45/PET XXIII. GP
Eingebracht am
09.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Jakob Auer ÖVP-Parlamentsklub
Abgeordneter zum Nationalrat 1017 Wien - Parlament
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlamentsdirektion
1017 Wien
Wien, am 10. Juli 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage übermittle ich
Ihnen die Petition betreffend „Vollziehung des
Schulorganisationsgesetzes nach Artikel 11
StGG" gemäß § 100 Abs. 1 Z 1 GOG.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
NR
Jakob Auer
Prof.i.R.OSTR.MMag.Dr.
Bahram NOVZARI
4600 Wels,
Südtirolerstraße 12c
An das
Präsidium des Nationalrates pleno titulo
Dr.
Karl-Renner-Ring 3
1017
- Wien
Petition gemäß Art. 11 StGG betr. Vollziehung des SCHOG
Gemäß
§§ 55a, 60 Abs. 2, 68a, 74 Abs. 2 unter Berücksichtigung von
§ 6
(insbes. Abs. 4),
alle jeweils SCHOG, sind an Handelsakademien und
Handelsschulen als
Nachfolgegegenstände der szt. "Staatsbürgerkunde bzw.
Rechtslehre" zumindest DREI
Pflichtgegenstände (Politische Bildung und zwei
rechtliche) vorzusehen.
Einen
Pflichtgegenstand mit weniger als drei Wochenstunden zu dotieren kommt
einen Abwürgen gleich. Beispielsweise sind im Lehrplan der Handelsschule
für
diese drei zusammengefaßten Pflichtgegenstände sogar nur insgesamt
zwei
Wochenstunden vorgesehen, m. E. ist das Willkür. Bei einer solchen
Dotierung
von
"Rechtsunterrichtsstunden" sind wir kein Rechtsstaat mehr,
insbesondere
dann
nicht, wenn man die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht eines Dienstgebers
auf
die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Staatsbürger umlegt. Trotz
gigantischer Normenflut, vom Quantensprung durch das EU-Recht ganz zu
schweigen,
entschuldigt Gesetzesunkenntnis nicht. Dies setzt eine entsprechende
Aufklärungspflicht
voraus. Ohne Rechtserziehung gibt es keine Rechtskultur, im
Grunde
wird dadurch ein zentrales Menschenrecht verletzt. Auch die Wirtschaft
benötigt
den rechtlich gebildeten Mitdenker und nicht nur den eindimensionalen
Handlanger, und Politische Bildung a priori einer Lehrkraft ohne fundierte
Verfassungsrechtskenntnisse anzuvertrauen, wäre wohl verfehlt.
Bei
Cicero haben wir seinerzeit übersetzt, daß die
"Schulkinder" (discipuli) den
Text
der Zwölf Tafeln auswendig lernen mußten. Heute schreibt
Präsident Vaclav
Havel,
daß es auch einem Geschäftsmann oder Restaurantbesitzer nicht
schaden
würde,
Jura studiert zu haben.
Wie ich,
bisher unwiderlegt, nachgewiesen habe, sind die Wirtschaftspädagogen
bei
der Präsentation juristischer Inhalte, gemessen an den
BWL-Schullehrbüchern, überfordert, von ihrer diesbezüglichen
Ausbildung her
gesehen, auch verständlich.