1/PET XXIII. GP
Eingebracht am 31.10.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Der Republik Österreich
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
im H a u s e
Wien, 30. Oktober 2004
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
In der Anlage darf ich Ihnen gem. § 100 Abs. 1 GOG-NR eine
Parlamentarische Petition betreffend
„Erhaltung des Glückspielmonopols und Sicherung der österreichischen
Bundessportförderung"
überreichen.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung verbleibe ich
mit
freundlichen Grüßen
Abg. z. NR Mag Johann Maier
Abgeordnetenbüro
Auerspergstr. 42, A-5020 Salzburg
Tel.:+43-662-879396-Fax:+43-662-879394
http://klub.spoe.at
Einreicher:
Präsident Dr. Franz Karner, ASKÖ Salzburg
Parlamentarische Petition
betreffend
Erhaltung des Glückspielmonopols und Sicherung der österreichischen
Bundessportförderung
Das
bestehende österreichische Glückspielmonopol war und ist die Basis
für die österreichische
Bundessportförderung. Davon profitierten in der Vergangenheit Sportvereine
und Verbände, die
Spitzensportler sowie
insbesondere auch der Sportnachwuchs in Österreich. Große Erfolge
bei
internationalen Großveranstaltungen bestätigten diesen
österreichischen Weg.
Obwohl der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in mehreren rechtsgültigen Erkenntnissen - und
zwar aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (z.B.
Spielsucht) - das
Glückspielmonopol grundsätzlich
bejahte, kommt es immer wieder zu Versuchen von Privaten,
unter Berufung auf den freien Dienstleistungsverkehr das österreichische
„Glückspielmonopol“
bei Gerichtshöfen anzufechten. Auch derzeit findet diese Diskussion
statt.
Schon vor den
Sommerferien 2006 planten Vertreter der Regierungsparteien überfallsartig
eine
Änderung des Glückspielgesetzes,
mit einer Novelle sollte die Vergabe einer zweiten
elektronischen Lotteriekonzession
(nach §12a Glückspielgesetz) ermöglicht werden. Dies konnte
durch einen Schulterschluss von Abgeordneten aller Parteien und insbesondere
durch den Einsatz
der Sportverbände verhindert werden. Beim Landestag des ASKÖ-Salzburg
am 27.09.2006
wurde daher auch einstimmig eine Resolution beschlossen, in der vor einer
Aufgabe des
Glückspielmonopols gewarnt wurde, da damit auch die erfolgreiche
österreichische
Bundessportförderung in Frage gestellt
würde. Auch BM Mag. Karl-Heinz Grasser hat in der
schriftlichen AB 4619 XXII. GP vom
14.09.06 klar gestellt, dass eine zweite Lotteriekonzession
nicht vergeben werden
kann, solange die Konzession an die „Österreichischen
Lotterien“
aufrecht bleibt.
Federführend bei dieser geplanten
Novelle zum Glückspielgesetz waren die Firma Novomatic
und die Telekom Austria AG, die mit Zustimmung des BMF ebenfalls das lukrative
Lotteriegeschäft betreiben wollten. Mit einer zweiten Konzession für
ein ausschließlich
gewinnorientiertes Unternehmen wäre
aber die gültige Bundessportförderung in der derzeitigen
Form nicht mehr haltbar gewesen und dem österreichischen Sport
damit die entscheidenden
Finanzierungsgrundlagen entzogen worden.
Unabhängig davon wären wir in den Bundesländern
mit weiteren Problemen konfrontiert worden: So steigt mit jeder
Verbreiterung des Glückspiels
nachweislich die Spielsucht und damit verbunden auch die Verschuldung von
SpielerInnen. Mit
dieser beabsichtigten Änderung des
Glückspielsgesetzes wäre liberalisiert worden, elektronische
Lotterien hätten beispielsweise in allen Bundesländern
gespielt werden können und gesetzliche
Spiel Verbotsregelungen (z.B. im
Veranstaltungsgesetz) auf Landesebene wären damit
konterkariert worden. Die damit verbundenen sozialen Kosten der Spielsucht und
Verschuldung
(z.b.: Sozialhilfe) wiederum hätten allein die Länder und
Gemeinden tragen müssen.
Jede Liberalisierung
und verstärkter Wettbewerb, (d.h. jeder Ausbau des Angebots von
Glücksspielen) führt auch zu einem Anstieg der Spielsucht. Eine
internationale Studie hat
ergeben, dass gerade in Österreich Online-Spiele besonders beliebt sind.
So haben im Jahr 2005
die ÖsterreicherInnen im Durchschnitt vier Mal so viel Geld für
Online-Spiele ausgegeben wie
unsere Deutschen Nachbarn. Die Studie kommt
zum Schluss, dass mit liberalen Regelungen auch
die Spielsucht steigt. Schrankenloses Glücksspiel kennt kaum
Gewinner, sondern in
überwiegender Mehrzahl nur Verlierer.
Spielsucht, Verschuldung, Verlust des Arbeitsplatzes und
Kriminalität sind ein existenzbedrohender Kreislauf, in dem sich
immer mehr SpielerInnen
wiederfinden. So ist etwa bereits im Jahr nach der Liberalisierung des so
genannten „Kleinen"
Glücksspiels in Kärnten die Zahl der stationär behandelten
Spielsüchtigen im Krankenhaus „de
La Tour" in Treffen in einem
ungewöhnlich hohen Ausmaß angestiegen. So betrug im Jahr 1997,
also im Jahr der Einführung des „Kleinen"
Glücksspiels in Kärnten, der Anteil von
Spielsüchtigen in Kärnten, die im Krankenhaus „de La Tour"
stationär behandelt wurden 2,1%,
im Jahr 1998 aber bereits 17,9% und im Jahr 2001 20%!
Diese
überfallsartig geplante Abschaffung des Glücksspielmonopols
widersprach auch der im
Finanzausschuss des
Nationalrates zwischen allen vier Fraktionen vereinbarten weiteren
Vorgangsweise zum Glückspiel in Österreich. Im Mai 2006 wurde noch in
einer Sitzung des
Finanzausschusses
ein informeller Arbeitskreis vereinbart, in dem Abgeordnete und ExpertInnen
über die
hinlänglich bekannten Probleme des Glücksspiels und der Spielsucht
sowie über
effiziente Lösungsmöglichkeiten diskutieren sollten.
Einreicher und Unterzeichner dieser Petition fordern daher die
Mitglieder der
zukünftigen
österreichischen Bundesregierung - insbesondere den
ressortzuständigen
Bundesminister für Finanzen - auf, in der kommenden Legislaturperiode die
erfolgreiche
österreichische
Bundesportförderung - unabhängig von der weiteren Entwicklung auf EU-
Ebene - nicht durch eine
Änderung des Glückspielgesetzes in Frage zu stellen und zu
gefährden. Das bestehende Glückspielmonopol sichert dem
österreichischen Sport die
notwendigen finanziellen Mittel für den Sportnachwuchs, den Spitzensport
(Sporthilfe)
sowie den Amateursport!
Überdies
ist das Glückspielmonopol die einzige Organisationsform im
Glückspielwesen, die
strengen
ordnungspolitischen Zielsetzungen genügen kann.
Wien am 30.10.2006 Abg. z. NR Mag. Johann Maier