Zum übersandten Entwurf einer Altlastensanierungsgesetz-Novelle 2007 wird folgende Stellungnahme abgegeben:
I. Allgemeines:
Auf die Bedenken des Landes Tirol zum Entwurf einer Deponieverordnung 2007 und die Stellungnahme zu diesem Entwurf, Zl. Präs.II-1437/1093, vom 12. März 2007 wird auch im vorliegenden Zusammenhang hingewiesen.
II. Zu einzelnen Bestimmungen wird bemerkt:
Zu Z. 7 (§ 6 Abs. 1) und Z. 9 (§ 6
Abs. 4 und 4a):
Die Altlastensanierungsbeiträge wurden bereits mit 1. Jänner 2006 angepasst. Nunmehr ist eine weitere Erhöhung ab 1. Jänner 2009 um 5,5 bis 7,1 % beabsichtigt. In den Erläuterungen wird dazu angeführt, dass damit eine Inflationsanpassung durchgeführt werden soll. Tatsächlich werden die Altlastensanierungsbeiträge dabei aber in einem teilweise weitaus höheren Ausmaß angepasst. Besonders kritisch ist dabei anzumerken, dass bei mineralischen Baurestmaßen mit der vorgesehenen Erhöhung eine überschießende Verwertung für bautechnisch geringwertiges Material weiter gefördert wird.
25 Ausfertigungen sowie eine elektronische Fassung dieser Stellungnahme werden unter einem der Parlamentsdirektion zugeleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor