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REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERSTER GERICHTSHOF
DIE PRÄSIDENTIN
Präs. 1615-3/07
Stellungnahme zum Entwurf einer
Schuldenberatungs-Novelle - Schu-Nov.
Gegen die geplanten Änderungen, insbesondere gegen die deutliche Kennzeichnung als staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Allerdings ist das Bestreben nach geschlechtsneutraler Bezeichnung (Schuldenberatungsstelle) geeignet, bei der beratungssuchenden Bevölkerung Fehlvorstellungen über den Aufgabenbereich der Einrichtung hervorzurufen; diesbezüglich wäre es wohl zweckmäßiger die Bezeichnung Schuldnerberatungsstelle beizubehalten oder - wenn für unbedingt notwendig gehalten - eine andere geschlechtsneutrale Bezeichnung zu wählen. Aus diesem Grund sollte wohl auch die Gesetzesbezeichnung „Schuldenberatungs-Novelle“ adaptiert werden.
Wien, am 14. Mai 2007
Hon.-Prof. Dr. Griss