Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Abteilung 14

An das

Bundesministerium für  Wirtschaft und Arbeit

Stubenring 1

1011 Wien

 

E-Mail: post@bmwa.gv.at

 

     

     

 

 

E-Mail:      

 

è Wirtschaft und Innovation

                                                                   

     

Bearbeiter:
Tel.:  (0316)877-2488
Fax:   (0316)877-3112
E-Mail: a14@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-15.01-9/2001-2

Bezug:

BMWA-33.500/0004-I/7/2007

Graz, am 27. Februar 2007

 

Ggst.:

Öffnungszeitenrecht

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird; Begutachtungsverfahren;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 29. Jänner 2007, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird, wird
folgende Stellungnahme abgegeben:


 

Zu § 4:

In der Verordnungsermächtigung des Landeshauptmannes ist eine Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr vorgesehen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Steiermark mit der Einbeziehung der Interessenvertretungen bei der Erlassung einer derartigen Verordnung wird angeregt, das Anhörungsrecht der Interessenvertretungen beizubehalten.

 


 

 


Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

 

 

(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)