24/PET XXIII. GP

Eingebracht am 31.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter

Heinz-Christian Strache                                                                            zum Nationalrat der

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT                                                  Republik Österreich

DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsklubs

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

im Hause

Wien, am 31. Oktober 2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage wird die Parlamentarische Petition betreffend „ÖSTERREICH GENTECHNIKFREI" gemäß § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung übermittelt.

Hochachtungsvoll

Heinz-Christian Strache Klubobmann

A-1017 Wien, Parlament

DVR: 0050369


Parlamentarische Petition

betreffend

„ÖSTERREICH GENTECHNIKFREI"

Der unterzeichnende Abgeordnete ersucht die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, bei Verhandlungen auf europäischer Ebene stets gegen eine Inverkehrbringung, Freisetzung, Einfuhr und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen und somit die klare Ablehnung Österreichs gegenüber jeglicher grünen Gentechnik zum Ausdruck zu bringen.

Begründung

Die Gentechnik-Rechtssetzung ist ein Anschauungsbeispiel dafür, wie sehr die Anliegen der Bevölkerung ignoriert werden: Obwohl die überwiegende Mehrheit der Österreicher, aber auch der Menschen in den EU-Mitgliedsländern, die Agro-Gentechnik ablehnt, soll sie dennoch mit allen Mitteln auf unsere Felder und auf unsere Teller kommen.

Alle in den vergangenen zehn Jahren auf EU-Ebene beschlossenen Gentechnik-Verordnungen und -Richtlinien tragen die Intention in sich, der Gentechnik zum Durchbruch zu verhelfen, egal, ob es sich um die EU-Biopatent-Richtlinie aus dem Jahre 1998, die EU-Freisetzungs- Richtlinie (2001) oder die Verordnung über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel (2003) handelt. Besonders diese Kennzeichnungsverordnung hat sich als äußerst lückenhaft herausgestellt: Unter anderem müssen Produkte bis zum Grenzwert von 0,9 Prozent nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden und es gibt auch keine Kennzeichnungspflicht für Tierprodukte, wenn die Tiere mit GVO (genetisch veränderten Organismen) gefüttert wurden.

Doch nicht nur die EU-Kommission hat sich immer als williger Gefährte der WTO und der Gentechnik-Lobby herausgestellt, sondern auch die RegierungsVertreter jedes einzelnen Mitgliedsstaates haben dieses System bereitwillig mitgetragen: Sie haben den Gentechnik- Regelungen beigepflichtet. So wurde beispielsweise die EU-Biopatentrichtlinie 1998 sogar unter dem EU-Vorsitz Österreichs abgesegnet. Der Beschluss der EU-Umweltminister vom 30. Oktober 2007, das Importverbot für Genmais aufzuheben, rundet dieses negative Bild ab.

Im wahrscheinlich wichtigsten Punkt ist die EU-Kommission bisher am breiten Widerstand von Nichtregierungsorganisationen gescheitert: An der Frage eines Verschmutzungsgrenz- wertes für Saatgut. Bei ihrem ersten Vorschlag für eine Saatgut-Richtlinie wollte sie eine Gentechnik-Verschmutzung - je nach Pflanzenart - von 0,3 bis 0,7 Prozent zulassen. Wäre dieser Vorschlag in die Realität umgesetzt worden, wäre mit einem Schlag jedes einzelne Feld gefährdet gewesen, bei der nächsten Aussaat mit GVO kontaminiert zu werden. Das heißt, dass es bislang keine Regelung bei Saatgut gibt und dafür weitgehend rechtsfreier Raum besteht.


Der Anbau von Nutzpflanzen, die mittels Gentechnik eine Virusresistenz erhalten haben, kann zur Ausbildung von neuen Viren führen. Es kam auch bereits zur Auswilderung transgener Pflanzen. In Kanada hat sich verwilderter Gentech-Raps, der gegen drei Herbizide resistent ist, zu einem schlimmen Unkraut entwickelt. Besonders bedenklich ist der Genfluß von genetisch veränderten zu nicht veränderten Pflanzen, wie dies bei Raps nachgewiesen ist. Es gibt eine weit verbreitete genetische Instabilität unter transgenen Pflanzen. Unerwartete und

unerwünschte Effekte entstehen auf Grund von Wechselwirkungen zwischen den ursprünglichen Genen und den Fremdgenen. Kein Gen arbeitet isoliert.

Des Weiteren gibt es keine Langzeitstudien über die Verträglichkeit gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Schon punktuelle Untersuchungen zeigen aber ein riesiges Gefährdungspotential für die Gesundheit des Verbrauchers.

Die weltweite Etablierung genmanipulierten Saatguts in Form des Terminatorgens dient einem einzigen, in Etappen zu vollziehenden, unheiligen Zweck. Zunächst gilt es, die Saatgut- Hoheit des traditionellen Bauernstandes zu brechen. Sind Bauern und in deren Folge Völker und Staaten von GVO-Saatgut und den mit diesem von Wurzel bis Knospe abgestimmten, agrochemischen Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln abhängig, sind nicht nur astronomische Gewinne zu erzielen. Es wird vor allem die Installation einer globalen, auf lange Sicht unumkehrbaren Nahrungsmitteldiktatur möglich. Entsprechend dieser Schreckensvision, die der vormalige US-Außenminister und heutige Gentech-Lobbyist Henry Kissinger mit den Worten: „Wer das Öl kontrolliert, ist in der Lage ganze Nationen zu kontrollieren; wer die Nahrung kontrolliert, kontrolliert die Menschen!" vorwegnahm, wird agiert und agitiert.

Mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift ihre ablehnende Haltung gegenübet der grünen Gentechnik zum Ausdruck gebracht (Beilage).

Wien,31. Oktober 2007

Heinz-Christian Strache

Klubobmann