1/PET XXIII. GP

Eingebracht am 31.10.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Der Republik Österreich


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

im H a u s e

Wien, 30. Oktober 2004

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

In der Anlage darf ich Ihnen gem. § 100 Abs. 1 GOG-NR eine

Parlamentarische Petition betreffend

„Erhaltung des Glückspielmonopols und Sicherung der österreichischen

Bundessportförderung"

überreichen.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

             Abg. z. NR Mag Johann Maier

Abgeordnetenbüro Auerspergstr. 42, A-5020 Salzburg
   Tel.:+43-662-879396-Fax:+43-662-879394
                             http://klub.spoe.at


Einreicher:

Präsident Dr. Franz Karner, ASKÖ Salzburg

Parlamentarische Petition

betreffend

Erhaltung des Glückspielmonopols und Sicherung der österreichischen

Bundessportförderung

Das bestehende österreichische Glückspielmonopol war und ist die Basis für die österreichische
Bundessportförderung. Davon profitierten in der Vergangenheit Sportvereine und Verbände, die
Spitzensportler sowie insbesondere auch der Sportnachwuchs in Österreich. Große Erfolge bei
internationalen Großveranstaltungen bestätigten diesen österreichischen Weg.
Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren rechtsgültigen Erkenntnissen - und
zwar aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Spielsucht) - das
Glückspielmonopol grundsätzlich bejahte, kommt es immer wieder zu Versuchen von Privaten,
unter Berufung auf den freien Dienstleistungsverkehr das österreichische „Glückspielmonopol“
bei Gerichtshöfen anzufechten. Auch derzeit findet diese Diskussion statt.

Schon vor den Sommerferien 2006 planten Vertreter der Regierungsparteien überfallsartig eine
Änderung des Glückspielgesetzes, mit einer Novelle sollte die Vergabe einer zweiten
elektronischen Lotteriekonzession (nach §12a Glückspielgesetz) ermöglicht werden. Dies konnte
durch einen Schulterschluss von Abgeordneten aller Parteien und insbesondere durch den Einsatz
der Sportverbände verhindert werden. Beim Landestag des ASKÖ-Salzburg am 27.09.2006
wurde daher auch einstimmig eine Resolution beschlossen, in der vor einer Aufgabe des
Glückspielmonopols gewarnt wurde, da damit auch die erfolgreiche österreichische
Bundessportförderung in Frage gestellt würde. Auch BM Mag. Karl-Heinz Grasser hat in der
schriftlichen AB 4619
XXII. GP vom 14.09.06 klar gestellt, dass eine zweite Lotteriekonzession
nicht vergeben werden kann, solange die Konzession an die „Österreichischen Lotterien“
aufrecht bleibt.


Federführend bei dieser geplanten Novelle zum Glückspielgesetz waren die Firma Novomatic
und die Telekom Austria AG, die mit Zustimmung des BMF ebenfalls das lukrative
Lotteriegeschäft betreiben wollten. Mit einer zweiten Konzession für ein ausschließlich
gewinnorientiertes Unternehmen wäre aber die gültige Bundessportförderung in der derzeitigen
Form nicht mehr haltbar gewesen und dem österreichischen Sport damit die entscheidenden
Finanzierungsgrundlagen entzogen worden. Unabhängig davon wären wir in den Bundesländern
mit weiteren Problemen konfrontiert worden: So steigt mit jeder Verbreiterung des Glückspiels
nachweislich die Spielsucht und damit verbunden auch die Verschuldung von SpielerInnen. Mit
dieser beabsichtigten Änderung des Glückspielsgesetzes wäre liberalisiert worden, elektronische
Lotterien hätten beispielsweise in allen Bundesländern gespielt werden können und gesetzliche
Spiel Verbotsregelungen (z.B. im Veranstaltungsgesetz) auf Landesebene wären damit
konterkariert worden. Die damit verbundenen sozialen Kosten der Spielsucht und Verschuldung
(z.b.: Sozialhilfe) wiederum hätten allein die Länder und Gemeinden tragen müssen.

Jede Liberalisierung und verstärkter Wettbewerb, (d.h. jeder Ausbau des Angebots von
Glücksspielen) führt auch zu einem Anstieg der Spielsucht. Eine internationale Studie hat
ergeben, dass gerade in Österreich Online-Spiele besonders beliebt sind. So haben im Jahr 2005
die ÖsterreicherInnen im Durchschnitt vier Mal so viel Geld für Online-Spiele ausgegeben wie
unsere Deutschen Nachbarn. Die Studie kommt zum Schluss, dass mit liberalen Regelungen auch
die Spielsucht steigt. Schrankenloses Glücksspiel kennt kaum Gewinner, sondern in
überwiegender Mehrzahl nur Verlierer. Spielsucht, Verschuldung, Verlust des Arbeitsplatzes und
Kriminalität sind ein existenzbedrohender Kreislauf, in dem sich immer mehr SpielerInnen
wiederfinden. So ist etwa bereits im Jahr nach der Liberalisierung des so genannten „Kleinen"
Glücksspiels in Kärnten die Zahl der stationär behandelten Spielsüchtigen im Krankenhaus „de
La Tour" in Treffen in einem ungewöhnlich hohen Ausmaß angestiegen. So betrug im Jahr 1997,
also im Jahr der Einführung des „Kleinen" Glücksspiels in Kärnten, der Anteil von
Spielsüchtigen in Kärnten, die im Krankenhaus „de La Tour" stationär behandelt wurden 2,1%,
im Jahr 1998 aber bereits 17,9% und im Jahr 2001 20%!

Diese überfallsartig geplante Abschaffung des Glücksspielmonopols widersprach auch der im
Finanzausschuss des Nationalrates zwischen allen vier Fraktionen vereinbarten weiteren
Vorgangsweise zum Glückspiel in Österreich. Im Mai 2006 wurde noch in einer Sitzung des


Finanzausschusses ein informeller Arbeitskreis vereinbart, in dem Abgeordnete und ExpertInnen
über die hinlänglich bekannten Probleme des Glücksspiels und der Spielsucht sowie über
effiziente Lösungsmöglichkeiten diskutieren sollten.

Einreicher und Unterzeichner dieser Petition fordern daher die Mitglieder der
zukünftigen österreichischen Bundesregierung - insbesondere den ressortzuständigen
Bundesminister für Finanzen - auf, in der kommenden Legislaturperiode die erfolgreiche
österreichische Bundesportförderung - unabhängig von der weiteren Entwicklung auf EU-
Ebene - nicht durch eine Änderung des Glückspielgesetzes in Frage zu stellen und zu
gefährden. Das bestehende Glückspielmonopol sichert dem österreichischen Sport die
notwendigen finanziellen Mittel für den Sportnachwuchs, den Spitzensport (Sporthilfe)
sowie den Amateursport!

Überdies ist das Glückspielmonopol die einzige Organisationsform im Glückspielwesen, die
strengen ordnungspolitischen Zielsetzungen genügen kann.

Wien am 30.10.2006                                                           Abg. z. NR Mag. Johann Maier