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GZ.: BMI-LR1427/0004-III/1/a/2007
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Wien, am 02. März 2007
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An das
Präsidium des Nationalrates
Parlament 1017 W I E N
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMLFUW Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz-VNG), Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Beilage
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt
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GZ.: BMI-LR1427/0004-III/1/a/2007
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Wien, am 02. März 2007
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An das
Bundesministerium für Land- und Forstwirt- schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abt. I/7
Stubenring 12 1012 W I E N
Zu Zl. LE.4.1.8/0002-I/7/2007
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Rita Ranftl Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMLFUW Entwurf eines Bundesgesetzes über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz-VNG); Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:
Gegen die in § 13 Abs. 10 des Entwurfes vorgesehene Mitwirkung der Organe der Bundespolizei in Form einer Assistenzleistung für die primär tätig werdenden Kontrollorgane besteht grundsätzlich kein Einwand.
Die Vollzugsbestimmung des § 32 Z. 1 sollte jedoch überarbeitet werden. Zum einem verbleibt auch im Falle der Assistenzleistung durch Organe der Bundespolizei die primäre Vollzugszuständigkeit bei den Organen der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (die Organe der Bundespolizei müssen bei allfälligem Einschreiten im Rahmen ihres „gesetzmäßigen Wirkungsbereiches“ ihre diesbezügliche Legitimation ohnedies aus den jeweils schlagend werdenden Materiengesetzen ableiten).
Zum anderen könnte hier eine Regelung wie in den Ziffern 3 u 4 angedacht werden, wobei es jedoch richtigerweise …der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres … lauten müsste.
Die gegenständliche Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form übermittelt.
Für den Bundesminister:
Mag. Sabine Halbauer
elektronisch gefertigt