Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Verfassungsdienst

 

 

An das
Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

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1011 Wien

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Dr. Gerhard Thurner

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird;

Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-79/222
28.02.2007

 

 

Zu GZ. BMWA-33.500/0004-I/7/2007 vom 29. Jänner 2007

Zum übersandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird, wird folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu § 4 Abs. 1 und 3:

Die vorgesehene Regelung würde den Ländern den bisher möglichen Gestaltungsspielraum nehmen und durch die Ausdehnung der wöchentlichen Gesamtoffenhaltezeit auf 72 Stunden sowie durch die Aus­dehnung des Abendverkaufs bis 21.00 Uhr von Montag bis Freitag einen Wettbewerbsnachteil für viele Nahversorger mit sich bringen. Großzügigere Öffnungszeiten bedeuten einen Wettbewerbsvorteil für die großen Handelsketten und Einkaufszentren. Diese haben die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen, um den vorgesehenen Rahmen der Öffnungszeiten voll auszunützen. Für viele Nahversorger im ländlichen Raum würde es dadurch noch schwieriger werden, konkurrenzfähig zu bleiben. Es ist des­halb zu befürchten, dass die Nahversorgung im ländlichen Raum noch weiter zurückgeht und die ohnedies immer geringer werdende Anzahl an solchen Betrieben noch weiter absinkt. Dadurch sind auch ver­schiedene Nachteile für die ländliche Bevölkerung zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass noch mehr Be­wohner aus den ländlichen Räumen in die Ballungszentren abwandern werden.

Das Land Tirol spricht sich deshalb ausdrücklich gegen die vorgesehenen Änderungen im § 4 Abs. 1 und 3 aus und fordert weiterhin eine Regelung des Rahmens der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Werk­tagen durch den Landeshauptmann.

Zu § 4 Abs. 5:

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die bereits früher bestandenen Tourismusregelung in das Öffnungs­zeitengesetz 2003 wieder aufgenommen werden soll. Befremdlich erscheint jedoch die Einschränkung dieser Tourismusregelung auf die Sommerzeit. Gerade in Tirol sind die Nächtigungszahlen während der Wintersaison wesentlich höher als im Sommer.

Das Land Tirol fordert deshalb, dass die vorgesehene Einschränkung auf die Sommerzeit entfällt.

 

25 Ausfertigungen sowie eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme werden unter einem der Parlamentsdirektion zugeleitet.

 

 

 

Für die Landesregierung:



Dr. Liener
Landesamtsdirektor