15/PET XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
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Mag. Johann Maier
ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Konsumentenschutzsprecher der SPÖ Parlamentsfraktion
Tel. 40110/0
Fax 40130/3455
http://spoe.parlament.gv.at
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
im Hause
Wien, am 4. Juni 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der
Anlage übermittle ich die Parlamentarische Petition betreffend Abbau der
Doppelmaut
im
Lungau mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion
Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,
Bundesrat und Europäischen Parlament
Austria - 1017 Wien, Parlament
Einreicher: Bgm. Franz Doppier, Pfarrstr. 7, 5571 Mariapfarr
Bgm. Franz Winkler, Gemeindeamt 223, 5591 Ramingstein
Petition
betreffend
Abbau der Doppelmaut im Lungau
Einige Regionen in Österreich
sind durch eine „Doppelmaut" enorm benachteiligt. Dazu gehört
der Bezirk Lungau in Salzburg, für den
diese Doppelmaut eine klare wirtschaftliche
Standortbenachteiligung darstellt. Die nun geplante Erhöhung der Maut um
5,1 Cent pro
Kilometer bedeutet einen enormen Rückschlag für diesen Gebirgsgau,
der ohnehin mit
strukturellen Problemen kämpft. Besonders betroffen ist der regionale
Wirtschaftsverkehr, der
auf die Tauernautobahn angewiesen ist und mangels Alternativen auf keine
Schienenverbindung
zurückgreifen kann. Dies erschwert
nicht nur jede weitere Betriebsansiedlung, sondern stellt
bestehende Betriebe im Lungau vor große Probleme.
In
Österreich werden für die Einhebung der nutzerfinanzierten Wegekosten
am hochrangigen
Straßennetz
3 Mautsysteme, nämlich die Sondermaut, die Vignettenpflicht und die
fahrleistungsabhängige
Maut herangezogen.
Im Jahr 1996
wurde die Nutzerfinanzierung des gesamten hochrangigen Straßennetzes
(Autobahnen
und Schnellstraßen) per Gesetz beschlossen, mit Ausnahme der oben
genannten
Sondermautstrecken,
deren Mautpflicht (Zahlung an körperlichen Mautstellen) beibehalten
wurde.
Es
gibt in Österreich einige Streckenabschnitte, die - auf Grund der hohen
Kostenintensität im
Bereich Bau, Instandhaltung und Sanierung bereits vor 1997 (Einführung der
Vignettenpflicht
in
Österreich) - fahrleistungsabhängig (Maut pro gefahrenen Kilometer)
bemautet wurden.
Bei diesen sogenannten Sondermautstrecken handelt es sich vorwiegend um Tunnel-
und
Brückenbauten im Ausmaß von ca. 250 Straßenkilometern.
Es sind dies folgende Streckenabschnitte:
A 9 Pyhrn Autobahn:
In den Abschnitten zwischen der
Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle
Irdning, sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Anschlussstelle
Übelbach
A 10 Tauern Autobahn:
Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg
A 11 Karawanken Autobahn:
Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im
Karawankentunnel
A 13 Brenner Autobahn:
Gesamt
S 16 Arlberg Schnellstraße:
Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen.
In der XXII.GP konnte keine Lösung bei dem damaligen Verkehrsminister sowie auch nicht im
Nationalrat erreicht werden. Ein Antrag des unterfertigten Abgeordneten wurde nicht erledigt.
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher ersucht,
dem
Nationalrat in Abstimmung mit den zuständigen EU-Dienststellen eine
Vorlage zu
übermitteln, durch die das Problem der Doppelmaut (z.B. über
Ausgleichszahlungen) und
damit der wirtschaftlichen Benachteiligung der Menschen im Lungau sowie auch in
den
anderen betroffenen Regionen gelöst wird.
Wien, am Mag. Johann Maier