Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:
In der Promulgationsklausel wird unverständlicherweise, wie auch bei den Novellierungsentwürfen zum GuKG, zum Medizinproduktegesetz, zum Kardiotechnikergesetz, zum Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, zum MTF-SHD-Gesetz, zum Sanitätergesetz, zum MTD-Gesetz sowie zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007, BGBl. I Nr. 6, angeführt. Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 werden aber die betreffenden Gesetze nicht novelliert. Es sollte daher einheitlich eine Anpassung an die aktuelle Ministeriumsbezeichnung „Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend“ erfolgen.
Zu Z. 6 (§ 12):
Zur Z. 2 des Abs. 2 stellt sich die Frage, ob nicht auch der § 47 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zitiert werden müsste (Aufenthaltstitel eines Familienangehörigen eines EWR-Bürgers, der sein bisheriges Leben in Österreich verbracht hat und daher von seiner Freizügigkeit noch nicht Gebrauch gemacht hat). Die Wortfolge „oder von Österreicherinnen/Österreichern“ wird als entbehrlich angesehen, da Österreich auch EWR-Vertragsstaat ist.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor