Unabhängiger Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, 3109

 

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Stubenring 1

1011 Wien

 

 

Beilagen

Senat-A-230/1654

Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben

 

 

 

 

 

(02742) 90590

 

-

Bezug

Bearbeiter

 

Durchwahl

Datum

 

BMVIT-170.031/0007-II/ST4/2006

Dr. Kindermann-Zeilinger

15533

3. Jänner 2007

 

Betrifft

Entwurf einer 28. KFG-Novelle; 2. Begutachtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ ist durch den vorliegenden Entwurf als Strafberufungsbehörde und allfällige Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Probenziehungen im Sinne des § 11 Abs. 6 bis 9 betroffen.

 

Es wird kein Einwand erhoben.

 

Auf Grund der bisherigen Vollzugserfahrung des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land NÖ werden kostenmäßig keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage erwartet.

 

Die Stellungnahme wurde weiters in 25-facher Ausfertigung und zusätzlich per e-mail an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

Mit freundlichem Gruß

Unabhängiger Verwaltungssenat
im Land Niederösterreich

Dr. Kindermann-Zeilinger

Vizepräsident