5/PET XXIII. GP

Eingebracht am 14.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
1010 Wien- Parlament.

Pöls, im Dezember 2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

In der Beilage dürfen wir Ihnen gem. § 100 Abs.1 GOG.NR eine

parlamentarische Petition

betreffend der Einbringung einer zusätzlichen gesetzlichen Bestimmung zum bestehenden
Ökostromgesetz überreichen, welche zum Ziel hat, im Bereich der Biomasse-Förderung die
Erzeugung von Strom unter Einbeziehung der Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der
Zellstoff Produktion ebenso zu f
ördern.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

NRAbg. Christian Füller                                                                               Bgm. Ernst Korp

Beilagen:

Petitionsbegründung

unterzeichn.Beschluss d.Gde.Oberkurzheim

der von der ÖZEPA beschlossen Resolutionstext


PETITIONSBEGRÜNDUNG

auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde
Pöls vom 22.11.2006, sowie des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde
Oberkurzheim vom 7.12.2006.

Anlässlich der am 16./17.November 2006 in Pöls stattgefundenen Fachtagung
der ÖZEPA (Österreichische Vereinigung der Zellstoff-u.Papierchemiker/-
techniker) wurde festgehalten, dass das derzeit in Österreich geltende
Ökostromgesetz, eine innerhalb der EU einzigartige Besserstellung
energetischer Kleinwärmekraftwerke gegenüber hochtechnisierten
Grossanlagen, wie etwa jener in Pöls, bewirkt.

Der unterzeichnende Nationalratsabgeordnete der Region Obersteiermark-West,
Christian Füller, sowie die Gemeinden Pöls und Oberkurzheim als
Standortgemeinden der Zellstoff Pöls AG, stehen grundsätzlich voll und ganz
zur Forcierung des Ökostromgedankens, vertreten jedoch die Auffassung, dass
vor einem massiven Bewerben des Ökoenergiegedankens für alle beteiligten
Branchen dieselben wirtschaftlich fairen Rahmenbedingungen zu schaffen
sind. Insbesondere sollte - wie übrigens auch in anderen Staaten der
Europäischen Union, die Erzeugung von Strom unter Einbeziehung der
Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der Zellstoffproduktion ebenso
gefördert werden.

Laut Aussage namhafter Experten hat die Politik mit dem Ökostromgesetz eine
Entscheidung getroffen, mit der problematische Auswirkungen für Zellstoff-
u.Papierindustrie verbunden sind. Die Biomasseförderung des Ökostromgesetzes
hat auch die Holzpreise verteuert und die Leistungen der Papierindustrie
hinsichtlich der Reduktion von CO2 durch den Einsatz von Biobrennstoffen und
hocheffizienter Strom-u.Wärmeerzeugung (KWK) benachteiligt.

Durch die vorstehend aufgezeigten Fakten sind allein in der Zellstoff-
u.Papierfabrik Pöls rund 4.000 - von diesem Werk direkt oder indirekt
abhängige Arbeitsplätze, massiv gefährdet.

Der     Abgeordnete     zum     Nationalrat     Christian     Füller,     sowie     die
Gemeindevertretungen der Gemeinden Pöls und Oberkurzheim, richten daher an
die Bundesregierung die eindringliche Bitte, möglichst rasch die durch das
Ökostromgesetz  für die  heimische  Zellstoff-u.Papierindustrie  entstandenen
Wettbewerbsnachteile durch Schaffung neuer Rahmenbedingungen, unterEinbeziehung obiger Begründung, zu kompensieren.                                



Ernst Korp, Bürgermeister.


 


Petitionsbegründung

(auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Oberkurzheim

vom 07.12.2006)

Anlässlich der am 16./17. November 2006 in Pöls stattgefundenen Fachtagung der ÖZEPA
(Österreichische Vereinigung der Zellstoff- u. Papierchemiker/-techniker) wurde festgehalten,
dass das derzeit in Österreich geltende ÖKOSTROMGESETZ, eine innerhalb der EU
einzigartige Besserstellung energetischer Kleinwärmekraftwerke gegenüber hochtechnisierten
Großanlagen, wie etwa jener in Pöls, bewirkt.

Die Gemeinde Oberkurzheim steht grundsätzlich voll und ganz zur Forcierung des
Ökostromgedankens, vertritt jedoch die Auffassung, dass vor einem massiven Bewerben des
Ökoenergiegedankens für alle beteiligten Branchen dieselben wirtschaftlich fairen
Rahmenbedingungen zu schaffen sind.
Insbesondere sollte - wie übrigens auch in anderen
Staaten der Europäischen Union - die Erzeugung von Strom unter Einbeziehung der
Schwarzlauge als biogenes Nebenprodukt der Zellstoffproduktion ebenso gefördert werden.

Laut Aussage namhafter Experten hat die Politik mit dem Ökostromgesetz eine Entscheidung
getroffen, mit der problematische Auswirkungen für die Zellstoff- und Papierindustrie
verbunden sind. Die Biomasseförderung des Ökostromgesetzes hat auch die Holzpreise
verteuert und die Leistungen der Papierindustrie hinsichtlich der Reduktion von CO2 durch
den Einsatz von Biobrennstoffen und hocheffizienter Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)
benachteiligt.

Durch die vorstehend aufgezeigten Fakten sind allein in der Zellstoff- und Papierfabrik Pöls
rund 4.000, von diesem Werk direkt oder indirekt abhängige Arbeitsplätze, massiv gefährdet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberkurzheim richtet daher an die Bundesregierung die
eindringliche Bitte, möglichst rasch die durch das Ökostromgesetz für die heimische
Zellstoff- und Papierindustrie entstandenen Wettbewerbsnachteile durch Schaffung neuer
Rahmenbedingungen, unter Einbeziehung obiger Begründung, zu kompensieren.

Für den Gemeinderat der Gemeinde Oberkurzheim:
Der Bürgermeister                                          Der Gemeindekassier

 

(Wolfgang Öffl)       (Josef Hafner)   


PÖLSER BIOMASSE - RESOLUTION

beschlossen am 16.11.2006 in der Zellstoff Pöls AG
anlässlich der ÖZEPA-Herbstexkursion 2006

Die österreichische Zellstoff- und Papierindustrie setzt derzeit
jährlich rund 8 Millionen Festmeter Holz als erneuerbarer Rohstoff ein,
primär Durchforstungsrückstände und Sägenebenprodukte. Dieser Bedarf
steigt kontinuierlich und wird 2010 rund 10 Millionen Festmeter betragen.
Um die Arbeitsplätze, die inländische Wertschöpfung und die
Wettbewerbsf
ähigkeit der österreichischen Standorte und damit auch der
gesamten Wertschöpfungskette Holz für die Zukunft zu sichern, muss
dieser Bedarf zu konkurrenzfähigen Preisen gedeckt werden können.

Der Energieholzverbrauch in Österreich betrug 2005 bereits rund 12
Millionen Festmeter und zieht aufgrund der Biomasse-Förderpolitik stark
an. Der j
ährliche Mehrbedarf auf Basis der bereits bewilligten sowie der
neuen Biomasseanlaqen plus den Trends bei Pellets- und Wärmenutzunq
wird bis zum Jahr 2010 mit rund 5 Millionen Festmeter beziffert, wobei die

größte Steigerung, bis 2007 stattfinden wird. Kurzumtriebsflächen sollen
bei der Deckung des Mehrbedarfs eine wichtige Rolle einnehmen.

Die Energieerzeugung aus Biobrennstoffen ist integrierender
Bestandteil der gesamten Wertschöpfunqskette Holz, und der sprunghaft
steigende Bedarf von Energieholz schafft für die österreichische
Forstwirtschaft wichtige neue Marktchancen. Die Märkte für Holz zur
stofflichen und zur energetischen Verwertung stehen jedoch miteinander
in enger Wechselwirkung. Mehrmengen an Energie- und Industrierundholz
sind primär durch die Einschlagserhöhung bei Sagerundholz in Österreich
zu erreichen. Erfolgt dies unzureichend, kommt es zu zunehmender
Konkurrenz zwischen Energie- und Industrieholz.

Übergeordnetes Ziel der österreichischen Politik muss es daher sein,
die Deckung des steigenden Holzbedarfs für die stoffliche und die
energetische Verwertung durch nachhaltige und kostenoptimierte
Mobilisierung zusätzlicher Holzmengen zu sichern. Da weitere
Investitionen der Zellstoff- und Papierindustrie für den Wirtschaftsstandort
Österreich von größter Bedeutung sind, muss weiteren Engpässen bei der
Holzversorgung sowie dem zunehmenden Ausweichen in den Import rasch
entgegengewirkt werden. Dazu soll die Holznutzunq in den Ertragswäldern
in Abstimmung auf die Marktlage an den Zuwachs herangeführt werden.
Vor allem im Kleinwald liegen erhebliche Nutzungsreserven, die zur
k
ünftigen Rohstoffversorgung beitragen können.

Zur Mobilisierung der zusätzlich erforderlichen Holzmengen müssen
insbesondere folgende Maßnahmen rasch umgesetzt werden:

         Abbau bürokratischer Hürden bei der Anlage von Kurzumtriebsflächen
auf landwirtschaftlichen Flächen,

         Schwerpunktsetzung für Maßnahmen zur Holzmobilisierunq im Rahmen
der ländlichen Entwicklung 2007-2013 z.B. Stärkung forstlichter
Zusammenschlüsse, Verbesserung der forstlichen Infrastruktur

         Ziele, die in Konflikt zu einer verstärkten Holznutzunq stehen, müssen
rasch
überdacht werden, insbesondere in Natura 200t)-Gebieten

         Keine weiteren Außer-Nutzung- Stellungen von Waldflächen

         Absicherung der Holzverfügbarkeit für die stoffliche Verwertung bei
Forcierung der Ausbauziele von Strom aus Biomasse.