Zur
vorliegenden Gesetzesnovelle nehme ich wie folgt Stellung:
Zu
§ 6c. (1) Ein Anpassungslehrgang gemäß § 6 Abs. 5
1.
……
2.
……
3.
……
4.
kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert werden
Es
ist unklar welchen Status das Dienstverhältnis haben soll.
Vorschlag: Punkt 4.
streichen oder eine Befristung von max. 3 Jahren ( = max. Dauer eines
Lehrganges) in die Formulierung aufnehmen.
Mit
freundlichen Grüßen,