Wien, am 11.4.2007

                                                                                                                       BK 208/07

 

 

 

 

 

Gegenstand: Novellierung des Studienförderungsgesetzes - Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, Stellungnahme

 

 

 

 

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz erlaubt sich, im Folgenden zur Novellierung des Studienförderungsgesetzes unter Bezugnahme auf das do. Schreiben vom 2. April 2007, GZ BMWF-/5-I/8a/2007, folgende Stellungnahme in offener Frist abzugeben:

 

1.

Allgemeines

Es wird lediglich die Förderung ordentlich Studierender an österreichischen anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen erwähnt. Das Hochschulgesetz 2005 sieht jedoch in § 4 Abs 1 Z 2 auch die Möglichkeit der Einrichtung und Anerkennung von privaten Studiengängen vor. Nachdem auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und die privaten Studiengänge den Pädagogischen Hochschulen vergleichbar sind und insbesondere den gleichen Abschluss anbieten, sind folgende Ergänzungen notwendig:

 

Zu § 3 Abs 1 Z 6:

6. ordentliche Studierende an österreichischen anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen sowie Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005

 

Zu § 23 samt Überschrift:

Studienerfolg an Pädagogischen Hochschulen und in Studiengängen

§ 23. An Pädagogischen Hochschulen und in Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:

[…]

 

Zu § 46 Abs 1 Z 2:

2. die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur für Studierende an Pädagogischen Hochschulen sowie Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005

 

Zu § 53 Abs 2:

(2) Studierende an Pädagogischen Hochschulen und in Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 […]

 

Zu § 56a samt Überschrift:

Beihilfe für ein Auslandsstudium an Pädagogischen Hochschulen, Studiengängen und Akademien

§ 56a. (1) Zur Unterstützung der Auslandsstudien von Studierenden an Pädagogischen Hochschulen, in Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005, […]

 

Zu § 62 samt Überschrift:

Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen und Studiengängen

§ 62. (1) Den Pädagogischen Hochschulen und Studiengängen im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 […]

(2) Die Budgetmittel sind durch Verordnung auf die einzelnen Hochschulen sowie Studiengänge […]

Zu § 76 Abs 1 Z 2:

2. hinsichtlich der Pädagogischen Hochschulen, Studiengänge im Sinne des Hochschulgesetzes 2005, […]

 

 

 

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz erhebt bei Berücksichtigung der obigen Änderungsvorschläge gegen den Entwurf keine weiteren Einwendungen.

Gleichzeitig dankt das Generalsekretariat für alle gute Zusammenarbeit im Hinblick auf die Schaffung staatlicher und kirchlicher Pädagogischer Hochschulen und ersucht weiterhin um gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

                                                                            (Msgr. Mag. Dr. Ägidius J. Zsifkovics)

                                                                                             Generalsekretär

                                                                                       der Bischofskonferenz

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für

Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1014 Wien