15/PET XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Johann Maier

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT

DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Konsumentenschutzsprecher der SPÖ                                                                                           Parlamentsfraktion

Tel.   40110/0
Fax   40130/3455
http://spoe.parlament.gv.at

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

im    Hause

Wien, am 4. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermittle ich die Parlamentarische Petition betreffend Abbau der Doppelmaut
im Lungau mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion

Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,

Bundesrat und Europäischen Parlament

Austria - 1017 Wien, Parlament


Einreicher: Bgm. Franz Doppier, Pfarrstr. 7, 5571 Mariapfarr

Bgm. Franz Winkler, Gemeindeamt 223, 5591 Ramingstein

Petition

betreffend
Abbau der Doppelmaut im Lungau

Einige Regionen in Österreich sind durch eine „Doppelmaut" enorm benachteiligt. Dazu gehört
der Bezirk Lungau in Salzburg, für den diese Doppelmaut eine klare wirtschaftliche
Standortbenachteiligung darstellt. Die nun geplante Erhöhung der Maut um 5,1 Cent pro
Kilometer bedeutet einen enormen Rückschlag für diesen Gebirgsgau, der ohnehin mit
strukturellen Problemen kämpft. Besonders betroffen ist der regionale Wirtschaftsverkehr, der
auf die Tauernautobahn angewiesen ist und mangels Alternativen auf keine Schienenverbindung
zurückgreifen kann. Dies erschwert nicht nur jede weitere Betriebsansiedlung, sondern stellt
bestehende Betriebe im Lungau vor große Probleme.

In Österreich werden für die Einhebung der nutzerfinanzierten Wegekosten am hochrangigen
Straßennetz 3 Mautsysteme, nämlich die Sondermaut, die Vignettenpflicht und die
fahrleistungsabhängige Maut herangezogen.

Im Jahr 1996 wurde die Nutzerfinanzierung des gesamten hochrangigen Straßennetzes
(Autobahnen und Schnellstraßen) per Gesetz beschlossen, mit Ausnahme der oben genannten
Sondermautstrecken, deren Mautpflicht (Zahlung an körperlichen Mautstellen) beibehalten
wurde.

Es gibt in Österreich einige Streckenabschnitte, die - auf Grund der hohen Kostenintensität im
Bereich Bau, Instandhaltung und Sanierung bereits vor 1997 (Einführung der Vignettenpflicht
in Österreich) - fahrleistungsabhängig (Maut pro gefahrenen Kilometer) bemautet wurden.
Bei diesen sogenannten Sondermautstrecken handelt es sich vorwiegend um Tunnel- und
Brückenbauten im Ausmaß von ca. 250 Straßenkilometern.

Es sind dies folgende Streckenabschnitte:

A 9 Pyhrn Autobahn:

In den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle
Irdning, sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Anschlussstelle Übelbach
A 10 Tauern Autobahn:


Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg

A 11 Karawanken Autobahn:

Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im

Karawankentunnel

A 13 Brenner Autobahn:

Gesamt

S 16 Arlberg Schnellstraße:

Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen.

In der XXII.GP konnte keine Lösung bei dem damaligen Verkehrsminister sowie auch nicht im

Nationalrat erreicht werden. Ein Antrag des unterfertigten Abgeordneten wurde nicht erledigt.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher ersucht, dem
Nationalrat in Abstimmung mit den zuständigen EU-Dienststellen eine Vorlage zu
übermitteln, durch die das Problem der Doppelmaut (z.B. über Ausgleichszahlungen) und
damit der wirtschaftlichen Benachteiligung der Menschen im Lungau sowie auch in den
anderen betroffenen Regionen gelöst wird.                                              

Wien, am                                                                                               Mag. Johann Maier