Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Ballhausplatz 2

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

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Bearbeiter/in

Tel

501 65

Fax

Datum

     

AM-GSt-wi

Mag Peyrl

DW  2687

DW 2683

09.11.2006

 

 

 

 

 

 


Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird; GZ: BMaA-AT.4.15.05/0021-IV.1/2006

 

 

Zum gegenständlichen Begutachtungsentwurf erlaubt sich die Bundesarbeitskammer folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Zunächst weisen wir mit Befremden darauf hin, dass uns ohne Angabe von Gründen eine Stellungnahmefrist von nur wenigen Tagen eingeräumt wird. Als Bundesarbeitskammer haben wir die Arbeiterkammern der einzelnen Bundesländer in das Begutachtungsverfahren einzubeziehen, was durch eine derart kurze Frist nahezu verunmöglicht wird.  

 

In der Sache selbst ist anzumerken, dass die Änderung des Konsulargebührengesetzes die Umsetzung einer Entscheidung des Rates der Europäischen Union unter Vorsitz von Frau Bundesminister Prokop vom 1.Juni 2006 darstellt. Der Rat hat beschlossen, die Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen drastisch zu erhöhen, nämlich von
€ 35 auf € 60.    

 

Diese radikale Verteuerung bedeutet eine Erhöhung um 71% und ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Visa werden in der Regel ja keineswegs zu vorwiegend touristischen Zwecken genutzt, sondern dienen vielfach dem Besuchen von Verwandten, die in der Europäischen Union beziehungsweise - in unserem Zusammenhang - in Österreich beschäftigt sind. Gerade für einkommensschwache Familien wird so der Besuch ihrer Verwandten und Bekannten in Österreich weiter erschwert, was den erklärten Zielen der Union und ihrer Mitgliedsstaaten nach verstärkter Integration der MigrantInnen zuwiderläuft.

 

 

 

Sollte jedoch diese Erhöhung der Gebühren als ein Weg zur Steuerung der Migrationsströme gedacht sein, so ist dieser Ansatz völlig verfehlt und wirkungslos. Vielmehr sollten auf europäischer Ebene gerade auch von österreichischer Seite zukunftsweisende Integrationsmodelle in Diskussion gebracht werden, anstatt – wie derzeit von der EU-Kommission angedacht – auf zirkuläre Migration (= neue europaweite Saisoniermodelle) zu setzen oder Visagebühren in sozial unverträglicher Weise zu erhöhen.

 

Nachdem Österreich diese unter österreichischem Vorsitz getroffene Ratsentscheidung umsetzen muss, sollten diese Mehreinnahmen von jährlich 5,7 Mio Euro aber zweckgebunden für Integrationsmaßnahmen im öffentlichen Interesse, zum Beispiel zu einer Erhöhung der Kofinanzierung der verpflichtenden Deutschkurse für ZuwandererInnen durch den Bund, eingesetzt werden.

 

Die Bundesarbeitskammer ersucht abschließend um Berücksichtigung ihres Vorschlags.

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Tumpel                                                                        Christoph Klein

Präsident                                                                                iV des Direktors