Unabhängiger Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, 3109 |
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An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Stubenring 1 1011 Wien |
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Beilagen |
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Senat-A-230/1654 |
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Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben
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(02742) 90590 |
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Bezug |
Bearbeiter |
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Durchwahl |
Datum |
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BMVIT-170.031/0007-II/ST4/2006 |
Dr. Kindermann-Zeilinger |
15533 |
3. Jänner 2007 |
Betrifft
Entwurf einer 28. KFG-Novelle; 2. Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ ist durch den vorliegenden Entwurf als Strafberufungsbehörde und allfällige Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei Probenziehungen im Sinne des § 11 Abs. 6 bis 9 betroffen.
Es wird kein Einwand erhoben.
Auf Grund der bisherigen Vollzugserfahrung des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land NÖ werden kostenmäßig keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage erwartet.
Die Stellungnahme wurde weiters in 25-facher Ausfertigung und zusätzlich per e-mail an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichem Gruß
Unabhängiger
Verwaltungssenat
im Land Niederösterreich
Dr. Kindermann-Zeilinger
Vizepräsident