Zur vorliegenden Gesetzesnovelle nehme ich wie folgt Stellung:


Zu § 6c. (1) Ein Anpassungslehrgang gemäß § 6 Abs. 5
1. ……
2. ……
3. ……
4. kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert werden

Es ist unklar welchen Status das Dienstverhältnis haben soll.

Vorschlag: Punkt 4. streichen oder eine Befristung von max. 3 Jahren  ( = max. Dauer eines Lehrganges) in die Formulierung aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,