde auch schon von meinem Vor­redner Krainer erwähnt –: Wir alle wissen, Klimaschutz ist eine der ganz großen ökolo­gischen Herausforderungen unserer Zeit, und es ist hier gelungen, bei der Wohnbau­förderung, einem sehr umstrittenen Bereich – von Experten wird er sehr bestritten –, einfach zu erreichen, dass wir hier ein Instrument haben, um erfolgreich für den Klima­schutz einzutreten. Es wird die Wohnbauförderung entsprechend Verträgen mit den Ländern umgestellt auf Energiesparen, auf Wärmedämmung und so weiter. Also ein echter Beitrag, ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Waldviertler Mandatar freut es mich natürlich, weil ich die Sorgen und Probleme der kleinen Gemeinden in den ländlichen Regionen kenne, dass weitere 100 Millio­nen € jährlich zur Abflachung dieses abgestuften Bevölkerungsschlüssels eingesetzt werden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ein Dank, Herr Finanzminister, Herr Staatssekretär, namens vieler Bürgermeister in meinem Wahlkreis Waldviertel.

Dass mit diesem Finanzausgleich auch entscheidende Weichen gestellt werden für Verwaltungsreform, dass die Zielsetzung besteht, bis zum Jahr 2010 über 1 Milliarde € hier einzusparen, schafft die Voraussetzungen dafür, dass wir im Jahr 2010 jene große Steuerreform, Herr Kollege Rossmann, machen können, die die Grünen nie machen könnten, weil die Grünen bei den Ausgaben immer sehr stark sind, aber bei den Ein­sparungen sehr schwach.

In diesem Sinne ein Glückauf für die weiteren Jahre, sechs Jahre Planungssicherheit, sechs Jahre Sicherheit für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Rossmann. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.34.36

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der zu ver­teilende Steuerkuchen war offensichtlich diesmal groß genug, um sich rasch auf einen neuen Finanzausgleich einigen zu können. (Abg. Dr. Cap: Dank der fleißigen Österrei­cher!) 11 Milliarden € werden allein bis 2011 mehr verteilt. Aber dieses Geld – da hat Herr Kollege Auer schon recht – kommt nicht aus dem Bankomaten. Es sind vorrangig auch nicht die Unternehmungen, die so viel dazu beitragen. Es sind auch nicht die Ver­mögenden (Abg. Dr. Cap: Die Grünen!), nein, es sind zu drei Viertel die Steuerzahler, nämlich jene, die Massensteuern zahlen. Es kommt aus der Lohnsteuer und der Um­satzsteuer, und das bei stagnierenden Nettoreallöhnen seit einigen Jahren, mit Aus­nahme des Jahres 2005, und das bei einer sich öffnenden Schere zwischen unteren und oberen Einkommen, und das bei einer sich öffnenden Schere zwischen Lohn- und Gewinneinkommen. (Beifall bei den Grünen.) Meine Damen und Herren, das – insbe­sondere an die Damen und Herren von der SPÖ – finde ich grauslich!


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Wieder einmal geht es in diesem Finanzausgleich fast ausschließlich um die Verteilung von Mitteln und nicht um die großen Reformprojekte, die seit Jahren gefordert werden. Längst pfeifen es die Spatzen von den Dächern: Unser Finanzausgleich ist durch ein Transferchaos gekennzeichnet. Allein auf Gemeindeebene gibt es 210 000 Transfer­zahlungen. Das ist die Folge eines föderalen Systems, in dem die Verantwortung für die Erledigung einer Aufgabe und deren Finanzierung, Herr Finanzminister, auseinan­derfallen. Anders formuliert: Eine Ebene schafft an, die andere zahlt. Das kann nicht gut gehen. Und dafür gibt es im Finanzausgleich Dutzende Beispiele. Und so sind die föderalen Beziehungen Österreichs und der Finanzausgleich zu einem Paradies der Unwirtschaftlichkeiten geworden. So bleiben Millionen bis zu einer Milliarde, würde ich sagen, Beträge an Euro auf der Straße liegen, die wir so dringend brauchen für die Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Schulen, für den Klimaschutz und für vieles mehr. (Beifall bei den Grünen.)

Genau diese Reformnotwendigkeiten werden wieder einmal auf die lange Bank ge­schoben. Wann werden Sie, Herr Vizekanzler, erkennen, dass sich diese Form des Fö­deralismus überlebt hat und nicht mehr zukunftsfähig ist? Eine Neubelebung des Föde­ralismus erfordert nicht nur eine Neuordnung der Kompetenzen, sondern auch ein Mehr an Verantwortung für jene Steuermittel, die von den Gebietskörperschaften aus­gegeben werden.

Wenn wir uns vor Augen halten, dass die Landeshauptleute für lediglich etwa 3 Pro­zent ihrer gesamten Einnahmen die Verantwortung tragen, dann bringt sie das natür­lich in eine sehr bequeme Position, nämlich in die Position von Landesfürsten, die Geld ausgeben, für das andere die Verantwortung tragen. Ein solches System ist zwangs­läufig unwirtschaftlich. Aber die Frage erweiterter Steuerhoheit für die Länder wurde bereits beim Auftakt der Finanzausgleichsverhandlungen ad acta gelegt. Die Länder wollen das nicht, hat es schlicht geheißen.

Wer nicht bereit ist, ein Mehr an Eigenverantwortung zu übernehmen, der stellt sich zu­nehmend selbst in Frage. Wer trotz einer Zweidrittelmehrheit nicht bereit ist, an diesem ineffizienten System zu rütteln, kann sich nicht rühmen, einen Zukunftspakt geschmie­det zu haben. (Beifall bei den Grünen.) Im Gegenteil: Dieser neue Finanzausgleich betoniert die Unwirtschaftlichkeiten auf weitere sechs Jahre. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Standard & Poor’s hat ja auch von einer vertanen Chance gesprochen, Herr Kollege. Haben Sie „Die Presse“ von gestern nicht gelesen?

Nun zum kommunalen Finanzausgleich. Der Finanzausgleich zwischen den Gemein­den folgt weiter dem populistischen Schlachtruf, jeder Bürger ist gleich viel wert, und geht von der überkommenen Vorstellung der Einheitsgemeinde aus. Die gibt es längst nicht mehr. Es ist vielfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass größere Gemeinden einfach mehr Finanzmittel brauchen, weil sie Aufgaben erfüllen, die von anderen, die außerhalb der Gemeinde wohnen, in Anspruch genommen werden. Und die Einheits­gemeinde ist eine Fiktion, die es längst nicht mehr gibt. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Und wer daran festhält, der zeigt damit, dass er noch nicht einmal in der Gegenwart angekommen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Die Zukunftslösung wäre – Herr Kollege, jetzt sage ich es Ihnen –, das Geld entspre­chend den tatsächlichen Aufgaben zu verteilen. Nur wer Zentren, auch die kleinen Zentren im Raum fördert, sage ich Ihnen, der tut den Menschen etwas Gutes, denn Zentren, auch die kleinen Zentren im Raum sind die wirtschaftlichen, die gesellschaftli­chen und die kulturellen Motoren unseres Landes, auch für das Umland. (Beifall bei den Grünen.) Und das gibt den Menschen Sicherheit. – Danke. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mag. Molterer. – Abg. Mag. Rossmann: „Kleine Zentren im Raum“ habe ich gesagt!)

10.39



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 28

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.40.01

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir konnten heute eine wundervolle Schönsprech­übung der Koalitionsparteien erleben, in der davon gesprochen wurde, dass die größte Steuerreform der Zweiten Republik in Gang gesetzt wurde und man diese erst verkraf­ten muss. Also bei den Bürgern ist diese größte Steuerreform, diese angeblich größte Steuerreform der Zweiten Republik, bis heute nicht angekommen, die spürt man bei den Bürgern draußen nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Man spürt aber, dass es überall Verteuerungen gegeben hat, dass Lohnniveaus gleich geblieben sind und überall Verteuerungen stattgefunden haben – von Grundnahrungs­mittelpreisen, die exorbitant gestiegen sind, bis hin zu Gas-, Strom-, Benzin-, Miet-, Be­triebskosten und so weiter. Das spüren die Menschen, und man spürt, dass die Kauf­kraft schlechter ist als vor 15 Jahren – wie auch Experten sagen. Das führt zu dieser Fehlentwicklung – für die vor allen Dingen Sie verantwortlich zu machen sind –, dass wir heute nämlich leider Gottes erleben müssen, wie die Schere zwischen Arm und Reich größer statt kleiner wird.

Wenn wir heute hier einen faulen Finanzausgleich behandeln, dann sage ich: Das ist ein Finanzunausgleich nach Strickart des Vizekanzlers und Finanzministers, der hier als „Pater Willi“ gebetsmühlenartig herunterbetet, dass damit alles besser geworden sei und alle Probleme gelöst seien. Also ich sage Ihnen: Wenn man sich das ansieht, dann sieht man, es ist leider Gottes so, dass der ländliche Bereich weiter ausgedünnt wird. Wir erleben, dass wir heute im Bereich der Pflege eine Misere haben und Sie die­se Misere permanent weiter verwalten.

Das Pflegethema ist insgesamt ein trauriges. Zuerst hat man dahindilettiert, und jetzt hat die neue Regierung nichts anderes gemacht, als diesen Dilettantismus und halbe Lösungen fortzusetzen. Durch den Finanzausgleich haben die Länder jetzt die Mög­lichkeit, eine andere Vermögensverwertungsgrenze als die bisher angedachten 5 000 € festzulegen. Künftig soll es Ländersache sein, ob Vermögen und Einkommen bei der Pflegeförderung berücksichtigt werden.

Da muss man schon festhalten: In Österreich gibt es ein bundeseinheitliches Tier­schutzgesetz, aber die pflegebedürftigen Österreicher sind es uns offenbar nicht wert, dass wir für sie eine einheitliche Lösung in Österreich sicherstellen (Beifall bei der FPÖ); da soll ein Pflegebedürftiger in den Ländern nicht gleich viel wert sein. Es ist ja absoluter Unsinn, was da festgeschrieben wird, eine Ungleichbehandlung, die verant­wortungslos ist!

Abgesehen davon lehnen wir Freiheitlichen die Verwertung des Vermögens ohnedies ab, denn wozu soll man ein Leben lang arbeiten und schuften, wenn man am Schluss seines Lebensabends, wenn man zum Pflegefall geworden ist, noch alles verliert, einem das letzte Hemd ausgezogen wird und Pflegefälle nach Ihrem System zu Sozial­fällen werden müssen?

Da sagt Werner Vogt, der Pflege-Ombudsmann beim Pflegetelefon des Sozialministe­riums, in einem Gastkommentar im „Kurier“ etwas sehr Interessantes, er bringt es auf den Punkt. Ich zitiere Werner Vogt:

„Bund und Länder haben sich, so heißt es, auch in der Pflege geeinigt. Worauf? Dass der Bund mehr Geld gibt und die Länder weiterhin den Pflegebedürftigen das bisschen Pension, Pflegegeld und Angespartes aus der Tasche ziehen können, bis so gut wie nichts mehr da ist. Alt werden heißt weiterhin ausgeräubert werden bis aufs Toten-


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hemd, heißt, vom fleißigen Sparer zum Sozialhilfeempfänger abzusteigen.“ – Zitat­ende.

Deutlicher als Vogt kann man es nicht sagen. Diese Aussage bringt es auf den Punkt. Da sollten Sie sich eigentlich schämen und hier nicht Schönsprechübungen zum Bes­ten geben, wie Sie das heute hier getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben nichts auf die Beine gestellt. Bei der budgetären Situation der Bundesländer ist festzustellen, dass die Länder den innerösterreichischen Stabilitätspakt nicht einhal­ten. Es gibt enorme strukturelle Probleme in den Landeshaushalten durch Steigerun­gen im Sozialbereich bei den Krankenanstalten. Aber gibt es hier Lösungsansätze? – Nein! Es gibt keine Lösungsansätze, stattdessen wird der Weg zur Zweiklassenmedizin mitunter weiter beschritten.

Frau Kdolsky geht es ja gar nicht hurtig genug. Sie will hurtig voranschreiten, am liebs­ten würde sie die Kassenärzte heute noch abschaffen, um endlich die Krankenhäuser in Luxusgesundheitstempel umzuwandeln, die sich keiner mehr leisten kann. Ich ver­stehe die Ärzte, wenn sie verhindern wollen, dass unser gutes Gesundheitssystem auf dem Rücken von Patienten kaputtgemacht werden soll. Ich verstehe, dass die Ärzte­schaft in Österreich dagegen Sturm läuft.

Zum Schluss noch – weil wir wenig Zeit haben – zum Bildungssektor: Schauen wir uns die Zahlen bei den Pflichtschulen an. Im Bildungssektor werden ja die Probleme auch immer gravierender. Im Schuljahr 2000/2001  (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schluss.

Überall radikaler Verlust von Lehrerschaft in den Ländern, eine deutliche Reduktion der Zahl der Lehrer in den Bundesländern. Da ist es kein Wunder, dass das Bildungssys­tem zusammenkrachen muss. Sie verwalten, aber Sie ändern nichts zum Besseren. (Beifall bei der FPÖ.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westen­thaler. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.45.23

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Die ÖVP feiert ein Hochamt auf den Finanzausgleich. „Pater Willi“ hat hier eine erneute Predigt gehalten. Leider hat er nicht alle seine Schäfchen beisammen. Es gibt auch maßgebliche Funk­tionäre in höchsten Kreisen der ÖVP, die das ganz anders sehen, zum Beispiel der Chef der Wirtschaftskammer und des Wirtschaftsbundes.

Finanzausgleich ist eine Enttäuschung, sagt Herr Leitl. Haben Sie vergessen, dass Herr Leitl Ihnen ausrichtet, dass das eine Enttäuschung ist? Ich zitiere wortwörtlich aus den „Salzburger Nachrichten“ (der Redner hält eine Fotokopie eines Artikels aus der genannten Zeitung in die Höhe):

„Diese Republik ist in einer Selbstlähmung“, sagt Leitl, „und gibt sich der trügerischen Täuschung hin, dass keine Reformmaßnahmen getroffen werden müssen, weil die Wirtschaft im Moment gut läuft.“

Der schießt Ihren Finanzausgleich durch Sonne und Mond, Ihr eigener Wirtschaftszam­pano und Wirtschaftsboss! Kein anderer Zeuge ist eigentlich glaubwürdiger als er in diesem Bereich. Es ist tatsächlich eine Enttäuschung, Herr Finanzminister: Sie schup­fen die Steuereinnahmen der Österreicherinnen und Österreicher herum zwischen Land, Bund und Gemeinden, aber Sie entlasten die Menschen nicht, und das ist das eigentliche Problem.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 30

Die Menschen stöhnen unter Hochsteuern und enormen Preisbelastungen. Schauen wir es uns an!

Lebensmittel: 20 Prozent Preissteigerung bei Milchprodukten, 30 Prozent Preissteige­rung bei Obst und Gemüse, bei Brot und Gebäck plus 7 Prozent, bei Getränken plus 7 Prozent, bei Strom und Gas plus 10 Prozent – geschweige denn die ganzen Gebüh­ren und Mieten. Alles wird teurer, und der Finanzminister stellt sich hin und sagt: Su­per, wir haben so viele Steuereinnahmen, wir haben einen klassen Finanzausgleich, aber wir geben den Menschen nichts zurück. Er denkt gar nicht daran, jetzt eine Steu­erreform zu machen, dabei wäre es doch notwendig, jetzt die Kaufkraft anzukurbeln, weil sie noch immer auf dem Niveau von 1991 liegt.

Herr Finanzminister, das ist eine unverantwortungsvolle Steuerpolitik, die wir ablehnen, die wir nicht gutheißen! Den privaten Haushalten wird der Hals immer mehr zuge­schnürt, die Leute müssen immer mehr sparen, haben immer weniger Geld zur Verfü­gung, während der öffentliche Haushalt vor Steuereinnahmen geradezu überquillt.

3 Milliarden € steuerliche Mehreinnahmen im ersten Halbjahr, die Sie gar nicht budge­tiert haben! Warum geben Sie das den Menschen nicht zurück? Warum tun Sie das nicht? 13 Milliarden € werden Sie bis zum Jahr 2010 an steuerlichen Mehreinnahmen haben, und dann werden Sie 2010, knapp vor der Wahl, hergehen und sagen: Streuen wir den Menschen wieder Sand in die Augen, machen wir eine Steuerreform!, die sich die Österreicherinnen und Österreicher bis dahin viermal selbst finanziert haben.

Das sind die Taschenspielertricks dieser Regierung. Bis zum Jahr 2010 haben die Menschen so viel Steuern bezahlt, dass sie sich die Steuerreform, die Sie dann ma­chen, bereits viermal leisten können. Das ist eigentlich wirklich eine ungute Politik, die wir auch nicht unterstützen.

Wir wollen jetzt eine Steuerreform haben und haben daher gesagt: Runter mit der ho­hen Lohnsteuerbelastung, und zwar jetzt und nicht im Jahr 2010! Runter damit um rund 2 Milliarden € durch Veränderung bei den entsprechenden Steuergrenzen, dann haben wir im Jahr pro Kopf 500 € durchschnittlich mehr. (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie, was diese 500 € sind? – Das sind genau die 500 €, die Herr Bundeskanz­ler Gusenbauer zu Beginn der Legislaturperiode versprochen und bis heute nicht um­gesetzt hat, weil er einen Finanzminister hat, der das Geld schön hortet, aber den Men­schen nichts zurückgibt. Das ist eigentlich verantwortungslos.

Dann gehen Sie her und belasten auch noch jene Menschen, die Leistung erbringen, entlasten aber dafür die Faulen durch diesen fürchterlichen Kompromiss der Mindestsi­cherung, wonach alle etwas bekommen; 726 €, wunderbar – auch jene, die nicht arbei­ten, die Leistung ist egal. Da ist nur mehr ganz wenig Unterschied zum Mindestlohn von rund 815 € netto. (Abg. Strache: Das ist verantwortungslos!) Aber dass man die Überstundenbesteuerung abschaffen kann, damit die Menschen, die mehr leisten, auch mehr Geld bekommen, oder dass man die Pendler entlasten kann, daran denken Sie nicht!

Da wir vom Gesundheitssystem sprechen: Ja, wir verstehen es, dass die Ärzte sich wehren gegen einen Eingriff, gegen eine Verstaatlichung, gegen eine Diktatur sozusa­gen, vom Ministerium herunter. Wir verstehen es, dass die Ärzte dann in die Kassen­verträge eingreifen wollen, aber viel wichtiger ist für die Menschen, dass wir zu teure Medikamente haben – 20 Prozent Mehrwertsteuer, dritthöchstes Preisland bei Medi­kamenten in der Europäischen Union! Halbieren Sie diese Mehrwertsteuer endlich auf 10 Prozent, damit sich die Menschen die Medikamente wieder leisten können! (Beifall beim BZÖ.)

Das sind die Punkte, die wir von Ihnen verlangen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 31

Es kommt auf Österreich auch ein harter Winter zu, und wir haben hohe Heizkosten. Überall in Europa, auch in Österreich, werden die Energiekosten immer höher. Warum gelingt es Ihnen nicht, zumindest 150 Millionen € – bei 3 Milliarden an Mehreinnah­men – auszuschütten zur Entlastung der Bevölkerung bei den Heizkosten?

Wir werden daher heute einen Antrag einbringen, in dem wir einen Heizkostenzu­schuss von 150 € pro Haushalt verlangen – zusätzlich zu den Länderheizkostenzu­schüssen –, weil wir der Meinung sind, dass es sich die Österreicherinnen und Öster­reicher nicht verdient haben, dass sie sich nicht einmal mehr das Heizen leisten kön­nen. Herr Finanzminister! Tun Sie endlich etwas für die soziale Wärme im Land und hören Sie auf damit, hier vom hohen Ross herunterzupredigen, denn das verstehen die Österreicher nicht! (Beifall beim BZÖ.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Gaßner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.50.44

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den beiden Vor­rednern jetzt zugehört hat, dann kann man sagen, jetzt wissen sie plötzlich – die Blau­en und Orangen –, wie es eigentlich ginge. – Sieben Jahre lang haben sie es nicht ge­wusst. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben Steuerreformen ge­macht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wird hier sehr viel gedankt. Herr Stummvoll hat dem Herrn Finanzminister enthusiastisch gedankt und von den Millionen und Milliarden gesprochen, die hier neu verteilt werden. Ich bedanke mich in erster Linie bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich, denn sie ermöglichen es uns, dass wir heute beim Finanzausgleich etwas zu verteilen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

Meine Damen und Herren, den Gemeinden ging es in den vergangenen Jahren im fi­nanziellen Bereich nicht besonders gut. In diesem Ausgleich haben sie wieder eine Chance gesehen, ihre Umgebung neu zu gestalten. An dieser Stelle möchte ich mich Herrn Kollegem Auer anschließen und sagen: Wir haben in den Gemeinden draußen Tausende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die fast unentgeltlich oder für ganz schwache Entschädigungen in unseren Gemeinden wirklich tolle Arbeit leisten. Auch diesen sei an dieser Stelle einmal ganz, ganz herzlich danke gesagt! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Finanzminister, Sie haben mich zu Beginn der Sitzung gefragt, ob ich denn ge­glaubt hätte, dass das so schnell gehen würde. – Nein, ich habe es nicht geglaubt, denn bisher war die übliche Form die: über Monate zu verhandeln und in der letzten Nacht ein Ergebnis zu erpressen. Dies ist jetzt nicht passiert. Das ist großartig gelun­gen. Es waren Verhandlungen und nicht nur „Molterer-Festspiele“. Es waren Ver­handlungen, die geführt wurden von Molterer und Matznetter, von Städtebund und Ge­meindebund, von den Ländervertretern der verschiedensten Couleurs, und es ist ge­lungen, einen Finanzausgleich zustande zu bringen, der tatsächlich wieder zu Hoff­nung Anlass gibt.

Was mich sehr verwundert hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Schrei­ben des Herrn Grillitsch – er ist jetzt leider nicht da. Am Montag, dem 15., habe ich ein Schreiben vom Präsidenten des Bauernbundes bekommen, in dem er eine Broschüre vom Forum Land beigelegt hat; er ist dort Obmann. (Der Redner hält die genannte Broschüre in die Höhe.) Darin lese ich – 15. Oktober, Eingangsstempel bei meiner


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 32

Gemeinde –: Gerade beginnen die Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich. Forum Land setzt sich dabei verstärkt dafür ein, dass ein aufgabenorientierter Finanz­ausgleich erreicht wird. – Zitatende.

Herr Kollege Grillitsch! Da haben wir schon 14 Tage lang einen Finanzausgleich ge­habt, als ich diese Broschüre in die Hand bekommen habe.

Er hat mir dann auch gesagt, dass der Finanzausgleich – noch der alte – bis 2008 gilt. – Nein, 2008 beginnt schon der neue. Ich denke mir, da das Forum Land ja eine Unterorganisation des Bauerbundes ist, dass es hier so ist wie beim Bauernbund allge­mein: Er hat die Entwicklung verschlafen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Das ist eine Frechheit!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahlen wurden hier schon genannt. Eini­ge positive Entwicklungen wurden hier bereits erwähnt. Es gibt mehr für die Kinderbe­treuung, wir können kleinere Schulen offen halten, der abgestufte Bevölkerungsschlüs­sel ist auch wieder entschärft. Nur muss uns eines klar sein: Wir müssen uns von der alten Kampfparole der ÖVP trennen, wonach nur die Großen Geld haben und die Klei­nen die Armen seien. Denn groß ist nicht gleich reich und klein ist nicht gleich arm. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Donabauer: Das kommt auf die Wirtschaft an!)

Ich glaube, wir müssen uns ganz genau anschauen, wie die Mittel wirklich verteilt sind und welche Gemeinden das Geld tatsächlich brauchen. Im diesjährigen Finanzaus­gleich haben wir den Ansatz dazu. Darin gibt es mehr Geld für den ländlichen Raum und die kleinen Gemeinden, es gibt aber auch Mittel für die größeren Gemeinden, die es aufgrund der Leistungen, die sie erbringen, brauchen.

Dieser Ansatz ist nach meinem Dafürhalten sehr gescheit.

Eines habe ich allerdings gefunden, Herr Finanzminister: Sie haben im Rahmen der Verwaltungsreform vorgesehen, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren einiges einsparen und vor allem ganz konkret 3 757 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegratio­nalisieren sollen.

Ich frage mich, wie das geschehen soll, denn ich kenne keine Gemeinde, die mehr Be­schäftigte als notwendig hätte. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Wenn das der Ansatz ist, wir könnten Betriebe, Daseinsvorsorgebetriebe, privatisieren, um die Leute auf diese Weise freistellen zu können, dann muss ich sagen: Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand! (Beifall bei der SPÖ.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schitten­helm. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.56.25

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Also ich muss schon sa­gen, Kollege Rossmann traut sich etwas! (Abg. Mag. Rossmann: Ja, ja!) Er stellt sich hier her und beschimpft die Bürgermeister von Vorarlberg bis ins Burgenland. (Abg. Mag. Rossmann: Ich habe keinen einzigen Bürgermeister beschimpft!) Alle Frauen und Männer, die sich in den Gemeinden einbringen, bezeichnen Sie als jene, die unwirtschaftlich arbeiten, die Gelder der Bürgerinnen und Bürger verschwenden, im Nichtwissen, welche Aufgaben ein Bürgermeister eigentlich zu erfüllen hat und dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern die Projekte sehr wohl besprechen. (Abg. Dr. Stummvoll: Ungeheuerlich!) Sie haben dies längst verschlafen, aber anscheinend haben Sie nie auf Gemeindeebene gearbei­tet! Das dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Meine Damen und Herren! Wenn hier Kollege Strache sagt, es gibt ein bundeseinheitli­ches Tierschutzgesetz, dann wissen wir das und freuen uns darüber, aber ich verwah­re mich dagegen, dass Sie, Herr Kollege Strache, den Maulkorb und dieses Tierschutz­gesetz, diese Tiermaterie mit den Menschen in diesem Land vergleichen. (Abg. Stra­che: Pflegebedürftige sind Ihnen offenbar nicht einmal so viel wert wie Tiere! Das ist Ihre Unglaublichkeit!) Die Menschen sind einzigartig und individuell, und ich bedaure, Herr Kollege Strache, dass Sie das anders sehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich weiß, es tut Ihnen weh (Abg. Strache: Ihnen tut es weh, weil Sie unverantwortlich regieren!), dass es auch nach dem letzten Finanzminister einen gibt, der noch besser ist, nämlich unseren Willi Molterer. (Beifall bei der ÖVP.) Er hat in kürzester Zeit nicht nur das Doppelbudget gemacht, er hat nicht nur in aus­schließlich drei Gesprächsrunden diesen Finanzausgleich zustande gebracht – mit al­len Bundesländern, das muss man einmal sagen. Er hat diesen Finanzausgleich nicht nur deshalb so gestaltet, weil er um die Bedürfnisse in den Gemeinden und Ländern weiß, sondern weil er weiß, was die Gemeinden und Länder brauchen, weil er weiß, dass die Anforderungen und Herausforderungen mehr werden. Wir wissen das ja, mei­ne Damen und Herren, wir wohnen alle in Gemeinden und Ortschaften.

In Kenntnis der Lage in den Bundesländern – das zeichnet unseren Finanzminister aus – hat er gewusst, wo was zu tun ist. Reden wir doch nicht immer davon, dass wir irgendwelche Skandale im Pflegebereich haben! Natürlich gibt es Probleme, aber keine Skandale! Das gilt auch für den Bildungsbereich. Wir werden, wenn hier der ländliche Raum angesprochen wird, Probleme bekommen. Wissen Sie, wann wir diese bekom­men? – Wenn wir die Gesamtschule einführen.

Wir haben uns das in Niederösterreich angesehen. Wenn man die Gesamtschule ein­führt, bedeutet das für das Weinviertel ein Schließen von 50 Prozent der Schulen. Wo bleibt denn da der ländliche Raum? Hier müssen wir schon vorbeugen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber ihr habt das doch im Regierungsprogramm mit unterschrie­ben! Das Projekt Gesamtschule habt ihr doch im Regierungsprogramm mit unterschrie­ben! – Abg. Neugebauer: Das steht doch gar nicht drin! Das stimmt ja gar nicht! Das steht ja gar nicht drin! Um Gottes willen!)

Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist ein Finanzausgleich, der die kleinen Ge­meinden fair behandelt. Erstmals gibt es für jene Gemeinden, die unter 10 000 Einwoh­ner haben, gleich viel Geld wie für jene mit 10 000 Einwohnern. Denn eines ist ja auch klar – und diese zentralistisch-kommunistische Ansage des Kollegen Rossmann weise ich zurück (Abg. Mag. Rossmann: Das ist ja ungeheuerlich!) –: Natürlich brauchen die kleinen Gemeinden ebenso eine Infrastruktur, und natürlich brauchen die kleinen Ge­meinden genauso Bildung und Pflege. (Abg. Mag. Kogler: Wo sind Sie denn in die Schule gegangen?)

Insgesamt, meine Damen und Herren, werden in den ersten drei Jahren zu diesen 23 Milliarden, die bisher schon an die Gemeinden ausbezahlt wurden, 320 Millionen € dazukommen.

Der Finanzausgleich teilt sich in zwei Etappen, und in der zweiten Etappe werden für die Gemeinden, für die Länder 530 Millionen € dazugegeben.

Wenn wir heute diesen Finanzausgleich in dieser Form darstellen können, meine Da­men und Herren, dann hat das auch seine Gründe. Es wurde vom Kollegen Jakob Auer schon gesagt: Das kommt nicht von irgendwo her, sondern es ist die struktur­bereinigende Regierungsarbeit unter Wolfgang Schüssel, die diesen Finanzausgleich überhaupt möglich macht, und natürlich das Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerin­nen, das durch unseren Finanzminister in hervorragender, verantwortungsbewusster


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Art und Weise zum Einsatz kommt. Auch das ist unbestritten, meine Damen und Her­ren. (Beifall bei der ÖVP.)

Politik braucht ganz einfach solide Finanzen, das müssen wir schon auch dazusagen. Wenn ich mir Niederösterreich anschaue, dort weiß ich im Detail, wie sich das aus­wirkt, da kann ich nur sagen: mehr Geld für kleinere Gemeinden, Finanzierung Pflege­geld gesichert, ökologische niederösterreichische Wohnbauförderung unangetastet – war kein Thema bei den Grünen, interessiert sie auch nicht – und 316 Millionen € mehr für Niederösterreich. Ich meine, dass auch die anderen Bundesländer dies in dieser Form sagen können. Daher kann ich nur eines sagen: Danke unserem Finanzminister, danke, ich sage jetzt nicht Vizekanzler, sondern danke unserem Arbeitskanzler! Herzli­chen Dank, Willi Molterer! (Beifall bei der ÖVP.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.01.21

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Groß war die Rede vom Zu­kunftsprojekt. Herr Vizekanzler und Finanzminister, Sie haben uns einfach ein Paket für sechs Jahre vorgelegt, eine Zahlenansammlung, die unserer Kritik nach nicht den Problemen der Menschen gerecht wird. Sie haben reine Verteilungspolitik zwischen Bund, Ländern, Gemeinden gemacht, aber nicht zielorientiert, aufgabenorientiert neu gestaltet. Deshalb unsere Kritik, deshalb unsere Ablehnung.

Ich darf ganz konkret einige Beispiele nennen. – Kinderbetreuungsplätze: Wir brau­chen mindestens 50 000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze. Sie haben von zusätzli­chen 40 Millionen € gesprochen. Ich glaube, damit werden Sie es auf keinen Fall schaffen, die verstärkt geforderte Kinderbetreuung auch wirklich zu gewährleisten.

Zweites konkretes Beispiel aus dem Lebensbereich der Menschen vor Ort in den Ge­meinden, in den Kommunen, in den Ländern: die Pflege, heute schon mehrmals disku­tiert. Sie haben gesagt: zusätzliches Geld für die Pflege. Ich sage Ihnen: Wir müssen künftig über 40 000 Vollzeitkräfte legal finanzieren. Dafür wird Ihr Geld aus dem Fi­nanzausgleich beileibe nicht reichen.

Herr Vizekanzler und Finanzminister, nächstes Beispiel: Sie haben selbst gesagt – Kol­lege Stummvoll –: Klimaschutz, große Aufgabenstellung für die Zukunft, großes Thema beim Finanzausgleich. Ich sage Ihnen: Sie sind durchgefallen bei der Bewältigung der Klimaschutzaufgaben bei Ihren Verhandlungen. Ganz konkret, ganz beispielhaft.

Herr Finanzminister und Vizekanzler, Sie haben von der Wohnbauförderung gespro­chen und gesagt: Ja, die 1,7 Milliarden € garantieren wir den Ländern nach wie vor. Wissen Sie, dass die 1,7 Milliarden € bereits seit dem Jahr 1997 gedeckelt sind und wir zusätzliche Anforderungen haben? Wie wollen Sie denn die zusätzlichen Sanierungs­aufgaben bewältigen, die wir im Sinne des Klimaschutzes vorantreiben müssen, wenn das Geld gedeckelt ist?

Herr Vizekanzler und Finanzminister, ich zeige Ihnen einmal, wie das ausschaut. (Vize­kanzler Mag. Molterer: Sie kennen den Finanzausgleich nicht!) – Sicher kenne ich ihn; Gemeinde Linz, Land Oberösterreich, also ich kenne ihn aus allen Perspektiven.

Schauen wir uns deshalb ganz konkret die Situation bei der Sanierung an. Wir wissen ja, der Heizkostenzuschuss geht darauf zurück, dass viele Menschen jetzt mehr Geld für Energie aufwenden müssen, damit sie es überhaupt warm haben. Gestiegene Prei­se, plus 10 Prozent teilweise bei den Heizkosten und beim Strom. Und was passiert? – Sie unterstützen nicht mit zusätzlichen Sanierungsgeldern die Wärmedämmung vor


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Ort, sodass die Heizkosten geringer sind, nein, Sie überlassen das den Bundesländern nach Belieben. So schaut es nämlich aus in den Bundesländern, „nach Belieben“. Die Sanierungsvoraussetzungen, damit man überhaupt Wohnbauförderung für Sanierung bekommt, sind derart unterschiedlich, sind derart durcheinander, sind derart vielfältig, dass sie nicht einmal grafisch darstellbar sind. Das ist Ihr Klimaschutz mal neun, näm­lich undurchschaubar, nicht treffsicher und ineffizient, Herr Vizekanzler und Finanzmi­nister! (Beifall bei den Grünen.)

Man könnte mit bundeseinheitlichen Regelungen Heizkosten senken. – Beispiel aus Linz: Da gibt es ein vorbildlich saniertes mehrgeschoßiges Wohnobjekt, in dem früher pro Wohneinheit 40 € für die Heiz- und Betriebskosten verwendet wurden, und jetzt, nach Sanierung in Richtung Passivhaus, sind es – was glauben Sie, Herr Vizekanz­ler? – nicht einmal 4 €. Das ist ein Unterschied von 36 €! Diesen Unterschied von 36 € für die einzelnen Mieterinnen und Mieter lassen Sie links liegen, sage ich Ihnen, mit Ihrer Vertröstung auf Artikel-15a-Verträge, dass sich die Länder auf ein gemeinsames Niveau, auf bessere Standards einigen. Das ist doch ein Lied von gestern. Wir kennen ja die Sache mit Artikel-15a-Vereinbarungen; wir haben bis heute keine, was das Bau­recht anlangt.

Ich sage es Ihnen an einem konkreten Beispiel: Stellen Sie sich vor, neun Mieter woh­nen in einem Gebäude, Sie als Finanzminister geben diesen neun Mietern generell die Summe x, und dann schauen Sie zu, wie sich diese neun Mieter in dem Gebäude da­rauf einigen, wofür sie die Summe x verwenden. Der eine will einen Lift einbauen, der andere will eine zusätzliche Garage, der Dritte will die Fenster austauschen, der Vierte will die sanitären Anlagen verbessern – und es kommt zu keinem gemeinsamen Be­schluss. Genau so ist die Situation. (Vizekanzler Mag. Molterer: Sie wollen allen alles vorschreiben!) Ja sicherlich, wir brauchen einheitliche Standards, sonst erreichen Sie nie die nationalen Klimaschutzziele. (Beifall bei den Grünen. – Vizekanzler Mag. Molte­rer: „Freiheit“ ist für Sie ein Fremdwort!)

Herr Vizekanzler, noch ein letztes Beispiel. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen.) Schauen Sie sich das nur an! Das (die Rednerin zeigt eine Grafik) ist Ihr Werk, eine völlige Konfusion bei den Bauordnungen, ganz unterschiedliche Niveaus in den Bundesländern. Der Finanzausgleich hätte das sanieren können – Sie haben es nicht gemacht! (Beifall bei den Grünen.)

11.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Hauser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.06.57

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Dieser so hoch gelobte Finanzausgleich, speziell von den ÖVP-Schönrednern so hoch gelobt, ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein und musste deswegen vorgezogen werden – das hat Kollege Krainer von der SPÖ ja schon festgestellt –, weil in Wirklichkeit die Gemeinden und die Länder nicht mehr in der Lage waren, ihren Beitrag zum Budget des Bundes zu leisten. Das, was die Gemeinden und die Länder in der Vergangenheit geleistet haben, waren in Wirklichkeit nur buchhalterische Überschüsse, die es überhaupt nicht gege­ben hat. Aber diese sogenannten buchhalterischen Überschüsse sind zurückzuzahlen, das darf man nicht vergessen.

Beispiele: Es wurden Landeskrankenhäuser ausgelagert, an landeseigene Unterneh­men verkauft, und dieser Verkaufserlös ist in die Landesbudgets zurückgeflossen. Nur, die Schulden scheinen in den Landesbudgets nicht auf. Damit hat man in Wirklichkeit


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eine buchhalterische Transaktion im Wert von 2 Milliarden € vorgenommen, die die Länder und Gemeinden noch zurückzahlen müssen.

Gemeindeeigene Immobilien, landeseigene Immobilien wurden ebenfalls ausgelagert, 1 Milliarde €, und Wohnbauförderungsdarlehen im Werte von 5,5 Milliarden € wurden an Banken verkauft. Wohnbauförderungsdarlehen, deren Rückflüsse in Wirklichkeit für zusätzlichen sozialen Wohnbau nötig gewesen wären, wurden verkauft. Wenn man jetzt diese Situation in Summe betrachtet, waren die Länder und die Gemeinden nicht mehr in der Lage, ihren Beitrag zu leisten.

Sehr geehrter Herr Vizekanzler, es ist schon so, dass der Finanzausgleich eine techni­sche Sache ist, die möglicherweise nur wenige verstehen, aber spüren tun es alle, vor allem spüren das die Gemeindebürger, die permanent zusätzlich belastet werden. (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist richtig!) Das weiß ich als Kommunalpolitiker.

Damit hier nicht immer schöngeredet und von irgendwelchen Zahlen gesprochen wird, bringe ich Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde; nur Vergleiche zwischen 2002 und 2006, Mehrbelastungen einer kleinen Gemeinde für den Gesundheitsbereich, für den Pensionsbereich und für Gemeindeverbände.

Familienpflegezuschuss: ein Plus von 8,2 Prozent; Sozialhilfebeitrag privatrechtlich: ein Plus von 82 Prozent seit 2002, plus 18 800 €; der Behindertenbeitrag zum Land Tirol: ein Plus von 72 Prozent; der Zuschuss zum Bezirksaltenheim, Schuldendienst: ein Plus von 17,5 Prozent; der Beitrag zum Bezirkskrankenhaus und Krankenanstalten­finanzierungsfonds: ein Plus von 16,9 Prozent, immerhin 18 500 €; der Beitrag zum So­zialsprengel Deffereggental/Kals: ein Plus von 33 Prozent, plus 3 000 €. Das könnte man in einer kleinen Gemeinde beliebig fortsetzen.

Wenn man bedenkt, dass Sie jetzt sagen, dass zusätzlich 100 Millionen € in Richtung Gemeinde fließen: Na Gott im Himmel, glauben Sie wirklich, dass damit die Probleme nachhaltig gelöst werden können? – Das ist bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Wahrheit ist, dass der Finanzausgleich ungerecht ist und dass der Gemeindebür­ger in Relation immer mehr zu zahlen hat; mit der Konsequenz, dass der Gemeinde­bürger zusätzlich belastet wird (Rufe bei der ÖVP: Schrei nicht so! Leiser!) über Beiträ­ge, über Gemeindeabgaben wie zum Beispiel Wasseranschlussgebühren, Wasserge­bühren für Zählermieten, Kanalanschlussgebühren, Müllgebühren und so weiter. Unter dem Strich führt dieser ungerechte Finanzausgleich dazu, dass die Gemeinden immer mehr verarmen, den Bürgern immer mehr in die Tasche gegriffen wird. (Abg. Strache: Das ist der ÖVP-Plan!)

Herr Finanzminister! Oben, auf Bundesebene, melken Sie die Bürger mit Steuern, und unten, auf Gemeindeebene, haben die Bürger eine zusätzliche Belastung über Gebüh­ren und Beiträge mit der Konsequenz, dass immer größere Bevölkerungskreise verar­men. Deswegen ist es nicht erstaunlich, dass es einen Bericht des ÖGB in Tirol gibt, der besagt, dass allein in Tirol, in einem reichen Land wie Tirol, 95 000 Tiroler an der Armutsgrenze leben, armutsgefährdet sind, wobei diese Grenze bei 771 € angesetzt wird. Wissen Sie, was mich wirklich schockiert? – Dass von diesen 95 000 Tirolern, die armutsgefährdet sind, 25 000 trotz Arbeit gefährdet sind.

Herr Finanzminister, das ist wirklich ein Skandal! Da müssen wir ansetzen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen endlich schauen, dass die Gemeinden auch Geld bekommen, um mit ihren zusätzlichen Aufgaben zurechtzukommen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 37

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Bucher. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.11.51

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Letz­ter im Rednerreigen zum Finanzausgleich möchte ich schon sagen: Den Finanzaus­gleich gibt es nicht zum ersten Mal, es hat schon vorher einen Finanzausgleich gege­ben. Einige haben das ja so verkündet, als ob das eine Jahrhundertreform ist, ein Jahr­hundertcoup, der hier gelungen ist. Aber eines, Herr Vizekanzler, bleibt schon übrig: Wenn Sie sagen, so macht man das, so legt man einen Finanzausgleich an, damit es Österreich gut geht, dann müssen Sie sich auch die Frage stellen und gefallen lassen, ob es auch den Menschen in Österreich gut geht, ob es gleichbedeutend ist, zu sagen: Österreich geht es gut!, und: Den Menschen geht es gut!

Ich glaube, dass diese Balance der Zielsetzung, die Sie hier gemacht haben, nicht mehr stimmt. (Beifall beim BZÖ.) Österreich geht es gut – überhaupt keine Frage. (Abg. Scheibner: Bis voriges Jahr!) Sagen Sie aber bitte auch dazu, warum es Öster­reich gut geht: Weil wir seit dem Jahr 2000 eine verantwortungsvolle Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik gemacht haben (Beifall beim BZÖ), die dafür gesorgt hat ... (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.) – Herr Kollege Matznetter, Sie sind hier heraußen gestanden und haben die Gruppenbesteuerung verteufelt, Sie haben sie schlechtgeredet, Sie haben die Wirtschaftspolitik schlechtgeredet, und heute hören und lesen wir bei jeder Gelegenheit, dass Herr Bundeskanzler Gusenbauer im Ausland dieses Land als einen Musterschüler der Europäischen Union darstellt – dank einer vernünftigen Steuerreform, die gemacht wurde, dank einer tollen Wirtschafts- und Strukturreform, die gemacht wurde. Das ist die Wahrheit, stehen Sie doch dazu! (Bei­fall beim BZÖ. – Neuerliche Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.)

Vergessen Sie nicht, dass es den Menschen nicht so gut wie dem Staatshaushalt geht! Vergessen Sie nicht, dass, wie am Beispiel Deutschland zu sehen ist, die Steuerein­nahmen sprudeln! Deutschland hat, natürlich auch durch die Mehrwertsteueranhebung, zurzeit Steuermehreinnahmen von 12 Milliarden €. Die Wirtschaftsexperten und -öko­nomen errechnen für Österreich Steuermehreinnahmen von zirka 3 Milliarden € im heurigen Jahr. Wäre es nicht sinnvoll und höchst an der Zeit, jenen Menschen das Geld wieder zurückzugeben, die für diesen Wirtschaftsaufschwung gesorgt haben, die dafür gesorgt haben, dass wir so viel Steuereinnahmen haben, und die jetzt das Geld wieder brauchen, damit sie es in die Konjunktur einfließen lassen können, damit wir endlich in die Situation kommen, die Binnenkonjunktur etwas voranzutreiben? Denn es wird die Binnenkonjunktur sein, Herr Staatssekretär und Herr Vizekanzler, die uns län­gerfristig das Überleben auf einem hohen konjunkturellen Niveau sichert. Wir können uns nicht allein den Exporterfolgen aussetzen. Das müssen Sie einfach einbekennen, auch wenn die Exportwirtschaft boomt und wir über den Export sehr hohe Erfolge er­zielen. Aber das ist ein verlässlicher Partner, den wir nicht auf Zeit ausnützen können.

Herr Vizekanzler, Sie haben eine geschickte Methode gewählt, ohne Zweifel: Sie ha­ben den Gemeinden mehr Geld gegeben, weil Sie gewusst haben, dass die Gemein­den in ihrer Notsituation, durch den Ausgleich, den sie in ihrem Budget zu erzielen ha­ben, gezwungen waren, eine Menge von Abgaben einzuführen und zu erhöhen, damit sie überhaupt kostendeckend finanzieren konnten. Sie haben den Gemeinden mehr Geld gegeben – das ist gut und recht, sagen Sie aber bitte auch dazu, dass das die konsequente Fortsetzung einer Politik ist, die nicht seit heuer besteht, sondern die seit 2000 gang und gäbe ist, weil wir ja gesehen haben, dass die Gemeinden mit ihren Mit­teln nicht zurande kommen, die Menschen im ländlichen Raum schlechter gestellt sind und ein Anrecht darauf haben, dass alle Menschen in Österreich, egal, ob sie in einer


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200-Seelen-Gemeinde wohnen oder in einer Großstadt, gleich viel wert sind. Das ist auch der Ansatz dieses Finanzausgleichs, den wir durchaus für gut empfinden.

Wenn Sie zum Beispiel sagen – Kollege Stummvoll hat es gesagt –, Kollege Molterer ist der Musterknabe der Regierung, wenn ich das auf den Punkt bringe (Abg. Dr. Stummvoll: Das habe ich nicht gesagt! Er ist der „Arbeitskanzler“!), der Arbeits­kanzler, weil er ein Budget in Rekordzeit erreicht hat, weil er das Bundeshaushaltsge­setz jetzt in Begutachtung geschickt hat (demonstrativer Beifall bei der ÖVP – Rufe bei der ÖVP: Sehr richtig!), ja, durchaus, dann sag aber auch dazu, lieber Kollege Stumm­voll, wie lange wir in diesem Haus dieses Bundeshaushaltsgesetz schon beraten: vier Jahre sind es in Summe. Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, nach vier Jahren eine Entscheidung zu treffen, damit in diesem Land etwas weitergeht. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In Summe, sehr geehrter Herr Vizekanzler, Herr Staatssekretär, glauben wir (Präsiden­tin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): Die Chancen sind vertan. Diese Koalition bringt nichts auf den Punkt, sondern schiebt die Kompetenzen in die Länder. Dort sind sie besser aufgehoben als in der Bundesregierung. (Beifall beim BZÖ.)

11.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

11.17.09Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1623/J bis 1643/J;

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 24/JPR;

2. Anfragebeantwortung: 1341/AB;

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (241 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Wissenschaftsausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (257 d.B.).

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Parlamentsklub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesord­nung eingebrachte schriftliche Anfrage 1644/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler,


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Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen dringlich zu be­handeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Der ebenfalls vor Eingang in die Tagesordnung vom freiheitlichen Parlamentsklub ein­gebrachte Dringliche Antrag kann im Sinne des § 57b Abs. 2 der Geschäftsordnung nicht zum Aufruf gelangen.

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek beantragt hat, dem Justiz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt geschaffen wird sowie weitere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

*****

Das vom Abgeordneten Dr. Bösch eingebrachte Verlangen auf kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1307/AB der Bundesministerin für europäische und internatio­nale Angelegenheiten kommt im Sinne des § 57b Abs. 3 der Geschäftsordnung nicht zum Aufruf.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig-Piesczek beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 5/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 7, 10 und 11 sowie 20 bis 22 der Tagesordnung jeweils zusammenzufas­sen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.


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Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung ge­troffen: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, sodann ein Regierungsmit­glied mit 10 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten, an­schließend ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, sodann eine Wortmeldung pro Frak­tion mit je 4 Minuten sowie je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 3 Minuten. Es wird in der Reihenfolge kontra – pro gesprochen. Jede Runde während der Fernsehübertra­gung beginnt mit kontra.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird vor Beginn der letz­ten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Re­dezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.21.051. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (250 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird (251 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenz­betrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz (252 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate (253 d.B.)


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5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kin­derbetreuungsgeldgesetz (254 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Fami­lien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinder­betreuungsgeld (255 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes (256 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 6 Minuten Redezeit. – Bitte sehr.

 


11.21.58

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Frau­en Ministerinnen auf der Regierungsbank! Geschätzte werte Kolleginnen und Kollegen! Nach sehr, sehr langem Streit, nach monatelangen Debatten liegt uns nun endlich die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vor. Diese Zeit spiegelt, glaube ich, auch ein sehr unerfreuliches Bild über das Klima in der großen Koalition wider. Über Monate ist die Diskussion hin- und hergegangen: Die Frauenministerin sagt A, die Familienminis­terin sagt B, postwendend werden Vorschläge abgelehnt. Das bot, glaube ich, einen guten Einblick vor allem in die Arbeitsweise der Koalition, nämlich dass die große Koalition nicht fähig ist, große Lösungen herbeizuführen, sondern nur sehr, sehr kleine Brötchen backen kann. Das ist sehr schade, weil sich gerade dieses Thema gut geeig­net hätte für einen großen Wurf, für ein modernes Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Vätern und Müttern die Berufstätigkeit erleichtert und nicht erschwert. (Beifall bei den Grünen.)

Es sind zwei positive Punkte zu erwähnen, allerdings muss man mit Blick auf die Län­ge der Debatte und die Heftigkeit der Auseinandersetzung sagen, es sind nur sehr, sehr kleine Lösungen, die hier gefunden worden sind. Zum einen positiv zu erwähnen ist selbstverständlich die Flexibilisierung, dass es jetzt mehrere Varianten gibt. Man kann das Kindergeld für kürzere Zeit beziehen, dafür monatlich höher, es gibt drei Va­rianten, und bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze gibt es nun eine Einschleifrege­lung, das heißt, es muss nicht das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden. – Damit hat es sich allerdings.


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Wir hätten uns gewünscht, dass es eine echte Diskussion, eine ernsthafte Debatte über das zukünftige Rollenbild: Wie verteilt man Betreuungspflichten in den Familien in Österreich?, gegeben hätte und dass man sich die positiven Vorbilder, die es in vielen anderen Ländern gibt, auch ernsthaft zu Herzen nimmt und sich die funktionierenden Dinge einfach abschaut, vor allem von den skandinavischen Ländern.

Die Familienpolitik ist nach wie vor auch ein Schlüssel zur Gleichstellung, was die Ein­kommensfrage betrifft. Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile fast jede zweite Frau in Österreich Teilzeit arbeitet, dass die Einkommensschere weiter auseinandergeht und dass bei der Väterbetreuungskarenz das äußerst niedrige Niveau von 3,irgendwas Pro­zent auf nur 3,2 Prozent angestiegen ist, hätte es einen großen Wurf gebraucht und nicht diese kleine, sehr, sehr mutlose Reform beziehungsweise dieses Reförmchen. (Beifall bei den Grünen.)

Völlig unverständlich ist mir die Position der ÖVP, denn ich glaube, dass auch die ÖVP Interesse daran haben muss, dass gerade berufstätige Frauen, Frauen, die sich Zeit genommen haben, in ihre Ausbildung zu investieren, die sich auch für den Beruf Zeit genommen haben, die sich vorgekämpft haben, die in gewisser Weise an die gläserne Decke kratzen, die die Vorkämpferinnen auch in der Gesellschaft für Gleichberechti­gung sind, dass genau diese Frauen durch solch ein Kindergeld-Modell nicht bestraft werden. Das ist aber nach wie vor der Fall.

Dieses Kindergeld-Modell ist eine Eisenkugel am Fuß der berufstätigen, vor allem gut ausgebildeten Mütter, die versuchen, mit einem Fuß in der Tür zu bleiben, und die nach wie vor mit der Zuverdienstgrenze und dem Chaos, das damit verbunden sein wird, extrem gehandicapt sein werden. Das ist sehr schade. Ich verstehe nicht, wel­ches Frauenbild Sie tatsächlich haben, wenn Sie es gerade diesen Frauen – auch an Sie, Frau Bundesministerin für Familie, gerichtet – erschweren, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist mir auch völlig unverständlich, warum Sie von der ÖVP immer dann, wenn man mehr Leistung von den Vätern einfordert und das auch in einem Modell sichtbar ma­chen will, indem man zum Beispiel einen Teil des Geldes an väterliche Betreuungs­pflichten koppelt, mit dem Zwangsargument kommen. Das verstehe ich nicht, vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass es für viele Frauen keine Freiheit ist, sich entscheiden zu können, sondern eine Pflicht. Sie sagen, für Männer wäre das Zwang – aber für Frauen bedeutet das oft genauso Zwang. Also die Argumente stimmen nicht zuein­ander, außer man hat noch ein sehr tradiertes Rollenbild: Für die Frau ist es Pflicht, sie muss es einfach machen, und der Mann kann sich entscheiden. Das verstehe ich nicht, zumal auch in Ihren Reihen moderne Frauen sitzen, für die es selbstverständlich ist, dass die Männer und Väter genauso Betreuungspflichten übernehmen und sich genau­so halbe-halbe nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei den älteren Familienange­hörigen um diese unbezahlte Arbeit kümmern. (Beifall bei den Grünen.)

In Richtung SPÖ: Viele Vorschläge, die für Sie sehr wichtig waren, haben Sie einfach über Bord geworfen. Was ist aus dem Vorschlag von Sozialminister Buchinger ge­worden, den „Papamonat“ einzuführen? – Davon sehen wir keinen einzigen Beistrich mehr. Was wurde aus dem sehr wichtigen Anliegen, die AlleinerzieherInnen nicht wei­ter zu diskriminieren? AlleinerzieherInnen erhalten jetzt weniger Geld als Paare. – Das ist überhaupt nicht zu argumentieren. Ihre große offene Wunde ist nach wie vor, dass Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben – in diesem Fall sind es die subsidiär schutzberechtigten Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt wer­den –, und deren Kinder nach wie vor diskriminiert und benachteiligt werden. Auch das verstehe ich nicht. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht mehr um diese sehr wichtigen Anliegen gekämpft haben. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 43

Wenn Sie sich jetzt darüber freuen, dass die Zuverdienstgrenze angehoben wird, Frau Bundesministerin, kann ich Ihnen sagen, ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht, den Gesetzestext zu lesen. Ich erspare Ihnen diese 19 Zeilen – das ist völlig unver­ständlich –, aber das, was Sie an Informationsmaterial zur Verfügung stellen für Eltern, die wissen wollen, wie sie sich an die Zuverdienstgrenze halten sollen, das ist tatsäch­lich einer Verlesung wert. Ich möchte Ihnen das jetzt noch einmal ans Herz legen und möchte gerne wissen, wer von den Anwesenden das tatsächlich versteht und auch tat­sächlich machen kann.

„Die während des Kindergeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte ohne Sonderzahlun­gen werden um die gesetzlichen Abzüge“ – Beiträge zur Sozialversicherung, Wohn­bauförderungsbeitrag, Kammerumlage – „reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbe­messungsgrundlage wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten ... in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 Prozent erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen.“

Ich frage Sie ehrlich: Sind Sie fähig, ohne einen Experten/eine Expertin, ohne einen Steuerberater/eine Steuerberaterin diese Sache in irgendeiner Form zufriedenstellend für sich selbst zu lösen? Ich halte das für völlig ausgeschlossen – Sie aber verlangen das von Eltern! (Beifall bei den Grünen.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Steibl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.28.20

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesminis­terinnen! Eine zentrale Herausforderung an die Familienpolitik ist es, Familienleben und Erwerbstätigkeit durch geeignete Rahmenbedingungen für Mütter und Väter best­möglich vereinbar zu machen.

Das Kinderbetreuungsgeld gibt es seit fünf Jahren für alle Mütter und Väter, von der Schülerin über die Vollhausfrau bis hin zur unselbständig Berufstätigen und Unterneh­merin – also ein Kinderbetreuungsgeld für alle. Die Zahl der BezieherInnen, das sei auch gesagt, hat sich in den letzten Jahren von 78 000 auf 170 000 mehr als verdop­pelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Mal Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Familienformen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, reicht aber nicht aus. Es muss laufend positive Weiterentwicklungen geben. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung beschließen wir heute. Das Kinderbetreuungsgeld für alle wird nunmehr auf Basis der Regierungsverhandlungen und dank der exzellenten Verhand­lungen von Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky um wichtige Wahlmöglichkeiten er­weitert. (Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wieso ist die Frau Brinek nicht auf der Rednerliste?)

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Jänner 2008 sind – ich denke, dass es auch gut ist, insbesondere den Zuhörerinnen und Zuhörern vor den Fernsehapparaten einmal zu sagen, was Sache ist, positive Sache ist (Abg. Öllinger: Das wird schwierig!) –, diese drei neuen Varianten gibt es durch eine Übergangsregelung auch für Geburten vor 2008:

Die erste Variante: Es ist möglich, weiterhin 436 € für 36 Monate – davon zumindest sechs Monate der Partner – zu beziehen. (Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln in die Höhe, auf denen jeweils unter der Überschrift „Kindergeld neu“ eine der künftig mögli-


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chen Varianten des Kindergeldbezuges dargestellt ist. – Abg. Parnigoni – in Richtung der Tafeln blickend –: Herr Klubobmann, wir hätten gern ein Fernglas! – Weitere Zwi­schenrufe.) – Ich weiß nicht, warum es da Aufregung gibt? Ich glaube, dass sich jede Familie selbst entscheiden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Je kürzer sie gehen, desto weniger kriegen sie!)

Oder: 624 € für 24 Monate. Oder: 800 € für 18 Monate. – Ich glaube, das ist eine Sum­me, die zeigt, wie wichtig es uns ist, auch Familien oder Müttern und Vätern die Mög­lichkeit zu geben, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Außerdem wird die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld von 14 600 € auf 16 200 € pro Jahr angehoben.

Ein wichtiges Novum ist auch die sogenannte Einschleifregelung, also dass künftig bei einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze nur mehr sozusagen der Überschreitungs­betrag zurückbezahlt werden muss.

Auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld erfolgt diese Anhebung auf 16 200 €. Das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber der vorher geltenden Grenze. Hier muss aber etwas klargestellt werden: Mit dem Zuschuss will man der oft schwierigen Situation von Alleinerziehern oder einkommensschwachen Familien gerecht werden, und es handelt sich da um eine Quasikreditleistung seitens des Staates, die zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld geleistet wird.

Ich habe auch erwähnt, dass es eine Übergangsregelung für die Geburten vor dem 1. Jänner gibt. Das heißt, dass alle Kinder, die 2007 geboren sind, mit ihren Müttern oder Vätern auch noch in diese ab 2008 geltende Verbesserung hineinfallen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich in diesem Zusammenhang auch über die Einsicht seitens unseres Regierungspartners, da diese weitere Flexibilisierung ein wichtiger und überfälliger Schritt in eine Zukunft ist, in der es jungen Menschen leichter gemacht werden soll, Ja zum Kind, zu Kindern zu sagen. Gerade Bundesministerin Andrea Kdolsky ist es in zähen Verhandlungen mit ihrem Team im Bundesministerium gelungen, über das Regierungsprogramm hinaus noch Verbesserungen vorzunehmen, so etwa die dritte Variante, 20 plus 24 Monate (Abg. Heinisch-Hosek: 20 plus 4! Blei­ben wir bei der Wahrheit!), also angepasst an den Kündigungsschutz bei unselbständig Berufstätigen – ein Wunsch von vielen in der ÖVP. Und wenn sich diese Verbesserung jetzt die SPÖ auf die Fahnen heften möchte, dann ist es auch gut. Erfolge haben im­mer viele Mütter und Väter. Nur: Bei den Regierungsverhandlungen war Bundesminis­terin Kdolsky ja noch gar nicht eingebunden, im Gegensatz zu Frau Bundesministerin Bures.

Ich frage Sie, Frau Bundesministerin Bures, warum diese Erweiterung nicht damals schon hineinreklamiert wurde. Auch ist mir die Haltung hinsichtlich der Forderung der Arbeiterkammer und des ÖGB betreffend Arbeitszeitregelung nicht ganz klar. – Ich sa­ge dazu, es wäre ein großer Einschnitt in die Freiräume von Müttern und Vätern. Diese Arbeitszeitreduzierung ist nur für eine bestimmte, kleine Gruppe der Unselbständigen passend. Die Bedürfnisse der Durchschnittsverdiener in Berufen wie Verkäuferin, Fri­seurin, also primär im Dienstleistungssektor, die blieben auf der Strecke. Eine Arbeits­zeitgrenze kommt der Einführung einer Zweiklassengesellschaft gleich und ist faktisch nicht überprüfbar.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Kinder ist eine Frage der Zukunft und der Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft. Es ist daher absolut wichtig, dass diese Regierung mit Vizekanzler und Finanzminister Willi Molterer Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Kinder- und Familienfreundlichkeit setzt. Bauen wir für unsere Familien


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und Kinder für die Zukunft, dann können wir auch in Zukunft weiter auf sie bauen! (Bei­fall bei der ÖVP.)

11.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.34.41

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Chance, das Kinderbetreuungsgeld im positiven Sinn weiterzuentwickeln, wurde mit der heutigen Novelle leider vertan. Anstatt das Sys­tem des Kinderbetreuungsgeldes im positiven Sinn weiterzuentwickeln, hat man es un­nötigerweise verkompliziert. Genau das müssen wir heute feststellen. Ein gutes und wichtiges Projekt wird damit leider Gottes auf Dauer in den Sand gesetzt – so muss man das leider interpretieren.

Ich stelle auch fest, dass es hier offenbar eine Anti-Familien-Koalition gibt. Wenn ich mir nämlich die Inhalte ansehe, so entspricht das leider Gottes insgesamt keiner Ver­besserung. Man hätte mit der Streichung der Zuverdienstgrenze den richtigen Schritt setzen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

Genau das ist der entscheidende Punkt: die Zuverdienstgrenze ersatzlos streichen! – Wir werden diesbezüglich heute auch einen Antrag einbringen. – Damit wäre auch der völlig unnotwendige Verwaltungsaufwand hinfällig, wären unnötige Kosten hinfällig. Es geht doch insgesamt um die Wahlfreiheit: die Wahlfreiheit für Familien, wo jedes Kind gleich viel wert sein soll und wo man den Familien nicht permanent vorgeben soll, was sie zu tun haben und wie sie ihr Familienleben und ihr Erziehungsleben mit ihren Kin­dern zu gestalten haben. Das sollen Familien frei entscheiden! Das bedeutet Freiheit und Wahlfreiheit – und nicht, hineinzuregieren oder hineinregieren zu wollen in Fami­lien. Genau das ist aber leider Gottes der Fall.

In einem Fall hat das Kinderbetreuungsgeld natürlich die Funktion eines Aufwands­ersatzes für den betreuenden Elternteil, im anderen Fall soll das Kinderbetreuungsgeld für die außerhäusliche Betreuung aufgewendet werden. So sollte eine Gestaltung auch aussehen.

Heute stehen wir vor dem Problem, dass viele Mütter zu Hungerlöhnen arbeiten müs­sen, sich für einen Hungerlohn halbtags abrackern müssen und der Großteil des Ver­dienstes dann im Grunde genommen für die Kinderbetreuung draufgeht – nicht nur für die Kinderbetreuung, sondern auch die Fahrt zur Arbeit nimmt letztlich oftmals schon viel von dem wenigen Lohn, den man hat, weg, weil Benzinkosten, Kfz-Kosten und Versicherungskosten dermaßen angestiegen sind –, und übrig bleibt dann ein Bagatell­betrag. Aber von diesem Bagatellbetrag sind Familien oftmals abhängig, dieser ist für Familien oft unverzichtbar!

Wenn man da einfach in dieser Art und Weise tätig wird, wie Sie das gemacht haben, muss man angesichts dessen schon festhalten, dass Familien insgesamt offenbar für Sie Stiefkinder sind in diesem Staat – wenn es nicht gerade um Asylantenfamilien geht, wo man selbstverständlich dann auch oftmals aufschreit und sagt, da gibt es durchaus Situationen, die zu kritisieren sind. Aber wenn es darum geht, dass österreichische Fa­milien am Rande der Armut oder unter der Armutsgrenze leben müssen, vermisse ich Ihren Aufschrei! Und genau dafür sollte ein Kindergeld da sein und ausgebaut werden auf drei Jahre. Das wäre ein richtiger Weg! (Beifall bei der FPÖ.)

Anstatt den Familien zu helfen hat man wieder einmal den Weg der Verkomplizierung des Systems, der Aufblähung des Verwaltungsaufwandes gewählt.


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Sie sprechen auch von einer angeblichen Erhöhung der Zuverdienstgrenze. (Abg. Gril­litsch: Von einer tatsächlichen!) Die angebliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze, die Sie auch dargestellt haben (Abg. Grillitsch: Nicht eine angebliche, eine tatsächliche!), stellt sich bei näherer Betrachtung als eine teilweise Inflationsanpassung heraus: Einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 10,96 Prozent steht nämlich eine inflationsbe­dingte Preissteigerung von 11,41 Prozent gegenüber. Und wenn man jetzt die massi­ven Teuerungen bei Miete, Energie, Lebensmitteln insgesamt vom heurigen Septem­ber hernimmt – diese Verteuerungen, von denen die Familien natürlich im besonderen Ausmaß betroffen sind –, so sind diese in dieser Berechnung noch nicht einmal einbe­zogen.

Das ist genau einer der Punkte: Wir wollen die Zuverdienstgrenze ersatzlos streichen. Wir werden heute einen dahin gehenden Antrag einbringen. Wir wollen darüber hinaus festgemacht wissen, dass es keine unsinnigen Bevormundungsregelungen von Er­wachsenen, von Eltern, von Familien insgesamt gibt. Wir wollen das Kinderbetreu­ungsgeld auf drei Jahre verlängern. Wir wollen sicherstellen, dass auch im Bereich der Familien endlich Verbesserungen festgesetzt werden, nämlich die Verlängerung der ar­beitsrechtlichen Karenz auf drei Jahre, also bis zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts der Kinder. Wir wollen eine regelmäßige Inflationsanpassung sämtlicher Familienleis­tungen endlich sichergestellt wissen. Wir wollen die Einführung eines Familiensteuer­splittings – dazu werden wir auch einen Antrag einbringen. Ich bin schon gespannt, wie die ÖVP, nachdem sie aus unserem Wahlprogramm abgeschrieben hat, dann in dieser Frage tätig werden wird. Aber wenigstens hat man einmal begonnen, irgendetwas Po­sitives zu übernehmen! Das freut!

Insgesamt ist festzuhalten: Es braucht Verbesserungen und keine Verschlechterun­gen! – Und der Schmäh, der heute vollzogen wird, dass es nämlich, während man beim bisherigen Modell des Kinderbetreuungsgeldes insgesamt 13 236 € bekommen hat, beim neuen Modell der Kurzleistung 1 und der Kurzleistung 2 jeweils ein Minus gibt – ein Minus von 1 133 € beim ersten und ein Minus von 590 € beim zweiten Kurz­leistungsmodell –, dass die Familien insgesamt also weniger bekommen, das ist der falsche Weg! Denn Kinder sind das höchste Gut in unserer Gesellschaft, und wir müs­sen alles dazu beitragen, unsere österreichischen Familien zu fördern (Beifall bei der FPÖ), und alles dazu beitragen, dass sich unsere österreichischen Familien wieder ein zweites, ein drittes oder vielleicht sogar ein viertes Kind leisten können, damit unsere Gesellschaft auch Zukunft hat! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz: Deshalb halten wir auch nichts von einer Perspektive in Richtung Homo­ehen-Gleichstellung, wie die ÖVP sie vorgibt. So etwas lehnen wir ab! (Beifall bei der FPÖ.)

11.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Rich­tung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kuntzl –: Die Familiengeldkürze­rin ist jetzt am Wort!)

 


11.41.06

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kol­lege Strache, man muss die Augen schon ganz, ganz fest zumachen, um in der heuti­gen Novelle keine Verbesserungen zu finden. Das ist Ihnen leider gelungen. (Abg. Strache: Reale Kürzung!)

Für mich ist das heute ein guter Tag. Ich bin in den letzten Jahren sehr oft hier am Rednerpult gestanden und habe genau diese Reformen eingefordert, die wir heute be­schließen werden. Und, Frau Kollegin Steibl, weil Sie sagen, die ÖVP hat in den Ver-


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handlungen so stark gerungen, möchte ich Sie fragen: Mit wem hat die ÖVP eigentlich gerungen? (Abg. Steibl: Ich war ja selber dabei!) Das sind nämlich Punkt für Punkt un­sere Forderungen! Wir hätten gerne noch ein bisschen mehr Verbesserungen gehabt, das stimmt, aber ich glaube eher, dass die ÖVP mit sich gerungen hat, um endlich nach den vielen Jahren, in denen Sie das blockiert haben, diese Reformen mit uns zu beschließen (Zwischenrufe der Abgeordneten Steibl und Rauch-Kallat), und ich freue mich sehr über den Gesinnungswandel in Ihrer Partei und freue mich, dass wir das heute miteinander beschließen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Reformen, sehr geehrte Damen und Herren, diese Verbesserungen waren drin­gend notwendig. Das hat auch die Evaluierung bewiesen, die Sie seinerzeit noch in Auftrag gegeben haben und in der Punkt für Punkt nachgewiesen wurde, dass die Ziele, die Sie sich selbst mit der Einführung des Kindergeldes gesetzt haben, verfehlt wurden – Punkt für Punkt.

Die Ziele waren: Erhöhung der Wahlfreiheit – dazu sagt die Evaluierung: ist nicht der Fall –, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – laut Evaluierung: trifft nur für bestimmte Berufsgruppen zu, aber für die meisten Betroffenen nicht –, positive Impulse für das Erwerbsleben von Frauen – Ihre Evaluierung sagt, ganz das Gegenteil ist der Fall, nur die Hälfte der Frauen findet nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgel­des wieder zurück in den Beruf –, Erhöhung der Beteiligung von Vätern bei der Betreu­ung von Kindern – Ihre Evaluierung sagt, es ist kein Effekt feststellbar, und es findet sich darin die folgende Formulierung: Die Väter beteiligen sich nur am finanziellen Be­zug, und da auch nur Väter aus manchen Berufsgruppen, nämlich der Selbständigen und der Bauern, die Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrem Einkommen haben. (Abg. Öl­linger: Da hat sich nichts geändert!)

Daher bin ich sehr froh, dass wir auch den Empfehlungen Ihrer Evaluierung folgen und heute wesentliche Verbesserungen – Verbesserungen, Herr Kollege Strache, jawohl! – beschließen. (Abg. Strache: Die Beschneidung der Wahlmöglichkeit ist der Erfolg! Ar­beiten kann man jetzt nicht mehr über die Zuverdienstgrenze! Sie verhindern das!)

Die Wahlmöglichkeit, Frau Kollegin Glawischnig, zwischen den drei Varianten, die zur Auswahl stehen werden, ist aus meiner Sicht kein kleiner Schritt und keine kleine Re­form – auch wenn mir hier Punkte fehlen, die Sie mit Recht angesprochen haben. Aber diese Wahlmöglichkeit zwischen drei Varianten bedeutet, dass künftighin diejenigen, die kürzer eine Babypause machen, die kürzer Kindergeld beziehen, nicht mehr zu den Verlierern, zu den Verliererinnen zählen wie bisher, denn im Unterschied zu jetzt wer­den diejenigen, die 18 Monate lang Kindergeld beziehen, um 6 500 € mehr Geld be­kommen als bisher, und das ist eine wesentliche Verbesserung, Frau Kollegin Gla­wischnig. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie rechnen Sie das? Rechnen Sie mir das einmal im Detail vor, bitte!) 6 500 € sind für die meisten österreichischen Familien sehr, sehr viel Geld! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Ist das monatlich? – Abg. Strache: Das ist der „Gitti-Ederer-Tausender“! Der „Gitti-Ederer-Tausender“ ist das wieder, der nachher jeder Familie fehlt!)

Natürlich wird es weiterhin möglich sein, auch eine längere Babypause zu machen, die volle Zeit auszuschöpfen bei der bisherigen Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Aller­dings muss ich sagen, auch auf Basis Ihrer Evaluierung, dass ich das nicht guten Herzens empfehlen kann, weil wir eben wissen, dass die Frauen dann nur sehr, sehr schwer den Weg zurück in den Job finden, auch wenn sie das wollen.

Daher war es auch wichtig, die Zuverdienstgrenze zu verbessern, um zu ermöglichen, schon während der Babypause, wenn Frauen das wollen, mit einem Fuß in den Job zurückzukehren.


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Ein weiterer wichtiger Effekt, den wir uns von diesen Wahlmöglichkeiten, die wir heute beschließen werden, erwarten, ist, dass die Situation für Väter verbessert wird, dass Väter sich hinkünftig entscheiden, überhaupt zu Hause zu bleiben, das Kurzmodell zu wählen, und mit dem höheren Bezug der Entfall des Einkommens ein wenig geringer wird. Allerdings wollen wir auch hier weitere Reformen: Der „Papamonat“, von Minister Buchinger bereits angesprochen, ist ein Punkt, den wir auch in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen.

Was wir gerne noch verbessert hätten, ist die Situation der AlleinerzieherInnen – das stimmt –, wobei ich davon ausgehe, dass das Kurzmodell auch für die Situation der Al­leinerzieherInnen eine Erleichterung bringt, weil gerade AlleinerzieherInnen mit dem niedrigeren Betrag des Kinderbetreuungsgeldes oft nicht sehr lange zu Hause bleiben konnten und das hier eine Verbesserung bringt, wiewohl der Punkt offen geblieben ist – wir haben ja noch drei Jahre Zeit, in den nächsten drei Jahren wollen wir auch noch wichtige Reformen in diesem Bereich in Angriff nehmen –, den AlleinerzieherIn­nen die Möglichkeit zum vollen Bezug zu geben.

Die Zuverdienstgrenze wurde verbessert, allerdings nicht in dem Ausmaß, in dem wir es wollten. Wir wollten – und wollen das nach wie vor –, dass die Zuverdienstgrenze entfällt, wenn sich jemand entschließt, die Arbeitszeit zu reduzieren. Wir glauben, dass das Chaos der letzen Zeit deutlich gezeigt hat, dass hier eine größere Reform notwen­dig gewesen wäre.

In Summe aus meiner Sicht eine gute und wichtige Reform, auch wenn, wie gesagt, einige Punkte offen geblieben sind: die Zuverdienstgrenze, die AlleinerzieherInnen, auch die subsidiär Schutzberechtigten – eine kleine Gruppe, aber eine Personengrup­pe, die die Unterstützung besonders dringend gebraucht hätte –, Verbesserungen, um die Väterbeteiligung leichter zu machen und zu ermöglichen. (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.)

Wie gesagt, heute werden viele wichtige Schritte beschlossen, und in den nächsten drei Jahren sollen weitere folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.47.30

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Frau Abgeordnete Kuntzl, Sie sprechen davon, dass es besser gewesen wäre, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen: Warum haben Sie es nicht gemacht? (Abg. Heinisch-Hosek: Na, na, na, na, na! Aufpassen! – Abg. Parnigoni: Zuhören!) Sie stel­len den Bundeskanzler, Sie haben verhandelt, und Sie sind daran gescheitert! (Abg. Strache: Sie verhindern Arbeit von Müttern! Da wird Arbeit von Müttern verhindert!) Es ist aufgrund Ihres Scheiterns, das Sie hier heute zugeben, dass die Zuverdienstgrenze, eine der größten Ungerechtigkeiten, die es überhaupt gibt, weiter existiert! (Beifall beim BZÖ.)

Und es fehlt diesem Ansatz jegliche Art der berühmten, berüchtigten sozialen Wärme, die die SPÖ immer auszustrahlen versucht. Es ist Kälte eingezogen bei den Fami-
lien (Abg. Heinisch-Hosek: Wer hat denn das Kindergeld beschlossen? – Ruf bei der SPÖ – in Richtung Redner –: Ihre Regierung!) durch die beiden Ministerinnen, durch diesen Rückzahlungsraubzug.

Frau Ministerin Kdolsky, Sie haben noch vor wenigen Wochen davon gesprochen, dass es maximal 300 bis 500 Fälle gebe – und sind jetzt der Unwahrheit überführt wor­den, weil es schon über 1 500 Rückzahlungsbescheide sind. Und das sind nicht lauter


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 49

gut betuchte Familien und Frauen, die ohnehin so viel verdienen, sondern die überwie­gende Mehrheit sind Menschen und Familien, die an der sozialen Grenze leben! (Abg. Strache: Alleinverdienerinnen oftmals! Alleinverdienerinnen, die geschröpft werden!) Das ist Ihr Rückzahlungsbescheid!

Wir haben hier diesen einen Fall der Familie M. aus Niederösterreich mit zwei Kin­dern – ein wirklicher Fall (Zwischenrufe bei der SPÖ – Abg. Heinisch-Hosek: War das nicht der Haupt? – Ruf bei der SPÖ: Ihr Familienminister!) –, wo die Frau in einer Firma gearbeitet hat, die in den Konkurs geschlittert ist – nicht ihr Eigenverschulden –, und aus dem Ausgleichsfonds zwei Jahre später rückwirkend das ihr zustehende minimale Gehalt bekommen hat. Und natürlich lag sie dann über der Zuverdienstgrenze! Diese arme Frau wurde dann noch schwer krank – Brustkrebs, wenn es Sie interessiert –, und jetzt ist sie arbeitslos. Und jetzt bekommt sie einen Bescheid von der Frau Ministe­rin über 5 303 € Nachzahlung zugestellt! – Diese Frau ist in ihrer Existenz gefährdet!

Wir haben diesen Fall aufgezeigt und haben ihn an die Öffentlichkeit gebracht – das heißt Verantwortung! –, und einen Tag später rief die Gebietskrankenkasse bei dieser Frau an und sagte: Jawohl, wir ziehen diesen Bescheid zurück.

Aber warum? – Weil wir diesen Fall in die Öffentlichkeit gebracht haben und weil wir als Anwalt der Familien und Frauen hier für Gerechtigkeit sorgen und uns auch durch­setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren – nicht die Ministerin! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Sie haben es beschlossen, Herr Westenthaler!)

Oder, ein zweiter Fall: Familie A. aus Kärnten. Das Kind kommt schwer krank auf die Welt – ein schwer krankes Kind: Intensivstation, wochenlang zwischen Leben und Tod. Der Vater muss Überstunden machen, denn sie müssen zusätzliche Medikamente fi­nanzieren, und liegt damit geringfügig über der Zuverdienstgrenze.

Jetzt werden 3 005 € an Nachzahlung gefordert, Frau Ministerin Kdolsky! Wir werden auch diese Familie vor Gericht vertreten und werden für sie einen Erfolg erringen.

Was Sie tun, ist ein unsozialer Raubzug durch die Taschen der Kinder, der Familien und der Frauen in diesem Land! Diesen werden wir weiterhin bekämpfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Was ist mit der ÖVP, die in dieser Frage tief gespalten ist? Wo ist denn die Frau Abge­ordnete Brinek heute, die vor wenigen Tagen in der Zeitung „Österreich“ die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze forderte? Wo ist der Herr Abgeordnete Amon, der die Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze fordert? Was ist mit den Wiener ÖVP-Abgeordneten und mit den steirischen, die auch eine Initiative gestartet haben? (Abg. Dipl.-Ing. Mis­sethon: Ja!) – Ja, Kollege Missethon! Vielleicht kommen Sie ans Rednerpult!

Es geht ein tiefer Riss durch die ÖVP, weil es auch dort Abgeordnete mit einem sozia­len Gewissen gibt. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, Ihre Ministerin dazu zu bringen, diese unsoziale Zuverdienstgrenze abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wir werden diese Familien weiterhin vertreten, denn es ist eine Schande für diese Bundesregierung, dass sich sozial bedürftige Frauen vor Gericht gegen ihre Existenz­vernichtung wehren müssen. Das ist wirklich unglaublich und unsozial!

Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenze ist doch ein riesengroßer Schmäh! 14 600 € war sie bisher. Man vergisst aber, dass es einen 15-prozentigen Härteaus­gleich genau für diese betroffenen Familien gab. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das heißt, die Zuverdienstgrenze hatte einen Spielraum und wurde jetzt um exakt 590 € gesenkt, weil es keinen Härteausgleichsfonds und keinen Spiel­raum für diese Familien mehr gibt. Das ist wahr, das ist der Umfaller.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 50

In Wirklichkeit ist das ganze Modell, das heute vorliegt, wo man immer weniger Geld bekommt, je kürzer man Kindergeld in Anspruch nimmt – bei 20 Monaten minus 600 €, bei 15 Monaten minus 1 080 €; wissen Sie, was das ist? –, eine skandalöse Abzocke. Jedes Hütchenspiel ist seriöser, jedes Katalog-Gewinnspiel ist ehrlicher als das, was Sie mit den Familien, mit den Frauen in diesem Land aufführen.

Deswegen sagen wir: Wir wollen, dass auch Leistung im Haushalt anerkannt wird. Wir haben uns daher bemüht, ein faires Modell zu entwickeln. Jawohl, wir sind der Mei­nung, dass jemand, der den Haushalt „schupft“, der Kinder erzieht – nicht nur betreut und als Haushaltsmanagerin tätig ist, sondern den Kindern auch Liebe, Wärme, ein Nest gibt und Verantwortung trägt –, nicht in irgendeiner Weise als Hausfrau abge­stempelt werden soll, sondern dass er auch in den Genuss eines Müttergehalts kom­men soll, das zumindest bei einem Mindestlohn von 1 000 € liegt.

Das wäre einmal eine Maßnahme, mit der man auch den fleißigen Müttern unter die Arme greift, die aufgrund der hohen Lebenskosten ohnehin kaum Geld haben. Das ist eine Maßnahme, die wir entwickelt haben! Die Umsetzung verlangen wir von Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Und die Väter?) Das wäre eine soziale Maßnahme, die auch wirkt – nicht abzocken beim Kindergeld, nicht schummeln, keine Tricks, nicht die Familien zwingen, dass sie vor Gericht gehen, sondern ein Mütterge­halt für Mütter, die große Arbeit jeden Tag von früh bis spät leisten und die Sie von der Sozialdemokratie und Sie von der ÖVP schon längst vergessen haben. (Beifall beim BZÖ.)

11.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky mit einer Redezeit von 10 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


11.52.57

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Ich denke, mit dem heuti­gen Beschluss der Novelle zum Kinderbetreuungsgeld sorgen wir dafür, dass Öster­reich einen weiteren, einen nächsten Schritt auf dem Weg in ein kinder- und familien­freundlicheres Land macht.

Dazu gehören viele Dinge: Man kann nicht nur immer über die Finanzierung oder über die Möglichkeit auch von Wahlfreiheit sprechen, es geht auch ein bisschen um einen Umdenkprozess. Ich bin sehr froh, dass diese Diskussion so intensiv und auch so we­sentlich geführt worden ist, denn eine Diskussion, die so einen Stellenwert hat, zeigt die Wichtigkeit der Familien und die Wichtigkeit der Zukunft der Familien in diesem Land. Ich würde es als traurig empfinden, wenn wir nur sehr kurz über so ein zentrales Thema diskutieren. Ich bin sehr froh, dass wir da eine Lösung finden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld wird mit dieser Novelle um einen weiteren Schritt verbessert, und vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird weiterhin erleichtert. Mit den drei Varianten bei der Bezugsdauer schaffen wir optimale Rahmen­bedingungen, um letztendlich einen flexiblen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen.

Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Verdreifachung der Zuverdienst­grenze beim Zuschuss, der vor allem für alleinerziehende Frauen und Männer zur Ver­fügung steht, erleichtern wir auch die Möglichkeit letztendlich, ein Nebeneinander von Beruf und Familie zu schaffen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 51

Wir geben auch jenen Eltern, deren Kinder vor dem 1. Jänner 2008 geboren werden, die Möglichkeit, auf eine der zwei neuen Kurzvarianten umzusteigen, und geben hier eine extrem lange Optionszeit. Ich denke, auch das ist erstmalig in diesem Gesetz ge­schaffen worden. (Abg. Öllinger: Sie haben uns anderes versprochen!)

Es taucht immer wieder die Forderung auf, für die Alleinerzieherinnen und Alleiner­zieher eine Besserstellung zu schaffen. Erstens denke ich, dass eine Besserstellung geschaffen wurde, indem wir speziell Alleinerzieherinnen besonders unterstützen, da die Zuverdienstgrenze für den Kinderbetreuungszuschuss ebenfalls von 5 200 auf 16 200 € angehoben wurde. Nebstbei sind die Informationen aus den sich täglich än­dernden Zahlen der Rückforderungen so – weil das ja ununterbrochen weiterläuft –, dass ein Fünftel die Kindergeldbezieher betrifft und vier Fünftel die Zuschüsse. (Abg. Steibl: Die Medien berichten falsch darüber!) Genau aus diesem Grund haben wir die Zuverdienstgrenze für die Zuschüsse verdreifacht, weil wir da auch eine Handlungsnot­wendigkeit gesehen haben.

Deutlich mehr Alleinerzieher haben damit auch die Möglichkeit, die Zuschüsse zu er­halten und eine monatliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu bekommen. Gleichbehandlung ist unser oberstes Prinzip, und das auch beim Kinderbetreuungs­geld.

Ich möchte nochmals eindrücklich und klar darstellen, dass keine Benachteiligung von AlleinerzieherInnen besteht. Diese erhalten wie alle anderen Elternteile auch das Kin­derbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch die künftige Wahlmöglichkeit zwischen den drei Varianten des Kinderbetreuungs­geldes gewährleistet den AlleinerzieherInnen, das ideale Modell für Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden. Gerade für diese Personen ist es aus meiner Sicht beson­ders bedeutsam, den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und damit langfristig ge­sehen für die eigene soziale Absicherung auch sorgen zu können.

Die Intention bezieht sich auf drei große Themenbereiche: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zweitens die Väter für die Kinderbetreuung zu fördern und zu animieren, die­sen wesentlichen Teil in der Kindererziehung auch mit zu übernehmen und letztendlich ein Aufwachsen für die Kinder zu ermöglichen, das den Müttern und Vätern als am besten für ihre Kinder geeignet erscheint. Dass die eigene Familie, die eigenen Eltern hier einen besonderen Stellenwert haben, bestätigen die neuesten entwicklungspsy­chologischen Forschungen. Eltern brauchen – und das wissen wir von den großen Ju­gendstudien, die wir derzeit in unserem Haus vorliegen haben – vor allem die Chance, ihren Beruf mit der Familie zu vereinbaren und keine finanziellen Benachteiligungen zu haben.

Mit der Flexibilisierung der Kinderbetreuungsgeldbezugsmöglichkeit, aber auch mit den Einschleifregelungen wird den individuellen Bedürfnissen der Erwerbstätigen in den verschiedensten Berufssparten entsprochen. Ich glaube, diese verschiedenen Berufs­sparten sind ein wesentlicher Faktor, wie auch eine faire Berechnung der unterschied­lichen in unserem Finanzsystem bestehenden Verdienstmöglichkeiten, damit wir hier wieder eine Gleichstellung aller schaffen, die dieses Kinderbetreuungsgeld zu bezie­hen haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Cap und Parnigoni.)

Die neue Einschleifregelung resultiert letztendlich aus einem Erfahrungswert, den wir in der Vergangenheit gemacht haben. Und dazu sind wir als Politiker ja da, um gegebene Situationen zu überprüfen, zu erkennen, ob sie tragbar sind, und wenn wir erkennen, wo die Fehler liegen, auch Veränderungen entsprechend umzusetzen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 52

Wir haben erkannt, dass die Einschleifregelung in der Rückforderung ein wesentlicher neuer Punkt dieses Gesetzes ist. Das heißt, es wird nur mehr jener Betrag zurückge­fordert, der über die Zuverdienstgrenze bezogen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich hier schon außer Streit stellen: Wir leben in einem Rechtsstaat, und wir haben österreichische Gesetze. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber Sie können es auch abschaffen!) Als Bundesministerin dieses Landes habe ich österreichische Gesetze nicht nur zu leben, sondern entsprechend umzusetzen. Die Vorwürfe, die hier mancherorts fallen, beziehen sich auf ein gültiges österreichisches Bundesgesetz (Abg. Ing. Westenthaler: Legen Sie einen Vorschlag vor, wie man das abschafft!), das einzuhalten Aufgabe österreichischer Staatsbürgerin­nen und Staatsbürger ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, die Zuverdienstregelung ist natürlich auch ein Versuch, letztendlich auf der einen Seite mehr Väter zu ermutigen, auf der anderen Seite auch sicherzustellen, dass Eltern auch noch ausreichend Zeit für ihre Kinder haben. Mit dem Wegfall der Zuver­dienstgrenze wären viele Anreize automatisch entfallen, auch und vor allem für Väter, die emotionalerweise sehr wohl sehr gerne eine Zeit mit ihren Kindern verbringen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Des Weiteren weise ich auch aus meiner Verpflichtung der kaufmännischen Aufmerk­samkeit als Bundesministerin darauf hin, dass die angespannte budgetäre Situation des Familienlastenausgleichsfonds derzeit keine Maßnahmen zulässt, die über 300 Millionen € im Jahr beinhalten. Trotz der Situation dieses Familienlastenaus­gleichsfonds schlugen wir diese Erhöhung der Zuverdienstgrenze vor, um zu garantie­ren, dass letztendlich eine Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung sehr wohl für alle im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum selbst gewählten Zeitpunkt möglich ist.

Ich glaube, wir haben hier gemeinsam eine schöne Lösung geschaffen. Wenn wir sie jetzt auch noch mit dem Paket der zusätzlich wiederum gemeinsam geschaffenen Kin­derbetreuungsplätze in einer Vereinbarung mit den Ländern betrachten, wenn wir se­hen, dass wir auch für Familien mit mehr Kindern in den nächsten Wochen eine Erhö­hung der finanziellen Zuschüsse schaffen werden, dann muss ich sagen: Das ist ein Familienpaket, das sich sehen lassen kann!

Ich glaube, wir müssen sehr stark an die Menschen appellieren, dass wir in diesem Land auch familienfreundlich leben und dass wir ein familienfreundliches Vorleben in diesem Land geben. (Abg. Öllinger: Was heißt das?) Gemeinsam mit den Rahmenbe­dingungen, die die Politik im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten schaffen kann, ist das ein großer Schritt in Österreich. Ich freue mich sehr, dass wir das gemeinsam ge­schaffen haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.02.48

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Kdolsky, Sie haben gerade gesagt: ein Familien­paket, das sich sehen lassen kann. Ich möchte gerne auf dieses Familienpaket, auf die Novelle des heutigen Antrages näher hinschauen. Da gibt es tatsächlich Verbesserun­gen, das sehen auch wir: die Einschleifregelung, dass nicht alles zurückbezahlt werden muss, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, dass das Kinderbetreuungs­geld auch kürzer in Anspruch genommen werden kann und dass es beim Zuschuss die gleiche Zuverdienstgrenze wie beim Kinderbetreuungsgeld gibt. Wir werden deswegen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 53

diesen Punkten in der zweiten Lesung zustimmen. – Uns genügt das aber nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das müssen wir Ihnen ganz ehrlich sagen. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre jetzt die Möglichkeit gewesen, im Zuge dieser Novellierung zu sagen: Das Kin­derbetreuungsgeld, wie es bisher war, hat auch so viele negative Auswirkungen ge­bracht – besonders im Bereich der Zuverdienstgrenze, besonders diesbezüglich, dass es nicht gelungen ist, mehr Väter in Karenz zu bringen –, dass wir uns das gesamte System überlegen müssen. Und deswegen stehen wir dafür, dass ein einkommensab­hängiges Karenzgeld geschaffen werden soll, das sehr stark dazu beiträgt, dass auch Väter in Karenz gehen, und damit – und das wäre der politische Wurf! – dazu beiträgt, dass sich die Frauen und die Männer die Familien- und die Erwerbstätigkeit gerechter aufteilen, dass beide sowohl bei den Familien als auch im Beruf sind. (Beifall bei den Grünen.) Leider haben Sie diese Chance nicht wahrgenommen.

Was uns ganz besonders an dieser Novelle ärgert, ist, dass Sie diese leidige Zuver­dienstgrenze beibehalten haben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, was der Gipfel des Ganzen ist: wenn Klubobmann Westenthaler am Rednerpult steht und eine Brandrede über die Zuverdienstgrenze hält! Ihre Kolleginnen und Kollegen – schauen Sie einmal herum! – haben dieses Kinderbetreuungsgeld beschlossen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir haben es nicht exekutiert!) Die Frau Kol­legin Haubner war damals Staatssekretärin! (Abg. Scheibner: Sie waren dagegen!) – Und der Kollege Scheibner genauso, Herr Kollege Scheibner! Sie haben es selbst be­schlossen, und heute stehen Sie so da! Und so machen Sie Politik! Das kennen wir. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wenn es nach Ihnen geht, gibt es überhaupt kein Kindergeld! Asylanten-Kindergeld gäbe es dann!)

Das heißt, indem Sie einerseits die Zuverdienstgrenze belassen und andererseits ver­weigern, dass als andere Möglichkeit die Arbeitszeit reduziert wird, ermöglichen Sie in Wirklichkeit die Wahlfreiheit zwischen Familienarbeit und Beruf nicht. Das machen Sie nicht mit dieser Novelle, und das wissen auch Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. Warum Sie trotzdem dieser ÖVP-dominierten Novelle zugestimmt haben, weiß ich nicht. Die Zuverdienstgrenze verhindert die Wahlfreiheit vor allem von Frauen zwischen Beruf und Familie (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), und Sie stimmen dem zu – ich verstehe wirklich nicht, warum! (Beifall bei den Grünen.)

Die Alleinerzieherinnen sind auch in dieser Novelle eindeutig schlechter gestellt. Und Frau Ministerin Kdolsky, Sie haben uns im Familienausschuss zugesagt – fix zuge­sagt! –, dass Sie erreichen werden, dass die Alleinerzieherinnen nicht benachteiligt sind. (Abg. Öllinger: Ja!) Frau Ministerin, Sie sind umgefallen, Sie haben das nicht er­reicht! Und dazu müssen Sie hier und heute auch stehen. Sie haben es gemacht – wirklich! –, ich sage es Ihnen! (Beifall bei den Grünen.)

Ein letzter Punkt, den ich hier noch ansprechen möchte, was auch vergessen wurde, ist, auf neue Lebensformen einzugehen. Es gibt Paare, wo Vater und Mutter nicht zu­sammenleben, die wir gerne unterstützen wollen, dass auch die Väter, die nicht am gleichen Wohnort, in der gleichen Wohnung leben, sich selbstverständlich um die Kin­der kümmern und ein Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen können – auch die sozialen Eltern. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Das haben Sie leider versäumt. – Schade. (Beifall bei den Grünen.)

12.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 54

12.07.16

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Minister! Herr Minister Darabos, es freut mich, dass Sie sich auch die Zeit nehmen, bei der Kinderbetreuungsdebatte dabei zu sein. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Bravo! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das sollte eigentlich selbstverständlich sein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Nachhaltige Fa­milienpolitik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leben zu können, das sind wichti­ge Anliegen von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die wir Politiker und Politike­rinnen ernst nehmen, und auch die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen sol­len. Und wir ÖVP-Politikerinnen und -Politiker nehmen diese Aufgabe sehr ernst, mei­ne lieben Kollegen von den Grünen, vom BZÖ und von der FPÖ.

Einen entscheidenden Schritt dafür machen wir heute in Form der vorliegenden Regie­rungsvorlage. Meine Kollegin Ridi Steibl hat dazu schon Inhaltliches ausgeführt, und Sie haben ja auch unsere Taferl gesehen – mit den drei Varianten, mit den Möglichkei­ten, das Kindergeld flexibel zu beziehen. Die Zuverdienstgrenze wird erhöht, und – ganz entscheidend; wie auch die Frau Ministerin schon gesagt hat – wir führen eine Einschleifregelung ein, sodass wir rechtzeitig, wenn es Probleme beim Zuverdienst gibt, den Damen und Herren Beziehern Informationen geben können.

Ich sage: kein kleiner Schritt, eine große Reform, eine wesentliche Verbesserung, ein Erfolgsmodell. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir rechnen damit, dass sich rund 30 Prozent der Bezieherinnen für die Kurzform – vielleicht auch dann viele Väter, das wünschen wir uns auch alle –, 40 Prozent für die Mittelform und ungefähr 30 Prozent für die bisherigen Form des Kindergeldbezuges entscheiden werden. Damit schaffen wir wirklich die Freiheit, zu wählen, um die Verein­barkeit von Familie und Beruf besser leben zu können. Diese Wahlfreiheit ist uns wich­tig, also dort zu helfen und zu unterstützen, wo es notwendig ist, aber keine Bevormun­dung und kein Zwang. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir reden nicht alles schlecht. Und, Kollege Westenthaler, wir haben ein soziales Ge­wissen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wo?)

Einen Aspekt möchte ich hier anführen, der mir speziell aus der Sicht der Kommunal­politikerin wichtig ist (Abg. Strache: Statt Familienpartei eine Industrielobby-Partei! Das ist die ÖVP!), dass es nämlich auch darum geht, bei der Flexibilisierung des Kinderbe­treuungsgeldes die Kinderbetreuung allumfassend zu regeln und natürlich auch immer aus dem Blickwinkel des Kindeswohls zu betrachten.

Daher ist mir die Unterstützung von Tagesmüttern, wie letzte Woche in Form der Arti­kel-15a-Vereinbarung ausgehandelt, ein zentrales Anliegen. Es kann nicht sein, dass nur institutionelle Einrichtungen gefördert werden. Gerade im ländlichen Raum ist die Betreuung durch Tagesmütter sehr wichtig – bei uns in Salzburg zum Beispiel sind es rund 5 000 Frauen und ein paar Männer, die diesen Beruf wahrnehmen –, zum Teil als Ergänzung für Kindergärten et cetera.

Wir haben, Gott sei Dank, 15 Millionen € dafür bekommen – vielen Dank an die beiden Ministerinnen! –, und wir werden dieses Geld für die Ausbildung von Tagesmüttern in den jeweiligen Ländern zur Verfügung stellen.

Ich fasse zusammen: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für uns als ÖVP wichtig, basierend auf die Freiheit, zu wählen. Das heißt helfen und unterstützen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Ich kann Sie daher nur auffordern, dieser Gesetzesnovelle Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.11



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 55

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosen­kranz. Redezeit: ebenfalls 4 Minuten. – Bitte.

 


12.11.40

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da­men und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! „Gut Ding braucht Weile“ heißt es, aber in diesem Fall kann man das nicht behaupten. Sie haben sehr lange und sehr öffentlich über Kleinigkeiten gestritten, und jetzt ist etwas da, was man wirklich nicht als großen Wurf bezeichnen kann. Wir finden auch, dass die Weiterentwicklung des Kin­derbetreuungsgeldes in eine andere Richtung hätte gehen müssen. Das, was Sie hier vorlegen, hat wesentliche Mängel.

Ich wiederhole kurz: Das eine ist, dass diese Kurzleistung in Wahrheit, und das wissen Sie natürlich auch, eine Minderleistung ist. Wer die Kurzvariante in Anspruch nimmt, verliert speziell dann, wenn er auch Wochengeld bezogen hat, 1 810 €, und das ist doch beträchtlich. Das sind 10 Prozent der Gesamtleistung.

Zum Zweiten: Welcher Teufel hat Sie geritten, die Zuverdienstgrenze zu lassen? Sie haben solche Schwierigkeiten und solche sozialen Miss- und Notstände verursacht – warum haben Sie sie nicht einfach aufgehoben? (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ja übrigens auch nicht richtig, dass Sie sie angehoben hätten, denn wenn Sie den Geldwert seit der Einführung von vor fünf Jahren betrachten, müssen Sie zugeben, es ist in Wahrheit eine Minderung der Zuverdienstmöglichkeiten.

Zum Dritten: Diese Teilungsregel, das heißt die Verpflichtung, dass der jeweils andere Ehepartner einen Teil in Anspruch nehmen muss, wenn das Geld nicht verfallen soll, haben Sie gemacht, um auch die Väter in die Kindererziehung zu bringen, aber diese Teilungsregel hat das von Ihnen selbst vorgegebene Ziel nicht erreicht: Es sind nur 1,9 Prozent der Väter in die Kinderbetreuung gegangen, und da auch nur die, die ihren beruflichen Tag frei gestalten konnten; in Wahrheit sind es weniger.

Sie hätten auch das beseitigen sollen und damit Alleinerzieher, aber vor allem auch Alleinverdiener, gleichstellen sollen.

Alle drei Punkte widersprechen der Wahlfreiheit, und Wahlfreiheit heißt – Frau Dr. Gla­wischnig, ich glaube, Sie waren das, die gesagt hat: Wahlfreiheit!, und dann sind Sie auf halbe-halbe gekommen –, dass erwachsene Männer und Frauen, Österreichs Müt­ter und Väter selbst entscheiden können, in welcher Weise sie sich die Kinderbetreu­ung aufteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unserer Meinung nach wäre vor allem die Lücke zwischen zweieinhalb und drei Jahren zu schließen gewesen. Drei Jahre ist das Kindergarten-Eintrittsalter: Das ist auch ein entwicklungspsychologisch nicht unsinnigerweise festgelegtes Alter, in dem sich Kinder in aller Regel in Gruppen zurechtfinden. Da hätte man auf drei Jahre aufstocken müs­sen. Das war unser Vorschlag, aber Sie sind dem nicht gefolgt, und das ist schade.

Zur Lage der Familie im Allgemeinen. – Kinder sind der sicherste Weg in die Armut, das belegt jede Statistik. Familien mit zwei Kindern fallen schon weit unter das, was durchschnittlich als Wohlstand bezeichnet wird, und einer der Gründe ist das Steuer­system, und zwar nicht deswegen, weil es Familien nicht besser stellt, sondern weil es Familien eklatant ungerecht behandelt.

Unser Steuersystem orientiert sich natürlich an der Besteuerung nach Leistungsfähig­keit, und die Leistungsfähigkeit ist nicht nur durch die Einnahmen bestimmt, sondern berechnet sich natürlich auch nach der Unterhaltsverpflichtung. Und wenn man es ganz banal ausdrückt: Je mehr Köpfe von einem Einkommen leben müssen, desto ge-


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ringer ist das Pro-Kopf-Einkommen. Und die Familienleistungen kompensieren das, was trotzdem wegbesteuert wird, nicht annähernd!

Wir bringen daher einen Entschließungsantrag ein, der hier endlich Abhilfe schaffen soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, welche ein optionales Familiensteuersplitting-System für österreichische Familien beinhaltet.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Das ist dieses Steuersplittingsystem, das in Frankreich zwischen allen Parteien von Links nach Rechts völlig außer Frage steht, und das ist auch das Steuersystem, das sich Österreichs Familien verdient haben und das ein Land, dessen Grundlage durch den Kindermangel ins Wanken gerät, jedenfalls braucht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Rosenkranz einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einführung eines „Familiensteuersplitting-Modells“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A(E) betreffend Stärkung der Familien durch steuer­liche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Nachdem die FPÖ schon seit Jahren ein Familiensplittingmodell nach französischem Vorbild verfolgt und sich der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, schon im Jahre 1995 wissenschaftlich mit diesem Thema ausei­nandergesetzt hat (Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat“ – Familienbesteuerung aus ökonomischer und juristischer Sicht“, 1996, Leopold-Fran­zens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, Beitrag Dr. Herbert Vonach: “Das ge­wichtete Pro-Kopf-Einkommen als Grundlage einer gerechten Einkommensbesteue­rung“), hat nun auch die ÖVP dieses Thema für sich „entdeckt“. Im Perspektivenpapier der ÖVP werden diesem Thema von 64 Seiten immerhin 16 Zeilen gewidmet (ent­spricht dem 2. und 3. Absatz dieser Begründung!).


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Die Gründung einer eigenen Familie stellt heute die größte Armutsfalle in Österreich dar. Die derzeit geltende Individualbesteuerung behindert die Familiengründung. Das Prinzip „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit“ wird in diesem System nicht berücksich­tigt. Die negativen steuerlichen Auswirkungen einer Familiengründung werden zwar durch Absetzbeträge und die Familienbeihilfe leicht abgeschwächt, dem Prinzip der Leistungsfähigkeit können diese Familienleistungen jedoch nicht zum Durchbruch ver­helfen. Es macht eben einen eminenten Unterschied, ob von einem Einkommen eine oder fünf Personen leben müssen. Neben der Gleichbehandlung von Ungleichem, nämlich Kinderlosen und Familien, verlieren besonders Alleinverdienerfamilien durch die Individualbesteuerung, da sie voll von der steuerlichen Progression erfasst werden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag vermag diese eklatante Schieflage nicht zu beheben. Zur Veranschaulichung seien hier einige Beispiele aufgezeigt:

Beispiel: Vergleich zweier Familien mit jeweils gleich vielen Kindern. Das Haushaltsein­kommen ist gleich groß und wird einmal von einem Alleinverdiener und einmal von bei­den Eltern erwirtschaftet.

Alleinverdiener: Einkommen 4.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 3 Kinder

Nettojahresbezug:                                                         35.192,22 Euro               -3.899,62 Euro

2 Einkommen zu je 2.000,-- Euro (3 Kinder):

Nettojahresbezug:  2x       19.545,92            =        39.091,84 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 3.000,-- Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)

Nettojahresbezug:                                                         27.650,60 Euro               -3.812,92 Euro

2 Einkommen zu je 1.500,-- Euro (2 Kinder):

Nettojahresbezug:  2x       15.731,76            =        31.463,52 Euro

Alleinverdiener: Einkommen 2.000,--Euro (Alleinverdienerabsetzbetrag für 2 Kinder)

Nettojahresbezug:                                                         20.214,92 Euro               -2.041,08 Euro

2 Einkommen: 1.300,-- Euro und 700,-- Euro (2 Kinder):

Nettojahresbezug:              14.206,00            =

                                                    8.050,00            =        22.256,00

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag wurden nicht berücksichtigt, da beide Familien gleiche Ansprüche haben. Es ist festzustellen, dass, bei gleichen Familienverhältnissen und gleichem Familiengesamteinkommen, der Alleinverdiener, im Vergleich zu Fami­lien die ihr Einkommen gemeinsam erwirtschaften, zumindest ein Brutto-Monatsein­kommen im Jahr nur für die Steuer arbeitet. Zweiverdienerhaushalte werden durch die Individualbesteuerung schon heute ähnlich einem Familien- oder Ehegattensplitting be­handelt. Diese steuerlichen Vorteile sollten auch alleinverdienenden Familien eröffnet werden.

Das Familiensplitting soll als Option zur derzeitigen Individualbesteuerung für öster­reichische Familien wählbar sein. Die Familien sollen sich je nach den persönlichen Umständen für die günstigere Variante entscheiden können. Um einen fließenden, budgetschonenden Übergang zu gewährleisten, sollte das Familiensplitting zunächst für Großfamilien und Alleinerzieherinnen eingeführt werden und dann Schritt für Schritt auch kleineren Familien offen stehen. Die letztendlich zu wählenden Gewichtungsfak­toren, mit denen die einzelnen Familienmitglieder in das Steuersystem eingerechnet werden, sind in einer breiten öffentlichen Diskussion zu fixieren. Dabei sind insbeson­dere ein erhöhter Faktor für Alleinerzieherinnen und gestaffelte Faktoren für Kinder nach der Geburtenfolge festzulegen. Dennoch sollte das System nicht zu kompliziert werden, sondern es sollten möglichst einfache Faktoren herangezogen werden (siehe Frankreich). Weiters sind die aufteilbaren Beträge nach oben hin zu begrenzen, um un­verhältnismäßig hohe Steuersparpotenziale für Bestverdiener zu beschränken.


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Die Kosten für die Einführung eines flächendeckenden Familiensteuersplittings in Ös­terreich belaufen sich im Vollausbau (alle Haushalte mit Kindern) auf rund 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Kosten wird durch die finanzielle Stärkung der Familien über die Mittelverwendung im Zuge der Umsatzsteuer wieder ins Budget fließen. Fami­lien haben in der Regel wenig Möglichkeiten zu sparen. Weiters ist durch die Stärkung der Familien ein Rückgang bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Unterstützungen und Sozialleistungen zu erwarten, was sich positiv auf die Budgetausgaben auswirken dürfte.

Die Unterfertigten legen diesem Antrag einen Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vo­nach, Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, veröffentlicht in: Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat“ – Familienbesteuerung aus ökono­mischer und juristischer Sicht“, 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3, als integralen Bestandteil der Begründung bei.

Damit wird die Begründung dieses Antrages den 16 Zeilen im Ergebnispapier der Per­spektivengruppe der ÖVP gegenübergestellt.

Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen als Grundlage
einer gerechten Einkommensbesteuerung

von Univ- Prof. Dr. Herbert Vonach

I. Einführung und Problemstellung

In Österreich gilt seit 1972 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer das Prinzip der Individualbesteuerung. d.h. die Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer hängt nur vom Einkommen des Steuerpflichtigen ab und nicht von der Familiengröße oder Zahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen. Die letzten Reste einer Berück­sichtigung der Kinder im Steuerrecht (erhöhte Sonderausgaben, niedrigere Besteue­rung des 13. und 14. Monatsgehalts) wurden 1992 beseitigt. Dieser Zustand ist in An­betracht der progressiven Natur des Lohn- und Einkommensteuertarifs eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber den Mehrpersonenhaushalten, insbesondere Mehrkinder­familien mit einem Alleinerhalter. Ein progressiver Steuertarif wird damit begründet, dass Personen einer besseren finanziellen Lage zugemutet werden kann, einen grö­ßeren Bruchteil ihres Einkommens an die Allgemeinheit als Steuer abzugeben (Be­steuerung nach Leistungsfähigkeit). Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen ab­hängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn ein allein stehender Steuerpflich­tiger mit 12.000,- S Bruttoeinkommen noch überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, ein Al­leinverdiener einer Vierpersonenfamilie mit 24.000,- S brutto (also pro Kopf 6.000,- S) davon noch monatlich 2.947,Lohnsteuer zahlen muss, kann von Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Rede mehr sein.

Ein progressiver Steuertarif muss daher, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu ver­meiden, so angewandt werden, dass Familien in gleicher wirtschaftlicher Lage, d.h. Fa­milien, die sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können, unabhängig von der Haushaltsgröße den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens als Lohn- und Einkommensteuer abführen.

Näherungsweise ist ein solches Steuersystem in Deutschland (und in etwas verschie­dener Form auch in vielen anderen europäischen Ländern) über das sog. Ehegatten­splitting und Kinderfreibeträge verwirklicht, wobei allerdings das deutsche System einerseits wegen der relativ niedrigen Kinderfreibeträge die finanzielle Belastung durch Kinder nur unzureichend berücksichtigt und andererseits durch das volle Ehegatten-


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splitting im Fall eines nicht berufstätigen Ehepartners sehr große, sachlich nicht voll ge­rechtfertigte Steuervorteile bringt.

Eine grundsätzliche Lösung dieses Problems, die merkwürdigerweise in der Öffentlich­keit noch nicht diskutiert wurde, bietet eine Haushaltsbesteuerung gemäß dem so ge­nannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsangehörigen. Der Begriff des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens wurde von den Sozialwissenschaftlern eingeführt, um die wirtschaftliche Lage von Haushalten verschiedener Personenzahl miteinander vergleichen zu können. Grob gesprochen berücksichtigt das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens die Tatsache, dass der finanzielle Aufwand zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards zwar mit der Anzahl der Personen im Haushalt zunimmt, aber schwächer als proportional. Ein Alleinstehender kann etwa so „gut“ leben wie eine vierköpfige Familie mit dem 2-3-fachen Einkommen. Technisch wird das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ermittelt, indem man jedem Haushaltsangehörigen eine Zahl kleiner oder höchstens 1als sog. Gewichtsfaktor zuordnet, die Zahlen der Haushaltsan­gehörigen summiert und das gesamte Haushaltseinkommen durch diese Summe divi­diert. Über die Größe dieser Gewichtsfaktoren herrscht zwar innerhalb der Sozialwis­senschaftler keine volle Einigkeit. Seitens des Österreichischen Statistischen Zentral­amtes, der OECD und der EU wurden dazu etwas voneinander abweichende Modelle entwickelt. Insgesamt herrscht aber in der Sozialwissenschaft Übereinstimmung, dass das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens (innerhalb der Abweichungen zwischen den verschiedenen Berechnungsverfahren) die gerechteste Vergleichsmög­lichkeit zwischen den finanziellen Lagen von Familien verschiedener Größen darstellt. Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen wird daher speziell auch in der sog. „Armutsfor­schung“ verwendet , um den Anteil von Familien verschiedener Größe unterhalb der sog. Armutsgrenze abzuschätzen.

Aus den bisherigen Ausführungen über das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen folgt of­fensichtlich, dass eine Haushaltsbesteuerung gemäß gewichtetem Pro-Kopf-Einkom­men das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wesentlich besser ver­wirklicht als das jetzige System der Individualbesteuerung und eigentlich das gerech­teste Steuersystem darstellt, das sich auf einfache Weise realisieren lässt. In einem solchen System zahlen Familien in gleicher finanzieller Lage, also z.B. ein Alleinste­hender mit 10.000,- S/Monat und eine vierköpfige Familie mit 25.000,-S/Monat den gleichen Prozentsatz an Steuern, z.B. 10%, während jetzt der Alleinstehende keine Lohnsteuer, der Alleinerhalter der vierköpfigen Familie monatlich 4.960,- S an Lohn­steuer entrichten muss.

Hauptziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein solches Modell im Detail auszuarbeiten und die Auswirkungen eines solchen Systems auf das Lohnsteueraufkommen mit aus­reichender Genauigkeit zu berechnen. Daneben hat die Arbeit noch ein wichtiges me­thodisches Ziel. Da die Berechnung des Lohnsteueraufkommens nach dem vorge­schlagenen System des Familiensplittings aufgrund von Mikrozensusdaten erfolgen musste, wurde es notwendig, Methoden auszuarbeiten, um sowohl die statistischen Fehler als auch die systematischen Fehler solcher Berechnungen zuverlässig abzu­schätzen.

Im folgenden Abschnitt II wird das vorgeschlagene Steuermodell des Familiensplittings im Detail beschrieben und präzisiert, wobei insbesondere das Problem der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens eingehend diskutiert wird. Dabei werden insgesamt fünf Alternativen vorgestellt. Im fol­genden Kapitel III wird das Verfahren zur Berechnung des gesamten österreichischen Lohnsteueraufkommens nach dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem aus den Ein­kommensdaten des Mikrozensus 1993 in allen Einzelschritten dokumentiert. In Kapi­tel IV werden die Ergebnisse der Berechnung, d.h. der Umfang der Steuerentlastung


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für kinderlose, Einkind- und Mehrkindfamilien präsentiert und zwar für alle im Ab­schnitt II diskutierten Methoden zur Berechnung des mittleren Pro-Kopf-Einkommens.

Im letzten Kapitel werden die zufälligen und systematischen Fehler der durchgeführten Steuerberechnungen untersucht und es wird gezeigt, dass die Daten des Mikrozensus (umfasst 1% der Österreicher) ausreichen, um solche Berechnungen mit einer hinrei­chend großen Genauigkeit durchzuführen.

II. Untersuchte Modelle einer Haushaltsbesteuerung (Familiensplitting)

In der vorliegenden Arbeit werden wie schon in Abschnitt I ausführlich eine Reihe von Varianten einer Haushaltsbesteuerung auf der Grundlage des sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommens beschrieben. Im Folgenden wird versucht, dieses Modell und seine Varianten möglichst präzise zu beschreiben.

Allen behandelten Varianten des Familiensplittings ist folgendes gemeinsam:

(1) Das Familiensplitting wird als Option angeboten, es steht weiterhin jedem frei, im jetzigen Steuersystem zu verbleiben. Damit wird in den Berechnungen davon ausge­gangen, dass das Familiensplitting nur von den Haushalten gewählt wird, bei denen eine Steuerentlastung eintritt.

(2) Das jetzige System der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge bleibt bestehen. Da die Kinderabsetzbeträge aber nichts anderes sind als eine zusätzliche Form der Kinderbeihilfe, werden sie – auch im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung – zu einer „Kinderbeihilfe neu“ zusammengefasst.

(3) Die Festsetzung der Haushalts-Lohnsteuern erfolgt bei allen Varianten nach dem folgenden Grundschema:

a) Das Haushaltseinkommen (Bemessungsgrundlage) wird durch Addition der Bemes­sungsgrundlagen aller Einkommensbezieher des Haushaltes sowie aller Transferzah­lungen, insbesondere der Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge berechnet.

b) Das Haushaltseinkommen wird durch den sog. Splittingfaktor f geteilt, um das ge­wichtete Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten.

c) Die aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen berechnete Lohnsteuer wird mit dem Splittingfaktor multipliziert und ergibt damit die Haushaltslohnsteuer.

Die verschiedenen in dieser Arbeit behandelten Varianten dieses Grundmodells unter­scheiden sich in der Art der Berechnung des Splittingfaktors für Haushalte verschiede­ner Personenzahl. Zur Bestimmung des Splittingfaktors wird jedem Haushaltsangehö­rigen ein sog. Gewichtsfaktor a zugeordnet, der für die erste Person stets eins, für alle weiteren kleiner oder höchstens eins gewählt wird der Splittingfaktor wird dann als Summe der Gewichtsfaktoren aller Haushaltsangehörigen berechnet. Bezüglich dieser Gewichtsfaktoren werden in dieser Arbeit die beiden vom österreichischen statistischen Zentralamt entwickelten Modelle, das OECD-ModelI und zwei vom Autor vorgeschla­gene Modelle, Vonach A und Vonach B, behandelt, deren Eigenschaften in Tabelle 1 zusammengefasst sind. Als Kinder im Sinne des vorgeschlagenen Modells (vgl. Tabelle 1) gelten dabei alle Empfänger von Familienbeihilfe, also alle Personen unter 19 Jahre sowie Schüler und Studenten bis 27 Jahre.

Das ÖSTAT-Standardmodell differenziert dabei die Gewichtsfaktoren vor allem bezüg­lich des Alters der Kinder, was wohl bezüglich der Sachausgaben richtig ist, aber den großen Zeitaufwand für die Betreuung kleinerer Kinder nicht berücksichtigt. Es berück­sichtigt auch nicht den erhöhten Aufwand von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerzie­hern gegenüber Alleinverdienerfamilien.


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Die ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit berücksichtigt demgegenüber die höheren Lebens­haltungskosten von berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehern sowohl durch unter­schiedliche Gewichtsfaktoren für erwerbstätige und nichterwerbstätige Erwachsene. als auch bei den Kindern (höhere Gewichte bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile) und spezielle Gewichte für Alleinerzieher.

Das OECD-Modell ist sehr viel einfacher als die beschriebenen ÖSTAT-Modelle, be­rücksichtigt aber ebenso wenig wie ÖSTAT-Standard den höheren Aufwand bei Er­werbstätigkeit beider Elternteile oder Alleinerzieher.

Dem Ideal der Steuergerechtigkeit kommt das Modell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit wahrscheinlich am nächsten, da es sowohl in der Aufteilung der Steuerbelastung auf Haushalte verschiedener Personenzahl als auch zwischen Alleinverdienerfamilien und Doppelverdienerfamilien einen fairen Kompromiss darstellt. Es ist allerdings so kompli­ziert, dass es wahrscheinlich nicht unmittelbar als Grundlage eines Steuersystems ver­wendet werden könnte.

Aus diesem Grunde wurde vom Verfasser ein weiteres Modell entwickelt (Vonach A und B), das versucht, die Einfachheit des OECD-Modelles beizubehalten und trotzdem die größere Steuergerechtigkeit des „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern“ zu er­reichen. Dies geschieht, indem ein relativ großer Gewichtsunterschied zwischen er­werbstätigen und nichterwerbstätigen Erwachsenen eingeführt wird. Außerdem wird durch die Festsetzung eines Gewichtsfaktors von eins für alle Erwerbstätigen (und Pensionisten) erreicht, dass beim Übergang zur Haushaltsbesteuerung keine Steuer­erhöhung eintreten kann, was bei den vorher beschriebenen Modellen durchaus der Fall sein kann.

Einen anschaulichen Überblick über die Konsequenzen der vorgeschlagenen Modelle gibt Tabelle 2. Sie zeigt die Splittingfaktoren für eine Reihe von häufig vorkommenden Familientypen für die beschriebenen fünf Modelle. Wie die Tabelle zeigt, sind die Un­terschiede zwischen den verschiedenen Modellen nicht sehr groß, insbesondere sieht man die gute Übereinstimmung zwischen der „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der El­tern“ und den vom Autor vorgeschlagenen Modellen Vonach A und B.

Die steuerliche Auswirkung der beschriebenen Modelle zeigt Abbildung 1. Die Abbil­dung zeigt die Haushaltslohnsteuer als Funktion des Haushaltseinkommens für ver­schiedene Splittingfaktoren; kann unmittelbar dazu verwendet werden, den Unter­schied zwischen dem jetzigen und dem vorgeschlagenen neuen Steuersystem im Ein­zelfall abzuschätzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die beschriebenen Modelle der Haushaltsbe­steuerung, insbesondere in der Variante „ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern“ sowie Vonach A und B besitzen gegenüber dem jetzigen System der Individualbe­steuerung die folgenden wichtigen Vorteile:

(1) Das Steuersystem beseitigt die derzeitige Ungerechtigkeit der Besteuerung von Fa­milien verschiedener Größen. Haushalte mit verschiedener Personenzahl werden mit dem gleichen Steuersatz (in Prozent des Gesamteinkommens) belastet, wenn sie das gleiche gewichtete Pro-Kopf-Einkommen besitzen und sich damit in etwa den gleichen Lebensstandard leisten können. Dies ist wahrscheinlich eine der bestmöglichen An­näherungen an das Ideal der Steuergerechtigkeit.

(2) Das Modell verwirklicht die seit langem erhobene Forderung eines steuerfreien Existenzminimums (vgl. Abbildung 1).

(3) Das Modell entspricht im Gegensatz zum jetzigen Rechtszustand genau der Forde­rung des Verfassungsgerichtshofes nach einer angemessenen Berücksichtigung der Familiengröße bei der Einkommen- bzw. Lohnsteuer.


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(4) Durch die Einbeziehung von Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen in die Steu­erbemessungsgrundlagen wird effektiv eine Staffelung dieser Transferzahlungen mit dem Haushaltseinkommen erreicht. Mit steigendem Einkommen sinkt der „Nettowert“ der Beihilfen von 100% auf 50%.

(5) Mit der Festlegung der sog. Gewichtsfaktoren für erwerbstätige Erwachsene zu 1,0 und nicht erwerbstätige Erwachsene zu 0,6 bzw. 0,5 in den Modellen Vonach A und Vonach B werden dann höhere Kosten eines Haushalts mit zwei berufstätigen Eltern gegenüber Alleinverdienerhaushalten angemessen berücksichtigt. Damit begünstigt das Modell weder einseitig Alleinverdienerfamilien noch die Berufstätigkeit der Frauen, sondern ermöglicht es ihnen, diese Wahl frei nach ihren persönlichen Wünschen zu treffen.

III. Verfahren zur Berechnung des Lohnsteueraufkommens 1994 für die vorgeschlage­nen Modelle der Haushaltsbesteuerung aufgrund der Daten des Mikrozensus 1993 und 1991

Daten für die gesamte österreichische Bevölkerung, aus denen sich das Steuerauf­kommen im Falle einer Haushaltsbesteuerung berechnen lässt, gibt es nicht, da in den Daten der Sozialversicherungsträger und der Finanzämter die Haushaltszugehörigkeit nicht erfasst wird.

Im Mikrozensus 1991 und 1993 liegen jedoch Daten über das Nettoeinkommen von je 1% der österreichischen Bevölkerung vor, geordnet nach Haushalten, so dass aus die­sen Daten sowohl die entsprechenden Haushaltseinkommen als auch die für das Steu­ermodell benötigten Splittingfaktoren für jeden der vom Mikrozensus erfassten Haus­halte berechnet werden können. Es wurden daher die Daten des Mikrozensus zur Lohnsteuerberechnung verwendet und mit Hilfe der vom Statistischen Zentralamt sorg­fältig bestimmten Gewichtsfaktoren auf die Gesamtbevölkerung Österreichs hochge­rechnet. Im Einzelnen erfolgte die Berechnung in folgenden Schritten:

1. Berechnung der Bemessungsgrundlage 1994 aus den angegebenen Nettoeinkom­men 1991 bzw. 1993

(1) Von den angegebenen Jahresnettoeinkommen der Beschäftigten und Pensionisten wurden die darin enthaltenen Kinderbeihilfen subtrahiert. Entsprechend der damaligen Beihilfenhöhe wurden für 1991 17.100,- S abgezogen. Für 1993 wurden auch die Kin­derabsetzbeträge und die Altersstaffelung der Kinderbeihilfen im Detail berücksichtigt. Dementsprechend wurde für Kinder bis 10 Jahre ein Betrag von 22.930,- S, für Kinder von 10-19 Jahre ein Betrag von 25.930 - S und für Beihilfeberechtigte über 19 Jahre ein Betrag von 29.530,- S vom Jahresnettoeinkommen des Beihilfebeziehers abgezo­gen. Für den Steuerabsetzbetrag wurde dabei ein Mitte1wert von 521,- S. pro Monat verwendet, der aus den relativen Anteilen erster, zweiter und weiterer Kinder berechnet wurde.

(2) Aus den so korrigierten Nettogehältern wurde gemäß der 1991 und 1993 gültigen Lohnsteuertabelle für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer 1991 bzw. 1993 be­rechnet und daraus die jeweiligen Steuerbemessungsgrundlagen (korrigiertes Netto­einkommen plus Lohnsteuer).

(3) Die so bestimmten Bemessungsgrundlagen 1991 bzw. 1993 wurden mit Hilfe der Angaben des Zentralverbandes der Sozialversicherungsträger über die durchschnittli­chen Lohnsteigerungen und die Pensionsanpassungsfaktoren in der Zeit 1991 - 1994 auf das Jahr 1994 umgerechnet. Dementsprechend wurden alle Bemessungsgrundla­gen 1991 mit Faktoren von 1,133 (Beschäftigte) bzw. 1,109 (Pensionisten) multipliziert. Für die Daten des Mikrozensus 1993 betragen diese Korrekturfaktoren 1,03 (Beschäf­tigte) bzw. 1.025 (Pensionisten).


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(4) Beim Mikrozensus 1991 wurde die Frage nach dem Nettoeinkommen von 37% der Einkommensbezieher (Beschäftigte, Arbeitslose, Pensionisten) nicht beantwortet, beim Mikrozensus 1993 betrug der Anteil dieser „Antwortverweigerer“ nur 9%. Für diese „Antwortverweigerer“ wurde angenommen, dass Ihre Einkommensverteilung die glei­che ist wie die der „Beantworter“. Dementsprechend wurden ihnen aus der Menge der angegebenen Bemessungsgrundlagen zufällig ausgewählte Werte zugeordnet.

Als Ergebnis von Schritt 1 - 4 steht somit für jeden Einkommensbezieher aus dem Mikrozensus 1991 und dem Mikrozensus 1993 eine Lohnsteuerbemessungsgrund­lage 1994 zur Verfügung.

2. Berechnung der Lohnsteuer 1994 aus den gemäß III.1. bestimmten Bemessungs­grundlagen 1994 aller im Mikrozensus 1991 bzw. 1993 erfassten Einkommensbezieher

Als erster Test der Zuverlässigkeit der Mikrozensusdaten wurde das Gesamtlohnsteu­eraufkommen 1994 berechnet und mit dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen 1994 (140 Mrd. S) verglichen.

Dazu wurde für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer aus der Bemessungs­grundlage 1994 gemäß Lohnsteuertabelle 1994 berechnet, wobei der Alleinverdiener­absetzbetrag in den entsprechenden Fällen berücksichtigt wurde. Anschließend wurde die Einkommensteuer jedes Einkommensbeziehers mit seinem statistischen Gewicht multipliziert; diese Produkte wurden über alle Einkommensbezieher des jeweiligen Mi­krozensus aufsummiert.

Damit ergab sich das folgende Resultat:

              österreichisches Lohnsteueraufkommen 1994                                     (Mrd. S)

              berechnet aus Mikrozensus 1991                                                                   128

              berechnet aus Mikrozensus 1993                                                                   158

              tatsächliches Lohnsteueraufkommen 1994                                                140

Zu den Abweichungen der berechneten Lohnsteuer vom tatsächlichen Steueraufkom­men ist folgendes zu sagen:

Bei der verwendeten Methode zur Berechnung der Lohnsteuer wurden mangels Daten zwei Steuermindernde Effekte vernachlässigt, nämlich die Berücksichtigung der Son­derausgaben sowie der Überstunden, so dass bei korrekter Angabe der Befragten das beschriebene Verfahren einen Wert über dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen liefern muss. Laut Angabe der statistischen Abteilung des Finanzministeriums beträgt die steuerliche Auswirkung der Sonderausgaben ca. 9 Mrd. S und die der Überstunden etwa 3 Mrd. S pro Jahr; somit sollte das beschriebene Verfahren einen Wert von ca. 152 Mrd. S (140 + 9 + 3) liefern.

Für den Mikrozensus 1993 liegt der berechnete nahe am erwarteten Wert und bestätigt damit sowohl die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben wie auch des verwendeten Berechnungsverfahrens.

Aus den Daten des Mikrozensus 1991 ergibt sich allerdings ein Lohnsteueraufkom­men, das um etwa 20% unter dem erwarteten Wert liegt. Die Hauptursache für diese Diskrepanz liegt vermutlich in der hohen Zahl der „Antwortverweigerer“ (37%) beim Mi­krozensus 1991. Es ist zu vermuten, dass das mittlere Einkommen der „Antwortverwei­gerer“ etwas höher liegt als das der Befragten, die ihr Einkommen angegeben haben; ein Unterschied von ca. 20% würde ausreichen, um den beobachteten Effekt zu erklä­ren. Ein kleiner Teil der Diskrepanz beruht wahrscheinlich auch auf der Zunahme der Zahl der Einkommensbezieher zwischen 1991 und 1993 (1-2%), die durch unsere Art der Hochrechnung von 1991 auf 1994 nicht erfasst wird.


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3. Anpassung der Bemessungsgrundlagen 1994 an das tatsächliche Lohnsteuerauf­kommen 1994

Da das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 bekannt ist, ist es sinnvoll, von den eigentlichen Vergleichsrechnungen zu den neuen Steuermodellen die gemäß Ab­schnitt III.1. berechneten Bemessungsgrundlagen so anzupassen, dass sie im jetzigen Steuersystem das tatsächliche Lohnsteueraufkommen ergeben. Dadurch wir die Wir­kung der beschriebenen Unvollkommenheit der Mikrozensusdaten und unseres Steu­erberechnungsmodells zum größten Teil ausgeschaltet und die Genauigkeit der Be­rechnungen wesentlich verbessert.

Beim Mikrozensus 1993 wurden zu diesem Zweck alle Bemessungsgrundlagen um 5,9% reduziert. Anschaulich heißt das, die Verringerung der Bemessungsgrundlagen durch Sonderausgaben und steuerfreie Überstunden wurde durch eine allgemeine Ver­ringerung der Bemessungsgrundlagen ersetzt, die zu demselben, nämlich dem tat­sächlichen Lohnsteueraufkommen führt.

Beim Mikrozensus 1991 wurden zwei Verfahren verwendet um die Genauigkeit der Be­rechnungen zu prüfen (vgl. Abschnitt VI). Es wurde das korrekte Lohnsteueraufkom­men erreicht

a) durch Erhöhung aller Bemessungsgrundlagen um 4%,

b) durch Erhöhung nur der Bemessungsgrundlagen der „Antwortverweigerer“ um
8-10%.

Erfreulicherweise lieferten beide Anpassungsverfahren bei der Berechnung des Steu­eraufkommens nach den neuen Modellen fast identische Ergebnisse, d.h. die Steuer­berechnungen sind gegenüber leichten Variationen der Einkommensverteilung sehr unempfindlich (vgl. Tabelle 11).

4. Vergleichende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens nach dem jetzigen Steu­ersystem und den verschiedenen in Abschnitt 111 beschriebenen Familiensplittingmo­dellen

Zur Berechnung der Auswirkung der in Abschnitt II beschriebenen Familiensplittingmo­delle wurde das Lohnsteueraufkommen für die neuen Modelle aus den angepassten Bemessungsgrundlagen 1994 (vgl. Abschnitt II.3) wie folgt berechnet:

(1) Durch Summieren der Bemessungsgrundlagen aller Haushaltsangehörigen und Ad­dition aller Transferzahlungen (Kinderbeihilfen und Kinderabsetzbeträge) wird für jeden Haushalt die Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen berechnet.

(2) Für alle Haushaltsangehörigen werden die dem jeweiligen Modell entsprechenden Gewichtsfaktoren bestimmt und der sog. Splittingfaktor als Summe der Gewichtsfakto­ren aller Haushaltsmitglieder berechnet.

(3) Die nach (1) berechnete Bemessungsgrundlage für das Haushaltseinkommen wird durch den Splittingfaktor dividiert. Dadurch erhält man die Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.

(4) Auf die Bemessungsgrundlage für das gewichtete Pro- Kopf-Einkommen wird die Lohnsteuertabelle 1994 angewendet und anschließend die so erhaltene Lohnsteuer mit dem Splittingfaktor multipliziert. Auf diese Weise erhält man die gesamte Haushalts­lohnsteuer nach dem neuen Modell.

(5) Übersteigt die gemäß (4) berechnete Haushaltslohnsteuer die Summe der Lohn­steuern der Haushaltsmitglieder nach dem jetzigen Steuersystem, wird das Modell nicht angewendet, sondern die neue Lohnsteuer der alten Lohnsteuer gleichgesetzt. .


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(6) Die gemäß (4) oder (5) berechneten Haushaltslohnsteuern jedes Haushalts werden mit den zugehörigen statistischen Gewichten multipliziert und alle so entstandenen Produkte zum Gesamtlohnsteueraufkommen für das betreffende Modell aufsummiert.

Die beschriebenen Berechnungen wurden mit Hilfe des Tabellenkalkulationspro­gramms Excel durchgeführt. Dabei war es möglich, jeweils die Mikrozensusdaten für ein Bundesland (ca. 6.000 Befragte) in einem Rechengang zu bearbeiten. Tabelle 3 zeigt das beschriebene Verfahren in allen Einzelschritten anhand der ersten 32 Perso­nen des Mikrozensus 1993 aus dem Bundesland Steiermark.

IV. Ergebnisse der Lohnsteuerberechnungen für alle untersuchten Modelle und Dis­kussion

Wie im Abschnitt III erläutert, ist die Qualität der Daten des Mikrozensus 1993 wesent­lich besser als die des Jahres 1991. Daher wurde der größte Teil der Berechnungen mit Hilfe der Daten aus 1993 durchgeführt und nur für ein ausgewähltes Modell (Vo­nach A) auch das Lohnsteueraufkommen mit Hilfe der Daten des Mikrozensus 1991 berechnet, um die Genauigkeit der verwendeten Daten und Rechenverfahren abzu­schätzen und zu überprüfen (vgl. Abschnitt VI).

Im Einzelnen wurden folgende Berechnungen des Lohnsteueraufkommens durchge­führt:

(1) Gewichtsfaktoren nach Modell Vonach A (1,0 für Beschäftigte, 0,6 für Nichterwerbs­tätige und Kinder).

(2) Dieses Modell wurde am ausführlichsten untersucht. Es wurden dafür Lohnsteuer­berechnungen für alle Bundesländer sowohl mit den angepassten Mikrozensusda­ten 1993 als auch mit den beiden Varianten der angepassten Daten des Mikrozen­sus 1991 durchgeführt.

(3) Für alle übrigen Modelle (Gewichtsfaktoren nach Vonach B, ÖSTAT-Standard, ÖSTAT-Variante und OECD) wurden lediglich Lohnsteuerberechnungen aus dem an­gepassten Mikrozensus 1993 durchgeführt und zwar für die Bundesländer Wien, NÖ und Steiermark und die Summe dieser Daten auf Österreich hochgerechnet mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren, die aus den unter (1) beschriebenen ausführlichen Rech­nungen für das Modell Vonach A bestimmt worden waren.

(4) In allen Fällen wurde nicht nur das gesamte Lohnsteueraufkommen berechnet, son­dern jeweils getrennt das Lohnsteueraufkommen von kinderlosen Haushalten, Einkin­derhaushalten und Mehrkinderhaushalten, um Informationen zu erhalten, wie sich eine Familienbesteuerung auf verschiedene Haushaltstypen bezüglich Reduzierung der durchschnittlichen Steuerbelastung auswirkt und welche Kosten bei einer nur teilwei­sen Einführung des Familiensplittings (z.B. nur für Mehrkinderfamilien) entstehen wür­den.

Die Hauptergebnisse der beschriebenen Berechnungen sind in Tabelle 4-8 zusammen­gefasst. In Tabelle 4-8 wird für jedes der untersuchten Modelle angegeben:

Die jetzige Lohnsteuer, die Lohnsteuer nach der vorgeschlagenen Variante des Fami­liensplittings aufgegliedert nach Haushalten ohne Kinder, Einkind- und Mehrkindfami­lien sowie summiert über alle Gruppen, ferner das Verhältnis zwischen den neuen und alten Steuern und die „Kosten“ (d.h. die Verringerung des Lohnsteueraufkommens bei Einführung des Modells für die entsprechende Personengruppe).

Die absolute Genauigkeit aller Kostenangaben in Tabelle 4-8 ist etwa 1% des gesam­ten Lohnsteueraufkommens. d.h. 1,4 Mrd. S für das am genauesten untersuchte Mo­dell Vonach A und ca. 1,4% des Lohnsteueraufkommens (2 Mrd. S) für die übrigen Mo­delle (vgl. Diskussion in Abschnitt VI). Die Kostenunterschiede zwischen den verschie-


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denen Modellen sind wahrscheinlich noch um einen Faktor 2-3 genauer. Die Pro­zentangaben für das Verhältnis der neuen zur alten Steuer haben Unsicherheiten von ca. einem Prozentpunkt für Vonach A und 1,4 Prozentpunkte für die übrigen Modelle, auch hier sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen noch mindes­tens um einen Faktor zwei genauer.

Bei allen Detailunterschieden zwischen den Auswirkungen der verschiedenen Varian­ten des Familiensplittings ergibt sich aus Tabelle 4-8 übereinstimmend folgendes Bild:

Am stärksten sind, wie zu erwarten, im heutigen System der Individualbesteuerung Fa­milien mit zwei und mehr Kindern benachteiligt. In allen Varianten des Familiensplit­tings würde ihre Lohnsteuer durchschnittlich nur noch 50-60% der heutigen Steuer be­tragen. Anders ausgedrückt, müssen heute im Durchschnitt Mehrkinderfamilien fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen wie „Singles“ in der gleichen wirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbetrag dieser ungerechtfertigten höheren Besteuerung der Mehrkindfami­lien beträgt 11,6 - 16,8 Mrd. S im Jahr.

Bei den Einkindfamilien verlangt das Modell des Familiensplittings nur eine Steuerent­lastung von durchschnittlich 17-30%. Bei Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder ist die durchschnittliche Steuerentlastung nur noch ca. 10%. Für diese Haushalte wäre daher ein Übergang zur Haushaltsbesteuerung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus betrachtet nicht mehr unbedingt erforderlich.

Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der verschiedenen Modelle lassen sich aufgrund der verschiedenen Gewichtsfaktoren (vgl. Tabelle 1) zumindest qualitativ ver­stehen. So unterscheiden sich zum Beispiel die Kosten der Modelle Vonach A und B für Ein- und Mehrkinderfamilien um ca. 20%, was ziemlich genau dem Unterschied der verwendeten Gewichtsfaktoren 0,5 und 0,6 in den beiden Modellen entspricht. Das Mo­dell ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit der Eltern liegt in seinen Kosten für Ein- und Mehr­kindfamilien zwischen Vonach A und Vonach B entsprechend der Tatsache, dass auch die Splittingfaktoren (vgl. Tabelle 2) für dieses Modell für die häufigsten Familientypen zwischen Vonach A und Vonach B liegen. Die Modelle OECD und ÖSTAT-Standard ergeben geringere Kosten insbesondere für kinderlose Haushalte und Einkindfamilien, da sie die höheren Lebenshaltungskosten von beiderseits berufstätigen Ehepartnern nicht berücksichtigen, die bei den kinderlosen und Einkindfamilien relativ häufiger ver­treten sind als bei den Mehrkindfamilien.

Insgesamt erscheint dem Autor, dass das OECD Modell eine untere und Modell Vo­nach B eine obere Grenze für die Gewichtsfaktoren zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens darstellt. Die „gerechteste“ Lösung des Problems einer Be­steuerung von Familien verschiedener Größe würde nach seiner Lebenserfahrung wahrscheinlich durch das Modell Vonach B oder ÖSTAT-Variante Berufstätigkeit
der Eltern bewirkt werden. Die Kosten einer solchen Steuerreform belaufen sich auf ca. 30 Mrd. S, bzw. 21-24 Mrd. S, wenn man auf die Einbeziehung der kinderlosen Haushalte verzichtet. Bei Beschränkung des Familiensplittings auf Mehrkinderfamilien (um in einem ersten Schritt zumindest den größten Mangel des jetzigen Systems, die Diskriminierung der Mehrkindfamilien, zu beseitigen) verbleiben noch Kosten von ca. 14 Mrd. S (vgl. Tabelle 8).

Bezüglich der Kosten der vorgeschlagenen Modelle ist allerdings noch auf zwei Punkte hinzuweisen:

(1) Aus technischen Gründen (wegen der Struktur der Mikrozensusdaten) wurde das Familiensplitting jeweils auf sämtliche Angehörige eines Haushalts angewandt, also auch noch im Haushalt der Eltern lebende schon erwerbstätige Kinder oder im Haus­halt ihrer erwachsenen Kinder lebende Eltern in das Splittingverfahren einbezogen. Eine gesetzliche Regelung würde das Familiensplitting wahrscheinlich auf Eltern, bzw.


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Alleinerziehende und deren noch familienbeihilfeberechtigte Kinder beschränken. Die­ser Effekt könnte nach grober Schätzung die Kosten um etwa 10-15% verringern.

(2) Ohne weitere ausgleichende Maßnahmen würde das vorgeschlagene Modell ge­schiedene und unverheiratete oder getrennt lebende Eltern benachteiligen da der Un­terhaltsverpflichtete weiterhin als Einzelperson ohne Berücksichtigung seiner Unter­haltspflicht besteuert würde. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsste daher die Besteuerung der Unterhaltszahlungen vom Unterhaltszahler zum Unterhaltsempfänger verlagert werden. Wegen dessen im Allgemeinen geringen Einkommens und des hier anwendbaren Familiensplittings würde dann eine vergleichbare Steuerermäßigung er­reicht wie bei Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wenn man berück­sichtigt, dass ca. 10% der Kinder in Alleinerzieherhaushalten leben, könnten sich durch die vorgeschlagene steuerliche Entlastung der Unterhaltszahlungen die Kosten des Übergangs zum Familiensplitting um etwa 5-10% erhöhen. Da die beiden beschriebe­nen Effekte sich entgegengesetzt auswirken, ist insgesamt mit nur geringen Änderun­gen der in Tabelle 4 - 8 angegebenen Kosten zu rechnen.

V Finanzielle Bedeckung der Kosten des Übergangs zur Familienbesteuerung

In Anbetracht der jetzigen Budgetlage erscheint ein baldiger Übergang zu der vorge­schlagenen Familienbesteuerung nur realistisch, wenn er aufkommensneutral erfolgen, d.h. der Steuerausfall anderweitig ausgeglichen werden kann. Dabei sollte von zwei Er­wägungen ausgegangen werden:

(1) Die größte Ungerechtigkeit des jetzigen Steuersystems liegt in der Behandlung der Mehrkinderfamilien. die heute im Verhältnis zu „Singles“ fast doppelt so viel Lohnsteuer zahlen müssen als es einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ent­spricht. Bei Einkindfamilien und Mehrpersonenhaushalten ist der Unterschied weit ge­ringer. Es erscheint daher durchaus sinnvoll, das Modell der Familienbesteuerung schrittweise einzuführen und im ersten Schritt zunächst auf Familien mit mindestens zwei familienbeihilfeberechtigten Kindern einzuschränken. Dies würde z.B. nach dem Modell Vonach B zu einem Lohnsteuerausfall von 13,8 Mrd. S führen, nur etwa der Hälfte dessen, was bei einer generellen Einführung des Modells eintreten würde.

(2) Wegen des sehr starken progressiven Lohnsteuertarifs (vgl. Abbildung 1) wird die Lohnsteuer überwiegend von den Beziehern mittlerer und höherer Einkommen aufge­bracht. Fairerweise sollte daher auch ein Ersatz für den Steuerausfall innerhalb dieses Personenkreises gesucht werden, d.h. nicht im Bereich der Verbrauchssteuern, die ohnehin auch aus anderen Gründen (Kaufkraftabfluss ins Ausland) eher gesenkt wer­den müssten. Im Bereich der direkten Steuern gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten, den Steuerausfall infolge der Entlastung der Mehrkinderfamilien zu kompensieren:

a) Infolge des Zusammenwirkens von Steuerprogression und Inflation führt unser Lohnsteuersystem auch bei formal gleich bleibendem Lohnsteuertarif jährlich zu einer realen (inflationsbereinigten) Erhöhung der durchschnittlichen Lohnsteuer um ca. 4 - 5% pro Jahr, die den Steuerzahlern in Form von Anpassungen des Lohnsteuertarifs (z.B. der Grenzen für den Beginn der verschiedenen Progressionsstufen) zurückgege­ben werden sollte, wenn nicht unser Steuersystem immer leistungsfeindlicher werden sollte. Es wäre daher durchaus möglich, die Kosten für die Einführung des Familien­splittings bei Mehrkindfamilien aus der automatischen „Lohnsteuererhöhung“ vor zwei Jahren zu bedecken, d.h. diese Steuererhöhung nicht allen Lohnsteuerzahlern, son­dern gezielt den Mehrkinderfamilien zurückzugeben.

b) Leider hat 1989 keine Anpassung der Einkommensgrenze der Progressionsstufen der Lohnsteuer stattgefunden, mit der Konsequenz, dass sich nunmehr schon auch ein großer Teil der Bezieher von sehr bescheidenen Einkommen in der Progressionsstu­fe 32% befindet, also von jeder Lohnerhöhung bereits ein Drittel an den Staat abgeben


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muss. Es besteht daher auch ein dringender Bedarf nach einer allgemeinen Lohn­steuerreform. Aus diesem Grunde wäre durchaus überlegenswert, die Kompensation für den Steuerausfall nicht innerhalb der Lohnsteuer zu suchen, sondern z.B. in einer Vermögensteuer auf das private Immobilienvermögen, wobei ein jährlicher Satz von ca. 0,2% der Verkehrswerte durchaus ausreichen würde.

VI. Untersuchung der Unsicherheiten des verwendeten Berechnungsverfahrens der Lohnsteuer aus Mikrozensusdaten

1. Allgemeines

Die in dieser Arbeit verwendete Berechnungsmethode der Änderung des Lohnsteuer­aufkommens bei Änderung des Steuersystems ist mit zwei Arten von Fehlern behaftet:

(1) Da die Daten nur etwa 1% der Österreicher umfassen, sind sie mit einem statisti­schen Stichprobenfehler behaftet. Dieser zeigt sich in den Schwankungen der Ergeb­nisse für verschiedene Bundesländer und kann aus diesen Schwankungen abge­schätzt werden.

(2) Zusätzlich sind die Berechnungen noch mit einem systematischen Fehler behaftet, der durch eine Reihe von Effekten verursacht wird, wie z.B.:

a) die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben der Teilnehmer am Mikrozensus,

b) die Behandlung der „Antwortverweigerer“ bei der Einkommensfrage, und

c) die Vernachlässigung einiger Effekte bei der Berechnung der Bemessungsgrundla­gen aus dem Nettoeinkommen (Sonderausgaben, Überstunden).

2. Berechnung der statistischen Fehler für die beschriebenen Lohnsteuerberechnun­gen

Tabelle 9 und 10 zeigen die Ergebnisse für die Auswirkung des Familiensplittingmo­dells Vonach A auf das Lohnsteueraufkommen für die verschiedenen Bundesländer (Ergebnisse aus Mikrozensus 1991 und 1993). Die Unterschiede zwischen den Bun­desländern sind zum Teil real, verursacht durch das unterschiedliche Lohnsteuerauf­kommen pro Beschäftigtem und den verschiedenen Kinderanteil an der Bevölkerung, zum Teil aber auch verursacht durch den Stichprobenfehler der Abweichung der aus­gewählten Stichprobe vom Mittelwert über die gesamte Bevölkerung. Der erste Effekt zeigt sich speziell im Fall Wien, das ein deutlich höheres Einkommensniveau und ge­ringeren Kinderanteil besitzt als die übrigen Bundesländer. Bei den übrigen Bundeslän­dern weisen die Ergebnisse eine für den Stichprobenfehler charakteristische unregel­mäßige Streuung auf. Man erhält daher eine Abschätzung dieses Stichprobenfehlers aus der Streuung der Ergebnisse für die Bundesländer ohne Wien. Berechnet man aus diesen Daten den mittleren Fehler, erhält man die in Tabelle 9 und 10 angegebenen Werte.

Die Werte der Tabelle besagen im Wesentlichen:

(1) Aus den Mikrozensusdaten lassen sich für ein Bundesland sich vergleichende Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauigkeit von etwa ±2 Prozentpunkte durchfüh­ren.

(2) Berechnungen für ganz Österreich, d.h. Mittelwerte über alle Bundesländer sind dann entsprechend genauer, ca. ±0,7 Prozentpunkte (bezogen auf das gesamte Lohn­steueraufkommen).

3. Systematische Fehler der Lohnsteuerberechnungen

Zur Abschätzung der systematischen Fehler wurden vergleichende Berechnungen mit Hilfe des Mikrozensus 1991 und 1993 durchgeführt. Diese beiden Datensätze unter­scheiden sich deutlich in zweierlei Hinsicht


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(1) Im Mikrozensus 1993 finden sich 9% Antwortverweigerer auf die Einkommensfrage, im Mikrozensus 1991 dagegen 37%.

(2) Aus dem Mikrozensus 1993 ergibt sich mit guter Genauigkeit das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994, aus dem Mikrozensus 1991 ergibt sich ein um etwa 25% zu niedriger Wert. Die Ursache dafür liegt vermutlich in der hohen Zahl der Antwortver­weigerer, unter denen vermutlich Personen mit höheren Einkommen überdurchschnitt­lich vertreten sind.

Damit sollten Steuerberechnungen auf der Grundlage des Mikrozensus 1993 einen we­sentlich geringeren systematischen Fehler besitzen als solche auf der Grundlage des Mikrozensus 1991 und man kann die Unterschiede zwischen den Werten nach 1993 und 1991 als einigermaßen zuverlässiges Maß für den systematischen Fehler der Be­rechnungen nach dem Mikrozensus 1993 ansehen. Es wurden daher wie schon be­schrieben zur Abschätzung der systematischen Fehler drei Vergleichsrechnungen durchgeführt:

a) Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1993 angepasst an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Reduktion aller Bemessungs­grundlagen um 5,9%.

b) Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung aller Bemessungs­grundlagen um 4%.

c) Berechnung des Lohnsteueraufkommens aus dem Mikrozensus 1991 angepasst an das tatsächliche Lohnsteueraufkommen 1994 durch Erhöhung der Bemessensgrundla­gen der „Antwortverweigerer“ um 10,8%.

Wie Tabelle 11 zeigt, stimmen die Ergebnisse aller drei Berechnungen für die Lohn­steuern nach dem Familiensplittingmodell ausgezeichnet überein, nicht nur bei der Be­rechnung des Gesamtlohnsteueraufkommens sondern auch bei der Berechnung der Anteile der verschiedenen Haushaltstypen. Im Mittel weichen die Berechnungen aus Mikrozensus 1993 und 1991 um 0,6 Prozentpunkte voneinander ab. Da die Mikrozen­susdaten 1993 wie schon erwähnt wesentlich zuverlässiger sind als die Mikrozensus­daten 1991, ist anzunehmen, dass der systematische Fehler der Berechnungen auf der Grundlage Mikrozensus 1993 noch kleiner als die Unterschiede zwischen den ver­schiedenen Ergebnissen sind. Die Ergebnisse zeigen somit klar, dass es möglich ist, aus den vorhandenen Mikrozensusdaten Lohnsteuerberechnungen mit einer Genauig­keit von wenigen Prozentpunkten der Differenz zwischen verschiedenen Modellen durchzuführen und damit Daten zu liefern, die als Grundlage politischer Entscheidun­gen voll ausreichen.

Darüber hinaus lassen die beschriebenen Ergebnisse erwarten, dass die Mikrozensus­daten sich für alle Arten von Voraussagen über die finanziellen Auswirkungen der Staf­felung von Transferleistungen nach den Familieneinkommen mit gutem Erfolg eignen.

VII. Zusammenfassung

In der vorliegenden Arbeit wurde ein System der Haushaltsbesteuerung basierend auf dem Konzept der sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommen im Detail ausgearbeitet und die Kosten des Überganges vom jetzigen System der Individualbesteuerung zu dem vorgeschlagenen neuen Lohnsteuersystem berechnet. Für die Berechnung der gewich­teten Pro-Kopf-Einkommen wurden mehrere in der Literatur vorgeschlagene, sowie zwei neue Vorschläge des Autors verwendet und somit insgesamt 5 Varianten des vor­geschlagenen Systems einer Einkommensbesteuerung gemäß dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen untersucht.


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Für jede dieser Varianten wurde das österreichische Lohnsteueraufkommen 1994 auf­grund der Einkommensangaben des Mikrozensus 1993 berechnet. Dies geschah, in­dem für jeden Haushalt der insgesamt etwa 60.000 Personen umfassenden Befragung die Lohnsteuern sowohl nach dem derzeit gültigen und den 5 Varianten des vorge­schlagenen neuen Systems der Haushaltsbesteuerung berechnet und diese Ergebnis­se auf Österreich hochgerechnet wurde. Diese Berechnungen erfolgten getrennt für Kinderlose, Einkind- und Mehrkinderfamilien. Da solche Berechnungen mit Hilfe von Mikrozensusdaten bisher nicht verwendet wurden, wurde die Frage der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten sowie der Berechnungsmethode eingehend untersucht und gezeigt, dass die Größe der Stichprobe (60.000 Personen) und die Qualität der Daten ausreicht, um solche Berechnungen mit einer großen Genauigkeit durchzufüh­ren.

Die wichtigsten Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen können folgendermaßen zusammengefasst werden:

a) Im Falle der Mehrkinderfamilien würde die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung um 35-50% sinken. Die Kosten für die Einführung des Modells für diesen Personen­kreis belaufen sich (je nach verwendetem Modell zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens) auf 11,6-16,8 Mrd. S.

b) Bei Einkindfamilien reduziert sich die Lohnsteuer im Mittel um 17-30%, Kosten
5,1-9,2 Mrd. S.

c) Angewandt auf alle Haushalte ergäben sich Kosten von 21,8-35,6 Mrd. S (15,625% des gesamten Lohnsteueraufkommens) beim Übergang zu einem Steuersystem des Familiensplittings.

VIII. Literatur

Lutz, H./ Wagner, M./ Wolf, W (1993): Von Ausgrenzung bedroht, Forschungsberichte aus Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Nr. 50, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wien.

IX Anhang

Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen Berechnungen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle

Tabelle 2: Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens

Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

Tabelle 4: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standartvarian­te

Tabelle 5: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufs­tätigkeit der Eltern

Tabelle 6: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD

Tabelle 7: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A

Tabelle 8: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B

Tabelle 9: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

Tabelle 10: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern


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Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993 mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell Vonach A

Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren

Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle:

1)   ÖSTAT Standardvariante

        Erste erwachsene Person                                                                                          = 1,00

        Jede weitere erwachsene Person                                                                             = 0,70

        Jedes Kind im Alter von

                         0 –   3 Jahren                                                                                                  = 0,33

                         4 –   6 Jahren                                                                                                  = 0,38

                         7 – 10 Jahren                                                                                                  = 0,55

                      11 – 15 Jahren                                                                                                  = 0,65

                      16 – 18 Jahren                                                                                                  = 0,70

                      19 – 21 Jahren                                                                                                  = 0,80

2)   ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern

    Nicht AlleinerzieherInnenhaushalte:

        Erste erwachsene Person                                                                                          = 1,00

        Jede weitere beschäftigte erwachsene Person                                                  = 0,85

        Jede weitere nicht beschäftigte erwachsene Person                                       = 0,70

        Jedes Kind wenn

                 beide Eltern mehr als 25 Stunden beschäftigt                                           = 0,70

                 ein Elternteil mehr als 25 Stunden, der andere

                 Elternteil zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt                                  = 0,60

                 ausschließlich ein Elternteil beschäftigt                                                       = 0,50

    AlleinerzieherInnenhaushalte:

        AlleinerzieherIn                                                                                                                = 1,10

        Jedes Kind, wenn AlleinerzieherIn

                 mehr als 25 Wochenstunden beschäftigt                                                    = 0,70

                 zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt                                                     = 0,60

                 nicht beschäftigt                                                                                                    = 0,50

3)   OECD - Modell

        Erste erwachsene Person                                                                                          = 1,00

        Jede weitere erwachsene Person                                                                             = 0,70

        Jedes Kind                                                                                                                        = 0,50

4)   Modell Vonach A

        Erwachsener erwerbstätig                                                                                          = 1,00

        Erwachsener nichterwerbstätig                                                                                  = 0,60

        Kind                                                                                                                                      = 0,60

5)   Modell Vonach B

        Erwachsener erwerbstätig                                                                                          = 1,00

        Erwachsener nichterwerbstätig                                                                                  = 0,50

        Kind                                                                                                                                      = 0,50

Im Falle von Alleinerzieherhaushalten ist dem Alleinerzieher stets ein Gewicht 1 zuzu­ordnen, auch wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.


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Tabelle 2: Splittingfaktoren für verschiedene Modelle zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens

     * je nach Alter der Kinder (vgl. Tabelle 1)

     ** je nach Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern (vgl. Tabelle 1)


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Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

Tabelle 3: Beispiel für die Bearbeitung der Mikrozensusdaten

Tabelle 4: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Standardvarian­te

     Verwendete Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person:                                        1,00

     jede weitere erwachsene Person:                                                                                         0,70

     jedes Kind je nach Alter:                                                            0        3 J.:                         0,33

                                                                                                                   4   -    6 J.:                         0,38

                                                                                                                   7   -  10 J.:                         0,55

                                                                                                                 11   -  15 J.:                         0,65

                                                                                                                 16   -  18 J.:                         0,70

                                                                                                                 19   -  21 J.:                         0,80


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Tabelle 5: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell ÖSTAT Variante Berufs­tätigkeit der Eltern

     Verwendete Gewichtsfaktoren: falls Erwachsener Alleinerzieher ist:                      1,10

     Sonst: erster Erwachsener:                                                                                                    1,00

     weiterer beschäftigter Erwachsener:                                                                                    0,85

     weiterer nicht beschäftigter Erwachsener:                                                                         0,70

     Kinder, je nach Arbeitszeit der Eltern:                                                                    0,50 - 0,70

Tabelle 6: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell OECD

     Verwendete Gewichtsfaktoren: erste erwachsene Person:                                           1,0

     jede weitere erwachsene Person:                                                                                            0.7

     jedes Kind:                                                                                                                                       0,5

Tabelle 7: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach A

     Verwendete Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose:        1,0

     Hausfrauen:                                                                                                                                     0,6

     Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge:                                                                                  0,6


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 75

Tabelle 8: Kosten des Familiensplittings für Österreich, Modell Vonach B

     Verwendete Gewichtsfaktoren: Pensionisten, Beschäftigte und Arbeitslose:        1,0

     Hausfrauen:                                                                                                                                     0,5

     Kinder, Schüler, Studenten, Lehrlinge:                                                                                  0,5

Tabelle 9: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

Modell Vonach A

Mikrozensus 1991, +4% Angleichung, LSt. 1994


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 76

Tabelle 10: Streuung der Verhältnisse neu zu Lohnsteuer alt zwischen verschiedenen Bundesländern

Modell Vonach A

Mikrozensus 1993_2, -5,9% Angleichung, LSt 1994

Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993 mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell Vonach A


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 77

Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren

Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach, Obmann des Freiheitlichen Familienver­bandes Österreichs in:

Erich Thöni, Hannes Winner (Hrsg.), „Die Familie im Sozialstaat“ – Familienbesteue­rung aus ökonomischer und juristischer Sicht“, 1996, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, ISBN 3-901249-30-3

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, welche ein optionales Familiensteuersplitting-System für österreichische Familien beinhaltet.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hei­nisch-Hosek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.16.21

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerinnen! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte für die Zuseherin­nen und Zuseher zu Hause zu Beginn meiner Ausführungen eines klarstellen: Kollegin Steibl, Sie waren dabei, als wir seinerzeit in den Regierungsverhandlungen versucht haben – wir, die SPÖ, meine ich jetzt –, eine Flexibilisierung des Kindergeldes über­haupt hineinzuverhandeln. (Abg. Steibl: Ich war dabei! Sie haben nie etwas vom Mo­dell ... gesagt! Wir waren es!) Laut ÖVP, Frau Kollegin, war alles gut, wie es war. Sie wollten keine Veränderung. Ich will das nur noch einmal darlegen, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Es ist Tatsache gewesen, dass Sie zufrieden waren mit dem, wie es war, und wir nicht. (Abg. Scheibner: Jetzt seid ihr beide unzufrieden!)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 78

Jetzt ist es so, dass wir – und das haben wir beide geschafft, das haben beide Parteien geschafft – viele Verbesserungen hineinbringen konnten. Ich bin noch lange nicht zu­frieden, keine Frage. Auch ich will letztendlich ein einkommensabhängiges Karenzgeld. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen nur schauen, wie wir es finanzieren können. Jetzt haben wir aber einen Herrn Finanzminister, dem offenbar dieses Thema nicht das allerhöchste aller Anliegen ist, denn sonst hätte er bei den Artikel-15a-Vereinbarungen gesagt: Ich gebe fünf Mal 15 Millionen her, das ist mir egal!, Bildung ist mir wichtig, Kinderbetreuung ist mir wich­tig. – Ist halt nicht so, daher müssen wir mit dem auskommen, was wir haben. (Abg. Steibl: Das ist das Geld der Steuerzahler ...!)

Ich stehe auch dazu, Frau Kollegin, wir beide haben das ausverhandelt, und das ist auch so in Ordnung – für den Moment, aber nicht für alle Zukunft! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wieso kritisieren Sie es dann?) – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Kollegin Rauch-Kallat – jetzt ist sie leider hinausgegangen – hat bei die­sen Verhandlungen – sie ist damals gerade Großmutter geworden und war sehr stolz; sie ist vermutlich noch immer sehr stolz – gesagt: Meine Tochter regelt sich das so: Die hat ein Kindermädchen. Wir haben dann versucht, Ihnen allen zu erklären, dass es eigentlich nur sehr wenige Prozent von Eltern in Österreich sind, die sich ein Kinder­mädchen auch leisten können, und dass die Vielzahl der Männer und Frauen, die ja zu Kindern sagen, die Kinder haben, sich das eben nicht leisten können.

Es ist nun gelungen, diese Flexibilisierung zustande zu bringen, denn diese Verhand­lungen damals sind in eine andere Richtung gegangen. Wir haben es versucht, und die Lebensrealität der Eltern ist eben wirklich eine andere.

Das seinerzeitige Modell war zu starr, es hat zu wenig Spielraum geboten, es hat nicht wirklich Wahlfreiheit in Aussicht gestellt; das ist keine Frage. Und es hat schwierige Verhandlungen, aber erfolgreiche Verhandlungen insofern gegeben, als es gelungen ist, doch aus den über 50 Stellungnahmen, verschiedensten Stellungnahmen, einen Entwurf zustande zu bringen. In einigen Punkten, muss ich Ihnen, Frau Bundesministe­rin Kdolsky, sagen, ist es gelungen, auch Ihre Zustimmung zu bekommen, denn Sie standen vorher sehr hinter Ihrem Entwurf. Frauenministerin Bures hat mit Ihnen noch lange verhandelt – gestritten hat überhaupt niemand; das will ich jetzt so nicht im Raum stehen lassen. (Abg. Scheibner: Das macht ihr jetzt! – Abg. Öllinger: Wir ha­ben etwas anderes gehört!)

Manchmal sind Verhandlungen schwierig, langwierig, aber jetzt haben wir gemeinsam etwas zustande gebracht. Darauf können wir stolz sein – für den Moment, und für die Zukunft wünschen wir uns natürlich mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Eltern können jetzt wählen – es gibt drei Modelle, und das ist wichtig. Jeder/jede, der/die will, dass es so bleibt, wie es ist, kann das auch in Zukunft so machen, aber es gibt noch zwei Möglichkeiten. Wir wünschen uns, dass wir auch mehr Väter in Karenz bringen, und dass wir dieses Rollenbild – und da würde ich mir wünschen, dass Sie auch einmal in diese Richtung argumentieren, dass es wichtig ist, dass auch Männer in Karenz gehen, die das wollen –, das Männer einnehmen, wenn sie in Karenz gehen, positiv verändern, denn Kindererziehung geht beide an: Mütter und Väter.

Männer waren ja schließlich auch dabei beim „Machen“ der Kinder. (Zwischenruf der Abg. Rauch-Kallat.)

Ich komme zum Schlusssatz, sehr geehrte Frau Kollegin Rauch-Kallat: Wir leben doch in einer modernen, in einer zukunftsorientierten Gesellschaft, und auch die Bevölke­rung erwartet sich eine moderne und zukunftsorientierte Politik. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 79

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner zu Wort. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Eder: Sie haben die Zuver­dienstgrenze eingeführt! – Abg. Haubner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, ich nicht!)

 


12.20.54

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mi­nisterinnen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin hat wieder ein gu­tes Beispiel dafür gegeben, wie „gut“ das Klima in dieser Koalition ist – es begeistert mich immer wieder. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Mitbegründerin des Kinderbetreuungsgel­des und als eine, die vor sieben Jahren den neuen Weg für die Familien in Österreich eingeschlagen hat, der da heißt: Wahlfreiheit für die Familien, die Möglichkeit, Kinder auch zu Hause zu betreuen, alte, behinderte Menschen zu Hause zu pflegen und zu betreuen, im Bereich der Pensionszeiten erstmals vier Jahre Pensionszeiten für die Kindererziehung eingeführt hat, erstmals für 30 Monate Kinderbetreuungsgeld, Kran­kenversicherung und die „Abfertigung Neu“ eingeführt hat, muss ich sagen: Das, was jetzt hier vorliegt, ist nicht unserer Zustimmung wert! Das kann nicht die große Verbes­serung sein, mit der Sie sich schmücken. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch Frau Kollegin Kuntzl: Ich weiß, wir reden im Ausschuss auch immer wieder über die unterschiedliche Wahr­nehmung, die Sie bei der Evaluierung haben. Wir haben aber das gleiche Papier, und ich möchte hier noch einmal sagen, das Kinderbetreuungsgeld wurde aus zwei ganz wesentlichen Gründen eingeführt: Um die Wahlfreiheit der Eltern zu erhöhen, damit sie nicht, so wie beim alten Karenzgeld, gezwungen sind, wenn sie es wollen, zu Hause zu bleiben, sondern dass sie die Möglichkeit haben, wenn sie es wollen, auch berufstätig zu sein. Das war das eine, und das wurde auch erreicht.

Der zweite Grund war, dass das Kinderbetreuungsgeld ein Mittel zur Armutsbekämp­fung ist. Und genau das ist es auch geworden! Die zusätzlichen Mittel unterstützen ge­rade Familien mit geringem Einkommen, und das ist auch in dieser Evaluierung drin­nen. In dieser Evaluierung hat es ganz klar geheißen, der einzige Schwachpunkt ist die Zuverdienstgrenze. Daher frage ich wirklich auch den ehemaligen Koalitionspartner ÖVP, der genau gewusst hat, welche Schwierigkeiten die Zuverdienstgrenze bereitet, warum er da zugestimmt hat. Wir haben damals bei den ersten Regierungsverhandlun­gen gesagt: Wir wollen diese Zuverdienstgrenze nicht!, und es war ein Kompromiss, dass man nach vier Jahren, nach fünf Jahren wieder sagt, wir machen eine erweiterte Zuverdienstgrenze, die keine ist.

Daher sage ich, wie auch meine Vorredner bereits betont haben, hier ist eine Chance nicht wahrgenommen geworden, hier ist eine Chance vertan worden.

Die zweite Chance, die aus meiner Sicht vertan wurde, ist mit dieser unsozialen Rück­zahlung des Überbezuges vom Kinderbetreuungsgeld vertan worden. Sie, Frau Bun­desministerin Kdolsky, haben gesagt, es ist vor allem dieser Zuschuss, der hier die Fa­milien im Besonderen betroffen hat. In Zeiten wie diesen das zurückzuverlangen, wo die Familien eklatante Teuerungen zu verkraften haben, wo die Familien permanent belastet werden, diesen wirklich an der Armutsgrenze lebenden Familien das anzutun, dazu muss ich sagen: Hier hätten Sie etwas tun können! (Abg. Parnigoni: Ist also doch die ÖVP schuld?)

Jede Regierung kann hier etwas tun, und ich bin auch für den Rechtsstaat, ich bin auch für die Einhaltung der Gesetze, aber die letzte Regierung hat den Zuschuss zum Karenzgeld, der von der damaligen großen Koalition in den neunziger Jahren einge­führt wurde, nie zurückverlangt! Wir haben damals diesen Zuschuss zum Karenzgeld


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 80

nicht mehr zurückgefordert! Wir haben damals eine sogenannte Amnestie gemacht, und ich hätte mir jetzt auch erwartet, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass Sie das im Ministerrat zuwege gebracht hätten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was hier vorliegt, wird natürlich nicht un­sere Zustimmung bekommen, denn Sie setzen die falschen familienpolitischen Signale. Uns fehlt eine Steuerentlastung, eine Steuerentlastung für die Familien jetzt! Das wäre ein Gebot der Stunde. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.25.20

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haubner, Sie heben sich positiv ab, weil ich sonst vom BZÖ so viel Selbstkritik an eige­nen gesetzlichen Regelungen ja gar nicht gewöhnt bin. Aber es zeigt doch, dass die­ses Kindergeldalter einer Reform bedarf, und ich bin sehr froh darüber, dass wir die auch heute hier gemeinsam präsentieren werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheib­ner: Sie waren gegen das Kinderbetreuungsgeld! Sie schmücken sich mit fremden Fe­dern!)

Ich habe mir eines fest vorgenommen: Ich möchte, dass junge Menschen und vor al­lem junge Frauen sich in Zukunft nicht mehr entscheiden müssen, ob sie ein Kind ha­ben oder lieber im Job bleiben wollen. Ich glaube, dass es, wenn die Rahmenbedin­gungen auch stimmen, möglich ist, dass nicht Entweder-oder im Mittelpunkt steht, son­dern, dass ein Sowohl-als-auch möglich ist, nämlich Kind und Beruf vereinbaren zu können.

Ich freue mich, auch wenn das harte Verhandlungen waren – ohne Zweifel –, dass wir heute einen bedeutenden Schritt zu Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Fa­milie durchführen werden. Wir werden nämlich ein altes, starres Modell, wie das auch die Evaluierung richtigerweise gezeigt hat, flexibilisieren und damit ein großes Stück frauen-, familien- und damit auch kinderfreundlicher machen. Wir verändern ein starres System der Vergangenheit, das in vielen Bereichen tatsächlich zu Lasten der Frauen gegangen ist.

Ich bin daher froh darüber, dass wir heute im Hohen Haus – hoffentlich mit großer Mehrheit – die Flexibilisierung beschließen können, wo nicht der Staat vorgibt, wie lan­ge man zu Hause bleiben soll, sondern wo die Familien selbst entscheiden, welche Va­riante für sie das Beste ist.

Ich möchte Sie auch informieren, dass es eine ganz aktuelle Studie gibt, was die Ver­einbarkeit und die Wünsche der Frauen angeht. Diese Studie zeigt ganz deutlich, der Beruf ist für Frauen wichtig und selbstverständlich. So, wie das für Männer seit vielen Jahrzehnten der Fall ist, gibt es jetzt auch einen wirklichen Wechsel: Frauen empfinden sich nicht mehr als Dazuverdienerinnen, Frauen empfinden sich als selbständige, be­rufstätige Frauen, die durch die Berufstätigkeit auch eine Grundlage für eigenständiges Leben schaffen. Das wünschen sich die Frauen, und das zeigen alle aktuellen Studien. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sehe diesen Wunsch der Frauen als einen Auftrag an uns, als einen Auftrag an die neue Bundesregierung. Wir müssen eben das Leben mit Beruf und Kindern ermögli­chen, und deshalb habe ich auch hart um dieses Kinderbetreuungsgeld und die Flexibi­lisierung gerungen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 81

Da das heute in der Diskussion gefallen ist: Ja, es stimmt, das waren harte und zähe Verhandlungen! Es war nicht leicht, da musste viel Überzeugungsarbeit auch noch beim Koalitionspartner geleistet werden. Aber am Ende, nach harten Verhandlungen, zählt das Ergebnis, und ich freue mich über das, was heute im Hohen Haus vorliegt. Es ist nämlich ein wirklich gutes Ergebnis, vor allem für die Frauen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden nämlich damit sicherstellen, dass nicht wie in der Vergangenheit der Staat vorgibt, wie lange eine Babypause dauern soll, sondern dass die Familien frei wählen und sich selbst entscheiden können. Das Kinderbetreuungsgeld wird eben in Zukunft drei Varianten ermöglichen, und je kürzer man Kindergeld bezieht, umso höher wird auch der Geldbetrag sein.

Die beiden Varianten, die neuen, die wir schaffen, haben auch den Vorteil, dass sie im Einklang mit dem Arbeitsrecht sind. Das heißt, dass nicht, wie in der Vergangenheit, nur jede zweite Frau wieder einen Job nach der Babypause vorgefunden hat, sondern dass es mit den beiden anderen Varianten arbeitsrechtlich einen Kündigungsschutz gibt und die Frauen das Recht haben, wieder auf ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, und nicht, wie beim Kindergeld alt, nur jede zweite Frau den Wiedereinstieg geschafft hat. Und die, die es geschafft haben – das zeigt die Evaluierung –, sind in der Regel unter schlechteren Bedingungen wieder in den Beruf zurückgekehrt. Sie haben weni­ger Karrierechancen gehabt, sie haben ein geringeres Einkommen gehabt, und sie ha­ben schlechtere Arbeitszeitbedingungen gehabt, als bevor sie in die Babypause gegan­gen sind.

Das muss der Vergangenheit angehören, und mit der Flexibilisierung wird das auch so sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir als Frauenministerin ist wichtig, dass das Erziehen von Kindern als gemeinsame Aufgabe gesehen wird, dass das nicht nur eine Aufgabe der Mütter ist, und ich meine, dass das Großwerden eines Kindes etwas ganz Einzigartiges ist, das auch Männer miterleben sollten. Daher freue ich mich, dass wir mit diesem höheren Kindergeldbe­zug auch den Vätern ein ehrliches Angebot legen können, sich der Betreuung ihrer Kinder zu widmen, und ich lade alle Väter dazu ein. Es ist eine wunderbare Erfahrung, an den ersten Lebensmonaten des Kindes teilhaben zu können, die Entwicklung des Kindes zu sehen, und mit dem höheren Kindergeld bieten wir eine erste Chance dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte abschließend kein Hehl daraus machen, dass ein Wermutstropfen bleibt, dass wir keine Arbeitszeitreduktion statt der Zuverdienstgrenze umgesetzt haben. (Abg. Steibl: Dann kann man es so lassen! Das ist ein Widerspruch!) Mir wäre es wichtig gewesen, dass die Eltern sich Zeit für die Kinder nehmen, anstatt darauf zu schauen, was sie in der Zeit verdienen; das halte ich nicht für wichtig. Sie sollen sich Zeit für ihre Kinder nehmen, und dafür soll es Kindergeld geben. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das liegt jetzt bei den Gerichten. Ich wollte das den Eltern er­sparen, die Sozialpartner haben diesen Vorschlag auch unterstützt. (Abg. Steibl: Nur weil der ÖGB und die Arbeiterkammer das wollen! Die sollen sich um andere Dinge kümmern!)

Es stimmt, ich habe mich da nicht zu 100 Prozent durchgesetzt, aber ich denke, in einer Demokratie sind Mehrheiten zur Kenntnis zu nehmen. Wie gesagt, das letzte Wort in dieser Frage ist noch nicht gesprochen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie brauchen nur mit der Dame neben Ihnen auf der Regierungsbank sprechen! Kein Problem! Macht euch das einmal aus! Streit auf der Regierungsbank!)

Wir haben aber zur Kenntnis zu nehmen, dass die Politik so etwas wie die Kunst des Machbaren ist und eben Kompromisse eingegangen werden müssen. Wenn etwas für die Familien positiv ist, dann wird es immer meine Zustimmung bekommen, und das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 82

flexible Kindergeld gehört dazu. (Abg. Ing. Westenthaler: Dann flüstern Sie der Frau Kdolsky einmal etwas ins Ohr! Vielleicht versteht sie es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bleiben nicht auf dem halben Weg ste­hen, das ist mir wichtig. Die Frau Bundesministerin hat es gesagt, wir können nur dann das flexible Kindergeld wirklich mit Leben erfüllen, wenn es ausreichend Kindergärten in Österreich gibt. Daher freue ich mich, dass der nächste Schritt schon eingeleitet ist, dass wir in Österreich eine Kindergartenoffensive starten, dass wir ein buntes und brei­tes Angebot an zusätzlichen Betreuungseinrichtungen den österreichischen Familien bieten werden. (Abg. Strache: Mit den überteuerten Kosten wie in Wien, wo die Bürger abgezockt werden!)

Ich bin froh darüber, dass wir heute diesen ersten Schritt setzen und in Bälde den zweiten, es ist ein gutes Angebot für die Frauen in Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.32.58

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank und hier im Hohen Haus! Das Debakel um die Zu­verdienstgrenze der letzten Monate und die vielen Scherereien, die Eltern damit gehabt haben, beweisen doch eines: In Wirklichkeit ist dieses Modell bürokratisch misslun­gen – im Volksmund: ein Gemurkse. Und es wird nicht besser, wenn man an einem Gemurkse weitermurkst. Tut mir leid, das ist das, was Sie gerade machen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn da groß beschworen wird, das sind eh keine kleinen Reformen, sondern große Würfe, dann frage ich mich, wie bei Ihnen erst eine kleine Reform aussehen mag.

Frau Ministerin Bures, die Sie sich jetzt irgendwie so als zweite Familienministerin die­ser Regierung positioniert haben: Das ist ja gut, wenn Sie sich so engagieren, aber im falschen Job, denn eigentlich erwarte ich mir von der Frauenministerin, dass sie sich für die Frauen engagiert und sich für die einsetzt. Wenn Sie sagen, Sie haben sich nicht zu 100 Prozent durchgesetzt, wenn ich mir auch die Rede der Abgeordneten Hei­nisch-Hosek vor Ihnen angehört habe, dann würde ich sagen, zwischen dem, was sie hier vertreten hat, von dem ich vieles sofort unterstützen würde – ja, wir wollen ein ein­kommensabhängiges Karenzgeld –, zwischen „nicht zu 100 Prozent durchgesetzt“ und „gar nicht durchgesetzt“, dazwischen gäbe es schon noch eine Bandbreite. Wenn bei harten, zähen Verhandlungen nicht mehr herauskommt als das, was hier jetzt vorliegt, dann kann ich nur sagen: Entweder war es Ihnen nicht wichtig genug, oder Sie beherr­schen den Job nicht. Es tut mir ehrlich leid.

Ich hätte mir im Interesse von Frauen erwartet, und ich weiß, dass es viele Frauen gibt, die sich das erwartet hätten: Wenn die SPÖ in die Regierung geht, wenn es eine Frau­enministerin gibt, dann wird die Politik anders aussehen als unter Schwarz-Blau-Oran­ge, aber sie tut es nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Abgeordnete Kuntzl konnte wunderbar aufzählen, was alles fehlt. Die Liste von dem, was man durchgesetzt hat, ist relativ kurz. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, ist nicht wahr!) Was ist flexibel daran, wenn ich mich noch immer entscheiden muss zwischen einer Situation, wo ich dem Job nicht voll nachgehen kann, und diesen diversen Model­len der Auszeit mit einem reduzierten Einkommen, wenn es sich noch immer viele Fa­milien nicht leisten werden können, dass der Vater zuhause bleibt, und beide nicht tat­sächlich gleichberechtigt sind? Ihre sogenannte Flexibilität ist ja nach wie vor so starr,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 83

dass man sich beim Erstantrag auf das Kinderbetreuungsgeld für die Dauer entschei­den muss, welches Modell von den dreien man nimmt – und wehe es ändert sich zwi­schendurch irgendetwas an den Lebensbedingungen, wehe ich entscheide mich für die lange Variante, weil ich glaube, es wird keinen Job geben, und dann taucht einer auf. Ich kann ja dann nicht einmal mehr umsteigen. Also ein bisschen flexibler hätten Sie bei Ihrer Flexibilisierung wirklich sein können. (Beifall bei den Grünen.)

Ich setze mich jetzt nicht viel mit der ÖVP auseinander. Die hat damals voller Inbrunst das Kindergeld beschlossen, mit einem Frauen- und Familienbild dahinter, das relativ eindeutig ist: Es ist gut, dass sich die Frauen hauptsächlich ein paar Jahre lang um die Kinder kümmern, und wenn sie dann Glück haben und wieder auf den Arbeitsmarkt können, gut für sie, aber nicht Thema der ÖVP-Interessen.

Dass das BZÖ das Gesetz beschlossen hat, das es jetzt kritisiert – okay, ist halt das BZÖ.

Aber dass die SPÖ grundlegende Anliegen nicht einmal im Ansatz durchsetzt, halte ich wirklich für ein Armutszeugnis. Warum ist so schwierig, in einem gesellschaftspoliti­schen Anliegen Farbe zu bekennen und zu sagen, wir beharren darauf, dass es ein einkommensabhängiges Karenzgeld gibt, damit tatsächlich partnerschaftliche Auftei­lung von Erwerbsarbeit und Familienarbeit möglich ist, damit Frauen und Männer glei­chermaßen Familie erleben können und gleichermaßen Einkommens- und Karriere­möglichkeiten haben?

Frau Ministerin, es reicht nicht, ein bisschen Verbesserungen abzufeiern. Das würde für eine Familienministerin reichen. Wenn Sie sagen, Sie sind froh, wenn etwas für die Familien besser wird, dann ist das gut, aber ich erwarte mir von Ihnen als Frauenminis­terin, dass Sie klare Erfolge für die Frauen zu verbuchen haben, und wäre zum Bei­spiel dafür, dass wir über eine Steuerentlastung für Frauen diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. Redezeit: ebenfalls 4 Minuten. – Bitte.

 


12.37.29

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Abgeordnete der Opposition! Schön, dass Ihre Emotionen beim Thema Kinder so hoch gehen. Kinder brauchen Liebe, Respekt und zuverlässige finanzielle Absicherung – und das schaffen Sie mit Ihren Vorschlägen sicher nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir schon bei den Fakten sind: Ich möchte eine unwahre Behauptung der Kolle­gin Heinisch-Hosek ausdrücklich im Namen von Maria Rauch-Kallat zurückweisen: Die Tochter der Frau Abgeordneten Rauch-Kallat hat kein Kindermädchen, sondern be­treut ihre beiden Kinder selbst und bezieht Kinderbetreuungsgeld wie 150 000 andere Mütter in Österreich auch. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Abg. Steibl: So ist es! Falsche Behauptungen in den Raum stellen!)

Die Volkspartei hat mit der SPÖ ein Modell ausgearbeitet, das das Geld der Steuerzah­ler sinnvoll einsetzt und den größtmöglichen Nutzen für uns alle bringt, und zwar: Chancen für die Kinder, Chancen für die Mütter, für die Väter und für die Gesell­schaft. – Warum ist das so wichtig? Die Uhr des gesellschaftlichen Wandels tickt. Wir alle leben zum Glück immer länger, aber es werden immer weniger Babys geboren. Das ist das Dilemma.

Es ist nicht die Aufgabe der Politik – da gebe ich vielen von Ihnen recht –, den Men­schen vorzuschreiben, wie sie leben sollen, ob sie Kinder in die Welt setzen sollen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 84

oder nicht. Das ist eine höchst persönliche Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist aber sehr wohl die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass ein Leben mit Kindern leichter wird als bisher. Und dazu gibt es das neue Kinder­betreuungsgeld.

Wie funktioniert das? – Das Zauberwort – Sie haben es ja heute alle schon oft gehört – ist Flexibilität. Sie können so wie bisher eine längere Variante wählen oder Sie kön­nen eine der beiden kürzeren Varianten wählen. Zum Beispiel: 800 € der eine Partner 15 Monate lang, drei Monate lang der andere Partner 800 €. Vorteil: Wer kürzer aus dem Beruf aussteigt, der ist auch rascher und vor allem auch sicherer wieder im Beruf zurück.

Vorteil zwei: 800 €, das könnte auch viele besser verdienende Männer anlocken, sich in der Kinderbetreuung zu engagieren. Warum ist das wichtig? – Immer mehr junge Frauen wollen nur dann ja zum Kind sagen, wenn sich auch der Partner engagiert. Die „richtigen Väter“, aus der Sicht der Gesellschaft die richtigen Väter, das sind nicht mehr nur die Sonntagsväter, sondern das sind die, die sich aktiv in der Kinderbetreuung en­gagieren, und dazu setzen wir heute einen wichtigen Schritt.

Im Erreichen unseres Zieles, Kind und Beruf besser zu vereinbaren, sind wir in letzter Zeit nur im Schneckentempo vorangekommen. Aber jetzt wollen wir, will die ÖVP die­ser Schnecke Flügel verleihen, und zwar mit sehr vielen Maßnahmen: mit einer ge­rechteren Besteuerung der Familien, mit mehr Kinderbetreuungseinrichtungen, mit kin­derfreundlicheren Betrieben – und heute eben mit diesem wichtigen Schritt beim Kin­derbetreuungsgeld.

Wenn viele sagen, die Koalition streitet eh nur: Irgendwie stimmt das, aber es gibt auch den Gegenbeweis dafür, dass wir viel mehr arbeiten. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein eindrucksvoller Beweis dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. Ebenfalls 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.41.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerinnen! Frau Ministerinnen, Sie sind sozusagen die neuen Mitglieder der ANTIFA, der Antifamilienbewegung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich dieses neue Paket hier anschaut, dann fragt man sich wirklich, warum Sie sich Asche aufs Haupt streuen. Ich zitiere Frau Minister Kdolsky, die gesagt hat, das Erfolgsmodell Kinderbetreuungsgeld werde weiter ausgebaut. – Erfolgsmodell Kin­derbetreuungsgeld ja, aber warum wollen Sie es dann zerstören? Warum versuchen Sie, ein Erfolgsmodell jetzt einfach kaputtzumachen? Warum versuchen Sie, die Inten­tion, die hinter diesem Kinderbetreuungsgeld gestanden ist, jetzt einfach zu negieren, und sagen: Jetzt machen wir alles besser, jetzt wird die Dauer kürzer, die Frauen sol­len nach 15 Monaten sofort wieder in den Beruf zurück!? (Abg. Heinisch-Hosek: Wenn sie wollen! Wenn sie wollen!)

Ich weiß, Frau Ministerin, es ist Ihr Ziel gewesen, die Kinderbetreuung für die Null- bis Dreijährigen auszubauen; Sie wollen das Barcelona-Modell haben. Das ist ein Wirt­schaftsmodell, aber, ich habe es Ihnen schon einmal gesagt, Sie sind Familienministe­rin!

Wir wollen das nicht! Die Intention dieses Kinderbetreuungsgeldes war es seinerzeit, eine Wahlfreiheit zu geben. Und die Wahlfreiheit haben Sie jetzt genommen! Die Wahl­freiheit ist genommen mit einer Zuverdienstgrenze, die aufs Strengste exekutiert wird. Das ist genau der Fehler, und daher muss diese Zuverdienstgrenze endlich fallen, um


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 85

eine Wahlfreiheit auch gewähren zu können! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Binder-Maier: Sie haben das beschlossen!)

Das ist in Wirklichkeit das Ausbluten des Mittelstandes. Frauen mit besserer Qualifika­tion haben keine Chance, auch nur in irgendeiner Art und Weise wieder teilweise in den Beruf zurückzukehren, weil dann das Kindergeld sofort weg ist. Und genau das machen Sie! (Abg. Binder-Maier: Sie haben das beschlossen!) Das ist der Angriff auf den Mittelstand, auf die besser verdienenden Frauen; die wollen Sie offensichtlich ganz weghaben aus dem Beruf.

Das ist nicht unser Weg! Wir wollen, dass diese Zuverdienstgrenze fällt, und es sollen alle Frauen die Möglichkeit haben, wenn sie das wollen, in den Beruf zu gehen.

Auf der anderen Seite machen Sie eine Flexibilisierung: Die Frauen können früher in den Beruf zurückgehen – aber was machen sie denn dann nach 15 Monaten mit ihren Kindern? Ich habe keinen ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die Kindergartenoffensive – na schön und gut. Sie wissen aus Studien genau, Frauen hätten gerne Tagesmütter für ihre Kleinstkinder. Die Tagesmütter werden jetzt in der Ausbildung groß gefördert, aber leistbar sind sie wieder nur für eine kleine Gruppe. Sie sollten dafür sorgen, dass sich die Mütter auch Tagesmütter leisten können. Das kann nur ein Ziel sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusammenfassend muss man sagen, die gesamte Familienpolitik dieser Regierung ist als gescheitert zu betrachten, und die ehemalige Familienpartei ÖVP ist jetzt zur Anti­familienpartei geworden. Das ist leider Gottes eine sehr traurige Entwicklung: Auf der einen Seite werden Mütter im Regen stehen gelassen, haben Mütter kein Geld, müs­sen Mütter zurückzahlen (Abg. Binder-Maier: Sie haben das eingeführt!), und auf der anderen Seite haben wir häufig das Problem, dass, wenn Familien sich trennen, wenn einer der zwei Ehepartner bezahlen muss, dieser unter die Armutsgrenze schlittert, die­ser unter das Existenzminimum schlittert. Das ist genauso ein Problem.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend die finanzielle Absicherung österreichischer Familien ohne Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um si­cherzustellen, dass

1. auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden keine Unterschreitung des Exis­tenzminimums stattfindet und

2. jener Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unter­schreiten des Existenzminimums erlangt werden kann, vom Staat aufgebracht wird, be­ziehungsweise durch die Einführung eines familienfreundlichen Steuersystems solche Fälle vermieden werden können.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Nur das kann Sinn machen, nur so können wir unsere Familien stärken, und nur so können wir es schaffen, dass wir wieder eigene Kinder bekommen und nicht Unmen-


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gen an Kindern aus dem Ausland importieren müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Stellen Sie bitte sicher, dass unsere österreichischen Familien es sich wieder leisten können, mehr Kinder zu bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Belako­witsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend die finanzielle Absicherung österreichischer Familien ohne Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A(E) betreffend Stärkung der Familien durch steuer­liche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld bemüht sich der Staat Familien den Alltag finanziell zu erleichtern. Leider ist von dieser Absicht in anderen Bereichen nichts zu bemerken.

Gemäß § 291b Exekutionsordnung kann bei der Exekution gegen einen Unterhalts­schuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Rege­lung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage.

Für viele Unterhaltsschuldner bietet das derzeitige System wenig Anreiz ein eigenes bzw. höheres Einkommen zu erzielen. Mancher verzichtet daher völlig auf die Erwirt­schaftung eines Einkommens, gleitet in die Arbeitslosigkeit und/oder Schwarzarbeit ab oder steigt völlig aus der Gesellschaft aus. Dadurch werden auch die Familien, die auf die Unterhaltsleistungen angewiesen sind, massiv geschädigt.

Vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene sind betroffen, weil der Un­terhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren muss. Geschiedene sind oft­mals nicht in der Lage, in einer neuen Partnerschaft eine Existenz aufzubauen. Umso schwieriger wird dies, wenn der Geschiedene eine Familie gründen will.

Das Existenzminimum darf auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unterschritten werden. Jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuld­ner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, hat der Staat für den Anspruchsberechtigten aufzubringen.

Kinder sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Tatsache recht­fertigt die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unterhaltsleistungen in den oben defi­nierten Fällen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um si­cherzustellen, dass


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1. auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden keine Unterschreitung des Exis­tenzminimums stattfindet und

2. jener Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unter­schreiten des Existenzminimums erlangt werden kann, vom Staat aufgebracht wird, bzw. durch die Einführung eines familienfreundlichen Steuersystems solche Fälle ver­mieden werden können.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.46.09

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministe­rinnen! Zu meiner Vorrednerin, der Frau Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, viel­leicht nur eine Bemerkung: Es wäre schön, wenn Sie im Ton und in der Bezeichnung in Richtung Mitglieder der Bundesregierung eine Art und Weise wählen würden, die es uns ermöglicht, Sie ernst zu nehmen. Leider war das bei Ihrer Rede nicht der Fall. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr verehrte Damen und Herren, das erste Jahr der neuen Regierung bringt eine wei­tere Verbesserung, dieses Mal für die Familien in unserem Land, und diese tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft. Wenn Frau Ministerin Bures gesagt hat, es ist das, was heute vorliegt, ein gutes Angebot für die Frauen in Österreich, so ist das richtig, wenn das die Frauenministerin sagt. Ich als Mann sage dazu, es ist auch ein gutes Angebot für die Männer in diesem Bereich (demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Aubauer), denn ich denke, es wird gelingen, einige Männer davon zu überzeugen, dass es besser ist, sich auch an der Kinderbetreuung stärker zu beteiligen.

Mit den neuen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld wird es Müttern und Vä­tern, ich habe es gesagt, erleichtert, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. – Ein kleiner Dank an die ÖVP bei dieser Gelegenheit: Sie haben sich unseren Vorstel­lungen angenähert, irgendwie ist man zusammengekommen. Ich denke, das ist ein gu­tes Zeichen für die Zukunft und für die weiteren Schritte, die noch notwendig sind. Je­denfalls ist das jetzt der Schritt in eine richtige Richtung, aber – es ist schon gesagt worden – wir sind noch lange nicht am Ziel.

Sehr verehrte Damen und Herren, wichtig ist auch noch der Hinweis, dass wir bei die­sem Kinderbetreuungsgeld insgesamt von einer Größenordnung im Ausmaß von 920 Millionen € sprechen. An dieser Stelle ist auch der Hinweis gestattet, dass es na­türlich schön wäre, hätten wir mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, aber der Familien­lastenausgleichsfonds, der von der vorhergehenden Regierung leer, völlig leer überge­ben wurde, lässt weitere Möglichkeiten derzeit nicht zu.

Gerade Alleinerzieherinnen brauchen flexible Wahlmöglichkeiten, und ich glaube, die Punkte Kinderbetreuungsangebote und familiengerechte Arbeitszeiten sollten dabei eine Rolle spielen.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Begriffe Armut und Armutsgefährdung sind in der Diskussion mehrmals genannt worden. Diese stieg in den letzten sieben Jahren im Besonderen, also in der Zeit der letzten Regierungen. Wir haben heute, wenn man der Caritas glaubt, eine Million Menschen in Österreich, die armutsgefährdet sind. Ich den­ke, dass in diesem Zusammenhang auch Frau Abgeordnete Aubauer meine Zeugin ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können, Frau Abgeordnete, vor einigen Mo­naten haben Sie mir einen Brief übermittelt von einer Ottakringerin, einer Alleinerziehe-


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rin mit zwei Kindern, einem kleinen Baby und einem jungen Mann, der schon in die Lehre geht. Diese Frau hat sich an Sie gewandt und Sie gebeten zu helfen. Sie haben mir das weitergeleitet mit der Bitte: Du bist ein Ottakringer Abgeordneter, kümmere dich darum!

Ich darf Ihnen heute berichten, ich habe ein langes Gespräch mit ihr geführt, und ich glaube, ich konnte ihr helfen mit einer Auskunftserteilung und mit Tipps, wie man die eine oder andere Beantragung vielleicht besser machen kann, damit sie nicht nur mit dem Kinderbetreuungsgeld und der Lehrlingsentschädigung ihres großen Sohnes aus­kommen muss, sondern ein bisschen mehr hat.

Ich möchte mich bedanken dafür, dass Sie das an mich weitergeleitet haben. Sozialde­mokratische Abgeordnete bringen manchmal auch etwas zusammen – und gemeinsam bringen wir vielleicht noch mehr zusammen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich setze mich gerne als sozialdemokratischer Abge­ordneter für die Menschen in unserer Gesellschaft ein (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), und ich meine, dass wir in diesem Zusammenhang und mit dieser Beschlussfassung – und damit bin ich bei meinem Schlusssatz – das starre, konservative Kinderbetreuungsgeldsystem-alt, das Haupt und Haubner verbindet, heu­te zu einem modernen, flexiblen Kinderbetreuungsgeldsystem-neu von Kdolsky und Bures verändern. Und deshalb denke ich, dass das ein guter Tag für Österreichs Fami­lien ist. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.50.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Ministerinnen! Herr Kollege Riepl, ein guter Tag für Österreich war der Tag, als das Kinderbetreuungsgeld in Österreich eingeführt wurde – und maßgeblich dafür ver­antwortlich war das BZÖ. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Steibl: Das hätten Sie gerne!)

Wir haben zwei Jahre lang gebraucht, und zwar von 2000 bis 2002, um den Koalitions­partner ÖVP davon zu überzeugen (Zwischenrufe bei der ÖVP), dass das Kinder­betreuungsgeld eingeführt werden soll. Es war davor in Kärnten schon in Kraft – aber ohne Zuverdienstgrenze! Unsere Intention war es eigentlich immer – was Sie alle heu­te kritisieren –, die Zuverdienstgrenze zu streichen. Auf die Beibehaltung derselben hat jedoch die ÖVP seinerzeit gepocht, und so haben wir sie heute noch. Auch mir ist das zu starr.

Das Problem der Zuverdienstgrenze war eigentlich der einzige Kritikpunkt in dem Gan­zen, weil sie gewissermaßen die Wahlfreiheit einschränkt und Leute behindert, das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Leute, die nebenbei beschäftigt sind, haben Angst gehabt, über die Zuverdienstgrenze hinauszukommen, und haben den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gar nicht erst gestellt. Andere sind über die Zuver­dienstgrenze hinausgekommen und sind jetzt mit einer Rückforderung konfrontiert, die davor beim Zuschlag zum Karenzgeld nie passiert ist. Bei uns hängt man das sozusa­gen auf einem anderen Haken auf. So soll es aber nicht sein.

Wir sind für eine Verbesserung beim Kinderbetreuungsgeld, keine Frage, aber das, was Sie jetzt machen, sehr geehrte Damen und Herren, und was Sie so hochjubeln, wo man jetzt die Bezugsdauer von 36 Monaten auf 24 oder auf 18 Monate reduzieren kann, hat auch mit einer Reduzierung des Kinderbetreuungsgeldes etwas zu tun, denn es ist einfach weniger.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 89

Machen Sie das in derselben Höhe, dann würde ich sagen: Okay, wieso nicht? Die eine geht eben kürzer in Karenz und bekommt dasselbe Geld in einer kürzeren Zeit. – Es wäre dann alles in Ordnung.

Das Kinderbetreuungsgeld wurde von der SPÖ und von den Grünen als Murks be­zeichnet. Meine Damen und Herren, wollen Sie zurück zum Karenzgeld, das eine reine Versicherungsleistung war? Das wollen Sie nicht. Na also, wo ist dann der Murks? Es ist eine Familienleistung (Beifall beim BZÖ), und eine Familienleistung beinhaltet, dass heute auch Studentinnen, selbständig Erwerbstätige und Bäuerinnen in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes kommen. Das war früher nicht möglich. Und das ist der große Unterschied!

Die Wahlfreiheit soll gewährt werden, die Zuverdienstgrenze sollte abgeschafft werden, denn der Bürokratismus, der dadurch entsteht, ist überbordend. Das wollen wir vom BZÖ nicht.

Zur Einführung von Arbeitszeitgrenzen, Frau Bundesministerin Bures, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie maximal auf jene Personen anwenden, die unselbständig be­schäftigt sind, aber auf andere, wie selbständig Tätige, nicht. Dadurch würden Sie wie­derum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen. Das wollen wir in dieser Form keines­falls!

Was den Umstand betrifft, dass man Männer verstärkt in die Kinderbetreuung mit ein­bezieht, so ist zu sagen: Um dies zu ermöglichen, muss man unbedingt die Zuver­dienstgrenze aufheben, denn sonst wird das in Zukunft nicht möglich sein.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 2 lautet:

„2. § 2 Abs. 1 Z 3 entfällt; die bisherigen Z 4 und 5 erhalten die Bezeichnungen ‚3.‘ und ‚4.‘.“

2. Ziffer 3 lautet:

„3. § 2 Abs. 5 entfällt.“

3. Nach Ziffer 8 wird folgende Ziffer 8a eingefügt:

„8a. In § 5 Abs. 6 entfällt der Klammerausdruck.“

4. In Ziffer 31 in § 49 werden nach Absatz 13 folgende Absätze 13a und 13b eingefügt:

„(13a) § 2 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 treten mit 1. Jänner 2008 außer Kraft.

(13b) § 2 Abs. 1 Z 3 und Z 4 (neu) sowie § 5 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgeset­zes BGBl. I Nr.XXXX/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“

*****


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Sehr geehrte Damen und Herren, normalerweise müssten Sie diesem Abänderungsan­trag ...

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz, Herr Kollege! Wir sind im zeitlichen Verzug.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz: Die Abschaffung beziehungsweise Aufhebung der Zuverdienstgrenze wäre ein weiterer Meilenstein beim Kinderbetreuungsgeld. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

12.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz geändert werden (250 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 2 lautet:

„2. § 2 Abs. 1 Z 3 entfällt; die bisherigen Z 4 und 5 erhalten die Bezeichnungen „3.“ und „4.“.

2. Ziffer 3 lautet:

„3. § 2 Abs. 5 entfällt.“

3. Nach Ziffer 8 wird folgende Ziffer 8a eingefügt:

„8a. In § 5 Abs. 6 entfällt der Klammerausdruck.“

4. In Ziffer 31 in § 49 werden nach Absatz 13 folgende Absätze 13a und 13b eingefügt:

„(13a) § 2 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 in treten mit 1. Jänner 2008 außer Kraft.

(13b) § 2 Abs. 1 Z 3 und Z4 (neu) sowie § 5 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgeset­zes BGBl. I Nr. XXXX/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“ 

Begründung:

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes hat gezeigt, dass grundsätzlich eine gro­ße Zufriedenheit der Eltern mit der Familienleistung besteht. Durch die gegenüber der alten Karenzgeldregelung deutliche Anhebung der Zuverdienstgrenze kam es zur Er­höhung der Wahlfreiheit und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig wurde diese Wahlfreiheit durch die Höhe der Zuverdienstgrenze zum Teil wieder beschränkt. Weiters schafft die Berechnungsmethode bei manchen Eltern Bar-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 91

rieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die wäh­rend des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Be­züge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zu­verdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teil­zeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zu­verdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Verein­barkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft wer­den.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungs­geld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuuungsgeld gestellt wurde, in Hin­kunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburtensta­tistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die AlleinerzieherInnen (laut KBG- Statistik etwa 10%) 6 Monate die Leistung, alle anderen BezieherInnen 12 Monate. Weiters sind die KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw. 6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.

Dies bedeutet Kosten pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio für das erste Bezugsjahr, EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio. für das dritte Bezugsjahr. Nach Hin­zurechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio. für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.

Der geschätzte Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle beträgt EUR 40.000.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die letzte Runde hiezu setze ich mit je 1 Minute pro Redner fest. – Herr Kollege Öllinger, Sie kommen als Erster zu Wort.

 


12.55.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich in der Debatte um das Kinderbetreuungsgeld noch an jene Äußerung des Landeshauptmannes Jörg Haider erinnern, die da gelautet hat: Wir führen das Kinder­betreuungsgeld ein, weil wir so die Frauen vom Arbeitsmarkt auskaufen können! Dann gibt es den Arbeitsmarkt nur mehr für die Männer, und die Frauen bleiben zu Hause! (Abg. Scheibner: Wo hat er das gesagt?)

Mit diesem Problem und mit dieser Zielsetzung – mit dieser falschen Zielsetzung! – lebt das Kinderbetreuungsgeld seither! Alle Versuche, da etwas zu verändern, das auch für die Frauen lebbar zu machen, kranken an diesem Widerspruch.

Auch der Pfusch mit der Zuverdienstgrenze, den ÖVP und BZÖ/FPÖ damals zu ver­antworten hatten, ist ein Resultat von diesem grundlegenden Problem, das Sie nicht gelöst haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Scheibner: Wir wollen das beseitigen!)


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Familienpolitik sollte lebbar gemacht werden. Dauerhafte Beziehungen sollten ermög­licht werden. Das wäre etwas, worauf wir uns sofort verständigen könnten! Dann darf allerdings der Herr Innenminister nicht Kinder abschieben. (Beifall bei den Grünen.)

12.56



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 93

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. Gleiche Vorgangsweise. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.56.51

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Mit dieser Novellierung werden entscheidende Verbes­se­rungen bezüglich Wahlfreiheit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Familien erreicht.

Die Verdreifachung bei der Zuverdienstgrenze, nämlich beim Zuschuss, ist ein wesent­liches Herzstück dieser Novellierung. Denn: Da hat es bis jetzt bei den Rückforderun­gen die meisten Probleme gegeben.

Auch ein Wort zu den derzeit gültigen Rückzahlungsforderungen:

Erstens sind Gesetze, die wir hier gemeinsam im Hohen Haus beschlossen haben, ein­zuhalten.

Zweitens finde ich es beschämend, wenn Frauenministerin Bures auf ihrer Homepage einen Leitfaden ausgibt, der Betroffene dazu aufruft, den Rückzahlungsbescheid anzu­fechten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Ministerin Bures, Sie haben dieses Gesetz hier im Hause mitbeschlossen. Entfer­nen Sie diese Anleitung auf Ihrer Homepage! (Beifall bei der ÖVP.)

Generell kann man sagen, dass die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eindeutig die Handschrift der ÖVP trägt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) Familienministerin Kdolsky hat hier erfolgreich verhandelt und sich durchgesetzt. Schade, dass diese Verbesserungen von der Opposition nicht gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.58.08

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Hohes Haus! Ich trachte bei so viel Weihrauch, der heute schon seit der Früh verströmt worden ist, den klaren Blick etwas erhellend zu bewirken.

Erstens: Dass Sie vielleicht einen Aspekt der Verfassungswidrigkeit aus dem vorigen Gesetz abgemildert haben, hindert nicht, dass es weiterhin verfassungswidrig ist. Da­her ist es sehr richtig, wenn alle aufgefordert werden, dieses Gesetz tunlichst zum Ver­fassungsgerichtshof zur Überprüfung zu bringen. Alle Bescheide sind anzufechten!

Zweitens: Über eines wurde heute nicht gesprochen, nämlich über Kinderrechte. Kin­der haben das Recht auf beide Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Und da kommt ein Ele­ment ins Spiel, über das noch nicht geredet worden ist, aber darüber muss unbedingt noch geredet werden: dass Besuchsrechtsstreitigkeiten im Schnitt drei Jahre dauern. Das ist inakzeptabel! Wir werden diesbezüglich parlamentarisch aktiv werden. (Präsi­dent Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Es muss eine unbedingte Erledi­gungsfrist für Besuchsrechtsstreitigkeiten bei Gericht im Ausmaß von sechs Monaten eingeführt werden. Das ist der erste Schritt – für das, was Sie hier alle an Weihrauch verstreuen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadl­bauer. – Bitte.

 


12.59.00

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Mein Vorredner hat jetzt gerade das falsche Thema erwischt – das klang ja wie eine Drohung! – Es geht nämlich jetzt hier um das Kindergeld, um die Flexibilisierung des Kindergeldes, und das ist ein Riesenerfolg für die SPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Gril­litsch: Das ist geradezu peinlich, was Sie da sagen!)

Ich habe im Jahr 2000 begonnen, auf Bundesebene politisch aktiv zu werden. Schon damals haben wir vor den Fallen gewarnt. Heute können wir diese Fallen wieder weg­räumen, und wir beschließen nun ein gutes Gesetz. Ich freue mich sehr darüber und stehe auch nicht an, zu sagen: Es ist auch ein Erfolg der ÖVP – also auch von Ihnen (demonstrativer Beifall bei der ÖVP – Abg. Grillitsch: Ah so, großartig! – weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP) –, weil sie über ihren Schatten gesprungen ist, denn immerhin hat Schüssel, als er noch Bundeskanzler war, bei den Verhandlungen gesagt: Wir brauchen das Kindergeld nicht zu ändern, denn wir wollen, dass die Frauen zu Hause sind!

Wir wollen das nicht! Frauen sollen wählen können. Jetzt können sie das tun. Ich freue mich auf eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Scheib­ner zu Wort. – Bitte.

 


12.59.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass jetzt für alle das Kindergeld ein Erfolg ist. Damals, als wir, das BZÖ, diesen Vor­schlag erstmals gemacht haben, waren noch ÖVP, vor allem aber SPÖ und die Grü­nen sehr dagegen. Danke schön für das späte Lob! (Beifall beim BZÖ.)

Es ist wichtig und notwendig, den Familien eine Existenzgrundlage zu sichern, auch in Zukunft, denn junge Familien, Kinder sind unsere Zukunft, die Zukunft jeder Genera­tion. Wir waren immer gegen die Zuverdienstgrenze, haben uns aber damals mit einem Anteil von 10 Prozent nicht zu 100 Prozent in der Regierung durchsetzen können. Zu­mindest ist die Zuverdienstgrenze angehoben worden.

Die SPÖ hat jetzt mehr als drei Mal so viele Abgeordnete, als wir damals gehabt ha­ben, aber nur halb so viel Erfolg, denn die Zuverdienstgrenze wird nämlich nicht abge­schafft, auch nicht erhöht, sondern de facto um 500 € reduziert, weil die Bandbreiten abgeschafft werden.

Meine Damen und Herren, das ist kein Erfolgserlebnis! Diese Zuverdienstgrenze ist ungerecht, sie gehört abgeschafft.

Meine Damen und Herren von der SPÖ: Nicht so viel streiten, schon gar nicht so viel selbst beweihräuchern, wie wir das heute wieder erlebt haben, sondern so viel arbei­ten, wie wir das damals in der Regierung gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)

13.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Meine Damen und Herren! Wir setzen jetzt mit freiwilligen Redezeitbeschränkungen in der Debatte fort.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. Er wünscht eine Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


13.01.37

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Re­gierungsbank! Die Familie ist mehr als eine private Angelegenheit, wenngleich wir uns


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alle dazu bekennen, dass sich der Staat nicht in die Angelegenheiten der Familie ein­mischen soll. Trotzdem ist es so, dass der Staat ohne Familie nicht finanzierbar ist, nicht überleben kann. Warum? – Wir haben ein Pensionssystem nach dem Umlagever­fahren. Das heißt, wir brauchen Kinder, um dieses Pensionssystem finanzieren zu kön­nen.

Sie alle wissen, dass im Bereich der Pflege und Betreuung die Familien unsagbare Leistungen erbringen und dass dieses Pflegesystem in Österreich ohne Familien kaum am Leben zu erhalten wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Folglich ist die Familie eine Wirtschaftsgemeinschaft. Deswegen machen wir den Vor­schlag, das Familiensplitting in Österreich umzusetzen.

Aber die Familie ist auch eine soziale Gemeinschaft, und ohne diese soziale Gemein­schaft wäre der Sozialstaat nicht finanzierbar.

Frau Bundesministerin, Sie haben vorhin gemeint, dass im Rahmen der vorliegenden Regelung Alleinerzieher/Alleinerzieherinnen gleich behandelt werden, so wie jeder an­dere Elternteil auch, weil ja jeder Elternteil maximal 30 Monate Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen kann.

Nun gibt es aber – und das ist ja wohl eine Tatsache – in den meisten Fällen, wo ein Alleinerzieher alleine erzieht, deswegen heißt er ja Alleinerzieher, keinen zweiten Part­ner, der bereit wäre, Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu leisten. Daher sind diese Al­leinerzieher nicht gerecht behandelt, denn Alleinerzieher können maximal 30 Monate beim Kind verbringen. Wenn es ein Paar gibt, das sich diese Aufgabe teilt, kann man 36 Monate dieser Zeit mit dem Kind verbringen. – Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ungerecht!

Meine Damen und Herren, wir müssen die Eltern von dem Zwang befreien, dass beide arbeiten gehen müssen. (Abg. Steibl: Es gibt keinen Zwang!) Man soll selbst entschei­den, wie man das in der Familie regelt, und dazu braucht es eben gleichen Lohn für gleiche Arbeit. In den meisten Fällen ist es so, dass der Mann mehr verdient als die Frau und dass dann deswegen eben die Frau zu Hause bleibt.

Meine Damen und Herren, im Pensionsrecht müssen wir auch ansetzen! Wer heute ein Kind bekommt und sich um die Kindererziehung kümmert, der verliert im Schnitt etwa 70 € an Pension. Daher ist es notwendig, dass wir diesen Wert, den Kinder auch für unser Pensionssystem haben – 200 000 € wird ein Beitragszahler in seinem Leben für das Pensionssystem einbezahlt haben – ... (Abg. Steibl: Wir haben es aber geschafft, 1.350 € ...!)

Regen Sie sich nicht so fürchterlich auf! Ich bin ja da auf Ihrer Seite, Ich versuche ja nur, Ihren Weg zu unterstützen. (Abg. Steibl: Wunderbar!) Warum machen Sie das Fa­miliensplitting nicht? Machen Sie es doch! (Abg. Steibl: Wir haben es eh im Pro­gramm!) Machen Sie es doch! Sie sind ein Ankündigungsriese und ein Umsetzungs­zwerg, Frau Kollegin.

Was können wir tun im Pensionsrecht? – Wir müssen den Wert der Kindererziehungs­zeiten verdoppeln.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensions­recht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistungen umzusetzen sowie


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 95

einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemes­sener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jene Pensionis­ten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu geringen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine ange­messene finanzielle Anerkennung ihrer Leistungen zuzuerkennen.

*****

Nächster Punkt: Familienleistungen. – Die Familienleistungen verlieren Jahr für Jahr an Wert, ohne dass sie entsprechend angepasst werden. Wenn Sie heute Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, dann werden Sie pro Jahr mit Familienbeihilfe und Kin­derbetreuungsgeld aufgrund der inflationsbedingten Verluste 794 € verlieren. Daher ist es notwendig, eine Valorisierung vorzunehmen.

Ich bringe aus diesem Grund folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Ing. Hofer, Strache und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ganz zum Schluss etwas, was ganz wichtig ist: Es geht nicht nur ums Geld, sondern es geht auch darum, wie man mit Kindern und wie man mit der Familie umgeht! Daher ist es besonders verabscheuenswürdig, wenn man in Wien hergeht und mit einer vierten Klasse Hauptschule eine Exkursion in die Abtrei­bungsklinik unternimmt, damit die Kinder lernen, wie wichtig das Verhüten ist. Also, das ist abscheulich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das ist eine ganz, ganz miese Politik: dass man Hauptschüler der vierten Klasse in die Abtreibungsklinik schleppt, damit sie sehen, wie fürchterlich Kinder sind und dass man unbedingt verhüten muss.

Wissen Sie, was? – Gehen Sie doch einmal mit den Hauptschülern woandershin, zum Beispiel zum Rehabilitationszentrum Weißer Hof, wo sich Menschen, die ein Bein ver­loren haben, die völlig verbrannt sind, die schwer verletzt sind, bemühen, ein men­schenwürdiges Leben wieder zu erreichen, mit täglicher harter Arbeit.

Das Leben ist schützenswert. Schützenswert! Man soll die Schüler nicht in die Abtrei­bungsklinik schleppen, wo sie dann sehen: Na ja, man muss die Kinder irgendwie so schnell wie möglich loswerden!

Machen Sie mit den Schülern eine Exkursion in die Geburtsklinik, wo Tausende Mütter Jahr für Jahr ihr Kind bekommen und mit dem Kind glücklich sind! Das wäre der rich­tige Weg – und nicht der Weg in die Abtreibungsklinik! (Beifall bei der FPÖ.)

13.07



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 96

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachten Entschließungsanträge – erstens betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und zweitens betreffend Inflationsanpassung der österrei­chischen Familienleistungen – sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A (E) betreffend Stärkung der Familien durch steu­erliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungs­schecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht in direktem Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbst­loses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die un­ersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit er­bringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.

Vor allem durch das Pensionssystem werden österreichische Familien grob benachtei­ligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensi­onssystem, nach dem so genannten "Umlageverfahren", werden die eingezahlten Bei­träge nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet, nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Schon heute wandern im Pensi­onssystem jährlich etwa 7 Mrd. Euro von Mehrkindfamilien zu Kinderlosen und Einkind­familien. Die Vernachlässigung dieses systemnotwendigen "generativen" Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert werden.

Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wie kinderlose Versicherte und er­halten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mutter einen Pensionsver­lust von etwa 10 Prozent oder rund 70 Euro pro Monat.

Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese Benachteiligung der Eltern, die ihre Erwerbs­biographie zugunsten der Kindererziehung unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch verschärft.

Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensi­onsrecht zu verdoppeln. Dies würde für Mütter zu einer Pensionserhöhung von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt ausgleichen. Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unseres Pensionssystems in voller Höhe zu be-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 97

rücksichtigen. Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem sowohl bei den Beiträ­gen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe ent­sprechend anerkannt werden. Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.

Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig regelmäßig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf ver­steckte Leistungskürzungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kinderziehungszeiten im Pensions­recht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistungen umzusetzen sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemes­sener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensio­nisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu gerin­gen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Hofer, Strache und weiterer Abgeordneter betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A (E) betreffend Stärkung der Familien durch steu­erliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungs­schecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Da 2002 das Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, sei hier nur der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2007 behandelt.

Zur eingetretenen inflationsbedingten Preissteigerung seit 2002:

       Jahr          Inflation            ∑ Inflation             Preisentwicklung

       2001                 -                            -                            100,00   Index 2001 = 100

       2002             1,8%                   1,8%                       101,80

       2003             1,3%                   3,1%                       103,12

       2004             2,1%                   5,2%                       105,29

       2005             2,3%                   7,5%                       107,71

       2006             1,5%                   9,0%                       109,33

       2007             1,9%                 10,9%                       111,41   (Prognose WKO, 9/07)

       2008             2,0%                 12,9%                       113,63   (Prognose WKO, 9/07)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 98

Die Wertverluste im Einzelnen:

Kinderbetreuungsgeld:     2002: 14,53 Euro pro Tag – bisher nicht erhöht               0,00 %

Preissteigerung:                 2002 bis Ende 2007:                                                            11,41 %

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002:                                                     605,12 € pro Jahr

Kinderbetreuungsgeld: 2002: 50,90 Euro pro Monat – bisher nicht erhöht                 0,00 %

Preissteigerung:                 2002 bis Ende 2007:                                                            11,41 %

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2002:                                                       69,69 € pro Jahr

Familienbeihilfe:                2003: 105,40 Euro pro Monat bisher nicht erhöht             0,00 %

Preissteigerung:                2003 bis Ende 2007:                                                               9,43 %

Wertverlust in Euro am 1.1.2008 gegenüber 2003:                                                     119,27 € pro Jahr

Gesamtwertverlust der Familienleistungen für Anspruchsberechtigte für das Kinderbe­treuungsgeld seit 2002 bis Ende 2007:

                                                                                                                                      794,08 Euro pro Jahr

Der Verlust, der durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die eine nun durchzuführende Anpassung nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend er­fordert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche vorsieht, dass das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag in einem Ausmaß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhr­mann. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung – Bitte.

 


13.07.44

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Es gibt auch Schülerinnen und Schüler, die Exkursionen ins Parlament machen, und meine Kollegin Ridi Steibl hat mich gebeten, ganz herzlich die Maturaklasse aus Voitsberg zu begrüßen. Ihnen allen alles Gute für die bevorstehende Maturaarbeit! Ich hoffe, dass Sie trotz dieser Diskus­sionen hier einen guten Eindruck vom Hohen Haus gewinnen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, das Wichtigste in der Familienpolitik ist, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Es ist richtig, dass wir sehr viel darüber disku­tiert und darüber nachgedacht haben, welche Möglichkeiten es gibt, das Kinderbetreu­ungsgeld zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Wenn mein Kollege Fichtenbauer vorhin gesagt hat: Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile!, dann möchte ich sagen: Genau deshalb haben wir uns auch dieser Maß­nahme gestellt und darüber diskutiert, wie wir gerade jungen Familien eine Möglichkeit bieten können, da flexibler vorzugehen!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 99

Ich glaube, die drei Wahlmöglichkeiten, die es jetzt gibt, nämlich selbst zu entscheiden in den Fragen: Wie lange möchte ich Kinderbetreuungsgeld beziehen, wie hoch soll es sein, oder möchte ich mein Kind von vornherein selbst betreuen?, das ist etwas, was für Familien das wichtigste Gut überhaupt ist.

Es geht – wie vorhin schon angesprochen wurde – vielfach nicht darum, finanzielle Komponenten in den Vordergrund zu stellen, sondern vor allem darum, Kindern Zeit zu schenken, und diese sollten sie sowohl von der Mutter als auch vom Vater bekommen.

Ich glaube, dass, auch wenn Frau Minister Bures auf der einen Seite gesagt hat, sie konnte sich nicht durchsetzen, und Kollegin Stadlbauer auf der anderen Seite gesagt hat, diese Novellierung sei ein Riesenerfolg, man sich darauf einigen kann, zu sagen, dass das gerade für die Familien ein Riesenfortschritt ist.

Vor allem bedanke ich mich an dieser Stelle bei Frau Ministerin Kdolsky, die sich mit aller Kraft und mit viel Engagement dafür eingesetzt hat, diese Regelung möglichst rasch über die Bühne zu bringen. Das ist auch etwas, was junge Menschen sich von der Politik erwarten: konkrete Taten und nicht leere Worte! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das war aber kein großer Applaus!)

13.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.10.08

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Meine Damen, den Applaus können Sie ja dann mir spenden, aber ich fürchte, bei mir wird es auch nichts damit werden. Es ist schon interessant, was wir heute hier miterleben: Der eine wirft dem anderen etwas vor und lobt die eigenen Leute; der andere wirft dem einen etwas vor und lobt die eigenen Leute, und die Dritten schimpfen über alles. (Ruf: Das seid ihr!) Aber das, worauf wir das Hauptinteresse le­gen sollten, geht dabei fast ein wenig verloren.

Natürlich wollen wir Kinder haben, natürlich müssen wir Kinder haben, weil ein Staat nur funktioniert, wenn in ihm Kinder geboren werden! Nur haben wir inzwischen ein Wirtschafts- und ein Sozialsystem aufgebaut, in dem das fast unmöglich wird, wenn der Staat nicht eingreift, in dem es fast unmöglich wird, dass eine Mutter, die natürliche Erziehungseinrichtung, die die Natur für uns geschaffen hat (Abg. Steibl: Aber einen Vater soll es auch geben!), sich Kinder leisten kann.

Ich weiß, dass die Natur alles am intelligentesten macht, weil sie Jahrtausende, Jahr­millionen herumprobiert und dann das Ergebnis präsentiert hat, und das Ergebnis sind nun einmal wir, so wie wir leben: als Mann und Frau, als Frau und Mann, die beide Gott sei Dank von der Natur gesteuert das Bedürfnis haben, dass sie zum Zwecke der Kindererzeugung zusammenkommen, obwohl wir versuchen, das zu verhindern. – Das ist gut so!, wie man in anderen Kreisen zu sagen pflegt, wenn es nicht ums Kinderma­chen geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, daher sind wir aufgefordert – wir, der Gesetzgeber und die von uns damit beauftragte Regierung –, etwas zu entwickeln, das das Kinderbekom­men, das Kindererziehen ermöglicht; und zwar sage ich bewusst: Kinder – nicht als 42-Jährige ein Schoßkind, sondern als 25-Jährige, 30-Jährige, 35‑Jährige zwei, drei oder vier Kinder! – Dorthin müssen wir kommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steibl: Aber das geht schon ein bisschen zu weit! Das ist ja peinlich, Frauen vorzugeben, mit 25 oder 42 Jahren ...! Das ist peinlich!)

Es ist unsere Pflicht diesem Staatsgefüge gegenüber – es ist unsere Pflicht! –, dass wir die entsprechenden Einrichtungen, und das sind die Familien, fördern und den Frauen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 100

durch eben dieses Kindererziehungsgeld, durch diese Kinderförderung, durch diese Familienförderung die Möglichkeit geben, sich tatsächlich eine Familie anzuschaffen.

Glauben Sie mir: Es gibt viele Frauen – gehen wir doch einmal von normalen Verhält­nissen aus –, es gibt sehr viele Frauen, die sehr gerne zu Hause bleiben, um mehrere Kinder zu bekommen und um mehrere Kinder gut und ordentlich betreuen zu kön­nen. – Dort sollten wir hin, und das sollte die Basis unserer Diskussionen sein. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.13.33

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Bun­desministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da dies sozusagen mein letzter Redebeitrag hier im Plenum des Nationalrates ist, bevor ich ausscheide, erlau­ben Sie mir zunächst noch eine Bemerkung zu dem Thema, über das wir diskutieren.

Ich denke, eine der wesentlichen Herausforderungen, vor denen wir hier im Hohen Haus stehen und auch ich bisher gestanden bin, ist schon auch, Kompromisse zu fin­den, die man vertreten und die man auch erklären kann.

Ich hatte zum Beispiel im Zuge dieser Debatte bei der Diskussion um den Kampf für Zuverdienstmöglichkeiten gewisse Schwierigkeiten, weil man sich schon fragen muss, wofür das Kindergeld eigentlich geschaffen wurde. Und wenn der Zweck des Kinder­geldes darin besteht, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich El­tern, Männer und Frauen, eine Zeit lang um ihre Kinder kümmern können, ist die Fra­ge, worin eigentlich das dringende Anliegen besteht, diesen gleichzeitig noch die Be­rufstätigkeit zu eröffnen. (Abg. Mandak: Wahlfreiheit!) Das ist etwas, was schwer ver­ständlich zu machen ist, es sei denn, man sagt gleich, man will einfach, dass alle mehr Geld bekommen. Das ist ein schönes politisches Motto, ich frage mich nur, ob man da­mit Glaubwürdigkeit gewinnen kann.

Lassen Sie mich noch eine zweite Anmerkung machen: Ich glaube auch, dass es ein Riesenschritt ist, dass jetzt endlich eine gewisse Flexibilisierung des Kindergeldes er­folgt ist, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, was Sie daran gehindert hat, einer vollständigen Flexibilisierung zuzustimmen, können Sie, glaube ich, niemandem erklären. (Abg. Steibl: Steuergelder! Steuergelder!)

Wieso wir jetzt drei Modelle haben müssen, aber keine durchgängige Flexibilität haben können, die es den Eltern wirklich erlaubt zu entscheiden, wie sie es gerne hätten, ist sehr schwer erklärbar. – Es tut mir leid, ich habe es nicht verstanden! Aber ich scheide jetzt aus dem Nationalrat aus; vielleicht erklären Sie es mir dann, wenn ich wieder in den Bürgerstatus zurückversetzt bin.

Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Ich bin sehr glücklich darüber und sehr dankbar dafür gewesen, dass ich die Chance bekommen habe, mich 13 Jahre lang hier mit da­ran zu beteiligen, Politik für die Menschen in diesem Land zu machen, und zwar insbe­sondere für jene, die auf Politik angewiesen sind. Das ist eine der tollsten Herausforde­rungen, die es in diesem Lande gibt! Dafür bin ich dankbar, und ich möchte das auch am Schluss meiner politischen Karriere sagen. – Ich denke, dass es ganz wichtig ist, dass uns das im Bewusstsein bleibt.

Es ist auch ganz wichtig, dass es uns nach Möglichkeit gelingt, dies den Bürgerinnen und Bürgern, unseren Wählerinnen und Wählern, auch verdeutlichen zu können. Eines ist schon ein bisschen merkwürdig, das sei jetzt, am Schluss, angemerkt: Bevor ich Po­litiker geworden bin, war ich Manager in einem großen Unternehmen, und ich habe


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 101

mich entschieden, ein Angebot des damaligen Bundeskanzlers anzunehmen und in die Regierung einzutreten. Damals habe ich bei meinen ersten Auftritten auf der Straße von den Wählerinnen und Wählern sehr rasch vermittelt bekommen, was viele von ihnen von uns halten, nämlich dass wir abgehobene Trottel sind, die irgendwo weit weg von ihrer Realität sind – und das von einem Tag auf den anderen. Ich war sozusagen bis zum Tag X ein durchaus angesehener Bürger, und ab dem Tag Y – ich möchte gar nicht sagen, was. Jetzt kehre ich in die Privatwirtschaft zurück, werde wieder Manager und bekomme wieder eine Reihe von E-Mails, die mich aber jetzt erst als das erschei­nen lassen, was die, die mich am Anfang angesprochen haben, als ich Politiker gewor­den bin, auch schon geglaubt haben.

Ich denke, wir sollten auch dafür werben, dass es möglich sein muss, eine Zeit des Le­bens für den Staat, für die Gemeinschaft, für die Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, ohne dass man, wenn man es tut, deswegen plötzlich verurteilt wird, oder auch ohne dass man dann, wenn man es nicht mehr tut, dafür verurteilt wird. Dafür lohnt es sich, etwas zu tun. – Herzlichen Dank und alles Gute! (Lang anhaltender, von SPÖ, ÖVP und Grünen sowie von den Bundesministerinnen Bures und Dr. Kdolsky stehend dar­gebrachter Beifall sowie Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Parnigoni reicht dem auf seinen Sitzplatz zurückgekehrten Abg. Dr. Einem die Hand.)

13.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich möchte Herrn Abgeordnetem Einem auch namens des Präsidiums des Nationalrates sehr herzlich für seine Arbeit im Hohen Haus, die immer von einer sehr hohen Sachkompetenz getragen war, danken. Für die­se gute Zusammenarbeit, auch mit allen anderen Parteien im Hohen Haus, herzlichen Dank, und Ihnen alles Gute für Ihren nächsten beruflichen Schritt und für die Zukunft. (Allgemeiner Beifall.)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak; es ist ihre zweite Wortmeldung. 2 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.18.36

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Einem, ich darf Ihnen auch im Namen der grünen Fraktion alles, alles Gu­te für Ihre weitere Arbeit wünschen. Wir finden es sehr schade, dass gerade Sie aus dem Parlament ausscheiden, Ihre Arbeit wird uns immer in bester Erinnerung blei­ben. – Danke! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ich möchte noch einen Abänderungsantrag einbringen. Wir haben vorhin schon kriti­siert, dass die Zuverdienstgrenze nicht abgeschafft worden ist, und haben davon ge­sprochen, dass eine Arbeitszeitreduktion, die man wahlweise in Anspruch nehmen kann, eine Möglichkeit wäre, um diese Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie doch deutlich besser gewährleisten zu können, als dies jetzt der Fall ist. Interessanterweise hat es dazu auch einen SPÖ-Antrag gegeben, der im Familienausschuss leider nicht auf der Tagesordnung war und deswegen nicht abgestimmt wurde.

Wir sind ja immer um konstruktive Zusammenarbeit bemüht und wollen Ihnen vor allem von der SPÖ jetzt die Möglichkeit geben, Ihrem eigenen Antrag zuzustimmen.

Ich bringe folgenden Antrag zur vorliegenden Regierungsvorlage ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Familienaus­schusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinder-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 102

betreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (250 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeld­gesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert werden, in der Fassung des Berichtes des Familienausschusses (250 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel I wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. In § 2 wird folgender Abs. 6 angefügt:

,(6): Bezieht der Elternteil ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit und liegen diese über dem Betrag von Abs. 1 Z 3, besteht Anspruch auf Kinderbetreuungs­geld auch dann, wenn insgesamt das Beschäftigungsausmaß von drei Fünfteln der ge­setzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt nicht überschritten wird. In diesem Fall hat der Elternteil das Beschäftigungsausmaß durch Bestätigung aller Arbeitgeber, zu denen er während des Bezugs von Kinderbetreu­ungsgeld in einem Dienstverhältnis steht, zu belegen.‘“

*****

Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

13.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mandak verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Familienaus­schusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz geändert werden (250 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeld­gesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert werden, in der Fassung des Berichtes des Familienausschusses (250 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel I wird folgende Z.3a eingefügt:

„3a. In § 2 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Bezieht der Elternteil ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit und liegen diese über dem Betrag von Abs. 1 Z 3, besteht Anspruch auf Kinderbetreuungs­geld auch dann, wenn insgesamt das Beschäftigungsausmaß von 3/5 der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt nicht überschrit-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 103

ten wird. In diesem Fall hat der Elternteil das Beschäftigungsausmaß durch Bestäti­gung aller Arbeitgeber, zu denen er während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld in einem Dienstverhältnis steht, zu belegen.“

Begründung

Grundsätzlich streben die Grünen einen Systemwechsel hin zu einem einkommensab­hängigen Karenzgeld mit einem Mindestkarenzgeld für alle Eltern an. Dies würde nicht nur eine soziale Absicherung für alle mit sich bringen, sondern darüber hinaus einen starken Anreiz für die Beteiligung von Vätern an der Elternkarenz setzen.

Nachdem dieser Systemwechsel derzeit nicht umsetzbar erscheint, wollen wir mit dem vorliegenden Antrag – der inhaltlich der Ziffer 5 des Antrags 312/A der Abgeordneten Kuntzl, Heinisch-Hosek entspricht – zumindest die von der SPÖ und den Sozialpart­nern geforderte Arbeitszeitgrenze als Alternative zur Zuverdienstgrenze ins Kindergeld­gesetz einfügen. Damit wäre für hochqualifizierte Eltern – insbesondere Mütter – ein sinnvoller Wiedereinstieg möglich und die allseits propagierte Wahlfreiheit hinsichtlich Berufstätigkeit und Kinderbetreuung tatsächlich ein Stück weit verwirklicht, was derzeit beim Kindergeld nicht der Fall ist.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.21.04

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe einen Abänderungsantrag ein, der die Vereinfachung der Administration des Kinderbe­treuungsgeldzuschusses einleitet.

Kurz zur derzeitigen Situation: Jede Bezieherin und jeder Bezieher von Kinderbetreu­ungsgeld kann den Zuschuss beantragen und auch beziehen, ohne im Vorhinein einen Einkommensnachweis erbringen zu müssen; die Kontrolle der Zuverdienstgrenze er­folgt erst kalenderjährlich im Nachhinein durch die Krankenkasse.

Wird die Zuverdienstgrenze nicht überschritten, ist ein gültiger Kredit entstanden, und die Finanzämter sind verpflichtet, innerhalb von 15 Jahren diesen Kredit einzutreiben. Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, ist die Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt, und die Krankenkassen müssen sich selbst um die Rückforderung kümmern. – Diese Zuständigkeit von zwei Behörden schafft in der Beratung und in der Verwaltung Schwierigkeiten, und der folgende Antrag soll hier eine Erleichterung einleiten.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anna Höllerer, Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage (229 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungs­geldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ge­ändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (250 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (229 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbe­treuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz geändert werden in der Fassung des Ausschussberichtes (250 d.B.) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 104

In Artikel I Z 31 wird dem § 49 folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) Das Recht, die Abgabe gemäß Abschnitt 4 festzusetzen, verjährt für die Jah­re 2002 und 2003 frühestens Ende 2008.“

*****

Mit diesem Abänderungsantrag wird ein Zeitrahmen für die Entwicklung einer System­änderung geschaffen und damit der Weg zu einer bürgerfreundlichen, verwaltungsöko­nomischen Administration des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld vorbereitet. (Beifall bei der ÖVP.)

13.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Höllerer vorgelegte Abänderungsantrag der Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kolleginnen und Kollegen wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Ich gebe bekannt, dass aufgrund dieser kurzfristig eingebrachten Abänderungsanträge eine Abstimmung in der kurzen verbleibenden Zeit nicht ausreichend vorbereitet wer­den kann und wir daher die Abstimmung verschieben werden.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


13.24.13

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Mi­nisterinnen! Die bisher geführte Diskussion zeigt deutlich auf, dass das BZÖ und die Freiheitlichen wollen, dass die Frauen länger zu Hause bleiben, damit sie den Rest ihres Lebens in Abhängigkeit oder unter Umständen auch in Armut leben. (Zwischenru­fe bei BZÖ und FPÖ.) – Wir wollen das nicht. Übrigens ist mit dem Wegfall der Zuver­dienstgrenze nicht gewährleistet, dass sich auch die Väter um ihre Kinder kümmern können. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... können!)

Erfreulicherweise sehen laut der neuesten IFES-Studie immer mehr Frauen ihre Be­rufstätigkeit als Voraussetzung für ein eigenständiges und unabhängiges Leben. – Sehr geehrte Damen und Herren! Frauen müssen in ihrem Wunsch, berufstätig zu sein, unterstützt werden! Hier sind wir alle gefordert.

Die vorliegende Gesetzesänderung wird mithelfen, die Berufsunterbrechungen kürzer zu halten und somit den Wiedereinstieg zu erleichtern. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten, und auch Eltern, deren Kinder bereits vor dem 1. Jänner geboren wurden, sollen die Möglichkeit einer Kurzleistung erhalten. – Das ist sehr erfreulich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Maßnahmen sind ein erster wichti­ger Schritt in eine Zukunft, in der es Eltern leichter haben könnten, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen, allerdings nur dann, wenn entsprechende Betreuungs­möglichkeiten vor Ort vorhanden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die vom Bund vorgese­henen Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmütter auch für die Gemein­den reichen, damit auch im ländlichen Raum eine tatsächliche Wahlmöglichkeit gege­ben ist.

Abschließend danke ich Ihnen, Frau Ministerin Kdolsky, und insbesondere dir, ge­schätzte Frau Ministerin Doris Bures, für den gemeinsamen Schritt. Ich hoffe auf weite­re! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.26



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 105

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.26.36

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geschätzten Frauen Ministerinnen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe und in der Bezugsdauer, die Einschleifregelung beim Überschreiten der Zuverdienstgrenze: Ich glaube, diese Punkte, die wir heute klargestellt haben, müssen begrüßt werden, sie sind notwendig und richtig, und gerade für junge Eltern sind diese Änderungen eine sehr große Verbesserung. Aber auch, und das hat eine meiner Vorrednerinnen schon angesprochen, der angekündigte Ausbau des Betreuungsangebotes für die unter Dreijährigen ist, vor allem für junge Eltern, ganz wichtig.

Ich glaube, als Überschrift über sämtliche Initiativen, was das Kinderbetreuungsgeld und andere Bereiche betrifft, darf nicht stehen, ob man irgendjemanden in eine Abhän­gigkeit oder in die Unabhängigkeit drängt, sondern darüber muss stehen, dass wir den jungen Menschen wieder Mut zum Kind machen müssen, und nicht Drohgebärden in irgendeine Richtung machen. Ich glaube, mit dieser Vorlage sind wir da in eine sehr gute Richtung gegangen, das schaut ganz gut aus. Das können wir auch als Junge hier unterstützen, weil es für die Jungen in Österreich, für die jungen Familien, für Müt­ter und Väter ganz wichtig ist, dass wir beim Kinderbetreuungsgeld diese Änderungen durchgeführt haben.

Am Ende möchte ich noch kurz drei Feststellungen zu Themen machen, die im Laufe der Debatte doch immer wieder angerissen wurden. Erstens in Richtung des BZÖ: Das hat eigentlich bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes noch nicht existiert – nicht, dass da ein falscher Eindruck entsteht.

Wenn es nach der SPÖ ginge, dann würden wir noch immer über das Karenzgeld re­den und nicht über das Kinderbetreuungsgeld.

Und: Eines hat sich heute wieder einmal klar herausgestellt: Die ÖVP ist und bleibt die einzige Familienpartei in Österreich! (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Scheibner: Ihr habt gesagt, der Scheck ist nicht gedeckt! – Abg. Dr. Haimbuchner: Homo-Ehe!)

13.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeord­neter Praßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.28.52

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesmi­nisterinnen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem „Kinderbetreuungsgeldgesetz neu“ bringen wir mehr Wahlfreiheit für die Eltern, und das ist auch gut so.

Es wurde von beiden Regierungsparteien intensiv angesprochen, welche Veränderun­gen es hier gibt, wie zum Beispiel die Erhöhung der Wahlfreiheit für die Eltern, damit Familie und Beruf besser vereinbar sind, die Flexibilität, die Erhöhung der Zuverdienst­grenzen, die Schaffung einer Einschleifregelung und eine einheitliche Zuständigkeitsre­gelung für das Verfahren und die Krankenversicherung. – Auch ich glaube, dass es hier sehr positive Auswirkungen geben wird.

Durch die Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes bei kürzerer Bezugsdauer sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenzen ergeben sich positive Auswirkungen für den Stand­ort Österreich.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 106

Ich glaube auch, dass dieses neue Gesetz ein sichtliches Zeichen dafür ist, dass Ös­terreich in Zukunft ein kinderfreundliches und familienfreundliches Land wird. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Meine Damen und Herren, wie angekündigt: Da umfangreiche Abänderungs- bezie­hungsweise Zusatzanträge und Verlangen auf getrennte Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht aus­reicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über den 9. Punkt der Tagesordnung.

13.30.458. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (214 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundes­gesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsge­setz geändert werden (243 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir setzen einstweilen in der Erledigung der Tagesordnung fort und gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Kickl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


13.31.08

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren! – Die Regierungsbank ist inzwischen verwaist! Es gelingt der Regie­rung ja immer wieder, nicht nur die österreichische Bevölkerung, sondern auch uns or­dentlich zu überraschen; ich muss Ihnen sagen, im Bereich der Sozial- und Arbeits­marktpolitik sind es leider keine positiven Überraschungen, die wir da zuhauf von Ihnen serviert bekommen.

Ich sage das deshalb in dieser Deutlichkeit, weil ja die aktuellen Entwicklungen zeigen, wohin die Reise geht. Es hat gerade erst dieser Tage den letzten Totalumfaller der SPÖ gegeben, als der Herr Sozialminister, der mehr und mehr zu einem Zwitterwesen zwischen einem Ankündigungsminister und einem Jammerminister wird, letzten Endes das Wahlversprechen einer Aufhebung der Begrenzung der Hacklerregelung eiskalt gebrochen und damit einmal mehr einen Bauchfleck hingelegt hat, der in die Kategorie der allerersten Ordnung gehört.

Es ist schon interessant, meine Damen und Herren, dass es die SPÖ offensichtlich zu ihrem sozialpolitischen Credo gemacht hat, dass man sich ausgerechnet dem fügt und ausgerechnet dem unterordnet, von dem man selber immer wieder sagt, dass er ein unterentwickeltes soziales Empfinden – das sind Sie da drüben (in Richtung ÖVP) – hat. Für uns Freiheitliche, muss ich sagen, kommt diese Richtungsweisung aus der fal­schen Richtung. (Beifall bei der FPÖ.)

Früher hat es von Seiten der Sozialdemokratie – wenn ich bei diesem Pensionsbeispiel bleiben darf – geheißen, wenn es um die Arbeitszeiten gegangen ist: kürzer arbeiten, aber dafür gleich viel verdienen. – Das war das Credo einer Sozialdemokratie aus längst vergangenen Tagen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 107

Heute heißt es, wenn man sich das Beispiel Pensionen anschaut: lange Arbeitszeit, 40 Jahre, 45 Jahre durchdienen und trotzdem Abschläge. – Dafür leisten Sie sich den Luxus eines Pensionistenchefs, der offensichtlich mit seiner Pension schon so abgeho­ben ist, dass er glaubt, dass ein Kilo Brot zwischen 10 und 13 € kostet. Auch das ist ein Sittenbild der Sozialdemokratie, meine Damen und Herren! (Abg. Grillitsch: Der Ble­cha!)

Ich sage Ihnen das deshalb im Zusammenhang mit der jetzigen Diskussion, weil das alles Mosaiksteine einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind – dort einmal ein kleinerer, dort einmal ein größerer, aber insgesamt ergibt sich daraus ein Bild des Jammers, wenn man die Dinge nur so anschaut, wie sie sich tatsächlich darstellen.

In dieses Bild des Jammers passen natürlich auch einzelne Punkte im Bereich der Än­derung des Arbeitsverfassungsgesetzes dazu, nämlich dort, meine Damen und Herren, wo es darum geht, eine konsequente, eine durchgängige und damit eine effektive Ver­tretung von Arbeitnehmerinteressen im Zuge der Verschmelzung von Kapitalgesell­schaften sicherzustellen.

Meine Damen und Herren, es ist eben nicht geklärt, wie es mit der Vertretung der Ar­beitnehmer in den Betrieben ausschaut, wo es keinen Betriebsrat gibt. Jetzt sind wir uns alle in diesem Haus mehr oder weniger darüber einig – die einen, weil es sie freut, die anderen, weil sie sich darüber ärgern –, dass überall dort, wo EU, wo Europäische Union draufsteht, die soziale Komponente mit der Lupe zu suchen ist. Sie werden das nicht in den Überschriften finden, sondern Sie müssen den Fußnotenapparat bemühen, um da irgendetwas Soziales herausdestillieren zu können.

Auch wenn man der EU vieles vorwerfen kann, meine Damen und Herren, eines kann man ihr nicht vorwerfen, nämlich dass sie vom Geist der sozialen Verantwortung durchdrungen wäre.

Ich würde einmal so sagen, dass die EU mit dem sozialen Gewissen ungefähr so viel zu tun hat wie die ÖVP-Perspektivengruppe mit dem Erhalt der österreichischen Neu­tralität. Dann haben wir es auf den Punkt gebracht, dann wissen wir, wie es darum be­stellt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann ist es so, meine Damen und Herren, dass diese eine berühmte sozialpolitische Schwalbe – so möchte ich das bezeichnen – kommt, die ja bekanntlich noch keinen Sommer macht, aber immerhin eine Schwalbe in Form dieser Verschmelzungsrichtli­nie, die uns vorschreibt, dass wir endlich Regelungen für die Mitbestimmungen in die­sen grenzüberschreitenden Gesellschaften für die Arbeitnehmer definieren.

Was machen Sie mit dieser Schwalbe? – Sie lassen sie fliegen, anstatt sie zu ergrei­fen, und lassen auch diese Chance aus, endlich in einem Bereich für die Arbeitnehmer eine Sicherstellung zu erreichen.

Da muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, das ist schon ein besonderes Kunststück. Wenn Sie dann noch daherkommen und den Arbeitnehmern erklären, dass es ihnen jederzeit freisteht, dass sie sich selbst einen Betriebsrat wählen, und Sie damit dieses Problem sozusagen als aus der Welt geschafft erklären, dann muss ich Ihnen sagen, das ist kein Beitrag zu einer Lösung des Problems, sondern das ist maxi­mal ein zynischer Kommentar zu einer Lage, die durchaus ernst ist, weil Sie nämlich ganz genau wissen, meine Damen und Herren, dass es Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern eben nicht möglich ist, sich frei einen Betriebsrat zu wählen, weil Sie ganz genau wissen, dass man nicht mit Blumen und Champagner empfangen wird, wenn man sich gewöhnlich bei den Unternehmern meldet und mit der Idee kommt, einen Betriebsrat gründen zu wollen. Mit diesem Verweis machen Sie die Sache in Wahrheit nur schlimmer, als sie ohnehin schon ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 108

Aus dieser Sicht der FPÖ, meine Damen und Herren, hat dieses Gesetz daher einen wesentlichen und unbehebbaren Mangel und wird von uns auch abgelehnt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.36.29

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Re­gierungsmitglieder! Hohes Haus! Herr Kollege Kickl, wenn Sie in Ihrer Rede meinen, dass mit dieser Regierungsvorlage eine konsequente, durchgehende und damit effi­ziente Arbeitnehmermitbestimmung bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften über mehrere Grenzen hinweg nicht verwirklicht ist, dann beruht Ihre Meinung auf einer Unkenntnis des nationalen und des europäischen Arbeitsrechts.

Was wird nämlich durch diese Regierungsvorlage bewirkt? – Zum einen wird festge­schrieben, dass es bei diesen grenzüberschreitenden Verschmelzungen grundsätzlich dabei bleibt, dass das Recht des Mitgliedstaates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zur Anwendung gelangt. Das heißt, bei einer verschmolzenen Gesellschaft mit Sitz in Österreich gelangt der unverändert gebliebene § 110 des Arbeitsverfassungsgeset­zes grundsätzlich zur Anwendung.

Nur in den Fällen, in denen vor der Verschmelzung ein höherer Schutz bestanden hat, gelangen die neuen Regelungen zur Anwendung. Da wäre es äußerst systemwidrig und inkonsequent, wenn wir diese Regelung nunmehr auch auf Betriebe zur Anwen­dung brächten, in denen kein Betriebsrat existiert.

Die grundsätzlich zur Anwendung gelangende Regelung des § 110 Arbeitsverfas­sungsgesetz stellt nämlich ebenfalls nur auf Betriebe ab, in denen ein Betriebsrat exis­tiert. Die Entsendung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat erfolgt nur aus dem Kreis der Betriebsratsmitglieder. Nicht einmal Vorstandsmitglieder und Angestellte der Ge­werkschaft oder sonst einer zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung der Arbeitneh­mer, die in den Betriebsrat gewählt wurden, können in den Aufsichtsrat entsandt wer­den.

Das heißt also, die vorgesehene Regelung fügt sich in das bestehende Gefüge der im Arbeitsverfassungsgesetz geregelten Arbeitnehmermitbestimmung ein und ist damit keinesfalls eine soziale Schlechterstellung für Arbeitnehmer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spin­delberger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.38.49

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich habe heute Vormittag vom – laut Eigendefinition – angeblich besten Redner des Parla­ments vernehmen können, dass die ÖVP-Minister ob ihrer Leistungen über den grünen Klee gelobt wurden. Da habe ich mich daran erinnert, dass wir in Österreich neben einem Wirtschaftsminister angeblich auch einen Arbeitsminister haben; ich habe den bisherigen Wirtschaftsminister so kennengelernt, dass er ständig, wenn es um die posi­tiven Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, versucht, diese eigent­lich gar nicht wahrzunehmen, so wie es auch gestern wieder passiert ist – Kollege Kickl hat es ja auch gesagt –, wenn es nämlich darum geht, dass diejenigen, die wirklich hart schuften müssen, nicht nach 45, 40 Beitragsjahren in Pension gehen können, weil der Minister Bartenstein, obwohl es ein überparteiliches Anliegen aller Arbeitnehmervertre-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 109

ter ist, wieder einmal gesagt hat: Das kommt für mich nicht in Frage! (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... der Bundeskanzler hat das gesagt, Herr Kollege!)

Aber ich möchte mich jetzt in meiner Rede mit der vorliegenden Regierungsvorlage be­fassen, eben mit diesen erweiterten Mitbestimmungsrechten bei grenzüberschreiten­den Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften.

Diese Regierungsvorlage ist grundsätzlich etwas Positives, da die derzeitigen Mitbe­stimmungsrechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgedehnt werden. Die EU-Richtlinie, um deren Umsetzung es heute geht, sieht vor, dass selbst in jenen Betrieben, in denen es keine Betriebsräte gibt, die Arbeitnehmer – und nur diese! – entscheiden, wer, wenn es keinen Betriebsrat gibt, die Mitbestimmungsrechte in die­sem entscheidenden Gremium wahrnimmt.

Das heißt, diese Regierungsvorlage trägt wieder einmal die typisch restriktive Hand­schrift des Arbeitsministers, der sich immer auf fadenscheinige Argumente zurückzieht, indem er sagt: Wenn’s keinen Betriebsrat gibt, gibt’s kein Mitbestimmungsrecht – und damit aus, basta, denn es kann eh in jedem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden! Voraussetzung ist, es sind dort mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer be­schäftigt.

Bei dieser Argumentation ist – ich sage jetzt hier das Gleiche wie im Sozialausschuss – der „Fall KiK“ anzuführen, wo sich jemand erlaubt hat, zum Betriebsrat zu kandidieren, da in diesem Unternehmen, in dem 1 500 Österreicherinnen und Österreicher beschäf­tigt sind, tagtäglich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern mit den Füßen getreten werden, wobei nach dem Bekanntwerden der Kandidatur zum Betriebsrat die fristlose Entlassung erfolgte. Dieses Erkenntnis hat man bei die­ser Ihrer Argumentation wieder „vergessen“ dazu zu sagen.

Ich finde es gut, dass sich zumindest die europäischen Gremien, das EU-Parlament und der EU-Rat, in einem positiven Sinne der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte annehmen. Und vielleicht, Herr Minister, nehmen Sie sich ein Beispiel an den Damen und Herren in Brüssel. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Neugebauer: Das ist eine gefährliche Drohung!)

13.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordne­te Mag. Schatz zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.53

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren! Wir haben ja bereits im September-Plenum das quasi als Basis be­stehende Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz beschlossen und versuchen nun, über das Arbeitsverfassungsgesetz die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Fusionsprozessen zu sichern. Leider werden aber nur – das ist besonders wichtig und wurde bereits von meinem Vorredner erwähnt – die Mitbestim­mungsrechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen von Betrieben mit Betriebsrä­ten festgelegt, und genau das ist für uns das Problem, denn prinzipiell begrüßen wir diese Regierungsvorlage. Diese ist aber leider unvollständig, denn es fehlt darin etwas ganz Essentielles, und zwar die Mitwirkungsmöglichkeit von ArbeitnehmerInnen in Be­trieben, die keinen eigenen Betriebsrat haben.

Herr Bundesminister Bartenstein, Sie rechtfertigen die Absenz einer entsprechenden Regelung quasi damit, dass jede Belegschaft die Möglichkeit habe, einen eigenen Be­triebsrat zu wählen; und wenn diese Möglichkeit der Mitbestimmung nicht genützt wer­de, sei man, wie Sie, Herr Minister, meinen, quasi selbst schuld. In einem Kommentar


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 110

sagt Ihr Ministerium sinngemäß, es sei nicht einmal denkbar, dass, wenn Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer eine Interessenvertretung wollen, eine solche nicht besteht.

Aber, meine Damen und Herren, leider ist es so, dass das in Österreich nicht nur denk­bar, sondern für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geradezu Alltag ist. Ich glaube, ich muss Ihnen das nicht näher beschreiben, dass es Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die der Gründung eines Betriebsrates nicht gerade fördernd gegen­überstehen, sondern die – ganz im Gegenteil – Betriebsratsgründungen sogar zu ver­hindern versuchen.

Herr Minister, meine Damen und Herren, Sie können sich sicherlich noch an den Fall der Firma KiK erinnern, der ja auch in den Medien diskutiert wurde. Und für die Ge­werkschafter und Gewerkschafterinnen unter Ihnen ist es sicherlich auch nicht neu, dass es immer wieder zu Kündigungen kommt, dass im Vorfeld von Betriebsratswah­len, zu einem Zeitpunkt, zu dem potentielle Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht geschützt sind, diese ganz einfach gekündigt werden, um eben deren Wahl zu verhin­dern. – Also bitte: Solche Situationen sind in Österreich nicht nur denkbar, sondern lei­der tatsächlich Realität!

Wir fordern deshalb eine gesetzliche Regelung zur Besetzung des „besonderen Ver­handlungsgremiums“ mit ArbeitnehmerInnen-Vertretern – um dieses „besondere Ver­handlungsgremium“ geht es in dieser speziellen Situation –, und zwar auch dann, wenn es in einem österreichischen Unternehmen keinen Betriebsrat gibt.

Konkret schlagen wir dazu vor, dass diese Interessenvertretung dann von der gesetzli­chen oder freiwilligen Interessenvertretung wahrgenommen wird, also der Arbeiterkam­mer oder der Gewerkschaft. – Das ist unsere Forderung.

Frau Kollegin Karl, Sie kennen diese Forderung bereits aus dem Ausschuss, haben das aber dort abgelehnt, weil Sie befürchten, wie Sie sagen, dass eine solche Rege­lung die Stellung des Betriebsrates schwächen oder gar aushöhlen könnte. – Das finde ich schon sehr skurril, und ich kann das natürlich so auch nicht akzeptieren. Das wäre in etwa so, als wenn Sie sagen würden, ein Pflichtverteidiger, der in einem Verfahren jemandem, der sich keinen eigenen Rechtsanwalt leisten kann, zur Verfügung gestellt wird, würde die Stellung des Rechtsanwaltes an sich schwächen. – Unser Vorschlag schwächt niemanden, sondern ganz im Gegenteil: Die Wahrung der Interessen von Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde gestärkt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie, Frau Kollegin Karl, dann im Weiteren im Ausschuss und auch heute wieder einen „Systembruch“ befürchten, wenn die überbetriebliche Interessenvertretung auf betrieblicher Ebene aktiv wird, muss ich Ihnen sagen: Als Grüne rege ich ganz bewusst einen Systembruch an, wenn es um eine stärkere und bessere Sicherung von Arbeit­nehmerInnen-Interessen geht.

Um diese Anregung auch formell wirksam machen zu können, stelle ich daher folgen­den Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz betreffend Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines „besonderen Verhandlungs­gremiums“ im Sinne des ArbVG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls jedoch bis zum 15. Dezember 2007


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 111

einen Gesetzesvorschlag zukommen zu lassen, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Interessen von MitarbeiterInnen in Betrieben ohne Betriebs­rat bei der Bildung und Beschickung eines „besonderen Verhandlungsgremiums“ im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes von der freiwilligen beziehungsweise gesetzli­chen Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen so lange vertreten werden können, bis ein Betriebsrat gebildet wurde.

*****

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Herr Kollege Spindelberger, Ihrer Stellungnah­me vorhin habe ich entnommen, dass Ihnen eigentlich gar nichts anderes übrigbleibt, als diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

13.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Schatz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz betreffend Vertretung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines „besonderen Verhandlungs­gremiums“ im Sinne des ArbVG

eingebracht im Zuge der Debatte über Regierungsvorlage betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, Post-Betriebsverfassung und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (214 d.B., XXIII GP.) in der Fassung des Aus­schussberichts (243 d.B., XXII GP)

In der Richtlinie zur Schaffung von SE-Betriebsräten 2001/86/EG heißt es: „Unbescha­det der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten betreffend Schwellen für die Einrichtung eines Vertretungsorgans sehen die Mitgliedstaaten vor, dass die Arbeitnehmer der Unternehmen oder Betriebe, in denen unabhängig vom Wil­len der Arbeitnehmer keine Arbeitnehmervertreter vorhanden sind, selbst Mitglieder für das besondere Verhandlungsgremium wählen oder bestellen dürfen.“

Dazu führen die Erläuternden Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzesantrag aus: „Diese Umsetzung ist im Hinblick darauf richtlinienkonform, dass nach dem Arbeitsver­fassungsgesetz kein Fall denkbar ist, in dem unabhängig vom Willen der Arbeitnehmer kein Organ der Arbeitnehmerschaft besteht, da es den Arbeitnehmern die Wahl eines Betriebsrates jederzeit freisteht.“

Auch wenn die – gemessen an der Praxis – reichlich zynische Feststellung in den Er­läuternden Bemerkungen richtig sein sollte (was sie nicht ist, weil in Betrieben mit we­niger als fünf MitarbeiterInnen die in Abrede gestellte Situation regelmäßig eintritt), so entspricht sie offenkundig nicht den Intentionen der Richtlinie.

Gerade die Erfahrungen der letzten Monate – etwa in Zusammenhang mit der Be­triebsratsgründung im Unternehmen KIK – haben gezeigt, dass es sehr schwierig, vor allem aber auch sehr langwierig ist, gegen den Willen der Unternehmensleitung einen Betriebsrat zu gründen. Im Fall der Schaffung eines besonderen Verhandlungsgre­miums geht es aber um Zeit, da es ja die Aufgabe des Gremiums ist, die Vorausset­zungen für die MitarbeiterInnenvertretung im neuen Unternehmen zu schaffen. Das Gremium hat bloß vorübergehenden Charakter und sollte seine Aufgabe so schnell wie


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 112

möglich erledigt haben. In dieser Situation ist der Verweis auf § 110 ArbVG wenig ziel­führend, da es – siehe die Erfahrungen mit KIK – sehr wahrscheinlich nicht möglich ist, gegen den Willen einer Unternehmensleitung in jenem Zeitraum, der zur Bildung eines besonderen Verhandlungsgremiums vorgesehen ist, einen Betriebsrat zu etablieren. Das hat jedoch zur Folge, dass die MitarbeiterInnen in österreichischen Betrieben ohne Betriebsrat ihre Interessen gegenüber der neu zu schaffenden Kapitalgesellschaft nicht vertreten können.

Dass dies keine abstrakte Annahme ist, beweist die Tatsache, dass in der jüngeren Vergangenheit mehrere Unternehmen die Rechtsform einer SE gewählt haben, ohne einen Betriebsrat zu etablieren (etwa die Brenner-Basis-Tunnel-SE). Es bedarf daher dringlich einer Regelung, da der vorliegende Entwurf einerseits die Anforderungen der genannten Richtlinie nicht erfüllt und andererseits ArbeitnehmerInnen in österreichi­schen Betrieben gegenüber ihren KollegInnen in anderen Ländern und gegenüber ihren zukünftigen Unternehmensleitungen deutlich benachteiligt.

Die in diesem Vorschlag vorgesehene Vertretungsberechtigung durch Gewerkschaft oder Arbeiterkammern ist subsidiär und ist jedenfalls hinfällig, sobald in einem Unter­nehmen ein Betriebsrat etabliert wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls jedoch bis zum 15. Dezember 2007, einen Gesetzesvorschlag zukommen zu lassen, mit dem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Interessen von MitarbeiterInnen in Betrieben ohne Betriebs­rat bei der Bildung und Beschickung eines „besonderen Verhandlungsgremiums“ im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes von der freiwilligen bzw. gesetzlichen Interes­sensvertretung der ArbeitnehmerInnen so lange vertreten werden können, bis ein Be­triebsrat gebildet wurde.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.47.31

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Die EU-Richtlinie, die wir jetzt behandeln, soll die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU erleichtern. Im Hinblick auf die Verpflichtung Österreichs, dies bis zum 15. Dezember dieses Jah­res umzusetzen, finde ich es positiv, dass diese Bundesregierung rechtzeitig reagiert hat.

Was die Regelung für die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Gesellschaften betrifft, die aus grenzüberschreitenden Verschmelzungen hervorgehen, ist vorgesehen, dass ein Verhandlungs- und Entsendegremium einzusetzen ist, das mit den zuständigen Or­ganen der beteiligten Gesellschaften Vereinbarungen über die Mitbestimmung der Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der neuen Gesellschaft trifft.

Nun, man kann darüber philosophieren, ob Betriebsräte unbedingt eingesetzt werden müssen oder nicht, aber: Im Prinzip ändert diese Regierungsvorlage nichts am diesbe-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 113

züglichen österreichischen Recht, was heißt: In Betrieben unter fünf Mitarbeitern gibt es keinen Betriebsrat, keine Verpflichtung dazu, einen solchen zu schaffen – und auch sonst kennen wir natürlich die Problematik betreffend Betriebsräte; die Firma KiK ist ja heute schon angesprochen worden. Allerdings geht es da nicht nur um KiK, denn es gibt auch andere Betriebe, die die Wahl eines Betriebsrates nicht zulassen.

Meiner Überzeugung nach sind da die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gefor­dert, und zwar auf der einen Seite die gesetzliche Interessenvertretung, nämlich die Ar­beiterkammer, und auf der anderen Seite die freiwillige Interessenvertretung, nämlich der Österreichische Gewerkschaftsbund, der jedoch in letzter Zeit mehr mit sich selbst als mit der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt war.

Auch muss ich sagen: Die Betriebsräte sind in Betrieben manchmal mit Dingen über­fordert, die müssen sich daher auch wieder an die Interessenvertretungen wenden, da­mit sie von diesen im Sinne der Arbeitnehmerrechte beraten werden. Ich glaube, dass gerade in diesem Zusammenhang vor allem einiges auf die gesetzliche Interessenver­tretung, auf die Arbeiterkammer also, zukommt, damit sie in arbeitsrechtlichen Fragen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine ordentliche Beratung angedeihen las­sen kann. (Beifall beim BZÖ.) Diese Richtlinie, geschätzte Damen und Herren, ändert nichts am österreichischen Recht – gefordert aber ist die gesetzliche Interessenvertre­tung. Diese Richtlinie ist im Grunde genommen positiv. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.50.07

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Das, was zuletzt Herr Abgeordneter Dolinschek gesagt hat, ist vollkommen richtig: dass nämlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie für die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften deutlich Verbesserun­gen geschaffen wurden.

Herr Abgeordneter Spindelberger, Sie wissen ... (Während des Beginns der Ausführun­gen von Bundesminister Dr. Bartenstein kommt es zu mehreren Tonstörungen.) – Die Tontechnik ist heute gegen mich! (Abg. Öllinger: Anderes Mikro nehmen!)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Es müsste jetzt wieder funktionieren. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Danke vielmals, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Spindelberger, Sie wissen natür­lich, dass das, was in Brüssel entschieden wird, von uns entschieden wird: Entweder wir gestalten und tragen das dort mit oder ... (Neuerliche Tonstörung. – Rufe: Anderes Mikro!)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Bundesminister, vielleicht nehmen Sie das Mikrophon auf der linken Seite der Regierungsbank und probieren, ob das funktioniert. (Bundesminister Dr. Bartenstein begibt sich auf die linke Seite der Regierungsbank und benutzt dort ein Mikrophon. – Abg. Dr. Graf: Vielleicht sollten Sie den Inhalt Ihrer Rede anders gestalten! – Weitere Zwischenrufe.)

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Zweiter Versuch. – Ich tue mich mit der linken Seite erfahrungs­gemäß etwas schwerer (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP – Abg. Öllinger: Aber das funktioniert!), aber, Herr Kollege Öllinger, dann drehen wir das um: Aus Ihrer Sicht ist dieses Mikro ein bisschen weiter rechts – und es funktioniert. Es ist das auch eine


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Frage des Standortes und des Standpunktes, wie man sieht. (Abg. Öllinger: Da haben Sie recht!)

Nochmals kurz zum Einwurf des Abgeordneten Spindelberger, der meinte, so nach dem Motto, was denn da aus Brüssel komme; und wir sollen uns ein gutes Beispiel da­ran nehmen. – Wir, meine seine verehrten Damen und Herren, sind Brüssel; niemand anderer ist die Europäische Union als die Summe ihrer Mitgliedstaaten. Wir wollten na­türlich auch diese Regelung, die deutliche Verbesserungen bringt, wie das ja auch von Herrn Abgeordnetem Spindelberger angemerkt wurde.

Zu dem, was aber Sie darüber hinaus noch abverlangen, wobei Frau Abgeordnete Schatz von den Grünen so weit ging, hier zu sagen: Ja, das ist ein Systembruch, aber den will ich! – Das wäre eben ein Systembruch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wundert mich schon ein wenig, dass eine Seite, die im Regelfall sehr gerne auf Sozialpartnerschaft und Sozialpartner repliziert, nicht zur Kenntnis nehmen will, dass die Sozialpartner zu diesem Punkt keine Einigung gefunden haben, weil sie keinen Systembruch wollen – im Gegensatz zum Inhalt des vorliegenden Entschließungsantrages der Grünen. Das wäre ein Systembruch, dass dann, wenn es keinen Betriebsrat gibt, über die betriebliche Interessenvertretung sozu­sagen die Dinge in die Hand genommen werden, um österreichische Vertreter in das „besondere Verhandlungsgremium“ zu entsenden. Das ist aber zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie nicht erforderlich.

Im Übrigen freut es mich, Ihnen mitteilen zu können, dass insgesamt zu diesem Thema ein Sozialpartner-Konsens erzielt wurde, dass wir uns insgesamt sehr nahe an den Re­gelungen zur Europäischen Gesellschaft, SE, bewegen. Wir betreten ja in Wirklichkeit nicht Neuland, sondern können auch da auf bewährter Basis aufbauen.

Ich bin überzeugt davon, dass diese Mitbestimmung in grenzüberschreitenden Kapital­gesellschaften im Prinzip gut funktionieren wird, eben auf Basis dieser Richtlinie. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gran­der. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.53.39

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Zu Vorrednerinnen und Vorred­nern aus den Oppositionsreihen: Ich habe das Gefühl – ich bin ehemalige Betriebsrats­vorsitzende –, dass nicht verstanden wurde, dass bei den gegenständlichen grenz­überschreitenden Verschmelzungen grundsätzlich der § 110 des Arbeitsverfassungs­gesetzes gilt (Abg. Dr. Graf: Die Betonung liegt hoffentlich auf „ehemalige“ Betriebs­ratsvorsitzende!) – und das setzt den existierenden Betriebsrat voraus. Wir wissen ja, wie Betriebsräte gebildet werden. Jeder von uns, der dafür kandidiert hat, weiß, wie das geht; und dass es immer wieder Gegenwind gegen Kandidaturen gibt, das wissen wir auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Wieso soll das daher bei diesen Sonderregelungen plötzlich anders sein, wenn wir ein bestehendes Gesetz haben?! Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitnehmer gewählt wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und dagegen haben wir eine schlagkräftige Arbeitsverfassung, wo aber im Übrigen diese Dinge gut geregelt sind. Betriebsrat heißt meiner Überzeugung nach Mitbestimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind neben der Ausführung zur Mitbestimmung vor allem auch die Berichte der Vorstände der beteiligten Gesellschaf­ten von Interesse. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Weiters ist der Bericht dem Betriebsrat spätestens einen Monat vor der entsprechen­den Gesellschafterversammlung zu übermitteln. Eine allfällige Stellungnahme des Be­triebsrates ist dem Bericht des Vorstandes beizufügen und nach den jeweiligen natio­nalen Vorschriften zu veröffentlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

13.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


13.55.19

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister Bartenstein, eine kleine Korrektur: Es wurde bei den Sozialpartnern in der Begutachtung der Arbeitnehmervertretung sehr wohl auf die­sen Punkt hingewiesen; jedoch wurde das nicht zu einer Streitfrage.

Wir beschäftigen uns mit der Regierungsvorlage über das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden. Die vorliegende Richtlinie der Europäischen Union wurde mit dem Ziel erlassen, die Verschmelzung von grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften zu erleichtern. Weiters muss die angesprochene Richtlinie bis spätestens 15. Dezember dieses Jahres umgesetzt werden.

In der derzeit geltenden Arbeitsverfassung besteht jedoch auf grenzüberschreitender Ebene kein Mitbestimmungsrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel dieser Re­gierungsvorlage ist es daher, das Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer in jedem Fall zu schaffen; etwas, was aus unserer Sicht selbstverständlich zu begrüßen ist.

Es geht aber auch darum, ein „besonderes Verhandlungsgremium“ zu schaffen. Dieses Gremium hat dann auch die Möglichkeit, bei der Verteilung der Sitze in den diversen Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräten mitzuwirken.

Wie kann man in ein solches Gremium entsendet werden? – Sobald der österreichi­sche Anteil 10 Prozent der Gesamtanzahl aller Beschäftigten dieses Konzernes oder Betriebes beträgt, kann von diesem Teil ein Vertreter/eine Vertreterin entsendet wer­den.

So schön dies alles klingt, einen kleinen Schönheitsfehler hat es doch; das wurde auch schon von meinem Kollegen Spindelberger angesprochen: Wo es einen Betriebsrat/ eine Betriebsrätin gibt, ist das kein Problem, aber wo nicht, da wird das zum Problem. Die EU hat da eine Vorgabe gemacht und hätte uns die Möglichkeit gegeben, diesen Passus einzubringen. Ich hätte das nicht für falsch gehalten; vielleicht gelingt uns das aber beim nächsten Mal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger.)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 116

13.57.23

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, wir werden jetzt nicht die Frage, wo links und rechts ist, klären, aber ich bin mir ganz sicher, dass ich in der Re­gel auf der richtigen Seite stehe und dass das Mikrophon, das funktioniert hat, auch auf der richtigen Seite war, aber sei’s drum.

Herr Bundesminister, da einige VorrednerInnen ein Thema auch angesprochen haben, das jetzt nicht unmittelbar mit dem Verhandlungsgegenstand zusammenhängt, nämlich die Frage, wie wir weiter mit der Langzeitversicherten-Regelung umgehen, muss ich Ihnen schon sagen, dass Ihre sehr brüske Art und Weise, sich mit diesem Thema aus­einanderzusetzen beziehungsweise nicht auseinanderzusetzen, hoffentlich nicht nur bei uns auf Unverständnis stößt. Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen in Ihrer eige­nen Fraktion, die sich, jenseits des parteipolitischen Streites, gewünscht hätten, dass in dieser Frage, nämlich für Personen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, nicht nur eine Regelung bis zum Jahre 2010 gefunden wird – diese Frage wird vermutlich Wahl­kampfthema bleiben –, sondern dass Sicherheit geschaffen wird für jene Personen­gruppe, von der ich glaube – und offensichtlich auch viele andere, nämlich eine Mehr­heit eigentlich hier im Parlament –, dass diese Menschen lange genug gearbeitet ha­ben.

Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, hat kein kurzes Arbeitsleben hinter sich, und der/die hat es auch verdient, tatsächlich in Pension gehen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne wäre Ihnen auch anzuraten, Herr Bundesminister, dass dieses Thema in keinen Wahlkampf hineingezogen, sondern Sicherheit geschaffen wird, eben auch für die Zukunft.

Zum eigentlichen Thema: Was anzumerken ist – und das betrifft nicht unsere prinzipiel­le Zustimmung, sondern den Umstand, der schon im Titel jenes Gesetzes sichtbar wird, das jetzt beschlossen wird, auch mit unserer Zustimmung beschlossen wird –: Es werden das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geän­dert. Und die Frage ist nach wie vor: Warum hat die Post eine eigene Betriebsverfas­sung – das haben Sie damals so gewollt –, aber warum gibt es keine gemeinsame Ar­beitsverfassung für alle, die in Privatbetrieben beschäftigt sind? – Das ist das eine.

Das Zweite ist – es ist schon mehrfach darauf Bezug genommen geworden –: Warum sollten wir für Österreich eine Regelung finden, die sozusagen über die bestehende ge­setzliche Regelung hinausgeht? – Ganz einfach, meine Damen und Herren: Weil es notwendig ist!

Meine Vorrednerin, Kollegin Schatz, hat schon darauf hingewiesen: Es gibt nicht nur das Beispiel KiK, es gibt viele andere Beispiele, über die gar nicht öffentlich debattiert wird. Es gab auch Beispiele in der Vergangenheit. Bei KiK war ja die Frau Staatssekre­tärin – das möchte ich durchaus positiv anerkennen – auch daran beteiligt, dass ir­gendwo etwas weitergeht. Nur: Die Lösung, Frau Staatssekretärin – und das ist kein Vorwurf an Sie –, das Ergebnis der Betriebsratswahl, sage ich einmal, ist nicht sehr be­friedigend.

Aber sei es drum, in der Sache weiterkommen – verstehen Sie da bitte unseren Antrag auch als einen Denkanstoß – heißt, wir müssen uns mit dem Umstand auseinanderset­zen, dass es in immer mehr Betrieben keinen Betriebsrat gibt; nicht, weil die Leute sich freiwillig gegen den Betriebsrat entscheiden, sondern weil ihnen sehr deutlich gemacht wird, dass er nicht erwünscht ist. Diese Betriebe gibt es, und das wissen Sie auch.

Da sollten wir nachdenken über eine Lösung, zu der wir über unseren Antrag auch an­regen wollen: ob nicht in jenen Fällen, in denen es keinen Betriebsrat gibt, durchaus denkbar auch mit einer eingeschränkten Legitimation, die Arbeiterkammer – ich denke


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hier in erster Linie an die Arbeiterkammer, aber es kann auch über den ÖGB nachge­dacht werden – die Funktion eines Gebietsrates übernehmen sollte, damit die Interes­sen der Beschäftigten in diesen Betrieben ohne Betriebsrat – und da geht es nicht nur um die supranationale Ebene, sondern da geht es auch um das Arbeiten im Betrieb – nicht auf der Strecke bleiben.

In diesem Sinn ersuche ich Sie, natürlich auch unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.02.19

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter der Globalisierung kommt es neben der zunehmenden Übernahme von Firmen durch ausländische Kon­kurrenten auch immer häufiger zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Unter­nehmen. Dieser Trend wird sich in Zukunft sicher noch weiter verstärken. Die Gefahr bei solchen Firmenzusammenschlüssen ist aus Arbeitnehmer- und gewerkschaftlicher Sicht, dass dabei die Interessen und Rechte der Beschäftigten teilweise oder vollkom­men unter die Räder kommen könnten, denn die Arbeitnehmerrechte sind bisher nur auf nationalstaatlicher Ebene geregelt und garantiert.

Um diese grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU zu regeln, wurde die EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erlassen. Im Hinblick auf die Verpflichtung Österreichs, diese EU-Richtlinie bis 15. De­zember dieses Jahres umzusetzen, hat unsere Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen – und das ist besonders wichtig – die Arbeitnehmerrechte in den neuen, verschmolzenen Gesell­schaften gesichert und ebenso garantiert werden. Diese Maßnahme zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte in grenzüberschreitenden Unternehmen ist von großer Wichtigkeit.

Wir haben heute schon gehört, dass auch wir Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeit­nehmervertreter das Bestreben haben, dass dorthin, wo es keinen Betriebsrat gibt, auch Interessenvertretungen von AK oder ÖGB entsandt werden können. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, dass Sie hier vielleicht noch eine Begutachtung ausschreiben und dazu aussenden, damit die Interessenvertretungen noch einmal da­zu Stellung beziehen können. So könnten wir gemeinsam diese Rechte erweitern.

Dieser betriebliche Interessenausgleich war in der Vergangenheit einer der maßgebli­chen Garanten für den sozialen Frieden und die Vermeidung von Arbeitskämpfen. Ich glaube, diesen erfolgreichen Weg wollen und sollten wir auch in Zukunft weitergehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 214 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Rädler: Da sind die Weihnachtswünsche drin!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Betrieben ohne Betriebsrat bei Konstitution und Beschickung eines besonderen Verhandlungsgremiums im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

14.05.459. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (215 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger mit 5 Mi­nuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.06.21

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretä­rin! Geschätzter, doch nicht anwesender Herr Minister! (Abg. Amon – in Richtung der Beamten neben der Ministerbank deutend –: Dort ist er!) Ah, da ist er. Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt zumindest eine kleine gute Nachricht bei dieser Gesetzesnovelle: Subsidiär Schutzberechtigte werden hinkünftig den Asylberechtigten in puncto Arbeits­marktzugang gleichgestellt. – Längst überfällig, endlich einmal geregelt! Ehrlich gestan­den: insgesamt keine besonders große Leistung.

Das Zweite, was Sie mit dieser Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorle­gen, ist bereits Kosmetik. Es gibt hinlänglich Kritik in den letzten Monaten, dass es bei der Zuwanderung von ForscherInnen und WissenschafterInnen nach Österreich schlichtweg ein Witz ist, wie es geregelt ist, und dass es eine Schikane ist. Österreich hat sich damit als Wissenschaftsstandort international bereits einer gewissen Häme ausgesetzt. (Abg. Dr. Graf: Aber geh!) Es ist also höchste Zeit, dass hier Änderungen verankert werden, die tatsächliche Besserstellungen für ForscherInnen und Wissen­schafter mit sich bringen.

Was Sie jetzt vorlegen, ist ganz nett. Es ist ganz gut und richtig, dass Familienangehö­rige von ForscherInnen und WissenschafterInnen ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das könnte ein wesentlicher Faktor dafür sein, ob sich ein Forscher oder eine Forscherin dafür entscheidet, nach Österreich oder doch irgendwo anders hinzu­gehen. Aber es ist relativ dürftig. Denn das, was Sie nicht machen, ist, dass Sie For­scherInnen und WissenschafterInnen die Perspektive geben, sich längerfristig oder gar dauerhaft in Österreich anzusiedeln und sich hier niederzulassen. Sie sagen den For­scherInnen und WissenschafterInnen immer nur: Ihr könnt kommen, ihr könnt hier ar­beiten, aber ihr bekommt Aufenthaltsbewilligungen immer nur jeweils für ein Jahr; es gibt keine Niederlassungsbewilligung, es sei denn, es gelingt euch das große Kunst­stück, irgendwie in die völlig überlastete Quote für Schlüsselarbeitskräfte hineinzukom­men.


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Das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Daran wird auch eine leichte Aufstockung der Schlüsselarbeitskräftequote nichts ändern. Ich verstehe es schlicht und ergreifend nicht: Was hindert Sie daran, einfach zu sagen: Ja, wir wollen ForscherInnen und Wis­senschafter im Land haben, wir geben ihnen daher auch die Möglichkeit, sich hier un­befristet niederzulassen? (Beifall bei den Grünen.) Fürchten Sie sich vor den „Horden“ von Drittstaats-ForscherInnen, die Österreich überrollen? Oder was ist denn Ihre Para­noia dabei?

Was ich vermute, ist, dass Sie ganz generell mit dem Zuwanderungsthema derart re­striktiv umgehen, dass Sie es noch nicht einmal dort schaffen, wo eine gewünschte Be-rufsgruppe zuwandern soll, das System so weit zu lockern, dass sie das auch kann. Das große Dilemma ist ja, dass das österreichische Fremdenrecht ein Fernhalterecht ist und dass man auch am Arbeitsmarkt und bei den Aufenthaltsbewilligungen sieht, dass es darum geht, es den Leuten möglichst schwer zu machen, und dass es darum geht, populistisch in den rechten Flügel der Republik das Signal schicken zu können: Wir wollen null Zuwanderung. – Und dann machen Sie serienweise Ausnahmen; da ein Stückchen, nämlich Saisonniers, und weil die Wirtschaft nach mehr Arbeitskräften und qualifizierten Arbeitskräften schreit, bewilligt man noch mehr Saisonniers, das heißt noch mehr Menschen, die unter arbeitsrechtlich unhaltbaren Bedingungen arbeiten.

Seltsamerweise stimmt die SPÖ dabei mit. Sie stimmen mit, dass es Menschen in Ös­terreich gibt, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit zum Teil jahrelang immer wie­der erneuerten Saisonnierbeschäftigungen, die vom normalen Arbeitnehmerschutz völ­lig ausgeschlossen sind. Warum macht die SPÖ das? – Das würde mich interessieren. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wie bitte? Das stimmt doch nicht!)

Sie sehen darüber hinaus Schlüsselarbeitskräfte vor, deren Zahl streng quotiert ist, mit ganz bestimmten Kriterien, die schwer zu erfüllen sind. (Bundesminister Dr. Barten­stein: Frau Kollegin Weinzinger, das stimmt doch nicht!) – Herr Minister, Sie können mir gerne nachher Ihre Argumente bringen, aber ich würde Sie ersuchen, mich zumin­dest ausreden zu lassen. Die Redezeit ist knapp genug. (Beifall bei den Grünen.)

Das Grundproblem ist, dass Sie das Zuwanderungsthema scheuen wie – wenn ich es salopp formulieren darf – der Teufel das Weihwasser, obwohl die Wirtschaft inzwi­schen händeringend dasteht und sagt, wir brauchen Zuwanderung, obwohl Experten und Expertinnen sagen: Wirtschaftspolitisch, sozialpolitisch, gesellschaftspolitisch ist Österreich immer ein Zuwanderungsland gewesen und wird es auch weiterhin sein.

Ich darf daher einen Entschließungsantrag einbringen, der darauf abzielt, ein vernünfti­ges System geregelter Zuwanderung für die Zukunft in Österreich zu etablieren und einige dringend notwendige Verbesserungen gleich vorzunehmen, damit wir uns nicht vom Flickwerk Saisonnier zum Flickwerk Schlüsselarbeitskraft durchhanteln und ge­wünschte Zuwanderung verhindern. Ich darf daher den Antrag verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öster­reichs Zuwanderungspolitik verscheucht qualifizierte Arbeitskräfte

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Folgendes Sorge zu tragen:

Die Festlegung einer ZuwanderInnenquote für unselbständig Erwerbstätige in der kom­menden Niederlassungsverordnung 2008, um unter anderem dem akuten Facharbeite­rInnenmangel entgegenzutreten.


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Die Herausnahme der Schlüsselkräfte aus der Zuwanderungsquote im Rahmen der Niederlassungsverordnung und eine sofortige Verfahrensvereinfachung für Schlüssel­kräfte.

Eine quotenfreie Zuwanderung als Schlüsselkraft mit Niederlassungsbewilligung für ForscherInnen und WissenschafterInnen.

Ein vereinfachtes Verfahren in Sachen Aufenthalt und der Entfall der doppelten Stu­diengebühren für DoktorandInnen und TeilnehmerInnen postgradualer Ausbildungen an Österreichs Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Mittelfristig ein modernes und transparentes System der Steuerung der Erwerbszuwan­derung zu installieren.

*****

Geben Sie sich einen Ruck! Sagen Sie im Interesse vieler Leute, die sogar bei Ihnen anklopfen, ja zu den Bereichen der Zuwanderung, wo Österreich sie notwendig hat, und nein zu dieser populistischen Argumentation gegen Zuwanderung. (Beifall bei den Grünen.)

14.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öster­reichs Zuwanderungspolitik verscheucht qualifizierte Arbeitskräfte, eingebracht im Zu­ge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Re­gierungsvorlage (214 d.B): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsge­setz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.

Das österreichische Fremdenrecht weist, wie die jüngsten Debatten und das schlechte Abschneiden Österreichs beim europäischen Integrationsindex zeigen, gravierende Mängel auf. Das wirkt sich auch auf die Zuwanderung von Menschen zu Erwerbszwe­cken aus. Durch die schwerwiegenden Systemfehler in Gesetzgebung und Vollzug in Sachen Asyl, Bleiberecht, Umgang mit gut Integrierten und jenen Zuwanderern, die „wir aus wirtschaftlichen Gründen brauchen“ wird einerseits ein Klima erzeugt, das vie­le von einer Einwanderung abschreckt. Andererseits sind die existierenden Regelun­gen für die Zuwanderung zu Erwerbszwecken selbst in Theorie und Praxis kompliziert und abschreckend.

Als Resultat sehen wir uns heute mit überbordenden „Saisonierregelungen“ konfron­tiert. Gemeint sind damit „kurzfristige“ Beschäftigungen, die nach dem Willen der Re­gierung noch weiter ausgedehnt werden sollen. Ca. 67.000 (!) solcher Bewilligungen wurden im Jahr 2006 vergeben. Alle jene dieser Bewilligungen, die nicht Angehörige aus EU-Staaten betrafen, stellen de facto eine Zuwanderung durch die Hintertür zu Dumpingbedingungen dar. Häufig reiht sich eine kurzfristige (6monatige) Beschäfti­gung an die nächste kurzfristige Beschäftigung. Dann muss es nach dem Gesetz 2 Mo­nate Pause geben, bevor es wieder weitergehen kann. Es bestehen keine Ansprüche


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auf Familiennachzug, keine Ansprüche auf Transfer- oder Sozialleistungen, insbeson­dere keine Ansprüche nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.

Die Quote für unselbständige Erwerbstätigkeit wird seit mehreren nicht genutzt, sie ist auf 0 gesetzt. Der von der Wirtschaft lautstark vorgebracht Wunsch nach Fachkräften, die eben nicht alle die Voraussetzungen für Schlüsselkräfte in der derzeitigen Definition erfüllen, wird über den Ausweg der kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Diese strukturel­le Schlechterstellung von zuwandernden ArbeitnehmerInnen ist nicht mehr haltbar.

Wie widersinnig das Regelwerk für die Arbeitsmigration ist, zeigt sich besonders an den Zuwanderungsbedingungen für ForscherInnen und WissenschafterInnen. Die nun geplanten Verbesserungen beim Zugang zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von ForscherInnen sollen die Attraktivität Österreichs für Zuwanderung von ForscherIn­nen heben und waren längst überfällig. Sie sind aber alles andere als ausreichend. Ös­terreich hat sich durch seine kleinkarierten Regelungen in Wissenschaftskreisen be­reits Ärger und Hohn eingehandelt. 

ForscherInnen und WissenschafterInnen können weiterhin nur eine Aufenthaltsbewilli­gung bekommen und sich nicht mit allen Rechten in Österreich niederlassen. Ein Wechsel ins Niederlassungssystem ist mangels Quotenplatz nicht möglich. Da hilft es wenig, wenn behauptet wird, dass die Quote für Schlüsselkräfte in Zukunft ohnehin fle­xibel gehandhabt werden würde. Österreich braucht gut Qualifizierte, soll sich das ein­gestehen und entsprechende Maßnahmen vorsehen. Dazu gehört neben dem Entfall der Quote bei Schlüsselkräften auch der Erhalt einer Niederlassungsbewilligung. Nur eine Niederlassungsbewilligung führt zur Aufenthaltsverfestigung, zur EU-Binnenwan­derung nach 5 Jahren und zur Staatsbürgerschaft. ZuwanderInnen mit Aufenthaltsbe­willigung (also u.a. ForscherInnen) müssen nach derzeitiger Gesetzeslage 15 Jahre auf eine Einbürgerung warten. Mit in Kraft treten des Fremdenrechtspakets wurden bis dahin ausgestellte Niederlassungsbewilligungen für ForscherInnen quasi über Nacht zu Aufenthaltsbewilligungen zweiter Klasse. Viele Betroffene standen kurz vor dem 5 Jahr der Niederlassung und sahen sich nun mit einer Aufenthaltsbewilligung konfrontiert, die keinen Daueraufenthalt mehr ermöglichen kann. Das ist ein Rückschritt in die integra­tionspolitische Steinzeit.

Aber auch im Bereich der Doktoranden und postgradualen Ausbildungen gibt es Pro­bleme. Diese Personen leisten wertvolle Arbeit, zum Beispiel für die Krebsforschung des Ludwig Bolzmann Institutes. Da sie zu wenig verdienen, kann die Schlüsselkraftre­gelung nicht zur Anwendung kommen. Im Gegenteil: sie müssen sogar die doppelte Studiengebühr bezahlen. Das schadet dem Wissenschaftsstandort Österreich.

Das Schlüsselkraftverfahren, welches gerne als One Stop-Shop Verfahren bezeichnet wird ist eher ein Stop and go Verfahren. Das komplexe Zusammenspiel von AMS und Niederlassungsbehörde ist unbefriedigend. Es führt dazu, dass sich diese Personen nach einem anderen Aufnahmeland umsehen. In der WIFO-Studie „Zur Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern in Österreich“ vom August 2006 heißt es: „In ab­soluten Zahlen kommen weiterhin sehr wenig hoch qualifizierte Arbeitskräfte nach Ös­terreich.“

Mittelfristig führt kein Weg darum herum, im Sinne einer wirtschafts- wie sozialpolitisch sinnvoll gesteuerten Einwanderung ein transparentes und modernes System der Zu­wanderungssteuerung auch für Österreich zu entwickeln (ähnlich etwa den Punktemo­dellen in Kanada oder Neuseeland). Das würde längerfristig ein Ausländerbeschäfti­gungsgesetz überflüssig machen, das durch die Schaffung von immer mehr verschie­denen Kategorien von ArbeitnehmerInnen und einer damit verbundenen Zersplitterung arbeits- und sozialrechtlicher Standards Lohn- und Sozialdumping begünstigt. Einwan­derung und Beschäftigung sollten in einem Verfahren geprüft werden.


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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, für folgendes Sorge zu tragen:

Die Festlegung einer ZuwanderInnenquote für unselbständig Erwerbstätige in der kom­menden Niederlassungsverordnung 2008, um u.a. dem akuten FacharbeiterInnenman­gel entgegenzutreten.

Die Herausnahme der Schlüsselkräfte aus der Zuwanderungsquote im Rahmen der Niederlassungsverordnung und eine sofortige Verfahrensvereinfachung für Schlüssel­kräfte.

Eine quotenfreie Zuwanderung als Schlüsselkraft mit Niederlassungsbewilligung für ForscherInnen und WissenschafterInnen.

Ein vereinfachtes Verfahren in Sachen Aufenthalt und der Entfall der doppelten Stu­diengebühren für DoktorandInnen und TeilnehmerInnen postgradualer Ausbildungen an Österreichs Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Mittelfristig ein modernes und transparentes System der Steuerung der Erwerbszu­wanderung zu installieren.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.12.33

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Frau Kollegin Mag. Weinzinger, es geht nicht um einen populis­tischen Zugang, sozusagen gegen Zuwanderung, sondern es geht durchaus um den Unterschied, den wir in dieser Frage haben – und es macht auch gar nichts, dass wir diesen Unterschied haben –: Sie wollen keine geregelte Zuwanderung. (Abg. Mag. Bri­gid Weinzinger: ... nicht! Wie wäre es mit Zuhören?) Sie sagen, Zuwanderung kann erfolgen, wie auch immer es beliebt, Zuwanderung kann durch ein Bleiberecht erfol­gen, das man sich ersitzt, wenn man nur einmal im Lande ist. (Abg. Mag. Brigid Wein­zinger: Wollen Sie, dass ich eine tatsächliche Berichtigung mache, weil Sie nicht zuhö­ren wollen?)

Das wollen wir nicht! Wir wollen hier geordnete Regeln haben. (Abg. Öllinger: Ich sage Ihnen dann etwas!) Darum geht es. Das ist das Thema und nichts anderes. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist allerdings nicht das Thema, über das wir eigentlich diskutieren, sondern es geht um die Frage des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Dieses Thema ist das wichtigste!) Hier geht es etwa um eine Frage, in der Sie – das ist Ihnen ja nicht ganz leicht gefallen, wie ich gemerkt habe – selbst Lob für die Bundesre­gierung aussprechen. Es geht darum, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig bei der Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt Asylberechtigten gleichgesetzt werden. Das ist, glaube ich, eine sehr, sehr positive Maßnahme, eine sehr positive Entwicklung.

Ich möchte da einem Argument vorgreifen, mit dem die FPÖ auch im Ausschuss ge­kommen ist. Sie kritisieren ja, dass Ausländer bei uns im Land ständig nur aus Sozial-


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töpfen herausnehmen, ohne gleichsam eine Leistung zu erbringen. Hier ist genau das Gegenteil der Fall, es passiert genau das Gegenteil von dem, was Sie uns vorwerfen. Wir ermöglichen nämlich Ausländern, die einen Aufenthaltstitel haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt. Das ist, glaube ich, durchaus eine sehr positive Maßnahme.

Ebenso positiv ist es auch – das hat Frau Mag. Weinzinger ebenfalls positiv bemerkt; ich halte das fest, ich hoffe, das findet dann auch Ihre Zustimmung –, dass es hinkünf­tig für Wissenschafter und Forscher über den öffentlichen Bereich hinaus auch die Möglichkeit geben wird, dass sie im privaten Umfeld agieren können.

Die Saisonnier-Regelung für die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft hat sich durch­aus bewährt. Das deckt sich eben mit der Politik, die wir in dieser Frage haben: dass wir selbstverständlich Zuwanderung wollen und Menschen wollen, die bei uns im Lan­de Arbeit finden, sofern das auch der österreichischen Wirtschaft dienlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.15.17

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Vorredner, es freut mich, wenn Sie unsere Anregungen aus dem Ausschuss zumindest einmal aufzugreifen beginnen. Sie sollten dann aber auch bei den Sachverhalten bleiben, nicht alles mit allem verdrehen und das eine mit dem anderen vermanschen, wenn es Ihnen tatsächlich um die Sache geht, weil von dem, wovon Sie gesprochen haben, überhaupt nicht die Rede sein kann. – Aber der Reihe nach.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt ein Beispiel bringen. Wenn unser Herr An­kündigungs-Sozialminister – anders kann man ihn ja nicht mehr bezeichnen – sich je­des Mal, wenn er oder einer seiner SPÖ-Kollegen sich einen kapitalen Umfaller leistet, aus Ärger, aus Zorn oder aus Enttäuschung ein paar Haare ausreißen würde, dann würde das seiner Haarpracht eine bestimmte Zeit lang – wahrscheinlich nicht allzu lan­ge, weil es doch sehr viele Umfaller sind, aber doch – keinen Abbruch tun. Das würde also nicht auffallen. Nur: Irgendwann einmal (Abg. Dobnigg: Zur Sache!) – ja, ich bin bei der Sache – hätten wir dann da oben, wenn er wieder hier ist, nicht mehr einen lö­wenmähnigen Sozialminister sitzen, sondern eine Art Sozial-Kojak.

Das ist dann genau der Punkt, an dem eine Kategorie ins Spiel kommt, die auch im po­litischen Bereich eine wichtige Funktion hat, nämlich die Kategorie des Maßes. Dies ist dort, wo eine Quantität in eine Qualität umschlägt, nämlich von behaart zu glatzköpfig. Genauso ist es auch in anderen Bereichen, nämlich in dem Bereich, in dem es um Ausländer, Arbeitsmarkt und unser Sozialsystem geht; dort stehen wir vor genau der gleichen Problematik. Wenn Sie nämlich, meine Damen und Herren, jedes Mal zum angeblichen Schutz der österreichischen Interessen am Arbeitsmarkt, zum Schutz des Sozialsystems und zum Schutz des Pensionssystems alle diese Systeme für Nicht-Ös­terreicher aufmachen, dann wird es sich mit diesen Systemen bald „ausgeösterrei­chert“ haben. Das ist etwas, was wir Freiheitliche nicht haben wollen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, genau deshalb haben wir überhaupt keine Freude mit wei­ten Teilen, sage ich jetzt einmal, dieses Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Denn Sie spielen da in Wirklichkeit das Spiel weiter, das Sie schon seit langem spielen, das Sie sehr geschickt spielen und immer wieder gut verpacken, dieses Spiel, das nichts ande­res bedeutet, als dass Sie die legitimen Schutzinteressen der österreichischen Staats-


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bürger – das gibt es auch noch: österreichische Staatsbürger! – systematisch durchlö­chern und in einer Art Salamitaktik dieses Staatsbürgerrecht von Mal zu Mal mehr be­schneiden.

Meine Damen und Herren! Die Regierung ist in diesem Bereich auf dem falschen Dampfer unterwegs. Da brauchen wir nur einmal den Bereich der sogenannten subsi­diär Schutzberechtigten herzunehmen: Sie gehen her und machen aus völlig falsch verstandenen Motiven für eine Gruppe von etwa 5 000 Leuten – so viele sind es jetzt – den Arbeitsmarkt auf. Das sind Leute, die bei uns einen Asylantrag gestellt haben und aus guten Gründen kein Asyl bekommen haben! Damit fängt die ganze Geschichte ein­mal an.

Jetzt können wir sie aus irgendwelchen Gründen nicht dorthin zurückführen (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein), wo sie herkommen, weil sie uns ent­weder gepflanzt haben, uns nicht gesagt haben, woher sie kommen, oder weil sie – und das ist der noch schlimmere Fall – bei uns vielleicht kriminell geworden sind und ihnen, wenn man sie abschiebt, in ihrem Heimatland dafür eine schlimme Strafe wider­fährt. Das heißt, es dürfen Leute hier bei uns bleiben, nicht obwohl sie kriminell gewor­den sind, sondern weil sie kriminell geworden sind! Das wollen Sie als sozialpolitische Errungenschaft verkaufen?! – Wenn das die Österreicher im vollen Umfang dieser Di­mension begreifen würden! Es ist in Wirklichkeit eine Katastrophe, was Sie da anrich­ten! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie entwerten damit im Übrigen auch den echten Asylanten, Sie entwerten den Asylan­tenstatus: Sie vermanschen Zuwanderung mit Asyl. Und Sie schreien ja geradezu über die Grenzen hinaus eine Einladung an die organisierten Schlepperbanden, dass man zu uns hereinkommt, weil es da etwas neues Positives, das man verkaufen kann, in diesem österreichischen Sozialsystem gibt. Die können gleich die Preise für die Schlepperei erhöhen, weil das Angebot jetzt ein besseres geworden ist!

Meine Damen und Herren, für uns von der FPÖ ist völlig klar, dass es, wenn es um Ar­beit und um Ausländer geht, eine Kombination zwischen Arbeit und Aufenthalt geben muss. Das ist das Prinzip dessen, was wir als vernünftige Beschäftigungspolitik be­zeichnen. Der Zugriff auf ausländische Arbeitskräfte hat überhaupt nur dann zu erfol­gen – und jetzt kommt der entscheidende Punkt –, wenn wir mittelfristig, und zwar un­ter Aufbietung aller eigenen Kräfte vorher – aber nicht so, wie Sie es machen: unter Ausblendung aller eigenen vorherigen Kräfte –, diesen Mangel nicht beheben können. Das ist der entscheidende Punkt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kickl, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorzulegen, welche vorsieht, dass

1. Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer künftig nur dann zu erteilen sind, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht unmittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;

2. der Befreiungsschein ersatzlos gestrichen wird und Ausländer die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind;


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3. die nicht rechtfertigbare, eindeutige Bevorzugung türkischer Staatsbürger gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern beendet wird und

4. die Zugangsvoraussetzungen von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt verschärft wer­den.“

*****

Meine Damen und Herren, das ist es, was wir brauchen, um mittelfristig einen öster­reichischen Arbeitsmarkt sicherzustellen, der ja bei Ihnen nur darin besteht, dass man Defizite im Gesundheitssystem, beginnend über die Pflege, über die Facharbeiter, wo­bei die Liste immer länger wird, bis hinauf zu den Professoren, durch ausländische Kräfte kompensiert, aber Sie gleichzeitig jede Maßnahme vermissen lassen, diese De­fizite im Inland durch eine nachhaltige Politik zu beheben. Dass Sie das nicht getan ha­ben, zeigt ja die Tatsache, dass wir überhaupt vor diesem Problem stehen, denn wenn Sie in der Vergangenheit ein bisschen eine vorausschauende Politik gemacht hätten, könnten wir uns das alles ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Kickl, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten, ein­gebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 in der 35. Sitzung des Na­tionalrates am 17. Oktober 2007

In Österreich gibt es für Ausländer aus Nicht-EWR-Staaten drei Stufen des Zugangs zum Arbeitsmarkt: die Beschäftigungsbewilligung, die Arbeitserlaubnis und den Befrei­ungsschein.

Zuerst bekommen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung. Dafür muss bereits ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung) vorliegen und Bedarf gegeben sein. Dieser definiert sich primär über eine bestimmte Quote für aus­ländische Arbeitskräfte, die der österreichische Arbeitsmarkt offiziell zu absorbieren im­stande ist.

Daneben gibt es noch ein kleineres Kontingent für hoch qualifizierte Schlüsselkräfte. Die Beschäftigungsbewilligung bindet den Arbeitnehmer an einen bestimmten Arbeit­geber und in gewissem Rahmen auch an einen bestimmten Arbeitsplatz und ist jährlich zu erneuern. Wird das Beschäftigungsverhältnis aufgekündigt, so endet die Beschäfti­gungsbewilligung, der Ausländer müsste das Integrationsprozedere wieder von neuem beginnen. Anzumerken ist dass der Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung vom Ar­beitgeber gestellt werden muss.

Derzeit werden Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer dann erteilt, wenn für die zu besetzende offene Stelle weder ein Inländer, noch ein am Arbeitsmarkt verfügbarer Ausländer zur Verfügung steht, der willens und fähig ist, die beantragte Beschäftigung zu den gesetzlich zulässigen Bedingungen auszuüben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 126

Beschäftigungsbewilligungen sollen für Ausländer künftig nur dann zu erteilen, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht un­mittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann. Voraussetzung soll, wie bisher, ein Aufenthaltstitel bleiben, wobei Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltsti­tels durch den Ausländer grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich – von seinem Herkunftsland aus – einzubringen sind. Diese Regelung ist sogar in allen typischen Einwanderungsländern üblich und geeignet, den aus dem Gleichgewicht geratenen Ar­beitsmarkt, insbesondere den Bereich wenig qualifizierter Tätigkeiten, wieder zu stabili­sieren.

Die Arbeitserlaubnis ist die nächste Stufe. Sie ermächtigt einen Ausländer, sich inner­halb eines Bundeslandes frei am Arbeitsmarkt zu bewegen. Sie wird für zwei Jahre er­teilt, wobei der ausländische Arbeitnehmer insgesamt mindestens 18 Monate oder in­nerhalb der letzten 14 Monate 52 Wochen mehr als geringfügig beschäftigt gewesen sein muss, um eine Arbeitserlaubnis verlängern und behalten zu können. Versäumt er diese Fristen, so verliert er die Arbeitserlaubnis und damit die Erlaubnis, am Arbeits­markt in Erscheinung zu treten.

Die oberste Integrationsstufe ist der Befreiungsschein. Nach mindestens fünfjähriger Beschäftigung im Rahmen der oben genannten Titel kann ein auf 5 Jahre befristeter Befreiungsschein zuerkannt werden, wobei der ausländische Arbeitnehmer innerhalb dieser Fristen (und unter Außerachtlassung diverser Nebenbestimmungen wie Heirat mit Inländern u. dgl.) 2,5 Jahre mehr als geringfügig beschäftigt gewesen sein muss, um den Befreiungsschein verlängern zu können. Der Befreiungsschein erlaubt die un­begrenzte Teilhabe am Arbeitsmarkt analog zum Inländer.

Der Befreiungsschein sollte ersatzlos gestrichen werden. Ausländer sollen darüber hi­naus die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind. Denn das ist ein Zeichen dafür, dass die Qualifikation des Gastarbei­ters, so vorhanden, am heimischen Arbeitsmarkt nicht nachgefragt ist. Schwarzarbei­tende Ausländer verlieren sofort jegliche Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung.

Für türkische Staatsbürger sieht Österreich unverständlicherweise ganz besondere Er­leichterungen vor. Sie bekommen bereits nach 4 Jahren rechtmäßiger Beschäftigung oder nach 5jähriger Anwesenheit im Inland, wenn ein Familienangehöriger regulär zum Arbeitsmarkt zugelassen ist, auf Antrag sofort einen Befreiungsschein, der ihnen den uneingeschränkten Zugang zum gesamten österreichischen Arbeitsmarkt gewährleistet (§ 4c Abs. 2 des Assoziationsabkommens mit der Türkei).

Weiters bekommen türkische Staatsbürger einen deutlich erleichterten Zugang zum ös­terreichischen Familienbeihilfensystem. Sie müssen dazu lediglich einen Wohnsitz im Inland haben und die Kinder müssen sich im Inland aufhalten. Dies stellt eine eindeuti­ge Bevorzugung gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewis­sen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern dar (diese müssen in Österreich beschäftigt sein, um den Anspruch zu erwerben).

Diese nicht rechtfertigbare Bevorzugung ist strikt abzulehnen und eine ersatzlose Strei­chung derartiger Sonderregelungen durch eine Revision des Assoziationsabkommens mit der Türkei ist zu veranlassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorzulegen, welche vorsieht, dass


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1. Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer künftig nur dann zu erteilen sind, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht unmittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann;

2. der Befreiungsschein ersatzlos gestrichen wird und Ausländer die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind;

3. die nicht rechtfertigbare, eindeutige Bevorzugung türkischer Staatsbürger gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern beendet wird und

4. die Zugangsvoraussetzungen von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt verschärft wer­den.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.21.43

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich möchte zu den Ausführungen meines Vorredners Folgendes sa­gen: Die Maßnahmen der Bundesregierung unterscheiden sich wohltuend von dem, was Sie hier vorgeschlagen haben, denn wir haben neben allen wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen auch immer das Herz am rechten Fleck und versuchen, auch jene, die bei uns aus welchen Gründen auch immer Schutz suchen, dementsprechend menschlich zu berücksichtigen und zu beachten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: „Aus welchen Gründen auch immer“ – das ist sehr interessant! – Abg. Dr. Graf: Österreich ist halt ein bissel klein!)

Ich komme nun auf die vorliegende Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zu sprechen. Hiezu ist einmal festzuhal­ten, dass damit auf der einen Seite Vorgaben des Regierungsübereinkommens vollzo­gen werden und auf der anderen Seite auch im Zusammenhang mit einem Urteils­spruch des Europäischen Gerichtshofs vom September 2006 nachvollziehende Verän­derungen durchzuführen sind.

Was das Regierungsübereinkommen anbelangt, so ist auf der einen Seite eine Aus­weitung der Ausnahmeregelungen für WissenschaftlerInnen und ForscherInnen be­inhaltet – das ist ja bereits erwähnt worden –, und auch im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Saisonbereichen wird es eine Än­derung geben. Was die EU-konforme Gestaltung der Regelung für Arbeitskräfte von Unternehmungen betrifft, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR haben und Arbeitskräfte für eine vorübergehende Arbeitsleistung nach Österreich entsenden, wird es im Zusammenhang mit einem richterlichen Spruch auch noch einen Abänderungs­antrag des Kollegen Wöginger geben.

Ich möchte einmal mit dem Positiven beginnen und festhalten, dass es wirklich zu be­grüßen ist, dass im Zusammenhang mit dem AVRAG die Strafsätze erhöht worden sind. Was ebenfalls begrüßenswert ist, ist die Klarstellung im Zusammenhang mit den Betriebsentsendungen, dass es sich, wenn feststellbar ist, dass gemeinschaftsrechtli­che Voraussetzungen nicht erfüllt werden, um eine illegale Beschäftigung von Auslän­dern handelt und somit Strafen verhängt werden müssen. Was ich bedauerlich finde, Herr Bundesminister Bartenstein, ist: Zu diesem ersten Teil haben die Sozialpartner


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verhandelt und Vorschläge mit erarbeitet, aber was mir noch fehlt, ist, dass noch bes­sere und schärfere Maßnahmen im Zusammenhang mit Lohndumping gesetzt werden. Hier ist es wichtig, dass wir in diese Richtung noch weiterarbeiten.

Dazu gibt es auch eine Protokollanmerkung aus dem Ministerrat, die ich kurz vortragen möchte – ich zitiere –:

Im Hinblick auf die schrittweise Arbeitsmarktöffnung sind auch Gespräche mit den So­zialpartnern zu führen, um hier wieder mit Maßnahmen Lohndumping entgegenzuwir­ken. – Zitatende.

Ich denke mir, es kann nicht auf der einen Seite unser Anliegen sein, dass die Sozial­partner gute Abschlüsse beim Kollektivvertrag herbeiführen und das Ganze dann auf der anderen Seite wieder unterminiert wird.

Ich möchte abschließend noch auf den EU-Bereich zurückkommen. Hier ist es ja leider aufgrund der Rechtsgestaltung in der Europäischen Union nicht möglich, dass wir un­ser gutes Verfahren, das wir in Österreich gemeinsam beschlossen haben, mit der Vor­weganmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen halten können. Bedauerlich ist auch, dass die Europäische Union es nicht anerkennt, dass entsendete Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer bereits eine übersetzte Arbeitsbewilligung mithaben, wenn sie in Österreich ihre Arbeit antreten.

Sehr erfreulich und ein guter Schritt in die richtige Richtung ist aber, dass von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit dem Bundesministe­rium für Finanzen bis zum Jahresende ein Arbeitsbehelf, ein Handbuch ausgearbeitet wird, womit dann insbesondere der KIAB die Arbeit erleichtert wird. Ich denke, das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und ich glaube auch, dass wir im Zusammen­hang mit den Festlegungen in diesem Handbuch zumindest einen guten Beitrag dazu leisten, dass nicht Leute mit falschen oder verkehrten Arbeitsbewilligungen hier arbei­ten, denn das wäre wohl nicht das gemeinsame Anliegen dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.26.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Das Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft jetzt subsidiär schutzberechtigte Wissenschaftler und Forscher. Es betrifft Saisonniers – die Saison­nierbewilligung – und es betrifft die See- und Binnenschifffahrt, die auf grenzüber­schreitende Unternehmen mit Sitz im Inland ausgedehnt wird. Dieser letzte Punkt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weil es in Österreich überhaupt niemanden betrifft, nicht einmal die Donau.

Zu den subsidiär Schutzberechtigten: Die sollten jetzt mit Asylberechtigten gleichge­stellt werden. Aus der Begründung geht hervor, dass sich die einjährige Wartefrist so­zusagen als Hindernis erwiesen hat. Mir ist gesagt worden, dass es laut Auskunft sei­tens der Frau Staatssekretärin Marek im Arbeits- und Sozialausschuss 5 000 subsidiär Schutzberechtigte gibt. Wir haben uns bisher immer dagegen ausgesprochen, diesen Vergünstigungen zukommen zu lassen, weil sie auf der einen Seite nicht abgeschoben werden können und auf der anderen Seite keinen Aufenthaltstitel in Österreich haben. Es kommt natürlich immer auch auf die jeweilige Situation am Arbeitsmarkt an, und bei uns haben eben der österreichische Arbeitnehmer und die österreichische Arbeitneh­merin den Vorrang. Wenn es der Arbeitsmarkt zulässt, warum nicht? Wenn er es nicht


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zulässt, ist das im jeweiligen Moment zu prüfen. Eine Aushöhlung wollen wir jedenfalls nicht!

Was die Wissenschaftler und Forscher betrifft, so sollen Ausnahmeregelungen für Fa­milienangehörige, Ehegattinnen und Kinder erfolgen. Für mich ist die Frage, wie die Tätigkeit definiert ist, denn nicht jede Tätigkeit in einem Labor ist eine Forschertätigkeit. Wie das genau definiert wird, ist mir momentan noch ein Rätsel. Es werden auch keine näheren Kriterien festgelegt, die sollte normalerweise der Herr Bundesminister festle­gen. Uns ist jedenfalls nicht bekannt, welche Voraussetzungen diese Personen erfüllen müssen, und unklar ist auch, wie viele Personen schlussendlich durch diese Bestim­mungen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. Eine entsprechende Öff­nung des Arbeitsmarktes ist natürlich für Schlüsselarbeitskräfte selbstverständlich, aber dann müssen wir eben diese sogenannte Green Card einführen, dann ist das zu befürworten, ansonsten nicht.

Was die Ausdehnung der Saisonnierregelung auf bis zu neun Monate betrifft, muss ich schon eines sagen: Nach der geltenden Rechtslage setzt der Herr Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Beschäftigungsbewilligung höchstens für sechs Monate fest, kann sie auch auf sechs Monate verlängern, und wenn man sich die Arbeitsmarktsitua­tion im ländlichen Gebiet anschaut, so gibt es Bedarf hauptsächlich bei Ernten, in an­deren Bereichen nicht. In anderen Bereichen ist es ganz einfach notwendig, Herr Bun­desminister, dass man Qualifizierungsmaßnahmen durchführt, weil diese Leute dann das ganze Jahr beschäftigt werden müssen, und dafür braucht man qualifizierte Fach­arbeiter, und die sollte man in Österreich heranbilden.

Wenn man das jetzt auf neun Monate ausdehnt – neun Monate im ländlichen Raum sind ja praktisch so etwas wie eine Ganzjahresbeschäftigung –, sollte man das schon überdenken, denn der Druck auf den inländischen Arbeitsmarkt sollte im ländlichen Be­reich nicht erhöht werden, denn das erhöht die Gefahr, dass eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes erfolgt.

Das ist meine Stellungnahme dazu, Herr Bundesminister: Qualifikation vor Einbürge­rung und vor zusätzlicher unqualifizierter Zuwanderung. (Beifall beim BZÖ.)

14.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.30.52

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Genau das wollen wir eben nicht! Wir wollen, wenn Zuwanderung, dann qualifizierte Zuwanderung. Und die Stoßrichtung, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Richtung Forscher ist ja im Prinzip unum­stritten.

Herr Kollege Dolinschek, die Erfahrung zeigt, dass wir in Sachen Forscher bisher keine Probleme hatten. So gesehen, glaube ich, dass – abgesehen davon, dass ihre Tätig­keit auch definiert ist – wir auch in Zukunft hier keine Probleme haben werden. Es ist auch diese Ausweitung des Zugangs von Forschern nicht so sehr etwas völlig Neues, sondern wir halten lediglich fest, dass auch Forscher für die Privatwirtschaft, für die mittelständische Privatwirtschaft hier nach Österreich kommen sollen und können, und sprechen diese Einladung aus.

Und wir sagen insbesondere: Ihr könnt auch eure Familien, eure Ehepartner, eure Kin­der mitnehmen, und die können hier auch tätig sein. Also das Umfeld insgesamt für Forscher soll und wird verbessert werden. Wir wollen die Besten und Talentiertesten


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der Welt für Österreich zumindest interessieren – alle werden ja vermutlich nicht kom­men, weil andere Länder das ähnlich halten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war das eines der Motive für diese Novel­le zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Auf andere komme ich noch zu sprechen. Es ist mir aber wichtig, festzuhalten, dass das einer der wenigen ausgesuchten Bereiche ist, wo wir konkrete Einladungen zur Zuwanderung an Drittstaatsangehörige aus­sprechen. In Richtung EU-Mitgliedsstaaten, in Richtung neuer EU-Mitgliedsstaaten ist das eine ganz andere Sache. In Richtung Drittstaaten meine ich, dass wir besonders zurückhaltend, aber gleichzeitig zielgerichtet vorgehen sollten und deswegen über Schlüsselkräfte hinaus auch Forscher ansprechen wollen.

Eine weiter gehende Zuwanderung sehe ich bis auf Weiteres nicht, und das entspricht absolut nicht – oder ist dem sogar diametral entgegengesetzt – dem Entschließungs­antrag der Grünen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Weinzinger.

Abgesehen davon, meine Zwischenrufe waren lediglich Ausdruck meines Unverständ­nisses für Ihr Unverständnis, weil Sie gesagt haben, Saisonniers hätten in Österreich keinerlei Arbeitnehmerschutz. – Ich sage Ihnen als Arbeitsminister: Sie haben vollen Arbeitnehmerschutz. Sie sind allen Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerschutzge­setzes selbstverständlich im positiven Sinne unterworfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Sie als Arbeitsminister sollten das besser wissen!)

Sie wollen mit Ihrem Entschließungsantrag die Grenzen für Zuwanderer aufmachen, ohne dass hier Top-Qualifikationen nachgefragt würden. Und das, glaube ich, braucht es bis auf Weiteres nicht, das wollen wir nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Forschern jetzt zum Thema Sa­nierung im Sinne eines EuGH-Erkenntnisses: Entsenderichtlinie. Wir sind vor etwas mehr als Jahresfrist, nämlich am 21. September des letzten Jahres, vom EuGH verur­teilt worden – wir haben das Verfahren verloren –, wonach unsere Kontrollbestimmun­gen in Sachen Entsenderichtlinie, also die Entsendung von Dienstnehmern nach Öster­reich, nicht EU-konform seien.

Wir waren anderer Auffassung, aber so etwas gibt es – wir haben das Verfahren verlo­ren. Wir würden damit gegen die Dienstleistungsfreiheit und damit eine der Grundnor­men und Grundfreiheiten der Europäischen Union verstoßen.

Wir haben uns sehr schnell bemüht, diesen Bereich zu sanieren, auch durch eine ent­sprechend geänderte Praxis des AMS, haben auch eine Regierungsvorlage erarbeitet und mussten feststellen – und das ist mir jetzt wesentlich –, dass, obwohl wir selbstver­ständlich, die Bundesregierung, ich als Arbeitsminister, mein Haus, auch der Verfas­sungsdienst, der Meinung waren, dass das EU-konform wäre, sich die EU-Kommission dagegengestellt hat. Wenn jetzt in einigen Minuten, wie ich höre, ein Abänderungsan­trag eingebracht wird, der nach bestem Wissen und Gewissen erstellt ist – keine Fra­ge –, gibt es hier wohl ein Okay und ein Go des Verfassungsdienstes in Richtung EU-Konformität, bloß es ist das nicht zwangsläufig eine Garantie.

Es waren leitende Beamte – in dem Fall Beamtinnen – meines Hauses vor einigen Ta­gen in Brüssel und haben einige Formulierungen konkret mit der EU-Kommission ak­kordiert und haben das Okay für konkrete Formulierungen bekommen. So ist weitge­hend Rechtssicherheit gegeben, dass die EU-Kommission gegen die Formulierungen nicht vorgeht, denen sie selbst zugestimmt hat. Aber wir gehen jetzt mit diesem Abän­derungsantrag darüber hinaus und sind hier, wie gesagt, zwar auf der sicheren Seite, was das Okay des Verfassungsdienstes anbelangt, aber nicht unbedingt im safe haven, was die EU-Konformität nach Meinung der EU-Kommission anbelangt. Ich wollte mich hier nicht verschweigen.


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Nicht verschweigen möchte ich mich auch in Richtung des Herrn Abgeordneten Kickl: Wenn es um 800 subsidiär Schutzberechtigte geht, dann sprechen Sie bitte nicht von 5 000 und setzen so falsche Zahlen in die Welt. (Abg. Dr. Graf: Das wurde im Aus­schuss so gesagt!) Besonders bedenklich, sehr geehrter Herr Abgeordneter, finde ich Ihre Anmerkung: Weil er kriminell geworden ist, wird er zum subsidiär Schutzberechtig­ten. Im Sinne der Redefreiheit kann hier fast alles gesagt werden, aber aus meiner per­sönlichen Sicht verletzt das entsprechende politische Anstandsregeln.

Ich darf Ihnen nur sagen, dass nach unserer Auffassung und nach unserer Rechtslage jemand dann subsidiär schutzberechtigt ist, wenn der Asylantrag zwar abzuweisen war oder der Asylstatus aberkannt wurde, aber im Falle einer Rückkehr in das Herkunfts­land – zum Beispiel Tschetschenien oder wo auch immer – eine reale Gefahr einer Menschenrechtsverletzung oder einer ernsthaften Bedrohung des Lebens gegeben sein muss oder der Unversehrtheit im Rahmen willkürlicher Gewalt im Rahmen von Konflikten.

Also nicht, weil jemand kriminell geworden ist, wird er subsidiär schutzberechtigt, son­dern aus sehr, sehr gewichtigen, menschenrechtlichen Erwägungen. Und dazu sollten auch Sie sich bekennen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kickl.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat Frau Abgeordnete Csörgits einiges Richtiges und Wichtiges gesagt. Ich bekenne mich dazu, dass wir möglichst nicht nur unter Einbindung, sondern im Einvernehmen mit den Sozialpartnern vernünftige Re­geln zum Thema Lohndumping erarbeiten. Ich kann Ihnen nur sagen, auch weil gerade gestern eine deutsche Parlamentarierdelegation bei mir war, in Österreich war, der un­ter anderen auch der frühere deutsche Arbeitsminister Walter Riester angehörte – Riester-Rente ist Ihnen noch ein Begriff –, dass unser Instrumentarium versus Lohn- und Sozialdumping ja ein ganz, ganz anderes ist als das deutsche. Wir haben die Pflichtmitgliedschaft – noch nicht in der Verfassung – zu den Strukturen der Arbeitge­ber. Das heißt, dass Kollektivverträge in Österreich verbindlich sind für so gut wie alle Arbeitgeber und damit für so gut wie alle Arbeitnehmer.

Ich weiß, da gibt es Ausnahmen, aber die meisten Arbeitnehmer sind dem in positivem Sinne des Wortes unterworfen. Da kann niemand herausoptieren – in Deutschland können Arbeitgeber aus den Tarifverträgen herausoptieren.

Wir haben in Österreich – zweiter Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Her­ren – die Entsenderichtlinie vor langer, langer Zeit – das hat nichts mit mir zu tun – um­gesetzt für alle Branchen, während das in Deutschland nur für das Bauhaupt- und, glaube ich, Baunebengewerbe erfolgt ist und die Freunde in Deutschland eine langwie­rige Diskussion rund um eine Ausweitung der Geltung dieser Entsenderichtlinie haben. Und wir haben in Österreich das Arbeitsverfassungsrecht, das auch den ortsüblichen Lohn vorschreibt.

Jetzt weiß ich schon: Recht besteht nur dort, wo es auch umgesetzt wird, aber der rechtliche Rahmen in Österreich in Sachen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping ist ein guter, ein sehr guter sogar, und vor allem ein ungleich besserer als zum Beispiel in un­serem Nachbarland Deutschland.

Die Protokoll-Anmerkungen aus dem Ministerrat, sehr verehrte Frau Abgeordnete, sind insofern gewissermaßen in Umsetzung, als die erste Sozialpartnerrunde zum Thema Maßnahmen gegen Lohndumping am 10. Oktober stattgefunden hat. – Ich bekomme hier einen Spickzettel meiner sehr verehrten Frau Staatssekretärin: Und zum Zweiten ist auch eine eigene Expertenrunde zum Thema Meldung von Forschertätigkeiten ein­gesetzt worden. Hier ist man also im Sinne dieser Protokoll-Anmerkungen tätig.


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So gesehen ist das ein wichtiges, rundes Gesetzesvorhaben mit diesen wichtigen Prä­missen: leichterer Zuzug und damit eine herzliche Einladung für die Spitzenforscher dieser Welt, nach Österreich zu kommen, Entfall der einjährigen Wartezeit für subsidiär Schutzberechtigte für den Arbeitsmarktzugang, eine – ich gehe davon aus und hoffe – EU-konforme Umsetzung des Themas Entsenderichtlinie und die Erweiterung für Sai­sonniers, aber bitte nur aus den EU-Mitgliedsstaaten, aus den neuen EU-Mitgliedstaa­ten, für die Land- und Forstwirtschaft von derzeit sechs auf neun Monate. – Ich danke sehr, sehr herzlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bit­te, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


14.40.12

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die gute Nachricht zuerst: Wir haben eine tolle Arbeitsmarktsituation; wir haben eine gute Beschäftigung; die Wirt­schaft entwickelt sich. Die zweite Nachricht: Wir müssen natürlich Vorsorge treffen, da­mit wir die Bedürfnisse am Arbeitsmarkt auch abdecken.

Dazu eine Anmerkung: Das ist unter anderem die Auswirkung einer guten Politik der letzten Jahre und nicht zuletzt auch der Steuerreform, die hier in diesem Haus von vie­len Gruppen und Parteien kritisiert wurde. Nur dadurch ist es möglich gewesen, dass Betriebe hiergeblieben sind, dass neue Betriebe hergekommen sind und dass wir ins­gesamt eine positive Entwicklung haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, wir haben vor allem Bedarf an qualifizierten Arbeitsplätzen, und hier möchte ich anmerken, dass es vielleicht auch gut wäre, den jungen Menschen schon in der Schulausbildung eine bessere Einstellung, einen besseren Überblick über die Arbeits­welt als solche zu geben. Man merkt ja überall, dass ein zu großer Trend in Modeberu­fe, in Lieblingsberufe hineingeht und viel zu wenig in die Allgemeinheit hinein ausgebil­det wird.

Ein weiterer Vorschlag: Auch im Rahmen der Aus- und Umschulung des AMS soll man noch mehr Bezug nehmen auf Bedürfnisse am Arbeitsmarkt.

Ich denke, dass diese Regierungsvorlage, die in Wahrheit eine Fortsetzung des Regie­rungsprogramms ist, wo wir gesagt haben, wir wollen wirklich Beschäftigung, wir wollen eine Wertschöpfung in unserer Volkswirtschaft, eine gute Vorlage ist.

Bei den Forschern und Wissenschaftern – das ist im Ausschuss kritisiert worden; ich habe mich gewundert, dass es die Grünen waren, aber das ist ihre Sache – geht es nicht nur darum, dass man die Persönlichkeiten hereinholt, sondern dass sie auch ihre Ehegatten und Kinder mitnehmen können.

Was die Saisonniers anlangt, geht es bitte darum, dass all jene, die länger als drei Jah­re in der Sechs-Monate-Frist hier waren, nun neun Monate hierbleiben können. Das ist keine Sonderstellung von irgendjemandem, das ist nur eine Verbesserung eines Ist-Zu­standes, weil die Leute überwiegend in Branchen arbeiten, die vegetationsbedingt schon eine größere Spannbreite als sechs Monate haben. Deshalb wird in dieser Re­gierungsvorlage auch darauf Bezug genommen.

Insgesamt eine gute Sache für eine vernünftige und gute weitere Entwicklung unserer Wirtschaft, unseres Landes und des Arbeitsmarktes. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 133

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten. – Bitte.

 


14.43.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen bestreiten gar nicht, dass es einzelne Brosamen in diesem Gesetz gibt, denen man zustimmen kann, aber die Verlockung, den ganzen Happen deswegen zu schlu­cken, die ist nicht sehr groß, Herr Bundesminister, denn da sind auch einige vergiftete Köder drinnen. Ich erkläre Ihnen das, Herr Bundesminister, was unseren Standpunkt betrifft, soweit es nicht die Kollegin Weinzinger schon gemacht hat.

Es gibt eine Ausweitung der Saisonnier-Regelung. Erste Frage, Herr Bundesminister: Die Saisonierregelung wird ausgeweitet, und integrierte Asylwerber schieben wir ab? Wunderbar! Das ist die Auflösung. So habe ich mir das vorgestellt, als es hieß, qualifi­zierte Zuwanderung soll erfolgen: Die, die hier sind und sich zumindest sprachlich qua­lifiziert haben, die schicken wir heim, die wollen wir nicht haben, und die, die wir herein­holen, die dürfen jeweils nur für sechs oder im günstigeren Fall nach drei Jahren jetzt für neun Monate hierbleiben.

Noch dazu sagen Sie, Herr Bundesminister, die sind ohnehin gleichgestellt, denen geht es gleich gut wie allen anderen! – Na, eben nicht! Schon die Befristung eines Arbeits­vertrages ist natürlich gegenüber einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine, wenn Sie so wollen, Schlechterstellung. Aber das ist noch immer nicht der Punkt.

Sie alle – auch Sie, Herr Bundesminister Bartenstein – wissen natürlich, wie es tat­sächlich in manchen Branchen ausschaut. Ich sage da nur: Erdbeerernte in Niederös­terreich oder im Burgenland. Da gibt es Bücher, die darüber geschrieben worden sind, da gibt es Filme. Da gibt es auch Lohnbedingungen, die für dieses Gewerbe festgelegt sind, die da etwa 5 bis 6 € pro Stunde vorsehen. Dafür wird auf der anderen Seite den Erdbeerarbeiterinnen – das sind nämlich fast nur Frauen, aber es gibt auch Männer da­bei – ein entsprechend hohes Entgelt für das Wohnen und das Essen abgezogen.

Das sind Realitäten, und da spreche ich noch nicht davon, was sich sonst noch in dem Bereich an Extravaganzen tut. Etwa dass den Leuten für die Dauer, die sie hier als ErntearbeiterInnen arbeiten, die Pässe weggenommen werden, wie auch in Zeitungen zu lesen ist. Die kommen aus den neuen Beitrittsländern. Das ist sozusagen die Art, wie Österreich die Personen aus den neuen Beitrittsländern empfängt: Wenn du hier arbeiten willst, dann auf alle Fälle schlecht bezahlt, in einem schlechter gestellten Ge­werbe, nicht qualifiziert. Das ist das, was wir den Leuten hier zumuten. Und da sagen auf der anderen Seite Sie, Herr Bundesminister, Zuwanderung nur im qualifizierten Be­reich sei die Realität.

Dieses Modell hat nichts mit qualifizierter Zuwanderung zu tun, und auch die Regelun­gen bei den Forschern können nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum einen For­scherinnen und Forscher, die hier schon nach dem Niederlassungsrecht behandelt wurden, über Nacht, mit Jahreswechsel, auf einmal den Niederlassungs- und Aufent­haltsverfestigungsstatus verloren haben und wieder ins Aufenthaltsregime überge­wechselt werden. Auch wenn Sie sagen, es gibt jetzt auch für die Angehörigen die Möglichkeit – die sehen wir auch als gut an –, hier Aufenthalt und Beschäftigungsmög­lichkeit zu erhalten, kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Aufenthaltsrecht im Bereich der Forschung keine attraktive Alternative ist. Mit Sicherheit nicht!

Wenn man hier Spitzenforscher haben will, dann kann man doch denen nicht sagen: Aber ihr müsst jedes Jahr um einen neuen Aufenthaltstitel ansuchen. Das ist doch eine Katastrophe, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.) So wollen Sie Spitzenforschung ins Land bekommen? Und über das Niederlassungsrecht


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sind die Zugangsmöglichkeiten so beschränkt, dass Sie sicher auf diese Art und Weise keine zusätzlichen Forscher in entsprechenden Quantitäten erhalten.

Jetzt aber noch etwas, was nicht drinnen ist in dieser Regelung: die Asylwerber. Posi­tiv, das gebe ich zu: Die subsidiär Schutzberechtigten sind jetzt drinnen, die können hier arbeiten. Gut. Aber was ist mit den Asylwerberinnen und Asylwerbern?

Ich lese Ihnen vor aus den „Salzburger Nachrichten“ vom 9. Oktober 2007. Das war die ÖVP, die das zum Thema gemacht hat in den „Salzburger Nachrichten“.

„Asylsuchenden ist nur Sexarbeit erlaubt – Salzburgs ÖVP will es Schleppern schwerer machen und die Prostitution von Asylbewerbern verbieten. Als Putzfrau dürfen Asylbe­werberinnen nicht arbeiten, als Prostituierte sehr wohl.“

Gültiges österreichisches Recht, das wir durch Wegschauen irgendwie handlen. So ist es. Diesen Leuten, die hier Asylwerber sind, die hier arbeiten wollen, die sich auch in­tegrieren wollen, eine Arbeitsmöglichkeit, eine normale Arbeitstätigkeit zu verwehren und gleichzeitig zu sagen, ihr könnt es aber eh probieren in der Prostitution, das ist Zy­nismus pur.

Aber es kommt noch stärker. Am 16. Oktober, also nur wenige Tage nach diesem Arti­kel „Asylsuchenden ist nur Sexarbeit erlaubt“ in den „Salzburger Nachrichten“, heißt es dann in der „Presse“ – und da geht es nicht um Österreich, sondern da geht es um die Bescheide, mit denen die Abschiebung von Personen hier in diesem Land gerechtfer­tigt wird – unter dem Titel „Abschiebebescheid für Baby“, dass eine Frau mit ihrem Ba­by einen Abschiebebescheid nach Nigeria erhalten hat. Und im Bescheid heißt es:

„Darin führt der Beamte des Innenministeriums unter anderem aus, dass in der frühe­ren Hauptstadt Nigerias“ – Zitat – „,ein Untertauchen problemlos möglich‘ sei“ – das rechtfertigt die Abschiebung, meint der Beamte damit –, „und listet Jobs auf.“ Zitat aus dem Bescheid: „In vielen dieser Geschäftsbereiche werden deshalb bevorzugt junge Frauen angestellt bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft anziehen.“ – Zitatende. „Und zur Kinderbetreuung heißt es: ,Anzumerken ist, dass auch Sexarbeiterinnen meist auf Kinderbetreuung durch Dritte angewiesen sind.‘“

Ich sage Ihnen, in diesem Haus ist das Wort „Schweinerei“ offensichtlich nicht erlaubt, aber das ist wirklich eine Sauerei! Solche Bescheide werden in Österreich ausgestellt. Mit solchen Bescheiden, aber auch mit gültigem Recht wird Asylwerberinnen gegen­über in Österreich gesagt: Im Bereich Sexarbeit, Prostitution könnt ihr es ja probieren. Wir sehen es nicht so wirklich gerne, aber, na ja, soll sein. Dann werden die Personen abgeschoben, und man sagt ihnen, ihr könnt ja in Nigeria die Sexarbeit oder die Prosti­tution ausüben. (Abg. Dr. Graf: Vielleicht stimmt dieser Sachverhalt!) – Vielleicht stimmt es, sagen Sie, Herr Abgeordneter Graf. Wissen Sie, dass das der nächste Zy­nismus gegenüber diesen Personen ist! (Abg. Dr. Graf: Vielleicht stimmt der Sachver­halt im Bescheid!) Das ist ja schon wieder die nächste Sauerei, die Sie begehen, Herr Abgeordneter Graf: dass Sie Frauen mit Prostitution irgendwie assoziieren wollen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ganz egal, ob Frauen aus Österreich kommen oder aus anderen Ländern, Herr Abge­ordneter Graf: So kann man nicht handeln! So kann in Österreich weder das Asylrecht noch die Ausländerbeschäftigung funktionieren. Und das ist das eigentliche Problem. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben zweimal das Wort „Sauerei“ verwendet! Das ist ein Ordnungsruf! Das ist ein Doppelordnungsruf!) – Herr Abgeordneter Westenthaler, an Ihrer Stelle würde ich ganz ruhig sein. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westen­thaler: So etwas Primitives!)

14.51



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 135

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herr Abgeordneter Öllinger! Weder das Wort „Schweinerei“ noch das Wort „Sauerei“ ist leider in diesem Hause zulässig. Ich muss Sie daher ermahnen und erteile Ihnen auch einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: So ist es! Bravo! So etwas Primitives!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl mit 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.51.33

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ein Thema der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist eben, wie schon ausgeführt, die EU-konforme Gestaltung bei nach Österreich entsand­ten Arbeitskräften.

Worum geht es? Ich möchte das anhand eines Beispiels kurz beschreiben. Wir haben uns vor einigen Jahren das Problem ganz genau angeschaut. Ein österreichisches Un­ternehmen bestellt eine Anlage bei einem italienischen Lieferanten. Der italienische Lieferant bekommt den Auftrag, hat aber kein Personal zur Demontage und Montage dieser Anlage in Österreich. Er heuert in Asien 100 Asiaten an, nimmt die auf eine Nacht nach Mailand auf den Betriebssitz dieses italienischen Unternehmens und schickt sie am nächsten Tag nach Österreich als dauernd Beschäftigte des italieni­schen Unternehmens.

Das war das Problem, und wir haben damals festgestellt, dass wir schon nach dem al­ten § 18 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – also vor der Verurteilung und vor der Änderung jetzt – die größten Probleme gehabt haben, die entsprechende Kontrolle der Daten und Fakten durchzuführen und die Rechtmäßigkeit dieser Entsendung festzu­stellen.

Ich habe Ihnen damals einen Brief geschrieben, wenn Sie sich erinnern, Herr Bundes­minister, und um eine besondere Prüfung dieser Angelegenheit gebeten. Jetzt haben wir eben heute eine neue Situation im Sinne der Veränderung des Ausländerbeschäfti­gungsgesetzes, aber ich bin noch nicht überzeugt davon – und das möchte ich hier ausdrücken –, dass die neue Situation jetzt wirklich hilfreich ist dabei, dass man be­stimmte Praktiken hintanhält.

In diesem Fall damals waren die weder bei uns noch bei den Italienern entlohnt, son­dern im Heimatland haben sie auf ein Sammelkonto eines Agenten ihren Lohn bekom­men, und wenn sie nach drei Monaten wieder zurückgekommen sind, haben sie ge­hofft, dass sie dort wirklich Geld vorfinden. So hat das damals ausgeschaut, und die italienische Firma hat selbstverständlich gesagt: Prüft uns nicht! Wir sind in der EU. Es wird schon alles passen. Das geht euch nichts an.

Also das ist das Problem dabei, und ich denke, wir werden uns jetzt in der Sache ver­gewissern müssen, dass betriebsentsandte Arbeitnehmer im Sitzstaat, wie es so schön heißt, des Arbeitgebers legalen Status haben beziehungsweise sich legal dort aufhal­ten dürfen, eine Arbeitsberechtigung haben, soziale Absicherung haben und dass un­sere Lohn- und Arbeitsbedingungen auch eingehalten werden.

Ich habe aus einer anderen Branche, die schon auf dieses Gesetz wartet, eine Infor­mation bekommen, nämlich aus der Leiharbeitsbranche. Es wird jetzt wahrscheinlich von den europaweit agierenden Leiharbeitskonzernen versucht werden, aus der italie­nischen Filiale, aus der ungarischen Filiale oder aus der polnischen Filiale Leute an die österreichische Filiale des gleichen Unternehmens zu verleihen, sodass dann völlig of­fen, völlig ohne Schwierigkeiten je nach Bedarfslage ein Arbeitskräftetransfer entste­hen könnte.


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Das ist auch ein Thema, wo ich Sie bitten möchte, die Zusage wirklich auch zeitlich einzuhalten. Sie haben gesagt – so wurde mir berichtet –, dass Sie bereit sind, mit den Sozialpartnern diese Randfragen auch noch mit zu besprechen. Nach Möglichkeit soll­te das noch im heurigen Jahr geschehen, damit wir auch im Zusammenhang mit Ost­öffnung, mit Fachkräftebedarf und mit all diesen Punkten vielleicht zu einer weiteren abgestimmten Vorgangsweise kommen. Das wäre meine Bitte heute in dieser Angele­genheit.

Ich möchte Ihnen keinen Ratschlag geben, Herr Bundesminister, das steht mir sicher nicht zu, aber aufgrund Ihrer Wortmeldung sage ich: Ein bisschen mehr Mut gegenüber der EU-Kommission! Und wenn Sie eine Unterstützung brauchen, sagen Sie es. Das könnten wir vielleicht tun. Mit Vorbehalt, denn wer weiß, ob die jetzt diese Änderung da auch noch akzeptieren. Also ein bisschen mehr Mut können wir uns, glaube ich, schon zutrauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz mit 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.56.00

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In diesem Gesetzesantrag wird der Kreis derer, die Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, erweitert. Zum einen sind das die subsidiär Schutzberechtigten.

Herr Bundesminister, es ist schon so, wie Abgeordneter Kickl gesagt hat: Subsidiär Schutzberechtigte sind jene, die Asyl nicht bekommen haben, die keine Fluchtgründe haben, die keine Flüchtlinge sind, die wir aber dennoch nicht in ihr Heimatland zurück­bringen können. Warum? Was kann der Grund dafür sein? – Das eine ist, dass das Personen sind, die uns über ihre Identität und über ihre Herkunft keine Auskunft geben, und zum Zweiten, ganz bevorzugt, sind das Personen, denen aufgrund von Straftaten, die sie hier oder schon in ihrem Herkunftsland begangen haben, eine Bestrafung in ihrem Heimatland droht, die wir als unverhältnismäßig empfinden. Das ist vor allem bei denen so, die aus Nigeria kommen und die sich hier des Drogenhandels schuldig ge­macht haben. Da gibt es ein VwGH-Urteil, das sagt, die Strafen, die dort auf Drogen­handel und auf Beschädigung des Ansehens Nigerias im Ausland stehen, sind so, dass wir diese Personen hier im Land behalten. Abgeordneter Kickl hat völlig Recht.

Sie machen übrigens damit auch – im Gegensatz zu dem, was Ihre Sicherheitspolitiker hier immer sagen – nicht nur aus dem Asylberechtigten so quasi einen Einwanderer, sondern jetzt auch aus dem subsidiär Schutzberechtigten. Das ist ein Einwanderungs­instrument. Wer diesen Titel erlangt, hat identische Rechte – auch im Sozialbereich versuchen Sie das ja zunehmend – wie der österreichische Staatsbürger.

Zweiter Punkt: die Saisonniers. Auch hier gibt es eine Erweiterung, die eigentlich eine Abschaffung dieses Status bedeutet. In beiden Fällen wird diese Öffnung des Arbeits­marktes, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, vor allem die unteren Lohnsegmente unter starken Druck bringen.

Wir wollen das nicht (Beifall bei der FPÖ), und deswegen stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B), wird wie folgt geändert:


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1. Artikel 1 Z 1 entfällt


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2. Artikel 1 Z 4 lautet:

„§ 1 Abs. 2 lit. i)

Ausländer in öffentlichen und privaten Einrichtungen und Unternehmen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst; Ehegatten und Kinder sind auf die Landeshöchstzahlen gemäß § 13 anzurechnen;“

3. Artikel 1 Z 7 lautet:

„§ 4 Abs. 3 Ziffer 7 wird wie folgt geändert:

der Ausländer über ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG oder dem Fremdenpolizeige­setz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, verfügt, das die Ausübung einer Beschäftigung nicht ausschließt, oder über den Status eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 verfügt oder einen Asylantrag eingebracht hat, über den seit sechs Mona­ten nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, und das Verfahren nicht eingestellt wurde (§ 24 AsylG 2005) oder auf Grund einer Verordnung gemäß § 76 NAG zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist oder Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit ge­nießt;“

*****

Wir bringen diesen Abänderungsantrag ein, weil wir überzeugt davon sind, dass der Satz „Österreich braucht“ heißen muss, „die Österreicher brauchen“. Wir sind uns be­wusst, dass wir als Abgeordnete, die wir hier in diesem Hause vereidigt wurden, vor al­lem das Interesse der Österreicher im Sinn haben müssen. Den anderen begegnen wir mit Respekt und achten ihre Menschenwürde, aber es kann nicht sein, dass – Zitat – „wer aus welchem Grund auch immer hier Fuß gefasst hat“, dieselben Rechte genießt wie ein Staatsbürger. (Beifall bei der FPÖ.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag, der von Frau Abgeordneter Rosenkranz soeben vorgetragen wurde, ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Dr. Graf, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 Bericht des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz geändert werden (242 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 10. Oktober 2007

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (242 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z 1 entfällt

2. Artikel 1 Z 4 lautet:

„§ 1 Abs. 2 lit. i)

Ausländer in öffentlichen und privaten Einrichtungen und Unternehmen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst; Ehegatten und Kinder sind auf die Landeshöchstzahlen gemäß § 13 anzurechnen;“

3. Artikel 1 Z 7 lautet:

„§ 4 Abs. 3 Ziffer 7 wird wie folgt geändert:

der Ausländer über ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG oder dem Fremdenpolizeige­setz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, verfügt, das die Ausübung einer Beschäftigung nicht ausschließt, oder über den Status eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 verfügt oder einen Asylantrag eingebracht hat, über den seit sechs Mona­ten nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, und das Verfahren nicht eingestellt wurde (§ 24 AsylG 2005) oder auf Grund einer Verordnung gemäß § 76 NAG zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist oder Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit ge­nießt;“

Begründung:

Nach unserer Auffassung besteht keine Veranlassung, die derzeit bestehende Rege­lung betreffend subsidiär Schutzberechtigter zu ändern.

Für Asylwerber, deren Asylverfahren in der ersten Instanz anhängig ist, sollte eine Inte­gration in Österreich und damit auch am Arbeitsmarkt nicht stattfinden. Nach derzeit gültiger Rechtslage sollte ein Verfahren der ersten Instanz spätestens nach sechs Mo­naten beendet sein.

Die Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Forscher werden im Sinne der Stär­kung des Wissenschafts- und Innovationsstandortes begrüßt.

Wir sind jedoch im Gegensatz zu den Interessen der Wirtschaft und Industrie und zum Schutz der österreichischen Arbeitnehmer nicht der Auffassung, dass ein völliger Ver­zicht auf die Quote der richtige Weg ist.

Der richtige Weg ist den nachgezogenen Familienangehörigen eine bevorzugte Be­handlung im Rahmen der Quote angedeihen zu lassen. Künftig sollen Ehegatten oder unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivkinder) eines in Forschung und Lehre wissenschaftlich tätigen Ausländers im Rahmen der jeweiligen Landeshöchstzahlen eine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Dies sollte den Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige ausreichend erleichtern.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nun die Sitzung für eine Minute.

Wir beginnen dann, um 15 Uhr, mit dem Aufruf der Dringlichen Anfrage.

*****

(Die Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.)

*****

 



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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme die Sitzung wieder auf und unterbreche die Verhandlungen über den Punkt 9 der Tagesordnung, damit die ver­langte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.23Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Justiz betreffend keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen (1644/J)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur dringlichen Behand­lung der schriftlichen Anfrage 1644/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Justizminister Dr. Christian Broda, im Amt von 21. April 1970 bis 24. Mai 1984, ist den Österreicherinnen und Österreichern unter anderem mit seiner Schreckensvision einer „gefängnislosen Gesellschaft“ in Erinnerung geblieben. Allein von 1970 bis 1980 stieg die Zahl der strafbaren Handlungen von 285.507 auf 347.013 – das waren 61.506 oder 22 % Straftaten mehr pro Jahr!

Wenn sich nun die erste sozialdemokratische Justizministerin seit Broda ausdrücklich als dessen Nachfolgerin sieht, ist dies für die auf Sicherheit bedachte Bevölkerung zu Recht ein Alarmsignal. Dies umso mehr, als sich – bedingt durch ausländische Straf­täter und viele der organisierten Kriminalität zuzurechnende Straftate – die Sicher­heitssituation in Österreich nach einem Rückgang der Kriminalität in den vergange­nen Jahren (2006 wurden um 15.777 gerichtlich strafbare Delikte weniger registriert als 2005) wieder deutlich verschlechtert hat, wie die aktuelle Statistik angezeigter strafbarer Handlungen von Jänner bis August 2007 belegt:

+ 12,3 % in Oberösterreich,

+ 8,0 % in Vorarlberg,

+ 7,3 % im Burgenland,

+ 6,4 % in Niederösterreich,

+ 5,1 % in Tirol,

+ 4,1 % in Kärnten,

+ 3,5 % in Salzburg und

leicht sinkende Zahlen nur in Wien (wo allerdings bereits 36 Prozent aller bundesweit verzeichneten Straftaten begangen werden!) und in der Steiermark.

Derzeit wäre also eigentlich hartes Durchgreifen erforderlich und nicht die Umsetzung gefährlicher Utopien!

Angesichts von jährlich rund 2.500 bekannt werdenden Fällen von Kindesmissbrauch (Quelle: BKA) und einer um ein Vielfaches höher liegenden Dunkelziffer nicht zur An­zeige gebrachter Missbrauchsfälle herrscht speziell in diesem Bereich weiterhin mas­siver Handlungsbedarf:

Mindeststrafen und Strafverschärfungen wurden immer wieder gefordert, finden sich aber nicht in Entwürfen des Justizministeriums wieder.


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Eine vom BZÖ initiierte Entschließung für ein Berufsverbot für Sexualverbrecher wur­de im Mai 2007 zwar vom Nationalrat – gegen die Stimmen der Grünen – angenom­men, trotz Ablauf der Umsetzungsfrist mit 1. September 2007 liegt dem Nationalrat aber nach wie vor nicht einmal ein Bericht der Bundesregierung vor.

Auch die allgemeine Empörung über die Schutzlosigkeit von Volksschülern gegen­über einem amtsbekannten Sexualtäter auf Freigang hat die Justizministerin nicht zum Tätigwerden veranlasst.

Die Bevölkerung empfindet die Strafen für Sexualdelikte und Kindesmisshandlung im Gegensatz zu den für Eigentumsdelikte verhängten Strafen als eklatant unausgewo­gen.

Die im geltenden Regierungsprogramm angekündigte Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) wartet immer noch auf ihre Umsetzung.

Offenbar entspricht aber ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter nicht dem Selbstbild von Justizministerin Berger, was angesichts dessen, dass einer Justizmi­nisterin die Sicherheit der Bevölkerung primäre Aufgabe sein sollte, ein mehr als be­drohlicher Befund ist.

Auch etliche andere berechtigte, weil im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung lie­gende Vorschläge im Bereich des Strafrechts werden von Justizministerin Berger be­harrlich nicht aufgegriffen. Hierzu zählen beispielsweise:

effektive Auflagen und Kontrollmaßnahmen auch ohne bedingte Entlassung

Auch ohne bedingte Entlassung sollte die Möglichkeit bestehen, bereits im Urteil Auf­lagen und Kontrollmaßnahmen im Einzelfall auszusprechen. Der Einsatz dieser Mittel hängt dann nicht von einer oft gerade wegen der Gefährlichkeit des Straftäters abge­lehnten bedingten Entlassung ab.

Bessere Rückfallsvermeidung durch Unterscheidung zwischen verschiedenen Straf­tätergruppen

Durch eine stärkere Unterscheidung in Strafrecht und Strafvollzug hinsichtlich der Resozialisierungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Straftätergruppen (z.B. zwi­schen Berufskriminellen einer- und gestrauchelten Bürgern andererseits) könnten Rückfälle besser vermieden werden.

nachträgliche Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher

In vielen Fällen, in denen erst während der Haft Klarheit über das Gefährdungspoten­tial des Verurteilten gewonnen wird, wäre die Einweisung von Sexualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende durch das Gericht sehr wünschenswert.

deutliche Aufstockung der Zahl der Justizwachebeamten

Die Justizministerin konnte sich in den Budgetverhandlungen in diesem Punkt gegen den Finanzminister nicht wirklich durchsetzen.

Errichtung zusätzlicher Haftraumkapazitäten

Die schon in der XXII. GP vorbereitete Erweiterung der Haftraumkapazitäten wurde durch die Justizministerin nur sehr verzögert und abgeschwächt weiterbetrieben statt dringend notwendige weitere Projekte anzugehen.


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Nach diesem Befund über die Dinge, die Justizministerin Berger nicht tut soll nun ge­prüft werden, was sie tut: Schon kurz nach ihrem Amtsantritt kündigte Justizministerin Berger an, die Häftlingszahlen in den überbelegten heimischen Strafvollzugsanstal­ten durch ein Haftentlastungspaket um 10 Prozent senken zu wollen. Dies wären bei einem Rekordstand von über 9.000 Straf- und Untersuchungshäftlingen (davon fast die Hälfte Ausländer und viele Berufsverbrecher) über 900 Straftäter, die entweder gar nicht inhaftiert oder vor Abbüßen ihrer Haftstrafe wieder früher auf die Bevölke­rung losgelassen würden.

Trotz heftiger Kritik schickte die Justizministerin das von ihr angedrohte Haftentlas­tungspaket nun nach längerer Funkstille Ende September in Begutachtung. Die vor­gesehenen Regelungen sollen aber bereits mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten, womit belegt ist, dass Justizministerin Berger (entgegen ihrer Beteuerungen anlässlich der Einrichtung eines Broda-Gedenkschreins im Bundesministerium für Justiz) nicht ein­mal ernsthaft plant, bei der Intensität der parlamentarischen Verhandlung derart wich­tiger strafrechtlicher Änderungen in die Fußstapfen des von ihr gerühmten Amtsvor­gängers zu steigen.

Der vorliegende Entwurf entpuppt sich gemäß den Ankündigungen als echter An­schlag auf die Sicherheit in Österreich. Die Justizministerin gibt zwar vor, durch bes­sere Gestaltung des Strafvollzugs mehr Sicherheit anzustreben, in Wahrheit jedoch höhlt der Entwurf Strafrecht und Strafvollzug in deren wesentlicher Schutzfunktion für die Bevölkerung deutlich aus und beschränkt sich genau auf das, was die Justiz­ministerin bereits in ihrer ersten Pressekonferenz angekündigt hat:

Ein Haftentlastungs- oder besser Haftentlassungspaket zu sein, dessen Ziel – neben dem höchstpersönlichen Ziel, die Nachfolge Brodas zu erlangen – in einer deutlichen Reduktion der Haftstrafen liegt, um die aufgrund steigender Kriminalität überfüllten Gefängnisse zu leeren und den dringend erforderlichen Bau zusätzlicher Haftanstal­ten entbehrlich zu machen. Die Interessen der Bevölkerung kommen dabei leider ganz überwiegend zu kurz.

Dies zeigen folgende Beispiele:

„Reform“ der bedingten Entlassung (Dies ist das Kernstück des Entwurfs).

In Reaktion auf die durch „richterliches Gewohnheitsrecht“ herausgebildete regional deutlich unterschiedliche Wahrscheinlichkeit, bei gleichen Voraussetzungen bedingt entlassen zu werden, schießt die Justizministerin durch eine allgemein deutliche Er­leichterung der bedingten Entlassung über das Ziel hinaus. Eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung wäre durchaus wünschenswert, um den „Entlassungstouris­mus“ zwischen den in verschiedenen Gerichtssprengeln liegenden Strafvollzugsan­stalten abzustellen. Die Zahl der bedingten Entlassungen aber generell und undiffe­renziert deutlich hochzuschrauben gefährdet aber gerade in Zeiten zunehmender Professionalisierung der Straftäter die Sicherheit. Bedingte Entlassungen mögen bei gestrauchelten Normalbürgern sinnvoll sein, bei ausländischen Berufsverbrechern sind sie nach Meinung der Antragsteller absolut fehl am Platz.

Bedenklich ist weiters, dass nach den Vorstellungen der Justizministerin bedingte Entlassungen künftig aus generalpräventiven Gründen nur noch sehr beschränkt ab­gelehnt werden können (nur bei Verurteilten, die aus einer mehr als fünfjährigen Frei­heitsstrafe bedingt entlassen werden wollen).

Noch bedenklicher ist aber, dass auch in spezialpräventiver Hinsicht nicht mehr die begründete Annahme Voraussetzung sein soll, dass der Rechtsbrecher bei einer be­dingten Entlassung keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde sondern eine Versagung der bedingten Entlassung nur noch zulässig sein soll, wenn die Be-


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gehung strafbarer Handlungen mit schweren Folgen drohen. Demgemäß haben Straftäter, die wegen Delikten ohne schwere Folgen einsitzen wohl künftig die be­dingte Entlassung schon mit der Verurteilung praktisch „in der Tasche“.

Dazu kommt die Verkürzung der grundsätzlichen Mindestanhaltezeit von drei auf zwei Monate und die Möglichkeit der bedingten Entlassung auch aus dem nicht be­dingt nachgesehenen Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Die bedingte Entlas­sung nähert sich damit dem gelockerten Vollzug einer Freiheitsstrafe als neue Voll­zugsform an.

Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.

Bei der Entscheidung über eine bedingte Entlassung sollen hinkünftig fachkundige Laienrichter direkt durch das Bundesministerium für Justiz in die entscheidenden Se­nate entsandt werden. Diesen aus dem Bereich der Bewährungshilfe stammenden Personen stehen im Senat keine Vertreter der staatlichen Strafrechtspflege (etwa durch Beteiligung der Staatsanwaltschaft) als Gegengewicht im Dienste der Bevölke­rung gegenüber. Andererseits könnte eine derartige Beteiligung der weisungsgebun­denen Staatsanwaltschaft unter einer Schülerin Justizminister Brodas, der bekannt­lich sein Weisungsrecht mehrfach für eigene politische Zwecke missbrauchte, wohl ohnehin keine Verbesserung bringen.

Besondere Vergünstigungen für ausländische Straftäter

Statt sich – wie im geltenden Regierungsprogramm noch angekündigt – der Verhin­derung des „Kriminaltourismus“ zu widmen und zur angekündigten „deutlichen Ver­stärkung der Bemühungen auf Übernahme des Strafvollzugs durch den Heimatstaat“ hinzuwirken, sieht die Justizministerin für (EU-)ausländische Straftäter sogar eine be­sondere Vergünstigung vor:

Statt ihre Strafhaft nach Möglichkeit im Heimatland abzusitzen, sollen nicht aufent­haltsverfestigte ausländische Verurteilte künftig noch früher als einheimische Straf­täter, nämlich generell bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe, aus der Straf­haft zu entlassen sein, wenn gegen sie ein Aufenthaltsverbot besteht und sie freiwillig auszureisen versprechen. Sollten sie dieses Geschenk missbrauchen, ist nur der Vollzug des Strafrestes vorgesehen.

Praktisch bedeutet dies: Endlich von der Polizei – meist erst nach etlichen Straf­taten – dingfest gemachte ausländische Berufsverbrecher werden gegen das Ver­sprechen (!) auszureisen bereits nach der halben Strafe im Inland (!) auf freien Fuß gesetzt, statt dass für einen Vollzug der Haftstrafe bzw. die Resozialisierung in ihrem Heimatland gesorgt würde und ohne ihre Rückkehr dorthin (wohl sehr zur „Freude“ der Sicherheitsbehörden des eigenen Landes) auch nur sicherzustellen. Diese aus­ländischen Berufsverbrecher können also von ihrer kriminellen Organisation unmittel­bar nach der Ausreise in anderen Ländern eingesetzt werden, ja selbst – z.B. unter einem neuen Namen – in Österreich, weil sie ja für den Fall einer nochmaligen Fest­nahme lediglich den Vollzug der ausstehenden Reststrafe riskieren.

Etwas wirklichkeitsfremd mutet auch die Erläuterung dieses Vorschlags an, die davon ausgeht, dass bei ausländischen Straftätern der Vollzugszweck der Resozialisierung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die Enthaftung erreicht sei.

Einsatz der elektronischen Fußfessel unter technischen Einschränkungen

Kritikwürdig ist auch, dass die bereits in der XXII. GP initiierte elektronische Fußfes­sel nun technisch eingeschränkt zum Einsatz kommen soll – man begnügt sich mit einer Überwachungsmöglichkeit auf Basis einer Festnetz-Technologie. Frei- und Aus­gänge sollen in Zukunft zwar überwacht werden, die mindere Technologie wird aber


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nur eine Überwachung an der Arbeitsstelle oder am Wohnsitz ermöglichen – damit kann eine Wiederholung des Falles der missbrauchten Volksschülerin in Wien aber sicher nicht verhindert werden.

Angesichts dieser Fakten liegt wohl auf der Hand, dass die ersten Begründungen der Justizministerin – „10 % weniger Häftlinge“ – korrekter waren als der jetzt im vorlie­genden Entwurf gemachte Versuch, die Reform als angeblich der Sicherheit der Be­völkerung dienend schön zu reden.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Haftentlassungen haben seit Ihrem Amtsantritt stattgefunden? Wie viele davon vorzeitig?

2. Wie viele Sexualstraftäter wurden seit Ihrem Amtsantritt vorzeitig entlassen?

3. Wie viele Straftäter befinden sich derzeit im gelockerten Vollzug? Wie viele davon sind Sexualstraftäter?

4. Wie viele der etwa 3.600 ausländischen Inhaftierten aus über 100 Nationen sind Asylwerber?

5. Weshalb setzen Sie – wenn es Ihnen um die Sicherheit der Bevölkerung geht – den Vorschlag nicht um, die oft wünschenswerte Möglichkeit der Einweisung von Se­xualstraftätern in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende durch das Gericht zu schaffen?

6. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie vorschlagen, um den Justizanstalten für Ihre Entscheidungen über Hafturlaub und Freigang künftig auch die der Polizei vorliegenden Informationen über Strafanzeigen zugänglich zu machen?

7. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Strafdrohung für lang andauernde Freiheitsentziehung und Gewalt (Fall Kampusch) vorlegen?

8. Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, um die eklatanten Ungleichge­wichte bei den Strafen für Eigentumsdelikte im Vergleich zu Delikten gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zu beseitigen?

9. Werden Sie die BZÖ-Forderung auf ausschließlich lebenslange Freiheitsstrafen bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Unmün­digen mit Todesfolge unterstützen? Wenn nein, warum erscheint Ihnen z.B. für das gewaltsame und qualvolle Sterben eines Mädchens eine maximale Strafdrohung von zehn Jahren Freiheitsstrafe wie nach § 92 StGB angemessen?

10. Meinen Sie nicht, dass ein Straftäter, der ein Mädchen sexuell missbraucht und dessen Tod verursacht, auf der tiefsten Stufe des Unrechts steht und daher aus­schließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden sollte? Wenn nein, warum nicht?

11. Unterstützen Sie den Beschluss des Schweizer Nationalrats, dem Volkswillen in der Frage einer lebenslangen Verwahrung von extrem gefährlichen, nicht therapier­baren Gewalt- und Sexualtätern ohne Haftprüfung zu folgen? Wenn nein, warum leh­nen Sie diese vom Schweizer Volk verlangte Änderung, die wahrscheinlich auch der Meinung einer Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher entspricht, ab?

12. Ist es richtig, dass Sie eine deutliche Reduktion der Strafdrohung für gewerbsmä­ßigen Suchtgifthandel planen?


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13. Welche Reduktion des durchschnittlichen Häftlingsstandes und welche Gesamt­zahl begünstigter Straftäter wird Ihr Haftentlastungspaket jährlich bewirken?

14. Wieso ergreifen Sie statt der bedenklichen generellen Erleichterung der beding­ten Entlassung keine Maßnahmen, die nur das evidente West-Ost-Gefälle in der praktischen Anwendung beseitigen?

15. Wie rechtfertigen Sie die durch die geplante generelle Erleichterung der beding­ten Entlassung bewirkte Missachtung des ursprünglichen Richterspruchs?

16. Wieso sehen Sie bei bedingten Entlassungen keine Differenzierung nach der Na­tur des Delikts vor? Wieso sollen insbesondere auch Sexualstraftäter in den Genuss der erleichterten bedingten Entlassung kommen?

17. Weshalb halten Sie trotz der deutlich höheren Rückfallsquote eine bedingte Ent­lassung für Sexualstraftäter für vertretbar?

18. Welche Delikte gelten nach der Judikatur gerade noch nicht als Straftaten mit schweren Folgen (bitte nennen Sie Beispiele aus jedem Abschnitt des Besonderen Teils des StGB) und sind damit künftig kein Hindernis für eine bedingte Entlassung mehr?

19. Wie rechtfertigen Sie die Strafhaft eines Täters wegen einer Tat ohne schwere Folgen, wenn gleichzeitig Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden sollen, die – nach Erwartung der Gerichte – weiterhin derartige Taten begehen werden?

20. Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Amtseid gelobt, Ihre Amtspflichten nach bes­tem Wissen und Gewissen zu erfüllen; wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, als für die Sicherheit der Bevölkerung Mitverantwortliche, dass nach Ihren Vorschlä­gen Rechtsbrecher vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, bei denen nicht einmal mehr eine halbwegs positive Prognose erstellt werden kann?

21. Wie werden Sie unter dem Aspekt der Generalprävention Fälle wie den der Frau Abgeordneten Petrovic behandeln, die sich im Zusammenhang mit dem Verstecken illegal in Österreich aufhältiger Personen öffentlich dazu bekannte, strafbare Hand­lungen zu begehen und auch weiterhin begehen zu wollen?

22. Hat die Staatsanwaltschaft wegen der Aussage von Frau Abgeordneter Petrovic („Ich gehöre zu denen, die mithelfen, Leute zu verstecken“ Der Standard, 10. Oktober 2007) schon Vorerhebungen eingeleitet und ist davon auszugehen, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt wird?

23. Weshalb wollen Sie die „fachmännischen Laienrichter“ bei bedingten Entlassun­gen bewusst selbst auswählen und entsenden und in ständiger Abhängigkeit halten (mehrmalige zeitlich befristete Wiederbestellungsmöglichkeit wie oftmals bei den un­abhängigen Verwaltungssenaten kritisiert, keine Entlohnung, außer sie stehen im öf­fentlichen Dienst), statt wie allgemein üblich die richterliche Unabhängigkeit durch eine nicht willkürliche sondern zufällige Auswahl abzusichern bzw. überhaupt wie all­gemein üblich Sachverständigengutachten vorzusehen?

24. Wird die elektronische Fußfessel nach Ihrem Modell geeignet sein, Fälle wie beispielsweise das schreckliche Sex-Attentat auf ein 6-jähriges Mädchen in einer Wiener Schule – der Täter hatte unbegleiteten Ausgang – zu verhindern?

25. Wann kann in Anwendung Ihres Haftentlastungspakets z.B. jener niederösterrei­chische Arzt, der wegen des über ein Jahr andauernden Missbrauchs seiner 13-jähri­gen Stieftochter zu lediglich drei Jahren Haft (davon nur acht Monate unbedingt) ver­urteilt wurde, erstmals bedingt entlassen werden?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 145

26. Wann kann in Anwendung Ihres Haftentlastungspakets jener Vorarlberger Fuß­balltrainer, der sich jahrelang an 20 Buben vergriffen hatte und zu lediglich zwei Jah­ren Freiheitsstrafe (davon nur acht Monate unbedingt) verurteilt wurde, frühestens bedingt entlassen werden?

27. Weshalb verzichten Sie zur Gänze, entgegen Ihren Ankündigungen, auf spezial­präventive Voraussetzungen für die vorzeitige Haftentlassung nicht aufenthaltsverfes­tigter Ausländer?

28. Wie wollen Sie der Gefahr begegnen, dass ausländische Täter, die nach Ihrem Entwurf künftig Anspruch auf eine Haftentlassung nach der Hälfte der verhängten Strafe haben sollen, allein schon durch die modernen Kommunikationsmittel vielfach auch vom Ausland aus weiter in Österreich operieren können?

29. Wie soll die Identifikation ausländischer Täter sichergestellt und damit deren Wie­dereinreise und allfällige weitere kriminelle Tätigkeiten nach vorzeitiger Enthaftung wirksam verhindert werden angesichts der praktischen Erfahrungen der Kriminal­polizei, dass bestimmte Personenkreise schon bei der Einreise als Name häufig „Joe Brown“ angeben, und in zahlreichen Ländern Dokumente wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis etc. nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität bestehen wie in Österreich oder schlichtweg einfach käuflich erhältlich sind?

30. Im geltenden Regierungsprogramm wurde die Verhinderung des „Kriminaltouris­mus“ als eines der Ziele der rot-schwarzen Regierung vereinbart; wie steht diese Zielsetzung mit dem Haftentlastungspaket im, Einklang, nach dem ausländischen In­haftierten ein 50 %-Rabatt auf die Haftzeit bei gleichzeitiger Ausreisevereinbarung gewährt wird?

31. Wie rechtfertigen Sie, dass Inländer für eine bedingte Entlassung eine gerichtli­che Entscheidung unter Abwägung des Gefahrenpotentials brauchen, ausländische Straftäter aber – ohne Rücksichtnahme auf die Art ihrer Taten – einen Rechtsan­spruch auf Freiheit nach Abbüßung der Hälfte der Strafhaft allein für ihr Versprechen auf Ausreise aus Österreich haben?

32. Der Opferhilfe ist im geltenden Regierungsprogramm ein eigenes Kapitel gewid­met; haben Sie Verständnis dafür, dass Opfer von Straftaten, die mit ansehen müs­sen, wie ihre Peiniger aufgrund Ihres Haftentlastungspakets vorzeitig entlassen wer­den den Glauben an den Rechtsstaat verlieren? Wenn nein, warum?

33. Weshalb soll das vorliegende Haftentlastungspaket schon mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten?

34. Wie viel Zeit wird bis dahin für die Verhandlungen mit allen im Nationalrat vertre­tenen Parteien – nach dem Muster Ihres Vorbildes Broda – zur Verfügung stehen?

35. Wenn Sie mehr Sicherheit erreichen wollen, warum setzen Sie sinnvolle Schritte für mehr Sicherheit wie ein Berufsverbot für Sexualverbrecher trotz einer vorliegen­den Entschließung des Nationalrats vom 3. Mai 2007 nicht um?

36. Wann wird die Bundesregierung, der Sie angehören, dem Nationalrat den in der von vier Parteien unterstützten Entschließung vom 3. Mai 2007 (19/E) bis 1. Septem­ber 2007 angeforderten Bericht zur Umsetzung eines Berufsverbots für Sexualstraftä­ter übermitteln?

37. Halten Sie es nicht für eine eklatante Missachtung des Nationalrats, wenn eine Entschließung ohne jegliche Begründung von der Bundesregierung ignoriert wird? Wenn nein, warum?


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 146

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR dring­lich zu behandeln.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Ing. Westenthaler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bit­te. (Abg. Ing. Westenthaler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Können wir warten, bis die Frau Ministerin kommt? Wo ist sie? Ich warte auf die Ministerin! – Rufe: Unterbre­chen! – Weitere Zwischenrufe.)

 


15.01.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Normalerweise er­scheint eine Ministerin oder ein Minister, wenn man eine Dringliche Anfrage an ein Re­gierungsmitglied richtet. (Abg. Parnigoni: Sie ist schon da! – Weitere Zwischenrufe.) Ich warte, bis sie hier ist, und schenke ihr dafür eine Redeminute, so freundlich bin ich, dass sie auch zuhören darf, was  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Ich begrüße Sie recht herzlich, Frau Bundesministerin für Justiz, und darf die aktuellen Kriminalitätszahlen mitteilen: In Österreich wurden von Jänner bis September 2007 441 851 Straftaten begangen. Umgerechnet würde das bedeuten: 67 Straftaten pro Stunde, die wir derzeit in Österreich verzeichnen. Ein Kriminalitätsrekord sonderglei­chen!

In den Bundesländern gibt es enorme Steigerungsquoten – im August im Vergleich zum Vorjahr –: in Oberösterreich 12 Prozent, in Vorarlberg 8 Prozent, im Burgenland 7 Prozent (Abg. Riepl: Sind da die Wirtshausraufereien auch dabei?), Niederösterreich 6 Prozent, Tirol 5 Prozent, Kärnten 4 Prozent. Es ist eigentlich unglaublich, in Wien werden nur mehr ein Viertel der Straftaten überhaupt aufgeklärt – nur mehr 25 Prozent, Herr Kollege Riepl, aber das ist Ihnen egal, ich weiß das, Sie haben für Sicherheit noch nie viel übrig gehabt. Nur noch ein Viertel der Straftaten werden aufgeklärt! Wien, das Eldorado der Banküberfälle, über 60 ungeklärte Banküberfälle im ersten halben Jahr.

Garniert wird das Ganze durch grauenvolle Kindesmissbrauchsfälle wie zuletzt jenen durch einen Freigänger an einer Wiener Schule, der dort ein Mädchen vergewaltigt hat. (Zwischenruf des Abg. Marizzi.)

Wir haben erhöhte Terrorgefahr durch Fundamentalisten, wir haben die ersten Fest­nahmen in Österreich. Wir haben 13 000 kriminelle Asylwerber im Land – keiner macht sich Sorgen um die Opfer dieser kriminellen Asylwerber. Die organisierte Bandenkrimi­nalität aus dem Osten blüht ebenfalls. – Frau Ministerin! Und was machen Sie in dieser Phase? – Sie denken in alter Brodascher Manier – Broda ist ja Ihr großes Vorbild – über milderen Strafvollzug und über mildere Strafen nach, ja Sie schicken sogar ein so­genanntes Haftentlastungspaket auf Begutachtung, das in Wirklichkeit ganz anders heißen müsste, nämlich „Haftentlassungspaket“, wo vom gelockerten Strafvollzug über die vorzeitige bedingte Entlassung, die Umwandlung von Haft- in Geldstrafen, die Milde für Straftäter bis zu vermehrten Freigängen philosophiert wird; auch noch über ande­res, auf das ich noch zu sprechen kommen werde.

Frau Ministerin, Sie als Justizministerin sind für den Schutz der Bevölkerung verant­wortlich und nicht für das Wohlergehen der Täter. Sie sollten sich Sorgen um die Opfer machen und die Ängste der Betroffenen ernst nehmen und nicht das Verständnis für die Täter in den Vordergrund stellen, denn sollten Sie das tun, dann sollten Sie nicht Ministerin, sondern Bewährungshelferin sein, dann wäre das eigentlich Ihr Traumbe­rufsbild. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 147

Frau Ministerin! Wir haben in Österreich jährlich 2 000 Fälle von Kinderschänderei – die Dunkelziffer liegt wesentlich höher, nämlich bei rund 10 000 Fällen, wie die Exper­ten bereits festgestellt haben. Fast täglich lesen wir von solchen Taten, und fast täglich schütteln wir den Kopf über zu milde Urteile, bedingte Strafen oder auch nur Strafen von ein paar Monaten, die solchen Straftätern letztlich „umgehängt“ werden.

Warum ist das der Fall, Frau Ministerin? – Weil wir keine Mindeststrafen haben bei all diesen Deliktfällen, und wenn, dann nur ein paar Monate. Wir müssen klare Signale ge­gen Kindesmissbrauch setzen! Deswegen werden wir heute auch einen Initiativantrag einbringen, der die Anhebung sämtlicher Mindeststrafen bei Sexualstrafdelikten gegen Kinder auf zumindest zehn Jahre Haft vorsieht. Das ist gerecht und bringt auch einen Schutz für unsere Kinder, ist letztlich ein präventiver Vorgang, den wir durchsetzen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen aber darüber hinaus für alle Straftaten – ich sage bewusst: alle Straftaten –, die überhaupt mit Kindern in Zusammenhang stehen, den Strafrahmen verdoppeln, um auch hier ein klares Signal zu setzen.

Frau Ministerin Berger, ein unglaublicher Skandal ist derzeit – ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist und ob Sie das wissen –: Wir haben im Sexualbereich Strafdelikte wie zum Beispiel § 207 Sexueller Missbrauch von Unmündigen, aber auch § 202 Ge­schlechtliche Nötigung und § 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Wissen Sie, was diese drei grausamen Straftatsdelikte ver­bindet? – Alle drei haben bei Todesfolge keine lebenslängliche Strafe zur Folge! Bei § 207 bis 15 Jahre, bei § 202 bis 15 Jahre, und bei § 92 gibt es für Quälen oder Ver­nachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen bis zum Tode überhaupt nur die Möglichkeit von maximal zehn Jahren Haft!

Es ist doch ein Skandal, dass bei uns Menschen umgebracht werden dürfen und der oder die Täter dafür nicht lebenslänglich hinter Gitter kommt! Dagegen muss man doch etwas tun! Und das verlangen wir, sehr geehrte Frau Ministerin Berger! (Beifall beim BZÖ.)

Daher wollen wir auch hier eine Strafverschärfung. Wir wollen, dass bei all diesen De­likten mit Todesfolge selbstverständlich lebenslänglich die Mindeststrafe sein muss, Frau Ministerin Berger! Das ist unsere Forderung, die wir erheben, um auch hier ein klares Signal zu setzen.

Zuletzt – ich habe es vorhin erwähnt – ist ein Freigänger in eine Schule gegangen und hat ein Mädchen vergewaltigt; ein besonders abscheuliches Delikt. Jetzt könnte ich Sie, Frau Ministerin, fragen: Wenn der Freigänger verurteilt wird, wann ungefähr wird er dann nach Ihrem Haftentlassungspaket wieder freikommen, wissen Sie das schon? Haben Sie das eigentlich schon ausgerechnet?

Oder: Sie haben gesagt, Sie wollen solch bedingt Entlassene künftig mit Fußfesseln versehen, weil das die Täter von der Tat abhält. – Glauben Sie, dass – ich hätte fast schon gesagt: dieses Element – dieser Mensch nicht in die Schule gegangen wäre, wenn er Fußfesseln getragen hätte? Glauben Sie ernsthaft, dass Sie damit einen Triebtäter überhaupt in die Schranken weisen können? Wie kommt es überhaupt dazu, Frau Ministerin, dass Ihnen, dem Justizressort, der Justizvollzugsanstalt, gar nicht be­kannt war, dass dieser Straftäter schon mehrfach – schon mehrfach!  wegen Sexual­delikten angezeigt wurde? Das hat man nicht gewusst, und deshalb hat man ihn letzt­lich bedingt entlassen. Das ist ein Justizskandal, wie er im Buch steht, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Ich frage mich wirklich: Haben Sie eigentlich schon überprüft, wie viele Sexualstraftäter derzeit aufgrund einer bedingten Haftentlassung herumlaufen oder in die bedingte


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Haftentlassung kommen? Haben Sie das überprüft? Haben Sie da entsprechende Maßnahmen gesetzt?

Ich sage es ganz offen: Wer die Seelen unserer Kinder zerstört, der hat überhaupt nicht das Recht, in einen gelockerten Strafvollzug zu kommen! Der hat das Recht ver­wirkt, der muss hinter Gitter und darf nicht freikommen! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, die wir verlangen: ein Verbot für den gelocker­ten Strafvollzug bei Kinderschändern und – jetzt kommt es – ein Berufsverbot für Kin­derschänder, die wieder in die Freiheit kommen.

Frau Ministerin! Wir haben am 3. Mai hier in diesem Haus, und zwar vier Parteien, gegen die Stimmen der Grünen – vier Parteien; Herr Kollege Cap, auch Sie und Ihre Partei und Herr Klubobmann Schüssel und seine Partei –, einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem die Regierung aufgefordert wird, bis zum 1. September einen Be­richt vorzulegen, wie sie das Berufsverbot für Kinderschänder umsetzen möchte. Wir haben bis heute nicht den Bericht. Es gibt keinen Bericht! Ich frage mich: Ist das nur Schlamperei, oder ist es tatsächlich eine bewusste Verhöhnung des Parlaments, wenn Entschließungsanträge, Herr Kollege Cap, von der Regierung nicht ernst genommen werden? Das ist schon ein starkes Stück! Das ist nicht Parlamentarismus, so wie wir ihn uns vorstellen, wenn Fristen gesetzt werden, Entschließungsanträge beschlossen werden, die Regierung sich aber gerade in diesen Fällen nicht daran hält, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiterer Punkt ist die Frage der Haftprüfung. Haben Sie sich das schon einmal in der Schweiz angeschaut? Dort wurde mit Mehrheit im Parlament beschlossen, dass für lebenslang verurteilte Sexualstraftäter keine Haftprüfung mehr zugelassen ist! Das heißt, dass dieser Täter auch wirklich lebenslang hinter Gittern sitzt und nicht durch ir­gendwelche Tricks von Anwälten freikommen kann. Das ist etwas, wofür wir auch ste­hen. Es wäre richtig, zu sagen: Wenn jemand eine solche Tat begeht, wofür er lebens­länglich bekommt – und das ist eine besonders grauenhafte Tat, wenn ein Richter ein­mal auf lebenslang entscheidet –, dann hat er das Recht auf Freiheit allemal verwirkt. Das Menschenrecht auf Freiheit hat solch ein Mensch, der aufgrund von Kinderschän­dung lebenslang bekommen hat, verwirkt und darf daher nicht einmal die Chance be­kommen, über eine Haftprüfung wieder in die Freiheit zu gelangen. Das ist auch unse­re Forderung, die wir aufstellen, und wir bitten Sie, das zu überlegen.

Frau Ministerin Berger, Sie sind ein selbstdeklarierter Broda-Fan. Sie haben, wie ich weiß, kurz nach Ihrem Amtsantritt in Ihren Räumlichkeiten einen „Broda-Schrein“ ein­geweiht und huldigen jetzt diesem; wahrscheinlich gehen Sie jeden Tag vorbei. Sie ha­ben selbst gesagt, er ist Ihr größtes Vorbild. – An Broda gibt es ja Gutes und Schlech­tes. Das Gute an Broda war, er hat das Parlament ernst genommen und Reformvorha­ben, Gesetzesvorhaben der Justiz sehr, sehr lange im Parlament diskutieren lassen, was bei Ihrem jetzigen Haftentlassungspaket, das schon mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll, nicht der Fall ist.

Sie lassen uns gar nicht ausführlich darüber diskutieren, Sie wollen das durchziehen, über die Opposition drüberfahren und haben überhaupt keine Lust, mit uns darüber zu diskutieren, weil eben Dinge drinstehen, die skandalös sind – auf diese komme ich noch zu sprechen.

Herr Broda war von 1970 bis 1984 im Amt. Wir wissen: gefängnislose Gesellschaft, lassen wir alle frei – wunderbar, wir brauchen keine Gefängnisse. Aber wissen Sie, wie stark die Kriminalität in den Jahren Brodas gestiegen ist? – Um 22 Prozent! Das war das Ergebnis der Brodaschen Kriminalität beziehungsweise Haftentlassung. Das ist nicht unsere Politik. (Abg. Parnigoni: Wissen Sie, wie die Kriminalität in den sechs Jahren gestiegen ist, wo Sie mitregiert haben? – Um mehr als 30 Prozent!)


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Daher ist dieses Haftentlassungspaket in Wirklichkeit ein gefährlicher Weg, wenn Sie sagen, Sie wollen generell 10 Prozent weniger Häftlinge. Das sind laut jetzigem Stand in den Haftanstalten 900 Häftlinge, die über den Kamm einfach freigelassen werden. (Abg. Parnigoni: Sie haben die Exekutive demoliert und stellen sich da her! Das ist eine Frechheit! Das ist ja unglaublich!)

Ich sage Ihnen, wenn Sie das völlig undifferenziert machen, dann ist die Glaubwürdig­keit der Strafverfolgung in Zweifel gezogen. Und wissen Sie, was dann passiert? – Dann muss man sich schön langsam die Frage stellen, ob ein Richterspruch eigentlich nur mehr eine Empfehlung und sonst nichts mehr ist, wenn auch Richtersprüche und Urteile derartig ausgehöhlt und untergraben werden.

Ihr Ziel ist es, die Zahl der bedingten Entlassungen undifferenziert hochzuschrauben. Die Voraussetzung – das zum Beispiel steht auch in diesem Entwurf; das muss man sich einmal vorstellen! –, die Voraussetzung des Versagens einer bedingten Entlas­sung, also dass jemand nicht mehr bedingt entlassen werden kann – das steht da drin­nen! –, soll nur noch die Begehung einer strafbaren Handlung mit schweren Folgen sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Was heißt denn das im Umkehrschluss, Herr Kollege Donnerbauer und die ÖVP, die das als „Sicherheitspartei“ mitträgt? Heißt das im Umkehrschluss, dass Straftäter, die wegen Delikten ohne schwere Folge einsitzen, die bedingte Entlassung künftig schon bei der Bekanntgabe des Urteils in der Tasche haben und schon wissen, dass sie auf­grund des neuen Vorschlags der Frau Justizministerin früher herauskommen? – Das kann es wirklich nicht sein!

Weiters steht drinnen, dass die Mindestanhaltezeit von drei auf zwei Monate verkürzt wird. – Die nächste Lockerung.

Außerdem steht drinnen, dass auch eine bedingte Entlassung möglich sein soll, sogar bei teilbedingten Strafen, wenn es einen nicht bedingten Teil gibt. Das ist ein bisschen kompliziert, ist aber so. Selbst da soll es eine Lockerung, eine Herabsetzung, eine Möglichkeit der bedingten Entlassung geben. – Das ist nicht das, was wir wollen.

Oder: Sie greifen auch in die richterliche Unabhängigkeit ein. (Abg. Dr. Jarolim: So ein Schwachsinn!) Wissen Sie, was da drinsteht, meine sehr geehrten Damen und Her­ren? – Künftig sollen fachkundige Laienrichter, die durch die Frau Ministerin, durch das Bundesministerium für Justiz entsandt werden, über die bedingten Entlassungen ent­scheiden. Nicht mehr Staatsanwälte, nicht mehr Richter, sondern Laienrichter, die im Wesentlichen aus der Bewährungshilfe kommen und vielleicht auch aus der Schule Brodas, man weiß es ja nicht, und sich dann im Zweifelsfall immer für eine bedingte Entlassung aussprechen. Und schon haben wir es: Hunderte Haftentlassungen, Hun­derte Straftäter, die auf die Bevölkerung losgelassen werden. – Das kann es nicht sein! Das ist nicht Sicherheit, das ist Unsicherheit, Frau Ministerin, die wir massiv bekämp­fen! (Beifall beim BZÖ.)

Oder: ein Rechtsanspruch – das muss man auf der Zunge zergehen lassen – für aus­ländische Straftäter, die generell nach der Verbüßung der halben Strafe entlassen wer­den können, wenn sie sich bereit erklären, freiwillig auszureisen.

Das heißt, von der Polizei dingfest gemachte ausländische Berufsverbrecher und Ban­den werden gegen ihr Versprechen auszureisen nach der Hälfte der Strafzeit auf freien Fuß gesetzt. – Kennen Sie das „Joe-Brown-Phänomen“, Frau Ministerin? Wissen Sie, was das ist? Fragen Sie einmal Ihre Beamten oder die Beamten der Fremdenpolizei! Das sogenannte Joe-Brown-System bedeutet, dass es irrsinnig viele Joe Browns gibt, die gleich ausschauen, die gleich heißen, die die gleichen Maße haben. Und wissen Sie, wer diese Leute sind? – Das sind genau diese Straftäter, die des Landes verwie-


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sen werden, schon jetzt, und zwei-, dreimal, immer wieder nach ein paar Wochen he­reinkommen und wieder festgenommen werden, alle unter demselben Namen. In Ex­pertenkreisen spricht man da von einem „Joe-Brown-Phänomen“.

Sie wollen ausländische Straftäter nach der Hälfte der Strafzeit auf freien Fuß setzen und ihnen sagen, dass sie gehen dürfen. Dann kommen sie halt wieder irgendwie he­rein und begehen wieder eine Straftat. – Das kann es wirklich nicht sein! Dieses Paket ist ein echter Anschlag auf die Sicherheit in Österreich!

Ich frage mich wirklich, wieso die ÖVP, die sonst immer so auf Sicherheit bedacht ist, solchen Macheloikes überhaupt zustimmt. Das kann es ja nicht sein, dass man solch ein Unsicherheitspaket derart mit unterstützt.

Frau Ministerin, wenn wir schon bei aktuellen Fragen sind, muss ich sagen, es bewegt uns auch eine ganz aktuelle Geschichte, die heute in den Zeitungen zu finden ist – das passt auch gut dazu –, nämlich: „Justiz übt massive Kritik an neuem Suchtmittel-Ge­setz“. „Plan: Milde für Dealer“. – Das ist die neueste Version, die vom Justizministerium in Bezug auf das Suchtmittelgesetz ausgearbeitet worden ist, nämlich dass künftig Straßendealer, also jene Verbrecher, die unseren Kindern die Drogen verabreichen, verkaufen, sie dazu verführen, die Drogen zu nehmen, eine mildere Strafe bekommen sollen. Die pardonieren wir. Die laden wir ein: Kommt her, überhaupt kein Problem, bei uns bekommt ihr nur bedingte Strafen.

Milde für Dealer. – Frau Ministerin, welch ein neuer „Gag“ ist denn das, den Sie da vor­haben? Es wäre eigentlich ein Gag, wenn es nicht so traurig wäre und wenn nicht un­sere Kinder und unsere Familien davon betroffen wären. Das ist der nächste Skandal, der in diesem Brodaschen Strafvollzug letztlich durchgeführt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben klare Forderungen in den Raum gestellt. Wir haben Ihnen auch einen Vorschlag gemacht, was Sie tun könnten, um der Misere der zu geringen Zahl der Haftplätze zu begegnen. Ja, diese Misere ist gegeben: 9 000 Hafteinsitzende, und wir haben nur 9 000 Plätze, okay. Aber warum überlegen Sie nicht, wie man klug neue Hafträume schaffen kann, wenn die Kriminalität steigt? Wenn die Kriminalität steigt, wenn wir mehr organisierte Kriminalität aus dem Ausland haben, wenn wir mehr Straftaten gegen Kinder haben, wenn wir auch mehr Straftaten haben, was Banken betrifft, wenn alle Straftaten so steigen, warum rüsten Sie dann nicht eine Kaserne in eine Haftanstalt um? Das wäre vernünftig angelegtes Steuergeld.

In Österreich gibt es derzeit sechs Bundesheerkasernen, die die Bundesimmobilienge­sellschaft nicht veräußern kann, weil sie niemand kauft. Die stehen leer, und zwar seit vielen Jahren. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, nehmen Sie Kontakt mit der Bundesimmo­biliengesellschaft auf und übernehmen Sie eine solche Kaserne, rüsten Sie sie auf zu einer Strafanstalt – und Sie haben neue Plätze und müssen keine Verbrecher frei he­rumlaufen lassen! Das ist ein kluger Ansatz, den wir unterstützen. Das ist eine kluge Idee, die Sie eigentlich umsetzen sollten. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben aber auch eine andere Möglichkeit nicht – das ist auch interessant, das soll­ten Sie auch überlegen, das ist auch eine Idee –: Warum kann heute ein Gericht Se­xualstraftäter nicht nachträglich, wenn man in der Haft zum Beispiel draufkommt, dass das ein besonders gefährlicher Bursche ist, in eine geschlossene Anstalt einweisen? Das existiert nicht. Das gibt es derzeit nicht.

Da frage ich mich: Warum ist das der Fall? – Diese Frage haben wir Ihnen auch ge­stellt: Warum ist das der Fall? Warum wird man nicht klüger und schaltet hier nach Be­endigung einer Haftstrafe die Gerichte nicht wieder ein, sodass nicht einfach irgendwel­che Prognosen von irgendwelchen Leuten gestellt werden, die dann auch nicht die Verantwortung übernehmen, wenn der wieder freikommt? Warum kann da nicht von


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den Gerichten die Entscheidung getroffen werden, ob dieser Mensch weiter hinter Schloss und Riegel bleiben muss oder ob er in eine geschlossene Anstalt eingeliefert wird?

Wir brauchen – das wäre auch ein interessanter Ansatz – natürlich mehr Justizwache­beamte – da sind wir bei Ihnen, das fordern wir auch. Es ist richtig: Wenn wir einen hö­heren Anfall an Kriminalität haben, wenn wir mehr Haftinsassen haben, dann brauchen wir auch mehr Justizwachebeamte, dann brauchen wir ein besseres Budget für den Justizbereich. Diesbezüglich werden Sie uns als Verbündete haben. Genauso haben Sie uns als Verbündete, wenn es darum geht, den internationalen Terrorismus in unse­rem Land mit besseren Fahndungsmethoden dingfest zu machen und diesem das Handwerk zu legen. Auch da haben Sie unsere Unterstützung.

Aktueller Fall: Wir begrüßen, dass es eine Einigung zwischen dem Innen- und dem Justizressort gibt, dass künftig erweiterte Fahndungsmethoden im Internet, im PC-Be­reich möglich sind. Wenn ich aber höre, ab wann das erst möglich sein soll, bin ich schon wieder sehr, sehr skeptisch. Ich hoffe, dass man die Umstände so gewählt hat, dass man es auch anwenden kann. Denn wir wissen heute, nicht erst aufgrund der Er­hebungen auch unserer Staatspolizei, dass sich die Rekrutierung und der Beginn einer terroristischen Handlung derzeit im Internet abspielen. Daher ist das doch nur richtig – und das unterscheidet uns auch von der FPÖ, die das nicht will. Wir wollen das. Wir wollen der Exekutive bessere Fahndungsmethoden in die Hand geben, um die Bevöl­kerung zu schützen. Dafür stehen wir! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Die Bevölkerung hat ein Recht auf Sicherheit! Dieses Recht wird durch Ihr Haftentlassungsprogramm massiv untergraben, es wird ausgehöhlt. Dieses Recht wird quasi, wenn das so beschlossen wird – ich bitte die ÖVP, sich das auch noch einmal ernsthaft anzuschauen –, einfach nicht mehr vorhanden sein, denn dann lassen wir Straftäter auf die Bevölkerung los, dann erhöhen wir nicht die Strafen, sondern senken sie, dann haben wir nicht den Kampf gegen Kinderschänder aufgenommen, sondern ihnen noch die Rutsche gelegt, und dann ist das keine Ansage gegen die Kriminalität in diesem Land.

Wir warnen eindrücklich vor dieser Politik der Pardonierung von diesen schweren Jungs, von Straftätern in diesen Bereichen. Frau Ministerin, überlegen Sie sich gut, ob Sie das durchziehen, was Sie vorhaben! Wenn Sie das tun, dann werden Sie uns je­denfalls als erbitterten Gegner kennenlernen. (Beifall beim BZÖ.)

15.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Justiz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.

 


15.20.27

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, Frau Präsidentin, und danke für die Gelegenheit, aus Anlass dieser Dringlichen Anfrage neuerlich zu Fragen der Strafrechtspolitik in diesem Hohen Haus Stellung zu nehmen.

Die Situation, die ich bei Amtsantritt vorgefunden habe, ist tatsächlich ein massiver Überbelag bei den Justizanstalten. Unsere Analysen haben gezeigt, dass zu einem großen Teil, nämlich zu zwei Dritteln, dieser Überbelag auf Häftlinge mit kurzen Frei­heitsstrafen zurückzuführen ist. Auch im internationalen Vergleich ist die Haftquote in Österreich in Relation zur Bevölkerung und zur Kriminalitätsentwicklung sehr hoch. Und gerade das als positiv angeführte Beispiel Schweiz zeigt, dass wir wesentlich hö­here Haftquoten als die Schweiz haben.


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Übervolle Gefängnisse sind an sich ein Sicherheitsrisiko. (Abg. Ing. Westenthaler: Bauen wir ein neues!) Je weniger intensiv sich der Strafvollzug mit dem einzelnen Häft­ling auseinandersetzen kann, umso ungünstiger ist die Rückfallprognose und damit auch die Sicherheitsentwicklung im Großen.

Angesichts dieser Ausgangslage war es ab meinem Amtsantritt eine Priorität des Jus­tizressorts, sich mit dem Strafvollzug zu beschäftigen. Es ist mir bei den Budgetver­handlungen erstmals seit Jahren gelungen, eine spürbare Aufstockung des Personal­stands für die Justizanstalten zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ.) Das wurde unter den Vorgängerregierungen um 5 Prozent gekürzt, obwohl die Häftlingszahlen mehr als deutlich gestiegen sind.

Ich darf mich noch einmal beim Herrn Finanzminister und beim Hohen Haus für die Un­terstützung dieses Anliegens bedanken.

Auch im Hinblick auf zusätzliche Haftkapazitäten darf ich darauf hinweisen, dass in Wien Haftanstalten geschlossen wurden und wir jetzt mit leider einiger zeitlicher Verzö­gerung, weil Neubau notwendig ist, erst wieder einen Jugendgerichtshof mit einer Ju­gendvollzugsanstalt bauen können. (Abg. Scheibner: Da ist doch nicht das Gebäude geschlossen worden!) Wir werden dort zusätzliche Haftplätze für Jugendliche schaffen, wir werden für Frauen zusätzliche Haftplätze schaffen. Wir werden somit erstmals wie­der für 450 zusätzliche Haftplätze sorgen.

Zur immer wieder kommenden Kasernen-Idee darf ich sagen, dass diese Idee unter Bundesminister Böhmdorfer verworfen worden ist, weil die Kasernen in dem baulichen Zustand, in dem sie damals schon waren, nicht den Sicherheitsanforderungen an Jus­tizanstalten entsprochen hätten. (Abg. Ing. Westenthaler: Da müssen Sie investieren!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass eine der weiteren Prioritäten seit meinem Amts­antritt der Ausbau des Opferschutzes gewesen ist. Wir haben Prozessbegleitung, die Koordinationsstelle, die Notrufstelle, die Schaffung von Opferschutzzentren, insbeson­dere auch die Unterstützung für Kinderschutzzentren und die entsprechenden psycho­sozialen und rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich deutlich ausgebaut. (Beifall bei der SPÖ.)

Ziel der Strafrechtspolitik muss es sein, die Rückfallsquoten zu senken und damit mehr Sicherheit zu erreichen. Ziel aller aktuellen Vorhaben im Strafrechtsbereich ist ein Mehr an Sicherheit durch gezieltere Maßnahmen. So hat sich etwa gezeigt, dass sich die schon erwähnten kurzen Freiheitsstrafen äußerst nachteilig auf die Resozialisierung auswirken. Umgekehrt haben wir die Erfahrung gemacht, dass auch bei sehr schwieri­gen Tätergruppen, wie etwa den Sexualstraftätern, mit dem Einsatz von maßgeschnei­derten Therapien und Bewährungshilfe die Rückfallsquote sehr stark, nämlich in den einstelligen Prozentbereich, gesenkt werden konnte.

Die Justiz verfügt mit der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter über eine auch inter­national gesehen sehr erfolgreich arbeitende Spezialeinrichtung. Mit einem erst vor we­nigen Tagen herausgegebenen Erlass habe ich den Ausbau dieser Begutachtungsstel­le angeordnet.

In diesem Zusammenhang ist auch die bedingte Entlassung ein wichtiges Instrument, da mit der bedingten Entlassung und nur mit der bedingten Entlassung und nicht nach Verbüßung der vollen Strafe Therapieweisungen, Bewährungshilfe und gerichtliche Kontrolle verbunden werden können. Diese Kombination von Maßnahmen führt erfah­rungsgemäß zu deutlich niedrigeren Rückfallsquoten als das bloße Absitzen der ge­samten Strafzeit. Dann geht nämlich der Häftling ohne jegliche Kontrolle und Überwa­chungsmöglichkeit zurück in den Alltag.


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Ich darf in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir bei 100 Sexualstraf­taten 99 Ersttäter und nur in einem Fall einen Rückfallstäter haben. Das heißt, wir müs­sen unser ganzes Augenmerk in diesem Bereich auf die Ersttäter richten. Das kann der neue Lebensgefährte der Frau, das kann der Lehrer, das kann der nette Nachbar, der gute Onkel sein. In den allerwenigsten Fällen, nämlich in einem von hundert, ist es ein Rückfallstäter.

Ich darf auch sagen, dass insbesondere die an mich gerichteten Fragen 5, 13 bis 21 und 23 bis 34 ein grundsätzliches Missverständnis hinsichtlich des von mir vorgelegten Pakets von Maßnahmen für mehr Sicherheit durch verbesserten Strafvollzug und Ver­meidung von Rückfallgefahren erkennen lassen. Ohne den Beratungen im Hohen Haus über den erst vorzulegenden Entwurf vorgreifen zu wollen, benütze ich gerne die Gelegenheit, hier schon die Absichten darzulegen.

Ich beantworte daher die Fragen 5, 13 bis 21 und 23 bis 34 wie folgt:

Mein Reformwille im Bereich des Strafrechts ist von dem Grundgedanken geprägt, mehr Sicherheit in der Gesellschaft durch bessere Gestaltung des Strafvollzugs zu er­reichen. Der zur allgemeinen Begutachtung versandte Ministerialentwurf – die Begut­achtungsfrist endet erst am 22. Oktober – sieht in diesem Zusammenhang ein Bündel von Maßnahmen vor, die sich dem Ziel mehr Sicherheit nach der Haftentlassung unter­ordnen. Grundsätzlich sollen daher bei der bedingten Entlassung Strafzumessungser­wägungen in den Hintergrund treten und durch Überlegungen ersetzt werden, die sich an den Auswirkungen des Vollzugs und von begleitenden Maßnahmen zur Sicherung des Lebens in Freiheit orientieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer beurteilt das?) Schon das Regierungsprogramm spricht davon, dass „im Bereich des materiellen Strafrechts die Möglichkeiten der bedingten Entlassung unter gleichzeitiger Stärkung der Rück­fallsprävention für aufenthaltsverfestigte Personen, insbesondere durch Ermöglichung von Auflagen verbessert werden“ sollen. Diesem Auftrag kommt mein Entwurf nach.

Der Fokus liegt daher nicht auf einer Erleichterung der bedingten Entlassung, sondern auf einer besseren Beurteilung der individuellen Persönlichkeit des Verurteilten und einer stark ausgeweiteten Begleitung und Kontrolle des Lebens in Freiheit nach der Entlassung. Wesentlich ist, dass die vorzunehmende Prognose grundsätzlich nicht auf eine allgemeine Verkürzung der Dauer der Strafverbüßung ausgerichtet ist. Es soll ganz konkret im Einzelfall beurteilt werden, wie sich der bisherige Vollzug auf die Per­sönlichkeit des Verurteilten ausgewirkt hat und ob durch Anordnung von Bewährungs­hilfe und Erteilung von Weisungen, etwa zur Fortsetzung einer medizinischen Behand­lung, begründete Aussicht besteht, dass keine weiteren strafbaren Handlungen gesetzt werden.

Ich betone, dass die Gefahr jedweden Rückfalls zu berücksichtigen ist und nicht bloß, wie Sie gemeint haben, eine Gefahr der Tatbegehung mit schweren Folgen. (Abg. Ing. Westenthaler: Steht aber drin!) Sie sitzen hier einem falschen Text auf. Bitte schauen Sie den Text, der in Begutachtung gegangen ist, an.

Soweit der Aspekt der Generalprävention in der Anfrage angesprochen ist, so sollen solche Erwägungen in schweren Fällen weiterhin herangezogen werden, nämlich dann, wenn ein Verurteilter aus einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe bedingt zu entlassen ist. Wir nähern uns damit der gerichtlichen Entscheidungspraxis an. Studien haben ergeben, dass generalpräventive Erwägungen bei der Entscheidung über die bedingte Entlassung ohnehin nur im Bereich der schweren Kriminalität verstärkt heran­gezogen werden.

Eine bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe ausschließlich aus generalpräventiven Erwägungen abzulehnen erscheint unangebracht, weil ein lan­ger Vollzug ohnehin schon die Zwecke der Generalprävention ausreichend erfüllt und


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die bedingte Entlassung bei Verbleib eines sehr viel kürzeren Strafrests den Verurteil­ten während der Bewährungszeit nicht genügend unter Druck setzt. (Abg. Ing. Westen­thaler: Wer sagt das?)

Ich widme mich auch mit besonderem Nachdruck einer verbesserten Beurteilung von Sexualstraftätern. Die bereits etablierte und wissenschaftlich anerkannte Begutach­tungsstelle für Sexualstraftäter soll zu einer Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter ausgebaut werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das jetzt ein Zitat, oder ist das Ihre Meinung?) Wichtig ist hier die Wahrnehmung, dass bei Ver­urteilten, die von dieser Stelle im Vollzug beobachtet und behandelt wurden, der Rück­fall auf eine Marge von unter 5 Prozent gesenkt werden konnte.

Nun machen wir noch einen weiteren Schritt, indem wir im Verfahren zur Entscheidung über die bedingte Entlassung anordnen, dass bei Sexualstraftätern zwingend eine Stel­lungnahme in dieser Begutachtungsstelle einzuholen ist. Dadurch soll es eben möglich werden, genau abgestimmte, individuell treffsichere Maßnahmen zu ergreifen und Wei­sungen zu erteilen, die auch dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern dienen.

Künftig soll diese Begutachtungsstelle auch vor jeder Entscheidung über Schritte in Freiheit wie Ausgang, Unterbrechung oder Freigang angehört werden. Mit diesen Maß­nahmen soll es möglich sein, auf Schritte, wie Sie sie in Frage 5 angesprochen haben, zu verzichten.

Damit auch gleich zum nächsten Sicherheitsaspekt, nämlich zu den elektronischen Überwachungsmaßnahmen. Ganz bewusst liegt hier der Schwerpunkt des Entwurfs einmal mehr auf einer individuell richtigen Einschätzung der Gefährlichkeit des Ver­urteilten. Können nach einer Stellungnahme der Begutachtungsstelle erste Schritte in Freiheit befürwortet werden – das alles dient ja der Resozialisierung durch eine verbes­serte Vorbereitung eines Lebens in Freiheit –, soll der Kontrollaspekt in den Vorder­grund treten, der eben durch den Einsatz elektronischer Überwachungsmaßnahmen ausgeweitet wird. Wir müssen hier freilich eine anwendbare und funktionierende Tech­nik zum Einsatz bringen. Auch hier darf ich wieder auf das Vorbild Schweiz verweisen, wo diese Mittel sehr umfassend eingesetzt werden.

Individuelle, nicht schematische Beurteilung eines Verurteilten setzt auch hohes Fach­wissen in der Sozialarbeit voraus. Deshalb schlagen wir vor, dass bei den Entschei­dungen auch fachmännische Laienrichter aus diesem Bereich beigezogen werden. Die Mehrheit der Entscheidungen wird aber bei den Richtern bleiben. Die Entscheidungen sind von zwei Richtern und einem fachmännischen Laienrichter zu treffen.

Die Problematik des Überbelages unserer Haftanstalten ist auch auf eine hohe Anzahl nicht aufenthaltsverfestigter ausländischer Straftäter zurückzuführen. In diesem Be­reich können spezialpräventive Erwägungen nicht wirksam werden, weil ohnedies mit Abschiebung vorgegangen werden müsste beziehungsweise ein Aufenthaltsverbot für Österreich besteht. In dieser Situation soll daher die vorzeitige Entlassung unter Andro­hung des sofortigen Vollzugs der Reststrafe möglich sein, wenn der Betroffene seiner Verpflichtung zum Verlassen des Bundesgebiets nicht nachkommt oder wieder zurück­kehrt. (Abg. Scheibner: Man kann nicht nach der Hälfte freilassen! Das ist doch un­glaublich!)

Gleiches Anliegen ist es uns natürlich auch, dass wir alle Möglichkeiten, die wir auf europäischer Ebene haben – in spätestens zwei Jahren werden die noch sehr viel bes­ser sein –, nützen und dass wir innerhalb der Europäischen Union schauen, dass wir den Vollzug im Heimatstaat haben und dieses Prinzip sich allgemein durchsetzt.


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Ich darf abschließend sagen, dass das Haftentlastungspaket, wie schon erwähnt, jetzt noch in Begutachtung ist. Den endgültigen Zeitplan wird dieses Haus bestimmen. Und selbstverständlich soll es genügend Zeit geben, hier auch ausführliche Beratungen durchzuführen. Auch das Datum des Inkrafttretens wird sich natürlich nach den Bera­tungen hier im Hause zu richten haben.

Jetzt zu den Fragen 1 bis 4:

Im Zeitraum 11. Jänner 2007 bis 17. Oktober 2007 wurden insgesamt 10 086 Insassen aus den österreichischen Anstalten entlassen, davon sind 1 368 bedingt Entlassene. Im gelockerten Vollzug haben wir derzeit 1 458 Insassen. Inwieweit sich diese Gruppen auf die einzelnen Deliktsgruppen verteilen, war leider in der Kürze der Zeit, die uns zur Beantwortung der doch sehr ausführlichen und sehr langen Fragen zur Verfügung stand, nicht möglich. Das reichen wir gerne schriftlich nach.

Zur Frage der Anzahl der in Österreich einsitzenden Insassen, die auch Asylwerber sind, darf ich sagen, dass wir dazu im Strafvollzug keine Statistik führen.

Zur Frage 6 ist auszuführen, dass sämtliche personenbezogene Daten, die in einem Rechtsstaat verwertet werden dürfen, den Justizanstalten zugänglich sind. Die Straf­vollzugsverwaltung ist bemüht, alle relevanten und verwertbaren Sachverhalte der Ent­scheidung über Vollzugslockerungen zugrunde zu legen. Nicht übersehen werden darf, dass derartige Informationen nur Momentaufnahmen darstellen und bei der Entschei­dung auch das Verhalten des Strafgefangenen während der Haft und seine Koope­rationsbereitschaft bei der Erreichung der Haftzwecke zu berücksichtigen sind. Den Anstalten steht daher in der Regel ein wesentlich umfangreicheres Wissen über die Persönlichkeit des Insassen zur Verfügung, als sich dies aus einzelnen rein statistisch betrachteten Ereignissen in der Vergangenheit ergibt. Darüber hinaus verfügt die Straf­vollzugsverwaltung mit der schon mehrfach erwähnten Begutachtungs- und Evalua­tionsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter über wissenschaftlich geschultes Betreu­ungspersonal, das in Hinkunft verstärkt zur fachlichen Beratung über Entscheidungen hinsichtlich Vollzugslockerungen wie Ausgang oder Freigang herangezogen wird.

Zu den Fragen 7 bis 11 möchte ich vorweg bemerken, dass das von mir vorgelegte Bündel von Maßnahmen für mehr Sicherheit bloß einen ersten Schritt darstellt. Wir werden in einem weiteren Schritt, insbesondere zur Bekämpfung von Gewaltkriminali­tät, weitere Verbesserungen vorschlagen, die darauf abzielen, lang andauernde Ge­waltbeziehungen gezielt in den Mittelpunkt des Strafrechts im Sinne einer opferzen­trierten Strafrechtspflege zu bekämpfen. Wir haben zu diesem Zweck das schwedische Vorbild einem Rechtsvergleich unterzogen und wollen dessen Ergebnisse in einer be­reits eingesetzten Arbeitsgruppe in einem breiteren Umfeld präsentieren, weil allein durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes das gesamte Spektrum der Ge­walt an Frauen und Kindern nur unzureichend beleuchtet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur lebenslangen Freiheitsstrafe möchte ich festhalten, dass sie überall dort vorgese­hen ist, wo sie dem Sanktionierungsbedürfnis schwerster Straftaten entspricht. Auch hier entspricht es meiner Auffassung, dass jeder Mensch die Chance auf Einsicht ver­dient und daher die lebenslange Freiheitsstrafe auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll.

Sie nehmen Bezug auf den Schweizer Volkswillen. Ich denke nicht, dass der für Öster­reich Gültigkeit haben kann, und er kann letztendlich auch nicht Verpflichtungen, die wir aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten, ändern. Ich darf noch­mals darauf hinweisen, dass, wenn schon auf die Schweiz verwiesen wird, wir uns auch an den sehr fortschrittlichen Modellen, die in der Schweiz im Strafvollzug zur An­wendung kommen sollen, ein Vorbild nehmen könnten.


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Zur Frage der angeblich ungleichgewichtigen Strafen im Verhältnis zwischen Vermö­gensdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben möchte ich zunächst darauf hin­weisen, dass hier zu unterscheiden ist, ob damit die Frage der Strafrahmen des Straf­gesetzbuches oder die Frage der von den Gerichten verhängten Strafen angesprochen ist. Soweit diese Frage die Strafrahmen betrifft, glaube ich, dass das derzeit bestehen­de System des Strafgesetzbuches von einer langfristig gewachsenen, im Großen und Ganzen durchaus ausgewogenen Balance zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben charakterisiert ist.

Die Strafrahmen sind auch absolut gesehen im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben, was die Mindesthöchststrafen betrifft. Tatsächlich gehen die bestehenden Strafdrohungen im österreichischen Strafgesetzbuch derzeit bereits nicht unbeträcht­lich über diese Vorgaben hinaus. Als Beispiel möchte ich die innerstaatliche Umset­zung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie erwähnen, bei welcher die im Strafgesetzbuch vor­gesehene Höchststrafe meistens das Zwei- bis Dreifache dieser im Rahmenbeschluss vorgesehenen Mindesthöchststrafen beträgt.

Zur Frage der Strafrahmen bei Sexualstrafdelikten darf ich daran erinnern, dass in die­sem Haus dazu im Mai eine Debatte stattgefunden hat, dass sich die Mehrheit dieses Hauses auf eine Evaluierung der Änderungen in diesem Bereich geeinigt hat, die 2004 eingeführt worden ist. Ich glaube, insbesondere beim Strafgesetzbuch soll man nicht jedes Jahr großartige Änderungen vornehmen. Wir werden diese Evaluierung vorneh­men.

Ich habe schon aus Anlass der damaligen Debatte zugesagt, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass wir insbesondere bei zwei Straftatbeständen, wo nämlich aus An­lass des Strafrechtsänderungsgesetzes 2004 die von Ihnen jetzt eingeforderten Min­destrahmen abgeschafft worden sind, bei den Mindeststrafen wieder die übliche Syste­matik auch tatsächlich verwirklichen.

Soweit die Frage der Strafrahmen die von den Gerichten tatsächlich verhängten Stra­fen betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass die Strafzumessung eine Sache der un­abhängigen Rechtsprechung ist, die einzelfallbezogen erfolgt und dabei zahlreiche Umstände zu berücksichtigen hat, die sich einer bloß oberflächlich-linearen Betrach­tung weitgehend entziehen. So haben Erschwerungs- und Milderungsgründe einen maßgeblichen Einfluss auf die konkrete Strafzumessung. Bei Vermögensdelikten sind es häufig die zahlreichen einschlägigen Vorverurteilungen, die bisweilen in der Öffent­lichkeit den sachlich nicht zutreffenden Eindruck entstehen lassen, dass die Eigen­tumsdelikte im Verhältnis zu den Delikten gegen Leib und Leben viel höher bestraft werden.

Zur Frage 12:

Die Novelle zum Suchtmittelgesetz war jetzt in Begutachtung. Wir haben zirka 40 Stel­lungnahmen dazu bekommen. Ein Missverständnis ist dadurch aufgetreten, dass hier die Systematik der Straftatbestände in Übereinstimmung mit EU-rechtlichen Vorgaben geändert wurde. Der Eindruck, dass es hier zu einer Reduktion für den gewerbsmäßi­gen Suchtgifthandel kommt, ist absolut falsch und beruht darauf, dass der neue Ent­wurf nicht in seiner Gesamtheit beurteilt wurde.

Zu den Fragen 21 und 22:

Die diesen Fragen zugrunde liegende Anzeige des BZÖ vom 10. Oktober 2007 wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Wien geprüft und bearbeitet.


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Zu den Fragen 35 bis 37:

In der von Ihnen angesprochenen Entschließung vom 3. Mai 2007 ist es noch nicht um die unmittelbare Umsetzung eines Berufsverbotes für Sexualtäter gegangen, diese ist für den 31. März 2008 in Aussicht gestellt. Ich darf dazu berichten, dass ich gemein­sam mit Kollegem Platter eine Arbeitsgruppe betreibe, in der wir aus beiden Ressorts umfassende Vorschläge dazu sammeln, was wir zur Vermeidung von Sexualstraftaten in Österreich noch verbessern können. Ende Oktober werden wir hier ein gemeinsa­mes Ergebnis vorstellen.

Was die Berufsverbote anlangt, darf ich zum einen darauf verweisen, welche Bestim­mungen es hier jetzt schon gibt, zum anderen greift das Berufsverbot als solches zu kurz. Wir haben – gerade in aktuellen Fällen – dokumentiert, dass es nicht nur darum gehen kann, einzelne Berufsverbote auszusprechen, sondern wir müssen auch Vorsor­ge dafür treffen, dass Personen, die als Jugendbetreuer arbeiten – in welchen Berei­chen auch immer; im Sportbereich, im Nachhilfeunterricht, in vielen ehrenamtlichen Be­reichen – und Sexualstraftaten begangen haben, von Kindern und Jugendlichen weg­gehalten werden. Das werden wir bloß durch einzelne Berufsverbote nicht erreichen. Hier wird es auch möglich sein, durch verstärktes Einsetzen des Instruments der ge­richtlichen Weisung Gebote für eine entsprechende Verhaltensweise aufzutragen.

Das von mir vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit versucht bereits diesen viel breiteren Ansatz zu berücksichtigen, indem es bei den strafrechtli­chen Handlungsformen die Anordnung von Bewährungshilfe sowie die Erteilung von Weisungen verstärkt in den Vordergrund rückt, welche auch – und vor allem – für den Bereich der Verringerung der Rückfälligkeit bei Sexualstraftätern zum Einsatz gelangen sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf und jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu­kommt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 10 Minuten. – Bitte.

 


15.43.41

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich hab’ mir jetzt, während ich diese Vorlesung in Beantwor­tung unserer Dringlichen Anfrage gehört habe, gedacht: Was hätte da bei einer ande­ren Regierung ein Klubobmann Cap oder ein Klubobmann Gusenbauer, Kollege Parni­goni oder andere hier am Rednerpult gesagt, wenn wir solch eine Anfragebeantwor­tung hier im Hohen Haus gehört hätten, wie wir sie jetzt gehört haben? (Abg. Parni­goni: Sachlich!) – Sachlich vorgelesen, Herr Kollege Parnigoni  (Abg. Ing. Westen­thaler: Das ist in Wirklichkeit eine Verhöhnung des Parlaments!) – Ja, so ist es.

Vielleicht können Sie uns das Manuskript dann zur Verfügung stellen, damit wir noch einmal ein bisschen nachlesen können, aber es dürfte auch dieses Manuskript  (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Krainer und Parnigoni.) – Jetzt ist es Ihnen vielleicht egal, Herr Krainer, aber ich kann mich erinnern, dass es damals auch Ihnen nicht egal war, wenn Sie hier nicht die Meinung eines Ministers gehört haben, sondern nur das, was irgendwelche Sekretäre aufgeschrieben haben. (Beifall beim BZÖ.) Das interes­siert uns überhaupt nicht. Wir wollen die Meinung der zuständigen und verantwortli­chen Bundesministerin hören.

Frau Bundesministerin, vielleicht könnten Sie diese Manuskripte wenigstens einmal vorher durchlesen, denn dann käme Ihnen vielleicht auch zu Sinn (Abg. Mag. Wurm:


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Das ist unglaublich!) – ja, es ist unglaublich! –, dass es da einige Widersprüchlichkeiten gibt. Zuerst wird von einer Rückfallsquote von einem von hundert Sexualstraftätern ge­redet, und in einem späteren Absatz – anscheinend von jemand anderem verfertigt – hören wir von einem Ziel, die Rückfallsquote auf fünf von hundert zu senken. Also was stimmt da jetzt bei Ihnen? (Abg. Krainer: Sie haben nicht zugehört! „Einstelliger Pro­zentbereich“ bedeutet zwischen 1 und 9! – Rufe bei der SPÖ: Zuhören!) – Doch, wir haben zugehört im Gegensatz zu Ihnen, aber auch wieder im Gegensatz zu Ihnen glauben wir nicht alles, was uns vorgelesen wird. Das unterscheidet uns Gott sei Dank von Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesminister! (Abg. Krainer: „Einstelliger“ Prozentbereich bedeutet nicht 1, sondern 1 bis 9!) – Ja, ich sage Ihnen, es waren zwei ... Einer von Hundert, Sie haben schon recht, in einer anderen Passage war vom einstelligen Bereich die Rede. – Gut.

Tatsache ist, meine Damen und Herren – und wir merken es jetzt leider wieder –, es gab eine gute Ära von Justizministern, von parteiunabhängigen Justizministern, von Foregger über Michalek bis zu Böhmdorfer und Gastinger (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), die Justizpolitik gemacht haben für die Bürger und nicht für irgendwelche Ideologen und Ideologien, meine Damen und Herren.

Jetzt auf einmal kommen diese Kästchen wieder heraus – Klubobmann Westenthaler hat es gesagt, und eure Nervosität zeigt, dass ich leider recht habe –, wo man wieder die Grundsatzfrage stellen muss, meine Damen und Herren – und da unterscheiden wir uns  (Abg. Parnigoni: Das, was Sie der Politik zur Verfügung gestellt haben, ist eine schlimme Geschichte!) – Lieber Kollege Parnigoni, wir reden jetzt nicht über Ver­kehrspolitik oder Sonstiges, sondern über die Justiz, und da gibt es eben eine grundle­gende Unterscheidung.

Warum wird jemand zum Straftäter? – Dazu sagen Sie und Ihre linken Ideologen: Er ist ja nur ein Produkt der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist selbst schuld, dass er so ge­worden ist und muss deshalb auch die Folgen selbst tragen, nämlich auch Opfer von Straftaten werden. Das ist so Ihr Motto. Davon abgeleitet: Wer trägt denn das Restrisi­ko, etwa beim Rückfall? Wer trägt das Restrisiko, wenn man einen Straftäter –Sie sa­gen, das ist so toll und wichtig – bedingt entlässt und er rückfällig wird? Ob das jetzt fünf oder zehn von 100 sind, ist ja da nicht so relevant. Wer trägt das Restrisiko?

Bei Ihnen trägt es die Gesellschaft, weil sie ja schuld daran ist. (Abg. Krainer: Wer trägt das Risiko nach Absitzen?) Es ist ja nicht der Täter, sondern die Gesellschaft schuld, dass er straffällig geworden ist, also müssen auch diejenigen, die schuld sind, das Restrisiko tragen. Bei uns, Frau Justizministerin, soll das Restrisiko des Rückfalls der Täter tragen und nicht die Gesellschaft, die sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb, meine Damen und Herren, muss dieses Prinzip  (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Vielleicht melden Sie sich jetzt auch einmal zu Wort? Schauen Sie, Herr Kollege Parnigoni, ich bin fast so lange im Parlament wie Sie. (Abg. Parnigoni: Dafür sind Sie viel zu jung!) Fast so lange.

Ich werde Sie nicht aus dem Konzept bringen, wenn Sie hier irgendetwas reden, wo­von Sie hoffentlich wissen, was es ist, aber Sie werden mich auch nicht aus dem Kon­zept bringen, da können Sie noch so oft versuchen, hier zwischenzurufen. Und, Kolle­ge Krainer, Sie schaffen es vielleicht, einen Wiener Landtagsabgeordneten aus dem Konzept zu bringen, aber mich sicherlich nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Zurück zur Justizpolitik, meine Damen und Herren: Deshalb ist es für uns nicht das Ziel, einen Straftäter möglichst rasch wieder zu entlassen. Wenn Sie sagen: Nur bei der bedingten Entlassung kann man noch Auflagen setzen. – Wer sagt denn das?


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(Bundesministerin Dr. Berger: Das Gesetz!) Das Gesetz! Na wunderbar! Wir hier sind der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, na dann werden wir das Gesetz so än­dern  Das stimmt ja nicht, es gibt ja auch Maßnahmen, etwa bei der Einweisung von Straftätern in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter, wo man auch nach Verbü­ßung der Strafhaft noch Maßnahmen setzen kann.

Selbstverständlich wäre das eine Maßnahme! Der Täter soll einmal die ihm zukom­mende Strafe verbüßen, vor allem im Sexualstrafrecht, und danach gibt es selbstver­ständlich noch die Auflagen, bis hin zu lebenslangen Auflagen, weil wir ganz einfach verhindern wollen, dass in diesem Bereich Frauen oder Kinder das Restrisiko für einen Rückfall dieses Täters zu tragen haben. Das wäre eine ordentliche Justizpolitik, die wir von Ihnen verlangen – im Interesse der rechtschaffenen Bürger und nicht dauernd im Interesse der Straftäter. (Beifall beim BZÖ.)

Genau das zieht sich weiter, wenn Sie sagen, es gibt einen Überbelag in den Haftan­stalten. Was ist Ihr Rezept? – Wir entlassen die Straftäter.

Unser Rezept ist es, nicht die Straftäter zu entlassen, sondern eben eine neue Infra­struktur zu schaffen, dass es auch entsprechend dazu kommt, dass alle, die zu einer Haft verurteilt werden, diese auch verbüßen können (Abg. Mag. Lapp: Sie haben den Jugendgerichtshof zugesperrt!); auch ausländische Straftäter, Frau Justizministerin, denn Sie sagen: Es ist ein Modell, diese mit Aufenthaltsverbot zu belegen, und man entlässt sie dann bedingt nach der Hälfte der Verbüßung der Haftstrafe und sagt, sie müssen aber das Land verlassen, sonst kommen sie wieder in Haft. – Ich glaube nicht, dass Sie so naiv sind, Frau Justizministerin, dass Sie nicht die Realität kennen.

Kollege Parnigoni, Sie haben damals auch mitdiskutiert, als es darum gegangen ist, mit dieser Frage umzugehen, wie man denn etwa Abschiebungen durchführt. Wir haben oftmals diskutiert, dass man den Leuten sagt: So, du hast jetzt ein Aufenthaltsverbot, da hast du noch ein paar Hundert Schilling – damals noch, dann Euro –, da kaufst du dir eine Bahnkarte und fährst wieder in deine Heimat. Der hat das Geld genommen, hat danke schön gesagt und ist gleich in das nächste Zentrum, in dem er sich melden konnte, und in die Illegalität abgedriftet. Genau das passiert doch am laufenden Band, Frau Justizministerin. Sie können doch nicht allen Ernstes hergehen und sagen: Ein Modell, mit ausländischen Straftätern umzugehen, ist, dass man sie entlässt und ihnen sagt: Ihr habt das Land zu verlassen. – Genau das schafft diese Unsicherheit. Da brau­chen wir nicht von Generalprävention zu reden. Das ist eine Generaleinladung für aus­ländische Straftäter, in Österreich straffällig zu werden, weil ihnen ohnehin nichts pas­siert. Das verlangen wir von Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn wir über die Zustände in den Haftanstalten reden, meine Damen und Herren, Frau Justizministerin: Selbstverständlich, moderner Strafvollzug, Therapie, überhaupt keine Frage, ist notwendig. Häftlinge sollen menschenwürdig behandelt werden, über­haupt keine Frage – aber wir erwarten auch entsprechend rigide Kontrollen. Nicht, dass dann diese Herrschaften aus den Strafzellen noch mit Handys telefonieren, ihre Kontakte organisieren, ihre Geschäfte weiterführen und sich so auf ein Leben in Frei­heit vorbereiten. Da könnte ich Ihnen Hunderte Fälle nennen, in denen über derartige Dinge noch Belästigungen vorkommen und in denen diese Herrschaften weiter ihren Geschäften nachgehen – und es wird nichts gemacht.

Milde für Drogendealer ist überhaupt das Letzte. Menschen, die dafür sorgen – genau­so wie die Kinderschänder –, dass unseren Kindern die Zukunft genommen wird, mit Milde zu bedenken, das ist ja wirklich letztklassig, Frau Bundesministerin, dass man so etwas nur andenkt. In die andere Richtung muss es gehen, es muss ein klares Signal dafür geben, dass diesen Straftätern, Drogendealern (Abg. Krainer: Die Unterstellun­gen, die Sie da machen! – Abg. Binder-Maier: Was unterstellen Sie denn der Ministe-


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rin?) – sehen Sie sich an, wie das da aussieht, welchen Ernst man dieser wichtigen Frage  (Abg. Krainer: Die Unterstellungen, die Sie da machen!) – Ja, was ich dieser Ministerin unterstelle? – Dass sie sich zu wenig um die Rechte der Kinder kümmert. Das war auch einmal Ihr Thema: dass man sich zu wenig darum kümmert, wie man die Kinder vor Drogendealern schützt. Das werfe ich Ihnen vor, und das werfe ich auch dieser Ministerin vor. Da können Sie jetzt von Ihrem Platz herunterschreien, was Sie wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Das wäre eine wichtige Maßnahme: dass Sie gemeinsam mit uns dafür sorgen, Straf­taten zu verhindern, dafür sorgen, dass Straftäter die notwendige Strafe erhalten, und dafür sorgen, dass verhindert wird, dass jemand, vor dem man nicht absolut sicher ist – in verschiedenen Delikten, vor allem bei den Kinderschändern –, dass dieser Tä­ter auch wieder in Freiheit kommt und unsere Kinder gefährden kann. „Opferschutz vor Täterunterstützung“, das sollte das Motto in einem modernen Strafrecht sein. Lassen Sie jetzt endlich einmal Ihre Utopien aus der Broda’schen Zeit mit der gefängnislosen Gesellschaft! Wir wollen das alle. Wir wollen, dass niemand mehr eingesperrt werden muss, aber da müssen sich dann auch alle nach den Gesetzen richten und daran hal­ten. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)

Solange das nicht der Fall ist, legen Sie Ihre Utopien in das Nachtkästchen und in Ihre Sektionsdiskussionen, aber hier geht es uns darum, die Bevölkerung vor kriminellen Straftätern zu schützen. (Beifall beim BZÖ.)

15.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bit­te. (Abg. Krainer: Jetzt wird es wieder sachlich!)

 


15.54.21

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte eigentlich auf die Ausführungen meiner beiden Vorredner nicht maßgeblich eingehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Auch ein Broda-Schü­ler!) Herr Kollege Westenthaler, es sind Fragen in den Raum gestellt worden, wie man zu etwas wird. Ich denke, dass Sie vielleicht noch einen ergänzenden Debattenbeitrag liefern könnten, weil Sie ja auch nicht, glaube ich, völlig unbetroffen sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist der Justizsprecher der SPÖ!)

Ich möchte gleich eingangs eine kurze Frage stellen, Herr Scheibner, und das unauf­geregt. Ich möchte diesbezüglich auch der Frau Bundesminister danken, weil sie in einer sehr ausführlichen und verständlichen Art und Weise ein Konzept dargestellt hat, das insofern an Christian Broda anknüpft, als der das Wort „Vernunft statt Einfalt“ ge­prägt hat. Ich glaube, das geht nur, indem man sich dem mit sachlicher Durchdringung annähert.

Im Übrigen möchte ich nur sagen, vielleicht auch für jene, die es nicht wissen und die das interessiert: Christian Broda war von 1959 bis 1966 und von 1970 bis 1983 Justiz­minister, und es gab – das ist auch ein Zeichen für die Qualität der Justizdebatte – kein einziges großes Vorhaben, das nicht einstimmig hier im Haus beschlossen wurde. Das zeigt, mit welcher Intensität, mit welcher Aufgeschlossenheit und mit welchem Interes­se, gesellschaftliche Ereignisse gemeinsam weiterzubringen, in der Zeit damals gear­beitet worden ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, bevor Sie Broda anpatzen, sollten Sie sich eigentlich seiner Größe bewusst sein und das vielleicht dann relativieren zu dem, was Sie eigentlich selbst sind. (Neuer­licher Beifall bei der SPÖ.)


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Da Sie jetzt versucht haben, mehr oder weniger Desinformation unter die Leute zu bringen: Es gibt eine Statistik über die Entwicklung der gerichtlich strafbaren Handlun­gen. Wir haben vom Jahr 1992 bis zum Jahr 1999 eine sinkende Anzahl von strafbaren Handlungen von 500 092 auf 490 000 insgesamt; also alle Delikte, Verbrechen als auch Vergehen. Wir haben dann ab dem Jahr 2000 von 516 000 bis auf 605 000 eine sprunghafte Entwicklung, meine Damen und Herren. (Abg. Ing. Westenthaler: Da seid Ihr auch noch stolz drauf!)

Ich hätte mir erwartet, dass Sie zu der in der Vorzeit nie da gewesenen Entwicklung, nämlich zu diesem Anstieg strafbarer Handlungen, auch Stellung beziehen, denn das war ja Ihre Regierung, Herr Westenthaler. Sie waren ja selbst in der Regierung, und ich meine, auf diese Entwicklung brauchen Sie wahrlich nicht stolz zu sein. Das, glaube ich, kann man hier auch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir heute über die Vorgängerin der nunmehrigen Justizministerin reden und über die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen, so, glaube ich, muss man auch erwähnen, was da stattgefunden hat; etwas, das jedenfalls alles andere als sinnvoll war. Die Frau Minister hat es ja erwähnt. Die Sperre des Jugendgerichtshofes, nämlich jener Einrichtung, die europaweit das Vorzeigemodell einer Integration jugendlicher Straftäter mit der ge­ringsten Rückfallsquote in ganz Europa war, zeigt ja, dass hier an Sachlichkeit über­haupt kein Interesse bestanden hat. (Abg. Parnigoni: Da war aber er auch dabei, der Westenthaler!) Der Herr Westenthaler war mit dabei. Ich weiß nicht, ob er verstanden hat, worum es geht, ich glaube nicht. Das muss man ihm zurechnen. Insofern muss man einerseits der Frau Minister danken, andererseits auch dem Koalitionspartner, dass wir mit diesem neuen Modell diese europäische Einrichtung wieder entstehen las­sen. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielleicht noch zur Erinnerung, weil man das auch immer wieder vergisst, meine Da­men und Herren: Wir haben ja jetzt budgetär nicht den allerbesten Stand, trotzdem ist es der Frau Minister gelungen, ein Mehr an Investitionsvolumen auszuverhandeln. Wir haben – nämlich Böhmdorfer –, ohne dass das irgendjemand jemals gefordert hat, da­mals die Riemergasse zugesperrt und haben damit 250 Millionen € Mehrbedarf durch den aberwitzigen Bau des Justiztowers, den kein Mensch braucht, entstehen lassen. Das Geld fehlt uns natürlich heute immer noch.

Wenn Sie, meine Damen und Herren, oder Herr Westenthaler jetzt die Aufstockung der Zahl der Justizwachebeamten in Ihrer Anfrage verlangen und das mehr oder weniger als Appell an die Regierung oder an die Frau Justizminister richten, dann verstehe ich wirklich nicht – wir haben ja gehört, Sie haben die falschen Papiere, mit denen Sie sich vorbereitet haben –, was dieser Appell soll, weil das an sich bereits durchgeführt ist. Gott sei Dank wird seit langem erstmals der Personalstand erhöht, und Otto Pendl wird in seiner unnachahmlichen Art und Weise sicherlich die Qualität dieser Entscheidung herausstreichen, dass wir das machen, was notwendig ist, nämlich den Personalstand erhöhen, weil wir das ganz einfach brauchen.

Der Ruf nach – das ist heute abseits der sonstigen Unsachlichkeiten im Raum stehen geblieben – mehr Strafen, nach höheren Strafen, und zwar abseits jeglicher Sachlich­keit, jeder Ursache  – Wenn ich berücksichtige, wie ich Menschen vor Sexualdelikten schütze, muss ich natürlich auch berücksichtigen, dass der weitaus überwiegende An­teil im unmittelbaren Umfeld passiert und man dort besonders sorgsam damit umgehen muss. Das bedeutet, nicht einfach mit dem Ruf „Man muss die Strafen erhöhen“ zu reagieren, sondern sich das sehr genau und sensibel anzuschauen und im jeweiligen Einzelfall zu reagieren.

Daher begrüßen wir auch die Erweiterung der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter zu einer Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter, da


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auch in den Vollzugsanstalten mit Expertise bereits jetzt an dem gearbeitet wird, was Sie hier für die Zukunft verlangen, nämlich Befassung mit den Straftätern, damit kein Rückfall mehr stattfinden kann. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, das ist auch die Idee, die hinter dem Paket, das die Frau Minister vorgestellt hat, steht – und es wird das nicht umsonst in Fachkreisen als Si­cherheitspaket dargestellt. Darin enthalten ist eine Reihe von international höchst be­achteten, teilweise auch schon erfolgreich praktizierten Vorschlägen. Wir alle wissen, dass etwa gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe, statt Strafe insgesamt, eine wirkliche Erfolgsgeschichte ist.

Da Sie heute die Schweiz erwähnt haben: In der Schweiz – mit einem wesentlich inten­siveren Programm gemeinnütziger Arbeit – gibt es eine sehr, sehr geringe Rückfalls­quote. – Daher ist das als richtiger Weg von Frau Bundesministerin Berger zu bezeich­nen.

Ganz kurz noch in Richtung jener, die glauben, dass die Errichtung von Gefange­nenhäusern alleine irgendetwas verbessern würde: In den USA kommen – um das ganz kurz zu erwähnen – auf 100 000 Einwohner 700 Häftlinge; in Kanada sind das 100 Häftlinge auf 100 000 Einwohner. Und es wird wohl niemand behaupten, dass es in Kanada sehr unsicher ist.

Ihnen, Herr Westenthaler, ist es vorbehalten geblieben, einen neunfach Vorbestraften zu Ihrem Bodyguard zu machen (Abg. Ing. Westenthaler: Das werden Sie richtigstel­len müssen, weil das falsch ist!) – und dadurch, dass Sie von dessen Gewaltneigung wussten, dadurch, dass Sie wussten, dass die Gefahr eines Rückfalles sehr groß ist, haben Sie das ja geradezu herbeigeführt.

Sie, Herr Westenthaler, missbrauchten diese Person und missbrauchen die Opfer der Sexualstraftäter für Ihren billigen Populismus, wie wir das ja heute gesehen haben. Eigentlich sollten Sie sich schämen – solange Sie hier herinnen noch Zeit dazu haben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Donnerbauer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.02.41

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor al­lem lieber Kollege Westenthaler, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ: Habt keine Angst, denn die ÖVP-Beteiligung in dieser Regierungskoalition ist der Garant für die Si­cherheit und für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in unserer Republik. In diesem Sinne: keine Gefahr! (Beifall bei der ÖVP.)

Um aber auch das klar zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Krimi­nalität und der Straftaten wird man nicht mit falschen oder leeren Worten Herr werden, sondern nur durch richtige Taten.

Richtige Taten heißt für uns von der ÖVP: konsequente Verfolgung von Straftaten, Straftätern und organisierter Kriminalität. Richtige Taten heißt für uns auch: ausrei­chende gesetzliche Grundlagen, aber auch Ressourcen, und zwar personeller und sachlicher Natur für die Polizei und für die Strafverfolgungsbehörden.

In wenigen Monaten – um hier nur ein Beispiel anzuführen – werden die neuen Bestim­mungen für das strafrechtliche Vorverfahren in Kraft treten, das wir vor einigen Jahr hier im Hohen Haus beschlossen haben, und diese Bestimmungen werden eine Bün-


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delung der Strafverfolgung bei einer Behörde und damit sicherlich auch eine höhere Effizienz der Strafverfolgung mit sich bringen.

Richtige Taten heißt für uns aber auch eine Stärkung der Kapazitäten der Gerichte – und notwendigenfalls auch natürlich der Ausbau der Justizanstalten, vor allem aber auch Stärkung und Hilfestellung für die Kolleginnen und Kollegen der Justizwache, auf die ja manchmal vergessen wird, jene Kolleginnen und Kollegen also, die tagtäglich einen schweren und gefährlichen Job im Interesse der Sicherheit unseres Landes ma­chen.

Richtige Taten heißt für uns aber auch: Maßnahmen zur Verringerung der Rückfalls­häufigkeit und zur besseren Resozialisierung. Auch darauf soll nicht vergessen wer­den.

Natürlich gibt es in dieser Regierung zu diesen Punkten durchaus unterschiedliche Meinungen, gibt es Diskussionen, die wir darüber noch zu führen haben werden; das darf ich hier gleichfalls offen aussprechen. Während bei unserem Regierungspartner und auch bei Frau Minister Berger von Beginn an – das habe ich deswegen öffentlich kritisiert – der Aspekt der Haftentlastung, das heißt, der Entlastung der Gefängnisse im Vordergrund steht, ist für uns von der Österreichischen Volkspartei die Sicherheit der Bevölkerung und auch der Sicherheitsgewinn durch solche Maßnahmen der wichtigste Aspekt. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber auch darüber gab es sehr fruchtbare Diskussionen – und ich bin überzeugt da­von, dass wir auch da auf dem richtigen Weg sind.

Wir von der Österreichischen Volkspartei geben uns – um auch das klar zu sagen – nicht der Illusion einer gefängnislosen Gesellschaft hin, wie das der auch heute schon mehrmals glorifizierte frühere Justizminister Broda verfolgt hat, sondern wir von der ÖVP stehen notwendigenfalls auch für den Ausbau von Gefängnissen, wenn unabhän­gige Gerichte solche Strafen für notwendig befinden.

In diesem Sinne bin ich auch sehr froh darüber, werte Frau Justizministerin, dass Sie in den vergangenen Tagen den Bau eines weiteren Gefängnisses in Wien, und zwar im 3. Bezirk, angekündigt haben.

Wir sind der Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir keine falschen Signale gerade an Wiederholungstäter und an die organisierte Kriminalität senden dürfen. Es muss in Österreich allen „gewerbsmäßigen“ Verbrechern, die zum Teil auch aus dem Ausland zu uns kommen, klar sein, dass sie mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt und bestraft werden. Es muss der Bevölkerung und auch den Schwächsten in der Ge­sellschaft – gerade auch den Familien, den Frauen, den Kindern – klar der Schutz durch Gesetze gesichert und garantiert werden. Das betrifft eben gerade Gewalt in der Familie, das betrifft gerade Kinder, die oft ihr Leben lang unter den Folgen solcher Straftaten zu leiden haben.

Aus all diesen Gründen – auch das sei an die Adresse des heutigen Anfragestellers gerichtet –, im Sinne und im Dienste der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Öster­reichs sollte man dieses sensible Thema der Justiz – so, wie auch in den vergangenen Jahren – nicht zum politischen Kleingeldwechseln verwenden, sondern wir sollten da alle zusammenarbeiten, um sinnvolle Maßnahmen gemeinsam zu erarbeiten und letzt­lich auch umzusetzen. Dazu gehört – bei allem Diskussionsbedarf – natürlich auch eine objektive Betrachtungsweise verschiedener Maßnahmen, die in dem heute bereits diskutierten Paket enthalten sind.

Ich halte es für falsch, wenn man aus rein parteipolitischen oder tagespolitischen Grün­den wichtige Maßnahmen ablehnen beziehungsweise nicht anerkennen würde; dies betrifft beispielsweise die in Zukunft in diesem Reformpaket vorgesehene obligatori-


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sche Bewährungshilfe für alle Fälle einer bedingten Entlassung beziehungsweise aus unserer Sicht auch die generelle Befassung der Evaluierungsstelle für Sexual- und Ge­waltverbrechen vor bedingten Entlassungen; ein Punkt, den wir von der ÖVP im Vor­feld Gott sei Dank in dieses Reformpaket hineinreklamieren konnten.

Zusammengefasst, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss, wie ich glaube, die gemeinsame Devise lauten: Keine Gnade für unverbesserliche Gewaltverbrecher und „gewerbsmäßige“ Kriminelle, aber Hilfe und Unterstützung für diejenigen, die bereit sind und sich auch entsprechend bemühen, sich wieder positiv in die Gesellschaft zu integrieren und auf den richtigen Weg zurückzufinden.

Jedenfalls aber – das ist die klare Devise von uns von der Österreichischen Volkspar­tei –: Vorrang für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem wahllosen Öff­nen der Gefängnistore! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.08.36

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist naiv und gefährlich, zu glauben, dass mehr Haft mehr Sicherheit bringt. Wir ha­ben Rekordhäftlingszahlen, derzeit über 9 000, wir haben wenige bedingte Haftentlas­sungen im europäischen Vergleich – und trotzdem haben wir in Österreich eine stei­gende Kriminalität. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Das sind ja Zahlen, die selbst das BZÖ in seiner heutigen Dringlichen anführt. (Zwischenruf des Abg. Scheib­ner.)

Halten wir also fest: Mehr Häftlinge haben offensichtlich nicht zu einer Senkung der Kriminalitätsrate geführt! Wie da das BZÖ zum gegenteiligen Schluss kommt, bleibt mir rätselhaft. Die Realität hält dem jedenfalls nicht stand. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Man muss vielleicht überhaupt einmal ein bisschen mit der Romantik der politischen Rechten aufräumen, die glaubt, hohe Haftstrafen schrecken alle Täter ab – und diejeni­gen, die sich nicht abschrecken lassen, sperren wir halt lange ein; dann kommen sie als bessere Menschen heraus!

Die Realität schaut anders aus. Der Strafvollzug ist tatsächlich in einer Krise. Das Strafvollzugsgesetz kann nicht mehr in seinem vollen Umfang vollzogen werden. Wir haben rückläufige und zu wenige gefängnisinterne Arbeitsangebote. Qualifikations­maßnahmen in den Gefängnissen funktionieren nicht: Es gibt 70 Berufsschulabschlüs­se pro Jahr in den österreichischen Haftanstalten – das ist extrem wenig und extrem schwach. Wir haben keine durchgehende Trennung der Tätergruppen mehr. Die Voll­zugspläne werden zwar teilweise erstellt, können aber in der Realität nicht umgesetzt werden. Das heißt, wir haben einen reinen Verwahrungsvollzug, auch aufgrund des fehlenden Personals. Das Personal, das es gibt, versucht, das Bestmögliche zu leisten, aber es gibt zu wenig Personal. Es hat von 2000 bis 2006 eine sukzessive Reduktion des Personals stattgefunden; 2007 hat es wieder eine Erhöhung gegeben, und 2008 kommt jetzt wieder eine Reduktion.

Interessant – und das ist ja schon angeschnitten worden – finde ich die Zeit von 2000 bis 2006. Damals wurden Planstellen abgebaut. Und wir wissen, wer damals in der Re­gierung war: Es waren die orangen Blauen. Wir wissen, wer den Justizminister gestellt hat: Es waren die orangen Blauen. Und wir wissen, wer zumindest zeitweise Klubob­mann war: Das war Herr Peter Westenthaler. Sie, Ihre Partei trägt die Hauptverantwor­tung dafür, dass der Strafvollzug heute in der Krise ist! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Wo waren Sie in dieser Zeit?)


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Insofern ist es ja geradezu keck, wenn man jetzt die Erhöhung der Anzahl der Planstel­len für Strafvollzugsbeamte fordert! – Aber vielleicht lernen Sie aus den eigenen Feh­lern. Das wäre ja zumindest einmal ein positiver Beitrag. (Abg. Scheibner: Von Ihnen werden wir noch eine ganze Menge lernen! Das sehe ich schon!)

Was wir brauchen ist eine Politik, die vor gefährlichen Tätern schützt, aber mehr Si­cherheit durch eine geringere Rückfallquote garantiert. Und ich frage Sie: Was haben die bedingte Haftentlassung und die freiwillige gemeinnützige Arbeit gemeinsam? – Sie haben beide eine geringere Rückfallquote als bei Haft. Daher ist das ein sinnvoller Weg, der beschritten wird. Wir brauchen eine stufenweise Entlassungsvorbereitung. Das beginnt mit dem Sozialtraining, das geht in Freigänge über, Halbgefangenschaft, und dann die Begleitung über die bedingte Entlassung.

Die bedingte Entlassung brauchen wir deswegen, weil das die einzige Möglichkeit ist, um über die Bewährungshilfe die Täter in der Freiheit weiter zu betreuen. Und das ist es genau, was das Rückfallrisiko reduziert. Und die Zahlen sprechen eine klare Spra­che – auch wenn Sie in Ihrem Antrag das Gegenteil behaupten.

Es gibt eine Studie, in der die Rückfallquote von Raubstraftätern untersucht wurde: Mit bedingter Entlassung beträgt die Rückfallquote 43 Prozent, nach den Vorstellungen des BZÖ – die Haft wird ausgesessen – ergibt sich eine Rückfallquote von 65 Prozent.

Und dann gibt es noch so etwas wie einen innerösterreichischen Feldversuch. Sie wis­sen, im Westen gibt es mehr bedingte Entlassungen als im Osten. Ja bitte, dann frage ich Sie: Wo ist das Sicherheitsrisiko im Westen, wo ist die Kriminalitätsrate im Westen höher als im Osten?

Die bedingte Entlassung ist kein Gnadenakt, sondern, wenn es die individuelle Progno­se und das Verhalten im Vollzug zulassen, eine sinnvolle Maßnahme, die drei Vorteile bietet: den Anreiz, sich schon während der Haft einzugliedern; den Anreiz, sich nach der Haft einzugliedern; und die Nachbetreuungsmöglichkeit bei Weisungen.

Was ist die Alternative? Was will das BZÖ? – Keine bedingte Entlassung, damit keine Nachbetreuung, und das heißt: eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.

Da Sie die Freigänge angesprochen haben: Dazu gibt es auch noch eine sehr interes­sante Zahl. – Der von Ihnen zitierte Fall war übrigens kein Freigang, das war ein Aus­gang; aber das macht für Sie offensichtlich keinen Unterschied. (Abg. Ing. Westentha­ler: Für das Opfer macht das auch keinen Unterschied, Herr Kollege! Für das Opfer ist das völlig wurscht, was das war!)

In den Jahren 1999 bis 2003 hat sich die Zahl der Freigänge verdoppelt. Ich persönlich halte Freigänge für ein wichtiges und adäquates Mittel. Aber von 1999 bis 2003 hat sich die Zahl der Freigänge verdoppelt. Und wir können das jetzt wieder runterspielen, wer in der Regierung war, wer Justizminister war und wer der Klubobmann in dieser Zeit war. Das sparen wir uns, wir wissen es. Es zeigt nur, wie doppelbödig Ihre Politik ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Zu den Sexualstrafdelikten: Man diskutiert ja immer wieder mit dem BZÖ. Das BZÖ sagt dann: Wir vertreten die Opfer, weil wir von den Opfern gewählt werden! – Da muss man dazusagen: Außerhalb von Kärnten vertreten Sie gar niemanden, weil Sie außerhalb von Kärnten nicht gewählt werden. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Sehr überheblich! – Sie waren auch einmal ...! Sie waren viele Jahre bei 4 Prozent!) Aber wenn man von dieser Kleinigkeit absieht, dann muss man sich das genau anschauen:

Wir wissen – und das hat Kollege Jarolim schon angesprochen –, dass 80 Prozent der Sexualstraftaten im familiären Bereich passieren. Und da, sagen die Expertinnen und


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Experten, hätte die Erhöhung des Strafrahmens den gegenteiligen Effekt, weil eine große Scheu besteht, den Vater, den Onkel, den Bruder anzuzeigen. Das muss man immer wieder mit bedenken.

Zum anderen: Sie können längere Haftstrafen fordern, aber irgendwann wird der Straf­täter wieder in Freiheit kommen – außer Sie wollen für alle lebenslänglich; das gibt es bisher nur bei Völkermord. Ich weiß nicht, vielleicht ist das der nächste Schritt, um sich mit noch lauterem Geschrei die mediale Aufmerksamkeit zu erarbeiten. Aber irgend­wann kommt ein Sexualstraftäter in Freiheit (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn es nach uns geht, nicht!), und dann ist die entscheidende Frage: Was passiert dann?

Ich glaube, dass wir drei Maßnahmen brauchen: Wir brauchen eine umfassende Täter­therapie. Das hat nichts mit Gnade zu tun, sondern das ist aktiver Schutz für potenziel­le künftige Opfer. Und auch hier muss man festhalten: Die Rückfallquote ist bei thera­pierten Sexualstraftätern deutlich geringer. Ohne Therapie haben wir eine Rückfallquo­te von 10 bis 25 Prozent, mit Therapie unter 10 Prozent. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich habe geglaubt, nur einer von hundert! – Heiterkeit des Abg. Scheibner.)

Aber auch da kann ich Ihnen wieder eine Geschichte aus Ihrer Regierungsvergangen­heit erzählen. Vielleicht sagt Ihnen der Verein „Limes“ etwas. Der Verein „Limes“ ist ein Verein, der mit jugendlichen Sexualstraftätern arbeitet. Der hat während Ihrer Justizmi­nisterschaft zusperren müssen, weil er keine Förderungen bekommen hat! (Abg. Öllin­ger: So schaut’s aus!) – So schaut Ihre aktive Politik aus! Und zu allen Ihren Forderun­gen gibt es jeweils eine Geschichte aus Ihrer Regierungszeit! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was brauchen wir noch? – Wir brauchen natürlich bei Sexualstraftätern, wo es eine un­sichere Prognose gibt, eine Nachbetreuung durch die Bewährungshilfe. Das könnte nämlich garantieren, dass Berufsverbote, die tatsächlich in einem gewissen Segment notwendig sind, auch durch die Bewährungshilfe kontrolliert werden können, wobei auch kontrolliert werden kann, in welchem ehrenamtlichen Umfeld sich jemand bewegt.

Und ein letzter Punkt, den wir brauchen: Wir brauchen eine Verlängerung der Verjäh­rungsfristen. Eines ist für mich nämlich nicht einsichtig: dass jemand, der eine Verge­waltigung begeht, mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren indirekt begünstigt wird.

Man könnte noch viel zur Regierungsarbeit sagen. Es war jetzt viel mediales Justiz-En­tertainment vorhanden: Die Frau Justizministerin hat etwas vorgestellt; der Herr Justiz­sprecher der ÖVP hat gesagt: Sie verteilen nur Zuckerln an Straftäter, Sie sollten sich um etwas anderes kümmern! – Jetzt gibt es offensichtlich Vorschläge, die man prüfen muss.

Tatsache ist: Das, was bisher passiert ist, war zu wenig. Das, was das BZÖ will, ist ge­fährlich, weil Sie mit einfachen Vorschlägen Lösungen vorgaukeln, die nichts bringen, unser Land damit nicht sicherer machen und die Österreicherinnen und Österreicher damit in ihrem Sicherheitsbedürfnis täuschen. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: „Mehr Sicherheit und weniger Westenthaler!“, könnte man auch sagen!)

 


16.18.12

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zwischenrufer! Das ist ein Thema, das jedes Parla­ment jede Legislaturperiode sicherlich immer wieder und mit neuen Ansätzen beschäf­tigen wird. Und es ist ein Luxus, den Versuch zu machen – den ich mich anschicke zu tun –, von der Polemik wegzukommen und eine Seriositätsnote hineinzubringen. Wie


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lege ich es an? – Indem ich die Bausteine nach ihren logischen Inhalten zusammen­zusetzen versuche.

Man soll zwei Dinge nicht vermischen: Das sind einerseits der Strafkatalog, die im Strafgesetzbuch und in Nebengesetzen möglicherweise oder wahrscheinlich oder si­cher vorhandenen Strafkonsequenzen für die Erfüllung des Straftatbestandes, also der Strafrahmen, und andererseits das Element des Vollzugsrechtes.

Zum Ersteren: Es ist gewiss gerechtfertigt und gibt Anlass genug – in Form von neuen Erkenntnissen –, an der bisher gepflogenen Inhaltslage des Strafkataloges eine Re­formschraube anzusetzen. Zum Beispiel: Es ist nicht neu, aber immer wieder hervorzu­heben, dass wir ein gravierendes Missverhältnis zwischen den Rechtsfolgen im Be­reich der Vermögensdelikte und im Bereich der Körperverletzung haben.

Da gab es seinerzeit einen alten Oberlandesgerichtspräsidenten, der bei Gott nicht für Milde bekannt war, sondern eher das Gegenteil, aber er hat in den Kursen einmal den durchaus erinnernswerten Satz geäußert: Das Billigste in Österreich ist Menschen­fleisch. – Also: Wehe, es stiehlt einer 50 000 S, dann war er für ein paar Jahre im Häf’n. Aber schwere Körperverletzung mit allem drum und dran, na ja, wenn man ein bisschen gut wegkommt, dann ist das ein halbes oder ein Dreivierteljahr.

Das durchzieht die österreichische Strafrechtspflege seit Jahren und Jahrzehnten. Es wäre höchst an der Zeit, an diesen Kriterien eine Veränderung vorzunehmen. Es gibt ja auch das berühmte Ost-West-Gefälle: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit schwe­rer Körperverletzung führt im Osten zwingend zu einer Gefängnisstrafe, nicht aber im Westen Österreichs.

Das führt mich zu einer anderen Auffassung, Frau Bundesministerin. Es wird ein biss­chen stehsatzartig immer gesagt, dass kurze Haftstrafen den Haftzweck oder den Strafzweck verfehlen. Ich gestatte mir, Ihnen entgegenzuhalten, dass das nicht so ist. Es ist geradezu typisch für den Delikttypus des Verkehrsunfalltäters mit Alkohol – Disco und so weiter, und ein bisschen über den Durst trinken –, dass die kurze Haft­strafe – vier, sechs, sieben, acht Wochen – da sehr, sehr treffsicher wirkt. Also ich war­ne davor, dass man diese mit einem Generalisierungseffekt als unzweckmäßig dar­stellt. Die sechswöchige Haftstrafe nützt natürlich bei einem hartgesottenen Typen gar nichts, aber es kommt auf den Delikttypus an.

Ferner: Es ist keine „rechte Romantik“, von der Meinung auszugehen, mehr Häftlinge würden mehr Sicherheit bedeuten. – Entschuldigung, das ist ein Unsinn, weil es einen Grundsatz der Strafrechtspflege per se berührt: Das ist der Aspekt der Generalpräven­tion oder der Spezialprävention. (Beifall bei der FPÖ.)

Viele Autoren bezweifeln überhaupt den Sinn der Generalprävention, weil jeder subjek­tiv zur Tat entschlossene Täter immer überzeugt ist, dass er nicht erwischt wird. Das ist genau die soziale Falle, in der die Strafrechtspflege prinzipiell steckt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie es überhaupt – jetzt noch ein Luxus, den ich mir erlaube, indem ich darauf hinwei­se – immer lohnend ist, ein bisschen Geschichtsdenken einzubauen in das, was man redet. Wir befinden uns derzeit in einer Art Missing-Link-Verhältnis: Das Strafrecht als Gefängnisstrafrecht ist rechtshistorisch sehr kurz. Es fängt eigentlich erst mit dem Be­ginn des 19. Jahrhunderts an. Vorher war das Gefängnis nur der Verwahrungsort, bis die Leibesstrafe vollzogen wurde. Und in 200 Jahren werden die Menschen über uns genauso lachen. Wahrscheinlich wird es dann chemische Eingriffe oder elektrochemi­sche, mechanische Dinge im Gehirn geben (Abg. Mag. Steinhauser: Na, hoffentlich nicht!), um die kriminelle Energie zu entziehen. Aber das ist Zukunftsmusik.


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Auf den Punkt gebracht: Der Kern des Vollzugsrechtes muss darauf ausgerichtet sein, Opferschutz und Gesellschaftsschutz zum Inhalt zu haben. Und es darf nicht mit der Rasenmähermethode, sondern es muss mit einer speziell angepassten Antwort der Strafrechtspflege auf die Tat vorgegangen werden.

Und ein letzter Satz: Die Hälfte aller Einsitzenden in Österreich sind Ausländer. Ich wiederhole meinen Vorschlag, den ich schon mancherorts gemacht habe: Das ist mei­nes Erachtens auch ein EU-Problem. Es müssten auf EU-Ebene die Nicht-EU-Bürger in einem zu definierenden Verwahrungsort untergebracht werden. Wenn das gelingt, haben wir die Hälfte der in Österreich einsitzenden Leute nicht mehr als Belastung in den inländischen Gefängnissen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Pirkl­huber: Was? „Verwahrungsort“?)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.24.30

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich hätte mir bei Ihrem Vortrag über die Beantwortung unserer Fragen eigentlich als Politikerin zumindest einen Satz erwartet, der, so glaube ich, sehr wichtig gewesen wäre: dass Delikte, Sexualdelikte und Missbrauch an Kindern zu den schwersten Verbrechen zählen und dass Sie hier ständigen Handlungsbedarf sehen, damit diese Verbrechen nicht geschehen. (Beifall beim BZÖ.)

Das hätte ich mir eigentlich von einer Justizministerin erwartet, denn angesichts der jährlich immer wieder bekannt werdenden Fälle von Kindesmissbrauch und einer we­sentlich höher liegenden Dunkelziffer, wie wir wissen, herrscht eben massiver Hand­lungsbedarf.

Ich denke, es ist zu wenig, dass wir, wenn wir wieder erfahren, dass Kinder Opfer ge­worden sind, dann in Tagesmeldungen Mitleid entgegenbringen, sondern wir müssen alles tun, damit diese schrecklichen Taten an unseren Kindern weniger werden und da­mit wir sie verhindern, denn ein Psychiater hat einmal gesagt: Der Missbrauch an Kin­dern ist ein Mord auf Raten. – Und diesen Mord auf Raten gilt es bestmöglich zu ver­hindern. Es muss daher alles gemacht werden in Form von Unterstützung, wenn Kin­der Opfer geworden sind, aber auch – und das sage ich ganz klar, und das ist nicht po­pulistisch, und das ist nicht realitätsfern, und das ist nicht irgendwie romantisch –: Kein Pardon und keine Toleranz den Tätern gegenüber! (Beifall beim BZÖ.)

Für uns vom BZÖ, sehr geehrte Frau Bundesministerin, sind drei Bereiche ganz wich­tig. Erstens: Alles in die Bewusstseinsbildung der Eltern, aber auch der Kinder zu in­vestieren, damit die Kinder stark werden und damit sie auch die kleinsten Übergriffe selbst melden und sagen, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Finanzielle Mittel für die guten Stellen, die Opferberatungsstellen, Kinderschutzzentren, Interventionsstellen sind ganz wichtig und notwendig, aber auch noch etwas anderes – und es befremdet mich ein bisschen, dass aufgrund dieses Falles in der Volksschule hier in Wien, wo ein sechsjähriges Mädchen missbraucht wurde, niemand Handlungs­bedarf sieht. Niemand sieht Handlungsbedarf! Die Stadtschulratspräsidentin von Wien hat gesagt, sie hat keinen Handlungsbedarf. Von Ihnen, Frau Justizministerin, habe ich auch nichts gehört.

Wir haben daher einen Antrag eingebracht, dass einerseits im Rahmen der Ausbildung der Lehrer dieses Thema – Gewalt und ihre Folgen – besser behandelt wird, dass die Lehrer darüber besser informiert werden, aber wir haben auch einen Antrag einge­bracht für wirksame Zutrittskontrollen bei den Volksschulen. Ich glaube, das sollten wir


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wirklich ins Auge fassen, damit sollten wir uns alle beschäftigen und nicht wieder zur Tagesordnung übergehen.

Das Zweite ist die Opferhilfe, und diesbezüglich steht ja anscheinend im Regierungs­programm drinnen, dass für die Opferhilfe viel gemacht werden soll. Sie, Frau Justiz­ministerin, haben auch gesagt, es sei in Ihrer Amtszeit vieles geschehen. Ich würde gerne einmal die Details hören, was hier geschehen ist.

Eines möchte ich schon festhalten: In der letzten Regierung, unter den damals amtie­renden Justizministern ist das Opferanliegen ganz verstärkt in die Strafverfahren hi­neingekommen. Dieses Opferanliegen in den Strafverfahren, wie zum Beispiel Pro­zessbegleitung, wie kostenloser Rechtsbeistand oder wie Recht auf schonende Be­handlung, war ein richtiger und wichtiger Schritt auch für diejenigen, die Opfer gewor­den sind, und hier handelt es sich sehr oft leider um Kinder und Jugendliche.

Ich denke aber, der beste Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen sind auch die Täter, die nicht wieder rückfällig werden. Daher, glaube ich, ist es notwendig, die Täter auch zu therapieren, und zwar während der Haft – nicht, sie vorzeitig zu entlassen und dann zu therapieren, sondern während der Haft. Und ich denke, hier sollten auch die Ressourcen investiert werden.

Ich erwarte mir – als dritten Bereich – von Ihnen, sehr geehrte Frau Justizministerin, auch, dass Mindeststrafen eingeführt werden, die besonders für Kinderschänder gel­ten, Mindeststrafen von zum Beispiel zehn Jahren für Sexualstraftäter, und dass auch Sexualstraftäter keinen gelockerten Strafvollzug und keine Milderungsgründe geltend machen können. Das ist notwendig und wichtig (Beifall beim BZÖ), denn gerade bei den Milderungsgründen ist es sehr oft so, dass eben diese Täter, wenn sie Ersttäter sind, unbescholten sind und diese Milderungsgründe dann zum Tragen kommen. Und das kann nicht sein.

Ich hoffe auch, dass die beiden Anträge, die mit den Stimmen von vier Parteien hier beschlossen worden sind, bezüglich des Berufsverbotes für Sexualverbrecher, aber auch betreffend die Sexualstraftäterdatei, rasch umgesetzt werden. Es wurde uns hier im Parlament ein erster Bericht am 1. September versprochen – heute haben wir den 17. Oktober. Ich sehe also auch hier eine Missachtung unserer parlamentarischen Ini­tiativen, und ich bitte, hier etwas mehr Druck zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir vom BZÖ werden da nicht lockerlassen! Wir wollen umfassende und wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder. Wir wollen nicht politisches Kleingeld, sondern wir haben alle miteinander Verantwortung für unsere Gesellschaft, für unsere Jugend und für unsere Kinder. Da muss für uns alle gelten: nicht wegschauen, sondern hinschauen, handeln statt reden. Und wenn im Be­reich der Prävention, der Opferhilfe, aber auch des Strafausmaßes für Täter gehandelt wird, dann sind auch wir vom BZÖ Ihre Verbündeten. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Stadl­bauer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.30.43

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zuerst zur Kollegin Haubner etwas sagen: Wenn Sie sagen, dass es für das BZÖ so wichtig ist, die Opferschutzeinrichtungen auszubauen und die Opferan­liegen verstärkt einzubringen, dann muss ich ein bisschen ins Bewusstsein rücken, wie es war, als Sie die Minister gestellt haben. (Abg. Ursula Haubner: Familienberatung!) Was hat denn Herr Minister Böhmdorfer gemacht? – Er wollte gerade die Opferschutz­einrichtungen finanziell aushungern. Er hat hinterfragt, ob es überhaupt sinnvoll ist,


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dass wir die alle haben, und wollte am liebsten irgendeinen Dachverband einsetzen, um die anderen abzuschaffen. (Abg. Dolinschek: Familienberatung!) Es ist ihm Gott sei Dank deswegen nicht gelungen, weil es mehrjährige Verträge gegeben hat und er es deshalb nicht einfach auslöschen konnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Punkt zwei, dass die Opferanliegen unter Ihrer Ministerschaft in den Strafprozess gekommen sind, muss ich sagen: Das mag zwar formell stimmen, aber ich war damals Mitglied in diesem Unterausschuss. Wenn es nach Ihrem Minister Böhmdorfer gegan­gen wäre, wäre überhaupt nichts passiert, was zur Verbesserung der Opferrechte bei­getragen hätte, ganz im Gegenteil: Das ist nur deswegen gelungen, weil die NGOs dementsprechenden Druck gemacht haben und wir in der Opposition – damals die Grünen und die SPÖ – das unterstützt haben. (Abg. Scheibner: „Natürlich“!) – Natür­lich! Das weiß ich, denn da war ich dabei: So war das. (Abg. Öllinger: Ja! Sehr richtig!)

Es ist wirklich ein Witz, zu sagen, das haben Böhmdorfer und Gastinger gemacht! Das muss einmal zurechtgerückt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Scheibner: Damals hatte die Opposition ...!)

Wie bei diesem Beispiel erleben wir heute wieder eine äußerst bedenkliche Vorgangs­weise, eine politische Vorgangsweise vom BZÖ: In der Dringlichen Anfrage werden un­seriöse Angaben gemacht, teilweise auch seriöse Angaben. Das ganze wird aber ge­mischt, Ängste damit geschürt, Stimmung gemacht und vor allem versucht, politisch abzustauben, und zwar ohne dass es den Betroffenen – und ich meine in erster Linie den Opfern – helfen würde.

Da meint zum Beispiel das BZÖ in der Anfrage – und das halte ich für ein besonderes Schmankerl, und darum möchte ich es auch zitieren –, dass „durch eine stärkere Un­terscheidung“ „hinsichtlich der Resozialisierungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Straftätergruppen“ – das BZÖ unterscheidet da zwischen Berufskriminellen und ge­strauchelten Bürgern – „Rückfälle besser vermieden werden“ können.

Ich denke, da sind jetzt die Experten dran. (Abg. Scheibner: Das sind Sie!) Die Frage ist ja: Wer unterscheidet dann zwischen schwarz und weiß, zwischen den guten Straf­tätern – ich nehme an, das sind die gestrauchelten Bürger – und den schlechten Straf­tätern? Ich nehme an, Sie bezeichnen die Berufskriminellen so. (Abg. Ing. Westentha­ler: Sie sind Experten! – Abg. Scheibner: Aber Sie unterscheiden ja auch zwischen Ersttätern ...!) Sie vielleicht? Sie vom BZÖ? (Abg. Scheibner: Das Strafrecht, Frau Kollegin!) Ich denke, das wäre ein ziemlich gefährlicher Weg.

Ich glaube, dass man das Ganze viel differenzierter anschauen muss. Und ich denke, dass versucht werden muss, grundsätzlich alle Straftäter zu resozialisieren. Im Übrigen ist das ohnehin der Auftrag des Strafvollzugs. Wir dürfen also nicht von Haus aus – so, wie Sie das wollen! – eine bestimmte Gruppe ausschließen. Das, was Sie da fordern, ist schlicht und einfach ein Sicherheitsrisiko. Das kann man so nicht durchgehen las­sen. (Abg. Scheibner: Es gibt Ersttäter!)

Es nützt vor allem den Opfern nichts, wenn die Straftäter noch länger und noch länger und immer länger weggesperrt werden, denn Strafen und immer härtere Strafen alleine zu fordern, packt das Übel nicht an der Wurzel. (Abg. Ing. Westenthaler: Was nützt dem Opfer dann?) Das ist das Unseriöse bei Ihren Aussagen.

Mit dieser Anfrage, die vorliegt, beweisen Sie wieder einmal, dass Sie sich einfach nur populistisch mit dem Thema Sexualstrafrecht auseinandersetzen und nichts Positives damit erreichen können. (Abg. Öllinger: Das ist noch das Beste, was man darüber sa­gen kann!)

Wir wissen ganz genau und haben auch schon von einigen gehört, dass Straftäter, die therapiert werden, eine weit geringere Rückfallquote aufweisen. Das muss unser Ziel


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sein: den Rückfall zu stoppen. Das erreichen wir nicht mit dem Umsetzen der Parole: „Lebenslang muss lebenslang bleiben“. Weil „Lebenslang muss lebenslang bleiben“ heißt, das ist der Weg zu unberechenbaren Strafgefangenen, weil diese ja nichts ver­lieren können, weil diese ja keine Perspektive mehr haben. Das kann es ja nicht sein, dass Sie das wirklich fordern. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... wenn Sie weggesperrt sind! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Eine geringere Rückfallquote erreichen wir nur mit flankierenden Maßnahmen. – Das Schlimme ist nur, dass Sie jetzt wieder so viel dazwischenrufen und wieder nicht mitbe­kommen, was wirklich zu geringen Rückfallquoten führen würde. Aber ich sage es trotzdem noch einmal: Während der Haft muss es Therapien geben und nach der Haft­entlassung muss es eine Betreuung oder eine Art gerichtliche Aufsicht für Sexualstraf­täter geben, was ja wieder für eine vorzeitige Entlassung sprechen würde, weil da die Betreuung auf alle Fälle gewährleistet ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Ihnen eine Familie zuhört, deren Kind geschändet worden ist!)

Wir brauchen auf alle Fälle mehr Therapeuten und Therapeutinnen, mehr psycholo­gisch geschultes Personal für die Täterbetreuung, aber auch für die Opferbetreuung. Und ich denke, dass es ganz, ganz wichtig ist, Maßnahmen zu setzen, um die Dunkel­ziffer von Sexualdelikten zu senken. Opfer müssen auch die Chance und den Mut ha­ben, Anzeige zu erstatten. Dazu müssen wir die Opfer betreuen, begleiten und unter­stützen. Und daran – und das ist der große Unterschied! – arbeitet Frau Bundesminis­terin Maria Berger. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesministerin Berger hat als eine ihrer ersten Maßnahmen ein umfangreiches Opferschutzpaket gefordert. Sie hat auch schon referiert, was es beinhaltet. Und sie hat unter anderem auch eine Strafverschärfung bei lange anhaltender Gewalt – und da fallen Sexualdelikte oft hinein – angekündigt. Es ist aber logisch, dass das nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, sondern dass daran gearbeitet wird. Ich denke, darin sollten Sie die Ministerin unterstützen, wenn es Ihnen ein Anliegen ist, Se­xualstraftaten zu bekämpfen. Aber mit den unseriösen Angriffen, die wir heute miterlebt haben, blockieren Sie nur und lenken von den wirklichen Problemen ab.

Im Übrigen verweise ich noch auf den Entschließungsantrag vom März 2007 von ÖVP und SPÖ, wo unter anderem gefordert wurde, dass man sich einmal ansieht, wie denn die Strafen für Delikte gegen Leib und Leben und andere Vermögensdelikte ausge­sprochen werden. Daran kann ich mich auch erinnern. Das weiß ich auch noch aus eigener Erfahrung, dass Ihre Frau Ministerin Gastinger auf diesem Ohr aber mehr als taub war. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist nicht meine Ministerin!) – Gut. Ich glaube aber eher, dass sich die Ministerin Gastinger von Ihnen absentiert hat und nicht umge­kehrt. Jetzt machen Sie es wieder umgekehrt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja wurscht, aber es war nicht meine Ministerin!)

Tatsache ist, dass sie das nie haben wollte. Ich habe sie nicht nur einmal darauf hinge­wiesen, dass es wichtig wäre, das zu evaluieren. Auch hier sehen wir wieder einen Un­terschied: Wenn der politische Wille da ist, wenn vernünftige Justizpolitik gemacht wird, dann geht auch einiges im Sinne der Opfer weiter.

Besonders pikant finde ich wirklich die Art und Weise, wie das BZÖ die Oppositionspo­litik betreibt. Sie waren sieben Jahre lang in der Regierung. (Abg. Öllinger: Lange Jah­re!) Sieben Jahre lang waren Sie untätig, haben zugelassen, dass es eine ÖVP-Allein­regierung gibt, und haben nichts von dem, was Sie heute fordern, in irgendeiner Art und Weise umsetzen können. (Abg. Grillitsch: Das war eine gute Zeit!)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an die heutige Kindergelddiskussion erin­nern. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie wissen schon, wer das Kindergeld eingeführt hat!) Sie sollten also ganz leise auf Ihren Oppositionsbänken sitzen und kleinlaut darüber


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nachdenken, was Sie die letzten sieben Jahre alles angerichtet haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Öllinger: Sehr richtig!)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.38.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Es ist tatsächlich unsere Aufgabe, Kinder vor Straftätern, vor Sexualstraftä­tern, vor Kinderschändern zu schützen. Und wir haben alles daran zu setzen, dass sie auch die notwendige Strafe bekommen und dass es zu keinen Wiederholungsdelikten kommt. Es geht nämlich um die Sicherheit, um den Schutz vor allem für die Kinder – und der muss uns ein besonderes Anliegen sein.

Ich komme aus einer Gemeinde mit rund 2 000 Einwohnern, und dort gab es vor ein paar Jahren einen Fall von Kinderschändung. Ein angesehener Mann hat als Stiefvater die Töchter seiner zweiten Frau sexuell missbraucht, was natürlich zu einem riesengro­ßen Aufschrei in der Gemeinde geführt hat, über die Gemeinde hinaus, weil auch die Medien die ganze Geschichte begleitet haben. Es ist klar: In einer kleinen Gemeinde kennt jeder jeden. Es hat viele Beschimpfungen gegeben. Die Gerüchteküche brodelte. Der Aufschrei war riesengroß. Die Folge: Der Täter musste drei Monate sitzen und kam wieder frei. Sie können sich vorstellen, dass die Empörung der Bevölkerung, die Entrüstung wiederum sehr, sehr groß war. Niemand hat verstanden, dass Gewalt in der Familie, sexuelle Gewalt gegen 12-jährige Mädchen nicht höher bestraft wird.

Man muss bedenken, dass diese Kinder traumatisiert sind, mitunter schwere psychi­sche Schäden davontragen und oft ein Leben lang daran leiden.

Nicht nur in diesem Fall, sondern aus verschiedenen Entscheidungen von Justiz und Ermittlungsbehörden mag der Eindruck nun entstehen, dass die Beurteilung von Straf­taten zu milde, unzureichend und deshalb unbefriedigend ist. Vor allem wird auch das Gefährlichkeitspotential der Täter sehr unterschiedlich eingeschätzt.

Es wurden bereits im Strafrechtsänderungsgesetz der Jahre 1996 und 2001 und in be­sonderem Maße im Strafrechtsänderungsgesetz des Jahres 2004 Maßnahmen ge­setzt, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verstärkt strafbar zu machen. Damit hat der Gesetzgeber deut­lich gemacht, dass er eine verschärfte strafrechtliche Ahndung von Sexualdelikten will. Leider haben die Gerichte diesem Anliegen oft nicht in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Kinder verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft, weil sie unser höchstes Gut sind. Es muss deshalb gegen Kinderschänder verschärft vorgegangen und auch die Frage der Rückfallvermeidung überlegt werden.

Nun wissen wir alle, dass es die bedingte Entlassung gibt, die ein gewisses Gefähr­dungspotenzial darstellt; wir haben auch schon davon gehört. Und der aktuelle Fall in einer Wiener Volksschule zeigt uns das auch deutlich auf. Wenn wir Änderungen in diesem Bereich vornehmen, dann muss das oberste Ziel sein, dass das Rückfallrisiko gesenkt wird. Dies soll durch Weisungen und stärkere Einbindung der Bewährungshilfe erreicht werden. In Zukunft soll also die Erteilung einer Weisung rückfallpräventiv wir­ken, zum Beispiel eine Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen.

Es müssen aber auch die tatsächlichen Auswirkungen von bedingten Entlassungen evaluiert werden, wenn Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgenom­men werden. Dazu bedarf es einer speziell kriminalitätsbezogenen, nicht nur einer ge­nerellen Rückfallstatistik – und das sollte sehr rasch geschehen, schließlich steht dies auch im Regierungsübereinkommen.


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Da in dieser Dringlichen Anfrage auch der Fall Kampusch erwähnt wird, so ist es drin­gend notwendig, eine Strafverschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheits­beschränkung, aber auch für schwere Gewaltausübung rasch umzusetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Steht aber drinnen bei uns! Das wollen wir haben!) Bereits in der Sondersitzung vom 22. März dieses Jahres wurde ein Entschließungsantrag der Kolle­gen Fekter und Jarolim mit diesen wichtigen Forderungen beschlossen, nämlich Sexu­aldelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen, eine im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik und eine Rückfallstatistik zu verwirklichen und auch Strafverschärfungen festzuschreiben.

Es hat auch im Zuge der Budgetdebatte einen Vier-Parteien-Antrag für ein Berufsver­bot von Sexualstraftätern gegeben, und das ist nun auch ganz wichtig. Dass Menschen mit pädophilen Neigungen auch beruflich die Nähe zu ihren möglichen Opfern suchen, das ist erwiesen. Deshalb muss eine berufliche Tätigkeit solcher Personen mit Kindern unterbunden werden, sodass keine Wiederholungsgefahr besteht.

Zum Schutz von Kindern muss eine Sexualstraftäterdatei eingeführt werden, die die Grundlage von Beschränkungen in der Berufsausbildung bildet. Diese Sexualstraftäter­datei soll im Innenministerium angesiedelt werden und folgenden Inhalt haben: Es sol­len rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter mit Aufenthaltsort, mit DNA, mit Tathergang und Gefährdungseinschätzung gespeichert werden, es soll eine automatische Gutach­tenerstellung bei jeder Entlassung durch die Justiz geben, es soll der Wohnortwechsel automatisch an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden sowie weitere Auflagen.

Der Kampf gegen Sexualstraftäter, gegen Kinderschänder ist mir ein persönliches An­liegen, denn es geht hier in erster Linie um Kinder, die den besonderen Schutz unserer Gesellschaft dringend benötigen. Wer Gesetze bricht, Kindern unsägliches Leid und kaum zu reparierende Schäden zufügt, muss mit konsequenter Verfolgung und schar­fen Strafen rechnen.

Ich fordere verstärkten Opferschutz und die rasche Einrichtung der Sexualstraftäterda­tei, denn Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Zwer­schitz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


16.44.55

Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es um Kinder geht, dann geht es immer um ein Thema, das uns alle besonders betrifft. Ich möchte gleich vorausschicken, dass es uns allen hier im Haus sicher nicht darum geht, irgendwelche Taten an Kindern zu legitimieren oder zu entschuldigen. Ich möchte auch diese Unterstellung, wenn sie irgendwie im Raum mitschwingt, gleich einmal von mir weisen. Es geht natürlich um den Schutz für die Kinder.

Bei der Anfrage des BZÖ geht es nicht um den Schutz der Kinder, sondern um die Ver­folgung der Täter. Es ist jeder einzelne Fall eine Tragödie, das wissen wir alle: Es ist für die Kinder schlimm, es ist für die Angehörigen schlimm, es ist für das Umfeld schlimm! Das ist richtig. Aber welche Ideen haben Sie, um diese Kinder zu schützen? Sie haben die Idee, wenn man die einen wegsperrt, dann werden die anderen wohl nichts tun. Sie sind diejenigen, die sagen: Die Familie ist das Allerwichtigste, die Fami­lie ist das höchste Gut, und nur die Familie kann uns schützen! Und genau in der Fami­lie gibt es die meisten Delikte, die in diesem Bereich angesiedelt sind, genau in der Fa­milie passiert am meisten, weil Leute wie Sie die Familien mit Ihren Ansprüchen da­rauf, wie die heile Welt à la FPÖ, à la BZÖ funktionieren soll, überfordern. (Beifall bei den Grünen.)


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Sie fordern von Frauen, dass sie zuhause bleiben bei ihren Kindern, dass Eltern die Verantwortung für ihre Kinder ständig übernehmen, dass sie sich gleichzeitig ihre Pen­sionsansprüche erarbeiten. Sie sind nicht bereit, etwas gegen Armut zu tun, Sie sind nicht bereit, etwas dafür zu tun, dass Menschen sich hier besser integrieren können, dass Menschen weniger dazu verleitet sind, Diebstähle zu begehen, um sich auch nicht nur zu betätigen, weil sie es einfach nicht mehr aushalten, dass sie nichts tun dür­fen, sondern weil sie auch das Geld brauchen. Sie sind diejenigen, die mit Ihrem Ver­halten sehr stark fördern, dass die Bedingungen so sind, dass Kriminalität in gewissen Bereichen automatisch steigen muss (Zwischenruf des Abg. Scheibner), wiewohl ich gleich dazu sagen darf: Je nachdem, welche Periode man sich ansieht, ist das Straf­ausmaß, sind die Kriminalfälle in der Zwischenzeit entweder gestiegen oder sogar ge­sunken. Es kommt immer darauf an, wie man sich das von den Jahresetappen her an­sieht. Das ist an sich ein schwankender Bereich, wo es niemals die gleiche Zahl im nächsten Jahr geben wird.

Jugendliche und Kinder sind besonders betroffen – das stimmt –, und sie sind es in zwei Hinsichten: Jugendliche und Kinder sind auch Täter. Sie waren diejenigen – das haben wir jetzt schon oftmals gehört, aber ich möchte das trotzdem noch einmal be­stärken –, die das Kinder- und Jugendgericht, das es seit der Jahrhundertwende gab, abgeschafft haben. Sie waren diejenigen, die gemeint haben: Wir brauchen keine Ex­trabehandlung für Jugendliche, wir müssen nicht darauf schauen, dass Jugendliche ir­gendwelche Möglichkeit haben. Jugendliche sollen gleich stark bestraft werden wie alle anderen. – Und jetzt sind Sie diejenigen, die nach wie vor dafür sind, dass eine Straf­tat, die im jugendlichen Alter passiert, im Vorstrafenregister landet und Jugendliche für ihre Zukunft belastet.

Wir sind hingegen dafür, dass es einen Sinn macht, gerade in diesem Bereich viel mit gemeinnütziger Arbeit zu machen, Jugendliche dazu zu bringen, ihre Taten, die sie be­gangen haben, einzusehen und sie auch durch den Strafausgleich wieder gutzuma­chen. Sie aber wollen unbedingt, dass alle eingesperrt werden, dass Mauern gebaut werden – möglichst hoch – und dass ja niemand jemals wieder herauskommt. (Abg. Scheibner: Ihre Vertreter haben gefordert, dass wir eingesperrt werden!) Was haben wir denn davon, wenn Leute, die ihre Strafe nicht bezahlen können, eine Ersatzstrafe im Gefängnis absitzen müssen? – Wir haben gar nichts davon. Hier kann es doch nur sinnvoll sein, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird; dann würden viel­leicht andere einmal etwas arbeiten und weniger Zivildiener ausgenützt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich halte es für absolut richtig, wenn man versucht, mit dem Täterausgleich die Strafen ein bisschen zu minimieren. Die Situation in den Gefängnissen ist besonders für Ju­gendliche ein Horror. Sie schaffen damit nur, dass Jugendliche immer weiter in die Kri­minalität hineinwachsen, weil alles, was sie an kriminellen Möglichkeiten noch nicht ge­kannt haben, lernen sie durch diesen Umgang im Gefängnis. Es kann nicht sein, dass jemand, der als Jugendlicher eine Straftat begangen hat, dann bis an sein Lebensende eingesperrt wird.

Selbstverständlich ist es wichtig, Therapien zu machen, Haftbegleitungen zu machen, Bewährungshilfe zu machen. Das sind wichtige Maßnahmen, aber genau in dem Be­reich wird eingespart.

Wo weiters eingespart wird – und das ist der einzige Teil, den ich in Ihrer Anfrage auch nachvollziehen kann –: Es wird beim Gefängnispersonal eingespart, und zwar nicht bei denjenigen, die überwachen, die kontrollieren, sondern in vielen Gefängnissen fehlen schon PsychologInnen, TherapeutInnen, SozialarbeiterInnen. Das würden wir dringend brauchen, das würde Kindern und Jugendlichen auch helfen. (Beifall bei den Grünen.)


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Aber jetzt weiter zum Schutz für die Kinder. – Frau Abgeordnete Haubner hat gemeint, es wurde einfach zu wenig überlegt, was man jetzt in den Schulen tun könnte, weil wir diesen Fall gehabt haben, den Sie ja sicherlich alle kennen. – Ich als ehemalige Lehre­rin kann den Vorschlag (Abg. Scheibner: Die Kinder werden aber sehr froh sein, dass Sie jetzt im Nationalrat sind!), die Schulen jetzt zuzumachen, alles nur mehr mit Sicher­heitstor, nicht begrüßen, weil ein Weg ist, die Schulen aufzumachen, viele Menschen dort zu haben. Die meisten Fälle passieren, wie gesagt, nicht in den Schulen, sondern in den Familien. Und man wird niemals irgendwelche Gesetze schaffen können, die vor jedem Fall und vor jeder Möglichkeit schützen. Das wissen Sie genauso gut wie wir, und da hilft die ganze Polemik nichts.

Präventionsmaßnahmen an den Schulen, wie zum Beispiel die Aktion „Mein Körper ge­hört mir“ stärken die Kinder, dadurch lernen sie, nein zu sagen, wenn sie mit so etwas konfrontiert sind. Das ist wichtig, so etwas gehört gestärkt.

Ich kann mich auch – das möchte ich auch noch erwähnen – einem Bild, wie es vom BZÖ gezeichnet wird, dass Österreich gefährdet ist und dass es zahlreiche Straftäter gibt, auch im Jugendbereich, so wie es Herr Minister Platter mit seiner „Bleib sauber – Jugend okay!“-Kampagne beschrieben hat, nicht anschließen, ich kann dieses Bild von zahlreichen potentiellen StraftäterInnen in Österreich nicht nachvollziehen. Und ich bin sehr froh darüber, dass wir folglich diese Maßnahmen nicht brauchen werden. (Beifall bei den Grünen.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Vilimsky. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.52.01

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, seien Sie nicht so böse zur Frau Justizministerin – sie hat heute wirklich etwas Gutes, ja etwas Tadelloses vollbracht: Sie hat die Antwor­ten, die ihr ein Ministerialbeamter zu Papier gebracht hat, auch wundervoll vom Blatt gelesen. Und das ist eine Sache, die auch hier einer gewissen Würdigung bedarf. (Abg. Mag. Lapp: Haha!)

Aber wenn man versucht, die Sache materiell und vom Inhalt her zu beurteilen, dann ist das alles andere als lustig, weil wir hier eine Bundesregierung haben, wo auf der einen Seite die Frau Justizministerin versucht, die Kriminellen aufgrund der übervollen Gefängnisse auf die Straße zu setzen, und auf der anderen Seite der Herr Verkehrsmi­nister versucht, die Verkehrssünder, die ein bisschen „auf die Tube gedrückt“ haben, ins Gefängnis zu bringen. (Abg. Dr. Pilz: ... der Bundeskanzler!)

Das ist eine Politik, die abzulehnen ist! Das ist eine Politik, die nicht dem rechtsstaatli­chen Denken einer Steuer zahlenden österreichischen Öffentlichkeit entspricht!

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, mit einem Schuss Humor ge­dacht: Seien wir froh, dass die Sache noch nicht Gesetz ist, weil sonst Ihr hoher Partei­vorsitzender, Alfred Gusenbauer, der „Sandkasten-Kanzler“, der einmal in James-Bond-Manier gesagt hat: „My name is Gusenbauer, Alfred Gusenbauer“, und da viel­leicht ein bisschen einen Geschwindigkeitsdrang entwickelt hat und erst jüngst mit 200 km/h mit seinem Chauffeur auf der Autobahn unterwegs war, davon betroffen wä­re. Wenn dieses Gesetz schon rechtswirksam wäre, würden wir zumindest Gefahr lau­fen, dass er und sein Chauffeur jetzt hinter schwedischen Gardinen sitzen und viel­leicht einem nigerianischer Drogenhändler auf der anderen Seite den Platz „versitzen“. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Spaß beiseite – schauen wir uns einmal an, worin das Problem tatsächlich liegt!


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Die Gefängnisse in Österreich sind zur Hälfte von Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft besetzt. Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass Zuwanderer, die zu uns gekommen sind, prinzipiell eine höhere kriminelle Energie hätten, als es bei österreichischen Staatsbürgern der Fall ist. Das ist natürlich absurd, das ist nicht so, aber: Über Jahre, über viele Jahre hinweg haben Sie eine Politik gelebt, wo Sie Öster­reich als Land positioniert haben, in dem es wenig Polizei gab, immer geringere Stra­fen gab. Und jetzt erleben wir den Höhepunkt: Straftäter bekommen einen „Rabatt“ von 50 Prozent auf ihre Strafe! Sie dürfen die Hälfte ihrer Strafe irgendwo auf freiem Fuß verbringen, weil die Gefängnisse voll sind, weil Sie der schrankenlosen Zuwanderung nicht mehr Herr werden und nach der quasi Einladung an die internationale Kriminalität diese hier in Österreich nicht mehr entsprechend verfolgen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Ministerin, wie ist denn das mit Ihrem Vorhaben, wenn der islamistische Terrorist hier einen Anschlag verübt und in weiterer Folge Ihr generöses Angebot auf 50 Prozent Strafrabatt wahrnimmt, wenn er sich verpflichtet, dass er das Land verlässt? – Ich wür­de sagen: Pfoh!, der wird schwer beeindruckt sein, verlässt mit 50 Prozent Strafrabatt das Land und geht weiter nach Deutschland, nach Italien oder Frankreich. – Das ist eine Politik, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist! Diese Politik ist abzulehnen, dazu sagen wir auch ein dreifaches Nein! (Beifall bei der FPÖ.)

Ginge es nach mir, meine Damen und Herren, gäbe es so etwas wie vorzeitige Entlas­sung überhaupt nicht mehr. Es hat guten Grund, warum Richter hier gewisse Strafen verhängen. Und der Gesetzgeber macht sich auch Gedanken darüber, warum gewisse Strafen einen gewissen Rahmen haben. Und da kann es nicht sein, dass man eine Politik verfolgt, dass man, nur weil die Gefängnisse voll sind, die betreffenden Perso­nen mit halbierter Strafdauer oder geringeren Strafverbüßungen wieder auf freien Fuß setzt.

Das Argument kann auch nicht jenes sein, dass wir zu wenige Gefängnisse haben. Die Lösung ist eine einfache: Statt die Leute auf freien Fuß zu setzen, wäre es doch ge­scheit, wenn wir neue Gefängnisse errichten, damit auch der österreichische Rechts­staat wirklich gelebt wird, und damit es möglich ist, dass jene Personen, die eine ge­richtliche Haftstrafe abzusitzen haben, diese auch vom ersten bis zum letzten Tag ver­büßen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Österreich ist zwar ein kleines Land, aber wir haben viel Grünraum, viele Berge. Die Schweizer haben im Asylwesen das Modell der Anreizminimierung; die machen ihre Asylbetreuungszentren irgendwo in „hoher Luft“. Das wäre doch auch ein Modell dafür, auch in Österreich Gefängnisse zu errichten, Container-Dörfer zu errichten, um zumin­dest sicherzustellen, dass jene Personen, die sich hier kriminell verhalten haben, vom ersten bis zum letzten Tag hinter schwedischen Gardinen sitzen.

Folgendes ist ja auch zu thematisieren: Die Betreuung eines Häftlings kostet den öster­reichischen Steuerzahler an die 100 € am Tag. Und da kann nicht die Lösung sein, dass wir die Häftlinge auf freien Fuß setzen, sondern die Lösung kann nur heißen, dass wir darüber nachdenken, jene Personen, die in Österreich ihre Strafe verbringen, und wo wir noch nicht die Möglichkeit haben, sicherzustellen, dass sie in ihren Ur­sprungs- und Heimatländern einer Haftstrafe zugeführt werden, auch zu verpflichten, Arbeit zu leisten, damit der österreichische Steuerzahler minimalst belastet wird. Das wäre eine Politik im Interesse der österreichischen Steuerzahler, und nicht eine Gut­menschen-Denkweise, die nicht akzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Irgendjemand hat einmal dieses Motto „Schwitzen statt sitzen“ in die Debatte gebracht. Ich glaube, es war Frau Ministerin Gastinger, wo man jetzt nicht mehr weiß, wo sie hin­gehört. Soll sein. Das Motto kann aber auch nicht sein „Schwitzen statt sitzen“, wo man


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Personen vorzeitig zu irgendwelchen Arbeiten anhält, das Motto für diese Personen kann nur lauten: „Schwitzen und sitzen“! Das ist das Entscheidende. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist inakzeptabel, dass jetzt in Österreich eine Politik vorangetrieben wird, die in die Richtung geht, hier eine „Wellnesspaket“-Situation für Sträflinge zu schaffen und sie nach der halben Strafzeit wieder auf freien Fuß zu setzen. Dafür gibt es von uns ein dreifaches Nein, das lehnen wir ab!

Wir haben nicht gedacht, dass diese Regierung, wie sie jetzt installiert ist, noch schlechter sein kann als die vergangene, aber dass sie tatsächlich noch schlechter ist, haben Sie mit Ihrer jetzigen Politik bewiesen. Daher treten wir dafür ein, Sie als Regie­rung möglichst rasch wieder wegzubringen und abzuwählen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es kommt nun Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.58.51

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arrestzellen in Österreich sind voll. Es wird überlegt, Straftäter ins benachbarte Ausland abzuschieben und sie dort zu inhaftieren. Dort, wo es möglich ist, kann man es machen, keine Frage, aber überall ist es nicht möglich.

Tatsache ist auch, dass die Hälfte der Anzahl der Insassen der österreichischen Ge­fängnisse Personen ausländischer Herkunft sind. Das sollte uns zu denken geben. Das sollte vor allem den Grünen zu denken geben, denn je mehr wir willkommen heißen, je mehr wir hereinholen, je mehr wir in allen Bereichen alles öffnen, desto eher besteht natürlich auch die Gefahr, dass auch Straftäter und solche Personen, die wir nicht so gerne hier haben möchten, zu uns kommen, Personen, die die Sicherheit in Österreich gefährden, sei es im Rahmen von Gewaltdelikten oder von Einbruchsdelikten und so weiter. Solche Personen wollen wir eigentlich nicht haben, und solchen Zuständen müssen wir einen Riegel vorschieben.

Wir sind, seit ich hier in diesem Hohen Haus bin – und das ist immerhin seit 1990 –, immer dafür eingetreten, dass dem Opfer alle Hilfe zuteil werden muss, und dass mit Härte gegen die Straftäter vorzugehen ist. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesministerin Berger, Sie haben gesagt, ein Ziel sei es, die Zahl der Rückfälle zu senken. Da bin ich auch Ihrer Meinung. Die Zahl der Rückfälle sollte gesenkt wer­den. Die Betreffenden gehören therapiert, gehören behandelt. Das gilt vor allem auch für Kinderschänder: Das sind kranke Leute, die müssen behandelt werden. Aber sie dürfen keinen Freigang haben – sie müssen therapiert werden! Das ist das einzig Wichtige in diesem Bereich.

Statt eine kurze Freiheitsstrafe zu verhängen, sollte man meiner Meinung nach doch auch überlegen, ob es nicht beispielsweise sinnvoller wäre, wie es uns etwa die Schweizer vorzeigen: „Schwitzen statt sitzen“.

Geschätzte Frau Kollegin Stadlbauer, Sie haben gefragt, was denn unsere Minister eigentlich weitergebracht hätten in dieser Zeit. – Frau Kollegin, es ist zu wenig, Opfern von Verbrechen nur Mitleid entgegenzubringen, sondern es geht darum, das Schutz­bedürfnis der Menschen wirklich ernst zu nehmen. Opferschutz darf nicht bloß ein Schlagwort sein, sondern man muss auch ein Strafprozessreformgesetz umsetzen, das wir mit 1. Jänner 2006 in Kraft gesetzt haben.


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Erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang: Hier werden Menschen, die einer körper­lichen, einer seelischen, einer sexuellen Gewalt ausgesetzt waren, und auch deren An­gehörige und auch Angehörige getöteter Personen aktiv am Strafverfahren beteiligt. Sie haben ein Recht auf Information über den Gegenstand des Verfahrens, Rechte im Verfahren: auf Information über geeignete Opferschutzeinrichtungen, auf eine Verstän­digung über den Fortgang des Verfahrens, auf Mitwirkung beim Verfahren, auf Anwe­senheit bei den einzelnen parteiöffentlichen Beweisaufnahmen, auf eine Kontrolle, auf Akteneinsicht und auf eine schonende Behandlung der Opfer. Dies alles wurde in die­sem Zeitraum umgesetzt, Frau Kollegin!

Außerdem möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen: Vom Bundesministerium für Justiz sind in dieser Zeit Vereine gefördert worden, wie etwa die Beratungsstelle TAMAR für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen in Wien; die Beratungs­stelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen in Wien, in der Theobald­gasse; das Institut für Sozialdienste, IfS Vorarlberg als gemeinnützige GmbH; der Ver­ein „Der Lichtblick“, Frauen- und Familienberatungsstelle, Obere Hauptstraße, Neu­siedl am See; „Die Möwe“, unabhängiger Verein für physisch, psychisch oder sexuell misshandelte Kinder in Wien; der Verein „Frauen für Frauen“ in Hollabrunn oder das KinderSchutz-Zentrum Salzburg, Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern. – Alles in un­serer Zeit umgesetzt! Oder der Verein „Weisser Ring“, und da gibt es noch einige wei­tere, Frau Kollegin.

Außerdem war es Bundesminister Herbert Haupt, der auch eine Familien- und Männer­beratungsstelle im Sozialministerium in dieser Zeit eingerichtet hat, die von einer Frau Bundesministerin Haubnerin (Heiterkeit) weitergeführt worden ist. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall beim BZÖ. – Rufe: „Haubnerin“?)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gratuliere Herrn Abgeordnetem Dolinschek zur geschlechtergerechten Sprache. (Heiterkeit.)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten; Ge­samtrestredezeit der Fraktion: 10 Minuten. – Bitte.

 


17.03.49

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ein sehr ernstes und wichtiges Thema, steht hier zur Diskussion, und ich meine, es ist daher nicht geeignet für billige Polemik, für Unwahrheiten oder Halbwahrheiten. Ich glaube, dass wir gemeinsam gefordert sind, wenn wir es ernst nehmen, diesen Problemkreis auch zu lösen.

Nur der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass Ihr Minister Ofner Christian Broda als großen Reformer und Justizpolitiker hingestellt hat, und das war er auch, meine ge­schätzten Damen und Herren, und wir wären froh, würde Christian Broda mit uns noch gemeinsam Politik machen. Und bei allen harten Auseinandersetzungen hier, meine geschätzten Damen und Herren, gab es am Ende des Tages immer einen einstimmi­gen Beschluss, ohne Polemik. Ich möchte auch das noch einmal in aller Klarheit hier zum Ausdruck bringen.

Wenn wir schon davon reden, meine Damen und Herren: Seit 1983 – seit 1983! – gab es bis zum Amtsantritt der Frau Bundesministerin Berger keine sozialdemokratischen Justizminister! Es waren überwiegend eure Minister, Kollege Scheibner, um auch das einmal in aller Klarheit zu sagen.

Da heute gewisse Themen angesprochen wurden: Ich wundere mich wirklich, denn eine bedingte Entlassung ist in der Zwischenzeit jahrzehntelang Rechtsbestand, und


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der Ausgang ist Uralt-Rechtsbestand! Da werden heute Themen so hingestellt, als wür­de man dabei Neuland betreten, aber das alles gibt schon weiß ich wie viele Jahre.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ihr habt ja über eure eigenen letzten Jahrzehn­te hier diskutiert. Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin, weil sie die Erste ist, die gleich nach ihrem Amtsantritt erkannt hat, wo die Ansatzpunkte sind und wo es mit der Justizpolitik, vor allem, was den strafrechtlichen Teil betrifft, hingehen muss.

Meine Damen und Herren, ihr habt eure eigene Minister hängenlassen! Die letzten Planstellen der Justizwache wurden bei eurem letzten Budget gekappt. Ganz verzwei­felt war die Kollegin Gastinger, und ihr habt sie im Regen stehen lassen! Eine interes­sante Debatte haben wir damals im Justizausschuss und im Plenum gehabt. Also tut bitte nicht so, als würde Frau Justizministerin Berger heute da irgendetwas neu erfin­den! Sie hat als Erste seit 23 Jahre erkannt, wo es hingeht. Gratulation dazu, und wir sollten ihr gemeinsam helfen, wenn wir es ernst meinen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bitte euch – wir sind im Hohen Haus! (Ruf: Geh?!) Der Fall, den ihr da dauernd schildert, das, was da in der Schule passiert ist: Das war keine bedingte Entlassung, sondern das war ein Ausgang – Altrechtsbestand bei uns, bitte! (Abg. Ing. Westentha­ler: Das ist doch völlig egal!) Das ist aber so! Und das schaue ich mir an, Herr Kollege, wenn Sie ... (Abg. Ing. Westenthaler: Was kann das Kind dafür?! Ausgang oder be­dingte Entlassung, das ist doch egal! Ein Skandal, diese Argumentation! Das ist doch für das Kind wurscht, ob Ausgang oder bedingte Entlassung!)

Ich möchte nicht wissen, wie Sie reagieren würden, wenn Sie freigesprochen worden wären, aber eine Behörde Sie nach einem rechtskräftigen Freispruch in eine Kartei auf­nehmen würde! Ich bitte euch, wenigstens auf die Qualität dieser Diskussion Rücksicht zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir können nicht ununterbrochen mit billiger Polemik ernste Debatten führen. Ich glaube, das muss man auch in aller Klarheit sagen.

Es ist heute schon zum Ausdruck gebracht worden: Ihr sperrt einen Häfen zu, macht euch lustig über unsere Sorgen, und heute haltet ihr es einer neuen Justizministerin vor, die sofort gesagt hat: Wir brauchen den Neubau einer Justizanstalt in Wien! Da muss ich sagen: Bravo!

Ihr habt alles verdrängt und vergessen, was vor einigen Monaten und vor ein, zwei Jahren hier stattgefunden hat. Liebe Freunde, ihr habt einen der modernst agierenden, international anerkannten Jugendgerichtshof mit besten Ergebnissen nach langen Dis­kussionen auch hier einfach mir nichts, dir nichts eingespart, und alle unsere Argumen­te bezüglich der Übersiedelung von Jugendlichen in die meistbelastete Vollzugsanstalt in Wien, alle unsere Argumente und alle Argumente der Fachleute sind an euch abge­prallt, das hat euch alles nicht interessiert! Beim Personal wurde noch dazu reduziert im Budget, die Justizwache und die Sonderdienste hat man im Regen stehen lassen. Das ist die Wahrheit! Und heute muss sich die neue Justizministerin – ich hoffe, mit uns gemeinsam – bemühen, das, was ihr zerschlagen habt, im Interesse der Humani­tät, der Menschenwürde in einem überschaubaren Zeitraum wieder aufzubauen.

Frau Bundesministerin Berger, meinen herzlichen Dank deinem gesamten Personal, aber speziell den Kolleginnen und Kollegen von der Justizwache, der Sonderdienste, denn diese machen unter Einsatz ihres Lebens einen schweren Dienst für die Österrei­cherinnen und Österreicher. Sie machen es sich nicht leicht, und sie haben es nicht verdient, dass wir uns über sie lustig machen. Das sollten wir auch heute hier mit allem Nachdruck sagen. – Unsere Unterstützung, Frau Bundesministerin, hast du! (Beifall bei der SPÖ.)

17.09



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 180

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. Gewünschte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.09.38

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sexualdelikte gehören zu den abscheulichsten Verbrechen, die es gibt. Der Kampf gegen Sexualverbrechen muss uns allen ein persönliches Anlie­gen sein, denn hier geht es um die Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich um un­sere Kinder.

In der öffentlichen Wahrnehmung spielt fast ausschließlich der dem Opfer oft unbe­kannte Täter eine Rolle, der das Opfer verschleppt und ihm Gewalt antut. Statistisch gesehen verhält es sich leider ganz anders: Ungefähr 70 bis 90 Prozent der Täter und Opfer sind einander bekannt. Täter sind oft Familienmitglieder, etwa der Lebensge­fährte der Mutter, Hausbewohner, Nachbarn, Bekannte oder Freunde der Familie, der Babysitter und eben leider auch Erziehungs- oder Autoritätspersonen. Es handelt sich also meist um Personen aus dem sozialen Nahbereich des Opfers.

Es ist eine traurige Bilanz, dass seit dem Jahr 2001 schon mehr als 24 000 Anzeigen wegen Verbrechen oder Vergehen gegen sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung erstattet wurden. Allein im spezifischen Bereich der Kinderpornografie waren es heuer zum Beispiel bereits 350 Fälle.

Dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, zeigt auch ein Blick über Österreich hinaus: So wurden im Jahr 2006 allein in Deutschland über 50 000 Sexualstraftaten zur Anzeige gebracht. Wir müssen Schwerpunkte in der Ermittlungsarbeit der Kriminalprä­vention, aber auch in der Opferhilfe und hinsichtlich der internationalen Kooperation in der polizeilichen Ermittlung setzen.

Im Frühjahr ist es unserer Polizei gelungen, durch gute internationale Kooperation im Rahmen der Operation „Flo“ einen internationalen Kinderporno-Ring zu zerschlagen und sowohl die Täter als auch sozusagen die Benutzer einer Strafe zuzuführen.

Meine Damen und Herren! Es muss auch gesagt werden: In diesem Bereich ist unsere Exekutive sehr gut unterwegs. Die Aufklärungsquote beläuft sich auf über 77 Prozent, im Bereich der Kinderpornografie sogar auf mehr als 80 Prozent. Im Hinblick darauf muss man auch den Beamtinnen und Beamten der Exekutive, die diese Fälle aufklä­ren, großen Dank aussprechen, denn wenn man solche Fälle aufklären muss, geht man auch persönlich immer wieder an seine Grenzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch haben verheerende Wirkungen auf das Le­ben der Opfer und ihrer Familien. Es muss daher alles getan werden, um solche Straf­taten zu verhindern. Ein klares Signal muss sein, dass es bei Sexualdelikten harte Maßnahmen gibt. Hier darf es keine Toleranz geben. Zudem sind Therapie, Prävention und Aufklärung wichtig und notwendig. Wie meine Vorrednerin, Abgeordnete Anna Franz, bereits erwähnt hat, brauchen wir daher dringend die angekündigte Sexualstraf­täter-Datei mit den Zielsetzungen Prävention und Schutz, Erleichterung und Unterstüt­zung der Aufklärung sowie Berufsverbote. Klar ist nämlich, dass ein Kinderschänder oder ein pädophiler Mensch nie wieder mit Kindern arbeiten darf. – Ich glaube, dem stimmen wir alle zu! (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Unser Innenminister Günther Platter hat ein fertiges Konzept erstellt, und jetzt ist die Justizministerin aufgerufen, zu handeln. Meine Damen und Herren! Maß­nahmen in diesem Bereich stehen nicht nur im Regierungsprogramm. Es wurde heute schon mehrfach erwähnt, dass wir zwei Entschließungsanträge dazu beschlossen ha­ben, die richtig und wichtig waren.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 181

Herr Kollege Westenthaler, Sie wollen durch Ihre Anfrage reine Parteipolitik betreiben und schwingen die populistische Keule. Es ist zwar lieb und nett, dass Frau Haubner versucht, das aufzuklären und dem entgegenzutreten, das ist aber nun einmal so! – Wir meinen, Leben und seelische Gesundheit von Kindern sind zu wertvoll für parteipo­litische Reibereien. Hier müssen wir an einem Strang ziehen, zum Wohl unserer Kinder und zum Schutz vor Verbrechen! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Ich möchte noch ganz kurz auf die Ausführungen der Frau Kollegin Zwerschitz einge­hen: Ihre Äußerungen zu Beginn ihrer Rede haben mich etwas verwirrt. Was Sie heute gesagt haben, Frau Abgeordnete, ist irgendwie komisch! Sie haben gesagt, dass ein Vater und eine Mutter, die sich entscheiden, bei ihren Kindern zu bleiben, um sie groß­zuziehen und sie zu schützen, indirekt an Kinderschändung mit schuld sein sollen. – Frau Kollegin! Das ist sehr verwirrend, und ich bitte Sie, das aufzuklären!

Wir wollen – und dafür ist die ÖVP Garant – Straftätern kein Pardon geben. Wir wollen keine Milde zeigen, das ist nämlich das falsche Signal. Frau Ministerin, es gibt Wichti­geres zu tun! Setzen Sie das Platter-Konzept gegen Sexualverbrecher rasch um! Da­mit ersparen wir uns in Zukunft solche populistischen Anfragen des BZÖ. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Zinggl. 6 Minuten gewünschte Redezeit. Gesamtrestredezeit: 9 Minuten. – Bitte.

 


17.15.16

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer immer hier gegen die Haftentlastungspläne der Ministerin agitiert und wettert, sollte wissen – und weiß es auch –, dass es sich hiebei um ein Spiel mit den Ängsten der Menschen handelt, dass dieses Spiel natürlich politi­sches Kleingeld bewirken soll und dass diese Politik in Wirklichkeit letztlich genau die konstruktive Justizpolitik, die unser Zusammenleben verbessern soll, verhindert. (Zwi­schenruf des Abg. Dipl.-Ing. Missethon.)

Solche Ängste, die etwa das Fremde, die EU und natürlich die Kriminellen betreffen, werden immer wieder geschürt. Wir haben gestern im Klub noch gewitzelt, was denn heute bei der Dringlichen Anfrage des BZÖ Thema sein wird: Dann waren es wieder die Kriminellen, und aufgedoppelt wurde das in der Anfrage noch durch die Betonung der bösen ausländischen Straftäter. Das zieht dann besonders gut!

Kollege Westenthaler ist jetzt nicht mehr da, das ist also seine „Dringlichkeit“. – Ah, da ist er ja! – Ich frage mich, Herr Westenthaler, was Sie meinen, wenn Sie schreiben, dass die Straferleichterung für ausländische Berufsverbrecher nicht kommen soll. Wie­so soll das nur ausländische Berufsverbrecher betreffen? Meinen Sie, dass es für in­ländische Berufsverbrecher sehr wohl Straferleichterungen geben sollen? Das wäre doch gegen den Gleichheitsgrundsatz! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Ich glaube nicht, dass Sie das meinen, aber Sie verdoppeln damit wiederum einmal die Ängste!

Eigenartig ist auch, dass Sie immer wieder von bereits verurteilten ausländischen Straftätern sprechen. Offenbar sind nur diese immer die Bösen. Hingegen haben ich noch nie Kritik von irgendjemandem von Ihrer Seite an den Urteilen betreffend jene vier Folterpolizisten gehört. Ich kann Ihnen nur sagen: Das war ein ganz schwerwiegender Folterfall hier in Österreich, und die Urteile mit acht, drei und sechs Monaten bedingt für diese Polizisten erstaunt uns wirklich sehr! Darüber habe ich aber noch nie etwas von Ihrer Seite gehört! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Es gab von Ihnen auch keine Stellungnahme dazu, dass der Menschenrechtsbeirat die Suspendierung dieser Beamten verlangt hat, diese Suspendierung aber nicht zustande


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 182

gekommen ist, sondern dass sie weiterhin im Dienst sind und sogar ihre Geldstrafe auf jetzt nur mehr drei Monatsgehälter zurückgesetzt wurde. Das macht mir Angst, und das macht sehr vielen Leuten in der Bevölkerung Angst! Wenn Sie schon immer von der Bevölkerung reden – die Sie eigentlich mit Ihren wenigen Prozenten aus dem Süden gar nicht wirklich vertreten können –, dann sollten Sie auch solche Urteile kritisieren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich höre auch nichts von Strafverschärfungen für Parlamentarier, die falsche Zeugen­aussagen tätigen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Herr Kollege, meinen Sie nicht, dass solche Volksvertreter ein bisschen genauer unter die Lupe genommen wer­den und nicht besondere Vorteilsregeln genießen sollten?

Ich bringe daher in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Falle politisch motivierter Wirts­hausraufereien und Falschaussagen im Interesse des Ansehens der Politik dafür Sor­ge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern nicht besser behandelt werden als Nicht-Politiker.

*****

Wenn Sie schon immer von der Bevölkerung reden: Ich glaube, dass ein großer Anteil der Bevölkerung dem zustimmen würde, und ich hoffe, dass auch Sie dem zustim­men! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

17.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abg. Westenthaler betreffend

„Keine Gnade für Kinderschänder und gegen gefährliche vorzeitige Haftentlassungen“

Begründung:

Ein Vorfall am Abend der letzten Nationalratswahl konnte dem Ansehen des National­rats nur mangels Ansehen des tätlich gewordenen Abgeordneten keinen Schaden zu­fügen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 183

Um jedoch für die Zukunft die Absicht des Nationalrats zu dokumentieren, derartigem Verhalten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln eine klare Absage zu erteilen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Falle politisch motivierter Wirts­hausraufereien und Falschaussagen im Interesse des Ansehens der Politik dafür Sor­ge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern nicht besser behandelt werden als Nicht-Politiker.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Haimbuchner. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.19.26

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Wenn man die Dis­kussion mitverfolgt, dann glaubt man, wenn man in die linke Reichshälfte schaut, dass wir hier in Alices Wunderland sind. Das gemahnt an Achtundsechziger-Politik: Strafta­ten sind offensichtlich nur mehr Reaktionen von einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft, die Gesellschaft hat selbst Schuld an derartigen Reaktionen, und man muss sich die­ser Mentalität zufolge Gedanken machen, wie man die Leute, die jene Werte, die die Gesellschaft aufgestellt hat, gebrochen haben, wieder in die Gesellschaft zurückführen kann.

Zu Herrn Kollegen Steinhauser von den Grünen: Sie haben gesagt, dass höhere Haft­strafen keine Sicherheit bringen. – Da mögen Sie vielleicht Ihrer Ansicht nach recht ha­ben, aber ich glaube, eine frühere Entlassung von Straftätern bringt schon gar keine Si­cherheit für einen Staat! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist überhaupt die Frage zu stellen, ob man Straftäter noch bestrafen will bezie­hungsweise ob man jetzt von der Sitzkreispolitik der Achtundsechziger vielleicht zum Sitzkreisvollzug kommt, dass man sich einfach mit Bewährungshelfern, Richtern und Staatsanwälten zusammensetzt und einmal das Problem erörtert, warum man denn überhaupt Straftaten begangen hat. Wollen wir dazu übergehen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte sich schon einmal genau überle­gen, wie es mit dem Strafvollzug aussieht. – Da kann ich wieder einmal ein bisschen aus der Praxis erzählen und Ihnen empfehlen: Gehen Sie in eine Haftanstalt und be­treiben Sie Pflichtverteidigung von Personen mit – ich halte mich nun schon an Ihre Sprachdoktrin – Migrationshintergrund!

Wissen Sie, was solche Leute oft sagen, wenn man ihnen sagt, dass jetzt eine Haftver­handlung stattfinden wird, in der die Frau Rat, die Untersuchungsrichterin, darüber ent­scheiden wird, ob sie noch weiter in Haft bleiben müssen oder nicht? – Da hören Sie zum Beispiel oft die Meldung: Eine Richterin – also eine Frau – akzeptiere ich gar nicht! – Wie wollen Sie solche Leute bei uns resozialisieren? Wissen Sie, was diese Leute machen, wenn ein Bewährungshelfer kommt und sie begleitet? – Sie werden auf alle Fälle mit ihren Mithäftlingen, mit denen sie im Gefängnis sitzen, nachher darüber lachen. – Sie gefährden somit die Sicherheit unseres Staates. Und das werden wir


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nicht zulassen, und das wird auch die Bevölkerung nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Sburny.)

Haftstrafen haben vollzogen zu werden, ebenso wie auch die Gesetze vollzogen wer­den müssen und auch Abschiebungen stattfinden müssen. Da darf man keine Unter­schiede machen. Und es darf natürlich auch keine ökonomische Entscheidung sein, ob eine bedingte Haftentlassung früher vorgenommen wird oder nicht.

Bei der bisher durchgeführten bedingten Entlassung gab es tatsächlich eine jahrzehn­telang geübte Praxis, das kann man, ohne Populismus zu üben, sagen. Man muss aber auch ganz klar und deutlich aufzeigen, dass man bisher immer gesagt hat, dass die bedingte Entlassung dann möglich ist, wenn die Vollstreckung des Strafrestes nicht erforderlich ist, um den Straftäter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. Das ist jetzt geändert worden. Jetzt ist die Rede davon, dass die Vollstreckung des Straf­restes dann erforderlich ist, wenn der Straftäter dadurch von strafbaren Handlungen mit schweren Folgen abgehalten wird. – Da frage ich Sie: Was sind denn „schwere Folgen“? Wann kann man diese erwarten und wann nicht? Bitte klären Sie mich darü­ber auf! Was ist das? Das ist meines Erachtens höchst bedenklich, und ich bin wirklich neugierig, ob das einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten wird!

Zu den nicht aufenthaltsberechtigten und verurteilten ausländischen Rechtsbrechern möchte ich sagen: Wie wollen Sie hier eine Ausreiseverpflichtung durchsetzen? Soll man diese Leute früher entlassen und ihnen vielleicht auch noch Geld in die Hand ge­ben und sagen: Hier gibt es ein paar tausend Euro, verlassen Sie aber bitte unser Ge­fängnis und unser Land!? – Ich sage Ihnen: Seien Sie froh, wenn er länger bei uns sitzt, denn er wird ohnedies bald genug wieder zurückkommen! Das ist nämlich die Realität. Das wissen Sie ganz genau!

Betreffend den Jugendgerichtshof frage ich mich, warum dieser immer so hoch gelobt wird: Diesen gibt es nur in Wien. In den anderen Gerichtssprengeln gibt es keinen Ju­gendgerichtshof. Sind also die anderen Bundesländer schlechter? Werden andere Ju­gendliche benachteiligt? – Auch das sollte man hinterfragen!

Wir werden weiterhin für Haftstrafen und dafür eintreten, dass Personen, die die Werte unserer Gesellschaft verletzt haben, auch von dieser Gesellschaft weggesperrt wer­den, damit unsere Gesellschaft geschützt wird! (Beifall bei der FPÖ.)

17.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit; das ist auch Ihre gesamte Restredezeit. – Bitte.

 


17.24.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Un­geachtet dessen, wer auch immer die Beantwortung der Dringlichen Anfrage für Sie geschrieben hat, es sei Ihnen unbenommen, einen Beamten dafür heranzuziehen: Die Art und Weise Ihrer Beantwortung, wie Sie sie in einer solchen Debatte völlig regungs- und emotionslos vom Blatt heruntergelesen haben, war aber jedenfalls naiv, realitäts­fremd, widersprüchlich und von einer Herz- und Emotionslosigkeit sondergleichen ge­genüber den Opfern, den Kindern und den betroffenen Familien gekennzeichnet.

Wenn außerdem Abgeordneter Pendl und auch der grüne Abgeordnete, von dem ich nicht weiß, wie er heißt, weil ich ihn nicht kenne, hier allen Ernstes argumentieren, dass wir falsch liegen, weil der Täter, der in der Schule war, kein normaler Freigänger war, sondern nur Ausgang hatte, dann sage ich euch allen und all jenen, die das glau­ben, etwas: Wisst ihr, dass es dem minderjährigen Mädchen und seiner Familie völlig Wurscht ist, ob das ein Freigänger oder ein Ausgänger ist? Er hat dort nicht zu sein,


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und Schuld dafür trägt eben auch dieser gelockerte Strafvollzug, den wir nicht haben wollen! Deswegen haben wir das kritisiert! Deswegen wollen wir, dass Sie hier schärfer hineinfahren. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin Berger glaubt allen Ernstes, dass die Rückfallquote 1 : 100 beträgt. Ich weiß nicht, wer Ihnen das sagt! Wer behauptet das? Ich möchte gerne die Quelle wis­sen! Wer ist so naiv, das zu glauben? Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht die Behauptung, dass einer von hundert rückfällig wird?

Ein Vergleich dazu: Die Berliner Charité sagt, dass es eine 80-prozentige Rückfalls­quote gibt: Der sächsische Justizminister Mackenroth sagt, dass die Hälfte der entlas­senen Sexualstraftäter in den ersten fünf Jahren nach ihrer Entlassung und mit länge­ren Rückfallsrisikozeiten weitere 35 bis 45 Prozent erneut verurteilt werden. Die Medi­zinzeitschrift des Springer Verlages spricht von einer Rückfallsquote von bis zu 70 Pro­zent. – In Anbetracht dessen frage ich Sie, Frau Ministerin: Wie kommen Sie auf die Behauptung, dass nur einer von hundert rückfällig wird?

Ich zitiere jetzt jemanden, den Sie kennen, nämlich den ehemaligen Bundeskanzler Schröder, SPD, der in seiner Amtszeit Folgendes sagte:

Was die Behandlung von Sexualstraftätern betrifft, komme ich mehr und mehr zu der Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen, nicht therapierbar sind. Deshalb kann es nur eine Lösung geben: Wegschließen, und zwar für immer. – Zitatende.

Das sagt Sozialdemokrat Schröder, Herr Kollege Cap! Ihn sollten Sie sich zum Vorbild nehmen! Das Sicherste, um Menschen vor Rückfällen zu schützen, ist nämlich, diese Täter ein für allemal wegzusperren und sie nie wieder auf die Gesellschaft loszulassen. Das ist unsere Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Ministerin, da kann man nicht damit argumentieren, dass einer von hundert rück­fällig wird, und auch nicht damit, dass 10, 20, 30, 40 oder 50 Prozent rückfällig werden. Wenn nämlich auch nur einer von hundert rückfällig wird, dann haben wir hier eine Ver­fehlung begangen, denn dann wurde wieder ein Kind von einem solchen Menschen misshandelt, und daher sprechen wir uns ganz massiv dagegen aus.

Sie sagen, 1 368 Häftlinge wurden in diesen paar Monaten, in denen die Frau Ministe­rin im Amt ist, vorzeitig entlassen. 1 368 ist eine beachtliche Zahl! Außerdem sagen Sie, dass Sie wissen, dass nur einer von hundert rückfällig wird. Dazu sagen Sie uns aber, dass Sie leider noch nicht wissen, wie viele davon Sexualstraftäter sind. –

Frau Ministerin! Es laufen offensichtlich aufgrund Ihres gelockerten Strafvollzuges ver­urteilte Sexualstraftäter, die vorzeitig entlassen worden sind, frei herum. Und Sie sitzen seelenruhig da und sagen, dass Sie mir die Zahlen nachliefern! Das ist doch ein Skan­dal! Diese Leute gehören eingesperrt und dürfen nicht freigelassen werden, so dass sie dann frei herumlaufen. Wie können Sie überhaupt eine solche Antwort geben? Das ist mir wirklich ein Rätsel! (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: Asylanten. – Sie sagen, Sie wissen nicht, wie viele von den ausländi­schen Hafteinsitzenden Asylanten sind. Da haben wir das nächste Kommunikations­leck zwischen Innenministerium und Justizministerium! Was ist denn da dabei, Frau Ministerin, wenn Sie sich mit Ihren Ressortkollegen zusammensetzen und jene auslän­dischen Straftäter durch die Asylwerberkartei schleusen? Dann wissen Sie nämlich mit einem Knopfdruck, wie viele Asylwerber, für die ein Asylverfahren anhängig ist, straf­rechtlich verurteilt im Gefängnis sitzen. Nichts anderes wollten wir wissen. Die gehören auch bestraft, und diese Zahl ist relativ leicht eruierbar.


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Letzter Punkt: Frau Ministerin, Sie sind ganz einfach über die Fragen hinweggefahren und haben Sie nicht beantwortet. Ich hätte mir erwartet, dass Sie zumindest eine Frage beantworten, nämlich die Frage Nummer 10.

Frau Ministerin, meinen Sie nicht, dass ein Straftäter, der ein Mädchen sexuell miss­braucht und dessen Tod verursacht hat, auf der tiefsten Stufe des Unrechts steht und daher ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden soll? Das ist eine ganz einfache Frage, Frau Ministerin! Sie haben sich aber darüber hinweggeschwin­delt! Ich erwarte mir, Frau Ministerin, dass Sie zu dieser Frage Stellung beziehen! Wenn in Österreich ein minderjähriges Kind durch einen Sexualstraftäter zu Tode kommt, dann muss dieser Sexualstraftäter lebenslänglich verurteilt werden. Ich will wis­sen, wie Sie dazu stehen, Frau Ministerin! Das ist nämlich eine Grundsatzfrage, die da­mit zu tun hat, wie wir die Bevölkerung, die Kinder und die Familien hier schützen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Sie, Frau Ministerin, haben mit dieser Ihrer Anfragebeantwortung jedenfalls wirklich versagt! Das ist keine Beantwortung gewesen!

Daher sage ich Ihnen: Ich erwarte mir, dass Sie sich zu Wort melden und auch zu die­sen Punkten Stellung nehmen und dass Sie sich nicht hinter einer Antwort eines Be­amten verstecken, der Ihnen im Beamtendeutsch irgendetwas aufgeschrieben hat. Das ist zu wenig! (Beifall beim BZÖ.)

17.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bereits längst zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desministerin Dr. Berger. Ich erteile ihr nun das Wort.

 


17.30.01

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, einige bewusste oder unbewusste – ich traue mir hier kein Urteil zu – Missverständnisse aufzuklären.

Erstens bedanke ich mich bei allen, die diese Debatte dafür nutzen, sich wirklich ernst­haft mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wenn wir insbesondere Sexualstraftaten verhindern wollen, müssen wir genau auf die Ursachen schauen, müssen wir genau auf die Opfergruppen, auf die Tätergruppen schauen und überlegen, wie wir Sexual­straftaten am besten verhindern können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass bei hundert Opfern in 99 Fällen der Täter kein vorbestrafter, der Justiz bekannter Rückfalltäter ist, sondern Personen aus dem näheren Umfeld des Kindes, der Familie. Das kann der Stiefvater sein, das kann der eigene Vater sein, das kann der Lehrer sein, das kann der Pfarrer sein, das kann ein Jugendbetreuer sein, das kann jemand aus dem ehrenamtlichen Bereich sein und leider viele andere Personen auch. Wenn wir wollen, dass wir Sexual­straftaten verhindern, dann müssen wir auch bei dieser Gruppe ansetzen und alles in die Wege leiten, dass wir zum einen – und ich danke für diese Hinweise, die gekom­men sind – die Kinder stärken, dass sie die ersten kleineren Übergriffe sofort abweh­ren, dass sie selbstbewusst sind, dass sie zur Mutter gehen, dass sie zu den Lehrern und Lehrerinnen in der Schule gehen.

Wir Erwachsenen müssen ein aufmerksames Auge haben, um Verhaltensveränderun­gen bei Kindern sofort wahrzunehmen und einzugreifen. Zum anderen wird es auch darum gehen, Beratungs- und Therapieangebote für potentielle Täter, die sich vielleicht selbst in ihrer Haut nicht ganz wohlfühlen, verstärkt auszubauen.

Ich bin für alles, was uns dazu hilft, Rückfälle von genau jenen Tätern, die wir schon kennen, die bei uns in der Justiz waren, zu verhindern. Genau darauf hat sich die an-


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dere Zahl bezogen. Bei denen, die bereits als Sexualstraftäter bei uns im Strafvollzug sind, die wir in Therapie nehmen können, liegt die Rückfallsrate derzeit bei 5 Prozent. Die Zahlen, die Sie genannt haben, bezogen sich auf untherapierte Sexualstraftäter. Eine hohe Zahl an nicht-therapierten Sexualstraftätern ist natürlich ein großes Problem. Wir müssen die Therapien in diesem Bereich ausbauen, wir brauchen mehr Kapazitä­ten, weil das die einzige Möglichkeit ist, die Rückfallszahlen hier zurückzudrängen.

Ich verwahre mich auch gegen wirklich falsche Unterstellungen, denn was Sie zum Suchtmittelgesetz gesagt haben, ist schlichtweg falsch. Ich kann nur bitten, sich genau die Systematik anzuschauen. Wir haben sogar einiges an Verschärfungen in diesem neuen Entwurf zum Suchtmittelgesetz; ich bitte hier wirklich, nicht falsche Tatsachen zu verbreiten.

Zur Frage der nicht aufenthaltsverfestigten Ausländer, die im österreichischen Vollzug sind, weil hier die vorgeschlagenen Maßnahmen kritisiert wurden: Ich bitte alle, die glauben, dass das nicht vollziehbar ist, zu berücksichtigen, dass wir mittlerweile schen­genweite Aufenthaltsverbote haben, dass wir gemeinsame Grenzkontrollen haben, wo diese Aufenthaltsverbote auch kontrolliert werden, dass wir jetzt schon Fingerabdrücke weitgehend einsetzen, sodass wir dieses Problem von falschen Papieren zunehmend weniger haben. Also ich bitte, diese Fakten in der Debatte zu diesem Thema mit zu be­rücksichtigen.

Zur Frage der weiteren Vorgangsweise zur Verringerung von Sexualstraftaten. Ich darf in diesem Zusammenhang ebenfalls einige Zahlen nennen, damit auch diesbezüglich nichts Falsches verbreitet wird.

Die Zahl der Verurteilungen ist leicht rückläufig: Wir hatten, alle Sexualstraftaten ge­sehen, im Jahr 2005 679 Verurteilungen und im Jahr 2006 570 Verurteilungen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel waren denn gar nicht angezeigt? Wissen Sie, wie viele gar nicht angezeigt werden? 10 000!) Wir wissen, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist, und werden uns natürlich weiter bemühen, gerade auch durch die Stärkung der Opfer die Anzeigebereitschaft zu steigern. Das ist ja für die Familien nicht lustig – ich bitte Sie wirklich, das zu berücksichtigen –, wenn ein Mädchen den eigenen Vater bei der Poli­zei anzeigt. Das ist die wahrscheinlichste und die häufigste Konstellation, dass der Tä­ter der eigene Vater, der Stiefvater et cetera ist, und ich bitte Sie, diesen Umstand mit zu berücksichtigen, wenn wir über geeignete Maßnahmen nachdenken.

Wir bemühen uns, noch mehr zu tun; deshalb ist es ein gemeinsames Anliegen von Kollegen Platter und mir, die verschiedensten Vorschläge, die es gibt, etwa die Sexual­straftäterdatei – wir schauen uns jetzt auch noch einmal an, was es in der Bundesrepu­blik Deutschland alles an zusätzlichen Regelungen gibt –, in ein gemeinsames Konzept zu gießen. Es war auch mein Vorschlag, nicht nur an Berufsverbote zu denken, son­dern auch die ehrenamtliche Tätigkeit hier mit einzubeziehen. Wir werden eben, wie bereits gesagt, mit Ende Oktober hier einen Vorschlag machen.

Was die Strafrahmen anlangt – das habe ich vorweg schon gesagt –: Wir haben den Auftrag dieses Hauses, bis Ende des Jahres die Auswirkungen des Strafrechtsände­rungsgesetzes 2004 zu evaluieren, zu schauen, in welchem Ausmaß die Gerichte von den damaligen Änderungen Gebrauch gemacht haben, und auf dieser Grundlage wer­den wir dann die Debatte über neu zu treffende Maßnahmen weiterführen.

Bei der Opferhilfe möchte ich noch darauf hinweisen, dass mir das wirklich ein großes Anliegen ist. Wir setzen auf alles, was es an juristischer Prozessbegleitung, an psycho­sozialer Prozessbegleitung gibt. Wir bauen die schonende Einvernahme aus, es wird sie nicht nur bei Sexualstraftaten, sondern bei allen Gewalttaten, wo das Opfer beson­ders schonend zu behandeln ist, geben. Ich kann darauf verweisen, dass die Mittel, die


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wir dafür zur Verfügung haben, von 2 Millionen € im Jahre 2006 auf 4,5 Millionen € im Jahre 2008 angehoben werden.

Ich hoffe, dass diese Zahl Ihnen auch als Beleg dafür dient, dass der Opferschutz uns tatsächlich ein zentrales Anliegen ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 189

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit; Gesamtrestredezeit: 9 Minuten. – Bitte.

 


17.37.31

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ho­hes Haus! Wenn ich mir die heutige Diskussion bezogen auf diesen Punkt Revue pas­sieren lasse, dann könnte ich ihr folgende Überschrift geben: Diskussion der Realisten mit den Illusionisten. Mit „den Illusionisten“ meine ich den linken Teil der SPÖ, nicht alle, und die Grünen, die „Wassermelone“, die zwar eine grüne Haut trägt, aber innen durch und durch blutrot ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Frau Bundesminister Berger, einem Interview mit der „Presse“ entnehme ich, dass Sie sagen, Sie sehen sich als Nachfolgerin Christian Brodas. Es weht also ein Hauch von Nostalgie, seit Sie in diesem Ministerium sind, durch das Justizministerium, weil Sie sich Broda zum Vorbild genommen haben. Nostalgische Betrachtungen sind aber mit­unter sehr gefährlich, meine Damen und Herren, weil bei nostalgischer Betrachtung die Konturen sehr oft verschwimmen und man gar nicht mehr wahrnimmt, was tatsächlich damals gedacht und getan wurde.

Ich möchte den Herrn Justizminister Broda nicht in Grund und Boden schlechtmachen, aber an manche Dinge halt erinnern. Das eine war ein typischer linker Traum, so, wie es viele gibt: die Gesellschaft ohne Gefängnisse. – Solange es die Menschheit gibt, wird es, wenn man realistisch denkt, Leute geben, die sich in der Gesellschaft anders, das heißt nicht regelkonform, verhalten, und deswegen wird es die gefängnislose Ge­sellschaft niemals geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte nebenbei erwähnen, was damals, zumindest zum Teil, getan wurde. Getan wurde zum Beispiel Folgendes: Eine Unzahl von Strafverfahren ist damals niederge­schlagen worden. Soviel ich mich erinnern kann, waren es in der gesamten Zeit etwa 250. – So kann man natürlich auch entkriminalisieren. Das ist aber nicht unser freiheitli­cher Zugang zur Entkriminalisierung, dass Justizminister, so, wie es damals gesche­hen ist, wohl zum Schutz eigener Leute, 250 Strafverfahren einfach niederschlagen.

Sie, Frau Bundesminister, so habe ich das Gefühl, wollen nun diesen Weg fortsetzen – nicht so spektakulär wie Broda, aber schrittweise und schleichend. Und darin sehe ich die nächste Gefahr, weil die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes natürlich nicht so­fort erkennen, was da wirklich abläuft und dass da Illusionen abgespult werden, die irgendwann einmal dort enden werden, dass wir das gesamte Chaos in Österreich ha­ben, weil die Exekutive nicht mehr funktioniert, die seit einigen Jahren systematisch ausgedünnt wird, und auch der Vollzug und die Justiz nicht mehr ordentlich funktionie­ren.

Sie wollen die vorzeitige Entlassung, und für die Ausländer wollen Sie die noch vorzei­tigere Entlassung. Ich kann nur eines hoffen: dass unabhängige Richter ihre Schlüsse daraus ziehen werden und bei dieser von Ihnen automatisch beigegebenen Entlassung gleich zur Verurteilung die Rahmen der bestehenden Gesetze entsprechend ausnützen werden, damit unserem Land nicht allzu großer Schaden zukommt. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mayerhofer zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit; Gesamtrestredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.41.56

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ein Appell zu Beginn: Keine Experimente zu Lasten des Bürgers! – Die meisten Justizanstalten sind massiv überfüllt; Sie haben das selbst auch bestätigt. Wir müssen dieser Entwicklung auch Taten folgen lassen.

Ein Punkt ist das Fehlen von Wachebeamten. Ich habe mit den Kollegen der Justizexe­kutive heute noch Rücksprache gehalten, und von diesen wird vehementest gefordert, hier Abhilfe zu schaffen, und es soll den Parlamentariern in Erinnerung gerufen wer­den – uns allen und natürlich auch mir als Beamten der Sicherheitsexekutive mit 30 Dienstjahren –, dass der evidente Mangel an Haftraum durch das Fehlen der über­aus notwendigen Justizwachebeamten zusätzlich noch verschärft wird. Es erfolgt keine Aufstockung des Personalstandes – oder nur in geringem Ausmaß. Im Gegenteil: Die Beamten sind mit Überstundeneinsparungen konfrontiert, die Justizwacheschulen bil­den zu wenig aus. Was ist mit der Baumgasse? Wo werden die Beamten, die man in der Baumgasse benötigen wird, abgezogen? Wird hiefür eigens Personal aufgenom­men?

Weiters: Die Therapien und viele Sonderprogramme erfordern sehr viel Personal und Aufwand. Auf die Anstellung von Therapiepersonal wird offensichtlich mehr Wert gelegt als auf die Aufnahme von Justizbeamten.

Oder: das Problem mit der vorzeitigen Haftentlassung. Was macht das zuständige Re­gierungsmitglied unter den Augen der gesamten Regierung? Kann man dieser Proble­matik damit begegnen, dass man die überfüllten Vollzugsanstalten mit vorzeitiger Haft­entlassung zu leeren versucht? Gipfelt das darin, dass man daran denkt, Sexualstraf­täter vorzeitig zu entlassen? Zumindest geht man her und versucht, das einmal in die Diskussion zu bringen. Der Luftballon ist gestiegen, aber nicht von allen aufgegriffen worden. Der interessierte Bürger weiß, wohin die Reise gehen soll.

Alkoholisierte Autofahrer mit 0,8 Promille einfach in Haftanstalten zu verstecken, das ist eine gefährliche Drohung für den Autofahrer. Es kann nicht so sein, dass einerseits Sexualstraftäter frei herumlaufen, dass darüber nachgedacht wird, wie lange vorher man sie entlassen kann, und andererseits Autofahrer eingesperrt werden.

Um beim Thema Personal und Arbeitsbelastung zu bleiben: Mit welcher Sicherheits­exekutive wollen Sie diese neue Strafnorm für die Autofahrer vollziehen lassen? Mit welchem nicht vorhandenen Personal im Bereich der Sicherheitsverwaltung? Mit wel­chem Personal im Bereich der Justizverwaltung? Ist ein Austausch der Häftlinge Ihr po­litisches Ziel: Sexualstraftäter raus und alkoholisierte Lenker rein? – Ich wiederhole mich, aber man kann das nicht oft genug sagen, damit das auch der Bürger hört.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung der Schuld? Wollen Sie die Auto­fahrer in den totalen sozialen Abgrund stürzen, wenn sie eine Verwaltungsübertretung begangen haben, nämlich zu viel Alkohol getrunken haben, und angezeigt werden? Wollen Sie noch mehr Familienerhalter in den sozialen Abgrund stürzen?

Ein weiteres logistisches Problem: Fast die Hälfte aller bis dato 9 000 Inhaftierten sind keine Österreicher. Übrigens, heute auch schon erwähnt, aber man kann das nicht oft genug erwähnen: auch eine Auswirkung Ihrer Politik! Das soll hier einmal gesagt sein.

Deshalb mein Appell: Verändern Sie nichts, was nicht einer Veränderung bedarf! Tun Sie nicht herumwurschteln, wenn Sie sich noch nicht darüber im Klaren sind, mit wel­chem Personal man das bewerkstelligen soll! Denken Sie nicht nur an die Häftlinge in


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diesem Land, denken Sie auch an Ihre Mitarbeiter in Ihrem Ressort, die tagtäglich un­ter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst verrichten – zur Sicherheit und zum Wohl­befinden jener Bürger, die sich zu jeder Stunde gesetzestreu verhalten.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend die chemische Kas­tration von Kinderschändern und anderen Sexualstraftätern

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Vorlage zum Strafgesetzbuch zuzuleiten, die beinhaltet, dass die Anwendung der chemischen Kastration wider Kinderschänder und andere Sexualstraftäter auch ohne deren Zustim­mung durchgeführt werden kann und die Möglichkeit einer dauerhaften Kastration vor­sieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

17.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend die chemische Kas­tration von Kinderschändern und anderen Sexualstraftätern

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend gefährliche vorzeitige Haftentlassungen in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Die chemische Kastration ist ein hormoneller Eingriff, welcher zu einer vorübergehen­den Neutralisation des Sexualtriebes führt. Dabei wird dem Körper ein Androgen-Anta­gonist zugeführt, welcher die körpereigenen Sexualhormone, hauptsächlich das Tes­tosteron, hemmt. Diese intermittierende Hormonblockade (IHB) wird nach Absetzen des Präparates wieder aufgehoben. Die chemische Kastration bei Männern wird mit Cyproteronacetat durchgeführt. Das Präparat kann intravenös verabreicht werden, was den Vorteil hätte, die betroffenen Täter regelmäßig dem behandelnden Arzt vorzustel­len und dabei eventuelle Veränderungen oder Auffälligkeiten zu bemerken. Nach Ab­setzen des Präparates dauert es ungefähr ein halbes Jahr, bis die Potenz zurückkehrt.

Da es sich nicht um einen Eingriff mit bleibendem Effekt handelt, darf diese Form im Bereich des Strafrechtes angewandt werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die chemische Kastration allerdings nur mit Zustimmung der Täter möglich. Zum anderen gibt es derzeit keine Möglichkeit, entlassene Häftlinge über die Bewährungsfrist hinaus zu behandeln.


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Gerade dieser Täterkreis muss aber sinnvollerweise unter ständiger Behandlung ste­hen. Daher ist es notwendig die gesetzlichen Rahmenbedingungen soweit zu verän­dern, dass Sexualstraftäter lebenslänglich unter Beobachtung und in Behandlung ste­hen, vor allem in Hinblick darauf, dass die Wirkung der triebdämpfenden Medikamente durch verschiedene Gegenmaßnahmen wie Alkoholkonsum, Einnahme stimulierender Suchtmittel wie Kokain und auch hoch dosierter männlicher Sexualhormone ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden kann.

Gerade einschlägig Verurteilte, die aus der Haft entlassen wurden, stellen oftmals ein unkalkulierbares Risiko dar und müssen behandelt werden, weil der sonst bei anderen Deliktstypen mögliche Resozialisierungsvorgang vom Ansatz her beim Sexualstraftä­terkreis, insbesondere bei Kinderschändern, nicht greift.

Die diesbezüglichen kriminologischen Erkenntnisse sind hinlänglich gesichert (und auch publiziert) und zeigen klar auf, dass bei dem spezifisch angesprochenen Deli­quenztypus es nur durch einen chemisch-hormonellen Eingriff möglich ist, die triebge­steuerte Rückfälligkeit hintanzuhalten bzw. zu beseitigen.

Dahingehend ist es notwendig, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die es ermög­licht, dass der Eingriff der chemischen Kastration für Kinderschänder und andere Sexu­alstraftäter auch ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann und dass eine solche chemische Kastration dauerhaft durchzuführen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Vorla­ge zum Strafgesetzbuch zuzuleiten, die beinhaltet, dass die Anwendung der chemi­schen Kastration wider Kinderschänder und andere Sexualstraftäter auch ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann und die Möglichkeit einer dauerhaften Kastra­tion vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Pilz. Gesamtrestredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.47.13

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sollte die Justiz – da geht es gar nicht um Gnade oder nicht Gnade – nach Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung vorgehen, und ich gehe davon aus, dass das der Fall sein wird, dann spricht vieles dafür, dass wir heute eine der letzten Reden des Abgeordne­ten Westenthaler in diesem Haus gehört haben. Das letzte Wort liegt zu Recht bei der Justiz. (Beifall bei den Grünen.)

Es sollten sich nur Abgeordnete, die selbst aus wahrscheinlich sehr guten Gründen – zumindest rechtsstaatlich guten Gründen – zu Fällen für die Justiz geworden sind und wahrscheinlich jetzt noch in klarerem Maße werden, überlegen, was das bedeutet, wenn sie keine Gnade verlangen.

Herr Abgeordneter Westenthaler, Sie könnten schon bald in die Lage kommen, wo es um Gnade geht (Abg. Mag. Hakl: Sie waren ja schon öfter in dieser Situation, Herr Pilz!), aber wir sind Ihrem Vorschlag in einem Punkt nahegetreten, weil eines die Men-


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schen in Österreich nicht verstehen: dass vor der Justiz in viel zu vielen Fällen Politiker und Nichtpolitiker, einflussreiche Personen und einflusslose Personen ungleich behan­delt werden.

Wir haben in der Begründung unseres Entschließungsantrages ein großes Glück für den Nationalrat festgestellt, das da heißt:

„Ein Vorfall am Abend der letzten Nationalratswahl konnte dem Ansehen des National­rats nur mangels Ansehen des tätlich gewordenen Abgeordneten keinen Schaden zu­fügen.“

Wir wollen aber in Zukunft nicht darauf bauen, dass sich das so wiederholt. Und eines sage ich Ihnen ganz klar: Trotz des politischen Unernstes, der hinter dieser Dringlichen Anfrage des BZÖ steht, trotz dieses gefährlichen Spiels, das jetzt immer wieder mit Ausländerkriminalität, mit Sexualstrafdelikten, mit vielen anderen Delikten von soge­nannten Rand- und Außenseitergruppen in diesem Haus gepflogen wird, halte ich im Gegensatz dazu diesen Antrag für wesentlich ernster, und ich ersuche die Abgeord­neten dieses Hauses, sich genau zu überlegen, ob sie nicht einem einfachen Antrag zustimmen sollten, einem Antrag, der nur heißt:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Falle politisch motivierter Wirts­hausraufereien und Falschaussagen im Interesse des Ansehens der Politik dafür Sor­ge zu tragen, dass Täter mit politischen Ämtern nicht besser als Nicht-Politiker behan­delt werden.“

Ich würde empfehlen, das wirklich ohne Ansehen der Fraktion ernst zu nehmen und dem möglichst zuzustimmen. – Das ist einmal das Erste. (Beifall bei den Grünen.)

Das Zweite, zu den Antworten der Justizministerin: Ich halte es für wichtig, dass bei so heiklen Themen wie den Fragen: Wie gehen wir mit Sexualstraftaten um? Wie beugen wir ihnen vor? Wie gehen wir vor Gericht damit um? Wie schaut der Straf­vollzug, wie schaut die Bewährung, wie schaut die mögliche Resozialisierung aus? ruhig, zurückhaltend und an sachlichen Argumenten orientiert diskutiert wird. Das hat die Justizministerin heute und in der Vergangenheit durchaus getan. Und ich hal­te das auch für die einzige Art und Weise, wie man sich mit Fragen dieser Art ausei­nandersetzen kann.

Es geht immer wieder um Vorbeugen, um Schützen, um Strafen, um den Strafvoll­zug, um die Resozialisierung und Wiedereingliederung. Und die schlechtesten und gefährlichsten Politiker und die, die am meisten Unsicherheit schaffen, sind die, de­nen die Vorbeugung egal ist, die sich nicht um den Schutz kümmern, die sich auch nicht um den Vollzug kümmern, die sich nicht um die Wiedereingliederung küm­mern, sondern die nur sagen: Strafen, strafen, strafen, strafen, völlig egal, was vor­her passiert, völlig egal, was nachher passiert!

Aber es ist für die Kinder und es ist für die Opfer nicht egal, was vorher und nachher passiert. Und wir wissen, nicht nur aus österreichischen Erfahrungen, dass nur stra­fen und nicht darüber nachdenken, was vorher und nachher passiert, das Gefähr­lichste für die ist, die schon Opfer geworden sind, und das Gefährlichste für die ist, die noch Opfer werden können.

Die größte Unsicherheit schaffen Politiker und Politikerinnen von BZÖ und FPÖ, die nicht verstehen, dass Justiz vor allem Schutz ist – Schutz von Menschen, Schutz einer Gesellschaft und Schutz von Rechtsstaatlichkeit, auf die sich alle, die damit zu tun haben, verlassen können müssen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es gibt selten Punkte, wo ich sage: Okay, in dieser Legislaturperiode kann ich sagen, das halte ich für die angemessene und die vernünftige Reaktion eines Regierungsmit-


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gliedes. In diesem Fall ist es der Fall. Und ich hoffe nicht, dass die ÖVP heute ein Plat­ter-Konzept für den Strafvollzug angekündigt hat. Davor müssten wir die Justiz nach­haltig schützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. Gesamtrestredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.52.45

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte, qua­si resümierend zu dieser Debatte, anregen: Es soll eine wirkliche Debatte geführt wer­den, die wirklich seriös ist!

Ich erinnere mich noch an so manche Aussagen des damaligen freiheitlichen Justizmi­nisters Harald Ofner, der sich durchaus in einer sehr seriösen Form mit einem seiner Vorgänger, nämlich mit Christian Broda, auseinandergesetzt hat.

Es war der Begriff „gefängnislose Gesellschaft“ ein Kampfbegriff, denn Christian Broda wollte nie die gefängnislose Gesellschaft, sondern es war ein Kampfbegriff, wo man unterstellen wollte, dass da Leute am Werk sind, die die Bürger nicht schützen wollen, die keinen Opferschutz wollen, die bloß mit den Androhungen von unbegrenzten Stra­fen Demagogie ausüben wollen und denen es kein Anliegen ist, dass es mehr Sicher­heit und mehr Schutz in der Bevölkerung und für die Bevölkerung gibt.

Das ist das, was ich den heutigen Antragstellern dieser Dringlichen Anfrage unterstelle: dass sie nicht wirklich im Zentrum eine seriöse Debatte haben wollen, wo am Ende des Tages herauskommt, dass wir gemeinsam Lösungen für mehr Sicherheit und für mehr Schutz für die Bevölkerung finden, sondern dass dieses Thema dazu ausgenützt wird, um hier ein Süppchen zu kochen, das uns allen miteinander nicht weiterhilft. (Zwi­schenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ich kann nur eines sagen: Wir wollen hier auch zum Ausdruck bringen, dass wir mit Nachdruck die Positionen, die die Frau Justizministerin heute geäußert hat, seitens un­serer Fraktion unterstützen, weil wir glauben, dass das der richtige Weg ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir lassen es uns auch nicht gefallen, dass in so manchen Aussagen, die hier gemacht wurden, quasi uns und der Frau Justizministerin unterstellt wird, es seien die Kumpa­nen potentieller Straftäter. Das ist nicht in Ordnung! So kann man eine Diskussion, wenn man sie ernsthaft führen will, nicht führen – und mit uns schon gar nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Haben wir nicht gesagt!)

Ich möchte jetzt auch zu meinem Vorredner etwas sagen, den ich ja manchmal sehr schätze, weil er durchaus witzige Attitüden in die Politik einbringt. Nur: Diesen Ent­schließungsantrag muss man sich genauer ansehen. Der ist eigentlich nicht witzig, denn er unterstellt der Frau Justizministerin, sie würde es zulassen, dass Täter mit poli­tischen Ämtern besser behandelt werden als Nichtpolitiker. – Wo? Wann? Wie? Das hätte ich gerne einmal gesehen. Wir werden heute im Immunitätsausschuss diese Causa auch noch zu behandeln haben, und dann wird die Justiz ihren Weg gehen. Aus. Aber da wird etwas vorweggenommen, wo ich mich wundere, wieso das da steht. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das Zweite, wogegen ich mich auch verwahre, ist der Umstand, dass da ein Zusam­menhang hergestellt wird zwischen dem wirklich ernsten Punkt der Frage der Kinder­schändung, die hier ein Thema war, und der Auseinandersetzung einer allfälligen Wirtshausrauferei und den vorgeworfenen Falschaussagen. Das gehört, glaube ich, nicht zusammen.


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Auch da mein Appell: Wenn man ernsthaft diskutieren will, dann sollte man wirklich auf den Kern der Sache gehen (Abg. Dr. Pilz: Beim Westenthaler? Geh, bitte!), auf Ursa­chenforschung, auf sozialpsychologische Ursachen, auf soziale Ursachen, auf die Fra­ge, wie ein Vollzug ist, wie eine Resozialisierung zu führen ist – all das, was dann der oft sehr demagogisch begabte Peter Pilz zwar in seiner Wortmeldung drinnen gehabt hat, es aber vermischt hat mit diesen Punkten, die meiner Meinung nach nicht seriös sind.

Denn: Es ist dieses Thema zu ernst, vor allem die Frage der Sexualstraftäter, und zwar mit all den zusammenhängenden Folgen. Das ist zu ernst, um hier eine billige parteipo­litische Polemik durchzuführen oder hier Scherze zu machen.

Also, noch einmal: Unsere volle Unterstützung für die Justizministerin! Sie ist wirklich auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Gnade für Wirtshausraufer und Falschaussager.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend chemische Kastration von Kinder­schändern und anderen Sexualstraftätern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

17.57.35Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte betref­fend den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, dem Justizaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivilpakt geschaffen sowie weitere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstrednerin zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zusteht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten StaatssekretärInnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält nun die Antragstellerin, Frau Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Pies­czek. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.58.39

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute am Vormittag sehr ausführlich über Fami-


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lie, Familienbegriffe und über Wahlfreiheit und so weiter diskutiert, und zwar im Detail und wie sich Familien ihre Arbeitsleistung untereinander aufteilen, es gibt aber eine große Gruppe von Menschen in Österreich, die sich nicht einmal ihre Familie wirklich frei aussuchen können und in ihrer Familienwahl nach wie vor diskriminiert werden. Das sind Schwule, Lesben und Transgender-Personen, die nach wie vor – auch im in­ternationalen Vergleich, im Vergleich zu anderen Ländern – in Österreich noch immer nicht frei und selbstbestimmt sich gegenseitig unterstützen können.

Es ist leider nach wie vor so, obwohl Sie sagen, es ist falsch. Wir diskutieren über die Gleichstellung nun mittlerweile seit über zehn Jahren, auch in diesem Haus, immer wieder über Vorstöße und über Anträge und Debattenbeiträge. Wir diskutieren schon sehr, sehr lange.

In der übrigen europäischen Welt hat es da mittlerweile zahlreiche Entwicklungen ge­geben: In vielen Ländern gibt es eheähnliche Institute, eingetragene Partnerschaften, eine interessante Weiterentwicklung des Familienrechts. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ausschließlich in Österreich – und auch in Italien, muss man dazusagen – leider nicht! Österreich verliert da bei einem wichtigen menschenrechtlichen Thema den Anschluss und ist mittlerweile in diesem Bereich zum Schlusslicht Europas, zum Schlusslicht der europäischen Staaten geworden. Das ist sehr traurig, denn es geht dabei um ein Grundrecht, und zwar um das Grundrecht auf Privat- und Familienleben.

Da es in letzter Zeit einige Äußerungen sowohl vonseiten der SPÖ als auch vonseiten der ÖVP dazu gegeben hat, glaube ich, dass die Zeit reif dafür ist, dass wir auch hier im Hohen Haus in diesem Bereich zu einer Entscheidung kommen.

Deswegen stellen wir diesen Fristsetzungsantrag, bis zum Dezember dieses Jahres dem Justizausschuss eine Frist zu setzen, die Anträge, die in vielerlei Form dort zur Diskussion stehen, zu behandeln und dem Plenum einen Bericht darüber zuzuleiten. Es geht dabei in erster Linie um einen Antrag der Abgeordneten Lunacek auf Einfüh­rung eines Zivilpakts. Es geht dabei um die Öffnung der Ehe. Aber ich glaube, dass auch andere Abgeordnete in diesem Haus zu diesem Thema wichtige Beiträge leisten können. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Nachdem die Perspektivengruppe der ÖVP nun ein Jahr lang getagt hat, hat sie die Perspektive entwickelt, dass es Menschen gibt, die gleichgeschlechtlich in Partner­schaften miteinander leben wollen, die das Bedürfnis haben, ihre Lebenssituation auch einer Rechtssicherheit zu unterwerfen und zu regeln, dass man sich gegenseitig auch zur Hilfeleistung et cetera verpflichtet. Diese Perspektive ist dann vom Vizekanzler und vom ÖVP-Parteichef nicht ausgeschlossen worden. Im Gegenteil: Es wurde ganz klar und deutlich gesagt: Das sind keine Diskussionspunkte oder Diskussionsbeiträge, kei­ne Diskussionsgrundlagen, sondern das sind klare Aufträge zur Umsetzung in die poli­tische Realität! – Das sagte der ÖVP-Parteichef, Vizekanzler, Finanzminister Wilhelm Molterer. Also: Klare Arbeitsaufträge! (Beifall bei den Grünen.)

Dann arbeiten wir auch! Wir nehmen das sehr gerne auf. Wir arbeiten immer sehr, sehr gerne, vor allem dann, wenn es im gesellschaftspolitischen Bereich weitergeht.

Da sich mittlerweile auch viele von der SPÖ eine Gleichstellung vorstellen können und auch immer wieder dazu Stellung bezogen haben – egal, ob das der Kollege Wittmann ist, ob das die Erste Präsidentin Prammer ist, ob das der Kollege Jarolim ist, ob das auch die Justizministerin Berger ist –, haben wir, glaube ich, hier im Haus eine sehr, sehr breite Mehrheit für eine Öffnung der Ehe beziehungsweise für die Einführung eines eheähnlichen Institutes für gleichgeschlechtlich lebende Menschen in Österreich. Das ist, denke ich, etwas, worüber wir uns freuen können und wo wir jetzt im Justizaus­schuss rasch zu arbeiten beginnen können, sodass wir bis Ende des Jahres eine Vor-


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lage hier im Haus haben können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Donnerbauer: Wozu brauchen wir hier eine Kurzdebatte?)

Ich hoffe, ich habe jetzt hier keinen Denkfehler gemacht. „Wozu brauchen wir hier eine Kurzdebatte?“, das ist eine gute Frage. Ich hätte mir eigentlich erwartet, wenn schon von vielerlei Seiten die Bestätigung kommt, dass das jetzt keine Diskussion ist, son­dern dass das klare Arbeitsaufträge sind, dass Sie als Justizsprecher vielleicht selber aktiv werden und bereits eine Vorlage zur ersten Lesung hier zur Verfügung stellen, denn lange diskutiert haben wir ja.

Es gibt auch viele gute internationale ... (Abg. Mag. Donnerbauer: Wir sind schon lan­ge aktiv! Wir brauchen die Grünen nicht dazu!)

Sie brauchen uns nicht dazu? – Ich weiß, dass Sie gute Ideen von anderen Parteien grundsätzlich nicht brauchen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Gute Ideen schon, aber nicht Ihre! Wir machen gute Verschläge!) Ich finde aber, das ist keine Qualität, die Ihre Ar­beit auszeichnet, sondern im Gegenteil: Es ist leider ein Merkmal dieser großen Koali­tion, dass man auch auf gute Vorschläge und ausdiskutierte Vorschläge überhaupt nie zurückgreifen will. (Beifall bei den Grünen.)

Entschuldigung, aber das ist ein wirklich altertümliches Verständnis von Parlamentaris­mus und hat mit moderner Einbezugnahme von Kolleginnen und Kollegen im Parla­ment nichts zu tun. Entschuldigung!

Ich möchte jetzt noch einmal unsere Idee erläutern, den Zivilpaket, aber auch die Öff­nung der Ehe noch einmal kurz ansprechen. Ich habe die Argumente nie ganz verstan­den, um die es hier gehen soll.

Von ÖVP-Seite kam es oft so: Das Institut der Ehe hat einen besonderen „Touch“ – un­ter Anführungszeichen –; ich möchte es jetzt nicht „heilig“ nennen. Im Wesentlichen ist es ein Rechtsinstitut. Die Frage ist: Warum kann man es nicht gleich auch für homose­xuelle Partnerschaften öffnen? Es spricht ja nichts dagegen.

Das Argument der FPÖ, die sagt, das Institut der Ehe diene ausschließlich der Fort­pflanzung, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, weil Ehen aus vielerlei Gründen geschlossen werden. Ich möchte gar nicht genau wissen, aus welchen Gründen sie ge­schlossen werden. Das können unterschiedlichste Überlegungen sein. Da möchte ich gar nicht in die Herzen oder in die Gehirne der Menschen hineinschauen. Es ist ihr Recht, sich zusammenzuschließen. Und warum sollen wir das gleichgeschlechtlichen Menschen verwehren? Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. 65-Jährige schließen sicher keine Ehe mehr aus Fortpflanzungsüberlegungen, aber sie sollen trotzdem noch heiraten dürfen. Ich glaube, das Argument führt sich doch ad absurdum. (Beifall bei den Grünen.)

In vielerlei Hinsicht wird in Familien, wo gleichgeschlechtliche Partnerschaften gelebt werden, oft auch soziale Elternschaft übernommen. Es haben oft Frauen, die zusam­menleben, aus vorherigen Verbindungen Kinder. Da werden soziale Elternschaften ge­lebt, die Sie von einer rechtlichen Gleichstellung definitiv ausschließen wollen, denn sowohl vonseiten der SPÖ als auch vonseiten der ÖVP war die Adoptionsmöglichkeit keine Option. Das ist sehr schade, denn, wie ich meine, Liebe, Zuwendung und Förde­rung von Kindern sind nicht davon abhängig, ob das Vater und Mutter sind, sondern es ist davon abhängig, ob die Bereitschaft und der Wille und die Fähigkeit gegeben sind, den Kindern etwas mitgeben zu wollen. Das können zwei Frauen oder zwei Männer genauso wie ein Mann und eine Frau. (Beifall bei den Grünen.)

Es gibt viele glückliche Kinder, die weder beide Elternteile haben, oft gar keinen Eltern­teil haben, und ich meine, wenn es Menschen gibt, die Verantwortung für Kinder über-


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nehmen wollen, dann sollte man sie nicht daran hindern, sondern sie – im Gegenteil! – dabei unterstützen und das auch fördern.

Zum Abschluss: Ich bin der Meinung, dass die lückenlose Umsetzung des Grundrechts auf Gleichheit vor dem Gesetz auch eine menschenrechtliche Dimension hat, und die können wir auf Dauer nicht verleugnen. Das Grundrecht auf Privat- und Familienleben ist in Österreich auf vielerlei Weise gefährdet, ob das jetzt Menschen betrifft, die mit Menschen verheiratet sind, die nicht den österreichischen Reisepass haben, oder ob das Kinder sind, die nicht als Familienbestandteil anerkannt werden, so wie das jüngst bei einer Nigerianerin der Fall war, die ein sechs Monate altes Baby hat, wo behauptet wird, dass das keine Familie sei. Selbstverständlich ist das eine Familie!

All diese Familien brauchen Schutz, und alle haben Schutz von einem Grundrecht, das sowohl in der Menschenrechtskonvention steht als auch in Österreich eine lange ver­fassungsrechtlich geschützte Tradition hat.

Privat- und Familienleben – da soll sich der Staat nicht einmischen, da sollen wir größt­mögliche Freiheit, Bewegungsfreiheit und Unterstützung gewähren!

Ansonsten wünsche ich mir, dass diese große Mehrheit, die jetzt offensichtlich vorhan­den ist, auch in einem Gesetz ihren Ausdruck findet, damit die Diskriminierung, die über viele, viele Jahre gegangen und durch nichts zu rechtfertigen ist, endlich abge­schafft wird. (Beifall bei den Grünen.)

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der ab jetzt zu Wort kommenden Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.06.41

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kollegin Glawischnig, ich halte es durchaus für ein richtiges Anliegen, die Kurzdebatte dafür zu nützen, diesen wichtigen Punkt zum Thema zu machen. Das ist keine Frage. Ich glaube auch, dass wir in vielen Fragen Einigkeit haben.

Wir haben Einigkeit darüber, dass wir endlich die Diskriminierung von Homosexuellen beenden wollen, dass es dafür höchst an der Zeit ist. Ich kenne auch bei uns die lan­gen Auseinandersetzungen darüber, da auch innerparteilich Bewegung zu bekommen. Wir sind uns aber auch einig darüber, dass es um eine parlamentarische Mehrheit geht, die wir dafür haben wollen.

Wir von der SPÖ haben seit 1971 immer wieder mit initiiert, sich engagiert für viele Gleichstellungserfolge, was Lesben und Schwule betrifft – ob es das Abschaffen des Totalverbotes in den siebziger Jahren war, ob es die Abschaffung gewisser diskriminie­rende Straftatbestände in den neunziger Jahren war. Und jetzt geht es um rechtliche Schritte für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Wir haben, nämlich die Kollegin Heinisch-Hosek gemeinsam mit Kollegem Cap, in der Frage, was eingetragene Partnerschaften betrifft, eine entsprechende, sehr gut ausge­arbeitete Gesetzesvorlage in der letzten GP eingebracht. Es ist uns dann auch gelun­gen – um das klar darzustellen –, erstmals in einem Regierungsübereinkommen ein entsprechendes Bekenntnis zu haben. Gleich das Erste, was geschehen ist, ist, dass sich auch Bundesministerin Berger in dieser Frage positioniert und klar gesagt hat, dass es darum geht, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beenden.

Nun hat die ÖVP in der Perspektivengruppe gezeigt, dass sie sich bewegt. Hurra! Und der nächste Schritt war: Frau Ministerin Berger hat sofort darauf reagiert und hat ge­sagt: Dann drücken wir aufs Gas, machen wir endlich etwas!


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Es ist – und ich glaube, Sie werden das nicht abstreiten – unser gemeinsames dringen­des Anliegen, diese Diskriminierung zu beenden. Da sind wir uns sicherlich einig. Aber uns geht es dabei um eine Mehrheit in diesem Haus. Wir wollen das hier mit Mehrheit beschließen. Das ist der entscheidende Punkt!

Für die eingetragene Partnerschaft zeichnet sich jetzt eine Mehrheit in diesem Haus ab. Jetzt gibt es endlich in der ÖVP in dieser Frage Bewegung. Ich kann mich noch er­innern an Zeiten, wo wir mit der ÖVP in anderen Fragen der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gekämpft haben. Nun gibt es diesbezüglich endlich auch in der ÖVP Bewegung, und wir sind jetzt in einer Phase, wo es um viele Fragen bei den Verhandlungen, bei den Gesprächen geht. Genau deswegen ... (Abg. Öllinger: Jetzt gibt es wieder ein Stückwerk!)

Nein! Das ist der entscheidende Punkt, und das meine ich ganz ernst: Wenn wir dafür eine Mehrheit im Haus haben wollen, dann ist jetzt ein Fristsetzungsantrag kontrapro­duktiv! (Abg. Öllinger: Warum?) Sie wissen ganz genau, dass es darum geht, ernst­haft zu verhandeln und gemeinsam mit der ÖVP in dieser Sache eine Vorlage zu ma­chen. Und dieser Antrag wäre kontraproduktiv, und das wissen Sie genau.

Dass Sie zu diesem Thema die Kurzdebatte nützen, ist okay, das finde ich richtig. Aber wenn wir das Gesetz gemeinsam beschließen wollen, dann ist eine Fristsetzung bis zum 4. Dezember kontraproduktiv. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Brosz: Die sechs Wochen reichen nicht?)

18.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ihre maximale Redezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


18.10.06

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Begrün­dung des Zivilpakt-Gesetzes lässt sich unter der Überschrift „Wesen des Zivilpakts“ Folgendes entnehmen:

Der Zivilpakt ist etwas für Lebenspartner, die „die Art ihrer Lebensführung und die Aus­gestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können“. „Es gibt keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe“, die Auflösung des Zivilpakts geschieht kurz und schmerzlos. Nach der Auflösung besteht auch „keine Verpflichtung mehr, dem/der LebenspartnerIn den Lebensstandard zu erhalten.“

Nur dann, wenn einer der beiden Lebenspartner für das eigene Fortkommen nicht mehr Sorge tragen kann, sei es wegen der Haushaltsführung und/oder der Kindererzie­hung, dann soll auf das als antiquiert beschriebene Institut der Ehe zurückgegriffen werden.

Die Ehe wird damit auf eine Einrichtung reduziert, die bloß dem Zweck der Sicherung des Unterhalts dient, sie erfüllt quasi eine Art Sozialhilfefunktion auf zivilrechtlicher Ebene. Entscheidet man sich demgegenüber für den Zivilpakt, so pickt man sich damit die Rosinen aus der Institution der Ehe heraus. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht!)

Vor dem Hintergrund der Begründung des Zivilpakt-Gesetzes wird vor allem ein Wider­spruch zum ebenfalls von den Grünen gestellten Antrag auf Öffnung der Ehe für gleich­geschlechtliche Paare deutlich: In der Begründung zum Zivilpakt-Gesetz wird etwa ausgeführt, dass die Ehe nicht grüner Sozialpolitik entspricht; grüne Sozialpolitik gehe vielmehr von der Vorstellung aus, „dass soziale Sicherungssysteme auf Basis individu­eller Absicherung funktionieren und Menschen nicht über ihre emotionalen Beziehun­gen in ,unfreiwillige‘ wirtschaftliche Abhängigkeit geraten“. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ja!)


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Weiters wird ausgeführt, dass sich das „Vertrauen auf den Unterhaltsanspruch auf­grund der Haushaltsführung beziehungsweise das Hintanstellen des eigenen Fortkom­mens, wie dies traditionell den Frauen als Ideal angepriesen wird“, für die Ehe als „ob­solet“ erweist. (Abg. Sburny: Ja!)

Als negativ wird auch hervorgehoben, „dass es bei den Ehescheidungsverfahren um die volle Existenz geht und diese mit entsprechender Härte und gegenseitigen Be­schuldigungen geführt werden“. (Abg. Öllinger: Sie haben das nicht verstanden!)

Nach dieser Beschreibung des Wesens der Ehe ist es für mich eigentlich erstaunlich, dass in einem anderen Antrag der Grünen gefordert wird, diese Ehe für gleichge­schlechtliche Paare zu öffnen. Konsequenterweise müssten Sie eigentlich froh darüber sein, dass gleichgeschlechtliche Paare vor dieser unzumutbaren Ehe geschützt wer­den. (Rufe bei der ÖVP: Genau!)

Wir sehen demgegenüber ... (Abg. Sburny: Sie können es ihnen ja offen lassen!) – Hören Sie sich einmal an, was wir unter Ehe verstehen! Wir sehen nämlich demgegen­über die Ehe als das tragende Fundament der Familie. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen daher auch die zentrale Bedeutung der Ehe nicht schmälern und sind gegen eine „Ehe light“. Wir wollen ... (Abg. Sburny: Sie sind im falschen Jahrhundert gelan­det, wenn Sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften ...!) – Hören Sie mir zu, dann sage ich Ihnen, wie wir uns unser weiteres Vorgehen vorstellen: Wir wollen nämlich den Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sehr wohl die Möglichkeit geben, füreinander Verantwortung zu übernehmen! (Abg. Öllinger: Also doch Ehe!)

Im bereits erwähnten Perspektivengruppen-Papier der ÖVP wird ja die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare vorgeschlagen. Damit soll ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, das der Beziehung von gleichgeschlechtli­chen Paaren einen rechtlich gesicherten Rahmen gibt, mit einer klaren Abgrenzung zur zivilen Ehe. – An der Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit gearbeitet.

Frau Kollegin Glawischnig (Abg. Dr. Stummvoll: Wo ist sie denn?!), Sie sehen also, dass wir das Perspektivengruppen-Papier tatsächlich als klaren Auftrag für die Umset­zung in die Realität sehen, Sie wissen aber auch, dass es dazu der Änderung einer Reihe von verschiedenen Gesetzen bedarf.

Ich habe im Justizausschuss die mit der Einführung des Zivilpakt-Gesetzes verbunde­nen sozialversicherungsrechtlichen Änderungen als fehlerhaft kritisiert. Wir wollen in unserem Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes solche Fehler vermeiden und gehen daher an dieses Vorhaben mit der notwendigen Sorgfalt heran. (Beifall bei der ÖVP.) Dies braucht Zeit, und diese Zeit wollen wir uns nehmen! Aus diesem Grund lehnen wir auch den vorliegenden Fristsetzungsantrag ab. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Steinhauser –: Klär sie auf, Albert! Es ist drin­gend notwendig!)

 


18.15.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! 21 Jahre ist die ÖVP nun in der Regierung, und es gibt wahrscheinlich kein Arbeitsge­biet, bei dem sie deutlicher ihre Handschrift hinterlassen hat, indem sie auf Stillstand gesetzt hat. Es ist eigentlich skurril: Dadurch, nichts zu machen, seine Handschrift zei­gen, ist eine politische Leistung!


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Aber wir müssen feststellen, es ist ihr gelungen: Österreich hinkt mittlerweile der euro­päischen Rechtsentwicklung nach (Ruf: Das stimmt!), nicht nur im angesprochenen Bereich, sondern im Scheidungsrecht, im Namensrecht, bei der Regelung der Lebens­gemeinschaften, aber auch in der Frage der Gleichstellung von hetero- und homosexu­ellen Partnerschaften. – Es ist schon angesprochen worden: In fast allen Ländern gibt es diese Institute schon – Polen und Italien sind die großen Ausnahmen –, selbst im katholischen Spanien fürchtet sich heute niemand mehr vor einer gleichgeschlecht­lichen Partnerschaft, die rechtlich abgesichert ist. (Beifall bei den Grünen.)

Die entscheidende Frage – weil dieser Fristsetzungsantrag offensichtlich solche Prob­leme macht – ist: Wovor fürchten Sie sich? – Ich glaube, die Zeiten sind vorbei, wo uns gesellschaftspolitische Fundamentalisten sagen, was gut und richtig und was einzigar­tig ist.

Wenn zwei Menschen zueinander stehen wollen, dann ist es Aufgabe der Politik, dafür das geeignete Rechtsinstitut zu liefern. Wir brauchen keine Sondergesetze für Schwule und Lesben, sondern wir brauchen eine wirkliche Gleichstellung. Wir brauchen die Regelung der Lebensgemeinschaften, den Zivilpakt und die Ehe, weil sie jeweils eine unterschiedliche Intensität der Bindung aneinander bringen.

Mit welcher Berechtigung wird die Öffnung der Ehe verweigert? – Jetzt habe ich es endlich einmal aus erster Hand erfahren: Die Ehe ist das tragende Fundament der Familie. (Abg. Dr. Stummvoll: Ja!) – Mit welcher Präpotenz definieren Sie „Familie“ eigentlich? (Beifall bei den Grünen.)

Warum ist für Sie die gleichgeschlechtliche Liebe nicht auch eine Form der Familie? Wie viele heterosexuelle Ehen sind kinderlos? Ist das eine Familie oder ist das keine Familie? – Laut meiner Definition sind auch solche Ehen eine Familie! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Wenn Sie frustriert sind, weil Ihr Weltbild schön langsam davonschwimmt, dann diskutieren Sie das in Ihren Zirkeln, aber verschonen Sie uns damit! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Trotzdem gibt es auch Dinge, die man lobend erwähnen muss: Es gibt ja offensichtlich so etwas wie ein zartes liberales Pflänzchen in der ÖVP. (Abg. Lutz Weinzinger: Was hat das mit ... zu tun?) Die ersten Blätter sprießen, aber jetzt besteht eben die große Gefahr, dass von einigen wieder der Rasenmäher angeworfen wird. Wir werden uns anschauen, ob das Pflänzchen wachsen kann, oder ob doch der Rasenmäher kommt.

Spannend ist auch noch die Feststellung der Perspektivengruppe, weil sie einen Quan­tensprung für die ÖVP bedeutet (Abg. Lutz Weinzinger: Nach hinten!), die ÖVP ist so­zusagen vom 19. ins 20. Jahrhundert gewechselt. – Schauen wir uns einmal gemein­sam an, wie lange es dauert, bis Sie in der Gegenwart ankommen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lutz Weinzinger: ... Minderheit!)

Spannend ist auch der Zugang von Kollegin Ablinger zum Fristsetzungsantrag: Wäh­rend man offensichtlich schon einen Grundkonsens darüber hat – die ÖVP hat sich be­wegt, die SPÖ war schon länger dafür –, dass sich in diesem Bereich etwas tun muss, sagt man, man braucht Zeit. – Ich erinnere Sie an den Banken-Untersuchungsaus­schuss: Da war man plötzlich an einer heißen Sache dran, da war der Fristsetzungsan­trag plötzlich ein taugliches Mittel, damit man die ganze Geschichte innerhalb von zwei Tagen „abdrängt“. Da hat offensichtlich der Faktor Zeit keine Rolle gespielt. (Ruf: Das ist eine Warnung!)

Trauen Sie sich etwas! Stimmen Sie unserem Fristsetzungsantrag zu! Das wird garan­tieren, dass die ÖVP dabei bleibt, dass keine Zeit bleibt, dass die Rasenmäher ange-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 201

worfen werden. Ich glaube, dass wir dann zu einem Ergebnis kommen, das hier eine breite Mehrheit findet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


18.19.15

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Zwei Seelen wohnen in meiner Brust: Dem Fristsetzungsantrag zuzustimmen, wäre auf der einen Seite verlockend, weil dann die Chance gegeben wäre, dass dieses Thema, das immer wieder aufgekocht wird, endlich mit einer eindeutigen, hoffentlich ablehnen­den Entschlusslage im Justizausschuss quittiert wird. Auf der anderen Seite ist das eine Thematik, wo die Freiheitliche Partei nirgendwo auch nur den geringsten Ansatz erkennen kann, dem zuzustimmen wäre. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Gar nicht!)

Es ist ein großer Fehler – ein großer Fehler! –, nur weil in der ÖVP-Perspektivengrup­pe eine Wortwahl getroffen wurde (Abg. Mag. Kukacka: Wortspende!), die mich nicht freut – aber das soll so sein –, irgendwo eine Art liberales Pflänzchen zu vermuten.

Wenn ich das Verständnis von Freiheits- und liberalen Prinzipien der Grünen betrach­ten will, dann lohnt es, ein bisschen im historischen Erinnerungsbuch zu blättern: Was haben wir da nicht schon gehört?! – Freigabe von Drogen, jahrelange intensive Kämp­fe um die Drogenfreigabe (Abg. Heinisch-Hosek: Es geht um gleichgeschlechtliche Partnerschaften!): Drogen-Shops sollten errichtet werden, die Freigabe von Marihuana, bis sich endlich durchgesetzt hat, dass zum Beispiel Marihuana eine gefährliche Ein­stiegsdroge ist.

Jetzt haben wir einen neuen gesellschaftszerstörenden Anlassfall: Man will die Ehe zertrümmern, indem man die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe gleichsetzen möchte. (Abg. Brosz: ... Einstiegsdroge ist!)

Ich erläutere den Standpunkt und spreche für die Freiheitliche Partei, damit ein für alle­mal Klarheit herrscht: Die Freiheitliche Partei bekennt sich mit Freude zu einem – wie wurde es genannt? – gesellschaftsrechtlichen Fundamentalismus. (Beifall bei der FPÖ.) Da bin ich mit Freude Fundamentalist, denn die Ehe ist und bleibt ein unver­zichtbares Fundament für das Funktionieren einer Gesellschaft, die zumindest unse­rem Vorbild entspricht! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Natürlich wird die Auflösung der Ehe von gewissen Randerscheinungen, die sich etab­liert haben, verfolgt, genauso wie man gerne Minarette baut, wie man gerne die Gleich­stellung des Islamismus sehen würde, wie man das Tragen eines Kopftuches einführt, wie man Kreuze in der Schule abnehmen möchte. – All das sind gewisse Teilelemente eines zerstörerischen Tuns, weswegen man diese Sache, weil man seine Weltordnung darin erkennen möchte, betreibt. (Abg. Öllinger: ... Verschwörungstheorie! – Abg. Sburny: Weltverschwörung!)

Die Wahrheit ist: Wenn gewollt wäre, dass sich gleichgeschlechtliche Paare gegensei­tig eheähnliche oder eheartige Verpflichtungen zukommen lassen wollen, können sie das selbstverständlich schon heute. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! Nein!) Sie können zu jedem Notar gehen, einen Notariatsakt schließen und gegenseitige Unterhaltsver­pflichtungen eingehen, sie können eine gemeinschaftliche Haus- und Wohnungsnahme feststellen – all das ist selbstverständlich möglich!

Zugegebenermaßen können sie – Gott helfe diesem Haus, dass das nie geschieht! – Kinder adoptieren, aber sie können mit ihrem gleichgeschlechtlichen Szenario niemals


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die Ehe als Fundament der Gesellschaft ersetzen. Und vom Standpunkt der Freiheitli­chen Partei bleibt es dabei. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. Seine maximale Redezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


18.23.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es war jetzt schön, die Begeisterung bei der ÖVP über die Aussagen des Kollegen Fichtenbauer zu sehen. (Abg. Dr. Stummvoll: Das war eine selektive Begeisterung!) – Vielleicht des­halb selektiv, weil es bei euch jetzt auch schon andere Tendenzen und Stimmungen gibt. (Zwischenrufe.) – Ja, aber wenn es zu groß ist, dann hält man es nicht mehr so recht im Zaum, das ist dann ein Problem. (Abg. Öllinger: Iranische Justizpolitik ist das! – Weitere Zwischenrufe.)

Da tun wir uns leichter, da hast du recht. Vollkommen richtig! Wir können bei einer kla­ren Linie bleiben – die Kleinheit hat manchmal auch ihre Vorteile: Allein, wenn man hört, wie lange bei euch die Klubsitzungen dauern (in Richtung ÖVP) – bis alle Bünde und Teilorganisationen ihre Vorbesprechungen gemacht haben –, nämlich so lange, dass wir an einem Klubsitzungstag gar keine Ausschusssitzungen machen können – aber das nur nebenbei. (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr wärt froh, wenn ihr so viele Sitzungen hättet!) – Nein! So viele Sitzungen von Teilorganisationen, das ist auch zu mühsam. Wir wollen lieber eine gescheite inhaltliche Politik machen, als uns mit uns selbst zu beschäftigen. Das ist viel besser! – Damit zu den Inhalten des Antrages.

Einmal grundsätzlich zum Formalen: Es gibt eine stille oder nicht so stille Diskussion ... (Abg. Brosz: ... Schlägereien!) – Herr Kollege, ich überlege es mir gleich noch einmal, wenn Sie solche Zwischenrufe machen. Ich wollte eigentlich sagen, dass wir aus grundsätzlichen Überlegungen den Fristsetzungen der Oppositionsparteien immer zu­stimmen – unabhängig davon, ob wir deren Inhalt zustimmen oder nicht –, weil wir der Meinung sind, dass sich Oppositionsparteien dadurch unterstützen sollten, dass man über Anträge überhaupt einmal diskutiert und sie in den Ausschüssen auf die Tages­ordnung bringt. Es ist zwar versprochen worden, auch von Kollegem Cap, dass das jetzt anders würde als es angeblich, wie behauptet wird, früher war, aber es ist natür­lich noch viel schlimmer geworden, weil Oppositionsanträge nicht behandelt werden.

Deshalb stimmen wir dem Signal der Fristsetzung zu, ohne gleichzeitig dem Inhalt die­ses Antrages zuzustimmen. (Abg. Öllinger: Oje!) – Aber nicht, weil Sie schon wieder Oje! sagen, sondern weil, ich glaube, es war Herr Abgeordneter Steinhauser, der aus­nahmsweise – was er in der vorigen Debatte gesagt hat, war nicht so richtig, aber jetzt stimmt es – etwas Richtiges erkannt hat: dass es eine ganze Reihe von Bestimmungen im Ehe- und Scheidungsrecht gibt, die schon sehr veraltet sind. Hier haben Sie voll­kommen recht, denn das Ehe- und Scheidungsrecht stammt in seinen Wurzeln aus dem Jahr 1811, und in seiner Weiterentwicklung ... (Abg. Öllinger: Für die ÖVP zei­tig! – Abg. Dr. Graf: Aber da müssen wir das Handelsgesetzbuch auch ändern!) – Im ABGB schon! Und das Ehegesetz stammt aus dem Jahr 1938 (Abg. Öllinger: Ui!), und ich sage bewusst: nach dem „Anschluß“.

Ich glaube, weder das eine noch das andere sollte eine Grundlage für ein heutiges Ehe- und Scheidungsrecht sein, und viele Grundsätze, die aus der damaligen Zeit stammen, sind wirklich überholt. Darüber sollte man umfassend diskutieren – und zwar wirklich umfassend!

Wir haben aber gesehen – das wollte schon Frau Minister Gastinger! –, wenn man sich zu sehr auf ein Segment dieser Erneuerung oder dieser möglichen Erneuerung oder eines möglichen Regelungsbedarfs konzentriert, dann bleibt alles andere auf der Stre-


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cke und es wird nur mehr über dieses eine Segment diskutiert, nämlich über die Frage der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften. Ich sage das bewusst: Wir ha­ben bei einer Modernisierung des Ehe- und Scheidungsrechtes insgesamt einen Rege­lungsbedarf, und da kann dann diese eine Frage auch ein Teilaspekt sein, aber sie sollte nicht im Vordergrund stehen.

Dazu sage ich Ihnen ganz grundsätzlich: Wie Menschen zusammenleben, das ist ihre Privatsache, da soll sich der Staat überhaupt nicht einmischen. Ich sage aber auch ganz deutlich, der Staat soll nur dort fördern und unterstützen, wo die Gesellschaft ein Interesse hat, und das ist dort, wo Familien, vor allem mit Kindern, vorhanden sind, weil daran hat die Gesellschaft natürlich ... (Abg. Öllinger: Dann dürfen die Siebzigjäh­rigen auch nicht mehr heiraten!) – Das ist, wenn Sie mir richtig zugehört haben, keine Frage der Ehe, sondern eine Frage der Familie mit Kindern.

Und all die Ideen, die da gekommen sind mit Förderungen, mit Unterstützungen – wir hatten einmal die Diskussion bei den Sozialversicherungsbeiträgen –, da sage ich ein klares Nein für Privilegierungen von Partnerschaften ohne Kinder – und ich sage auch hier wieder bewusst: ohne Kinder!

Man kann über all das reden, aber Sie selbst haben es nicht ganz durchdacht, weil Sie sich immer wieder auch auf das Scheidungs- und auf das Eherecht des alten Gesetzes beziehen, zum Teil auch widersprüchlich. Sie sagen, das Ganze kann man unter den Bedingungen auflösen, die für eine einvernehmliche Scheidung gelten, da ist aber eine sechsmonatige Trennung notwendig, und dann schreiben Sie im zweiten Absatz: Wenn das nicht der Fall ist, kann man nach sechs Monaten auf jeden Fall vor Gericht die Trennung begehren. – Das ist ein bisschen merkwürdig und nicht ganz durchdacht. Das nur ein kleines Schlaglicht dazu.

Deshalb sind wir bereit, darüber im Ausschuss zu diskutieren, deshalb sagen wir ja zur Fristsetzung (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), aber nein zu den Inhalten, die in diesem Antrag verlangt werden. (Beifall beim BZÖ.)

18.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über den Antrag der Abgeordne­ten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen ab, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivil­pakt geschaffen und weitere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher ist der Antrag abgelehnt.

18.28.59Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über den 9. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Nächster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Wöginger mit einer freiwilligen Redezeit­beschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

 


18.29.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zurück zur Novelle des Ausländerbeschäf­tigungsgesetzes.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 204

Im Rahmen dieser Novelle wird auch ein EuGH-Urteil zur Entsendung von Arbeitneh­mern aus EU-Staaten umgesetzt; dabei geht es weitgehend um eine EU-konforme Ge­staltung der Regelungen für Arbeitskräfte, die von Unternehmen mit Sitz in einem Mit­gliedstaat des EWR zur Erbringung vorübergehender Arbeitsleistungen nach Öster­reich entsandt werden.

Ich bringe diesbezüglich auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon, Csörgits zum Ausländerbeschäftigungsgesetz betreffend § 18 Abs. 12 und § 28 Abs. 1 Z 5 sowie zum AVRAG betreffend § 7b Abs. 4 und 5 sowie § 19 ein. Der Abänderungs­antrag wurde bereits verteilt, deshalb kann ich ihn in seinen Eckpunkten erläutern.

Dieser Abänderungsantrag berücksichtigt einzelne nachträgliche, aus unserer Sicht eher formale Einwendungen der Europäischen Kommission. Weiters soll in diesem Zu­sammenhang nach Stellungnahme des Verfassungsdienstes in verfassungs- und euro­parechtskonformer Weise für die notwendigen Kontrollmöglichkeiten betreffend die Zu­lässigkeit der Beschäftigung von nach Österreich entsendeten Arbeitnehmern und betreffend die Einhaltung der österreichischen Lohnvorschriften gesorgt werden, bei­spielsweise durch entsprechende Meldevorschriften sowie durch das Mitführen der je­weiligen behördlichen Genehmigungen einschließlich der dazugehörigen strengen Strafbestimmungen. Diese Regelung ist durchaus auch im Sinne des Steuerzahlers, weil es mit dieser Regelung höchstwahrscheinlich und weitestgehend zu keinen Straf­zahlungen durch Urteile des EuGH mehr kommen wird.

Insgesamt sind diese Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz zu befürworten, vor allem auch in Bezug auf ausländische Forscherinnen und Forscher, was unseren Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig absichern wird. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und auch zum Abänderungsantrag. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kol­legen auch schriftlich überreicht wurde und ausreichend unterstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Amon, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage 215 der Beilagen in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales 242 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aus­länderbeschäftigungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geän­dert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 16 lautet:

„16. § 18 Abs. 12 lautet:

„(12) Für Ausländer, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zur Erbringung einer vorübergehen-


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den Arbeitsleistung nach Österreich entsandt werden, ist keine Beschäftigungsbewilli­gung oder Entsendebewilligung erforderlich, wenn

1. sie ordnungsgemäß zu einer Beschäftigung im Staat des Betriebssitzes über die Dauer der Entsendung nach Österreich hinaus zugelassen und beim entsendenden Unternehmen rechtmäßig beschäftigt sind und

2. die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäß § 7b Abs. 1 Z 1
bis 3 und Abs. 2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, sowie die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Finanzen hat die Meldung über die Beschäftigung be­triebsentsandter Ausländer gemäß § 7b Abs. 3 und 4 AVRAG unverzüglich der zustän­digen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu übermitteln. Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat binnen zwei Wochen ab Einlangen der Meldung dem Unternehmen und dem Auftraggeber, der die Arbeitsleistungen in An­spruch nimmt, das Vorliegen der Voraussetzungen zu bestätigen (EU-Entsendebestäti­gung) oder bei Nichtvorliegen die Entsendung zu untersagen. Unbeschadet der Melde­pflicht gemäß § 7b Abs. 3 und 4 AVRAG darf die Beschäftigung bei Vorliegen der Vo­raussetzungen auch ohne EU-Entsendebestätigung begonnen werden.““

2. Art. 1 Z 20 lautet:

„20. § 28 Abs. 1 Z 5 lautet:

„5.wer

a) entgegen § 18 Abs. 12 als Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraumes einen Ausländer im Inland beschäftigt oder

b) entgegen § 18 Abs. 12 die Arbeitsleistungen eines Ausländers, der von einem Un­ternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraumes zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt wird, in Anspruch nimmt,

obwohl § 18 Abs. 12 Z 1 oder 2 nicht erfüllt ist und – im Fall der lit. b – auch keine EU-Entsendebestätigung ausgestellt wurde, bei unberechtigter Beschäftigung von höchs­tens drei Ausländern für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis 10 000 Euro, im Falle der erstmaligen und weiteren Wiederholung von 2 000 Euro bis 20 000 Euro, bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Aus­ländern für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer mit Geldstrafe von 2 000 Euro bis 20 000 Euro, im Falle der erstmaligen und weiteren Wiederholung von 4 000 Euro bis 50 000 Euro;““

3. Art. 2 Z 2 lautet:

„2. Im § 7b Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 8 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 9 und 10 angefügt:

„9. sofern für die Beschäftigung der entsandten Arbeitnehmer im Sitzstaat des Arbeit­gebers eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, jeweils die ausstellende Behör­de sowie die Geschäftszahl, das Ausstellungsdatum und die Geltungsdauer oder eine Abschrift der Genehmigung,

10. sofern die entsandten Arbeitnehmer im Sitzstaat des Arbeitgebers eine Aufenthalts­genehmigung benötigen, jeweils die ausstellende Behörde sowie die Geschäftszahl, das Ausstellungsdatum und die Geltungsdauer oder eine Abschrift der Genehmigung.““


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4. Im Art. 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Dem § 7b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

„Sofern für die Beschäftigung der entsandten Arbeitnehmer im Sitzstaat des Arbeitge­bers eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist auch die Genehmigung bereit­zuhalten.““

5. Art. 2 Z 4 lautet:

„4. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 20 angefügt:

„20. § 7b Abs. 4 Z 4, 9 und 10 und Abs. 5 und 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwen­den, die sich nach dem 31. Dezember 2007 ereignen.““

Begründung:

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. September 2006, Rs C-168/04, festgestellt, dass die Republik Österreich mit der bis 31. Dezember 2005 geltenden Be­stimmung des § 18 Abs. 12 bis 16 AuslBG gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG verstoßen hat, weil die verpflichtende Einholung einer EU-Entsendebestätigung den Charakter eines unzulässigen konstitutiven Erlaubnisverfahrens hat, die dafür er­forderlichen Voraussetzungen der ordnungsgemäßen und dauerhaften Beschäftigung im Sinne des Urteils Van der Elst nicht von der Dauer des Arbeitsverhältnisses zwi­schen dem entsendenden Unternehmen und dem entsandten Arbeitnehmer abhängig gemacht werden dürfen und schließlich auch eine doppelte Kontrolle der Lohn- und Ar­beitsbedingungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften durch ein EU-Entsendebestätigungsverfahren und ein Meldeverfahren nach § 7b Abs. 3 AVRAG mit der freien Ausübung des Dienstleistungsverkehrs unvereinbar ist.

Mit Mahnschreiben vom 21. März 2007 hat die EU-Kommission (GD-Binnenmarkt) Ös­terreich aufgefordert mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Durchführung des EuGH-Ur­teils gesetzt wurden. Österreich hat daraufhin der Kommission am 23. Mai 2007 einen Gesetzesentwurf zur Änderung der maßgeblichen §§ 18 Abs. 12 AuslBG und 7b Abs. 4 AVRAG vorgelegt, der in der Folge im Rahmen der vorliegenden AuslBG-Novelle auch einer innerstaatlichen Begutachtung unterzogen und dessen In-Kraft-Treten mit An­fang 2008 in Aussicht gestellt wurde.

In einem ergänzenden Mahnschreiben vom 21. September 2007 vertritt die Kommis­sion nun die Auffassung, dass die ihr im Mai 2007 vorgelegten Regelungen nach wie vor nichtvollständig der EuGH-Judikatur entsprechen. Sie erkennt darin weiterhin ein unzulässiges Genehmigungsverfahren und kritisiert insbesondere das Erfordernis einer „dauerhaften“ Beschäftigung im Entsendestaat und die Notwendigkeit eines „direkten“ Arbeitsverhältnisses zum entsendenden Arbeitgeber als mit der Rechtsprechung des EuGH, im Besonderen mit den Urteilen in den Rechtssachen C-244/04 Kommis­sion/Deutschland und C-168/04 Kommission/Österreich nicht vereinbar. Auch die Vo­raussetzung der Einhaltung der österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sei nach dem Gemeinschaftsrecht nur soweit zulässig, wie es auch der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeit­nehmern und der Verordnung 1408/71/EWG entspricht. Die Regelungen im AuslBG gehen jedoch darüber hinaus, weil die Formulierung „insbesondere“ impliziert, dass auch zusätzliche Bedingungen geprüft werden können.

Überdies sei die verpflichtende Vorlage einer Abschrift der Arbeitsgenehmigung im Sitzstaat des entsendenden Unternehmens (§ 7b Abs. 4 Z 9 AVRAG) nur zulässig,


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wenn dem Unternehmen ersatzweise die Möglichkeit eröffnet wird, die wesentlichen Daten der Genehmigung zu melden.

Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass sie eine begründete Stellungnahme nach Artikel 228 des EG-Vertrages in Betracht zieht, sofern die Regelungen in der ihr vorgelegten Version beschlossen würden. Dies hätte eine neuerliche Prüfung der Re­gelung durch den EuGH zur Folge, der, sofern er erneut eine Gemeinschaftsrechtswid­rigkeit feststellt, die Zahlung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes gegen die Republik Österreich verhängen kann (Bußgeldverfahren).

Die mit vorliegendem Antrag abgeänderten Regelungen tragen der Kritik der Europäi­schen Kommission Rechnung: Neben der ordnungsgemäßen Zulassung zu einer Be­schäftigung im Sitzstaat des Unternehmens wird nur mehr eine Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen als Voraussetzung für eine gemeinschaftsrechtskonforme Entsendung verlangt. Gegen das Erfordernis einer Zulassung zu einer Beschäftigung über die Dauer der Entsendung hinaus hat die Europäische Kommission keine Beden­ken. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und der sozialversicherungs­rechtlichen Vorschriften soll nur auf der Grundlage der vom Unternehmen gemäß § 7b AVRAG gemeldeten Daten und vorgelegten Unterlagen geprüft werden. Anstelle der Vorlage einer Abschrift der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sollen die Meldung der Geschäftszahl, des Ausstellungsdatums und der Geltungsdauer der Genehmigun­gen sowie der ausstellenden Behörde genügen.

Im § 7b Abs. 5 AVRAG wird nun vorgeschrieben, dass die für die zulässige Beschäfti­gung im Sitzstaat notwendige behördliche Genehmigung am Arbeits(Einsatz)ort im In­land bereit zu halten ist. Diese Bestimmung steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 18 Abs. 12 AuslBG. Vom Erfordernis einer deutschen Übersetzung des bereit zu hal­tenden Dokuments wurde aus europarechtlichen Gründen abgesehen. Zum Zweck der Effektuierung der Kontrolle der zulässigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Sitzstaat sorgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit der KIAB dafür, dass bis zum 31. Dezember 2007 ein Handbuch erstellt wird. In diesem Handbuch sind die in den Mitgliedstaaten verwendeten Dokumente, die den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt des Sitzstaates regeln, im Origi­nal darzustellen, in die deutsche Sprache zu übersetzen und zu erläutern. Den zustän­digen Kontrollbehörden werden zeitgerecht Exemplare dieses Handbuchs in ausrei­chender Anzahl zur Verfügung gestellt.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Sburny vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.32.08

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die in diesem Gesetz angegebenen Erleichterungen für Forscherinnen und Forscher beziehungsweise ihre Familienangehörigen. Es gibt nach der Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes einen positiven Aspekt, der auch am Vormittag beziehungsweise zu Mittag schon diskutiert wurde, dass nämlich For­scher und Forscherinnen Erleichterungen bekommen, indem sie jetzt als Schlüsselar­beitskräfte in Österreich arbeiten können und damit auch einen unbefristeten Aufent­halt hier anstreben können.

Das Problem an der Sache ist nur, dass die Quote, in die sie damit hineinfallen, heuer schon zu 95 Prozent ausgeschöpft wurde. Offenbar haben Sie selbst nicht sehr viel Vertrauen zu Ihrer Maßnahme, weil es der Wunsch der Rektorenkonferenz – die neu-


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erdings Universitätenkonferenz heißt – war, diese Quote für die Forscher und Forsche­rinnen aufzuheben. Dazu konnten Sie sich nicht aufraffen. Das heißt, Sie gehen offen­sichtlich gar nicht davon aus, dass da sehr viele mehr kommen werden, sonst würden Sie gleich sehen, dass da einfach sehr wenig Spielraum vorhanden ist. Das heißt, die Aufhebung der Quote war für Sie kein Thema.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Einkommensschwellenwert. Auch das wurde in der Be­gutachtung diskutiert, in dem Fall interessanterweise von der Wirtschaftskammer. „Ein­kommensschwellenwert“ heißt, dass man ein bestimmtes Einkommen haben muss, um hierbleiben zu können. Momentan sind das 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage, das sind ein bisschen mehr als 2 300 €. Wenn Sie wissen und daran denken, in wel­cher Einkommenssituation junge ForscherInnen und junge WissenschafterInnen sind, dann werden Sie sehen, dass für sehr viele das Problem entsteht, dass sie eben nicht über dieser Grenze sind.

Der Vorschlag der WKO lautete, eine klitzekleine Verbesserung zu machen und ein­fach einmal auf 50 Prozent herunterzugehen – das wären 1 920 € –, was in dem Be­reich auch noch ziemlich viel ist. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt ja nicht!) Nicht einmal da­zu konnten Sie sich aufraffen. Das ist also wirklich eine mutlose, eine winzig kleine Verbesserung, die Sie jetzt in dieser Novelle vorgenommen haben.

Ich weiß allerdings, dass es für sehr viele Forscher und Forscherinnen ein wichtiger Punkt ist, dass ihre Angehörigen, ihre Ehepartner/-partnerinnen beziehungsweise auch erwachsene Kinder die Möglichkeit haben, in Österreich zu arbeiten. Das heißt, dass sie das sehr positiv sehen. Deswegen werden wir in zweiter Lesung diesem Teil auch zustimmen, um einfach zu zeigen, dass wir, auch wenn es nur ein winzig kleiner Schritt ist, zumindest dem zustimmen. Aber, wie gesagt, das ist weit davon entfernt, eine wirk­liche Verbesserung für den Forschungsstandort zu sein.

Ein dritter Kritikpunkt noch: Bundesminister Hahn hat am Beginn dieser Debatte im Sommer großartig angekündigt, dass es auch Verbesserungen für Studierende geben wird. Das heißt, es gab eine Ankündigung, dass Studierende dann auch diesen geeig­neten Wohnsitz nicht mehr nachweisen müssen beziehungsweise dann, wenn sie Eig­nungsprüfungen machen müssen, zumindest im Land bleiben können, bis das Ergeb­nis dieser Eignungsprüfung vorliegt, und nicht dazwischen ausreisen müssen. In dieser Hinsicht hat sich in der Novelle gar nichts niedergeschlagen. Hahn hat sich in dieser Sache überhaupt nicht durchgesetzt, und für die Studierenden verbessert sich da über­haupt nichts.

Das heißt, alles in allem ist es aus unserer Sicht eine winzig kleine, wirklich mutlose Verbesserung. Wenn das passieren soll, was Bartenstein in einer Aussendung im Sep­tember sagt, worin er nämlich behauptet, Österreich wird damit, mit dieser winzigen Novelle, zu einem der attraktivsten Forschungsstandorte im internationalen Vergleich, dann kann man das, glaube ich, nur als lächerlich bezeichnen. Da braucht es wirklich ganz andere Maßnahmen: mehr Geld für die Universitäten, eine gemeinsam getragene Forschungsstrategie, verbesserte Bedingungen für die Frauen in der Forschung und vieles mehr. Dann werden wir uns vielleicht irgendwann dem internationalen Standard annähern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Kö­nigsberger-Ludwig. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.36.43

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte einmal ganz kurz in


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Erinnerung rufen, was vor der Dringlichen Anfrage Kollege Kickl in seiner Rede – für mich sehr vereinfacht – dargestellt hat: Eigentlich wären alle Probleme in Österreich gelöst, wenn wir keine ausländischen MitbürgerInnen in Österreich hätten und wenn wir auch niemanden mehr nach Österreich hereinlassen würden.

Ich denke, das ist einfach ein bisschen zu kurz gegriffen, und ich finde es manchmal, wenn ich den ganzen Tag den Reden zuhöre, wirklich zum Teil sehr unerträglich, mit welchen Bildern die Kollegen und Kolleginnen von der Freiheitlichen Partei in diesem Haus arbeiten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wirklich, ich würde mir wünschen, dass hier eine ein bisschen konstruktivere Arbeit gemacht werden würde und dass man von Ihnen auch einmal konstruktive Beiträge hören würde, wie man gemeinsam mit Auslän­derInnen in diesem Land leben könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Zum Ausländerbeschäftigungsgesetz ein paar Anmerkungen: Ich sehe es nicht ganz so negativ wie Kollegin Sburny, ich denke, dass doch einige Schritte gelungen sind, um dieses Gesetz zu verbessern. Für mich ist es vor allem eine ganz gute, gelungene Sa­che, dass nun subsidiär schutzbedürftige Menschen in Österreich den asylberechtigten Menschen am Arbeitsmarkt gleichgestellt werden. Ich finde diese Änderung eine gute Errungenschaft.

Ich möchte nur für die Kollegen von der Freiheitlichen Partei in Erinnerung rufen, dass subsidiär schutzbedürftige Menschen jene Menschen sind, die im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einer realen Gefahr einer Menschenrechtsverletzung oder einer ernsthaften Bedrohung ihres Lebens oder Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen von Konflikten ausgesetzt sind.

Ich denke, alles, was wir dazu beitragen können, dass auch subsidiär Schutzbedürftige hier ihren Lebensunterhalt verdienen dürfen, sollten wir eigentlich gemeinsam tun.

Ich möchte nur noch eine Anmerkung machen und einen Appell an den Herrn Minister richten, weil natürlich auch wir seitens der Sozialdemokratie immer Bedenken haben und wir dem Lohndumping entgegenwirken müssen. Ich möchte Sie ersuchen, Herr Mi­nister, die Sozialpartnergespräche sehr ernst zu nehmen. Denn ich denke, da geht es vor allem auch um Ängste der Menschen in diesem Land, um Ängste von Arbeitneh­merinnen und Arbeiternehmern, und Ängste sollten wir PolitikerInnen sehr ernst neh­men, weil Ängste auch immer der Nährboden für Populisten sind. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.39.16

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Ge­setzentwurf setzen wir – wie schon im Regierungsprogramm verankert – eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Österreich. Schon bisher waren Wissenschafter und Forscher vom Ausländerbeschäftigungsge­setz ausgenommen, und viele Forscherinnen und Forscher sind schon in unser schö­nes Land gekommen, um die Sicherheit und die hohe Lebensqualität in Österreich zu genießen.

Wir wollen aber natürlich noch weitere gute Köpfe bei uns in Österreich haben, daher haben wir unser Angebot erweitert. Wir haben die Ausnahmeregelung auf alle wissen­schaftlichen Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft ausgeweitet, also insbeson­dere auch auf die Forschung in unseren Unternehmungen, und auch die Familien von


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Forschern werden mit einbezogen. Zu deren Lebensqualität gehört es aber auch als ein ganz entscheidender Punkt, dass sie als Familienangehörige die Möglichkeit ha­ben, in Österreich ohne Einschränkung zu arbeiten.

Vor allem für unsere Unternehmungen und speziell für unsere innovativen KMUs schaffen wir damit die Grundlage für Neuentwicklungen und internationale Wettbe­werbsfähigkeit. Aus Sicht der Wirtschaft ist dieses Paket daher wirklich zu begrüßen. Die Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, und gerade für die Klein- und Mittelbetriebe ist Innovationsfähigkeit die Voraussetzung, um auf den globa­lisierten Märkten zu bestehen.

Eine hervorragende Einrichtung gibt es bereits in Niederösterreich. Das ist das nieder­österreichische Technopol-Programm, in diesem arbeiten derzeit schon 550 Forsche­rinnen und Forscher.

Wir wissen, wenn wir an den Wirtschaftsstandort Österreich denken, überall, wo For­schung und Entwicklung in den Unternehmungen passiert, ist auch der Unternehmens­standort gesichert, und damit auch die Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mu­chitsch. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.41.27

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Im Regierungsübereinkommen sind im Kapitel „Wirtschaft/Standort/Arbeit“, Bereich „Arbeitsmarkt & Arbeitswelt“, Ziele und Maßnahmen zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und für die Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit enthalten. Im Punkt 5), Migration, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, ist eine Änderung bei der Dauer und den Richtlinien zur Gewährung der Saisonnierbewilligungen verein­bart.

Das heißt sinngemäß, Saisonnierbewilligungen sollen von sechs Monaten auf neun Monate ausschließlich für EU-Bürger und nur unter der Voraussetzung erweitert wer­den können, dass diese in den letzten drei Jahren bereits eine befristete Beschäftigung in Österreich hatten beziehungsweise nachweisen. Das Ausdehnen der Saisonnier­regelung auf bis zu neun Monate für Stammkräfte wird auch als Bestandteil des Sozial­partnerpapiers „Wachstum und Vollbeschäftigung“ grundsätzlich akzeptiert, ist aber – und das muss man festhalten – ein Teil eines Gesamtpaketes.

Genau darum geht es uns: Dieses Gesamtpaket im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeits­welt, wie im Regierungsübereinkommen auf den Seiten 51 und 52 vereinbart und fest­geschrieben, ist unbedingt einzuhalten und auch umzusetzen. Es wäre ein fataler Feh­ler, wenn man jetzt glaubt, sich nur gewisse Rosinen aus dem Sozialpartnerpaket be­ziehungsweise aus dem Regierungsübereinkommen herauspicken zu können. Es wäre ebenso ein fataler Fehler, zu glauben, dass der Fachkräftebedarf in Mangelberufen ausschließlich aus dem Osten abzudecken ist und wir unserer Jugend keine Chance zu weiteren Ausbildungsmöglichkeiten geben.

Nur eine konsequente Umsetzung des Kapitels „Arbeitsmarkt & Arbeitswelt“ im Regie­rungsübereinkommen wird uns als großer Koalition jenen Erfolg bringen, den wir uns vorgenommen haben. Und nur weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, weitere Verbesserungen in der Aus- und Wei­terbildung werden es uns ermöglichen, dass unsere Arbeitnehmer ihr Einkommen und ihren Arbeitsplatz sicher sehen, dass unsere Wirtschaft faire Wettbewerbsbedingungen an unserem Standort Österreich vorfindet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 211

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Bri­nek zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.44.16

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Ich möchte zuerst einmal eine Richtigstellung in Richtung Kollegin Sburny machen: Die Quote wurde nicht ausgeschöpft, sie wurde für 2007 auch erheblich auf­gestockt. (Abg. Sburny: 95 Prozent!) – Nein, allein in Wien sind es 300 Positionen, die den Forscherinnen und Forschern – aber nicht nur – zugute kommen. Auch für das Jahr 2008 ist mit den Sozialpartnern vereinbart, dass die Quote erheblich aufgestockt wird. (Abg. Dr. Graf: ... die Quote aufstocken!) Und wer von den Forscherinnen und Forschern nicht in die Quotenregelung will, das heißt, den befristeten Aufenthalt haben will, wird gar nicht der Quote zugerechnet. Es ist also in jedem Fall ein Fortschritt, über den ich mich freue. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich auch deshalb, weil wir heute davon ausgehen können – das wissen Sie auch, geschätzte Frau Kollegin –, dass etwa 20 Prozent der Forschungsinvestitionen in ausländischen Unternehmungen in Österreich geleistet werden. Die Headquarter-Phi­losophie und -Strategie der Bundesregierung hat sich daher auf alle Fälle bezahlt ge­macht. Diese Unternehmen bringen ausländische Forscherinnen und Forscher in Kon­takt mit inländischen Forscherinnen und Forschern, und so entsteht eine wichtige Be­fruchtung, die es andererseits – ich möchte das ja nur positiv herausstreichen – durch­aus auch wieder positiver erscheinen lässt, dass Österreicher „hinausgehen“, wie wir so schön sagen.

Zum Thema „Heraus und Herein“ hat uns diese Meldung heute einigermaßen Freude bereitet: „Etappensieg für Österreich“ in der EU-Sache Uni-Quote. (Die Rednerin hält eine Zeitung mit der entsprechenden Überschrift in die Höhe.) Damit wir uns darüber freuen können – hier wird ausdrücklich Bezug genommen auf die gute Unterlage, und ich bedanke mich bei Minister Hahn und seinem Team für die Zur-Verfügung-Stellung der Zahlen, Fakten, Begründungen –, wird das aber nur Sinn machen, wenn wir sehr bald zur Verlängerung des § 124b, nämlich der Regelung für die Numerus-clausus-Fä­cher, unter anderem auch Medizin, gelangen. Denn sonst brauchen wir uns nicht zu freuen, sonst haben wir schneller, als wir glauben, ausländische WissenschafterInnen, nämlich deutsche Medizin-Studierende und Zahnmediziner vor der Tür.

Also: Freude und Zustimmung zur Verbesserung der Ausländerbeschäftigung, große Aufmerksamkeit, Einladung an Sie alle, weiterzudenken, weiterzuarbeiten und sehr bald zu dieser freudigen Nachricht auch die österreichische Lösung nachzuliefern, wo­zu wir noch Gelegenheit haben werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Das kommt davon ...!)

18.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


18.46.48

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch wir freuen uns über den Erfolg in der Europäischen Union, und wir freuen uns vor allem darüber, dass Herr Bundesminister Hahn natürlich auch auf die Zahlen zurückge­griffen hat, die Josef Broukal und ich bereits vor zwei Jahren den Medien präsentiert haben, dass wir nämlich auf einen eklatanten Ärztemangel zugehen. Es ist dies also eine wunderbare Teamarbeit der Koalition, und ich denke, wir können uns darüber freuen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Josef Broukal ist an der Quote schuld?)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 212

Das heutige Thema ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz; auch ich möchte mich den Forscherinnen und Forschern widmen. Es ist sehr vieles schon gesagt worden. Es ist erstmalig möglich, dass auch Forscher in privaten Bereichen im Prinzip von diesem Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden. Was uns allerdings ein biss­chen fehlt, ist die Definition: Was ist Forschung?

Es ist einzig und allein in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf gestanden, dass For­schung und Entwicklung, also das Hervorbringen neuer Erkenntnisse, und die daraus folgende akademische Lehre unter Forschung zu verstehen ist. – Das ist uns ein biss­chen zu eng gegriffen. Wir haben versucht, zu recherchieren und zu schauen, ob es die Möglichkeit gibt, eine auch international gültige Definition zu finden, was For­schung, auch Forschung im privaten Bereich ist, und haben im Technologiebe­richt 2007 eine Statistik gefunden, die sich mit Beschäftigten in der Forschung im priva­ten Bereich beschäftigt.

Diese Statistik beruht auf dem von der OECD herausgegebenen Frascati-Handbuch. Ich möchte daraus zitieren, was dort als Forschung bezeichnet wird, und zwar: Als be­währte Regel insbesondere zur Abgrenzung der experimentellen Entwicklung von Pro­duktionstätigkeiten kann gelten, dass alle Tätigkeiten, deren primäres Ziel die weitere technische Verbesserung des Produktes oder des Verfahrens ist, der Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Sind hingegen das Produkt oder das Verfahren im We­sentlichen festgelegt und ist das primäre Ziel der weiteren Arbeiten die Marktentwick­lung oder soll durch diese Arbeiten das Produktionssystem zum reibungslosen Funktio­nieren gebracht werden, dann können diese Tätigkeiten nicht mehr der Forschung und Entwicklung zugerechnet werden.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir haben gehört, dass die Arbeitsgruppe auch zu diesem Thema tagt. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch eine solche Definition Ein­gang ins Gesetz finden würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung. (Abg. Dr. Graf – in Richtung SPÖ –: Was ma­chen Sie mit den Geisteswissenschaften? – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) – Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, die Plätze einzuneh­men! Wir haben nunmehr über 20 Abstimmungen durchzuführen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 215 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 1 bezieht.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung von Artikel 1 Ziffern 1, 2 und 3 in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 4 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher ab­gelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 7 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit und daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 7 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 16 bezieht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 20 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 21 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzan­trag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 2a in Artikel 2 bezieht.

Wer diesem Zusatzantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Ziffern 2 und 4 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 214

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Zuwanderungspolitik verscheucht qualifizierte Arbeitskräfte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeits­markt für Ausländer aus Nicht-EWR-Staaten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

18.53.56Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 7

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den gemäß § 65 Abs. 1 GOG verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 7, wobei ich über jeden Ausschussantrag getrennt abstimmen lasse.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 229 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Außerdem haben die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag beziehungsweise einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Schließlich liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungs- und Zusatzanträ­gen sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzent­wurfes – der Systematik des Gesetzes entsprechend – und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag zu Ziffer 2 und Ziffer 3 in Artikel 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für Ziffer 2 und Ziffer 3 in Artikel 1 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen


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und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über die Ziffer 2 und Ziffer 3 in Artikel 1 des Ge­setzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Weiters liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen vor, welcher die Einfügung einer Ziffer 3a in Artikel 1 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Weiters liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kol­legen vor, welcher die Einfügung einer Ziffer 8a in Artikel 1 zum Inhalt hat.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abge­lehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 9, Ziffer 15 und Ziffer 19 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag betreffend Ziffer 31 in Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Schließlich haben die Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 31 eingebracht.

Ich lasse daher über Artikel 1 Ziffer 31 in der Fassung der Regierungsvorlage unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Höllerer, Riepl, Kollegin­nen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Schließlich lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, sei­nen Bericht 251 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 252 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, sei­nen Bericht 253 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 254 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 255 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Fami­liensteuersplitting-Modells“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Absicherung österreichischer Familien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung der österreichi­schen Familienleistungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 256 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

19.00.4210. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007) (236 d.B.)


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11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (148 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaß­nahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), geändert wird (237 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Mi­nuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.01.15

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Lei­der nicht anwesend. – Hohes Haus! Es gibt wohl keinen von uns, der mit dem unlaute­ren Wettbewerb noch nicht in Konflikt gekommen wäre. Denken wir nur daran, dass es, wenn wir ins Internet einsteigen, nicht lange dauert, bis irgendwelche wunderschönen, färbigen Kästchen aufblinken, die mit hohen Gewinnversprechungen die Einladung ver­binden, sich auf irgendwelche virtuellen Casino-Plätze zu begeben und hohe Gewinne einzuheimsen. Ebenso nützen diverse Wettanbieter diese Plattform und bieten Quoten, die ihresgleichen suchen. Eine große Problematik betrifft unsere Jugend, die mit Klin­geltonangeboten und diversen Spielchen für ihre Handys dazu verleitet wird, diese zu bestellen, ohne dass dazu gesagt wird, dass dafür auch Telefonkosten verrechnet wer­den.

Wer kennt nicht die Mails, die uns erreichen, in denen angeboten wird, dass unsere Lebenserwartung berechnet werden soll oder verschiedene Körperteile vergrößert wer­den sollen, und das immer zu sehr günstigen Preisen? Wer kennt nicht die Aktienemp­fehlungen, vor denen man sich besser hüten sollte, oder die versprochenen Provisio­nen, wenn man irgendwelche Zahlungsverkehrstransaktionen durchführt.

Das alles hat sehr starke Auswirkungen auf die Konsumenten, und es gibt ja im Regie­rungsübereinkommen die festgeschriebene Position der Regierungsparteien, sich ge­rade der Internetkriminalität zu widmen. Bis dato sind hier noch keine großen Ergebnis­se herausgekommen.

Nicht nur für die Konsumenten hat das entsprechende Auswirkungen. Denken wir nur an irgendwelche Schlawiner, an irgendwelche Händler, die Handelswaren vornehmlich aus dem Osten oder aus Fernost, die meistens gefälscht sind, billigst einkaufen und hier in unserem Land an unsere Bürger mit hohen Spannen weitergeben! Ich frage mich schon, warum die ÖVP da untätig bleibt, die hier als selbsternannte Wirtschafts­partei immer wieder sagt, sie täte etwas für die Klein- und Mittelbetriebe, denn gerade die sind es, die hier betroffen sind. In Wirklichkeit sollten diese schön langsam drauf­kommen, dass das alles nur Märchen sind, die Sie da erzählen, für diese tun Sie näm­lich gar nichts. Im Grunde ist festzuhalten, dass man hier zu wenig Abschreckungs­maßnahmen setzt. Wir könnten uns zum Beispiel sehr wohl eine Gewinnabschöpfung vorstellen. Natürlich muss sie exekutierbar sein, das ist ganz klar und selbstverständ­lich.

Wenn wir aber heute hier über den unlauteren Wettbewerb sprechen und über Unlau­terkeiten an sich, so möchte ich noch ganz kurz auf die heutige Aktuelle Stunde zu­rückkommen, in der ja vor lauter Selbstbeweihräucherung jedem Abgeordneten die Stimme versagt hat. Ich stehe nicht an, den Finanzminister vom Pater zum Kardinal zu


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ernennen, so toll hat er das heute hier gemacht. Was man jedoch nicht dazusagt, ist, dass die momentane Teuerungswelle jeden einzelnen unserer Bürger betrifft. Die Infla­tionsrate im September lag über 2 Prozent. Die Lebensmittel sind sogar über 3 Prozent gestiegen – und beim Benzin stehen wir vor den höchsten Preisen der Geschichte. Nichts wird von den Regierungsparteien unternommen, um es den Leuten, den einfa­chen Bürgern ein bisschen erträglicher zu machen. Wir Freiheitlichen haben zahlreiche Entlastungsinitiativen gesetzt, in Form von Anträgen in die Ausschüsse gebracht. Und was tut man dort? – Ja, das ist alles sehr richtig und wichtig und schön, und man vertagt es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, der angeblich irgendwann einmal im Jahr 2010 sein wird, wo dann die große Steuerreform kommen wird, kurz vor den Wah­len.

Wenn man versucht, den Menschen glaubhaft zu versichern, dass dann die große Ent­lastung kommen wird, wenn man ihnen aber davor jahrelang das Drei- oder Vierfache der Geldmenge, die man dann zu Verfügung stellen wird, aus den Taschen zieht, dann ist das auch unlauterer Wettbewerb, und wir Freiheitlichen sind dafür nicht zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mit­terlehner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.05.43

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Abgeordneter Zanger da jetzt gerade von sich gegeben hat, insbesondere seine Aussagen am Schluss seiner Rede, war eine sehr weite, eine sehr extensive Interpretation des Themas „unlauterer Wettbewerb“. An sich geht es um eine relativ harmlose Novelle, die hier umgesetzt wird. Es ist im Wesentlichen eine Vorgabe der EU, die hier entsprechend umgesetzt wird.

Was die Ausgangslage anlangt, haben Sie das eigentlich durchaus richtig beschrieben. Die Problemfälle gibt es. Die hängen großteils damit zusammen, dass wir jetzt neue Technologien haben und dass sich viele Anbieter hinter diesen neuen Technologien verstecken.

Daher ist das Auskunftsrecht, die Auskunftspflicht jetzt in der Form sehr präzise gere­gelt. Ich denke auch, dass sie jetzt, was die Kostenfrage anbelangt, nachvollziehbar ist und dass trotzdem auch die Schutzbedürfnisse der Unternehmen entsprechend abge­deckt sind. Ich denke auch, was die Kostenvorauszahlung bei Urteilsveröffentlichung anbelangt, ist das so geregelt, dass das durchaus auch den wirtschaftlichen Möglich­keiten der Unternehmungen Rechnung trägt, was eben den Vorschuss anbelangt.

Daher halten wir das für eine sehr ausgewogene Novelle. Was noch offen bleibt und was man wirklich diskutieren muss, ist die Frage der Gewinnabschöpfung, die manche noch ganz gerne geregelt gesehen hätten. Das ist eben schon sehr schwierig. Wenn es so einfach wäre, dass man genau diese Maßnahme und genau diesen Gewinn ein­deutig zurechnen kann, dann wäre Wirtschaften sehr einfach. Leider ist es nicht so. Daher werden wir wahrscheinlich um Definitionsprobleme und um die Maßnahmen dann in der Umsetzung bei der Diskussion noch streiten. Ansonsten ist das, was hier vorliegt, ein durchaus begrüßenswerter Ansatz, dem wir gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schal­le zu Wort. 5 Minuten Redezeit wünschen Sie sich, Herr Kollege. – Bitte.

 



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19.07.55

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Umsetzung dieser EU-Richtlinie sinnvoll und notwendig. Leider werden hier wieder nur halbe Sachen ge­macht. Sogar die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass dieses Gesetz ganz und gar nicht konsumentenfreundlich ist, schwer lesbar und nicht leicht verständlich. Was ich aber nicht verstehen kann, ist der Umstand, warum hier nicht endlich Nägel mit Köpfen gemacht und damit Unternehmen geschützt werden, die sich nicht an die Gesetze hal­ten und das UWG permanent unterlaufen. Warum nicht gerade dieses Klientel zur Ver­antwortung gezogen wird, sondern geschützt wird, versteht eigentlich niemand. Viele Missstände, die es in diesem Bereich gibt, sind Ihnen ganz sicher bekannt.

Ich darf Ihnen zum Beispiel aus meiner alten Praxis erzählen, meine Damen und Her­ren. Es werden immer wieder Produkte angeboten, die nicht dem entsprechen, wofür sie gehalten werden. (Ruf bei der SPÖ: Ja natürlich!) Ich nehme nur als Beispiel: Es gibt jede Menge Bioprodukte, die keine Bioprodukte sind. Und was passiert? Nehmen Sie nur den letzten Skandal! Da sind Millionen Eier nach Österreich gekommen, die normal aus Legebatterien kommen und als Bio-Eier deklariert wurden. Was passiert? Der Lieferant streift das Geld ein, kriegt eine kleine Strafe, und der Gewinn geht in die Millionenhöhe. Das macht er beim nächsten Mal wieder. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt ja nicht!) – Na sicher! Sie sollten sich in erster Linie um die rechtschaffenen Un­ternehmen kümmern und diese vor unlauterem Wettbewerb schützen. (Beifall beim BZÖ.)

Es geht nicht, den Unternehmen eine Bagatellstrafe aufzubürden. Diese zahlen sie nämlich mit links und den daraus erzielten Gewinn stecken sie ein. Der gehört abge­führt. Ich bin der Meinung, alle unrechtmäßigen Gewinne in diesem Zusammenhang gehören abgeführt.

Aber auch der Abzocke im Internet, vor allem bei Gewinnspielen, gehört endlich ein Riegel vorgeschoben. Ich darf nur zitieren, was Herr Minister Buchinger im Ausschuss für Konsumentenschutz am 27. Februar gesagt hat:

Unseriöse Gewinnspiele und Angebote im Internet, die der Abzocke dienen, sollten durch eine Abschöpfung der Bereicherung nach UWG wie in der Bundesrepublik Deutschland besser bekämpft werden. Derzeit gibt es bei uns nur den Anspruch auf Unterlassung, wobei die Beute, der Gewinn, aber dem unseriösen Unternehmen ver­bleibt, das eine Woche später unter einer vergleichbaren Masche neu die Leute aus­plündert. Vor allem die in diesem Zusammenhang unlauter erzielten Gewinne könnten so abgeschöpft werden. – Zitatende.

Da stelle ich mir natürlich schon die Frage: Wo bleiben eigentlich die Konsumenten­schützer in der SPÖ? Bis wann wollen Sie Ihre Ziele einer umfassenden UWG-Reform umsetzen? Oder schieben Sie die wieder auf die ganz lange Bank?

Grundsätzlich bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Unternehmen. Die Si­cherung eines lauteren Wettbewerbes ist eine wesentliche Grundlage für einen attrakti­ven Wirtschaftsstandort und dient damit auch der Beschäftigung. Aber diese Novelle geht für die Verbraucher nicht weit genug, und die Abzocke wird so weitergehen wie bisher. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Be­dauerlich!)

Zu den Änderungen des Kesselgesetzes sei nur gesagt, dass es sich hierbei um eine EuGH-Feststellung handelt und dass es nur selbstverständlich ist, dass in Zukunft nicht nur befugte österreichische Unternehmen, sondern auch solche mit Sitz in der EU oder im EWR Kessel in Österreich prüfen können, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass sie auch die Qualifikation und die Konzession dafür haben. Und eines ist mir da-


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bei schon besonders wichtig, nämlich die Festlegung des Gerichtsstandortes Öster­reich, dort, wo sie die Tätigkeit ausüben.

Durch die größere Zahl von Anbietern ergibt sich für den Betreiber von Druckgeräten die Möglichkeit, die für ihn günstigen Angebote auszuwählen, also auf dem freien Markt. Wenn wir in die EU oder in den EWR liefern, dürfen auch andere Unternehmen zu uns liefern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Mitterlehner: Sie haben eine Wandlung durchgemacht: Sie sind vom Saulus zum Paulus geworden!)

19.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich ma­che Sie auf die Bestimmungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam: erst den zu berichtigenden Sachverhalt zu nennen und diesem den richtigen Sachverhalt entge­genzustellen. Keine politische Wertung! Und das in 2 Minuten. – Bitte.

 


19.12.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Abgeordne­ter Schalle, hat behauptet, dass im Falle des Eierhändlers Schlögl, der Millionen Eier aus Holland in das Burgenland verbracht hat, dort diese als österreichische Freiland­eier – nicht Bio-Eier – gestempelt hat, durch das UWG nicht verfolgt werden kann.

Ich berichtige: Richtig ist vielmehr, dass dieser Eierhändler Schlögl wie auch alle ande­ren mittels des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb jederzeit verfolgt werden könnte. Richtig ist weiters, dass jeder Geschädigte nach der ständigen Rechtspre­chung des Obersten Gerichtshofes und nun auch nach der neuen Formulierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Schadenersatzansprüche stellen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Mitterlehner.)

19.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.14.04

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, diese UWG-Novelle einzuschätzen, ist eine sehr einfache Sache. Einerseits stellt sie eine Anpassung an die europäische Richtlinie dar, aber sie geht darüber hinaus, und das ist sehr gut für uns. Wie aufgezeigt wurde, ist der faire Wettbewerb ein Bestandteil unse­res Wirtschaftssystems, und daher muss man alles tun, um den fairen Wettbewerb auch zu sichern und zu garantieren.

Ich glaube, diese Rechtsangleichung in ganz Europa ist wichtig für die Sicherheit, und zwar nicht nur für die der Konsumenten, sondern auch für die der Mitbewerber. Dies ist einerseits ein Gesetz für die Konsumenten beziehungsweise für den Konsumenten­schutz, andererseits aber auch für die Mitbewerber auf dem Markt, weil aggressive und nicht ganz faire Praktiken einfach eliminiert gehören. Ich glaube daher, dass es auch für die Unternehmer selbst genauso wichtig ist.

Ich möchte nur ein paar Punkte herausgreifen, die ich für wichtig halte: So etwa, dass die Möglichkeit zur Verfolgbarkeit von unlauteren Praktiken dem Mitbewerber gegen­über geschaffen wird, wodurch auch ein fairerer Wettbewerb entsteht.

Es ist auch ein Schutz für neue Selbständige gegeben, vor allem für die Ein-Personen-Unternehmen in Doppelfunktion als Wettbewerbs- und als Vertragspartner.


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Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dem entgegenzuwirken, was man aus manchen Branchen hört: dass man nämlich nur dann überleben kann, wenn man nicht ganz fair ist. Das ist etwas, das ich absolut ablehne. Denn: Es wäre falsch, dass man hier eine Art Kettenreaktion auslöst in Branchen, die natürlich vom Wettbewerb besonders be­troffen sind. Es ist aber nicht möglich, dass man deswegen aktiven Sozialbetrug oder Arbeitszeitüberschreitungen toleriert. Das halte ich für nicht fair, und daher muss dage­gen auch angekämpft werden.

Von Herrn Mitterlehner wurde auch die Frage angesprochen, was noch hätte hineinge­packt werden können. Natürlich glaube ich, dass eine Ausweitung der Auskunftsan­sprüche vom Post- und Telekom-Bereich auch auf periodische Medien und Call-Center vorgenommen werden könnte. Darüber kann man diskutieren, darüber sollten wir das nächste Mal auch diskutieren. Auch über vorhandene Sanktionsmöglichkeiten zur Ge­winnabschöpfung – Unrechtsgewinne, wie man sie auch bezeichnet – sollte man disku­tieren. Einfach zu lösen – das gebe ich zu – wird es aber nicht sein. Dennoch sollte in der nächsten Novelle darauf eingegangen werden, das sollte entsprechende Berück­sichtigung finden.– Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hra­decsni. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.17.06

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die mit der vorliegenden Novelle umzu­setzende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verpflichtet die Mitgliedstaaten im Interesse der KonsumentInnen, geeignete und wirksame Mittel festzulegen, die der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken dienen.

Dies ist unserer Ansicht nach nur unzureichend umgesetzt worden. Zugegebenerma­ßen gibt es einige Verbesserungen für VerbraucherInnen, doch das für uns entschei­dende Mittel ist nicht eingeflossen – wir haben es heute schon öfter gehört –, die Ge­winnabschöpfung. Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches hätte ganz besonders im Bereich des Fernabsatzrechts eine abschreckende Wirkung. Darin sind sich alle Verbraucherschutzverbände und auch das Konsumentenschutzministerium einig, und eigentlich waren sich ja auch meine Vorredner einig darüber.

Dass es dieser abschreckenden Wirkung bedarf, ist uns allen bewusst. Schließlich wurde ein Fünf-Parteien-Antrag verabschiedet mit dem Ziel, ein Maßnahmenpaket ge­gen Internetkriminalität sowie gegen unseriöse und rechtswidrige Internetdienste zu schnüren. Auch im Regierungsübereinkommen – auch das wurde heute schon er­wähnt – wird festgehalten, dass die Möglichkeiten zum Schutz von KonsumentInnen und der Wirtschaft gegen unredliche Anbieter im Internet verstärkt werden müssen.

Angesichts der Tatsache, dass es österreichweit bis zu 400 Internetbetrugsfälle am Tag gibt – das bedeutet hochgerechnet inklusive der Dunkelziffer österreichweit in et­wa 4 000 Fälle pro Woche –, und wenn Sie bedenken, dass ein einzelner Fall in etwa 59 € bis 150 € ausmacht, können Sie sich vorstellen, um welche Summen es sich hier handelt.

Nach der derzeitigen Rechtslage – und die wird jetzt auch festgeschrieben – können sich Unternehmen, die sich durch Lockangebote beziehungsweise vermeintliche Gra­tisangebote unrechtmäßig bereichern, diesen Unrechtsgewinn in jedem Fall behalten. Es besteht allenfalls die Gefahr einer Unterlassungsklage, und das ist doch relativ we­nig abschreckend und sehr zahnlos. Auch der Auskunftsanspruch hilft da relativ wenig, denn der Auskunftsanspruch würde dann besonders viel Sinn machen, wenn es in der


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Folge die Sanktionsmöglichkeit Gewinnabschöpfung gäbe. Daher ist die ablehnende Haltung zur Gewinnabschöpfung weder nachvollziehbar noch sachlich fundiert.

Herr Minister Bartenstein, Sie haben im Ausschuss damit argumentiert, Internetseiten aus dem Ausland wären unserer Rechtsprechung nicht zugänglich. Das ist zumindest in der EU falsch, da es aufgrund der Brüssel-I-Verordnung einen Verbrauchergerichts­stand gibt, wonach dem Verbraucher für eine Klage jedenfalls das örtlich nächste Ge­richt zur Verfügung steht. Dieser Verbrauchergerichtsstand umfasst auch die Internet­sachverhalte. Die weitere Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung ist EU-weit durch Abkommen gesichert. Außerdem gibt es ja bereits mehrere Verbandsklagen des VKI im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gegen deutsche und Schweizer Internetbetreiber.

Enttäuschenderweise schließt sich auch Kollege Maier von der SPÖ dem Minister an und meinte im Ausschuss, man müsste erst das Vorliegen internationaler Erfahrungen abwarten. Erstens spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, wenn Österreich auch ein­mal eine Vorreiterrolle einnimmt, aber auch diese Erfahrungen gibt es ja bereits, und zwar in Deutschland, wo die Voraussetzung für die Gewinnabschöpfung zu eng gestal­tet wurde und auf vorsätzliches Handeln eingeschränkt ist. Das hat sich als nicht sehr sinnvoll erwiesen, da die Vorsätzlichkeit sehr schwer nachzuweisen ist. Daher fordern wir, analog dem Vorschlag der Arbeiterkammer, eine Gewinnabschöpfung bereits bei grob fahrlässigem Handeln.

Auf das von Ihnen, Herr Minister Bartenstein, vorgeschobene Argument, die Ermittlung der Gewinnabschöpfung wäre sehr schwierig, möchte ich erst gar nicht lange einge­hen, ich möchte nur anmerken, dass wir die Gewinnabschöpfung bereits haben. Im Strafrecht, im Kartellrecht, im Telekommunikationsgesetz und in diversen anderen Ge­setzen gibt es die Gewinnabschöpfung bereits, und man hat dort das Problem der Ge­winnermittlung offenbar ganz gut im Griff.

Es gibt also für mich kein einziges nachvollziehbares Argument, das gegen die soforti­ge Einbeziehung der Gewinnabschöpfung und nicht erst in der zukünftigen UWG-No­velle spricht.

Aus diesem Grund möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Z 13a wird die Z 13b eingefügt:

13b. § 14b lautet wie folgt:

„Gewinnabschöpfung

(1) Wer zumindest grob fahrlässig den §§ 1, 1a, 2, 2a zuwiderhandelt und dadurch zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern oder Unternehmern einen Gewinn erzielt, kann von den gemäß § 14 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigten Verbänden auf Herausgabe des Gewinns in Anspruch genommen werden. § 273 ZPO und § 151 PatG gelten sinngemäß.

(2) Nehmen mehrere gemäß § 14 zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs berechtigte Verbände den Unternehmer aufgrund derselben Zuwiderhandlung auf He­rausgabe des Gewinns in Anspruch, ist § 892 ABGB sinngemäß anzuwenden, wobei


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entscheidend ist, welcher Verband den Gewinnabschöpfungsanspruch als erster ge­richtlich gefordert hat.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

19.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Hradecsni verlese­ne Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (144 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007) (236 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (144 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007), wird wie folgt geändert:

Nach Z 13a wird die Z 13b eingefügt:

13b. § 14b lautet wie folgt:

„Gewinnabschöpfung

(1) Wer zumindest grob fahrlässig den §§ 1, 1a, 2, 2a zuwiderhandelt und dadurch zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern oder Unternehmern einen Gewinn erzielt, kann von den gemäß § 14 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigten Verbänden auf Herausgabe des Gewinns in Anspruch genommen werden. § 273 ZPO und § 151 PatG gelten sinngemäß.

(2) Nehmen mehrere gemäß § 14 zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs berechtigte Verbände den Unternehmer aufgrund derselben Zuwiderhandlung auf He­rausgabe des Gewinns in Anspruch, ist § 892 ABGB sinngemäß anzuwenden, wobei entscheidend ist, welcher Verband den Gewinnabschöpfungsanspruch als erster ge­richtlich gefordert hat.“

Begründung:

Die EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen festlegen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Weiters sind die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Richtlinie dazu verpflichtet, im Interesse der KonsumentInnen geeignete und wirksame Mittel festzulegen, die der Be­kämpfung unlauterer Geschäftspraktiken dienen.


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Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs ist besonders im Bereich des Fernabsatzrechts zielführend im Sinn einer abschreckenden Wirkung.

Die Gewinnabschöpfung würde zur Effizienz der Vollziehung wesentlich beitragen. Un­ternehmen, die sich durch Lockangebote unrechtmäßig bereichern, sollen ihre Gewin­ne nicht behalten dürfen. Der sogenannte „Unrechtsgewinn“ soll abgeschöpft werden.

Wichtig ist, die Voraussetzungen für die Gewinnabschöpfung nicht zu eng zu gestalten und so Fehler wie in Deutschland zu vermeiden. Die dortige Einschränkung auf vor­sätzliches Handeln hat sich als nicht sinnvoll erwiesen und wird daher vermieden.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die geltenden Maßstäbe, die im Wirtschaftsrecht (Marken- und Musterschutzrecht, Patentrecht, Kartellrecht) bereits derartige Sanktio­nen ermöglichen, nicht auf das Wettbewerbsrecht übertragen werden können und so­mit sichergestellt wird, dass wirtschaftliche Schäden auf KonsumentInnenseite genau so schwer wiegen, wie bei anderen Marktteilnehmern.

Es liegt dem Nationalrat auch bereits ein Entschließungsantrag aller fünf Parteien vor, dass gezielte Maßnahmen zum effektiven Schutz von KonsumentInnen und Wirtschaft vor unzulässigen Praktiken von Internetdiensten ergriffen werden sollen. Selbst das Regierungsprogramm für diese Gesetzgebungsperiode sieht vor, dass die Sanktions­möglichkeiten im Bereich der Internetkriminalität verstärkt werden müssen. Die Einfüh­rung eines Gewinnabschöpfungsanspruch schon mit dieser UWG-Novelle entspricht diesen Absichtserklärungen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.23.53

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Internet hat zweifellos viele Sonnen- und manche Schattenseiten, und Frau Abgeordnete Hra­decsni hat hier gerade einen Ausschnitt dieser Schattenseiten angesprochen. Fraglos wird hier manches an Schindluder getrieben, fraglos gibt es den Tatbestand der Abzo­cke. Natürlich ist es so, dass – jedenfalls theoretisch – innerhalb der Europäischen Uni­on Rechtsdurchsetzung auch für dort angemeldete Websites denkbar wäre – schwieri­ger als in Österreich ist es allemal –, aber nicht alle Websites haben eine Adresse in der Europäischen Union.

Klar ist, dass wir mit dieser UWG-Novelle in mancherlei Beziehung jetzt nicht nur reine EU-Umsetzung betreiben, sondern auch ein Stück darüber hinausgehen. Ich halte es für zweckmäßig, dass wir ganz bewusst sagen, unlauterer Wettbewerb spielt sich ja nicht nur auf der Unternehmensebene, sondern auch auf der Ebene zwischen Unter­nehmungen und Konsumenten ab, und deswegen ist diese zweigliedrige Vorgangswei­se auch der EU-Richtlinie „Business to Business“ und „Business to Consumer“ sehr vernünftig.

Aber wenn wir uns vor Augen halten, dass die EU-Richtlinie allein 31 Tatbestände der aggressiven und irreführenden Geschäftspraktiken aufzählt, dann wird sehr schnell er­sichtlich, dass es nicht ganz einfach ist, jeder dieser Praktiken einen zu Unrecht ge­machten und damit abzuschöpfenden Gewinn zuzuschreiben. Wäre es so einfach, sehr geehrte Frau Abgeordnete, würden sich die Kartellwächter der Europäischen Uni­on nicht auch mit der Hilfsgröße der Umsatzabschöpfung behelfen. Wir lesen des Öfte­ren, dass die Wettbewerbsbehörde der Europäische Kommission bis zu 10 Prozent


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des Jahresumsatzes eines Unternehmens abschöpfen kann, wenn Kartellverstöße grö­berer Art nachgewiesen werden.

Schnellschüsse sind niemals gut, in diesem Bereich absolut nicht. Es ist eine Experten­gruppe UWG eingesetzt. Sie arbeitet bereits unter breiter Beteiligung von Spitzenjuris­ten, Sozialpartnern und anderen. Wenn es hier zu praktikablen Lösungen in Sachen Gewinnabschöpfung kommt, dann bin ich durchaus bereit, diese Vorschläge aufzuneh­men, aber eben nur dann, wenn sie praktikabel und ausführlich geprüft sind und nicht etwa Schnellschüsse darstellen.

Es sagt sich so leicht, dass die Berechnung nicht so schwierig sei. Sie ist schwierig. Und wenn die Präsidentin des OGH eingeworfen hat, nach derzeit vorliegenden Vor­schlägen könnten sogar Gewinne abgeschöpft werden, ohne dass Konsumenten über­haupt geschädigt werden, dann fragt sich schon, ob diese Vorschläge die Vorausset­zung der Praktikabilität erfüllen.

Es ist auch durchaus vernünftig, dann nämlich, wenn in anderen Ländern schon ent­sprechende Modelle existieren, einmal die Praxiserfahrung dort abzuwarten. In Deutschland hat man bisher keine besonderen Erfahrungen gemacht, und das ist
für uns sicherlich maßgeblich, weil im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gerade Deutschland und Österreich solche EU-Mitgliedstaaten sind, in denen unlauterer Wett­bewerb recht vernünftig unter Kontrolle gehalten wurde und wir, wie gesagt, auch in Sachen Rechtsprechung wahrscheinlich aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht so viel anders liegen werden als bisher.

Herr Abgeordneter Mitterlehner, du hast das befriedigende Abhandeln des Themas Kostenvorschuss schon angesprochen.

Zum Auskunftsanspruch – weil das von Abgeordnetem Bauer bemerkt wurde –: Ich halte es für sinnvoll, dass man zuerst einmal schaut, ob man Einvernehmen mit den je­weiligen Wirtschaftskreisen erzielt. Das war jetzt kurzfristig mit dem Vertreter der Call­center, nämlich der Wirtschaftskammer, und dem Vertreter der Printmedien, nämlich dem Verband der Österreichischen Zeitungsherausgeber, nicht möglich, aber ich schließe nicht aus, dass man das zu einem späteren Zeitpunkt – wenn es geht, auf der Basis eines Konsenses mit den betroffenen Wirtschaftskreisen – noch macht, weil in der Tat natürlich heute viele Teilnehmer am Wettbewerb die Möglichkeit haben, sich nicht nur hinter Postfachnummern, sondern auch hinter Internetadressen und Ähnli­chem zu verbergen, und mancher Konsument, mancher Wettbewerber hier zu Recht wissen möchte, mit wem er es zu tun hat. Und diese Auskunftsverbesserung soll dem Rechnung tragen.

Insgesamt also ein guter Schritt in die richtige Richtung, denn eines ist klar: Fairer Wettbewerb ist gut und wichtig, sowohl was das Geschäftsleben anbelangt und die Wirtschaft und Unternehmungen, aber genauso auch aus Sicht der Konsumenten, weil Qualität und vernünftige Preise im Regelfall durch einen fairen Wettbewerb gewährleis­tet werden. Und diese UWG-Novelle soll einen Beitrag dazu leisten. – Herzlichen Dank, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP.)

19.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Mikesch vor. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.29.04

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das österreichische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb war schon bisher im Euro­pavergleich ein sehr ausgereiftes Recht mit einer etablierten Rechtsprechung. Wir in


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Österreich haben immer einen sehr breiten Ansatz sowohl für den Schutz der Verbrau­cher als auch für den Schutz der Mitbewerber gehabt.

Mit der UWG-Novelle 2007 nehmen wir eine Justierung vor, die die Vorgabe der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken einarbeitet und die das Gesetz noch ef­fektiver machen wird und den fairen Wettbewerb unterstützt.

Die Aufnahme einer schwarzen Liste im Anhang mit denjenigen Fällen irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken, die jedenfalls als unlautere Geschäftspraktiken gelten, wird zu mehr Transparenz führen.

Mit dem neuen UWG haben wir ein erweitertes Instrumentarium, um wirksam gegen je­ne schwarzen Schafe vorzugehen, die sich nicht an die Spielregeln eines fairen Wett­bewerbs halten.

Neben den Verbrauchern sind es gerade auch unsere Klein- und Mittelbetriebe, die von der europaweit einheitlichen Regelung profitieren. Wir wollen den fairen Wettbe­werb sichern, denn rund 70 Prozent unserer gesamten Ausfuhren im Wert von 103 Mil­liarden € fließen in die EU. Daher ist es für unseren Wirtschaftsstandort sehr wichtig, dass diese Harmonisierung durchgeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.30.36

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage es ganz offen: Auch ich bin dafür, dass die Unternehmen, die unlauter tätig sind, dafür be­straft werden und dass sie nicht belohnt werden. (Abg. Schalle: Aber Sie handeln an­ders!) Auch ich bin dafür, dass es zu einer Gewinnabschöpfung oder, Herr Kollege Schalle, zu einer Pönale kommt. Denn es gibt Tatbestände – ich ersuche Sie, sich die 31 Tatbestände des UWG anzusehen –, bei denen eine Berechnung des Gewinns nicht möglich ist.

Herr Kollege Schalle, es gibt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über irre­führende Angaben in Gebrauchsanweisungen. Ich frage Sie, ich frage alle Fraktionen: Wie berechnen Sie den Gewinn bei irreführenden Angaben in einer Gebrauchsanwei­sung? (Zwischenruf des Abg. Schalle.)

Nächste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes: Internetwerbung mit nicht lieferba­ren Produkten. Ich frage Sie alle, die ÖVP, das BZÖ, die Freiheitlichen, die Grünen, ich schaue auch zu meiner Fraktion: Wie berechnet man in diesen Fällen den Gewinn? – Er ist nicht berechenbar.

Ich glaube, wir müssen vom Begriff „Gewinnabschöpfung“ wegkommen. Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, der einen Weg aufgezeigt hat, der in der Arbeitsgrup­pe diskutiert werden muss, dass es nämlich zu einer Umsatzabschöpfung kommt. Die­ser kartellrechtliche Ansatz sollte aus meiner Sicht weiter verfolgt werden. Wir sollten nicht nur Gewinnabschöpfung diskutieren, sondern auch mögliche Pönalen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem neuen UWG wer­den Konsumentenrechte verstärkt, seriöse, ehrliche Unternehmer geschützt, und es gibt gegenüber der alten Rechtslage eine einheitliche Rechtslage in ganz Europa. Irre­führende Werbung und aggressive Geschäftspraktiken können mit Unterlassungskla­gen leichter bekämpft werden.


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Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Wir haben eine Unterfüllung von Fertigpackungen von Lebensmitteln. 14,6 Prozent aller kontrollierten Verpackungen von Obst und Gemüse waren im Jahr 2006 unterbefüllt.

Mit dieser neuen Regelung können wir gezielt gegen Gewinnspielveranstalter vorge­hen – ein altes Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall des Abg. Riepl.)

Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ge­hen davon aus, dass in der zweiten Phase zur Vorbereitung der großen UWG-Novelle die offenen Fragen in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe gelöst werden, nämlich die Frage, wie man unseriöse Unternehmer tatsächlich trifft, über eine Pönalzahlung, Umsatzsteuerabschöpfung oder Gewinnabschöpfung, sowie auch eine Auskunftspflicht für Callcenter und Printmedien. Diese Fragen müssen wir noch ernsthaft diskutieren. Ich bin aber guten Mutes, und hoffe, Herr Bundesminister, dass wir auch hier zu einer Regelung kommen.

Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein, heute bei diesem Gesetzesvorschlag mit uns mitzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Mag. Kogler ist der nächste Redner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.34.21

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Staatsse­kretärinnen! Ja, Kollege Maier, wir stimmen zu. Ganz einfach: halb voll, halb leer – im UWG-Bereich ist jedenfalls eine Verbesserung und keine Verschlechterung erkennbar. Wenn man seriös ist, muss man zustimmen. Es sei den, Kollege Veit Schalle, Sie be­gründen Ihre Ablehnung zusätzlich noch irgendwie anders. Aber es wird doch das eine oder andere besser, zumal wir ja darüber hinaus im Wesentlichen gemeinsames Recht durch Richtlinienimplementierung in unsere Gesetze, wenn man so will, nachholen, denn ewig dürfen wir ohnehin nicht mehr warten, was im Übrigen auch für den anderen jetzt mit zu behandelnden und abzustimmenden Tagesordnungspunkt gilt.

Damit könnte man schon fertig sein. Natürlich: UWG – klassisch sind da zwei Dinge normiert. Der freie Wettbewerb braucht natürlich halbwegs Regeln für die sich angeb­lich frei bewerbenden Unternehmen zueinander. Immer mehr – auch früher schon, aber immer mehr – wandern konsumentenschützerische Implikationen im Normenwe­sen hier hinein – soll mir alles recht sein. Wichtig ist jetzt, was die sogenannte Gewinn­abschöpfung betrifft – und soll sie irgendwann einmal anders heißen –, dass die zu­künftige Lösung der vorauszuahnenden Pönalisierung – ich sage jetzt „Pönalisierung“, nicht „Pönale“! –, dessen, was zu entrichten ist, wenn nämlich unlauter gehandelt und daraus ein Vorteil lukriert wird, von mir aus wieder Gewinn – jetzt haben wir beide Be­griffe herinnen, um zwischen Ihnen und Frau Kollegin Hradecsni zu vermitteln –, es muss sozusagen in der Vorausahnung des Übeltäters eine Korrelation zwischen dem, was zu zahlen ist, wenn das geahndet wird, und dem, was er sich selbst als Gewinn er­warten darf, hergestellt werden. Nur dann erzeugt es die entsprechende prophylak­tische Wirkung. Und darauf – so einfach ist es, glaube ich, am Schluss – soll es ja wohl in erster Linie abzielen. Im Prinzip möchte man ja nicht haben, dass man mit diesem Gesetz allem „nachstierlt“ und dann eben die Schwierigkeiten hat, die hier genannt wurden.

Trotzdem muss es rechtlich implementiert werden. Wir glauben, dass es mit der Ge­winnabschöpfung trotzdem ginge. Der OGH hat da natürlich seine Interpretationen bei anderen Gelegenheiten gemacht, nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung müss­te es aber auch möglich sein, dass eine Behörde angehalten ist, innerhalb eines durch


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den Gesetzgeber gegebenen Spielraumes hier zur Gewinnabschöpfung bestimmte Pa­rameter heranzuziehen, ohne ein Kostenrechnungsseminar zu veranstalten.

Wie dem auch sei, das wesentliche Prinzip ist vorher beschrieben worden – da sind wir uns alle einig. In irgendeine Richtung wird es gehen müssen, jetzt aber einmal unsere Zustimmung.

Interessant ist auch der zweite Tagesordnungspunkt, der hier mit verhandelt wird; er soll nicht unerwähnt bleiben. Da ereilen uns ja auch die Implementierungsvorschriften von EU-Richtlinien. Wir sehen natürlich, dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtli­nien schon einigen Grips im Land verlangt, wie man dann damit zurechtkommt. Ich ste­he nicht an zuzugeben, dass das so gelöst wurde, dass auch wir zustimmen können.

Ich möchte da jetzt nicht auf Details eingehen, das ist tatsächlich ein bisschen kompli­zierter, nur so viel erwähnen, dass der Regierungsvorlage zu entnehmen ist und es den Beamten oder Ihnen, Herr Minister, gelungen ist, dass in dieser ganzen Kesselan­gelegenheit differenziert wird zwischen jenen Zertifizierungsverfahren, bei denen es darum geht, ob Kessel zugelassen werden, und jenen, bei denen es darum geht, die dauernde Sicherheit im Betrieb aufrechtzuerhalten. Das macht, glaube ich, Sinn. Da ist man noch relativ weit zugunsten der österreichischen Anbieter in diesem Bereich ge­gangen. Deshalb auch dazu unsere Zustimmung.

Aber eines wird schon erkennbar: Die ganze Umsetzung dieser EU-Dienstleistungs­richtlinien-Geschichte, wo die grüne Fraktion im Europäischen Parlament aus grund­sätzlichen Gründen am Schluss dann doch nicht zugestimmt hat, wird uns rechtstech­nisch noch einiges abverlangen. Ob Ihnen oder uns das jedes Mal so gut gelingt, bleibt abzuwarten. Jetzt aber einmal Gratulation. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

19.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.39.01

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Staatssekretärinnen! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die vorliegende Novelle sehr sorgfältig vorbereitet. Das bestätigen im Übrigen auch die Gutachter in ihren Ausführungen.

Die österreichische Wirtschaft bekennt sich zu einem funktionierenden Schutz gegen unlauteren Wettbewerb und hält ausdrücklich die Wichtigkeit des Rechtes gegen den unlauteren Wettbewerb im Interesse und zum Schutz von Unternehmen, die sich im Wettbewerb gesetzeskonform verhalten, hervor.

Setzt sich die EU-Richtlinie vorrangig mit dem Verbraucherschutz auseinander, so bie­tet unser UWG nach der Novelle 2007 sowohl umfassenden Verbraucherschutz als auch Schutz gegen unlauteren Wettbewerb innerhalb der Unternehmen.

Zweifelsohne ist eine gesetzliche Handhabe notwendig, um gegen unlautere, irrefüh­rende und aggressive Geschäftspraktiken vorgehen zu können. Gerade im Internet­handel werden, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, solche Praktiken immer wieder angewendet und auch bei dubiosen Gewinnspielen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Unlauter ist es aber auch, wenn Marktteilnehmer Schwarzarbeit anbieten. Unser UWG würde hier eine sehr gute Grundlage für entspre­chende Schadensersatzleistungen bieten. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.40



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 229

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.40.40

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Es ist schon ausgeführt worden: Die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie. Es kommt also zu einer Rechtsangleichung innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft.

Es wird in einem Katalog 31 Definitionen für aggressive und irreführende Geschäfts­praktiken geben, die zur Orientierung, glaube ich, sehr wichtig und dienlich sind.

Ich möchte auf einen Umstand hinweisen – mein Vorredner hat dieses Thema bereits ganz kurz angeführt –, der mir besonders wichtig erscheint, nämlich darauf, dass von diesem Gesetz auch Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen erfasst sind, also Schwarzbeschäftigung, Nichtbeachtung von Kollektivverträgen, Sozialbetrug als Wettbewerbsvorteil. All diese Punkte sind mit umfasst, was vielleicht im Zusammen­hang mit diesem Gesetz nicht so bekannt ist, und daher möchte ich extra darauf hin­weisen, damit das nicht in Vergessenheit gerät.

Genau diese Punkte verhindern ja fairen Wettbewerb. Und damit ist dieses Gesetz auch ein brauchbares Werkzeug zur Bekämpfung von allen illegalen Praktiken am Ar­beitsplatz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.41.56

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch das Kesselgesetz wurde – das wurde schon gesagt – vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Arbeit sehr umfassend vorbereitet und geändert. Diese Änderung wurde notwendig, weil im derzeit geltenden Gesetz ein Sitzerfordernis für ak­kreditierte Firmen und für prüfberechtigte Firmen vorgesehen ist. Diese Bestimmung war sicher in Ordnung, weil man damit auch für Sicherheit sorgen wollte. Dampfkessel sind immerhin Geräte, die zwar einfach zu bedienen sind, aber aufgrund von Kalk und schlechter Wartung auch durchaus gefährlich sein können. So ist es auch richtig, dass man der Sicherheit hier einen großen Stellenwert einräumt.

Das EuGH-Urteil hat dieses Sitzerfordernis als überschießend und als eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit und Dienstleistungsrichtlinie und damit im Widerspruch zum europäischen Recht beurteilt. Deshalb musste das Gesetz geändert werden.

Es wird auf die Sicherheit aber nach wie vor Rücksicht genommen. Firmen, die berech­tigt sind zu prüfen, müssen beim Bundesministerium akkreditiert sein, müssen die fach­lichen Voraussetzungen, die technischen Voraussetzungen und den Versicherungs­schutz, das ist ganz wichtig, nachweisen und natürlich auch den Gerichtsstand in Ös­terreich.

Weiters muss eine Liste für Prüfvorhaben vorgelegt werden, damit kann die Behörde das begleitend kontrollieren. Ich glaube, dass damit der Sicherheit entsprochen wird.

Für die Wirtschaft sehe ich einen Vorteil, da wir ein breiteres Angebot haben und viel­leicht auch bessere Preise für die Prüfungen erreichen können. Und, wie gesagt, der Sicherheit ist Genüge getan.

Ich freue mich, dass die Grünen zustimmen. Wenn sie gewusst hätten, dass natürlich auch Hotelwäschereien Dampfkessel betreiben, dann hätten sie heute wahrscheinlich


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nicht zugestimmt. Wir werden heute beim Seilbahngesetz noch einmal hören, dass sie den Tourismus nicht wollen. Ich freue mich aber trotzdem, dass alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, und gratuliere dem Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


19.44.07

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Minister Bartenstein! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte auf Punkt 11 der Tagesordnung eingehen.

Künftig werden hier in Österreich nicht nur die fünf österreichischen Stellen, sondern auch solche, die ihren Sitz in der EU oder im EWR haben, Kessel und Druckbehälter in Österreich wiederkehrend Prüfungen unterziehen können – Geräte, die bei unsachli­cher Wartung und unsachlichen Serviceleistungen zum Teil hohe Gefahren mit sich bringen.

Wichtig in dieser Novelle ist, dass neben der Öffnung des Marktes auch Maßnahmen wie die erhöhte Auskunftspflicht, Sanktionsmöglichkeiten und die Festlegung des Ge­richtsstandes in Österreich kommen. Vor allem aber wird für neue Kesselprüfstellen die Akkreditierung in Österreich notwendig sein – also nicht im Herkunftsland; das ist sehr wesentlich. Es ist notwendig, im österreichischen Bundesministerium die Leistungen vorher prüfen zu lassen.

Meine Damen und Herren, damit ist höchste Sicherheit gewährleistet für sehr viele Menschen, die im Gewerbe und in der Industrie tätig sind, höchste Sicherheit in und für Betriebsstätten in unserem Land.

Die Diskussion zum Kesselgesetz hat bereits im Jahr 2001 begonnen. Die vorliegende Novelle bringt faire Rahmenbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Ich persönlich bin sehr froh über die Einhelligkeit, die Einstimmigkeit zu dieser Regierungsvorlage im Wirtschaftsausschuss, und ich danke schon jetzt für die Zustimmung hier im National­ratsplenum. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, damit wir zur Abstimmung kommen können.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend UWG-Novel­le 2007 in 236 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Hradescni, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzan­trag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Ge­setzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Die Abgeordneten Hradescni, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag ein­gebracht, welcher die Einfügung einer Ziffer 13b zum Inhalt hat.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 231

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügli­ches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend UWG-Novel­le 2007 samt Titel und Eingang in 236 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen geändert wird, samt Titel und Eingang in 148 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.48.3012. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchs­mustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsge­setz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (238 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.49.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die zur Behandlung stehende Gesetzesvorlage befasst sich einer­seits mit Fragen des Patentrechtes, andererseits auch mit Fragen des Markenschutz- und Schutzzertifikatsgesetzes. Wir können uns vorstellen, zum Letzteren in zweiter Le­sung unsere Zustimmung zu geben – das werden wir auch tun.

Den patentgesetzlichen Änderungen allerdings können wir diese Zustimmung nicht ge­ben. Wir lehnen sie ab. Und dies möchte ich im Folgenden erläutern.

Einerseits geht es um eine Anpassung an internationale Übereinkommen, vor allem das TRIPS-Abkommen der WTO – da geht es um handelsrechtliche Aspekte geistigen Eigentums –, und andererseits um eine Anpassung an EU-Patentvereinbarungen. Aber


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bis heute hat es diese Bundesregierung nicht geschafft, eine Initiative zu starten, um Patente auf Leben wirksam zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Im Regierungsübereinkommen steht klar das Bekenntnis zur gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Perspektive ist auch, Patente auf Leben sicher zu verhindern.

Wir kennen natürlich die Rechtslage. Die Rechtslage ist dadurch gekennzeichnet, dass wir auf europäischer Ebene die EU-Biopatent-Richtlinie haben. Diese wurde unter der alten Regierung mit Juni 2005 beinahe eins zu eins in Österreich umgesetzt. Und es wurde dort verabsäumt, Kollege Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Dass Sie es richtig formulieren!), statt dem absoluten Stoffschutz einen zweckgebundenen Stoffschutz zu implementieren. Das wäre zumindest im Rahmen der europäischen Richtlinie möglich gewesen. Nicht einmal diesen Rahmen, diesen Spielraum hat man damals ausge­schöpft.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, ich erinnere daran: Ihre Kollegin Ulli Sima, heute Stadträtin in Wien, hat sich damals und auch heute massiv für die gentechnik­freie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion eingesetzt und auch vor diesem Pa­tentrecht gewarnt, wie es derzeit auf europäischer Ebene festgeschrieben ist.

Was haben Sie bisher unternommen, um hier eine Initiative zu starten? – Gar nichts! Der schwerste Mangel der EU-Regelung ist letztlich die fehlende Abgrenzung zur be-lebten Natur. Frau Staatssekretärin! Das ist eine Kernfrage, wo sich die europäische Bevölkerung, die Menschen in Europa deswegen Sorgen machen, weil sie befürchten, dass Eingriffe passieren, die dann von großen multinationalen Konzernen, und da gibt es schon genug Beispiele, massiv ausgenutzt werden, gegen die Interessen der Kon­sumentinnen und Konsumenten, gegen die Interessen der Bäuerinnen und Bauern, die mit diesen Produkten, wie Saatgut oder Tieren, umgehen.

Ich möchte Ihnen gerne auch darlegen, wo dieses Problem im Rahmen der österreichi­schen Umsetzung im Patentgesetz liegt. Ich nehme ein Zitat heraus: § 1: „biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war“ – auch wenn es in der Natur schon vorhanden war! –, ist patentierbar. Das steht im österrei­chischen Patentgesetz, und das würde bedeuten, ganz konkret, dass zum Beispiel auch natürlich vorhandene Gene für Zucker aus der Zuckerrübe oder für Fettgehalt in der Sonnenblume oder für die ätherischen Öle in der Pfefferminze patentierbar sind. Und das ist aus unserer Sicht absolut abzulehnen.

Genauso besteht die Möglichkeit, Pflanzenarten in Summe zu patentieren, nicht einzel­ne Sorten, diese können nicht patentiert werden, aber gesamte Artenspektren können patentiert werden, und das lehnen wir massiv ab. Genauso können auch die Produkte, die mit diesen Pflanzen weitergezüchtet werden, oder müssen diese Produkte der Li­zenz unterliegen, und es müssen somit sozusagen Lizenzgebühren abgeführt werden.

Schauen Sie, auf europäischer Ebene gibt es dazu eine Reihe von Patenten, ich könn­te Ihnen eine Summe aufzählen, Patente von den Firmen Monsanto, Pioneer Hi-Bred, eine Tochter von einem der größten Chemiekonzerne, von DuPont. Es gibt sogar ein Patent der australischen Firma Amrad. Diese hat ein Patent auf die Herstellung eines nichthumanen schimären Tieres, das bedeutet, es stammt aus einer Kreuzung eines Lebewesens von menschlichen und tierischen Genen. Auf dieses Produkt besteht auch ein Patentschutz auf europäischer Ebene.

Sie sehen, hier besteht entschieden Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Grund, diese Novelle zum Patentgesetz abzu­lehnen, ist auch, dass das Biopatent Monitoring Komitee, das 1998 eingerichtet wurde


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und für das es auch eine Regierungsvorlage gab – 91 der Beilagen, es gab eine Regie­rungsvorlage, aber diese wurde nicht berücksichtigt – in das Patentgesetz nicht über­nommen wurde. Es gibt sogar eine Kritik des Konsumentenschutzministers Buchinger, eine Stellungnahme zu dieser Vorlage, die aus unserer Sicht sehr erhellend ist. Ich er­warte mir, dass über diesen Bericht und dieses Komitee, Frau Staatssekretärin, in der nächsten Zeit auch hier im Haus noch diskutiert wird.

Ich möchte daher abschließend im Sinne der Forderungen des Gentechnik-Volksbe­gehrens – ich erinnere: 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben vor zehn Jahren dieses Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und damals kein Patent auf Leben gefordert – folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Le­ben

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene bzw. auf internationaler Ebene dafür einzutreten:

1. dass die EU-Richtlinie 98/44/EG über den Schutz biotechnologischer Erfindungen („Biopatent-Richtlinie“) dahingehend geändert wird, dass Gene, Pflanzen, Tiere und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden können

2. dass das TRIPS-Abkommen der Welthandelorganisation WTO dahingehend refor­miert wird, dass Bäuerinnen und Bauern ihr aufbewahrtes Saatgut ohne Einschränkung durch Patente wieder verwenden können

3. dass das TRIPS-Abkommen mit den Bestimmungen der „Konvention über die biolo­gische Vielfalt“ in Einklang gebracht wird, wobei im Streitfall dem multinationalen Um­weltabkommen das Vorrecht zu geben ist.

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag ist eine ganz wichtige Chan­ce, um im Rahmen des Patentrechtes diese Forderungen des Gentechnik-Volksbegeh­rens weiterzutreiben und diese Forderung auch sozusagen zu einer politischen Ansage auf europäischer Ebene zu machen. Ich ersuche Sie daher, diese zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhu­ber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Le­ben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patent­gesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 234

Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsge­bührengesetz geändert werden (238 d.B.)

Die EU-Richtlinie 98/44/EG über den Schutz biotechnologischer Erfindungen („Biopa­tent-Richtlinie“) wurde in Österreich mit Wirkung vom 10. Juni 2005 völlig unkritisch und nahezu 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Die damalige Bundesregierung hat es verabsäumt, bei der nationalen Umsetzung den durch die Richtlinie erlaubten, absolu­ten und damit viel zu weit ausgelegten Stoffschutz auf Gene und Gensequenzen auf einen so genannten zweckgebundenen Stoffschutz einzuschränken. Stattdessen wur­den die zahlreichen Schwächen, Unklarheiten und Widersprüche der EU-Biopatent-Richtlinie weitgehend übernommen.

Einer der schwersten Mängel der EU-Biopatent-Richtlinie ist die fehlende Grenze des Patentrechts zur belebten Natur. Tiere, Pflanzen, Gene und Teile des menschlichen Körpers sind damit unter bestimmten Bedingungen patentierbar. Die Richtlinie erlaubt unter gewissen Umständen die Patentierung eines natürlich vorkommenden Gens oder einer Gensequenz als Erfindung. Erfindungen können laut Richtlinie auch Lebewesen sein, die mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus ihrer natürlichen Umgebung iso­liert oder biotechnologisch hergestellt werden.

Aus prinzipiellen ethischen Überlegungen müsste jedoch im Patenrecht klar festgelegt sein, dass Patente sich grundsätzlich nicht auf Lebewesen erstrecken dürfen. Die Pa­tentierung von Tieren und Pflanzen schafft einen Anreiz zur Reduzierung der biologi­schen Vielfalt und zur Verstärkung wirtschaftlicher Monopolstellungen. Durch den Pa­tentschutz ist es wirtschaftlich lohnend, alle wichtigen Nutzpflanzen und -tiere gentech­nisch zu verändern, um so in den Genuss von Eigentumsrechten zu kommen. Es be­steht auch die Gefahr, dass nur noch solche Hochleistungssorten und -rassen ent­wickelt werden, die der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft gerecht werden. Der zunehmende Rückgang von traditionellen, regional angepassten Sorten wird so weiter beschleunigt und patentgeschützte Monopole drängen die biologische Vielfalt weiter zurück.

Das europäische und nationale Patentrecht stützt sich auf das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO. TRIPS steht für Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights und umfasst alles, was in der Fachsprache als „Rechte am geistigen Eigentum“ bezeichnet wird. Es zwingt den Entwicklungsländern die Patentgesetzge­bung der Industrieländer auf und lässt unberücksichtigt, dass diese häufig einen ganz anderen kulturellen Umgang mit Rechten am geistigen Eigentum entwickelt haben. Oft sind es nicht private, sondern kollektive Rechte.

Die „Konvention über die biologische Vielfalt nimmt dagegen Rücksicht auf solche kol­lektiven Rechte von Bäuerinnen und Bauern sowie von lokalen und indigenen Gemein­schaften. Das TRIPS-Abkommen und die „Konvention über die biologische Vielfalt“ ste­hen daher im Widerspruch zueinander.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene bzw. auf internationaler Ebene dafür einzutreten:

1. dass die EU-Richtlinie 98/44/EG über den Schutz biotechnologischer Erfindungen („Biopatent-Richtlinie“) dahingehend geändert wird, dass Gene, Pflanzen, Tiere und Teile des menschlichen Körpers nicht patentiert werden können


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 235

2. dass das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO dahingehend refor­miert wird, dass Bäuerinnen und Bauern ihr aufbewahrtes Saatgut ohne Einschränkung durch Patente wieder verwenden können

3. dass das TRIPS-Abkommen mit den Bestimmungen der „Konvention über die biolo­gische Vielfalt“ in Einklang gebracht wird, wobei im Streitfall dem multinationalen Um­weltabkommen das Vorrecht zu geben ist.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.56.53

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pirklhuber hat hier wie­der ein Problem angesprochen, das zwar nicht wirklich direkt Thema der heutigen Ta­gesordnung war, aber trotzdem ein wichtiges Thema darstellt, über das das Parlament durchaus zu diskutieren hat, glaube ich.

Ich möchte mich nur auf eine ganz kurze Sequenz dieser Novelle konzentrieren. Es be­steht jetzt nach Beschlussfassung dieser gesetzlichen Änderungen die Möglichkeit, dass Konzerne, die patentierte Medikamente oder Arzneimittel speziell für Jugendliche bis 18 Jahre entwickeln, einen verlängerten Patentschutz bekommen. Auf besonderen Wunsch dieser Antragsteller ist es möglich, beim Patentamt eine Verlängerung dieser gesetzlichen Schutzzeiten zu bewirken und Schutzzertifikate zu erhalten.

Ich glaube, dass das vernünftig ist und eine Animation darstellen soll, doch speziellere Medikamente für Jugendliche, für Kinder zu entwickeln und hier von Schäden, die uns ja bekannt sind, falsche Medikamentedosen für Kinder und für Säuglinge, endlich weg­zukommen. Also ein, wie ich glaube, gutes Animo für Pharmakonzerne, bessere, ver­nünftigere und gesündere Medikamente zu produzieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.58.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Es geht hier zum einen um eine Anpassung an das Europäische Patentübereinkommen, zum Zweiten um die Umset­zung der Verordnung über Kinderarzneimittel – das hat Kollege Gartlehner hier gerade dargestellt –, wo es um eine bessere Entwicklung geht, wobei der Antrag für diese Schutzzertifikate ebenfalls beim Patentamt zu stellen ist. Der dritte Bereich berührt flankierende Maßnahmen für Schutzbestimmungen für Agrarerzeugnisse und Lebens­mittel. Das ist genau der Punkt, Herr Kollege Pirklhuber, wo wir von Schutzpatent auf Lebensmittel reden und nicht von Patent auf Leben. Das heißt, wir in Österreich, wir von der ÖVP, auch wir von der Regierung schützen hier geographische Bezeichnun­gen, Ursprungsbezeichnungen eben für Lebensmittel und Agrarprodukte. Und dabei bleibt es jetzt auch.

Ich darf ein paar Beispiele erwähnen. Es geht hier um österreichische Produkte wie die Wachauer Marille oder das Steirische Kernöl oder den Gailtaler Speck et cetera. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 236

Sie haben einen Ausblick gegeben auf eine Zeit, die es womöglich gar nicht geben wird, oder irgendwas versucht an die Wand zu malen. Aber hier geht es wirklich um diese flankierenden Maßnahmen, die zum Teil in erster Linie in Richtung elektronische Veröffentlichung der Antragstellung gehen, und dann um die Einrichtung eines natio­nalen Einspruchverfahrens. Da gibt es einige Verbesserungen, was diese Patentierung anbelangt. Und ich glaube, wir sollten auch weiterhin davon Gebrauch machen.

Wir haben in Österreich, gerade durch Lebensminister Pröll sehr viele Genussregionen bereits ausgezeichnet. Mir würden noch sehr viele schützenswürdige Produkte einfal­len. Und daran sollten wir arbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gra­dauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.00.56

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens: Wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu. Es ist sicher sinnvoll, hier eine Abstimmung mit dem Europäischen Patentübereinkommen zu treffen.

Zweitens: Zu klären ist aber, ob in Zukunft wirklich für diese Themen der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zuständig sein soll, weil das Patentamt Teil des BMVIT ist. Demnach müsste unserer Meinung nach das BMVIT oder zumindest das Justizministe­rium für Patentfragen zuständig sein.

Drittens: Im fernen Washington ist am 30. April eine wesentliche Entscheidung gefal­len. Es wurde ein Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirt­schaftsgemeinschaft zwischen der EU und den USA abgeschlossen. Der Sinn dieser ganzen Entscheidung oder des Rahmenabkommens war, die Großkonzerne zu entlas­ten, damit sie billiger produzieren können, damit sie weniger Hemmnisse bei ihren Ge­schäften vorfinden.

Das hätte unter Umständen für die Europäer weitreichende Folgen. Es wird nämlich darin auch festgeschrieben, dass die Eigentumsrechte beachtet werden sollen. Und unter diesen Eigentumsrechten sind auch die Patentrechte zu verstehen. Wenn man das weiter verfolgt und ein bisschen mutmaßt, dann könnte uns blühen, dass die Frei­setzung von Gensaat auf diese Art und Weise in Österreich und in Europa um sich greift und unserem Bauernstand ausweglose Leibeigenschaft droht. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Wie Herr Pirklhuber schon gesagt hat, Monsanto hat viele, viele Patente laufen, die dann wirksam werden könnten, und da sind viele verschiedene Bereiche betroffen.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Transatlantic Free Trade Area

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wollte beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Be­richt zuzuleiten, der die Tragweite der am 30.04.2007 in Washington unterzeichneten


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 237

Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft in allen Bereichen vom Patentrecht bis zum Einsatz von gentechnisch veränderten Orga­nismen darstellt.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Gradauer und weiterer Abgeordneter ist ausreichend unterstützt, ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Transatlantic Free Trade Area; eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (216 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Pa­tentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutz­gesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (238 d.B.)“ in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Mit dem am 30. April 2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Er­richtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft droht Europa noch mehr in die Abhängigkeit der USA zu geraten.

Für die FPÖ ist es problematisch, dass mit der EU-Ratspräsidentin Merkel und Kom­missionspräsident Barroso zwei in dieser Funktion demokratisch nicht legitimierte Per­sonen ein Abkommen unterzeichnen, das für die europäische Staatengemeinschaft und jeden einzelnen Europäer weitreichende Folgen haben könnte.

Das Ziel des bis 2015 anvisierten transatlantischen Binnenmarktes liegt auf der Hand: Großkonzerne sollen entlastet werden, billiger produzieren und von Zöllen oder gegen­seitigen Kontrollen ungehindert Waren und Dienstleistungen austauschen können.

Die überwältigende Mehrheit der Europäer wünscht sich mehr Unabhängigkeit von den USA.

Deshalb tritt die FPÖ auch entschieden gegen die Errichtung der eingangs erwähnten transatlantischen Freihandelszone (TAFTA = Transatlantic Free Trade Area) ein.

Besonders betont wird in der am 30. April 2007 unterfertigten „Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen den USA und der EU“, neben dem freien Handel und dem Wettbewerb, die „Achtung der Eigentumsrech­te“, vor allem der geistigen Eigentumsrechte, sprich: von Patenten.

Während aber bezeichnenderweise die Europäische Union eine Studie finanzierte, die bestehende Handels- und Investitionshemmnisse aufzeigen soll, werden vom Abbau solcher Hemmnisse vor allem US-Konzerne profitieren.

Das Rahmenabkommen geht auf die Wirtschaftsinitiative von EU und USA aus dem Jahr 2005 zurück. Hier wurde bereits eine verstärkte Kooperation bei Regulierungs- und Standardisierungsfragen und beim Schutz geistiger Eigentumsrechte vereinbart.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 238

War die Europäische Kommission damals noch eher skeptisch gegenüber den Plänen einer transatlantischen Freihandelszone, so hat sich diese Einstellung zwischenzeitlich offenbar grundlegend geändert.

Schon in den 1990er-Jahren gab es vergleichbare Pläne, die damals am Widerstand Frankreichs scheiterten, weil eine totale US-Dominanz in den Bereichen Landwirt­schaft, Medien und Kultur befürchtet wurde.

Der Agrarsektor sieht sich mit dem Ansturm der Grünen Gentechnik der zweiten von den USA ausgehenden landwirtschaftlichen Revolution ausgesetzt.

Tatsächlich scheint es den USA, neben generellen Vorteilen für ihre auf die Eroberung neuer Märkte zugeschnittene Industrie, hauptsächlich darum zu gehen, den Europäern endgültig die großflächige Freisetzung von GVO-Saatgut aufzuzwingen. Schließlich se­hen die Pläne für den Transatlantischen Markt auch gemeinsame Zulassungskriterien vor. Wenn sonach US-Behörden bestimmen, was in Europa angebaut und also ver­zehrt werden darf, kann und soll, werden nationale Gentechnikverbote, wie wir sie bis­lang in Österreich haben, irrelevant sein.

Die FPÖ warnt davor, die Verbindung zwischen harmonisierten Zulassungen und eines an US-Maßstäben orientierten Patentrechts mit den Aktivitäten der Gen-Industrie klein zu reden. Hier droht unser freier Bauernstand in die ausweglose Leibeigenschaft profit­orientierter US-Konzerne geführt zu werden.

Die jetzt vorliegende Rahmenvereinbarung weist im Zusammenspiel mit der schlei­chenden Gentechnik-Zulassung in Europa in eine unmißverständliche Richtung. An der Grünen Gentechnik soll der transatlantische Binnenmarkt nicht scheitern. Um zur Stun­de X vollendete Realitäten vorweisen zu können, die jede weitere Diskussion überflüs­sig machen, ist die klammheimliche Etablierung der genmodifizierten Landwirtschaft natürlich die ideale Voraussetzung.

Und hier schließt sich auch der Kreis, den die besondere Betonung der Patente eröff­nete. Denn gentechnisch veränderte Organismen, also auch Nutzpflanzen, sind paten­tiert. Für ihren Einsatz sind hohe Lizenzgebühren zu entrichten – Profite für die Patent­halter der US-Gen-Multis, das Ende für den freien, selbstbestimmten Bauernstand.

Aber nicht nur deshalb die Herausstreichung des „geistigen Eigentums“. Patente auf Leben erstrecken sich längst auch auf tierische und menschliche DNA. Der US-Kon­zern Monsanto etwa hat in über 160 Staaten ein Patent auf eine auch natürlich in Zuchtschweinen vorkommende Gensequenz angemeldet. Wird das Patent erteilt, müs­sen sämtliche Schweinezüchter, deren Tiere besagtes Gen aufweisen – und das tun sie zu einem hohen Prozentsatz – plötzlich Lizenzgebühren an einen US-Konzern be­rappen. Für viele Züchter wäre das der wirtschaftliche Ruin.

Mit seinen „Schweine-Patenten“ WO 2005/015989 und WO 2005/017204 käme Mon­santo seinem Ziel der Weltmarkteroberung zum Zwecke der Errichtung einer globalen Nahrungsmitteldiktatur einen entscheidenden Schritt näher.

Es wird eine Lawine geistiger Eigentumsrechte im Bereich Biotechnologie auf Europa niederbrechen. Die Zahl der angemeldeten / erteilten Patente liegt in den USA sehr viel höher als in Europa. Aber auch in der EU liegt sie bereits im zig-Tausend-Bereich. In Österreich dagegen wurden 2006 ganze zwei Patente erteilt, die unter die Biotechnolo­giepatentrichtlinie fallen. Es läßt sich demnach denken, mit welcher Wucht uns die Welle gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) und der Grünen Gentechnik tref­fen wird, ist sie einmal entfesselt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 239

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Be­richt zuzuleiten, der die Tragweite der am 30.04.2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft in allen Bereichen vom Patentrecht bis zum Einsatz von gentechnisch veränderten Orga­nismen darstellt.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Für 3 Minuten haben Sie sich gemeldet. – Bitte.

 


20.03.54

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! – Sie ist weg. – Es geht ums Patentgesetz 1970. Die Novelle dient in erster Linie der Beschlussfassung von ergänzenden Maßnahmen zur EU-Verordnung, die in den Mitgliedstaaten ohnehin unmittelbar gelten. Hier geht es um die Verordnung über Kinderarzneimittel sowie um den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungs­bezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Weiters sind Anpassungen der Bestimmungen über das Erfindungswesen an das Europäische Patentübereinkommen notwendig.

Ich darf noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag von Herrn Abgeordnetem Pirkl­huber eingehen, was die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie betrifft, und auf seine For­derungen nach einem Patentierungsverbot von Lebewesen.

Wir haben es uns während unserer Regierungsbeteiligung mit der Umsetzung dieser Richtlinie nicht leicht gemacht. Es wurde sogar eine eigene parlamentarische Enquete dazu veranstaltet. Tatsache ist aber, dass in der Richtlinie klar festgeschrieben ist, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwick­lung nicht patentierbar ist.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir dieser Novelle unsere Zustimmung erteilen werden.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich einmal bei den vielen hervorra­genden Mitarbeitern des Österreichischen Patentamtes für ihre Tätigkeit im Hinter­grund, aber im Interesse Österreichs, insbesondere zur Absicherung der heimischen Wirtschaft bedanken. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.05.48

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinen Ausführungen das Ganze positiv angehen und auf die enorme Bedeutung hinweisen, die das Patentgesetz, das heute zur Änderung an­steht, für unser Österreichisches Patentamt hat.

Ich weiß schon, das Patentgesetz nimmt Bezug auf das EPÜ, das Europäische Patent­übereinkommen, und muss mit diesem in Einklang gebracht werden. Ich möchte aber


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 240

auch auf die zusätzlichen Herausforderungen hinweisen, die das Patentamt zu bewälti­gen hat.

Die neue Bundesregierung ist mit klaren Zielen angetreten, die finanziellen Mittel und persönlichen Anstrengungen im Bereich Innovation, Forschung, Technologie und Ent­wicklung deutlich zu erhöhen. Wir alle wissen, dass dies ein wesentlicher Impuls zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sein wird. Die konkrete Zielsetzung lautet, die For­schungsquote bis 2010 auf 3 Prozent anzuheben. Dies wiederum bedeutet für das Ös­terreichische Patentamt, dass es dem steigenden Bedarf unserer Wirtschaft für ge­werbliche Schutzrechte, insbesondere Patente nachkommen muss.

Im Jahr 2006 wurden 3 666 Erfindungen angemeldet, davon 1 664 von Österreichern. Im Bundesländer-Ranking liegt Oberösterreich mit 744 Erfindungsanmeldungen auf dem Spitzenplatz vor Wien mit 673, die Steiermark liegt mit 580 auf Platz 3.

Für die internationalen Patentanmeldungen war das Jahr 2006 mit 145 300 Anmeldun­gen ebenfalls ein Rekordjahr. Von Österreich stammen 815 Anträge auf ein internatio­nales Patent.

Das Österreichische Patentamt ist aber auch weltweit im kleinen, exklusiven Kreis der Patentämter, die in der absoluten internationalen Elite mitspielen. In seiner Funktion als internationale Recherche- und Prüfbehörde erstellt Österreichs Patentamt jährlich 1 000 Prüfberichte vor allem für Korea, Singapur, Indien, Brasilien und Südafrika.

Zu den traditionellen Kompetenzen der österreichischen Forschung und Innovation kommen neue, aufstrebende Bereiche, wie Biotechnologie, Verkehrsforschung, Luft- und Raumfahrt, Werkstoff- und Nano-Technologie, Informationstechnologie, Umwelt- und Energietechnologie.

Meine Damen und Herren, ich meine, das wird dann auch die spannende Diskussion für die Zukunft bringen, wenn es um die Problemfelder der Biopatente geht. Der erste Bericht des eigens dafür eingerichteten Biopatent Monitoring Komitees bringt auf alle Fälle viel Zündstoff.

Dem Österreichischen Patentamt wünschen wir mit den neuen und großen Aufgaben, die mit diesem Gesetz auch weiterhin bestimmt werden, alles Gute und viel Erfolg für die Arbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. 2 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


20.08.51

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche zur Änderung des Marken­schutzgesetzes 1970, die notwendig war, um einfach mehr Schutz für den Konsumen­ten und für den Produzenten zu haben.

Es geht aber auch darum, mehr Rechtssicherheit für den Produzenten zu haben, weil er damit einfach einen gewissen Rechtsschutz im Interesse des Wirtschaftsstandortes erreicht.

Es ist aber auch eine bessere Information für den Konsumenten wichtig, denn er weiß oft wirklich nicht, was er kauft und was drinnen ist. Es geht aber auch darum, die tradi­tionellen kulinarischen Spezialitäten in ihrem Ursprung abzusichern; deshalb auch die geschützte Ursprungsbezeichnung und geographische Angabe.

Was ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung? – Unter „Ursprungsbezeichnung“ ver­steht man den Namen einer Gegend oder eines bestimmten Ortes, mit dem ein Agrar-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 241

erzeugnis oder ein Lebensmittel bezeichnet wird, das seine Güte und Eigenschaften diesem geographischen Gebiet verdankt und das in diesem begrenzten Gebiet er­zeugt, verarbeitet und hergestellt wird. Der gesamte Entstehungsprozess des Produk­tes muss im Gebiet erfolgen, was nebenbei auch in der Vermarktung eine Bewerbung des Wirtschaftsstandortes und des Tourismusstandortes Österreich bedeutet.

Viele dieser Produkte kennen wir. Es sind dies der Gailtaler Almkäse, der Tiroler Alpkäse, der Gailtaler Speck oder, wie gesagt, das steirische Kürbiskernöl und (Abg. Dr. Stummvoll: Der Waldviertler Karpfen!) – genau! – der Waldviertler Graumohn und der Karpfen. Insgesamt sind inzwischen, wie ich meine, 13 Produkte aufgenommen worden, und das ist dafür die Sicherheit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl mit 1 Minute. – Bitte.

 


20.11.18

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf betreffend das Patentgesetz geht zwar über eine ver­pflichtende Umsetzung zwingender Vorschriften hinaus, doch diese Maßnahmen sind erforderlich, um eine Harmonisierung der nationalen Bestimmungen mit jenen des Europäischen Patentübereinkommens herzustellen.

Zusammengefasst heißt das: wichtig für die EU und hoffentlich auch für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über den Gesetzent­wurf in 216 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen hinsichtlich der Artikel IV, V und VI des Gesetzentwurfes vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und anschlie­ßend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Artikel IV, V und VI in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür ausspre­chen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 242

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantic Free Trade Area.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.14.0713. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Ge­setz geändert werden (239 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte.

 


20.14.44

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Wegekostenricht­linie durch dieses Gesetz ist im Prinzip durchaus akzeptabel; sie bringt einige Verbes­serungen, wir sind EU-konform unterwegs. Es wurden allerdings Chancen, die die Um­setzung der EU-Richtlinie eröffnet, nicht realisiert, und deshalb werden wir dieses Bun­desstraßen-Mautgesetz und das ASFINAG-Gesetz leider ablehnen müssen. Das aus einem ganz einfachen Grund: Sie senken sogar die Strafen für Mautprellerei! Derzeit müssen die LenkerInnen 400 € zahlen, wenn sie sich bei der elektronischen Maut nicht ordentlich eingecheckt haben, in Zukunft wird das Strafausmaß auf 300 € gesenkt.

Mir ist ganz klar, dass das ein Anliegen der Arbeiterkammer ist, die „die von Unterneh­mern getriebenen Fahrzeuglenker“ – unter Anführungszeichen – schonen und schüt­zen möchte. Wir waren immer dafür, dass eigentlich die Unternehmen haften und die Unternehmen für Mautprellerei aufkommen sollten und nicht die Fahrerinnen und Fah­rer. Aber Sie senken einfach die entsprechenden Strafen. – Das ist der eine Grund für unsere Ablehnung.

Der andere Grund für unsere Ablehnung ist, dass Sie unter dem Titel „Ökologisierung der Lkw-Maut“ den Transitverkehr per Lkw in Österreich deutlich vergünstigen. Die Transit-Lkw sind nämlich moderne, relativ schadstoffarme Lkw, und die sollen in Zu­kunft durch die von Ihnen vorgesehene Staffelung der Mauthöhen begünstigt werden und weniger Maut zahlen. Im Gegensatz dazu sollen die alten Stinker mehr Maut zah­len. Nur gibt es derer relativ wenig, und insofern ist Ihre Umsetzung der EU-Richtlinie, ist Ihre sozusagen Billigtarif-Politik für die Transit-Lkw eigentlich kontraproduktiv.

In Summe hätten wir uns ein couragierteres Vorgehen bei der Umsetzung der EU-We­gekostenrichtlinie erwartet. Herr Minister Faymann – Frau Staatssekretärin, Sie wissen es – hat eine Verdoppelung der Lkw-Maut versprochen. Nichts davon ist jetzt der Fall; ich weiß, dass dafür EU-Verhandlungen Bedingung sind. Außerdem wurde noch die Al­pentransitbörse diskutiert, und auch hier gibt es keinen Vorstoß.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 243

Ich persönlich hätte den Verkehrsminister gerne gefragt, ob er auf die Agenda für die nächste EU-Präsidentschaft von Slowenien endlich die Reform dieser EU-Wegekos­tenrichtlinie setzt, damit die transitgeplagte Bevölkerung entlastet wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurt Eder mit 2 Minuten. – Bitte.

 


20.17.25

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Moser, ich bin in die­sem Fall absolut nicht Ihrer Meinung, denn die Chancen, die uns diese neue Möglich­keit gibt, nämlich die geänderte Wegekostenrichtlinie, sind mehr als ausgeschöpft wor­den. Nunmehr ist eine klare Finanzierungsmöglichkeit von der Straße hin zur Schiene, gerade was die Brennermaut anlangt, möglich und so auch eine bessere Finanzierung des Brenner-Basistunnels gegeben.

Bei Ihrer Aussage, was die Transit-Lkw und den Schadstoffausstoß betrifft, kann ich auch nicht der Logik folgen, die hier angestellt wurde. Wir sollten doch froh sein, wenn die Lkw weniger Schadstoffe ausstoßen als bisher. Wir können ja nicht jene belohnen, die viel Schadstoffe ausstoßen, sondern wir müssen jene belohnen, die wenig Schad­stoffe ausstoßen. Daher glaube ich, dass der Weg, der hier gegangen wird, der richtige ist.

Es ist aber auch noch ein Abänderungsantrag zu dieser Regelung vorgesehen, um in Vorarlberg einen Anreiz für Fahrzeuglenker zu schaffen, trotz der Engstelle des Pfän­dertunnels das Mautstraßennetz weiter zu benützen, und zwar für eine geringere Maut von 2 € in eine Richtung innerhalb von 24 Stunden. Ein Kollege von Vorarlberg wird noch dazu Stellung nehmen.

Wir glauben, dass durch diesen Abänderungsantrag und durch diese Maßnahme eine Entlastung jener Gemeinden und Stadtgebiete in Vorarlberg erfolgt, durch die die Mautflüchtlinge jetzt durchfahren. Wir hoffen, dass diese dann sehr wohl auch auf der Autobahn bleiben.

Zu den anderen Punkten werden noch einige Redner meiner Fraktion Stellung neh­men. Ich möchte an dieser Stelle aus zeitökonomischen Gründen meine Rede been­den. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter. – Als Nächs­ter zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.19.31

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es geht hier unter anderem auch um die Einführung einer Tagesvignette auf der A 14 in Vorarlberg, und zwar korridorbe­schränkt bis Hohenems, und aus diesem Grund – und nicht nur aus diesem Grund! – werden wir diesen Gesetzesvorschlag ablehnen. Ich habe im Verkehrsausschuss schon ausführlich begründet, warum und weshalb, nämlich: weil eine Verlagerung eines Problems nie und nimmer eine Lösung sein kann.

Kurz zur Verdeutlichung: Das Land Vorarlberg ist extrem klein, hat sage und schreibe 63,4 Kilometer Autobahn und hat noch zusätzlich den Vorteil, dass es im Vierländereck Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Österreich liegt. Wenn man hier einen Antrag machen will, der auch Sinn macht, dann müsste man diese Tagesvignette – da geht es


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 244

ja nicht um eine Kostenbefreiung von der Vignette, sondern um eine Tagesvignette, die 2 € pro Durchfahrt kosten soll – auf das ganze Land ausdehnen. Das hätte den Vorteil, dass man alle Schweizer Grenzen damit bedienen kann, auch die Liechtensteinische Grenze, und dadurch nicht auch noch zusätzlich Verkehrsprobleme in der Region Kummenberg oder im Bezirk Dornbirn verursacht, nur um sie in Bregenz geringfügig zu verbessern. Das macht so keinen Sinn.

Da Sie die Autofahrer ohnehin Länge mal Breite enorm belasten – mit der Normver­brauchsabgabe, mit der motorbezogenen Versicherungssteuer, mit der Mineralölsteu­er, die Sie dazu auch noch erhöht haben, zusätzlich mit der Autobahn-Vignette und zu­sätzlich noch mit einzelnen Mauten in diversen Tunnels, wenn man sie benützt –, habe ich hier noch zwei Anträge, um diese Situation zu verbessern. Sie haben in den letzten acht Jahren, seit 1999, die Finanzbelastung des Straßenverkehrs um sage und schrei­be 65 Prozent erhöht, und um dem gegenzusteuern bringen wir folgende zwei Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Wettbewerb zur Senkung des Benzinpreises

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rechtlichen Grundlagen zu erar­beiten und dem Nationalrat vorzulegen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Erdöl­reserven der Republik Österreich um 800 Millionen Liter Treibstoff erhöht werden, die im Bedarfsfall zur Stützung des Benzinpreises und zur Belebung des Wettbewerbs bei überteuerten Marktsituationen beispielsweise über Wirtschaftshöfe der Gemeinden oder Diskonttankstellen zu Einstandspreisen abgegeben werden sollen. Darüber hi­naus ist die Belastung der Arbeitnehmer durch Verdopplung der Pendlerpauschale ab­zufedern und durch eine entsprechende Reduktion der Mineralölsteuer den Autofah­rern jene im Vergleich zum Budgetvoranschlag überschießenden Einnahmen rückzuer­statten, die der Finanzminister derzeit als „Körberlgeld“ durch den unerwarteten An­stieg der Produktpreise erzielt.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckwidmung der Mineralölsteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestbaldig die rechtlichen Vo­raussetzungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich die Zweckwidmung der Mineralölsteuer für die Infrastruktur umgesetzt wird.“

*****

Noch eine Anregung an meine Vorarlberger Kollegen hier im Nationalrat: Wenn Sie dem Land Vorarlberg und natürlich auch den angrenzenden Partnern in der Schweiz einen Gefallen tun wollen – ich habe extra keinen Abänderungsantrag eingebracht –,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 245

dann haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, Ihren unsinnigen Antrag zu verbessern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die beiden von Abgeordnetem Themessl eingebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Wettbewerb zur Senkung des Benzinpreises

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautge­setz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (239 d.B.), in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Der Benzinpreis steigt von Rekordhoch zu Rekordhoch. Die Regierung hat bislang nichts unternommen, um diesem Anstieg in irgendeiner Form entgegenzuwirken und Vorkehrungen zu treffen, dass Wirtschaft und Arbeitnehmer dadurch Schaden nehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rechtlichen Grundlagen zu erar­beiten und dem Nationalrat vorzulegen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Erdöl­reserven der Republik Österreich um 800 Millionen Liter Treibstoff erhöht werden, die im Bedarfsfall zur Stützung des Benzinpreises und zur Belebung des Wettbewerbs bei überteuerten Marktsituationen beispielsweise über Wirtschaftshöfe der Gemeinden oder Diskonttankstellen zu Einstandspreisen abgegeben werden sollen. Darüber hi­naus ist die Belastung der Arbeitnehmer durch Verdopplung der Pendlerpauschale ab­zufedern und durch eine entsprechende Reduktion der Mineralölsteuer den Autofah­rern jene im Vergleich zum Budgetvoranschlag überschießenden Einnahmen rückzuer­statten, die der Finanzminister derzeit als „Körberlgeld" durch den unerwarteten An­stieg der Produktpreise erzielt.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckwidmung der Mineralölsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautge­setz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (239 d.B.), in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Die Mineralölsteuer ist eine mengenabhängige Verbrauchssteuer, die mit einem fixen Betrag pro Liter Mineralöl, Kraftstoff oder Heizöl auf den Nettopreis aufgeschlagen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 246

wird. Sie wurde zuletzt zum 1.7.2007 erhöht und beträgt seitdem 44,7 Cent pro Liter Benzin und 34,7 Cent pro Liter Diesel.

Die Mineralölsteuer zählt zu den wichtigsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Mehr als die Hälfte davon wird vom Pkw-Verkehr aufgebracht. Die Mineralölsteuer war jahrzehntelang das wichtigste Finanzierungsinstrument für den Straßenbau und die Straßenerhaltung in Österreich. Die zweckgebundenen Einnahmen entsprachen unge­fähr dem Straßenbaubudget. Im Jahr 1987 wurde diese Zweckbindung der Mineralöl­steuer aufgehoben. Seither fließen diese Einnahmen in das allgemeine Bundesbudget.

Die Koalitionspartner haben eines ihrer Wahlversprechen schon vor Aufnahme der Re­gierungsarbeit gebrochen. Entgegen früherer Aussagen wurde die Mineralölsteuer (MöSt) erhöht und somit der Autofahrer einer weiteren finanziellen Belastung ausge­setzt.

Die Steuereinnahmen betrugen 2006 bei der Mineralölsteuer 3,553 Mrd. EUR (2005: 3,565 Mrd. EUR). Diese sollten in die dringend notwendigen Sanierungen, Lü­ckenschlüsse und Ausbauarbeiten investiert werden. Eine gute Infrastruktur stärkt den Wirtschaftsstandort. Der Verkehr wird enorm zunehmen und Berechnungen zum Bei­spiel für die Strecke Wien - St. Pölten ergeben, dass man von einer zusätzlichen Be­lastung bis 2015 von 50 % mehr PKW und 130 % mehr LKW ausgeht.

Die österreichischen Autofahrer zahlen mit rund 11,3 Milliarden Euro mehr als das Dreifache pro Jahr in das Bundesbudget ein, als für Straßenbau und Straßenerhaltung ausgegeben wird. Weiters ist zu bemerken, dass außerhalb des Bundeshaushaltes in der Konzernbilanz der Autobahnen-und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesell­schaft (ASFINAG) Verbindlichkeiten in Höhe von 10,164 Mrd. EUR ausgewiesen wer­den (Quellen: Geschäftsbericht des ASFINAG Konzerns 2006).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, ehestbaldig die rechtlichen Vo­raussetzungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich die Zweckwidmung der Mineralölsteuer für die Infrastruktur umgesetzt wird.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile als Nächstem Herrn Abgeord­netem Mag. Kukacka das Wort für 2 Minuten. – Bitte.

 


20.23.16

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Der Kritik von Frau Kollegin Moser und auch vom Kollegen Themessl kann ich mich wirklich nicht anschließen. Frau Kollegin Moser, Sie wissen genau, dass mit diesem Mautgesetz die Verpflichtung zur Differen­zierung der Mauttarife nach Euro-Emissionsklassen festgelegt wird. Das heißt, wir ha­ben die Möglichkeit, ältere sogenannte Stinker-Lkws stärker zu bemauten und neue, moderne, schadstoffarme Lkws mit billigeren Tarifen zu belasten. Das ist doch um Got­tes willen etwas, dem die Grünen zustimmen müssten. Das ist doch eine Maßnahme, die in jeder Weise umweltpolitisch richtig ist, und deshalb sollten die Grünen eigentlich ihre Zustimmung geben und nicht mit billigen Argumenten diese Gesetzesnovelle ab-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 247

lehnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kurt Eder: Ge­nau!)

Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass die Tarife auch nach unterschiedlichen Ta­geszeiten festgelegt werden können. Das heißt, wir erreichen eine bessere Verkehrs­verteilung und weniger Stau. – Ein zusätzlicher Grund dafür, dass Grüne diesem An­trag und dieser Gesetzesnovellierung zustimmen könnten.

Letztendlich, Kollege Themessl, zu Vorarlberg. – Ja, wir wissen, dass damit nicht alle Probleme gelöst werden, und wir wissen vor allem auch eines: dass vielleicht in ande­ren Regionen ähnliche Begehrlichkeiten nach solchen Tagesvignetten ausgelöst wer­den könnten, aber wir tun es, weil erstens diese Lösung mit der Vorarlberger Landesre­gierung und mit dem Landtag abgesprochen ist, weil es eine breite Zustimmung in Vor­arlberg für diese Lösung gibt und weil das vorerst einmal ohnedies nur für einige Zeit gilt. Man wird genau evaluieren, ob diese Tarifgestaltung tatsächlich etwas bringt, ob damit Bregenz entlastet werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, wird das wieder entsprechend abgeändert.

Also es ist unverständlich, weshalb Sie dieser Regelung, die für die Vorarlberger Be­völkerung insgesamt eine Entlastung bringen soll, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


20.26.02

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Um es gleich vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird die­ser Regierungsvorlage, die das Bundesstraßen-Mautgesetz und das Asfinag-Gesetz beinhaltet, nicht zustimmen, und zwar vor allem auch deshalb – wie mein Vorredner Kollege Kukacka schon gesagt hat –, weil es verschiedene regionale Projekte gibt, die eben dasselbe betreffen wie das Vorarlberger Projekt.

In diesem Zusammenhang bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I (Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 7 wird folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. § 10 Abs. 1 lautet:

,(1) Die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehr­spurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der zeitabhängigen Maut. Das Bundesstraßennetz unter­liegt im Stadtgebiet nicht der zeitabhängigen Maut.‘“

*****


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 248

Das Wechselkennzeichen betreffend möchte ich sagen: Es gibt zwischen 200 000 und 250 000 Besitzer von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen, und die müssen für jedes Fahrzeug eine Vignette lösen, obwohl sie die motorbezogene Versicherungssteuer und die Prämie nicht doppelt zu bezahlen brauchen. Es wäre angebracht, dass man für die­se Wechselkennzeichen eine Vignette herausgibt, aber da geht man ganz andere We­ge. Es ist so, dass die Erhöhung des Vignetten-Preises um 1,20 € – die Inflationsabgel­tung, die der Vignetten-Preis jetzt beinhaltet – praktisch mit 1. Dezember beziehungs­weise mit 1. Jänner erfolgt – mit 1. Dezember kann man die Vignette kaufen –, aber die Trafikanten bekommen wesentlich weniger Provision dafür als früher. Diese bekom­men nur 1,70 € und nicht 2 € und 7 Cent, also um 18 Prozent weniger. Jene, die Trafi­ken betreiben, sind meistens behinderte Menschen, und genau die trifft, die haben das zu tragen.

Ich verstehe es überhaupt nicht, dass man dort einkürzt, wenn man sonst das Ganze anhebt; vor allem auch dann nicht, wenn ich dieses Papier „Wege in die Zukunft – In­vestitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur“ von der SPÖ aus dem vorigen Jahr in Händen halte, in dem steht, dass man das kleine und das große Pendlerpauschale zu­sammenzieht, um endlich eine Vereinfachung in diesem Bereich durchzuführen und die Pendler und Berufsgruppen, die in diesem Bereich tätig sind, zu entlasten. Für die SPÖ kommt eine weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben für private Kraftfahrer nicht in Frage, steht hier. – Was tun Sie jetzt? Sie erhöhen diese schon wieder. Sie ha­ben Ihr Wahlversprechen wiederum gebrochen! (Beifall beim BZÖ.)

20.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Dolinschek, Haubner, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen zum Bericht des Ver­kehrsausschusses (239 d.B.) über die Regierungsvorlage (217 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Ge­setz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I (Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 7 wird folgende Ziffer 7a eingefügt:

„7a. § 10 Abs. 1 lautet:

,(1) Die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehr­spurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der zeitabhängigen Maut. Das Bundesstraßennetz unter­liegt im Stadtgebiet nicht der zeitabhängigen Maut.‘“

Begründung:

Mit dem Jahr 1997 erhielt die Asfinag die umfassende Zuständigkeit das österreichi­sche Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Dieses zeitabhängige Maut-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 249

system mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP Bundesregierung des­halb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsab­hängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu schließen.

Damit galt ab diesem Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und vorerst für Lkw bis 12 Ton­nen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.

Mit Inkrafttreten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes besteht das Bundesstra­ßennetz nur mehr aus Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), die mautpflichtig sind.

Weiters wurden durch die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder einige Lan­desstraßen wie die zuletzt vieldiskutierte Wiener Nordbrücke nicht in Ländergewahr­sam gestellt, sondern wurde ein Teil der Donauufer Autobahn und somit vignetten­pflichtig.

Im Laufe der Jahre hat sich aber gezeigt, dass jene Kraftfahrer, welche die Nordbrücke zur Erreichung der Innenstadt benötigen und die Vignettenpflichtigen Stadtautobahnen nicht benützen wollen, auf die Floridsdorfer-, Brigittenauer- und Reichsbrücke auswei­chen, da dort keine Vignettenpflicht gilt.

Auch in Linz und anderen Großstädten ist es zu einem Ausweichverkehr gekommen, weil sie im innerstädtischen Bereich von einer zeitabhängigen Mautpflicht betroffen sind. Anstatt einer Entlastung des Verkehrs in den Ballungszentren herbeizuführen, steigt der Ausweichverkehr in den Städten an.

Dadurch ist zu befürchten, dass in den Großstädten immer mehr Menschen im tägli­chen Verkehrsstau ersticken und diese Situation zu einer erheblichen Umweltbelastung führt.

Hier zeigt sich, dass es für die Kraftfahrer unzumutbar ist, wenn sie im innerstädtischen Bereich auch eine Maut entrichten müssen.

Da die Kontrolle der Vignettenverwendung gerade im innerstädtischen Bereich ohnehin ein zusätzliches Stau- und Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellt und der Ein­nahmenentfall der Vignette durch die Befreiung des innerstädtischen Bereiches sehr gering ausfallen würde, ist es dringend erforderlich, dass die hochrangigen Bundes­straßen im Stadtgebiet von der Mautpflicht befreit werden.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi mit 2 Minuten Wunschredezeit, wie ich sehe. – Bitte.

 


20.29.17

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dolinschek, Sie wissen ganz genau, dass der Herr Bundesminister im Ausschuss sämtliche Ihrer Fragen beantwortet hat und dass Sie nur teilweise recht haben. Er hat gesagt, Ihre Anträge werden nicht schubladisiert wie in der Vergangenheit bei Verkehrsminister Gorbach, der nicht immer im Ausschuss war, sondern wir werden über diese Anträge sprechen. Jene Anträge, die gut sind, werden jetzt geprüft; egal ob Vignette oder Maut betreffend.

Es ist ein Wandel in der Verkehrspolitik bemerkbar, denn es erfolgte eine Qualitätsstei­gerung in Hinblick auf den letzten Minister.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 250

Wir glauben, dass nun eine gute Lösung vorliegt. Auf die Kriterien, was die Schwer­punkte der Gesetzesänderung betrifft, hat Kollege Eder schon hingewiesen: auf die Dif­ferenzierung bei der Bemautbarkeit, die Differenzierungsmöglichkeiten der Mauttarife und auch die Emissionsgeschichten.

Meine sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, ich kann mir nur vorstellen, dass schadstoffarme Lkws sehr wichtig sind, und glaube, dass das der erste Schritt ist. Und der zweite Schritt ist auch ganz wichtig: dass wir jetzt versuchen, die Kostenwahr­heit im Verkehr zu erreichen, und der erste Schritt dazu ist eben die Querfinanzierung der Straße zur Schiene. Wenn man bedenkt, dass allein 25 Millionen € eingehoben werden und zur Finanzierung des Brenner-Basistunnels dienen, dann kann man sa­gen: Das ist ein gutes Gesetz, wir sind stolz darauf und geben daher dazu gerne unse­re Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.31.00

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte gerne auf die Einführung der Korridorvignette im Rheintal eingehen – das wird Sie nicht überraschen. Da geht es ja darum, dass von der Grenze in Hörbranz bis Hohenems eine Vignette für einen Tag gelöst werden können soll. Die ganze Sache hat zwei As­pekte, nämlich einen demokratiepolitischen Aspekt und einen verkehrspolitischen. Ich möchte mit dem demokratiepolitischen anfangen – ich halte diesen für mindestens so wichtig wie den verkehrspolitischen.

Es ist so, dass im Jahr 2005 der Vorarlberger Landtag schon einstimmig beschlossen hat, dass man in Vorarlberg keine Vignetten haben möchte, und man hat sich einstim­mig dafür ausgesprochen, dass es eine Erhöhung der Mineralölsteuer geben soll und keine Vignetten mehr. Das war schon im Jahr 2005. (Abg. Kopf: ... der Landtag allein wohl nicht beschließen!)

Im Jahr 2007 kam dann Minister Faymann und kündigte, als er einmal in Bregenz war, diese Korridorvignette an – trotz des bestehenden Beschlusses des Vorarlberger Land­tages. (Abg. Kopf: Das passt aber nicht zusammen, die zwei Dinge!) Na ja, ich denke mir halt, Herr Kollege Kopf, dass es schon ganz gut wäre, wenn sich ein Minister in Verkehrsfragen zuerst kundig macht, was denn das betroffene Bundesland überhaupt will (Abg. Kopf: Aber die zwei Dinge passen nicht zusammen!), und nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg eine politische Maßnahme setzt. (Abg. Eder: ... reden wie ein Blinder von der Farbe!)

Im Juni 2007 hat es einen Antrag im Vorarlberger Landtag gegeben, der unterzeichnet worden ist von Abgeordneten der Grünen, der ÖVP und der Freiheitlichen, die sich un­ter anderem dafür eingesetzt haben, dass die Einführung der Korridorvignette nicht kommt – also sie haben sich gegen die Einführung der Korridorvignette ausgespro­chen –, und dieser Antrag ist von 13 der 36 Abgeordneten unterstützt worden. Und ich sage Ihnen: Dabei waren die Abgeordneten der betroffenen Gemeinden, die die jetzige Verkehrszunahme erleiden müssen. Diese Abgeordneten haben sich also ganz klar gegen die Einführung dieser Korridorvignette ausgesprochen! (Abg. Eder: Aber viel mehr dafür!) Das ist Ihnen offenbar völlig egal, weil das natürlich ... (Abg. Eder: Viel mehr haben sich dafür ausgesprochen!) Bitte schön, in Vorarlberg haben wir haupt­sächlich ÖVP, die weiß, was sie zu tun hat, wenn die Regierung einen Antrag stellt; aber es ist doch beachtlich, dass diejenigen Abgeordneten der ÖVP, die in den betrof­fenen Gemeinden wohnen, alle dagegen gestimmt haben! Alle! – Das sollten Sie auch


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 251

einmal machen, wie Sie hier herinnen sitzen, dann hätten wir eine gescheitere Demo­kratie! Das ist wirklich sinnvoll gewesen. (Zwischenruf des Abg. Sieber.)

Verkehrspolitisch ist die Frage folgende: Es werden Kosten verursacht – 1,5 bis 2 Mil­lionen € wird die Einführung kosten, rund 3 Millionen € der jährliche Entfall für die ASFINAG. Das ist mir an und für sich sonst egal, aber wenn auf der anderen Seite argumentiert wird, dass zu wenig Geld für Lärmschutzmaßnahmen vorhanden ist, und die AnrainerInnen mit dem Lärm alleine gelassen werden, dann ist es mir nicht egal, ob dieses Geld in so eine Korridorvignette gesteckt wird oder in Lärmschutzmaßnahmen.

Die Stadt Bregenz soll entlastet werden – soll, sage ich ausdrücklich! Sie wissen hof­fentlich, vielleicht, wenn Sie diesen Beschluss heute mittragen, dass es eine Verkehrs­studie gibt, die errechnet hat, dass 90 Prozent des Verkehrsaufkommens in Bregenz auf den betroffenen Strecken sogenannter Zielquellverkehr sind. Das heißt, das ist hausgemachter Verkehr, das ist kein Durchzugsverkehr; das möchte ich Ihnen noch sagen. Und was Sie damit tun, ist: Sie verschieben das Problem von der Stadt Bregenz auf die Gemeinden Götzis, Hohenems, Lustenau – das schon eine enorme Belastung hat und bereits Sanierungsgebiet nach dem Immissionsschutzgesetz ist. Das ist Ihnen völlig gleich! Das ist Ihnen offenbar völlig gleich, Sie verschieben den Verkehr auch nach Diepoldsau in der Schweiz. Die werden sich sehr wohl zu wehren wissen, da bin ich mir sicher, und recht haben sie, denn die machen nämlich eine konsequente Ver­kehrspolitik.

Das heißt, was Sie hier machen, ist eine Verkehrsbelastungsverschiebungs-Maßnah­me, aber keine gute Verkehrspolitik! Und eine solche Maßnahme werden wir sicher nicht mittragen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.36.08

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir beschließen heute, dass das, was in der letzten Regierungsperiode von un­serem Bundeskanzler, auch vom Verkehrsminister Gorbach, so hervorragend verhan­delt wurde, nämlich eine neue Wegekostenrichtlinie, auch in Österreich so umgesetzt wird, dass beispielsweise ... (Abg. Eder: Der Gorbach?) – Ja, das hat der Gorbach ver­handelt, Herr Kollege. (Abg. Eder: „Hervorragend“? – Abg. Dr. Graf: Sogar auf Eng­lisch! – Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Graf.) Das gibt es ja schon seit einiger Zeit, das ist kein Kind dieser Legislaturperiode. Und ich danke noch einmal ausdrücklich Herrn Bundeskanzler Schüssel, der sich dafür sehr starkgemacht hat und ohne dessen permanentes, jahrelanges Engagement wir wohl niemals so weit gekommen wären.

Jetzt sind wir in der glücklichen Situation, tatsächlich 20 Prozent der Mauteinnahmen über den Brenner zweckgewidmet für den Brenner-Basistunnel zur Verfügung stellen zu können. Im Jahr werden das insgesant 21 Millionen € sein.

Gleichzeitig habe ich aber einen Kritikpunkt: Sie wissen – oder vielleicht wissen es auch nicht alle –, dass sich das Land Tirol an der Brenner-Basistunnel Gesellschaft be­teiligt hat und hier viel Geld in die Hand nimmt und mitzahlt. Und ich muss doch mit einigem Befremden, Frau Staatssekretärin, feststellen, dass diese Querfinanzierung ausschließlich dem Bundesanteil zugeschlagen wird. Und ich gebe zu, dass das nicht auf meine volle Zustimmung trifft. Ein Land, das für die Errichtung teurer Infrastruktur eigentlich nicht zuständig ist, aber wegen der Wichtigkeit für die Bevölkerung dennoch bereit ist, sehr tief in die Tasche zu greifen, sollte eigentlich auch teilhaben an dem,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 252

was aufgrund der großen Belastung der eigenen Bevölkerung in Tirol an Geld einge­nommen wird.

Deswegen ersuche ich darum, das Gesetz in Zukunft noch einmal zu überarbeiten und diese Mauteinnahmen auch auf den Landesanteil anzurechnen – im richtigen Verhält­nis –, und nicht nur auf den Bundesanteil. Die Tirolerinnen und Tiroler, die unter diesen Verkehrsbelastungen wirklich massiv zu leiden haben, hätten es sich verdient, dass nicht auch noch ihr eigenes Geld zur Gänze – und das des Bundes nicht zur Gänze – hergenommen wird (Abg. Öllinger: Sollen wir es jetzt beschließen oder nicht?), insbe­sondere angesichts des Umstandes, dass es immer wieder bemerkenswert ist, dass die einzigen Sondermauten, die wir in Österreich haben, ausschließlich in den westli­chen Landesteilen Österreichs zu finden sind und insbesondere von und nach Wien nirgendwo eine Sondermautstrecke in ganz Österreich auffindbar ist. Mit Verlaub: Auch das befremdet uns seit Jahren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Sburny: Wenigstens gibt es einen Speisewagen im Zug, im Gegensatz zum Süden! – Abg. Mag. Hakl – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz –: Allerdings!)

20.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vilimsky. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.39.02

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz vorab eine Bemerkung der Freude: Heu­te hat es ein Urteil gegeben, nämlich 15 Monate bedingte Haftstrafe für den umstritte­nen und suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Horngacher, der immer schon gegen die FPÖ eine höchst perfide Rolle eingenommen hat. Das Justizwesen funktioniert, wir freuen uns darüber! (Beifall bei der FPÖ.) – Das nur als Eingangsbe­merkung.

Was die Sache selbst betrifft, so lassen Sie mich beginnen mit einem Megaskandal der Verkehrspolitik und des Verkehrsausschusses (Abg. Öllinger: Gorbach!), der die Frau Abgeordnete Haidlmayr und am Rande den Herrn Marizzi betrifft: Die Frau Abgeordne­te Haidlmayr hat, wie ich im letzten Verkehrsausschuss erfahren habe, seit 13 Jahren einen Antrag sozusagen in der Wartekammer dieses Hohen Hauses, mit dem dringli­chen Ersuchen an Sie, die Regierungsfraktionen, darüber zu urteilen und darüber zu befinden, ob Sie bereit sind, zu diesem Antrag ja oder nein zu sagen. Und Sie waren auch beim vergangenen Mal nicht bereit, einem Antrag und der Frau Abgeordneten Haidlmayr zumindest die Ehre zu erweisen, nach 13 Jahren zu sagen: Ja, da sind wir dafür!, oder: Nein, ... – (Abg. Eder: Was hat die FPÖ dazu gesagt?) – Auf Sie komme ich noch separat zu sprechen! Kommen Sie nachher heraus ans Rednerpult! (Abg. Eder: Seit sieben Jahren sind Sie an der Regierung! Was haben Sie dazu gesagt?) – Alle Anträge der Opposition sind pauschal abgewiesen worden!

Und zu Ihrer glorreichen Vorsitzführung: Reden wir darüber, dass am Ende der Som­merperiode (Abg. Eder: Schmäh...!) – schauen wir, wer von uns beiden der „Schmäh­bruder“ ist! – Sie aufgrund eines Vorschlages zu mir gekommen sind (Zwischenruf bei der SPÖ) – hören wir alle zu, damit wir auch Sie im richtigen Bild beurteilen! (Zwi­schenruf des Abg. Eder); beruhigen Sie sich und kommen Sie nachher ans Redner­pult! –, wo ich gemeint habe: Es würde doch dem Herrn Verkehrsminister kein Stein aus der Krone fallen, wenn er einmal die Verkehrssprecher der einzelnen Fraktionen zu sich lädt, um einmal die Befindlichkeiten auszusondieren, vielleicht eine Schnittmen­ge zu finden, und wir einmal im außerparlamentarischen Raum mit dem Herrn Minister reden können. – Sie sind zu mir gekommen und haben gesagt: Eigentlich ist das eine gute Idee. Im September machen wir das! – Jetzt haben wir Ende Oktober. Wir haben


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 253

es nicht gemacht. – Das ist die Präpotenz einer Regierung, die nicht in Ordnung ist. Erlauben Sie mir, diese Kritik beizubehalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist die Qualität des Parlamentarismus, die der Herr Cap beschworen hat. Ich erlau­be mir die Feststellung: So schlimm wie jetzt war es überhaupt noch nie! Sie bekom­men keine Regierungsvorlagen zusammen, Sie quälen die Ausschüsse mit langweili­gen Berichten, und über sämtliche Anträge der Opposition, über die Sie reden wollten, zu denen es geheißen hat: Ja, reden wir darüber, ja, wir hören auch die Opposition!, wird darübergefahren. Mit dem eisernen Rechen werden die Oppositionsanträge weg­gekehrt! Wurscht, ob die gut oder weniger gut sind: Sie fahren darüber! Selber bringen Sie nichts zusammen. Das ist das Sittenbild Ihrer Politik! (Beifall bei der FPÖ.)

Das rote Lämpchen hier auf dem Rednerpult leuchtet bereits, meine Damen und Her­ren, und ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer „Halbjahres-PKW-Vignette“ für Österreichs Autobahnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehebal­dig die rechtlichen Voraussetzungen (Bundesstraßenmaut-Gesetz § 11) zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich für Österreichs Autobahnen auch folgende PKW-Vignetten angeboten werden:

a) Vignetten, die für sechs aufeinander folgende Monate gelten, die nicht innerhalb eines Kalenderjahres liegen müssen.

b) Vignetten, die für die erste und zweite kalendarische Jahreshälfte gültig sind.

*****

Und ich biete Ihnen eine Wette an – und ich werde sie gewinnen –: Ich garantiere Ihnen, Sie werden auch diesen Antrag vertagen! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

20.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag des Abgeordneten Vilimsky und KollegInnen ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht da­her mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneten betreffend Einführung einer „Halbjahres-PKW-Vignette“ für Österreichs Autobahnen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautge­setz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden (239 d.B.), in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007

Die zeitliche Gültigkeitsdauer der PKW-Vignetten auf Österreichs Autobahnen ist nicht besonders kundennahe. Derzeit werden von der ASFINAG nur 10-Tages, 2 Monate


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 254

und 1-Jahres-Vignetten vertrieben. Diese zeitliche Staffelung trifft nur teilweise die Be­dürfnisse der Autobahnbenützer.

Viele Senioren benützen ihr KFZ nur in den wärmeren Monaten des Jahres. Auch Be­sitzer von Cabrio-Modellen, die nicht selten nur Zweitautos sind, finden mit einer 6-Mo­nats-Vignette das Auslangen. Auch im Interesse der Neu- bzw. Gebrauchtwagen-Kun­den findet der Antrag wegen Doppelkosten seine Begründung.

Für die betroffenen Benutzergruppen bedeutet eine den Bedürfnissen angepasste Vig­nette nicht nur mehr Kostengerechtigkeit sondern verhindert auch unnötigen Ausweich­verkehr auf das untergeordnete Straßennetz mit einem ungleich höheren Unfallrisiko und Mehrbelastungen für die Anrainer.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehest­baldig die rechtlichen Voraussetzungen (Bundesstraßenmaut-Gesetz §11) zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass so rasch wie möglich für Österreichs Autobahnen auch folgende PKW-Vignetten angeboten werden:

a) Vignetten, die für sechs aufeinander folgende Monate gelten, die nicht innerhalb eines Kalenderjahres liegen müssen.

b) Vignetten, die für die 1. und 2. kalendarische Jahreshälfte gültig sind.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Bin­der-Maier mit einer Redezeit von 2 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


20.42.57

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, in Ihrer Aufgeregtheit waren Sie nicht sehr glaubwürdig. Ich kann Ihnen versichern, dass gerade der Antrag von Frau Kolle­gin Haidlmayr ... – Sieben Jahre hätten auch Sie Zeit gehabt, diesen zu erledigen! (Abg. Strache: Der Herr Vilimsky sitzt seit 1. Oktober hier herinnen!) Aber stellvertre­tend Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion! (Abg. Strache: Wir sitzen alle seit 1. Ok­tober da! Ein Jahr!) – Aber ich kann Ihnen zusichern, meine Damen und Herren, dass der Antrag von der Frau Kollegin Haidlmayr ganz sicher behandelt wird und ihre The­matik auch sehr ernst genommen wird und wir auch diesbezüglich die Zusicherung von Minister Faymann haben.

Zurück zum Tagesordnungspunkt. – Ich denke, die Kernpunkte der Regierungsvorlage wurden erklärt: Umsetzung der geänderten Wegekostenrichtlinie, Regelung der Krite­rien für die Bemautbarkeit, Richtlinien und Kriterien für neue Mauttarife und die erste Anpassung, dass die Mauttarife bis 2010 nach EURO-Emissionsklassen differenziert werden. Wichtig erscheinen mir auch die Informationspflicht der Arbeitgeber über den ordnungsgemäßen Einsatz der Geräte an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine Regelung der jährlichen Valorisierung, die Senkung des Strafrahmens bei Maut­prellerei, weil das ein sehr verschwindend geringer Anteil ist.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 255

Ich denke, die inhaltliche Veränderung und die inhaltlichen Auswirkungen bedeuten einen ersten Schritt, dass bis 2010 Mauttarife nach Schadstoffklassen gestaffelt wer­den können, und es wird auch die Möglichkeit einer Querfinanzierung geschaffen, nämlich, dass Mittel der ASFINAG für die Finanzierung des Brenner-Basistunnels ver­wendet werden können. – So gesehen ist das ein erster Schritt für eine bessere Um­weltverträglichkeit im Straßenverkehr. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

20.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Ich glaube, der Antrag war noch einzubringen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.45.29

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich habe aufgrund großer Eile vorher folgenden Antrag nicht vorge­lesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignet­tenpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die Beendi­gung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend auf­wandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

*****

(Beifall des Abg. Schalle.)

20.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke. Der Antrag ist ausreichend un­terstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses (239 d.B.) über die Regierungsvorlage (217 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert wer­den

Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wech­selkennzeichens. Dieses kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt werden. Dies belastet vor allem Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 256

da sie durch die Anbringungspflicht (Aufkleben) der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.

Nach Schätzungen der ASFINAG gibt es in Österreich zwischen 200.000 und 250.000 Besitzer von Wechselkennzeichen. In der Praxis werden unter diesen vor allem Zweitautos, Oldtimer und alle nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeuge zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat be­sitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, ect.) fallen.

Jedoch wird nur ein Zulassungsschein, indem alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausge­stellt. Schließlich ist die motorbezogene Versicherungssteuer und die -prämie bei allen Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen nur für jenes Fahrzeug zu bezahlen, welches der hö­heren Steuer unterliegt.

Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist dringend erforderlich. Laut Umfragen zufolge sind die Besitzer von Wechselkennzeichen auch bereit, dass sie ihren Beitrag leisten. Dieser darf aber nicht die Fortsetzung der Benachteiligung beinhalten.

Mit einem Zuschlag soll eine weitgehend aufwandsneutrale Mehrfach-Vignette umge­setzt werden. Damit soll es auch gelingen, dass dem Straßenbau keine all zu hohen Mittel entgehen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die Beendi­gung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend auf­wandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl. – Bitte.

 


20.46.15

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf einige Debatten­beiträge eingehen, und zwar einerseits auf die Diskussion betreffend Korridorvignette in Vorarlberg. Ich bin jetzt persönlich etwas überrascht, weil sich nicht nur Minister Fay­mann fast eine Woche lang in Vorarlberg aufgehalten hat, sich dort intensiv erkundigt und Gespräche geführt hat, sondern auch meine Wenigkeit, und uns eigentlich dort vermittelt worden ist, dass eine Vignette mit kürzerer Dauer – ob Tagesvignette, ob Vignette für einzelne Fahrten – ein unbedingtes Muss beziehungsweise auch ein Wunsch der Vorarlberger Bevölkerung wäre. – Deshalb wurde auch diese Korridorvig­nette geschaffen.

Ich möchte aber auch anführen, dass sie eine zeitliche Begrenzung hat: einerseits bis der Pfändertunnel fertiggestellt ist. Sollte sich andererseits – es ist auch eine Verord-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 257

nungsermächtigung enthalten – tatsächlich herausstellen, dass der Verkehr in den Ge­meinden zunimmt, dann wird diese Vignette selbstverständlich auch wieder zurückge­nommen werden.

Zum Bereich ASFINAG, Einnahmenaufteilung: Frau Abgeordnete Hakl, es ist legitim, dass natürlich Bundesländer durchaus Wünsche haben, hier Einnahmen zu erzielen. Ich darf aber auf Folgendes aufmerksam machen: Es handelt sich einerseits um das höherrangige Straßennetz, auf der anderen Seite ist ASFINAG-Kompetenz eindeutig Bundeskompetenz. Und daher, glaube ich, ist es auch legitim, dass diese Einnahmen an den Bund fließen.

Betreffend Strafen: Selbstverständlich kann man unter Umständen argumentieren, wenn jetzt der Strafrahmen von 400 € auf 300 € gesenkt wird, dass das mitunter viel­leicht dazu anregen möge, dass wieder verstärkt Mautpreller auftreten werden. Ich muss aber dazu sagen, man kann es auch umgekehrt sehen, denn es ist nachgewie­sen, dass die Autofahrer sehr, sehr pflichtbewusst mit dieser Regelung umgehen, dass es nur ganz wenige Mautpreller gibt, und ich sehe das eigentlich als Best-Practice-Bei­spiel, wie auch positives Bewusstsein durchaus anerkannt werden kann, indem es nämlich hier zu einer Senkung des Strafrahmens gekommen ist.

Betreffend die Anregung einer Alpentransitbörse, Frau Abgeordnete Moser, darf ich vielleicht die Information geben, dass selbstverständlich auch im Regierungsüberein­kommen der Aufbau einer Alpentransitbörse beinhaltet ist. Das ist ein wichtiger The­menbereich. Sie wissen aber auch, dass innerhalb des Züricher Prozesses eine Studie in Auftrag gegeben wird, die sich mit unterschiedlichen Inhalten zum Thema Verkehrs­managementsystem in dieser sehr sensiblen Region beschäftigt. Hier geht es um verschiedene Möglichkeiten, diese Studie wird bewusst ergebnisoffen gehalten. Die Europäische Kommission ist aktiv mit eingebunden, übernimmt die europaweite Aus­schreibung beziehungsweise auch eine entsprechende finanzielle Beteiligung.

Ich halte es für sehr, sehr legitim, diese Ergebnisse auch abzuwarten, denn die Ergeb­nisse werden im Herbst 2008 erstens einmal den Verkehrsministern der entsprechen­den Alpenstaaten vorgestellt, werden diskutiert, und dann soll man auch die entspre­chenden Schlüsse ziehen. – Also das ist absolut nicht ad acta gelegt, aber die Ergeb­nisse dieser Studie müssen und sollen abgewartet werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Staatssekretärin. – Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. Er hat sich eine Rede­zeit von 2 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


20.50.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Aus Tiroler Sicht wer­den sowohl das Bundesstraßen-Mautgesetz als auch das ASFINAG-Gesetz außer­ordentlich begrüßt. Ich denke, wir brauchen heute keinen Richtungsstreit, wer was ini­tiiert hat. Entscheidend ist, dass wir die EU-Wegekostenrichtlinie umsetzen. Tirol leidet natürlich unter dem Thema Schwerverkehr. Über 2 Millionen Lkw fahren durch unser Land, und in etwa 600 000 wählen dabei Umwege. Ich denke, es ist wichtig, dass wir zukünftig Verkehrslasten fair verteilen, dass wir Umwegverkehr vermeiden und dass wir Kostenwahrheit anstreben.

Ich glaube, es ist wichtig – Kollege Kukacka hat das schon gesagt –, dass wir mit der Mautdifferenzierung einen Anreiz schaffen, dass schadstoffarme Lkws forciert werden


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und damit Umweltbelastungen gesenkt werden. Ich denke, es ist einfach auch wichtig, dass wir Maßnahmen setzen und das von politischer Seite vorgegeben wird.

Das ASFINAG-Gesetz ermöglicht es, bis zu 25 Prozent Mautzuschlag einzuheben. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dabei 21 Millionen € zweckgebunden für den Ausbau der Brenner-Achse, sprich des Brenner-Basistunnels, bereitstellen können. Die ÖBB – die Bahn und natürlich die ÖBB, weil sie an dem Projekt Brenner-Basistunnel, Unter­inntal-Trasse beteiligt sind – sind aus unserer Sicht die Alternative zur Straße, die wir anstreben müssen. Und ich glaube, wir politisch Verantwortlichen sind gezwungen, Maßnahmen einzuleiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kurt Eder.)

20.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.51.37

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so: Kollege Themessl hat uns leider gleich nach seinen etwas komischen Ausführungen verlassen – ich muss das so bezeichnen. Ich war auch überrascht, wie Kollegin Mandak als Vorarlbergerin argumentiert hat.

Es ist klar und stimmt einfach, dass Vorarlberg seit Jahren, seit Jahrzehnten ein gro­ßes Verkehrsproblem hat. Und es ist niemand anderer verantwortlich als – ich muss das in dem Fall so sagen – die ÖVP, die seit Jahren die absolute Mehrheit hat, und die FPÖ, die mit ihr in der Landesregierung sitzt.

Das Hauptproblem besteht natürlich in der Bodenseeregion, im Umfeld der Stadt Bre­genz; das ist auch zweifelhaft. Und wer sitzt dort in der Stadtregierung? – Ein grüner Stadtrat. (Abg. Mandak: Das ist ein einstimmiger Landtagsbeschluss!) Als einzige Lö­sung zu sagen: Wir erhöhen die Mineralölsteuer, und die Probleme von Vorarlberg sind gelöst!, ist ganz einfach zu wenig. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt kommt endlich nach dieser unsäglichen Gorbach-Ära – auch für Vorarlberg! – ein Minister, der kompetent ist, der jung ist, der engagiert ist, der an die Probleme heran­geht, der Lösungen sucht, der auch die Vorarlberger ÖVP, die dieser Initiative am An­fang durchaus sehr skeptisch gegenübergestanden ist, überzeugt hat, dass es einen Versuch wert ist, und der auch zugesagt hat, sollte es nicht so klappen, sollten tatsäch­lich angrenzende Regionen – die Frau Staatssekretärin hat es schon gesagt – zusätzli­chen Verkehr bekommen, das auch wieder abzublasen. (Abg. Mandak: Ja, eben! – Abg. Sburny: Was glauben Sie, wo der Verkehr hingeht?)

Aber jetzt, wo man endlich eine ganz konkrete Chance hat, jetzt, wo man einen Minis­ter hat, der es engagiert angeht, auch ein lokales Problem für uns in Vorarlberg zu lö­sen, diesen im Regen stehen zu lassen, wo es eindeutige Beschlüsse des Landtages gibt, wo es eindeutige Wünsche des Landeshauptmannes gibt, wo es eindeutige Wün­sche der Bregenzer Bevölkerung gibt, im Nationalrat jetzt als Vorarlberger nicht für die­se Lösung zu stimmen, das ist ja fast fahrlässig, Frau Kollegin! (Zwischenruf der Abg. Mandak.) Sagen Sie es auch dem Kollegen Themessl, der nicht hier ist. (Zwischenruf des Abg. Themessl.– Da ist er! Entschuldigung!

Es darf doch nicht sein, dass, wenn man heute um ein zentrales Anliegen des Landes Vorarlberg kämpft und diese Maßnahme eine Verkehrsmilderung bringen könnte, Vor­arlberger Abgeordnete nicht mitstimmen.

Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie dieser Lösung zu, geben Sie auch der Region Boden­see eine Chance, endlich vom Verkehr etwas befreit zu werden! – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Reheis: Bravo!)

20.54



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 259

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.54.11

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Tatsächlich ist die Stadt Bregenz in einer besonderen Situation. Sie ist landschaftlich wunderbar gelegen, eingekeilt zwischen Berg und See, aber ver­kehrspolitisch natürlich in einer schwierigen Lage. Seit es dort die Straßenmaut gibt, die auf der Autobahn gilt, sind viele deutsche Autofahrer gezwungen oder fühlen sich gezwungen, dieser Maut auszuweichen, durch Bregenz durchzufahren und die kurze Strecke – lediglich 16 Kilometer sind es – in die Schweiz eben dieser Maut auszuwei­chen.

Nun, mit diesem vorliegenden Vorschlag wird versucht, ein Angebot an die deutschen Autofahrer zu machen, auf der Autobahn zu bleiben, indem man ihnen auf diesem Kor­ridor anbietet, um 2 € in eine Richtung auf der Autobahn in die Schweiz zu gelangen. (Abg. Mandak: Verlagert den Verkehr!)

Zugegeben, natürlich wird es eine gewisse Verkehrsverlagerung geben. Geschätzte Frau Mandak, durch Bregenz fahren derzeit täglich 25 000 Fahrzeuge! (Abg. Mandak: Wie viel ist hausintern?) Wenn Sie die Köll-Studie etwas genauer gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass Köll davon spricht, dass zirka 25 Prozent dieses Verkehrsaufkom­mens verlagerbar sind. 25 Prozent von 25 000 Fahrzeugen sind theoretisch verlager­bar. (Zwischenruf des Abg. Themessl.)

Kollege Themessl, aber natürlich wissen wir, dass diese Verlagerung bei einer völligen Freigabe der Autobahn möglich wäre. Das wird nicht der Fall sein. Wir reden also in et­wa von 10 Prozent dieser 5 000 Fahrzeuge, die auf die Autobahn zurückwechseln wer­den.

Jetzt Folgendes in aller Klarheit: Kollege Themessl, bei 500 Fahrzeugen – oder seien es 1 000 –, die sich in Zukunft nicht auf einen Grenzübergang zubewegen, sondern auf drei verteilen werden: Wenn das nicht zumutbar ist, dann weiß ich es nicht. Ich glaube, dass wir, alle Vorarlberger hier im Hohen Haus gemeinsam dazu stehen sollten, diesen Vorschlag von Minister Faymann aufgreifen sollten und ihn auch zur Entlastung von Bregenz, für die Region Vorarlberg umsetzen sollten.

Nur noch eines, Frau Staatssekretärin: Sie haben gesagt, der Minister war eine Woche im Land und hat keinerlei Argumente gegen die Vignette gehört. Ich denke, der Minis­ter sollte vielleicht doch manchmal etwas über Bregenz hinausfahren und auch mit an­deren Leuten als dem Vorsitzenden Ritsch sprechen.

Natürlich gibt es Gegenstimmen, das muss man auch verstehen, aber ich glaube, im Interesse aller Vorarlbergerinnen und Vorarlberger und vor allem auch aus Solidaritäts­gründen den Bregenzerinnen und Bregenzern gegenüber sollten wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


20.56.56

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir wollen heute das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 aktualisieren. Das ist sehr gut, und wir sind alle miteinander froh darüber, dass es dieses Gesetz gibt, weil es die Bauleis-


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tung deutlich forciert und die Finanzierung des Autobahn- (Abg. Lutz Weinzinger: Bun­desstraße!) und Bundesstraßenausbaues deutlich erhöht hat.

Wir haben bei uns in der Ostregion einen großen Nachholbedarf. Bedauerlicherweise hat Herr Bundesminister Faymann einiges bei der Erstellung des Rahmenplanes für die ASFINAG beziehungsweise des Bauprogrammes für die Bundesbahn verschoben. Das war für die Region ein schwerer Schock. Mittlerweile hat sich einiges ergeben. Un­ter anderem haben wir heute in der Früh darüber diskutiert, dass auch der Finanzaus­gleich wieder für sechs Jahre beschlossen ist. Und Niederösterreich ist anders; das gibt der Niederösterreichischen Landesregierung, unserem geschätzten Herrn Landes­hauptmann Erwin Pröll die Möglichkeit, Zusagen zu machen. (Abg. Kurt Eder: Das ist nicht das Thema! Wir reden hier über etwas anderes!)

So hat er angeboten, dass er die Kosten eines früheren Ausbaues übernehmen würde. Da wir auf der einen Seite ein aktuelles Gesetz haben, auf der anderen Seite eine gute Zusage des Herrn Landeshauptmannes, ersuche ich nur mehr den Herrn Bundesmi­nister, die Anliegen der Bevölkerung im Osten von Wien genauso ernst zu nehmen wie die Anliegen der Bevölkerung Vorarlbergs. Wir alle brauchen den Infrastrukturausbau dringend, und die Wiener fahren ja auch gerne zu uns heraus. Es wäre für alle gut.

Sie wissen, in Niederösterreich wird schnell entschieden. Bei uns heißt es „Klarheit durch Mehrheit“, und Erwin Pröll bringt die Dinge weiter. – Danke. (Heiterkeit und Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Kurt Eder: Semmering-Tunnel!)

20.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.58.43

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Disput der Vorarlberger Kollegen war durchaus interessant und informativ. Ich habe so das Gefühl, das wird uns durchaus noch einige Male in diesem Haus beschäftigen. Wir werden das aber zweifelsohne jetzt einmal so beschließen.

Genauso werden wir die Ökologisierung der Maut bis zum Jahr 2010 beschließen, in­dem die schadstoffarmen Lkws begünstigt werden, und die jährliche Valorisierung der Maut. Das findet natürlich unsere Zustimmung.

Ich darf nur einen Punkt noch kurz erwähnen, der im Ausschuss ebenfalls diskutiert wurde: Ich bin durchaus nicht der Meinung des Kollegen Vilimsky, dass die Berichte fad und uninteressant wären, sondern sie sind sehr informativ und sehr interessant. Ein Punkt, den wir auch besprochen haben, war die Zahl von Unfällen bei Straßen-Bahn­übergängen, die in den letzten Monaten massiv zugenommen hat. Da ist Handlungsbe­darf. Es gibt auch eine Kommission, die eingesetzt wurde, die offenbar aber noch nicht getagt hat. Der Herr Minister hat aber zugesagt, dass es da Gespräche mit den Län­dern geben wird, und er hat auch zugesagt, dass es in den nächsten Jahren zumindest für 50 unbeschrankte Bahnübergänge in Hinkunft Schranken geben wird.

Persönlich bin ich der Meinung, dass möglichst alle Bahnübergänge so gesichert wer­den sollten, und ich glaube, dass wir in diesem Zusammenhang massiven Handlungs­bedarf auch weiterhin haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Ferdi­nand Maier gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 261

21.00.32

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr viel schon gesagt worden, viel Richtiges. Aber im Zusammenhang mit der ASFINAG wollte ich schon darauf hinwei­sen: Da geht es um ein Unternehmen, das serviceorientiert und kundenfreundlich ist und sich auch die Beratung auf die Fahnen geschrieben hat. Und man sollte eigentlich auch aus Fehlern lernen. Das ist nur eine Warnung, die ich dem Management der ASFINAG mitgebe – es wird ja gerade neu gesucht –, nämlich aus Fehlern, die im Wie­ner Rathaus gemacht wurden.

Wenn Sie sich in Erinnerung rufen: Vor wenigen Wochen wurde hier in Wien die Park­scheingebühr um 50 Prozent erhöht (Rufe bei der ÖVP: Wie viel?) – ein Wahnsinn! –, und gleichzeitig hat man auch ein Service angeboten, das zu Schlagzeilen geführt hat: Ansturm auf die Umtauschstellen, das Theater um die Kurzparkscheine, Wartezeit, Lie­ferengpass, kundenfeindliche Lösung, Parkscheinpflanzerei, Warteschlangen für Park­scheine, und dergleichen mehr. All dies war verschuldet vom zuständigen Stadtrat Schicker und dem Wiener Rathaus. (Rufe bei der ÖVP: Um wie viel Prozent?)

Ich glaube, man sollte dem Management der ASFINAG sagen: Daraus sollten Sie ler­nen, dass Sie weiterhin so kundenfreundlich sind. Vielleicht kann sich auch Herr Stadt­rat Schicker dann ein wenig an der ASFINAG orientieren, damit das auch in Wien ein bisschen besser wird. Kurt Eder wird mir helfen; wir werden versuchen, ihn zu überzeu­gen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kurt Eder: Ich helfe dir allerweil!)

21.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 239 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzan­trag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Ge­setzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstim­men.

Die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, welcher die Einführung einer Ziffer 7a in Artikel I zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 239 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Wett­bewerb zur Senkung des Benzinpreises.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 262

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckwidmung der Mineralöl­steuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Minderheit und damit abge­lehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer „Halbjahres-PKW-Vignette“ für Österreichs Autobahnen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteili­gung von Wechselkennzeichen-BesitzerInnen durch die Vignettenpflicht.

Das ist wiederum die Minderheit und damit abgelehnt.

21.04.5814. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 275/A der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Seilbahnen (Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003) geändert wird (240 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tages­ordnung

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.05.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Seilbahnunglücke haben uns leider in der Vergangenheit – ich nenne nur den Namen Kaprun, ich verweise nur auf Sölden – oft in die Negativschlagzeilen in der internationalen Presse gebracht.

Nun haben Sie, die zwei Regierungsparteien einen Initiativantrag eingebracht – die ÖVP sehr stark von Seiten der Wirtschaft motiviert, die SPÖ in dem Fall durchaus offen für diese Anliegen. Dieser Initiativantrag entspricht eins zu eins dem Wunschkatalog der Wirtschaftskammer. Da geht es darum, dass man Bewilligungsverfahren verein­facht, dass man die Verlegung von gebrauchten Liften gar nicht mehr bewilligungs­pflichtig macht, dass man insgesamt im Sicherheitsbereich nicht die Latte höher legt, sondern sie maximal gleich lässt, ja teilweise sogar verschlechtert. Und das Ganze geht ohne Begutachtung!

Normalerweise müssen wir bei einer so heiklen Materie wie dem Seilbahngesetz, wo monatelang Prozesse stattfanden, in denen man sich mit Ursachen, Hintergründen, Fakten und so weiter beschäftigte, gründlich Begutachtungen einholen, gründlich Ex­pertenmeinungen einholen und dann erst zur Gesetzgebung schreiten. Was Sie ma­chen, ist ruckzuck im Sinne der Wirtschaft.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 263

Das geht nicht mit uns, und deshalb lehnen wir diesen Initiativantrag deutlich ab – noch dazu angesichts der Tatsache, dass ja der Bericht des Arbeitsinspektorats im Ver­kehrsausschuss gezeigt hat, dass es im Vergleich zu anderen Verkehrsbereichen im Seilbahnbereich relativ viele Beanstandungen im Sicherheitsbereich für das Personal sogar gibt, nicht nur für die Menschen, die dort unterwegs sind. Gerade aus Touris­musgesichtspunkten müssen wir wirklich ein hochkarätiges Seilbahngesetz haben und keinen Initiativantrag sozusagen als Dublette oder Kopie eines Vorschlags der Wirt­schaftskammer. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.07


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurt Eder. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.07.41

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehr­te Damen und Herren! Leider kann ich auch in diesem Punkt Ihre Meinung nicht teilen, Frau Kollegin Moser. Ich glaube, wir müssen von anderen Voraussetzungen ausgehen. Das eine ist, wir müssen einmal die Tourismuswirtschaft als Ganzes, als einen der ganz wesentlichen Wirtschaftsbereiche in Österreich sehen. Diese lebt in Konkurrenz; und in dieser Konkurrenz müssen wir auch trachten, dass wir entsprechende Voraus­setzungen dafür schaffen, dass unsere Unternehmungen in der Tourismuswirtschaft in den Bergen auch wirtschaftlich orientiert arbeiten können.

Wenn Sie mit dem Sicherheitsargument arbeiten, dann muss ich schon sagen, Frau Kollegin Moser: Sie müssen wissen, dass jährlich mit den Seilbahnen rund 620 Millio­nen Menschen befördert werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Und wir haben in den letzten Jahren überhaupt keine nennenswerten Unfälle gehabt. Und die, die Sie gemeint haben, waren Unfälle, die nicht bei Seilbahnen unmittelbar passiert sind, son­dern das ist teilweise mit Hubschraubern passiert, das ist teilweise – das hat der Be­richt des Arbeitsinspektorats im Ausschuss gezeigt – bei Wegeunfällen von Bedienste­ten passiert, aber nicht unmittelbar im Tourismusbereich mit den Seilbahnen.

Ich glaube daher, dass wir gerade hier eine Reihe von Verbesserungen insofern ha­ben, als selbst bei bestehenden Anlagen nunmehr entsprechende Sicherheitsmaßnah­men, sofern sie noch nicht geschehen sind, getroffen werden müssen, sodass wir, gerade was den Sicherheitsbereich anbelangt, ein sehr, sehr hohes Maß an Sicherheit haben. Und das Erste, was ich mir im Rahmen meiner Überlegungen, das Seilbahnge­setz dahin gehend abzuändern, angesehen habe, ist, dass zum Beispiel Bewilligungs­verfahren kürzer werden. Das ist ja positiv, Frau Kollegin Moser! Sie kritisieren das. Seien wir doch froh, wenn Bewilligungsverfahren für Betriebsanlagen kürzer werden, effizienter werden, sicherer werden! Und deswegen – so denke ich – kann man dem ruhig zustimmen.

Zum Kollegen Vilimsky, der jetzt, glaube ich, nicht mehr da ist, möchte ich nur sagen, dass wir selbstverständlich die Verkehrssprecher der Fraktionen einladen werden, zur Novelle der Straßenverkehrsordnung, die in einer umfassenden Form erfolgen wird, Gespräche mit dem Minister zu führen, um diese Novellen dann möglichst auf einer breiten Basis entsprechend durchzuführen. – Ich danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 264

21.10.03

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Kollege Eder hat bereits darauf hingewiesen, dass die österreichische Seilbahn­wirtschaft von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Es gibt 3 000 Anlagen, 14 500 Mitarbeiter, 1,3 Milliarden € werden umgesetzt. Da ist es doch mehr als ver­ständlich, dass hier auch wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit sich diese Branche auch entsprechend optimal entwickeln kann.

Es ist nicht richtig, Frau Kollegin Moser, wenn Sie sagen, dass damit irgendwelche Si­cherheitseinschränkungen verbunden gewesen wären, zum Beispiel eben mit der Ver­einfachung des Bewilligungsverfahrens. Dieses Gesetz, diese Novelle, Frau Kollegin, entspricht den modernsten Sicherheitsrichtlinien, die es in Europa gibt. Es bleibt so wie im alten Gesetz bei der Durchführung von entsprechenden regelmäßigen Sicherheits­analysen. Es gibt ständige Sicherheitsberichte durch unabhängige Fachleute, und es sind in diesen Bereichen ständig auch die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes vorzusehen.

Es gibt also überhaupt keinen Grund, diese Novelle schlechtzumachen, nur weil sie nicht einer umfassenden gesetzlichen Begutachtung unterzogen wird. Das war nicht notwendig, denn das BMVIT und auch alle Länder waren in die Erstellung dieser No­velle im Rahmen dieses Initiativantrages eingebunden. Die zuständige Seilbahnabtei­lung des Ministeriums hat daran mitgearbeitet, alle Bundesländer und ihre Bewilli­gungsbehörden sind eingebunden gewesen, und keine dieser Stellen hat gegen die­sen unseren Entwurf einen Einwand erhoben.

Ich glaube also, es war richtig, es war notwendig und gut so, wie gehandelt wurde, und es ist in keiner Weise gerechtfertigt, entsprechende Sicherheitsbedenken öffentlich zu äußern, sondern im Gegenteil: Es sind hier optimale rechtliche und wirtschaftliche Vo­raussetzungen für die positive Weiterentwicklung der Seilbahnwirtschaft geschaffen worden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.12.49

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Wir von der Opposition sind eben prinzipiell anders als die Regierungsfraktionen. Wenn etwas Vernünftiges von den Re­gierungsfraktionen kommt, stimmen wir selbstverständlich zu. Und ich muss sagen, da ist zum Beispiel dem Kollegen Hörl etwas Vernünftiges eingefallen. Auch wir unterstüt­zen das vollinhaltlich. Die Änderung des Seilbahngesetzes ist eine absolut notwendige Maßnahme für den Tourismus.

Und in Richtung der grünen Fraktion: Frau Dr. Moser, sollen die Leute in den Tälern auswandern? Wovon sollen sie denn leben, bitte? Ohne funktionierende Seilbahnwirt­schaft gibt es keinen Tourismus. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist halt leider Gottes so, dass nur ein Drittel der Bergbauernhöfe wirklich profitabel ist, ein weiteres Drittel kommt, salopp formuliert, mit plus/minus durch, und ein weiteres Drittel schreibt halt leider Gottes nur Defizite. Aber wir müssen auch den Schiliftgesell­schaften, die sich halt schwerer tun, dadurch helfen, dass sie einmal eine alte Anlage abtragen und wieder aufbauen können und eben kein UVP-Verfahren durchführen müssen. Denn: Wenn sie ein solches Verfahren durchlaufen müssen, kommt es nie und nimmer zu einer Anlage. Das wissen wir doch ganz genau.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 265

Ich darf als Tiroler Vertreter auch darauf verweisen, dass die leidgeprüften Pitztaler schon seit sechs Jahren versuchen, aus Sicherheitsgründen endlich einmal eine Talab­fahrt im Pitztal zu bewerkstelligen, aber da sind es eben die Grünen, die dagegen Sturm laufen und sagen: Nein, es darf keine Talabfahrt gebaut werden!

Es darf auch kein Notweg gebaut werden, denn der Umweltanwalt hat gegen diesen Notweg wieder Einspruch erhoben. Jetzt haben die armen Pitztaler einen Notweg, aber der darf nicht befahren werden. Auf der anderen Seite kommt das BMVIT daher und sagt: Ihr Pitztaler habt letztes Jahr neue Anlagen aufgestellt, und ihr müsst uns garan­tieren, dass die Touristen auch in einem Unglücksfall ins Tal heruntergebracht wer­den. – Da beißt sich wirklich die Katze in den Schwanz: Einmal ist man für die Sicher­heit, einmal ist man gegen die Sicherheit.

Ich bin froh darüber, dass wir dieses Seilbahngesetz haben, denn wir stehen hinter der Tourismuswirtschaft und wollen auch jenen Bergbahnen und Regionen helfen, die sich finanziell nicht so leicht tun. Deswegen ist das eine gescheite Sache, und ich danke für diese Initiative, die natürlich voll und ganz unsere Unterstützung erhält. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Ein vernünftiger Mensch!)

21.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. 

 


21.15.20

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Seit November 2003 ist das Seilbahngesetz nicht mehr im Eisenbahngesetz geregelt, sondern in einem eigenen Gesetz. Und wenn eben vier Jahre ins Land ziehen, ist es notwendig, gewisse Anpassungen durchzuführen, Anpassungen, die sowohl der euro­päischen Richtlinie als auch dem Vollzug entsprechen und die Abwicklung verbessern. Wir werden dieser Regierungsvorlage jedenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

21.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.15.52

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit dem Seilbahnge­setz 2003 wurde unter anderem eine EU-Richtlinie über Seilbahnen für den Personen­verkehr betreffend technische Anforderungen und Sicherheit in Österreich umgesetzt. Mit der vorliegenden Novelle dieses Gesetzes aus 2003 werden rechtliche Vorausset­zungen geschaffen, um den Vollzug sowie die praktische Umsetzung von Bestimmun­gen zu vereinfachen und zu gestalten.

Ich halte hier ausdrücklich noch einmal fest, dass die vorgesehenen Änderungen unter anderem hauptsächlich im Interesse der Sicherheit erforderlich sind.

Ich möchte ganz kurz noch auf die Bedeutung der Seilbahnen für die österreichische Tourismuswirtschaft eingehen. 263 Seilbahnunternehmungen mit insgesamt über 3 000 Anlagen in ganz Österreich sind als Motor insbesondere für den Wintersport ein wirklich bedeutsamer Wirtschaftsfaktor für die gesamte Tourismusbranche. Und die Seilbahngesellschaften sind für die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen tragende Fak­toren. Vor allem für die ländlichen Regionen sind die mehr als 14 000 Arbeitsplätze, davon 6 000 Ganzjahresarbeitsplätze, von ungemeiner Wichtigkeit.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 266

Ich darf in diesem Zusammenhang auch den Bedarf an qualitativ hochwertigen Arbeits­kräften erwähnen. Dieser Bedarf ist aufgrund der weitreichenden technischen und qua­litätssichernden Standards notwendig geworden. Und so ist es auch interessant, dass ein neuer Lehrberuf vor der Realisierung steht, nämlich jener des Seilbahnfachmannes beziehungsweise der Seilbahnfachfrau. Ich denke, dass damit den hohen Anforderun­gen in Seilbahnbetrieben Rechnung getragen wird, aber auch den Ansprüchen der Fahrgäste, die ja zu Recht eine hervorragende Dienstleistung erwarten.

Insgesamt sehe ich diese Novellierung als eine gute Voraussetzung dafür, dass die Seilbahnen als wichtiger Teil des Freizeit- und Tourismuszweiges auch weiterhin ent­sprechend dem technischen Fortschritt und der wirtschaftlichen Entwicklung qualitativ hochwertig arbeiten können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.18.21

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Hochgeschätzte Frau Staatssekretärin! Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Als aktiver Seilbahner bedanke ich mich bei den beiden Verkehrs­sprechern, bei Herrn Abgeordnetem Eder und Herrn Abgeordnetem Kukacka, für die Novellierung dieses Seilbahngesetzes. Das ist richtig und notwendig, denn das gelten­de Seilbahngesetz hat sich in der Praxis überhaupt nicht bewährt. Es war viel zu kom­pliziert und hat einige Dinge nicht geregelt, wie zum Beispiel das Aufstellen von ge­brauchten Anlagen, aber auch die Schlepplifte, die vom Gewerberecht ins Seilbahn­gesetz übernommen wurden.

Hier gibt es eine Verwaltungsvereinfachung, es gibt einige Erleichterungen, und hier gibt es vor allen Dingen Sicherheit, Sicherheit und noch einmal Sicherheit.

Frau Kollegin Moser, wenn Sie von Seilbahnunglücken sprechen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das in Sölden ein Hubschrauberunglück war und dass wir bei 600 Millionen Beförderungen fast keine Unfälle haben. (Abg. Lentsch: Gott sei Dank!) Gott sei Dank, jeder Unfall ist einer zu viel. Aber wir haben wirklich fast keine Unfälle.

Frau Kollegin Moser, da Sie sich als Grüne darüber aufregen, dass die Länder nicht eingebunden waren: Ich sage Ihnen, das ist nicht wahr. Es war immer das höchste Ziel auch des Tourismus, der Sicherheit einen ganz hohen Stellenwert einzuräumen. Und wenn Sie die Verkehrsarbeitsinspektorate bemühen, darf ich Ihnen sagen, dass diese Unfälle auf Nachlässigkeiten unserer Mitarbeiter zurückzuführen sind, die, wie auch in anderen Bereichen, Schutzbrillen, Helme, Gurte, Dinge, die eben vorgeschrieben sind, nicht im entsprechenden Umfang verwenden. Daher diese Unfälle. – Es ist also nicht richtig, was Sie sagen.

Noch etwas vielleicht zum Naturschutz, da immer so getan wird, als ob Seilbahnen der größte „Umweltfresser“ überhaupt wären. In Tirol, bitte, haben wir 25 Prozent der Lan­desfläche bei 13 Prozent besiedelbarer Fläche in Schutzgebieten. In meinem Bezirk, dem tourismusintensivsten Bezirk dieses Landes, mit 7,5 Millionen Nächtigungen sind es 40 Prozent der Fläche, und die Seilbahnen haben gerade ein bis zwei Prozent.

Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass wir auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit haben sollten, und hacken Sie nicht dauernd auf dem Tourismus herum!

Ich bedanke mich noch einmal bei den genannten Herren, auch bei unserer Frau Mag. Lackner, ebenso bei der Behörde, die uns hier sehr viel geholfen hat. In dieser


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 267

guten Zusammenarbeit haben wir hier etwas Anständiges zustande gebracht, und ich danke dafür. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.20.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Die Not­wendigkeit für die vorliegende Novelle liegt darin, dass das Seilbahngesetz 2003 in einigen Bestimmungen sehr schwierig zu vollziehen ist. Dabei besteht in einigen Punk­ten dringender Handlungsbedarf. Mit der vorliegenden Novelle wird diesem Umstand, wie ich meine, Rechnung getragen. Insbesondere gibt es Anpassungen und verfah­rensrechtliche Erleichterungen in Bezug auf die zuständigen Behörden und in Bezug auf den Verfahrensablauf.

Darüber hinaus stellt die Novelle einige missverständliche Formulierungen des Seil­bahngesetzes richtig. Ich möchte hier anmerken, dass die mit der Vollziehung befass­ten Behörden und Sachverständigen gefordert sind. Keine der geplanten gesetzlichen Änderungen ist als Aufweichung der heute geltenden Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit der Fahrgäste und auch des Betriebspersonals auszulegen. Dies betrifft ins­besondere die Möglichkeit, in einem größeren Ausmaß als bisher Umbauten an den Seilbahnen ohne vorausgehendes behördliches Bewilligungsverfahren durchzuführen. Dieses Recht des Betreibers ist von der zuständigen Behörde als Verpflichtung zu ver­stehen, die behördliche Überwachung der Einhaltung der relevanten sicherheitstechni­schen Standards und des Standes der Technik durchzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsstan­dards ist wie bisher von allen Betreibern – das ist ganz klar – einzufordern. Dies gilt auch für die Formulierung einer Verordnung zum Seilbahngesetz mit näheren Bestim­mungen zu den in der Novelle geplanten verfahrensrechtlichen Erleichterungen. Hier­bei ist auf die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsstandards der Seilbahnen zu achten.

Eines ist mir noch besonders wichtig zu sagen: So etwas wie wirtschaftlich zumutbare Sicherheitsstandards sind nicht akzeptabel. Eine Seilbahn, die nicht sicher zu betrei­ben ist, darf eben auch nicht gebaut werden oder wiedererrichtet werden. Die Tragödie von Kaprun ist uns allen noch in trauriger Erinnerung – und sie darf sich einfach nicht wiederholen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kainz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.23.28

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Vieles ist bereits gesagt worden zu dieser zweifellos wichtigen Materie. Österreich ist – und darauf können wir stolz sein – ein Tourismusland, und ge­rade der Wintertourismus mit all seinen Liftanlagen hat eigentlich eine sehr, sehr positi­ve Entwicklung, ja fast eine Erfolgsgeschichte hinter sich.

1957 gab es 358 Liftanlagen – im heurigen Jahr, 2007, sind es stolze 3 003, 14 500 Mitarbeiter und über 630 Millionen beförderte Personen, vor allem im Winter mit 602 Millionen.

Niederösterreich, und darauf bin ich stolz, hat auch einige bedeutende Schigebiete. Ich möchte stellvertretend für viele das Schigebiet St. Corona am Wechsel nennen, wo ich


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auch froh und stolz bin, dass ich Mitglied des örtlichen Schiclubs bin. (Beifall und Bra­vorufe bei ÖVP und FPÖ.) Auch die erste Seilschwebebahn wurde 1926 in Niederös­terreich errichtet.

Mit der Novellierung des Seilbahngesetzes aus dem Jahre 2003 werden wir die Sicher­heit weiter gewährleisten, aber aus der Praxis heraus einige Anpassungen durchfüh­ren.

Ich möchte ein zweites Beispiel nennen, weil die Bergrettung Wienerwald-Süd in Möd­ling auch einen Schlepplift betreibt, nämlich auf der Norwegerwiese. Und ich hoffe, dass mit dieser Evaluierung des Seilbahngesetzes, auch durch die Verordnung des Mi­nisters vor allem hier eine praxiskonforme und praxisgerechte Ausgestaltung möglich ist, damit dieser Lift wieder in Betrieb gehen kann. Ich möchte auch den ehrenamtli­chen Mitarbeitern danken, die diesen Lift betreiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss, auch weil die Frau Staatsse­kretärin hier auf der Regierungsbank sitzt: Ich denke, Politiker sollen Gas geben, das ist keine Frage, aber ich meine, in Form der Sacharbeit – und nicht mit dem Dienstwa­gen auf der West Autobahn. Ich denke, Verkehrspolitik steht für Sicherheit der Ver­kehrsteilnehmer, aber nicht für Schikanen gegenüber den Verkehrsteilnehmern, den Autofahrern. Die Befolgung dieses Grundsatzes erwarte ich mir auch bei der bevorste­henden Diskussion rund um die Evaluierung oder Veränderung der 0,5 und 0,8 Pro­mille. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Rädler. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.25.50

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Staatsse­kretär! Als Niederösterreicher freue ich mich, zum Seilbahngesetz sprechen zu dürfen. Von den 3 000 Seilbahnanlagen stehen 124 in Niederösterreich. Die Frau Staatssekre­tär ist Zeugin. Es gibt auch einige innovative Projekte. Seilbahntaugliche Projekte hat eine politische Ortsgruppe in der Gemeinde meines Vorredners, in Pfaffstätten, im Wahlkampf eingebracht, nämlich eine Sprungschanze im Wiener Becken zu errichten. Dann fehlt eigentlich nur mehr die Seilbahn. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Aber es gibt auch einen durchaus seilbahntauglichen Vorschlag für Niederösterreich von einem Abgeordneten dieses Hauses, der bei der letzten Wahl vorgeschlagen hat, im Wiener Becken, am Steinfeld, einen Berg mit jenem Material zu errichten, das wir aus dem Semmering-Basistunnel, wenn er kommt, herausgraben. (Abg. Scheibner: Wer war das?) – Der Herr Abgeordnete Peter Wittmann!

Das ist ein Zeichen dafür, dass wir in Niederösterreich schon immer Vorausdenker wa­ren. Ich hoffe, diese Projekte werden auch umgesetzt. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf diesem Gesetz, dieser Evaluierung, meine Zustimmung erteilen und bin mir si­cher, dass die Sicherheit im Seilbahnwesen dadurch keinen Schaden erleiden wird, so wie es die Grünen hier angesprochen haben. Ich freue mich auf den kommenden Win­ter – für den Tourismus ist dieses Gesetz sicherlich von Vorteil. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durchschlag. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.27.41

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie gerne auf einen Aspekt der


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 269

geplanten Änderung des Seilbahngesetzes hinweisen, den man nicht sofort damit in Verbindung bringt, der mir als Physiotherapeutin aber sehr wichtig ist, nämlich die Si­cherung von Bewegungsräumen für Kinder durch die Sicherung von Klein- und Kleinst­schigebieten.

Wir haben in Oberösterreich eine ganze Menge davon. Wir haben zum Beispiel 25 Schigebiete mit einem Lift, 13 Schigebiete mit zwei Liften. Die werden sehr, sehr gerne von Familien und von Kindergärten genutzt, damit sich die Kinder Anfangskennt­nisse des Schifahrens aneignen. Somit haben sehr viele Kinder besonders im städti­schen Bereich die Möglichkeit, spezielle motorische Fähigkeiten zu erwerben.

Wie wir alle wissen, wachsen unsere Kinder immer mehr sitzend auf. Das führt leider schon in sehr jungen Jahren zu einem Defizit im motorischen Bereich, im Wahrneh­mungsbereich, aber auch bei kognitiven Fähigkeiten. Das bedeutet, alles, was Kindern hilft, ihren Bewegungsdrang ausleben zu können, sollte von uns unterstützt werden.

Eine Gefährdung dieser vielen Standorte durch eine überbordende Bürokratie oder durch praxisferne Vorschriften schadet daher nicht nur den Betreibern und den Ange­stellten, sondern ist im Lichte einer weiteren Einschränkung des Bewegungsraums von Kindern als negativ anzusehen. Außerdem existiert in sehr vielen dieser Schigebiete auch ein kleines gastronomisches Angebot (Ah-Rufe bei der FPÖ), was natürlich Ar­beitsplätze sehr oft für Frauen bringt, und diese Arbeitsplätze wären dann auch gefähr­det. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.)

Sicherheit hat natürlich eine sehr hohe Priorität. Das bedeutet, alle Änderungen techni­scher Natur müssen natürlich vom Gesichtspunkt der Sicherheit für Kunden, aber auch fürs Personal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es hat sich allerdings in den letzten vier Jahren gezeigt, dass es einen Änderungsbedarf in Richtung Anpas­sung gibt. Daher freue ich mich sehr, wenn durch die geplante Gesetzesänderung ein Stück Lebensqualität für unsere Kinder und speziell für die Familien erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es hat sich nun Frau Staatssekretärin Kranzl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.30.01

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil insbesondere das Unglück von Kaprun angesprochen wurde, ist es mir einfach ein Bedürfnis, das zu un­terstreichen: Sie können versichert sein, dass weder das Bundesministerium für Ver­kehr, Innovation und Technologie noch Verkehrsminister Faymann oder meine Wenig­keit Ihnen ein Gesetz vorlegen würden, in dem die Sicherheitsbestimmungen bei Seil­bahnen verschlechtert werden. – Es ist mir, wie gesagt, ganz wichtig, das zu unterstrei­chen.

Tatsache ist, dass es hier eine Reihe von legistischen Veränderungen im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung gibt, und ich glaube, dass das durchwegs eine sehr vertretbare Vorlage ist, die selbstverständlich einerseits den Seilbahngesellschaften, auf der anderen Seite aber auch den hohen Ansprüchen der österreichischen Gesetz­gebung überhaupt zugute kommt.

Es ist mir einfach wichtig, zu unterstreichen, dass es einerseits sehr strenge Genehmi­gungsverfahren gibt, die, glaube ich, das Allerwichtigste sind, dass dieses Gesetz an­dererseits aber auch ermöglicht, dass bestehende Anlagen, die funktionstüchtig und betriebsbereit sind, ebenfalls umgebaut werden können. Ich denke mir, das ist ein sehr positiver Effekt dieses Gesetzes. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.31



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 270

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weitere Wortmeldung: Frau Abgeordne­te Moser. 1 Minute. – Bitte.

 


21.31.16

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekre­tärin! Da sehr viele Teilnehmer dieser Diskussion offensichtlich den Gesetzestext, über den sie jetzt abstimmen, nicht gelesen haben und behaupten, es sei eine reine Verwal­tungsvereinfachung – wie Sie zum Beispiel formuliert haben, Frau Staatssekretärin –, kann ich nicht umhin, Ihnen konkret den § 18 zu zitieren.

Darin geht es ganz konkret um die Ausweitung der Bewilligungsfreiheit. Da geht es nicht um eine Verwaltungsvereinfachung, sondern um Bewilligungsfreiheit bei Umbau‑ und Erweiterungsprojekten. Ähnliches gilt für § 31. (Abg. Hörl: Da geht es um das Be­triebs-WC! Da geht es ums Häusl!)

Dann heißt es da noch – ich zitiere –: Die vor 2004 bestehenden Seilbahnen sollen bei Konzessionsverlängerungen wieder nach davor geltendem Recht beurteilt werden.

Das ist ein Rückschritt. Wir gehen wieder zurück in eine alte Rechtskonstruktion, und Sie sagen: Meine Güte! Für den Tourismus ist uns alles heilig!

Ich bin für schnelle Verfahren, ich bin für Sicherheit, und ich bin für klare Verfahren. Was wir aber nicht wollen, ist eine Liberalisierung in der Seilbahnwirtschaft. Letztere beschließen Sie aber, auch zu Lasten der Menschen, die dort unterwegs sind. (Beifall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Frau Staatssekretärin Kranzl hat sich nochmals zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


21.32.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Frau Abgeordnete Moser, ich danke für den Hinweis, dass Sie eben­falls rasche und einfache Verfahren unterstützen! Es ist mir aber einfach wichtig, dass es Ausnahmen von der behördlichen Genehmigung in Fällen gibt, in denen es um klei­ne Umbauten geht.

Es sind Fälle angesprochen worden: Umbauten von Nebenräumen oder sanitären An­lagen. Hier ist es meines Erachtens ein zu großer Verwaltungsaufwand, ein Verfahren einzuleiten, das einen großen Aufwand erforderlich macht, in dem es Einsprüche und so weiter gibt. Um nichts anderes geht es. Sie wissen, dass es einen taxativen Katalog gibt, der ebenfalls angeschlossen ist. Jedenfalls geht es dabei aber wirklich um einfa­che Maßnahmen, die von einer Person geleitet und beaufsichtigt werden können. Das ist mir zur Klarstellung wichtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 240 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 271

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

21.34.1415. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-7 d.B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (234 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.34.47

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Rechnungshofpräsident! Wir kommen jetzt zu einem vollkommen anderen Thema: Von den Liften und Seilbahnen kommen wir wieder auf den Boden der Realität, und zwar zu dem, was Menschen durch Arbeit verdienen.

Der Einkommensbericht des Rechnungshofes bietet wieder eine sehr kompakte Dar­stellung, insbesondere auch eine Darstellung der Unterschiede zwischen Männer‑ und Fraueneinkommen in unserem Land. – Auch hier zeigt sich, dass die Initiativen der SPÖ-Frauen unter dem Motto „Es reicht, weil es nicht reicht“ gerade am Puls der Zeit sind und die Sozialdemokratische Partei in Regierungsverantwortung gemeinsam mit der ÖVP sehr viele Maßnahmen setzen wird, um eine Annäherung zwischen Männer‑ und Fraueneinkommen zu erreichen.

Das Verhältnis zwischen Männer- und Fraueneinkommen ist auch nach Bundesländern dargestellt, und da stellt sich Wien als Spitzenreiterin heraus: In Wien gibt es die ge­ringsten Unterschiede zwischen Männer- und Fraueneinkommen. Wien ist ganz ein­fach Vorreiterin bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gibt hier ein erfolgrei­ches Netz an Kinderbetreuung, und es gibt auch Unterstützung, damit man wieder den Weg in den Arbeitsmarkt finden kann. Am größten sind die Unterschiede aufgrund von verschiedenen Saisonniertätigkeiten und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen in Vorarl­berg. Auch die Pensionistinnen in Wien haben durchschnittlich die höchsten Einkom­men.

Neu bei den Darstellungen des Rechnungshofes sind die Aufgliederung nach Bundes­ländern und der Bundesländervergleich. Damit ist wieder eine gute Grundlage für wei­tere politische Arbeit geschaffen worden, und ich richte ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes! (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.36.53

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich mit diesem Einkommensbericht sehr intensiv auseinandergesetzt. In Anbe-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 272

tracht der vorgeschrittenen Stunde möchte ich allerdings nur ein Detail herausnehmen, und zwar – wie meine Vorgängerin – die Einkommenssituation der Frauen.

Zunächst hat die Zahl der beschäftigten Frauen von 1998 bis 2005 um 12 Prozent zu­genommen. Das ist einmal positiv. Auch die Einkommen der Frauen haben sich um durchschnittlich 1,7 Prozent pro Jahr erhöht. Die Männer haben jedoch mit 1,9 Prozent deutlich mehr zugelegt.

Daraus kann ich folgende Schlüsse ziehen:

Erstens: Das Kinderbetreuungsgeld hat die Frauen keineswegs davon abgehalten, einen Beruf auszuüben.

Zweitens bedeutet das auch, dass die Einkommensschere zu Lasten der Frauen wie­der stärker aufgeht. Die Frauen kommen einfach an die Gehälter der Männer nicht heran. Im Bundesländervergleich zeigt sich, dass die Burgenländerinnen zu meinem Leidwesen am wenigsten verdienen. Bei den Männern verdienen hingegen nicht die Burgenländer am wenigsten, sondern die Steirer, und zwar aus dem einfachen Grund, weil sehr viele Burgenländer nach Wien auspendeln und dadurch mehr verdienen. Frauen können das in diesem Ausmaß nicht tun, weil sie für die Familien zuständig sind.

Daher kann ich nur an Sie appellieren, dass wir diese Nachteile für Frauen in irgend­einer Form ausgleichen. Im öffentlichen Dienst funktioniert das hervorragend, denn dort bekommen die Beamtinnen – sprich: Lehrerinnen – gleichen Lohn für gleiche be­ziehungsweise gleichwertige Arbeit, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die christlichen Gewerkschafter hier entsprechend ausverhandeln. Dazu kann ich meinen Kollegen aus der christlichen Gewerkschaft nur gratulieren! (Beifall bei der ÖVP.)

21.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Rossmann mit 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.39.02

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Was uns hier vom Rechnungs­hof und von der Statistik Austria vorgelegt wurde, kann mit Fug und Recht als ein Teil eines Standardwerkes der Verteilungspolitik bezeichnet werden. Darauf, warum ich von einem Teil spreche, werde ich noch einmal zurückkommen.

Es ist das Beste, was uns in Österreich dazu vorliegt, es werden alle Daten auf Indivi­dualebene verknüpft. Noch einmal herzlichen Dank für diesen Bericht! Es freut mich sehr, wenn der Bericht gelesen wird, aber vielleicht sollte man doch ein bisschen ver­tieft hineinschauen. Ich werde jetzt ein paar Befunde ein bisschen differenzierter brin­gen und mir dann die Frage stellen, warum die Regierungsparteien in den letzten Jah­ren verabsäumt haben, etwas gegen diese Befunde zu unternehmen.

Befund Nummer eins: Seit 1998 sind die mittleren Einkommen der unselbständig Be­schäftigten inflationsbereinigt nicht gestiegen, jene der Arbeiterinnen – kleines i – und die niedrigen Einkommen sind sogar gesunken. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wa­rum die Regierungen, bestehend aus SPÖ – das fällt ja auch in die Regierungszeit der SPÖ –, aber auch aus ÖVP, FPÖ und BZÖ, gegen diesen Befund nichts, aber auch gar nichts unternommen haben.

Der zweite Punkt wurde bereits angesprochen, nämlich das Auseinanderklaffen der Einkommen von Männern und Frauen. Dabei stellt sich heraus, dass Frauen in allen Beschäftigtengruppen weniger verdienen als Männer. (Abg. Lentsch: Nicht die Beam­tinnen!) 2005 betrug das mittlere Einkommen der Frauen 60 Prozent des Einkommens


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 273

der Männer. Wenn man das um den Teilzeiteffekt bereinigt, sind es 78 Prozent, was aber immer noch deutlich geringer ist.

Sehr viel größer sind die Unterschiede in der Privatwirtschaft. Wie schaut es in der Pri­vatwirtschaft aus? – Dort erzielen Arbeiterinnen 45 Prozent der Männereinkommen, teilzeitbereinigt sind es 68 Prozent. Weibliche Angestellte verdienen 50 Prozent der Männereinkommen, teilzeitbereinigt sind es 65 Prozent.

Deutlich besser ist das Bild bei den Beamtinnen, das wurde schon angedeutet. 91 Pro­zent der Männereinkommen verdienen die Beamtinnen, teilzeitbereinigt sind es 97 Pro­zent. Immerhin, da sind wir schon relativ nahe an dem, was wir eigentlich anstreben sollten. Bei den weiblichen Vertragsbediensteten schaut es schon wieder viel schlech­ter aus, da sind es teilzeitbereinigt nur 90 Prozent.

Befund Nummer drei: Die Einkommensschere zwischen hohen und niedrigen Einkom­men geht in Österreich kontinuierlich auseinander, das heißt, es gibt insbesondere in den unteren Einkommensgruppen reale Einkommensverluste, und das trotz einer Steu­erreform 2004/2005. Ich habe auch die Nettorechnung durchgeführt, und diese Netto­rechnung zeigt, dass sich im Prinzip an diesen Ergebnissen eigentlich nichts verändert.

Wenn man sich das ein bisschen näher anschaut, sieht man: Die untersten 10 Prozent verlieren real 16 Prozent, die untersten 25 Prozent verlieren immer noch 11 Prozent, und die ganz oben verzeichnen irgendwo leichte Gewinne.

Befund Nummer vier, der Vergleich zwischen Selbständigen und Unselbständigen: Bei den Selbständigen stellt sich heraus, dass die Einkommen im Durchschnitt deutlich stärker gewachsen sind als jene der Unselbständigen.

Man könnte nun natürlich noch ein bisschen weiter in die Tiefe gehen, aber die Hand­lungsanleitung ist eigentlich klar: Die Regierung ist aufgefordert, die Ursachen für diese erschütternden Befunde zu ändern. In den letzten Jahren ist in dieser Richtung nichts geschehen. Im Gegenteil: Die Situation hat sich drastisch verschlechtert.

Wenn ich einleitend gesagt habe, dass dieser Bericht ein Standardwerk der Vertei­lungspolitik ist, so möchte ich jetzt hinzufügen, dass es, damit wir Verteilungspolitik in Österreich wirklich machen können, noch zweier zusätzlicher Berichte bedarf.

Erstens wäre ein Bericht nötig, der die Haushaltseinkommen betrachtet, weil das eine relevante Größenordnung ist; zusätzlich wäre es notwendig, dass wir in die Haushalts­einkommen auch die Transfereinkommen mit einbeziehen.

Das Zweite, was wir brauchen würden, wäre ein Vermögensbericht. Bei den Vermögen schaut es in Österreich von der Verteilung her noch viel schlimmer aus. Dafür gibt es einige Befunde. Aber wir wissen sehr wenig. Im reichsten Land der Welt, in den USA, sind Vermögensberichte selbstverständlich. Man könnte eigentlich meinen, dass die dort etwas zu verbergen haben. Das trifft aber nicht zu. Offenbar haben aber wir hier in Österreich etwas zu verbergen! Ich glaube, an dieser Situation müsste Österreich rasch arbeiten, damit wir auch hier aufschließen können zu jenen Ländern, die statis­tisch das ermöglichen, was in Österreich nicht möglich ist, nämlich eine Debatte über Verteilungspolitik. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

21.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Hauser. 3 Minuten. – Bitte.

 


21.44.00

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, ich möchte mich da an­schließen: Es ist dies wirklich ein Standardwerk der Einkommensverteilung und der


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Darstellung der Einkommenssituation in Österreich, ein hochinteressanter Bericht, für den wir wirklich danken.

Von niemandem wurde heute bisher der zweite Teil dieses Berichtes betreffend das Bezügebegrenzungsgesetz erwähnt, der uns leider Gottes nicht vorgelegt werden konnte. Es wurden in diesem Bericht keine Bezüge veröffentlicht, die all jene Unter­nehmen betreffen, die der Rechnungshof prüfen kann und wo alle Verdiener mehr als 80 Prozent eines Durchschnittsverdienstes eines Parlamentsabgeordneten haben. Hier hat es nämlich Prüfungsverweigerungen gegeben, und ich empfinde es schon als gro­ßes Manko, dass wir eigentlich nicht erfragen können, was Vorstände und Aufsichts­räte in staatsnahen Unternehmen verdienen, die vom Rechnungshof geprüft werden. Zwar werden solche Bezüge in den Medien veröffentlicht, aber gegenüber dem Rech­nungshof ist diese Weitergabe personenbezogen leider nicht möglich.

Aber wenn ich mich jetzt in diese Verteilungsdebatte einklinke, dann halte ich fest, dass es schon ein Wahnsinn ist, wenn man feststellt, dass sich die Bezüge in den halb­staatlichen und staatlichen Unternehmen innerhalb der letzten sechs Jahre verfünffacht haben und Spitzengagen wie zum Beispiel in der OMV von 2,8 Millionen € jährlich, also plus 367 Prozent, oder bei der Firma Andritz von 1,8 Millionen €, also plus 309 Pro­zent, gezahlt werden.

Auf der einen Seite gibt es gigantische Zuwächse bei den Spitzenmanagern, auch im halböffentlichen Bereich, auf der anderen Seite sind real sinkende Einkommen bei brei­ten Bevölkerungskreisen festzustellen. Das ist das wirkliche Problem, das aus diesem Einkommensbericht auch hervorgeht, und das ist zu beseitigen.

Es wurde im Ausschuss aber auch beklagt, dass wir diese personenbezogenen Daten nicht erfragen können. Deswegen bringe ich heute auch einen Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei ein, um auch selbst einmal zu signalisieren, dass wir bereit sind, offenzulegen und zum Beispiel über die Parlaments‑Homepage darzulegen, wer welche Nebenbezüge hat.

Es ist für uns zu wenig, nur im Ausschuss zu beklagen, dass personenbezogene Daten von Spitzenmanagern nicht veröffentlicht werden, es aber selbst hier nicht zu tun. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Deswegen darf ich diesen Antrag vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hauser und Kollegen betreffend Offenlegung der Bezüge von Abge­ordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Es ist dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, welche vor­sieht, dass die Liste gemäß § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes auf der Homepage der Parlamentsdirektion kundzumachen ist.“

*****

Ich bin schon gespannt, wer dieser Initiative zustimmt!

Abschließend komme ich, weil noch ein bisschen Zeit ist, zu den Maßnahmen: Was ist zu tun, um vor allem diese gigantische Einkommensschere zwischen Arm und Reich zu verkleinern? – Vor allem muss einmal die Massenkaufkraft auf dem inländischen Markt wesentlich vergrößert werden. Das heißt, es sind wirklich eine Lohnsteuerreform


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 275

und vor allem ein Familiensplitting mehr als notwendig, und zwar je früher, desto bes­ser. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag des Abgeord­neten Hauser ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Offenlegung der Be­züge von Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Berichtes des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III‑7 d. B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (234 d. B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007.

Die Offenlegung der Liste gemäß § 9 Bezügebegrenzungsgesetz war in den vergange­nen Monaten Thema in der Öffentlichkeit. Um zu gewährleisten, dass die vom Gesetz­geber geforderte Transparenz sicher gestellt ist, stellen die unterzeichneten Abgeord­neten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Es ist dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, welche vor­sieht, dass die Liste gemäß § 9 des Bezügebegrenzungsgesetzes auf der Heimseite der Parlamentsdirektion kundzumachen ist.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Sie wollen 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


21.48.22

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Rechnungshof-Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bezügebe­grenzungsgesetz und vor allem zum Einkommensbericht sind schon sehr viele Dinge gesagt worden.

Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die verlässliche Datenlandschaft, die vom Rechnungshof zur Verfügung gestellt wurde. Aber auch die Statistik Austria liefert uns sehr nützliche Informationen im Finanzausschuss, auch im Zusammenhang mit der Berechnung der Steuereinnahmen. (Beifall beim BZÖ.)

Mich wundert ein bisschen, dass vor allem die ÖVP nicht das Haushaltseinkommen gefordert hat, nachdem sie sich jetzt auch mit dem Familiensplitting beschäftigt.

Ich sage auf alle Fälle dazu, dass wir es im Sinne der Vergleichbarkeit der Branchen gerne sehen würden, wenn wir auch das Einkommen auf den Stundenlohn herunter­brechen, um eine noch bessere, direktere Vergleichbarkeit zu haben. Ich glaube näm­lich, dass Stundenlohnvergleiche aussagekräftiger sind als Vergleiche von Jahreslohn-


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einkommen, da wir wissen, dass beispielsweise im Tourismus oder in der Bauwirt­schaft sehr viele Menschen einige Monate im Jahr nicht im Arbeitsprozess stehen.

Das wäre eine Anregung von unserer Seite. Ansonsten danken wir Ihnen für die Zur­verfügungstellung dieser Daten. (Beifall beim BZÖ.)

21.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.50.01

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Man kann die vorliegenden Zahlen des Einkommensberichtes drehen und wenden, wie man will, die Situation der Frauen in der Arbeitswelt und hier speziell bei den Einkommen hat sich, wenn über­haupt, nur geringfügig verbessert. Das ist bei den Unselbständigen so und bei den Selbständigen nicht viel anders. Branchenunterschiedlich klaffen die Einkommen von Frauen und Männern weit auseinander. Frauen verdienen im Durchschnitt gerade ein­mal 60 Prozent des mittleren Männereinkommens, Vollzeit beschäftigte Frauen gerade einmal 78 Prozent des mittleren Männereinkommens. Das ist eine Fehlentwicklung, die korrigiert werden muss, und hier hat die Politik besonderen Handlungsbedarf und auch einen klaren Auftrag.

Niemand, meine Damen und Herren, geht aus Jux und Tollerei arbeiten, jede Frau, je­der Mann verdient sich eine faire und gerechte Entlohnung für die erbrachte Leistung. Es bedarf einer fairen und gerechten Art und Weise, wie Arbeitsplatzangebote den Menschen gemacht werden, genauso wie der Einhaltung der Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, von Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Dazu eine kleine aktuelle Story: Ein Mädchen sucht mit Hilfe des Arbeitsmarktservice nach einer sehr erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlussprüfung eine neue Heraus­forderung, sprich: einen neuen Job. Sie absolviert einen Vorstellungsmarathon, macht unbezahlte Schnuppertage, bekommt jede Menge Teilzeitjobangebote, zum Beispiel Donnerstag halbtags, Freitag ganztags und jeden dritten Sonntag, in Summe eine 20-Stunden-Woche, natürlich nur den blanken Kollektivvertrag. – Das ist eine „tolle“ Pers­pektive, die man da jungen Menschen nach der Berufsausbildung bietet, ganz zu schweigen davon, wenn man einen eigenen Haushalt, eine eigene Familie gründen oder ein selbständiges Leben führen möchte.

Von einer Arbeitgeberin bekommt sie allerdings das Angebot einer 40-Stunden-Woche, wunderbar, allerdings mit dem Zusatz: erst nach sechs bis acht Wochen geringfügiger Beschäftigung. Kann ja kein Problem sein, sie bezieht ja noch Arbeitslosengeld und hat nebenbei die geringfügige Beschäftigung. Das soll sie aber niemand sagen, weil das braucht ja niemand zu wissen. Die rechtlichen Details brauche ich, glaube ich, in dem Gremium nicht erläutern. Ich finde, es ist eine unglaubliche Frechheit, was sich diese Dienstgeberin da erlaubt: Wer den 40-Stunden-Job haben will, muss in den sauren Apfel beißen, und wenn kein Vollzeitjob herausschaut, dann hat man halt Pech gehabt und auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Meine Damen und Herren, das sind nur einige wenige Gründe für die schlechte Ein­kommenssituation im Besonderen von Frauen in speziellen Branchen. Es scheitert auch an qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen; verpflichtende Betriebskin­dergärten wären eine Möglichkeit.

Viel Arbeit für die Politik, viel Arbeit für die Sozialpartner, jedenfalls viele Chancen für alle Seiten, gute und lebensnahe Frauenpolitik zu machen. Mit unserer Bundesministe­rin Doris Bures sind wir auf einem guten Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

21.52



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 277

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Steindl. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.52.57

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuvorderst herzlichen Dank auch von meiner Seite für diesen wirklich umfassenden und professionellen Bericht, der die Einkommenssituation in Österreich klar wiedergibt. Es ist so, dass der Bericht wirklich sehr viele Zahlen enthält, beispielsweise: 3,772 Millionen Menschen waren unselbstän­dig erwerbstätig, also 1,1 Prozent mehr als das Jahr zuvor. (Abg. Mag. Rossmann: Dazu brauchen wir aber den Bericht nicht!) – Ich werde das Ganze sehr abkürzen.

Mich hat interessiert, wo die Medianeinkommen liegen: im Bereich der unselbständig Erwerbstätigen bei 21 604. Wir sehen im Bericht, dass die Beamten mit einem Median­einkommen von 40 392 sehr hohe Einkommen erreichen.

Meine Damen und Herren, als Wirtschaftsvertreter hat mich eines in große Sorge ver­setzt: Herr Rossmann, Sie haben gesagt, die Einkommen der selbständig Erwerbstäti­gen sind mehr gestiegen. – Das ist nicht so. Nur die Freiberufler, allen voran die Fach­ärzte, haben mehr Einkommen als zuvor. (Abg. Mag. Rossmann: Seite 24 nachlesen!)

Tatsächlich ist es nach diesem Bericht so, dass die klein- und mittelständischen Unter­nehmer ein Medianeinkommen von 12 342 erreichen. Wenn wir wissen, dass zwei Drit­tel aller unselbständig Erwerbstätigen bei diesen klein- und mittelständischen Unter­nehmungen beschäftigt sind, dann, glaube ich, ist es ohne Zweifel wichtig, dass wir hier strukturelle Hilfen geben und vor allem auch für eine entsprechende Entlastung der Lohnnebenkosten Sorge tragen, damit das Einkommen der klein- und mittelständi­schen Wirtschaft in Zukunft wieder besser wird. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. Auch 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.55.03

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu­erst ein paar Worte zum Entschließungsantrag meines Kollegen Hauser. Dieser Ent­schließungsantrag betrifft nur die Bezüge der Abgeordneten, die ja weitgehend be­kannt sind. Wir haben im Ausschuss viel weiter gehend gesprochen und uns eigentlich auch auf eine Prüfung der Bezüge in öffentlichen Unternehmen geeinigt. Es hat hier eine Einigkeit aller Fraktionen gegeben, und wir haben ausgemacht, dass wir im nächsten Ausschuss über die geeignete Vorgangsweise beraten werden.

Nun zum Einkommensbericht. Ich möchte nur einen Punkt kurz hervorheben, und zwar den, dass ich besonders alarmierend finde, dass den Österreicherinnen und Österrei­chern immer weniger Geld zur Verfügung steht. Es wurde schon erwähnt, es hat seit 1998 einen Kaufkraftverlust gegeben: bei den mittleren Einkommen einen von 2 Pro­zent. Trotz der nominalen Lohnsteigerungen ist diese Einkommenssteigerung aufge­fressen worden und nichts davon übrig geblieben. Diese Einkommenseinbußen haben aber nicht alle gleich getroffen.

Dazu gibt es eine Untersuchung der Arbeiterkammer, die besagt, dass im Jahr 2005 Topmanager um 95 Prozent mehr verdient haben als im Jahr 2000. Davon kann der Normalverbraucher nur träumen, denn ihm oder ihr stehen neben entwerteten Einkom­men auch immer stärker steigende Lebenshaltungskosten gegenüber, auch stark stei­gende Kosten für die eigenen vier Wände: Die Wohnungskosten sind zwischen 2001 und 2006 um 20 Prozent gestiegen, während die Nettolöhne in diesem Zeitraum nur um 11 Prozent gestiegen sind. Dazu kommen noch Maklerprovisionen, Kautionen,


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 278

Mietvertragsgebühren und so weiter. Deshalb sind hier gesetzliche Regelungen not­wendig, um zu gewährleisten, dass Wohnen in Zukunft für alle erschwinglich bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler; auch 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


21.57.27

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Herr Rechnungshofpräsident! Wir Frauen sind nicht zufrieden. Frauen verdie­nen, wie wir heute schon gehört haben, nach wie vor deutlich weniger als Männer, im Durchschnitt 60 Prozent. Die konkreten Zahlen aus dem Einkommensbericht haben wir heute schon von meiner Kollegin Edeltraud Lentsch und vom Kollegen Krist gehört.

Als Gründe für die Einkommensschere sind folgende Tatsachen anzuführen: Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist sehr gering. Wir finden Frauen überwiegend in Branchen mit niedrigen Einkommen wie etwa dem Handel oder dem Gastgewerbe und überproportional in Hilfs- und Dienstleistungsbereichen. Und drittens sind es zumeist Frauen, die Teilzeit beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigung ist leider ein weibliches Phä­nomen: Von den 550 000 Teilzeitbeschäftigten beträgt der Frauenanteil 98 Prozent.

Ich kann daher nur begrüßen, dass im nächsten Einkommensbericht für die Jahre 2006 und 2007 die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede noch ver­tieft wird. Nur die genaue Kenntnis der gegenwärtigen Situation ermöglicht es, zielfüh­rende Lösungen für die Zukunft aufzuzeigen. Wir wollen uns für die hundertprozentige Gleichstellung einsetzen. Als Maßnahmen schlage ich daher vor: den vermehrten Ein­zug von Frauen in die Kollektivvertragsverhandlungsteams, die bessere Information von Mädchen in den Schulen und Ausbildungsstätten über traditionelle Männerberufe sowie die Ermunterung, solche Berufe auch zu ergreifen.

Abschließend darf ich mich auch bei Ihnen, Herr Präsident Moser, und Ihrem Team für diesen fundierten Bericht bedanken und hoffe sehr, dass wir auch in künftigen Berich­ten diese Bereiche, die ich auch im Ausschuss andiskutiert habe, wie die Situation der Frauen, die Familiensituation vermehrt wieder finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Hauser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

Ich entschuldige mich: Es ist eine tatsächliche Berichtigung; kein Redebeitrag. – Bitte.

 


21.59.56

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Kein Problem. – Frau Präsidentin, darf ich jetzt reden oder muss ich berichtigen?

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Sie sind zu einer tatsächlichen Berich­tigung zu Wort gemeldet.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (fortsetzend): Frau Abgeordnete Mag. Becher hat behauptet, dass ich einen Entschließungsantrag eingebracht hätte, dass die allseits bekannten öffentlichen Bezüge der Mandatare des Nationalrates und des Bundesrates auf der Homepage der Parlamentsdirektion zu veröffentlichen seien. – Das ist unrich­tig! Diese Bezüge kennt sowieso jeder!

Ich möchte haben, dass Zusatzverdienste, die man neben dem öffentlichen Verdienst als Parlamentarier oder auch als Bundesrat bezieht, veröffentlicht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

22.00



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 279

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Reheis. 2 Minuten. – Bitte.

 


22.00.49

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Lieber Kollege Hauser, Ihr Antrag lautet tatsächlich „Offenlegung der Bezüge von Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bun­desrat“. – Daher war Ihre tatsächliche Berichtigung absolut unrichtig! Schau einmal an, was da im Betreff drinnen steht, nämlich ganz klar und deutlich: „Offenlegung der Be­züge von Abgeordneten zum Nationalrat und Bundesrat“.

Liebe Frau Kollegin Gitschthaler, Sie haben gesagt, man kann da nicht zufrieden sein. – Selbstverständlich kann man mit so einem Einkommensbericht nicht zufrieden sein, weil dieser ganz drastisch die Entwicklung zwischen den oberen und den unteren Einkommensschichten aufzeigt.

Im Jahre 1998, unter einer SPÖ-geführten Bundesregierung, lagen die unteren 10 Pro­zent der Einkommen bei 2 486 €; im Jahre 2005, unter einer konservativ geführten Bundesregierung, unter Schwarz-Blau-Orange also, sank dieser Wert auf 2 373 €. Da­zu kommt für die unteren Einkommensschichten ein ganz besonders spürbarer Kauf­kraftverlust. Tatsache ist, dass die Reichen immer reicher wurden, aber die Armen wis­sen nicht mehr, wie sie die täglich anfallenden Lebenshaltungskosten begleichen sol­len.

Dazu kommen auch noch große Unterschiede in den verschiedensten Wirtschaftsbe­reichen, so zum Beispiel im Gesundheitsbereich, bei den öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen – und leider ganz massive Unterschiede bei den Einkommen von Männern und Frauen.

Erstaunlich ist aber auch, welch eklatanter Unterschied bei der Reihung des Brutto-Jahreseinkommens zwischen den Bundesländern besteht. So bekommt man in Nieder­österreich 23 776 € brutto; in Tirol, als letztgereihtem Bundesland, 20 671 €, wobei auch da wiederum eklatante Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie zwischen einzelnen Bezirken festzustellen sind.

Auffallend ist auch, dass die niedrigsten Einkommen – strukturbedingt also – in Län­dern wie Kärnten, Salzburg und Tirol, also in „Tourismus-Ländern“, festzustellen sind. Daran kann man erkennen, dass saisonbedingte Einkommensunterschiede auch im Rechnungshofbericht Eingang gefunden haben.

Wir von der SPÖ fordern gerechten Lohn für erbrachte Leistungen, und zwar unabhän­gig davon, in welchem Bundesland man wohnt. Es kann doch nicht sein, dass für ein und dieselbe Arbeit in einigen Bundesländern weniger bezahlt wird als in anderen, die Betroffenen aber gleichzeitig für die essentiellen Dinge des täglichen Lebens deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.

Man spürt die ersten Monate der SPÖ-Regierung, man spürt die Initiative ganz beson­ders der Frauenministerin Bures, und ich denke, dass die nunmehr sozialdemokratisch geführte Koalition auch in Zukunft – und sie hat das ja bereits in kürzester Zeit getan – entsprechend spürbare Korrekturen vornehmen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Kaipel, und zwar für 2 Minuten. – Bitte.

 


22.04.15

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der vorliegende Einkommensbericht des Rechnungs-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 280

hofes behandelt die Jahre 2004 und 2005. Der Bericht an sich ist ein sehr umfassender und hervorragender Bericht mit vielen nützlichen Neuerungen, basierend auf solidem Basismaterial der Statistik Austria. Ich darf an dieser Stelle allen mit dem Bericht be­fassten Personen recht herzlich zu diesem hervorragenden Werk gratulieren.

Wenn es im Ausschuss die Forderung gegeben hat, die künftigen Berichte noch breiter und noch tiefer zu verfassen, so ist es durchaus gut, wenn die notwendige Infrastruktur dafür vorhanden ist, aber ich denke, dass schon der vorliegende Bericht viel an Arbeit für uns aufzeigt und dass dieser Bericht große Herausforderungen an die Sozialpart­ner, vor allem aber auch an die Politik stellt. Ich denke, wir alle sollten die Herausforde­rungen annehmen.

Sehr vieles von den Kerninhalten ist bereits angesprochen worden: Dieser Bericht be­stätigt die niedrigsten Einkommen für die arbeitenden Menschen und bestätigt auch die höchsten Einkommen für Beamte, wobei hinzugefügt werden muss, dass diese Werte zu bereinigen sind, indem man schon anführen muss, dass bei Beamten eben ein gro­ßer Akademikeranteil zu verzeichnen ist, dass das Durchschnittsalter vergleichsweise um fünf Jahre höher ist und dass es dort auch kaum Teilzeitarbeit gibt.

Die Einkommensituation der Frauen – zu verweisen ist dabei auf nur 60 Prozent des mittleren Männereinkommens – stellt eine Situation dar, die zweifelsohne geändert werden muss. Noch dramatischer stellt sich die Einkommensituation bei den weibli­chen Arbeitern mit nur 45 Prozent des mittleren Männereinkommens dar. Diese Situa­tion setzt sich auch bei den Pensionseinkommen fort: Weibliche Alterspensionisten müssen mit 50 Prozent des Einkommens männlicher Alterspensionisten auskommen.

Ein letzter Hinweis, weil es in der Vergangenheit, weil es bei der Vorgängerregierung Diskussionen um die Frage gab, ob Pensionisten mehr bekommen haben oder nicht: Dieser Bericht zeigt auch den Pensionsanstieg, bereinigt um die Struktureffekte, auf: für das Jahr 2004 0,3 Prozent, für das Jahr 2005 0,99 Prozent – und das bei einer In­flationsrate von 2,1 beziehungsweise 2,3 Prozent.

Meine Damen und Herren! Brisanz liegt in diesem Bericht des Rechnungshofes – und viel Arbeit wartet auf uns. (Beifall bei der SPÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Prähauser, und zwar für 2 Minuten. – Bitte.

 


22.07.22

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Vorab eine Meldung: Österreichs Fußball­team führt 3 : 1 gegen das der Elfenbeinküste. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Parnigoni: Super!)

Berichte des Rechnungshofes sind in diesem Hause immer mit Respekt aufgenommen worden; entsprechender Dank daher an den Rechnungshof – übermittelt Herrn Präsi­denten Moser – für die hervorragende Aufbereitung. Allerdings: Die schonungslose Darlegung mancher Gegebenheiten durch Statistiken schmerzt schon.

Wir wissen zwar seit langer Zeit – wir haben das hier immer wieder diskutiert – von den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen, aber wenn man dann die nackten Zahlen sieht, so zum Beispiel in Positionen, wo man das eigentlich nicht wirk­lich nachvollziehen kann, fragt man sich schon, warum das so ist.

Ich habe mir aus der Tabelle 22 das Bruttojahreseinkommen der ganzjährig Vollzeitbe­schäftigten nach Geschlecht herausgesucht. Da gibt es die Positionen „hoch qualifizier­te Tätigkeiten“ und „führende Tätigkeiten“. – Ich meine, eine hoch qualifizierte Tätigkeit


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 281

ist eben eine hoch qualifizierte; da sollte es keine allzu großen Unterschiede geben, keinesfalls aber Gehaltsunterschiede bis zu 40 Prozent. Aber noch bedeutungsvoller ist die Position „führende Tätigkeiten“, wo die Frauen nahezu die Hälfte an Lohneinbu­ßen hinnehmen müssen.

Bedenklich ist es auch dann, wenn es im öffentlichen Bereich genauso ist, wo wir es gemeinsam in der Hand haben, für Gerechtigkeit zu sorgen. Auch da wird im Bereich „hoch qualifiziert“ mit 41 500 € bei den Frauen und 51 800 € bei den Männern deutlich der Nachteil für die Frauen klar. Was die Position „führende Tätigkeiten“ anlangt – 47 000 € zu 55 000 € –, ist es etwas besser geworden, aber da werden wir in nächster Zeit noch sehr, sehr viel zu tun haben.

Meine Damen und Herren, wir haben es vor Augen geführt bekommen – und das sollte uns Auftrag genug sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.09.36

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen, denn die Zeit ist schon sehr vorgeschritten, möchte zunächst aber doch ein paar Anmerkungen zu den Aus­führungen des Herrn Abgeordneten Rossmann machen, der ja die Politik dezidiert an­gesprochen hat.

Der öffentliche Dienst, meine Damen und Herren, ist Vorbild für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, auch wenn wir es dort noch nicht zu 100 Prozent zu einer Gleichbehandlung geschafft haben. Seit den neunziger Jahren gibt es Frauenförder­pläne, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass eben die Unterschiede der Ge­schlechterentlohnung da nicht so ausgeprägt sind. In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass Frau Bundesministerin Bures in den Verhandlungen mit dem öffentlichen Dienst auch da mehr Drive hineinbringen will, schauen will, dass auch im öffentlichen Dienst mehr Frauen in Führungspositionen kommen, um auch da die glä­serne Decke zu durchstoßen und auch da Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft zu schaffen, an die ich auch appellieren möchte, diesem Vorbild Folge zu leisten.

Bereits seit Jahren ist bekannt, dass gerade der Ausstieg aus dem Berufsleben infolge von Kinderbetreuung und Kindererziehung einer der wesentlichsten Punkte ist, warum Frauen geringere Entlohnungen haben als Männer. Ich darf darauf hinweisen, das nicht zuletzt deshalb in diesem Hohen Hause die Kindergeldflexibilisierung, das heißt, die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes beschlossen worden ist, um nämlich auch kürzere Ausstiege zu ermöglichen und trotzdem eine Gleichbehandlung der Kin­der und der Mütter beziehungsweise auch der Väter, wenn sie es in Anspruch nehmen, was man hofft, dass dadurch geschehen wird, zu erreichen.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist ein Schwerpunkt, den sich nicht nur die Frauenministerin, sondern auch die Staatssekretä­rin im BMWA gesetzt hat. Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen gab es einen weiteren Kick-off zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen gerade in angebotsärmeren und -schwächeren Regionen. Es hat auch hier die Politik bereits auf die Erkenntnisse aus dem Bericht entsprechend reagiert.

Nicht zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bereits mit Jahresbeginn den Ausgleichszulagenrichtsatz über die Armutsschwelle angehoben haben. Wir haben da­mit versucht, gerade jener Bevölkerungsgruppe, wo die Einkommensschwächsten sind, ein entsprechendes Einkommen zu sichern.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 282

Anhand dieser paar Punkte habe ich, Herr Kollege Rossmann und meine Damen und Herren dieses Hohen Hauses, unter Beweis gestellt, dass die neue Bundesregierung ernsthaft und mit allen Mitteln bemüht ist, die Erkenntnisse aus diesem Bericht politisch so umzusetzen, dass gerade jene Benachteiligungen, die aufgezeigt wurden, beseitigt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.12.01

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Als Erstes gleich zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen: Ja, das ist mir einsichtig! Es geht um den § 9. Nebeneinkünfte sind auch Einkünfte. Die müssen zwar gemeldet werden – Sie kennen das Ritual –, aber warum die dann mehr oder weniger auf einer Geheimliste aufscheinen sollen, ist nicht ganz einsichtig. Inso­fern ist die Intention der Sache sehr wohl klar, auch wenn die Überschriften nicht zu­sammenstimmen. Es geht um den § 9; das hat er deutlich zum Ausdruck gebracht.

Aus dem gleichen Bezügebegrenzungsgesetz, über das wir hier reden, nehme ich Arti­kel 1 § 8 heraus und darf mich dem Hauptpunkt zuwenden. In diesem Zusammenhang darf ich zweimal den Dank aussprechen an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser, weil er mich nämlich in dieser Sache eines Besseren belehrt hat.

Ich kann mich noch erinnern: Als wir an die Umsetzung des Bezügebegrenzungsgeset­zes gegangen sind – das ist ja alles noch nicht so alt –, haben sich viele gefragt, man­che auch im Rechnungshof: Wieso muss das der Rechnungshof publizieren und da he­rumtun?

Fakt ist, dass die Daten von der Statistik Austria kommen. Vielen Dank auch an diese Stelle – jetzt haben ich noch einen dritten Dank dazwischen eingeflochten –, weil diese auch mit Rat und Tat den Abgeordneten im Ausschuss zur Verfügung stand; ich weiß nicht, ob das hier schon erwähnt wurde.

Also das funktioniert. Natürlich könnte man sagen – worauf der Vorgänger, Herr Dr. Fiedler, hingearbeitet hat –: Dann soll gleich die andere Institution publizieren! Das kann man alles diskutieren, das kann man alles haben, aber das Wesentliche und Wichtige ist, dass es das überhaupt gibt. Deshalb ist diese Debatte so lange für been­det zu erklären, solange sich keine Mehrheit hier im Haus findet, dass wir Einkom­mens- und Verteilungsberichte unter anderer Editorenschaft herausbringen. Aber wich­tig und notwendig ist es allemal; Kollege Rossmann hat das ja ausgeführt.

Detto wird es wichtig werden – jetzt springe ich zum letzten Punkt –, dass wir einen Vermögensbericht haben, einen Bericht über die Verteilung der Vermögen, wer auch immer diesen publizieren mag. Denn: Nicht nur, dass das eine halbe Geheimwissen­schaft in Österreich ist, ist es auch so, dass das eine wesentliche Grundlage für weite­re wissenschaftliche Arbeiten wäre, aber vor allem für politische Bewertungen, mithin für die Leute, für die KollegInnen hier im Haus, schlicht und ergreifend.

Man versteht ja fast nicht, warum man sich dieser Einsicht verweigern will. Die wenigen Ergebnisse, die es gibt, sind dramatisch. Es war, glaube ich, der Minister Haupt, der in einem luziden Moment den Auftrag gegeben hat (Abg. Scheibner: Hallo! Was ist denn das? Sie sind den ganzen Tag hier gesessen und fangen jetzt zu schimpfen an! Das ist ungeheuerlich! Sie sollten sich da mehr zurückhalten!), dass unter Anwendung be­stimmter wissenschaftlicher Methoden von einer bestimmten wissenschaftlich arbeiten­den Gruppe so etwas wie eine Grobschätzung über die Vermögensverteilung durchge-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 283

führt werden soll. (Abg. Scheibner: Frau Präsidentin, da kann man doch einen Ord­nungsruf geben!)

Hören Sie lieber auf das Ergebnis, darauf, was dort geschätzt wurde! Ein Prozent der österreichischen Bevölkerung besitzt ein Drittel des Vermögens, weitere 9 Prozent wie­der ein Drittel. Das heißt, die reichsten Vermögenden ... (Zwischenruf des Abg. Neuge­bauer.) Sie, Herr Gewerkschafter, regen Sie sich lieber über den Inhalt auf und nicht über diese Geschichten! (Abg. Neugebauer: Sie müssen ein bisschen bei der Sprache aufpassen! Sie haben eine Vorbildfunktion!)

Zwei Drittel des Vermögens in Österreich werden bloß von 10 Prozent der Bevölkerung besessen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Da können Sie auf die Uhr wacheln, wie Sie wollen! Wir sollten uns einmal 20 Minuten über die Rolle der Christgewerkschaft in Fragen der Einkommens- und Vermögensverteilung in diesem Land unterhalten! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Na kommen Sie, melden Sie sich zu Wort! Es versteht ohnehin keiner mehr, was für eine Politik Sie hier machen. Das sollten alle nachlesen! Das ist ja unglaublich! Na wirklich wahr! Alsdann. (Abg. Neugebauer: Ihre Sprache ist entsetzlich!)

Auch wenn Sie den ganzen Tag hier sitzen, ist dieses Thema trotzdem wichtig. Wir können uns ja gemeinsam an die Präsidiale wenden, dass wir auch Themen wie Ein­kommensberichte, Einkommensverteilung (Abg. Steibl: ... beschimpfen!) – Sie gehö­ren ja auch zu einer christlichen Partei, hören Sie lieber zu! – und Vermögensverteilung hier einmal zu einem früheren Zeitpunkt besprechen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich würde an dieser Stelle anregen, dass wir dann, wenn der nächste Bericht nach Arti­kel 1 § 8 kommt, für den wesentliche Erweiterungen und weitere Verbesserungen in Aussicht gestellt werden – ich nehme an, der Präsident wird gleich darauf eingehen; das werden Sie sich auch anhören müssen; tun Sie das, das wird wichtig –, diese In­formation haben.

Bei dieser Gelegenheit kommt der dritte Dank, den ich angekündigt habe, und zwar da­für, dass, wie ich vom Rechnungshof weiß, hier ständig an weiteren Verbesserungen gearbeitet wird. Dasselbe gilt für den Bericht, den wir beim nächsten Tagesordnungs­punkt besprechen werden, nämlich den Bericht zu den EU-Finanzen. Dazu darf ich jetzt sozusagen gleich mein Lob vorwegnehmen, weil ich mich dann nicht mehr zu Wort melden werde, damit die Frau Kollegin Steibl ein bisschen ruhiger hier sitzen kann, wenn sie schon mit den christlichen Grundsätzen ihrer Partei um 22 Uhr nichts am Hut hat. (Beifall bei den Grünen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kogler, ich würde Ihnen empfehlen – allen anderen auch –, trotz der vorgeschrittenen Zeit die Diskussion in Ru­he abzuführen und die Wortwahl auch dementsprechend zu treffen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Rechnungshofpräsident Dr. Moser. – Bitte.

 


22.17.58

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen allen sehr herzlich dafür bedanken, dass dieser Einkommensbericht von Ihnen so posi­tiv aufgenommen worden ist. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass von einigen Abgeordneten dieser Einkommensbericht sozusagen als Standardwerk bezeichnet wurde, und darf in diesem Zusammenhang diesen Dank nicht nur an die Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben, sondern auch an jene der Statistik Austria. Ich


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 284

muss sagen, dass diese Zusammenarbeit in hervorragender Art und Weise funktio­niert. (Allgemeiner Beifall.)

Es freut mich in diesem Zusammenhang, dass gerade die Neufassung dieses Einkom­mensberichtes von Ihnen so positiv aufgenommen worden ist, nämlich in die Blickrich­tung, dass er lesefreundlicher geworden ist. Sie wissen, dass der alte Einkommensbe­richt zwei Seiten Executive Summary gehabt hat; mittlerweile sind daraus 25 Seiten geworden.

Es ist eine vertiefte Betrachtung durchgeführt worden, wo es den öffentlichen Bereich betrifft, die Privatwirtschaft. Es sind die Unternehmenseinkünfte besser dargestellt wor­den, indem auch die Unternehmensregister mit einbezogen worden sind. Sie finden in diesem Einkommensbericht inflationsbereinigte Einkommen. Es ist auch der Pensionis­tenhaushaltsindex mit ausgeführt worden ist. Das heißt, dieser Bereich stellt wirklich eine Grundlage dar, aus der man sehr viel ableiten kann. Sie finden darin auch eine Darstellung, wie die Einkommensverhältnisse beziehungsweise Einkommenszuwächse im oberen Einkommenssegment erfolgt sind und wie sich im unteren Einkommensbe­reich die Einkommen entwickelt haben.

Das ist sicher eine Grundlage dafür, in welche Richtung die Politik anzusetzen hat. Und in diese Richtung wird auch der Rechnungshof weitergehen, wenn es darum geht, eine Unterlage zu liefern, aus welcher man ableiten kann, ob das Einkommen so verteilt ist, dass tatsächlich daraus die Kaufkraft im Inland gestärkt werden kann.

Wir werden gemäß den Anregungen, die wir im Rechnungshofausschuss erhalten ha­ben, daran arbeiten, diesen Einkommensbericht noch weiter zu vertiefen. Das heißt, Sie werden im nächsten Einkommensbericht auch eine Analyse der geschlechtsspezifi­schen Einkommensunterschiede und auch eine Analyse im Bereich der Selbständigen finden, zumal das, wie gesagt, auch einer der Punkte war, die im Rechnungshofaus­schuss verstärkt angesprochen worden sind.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass der Rechnungshof derzeit an und für sich drei Berichte zu erstellen hätte. Der eine Bericht ist nach Artikel 121 Abs. 4 zu erstel­len, wo die durchschnittlichen Einkommen von Vorständen, Aufsichtsräten und sonsti­gen Beschäftigten von Unternehmen bekanntzugeben sind, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Diesen Bericht bekommen Sie im Dezember dieses Jah­res.

Der Bericht, bei welchem es darum geht, personenbezogene Einkommen bekannt zu geben, die man von Rechtsträgern bekommt, die auch der Kontrolle des Rechnungs­hofes unterliegen, kann nicht vorgelegt werden, weil dies dem Datenschutzgesetz nicht entsprechen würde.

In dem Bericht, der heute vorliegt – § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes –, ist eindeutig festgelegt, dass da die durchschnittlichen Einkommen bekannt zu geben sind, aber eben nicht das, was der Abgeordnete Rossmann angesprochen hat, nämlich dass eine Vermögensbilanz gemacht wird, dass die Haushaltseinkommen dargestellt werden oder dass, wie Herr Abgeordneter Bucher vorhin dargestellt hat, auch ein Stun­densatz angeführt wird. Das wären Ersuchen beziehungsweise Anregungen Ihrerseits, die Sie allenfalls im Rahmen einer Gesetzesänderung aufnehmen müssten. Der Rech­nungshof würde diesfalls diesem Ihrem Ersuchen sehr gerne nachkommen. Derzeit ist es aber gesetzlich nicht möglich.

Ich bedanke mich noch einmal für die eingehende Diskussion, auch für jene in den letzten Monaten, und hoffe, dass dieser Bericht doch dazu beiträgt, dass er die richti­gen Anregungen gibt, damit die Politik die richtigen Maßnahmen setzen kann. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

22.21



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 285

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-7 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme stimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Bezüge von Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.22.3616. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-57 d.B.) des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/7 (235 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 2 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


22.23.07

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Herr Präsident Moser! Dieser EU-Finanzbericht 2007 liegt uns in dieser Form das erste Mal vor, er wird auch laufend ergänzt und erneuert. Sie haben jetzt sicher Verständnis dafür, dass ich ihn jetzt nicht vollständig vortragen wer­de.

Dieser Bericht ist eine wichtige Anleitung für die Politik, aber auch für die Kontrolle. Wir sollten eine Kontrolllücke schließen. Es ist so, dass Einnahmen und Ausgaben, die die EU betreffen, die über öffentliche Haushalte laufen, vom Rechnungshof geprüft wer­den, Direktförderungen allerdings nicht, beispielsweise im Forschungsbereich.

Ich glaube, eines ist sehr, sehr wichtig: Kontrolle ist allgemein angesagt und würde uns sehr gut tun, weil auch EU-mäßig allerhand Umwälzungen bevorstehen. Sehr viele Mit­tel werden von der Landwirtschaft in Richtung Forschung und Entwicklung gehen. Wir können, wie ich meine, da durchaus Musterschüler sein und sollten auch vorbildlich sein.

Transparenz wird es von Seiten der EU auch im Jahr 2009 geben. Das wird auch den Agrarsprecher Kurt Gaßner brennend interessieren: Ab 2009 werden die EU-Direktför­derungen transparent aufgelistet. Diese betreffen ja auch die Agrarförderungen, und zwar sowohl was die Höhe als auch was den Empfänger betrifft. Und endlich werden wir dann sehen, ob tatsächlich im Agrarbereich so gerecht und fair verteilt wird, wie das immer behauptet wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

22.24



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 286

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Gahr. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.24.44

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Da­men und Herren! Der EU-Finanzbericht zeigt auf, dass Österreich relativ viel in die EU einzahlt, aber in einigen Bereichen wieder sehr viel Geld herausholen kann. In der EU steht ein Budget von 106 Milliarden € zur Verfügung, und es geht eigentlich darum, wie diese Mittel verteilt werden.

Österreich hat im Jahre 2006 um 302 Millionen € mehr hineingezahlt, als es herausho­len konnte. Im Jahre 2005 waren es 278 Millionen €, und in den Jahren 2003 und 2004 war es wesentlich mehr als 2006. Es gibt also Schwankungen, wenn es darum geht, dort Geldmittel einzuzahlen und zu erwirtschaften.

Der Zahlmeister ist die Bundesrepublik Deutschland, die 20,5 Milliarden € in die EU einzahlt. Der größte Empfänger ist Frankreich mit 13, 5 Milliarden €, das aber wiede­rum 16,6 Milliarden € einzahlt.

Es geht darum, dass wir einen Überblick haben, wie die Geldflüsse aussehen. Zum Beispiel schöpft Österreich im Bereich „Ländliche Entwicklung“ den Rahmen mit 100 Prozent aus, während wir im Strukturbereich lediglich 65 Prozent ausschöpfen. Insgesamt nutzen wir zu 86 Prozent die Chancen der Programme.

In Zukunft geht es darum – Kollege Kräuter hat schon gesagt, dass es einige Kontroll­lücken gibt –, im Bereich der Forschung verstärkt auch die Zweckmäßigkeit und Wirt­schaftlichkeit der Förderungen zu hinterfragen. Es geht vor allem auch um Betrugsbe­kämpfung. So sind die Rückforderungen, welche sich durch Prüfungen der EU erge­ben, in einigen Ländern sehr massiv.

Insgesamt bietet dieser Finanzbericht einen tollen Überblick. Ich bedanke mich dafür beim Rechnungshof.

Ich wünsche mir, dass wir in Zukunft mehr aus der EU herausbekommen oder weniger als Nettozahler in die EU einzahlen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Rossmann. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.27.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident Moser! Auch der vorliegende Be­richt ist ein sehr guter Bericht, würde ich meinen, weil er zu den wenigen Informationen zum EU-Haushalt gehört, die wir in Österreich dazu haben. Es gibt ein bisschen etwas in den Beilagen zum Bundesbudget, aber einen ausführlichen Bericht wie diesen ha­ben wir bisher noch nicht gehabt. Daher auch für diesen Bericht, Herr Präsident, vielen Dank!

Worum geht es in diesem Bericht? – In diesem Bericht geht es einmal um die Darstel­lung der Vergangenheit, um die Einnahmensituation, die Ausgabensituation, die Netto­zahlerposition Österreichs, aber es wird natürlich auch ein Ausblick auf die jetzige Si­tuation, die laufende EU-Haushaltssituation, den Rahmen für die nächsten Jahre bis 2013 gegeben.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 287

Interessant habe ich im Bericht insbesondere die Verwendungsseite gefunden. Auf die Seite der Einnahmen werden wir noch zu sprechen kommen, wenn wir später den Eigenmittelbeschluss diskutieren werden; das möchte ich mir jetzt hier sparen.

Wenn man auf die Verwendungsseite schaut, so stellt man fest – und darauf wurde schon hingewiesen –, dass der Landwirtschaftssektor jener gewesen ist, der sehr stark profitiert hat. Rund 94 Prozent der Förderungen werden durch den Ausrichtungs- und Garantiefonds finanziert.

Aber das, was in diesem Zusammenhang sehr interessant wäre, wäre wohl, diese EU-Förderungen durch den Rechnungshof zu prüfen, nämlich im Hinblick auf Zweckmä­ßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die alleinige Darstellung, dass hier Mittel in einen Sektor geflossen sind, ist mir zu wenig. Interessant wäre in diesem Zusammenhang beispiels­weise auch die Frage: Wie viel hat denn die Verteilung dieser Mittel in Österreich ge­kostet? Wie viel haben denn die Landwirtschaftskammern, die ja sehr wesentlich diese Mittel ... (Abg. Gahr: Das ist bekannt, Herr Kollege Rossmann!) Dann bringen Sie mir das her! – Dann: Wie viel bekommen die Landwirtschaftskammern dafür? (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nächster Punkt: Die Europäische Kommission hat einen Konsultationsmechanismus oder einen Review-Prozess eingeleitet, in dem es darum geht, dass in den nächsten Monaten nicht so sehr in den Vordergrund gestellt werden soll, dass viele Mittel für die Landwirtschaft ausgegeben werden, sondern es geht da vor allem um den europäi­schen Mehrwert. Konkrete Frage: In welche Richtung soll sich eigentlich der EU-Haus­halt in Zukunft entwickeln?

Die Frage, die sich hier stellt, ist die: Wollen wir weitermachen wie bisher? Wollen wir einen überwiegenden Teil des EU-Haushaltes weiterhin in die Landwirtschaft hinein­buttern? Oder wollen wir den europäischen Integrationsprozess stärker vorantreiben? Also stärkere Ausrichtung an der Lissabon-Strategie, stärkere Ausrichtung am sozialen Zusammenhalt, stärkere Ausrichtung an der Nachhaltigkeit, insbesondere der ökologi­schen Variante der Nachhaltigkeit.

Insbesondere ist auch die Frage, ob der EU-Haushalt, so bescheiden er nun einmal ist, etwas ist, was in Hinkunft auch in andere Bereiche, etwa in der Frage der Konjunktur­stabilisierung, ausgedehnt werden sollte, interessant. Das sind Prozesse und Chancen, die wir nutzen sollen, die die Europäische Kommission eröffnet hat. Wir sollten nicht hinten nach, wenn dieser Prozess zu Ende ist, „matschkern“ und sagen: Uns hat ja nie­mand gefragt. – Jeder ist zu dieser Debatte eingeladen, zumindest die Europäische Kommission hat dies getan!

Wenn wir nun aber über die Verwendungsseite und die Zukunft des EU-Haushaltes diskutieren, dann wird es ja wesentlich sein, dass wir auch über die Einnahmenseite, über die Finanzierungsseite diskutieren. Hier stellt sich die Frage, ob man von der der­zeitigen Finanzierungsseite über Transfers nicht abgehen und hingehen soll zur Frage, ob es nicht adäquat wäre, den EU-Haushalt über eine eigene Steuer zu finanzieren. Diese Debatte ist ja nicht ganz neu im Rahmen der Europäischen Union. Sie wird eben immer wieder verschleppt, und man ist in Wirklichkeit auch beim letzten Eigenmittelbe­schluss keinen Millimeter weitergekommen.

Auf diese Fragen werde ich aber später, wenn wir den Eigenmittelbeschluss diskutie­ren, noch etwas stärker im Detail eingehen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen – und das erscheint mir wichtig –, dass in diesem Bericht auch die Finanzkontrolle angesprochen wird: Einmal tritt der Rech­nungshof für eine verstärkte Kooperation der obersten Rechnungshofkontrollbehörden


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 288

in der Europäischen Union ein. – Das würde ich ausdrücklich von Seiten der Grünen unterstützen.

Der zweite Punkt, den ich schon angesprochen habe, wird auch konkret vom Rech­nungshof angesprochen. Er fordert nämlich die Schließung von Kontroll- und Prüfungs­lücken in Bezug auf die EU-Förderungen. – Auch dafür von den Grünen volle Unter­stützung, zumal die Betrugsbekämpfung in der Europäischen Union ohnehin ein gra­vierendes Problem darstellt und zumal Zuverlässigkeitserklärungen beim EU-Haushalt ohnehin nur sehr bedingt und beschränkt gegeben werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

22.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.32.36

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, Kompliment auch für die­sen EU-Finanzbericht! Auch in dieser Angelegenheit haben Sie unsere volle Unterstüt­zung, was die Ausweitung Ihrer Kontroll- und Prüfkompetenzen anbelangt. Natürlich wird es absolut sinnvoll sein, Direktzahlungen künftig zur Gänze zu kontrollieren. Ich bin auch der Meinung, dass all jene Projekte, in die viel Geld seitens der Europäischen Union, seitens der Republik hineinfließt, sofort begleitend zu kontrollieren sind. Ich den­ke da zum Beispiel an den Bau des Brenner-Basistunnels; da ist eine begleitende Kon­trolle absolut notwendig.

Auf jeden Fall muss die Kontrolle angekündigt werden, weil alleine schon die Möglich­keit zu kontrollieren präventiv wirkt. Wir haben schon im letzten Ausschuss eingehend darüber diskutiert, dass alleine die Androhung einer Kontrolle bereits einen vorsichtige­ren Umgang mit öffentlichen Mitteln, mit Steuermitteln bewirkt – wie überhaupt die Kor­ruption in Brüssel generell hoch ist.

Angesichts der Tatsache, dass, wie der „Spiegel“ im Juli berichtete, die EU im Korrupti­onssumpf versinkt, dass Betrüger Brüssel täglich um fast eine Million € erleichtern, dass letztes Jahr insgesamt 1,1 Milliarden € an Unregelmäßigkeiten versickert sind und seit dem Jahr 1999 laut OLAF unglaubliche 7,3 Milliarden € verschlampt, vergaunert wurden, ist die Ausweitung der Kontrolle absolut prioritär.

Sie ist auch deswegen prioritär, weil wir netto viel zu viel nach Brüssel bezahlen und es überhaupt nicht einzusehen ist, dass Teile unserer Gelder, die wir in diesem Ausmaß nicht freiwillig – zumindest nach Meinung unserer Fraktion – nach Brüssel zahlen, in dunklen Kanälen versickern. Das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine weitere Sache, die mich noch interessiert, ist die unterschiedliche Höhe unseres Beitrages nach Brüssel. Da gibt es drei Zahlen: Laut EU-Kommission bezahlen wir 277 Millionen € jährlich nach Brüssel, laut Europäischem Rechnungshof 387 Millio­nen € und laut Finanzministerium 706 Millionen €. – Da würde mich und natürlich auch die übrigen Österreicher schon interessieren, was jetzt effektiv von uns nach Brüssel bezahlt wird. Dass es unter dem Strich unsererseits viel zu viel ist, ist sowieso klar.

Abschließend: Wir sind dafür, dass die Kontrollorgane künftig demokratischer bestellt werden. Unser Vertreter im Europäischen Rechnungshof kann nicht auf Vorschlag der Bundesregierung nur im Hauptausschuss nominiert und bestellt werden, sondern unser Vertreter im Europäischen Rechnungshof muss selbstverständlich durch das österrei­chische Parlament bestellt werden. (Beifall des Abg. Dr. Fichtenbauer.) Es kann ja nicht sein, dass sich die Verwaltung einen Kontrollor nach Brüssel setzt und sich selb­ständig kontrolliert.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 289

Das ist ein Unding, das abzustellen ist. Und das Recht des österreichischen Parla­ments bei der Bestellung ist selbstverständlich zu stärken. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

22.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.36.15

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsi­dent Dr. Moser, Sie haben dankenswerterweise einen EU-Finanzbericht vorgelegt, der uns wichtige Daten liefert, vor allem auch darüber, wie hoch die Rückflüsse aus Brüs­sel sind. Interessant ist natürlich die unterschiedliche Darstellung der Rückflüsse, wenn man den Nettobeitrag von Seiten des Europäischen Rechnungshofes, Ihres Hauses und des BMF berechnet. Da korrelieren ja die Zahlen von 300 Millionen bis 700 Millio­nen. Also da wäre es schon sehr gut, wenn wir hier eine Größe hätten, von der wir dann auch ausgehen könnten, wie hoch der Nettobeitrag tatsächlich ist, den wir nach Brüssel abliefern.

Nichtsdestotrotz unterstützen wir natürlich Ihr Bestreben, dass auch die Direktzahlun­gen künftighin Ihrer Kontrolle unterliegen sollten, damit wir noch ein besseres Bild über die Zweckmäßigkeit der Rückflüsse und dessen, was gefördert wird, bekommen. Also mehr Unterstützung von unserer Seite für die Kontrolle der Mittel, die von Brüssel zu­rückfließen, aber auch unter Ausschaltung doppelter und dreifacher Prüfungskompe­tenzen. Eine Prüfstelle, die eine stichhaltige Information liefert, wäre aus unserer Sicht das Wünschenswerteste. (Beifall beim BZÖ.)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Faul zu Wort, und zwar für 2 Minuten. – Bitte.

 


22.37.55

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werter Herr Präsident des Rechnungshofes! In aller Kürze: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dieser EU-Finanzbericht ist ein wichtiges Nachschlagwerk für alle, die sich mit Finanzpolitik, Budgetpolitik befassen; letztlich auch für die Wirtschafter in allen Fraktionen. Ich glaube, diesmal, obwohl den Verantwortlichen der vergangenen Jahre diese Zahlen sicherlich bekannt waren, ist der Finanzbericht doch eine schöne Aufstellung über die einnahmenseitige Bedienung aus unseren Steuerleistungen auf der einen Seite. Aber, Herr Präsident – und das gilt für ganz Europa –, auf der anderen Seite kann es nicht so sein, dass in einer ökonomischen Fortbewegung, die wir drin­gend brauchen, die Sie alle, die Sie sich mit Wirtschaft befassen, heute hier eingefor­dert haben, 74 Prozent – drei Viertel! – der Gelder gebunden sind und in Bereiche flie­ßen, die niemals profitabel sein können.

Das Schlimmere, das noch dazukommt, ist: Die kleinen und mittleren Unternehmen beispielsweise, die Sie, die Sie für die Wirtschaft geredet haben, heute auch so gelobt haben, haben zum Teil nicht einmal einen Zugang zu diesen Fördermitteln gehabt. Sie waren dadurch ausgeschlossen, dass es diese Programme nicht gegeben hat. Da gibt es wahrscheinlich eine Besserstellung in den nächsten Jahren.

Was ich als ganz verfehlt ansehe, ist, dass man beispielsweise für die Forschung, die Entwicklung, die Weiterbildung, die uns den Vorsprung gegenüber China, gegenüber Indien bringt, einfach keine Mittel frei hat. Wenn Sie diese gebundenen Beträge für Ös­terreich von 1,2 Milliarden € vergleichen – zum Beispiel zu 10 Millionen € für die For­schung, zu 8 Millionen € für die Universitäten –, wenn wir uns dort einmal hinbewegen


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 290

würden, den Universitäten, denen es ja wirklich an Geld fehlt, und den Menschen, die uns durch ihr Wissen weiterbringen, Finanzmittel zukommen zu lassen, dann wäre ihnen, den Studenten und der Entwicklung in Österreich, ja in ganz Europa sehr ge­dient. (Beifall bei der SPÖ.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.40.06

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Herr Präsident! Hohes Haus! Erstmals diskutieren wir hier einen EU-Finanzbe­richt, der vom Rechnungshof in dieser Art vorgelegt wird. Ich möchte mich gleich beim Rechnungshofpräsidenten für dieses Werk entsprechend bedanken.

85 Prozent des EU-Haushalts können den einzelnen Mitgliedstaaten direkt zugeordnet werden. Und diese direkt zugeordneten Mittel sind es, die der Rechnungshof auch überprüft. 15 Prozent sind Verwaltungsausgaben für externe Politikbereiche und Ähnli­ches, 74,3 Prozent der Rückflüsse waren Mittel aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.

Aber interessanter ist doch sicher die Frage: Wie funktioniert bei uns die Verwal-
tung dieser Gelder? – Gegenwärtig bewirtschaftet die Europäische Kommission etwa 80 Prozent der EU-Ausgaben partnerschaftlich. Das heißt, die EU trägt die Gesamtver­antwortung, während die Mitgliedstaaten die Verwaltung und die Kontrolle innehaben.

Bei uns in Österreich erfolgt die Abwicklung der Zahlungen für die Landwirtschaft fast ausschließlich über die AMA. Die AMA wurde seit ihrem Bestehen – und das möchte ich doch festhalten – nicht nur vom Rechnungshof, sondern bereits über hundert Mal von externen Kontrolleinrichtungen verschiedenster Institutionen auf Bundes- und EU-Ebene kontrolliert. Das Ergebnis: Die Verwaltung der Agrarmittel funktioniert hervorra­gend. Österreich hat nicht nur 100 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel für die ländliche Entwicklung in Brüssel abgeholt – viel wichtiger ist sicher auch noch, dass Österreich nach Luxemburg die geringste nationale Anlastung hat. Das heißt, wir mussten am wenigsten an Strafgeldern an die EU zurückzahlen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass von Brüssel vorangetrie­ben wird, dass in Zukunft die Kontrollen vermehrt von den nationalen Parlamenten und ihren Instrumenten betrieben werden. Das ist für mich als Föderalisten ganz sicher ein lobenswerter Ansatz und wird wahrscheinlich auch so umgesetzt werden. Nur werden wir uns sehr genau ansehen müssen, ob damit die Gefahr der nationalen Anlastungen für uns nicht allzu groß wird. Ich denke, dass wir in diesem Bereich noch einiges zu diskutieren haben werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuch­ner zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.42.24

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Präsident Dr. Moser! Hohes Haus! Die Freiheitliche Partei begrüßt na­türlich auch die Erstellung eines Gesamtberichtes über die Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und die Verwendung von EU-Mitteln. Und wir bedanken uns recht herzlich für die Erstellung dieses doch sehr interessanten Berichtes. Eindeutig festgestellt wurde hier die Nettozahlerposition Österreichs und auch, dass es verschie­dene Berechnungsmethoden seitens der EU und seitens des Rechnungshofes gibt.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 291

Dazu kann man nur sagen, dass die EU offensichtlich bemüht ist, die Nettozahlerposi­tion etwas zu verschleiern. Wir wollen hier aber auch in Zukunft eine genaue Auskunft haben; das sollte transparent sein. Da ja immer wieder von Transparenz und Nachhal­tigkeit, Effizienz und Sparsamkeit gesprochen wird, wäre es natürlich erforderlich, dass auf diesem Sektor letztendlich auch diese Begriffe wirklich Platz greifen.

Verdeutlicht wurde durch den Bericht, dass es nach wie vor den sogenannten Britenra­batt gibt. Meiner Meinung nach wäre es gut, wenn sich die österreichische Bundesre­gierung einmal dafür einsetzen würde, dass man diesen Britenrabatt wegbekommt, denn es ist überhaupt nicht einzusehen, dass gewisse Mitgliedstaaten einfach besser behandelt werden als andere. Dafür müssen wir uns einsetzen und dazu müssen wir natürlich auch die Bundesregierung auffordern. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine besondere Problematik stellt aber die Verwendung der EU-Mittel dar. Wenn man hier die Ausführungen hinsichtlich der Zuverlässigkeitserklärung einmal überdenkt, so ist zu sagen, das ist schon sehr bedenklich. Dieses Instrument gibt es seit dem Jah­re 1994. Aber kein einziges Mal, seitdem dieses Instrument existiert, wurde diese Zu­verlässigkeitserklärung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu­grunde liegenden Vorgänge überhaupt der Europäischen Kommission beziehungswei­se dem Parlament gewährleistet.

Das ist im Prinzip ein Wahnsinn. Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn es einen „Spiegel“-Artikel gibt – mein Kollege Hauser hat ihn zuerst erwähnt; das ist die Nr. 35 aus dem Jahr 2007 – unter dem Titel „Scheck oder Messer“:

„An jedem Tag erleichtern Betrüger die EU um fast eine Million Euro. Oft sind Brüsseler Beamte im Spiel. Europas Regierungszentrum gilt als idealer Nährboden für Vettern­wirtschaft, Selbstbedienung und Korruption. Mehr als 400 Ermittlungsverfahren gegen möglicherweise korrupte EU-Mitarbeiter gibt es derzeit, etwa 70 davon betreffen Beschäftigte der Brüsseler Zentrale. Nur die dicksten Fälle landen am Ende bei der Staatsanwaltschaft.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sollte uns sehr nachdenklich stimmen, was mit unserem Geld, mit hart verdientem Steuergeld, in der Europäischen Union passiert. Da muss es einfach eine andere Kontrolle geben.

Aber man braucht sich ja nicht zu wundern: Es wurde die Antibetrugsbehörde OLAF geschaffen. Seitdem diese existiert, fließen immer größere Summen illegal aus den EU-Kassen ab. Das ist ja im Prinzip eine Pervertierung, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Aber das braucht einen dann auch wieder nicht zu wundern, wenn man weiß, wer vom Haushaltskontrollausschuss als zuständiger Berichterstatter eingesetzt wurde. Das ist ein gewisser Herr Musotto – und da zitiere ich abermals kurz den „Spiegel“ –, den man dafür gewählt hat:

„Als Anwalt hat er mehrere Mafia-Verdächtige verteidigt. Im November 1995 wurde er selbst in Handschellen abgeführt, weil er in seiner Villa einen hochrangigen Mafiaboss versteckt haben soll. Der Sizilianer kam bald wieder frei, wurde schließlich freigespro­chen und wieder Präsident der Provinz Palermo – und ist nun der zuständige Mann im Kampf gegen Korruption und Betrug im Europäischen Parlament.“ – Da könnte man glauben, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Bereich gibt es noch sehr viel Ar­beit. Ich kann nur alle auffordern, dass wir dementsprechend zusammenarbeiten, auch im zuständigen Ausschuss zusammenarbeiten, damit die Kontrolle der EU-Mittel ord­nungsgemäß erfolgt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.47



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 292

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Wöginger für 2 Minuten das Wort. – Bitte.

 


22.47.19

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Herr Präsident des Rechnungshofes! Drei kurze Anmerkungen zu dem wirklich sehr guten, informativen EU-Finanzbericht 2007. Es ist bereits ange­sprochen worden: Die Nettobeiträge Österreichs werden in unterschiedlicher Art und Weise dargestellt. Diesbezüglich sollte man zu einer einheitlichen Darstellung kom­men, dass nicht die Kommission geringere Beiträge darstellt, was den Nettozahler Ös­terreich anbelangt, und der Europäische Rechnungshof eine andere Art der Darstel­lung wählt.

Meiner Meinung nach sollte man für mich durchaus auch als Laien – ich denke, der Be­völkerung erginge es auch so, wenn sie die Zahlen sähe; ich glaube, gerade ange­sichts dessen, dass sich morgen ja die „Kronen Zeitung“ seitenweise mit der Europäi­schen Union auseinandersetzt, diese durchaus auch kritisch beleuchtet, wäre das gut – die Zahlen schon so darstellen, wie sie sind: Ausgaben weniger Einnahmen; was zu­rückkommt, ist der Differenzbetrag, das ist der Nettobeitrag. Und ich glaube, so sollte man es auch darstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man sollte nicht nur das kritisch hinterfragen, sondern man muss schon auch dazusa­gen, wie wichtig die Europäische Union für Österreich im Bereich des Wirtschafts­wachstums und der Exportzahlen ist. Wir profitieren von diesem EU-Beitritt, und daher sind diese Zahlen auch gerechtfertigt.

Der zweite Punkt: Die ländliche Entwicklung möchte ich sehr positiv erwähnen, vor allem die LEADER-plus-Regionen, von denen der ländliche Raum enorm profitiert. In meinem Heimatbezirk gibt es ein großes Projekt, den Baumkronenweg in Kopfing, wo wirklich hohe Beträge investiert wurden, auch von Seiten der EU. Der fünfhunderttau­sendste Besucher konnte vor kurzem begrüßt werden. Die gesamte Region ist dort be­lebt – auch die Gastronomie und die Wirtschaftsbetrieben. Und das ist enorm wichtig; daher sind das richtige Investitionen. Und die Mittel für die ländliche Entwicklung wer­den auch zu 100 Prozent ausgeschöpft.

Abschließend der dritte Punkt: Herr Präsident Dr. Moser, der Dank gilt Ihren Mitarbeite­rInnen, Ihren Bediensteten, Ihren Beamten und Ihnen persönlich für die Erstellung die­ses Berichtes. Ich meine, man sollte hier einige Punkte aufgreifen, um die Sache so darzustellen, wie sie wirklich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.50.01

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollege Matznetter! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass im Rechnungshofbericht die unterschiedliche Funktionswei­se von Landwirtschaftsfonds und Strukturfonds erwähnt ist und dass auch klar ist, wa­rum der Ausschöpfungsgrad bei den Strukturfonds erst 2008 sicher festgestellt werden kann: weil ja hier die Zahlungen im Nachhinein erfolgen.

Zu Wort gemeldet habe ich mich aber, weil heute zu Recht sehr oft das Wort Kontrol­le – und das passt natürlich auch zum Rechnungshof – erwähnt worden ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bei den Strukturfonds zwar innerhalb der EU bereits die Triple-A-Vertrauenswürdigkeit genießen – das heißt, dass wir mit unseren innerstaatli­chen Kontrollmöglichkeiten und dem Kontrollvollzug auf Bundesebene ganz besonders


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 293

gut dastehen –, dass wir aber jetzt für die neue Funktionsperiode in der Situation sind, dass noch weitere Kontrollmechanismen angewandt werden. Gerade im Bereich der Strukturfonds, das heißt dort, wo man auch innovative Projekte fördern sollte, eben in regionalen Gebieten, wo das notwendig ist und wo es förderbar erscheint, kommen wir dadurch langsam in die Lage, dass wir zunehmend mit Problemen konfrontiert werden, noch Projektwerber zu finden, weil die Aufwendungen für die Kontrolle im Verhältnis zu den Aufwendungen, die sie für ein Projekt haben, immer größer werden.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir jetzt versuchen, auch mit der EU-Kommis­sion in entsprechende Gespräche zu kommen, und dass ein Overkill der Kontrolle von uns allen nicht erwünscht sein kann. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Beifall bei der SPÖ.) Danke für den Applaus. – Letzten Endes sind wir natürlich dafür, dass kein Missbrauch betrieben wird. Aber wenn Mittel gar nicht mehr zur Verwendung und An­wendung kommen können, weil die Kontrolle und der Verwaltungsaufwand dafür der­maßen groß sind, dann verfehlen wir damit, glaube ich, auch die Zielsetzungen dieser Projekte.

Ich würde Sie also bitten, dieses Anliegen entsprechend zu berücksichtigen und es, wenn es Ihnen möglich ist, auch mit zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun ist der Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.51.57

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich erstens einmal dafür bedanken, dass auch dieser Bericht sehr positiv aufgenommen worden ist, und zwar deshalb, weil der österreichische Rechnungshof europaweit einer der wenigen Rechnungshöfe ist, die einen diesbezüglichen Bericht er­stattet haben, um Ihnen die nötigen Informationen auch für die Wahrnehmung Ihrer Kontrollrechte geben zu können.

Der vorliegende Bericht baut auf mehreren Elementen auf, unter anderem darauf, dass Ihnen die Grundsätze des EU-Haushaltes dargestellt werden, die EU-Zahlungen und ‑Rückflüsse in sehr eingehender Art und Weise, die Entwicklung der Nettozahlerposi­tion, die Verwendung der EU-Mittel in Österreich, die Vorausschau auf die Finanzpe­riode 2007 bis 2013 und insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen der EU-Fi­nanzkontrolle.

Ein Punkt, der dazu angesprochen worden ist: Was die Netto-Beitragszahlungen be­trifft, ist es richtig, dass es derzeit drei Berechnungsmethoden gibt, wobei die derzeit einzig anerkannte öffentliche Berechnungsmethode jene der EU-Kommission ist, die als solche auch den so genannten Briten-Rabatt oder den Rabatt des Vereinigten Kö­nigreiches berücksichtigt. Wir haben eine weitere Berechnung, die vom Europäischen Rechnungshof durchgeführt wird, und auch eine Berechnung des Finanzministeriums, in der beispielsweise die Direktförderungen, das heißt die so genannten Zahlungen der Rubrik 3, nicht beinhaltet sind.

Diese drei Berechnungsarten haben unterschiedliche systematische Ansätze. Es ist beispielsweise so, wenn man die Berechnungen der EU-Kommission mit denen des Europäischen Rechnungshofes beziehungsweise des Finanzministeriums vergleicht, dass hier die traditionellen Eigenmittel nicht berücksichtigt sind. Zölle, Agrarzölle, Zu­ckerabgaben werden nicht berücksichtigt, weil sie als EU-Einnahme erachtet und nicht den einzelnen Mitgliedstaaten zugeordnet werden. Es werden auch die Zollabgaben nicht den einzelnen Mitgliedstaaten zugeordnet. Warum? – Weil man nicht davon aus-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 294

gehen kann, dass derjenige, der Zoll zahlt, auch in dem betreffenden Staat oder Mit­gliedstaat einen Wohnsitz beziehungsweise seine Betriebsstätte hat. Deshalb erfolgt auch hier keine Zuordnung. (Staatssekretär Dr. Matznetter: So ist es!)

Ein weiterer Punkt, der noch anzuführen ist, ist der, dass die Verwaltung nicht unmittel­bar dem Nationalstaat zugeordnet werden kann. Das heißt, die Verwaltungskosten werden nach einem bestimmten Schlüssel den einzelnen Mitgliedstaaten zugeordnet.

Ein Punkt aber, der uns betrifft und in dem wir mehr Transparenz schaffen könnten, wäre der, dass alle EU-Einnahmen, die von Österreich zu finanzieren sind, die so ge­nannten Rückflüsse, bei uns nach der Brutto-Vorfinanzierung ins Budget aufgenom­men werden, aber nicht projektbezogen aufgenommen werden. Das heißt, dass es hier an Transparenz mangelt. Wir haben darüber schon mit Finanzminister Grasser bei der Behandlung des Bundesrechnungsabschlusses 2004 eine Diskussion gehabt, in der auch das Finanzministerium bekundet hat, in die Richtung zu gehen, dass die Mittel in Zukunft projektbezogen verbucht werden und nicht so, dass eine Brutto-Vorfinanzie­rung stattfindet, worunter eben die Transparenz zu leiden hat.

Ein Punkt, der angesprochen worden ist, ist die Kontrolle. Seit dem Jahr 1994 war der Europäische Rechnungshof nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk abzugeben, das heißt, eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erstellen, weil eben immer wieder Schwachstellen, Probleme, Missmanagement in verschie­densten Bereichen vorgelegen sind. Der einzige Bereich, der derzeit als positiv er­achtet wird, ist ein Bereich der Landwirtschaft, sofern die Mittel über das so genannte InVeKoS, das integrierte Kontrollsystem, abgewickelt werden. Ansonsten haben im Strukturfonds, auch in anderen Bereichen der Landwirtschaftsförderungen die internen und externen Politikbereiche Probleme bei der Darstellung, der Transparenz und der Verwendung der EU-Mittel.

Es geht darum – und da ersuche ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, da­rauf Rücksicht zu nehmen –, was derzeit die EU betrifft, was die Kontrolle der EU-Mittel betrifft, dass die EU verstärkt in die Richtung geht, auch die nationalen Parlamente, auch die Mitgliedstaaten verstärkt in die EU-Mittelkontrolle mit einzubeziehen, und zwar in der Form, dass man versucht, die Verantwortung, die nach Art. 274 des EG-Vertrages der Kommission zukommt, verstärkt auf die Mitgliedstaaten zu verlagern, in der Weise, dass man nationale Erklärungen haben möchte, nämlich Ex-post-Erklärun­gen und Ex-ante-Erklärungen, die besagen, dass der Mitgliedstaat – sprich der Finanz­minister – bestätigt, dass die Kontrollsysteme funktionieren und dass damit gewährleis­tet ist, dass auch die EU-Vorschriften eingehalten werden.

Das ist also eine politische Erklärung. Es hat aber keinen kontrollpolitischen Mehrwert und führt in die Richtung, dass eben Verantwortung in den Mitgliedstaat verschoben wird und dass es sicherlich nicht das mit sich bringt, was Sie, Frau Staatssekretärin, angesprochen haben, nämlich einen kontrollpolitischen Mehrwert. Hier wäre also auch Ihr Zutun erforderlich, dass die Maßnahmen, die im ECOFIN bereits vor zwei Jahren angegangen worden sind, fortgeschrieben werden, dass man in die Richtung verstärk­ter Mittelkontrolle und Effizienzkontrolle geht und dass man in Bezug auf EU-Mittel nicht nur Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, sondern verstärkt auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführt.

Es ist notwendig, dass man in dem Bereich weiß, wer Fehler macht, welche Fehler be­gangen werden und wie man Fehler vermeiden kann. Das können Sie aber mit einer reinen Finanzprüfung nicht durchführen. Aus dem Grund wäre es zweckmäßig, auch den Weg von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu gehen. Es wäre erforderlich, in gewissen Bereichen die EU-Vorschriften zu vereinfachen, und zwar in der Hinsicht, dass Miss­verständnisse und auch Missauslegungen vermieden werden. Es wäre auch erforder-


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lich, dass EU-Bestimmungen oder EU-Maßnahmen verstärkt dem Kostenansatz unter­stellt werden, damit man weiß, welche Auswirkungen für den Mitgliedstaat damit ver­bunden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzte Punkt ist das Ersuchen an Sie, mit in die Richtung zu gehen, dass ein Kompetenzzentrum für Finanzkontrolle geschaffen wird und dort auf gleichem Niveau gleiche Standards und gleiche Methoden EU-weit gelehrt werden, weil in keiner Weise einzusehen ist, dass die Finanzmittelkontrolle in Griechenland eine andere als in Portugal, in Österreich, in Frankreich oder wo auch im­mer ist. Das wäre ein Weg, der gegangen werden sollte. Und was Österreich betrifft, wäre es zweckmäßig, dass so, wie jetzt die Direktzahlungen der Landwirtschaft der Kontrolle durch den Rechnungshof unterzogen werden können, auch Direktförderun­gen in anderen Bereichen einer externen Finanzkontrolle durch den Rechnungshof un­terzogen werden können.

Das wären die Anliegen. Ich ersuche daher darum, dass die Zustimmung dazu – die im Österreich-Konvent bereits da war –, dass die Direktförderungen durch den Rech­nungshof geprüft werden können, auch im Rahmen der Verfassungsreform umgesetzt wird. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

22.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-57 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.58.5817. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-87 d.B.) für das Jahr 2006 (248 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. Wunschredezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


22.59.20

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser! Es ist jetzt 23 Uhr: Tagesord­nungspunkt 17, wir diskutieren den Bundesrechnungsabschluss 2006. (Abg. Dr. Bri­nek: Ja, das muss man auch!) Im Spät-Frühjahr dieses Jahres haben wir die Budgets für die Jahre 2007 und 2008 beschlossen.

Eigentlich sollte ja der Vollzug des Budgets 2006 die Basis für das Budget 2007 bilden. Das hat sich natürlich mit der heutigen Behandlung ad absurdum geführt, obwohl die Vorgangsweise dem Buchstaben des Gesetzes entspricht. Der Bericht ist bis spätes­tens Ende September vorzulegen, und er ist ja mittlerweile in vorbildlich kurzer Zeit über die Behandlung im Budgetausschuss am 11. Oktober hier im Plenum gelandet.


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Aber wenn wir jetzt das neue Haushaltsrecht diskutieren ... (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Da muss man noch gar nicht applaudieren, Herr Kollege Donnerbauer. Man muss ein­mal über die Inhalte diskutieren – und dann kann man schauen, ob es zum Budgetvoll­zug 2006 überhaupt etwas zu applaudieren gibt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Aber wir werden in Bälde ein neues Haushaltsrecht haben – ich nehme an, dass wir dieses hier beschließen werden –, und danach soll das Budget noch früher beschlos­sen werden. Im Rahmen des so genannten Bundesfinanzrahmengesetzes soll ja, zu­mindest nach der Regierungsvorlage, dieses Gesetz bis spätestens 30. April dem Par­lament vorgelegt werden. Da werden Grenzen für die Ausgaben für bestimmte Rubri­ken festgelegt und gleichzeitig für die Untergliederung in die bisherigen Ressorts auch schon die Ausgaben für das kommende Jahr bindend festgelegt. Das heißt, die we­sentlichen Eckpunkte für das Budget werden in Hinkunft im Frühjahr beschlossen wer­den. (Abg. Dr. Stummvoll: Bitte, zum Thema reden!)

Wenn der Rechnungsabschluss des Vorjahres die Basis für das Budget des folgenden Jahres bilden soll, dann ist der Rechtszustand, den wir derzeit haben, extrem unbefrie­digend und kann so nicht bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben gestern im Rahmen eines Hearings über dieses neue Haushaltsrecht disku­tiert. Da habe ich schon den Eindruck mitgenommen, dass zumindest von einigen Tei­len der Regierungsmitglieder die Absicht besteht, diesen Rechtszustand zu beenden und wenigstens das Kernstück des Rechnungsabschlusses, nämlich die Voranschlags­vergleichsrechnung, spätestens bis zum ersten Quartal des Folgejahres zu diskutieren, damit der Vollzug des vergangenen Jahres auch die Basis für eine Debatte über das folgende Budget bilden kann.

Nun komme ich zu einigen Details des Bundesrechnungsabschlusses. Bemerkenswert finde ich auf Seite 17 einmal mehr die Forderung nach einer Verfassungs- und Verwal­tungsreform – das war ja heute Vormittag schon einmal ein Thema, als wir den Finanz­ausgleich diskutiert haben –: Der Rechnungshof fordert eine Verfassungsreform und eine Verwaltungsreform ein; er sagt, dies soll in den laufenden Finanzausgleichsver­handlungen umgesetzt werden.

Die Finanzausgleichsverhandlungen sind beendet – und was ist diesbezüglich gesche­hen? – Nichts! Der Föderalismus alten Stils bleibt erhalten. Es wurde in Wirklichkeit der zweite Schritt vor dem ersten getan, und es ist nicht anzunehmen, dass der zweite Schritt dem ersten folgen wird. Ich gehe davon aus, dass sich eine Bundesstaatsreform wieder einmal nicht einstellen wird. Versuche hat es in der Vergangenheit schon viele gegeben: vom Perchtoldsdorfer Pakt bis hin zum Österreich-Konvent im Jahre 2004.

Aber was ist eigentlich aus der Verwaltungsreform II geworden? – Das möchte ich Sie, Herr Staatssekretär Matznetter, fragen. (Abg. Dr. Graf: Um 23 Uhr bis zum Jahr 1992 zurückzugehen, ist eine Gemeinheit! Perchtoldsdorfer Paktum 1992!) Ich habe ge­merkt, dass diese Verwaltungsreform II wieder integraler Bestandteil des Finanzaus­gleichspaktums geworden ist. Da würde mich schon interessieren, wo denn die Evalu­ierung geblieben ist, die in diesem Verwaltungsreform-II-Paket vorgesehen ist. Wie ist denn die Auswirkung dieser Reform auf den Bundeshaushalt 2006 gewesen? Wie hat sich das auf den Personalaufwand ausgewirkt, wie auf die Personalstellen, wie auf die Überstunden? Wo findet man denn das alles?

Ein zweiter Punkt, den ich auf der inhaltlichen Ebene noch ansprechen möchte, ist der, dass 2006 ein ausgezeichnetes Konjunkturjahr gewesen ist, dass wir aber feststellen müssen, dass in diesem Jahr das Maastricht-Defizit für den Gesamtstaat lediglich um


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0,2 Prozentpunkte gesunken ist. Die neuesten Zahlen hat uns Herr Präsident Moser dankenswerterweise vor kurzem zur Verfügung gestellt. Insbesondere hat sich ja he­rausgestellt, dass die Länder ihre Verpflichtungen zum Stabilitätspakt nicht eingehalten haben. Da stellt sich nur die Frage: Wozu haben wir eigentlich diesen Stabilitätspakt? Wird es einmal eine Evaluierung dieses Stabilitätspaktes geben? (Abg. Dr. Schüssel: Fragen über Fragen!)

Ich weiß schon, dass dieser Stabilitätspakt untergraben wurde durch das eigene Re­gierungsprogramm und jetzt wieder durch die Finanzausgleichsverhandlungen. Aber was ist der Sinn eines Gesetzes, eines Paktes, wenn wir das haben und uns dann in der Folge nicht darum kümmern? – Das kann es ja in Wirklichkeit nicht sein. (Abg. Dr. Stummvoll: Redezeit!)

Nun zu einem weiteren Punkt: den Abgabenrückständen, die wir auf Seite 30 des Be­richtes finden. Da sind Forderungen in der Größenordnung von 6,6 Milliarden € fällig; davon sind 2,8 Millionen €, habe ich gelesen, in Vollstreckung. Das ist der Stand zum 31. Dezember 2006 gewesen. – Herr Staatssekretär, wie viel von diesen 2,8 Milliar­den € ist denn in den Kassen des Bundes schon eingegangen?

In Bezug auf 2,9 Milliarden von diesen 6,6 Milliarden hat es die Situation gegeben, dass diese ausgesetzt wurden. Warum wurden diese ausgesetzt? (Abg. Dr. Schüssel: Das sind schon 10 Minuten!) – Dann gibt es noch bewilligte Ansuchen um Zahlungser­leichterungen. Wie schaut es denn damit aus?

Das wäre ganz interessant vor dem Hintergrund, dass wir hohen Finanzmittelbedarf in verschiedensten Bereichen haben: von den Kinderbetreuungseinrichtungen bis hin zur Schule und den Universitäten. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neuge­bauer: Nicht einmal alle Grünen applaudieren!)

23.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. 1 Minute Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.06.09

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich möchte mich auf ein Thema konzentrieren, und zwar auf die Entwicklung der Körperschaftssteuer. Wie sehr wurde doch in diesem Haus von der Opposition die Senkung der Körperschaftssteuer kritisiert!

Diese 25 Prozent waren als Wettbewerbsvorteil unbedingt notwendig. Wenn wir uns jetzt die Entwicklung anschauen, sehen wir: Es stieg die Körperschaftssteuer um 415 Millionen € auf insgesamt 4,88 Milliarden €. Das heißt, da hat es eine ganz, ganz positive Entwicklung gegeben! Man kann auch die Anzahl der unselbständig Beschäf­tigten in diesem Zusammenhang sehen, die im Berichtszeitraum 2006 um 1,7 Prozent gestiegen ist.

Wir haben also damals die richtigen Maßnahmen gesetzt. Genauso gilt dies für die Gruppenbesteuerung. In diesem Bundesrechnungsabschluss wird dieser Politik, begin­nend mit dem Jahr 2000, Recht gegeben und letztendlich Erfolg bescheinigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 298

23.07.23

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Bundesrechnungsabschluss 2006 zeigt einige positive Merkmale. In kleinen Schritten ist es vorwärts gegangen. Wenn man aber kritisch hinschaut und diesen Bun­desrechnungsabschluss 2006 kritisch betrachtet, muss man leider feststellen, dass die Schuldenpolitik dieser Regierung weiter fortgesetzt wurde. Es ist ein Defizit von 1,7 Prozent zu verzeichnen.

Besonders auffallend ist – und ich möchte angesichts der schon sehr vorgerückten Stunde nur einige Punkte herausschälen –, dass die Mehreinnahmen wieder durch Mehrausgaben „geschluckt“ wurden. Es wäre möglich gewesen, im Jahre 2006 ein Nulldefizit zusammenzubringen; die Mehreinnahmen haben nämlich 5,8 Milliarden € ausgemacht. Leider sind auch die Mehrausgaben um diesen Betrag wieder angestie­gen.

Zum Thema Umdenken in der Finanzverwaltung möchte ich Folgendes anführen. Ges­tern hat Herr Vizekanzler Mag. Molterer gesagt: Warum regen wir uns auf, das Nulldefi­zit war ja eigentlich nicht geplant, es hat ohnehin Mehreinnahmen gegeben, und das Defizit von 1,7 Prozent ist absolut in Ordnung! – Ich glaube, da müssen wir umdenken. Wir müssen einfach mögliche Reserven, die sich durch eine besonders gute Wirt­schaftsentwicklung ergeben, zur Abdeckung der Schulden des Staates verwenden.

Zweiter Punkt: Herr Matznetter hat bei der letzten Budgetsitzung ebenfalls auf die Fra­ge geantwortet, warum dieses Defizit aufscheint. Er hat gesagt, da muss man ja die Straßen, die Gebäude und die öffentlichen Investitionen gegenrechnen. – Das ist schon richtig. Aber es gibt Länder, die auch Straßen und öffentliche Gebäude bauen und die ein Plus im Staatshaushalt haben, nämlich die Dänen mit 4,3 Prozent.

Ein dritter Punkt ist – Herr Rossmann hat ihn ohnedies schon erwähnt, darum kann ich es kurz machen –: Mögliche Einsparungspotentiale werden leider Gottes immer wieder nicht genutzt, obwohl der Rechnungshof und alle Experten darauf hinweisen, dass es unbedingt notwendig wäre, eine Verwaltungs- und Verfassungsreform sowie auch eine Staatsreform zu machen. Leider hat man eine große Chance zur Budgetverbesserung bei den Finanzausgleichsverhandlungen verabsäumt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

23.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Krainer gelangt als Nächster zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


23.10.31

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsi-
dent Dr. Moser! Herr Staatssekretär! Zunächst zu den Ausführungen des Kollegen Dr. Sonnberger: Der Vergleich mit der KöSt ist natürlich ein schlechter Vergleich. Dass die Einnahmen der Körperschaftssteuer in der Hochkonjunktur steigen, ist eine Selbst­verständlichkeit – und man kann doch nicht die Einnahmen aus der KöSt in einer kon­junkturell schlechten Phase mit den Einnahmen aus der KöSt in einer konjunkturell gu­ten Phase vergleichen und dann quasi sagen: Wir haben sie zwar gesenkt, aber es ist mehr geworden! – Entscheidend ist, wie sich das im Laufe der Jahre darstellt, und dann werden natürlich die KöSt-Einnahmen weniger sein. Das ist überhaupt keine Fra­ge. Über den Konjunkturzyklus müssen sie weniger sein als bisher, sonst wäre der Be­weis gelungen, dass die Mathematik nicht stimmt – und das glaube ich nun doch nicht.

Zum Rechnungsabschluss, der hier vorliegt: Es ist kein Wunder, dass sich Bundesmi­nister Molterer erneut nicht hersetzt und dafür geradestehen will. Das ist kein Wunder, denn in der Hochkonjunktur steigende Defizite zu haben, ist etwas Schlechtes. In zirka der gleichen konjunkturellen Lage machen wir, die neue Bundesregierung jetzt ein drit-


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tel bis das halbe Defizit. Auch da also ein Kurswechsel, und das ist gut so. Man sieht auch, dass die Steuerreform, die „größte aller Zeiten“, nicht angekommen ist. Es ist ohnehin alles nachzulesen. (Abg. Dr. Graf: Darum werden Sie auch dagegen stimmen, oder?)

Wir nehmen die Arbeit des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass er uns das vorlegt, und wir nehmen zur Kenntnis, dass die vorige Bundesregierung schlecht gewirtschaftet hat. Ja, das nehmen wir hier zur Kenntnis. Und ich bedanke mich auch ausdrücklich beim Rechnungshof und bei den Mitarbeitern für die Arbeit, die sie da geleistet haben, weil das bisher, glaube ich, noch nicht geschehen ist.

Ganz wesentlich ist eine Frage, die Kollege Rossmann angeschnitten hat, und die ist: Wie gehen wir in Zukunft als Parlament mit dem neuen Bundeshaushaltsgesetz um? Welche Auswirkungen hat das auf den Rechnungsabschluss, auf die Zeit, die wir in­vestieren et cetera? Und da halte ich es auch für richtig, diese zeitliche Abstimmung neu zu definieren. Im Hearing sind da alle Parteien ohnehin relativ nahe beisammen gelegen, und es würde mich freuen, wenn wir in ein bisschen mehr als einem Monat einstimmig ein neues Bundeshaushaltsgesetz auch mit neuen Regeln, wie wir im Par­lament damit umgehen, beschließen würden. (Abg. Peter Haubner: Da liegen wir jetzt wieder weiter auseinander! – Abg. Mag. Rossmann: Da werden wir schauen, ob wir da mitgehen können!) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Themessl ist der nächste Redner. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.13.06

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ja, in drei Minuten auf einige Details einzuge­hen, ist schon äußerst schwierig, deswegen grundsätzlich eine Frage: Mir ist heute früh aufgefallen, dass Herr Kollege Dr. Stummvoll im Zuge der Debatte in der Aktuelle Stunde über den Haushaltsfinanzausgleich gesagt hat, dass ihm zwei Sachen wichtig seien: Erstens das Finanzministerium, weil es seiner Meinung nach das wichtigste und das fleißigste ist. – Ob es das fleißigste ist, kann ich nicht beurteilen, das wichtigste ist es sicher, da hat er meine Stimme. Mir ist dann aufgefallen, dass er gesagt hat, dass ihm drei Punkte wichtig sind bei allem, wo es ums Geld oder um Finanzen oder ums Budget geht. Darunter hat er die Budgeteinhaltung beziehungsweise die „Budgetdis­ziplin“, wie es Kollege Stummvoll so schön genannt hat, als einen Punkt erwähnt.

Jetzt frage ich Sie: Hat das voriges Jahr schon gegolten für Sie – oder gilt das erst ab heuer? Wenn das voriges Jahr schon gegolten hat, dann frage ich Sie jetzt etwas: Sie haben im Budget 66 Milliarden € Ausgaben und knapp über 60 Milliarden € Einnahmen angenommen. Dank der Tatsache, dass die Konjunktur sehr gut war, das Wirtschafts­wachstum überdurchschnittlich gestiegen ist, haben Sie am Ende des Jahres 5,8 Mil­liarden € an Mehreinnahmen gehabt, wie das auch der Rechnungshof in seinem Be­richt festhält. Und wenn Sie die Budgetdisziplin ernst genommen hätten, dann hätte man im vorigen Jahr, im Jahr 2006, das erste Jahr seit vielen, vielen Jahren gehabt, in dem man ein ausgeglichenes Budget hätte vorlegen können, und dann wäre das heute wirklich eine Riesenfreude gewesen, dem auch zuzustimmen. Das haben Sie aber nicht, weil die Budgetdisziplin eben nicht gestimmt hat.

Jetzt frage ich Sie noch etwas – jetzt ist Kollege Stummvoll ja da –: Wie sieht es aus mit der Budgetdisziplin für heuer? Jetzt kennen wir die Zahlen des ersten Halbjah­res 2007. Da sind die Prognosen ja wieder sehr gut, das heißt also, es wird in etwa wieder auf so etwas hinauslaufen, wie das letztes Jahr der Fall war gegen Ende des Jahres, wenn wir nicht noch einen Einbruch erleben, denn in der Zwischenzeit ist die


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Inflationsrate ja schon wieder bedenklich über 2 Prozent gestiegen. Und jetzt frage ich Sie: Wie wichtig nehmen Sie diese Budgetdisziplin heuer? Für das heurige Jahr sind wieder zusätzliche 4 Milliarden € an Schulden im Budget geplant. Wenn Sie es heuer wieder schaffen, über 5 Milliarden € an Mehreinnahmen zu erzielen, und Ihnen die Budgetdisziplin so wichtig ist, dann gehe ich jetzt davon aus, dass mit Ende des heuri­gen Jahres natürlich ein ausgeglichenes Budget vorliegen wird.

Glauben Sie mir, es ist wichtig, dass heuer ein ausgeglichenes Budget vorliegt, weil das nächste Jahr und die Jahre danach, 2009 und 2010, laut Prognosen bei Weitem nicht mehr so rosig ausfallen werden wie das heurige. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bucher gelangt nun zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das sind jetzt die soge­nannten Mitternachtsredner!)

 


23.16.07

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsi­dent Dr. Moser! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare Ihnen jetzt, die positive Wirtschafts- und Budgetpolitik der Regierung Schüssel II zu kommentieren, eher aus Rücksichtnahme auf den sonnigen Gemütszustand des Herrn Staatssekre­tärs Matznetter, den ich nicht schmälern möchte, weil er heute ohnehin schon einige Breitseiten abbekommen hat. (Abg. Öllinger: Bitte, Herr Staatssekretär!) Weil wir heu­te am Vormittag ja auch den Finanzausgleich diskutiert haben, ist es mir sehr wichtig, dass wir auch eine Empfehlung des Rechnungshofs aufgreifen, nämlich die Prüfung der Gemeinden unter 20 000 Einwohner.

Jeder weiß, die Finanzierungsgeflechte werden immer komplexer. Gemeinden sehen darin eine echte Hilfestellung, wenn sie vom Rechnungshof im Zuge von Prüfungen Empfehlungen bekommen. Daher denke ich, dass es ein sinnvoller Weg wäre, dem Rechnungshof diese Prüfungskompetenzen in Zukunft einzuräumen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Dr. Schüssel und Dr. Stummvoll.)

23.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Peter Haubner zu Wort. 1 Minute Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.17.33

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Kollege Krainer, wenn da alles so schlecht war, wie Sie meinen – ich denke, ich kann da aus dem Bun­desrechnungsabschluss 2006 zitieren, Originalzitat:

Die österreichische Wirtschaft entwickelt sich im Jahr 2006 im Vergleich zum Vorjahr und auch im internationalen Vergleich außerordentlich gut.

Ich meine, das sagt alles. Der Bundesrechnungsabschluss 2006 zeigt wieder klar die erfolgreiche Wirtschafts- und Finanzpolitik der letzten sieben Jahre. Verantwortungs­volle Budgetpolitik hat ganz klare Prioritäten zu setzen – und das haben wir getan, mei­ne Damen und Herren!

Für mich als Sportsprecher unserer Partei war es besonders erfreulich, dass auch die ausgezeichnete Entwicklung der Bundessportförderung im Jahr 2006 ihre Fortsetzung gefunden hat. Auch wenn es Mehrausgaben im Bundeskanzleramt von 50 Millionen € gegeben hat, ist besonders erfreulich, dass davon 37 Millionen € für den Sport, 22 Mil­lionen € für den Fußball, die EURO waren. Die österreichische Nationalmannschaft hat


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heute 3 : 2 gewonnen. Wir sind auf einem guten Weg. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

23.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Trunk ist die nächste Rednerin. 2 Minuten. – Bitte.

 


23.18.42

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Rech­nungshofpräsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! In aller Kürze: Ich teile die Kritik des Kollegen Rossmann betreffend Wertigkeit der Debatte des Bundesrechnungsab­schlusses 2006 nicht nur in Bezug auf die Uhrzeit, sondern auch in Bezug auf die Rei­henfolge der Tagesordnung. Tatsächlich wäre es eine gute Gelegenheit gewesen, Bi­lanz zu ziehen über das letzte Jahr der Ära von Bundeskanzler Schüssel. Das werden wir jetzt nicht mehr tun, weil Teile der ÖVP in der neuen Koalition an diesem Rucksack der Vergangenheit genügend zu tragen haben – und wir, alle Abgeordneten auch.

Ich teile aber nicht die Auffassung und die Einschätzung des Kollegen Rossmann be­treffend Erarbeitung des in Diskussion befindlichen Haushaltsrechtes. Ich sehe da durchaus Chancen: Die Chance, und ich orte in allen Parteien Konsens, dass wir uns erstmals in der Geschichte der Budgeterstellung in der Republik Österreich in Richtung eines Gender-Budgeting bewegen. Für die Kollegen aus der FPÖ auf Österreichisch übersetzt: Da werden wir endlich die Wirkung des Einsatzes von Steuermitteln auf Frauen und Männer auf den Tisch gelegt bekommen und können dann zielsicher und treffsicher nachjustieren.

Ich sehe auch eine Chance, nämlich für uns, das Parlament, wenn wir alle es wollen – vorgesehen ist es bisher nicht –, dass wir jetzt klare Spielregeln für den Finanzminister, für die anderen Ministern und das Parlament betreffend Umgang mit dem Haushalts­recht festlegen. Ich sehe da großen Handlungsbedarf und auch eine große Chance für die Wertigkeit des Parlaments, nämlich auch materiell mitzusprechen und sich einzu­binden – und nicht nur formal hin und wieder die Hand zu heben. In diesem Sinne, im parlamentarischen Sinne wären wir alle aufgerufen, uns gemeinsam für mehr Demo­kratisierung im Budgeterstellungsprozess einzusetzen. Diese Chance haben wir.

Die ÖVP wurde heute nicht müde, den Herrn Vizekanzler als „Arbeitsminister“ zu be­zeichnen. (Abg. Dr. Stummvoll: Arbeitskanzler!) Das verstehe ich nicht, warum die Kompetenz vom Arbeitsminister hin zum Vizekanzler wandern soll. Ich stelle fest: Bei den Finanzausgleichsverhandlungen, ob früh oder spät, war einer da – Christoph Matz­netter. Ob im Parlament früh oder später ist einer da – das hat nicht mit Weihrauch, sondern mit Fakten zu tun –, das ist Christoph Matznetter. Und er war es, der sich be­reits vor vier Jahren Gedanken über das neue Haushaltsrecht gemacht hat. Danke schön! Das ist okay so, Herr Staatssekretär! (Beifall bei der SPÖ.)

23.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. 1 Minute Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.21.29

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, hier zu reden. Wir diskutie­ren die Zahlen im Bundesrechnungsabschluss 2006, und die sind besser als im Voran­schlag, und das zeigt, dass in der Vergangenheit eine gute Politik gemacht wurde, eine Politik, auf der wir aufbauen können. Mich verwundert deshalb auch nicht, dass im Ausschuss sogar Staatssekretär Christoph Matznetter festgestellt hat, dass die Politik nicht schlecht, sondern dass sie gut war.


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Ich bin überzeugt davon, dass das auch in Zukunft so sein wird mit Vizekanzler Willi Molterer als Finanzminister, der Garant dafür ist, dass verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen wird – und mit der ÖVP in der Regierung, die Ga­rant dafür ist, dass nachhaltig gewirtschaftet wird: im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP.)

23.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Steier gelangt nun zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


23.22.34

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofspräsi­dent! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir werfen heute, wie das schon erwähnt wurde, im Abstand von zehn Monaten einen Blick auf den Bud­getvollzug 2006. Das tun wir anhand objektiver, durch den Rechnungshof nunmehr festgestellter Zahlen und Fakten. Dabei ist festzuhalten: Trotz positiver Wirtschaftsent­wicklung mit einer realen Wirtschaftswachstumsrate über 3 Prozent, weniger Arbeits­losigkeit, einem besseren Leistungsbilanzsaldo und besserer Inflationsrate lag das öf­fentliche Defizit bei 1,7 Prozent des BIP.

Dazu bemerkt der Rechnungshof in seiner Abschlussfeststellung – ich zitiere –:

Trotz dieser günstigen Voraussetzungen verminderte sich der Abgang des Budget nur gering. – Zitatende.

Auch die öffentliche Verschuldung des Staates mit 159,1 Milliarden € oder 61,7 Pro­zent des BIP relativiert das erklärte Ziel der alten Bundesregierung einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung.

Gleichzeitig – und das ist eigentlich der wichtigste Inhalt des Rechnungsabschlusses – bleibt die Ungleichgewichtung der Steuerlasten bestehen: 90 Prozent der Einnahmen werden aus acht der 100 bestehenden Steuerarten erzielt. Das Lohnsteueraufkommen ist gestiegen, von 16,9 auf 18 Milliarden €, im Gegenzug ist die Einkommenssteuerauf­kommensrate gesunken.

Die Zahlen im Bundesrechnungsabschluss 2006 belegen unsere Kritik: Verteilungspoli­tische Maßnahmen wurden außer Acht gelassen, eine Entlastung der unselbständigen Beschäftigten hat nicht stattgefunden. Allerdings wurden Gewinne steuerlich entlastet oder begünstigt, während die Steuer- und Abgabenlast hauptsächlich auf der Ressour­ce Arbeit verblieben ist.

Geschätzte Damen und Herren, wir stimmen dem Rechnungsabschluss trotzdem zu, hoffen aber, dass in Zukunft die Inhalte anderer Art sein werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Grünewald und Dr. Pirklhuber.)

23.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Tamandl gelangt nun zu Wort. 1 Minute. – Bitte.

 


23.24.47

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jenen von der SPÖ, die sich heute hier herausstellen und sagen, wir von der ÖVP hät­ten nicht gut gewirtschaftet, weil wir trotz steigenden Steueraufkommens immer noch ein Budgetdefizit haben, muss ich sagen: Wer hat denn die vielen Schulden hinterlas­sen, und wer lässt uns denn jährlich 7 Milliarden € an Zinsen zahlen? (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 303

Ich denke, wenn sogar Herr Bundeskanzler Gusenbauer im Ausland sagt, dass unsere Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren gut war, auch die Gruppenbesteuerung und un­sere Steuerreform lobt, dann kann ich nur sagen: Sie verleugnen auch den Auftritt Ihres Bundeskanzlers im Ausland. Das stimmt nämlich alles nicht! Wir haben eine gute Steuerpolitik gemacht, wir haben eine gute Wirtschaftspolitik gemacht, und wenn das Lohnsteueraufkommen steigt, dann liegt das daran, dass wir viel mehr Menschen in Beschäftigung haben, als wir das früher hatten – und aus diesem Grund steigen natür­lich auch die Lohnsteuereinnahmen.

Wenn Sie sagen, die Einkommenssteuer ist zurückgegangen, dann haben Sie nicht gelesen, dass es sich um die veranlagte Einkommenssteuer handelt, denn wenn je­mand sein Lohnsteuerguthaben zurückfordert, weil er sich beispielsweise durch unsere gute Maßnahme Kinderzuschläge holen kann oder beispielsweise irgendwelche ande­ren Absetzmöglichkeiten nutzt, wofür ja unsere Finanzminister, vormals Grasser, jetzt Molterer, auch eine Werbekampagne machen, dass sich die Leute ihre Steuer zurück­holen, nämlich 300 Millionen € jährlich, dann enthält die veranlagte Einkommensteuer, die wir hier abgebildet haben, auch die Gutschrift an Lohnsteuer.

Wenn Sie sich in der Steuerpolitik oder in der Wirtschaftspolitik auskennen würden, dann wäre das für Sie vielleicht gut. Wir werden aber auch den nächsten Bundesrech­nungsabschluss deshalb sehr erfolgreich gestalten, weil wir von der ÖVP weiterhin den Finanzminister stellen und hier auch weiterhin unsere Handschrift wirksam sein wird. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

23.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.27.10

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Herr Rechnungshofpräsident! Frau Kollegin Tamandl, lassen wir die Kirche im Dorf! Absolute Zahlen sprechen auch für sich: 155 Milliarden € Budgetdefizit, 10 Milliarden € bei den ÖBB und 10 Milliarden € bei der ASFINAG – das sei hier nur so dahingestellt.

Wir haben vor fünf Wochen über den Rechnungsabschluss 2005 diskutiert. 20 Monate danach, ganze 20 Minuten haben wir diskutiert. Heute beraten wir den Bundesrech­nungsabschluss 2006, zehn Monate danach ganze 40 Minuten. (Abg. Dr. Schüssel: Haben Sie wirklich von 155 Milliarden € Budgetdefizit gesprochen?)

Wenn man sich heute die Debatte über den Bundesrechnungsabschluss im Plenum anschaut, und vor allem zu welcher Tageszeit sie abgehalten wird – aber vielleicht ist das deshalb zu dieser Tageszeit angesetzt, weil das Auditorium ja besser ist als um die Mittagszeit –, dann möchte ich nur erwähnen, dass sich kein Unternehmen in Öster­reich lediglich eine halbe Stunde oder 40 Minuten mit seiner Bilanz beschäftigen wird. Ich denke, es ist viel zu wenig und es ist auch viel zu spät.

Herr Professor Lehner hat gestern im Hearing über die Haushaltsreform gemeint, wir werden uns über Quartalsberichte eineinhalb Tage unterhalten. – Weit gefehlt! 40 Mi­nuten sind es nur! (Abg. Dr. Schüssel: Haben Sie wirklich 155 Milliarden € Budgetdefi­zit gesagt? Da bringen Sie irgendetwas durcheinander!)

Wenn wir mehr Zeit hätten, dann könnten wir uns auch über andere Dinge unterhalten, so zum Beispiel über die eine oder andere Ausgabenüberschreitung, so zum Beispiel über den Bundesbeitrag für die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, der um 25 Prozent überschritten wurde oder warum der Bundesbeitrag für die Sozialversi­cherung der Bauern um 5 Prozent gestiegen ist und andererseits der Sozialversiche­rungsbeitrag für die Eisenbahnerversicherung um 6 Prozent gesunken ist.


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Ich denke, es ist höchste Zeit für eine Haushaltsreform, auch um das Mitwirkungsrecht des Hohen Hauses und der Parlamentarier zu stärken, und um so auch ein Mehr an Verteilungsgerechtigkeit im Budget zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Stadler gelangt nun zu Wort. 1 Minute. – Bitte.

 


23.29.21

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch wenn Kolle­gin Melitta Trunk gemeint hat, dass der „Rucksack“ etwas schwer wäre: Dieser Bun­desrechnungsabschluss zeigt, dass der Rucksack ein guter war und dass sich recht­zeitige Strukturreformen, die die ÖVP-Bundesregierung durchgeführt hat, sehr positiv auswirken. Österreich befindet sich auf einem exzellenten, auf einem erfolgreichen Weg zu mehr Wachstum und mehr Beschäftigung. Alle Zahlen beweisen das, auch die Zahlen betreffend Arbeitsmarkt: Wir haben 2006 die höchste Zunahme an Beschäftig­ten seit Anfang der neunziger Jahre, nämlich um 1,7 Prozent auf über 51 000 Beschäf­tigte mehr.

Ich möchte die kurze Redezeit jetzt aber auch noch dazu nützen, den Ländern und Ge­meinden ein großes Lob für ihre eingehaltene Budgetdisziplin auszusprechen, denn es ist für die Gemeinden nicht immer einfach, die ständigen Mehraufgaben, die auf die Gemeinden zukommen, zu übernehmen und im Rahmen des Budgets zu halten. Daher bedanke ich mich bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, dass sie dadurch auch einen großen Beitrag zum Erfolg für diesen vorliegenden Bundesrech­nungsabschluss 2006 geleistet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

23.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. 1 Minute. – Bitte.

 


23.30.55

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Präsi­dent Dr. Moser! Hohes Haus! Ja, es steht außer Zweifel, dass der Bundesrechnungs­abschluss für das Jahr 2006 ein hervorragender ist. Es gibt eine hervorragende Wirt­schaftsentwicklung, wir haben hervorragende Zahlen. Das wurde schon mehrfach auf­gezeigt.

So gute Ergebnisse fallen natürlich nicht vom Himmel, sondern werden durch die posi­tive Budgetpolitik erreicht und natürlich auch durch die Reformschritte der vergangenen Jahre.

Trotzdem werden wir uns anstrengen müssen, denn wir wollen ja im Jahre 2010 eine Steuerreform machen, und wir wollen uns im Jahr 2009 über einen ausgeglichenen Haushalt freuen. – Vizekanzler Molterer ist Garant dafür, dass dies gelingen wird. (Bei­fall bei der ÖVP.)

23.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


23.31.53

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Herr Präsident Dr. Moser! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hätte mich schon verführt, als Abgeordneter zum Rechnungsabschluss 2006 zu sprechen, es hätte durchaus auch Spaß gemacht, den damals ressortzuständigen Minister hier


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zu haben, aber ich möchte zur Versachlichung der Diskussion in diesem Zusammen­hang nur ein paar Zahlen liefern.

Punkt eins: Was die aufgeworfene Frage der Entwicklung der Steuereinnahmen betrifft, wurde schon darauf hingewiesen, dass die Zunahme der Steuereinnahmen 415 Millio­nen € im Bereich der Körperschaftsteuer, 1 160 Millionen bei der Lohnsteuer und im Bereich der Einkommensteuer minus 13 Millionen € betragen hat.

Ich darf an dieser Stelle auch daran erinnern, dass die Lohnquote weiter gesunken ist und wir auch prospektiv für die nächsten Jahre von einem deutlich steigenden Lohn­steueraufkommen ausgehen. Deswegen hat sich die neue Bundesregierung vorge­nommen, in der Steuerreform 2010 einen entscheidenden Schritt zur Entlastung zu setzen.

Wir werden bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Budgetkonsolidierung von den heute berichteten 1,4 Prozent öffentlichem Defizit auf einen Überschuss von 0,4 Prozent zu­stande bringen. Wie schon bekannt ist, werden wir die für heuer aufgrund des Voran­schlages vorgesehenen 0,9 Prozent Defizit unterschreiten und damit in die richtige Richtung bringen.

Da die Frage aufgeworfen wurde, wie der Konsolidierungserfolg ist, lassen Sie mich kurz einen Blick in die Vergangenheit werfen. Wenn man sich die letzten drei Gesetz­gebungsperioden anschaut, sieht man: Es betrug das öffentliche Defizit am Beginn der vorletzten Legislaturperiode, also 1995, 5,6 Prozent, im Jahre 2000, zu Beginn der vor­letzten Gesetzgebungsperiode, 1,5 Prozent – das war eine Konsolidierung, die die da­malige Regierung im Umfang von 4,1 Prozent zustande gebracht hat –, im Jahre 2003, zu Beginn der letzten abgelaufenen Gesetzgebungsperiode, betrug das Defizit 1,6 Pro­zent – das war 0,1 Prozent Verschlechterung – und nunmehr 1,4 Prozent mit dem Jah­resabschluss 2006.

Ich glaube, durch Anführung dieser Zahlen kann der restlichen Interpretation in diesem Hohen Hause gefolgt werden. Ich glaube aber, dass der Weg, den wir uns jetzt vorge­nommen haben, der richtige ist, nämlich bei heuer noch ungefähr gleich gutem Wachs­tum wie 2006 und auch bei fallendem Wachstum in den nächsten Jahren dennoch die­se Konsolidierung ernsthaft anzugehen und sie, begleitet von einer Reihe anderer Maßnahmen, die zur Verbesserung sowohl im Sozialbereich als auch im Bildungsbe­reich, im Bereich des Anhebens der Forschungs- und Entwicklungsquote, einer verbes­serten Finanzierung der Universitäten und eines sehr deutlichen Infrastrukturpro­gramms dienen sollen, durchzuführen.

Wir haben uns ein Programm vorgenommen und werden dieses durchführen, da es Verbesserungen bringt und innerhalb von vier Jahren eine Konsolidierung von dem 1,4-Prozent-Defizit zu einem Überschuss vollzieht.

Was die Frage der Disziplin der anderen Gebietskörperschaften und die aufgeworfene Frage des Stabilitätspaktes betrifft, darf ich Herrn Abgeordneten Rossmann daran erin­nern, dass wir zusammen mit dem Finanzausgleich einen neuen Stabilitätspakt verein­bart haben, der in einem geringeren Ausmaß Überschüsse von Seiten der Länder vor­sieht, also von realistischen Werten ausgeht. (Abg. Mag. Rossmann: Ich habe von 2006 gesprochen!)

Ich darf an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass die Maastricht-Rechnung, vor allem was die Länderhaushalte betrifft, in der Vergangenheit Anlass zu Korrekturen gegeben hat, die es oft sehr schwierig gemacht haben, bei der Budgetkonsolidierung auch die notwendige Steuerung vorzunehmen.

Wir sind mit den Ländern übereingekommen, dass sie auf Basis dieser verringerten Werte von 0,4 und 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes diese Ziele tatsächlich


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erreichen werden, und ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass der Sanktionsmechanismus, der im innerösterreichischen Stabilitätspakt vorgesehen ist, in der Vergangenheit sehr schwer ansprechbar war. Obwohl einzelne Länder diese Diszi­plin nicht eingehalten haben, steht der Bund, der die Budgetziele, die er sich vorge­nommenen hat, auch nicht eingehalten hat, in einer gewissen Schwierigkeit, bei seinen Partnern eine Einhaltung einzumahnen, wenn er selbst die eingegangenen Verpflich­tungen in der Vergangenheit nicht erfüllt hat.

Wir werden aber in der jetzigen Gesetzgebungsperiode unsere Verpflichtungen, die wir als Bund im Stabilitätspakt eingehen, einhalten. Das heißt aber auch, dass wir mit Fug und Recht von den Finanzausgleichspartnern verlangen können und verlangen wer­den, dass sie ihre Verpflichtungen in diesem Bereich ebenfalls einhalten.

Letzter Punkt: Was die Frage betrifft, die Frau Abgeordnete Tamandl bezüglich der Verrechnung der Lohnsteuerbeträge aus der Arbeitnehmerveranlagung aufgeworfen hat, so ist grundsätzlich richtig, dass diese einbezogen werden, allerdings ist ja in je­dem Jahr die Gutschrift des Vorjahres enthalten, sodass aus der Gesamtentwicklung der veranlagten Einkommensteuer sehr wohl indikativ abgelesen werden kann, in wel­chem Ausmaß die Steuern gestiegen oder gefallen sind.

Meine ehrliche Meinung dazu ist: Ich glaube, dass die Situation der kleinen und Kleinstunternehmen in Österreich sehr schwierig ist, dass wir für diese Unternehmen viel machen müssen und dass diese nicht jene Gewinne haben, um die Steuer zu zah­len.

Übrigens ist das bei den Gewinnen großer Unternehmen genau umgekehrt. Ich erinne­re an die Gewinnsteigerung der im ATX vertretenen Unternehmen. In diesem Bereich – das sage ich ganz offen – erwarten wir uns in Zukunft auch entsprechend deutlicher steigende Beiträge. Wir werden gemeinsam in der Steuerreform daran arbeiten, damit dieses Gleichgewicht zwischen dem, was die Kleinen zahlen, und dem, was die Gro­ßen zahlen, zwischen dem, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen, und dem, was Unternehmungen zahlen, im richtigen Lot ist.

Ich lade Sie ein, diese Arbeit gemeinsam zu machen, und vielleicht können wir das jen­seits der Vergangenheit in einer kooperativen Form machen. Das würde mich sehr freuen – und das würde auch dem Land gut tun. (Abg. Dr. Schüssel: Aber heute nicht mehr!)

Danke für die Aufmerksamkeit – Ihnen auch, Herr Klubobmann. (Beifall bei der SPÖ.)

23.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


23.38.46

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Herr Klubobmann Dr. Schüssel hat gerade darauf hingewiesen, dass es zweckmäßig ist, dass man kürzer redet. Ich werde mich daran halten, nachdem gerade vor kurzem der Bundesrechnungsab­schluss 2005 hier im Plenum behandelt worden ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Zahlen in vielen Bereichen auch international erfreulich sind, wenn man das mit dem Jahr 2005 vergleicht, aber gleichzeitig muss ich auch darauf hinweisen, dass es sehr viele Anzeichen gibt, die darauf hindeuten, dass Strukturreformen unabdingbar sind. Da ist der Rechnungshof sowohl mit dem Staatsschuldenausschuss als auch mit anderen Experten einer Meinung, dass es ohne Strukturreformen nicht gehen wird, will man einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch positiv bewerten, dass jetzt im Rahmen des Finanzausgleiches auch die Gemeinden und die Länder verstärkt mit Mitteln, die


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vom Bund erhoben werden, beteilt werden; sie sind auch verstärkt in die Verantwor­tung mit einbezogen. Es wäre aber in diesem Bereich zweckmäßig, dass die Gemein­den als solches, nachdem sie immer mehr Verantwortung tragen und immer mehr Transferlasten haben, auch in eine transparente externe Finanzkontrolle einbezogen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass beispielsweise der Präsident des Gemein­debundes – aus Anlass des Gemeindetages in Klagenfurt – festgehalten hat, dass noch nie so viel Geld in Richtung der kleinen Gemeinden transferiert wurde.

Ich möchte daran erinnern, dass bereits im Jahre 2005 der abgestufte Bevölkerungs­schlüssel zugunsten der kleineren Gemeinden geändert wurde, und zwar von 1 1/3 auf 1 ½, dass es jetzt also wiederum den abgeflachten Bevölkerungsschlüssel geben wird und dass darüber hinaus Städten Verluste, die dadurch entstehen, abgegolten werden. Das heißt aber, wenn das der Fall ist, dass gleichzeitig sehr wohl auch auf effiziente und auf eine transparente Mittelverwendung Bedacht genommen wird – das auch des­halb, weil gerade im Bereich der Bildung, der Pflege, der Sprachschulung, der Kinder­betreuung und so weiter die Verflochtenheit der Finanzströme ausgebaut wird.

Auf der anderen Seite heißt das aber sicherlich, dass es zu wenig ist, 24 Gemeinden in einer externen Finanzkontrolle, in einem Benchmark-Vergleich drinnen zu haben, son­dern dieser Bereich soll, wie ich meine, auf budgetrelevante Gemeinden ausgeweitet werden.

In diesem Zusammenhang: Da geht es nicht um die Sichtweise einer Gemeinde, son­dern dass man weiß – da es eben notwendig ist, Mittel mit dem Finanzausgleich wirk­lich effektiv und gerecht zu verteilen –, wo man die Mittel hinlenken muss. Sicherlich ist es aber auch für die Gemeinden von Vorteil, wenn sie wissen, ob die Transferlasten mit den Transfereinnahmen in irgendeiner Weise in Relation stehen, das heißt also, dass eine Angemessenheit in Bezug auf die Finanzströme gegeben ist.

Es ist auch für die Gemeindebürger von Interesse, dass Transparenz auch in jenen Be­trieben gegeben ist, wo in einem eingeschränkten, in einem nicht vollen Wettbewerb Handlungen im Bereich Daseinsvorsorge erbracht werden. Da ist es derzeit so – Sie wissen das –, dass ausgegliederte Rechtsträger der Gemeinden keiner transparenten externen Kontrolle unterliegen. Das ist ein Punkt, der sicher im Rahmen einer Verfas­sungsreform angedacht werden sollte. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Wenn auch in der Gesundheitsvorsorge, im Bildungsbereich und so weiter eine ge­rechte Mittelverteilung erfolgen soll, dann bedarf es der Transparenz, was jedoch in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie daher, auch diesen Punkt in Ihre zukünfti­gen diesbezüglichen Überlegungen mit aufzunehmen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

23.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 248 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Abg. Parnigoni – da sich einige FPÖ-Abgeordnete erst von ihren Plätzen erhoben und dann wieder gesetzt haben –: Na, was jetzt? Ja oder nein?) – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Abg. Parnigoni: Verwirrung im Klub!)


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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.42.5318. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 29/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impf­schadengesetz geändert werden (249 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, sei­nen Bericht 249 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 29/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

23.43.4819. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (224 d.B.): Be­schluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (244 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Mag. Rossmann, und zwar für 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


23.44.19

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Grünen werden diesem neuen Eigenmittelbeschluss nicht zustimmen, denn es fehlen die entsprechenden strukturellen Neuerungen. Trotz fixer Regeln über die Grundlagen für die Berechnung der Eigenmittel haben sich die Nettozahler beim neuen Eigenmittelbeschluss wieder einmal – einmal mehr, würde ich sagen – Ausnahmen zur Reduktion ihrer Beiträge herausgeholt; allen voran Großbri­tannien mit dem sogenannten UK-Rabatt, berühmt geworden durch Maggie Thatcher, die sagte: „I want my money back!“

Bei aller Komplexität von Verhandlungen über Eigenmittel, die wesentlich komplizierter sind als unsere Finanzausgleichsverhandlungen, weil es um wesentlich mehr Mitglied­staaten geht, kann es aber nicht so sein, dass wir ein so intransparentes und unge­rechtes System der Eigenmittelfinanzierung in Zukunft aufrechterhalten.

Was wir brauchen, ist vielmehr eine Debatte über die Eigenmittel, natürlich verknüpft mit den Ausgaben. Das bedeutet, wir müssen diskutieren über eine EU-Steuer; in die-


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sem Zusammenhang gibt es ja verschiedenste Vorschläge: von Kerosinabgaben, die etwa in Zeiten des Klimaschutzes weniger Anreiz für Urlaub an Palmenstränden bieten; Energiesteuern oder die Tobin-Tax beziehungsweise unter Umständen sogar die Körperschaftsteuer. Mit der Körperschaftsteuer würde es im Übrigen gelingen, die Harmonisierungsprobleme, die wir jetzt haben, deutlich zu verringern. Das wäre auch standortpolitisch überlegenswert.

Daher meine ich, dass eine dieser Varianten oder eine andere einen künftigen Eigen­mittelbeschluss bestimmen sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Stummvoll, und zwar für 1 Minute. – Bitte.

 


23.46.16

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! In den vorliegenden Unterlagen über diesen Finanzplan der Europäischen Uni­on 2007 steht, dass in dieser Periode der Beitrag Österreichs von 0,83 Prozent auf 0,88 Prozent des Bruttosozialproduktes steigen wird. – Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn der Nettobeitrag ist ein Bruchteil dieses Betrages; bei einem Bruttobei­trag von 0,83 Prozent lag zum Beispiel 2006 der Nettobeitrag bei 0,1 Prozent.

Das Zweite ist, dass es eigentlich gar nicht auf den buchhalterischen Wert ankommt, sondern auf den ökonomischen Gewinn. Buchhalterisch sind wir Österreicher Netto­zahler, ökonomisch sind wir Nettogewinner der Europäischen Union, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Allein durch den Beitritt zur Europäischen Union ist das Sozialprodukt Österreichs um 10 Milliarden € höher. Bei einer 40-prozentigen Abgabenquote heißt das, wir haben 4 Milliarden € mehr an Steuereinnahmen – und das bei einem Nettobeitrag von unge­fähr 300 Millionen €. Das ist ein ökonomischer Gewinn. (Beifall bei der ÖVP.)

23.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Lutz Weinzinger, und zwar für 3 Minuten. – Bitte.

 


23.47.21

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben also jetzt ein Contra und ein Pro gehört; ein Pro sehr enthusiastisch, ein Contra sehr wissenschaftlich. – Darf ich auf die „Niederungen“ der Volksmeinung ein bisschen eingehen? (Abg. Parnigoni: Die Volksmeinung war noch nie eingeschränkt!) Es liegen Ihnen natürlich auch die Ergebnisse einer Befragung einer sehr großen österreichi­schen Tageszeitung vor. (Abg. Mag. Kukacka: Wir können selber lesen!) – Sie können selbst lesen, aber ich darf es Ihnen trotzdem ganz kurz sagen, nur vier Punkte.

Was stört an der EU? – Es stört besonders, dass in Brüssel Korruption herrscht und Beitrittsgelder verschwendet werden. Das glauben laut dieser Umfrage 60 Prozent der österreichischen Bürger.

Weiters stört die Bürgerinnen und Bürger, dass wir uns nach unsinnigen Vorschriften aus Brüssel richten müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das bemerken, das spüren 58 Prozent unserer Bürger.

Es stört die Bürger besonders, dass die EU auf österreichische Interessen, wie zum Beispiel betreffend Transitregelung, keine Rücksicht nimmt. Das stört 56 Prozent unse­rer Bürger, wenn man dieser Umfrage glauben darf. – Und wenn ich die Tiroler reden höre, glaube ich dieser Umfrage schon, und wenn ich die Innviertler reden höre, eben­so.


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Viertens stört die Bürgerinnen und Bürger, dass wir immer weniger selbst bestimmen können, wie wir leben wollen. Das stört 52 Prozent unserer Bevölkerung – und mich ganz besonders. (Abg. Dr. Mitterlehner: Na geh!)

Meine Damen und Herren! In der Periode 2000 bis 2006 erfolgten an Beiträgen Öster­reichs 1 900 Millionen €. Das waren unsere Beiträge. Ich gebe schon zu, wir haben auch etwas zurückbekommen, ja, wir haben einiges zurückbekommen; auch das gebe ich zu, aber: Woran liegt es denn, dass die Kaufkraft unserer Bürger nicht entsprechen­den gestiegen ist? Woran liegt es denn, dass in den vergangenen Jahren die Einkom­men der Bürgerinnen und Bürger Österreichs, insbesondere die der Nichtselbständi­gen, nicht entsprechend angehoben wurden? – Da hat also vielleicht jemand anderer an diesen Vorteilen partizipiert. Und jetzt sollen diese 1 900 Millionen € pro Jahr für
die nächste Periode, also 2007 bis 2013, auf 2 300 Millionen €, also um ein Plus von 400 Millionen €, gesteigert werden.

Meine Damen und Herren: mit meiner Fraktion nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

23.49



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 311

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort, und zwar für 2 Minuten. – Bitte.

 


23.50.18

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Man hört immer wieder, was die EU kostet. Man stellt dem aber rech­nerisch nicht gegenüber, welche Vorteile aus der Europäischen Union erfließen.

Stummvoll hat das heute angesprochen: Man sollte das nicht nur streng buchhalterisch betrachten, und daher glaube ich, dass es wichtig ist, die Einnahmen der Europäischen Union unter dem Blickwinkel der Sparsamkeit zu sehen und auch darüber zu reden, wie die Eckpfeiler in Zukunft aussehen sollen; bis 2013 sind sie festgelegt. Ich meine, dass man tatsächlich darüber diskutieren sollte, ob nach 2013 zum Beispiel die Körper­schaftsteuer oder andere Steuern zur Verfügung stehen werden, um diesen Haushalt zu finanzieren.

Was ich allerdings noch anmerken möchte, weil ich es für sehr wichtig halte, ist die Frage der Stimmung: In der Tat ist es so, dass die Stimmung der Österreicherinnen und Österreicher – und ich habe auch einige Untersuchungen durchgeführt –gegen­über der Europäischen Union sehr skeptisch ist. Wenn man aber die Frage stellt, ob man sich wieder aus der Europäischen Union zurückziehen soll, dann sagen 80 Pro­zent der Österreicherinnen und Österreicher, dass sie das absolut nicht wollen. Das heißt also: Stimmung ist eine Sache, aber der Beschluss zur Europäischen Union ist fest und tief verankert, weil die Vorteile doch erkennbar sind.

Weiters möchte ich noch anmerken: Es wird in Zukunft nicht nur um die Einnahmen ge­hen, sondern auch darum, welche Transparenz die Ausgaben haben werden. Ich glau­be, das ist eine große Herausforderung für die Zukunft. 2009 wird man zum Beispiel auch die EU-Agrarförderung namentlich offenlegen müssen. Ich weiß zwar noch nicht, wie sich der österreichische Agrarminister verhalten wird, aber gehen wir einmal davon aus, dass er im Einklang mit den 27 handeln wird. Das bedeutet doch eine wesentliche Qualitätsverschiebung der Diskussion und letztlich auch eine Verschiebung von der Flächenförderung immer mehr hin zu einer Betriebsförderung und vor allem zu einer arbeitsbezogenen Förderung.

Ich glaube, die Europäische Union ist von größtem Vorteil für Europa und insbesonde­re für Österreich. Daher ist ein Gesetz der Transparenz einzufordern, und das wollen wir auch erfüllen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.52.58

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ökonomischer Vorteil hier, Friedensdividende da, das hört man immer. – Im Grunde ist die österreichische Bevölkerung sehr skeptisch, was die Nettobeiträge Ös­terreichs betrifft. Ich glaube, jeder möchte so wenig wie möglich in die große Geld­wechselmaschine nach Brüssel abliefern.

Wir sind eine sehr EU-kritische Partei und lassen nicht alles über uns ergehen. Daher werden wir dieser Regierungsvorlage nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

23.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lentsch, und zwar für 1 Minute. – Bitte.

 


23.53.48

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der vorliegende Beschluss regelt das Eigenmittelsystem der EU neu. Für Österreich heißt das, dass wir bis 2013 um 400 Mil­lionen € mehr zum EU-Haushalt beisteuern werden. Das ist eine leichte Anhebung.

Ich höre jetzt schon die Redner der Oppositionsparteien, die deswegen gegen die EU Stimmung machen werden. Daher möchte ich all jenen kurz ins Gedächtnis rufen, wie viel wir umgekehrt von dieser Europäischen Union profitiert haben. Schauen wir uns et­wa nur das Thema Grenzsicherung oder das Thema Arbeitsplätze an! Zigtausende Jobs, und zwar sehr gut qualifizierte Jobs, gibt es nur deswegen in Österreich, weil wir mit Ungarn, Slowenien und der Slowakei sehr gute Geschäfte machen.

Denken Sie beispielsweise an die Förderungen für benachteiligte Regionen wie Ziel-1-Gebiete oder für die Bergbauern, gar nicht zu reden von den vielen Austauschpro­grammen für Lehrlinge und Studenten! – An all das sollten wir denken, wenn wir über die Mittel reden, die wir der EU zu Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.55.08

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stummvoll hat es schon gesagt: Wirt­schaftlich hat Österreich von der Europäischen Union sehr viel profitiert.

Ich glaube, wir dürfen auch nicht übersehen – und das sollten wir den Menschen auch sagen –, dass sechs von zehn Euros aus dem Export erlöst werden. Das heißt, dass auch die Arbeitsplätze entsprechend durch die Europäische Union abgesichert werden, weil ja der Hauptteil der Exporte in die Länder der Europäischen Union geht.

Es muss auch klar gesagt werden, dass 1,757 Milliarden € an Rückflüssen wieder nach Österreich gekommen sind, die wiederum in Forschung, in Innovation und in die Struk­turpolitik investiert werden, bis hin – und auch das darf man nicht vergessen – zur Zah­lung aus den Mitteln des EU-Solidaritätsfonds für die Behebung der Auswirkungen der Flutkatastrophe, die uns heimgesucht hat.

Die Skepsis der Österreicher könnte man vielleicht auch dadurch etwas beschwichti­gen, wenn in Zukunft der EU-Haushalt das Hauptaugenmerk auf Beschäftigung, Bil-


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dung und Forschung legt. Dann ist Chancengleichheit gegeben, und das wäre dann auch ein sozialer Ausgleich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Obernosterer ist der nächste Redner. 1 Minute Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.56.40

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das System der Eigenmittel der EU ist ein gutes System für Österreich. Ich möchte dem Herrn Finanzminister recht herzlich für das gute Verhandlungsergebnis danken!

Wir wissen, dass Österreich ein Hauptprofiteur der EU ist, und wir wissen auch, dass im Haushalt folgende Posten stark angehoben wurden, die auch für Österreich sehr wichtig sind: So gab es zum Beispiel für die Soforthilfe für Umweltschäden plus 21 Pro­zent, für Management und Migrationsströme plus 24 Prozent, für Umwelt plus 11 Pro­zent, für Energie und Verkehr plus 12 Prozent.

Auch wir lassen uns von der EU nicht alles sagen, aber wir sind EU-freundlich und ste­hen hinter der EU, weil wir wissen, dass Österreich durch die EU nur profitiert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.57.57

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien, den Eigenmittelbeschluss des Rates anzunehmen. Damit ist auch die geordnete Finanzierung der europäischen Politik gewährleistet.

Der Mehrbeitrag ist für Österreich zweifellos leistbar. Es ist eine Zukunftsinvestition, von der es, wie auch schon in der Vergangenheit, Rückfluss nach Österreich gibt.

Natürlich kann dieser Beschluss nicht alle europäischen Probleme lösen. Die Fragen betreffend noch gerechtere und transparentere Haushaltsfinanzierung, betreffend eine europäische Steuerharmonisierung, die Forderung nach einer Kerosinsteuer oder auch die Frage, dass in Österreich, wie der aktuelle Finanzbericht der Union 2006 ausweist, von 100 Prozent 70 Prozent für Landwirtschaft ausgegeben werden und 17 Prozent für Strukturmaßnahmen, werden unsere Diskussion in nächster Zeit erfordern.

Meine Damen und Herren! Europa ist ein ständiger Prozess, der auch unsere Aufmerk­samkeit verdient. Natürlich gibt es oft auch berechtigte Kritik, aber die immerwährende oppositionelle Kritik ohne realistische Alternative ist auch nicht die intelligenteste Vor­gangsweise.

Wir sollten uns dessen bewusst sein, dass Europa nicht irgendwo passiert. Europa er­eignet sich vielmehr auch bei uns. Daher sollten wir uns die Chance, mitzugestalten, nicht nehmen. Daher wird die SPÖ auch weiterhin seriös am gemeinsamen Haus Euro­pa mitbauen, und daher werden wir heute auch dem Eigenmittelbeschluss zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 313

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 224 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechisch, italienische, lettische, litaui­sche, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedi­sche, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfas­sung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegen­heiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

00.01.0420. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (200 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (245 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (201 d.B.): Abkom­men zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (246 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (247 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


0.02.05

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Verehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir drei Abkommen zur Vermei­dung von Doppelbesteuerung. In einer von beinhartem Standortwettbewerb geprägten globalen Weltwirtschaft sind Doppelbesteuerungsabkommen eine immer wichtiger wer­dende Notwendigkeit der heutigen Zeit.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 314

Ein attraktives Abkommen unterstützt nicht nur die Exportwirtschaft, sondern stärkt auch Österreich als Wirtschaftsstandort für Betriebsansiedlungen. Damit verbunden ist natürlich das Zufließen von Kapital und Technologie aus dem Ausland. Verbesserun­gen des Wirtschaftsstandortes Österreich sind auch ein Beitrag zur Arbeitsplatzsiche­rung.

Mit einem solchen Abkommen muss gewährleistet sein, dass eine Umgehung von Steuern nicht möglich ist. Die Rechtssicherheit ist ein weiterer wichtiger Punkt für ein derartiges Abkommen. Der Inhalt muss für Steuerpflichtige und deren BeraterInnen wie auch für die Finanzverwaltungen beider Staaten klar und deutlich erkennbar sein.

Österreich hat noch einen Nachholbedarf an Doppelbesteuerungsabkommen mit ande­ren Ländern. Im Jahr 1997 wurden die Verhandlungen mit Dänemark aufgenommen und konnten nun nach einer längeren Verhandlungspause erfolgreich abgeschlossen werden. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Im Fall von Mazedonien besteht derzeit noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier soll im Wesentlichen der Aufbau beziehungsweise die Vertiefung der wirtschaftli­chen Beziehungen zwischen Österreich und Mazedonien erfolgen. Das bedeutet auch, dass Steuerhinterziehung in einem der beiden Partnerländer vermieden werden soll. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Mit Israel erfolgt eine Vertragsänderung des bereits bestehenden Doppelbesteuerungs­abkommens betreffend die Begünstigungen für KünstlerInnen und SportlerInnen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Unternehmensförderung, eine Unterbindung von illegalen Gestaltungen sowie die Herstellung von optimaler Rechtssicherheit sind die große Herausforderung für alle Doppelbesteuerungsabkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen mit dem Königreich Dä­nemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Pro­tokoll, in 200 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen zur Abänderung des Ab­kommens mit dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 201 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, Abkommen mit der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 315

erumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 225 d.B. die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

00.06.0323. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 224 Ur 244/07m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (226 d. B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


0.06.30

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche nicht zur Wirtshausrauferei und zum Verdacht der falschen Zeugenaussage gegen Abgeordneten Westenthaler. In dieser Causa war der Ausschuss einstimmig der Meinung, dass es keinen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit des Abge­ordneten Westenthaler und dem Verdacht der falschen Zeugenaussage beziehungs­weise der Wirtshausrauferei gibt.

Es geht mir – aber nicht nur mir und den Grünen, sondern auch einigen anderen – da­rum, dass in der zweiten Causa, in der die Staatsanwaltschaft Wien eine Auslieferung begehrt hat, die Ausschussmehrheit, also SPÖ und ÖVP, der Meinung war, dass hier ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben ist.

Ich sage Ihnen jetzt, worum es gegangen ist: Der Vorwurf stand und steht im Raum, dass Westenthaler, der damals noch nicht Abgeordneter, sondern Kandidat für das neue BZÖ war, Einfluss auf eine direkte oder indirekte Intervention – beides stand zur Debatte – bei der Justizministerin nehmen wollte, damit das Verfahren gegen Herrn Flöttl vom Hauptverfahren abgetrennt werde, weil sich Herr Westenthaler dadurch für das BZÖ einen Vorteil im Zusammenhang mit der Wahlbewegung 2006 erhofft hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel.) Damals war Herr Westenthaler noch nicht Abge­ordneter, sondern Kandidat. – Ich komme noch zu Ihnen, Herr Klubobmann Schüssel.

Ich lese Ihnen jetzt aus Zeitgründen § 308 Strafgesetzbuch, verbotene Intervention, nicht vor. Darin geht es im Prinzip darum, ob man einen Vorteil für sich oder für einen Dritten aus einer Intervention zieht.

Ich weiß schon, dass viele Abgeordnete, wie ich auch im Immunitätsausschuss erlebt habe, erschrecken, weil sie denken, dass Intervention zum Alltagsgeschäft von Abge­ordneten gehört. – Das ist aber nicht der Punkt. Vielmehr geht es darum, dass das Strafgesetz sehr eindeutig regelt, was verbotene Intervention ist. Lesen Sie sich diesen § 308 durch! Da werden Sie feststellen, dass zumindest die Annahme nahe liegt, dass das, was Abgeordnetem Westenthaler vorgeworfen wird, und das, was im Strafgesetz­buch steht, ziemlich deckungsgleich sein könnten. Es könnte sich also sehr wohl um verbotene Intervention handeln.

Der Vorwurf beziehungsweise das Ersuchen der Staatsanwaltschaft betreffend Abge­ordneten Westenthaler ging aber noch weiter: Es handelt sich nämlich auch um das


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 316

Ansuchen gegenüber dem Parlament wegen des Verdachtes des Verbrechens der An­stiftung zum Amtsmissbrauch. Und das ist nicht ohne! Schon die verbotene Interven­tion hat einen Strafrahmen von drei Jahren, und der Amtsmissbrauch hat einen Straf­rahmen von zehn Jahren.

Jetzt kommt es: Die Ausschussmehrheit war der Meinung, es ist ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben. Ja wissen Sie – und es war unser Versuch, das auch im Ausschuss zu diskutieren –, was das heißt? Wenn der Kandidat einer Partei, die dann ins Parlament kommt, im Wahlkampf besticht, betrügt, was auch immer tut (Abg. Strache: Oder einen erschießt, um ein Mandat zu erhalten!) – reden wir nicht von den Delikten gegen den Körper, den Leib –, und wenn er dabei sagt, es gibt einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit, dann wird der Immunitätsausschuss im­mer die Hände hochheben und sagen: ja, wir sehen einen Zusammenhang mit der poli­tischen Tätigkeit? – Das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der erste Punkt, und der zweite, zumindest gleich gravierende Punkt ist: Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Bankentätigkeit – BAWAG und so weiter – und Finanzmarktaufsicht war mit Mehrheit der Meinung, dass die Aussagen des Abgeordneten Westenthaler ein Fall für die Staatsanwaltschaft und für die Strafge­richtsbehörden sind, und hat deshalb eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht: SPÖ, Grüne und FPÖ. (Abg. Scheibner: Was war das Ergebnis davon?)

Es gibt kein Ergebnis. Das Resultat ist, dass die Staatsanwaltschaft ein Ansuchen ge­stellt hat, und genau die gleiche SPÖ, die gesagt hat: ja, wir sind der Meinung, dass hier ermittelt werden soll!, hebt dann im Immunitätsausschuss die Hand und sagt: Wir glauben nicht, dass ermittelt werden soll, weil ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Noch-nicht-Abgeordneten Westenthaler besteht.

Wenn Sie schon so keck fragen, Herr Abgeordneter Scheibner, dann sage ich Ihnen: Ja, die Staatsanwaltschaft hat ihren Aufgaben gemäß gehandelt und hat das Parla­ment ersucht. Und das Parlament sagt – obwohl der Ausschuss der Meinung war: ja, hier soll ermittelt werden, mit den Stimmen der SPÖ, die noch im anderen Ausschuss einer anderen Meinung war –: Nein, wir wollen nicht, dass hier ermittelt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Fall, in dem die SPÖ am Gängel­band von falsch verstandener Kameraderie der ÖVP gegenüber dem BZÖ – bezie­hungsweise Männerfreundschaften, ich weiß nicht, was sonst, oder Haberer-Partien – handelt. Sie haben es zu verantworten, dass in dieser Causa, die der Untersuchungs­ausschuss tatsächlich für untersuchungswürdig gehalten hat, nicht ermittelt werden kann. Sie tragen eine hohe Verantwortung in der Causa Immunität in dieser Frage be­züglich des Abgeordneten Westenthaler! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

0.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.12.51

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich glaube, bei einem Punkt können wir uns alle treffen: dass die Art, wie Kollege Westenthaler seine Wahlkämpfe gestaltet, die Art, wie er auftritt, die Art, wie er argumentiert, immer wieder zu Recht auf Kritik stößt und dass das, was damals rund um Gastinger, BAWAG, Westenthaler, Telefonanrufe und so weiter stattgefunden hat, ohnehin von niemandem zu akzeptieren ist. Aber ... (Abg. Öl­linger: Aber was?)

Lieber Kollege Öllinger, Sie haben hier gesprochen, als ob er schon ein Verurteilter ge­wesen wäre. (Abg. Öllinger: Nein!) Für Sie war er bereits verurteilt, schuldig, aus! Und


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es war die Frage: Wieso wird ein Verurteilter und Schuldiger gar nicht ausgeliefert? (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Das ist unkorrekt! Denn wir haben im Immunitäts­ausschuss eine Tradition, die für jeden gilt. Jeder kann einmal in so eine Situation kom­men, und da muss man ganz präzise und korrekt die Frage beantworten: Gibt es einen politischen Zusammenhang, oder gibt es keinen? – Das ist ganz entscheidend! (Abg. Öllinger: Er war Kandidat!)

Noch einmal: Das gilt für alle da herinnen. Da kann es nicht zweierlei Recht geben, weil man einen besonders nicht mag, einen weniger, oder weil es sonst irgendwelche Hintergründe gibt. Nur an dieses Prinzip hat sich die Mehrheit des Immunitätsaus­schusses gehalten! (Abg. Öllinger: Nein!)

Daher ist es völlig klar: Erster Punkt, Wirtshausrauferei – kein politischer Zusammen­hang, Auslieferung. Zweiter Punkt – politischer Zusammenhang, keine Auslieferung.

Ich glaube, dass das für alle gelten muss und dass man da nicht Extrawürste brät. (Abg. Sburny: Die SPÖ ist wirklich ...!) Bei aller Frage der Sympathie oder Nicht-Sym­pathie für den Herrn Westenthaler – und ich habe für seine Art der politischen Ausein­andersetzung so etwas von keiner Sympathie, ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie we­nig an Sympathie da ist! –, aber dieses Prinzip sollte man einhalten. (Abg. Brosz: Wa­rum dann der Antrag im Ausschuss Banken?)

Es kann morgen der Kollege Öllinger sein, und es kann morgen der Kollege Peter Pilz sein, der im Immunitätsausschuss sozusagen einmal zur Disposition steht. (Abg. Sbur­ny: Darum geht es ja nicht! Das wissen Sie genau!) Da bin ich gespannt, wie dann die Argumentation des Sprechers der Fraktion der Grünen ist. (Abg. Brosz: Warum der Antrag im Ausschuss?)

Wir wollen also dieses Prinzip nicht verlassen, auch wenn es ein Beelzebub wie Wes­tenthaler ist. (Beifall bei der SPÖ.)

0.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Mag. Donner­bauer: Warum 3 Minuten? Ich habe geglaubt, 20 Minuten!)

 


0.15.09

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Damen und Herren! Herr Kollege Donnerbauer, Sie kommen ohnehin nach mir noch dran. Das ist gut so, weil ich hoffe, Sie wiederholen hier Ihre Worte, die Sie auch im Ausschuss als Vorsitzender gesagt haben (Abg. Mag. Donnerbauer: Wenn ich genug Zeit habe!), nämlich: Es ist vollkommen ungeachtet dessen, welches Delikt begangen wird.

Da differenziere ich schon ein bisschen mehr als Sie. Eines kann nicht sein – ich habe da einen vielleicht an den Haaren herbeigezogenen Fall, der vorkommen könnte –: Man kandidiert auf dem Listenplatz eins; der Listenplatz zwei liquidiert einen, der rückt ins Parlament auf und wird angelobt. Nachher stellt sich heraus, er steht in dem Ver­dacht, dass er den anderen umgebracht hat. Und dann sagen wir, wir liefern nicht aus? (Abg. Strache: Politischer Zusammenhang!) – Klassischer politischer Zusammenhang!

Es soll schon vorgekommen sein in irgendwelcher Herren Länder dieser Erde, dass so etwas passiert. (Ruf bei der ÖVP: Wo?) Oder dass jemand gezwungen wird, sein Man­dat nicht anzutreten – das soll es auch schon gegeben haben, meine Damen und Her­ren! Ich kenne einen Abgeordneten, der in den ÖVP-Reihen gesessen ist – daran ist nichts Strafrechtliches –, da hat man sanften Druck ausgeübt, dass er sein Mandat her­gibt. Nichts Strafrechtliches, aber ich möchte an dieser Stelle schon sagen (Abg.


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Dr. Schüssel: Was hat das mit der Geschichte zu tun?): Ich differenziere zwischen den Deliktstypen und möchte das eigentlich auch in dem Zusammenhang so sehen.

Was ist überhaupt der politische Zusammenhang? Wer definiert das? Jedes Mal selbst? Oder wenn es darum geht, wer in ein Mandat hineinkommt, dann ist da ein poli­tischer Zusammenhang, sprich: wenn eine Intervention erfolgreich ist, dann kann man gegen denjenigen nichts tun, und wenn die Partei nicht ins Parlament kommt, verfolgt man? – Das kann es ja nicht sein! Man muss sich das einmal überlegen: Wenn die In­tervention so erfolgreich ist, dass man den Parlamentseinzug schafft, ist man aus dem Schneider? – Also ich möchte da nicht mitwirken! In diesem Zusammenhang möchte ich schon ein bisschen unterscheiden.

Es ist ja auch so gewesen, dass dieses Begehren überhaupt über Initiative der SPÖ an die Staatsanwaltschaft gekommen ist. Da tragen Sie schon die Verantwortung! (Abg. Öllinger: Das ist überhaupt eine steile Geschichte!) Es hat zwei Monate gedauert, weil Sie versucht haben – zwei Monate lang, in der Zeit von 14. Feber 2007 bis 23. April 2007 –, Ihren Koalitionspartner mit an Bord zu bringen. Er war ja schon fast an Bord und ist dann kurz vor Einbringen ... – Deswegen ist ja auf der Sachverhaltsdarstellung kein Einschreiter genannt (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), sondern er ist dann im Begleitschreiben mit beschlossen worden, weil die ÖVP bis zuletzt signalisiert hat, sie geht da mit. Das war Ihnen ja wichtig.

Als es dann noch länger gedauert hätte, hat man gefragt: Machen wir es jetzt, oder machen wir es nicht? – Dann hat man gesagt, man macht es, und es ist beschlossen worden:

„Die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanz­marktaufsicht“ und so weiter übermitteln ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, „an­bei eine Sachverhaltsdarstellung betreffend der Aussagen von Ing. Peter Westenthaler und anderen vom 14.02.2007“.

„Der Untersuchungsausschuss ersucht Sie“ – die Staatsanwaltschaft –, „den Tatbe­stand betr. §§ 12 in Verbindung mit §§ 288, 310 StGB sowie andere Tatbestände zu prüfen und gegebenenfalls ein Verfahren einzuleiten.“

Das haben wir beschlossen, und auch die Sachverhaltsdarstellung, die maßgeblich aus Ihrer Feder stammt. Dann greift die Staatsanwaltschaft das Mehrheitsbegehren eines Ausschusses, der hier vom Parlament eingesetzt worden ist, an und sagt: Damit wir prüfen und entsprechende Schritte einleiten können, müssen wir natürlich auch die Verfolgungsermächtigung des Immunitätsausschusses oder eine entsprechende Be­schlusslage haben. – Sie sucht dann an, und da sagt die gleiche Fraktion, in dem Fall die SPÖ: Nein, wir wollen eigentlich nicht, dass das jetzt geprüft wird.

Da ist schon eines zu fragen: Der Untersuchungsausschuss – da sind wir in einer Kon­kurrenz – untersucht die politische Verantwortung. Minister sind ja in der Regel nicht einer Immunität unterworfen, es sei denn – es gibt schon Fälle, deswegen habe ich ge­sagt: in der Regel –, er ist gleichzeitig Abgeordneter; das gibt es ja auch. Das heißt, wenn es einen Untersuchungsausschuss gibt, brauchen wir eigentlich den Politikern, sprich den Ministern, nur mehr zu empfehlen: Bleibt in eurem Mandat, dann kann euch gar nichts passieren!

Da wird etwas untersucht, das taucht dann auf, man will die Verantwortungen entspre­chend wahrnehmen – und dann geht das eben nicht, weil der zufällig sein Mandat aus­übt. – Dann brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss mehr!

Was für eine politische Verantwortung ist das, wenn ein Klubobmann einer Partei, sa­gen wir einmal, in dem begründeten Verdacht steht, interveniert zu haben, und zwar


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verboten interveniert zu haben und Ähnliches mehr, wenn wir das feststellen und dann nichts passiert? – Wir machen uns in dieser Frage doch lächerlich!

Das ist der Punkt: Dort, wo die Immunität Sinn macht, kämpfen wir auch dafür. Da ha­ben wir schon sehr viele Meinungen gewechselt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass gerade auch Aussagen, die ein Abgeordneter trifft, und Ähnliches nicht zur Ver­hinderung des Mandates führen können, zum finanziellen Ruin und so weiter. Ich glau­be, da sind wir uns einig, da könnten wir noch sehr viel verbessern. Aber bei gewissen Deliktstypen – noch dazu dort, wo das schon ein Ausschuss dieses Hauses selbst ver­langt – kann man sich doch nicht blockieren! Ich kann ja nicht jedes Mal ein anderes Kapperl aufsetzen.

Ferner unterscheide ich schon zwischen den Deliktstypen, vielleicht anders als alle an­deren. Wenn man sagt – so, wie es Kollege Schüssel gesagt hat –, die Immunität ist uns heilig, dann brauchen wir eigentlich nur mehr die Definition des politischen Zusam­menhangs ein bisschen weiter zu fassen, und es ist alles erfasst, was an Delikten denkmöglich nur passieren kann, oder wenn die Mehrheit dieses Hauses meint, es besteht ein politischer Zusammenhang, wobei ja der politische Zusammenhang keine Tatsachensubstratfeststellung ist (Abg. Dr. Schüssel: Da gibt es eine Spruchpraxis!), sondern es den Mehrheiten in diesem Haus obliegt, festzustellen, was ein politischer Zusammenhang ist; da werden Sie mir ja recht geben. (Abg. Dr. Schüssel: Ja, es gibt eine Praxis! Eine Spruchpraxis!) Und wenn man eben in der Minderheit ist, und man stellt den politischen Zusammenhang nicht fest, wird schon verfolgt. (Abg. Dr. Schüs­sel: Aber Westenthaler ist in der Minderheit!)

Das ist die Frage – und jetzt kommt noch etwas: Wenn ich in einem Untersuchungs­ausschuss – das ist auch ein Fall, der passieren kann – eine Wahrheitserinnerung vor­nehme, auf die Strenge der Verpflichtung, dort nicht die Unwahrheit zu sagen, und Ähnliches hinweise, können wir uns das bei einem Abgeordneten, wenn er dort aus­sagt, in Zukunft sparen! Denn für ihn gilt ja eine mögliche Strafverfolgung in diesem Punkt sowieso nicht, der kann dort die Unwahrheit sagen. Das kann es doch nicht sein! (Abg. Dr. Schüssel: Das ist ein Bruch der Vertraulichkeit!)

Was ist ein Bruch der Vertraulichkeit? (Abg. Dr. Schüssel: Das ist ein Bruch der Ver­traulichkeit ...!) – Na, dann wird er auch nicht ausgeliefert. Es war ja im politischen Zu­sammenhang, und das wird dann festgestellt. Da muss man differenzieren.

Also wenn diese Spruchpraxis nicht geändert wird – und es scheint nicht so –, dann besteht hier dringender Handlungsbedarf, über die Immunität in vielen Fällen neu nachzudenken. In manchen Teilen ist sie sogar noch besser zu gestalten und ist dem einzelnen Abgeordneten noch mehr Schutz zuteil werden zu lassen. Aber in manchen Fällen müssen wir sehr wohl unterscheiden und uns letztlich dazu entscheiden, dass wir hier einen anderen Maßstab anzulegen haben.

Ansonsten ist gerade auch in Ausschüssen das Anhören von Abgeordneten – ich habe dieses Beispiel genannt – sinnlos, weil das ja die Einladung dazu ist, dort nicht die Wahrheit zu sagen. Das möchte ich eigentlich nicht. Ich möchte, dass wir uns selbst noch ernst nehmen. Wir werden daher der Empfehlung des Immunitätsausschusses, den die große Koalition heute gemacht hat, nicht folgen.

Ich lade die Abgeordneten der SPÖ dazu ein, sich daran zu erinnern, dass es ja in Wirklichkeit ein gemeinsamer Wunsch – sagen wir es einmal so – von uns gewesen ist, dieses Begehren an die Staatsanwaltschaft zu stellen. Wir haben es uns auch damals schon überlegt, die Immunitätsfrage war ja nicht neu. Das ist uns nicht erst nachher eingefallen, wir haben es auch damals schon überlegt. Hätten Sie uns damals gesagt, dass Sie dann der Auslieferung nicht zustimmen werden, dann hätte meine Fraktion


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diese Sachverhaltsdarstellung gar nicht eingebracht. (Ruf bei der ÖVP: Das ist nicht die Frage!)

Das ist schon die Frage: Wie paktfähig ist man? – Ein Pakt hat es an sich, dass er auch im Nachhinein noch durchgetragen werden muss. Wenn man den Pakt verlässt, dann hat man keine Handschlagqualität mehr. Heute steht bei dieser Frage auch die Handschlagqualität der SPÖ zur Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

0.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die Bestim­mungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

 


0.25.05

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Meine Damen und Herren! Wenn ich Herrn Dr. Graf richtig verstanden habe, so hat er gemeint, dass im Untersuchungs­ausschuss Banken die ÖVP-Fraktion fast mitgegangen wäre mit einer Sachverhalts­darstellung an die Staatsanwaltschaft. (Abg. Öllinger: Ist das eine tatsächliche Be­richtigung?)

Als ÖVP-Fraktionsführer im Bankenausschuss darf ich klarstellen, dass wir ... (Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Stummvoll, darf ich Sie bit­ten: Tatsächliche Berichtigung heißt, erst den zu berichtigenden Sachverhalt bekannt zu geben und dem dann den richtigen Sachverhalt entgegenzustellen. – Bitte.

 


Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (fortsetzend): Den Sachverhalt habe ich dargestellt: Herr Abgeordneter Dr. Graf hat soeben erklärt, dass die ÖVP im Banken-Untersuchungsausschuss fast mitgegangen wäre mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. (Abg. Brosz: Wie wollen Sie das beurteilen?)

Ich stelle als Fraktionsführer der ÖVP richtig: Wir sind weder fast mitgegangen noch überhaupt mitgegangen. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Das war alles, nur keine tatsächliche Berichtigung!)

0.25


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.26.01

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem muss ich dem Kollegen Graf recht geben: Man kann über die Immunität insgesamt diskutieren. Das haben wir auch ge­tan, zum Beispiel im Konvent-Ausschuss.

Es ist für mich schon etwas befremdend, wenn genau diese Fraktionen, Grün und durchaus auch Blau, die damals eigentlich immer für eine Ausweitung der Immunität eingetreten sind, wobei auch erst im vorletzten Immunitätsausschuss Kollege Graf selbst wieder eine Praxis eingefordert hat, die wir sogar schon geübt haben, nämlich in Richtung Ausdehnung der Immunität, wenn es ein Mitglied seiner Fraktion betroffen hat, jetzt plötzlich zur Begleichung persönlicher oder politischer Rechnungen oder wo­von auch immer in einem anderen Fall verlangen, dass Immunität nicht zugestanden werden soll. (Abg. Strache: Herr Westenthaler hat die Aufhebung ...!)

Ich halte fest: Immunität ist kein Recht des Abgeordneten persönlich. Das soll ein Recht des Parlaments sein, das soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments absichern hel­fen. (Abg. Strache: Hat der Herr Klubobmann um die Auslieferung gebeten, öffent-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 321

lich?) Und vor allem – das möchte ich auch klar sagen – ist ja die Immunität kein end­gültiger Strafausschluss oder eine Amnestierung, sondern das ist nur ein Aufschub: Für die Dauer der Mitgliedschaft zum Parlament kann nicht verfolgt werden, danach natürlich schon.

Das muss für alle gleich gelten (Abg. Dr. Graf: War das jetzt eine Empfehlung an Wes­tenthaler?) – das ist für uns die Prämisse – und kann nicht abhängig von persönlichen Animositäten oder politischen Rechnungen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Es gibt einen Ausschussbeschluss!)

0.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.27.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordne­te! Die Immunität neu zu überdenken – das ist jetzt, glaube ich, das beste Beispiel da­für. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Immunität rein auf die parla­mentarische Aussage in diesem Haus und in diesem Zusammenhang bezogen sein sollte und es keine außerparlamentarische Immunität in diesem Zusammenhang geben sollte. Das gehört ein für alle Mal abgeschafft, denn es ist einfach in der Bevölkerung auch so, dass das kein Mensch versteht. Es wird alles hineininterpretiert, was ein Ab­geordneter darf oder nicht darf und was unter Immunität verstanden wird.

Vor allem ist es schon einzigartig für das österreichische Rechtssystem, dass die unab­hängige Justiz jetzt seitens der Politik praktisch dazu genötigt wird, ein Auslieferungs­verfahren gegen einen Abgeordneten einzuleiten, obwohl sie selbst bereits sämtliche Ermittlungen dahin gehend getätigt hat und es praktisch zwei Mal eine Sachverhalts­darstellung von der Staatsanwaltschaft gegeben hat.

Ich zitiere hier: Bereits am 23. Feber dieses Jahres hat der Staatsanwaltssprecher Wolfgang Swoboda in der APA bekannt gegeben, dass die eigenständig eingeleiteten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Einen Monat später gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, ebenfalls in der APA bekannt, „man könne keine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch erkennen“.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch Wolfgang Swoboda hat als Sprecher der Staatsanwaltschaft ähnlich argumentiert:

„Ob es eine politisch schickliche oder unschickliche Intervention ist“ – wenn es eine war –, „geht den Staatsanwalt nichts an. Eine Intervention im Sinne einer Anstiftung zum Amtsmissbrauch haben wir nach der Medienberichterstattung nicht erkennen kön­nen.“

Wir sind auf jeden Fall für eine Immunität-neu, für die Abschaffung der außerparlamen­tarischen Immunität, und das sollte generell überdacht werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Graf: Die Medienberichterstattung ...!)

0.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.29.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Her­ren! Ich möchte dort anschließen, wo mein Klubobmann aufgehört hat. Ich glaube, wir sollten unbeschadet der Personen vorgehen. Erinnern wir uns doch daran, was für Dis­kussionen wir in den letzten Jahren gehabt haben! Ich erinnere beide Herren nur da­ran: beinhart nicht ausliefern!


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 322

Wir kennen das alles, und ich ersuche wirklich darum, dass wir uns auf die rein sachli­che Entscheidung zurückziehen. Die einen haben politisch zu entscheiden gehabt, und im Immunitätsausschuss ist eine Rechtsfrage zu klären. Daher haben wir im Aus­schuss argumentiert, dass es nicht so sein kann, dass der Immunitätsausschuss quasi etwas aus einem anderen Ausschuss vorgegeben bekommt, in dem Fall vom Untersu­chungsausschuss, und das eins zu eins zu übernehmen hat.

Wir alle wären glücklich, wenn wir solche Fälle nicht hätten, aber es wurde auch schon vom Kollegen Donnerbauer angesprochen, dass wir gemeinsam aufpassen sollten, dass wir nicht immer von Privilegien von Abgeordneten reden, denn die Immunität ist in erster Linie auch zur Aufrechterhaltung dieses Hauses gedacht; vergessen wir das doch nicht.

Über eine Weiterentwicklung kann man immer diskutieren, aber dabei sollten wir uns wirklich von Personen oder von Namen lösen. Das ist eine rein rechtliche Entschei­dung. Außerdem kann ja – das wurde auch schon angesprochen – der Fall jederzeit nach Beendigung des Mandats neu beziehungsweise wieder aufgegriffen werden. Ich sehe da nicht wirklich ein Problem, außer dass wir uns bemüht haben, dieses Problem auch in einem zugegebenermaßen heiklen Fall ganz gesetzesgetreu und fair anzupa­cken. Mehr kann man meiner Meinung nach zu diesem Punkt nicht sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort hat sich noch einmal Herr Abgeordne­ter Dr. Graf gemeldet. – Bitte.

Herr Abgeordneter Dr. Graf, wünschen Sie, dass ich Ihnen eine Redezeit einstelle? (Abg. Dr. Graf – auf dem Weg zum Rednerpult –: 20 Minuten! Bis ich mit meinem Bei­trag fertig bin!) – Bitte.

 


0.32.01

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar sehr erfreulich, was die SPÖ dann immer auch sagt, aber das Wesentliche und Entscheidende ist: Sie haben bis jetzt die Diskrepanz nicht aufgeklärt, warum Sie in dem einen Ausschuss im vollen Bewusstsein, dass es noch zu einem Auslieferungs­begehren kommen wird, zugestimmt beziehungsweise das auch mitinitiiert – und im anderen Ausschuss diesbezüglich dann dagegengestimmt haben. Da fehlt mir in Wirk­lichkeit Ihre Stellungnahme uns gegenüber. Ich denke, das ist das Mindeste, was wir von Ihnen verlangen können, dass Sie sich diesbezüglich erklären.

Es gibt aber vielleicht auch eine ganz einfache Erklärung. Sie dürfen in dieser Frage vielleicht die ÖVP nicht überstimmen. Das ist ja auch möglich! Ich weiß nicht, aber einen koalitionsfreien Raum dürfte es offensichtlich nicht geben. (Abg. Parnigoni: Das ist unser Anliegen!) – Das ist auch Ihr Anliegen. Herr Kollege Parnigoni, schauen Sie, ich verstehe das vollkommen. Das ist Ihre Entscheidung, ja. Das ist vollkommen Ihre Entscheidung. Aber wohl fühlen Sie sich dabei nicht, das sieht man Ihnen wirklich an. (Abg. Parnigoni: Wer sagt das?) Wohl fühlen Sie sich dabei nicht in dieser Phase. (Abg. Parnigoni: Was haben Sie für ein Problem damit?)

Ich habe überhaupt kein Problem, sondern mir ist es nur wichtig, letztlich von der SPÖ auch die Begründung des Sinneswandels zu erfahren. Sie haben noch ausreichend Redezeit, um sich diesbezüglich zu erklären.

Ich bin schon der Meinung, dass wir hier anders vorgehen können oder sollten, als Sie jetzt tatsächlich beabsichtigen. Sie machen diesen Schwenk aber auch ohne Begrün­dung, und das ist nicht nachvollziehbar.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 323

Ich appelliere an die SPÖ oder zumindest noch an einen Teil der SPÖ, der sich daran erinnern kann, wie das zustande gekommen ist, dieses Begehren letztlich mitzutragen, nämlich Herrn Westenthaler einer Strafverfolgung beziehungsweise einer Auslieferung zuzuführen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

0.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Mir liegt nunmehr ein Antrag des Herrn Abge­ordneten Öllinger auf getrennte Abstimmung zum Bericht des Immunitätsausschusses hinsichtlich des Verfahrens falsche Zeugenaussage und des Verfahrens Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor.

Ich unterbreche kurzfristig die Sitzung. Wir werden das geschäftsordnungsgemäß klä­ren, damit wir die Abstimmung richtig durchführen können.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 0.34 Uhr unterbrochen und um 0.35 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger (das Glockenzeichen gebend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen, da niemand mehr zu Wort gemeldet und die Debatte geschlossen ist, zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 226 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Wes­tenthaler wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass 1. im Faktum des Verdachts der falschen Beweisaussage gemäß § 288 Abs. 1 StGB kein Zusammen­hang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Wes­tenthaler besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem ersten Faktum abschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den zweiten Punkt, dass 2. im Faktum des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt und der verbote­nen Intervention gemäß §§ 12, 15, 302 Abs. 1 und 308 StGB – ratione temporis – ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht; daher wird diesbe­züglich einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem zweiten Punkt des Antrags anschlie­ßen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenom­men.

00.37.4924. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Ge­setz 1992, BGBl. Nr. 376, geändert wird (335/A)

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 324

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 2 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 3 Minu­ten. – Bitte.

 


0.38.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend! Ein Wort kurz zur Stellung des BZÖ in dieser Abstimmung jetzt: Sie haben eindeutig gesehen, die Kollegen des BZÖ sind sit­zen geblieben und haben damit mit den Grünen gestimmt. Nur ganz kurz: Das ist viel­leicht schon bemerkenswert, dass diese Fraktion hier offensichtlich dieselbe Auffas­sung wie die Grünen vertreten hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dolinschek: Da hast du mir nicht zugehört!)

Nun zum AMA-Gesetz und zu unserem Initiativantrag – ich werde es kurz halten –: Die Agrarmarkt Austria ist zuständig für das Agrarmarketing in Österreich und zuständig für das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen. Meine Damen und Herren! In den letz­ten Jahren hat es immer wieder Diskussionen um dieses AMA-Biozeichen gegeben und um die Mittelverwendung. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die AMA wichtige Werbemaßnahmen für den biologischen Landbau sogar torpe­diert hat.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Jahr 2005, an die Einstellung eines Werbespots für gentechnikfreie Fleischproduktion, die die Biobauern in Österreich initi­iert haben. Oder ein anderes Beispiel: die Marketingmaßnahmen, die McDonald’s der­zeit durchführt, und zwar mit Verwendung des AMA-Biozeichens. Das sind alles Dinge, die aus unserer Sicht unbedingt danach rufen, einmal das AMA-Gesetz grundsätzlich zu durchforsten.

Unser Initiativantrag geht dahin, dass zumindest jene Beiträge, die die Biobäuerinnen und Biobauern im Rahmen der Agrarmarketingbeiträge einbringen, Kollege Hornek, auch wirklich für die biologischen Lebensmittel und für das Marketing im Biolandbau verwendet werden. (Abg. Hornek: Du bist ein Biokontrollor und kein Biobauer!) – Na sicher!

20 Prozent der biologisch produzierten Milch werden derzeit nicht biologisch vermark­tet, und das entspricht etwa 220 000 €, Kollege Hornek – 220 000 €, die den Biobäue­rinnen und Biobauern verweigert werden. Dieser Initiativantrag sieht eben vor, dass alle Beiträge, die die Bäuerinnen und Bauern, die biologisch wirtschaften, einbringen, auch wirklich für Biomarketing verwendet werden, und ich ersuche Sie, diesem Antrag dann im Ausschuss auch Ihre Unterstützung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Schalle –: Können Sie Ihr Abstimmungs­verhalten kurz erklären, Herr Abgeordneter?)

 


0.41.07

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pirklhuber, ich kann natürlich Ihrem Antrag nur zustimmen, denn mir und meiner Fraktion ist es auch ein großes Anliegen, denn ich denke, die Bio-


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bauern bemühen sich überdurchschnittlich. Und ich sehe überhaupt nicht ein, wenn dann Gelder, die die Biobauern schwer erwirtschaften und die ihnen abgezogen wer­den, für die konventionelle oder für andere Werbung verwendet wird. Ich denke, da wä­re schon auch Fairness angesagt. Hier muss man schon einmal ganz ernst mit der AMA reden, denn ich denke, hier ist es auch ganz notwendig.

Gerade der Biolandbau in Österreich hat so einen hohen Stellenwert in Europa. Davon profitiert die gesamte Landwirtschaft. Ich denke, das ist den Bauern hier nicht bewusst. Gerade der Biolandbau bringt natürlich auch für die CO2-Reduktion viel; auch das ist mir ein Anliegen.

Trotzdem würde ich bitten, dass wirklich auch die Landwirte, die im konventionellen Landbau arbeiten, endlich zur Kenntnis nehmen, dass der Feinkostladen Österreich hauptsächlich von der Biolandwirtschaft getragen wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Jawohl!)

0.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort dazu ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 335/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

00.42.5125. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pfle­gegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz – BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, geändert wird (327/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Ich erteile es ihm.

 


0.43.10

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Unbestritten ist, dass es im Bereich der Pflegegeldeinstufung für Kinder weiteren Verbesserungsbe­darf gibt. Wir müssen erkennen, dass es bei der Pflegegeldeinstufung für Kinder zu Situationen kommt, die an der Realität vorbeigehen. Derzeit wird nur jener Zeitaufwand berücksichtigt, der über den Zeitaufwand für die Betreuung eines gleichaltrigen Kindes hinausgeht.

Sie können sich vorstellen, dass man, wenn man ein fünfjähriges Kind hat und sich im Haus bewegt, in der Küche ist und das Kind im Wohnzimmer ist, das fünfjährige Kind – ich bin öfter in der Küche, weil ich gerne Brot backe –, dass ich meine Tochter im Wohnzimmer spielen lassen kann, ohne dass irgendetwas passiert. Wenn das Kind be­hindert ist, dann kann ich das nicht, vor allem dann nicht, wenn eine Selbstgefährdung vorliegt. Da geht das Vorarlberger Pflegegesetz einen sehr, sehr guten Weg. Dort ist nämlich festgelegt, dass bei Personen, bei denen eine Selbstgefährdung vorliegt, die Beaufsichtigung als Schutz der Person zur Verhinderung von gesundheitlichen Schä­den und Verletzungen zum Pflegebedarf zählt. Das wäre auch eine sehr gute Rege­lung für uns auf Bundesebene. Das Vorbild Vorarlberg ist hier ein sehr gutes.

Ich möchte noch anfügen, dass es bei Kindern so ist, dass man im Rahmen der Pflege viele Tätigkeiten vornehmen muss, damit die Kinder im Rahmen der aktivierenden Pfle-


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 326

ge auch Neues lernen. Das muss ich bei Erwachsenen nicht machen, aber auch bei Kindern, die nicht behindert sind, die nicht pflegebedürftig sind, muss ich das nicht ma­chen. Das heißt, das ist ein ganz enormer Aufwand, der auch berücksichtigt werden soll.

Der zweite Punkt, den wir hier ansprechen, betrifft Rollstuhlfahrer, wo derzeit festgelegt ist, dass Rollstuhlfahrer, die aus einem ganz bestimmten Grund im Rollstuhl sitzen, eine Mindesteinstufung beim Pflegegeld bekommen. Ich meine, da ist es klug, festzu­stellen, dass es unerheblich ist, warum jemand im Rollstuhl sitzt, sondern dass einfach diese Situation zu einer fixen Einstufung führen soll.

Ich darf Sie um eine sachliche Diskussion in den Ausschüssen bitten und freue mich über Ihre Beiträge. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

0.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.45.49

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag, der uns da vorliegt, deckt sich auch mit Arbeitsgruppen, die schon im Ministerium ta­gen. Gerade die Einstufung bei Kindern gibt bei den betroffenen Eltern immer wieder zu Diskussionen Anlass, nämlich dass die Pflegegeldeinstufung bei Kindern nicht zeit­gemäß und vor allem auch nicht dem Aufwand gemäß ist, den behinderte Kinder brau­chen.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch hinzufügen, den Sie vorhin nicht erwähnt ha­ben: Auch demenzkranke Personen sollen anders eingestuft werden. Auch dazu gibt es eine Arbeitsgruppe. Ich denke, es geht darum, den Bereich der Pflege und den Be­reich der sozialen Absicherung von behinderten Menschen und ihren Angehörigen aus­zubauen. Wir arbeiten daran und freuen uns schon auf die Diskussionen und auf die Um­setzungen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.46.59

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Für uns von der Österreichischen Volkspartei ist klar: Wer Hilfe braucht, der soll sie auch bekommen, auch und gerade in den Bereichen Pflege und Betreuung. Für mich, für uns ist beim Pflegegeld vorrangig: Es muss Verbesserungen für Demenzkran­ke geben. Diese haben einen ganz besonderen Betreuungsbedarf, daher brauchen Sie auch höheres Pflegegeld. Ich ersuche Herrn Minister Buchinger, das rasch in die Wege zu leiten.

Noch kurz eine Anregung, meine Damen und Herren: Wir haben heute das flexible Kin­dergeld beschlossen, ein großer Erfolg; Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Kindern, Beruf. Nützen wir diese Erfahrungen, diskutieren wir auch einen fle­xiblen Pflegemix, eine Kombination von selbständigen, von angestellten, von mobilen Hilfskräften, von Ehrenamtlichen und von Angehörigen, damit auch Pflege und Beruf leichter vereinbar werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 1 Minute Restredezeit ihrer Fraktion. – Bitte, Frau Kollegin.

 



Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 327

0.48.12

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir begrüßen den vorliegenden Antrag zum Bundespflegegeld, den dritten Punkt haben wir selbst schon als Antrag eingebracht.

Kollegin Aubauer hat gerade gesagt: Wer Hilfe braucht, der soll sie auch bekommen. Ich denke, das ist in unser aller Sinn. Wir haben einen Antrag auf Rechtsanspruch auf Pflege eingebracht. Ich hoffe, dass Sie sich dieser Worte, die Sie jetzt hier gesagt ha­ben, entsinnen, wenn dieser Antrag dann im Sozialausschuss sein wird, und diesem Antrag dann auch Ihre Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

0.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.49.03

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der hier vorliegende Antrag beschäftigt sich mit einem ganz wichtigen Teil eines nachhalti­gen Pflegesystems, nämlich mit dem Pflegegeld und mit der Einstufung. Wir haben sei­tens des BZÖ schon einige Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes eingebracht, die dringend notwendig wäre und dringend notwendig ist. Uns ist aber auch bewusst, dass eine neue Einstufung gerade im Bereich der Demenzkranken und auch der jun­gen Menschen mit Behinderung dringend notwendig ist.

Wir stehen diesem Antrag positiv gegenüber, und ich freue mich auf die Diskussion im Sozialausschuss. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

0.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Se­bastian Eder. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.50.01

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorlie­gende Antrag und dessen Begründung beinhalten drei Themen, die berechtigterweise im Ausschuss im Detail behandelt werden sollten, weil es in der Praxis Probleme gibt.

Tatsache ist: Behinderte Kinder brauchen mehr Betreuungszeit, einen höheren Finan­zierungsaufwand und mehr Zuwendung. Zu lösen ist das Problem vielleicht nicht unbe­dingt durch eine Gesetzesänderung, sondern möglicherweise durch mehr Klarheit in den Durchführungsbestimmungen. Minister Buchinger wäre also gefordert.

Der zweite Teil des Antrages scheint mir eher entbehrlich zu sein. Die diagnosefixierte Mindesteinstufung ist aus meiner Sicht und aus meiner Erfahrung als Gutachter gut praktikabel.

Beim dritten Teil betreffend die Demenzkranken sollte die dauernde Beaufsichtigung einfach besser bewertet und nicht unbedingt eine Mindesteinstufung eingeführt wer­den. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 327/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 328

00.51.10Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag.

Es handelt sich hiebei um den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 5/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

00.51.42Einlauf

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 407/A bis 445/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1644/J bis 1663/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kolle­gen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisung betreffen wird, berufe ich für gleich im Anschluss an diese Sitzung ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

00.52.28Schluss der Sitzung: 0.52 Uhr

 

 

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