Gegen den übersandten Entwurf einer Novelle zum Forstgesetz 1975 besteht vom Standpunkt der von der Tiroler Landesregierung zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Einwand.
Hingewiesen wird lediglich auf ein Redaktionsversehen im § 109 Abs. 10, wo für den Anpassungslehrgang für Forstassistenten in der Z. 2 eine praktische Tätigkeit in der Dauer von 1 ½ Jahren und in der Z. 3 eine solche von 1 Jahr festgelegt wird. Aus ha. Sicht schiene eine Dauer von 1 ½ Jahren angemessen.
25 Ausfertigungen sowie eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme werden unter einem der Parlamentsdirektion zugeleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor