BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN

VÖLKERRECHTSBÜRO

 

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-3992

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0080-I.2c/2007

Datum:

18. April  2007

Seiten:

1

An:

BMWA: post@III7.bmwa.gv.at

Cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Ges. Dr. H. Tichy

SB:

MMag. Koppanyi, Dr. Loidl

DW:

3991

 

BETREFF:   Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird; Stellungnahme des BMeiA

 

 

Zu do. GZ BMWA-462.212/0016-III/7/2007

vom 12. März 2007

 

 

Im Vorblatt wird angeregt, unter der Rubrik „Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ statt lediglich der Aussage „Hausangestellte sind von der Arbeitszeitrichtlinie der EU ausgenommen“ gemäß den Legistischen Richtlinien des BKA/VD eine allgemeinere Aussage dahingehend zu treffen, ob bezüglich der anderen vorgesehenen Regelungen allenfalls auch Vorgaben des Rechts der Europäischen Union bestehen. Die Erklärung, warum Hausangestellte nicht von der Arbeitszeitrichtlinie der EU erfasst sind, sollte – wie im vorliegenden Fall auch gemacht - in den Erläuterungen gegeben werden.

 

 

Für die Bundesministerin:

H. Tichy m. p.