5/PET XXIII. GP
Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Frau
Präsidentin
des Nationalrates
Mag.
Barbara Prammer
1010
Wien- Parlament.
Pöls, im Dezember 2006
Sehr geehrte Frau Präsidentin !
In der Beilage dürfen wir Ihnen gem. § 100 Abs.1 GOG.NR eine
parlamentarische Petition
betreffend der Einbringung einer zusätzlichen
gesetzlichen Bestimmung zum bestehenden
Ökostromgesetz überreichen,
welche zum Ziel hat, im Bereich der Biomasse-Förderung die
Erzeugung von Strom
unter Einbeziehung der Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der
Zellstoff Produktion ebenso zu fördern.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
NRAbg. Christian Füller Bgm. Ernst Korp
Beilagen:
Petitionsbegründung
unterzeichn.Beschluss d.Gde.Oberkurzheim
der von der ÖZEPA beschlossen Resolutionstext
PETITIONSBEGRÜNDUNG
auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates
der Marktgemeinde
Pöls vom 22.11.2006, sowie des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde
Oberkurzheim vom 7.12.2006.
Anlässlich der am 16./17.November 2006
in Pöls stattgefundenen Fachtagung
der ÖZEPA (Österreichische
Vereinigung der Zellstoff-u.Papierchemiker/-
techniker) wurde festgehalten, dass das
derzeit in Österreich geltende
Ökostromgesetz, eine innerhalb der EU
einzigartige Besserstellung
energetischer Kleinwärmekraftwerke
gegenüber hochtechnisierten
Grossanlagen, wie etwa jener in Pöls,
bewirkt.
Der unterzeichnende Nationalratsabgeordnete
der Region Obersteiermark-West,
Christian Füller, sowie die Gemeinden
Pöls und Oberkurzheim als
Standortgemeinden der Zellstoff Pöls
AG, stehen grundsätzlich voll und ganz
zur Forcierung des Ökostromgedankens,
vertreten jedoch die Auffassung, dass
vor einem massiven Bewerben des Ökoenergiegedankens für alle
beteiligten
Branchen dieselben wirtschaftlich fairen
Rahmenbedingungen zu schaffen
sind. Insbesondere sollte - wie übrigens auch in anderen Staaten der
Europäischen Union, die Erzeugung von
Strom unter Einbeziehung der
Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der Zellstoffproduktion ebenso
gefördert werden.
Laut Aussage namhafter Experten hat die
Politik mit dem Ökostromgesetz eine
Entscheidung getroffen, mit der problematische Auswirkungen für Zellstoff-
u.Papierindustrie verbunden sind. Die
Biomasseförderung des Ökostromgesetzes
hat auch die Holzpreise verteuert und die
Leistungen der Papierindustrie
hinsichtlich der Reduktion von CO2
durch den Einsatz von Biobrennstoffen und
hocheffizienter Strom-u.Wärmeerzeugung (KWK) benachteiligt.
Durch die vorstehend aufgezeigten Fakten sind
allein in der Zellstoff-
u.Papierfabrik Pöls rund 4.000 - von
diesem Werk direkt oder indirekt
abhängige Arbeitsplätze, massiv
gefährdet.
Der Abgeordnete
zum Nationalrat
Christian Füller,
sowie die
Gemeindevertretungen der Gemeinden Pöls
und Oberkurzheim, richten daher an
die Bundesregierung die eindringliche Bitte,
möglichst rasch die durch das
Ökostromgesetz für die
heimische Zellstoff-u.Papierindustrie entstandenen
Wettbewerbsnachteile durch Schaffung neuer Rahmenbedingungen, unterEinbeziehung obiger Begründung, zu
kompensieren.
|
Ernst Korp, Bürgermeister. |
Petitionsbegründung
(auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Oberkurzheim
vom 07.12.2006)
Anlässlich der am
16./17. November 2006 in Pöls stattgefundenen Fachtagung der ÖZEPA
(Österreichische Vereinigung der Zellstoff- u.
Papierchemiker/-techniker) wurde festgehalten,
dass das derzeit in Österreich geltende
ÖKOSTROMGESETZ, eine innerhalb der EU
einzigartige Besserstellung energetischer Kleinwärmekraftwerke
gegenüber hochtechnisierten
Großanlagen, wie etwa jener in Pöls, bewirkt.
Die Gemeinde Oberkurzheim steht
grundsätzlich voll und ganz zur Forcierung des
Ökostromgedankens, vertritt jedoch die
Auffassung, dass vor einem massiven Bewerben des
Ökoenergiegedankens für alle beteiligten Branchen dieselben
wirtschaftlich fairen
Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Insbesondere sollte - wie übrigens
auch in anderen
Staaten der Europäischen Union - die
Erzeugung von Strom unter Einbeziehung der
Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der Zellstoffproduktion
ebenso gefördert werden.
Laut Aussage namhafter Experten hat die Politik mit dem
Ökostromgesetz eine Entscheidung
getroffen, mit der problematische
Auswirkungen für die Zellstoff- und Papierindustrie
verbunden sind. Die Biomasseförderung des Ökostromgesetzes hat auch
die Holzpreise
verteuert und die Leistungen der
Papierindustrie hinsichtlich der Reduktion von CO2 durch
den Einsatz von Biobrennstoffen und
hocheffizienter Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
benachteiligt.
Durch die vorstehend
aufgezeigten Fakten sind allein in der Zellstoff- und Papierfabrik Pöls
rund 4.000, von diesem Werk direkt oder indirekt abhängige
Arbeitsplätze, massiv gefährdet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberkurzheim
richtet daher an die Bundesregierung die
eindringliche Bitte, möglichst rasch die
durch das Ökostromgesetz für die heimische
Zellstoff- und Papierindustrie entstandenen
Wettbewerbsnachteile durch Schaffung neuer
Rahmenbedingungen, unter Einbeziehung obiger
Begründung, zu kompensieren.
Für den Gemeinderat der Gemeinde
Oberkurzheim:
Der Bürgermeister Der
Gemeindekassier
(Wolfgang Öffl) (Josef Hafner)
PÖLSER BIOMASSE - RESOLUTION
beschlossen am 16.11.2006 in der Zellstoff Pöls AG
anlässlich der ÖZEPA-Herbstexkursion
2006
Die österreichische
Zellstoff- und Papierindustrie setzt derzeit
jährlich rund 8
Millionen Festmeter Holz als erneuerbarer Rohstoff ein,
primär
Durchforstungsrückstände und Sägenebenprodukte.
Dieser Bedarf
steigt
kontinuierlich und wird 2010 rund 10 Millionen Festmeter betragen.
Um
die Arbeitsplätze, die inländische
Wertschöpfung und die
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Standorte und damit auch der
gesamten
Wertschöpfungskette Holz für die Zukunft zu
sichern, muss
dieser
Bedarf zu konkurrenzfähigen Preisen gedeckt werden können.
Der Energieholzverbrauch
in Österreich betrug 2005 bereits rund 12
Millionen
Festmeter und zieht aufgrund der Biomasse-Förderpolitik
stark
an. Der jährliche Mehrbedarf auf Basis der bereits bewilligten
sowie der
neuen
Biomasseanlaqen plus den Trends bei Pellets- und Wärmenutzunq
wird
bis zum Jahr 2010 mit rund 5 Millionen Festmeter beziffert, wobei die
größte Steigerung,
bis 2007 stattfinden wird. Kurzumtriebsflächen sollen
bei der Deckung des Mehrbedarfs eine wichtige Rolle einnehmen.
Die Energieerzeugung
aus Biobrennstoffen ist integrierender
Bestandteil
der gesamten Wertschöpfunqskette Holz, und der sprunghaft
steigende
Bedarf von Energieholz schafft für die österreichische
Forstwirtschaft
wichtige neue Marktchancen. Die Märkte für Holz zur
stofflichen
und zur energetischen Verwertung stehen jedoch miteinander
in
enger Wechselwirkung. Mehrmengen an Energie- und Industrierundholz
sind
primär durch die Einschlagserhöhung bei
Sagerundholz in Österreich
zu
erreichen. Erfolgt dies unzureichend, kommt es zu zunehmender
Konkurrenz
zwischen Energie- und Industrieholz.
Übergeordnetes
Ziel der österreichischen Politik muss es daher
sein,
die
Deckung des steigenden Holzbedarfs für die stoffliche und die
energetische
Verwertung durch nachhaltige und kostenoptimierte
Mobilisierung
zusätzlicher Holzmengen zu sichern. Da weitere
Investitionen
der Zellstoff- und Papierindustrie für den Wirtschaftsstandort
Österreich von
größter Bedeutung
sind, muss weiteren Engpässen bei der
Holzversorgung sowie dem zunehmenden Ausweichen in den Import rasch
entgegengewirkt
werden. Dazu soll die Holznutzunq in den Ertragswäldern
in
Abstimmung auf die Marktlage an den Zuwachs herangeführt werden.
Vor
allem im Kleinwald liegen erhebliche Nutzungsreserven, die zur
künftigen
Rohstoffversorgung beitragen können.
Zur Mobilisierung
der zusätzlich erforderlichen Holzmengen müssen
insbesondere
folgende Maßnahmen rasch umgesetzt werden:
•
Abbau bürokratischer Hürden bei der
Anlage von Kurzumtriebsflächen
auf
landwirtschaftlichen Flächen,
•
Schwerpunktsetzung für Maßnahmen zur
Holzmobilisierunq im Rahmen
der
ländlichen
Entwicklung 2007-2013 z.B. Stärkung forstlichter
Zusammenschlüsse,
Verbesserung der forstlichen Infrastruktur
•
Ziele, die in Konflikt zu einer verstärkten
Holznutzunq stehen, müssen
rasch überdacht werden, insbesondere in Natura 200t)-Gebieten
• Keine weiteren Außer-Nutzung- Stellungen von Waldflächen
•
Absicherung der Holzverfügbarkeit für die
stoffliche Verwertung bei
Forcierung
der Ausbauziele von Strom aus Biomasse.