GZ.: BMI-LR1424/0049-III/1/a/2007

 

 

Wien, am 20. August 2007

 

An

1. das Präsidium des Nationalrates

 

    Parlament

   1017 Wien

 

 

2. die Abteilung III/4

 

    im Hause

 

 

 

Michaela Frasl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262360
Pers. E-Mail: Michaela.Frasl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMGFJ

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2007)

 Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

 

In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

 

 

Beilage

Für den Bundesminister:

 

i.V. RL Mag. Walter Eller

 

 

elektronisch gefertigt


 

GZ.: BMI-LR1424/0049-III/1/a/2007

 

 

Wien, am 20. August 2007

 

An das

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

 

Radetzkystraße 2
1030 Wien

 

Zu Zl:BMGFJ-92255/0001-I/B/6/2007

 

 

 

Michaela Frasl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262360
Pers. E-Mail: Michaela.Frasl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMGFJ

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2007)

 Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:

 

Zu Z 12 (§ 6b):

Zu Abs. 3

Das Fundstellenzitat des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) in § 6b Abs. 3 sollte durch die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2006" ergänzt werden.

 

Bei einer größeren Zahl von dynamischen Verweisungen wäre – analog zu anderen Gesetzen -  auch die Aufnahme folgender generellen Verweisungsbestimmung in das Gesetz denkbar:

㤠x Verweisungen

 

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“


 

Zu Abs. 6:

Da es sich bei einer Daueraufenthaltskarte gem. § 54 NAG nicht um einen (konstitutiv wirkenden) Aufenthaltstitel sondern um eine (deklarativ wirkende) Dokumentation (vgl. § 9 NAG) handelt, ist - falls auch der Nachweis über das gemeinschaftsrechtliche Niederlassungsrecht gem. § 54 NAG als Voraussetzung normiert werden soll -  zudem § 6b Abs. 6 Z 1 um die Wortfolge „oder/bzw. der Daueraufenthaltskarte“ zu ergänzen.

 

 

 

Für den Bundesminister:

 

i.V. RL Mag. Walter Eller

 

 

elektronisch gefertigt