Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
E-Mail: sylvia.fueszl@bmgfj.gv.at |
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ZAHL |
DATUM |
CHIEMSEEHOF |
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2001-BG-196/16-2007 |
6.9.2007 |
* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG |
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landeslegistik@salzburg.gv.at |
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FAX (0662) 8042 - |
2164 |
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TEL (0662) 8042 - |
2982 |
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Herr Ing. Mag. Stegmayer |
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BETREFF
Entwurf eines Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten; Stellungnahme |
Bezug: Zl BMGFJ-92601/0011-I/B/8/2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
Zu Z 4 (§ 7 Abs 1):
Als Leiter selbstständiger Ambulatorien für Zahnheilkunde sollten nicht nur Zahnärzte und Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, sondern auch Fachärzte für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie bestellt werden können.
Zu Z 18 (§ 10 Abs 1 Z 4):
Hier sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass der anfordernde bzw einweisende Arzt und nicht etwa die Krankenanstalt das nachträgliche Einverständnis für die Übermittlung der Krankengeschichte nachzuweisen hat.
Zu Z 22 (§ 22 Abs 6):
Der Vorschlag verursacht einen Mehraufwand für die Krankenanstalten (Adaptierung der Formulare, Erfassung der Zustimmungsinhalte udgl). Insofern erweist sich die Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Vorhabens in den Erläuterungen des Entwurfs als unvollständig. Auf die Verpflichtungen aus der Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt wird hingewiesen.
Abgesehen davon sollte klargestellt werden, dass in Fällen, in denen der Patient die Krankenanstalt bereits verlassen hat, für diese eine Verpflichtung nach § 22 Abs 6 zweiter Satz des Entwurfs nicht mehr besteht. Alles andere wäre überschießend.
Zu Z 23 (§ 24 Abs 2):
In der Z 3 fehlt nach dem Wort „weitere“ die Wortfolge „Pflege und Betreuung“.
Sonstige Anregung:
Im Entwurf wird am veralteten und zum Teil als diskriminierend empfundenen Begriff „Pflegling“ festgehalten. Angeregt wird, diesen durch den Begriff „Patient“ zu ersetzen.
Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Heinrich Christian Marckhgott
Landesamtsdirektor
Ergeht nachrichtlich an:
1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen
9. E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at
10. E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
11. E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at
12. E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at
13. E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at
14. E-Mail an: Abteilung 9, zu do Zl 20901-K/1/225-2007
15. E-Mail an: SALK Rechtsabteilung E-Mail: a.schwarzaeugl@salk.at
zur gefl Kenntnis.