Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
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An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion Stubenring 1 1011 Wien
E-Mail: post@III7.bmwa.gv.at
E-Mail:
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è Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeit und Beihilfen
Referat für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht Bearbeiter: RR Mag. Dr. Karin Sprachmann Bei Antwortschreiben bitte |
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GZ: |
FA1F-16.01-19/2007-1 |
Bezug: |
BMWA-462.212/0016-III/7/2007 |
Graz, am 11.04.2007 |
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Ggst.: |
Hausbetreuungsgesetz und Änderung der
GewO; |
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Zu dem mit do. Schreiben vom 12.03.2007, einlangt am 15.03.2007, zu obiger Zahl, übermittelten Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes und der Änderung der Gewerbeordnung (GewO) 1994 wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Allgemeines:
Beim Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes und der Änderung der Gewerbeordnung handelt es sich um ein Novum in der österreichischen Gesetzgebung, zumal für Berufsgruppen bisher gültige rechtliche Regelungen und ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen aufgeweicht werden. Nicht gelöst wird durch diese neuen rechtlichen Bestimmungen die Pflegedebatte. Diese wird eher erschwert. Das Thema Pflegevorsorge muss grundsätzlich einer Lösung zugeführt werden, ohne dass ein kleiner Teil vorweg behandelt wird. Aus diesem Grund wird auch angeregt die Amnestieregelung zu verlängern. Positiv wird angemerkt, dass durch eine Regelung im legalen Bereich eine Verbesserung für ArbeitnehmerInnen erzielt werden kann.
Zu den einzelnen Punkten:
Zu den Kosten:
Die Fixierung eines Kostenaufteilungsschlüssels im Rahmen der öffentlichen Hand wird als notwendig erachtet, wobei keine Überwälzung der Kosten auf die Länder stattzufinden hat.
Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.
Für die Steiermärkische Landesregierung
(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)