Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Verfassungsdienst

 

 

An das

Bundesministerium für

Gesundheit, Familie

und Jugend

Radetzkystraße 2
1030 Wien

E-Mail

Dr. Marold Tachezy

Telefon: 0512/508-2210

Telefax: 0512/508-2205

E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at

DVR: 0059463

 

 

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hebammengesetz geändert wird (HebG-Novelle 2007); Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-807/143
06.09.2007

 

 

zu GZ. BMGFJ-92201/0003-I/B/6/2007 vom 7.8.2007

 

Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:

In der Promulgationsklausel wird unverständlicherweise, wie auch bei den Novellierungsentwürfen zum GuKG, zum Medizinproduktegesetz, zum Kardiotechnikergesetz, zum Medizinischer Masseur- und Heil­masseurgesetz, zum MTF-SHD-Gesetz, zum Sanitätergesetz, zum MTD-Gesetz sowie zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007, BGBl. I Nr. 6, ange­führt. Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 werden aber die betreffenden Gesetze nicht novel­liert. Es sollte daher einheitlich eine Anpassung an die aktuelle Ministeriumsbezeichnung „Bundesministe­rium für Gesundheit, Familie und Jugend“ erfolgen.

Zu Z. 6 (§ 12):

Zur Z. 2 des Abs. 2 stellt sich die Frage, ob nicht auch der § 47 des Niederlassungs- und Aufenthaltsge­setzes zitiert werden müsste (Aufenthaltstitel eines Familienangehörigen eines EWR-Bürgers, der sein bisheriges Leben in Österreich verbracht hat und daher von seiner Freizügigkeit noch nicht Gebrauch ge­macht hat). Die Wortfolge „oder von Österreicherinnen/Österreichern“ wird als entbehrlich angesehen, da Österreich auch EWR-Vertragsstaat ist.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates über­mittelt.

 

Für die Landesregierung:

 

Dr. Liener
Landesamtsdirektor