25/PET XXIII. GP

Eingebracht am 20.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An die Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Im Hause

Betreff: Antirassismus-Petition

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

in der Anlage überreiche ich gemäß § 100 Abs. 1 Z 1 GOG die Petition Manifest der
österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit" mit der Bitte um gesch
äftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen
NRAbg. Barbara Zwerschitz

_______________________________________________________________

Dipl.-Päd. Barbara Zwerschitz

Jugendsprecherin der Grünen im Parlament
Telefon (01) 40110 - 6538    Telefax (01) 40110 - 6882     Email: barbara.zwerschitz@gruene.at



 


Manifest

der österreichischen

Kinder- und Jugendorganisationen

gegen Rassismus und

Fremdenfeindlichkeit



Wien, November 2007


Manifest der österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Menschenrechte, Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung sind Grundsätze
unserer
österreichischen Demokratie. Die aktuellen öffentlichen Debatten um
AsylwerberInnen, die abgeschoben werden sollen, um Übergriffe und Proteste gegen
Menschen anderer Hautfarbe oder anderer Religion zeigen aber, dass
Diskriminierungen unterschiedlicher Art Realit
ät in unserer Gesellschaft sind. Diese
Diskriminierungen treten sehr offen zutage, finden aber auch sehr subtil statt und
haben sp
ürbare soziale, psychische und wirtschaftliche Konsequenzen für die
Betroffenen.

Leider machen diese Diskriminierungen auch vor jungen Menschen nicht halt. Die
Bundesjugendvertretung als Vertretung ALLER junger Menschen in
Österreich und
ihre Mitgliedsorganisationen treten in ihrer Arbeit mit Jugendlichen in ganz Österreich
all diesen Diskriminierungen aktiv entgegen: Wir sind gegen Rassismus, gegen
Xenophobie, gegen Antisemitismus, gegen Islamophobie genauso wie gegen
Sexismus, gegen Homophobie und gegen die Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung.

Wir fordern die PolitikerInnen und gesellschaftlich Verantwortlichen in diesem Land
auf,

      aktiv gegen platte Stimmungsmache und gesellschaftliche Polarisierung
(z. B. InländerInnen" vs. AusländerInnen") aufzutreten;

      differenzierten Umgang der Politik mit gesellschaftlicher Vielfalt zu pflegen. So darf
Integration nicht ausschließlich unter Fragen der Sicherheit oder des so genannten
Asylmissbrauchs thematisiert werden.

      die Kinderrechte in Asylfragen zu beachten und eine Änderung des Asylgesetzes
insbesondere zum Schutz von minderjährigen Flüchtlingen herbeizuführen;

      kulturelle Vielfalt als Chance für die Gesellschaft anzuerkennen, interkulturelles
Bewusstsein zu fördern und verstärkt Anti-Diskriminierungsarbeit zu leisten.


Denn alle Menschen und alle jungen Menschen müssen nach den Prinzipien der
Menschenrechte behandelt werden, sollen ihren Platz in Österreich haben und ein
menschenwürdiges Leben führen können!

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Positionspapier für Vielfalt und für Gleichstellung aller Kinder und Jugendlicher

Vielfalt" ist allgegenwärtig im Leben von Kindern und Jugendlichen. - Jeder Mensch ist anders",
Individualit
ät zeichnet Menschen aus, eine Gesellschaft lebt durch Diversität. Gleichzeitig haben alle
Menschen das Recht, ,,gleich" zu sein, das heißt gleiche Rechte, nicht nur Chancengleichheit sondern
tatsächliche gesellschaftliche Gleichstellung" zu erleben.

Vielfalt" bezieht sich dabei auf viele Dimensionen. Im Blickpunkt stehen insbesondere Fragen von
Herkunft und Ethnie, Religion und Glaube, (sozialem) Geschlecht/Gender, sexueller Orientierung, Alter
und körperlichen Fähigkeiten. Aber auch der Einfluss der so genannten kulturellen" Dimension von
Vielfalt - wie (Aus-)Bildung, Einkommen oder Wohnort - auf gleiche bzw. ungleiche Behandlung und
Chancen von Kindern und Jugendlichen muss beachtet werden.

Menschenrechte sind Grundsätze unserer Demokratien, Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
sind Kernprinzipien vieler nationaler und internationaler Gesetze und Verträge. Dennoch sind
Diskriminierungen vieler Art Realit
ät in unserer Gesellschaft, treten oft sehr offen zutage, finden aber
auch sehr subtil statt.

Es werden Kategorisierungen vorgenommen, Differenzen oft politisch instrumentalisiert. Menschen
werden aufgrund ihres vermeintlichen oder realen
Anders-Seins" ausgegrenzt und benachteiligt,
Vielfalt wird negativ besetzt und als Bedrohung f
ür das Eigene" gesehen.
Xenophobie, Antisemitismus, Islamophobie, Romaphobie,
Rassismus", Sexismus, Homophobie,
Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, Ausschluss von armutsbetroffenen Menschen,
Exklusion aufgrund des Alters... - diese Formen der Diskriminierung haben ganz reale ausgrenzende
Konsequenzen, n
ämlich wirtschaftlichen und sozialen Ausschluss sowie psychische Belastung der
betroffenen Menschen.

Gerade Österreich war historisch oft Schnittpunkt verschiedener Kulturen, die „österreichische Kultur"
ist somit geprägt vom Einfluss verschiedener ethnischer Gruppen. -Wir stellen fest, dass diese
Tatsache etwa in aktuellen Debatten um die Integration" oft ausgeblendet wird, Kultur als etwas
Homogenes und Fixes gesehen wird und Vielfalt somit eher als Problem denn als Bereicherung
dargestellt wird.

Gründe für das Engagement der BJV für Vielfalt"

Um den erwähnten Tendenzen der Ausgrenzung entgegenzuwirken, unterstützt die
Bundesjugendvertretung mit großer Überzeugung die Ziele der zweiten Europaratskampagne all
different - all equal bzw. alle anders - alle gleich 2006/2007.

Das Ziel von alle anders - alle gleich ist es, Jugendliche zu ermutigen, auf der Grundlage von Vielfalt,
Respekt und Toleranz am Aufbau friedlicher Gesellschaften mitzuwirken.


Viele Kinder und Jugendliche sind von mehrfacher Diskriminierung betroffen. Als in der
Zusammensetzung selbst sehr vielf
ältige Dachorganisation der österreichischen Kinder- und
Jugendorganisationen ist es uns ein Anliegen, für Vielfalt und Menschenrechte und für die Partizipation
aller Jugendlicher - unabhängig von ihrer Herkunft oder Lebensweise - einzutreten.

Um Individualität und Gleichstellung für Jugendliche zu sichern müssen Maßnahmen auf vielen Ebenen

gesetzt werden:

auf der individuellen wie der strukturellen,

in Bezug auf Einstellungen und Werthaltungen von Menschen ebenso wie bei Mechanismen

gesellschaftlicher Systeme - etwa im Bildungsbereich oder am Arbeitsmarkt.

Unsere Forderungen

Die Bundesjugendvertretung ruft deshalb gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich Verantwortliche
auf lokaler wie nationaler Ebene und/oder jede/n Einzelne/n zu folgenden Ma
ßnahmen auf, um einen
positiven Umgang mit Vielfalt und die Gleichstellung aller Kinder und Jugendlicher in Österreich -
unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer religiösen Überzeugung, ihrer sexuellen
Orientierung, ihrer k
örperlichen Fähigkeiten - zu fördern.

Wirfordern...[1]

...für die Bereiche Schule und Arbeitsmarkt:

       eine (stärkere) Verankerung von interkulturellem Lernen, von Menschenrechtserziehung und
Anti-Diskriminierungsarbeit in den Lehrplänen für sämtliche Schulstufen;

       verpflichtende Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen zu interkulturellem Lernen, zu
Menschenrechtserziehung und Anti-Diskriminierungsarbeit; Screening und Überarbeitung von
pädagogischen Materialen und Curricula, einerseits zur Eliminierung diskriminierender
Darstellung von Minderheiten und Kulturen (z. B. negative Darstellungen des Islam),
andererseits um nicht nur traditionelle sondern vielf
ältigere Lebensmodelle darzustellen (z. B.
gleichgeschlechtliche Paare, gemischt-ethnische und interreligiöse Freundeskreise, Menschen
mit Behinderung im Alltagsleben) und gendergerechte Sprache einzuf
ühren;

       weitergehende Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in das
Regelschulsystem, da es sowohl ihre Kompetenzen wesentlich steigert als auch die
Sch
ülerInnen ohne Behinderung essentiell davon profitieren;

       stärkere Förderung von Mehrsprachigkeit in Schulen, d. h. neben deutschsprachigem
Unterricht auch Unterricht für SchülerInnen in ihrer nicht deutschen Erstsprache (es ist belegt,
dass dies auch f
örderlich für den Deutsch-Spracherwerb ist);

 

 

       Bilingualität nicht nur hinsichtlich Zweitsprachen wie Englisch und Französisch sondern auch
Türkisch, Kurdisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch etc. positiv beurteilen;

       politisches Bekenntnis zu spezifischer Förderung benachteiligter" Kinder und Jugendlicher,
z. B. Sprachförderung für SchülerInnen mit nicht deutscher Erstsprache;

       Reform des Schulsystems hin zu einer späteren Differenzierung der Bildungswege, da es
derzeit sowohl zu sozialer und dadurch auch ethnischer Segmentierung des Schulsystems und
des Arbeitsmarktes kommt (der Schichteffekt spielt eine wesentlich gr
ößere Rolle als ethnische
Einflüsse auf Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die
derzeit bei der Schulausbildung auf allen Bildungsebenen in
Österreich klar benachteiligt
bleiben);

       ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Erreichung dieser Maßnahmen;

       Sensibilität, um problematische Kategorisierungen wie zum Beispiel Ethnisierung" (das heißt
Überbetonung der ethnischen Herkunft und ungerechtfertigte Begründung sozialer Ungleichheit
durch ethnische Zugehörigkeit) zu vermeiden;

       Hinterfragen von Kategorisierungen (z. B. aufgrund des Geschlechts - typisch
Mädchen“/typisch Bub") und Aufzeigen vielfältiger Identitätsbildung (z. B. transgender);

       spezielle Unterstützung von Jugendlichen mit Minderheitenhintergrund bei der Integration in
den Arbeitsmarkt, z. B. auch hier das Potential von Mehrsprachigkeit und interkulturellen
Kompetenzen aufzeigen, wie dies u. a. im Europäischen Pakt für die Jugend vorgeschlagen
wird;[2]

       Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsassistenz für
Jugendliche mit Behinderung, da sich viele Jugendliche mit Behinderung nur mit Hilfe
adäquater Begleitung am Arbeitsmarkt integrieren können;

       Bewusstseinsbildung für Unternehmen über die Chancen von Vielfalt im Unternehmen
(
Diversity-Management");

       Bewusstseinsbildung für Unternehmen gegen die Anwendung von Ausschlusskriterien wie
fremdländischer Name", fremdländisches Aussehen", ausländische Herkunft" aber auch
behindert" oder ähnliches bei Personaleinstellungen;

...für das Feld der Jugendarbeit:

       gesellschaftliche, politische und finanzielle Unterstützung für Jugendarbeit, da Partizipation von
Kindern und Jugendlichen aus Minderheiten, wie sie in Jugendorganisationen und der offenen
Jugendarbeit geschieht, eines der wesentlichen Mittel hin zu einer Gleichstellung ist;

       interkulturelle Verständigung und positiven Umgang mit Vielfalt sowohl in der verbandlichen als
auch offenen Jugendarbeit fördern, adäquate öffentliche Ressourcen dafür zur Verfügung
stellen;

 

 

■    in Jugendgruppen, bei Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen bzw. für Kinder und
Jugendliche ihre Vielfältigkeit berücksichtigen, integrativ wirken, gegenseitigen Respekt und
Toleranz fördern;

die Ziele von alle anders - alle gleich in die eigene Arbeit implementieren, nämlich Jugendliche zu
unterst
ützen, sich in der Gesellschaft zu beteiligen und sich für Respekt und Toleranz einzusetzen;

...von nationaler Politik, auf gesetzlicher Ebene:

       jugendspezifische Informations- und Beratungsangebote über bestehende
Gleichbehandlungsgesetze (BGBl.
I Nr.66/2004) und Diskriminierungsschutz aufbauen bzw.
verstärken, da junge Menschen vor allem von Diskriminierung in der Arbeitswelt und ethnischer
Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt betroffen sind (z. B. das Recht auf gleiches Entgelt
ist vielen jungen Frauen nicht bewusst, Diskriminierungsschutz kann jedoch bei jungen
Menschen am effizientesten bei Entgeltdiskriminierung umgesetzt werden);

       Erweiterung der Anwaltschaft für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen
Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen
Orientierung in der Arbeitswelt" sowie der Anwaltschaft
für die Gleichbehandlung ohne
Unterschied der ethnischen Zugeh
örigken in den sonstigen Gebieten", Angebot von
spezifischen Schulungen f
ür MultiplikatorInnen in der Jugendarbeit;

       Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in allen
Lebensbereichen;

       Änderung des Asylgesetzes (von 2005) insbesondere zum Schutz von unbegleiteten
minderj
ährigen Flüchtlingen (das Gesetz erschwert jungen Menschen die Zulassung zum
Asylverfahren in
Österreich wesentlich; obwohl die Zahl der Minderjährigen, die im ersten
Halbjahr 2006 einen Asylantrag eingebracht haben, gegenüber dem Vorjahr um ca. 50 Prozent
zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Schubhaftverhängungen bei Minderjährigen an);

       erneute Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Erleichterung von Einbürgerungen
(kürzere Wartefristen), da die derzeitigen restriktiven Bestimmungen eher
integrationshemmende Auswirkungen haben und besonders für Kinder und Jugendliche aus
sozial schwachen Familien den Erwerb der Staatsbürgerschaft erschweren;

       Ermöglichen von Doppelstaatsbürgerschaften für Jugendliche ausländischer Herkunft, um ihre
politische und soziale Partizipation zu fördern bzw. zu ermöglichen und sie nicht zu zwingen,
zum Beispiel Erbanspr
üche im Herkunftsland der Eltern aufzugeben, wenn sie sich für die
österreichische Staatsbürgerschaft entscheiden;

       Wahlrecht für Menschen, die zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber
ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, um auch ihre politische Partizipation zu fördern
bzw. ermöglichen;

       das Einhalten der Kinderrechte bei der Bekämpfung von angeblichen Schein- und
Aufenthaltsehen sowie Scheinadoptionen. - Sowohl in der EMRK als in der
Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen


festgeschrieben und wird durch die dauerhafte, erzwungene Trennung von Familienmitgliedern
verletzt, z. B. dadurch, dass AsylwerberInnen den Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung
aufgrund der Familiengemeinschaft mit einem/r
Österreicherin nur noch vom Ausland aus
stellen dürfen;

       Zugang zu Bildung, Berufsausbildung und Arbeit für junge AsylwerberInnen, derzeit ist es ihnen
z. B. nicht erlaubt eine Lehre zu beginnen, oft mehrjährige Asylverfahren blockieren die
Integration der jungen AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt;

       mehr interkulturelles Bewusstsein und verstärkte Anti-Diskriminierungsarbeit in der
Administration von Bund, Ländern und Gemeinden;

       Öffnung des Öffentlichen Dienstes für Minderheiten, das heißt mehr Bemühen um Vielfalt" in
der Zusammensetzung im Öffentlichen Dienst- mehr FunktionsträgerInnen (z. B.
PolitikerInnen, BeamtInnen, PolizistInnen) mit Minderheitenhintergrund;

       Umsetzung der Minderheitenrechte von Kindern und Jugendlichen aus den österreichischen
Volksgruppen (z. B. slowenische Minderheit);

       Berücksichtigung der Gruppe junger Menschen bei der Planung und Durchführung diverser
Programme wie den europäischen Jahren (2007 Jahr der Chancengleichheit für alle, 2008 Jahr
des Interkulturellen Dialogs) auf nationaler Ebene - durch Konsultation und Unterstützung der
Jugendorganisationen;

       die Ziele von alle anders - alle gleich in die politische Arbeit implementieren, das heißt am
Aufbau friedlicher Gesellschaften unter Einbeziehung von Respekt und Toleranz mitzuwirken,
das bedeutet auch, Integration zur
ChefInnensache" zu machen und auf Bund-, Länder- und
Kommunalebene die notwendigen Ressourcen zur Verf
ügung zu stellen;

...im Bereich öffentlicher Bewusstseins- und Meinungsbildung, öffentlicher Diskurs, Medien:

       Mittel für Bewusstseinsbildung zur Verfügung stellen und damit Programme für nachhaltigen
Dialog und Kontakte von unterschiedlichen Menschen erm
öglichen;

       politisches Bekenntnis, für eine tatsächliche Gleichstellung einzutreten, das bedeutet auch
gezielte Förderung benachteiligter" Kinder und Jugendlicher;

       differenzierte Berichterstattung über Themen der Vielfalt in den Medien, z. B. Vielfalt und
Integration nicht ausschließlich unter Fragen der Sicherheit, des so genannten
Asylmissbrauchs etc. thematisieren;

       aktiv gegen Instrumentalisierung von Dimensionen der Vielfalt (z. B. InländerInnen" vs.
AusländerInnen"), platte Stimmungsmache und gesellschaftliche Polarisierung auftreten;

       Zivilcourage" im Alltag zu üben, das heißt sich im persönlichen und beruflichen Umfeld für
Anti-Diskriminierung einzusetzen;

       Vielfalt als Chance für die Gesellschaft anzuerkennen und sich als Mitglied der Gesellschaft für
sozialen Zusammenhalt einzusetzen.

Conclusio


Junge Menschen sind oftmals von mehrfacher Diskriminierung betroffen. Die Bundesjugendvertretung
ruft dazu auf, die Vielfalt unter Kindern und Jugendlichen anzuerkennen. Wir fordern die Gleichstellung
junger Menschen unterschiedlichster Herkunft, mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen
F
ähigkeiten, mit unterschiedlichen religiösen Orientierungen, mit unterschiedlichen sexuellen
Orientierungen, von M
ädchen und Burschen und transgender Personen und almutsgefährdeten
Kindern und Jugendlichen.

Darum gilt es, alle jungen Menschen aktiv in gesellschaftliche Gestaltungsprozesse einzubeziehen.
Umfassende Partizipation ist der Schlüssel für ihre gesellschaftliche Integration.


Positionspapier für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Die Ausgangslage

Partizipation" - ein kaum abgegrenzter Begriff, der nicht zuletzt durch die verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten viele Interpretationen zulässt Bevor in diesem Positionspapier die Rede davon sein kann, welche Maßnahmen dazu führen sollen, die gesellschaftliche, kulturelle und politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern, ist es daher notwendig, den Begriff zu definieren. Die Bedeutung von ,,Partizipation" lässt sich unseres Erachtens sehr gut mit dem Schlagwort Beteiligung" fassen. Aus Sicht der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen Österreichs heißt Beteiligung" für uns:
■    dass sich Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen und Prozessen, die sie betreffen, beteiligen

und aktiv ihre Lebensbereich mitgestalten können müssen,
    dass  dabei  Erwachsene  einen  Teil  ihrer  Einflussmöglichkeiten  abgeben  und   Kinder  und

Jugendliche damit vermehrt über die eigene Lebensgestaltung bestimmen können.

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, für deren verfassungsrechtliche Verankerung sich

die Bundesjugendvertretung stark engagiert, hat sich die österreichische Politik selbst dazu verpflichtet,

auf dem Grundsatz der Partizipation zu agieren:

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife."

(Art. 12 der Konvention über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen)

Wie bereits angesprochen, gibt es verschiedene Zugangsweisen zu Partizipation, was vor allem auch davon abhängt, ob Beteiligung gefordert wird oder zugelassen werden soll. Davon ausgehend lassen sich mehrere Stufen der Beteiligung beschreiben:[3]

1.              Fremdbestimmung: z.B. Kinder tragen Plakate bei einer Demonstration.

2.              Dekoration: Kinder wirken an einer Veranstaltung mit, ohne den Grund zu erkennen.

3.              Alibi-Teilnahme: Kinder nehmen an einer Versammlung teil, haben aber keine Stimme.

4.              Teilhabe: Kinder nehmen teil und können im kleinen Bereich mitreden.

5.              Zugewiesen, aber informiert: Erwachsene bereiten vor, Kinder werden darüber genau informiert.

6.      Mitwirkung: ihre Meinung wird (z.B. mittels Fragebogen) abgefragt, aber die Kinder/Jugendlichen
haben keine Entscheidungskraft.

7.      Mitbestimmung: Projektidee von Erwachsenen, anschließend gemeinsame
Entscheidungen.

 

 

8.      Selbstbestimmung: Initiative und Durchführung liegen bei den Kindern/Jugendlichen,
Erwachsene tragen mit.

9.              Selbstverwaltung: eine Jugendgruppe hat völlige Entscheidungsfreiheit, Entscheide werden
Erwachsenen lediglich mitgeteilt.

Partizipation, so wie wir sie verstehen, begnügt sich keinesfalls mit den ersten Stufen dieser Aufzählung. Mitbestimmung, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung sind Kernprinzipien von ernst gemeinten Partizipationsangeboten. Diese stellen vor allem auch sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht für politische Zwecke von Erwachsenen instrumentalisiert werden.

Orte der Partizipation

Die gesellschaftlichen, politischen oder kulturellen Bereiche, in denen sich Kinder und Jugendliche beteiligen können (sollten), sind vielfältig und oft nicht streng voneinander zu trennen: bspw. Schulische Initiativen, die als konkrete Projekte in der Gemeinde/dem Bezirk realisiert werden. Klar ist, dass Kindern und Jugendlichen Beteiligung im unmittelbaren Lebensumfeld, in ihrem naheliegendsten gesellschaftlich-politischen Lemort, leichter fällt als in für sie abstrakten Kontexten: neben dem Wohnort, der Schule/Universität oder dem Arbeitsplatz kommt auch den Vereinen und NGOs eine wichtige Rolle zu. Gerade Kinder- und Jugendorganisationen bieten für viele Kinder und Jugendliche die Einstiegsmöglichkeit zu zivilgesellschaftlichem bzw. politischem Engagement schlechthin. Studien zeigen auch, dass das politische Interesse von Jugendlichen gegeben ist und sie zum Beispiel dort, wo es rechtlich möglich ist, ihr Wahlrecht bereits ab 16 Jahren aktiv nützen.

Wozu Partizipation?

Warum Partizipation nützlich und sinnvoll ist, zeigen die folgenden Argumente:

■    Schaffung von individuellen Bildungschancen:

Abgesehen davon, dass durch Beteiligungsprojekte ein kommunikativer Austausch von Ideen möglich wird, können Kinder und Jugendliche dabei Solidarität erfahren und verschiedene (soziale) Kompetenzen erwerben. Zudem wird, umso mehr je höher der Grad der Beteiligung ist, ihr Verantwortungsbewusstsein geweckt.

■    Soziale Integration:

Werden Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Beteiligung geboten, fördert dies auch den Abbau von Klischees und gesellschaftlichen Vorurteilen. Vielfältigkeit kann durch Partizipation gefördert und als gesellschaftliche Chance wahrgenommen werden. Es kommt gleichzeitig zu einer Stärkung des Ich- Gefühls und der Identifikation mit der Gemeinde bzw. dem Lebensumfeld. Die gesellschaftliche und politische Wertschätzung von Engagement ist klarerweise Voraussetzung für diese positiven Nebeneffekte" von Partizipationsangeboten.

■    Nachhaltige Demokratieentwicklung:


... ihr Recht geht vom Volk aus." Demokratie braucht Beteiligung. In diesem Sinne können Kinder und Jugendliche durch auf sie maßgeschneiderte Partizipationsangebote zu MultiplikatorInnen für ein positives Verhältnis zu Demokratie werden.

■    Qualifizierung von Planungsprozessen und Entscheidungen:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen trägt wesentlich dazu bei, nicht an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei zu planen und somit profundere Entscheidungen treffen zu können. Im Sinne eines Mainstreamings geht es darum, Kinder und Jugendliche strukturiert und vor allem verbindlich zu beteiligen. Ist dies nicht der Fall, wird jede auch noch so große Motivation der zu Beteiligenden untergraben.

Partizipation ist also nicht bloß ein Wert für die Gesellschaft: es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche als selbstbestimmte Subjekte zu respektieren und zu sehen, wie wichtig Partizipation für das Individuum ist. Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit wahrgenommen werden. JedeR hat etwas einzubringen, wenn er/sie die Möglichkeit zur Beteiligung bekommt.

Wie kann Partizipation gefördert werden?

Kinder und Jugendliche sollen zur Partizipation motiviert, befähigt und ermächtigt werden. Studien belegen, dass mehrere Faktoren dafür ausschlaggebend sind, ob sich Kinder und Jugendliche in Beteiligungsprojekte einbringen.

Folgende partizipationsfördernde Faktoren lassen sich durch entsprechende Rahmenbedingungen auch beeinflussen:

■    Informationsstand:

Um von Beteiligungsangeboten profitieren zu können, müssen Kinder und Jugendliche zuerst einmal darüber Bescheid wissen. Neben der gezielten Information über konkrete Projekte sollte (bspw. Im schulischen Bereich) versucht werden, ein hohes Maß an Transparenz zu erreichen.

■    Qualifikationsempfinden:

Oftmals genügt es nicht, Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufzufordern, sondern es müssen auch Wege und Mittel aufgezeigt werden, durch die sie partizipieren können. Es geht darum, gemeinsam mit den Jugendlichen (mitunter utopische!) Ideen zu spinnen und sie adäquat in kreativen Prozessen anzuleiten.

■    Partizipation in der Ausbildung:

Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in Bildungseinrichtungen. Dadurch ist klar, dass ein hoher Grad der Beteiligung in diesem Bereich dementsprechend zu anderen Beteiligungsfeldern motiviert oder im gegenteiligen Fall auch zu Resignation führt.

■    Partizipation in Vereinen und NGOs:


Wie bereits erwähnt (siehe Orte der Beteiligung") bieten Vereine, im Speziellen Jugendorganisationen, für viele Kinder und Jugendliche eine geeignete Formen der Beteiligung an und ermöglichen das Kennenlernen von demokratischen Prozessen.

■    Partizipation am Wohnort:

Konkrete, sichtbare Ergebnisse von Partizipationsprozessen sind für Kinder und Jugendliche wichtig. Besonders gut lässt sich das auf kommunaler Ebene verwirklichen, für Kinder und Jugendliche ist es also wichtig, in ihrem konkreten Lebensumfeld, am Wohnort, entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten vorzufinden.

Partizipation auf nationaler und auf europäischer Ebene

Sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene laufen zahlreiche Debatten, die sich mit einer Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten für BürgerInnen befassen.

Das Weißbuch Jugend" (2002) und die Offene Methode der Koordination stellten einen wesentlichen und sinnvollen Schritt in der Entwicklung von Jugendpartizipation in Europa dar. Mittlerweile ist oft die Rede vom strukturierten Dialog". Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission diese Idee aufnimmt und ein solches Modell der Zusammenarbeit etablieren möchte. Der Wunsch nach strukturiertem Dialog" wurde beispielsweise auch in der Deklaration der Jugenddelegierten des Austria Youth Event 2006" der EU-Ratspräsidentschaft formuliert. Als wesentliche Punkte für das Gelingen der Zusammenarbeit werden dabei verbindliche und transparente Strukturen für die Partizipation der JugendvertreterInnen gesehen, die auch durch Qualitätsindikatoren evaluierbar sein müssen.

Konzepte und Richtlinien, die auf europäischer Ebene entwickelt und vorgegeben werden, sollten in der nationalen Umsetzung als Chance begriffen werden und nachhaltige Maßnahmen mit sich bringen.

Kinder und Jugendliche sind individuell sehr unterschiedlich und vielfältig. Es braucht daher auch unterschiedliche, ,,maßgeschneiderte" Angebote, die auf ihre Bedürfnisse eingehen und in denen sie ihr Potential entfalten können, um so ihre Beteiligung sicherstellen. Folgende zentrale Aspekte sollten bei allen Partizipationsangeboten berücksichtigt werden:

■    geschlechtssensible Kinder- und Jugendbeteiligung:

Mädchen und Burschen wachsen unter verschiedenen Lebensbedingungen auf, d.h., sie erlernen geschlechtsspezifische Rollenmuster und damit verbundene Normen und Werte. Aufgrund dieser Sozialisation entwickeln sie unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse und haben ungleiche Positionen und Beteiligungschancen in der Gesellschaft. Kinder- und Jugendbeteiligung muss, wenn sie Mädchen und Burschen gleichberechtigt ansprechen will, im Sinne von Gender Mainstreaming eine geschlechterdifferenzierte Sicht- und Vorgehensweise beinhalten. Traditionelle Geschlechterrollen sind dabei stets zu hinterfragen.

Geschlechtssensible Kinder- und Jugendbeteiligung überprüft daher, ob das Geschlechterverhältnis ausgewogen ist, wie sich die Vorhaben auf die Mädchen und Burschen auswirken, ob Mädchen und


Burschen gleichberechtigt mitmachen und mitentscheiden können und ob beide Geschlechter gleichermaßen profitieren.

■    Beteiligung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sicherstellen:

Abhängig von der Form der Benachteiligung (Migrationshintergrund, Behinderung, Armut, etc.) von Kindern und Jugendlichen müssen interkulturelle, integrativ-pädagogische bzw. niederschwellige Beteiligungsangebote geschaffen werden, die jedem und jeder Partizipation ermöglichen. Partizipation ist ein Weg zu sozialer Integration.[4]

Auch die spezifische Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Beteiligungsprozessen ist sicherzustellen, wenn Partizipation gelingen soll.

Unsere Forderungen

Die Mitgliedsorganisationen der Bundesjugendvertretung haben in ihrer Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen den Anspruch, Beteiligung sicherzustellen und mit ihren Angeboten möglichst viele junge Menschen, darunter auch nicht in Jugendorganisationen organisierte, zu erreichen.
Ebenso wichtig wie direkte Partizipation ist daher auch die repräsentative Form der Beteiligung, die durch eine Interessenvertretung, wie sie die Bundesjugendvertretung ist, erreicht werden kann. In diesem Sinne fordern wir an dieser Stelle ein höchstmögliches Maß an Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit mit politischen VerantwortungsträgerInnen ein.

Die Bundesjugendvertretung ruft gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich Verantwortliche auf lokaler wie nationaler Ebene und/oder jede/n Einzelne/n zu folgenden Maßnahmen auf, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen zu fördern.

Wirfordern...[5]

       echte, ernst gemeinte Beteiligungsangebote für Kinder und Jugendliche, die durch klare Indikatoren
evaluierbar sind, anstelle von Schein-Partizipation und Alibi-Aktionen;

       Partizipationsangebote, die sowohl geschlechtsspezifisch als auch für benachteiligte Jugendliche
konzipiert sind und professionell begleitet werden;

       die Schaffung von finanziellen, strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für mehr
Beteiligung;

       die Entwicklung und Evaluation von Standards und Qualitätsindikatoren von Partizipation
hinsichtlich Kriterien wie Transparenz, Adäquatheit für Kinder und Jugendliche, Dauer und
Verbindlichkeit;

       soziale Maßnahmen gegen Partizipationshemmer wie Armut und geringe Bildung;

 

 

 

 

 

        gesellschaftliche Anerkennung von nicht-formaler Bildung, die sehr wesentlich Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen fördert;

        Entwicklung von Jugend-Leitlinien für Gemeinden/Städte, Länder und den Bund;

Das heißt im Konkreten:

        Verankerung der UN-Kinderrechte und somit des Rechts auf Beteiligung in der Österreichischen
Verfassung;

        Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle politischen Ebenen (das heißt auf Gemeinde-,
Landes, Bundes- und europäischer Ebene) inklusive Volksbefragung, Volksbegehren,
Volksabstimmung;[6]

        aktives Wahlrecht für EU-Ausländerlnnen sowie für in Österreich geborene und aufgewachsene
Jugendliche mit ausländischer Staatsbürgerschaft;

        Ausbau der Mitbestimmung in Schulen, Vertiefung der Schulpartnerschaft (Mitbestimmung auf
schulischer Ebene, Zusammenarbeit SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern) durch mehr Kompetenzen
bei den SchulpartnerInnen und Bewusstseinsbildung unter allen Beteiligten;

        Ausbau der Mitbestimmung in Betrieben, Erweiterung des aktiven Wahlalters bei den
Jugendvertrauensratswahlen von 18 auf 21 Jahre und des passiven Wahlrechts von 21 auf 23
Jahre;

        Ausbau bzw. Wiederherstellung der studentischen Mitbestimmung an Universitäten,
Demokratisierung der Universität durch Einbeziehung aller in der Universität vertretenen Gruppen
(anstelle der Konzentration auf Universitätsrat und Rektorin durch das Universitätsgesetz 2002),
Mitbestimmung zum Beispiel bei Studieninhalten und bei Personalfragen (Berufungsverfahren und
Habilitationen);

        die Schaffung von gesetzlich anerkannten landes- und bundesweit vernetzten Vertretungen von
Präsenz- und Zivildienern;

        Anwendung der Offenen Koordinierungsmethode und Fortführung des Weißbuch-Prozesses,
begleitet durch ein spezifisches Gremium, welches unter der Leitung des f
ür Jugendagenden
zuständigen Ministeriums vielfältige AkteurInnen in kontinuierlicher, überschaubarer, strukturierter
und verlässlicher Art einbindet;

        Entwicklung eines ,,strukturierten Dialogs" als transparentes, zielorientiertes und verbindliches
Modell der Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen auf
nationaler Ebene unter Einbeziehung der Bundesjugendvertretung als Interessensvertretung der
österreichischen Kinder und Jugendlichen;

        Youth proofing", das heißt Prüfung von Maßnahmen und Gesetzen dahingehend, ob sie für
Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen förderlich sind und zum Beispiel den Grad ihrer
Partizipation erh
öhen.

 



[1] Wir leiten unsere Forderungen sehr wesentlich aus Ergebnissen aktueller sozialwissenschaftlicher Forschung,
aus Gesprächen mit ExpertInnen (siehe www.jugendvertretung.at) und unseren Erfahrungen in den
Jugendorganisationen ab.

[2] Siehe auch: Positionspapier Jugendarbeitslosigkeit", März 2006.

[3] Vgl. Infoblatt der Servicestelle Politische Bildung, Jugend-Mit-Wirkung, Nr.1, April 2005

[4] Siehe dazu auch: Positionspapier ,,Für Vielfalt und Gleichstellung aller Kinder und Jugendlichen", Dezember
2006, sowie entsprechende Policy Papers des Europ
äischen Jugendforums.

[5] Wir leiten unsere Forderungen sehr wesentlich aus Ergebnissen aktueller sozialwissenschaftlicher Forschung,
aus Gesprächen mit ExpertInnen (siehe www.jugendvertretung.at) und unseren Erfahrungen in den
Jugendorganisationen ab.

[6] Siehe auch: Positionspapier Paket für Partizipation", Februar 2002