REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESKANZLERAMT

 

Geschäftszahl:

BKA-600.771/0001-V/A/8/2007

An die

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Sachbearbeiter:

Mag Josef BAUER

Pers. e-mail:

josef.bauer@bka.gv.at

Telefon:

01/53115/2219

Ihr Zeichen
vom:

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an:

v@bka.gv.at

 

 

 

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

 

 

 

In der Anlage übermittelt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 seine Stellungnahme zum oben angeführten Gesetzesentwurf.

 

28. Februar 2007

Für den Bundeskanzler:

i.V. Harald DOSSI

 

 

Elektronisch gefertigt


 

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESKANZLERAMT

 

Geschäftszahl:

BKA-600.771/0001-V/A/8/2007

An das

Bundesministerium für Finanzen

Abteilung III/6

 

Mit E-Mail: e-recht@bmf.gv.at

 

Sachbearbeiter:

Mag Josef BAUER

Pers. e-mail:

josef.bauer@bka.gv.at

Telefon:

01/53115/2219

Ihr Zeichen
vom:

130100/0004-III/6/2007
05.02.2007

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an:

v@bka.gv.at

 

 

 

BetrifftEntwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst nimmt zum Gesetzesentwurf samt Beilagen wie folgt Stellung:

Nach dem geplanten § 14a hat die „Gesellschaft […] Richtlinien auch im Internet zur Abfrage bereit zu halten.“ Dazu wird angeregt, die relevante Internet-Adresse im Interesse der einfacheren Auffindbarkeit bereits im Gesetz zu nennen.

Zum Layout und zur Formulierung der Novellierungsanordnungen ist aufgefallen:

·      Novellierungs­anordnung 2: der zu ändernde Rechtstext sollte nicht kursiv formatiert werden;

·      Novellierungsanordnung 4: präziser erscheint: „Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt:“;

·      Novellierungsanordnung 5: präziser erscheint z.B.: „Der bisherige Text des § 16 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:“.[1]

Zum Vorblatt ist aufgefallen, dass die Überschrift „EU-Konformität“ im Interesse einer einheitlichen Praxis durch „Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ ersetzt werden sollte (vgl. das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst vom 6. März 2001, GZ 600.824/0011-V/2/01, –betreffend Legistik und Begutachtungsverfahren; Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften; Gestaltung von Vorblatt und Erläuterungen).

Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

28. Februar 2007

Für den Bundeskanzler:

i.V. Harald DOSSI

 

 

Elektronisch gefertigt

 

 



[1] Vgl. dazu allgemein das Layout-Muster auf www.bundeskanzleramt.at/legistik.