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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
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MD-VD - 273-1/07 Wien, 26. Februar 2007
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Ein-
stufung und Kennzeichnung landwirtschaft-
licher Erzeugnisse für Zwecke der Vermark-
tung (Vermarktungsnormengesetz - VNG);
Begutachtung;
Stellungnahme
zu LE.4.1.8/0002-I/7/2007
An das
Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Zu dem mit Schreiben vom 31. Jänner 2007 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu § 7 Abs. 1 Z 2:
Die durch die
gewählte Formulierung beabsichtigte präzise Umschreibung des Eigenbedarfs
des Erzeugers erscheint insoferne zu eng, als ein Abstellen auf den Erzeuger
und die in seinem Haushalt lebenden Personen mit sich bringen würde, dass
ein Verabreichen von Erzeugnissen etwa von Produkten aus Hausschlachtungen
an persönliche Gäste des Herstellers die Unanwendbarkeit der
Ausnahmebestimmung des § 7 Abs. 1 Z 2 VNG mit sich bringen
würde. Es wird daher - auch im Hinblick auf die Anpassung an die
gängige gemeinschaftsrechtliche Terminologie - vorgeschlagen, Z 2 zu
formulieren wie folgt:
„2. Erzeugnisse zum häuslichen privaten Verbrauch“.
Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Für den Landesamtsdirektor:
Dr. Peter Krasa
Mag. Jürgen Fischer Obersenatsrat