Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

FA6A

An das

Bundesministerium für Gesundheit,

Familie und Jugend

II/3 Kinderbetreuungsgeld

Franz-Josefs-Kai 51

1010 Wien

 

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E-Mail:      

 

è Jugend, Frauen, Familie und Generationen

                                                                   

     

Bearbeiter:
Tel.:  (0316) 877-4032
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Bei Antwortschreiben bitte
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GZ:

FA1F-16.01-5/2001-5

Bezug:

BMGFJ-524600/0001-II/3/2007

Graz, 24. Juli 2007

 

Ggst.:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 14.06.2007, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, wird folgende Stellungnahme abgegeben:


 

Die vorgesehene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes ist grundsätzlich zu begrüßen. Weiterreichende wesentliche Maßnahmen wurden jedoch noch nicht eingearbeitet.

Dazu zählt auch die rechtliche Gleichstellung der Kinder von AlleinerzieherInnen. Für Kinder von AlleinerzieherInnen muss das gleiche Recht auf Betreuungszeit gelten, wie für Kinder mit beiden Elternteilen. Daher ist es wichtig, dass auch AlleinerzieherInnen Anspruch auf 18 Monate Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 800 Euro im Monat für ihre Kinder haben!

Eltern haben nunmehr die Möglichkeit, sich zwischen dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld für 15 (plus 3) Monate oder wie bisher für 30 (plus 6) Monate zu entscheiden. Es ist jedoch anzumerken, dass bei der Kurzleistung die Gesamtsumme geringer ist als bei Bezug der Langleistung. Eine wichtige Verbesserung würde daher die Anpassung der Höhe des Zuschusses bei Inanspruchnahme der so genannten „Kurzleistung“ darstellen! Diese wurde im vorliegenden Entwurf nicht angeglichen. Vor allem AlleinerzieherInnen würden weiterhin nur einen Zuschuss von 6,06 Euro pro Tag erhalten, obwohl sie diesen bei der verkürzten Variante nur mehr maximal 15 Monate in Anspruch nehmen können. In diesem Zusammenhang wäre eine Anhebung des Zuschusses auf etwa 11,10 Euro notwendig, um Kinder von AlleinerzieherInnen finanziell besser zu unterstützen.

Auch hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes bedarf es einer Regelung. Der Krankenversicherungsschutz soll bis zum Ende der arbeitsrechtlichen Karenz verlängert werden, wenn das Kinderbetreuungsgeld früher endet. Diese Regelung wird für viele bei Inanspruchnahme der flexibilisierten Variante notwendig sein, da der Krankenversicherungsschutz mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes endet. Davon sind wieder die Ein-Eltern-Familien besonders betroffen. Wenn kein/e PartnerIn verfügbar ist, um in den Genuss einer kostenlosen Mitversicherung zu kommen müssen sich die Betroffenen auf eigene Kosten selbst versichern, wenn die Karenz länger dauert.

Alle Kinder sind gleich viel wert. Es ist nicht einzusehen, warum Kinder Subsidiär Schutzberechtigter nicht mit Kindern von Flüchtlingen gleichgestellt sind, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungsgeld bekommen können. Hier soll es zu einer Gleichstellung kommen!

Um Eltern mehr Wahlmöglichkeiten zur geben und den beruflichen Wiedereinstieg individuell gestalten zu können, wäre es sinnvoll, weitere Varianten bei der Bezugsdauer und -höhe zu schaffen. Der Vorschlag der Sozialpartner, 20 Monate (plus 4 Monate bei Teilung) Kinderbetreuungsgeld mit einer Höhe von rund 630 Euro im Monat beziehen zu können, wird voll und ganz unterstützt. Durch diese aufkommensneutrale Variante würde eine Harmonisierung mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen erzielt.

Weiters wäre eine flexible Lösung betreffend des Stichtages begrüßenswert. Es sollten Übergangsbestimmungen eingeführt werden. Viele Eltern, welche ihr Kind bereits bekommen haben oder noch vor dem 31.12.2007 bekommen werden, sollten von einer Flexibilisierung und der damit verbundenen Möglichkeit, früher in das Berufsleben zurückkehren zu können, ohne das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren, Gebrauch machen können.

Schließlich sollte eine Arbeitszeitgrenze als Alternative zur Zuverdienstgrenze eingeführt werden. Die Zuverdienstgrenze in der bisherigen Form bedeutet eine zu große Einschränkung vor allem für die Väter, deren Einkommen zu meist höher ist als das der Mütter. Hier könnte durch die Arbeitszeitgrenze gegengesteuert werden. Die Einführung einer Arbeitszeitgrenze würde auch einen Anreiz für Väter darstellen, sich verstärkt in die Betreuung ihrer Kinder einzubringen. Auch eine einfachere Definition des Einkommensbegriffs würde bereits Verbesserungen für alle BezieherInnen bringen.

 


Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

 

 

(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)