25/PET XXIII. GP
Eingebracht am 20.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An
die Präsidentin des Nationalrates
Mag.
Barbara Prammer
Im
Hause
Betreff: Antirassismus-Petition
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in
der Anlage überreiche ich gemäß § 100 Abs. 1
Z 1 GOG die Petition „Manifest der
österreichischen
Kinder- und Jugendorganisationen gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit" mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
NRAbg.
Barbara Zwerschitz
_______________________________________________________________
Dipl.-Päd. Barbara Zwerschitz
Jugendsprecherin der Grünen im Parlament
Telefon
(01) 40110 - 6538 Telefax (01) 40110 -
6882 Email: barbara.zwerschitz@gruene.at
|
Manifest
der österreichischen
Kinder- und Jugendorganisationen
gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
|
Wien, November 2007
Manifest der österreichischen
Kinder- und Jugendorganisationen
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Menschenrechte,
Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung sind Grundsätze
unserer österreichischen Demokratie. Die aktuellen öffentlichen
Debatten um
AsylwerberInnen,
die abgeschoben werden sollen, um Übergriffe und Proteste gegen
Menschen
anderer Hautfarbe oder anderer Religion zeigen aber, dass
Diskriminierungen unterschiedlicher Art Realität in unserer
Gesellschaft sind. Diese
Diskriminierungen treten sehr offen zutage, finden aber auch sehr subtil statt
und
haben spürbare soziale, psychische und wirtschaftliche
Konsequenzen für die
Betroffenen.
Leider machen
diese Diskriminierungen auch vor jungen Menschen nicht halt. Die
Bundesjugendvertretung als Vertretung ALLER junger Menschen in Österreich und
ihre Mitgliedsorganisationen treten in ihrer Arbeit mit Jugendlichen in
ganz Österreich
all diesen Diskriminierungen aktiv entgegen: Wir sind gegen Rassismus,
gegen
Xenophobie, gegen Antisemitismus, gegen Islamophobie genauso wie gegen
Sexismus, gegen Homophobie und gegen die Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung.
Wir fordern
die PolitikerInnen und gesellschaftlich Verantwortlichen in diesem Land
auf,
■ aktiv gegen
platte Stimmungsmache und gesellschaftliche Polarisierung
(z.
B. „InländerInnen" vs. „AusländerInnen")
aufzutreten;
■ differenzierten
Umgang der Politik mit gesellschaftlicher Vielfalt zu pflegen. So darf
Integration
nicht ausschließlich unter Fragen der Sicherheit oder des so
genannten
Asylmissbrauchs
thematisiert werden.
■ die
Kinderrechte in Asylfragen zu beachten und eine Änderung des
Asylgesetzes
insbesondere
zum Schutz von minderjährigen Flüchtlingen
herbeizuführen;
■ kulturelle
Vielfalt als Chance für die Gesellschaft anzuerkennen,
interkulturelles
Bewusstsein
zu fördern und verstärkt
Anti-Diskriminierungsarbeit zu leisten.
Denn alle
Menschen und alle jungen Menschen müssen nach den Prinzipien der
Menschenrechte
behandelt werden, sollen ihren Platz in Österreich haben und
ein
menschenwürdiges Leben
führen können!
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Positionspapier für Vielfalt und für Gleichstellung aller Kinder und Jugendlicher
„Vielfalt" ist allgegenwärtig im Leben von Kindern und
Jugendlichen. - Jeder Mensch ist „anders",
Individualität zeichnet Menschen aus, eine
Gesellschaft lebt durch Diversität. Gleichzeitig haben alle
Menschen das
Recht, ,,gleich" zu sein, das heißt gleiche Rechte, nicht nur Chancengleichheit sondern
tatsächliche gesellschaftliche „Gleichstellung" zu erleben.
„Vielfalt" bezieht sich
dabei auf viele Dimensionen. Im Blickpunkt stehen insbesondere Fragen von
Herkunft und
Ethnie, Religion und Glaube, (sozialem) Geschlecht/Gender, sexueller
Orientierung, Alter
und körperlichen Fähigkeiten. Aber auch der Einfluss der
so genannten „kulturellen" Dimension
von
Vielfalt - wie
(Aus-)Bildung, Einkommen oder Wohnort - auf gleiche bzw. ungleiche Behandlung
und
Chancen von
Kindern und Jugendlichen muss beachtet werden.
Menschenrechte
sind Grundsätze unserer Demokratien,
Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung
sind
Kernprinzipien vieler nationaler und internationaler Gesetze und Verträge. Dennoch sind
Diskriminierungen vieler Art Realität in unserer Gesellschaft, treten oft sehr offen zutage,
finden aber
auch sehr subtil statt.
Es werden
Kategorisierungen vorgenommen, Differenzen oft politisch instrumentalisiert.
Menschen
werden aufgrund ihres vermeintlichen oder realen „Anders-Seins" ausgegrenzt und
benachteiligt,
Vielfalt wird negativ besetzt und als Bedrohung für „das Eigene" gesehen.
Xenophobie, Antisemitismus, Islamophobie, Romaphobie, „Rassismus", Sexismus,
Homophobie,
Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, Ausschluss von armutsbetroffenen
Menschen,
Exklusion aufgrund des Alters... - diese Formen der Diskriminierung haben ganz
reale ausgrenzende
Konsequenzen, nämlich wirtschaftlichen und
sozialen Ausschluss sowie psychische Belastung der
betroffenen
Menschen.
Gerade Österreich war historisch oft
Schnittpunkt verschiedener Kulturen, die „österreichische Kultur"
ist somit geprägt vom Einfluss verschiedener
ethnischer Gruppen. -Wir stellen fest, dass diese
Tatsache etwa in
aktuellen Debatten um die „Integration"
oft ausgeblendet wird, Kultur als etwas
Homogenes und Fixes gesehen wird und Vielfalt somit eher als Problem denn als
Bereicherung
dargestellt wird.
Gründe für das Engagement der BJV „für Vielfalt"
Um den erwähnten Tendenzen der Ausgrenzung
entgegenzuwirken, unterstützt
die
Bundesjugendvertretung
mit großer Überzeugung die Ziele der zweiten
Europaratskampagne all
different
- all equal bzw.
alle anders - alle gleich 2006/2007.
Das Ziel von alle anders -
alle gleich ist es, Jugendliche zu ermutigen, auf der Grundlage von
Vielfalt,
Respekt und
Toleranz am Aufbau friedlicher Gesellschaften mitzuwirken.
Viele Kinder und
Jugendliche sind von mehrfacher Diskriminierung betroffen. Als in der
Zusammensetzung selbst sehr vielfältige Dachorganisation der österreichischen Kinder- und
Jugendorganisationen
ist es uns ein Anliegen, für Vielfalt und Menschenrechte und für die Partizipation
aller
Jugendlicher - unabhängig
von ihrer Herkunft oder Lebensweise - einzutreten.
Um Individualität und Gleichstellung für Jugendliche zu sichern müssen Maßnahmen auf vielen Ebenen
gesetzt werden:
auf der individuellen wie der strukturellen,
in Bezug auf Einstellungen und Werthaltungen von Menschen ebenso wie bei Mechanismen
gesellschaftlicher Systeme - etwa im Bildungsbereich oder am Arbeitsmarkt.
Unsere Forderungen
Die Bundesjugendvertretung
ruft deshalb gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich Verantwortliche
auf lokaler wie nationaler Ebene und/oder jede/n Einzelne/n zu folgenden Maßnahmen auf, um einen
positiven Umgang
mit Vielfalt und die Gleichstellung aller Kinder und Jugendlicher in Österreich -
unabhängig ihrer Herkunft, ihres
Geschlechts, ihrer religiösen
Überzeugung, ihrer sexuellen
Orientierung, ihrer körperlichen
Fähigkeiten - zu fördern.
Wirfordern...[1]
...für die Bereiche Schule und Arbeitsmarkt:
■ eine (stärkere) Verankerung von
interkulturellem Lernen, von Menschenrechtserziehung und
Anti-Diskriminierungsarbeit
in den Lehrplänen für sämtliche Schulstufen;
■ verpflichtende Aus- und
Weiterbildung von LehrerInnen zu interkulturellem Lernen, zu
Menschenrechtserziehung
und Anti-Diskriminierungsarbeit; Screening und Überarbeitung von
pädagogischen Materialen und Curricula,
einerseits zur Eliminierung diskriminierender
Darstellung von Minderheiten und Kulturen (z. B. negative Darstellungen des
Islam),
andererseits um nicht nur traditionelle sondern vielfältigere Lebensmodelle darzustellen
(z. B.
gleichgeschlechtliche
Paare, gemischt-ethnische und interreligiöse Freundeskreise, Menschen
mit Behinderung im Alltagsleben) und gendergerechte Sprache einzuführen;
■ weitergehende Integration von
Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in das
Regelschulsystem,
da es sowohl ihre Kompetenzen wesentlich steigert als auch die
SchülerInnen ohne Behinderung
essentiell davon profitieren;
■ stärkere Förderung von Mehrsprachigkeit in
Schulen, d. h. neben deutschsprachigem
Unterricht auch
Unterricht für SchülerInnen in ihrer nicht deutschen
Erstsprache (es ist belegt,
dass dies auch förderlich für den Deutsch-Spracherwerb ist);
■ Bilingualität nicht nur hinsichtlich Zweitsprachen
wie Englisch und Französisch
sondern auch
Türkisch, Kurdisch,
Bosnisch-Kroatisch-Serbisch etc. positiv beurteilen;
■ politisches Bekenntnis zu
spezifischer Förderung „benachteiligter" Kinder und
Jugendlicher,
z. B. Sprachförderung für SchülerInnen mit nicht deutscher
Erstsprache;
■ Reform des Schulsystems hin
zu einer späteren Differenzierung der
Bildungswege, da es
derzeit sowohl zu
sozialer und dadurch auch ethnischer Segmentierung des Schulsystems und
des Arbeitsmarktes kommt (der Schichteffekt spielt eine wesentlich größere Rolle als ethnische
Einflüsse auf Bildungschancen von Kindern
und Jugendlichen mit ausländischer
Herkunft, die
derzeit bei der Schulausbildung auf allen Bildungsebenen in Österreich klar benachteiligt
bleiben);
■ ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Erreichung dieser Maßnahmen;
■ Sensibilität, um problematische
Kategorisierungen wie zum Beispiel „Ethnisierung" (das heißt
Überbetonung der ethnischen
Herkunft und ungerechtfertigte Begründung sozialer Ungleichheit
durch ethnische
Zugehörigkeit) zu vermeiden;
■ Hinterfragen von
Kategorisierungen (z. B. aufgrund des Geschlechts - „typisch
Mädchen“/„typisch Bub") und Aufzeigen
vielfältiger Identitätsbildung (z. B. transgender);
■ spezielle Unterstützung von Jugendlichen mit
Minderheitenhintergrund bei der Integration in
den
Arbeitsmarkt, z. B. auch hier das Potential von Mehrsprachigkeit und interkulturellen
Kompetenzen
aufzeigen, wie dies u. a. im Europäischen Pakt für
die Jugend vorgeschlagen
wird;[2]
■ Schaffung von geeigneten
Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsassistenz für
Jugendliche mit Behinderung, da sich viele Jugendliche mit Behinderung nur mit
Hilfe
adäquater Begleitung am Arbeitsmarkt
integrieren können;
■ Bewusstseinsbildung für Unternehmen über die Chancen von Vielfalt im
Unternehmen
(„Diversity-Management");
■ Bewusstseinsbildung für Unternehmen gegen die Anwendung von
Ausschlusskriterien wie
„fremdländischer Name", „fremdländisches Aussehen", „ausländische Herkunft" aber auch
„behindert" oder ähnliches bei Personaleinstellungen;
...für das Feld der Jugendarbeit:
■ gesellschaftliche, politische
und finanzielle Unterstützung
für Jugendarbeit, da
Partizipation von
Kindern und
Jugendlichen aus Minderheiten, wie sie in Jugendorganisationen und der offenen
Jugendarbeit geschieht, eines der wesentlichen Mittel hin zu einer
Gleichstellung ist;
■ interkulturelle Verständigung und positiven Umgang mit
Vielfalt sowohl in der verbandlichen als
auch offenen
Jugendarbeit fördern, adäquate öffentliche Ressourcen dafür zur Verfügung
stellen;
■ in Jugendgruppen, bei Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen bzw.
für Kinder und
Jugendliche ihre
Vielfältigkeit berücksichtigen, integrativ wirken,
gegenseitigen Respekt und
Toleranz fördern;
die Ziele von alle anders -
alle gleich in die eigene Arbeit implementieren, nämlich Jugendliche zu
unterstützen, sich in der Gesellschaft
zu beteiligen und sich für
Respekt und Toleranz einzusetzen;
...von nationaler Politik, auf gesetzlicher Ebene:
■ jugendspezifische
Informations- und Beratungsangebote über bestehende
Gleichbehandlungsgesetze (BGBl. I Nr.66/2004)
und Diskriminierungsschutz aufbauen bzw.
verstärken, da junge Menschen vor allem von
Diskriminierung in der Arbeitswelt und ethnischer
Diskriminierung
außerhalb der Arbeitswelt
betroffen sind (z. B. das Recht auf gleiches Entgelt
ist vielen jungen Frauen nicht bewusst, Diskriminierungsschutz kann jedoch bei
jungen
Menschen am effizientesten bei Entgeltdiskriminierung umgesetzt werden);
■ Erweiterung der Anwaltschaft „für die Gleichbehandlung ohne
Unterschied der ethnischen
Zugehörigkeit, der Religion oder der
Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen
Orientierung in der Arbeitswelt" sowie der Anwaltschaft „für die Gleichbehandlung ohne
Unterschied der ethnischen Zugehörigken in den sonstigen Gebieten", Angebot von
spezifischen Schulungen für
MultiplikatorInnen in der Jugendarbeit;
■ Förderung der Integration von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung in allen
Lebensbereichen;
■ Änderung des Asylgesetzes (von 2005)
insbesondere zum Schutz von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen (das Gesetz erschwert
jungen Menschen die Zulassung zum
Asylverfahren in Österreich wesentlich; obwohl
die Zahl der Minderjährigen,
die im ersten
Halbjahr 2006
einen Asylantrag eingebracht haben, gegenüber dem Vorjahr um ca. 50 Prozent
zurückgegangen ist, stieg die Zahl der
Schubhaftverhängungen bei Minderjährigen an);
■ erneute Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes zur Erleichterung
von Einbürgerungen
(kürzere Wartefristen), da die
derzeitigen restriktiven Bestimmungen eher
integrationshemmende
Auswirkungen haben und besonders für Kinder und Jugendliche aus
sozial schwachen
Familien den Erwerb der Staatsbürgerschaft erschweren;
■ Ermöglichen von Doppelstaatsbürgerschaften für Jugendliche ausländischer Herkunft, um ihre
politische und
soziale Partizipation zu fördern
bzw. zu ermöglichen und sie nicht zu
zwingen,
zum Beispiel Erbansprüche
im Herkunftsland der Eltern aufzugeben, wenn sie sich für die
österreichische Staatsbürgerschaft entscheiden;
■ Wahlrecht für Menschen, die zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber
ihren
Lebensmittelpunkt in Österreich
haben, um auch ihre politische Partizipation zu fördern
bzw. ermöglichen;
■ das Einhalten der
Kinderrechte bei der Bekämpfung
von angeblichen Schein- und
Aufenthaltsehen
sowie Scheinadoptionen. - Sowohl in der EMRK als in der
Kinderrechtskonvention
ist das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen
festgeschrieben
und wird durch die dauerhafte, erzwungene Trennung von Familienmitgliedern
verletzt, z. B.
dadurch, dass AsylwerberInnen den Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung
aufgrund der Familiengemeinschaft mit einem/r Österreicherin nur noch vom Ausland
aus
stellen dürfen;
■ Zugang zu Bildung,
Berufsausbildung und Arbeit für junge AsylwerberInnen, derzeit ist es ihnen
z. B. nicht
erlaubt eine Lehre zu beginnen, oft mehrjährige Asylverfahren blockieren die
Integration der jungen AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt;
■ mehr interkulturelles
Bewusstsein und verstärkte
Anti-Diskriminierungsarbeit in der
Administration
von Bund, Ländern und Gemeinden;
■ Öffnung des Öffentlichen Dienstes für Minderheiten, das heißt mehr Bemühen um „Vielfalt" in
der
Zusammensetzung im Öffentlichen Dienst- mehr
FunktionsträgerInnen (z. B.
PolitikerInnen,
BeamtInnen, PolizistInnen) mit Minderheitenhintergrund;
■ Umsetzung der
Minderheitenrechte von Kindern und Jugendlichen aus den österreichischen
Volksgruppen (z.
B. slowenische Minderheit);
■ Berücksichtigung der Gruppe junger
Menschen bei der Planung und Durchführung diverser
Programme wie den
europäischen Jahren (2007 Jahr der
Chancengleichheit für alle, 2008 Jahr
des
Interkulturellen Dialogs) auf nationaler Ebene - durch Konsultation und Unterstützung der
Jugendorganisationen;
■ die Ziele von alle anders -
alle gleich in die politische Arbeit implementieren, das heißt am
Aufbau
friedlicher Gesellschaften unter Einbeziehung von Respekt und Toleranz
mitzuwirken,
das bedeutet auch, Integration zur „ChefInnensache" zu machen und auf Bund-, Länder- und
Kommunalebene die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen;
...im Bereich öffentlicher Bewusstseins- und Meinungsbildung, öffentlicher Diskurs, Medien:
■ Mittel für Bewusstseinsbildung zur Verfügung stellen und damit Programme für nachhaltigen
Dialog und Kontakte von unterschiedlichen Menschen ermöglichen;
■ politisches Bekenntnis, für eine tatsächliche Gleichstellung einzutreten,
das bedeutet auch
gezielte Förderung „benachteiligter" Kinder und
Jugendlicher;
■ differenzierte
Berichterstattung über Themen der Vielfalt in den
Medien, z. B. Vielfalt und
Integration
nicht ausschließlich unter Fragen der
Sicherheit, des so genannten
Asylmissbrauchs
etc. thematisieren;
■ aktiv gegen
Instrumentalisierung von Dimensionen der Vielfalt (z. B. „InländerInnen" vs.
„AusländerInnen"), platte
Stimmungsmache und gesellschaftliche Polarisierung auftreten;
■ „Zivilcourage" im Alltag zu üben, das heißt sich im persönlichen und beruflichen Umfeld für
Anti-Diskriminierung einzusetzen;
■ Vielfalt als Chance für die Gesellschaft anzuerkennen und
sich als Mitglied der Gesellschaft für
sozialen Zusammenhalt einzusetzen.
Conclusio
Junge Menschen sind oftmals von
mehrfacher Diskriminierung betroffen. Die Bundesjugendvertretung
ruft dazu auf, die Vielfalt unter Kindern und Jugendlichen anzuerkennen. Wir
fordern die Gleichstellung
junger Menschen
unterschiedlichster Herkunft, mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen
Fähigkeiten, mit
unterschiedlichen religiösen
Orientierungen, mit unterschiedlichen sexuellen
Orientierungen, von Mädchen
und Burschen und transgender Personen und almutsgefährdeten
Kindern und
Jugendlichen.
Darum gilt es, alle jungen
Menschen aktiv in gesellschaftliche Gestaltungsprozesse einzubeziehen.
Umfassende
Partizipation ist der Schlüssel
für ihre gesellschaftliche
Integration.
Positionspapier für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Die Ausgangslage
„Partizipation" - ein kaum
abgegrenzter Begriff, der nicht zuletzt durch die verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten viele Interpretationen
zulässt Bevor in diesem
Positionspapier die Rede davon sein kann, welche Maßnahmen dazu führen sollen, die gesellschaftliche, kulturelle und politische Partizipation von Kindern und
Jugendlichen zu fördern, ist es daher notwendig,
den Begriff zu definieren.
Die Bedeutung von ,,Partizipation" lässt sich unseres Erachtens sehr gut mit dem Schlagwort „Beteiligung" fassen. Aus Sicht
der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen Österreichs heißt „Beteiligung" für uns:
■
dass sich Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen und Prozessen, die sie
betreffen, beteiligen
und
aktiv ihre Lebensbereich mitgestalten können müssen,
■
dass dabei Erwachsene einen Teil ihrer
Einflussmöglichkeiten
abgeben und Kinder und
Jugendliche damit vermehrt über die eigene Lebensgestaltung bestimmen können.
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, für deren verfassungsrechtliche Verankerung sich
die Bundesjugendvertretung stark engagiert, hat sich die österreichische Politik selbst dazu verpflichtet,
auf dem Grundsatz der Partizipation zu agieren:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife."
(Art. 12 der „Konvention über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen)
Wie bereits angesprochen, gibt es verschiedene Zugangsweisen zu Partizipation, was vor allem auch davon abhängt, ob Beteiligung gefordert wird oder zugelassen werden soll. Davon ausgehend lassen sich mehrere Stufen der Beteiligung beschreiben:[3]
1. Fremdbestimmung: z.B. Kinder tragen Plakate bei einer Demonstration.
2. Dekoration: Kinder wirken an einer Veranstaltung mit, ohne den Grund zu erkennen.
3. Alibi-Teilnahme: Kinder nehmen an einer Versammlung teil, haben aber keine Stimme.
4. Teilhabe: Kinder nehmen teil und können im kleinen Bereich mitreden.
5. Zugewiesen, aber informiert: Erwachsene bereiten vor, Kinder werden darüber genau informiert.
6. Mitwirkung: ihre Meinung wird
(z.B. mittels Fragebogen) abgefragt, aber die Kinder/Jugendlichen
haben keine
Entscheidungskraft.
7. Mitbestimmung: Projektidee von
Erwachsenen, anschließend
gemeinsame
Entscheidungen.
8. Selbstbestimmung: Initiative
und Durchführung liegen bei den
Kindern/Jugendlichen,
Erwachsene tragen mit.
9.
Selbstverwaltung:
eine Jugendgruppe hat völlige
Entscheidungsfreiheit, Entscheide werden
Erwachsenen
lediglich mitgeteilt.
Partizipation, so wie wir sie verstehen, begnügt sich keinesfalls mit den ersten Stufen dieser Aufzählung. Mitbestimmung, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung sind Kernprinzipien von ernst gemeinten Partizipationsangeboten. Diese stellen vor allem auch sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht für politische Zwecke von Erwachsenen instrumentalisiert werden.
Orte der Partizipation
Die gesellschaftlichen, politischen oder kulturellen Bereiche, in denen sich Kinder und Jugendliche beteiligen können (sollten), sind vielfältig und oft nicht streng voneinander zu trennen: bspw. Schulische Initiativen, die als konkrete Projekte in der Gemeinde/dem Bezirk realisiert werden. Klar ist, dass Kindern und Jugendlichen Beteiligung im unmittelbaren Lebensumfeld, in ihrem naheliegendsten gesellschaftlich-politischen Lemort, leichter fällt als in für sie abstrakten Kontexten: neben dem Wohnort, der Schule/Universität oder dem Arbeitsplatz kommt auch den Vereinen und NGOs eine wichtige Rolle zu. Gerade Kinder- und Jugendorganisationen bieten für viele Kinder und Jugendliche die Einstiegsmöglichkeit zu zivilgesellschaftlichem bzw. politischem Engagement schlechthin. Studien zeigen auch, dass das politische Interesse von Jugendlichen gegeben ist und sie zum Beispiel dort, wo es rechtlich möglich ist, ihr Wahlrecht bereits ab 16 Jahren aktiv nützen.
Wozu Partizipation?
Warum Partizipation nützlich und sinnvoll ist, zeigen die folgenden Argumente:
■ Schaffung von individuellen Bildungschancen:
Abgesehen davon, dass durch Beteiligungsprojekte ein kommunikativer Austausch von Ideen möglich wird, können Kinder und Jugendliche dabei Solidarität erfahren und verschiedene (soziale) Kompetenzen erwerben. Zudem wird, umso mehr je höher der Grad der Beteiligung ist, ihr Verantwortungsbewusstsein geweckt.
■ Soziale Integration:
Werden Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Beteiligung geboten, fördert dies auch den Abbau von Klischees und gesellschaftlichen Vorurteilen. Vielfältigkeit kann durch Partizipation gefördert und als gesellschaftliche Chance wahrgenommen werden. Es kommt gleichzeitig zu einer Stärkung des Ich- Gefühls und der Identifikation mit der Gemeinde bzw. dem Lebensumfeld. Die gesellschaftliche und politische Wertschätzung von Engagement ist klarerweise Voraussetzung für diese positiven „Nebeneffekte" von Partizipationsangeboten.
■ Nachhaltige Demokratieentwicklung:
„... ihr Recht geht vom Volk aus." Demokratie braucht Beteiligung. In diesem Sinne können Kinder und Jugendliche durch auf sie maßgeschneiderte Partizipationsangebote zu MultiplikatorInnen für ein positives Verhältnis zu Demokratie werden.
■ Qualifizierung von Planungsprozessen und Entscheidungen:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen trägt wesentlich dazu bei, nicht an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei zu planen und somit profundere Entscheidungen treffen zu können. Im Sinne eines Mainstreamings geht es darum, Kinder und Jugendliche strukturiert und vor allem verbindlich zu beteiligen. Ist dies nicht der Fall, wird jede auch noch so große Motivation der zu Beteiligenden untergraben.
Partizipation ist also nicht bloß ein Wert für die Gesellschaft: es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche als selbstbestimmte Subjekte zu respektieren und zu sehen, wie wichtig Partizipation für das Individuum ist. Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit wahrgenommen werden. JedeR hat etwas einzubringen, wenn er/sie die Möglichkeit zur Beteiligung bekommt.
Wie kann Partizipation gefördert werden?
Kinder und Jugendliche sollen zur Partizipation motiviert, befähigt und ermächtigt werden. Studien belegen, dass mehrere Faktoren dafür ausschlaggebend sind, ob sich Kinder und Jugendliche in Beteiligungsprojekte einbringen.
Folgende partizipationsfördernde Faktoren lassen sich durch entsprechende Rahmenbedingungen auch beeinflussen:
■ Informationsstand:
Um von Beteiligungsangeboten profitieren zu können, müssen Kinder und Jugendliche zuerst einmal darüber Bescheid wissen. Neben der gezielten Information über konkrete Projekte sollte (bspw. Im schulischen Bereich) versucht werden, ein hohes Maß an Transparenz zu erreichen.
■ Qualifikationsempfinden:
Oftmals genügt es nicht, Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufzufordern, sondern es müssen auch Wege und Mittel aufgezeigt werden, durch die sie partizipieren können. Es geht darum, gemeinsam mit den Jugendlichen (mitunter utopische!) Ideen zu spinnen und sie adäquat in kreativen Prozessen anzuleiten.
■ Partizipation in der Ausbildung:
Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in Bildungseinrichtungen. Dadurch ist klar, dass ein hoher Grad der Beteiligung in diesem Bereich dementsprechend zu anderen Beteiligungsfeldern motiviert oder im gegenteiligen Fall auch zu Resignation führt.
■ Partizipation in Vereinen und NGOs:
Wie bereits erwähnt (siehe „Orte der Beteiligung") bieten Vereine, im Speziellen Jugendorganisationen, für viele Kinder und Jugendliche eine geeignete Formen der Beteiligung an und ermöglichen das Kennenlernen von demokratischen Prozessen.
■ Partizipation am Wohnort:
Konkrete, sichtbare Ergebnisse von Partizipationsprozessen sind für Kinder und Jugendliche wichtig. Besonders gut lässt sich das auf kommunaler Ebene verwirklichen, für Kinder und Jugendliche ist es also wichtig, in ihrem konkreten Lebensumfeld, am Wohnort, entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten vorzufinden.
Partizipation auf nationaler und auf europäischer Ebene
Sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene laufen zahlreiche Debatten, die sich mit einer Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten für BürgerInnen befassen.
Das „Weißbuch Jugend" (2002) und die Offene Methode der Koordination stellten einen wesentlichen und sinnvollen Schritt in der Entwicklung von Jugendpartizipation in Europa dar. Mittlerweile ist oft die Rede vom „strukturierten Dialog". Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission diese Idee aufnimmt und ein solches Modell der Zusammenarbeit etablieren möchte. Der Wunsch nach „strukturiertem Dialog" wurde beispielsweise auch in der Deklaration der Jugenddelegierten des „Austria Youth Event 2006" der EU-Ratspräsidentschaft formuliert. Als wesentliche Punkte für das Gelingen der Zusammenarbeit werden dabei verbindliche und transparente Strukturen für die Partizipation der JugendvertreterInnen gesehen, die auch durch Qualitätsindikatoren evaluierbar sein müssen.
Konzepte und Richtlinien, die auf europäischer Ebene entwickelt und vorgegeben werden, sollten in der nationalen Umsetzung als Chance begriffen werden und nachhaltige Maßnahmen mit sich bringen.
Kinder und Jugendliche sind individuell sehr unterschiedlich und vielfältig. Es braucht daher auch unterschiedliche, ,,maßgeschneiderte" Angebote, die auf ihre Bedürfnisse eingehen und in denen sie ihr Potential entfalten können, um so ihre Beteiligung sicherstellen. Folgende zentrale Aspekte sollten bei allen Partizipationsangeboten berücksichtigt werden:
■ geschlechtssensible Kinder- und Jugendbeteiligung:
Mädchen und Burschen wachsen unter verschiedenen Lebensbedingungen auf, d.h., sie erlernen geschlechtsspezifische Rollenmuster und damit verbundene Normen und Werte. Aufgrund dieser Sozialisation entwickeln sie unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse und haben ungleiche Positionen und Beteiligungschancen in der Gesellschaft. Kinder- und Jugendbeteiligung muss, wenn sie Mädchen und Burschen gleichberechtigt ansprechen will, im Sinne von Gender Mainstreaming eine geschlechterdifferenzierte Sicht- und Vorgehensweise beinhalten. Traditionelle Geschlechterrollen sind dabei stets zu hinterfragen.
Geschlechtssensible Kinder- und Jugendbeteiligung überprüft daher, ob das Geschlechterverhältnis ausgewogen ist, wie sich die Vorhaben auf die Mädchen und Burschen auswirken, ob Mädchen und
Burschen gleichberechtigt mitmachen und mitentscheiden können und ob beide Geschlechter gleichermaßen profitieren.
■ Beteiligung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sicherstellen:
Abhängig von der Form der Benachteiligung (Migrationshintergrund, Behinderung, Armut, etc.) von Kindern und Jugendlichen müssen interkulturelle, integrativ-pädagogische bzw. niederschwellige Beteiligungsangebote geschaffen werden, die jedem und jeder Partizipation ermöglichen. Partizipation ist ein Weg zu sozialer Integration.[4]
Auch die spezifische Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Beteiligungsprozessen ist sicherzustellen, wenn Partizipation gelingen soll.
Unsere Forderungen
Die
Mitgliedsorganisationen der Bundesjugendvertretung haben in ihrer Arbeit mit
den Kindern und Jugendlichen
den Anspruch, Beteiligung sicherzustellen und mit ihren Angeboten möglichst viele junge Menschen,
darunter auch nicht in Jugendorganisationen organisierte, zu erreichen.
Ebenso wichtig
wie direkte Partizipation ist daher auch die repräsentative Form der Beteiligung, die durch eine Interessenvertretung, wie sie die
Bundesjugendvertretung ist, erreicht werden kann. In diesem Sinne fordern wir
an dieser Stelle ein höchstmögliches Maß an Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit mit politischen VerantwortungsträgerInnen ein.
Die Bundesjugendvertretung ruft gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich Verantwortliche auf lokaler wie nationaler Ebene und/oder jede/n Einzelne/n zu folgenden Maßnahmen auf, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen zu fördern.
Wirfordern...[5]
■ echte, ernst gemeinte
Beteiligungsangebote für
Kinder und Jugendliche, die durch klare Indikatoren
evaluierbar
sind, anstelle von Schein-Partizipation und Alibi-Aktionen;
■ Partizipationsangebote, die
sowohl geschlechtsspezifisch als auch für benachteiligte Jugendliche
konzipiert sind
und professionell begleitet werden;
■ die Schaffung von
finanziellen, strukturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für mehr
Beteiligung;
■ die Entwicklung und
Evaluation von Standards und Qualitätsindikatoren von Partizipation
hinsichtlich
Kriterien wie Transparenz, Adäquatheit für Kinder und Jugendliche,
Dauer und
Verbindlichkeit;
■ soziale Maßnahmen gegen Partizipationshemmer wie Armut und geringe Bildung;
■
gesellschaftliche
Anerkennung von nicht-formaler Bildung, die sehr wesentlich Beteiligung von
Kindern und
Jugendlichen fördert;
■ Entwicklung von Jugend-Leitlinien für Gemeinden/Städte, Länder und den Bund;
Das heißt im Konkreten:
■
Verankerung
der UN-Kinderrechte und somit des Rechts auf Beteiligung in der Österreichischen
Verfassung;
■
Senkung
des Wahlalters auf 16 Jahre für alle politischen Ebenen (das heißt auf Gemeinde-,
Landes, Bundes-
und europäischer Ebene) inklusive
Volksbefragung, Volksbegehren,
Volksabstimmung;[6]
■
aktives
Wahlrecht für EU-Ausländerlnnen sowie für in Österreich geborene und aufgewachsene
Jugendliche mit
ausländischer Staatsbürgerschaft;
■
Ausbau
der Mitbestimmung in Schulen, Vertiefung der Schulpartnerschaft (Mitbestimmung
auf
schulischer
Ebene, Zusammenarbeit SchülerInnen,
LehrerInnen, Eltern) durch mehr Kompetenzen
bei den
SchulpartnerInnen und Bewusstseinsbildung unter allen Beteiligten;
■
Ausbau
der Mitbestimmung in Betrieben, Erweiterung des aktiven Wahlalters bei den
Jugendvertrauensratswahlen
von 18 auf 21 Jahre und des passiven Wahlrechts von 21 auf 23
Jahre;
■
Ausbau
bzw. Wiederherstellung der studentischen Mitbestimmung an Universitäten,
Demokratisierung
der Universität durch Einbeziehung aller in
der Universität vertretenen Gruppen
(anstelle der
Konzentration auf Universitätsrat
und Rektorin durch das Universitätsgesetz 2002),
Mitbestimmung zum
Beispiel bei Studieninhalten und bei Personalfragen (Berufungsverfahren und
Habilitationen);
■
die
Schaffung von gesetzlich anerkannten landes- und bundesweit vernetzten
Vertretungen von
Präsenz- und Zivildienern;
■
Anwendung
der Offenen Koordinierungsmethode und Fortführung des Weißbuch-Prozesses,
begleitet durch ein spezifisches Gremium, welches unter der Leitung des für Jugendagenden
zuständigen Ministeriums vielfältige AkteurInnen in kontinuierlicher,
überschaubarer, strukturierter
und verlässlicher Art einbindet;
■
Entwicklung
eines ,,strukturierten Dialogs" als transparentes, zielorientiertes und
verbindliches
Modell der Beteiligung von jungen Menschen an politischen
Entscheidungsprozessen auf
nationaler Ebene
unter Einbeziehung der Bundesjugendvertretung als Interessensvertretung der
österreichischen Kinder und
Jugendlichen;
■
„Youth proofing", das heißt Prüfung von Maßnahmen und Gesetzen dahingehend, ob
sie für
Bedürfnisse und Interessen von jungen
Menschen förderlich sind und zum Beispiel
den Grad ihrer
Partizipation erhöhen.
[1] Wir leiten unsere Forderungen sehr
wesentlich aus Ergebnissen aktueller sozialwissenschaftlicher Forschung,
aus
Gesprächen mit ExpertInnen (siehe www.jugendvertretung.at)
und
unseren Erfahrungen in den
Jugendorganisationen
ab.
[2] Siehe auch: Positionspapier „Jugendarbeitslosigkeit", März 2006.
[3] Vgl. Infoblatt der Servicestelle Politische Bildung, Jugend-Mit-Wirkung, Nr.1, April 2005
[4] Siehe dazu auch: Positionspapier ,,Für Vielfalt
und Gleichstellung aller Kinder und Jugendlichen", Dezember
2006, sowie entsprechende Policy Papers des Europäischen
Jugendforums.
[5] Wir leiten unsere Forderungen sehr wesentlich
aus Ergebnissen aktueller sozialwissenschaftlicher Forschung,
aus
Gesprächen mit ExpertInnen (siehe www.jugendvertretung.at)
und
unseren Erfahrungen in den
Jugendorganisationen
ab.
[6] Siehe auch: Positionspapier „Paket für Partizipation", Februar 2002