Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Jugend
z.H. Frau Mag. Hager-Ruhs
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Most/Els 4. Sept. 2007
Betreff: Gesetzesentwurf – MTD-Gesetz-Novelle 2007
Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe schließt sich der Stellungnahmen der BerufsvertreterInnen (Verbände) an und bekräftigt darüber hinaus folgende Punkte:
Besonderer Teil
Zu Z 10 (§ 4)
Ergänzung: Im Rahmen der Ausbildung dürfen diese Tätigkeiten nur unter Anleitung und Aufsicht einer fachkompetenten Pewrson durchgeführt werden.
Zu Z 2 und 13 (Inhaltsverzeichnis, §§ 6c bis 6e)
Worauf das Bestreben zurückzuführen ist, dass Anpassungslehrgänge auch bei freiberuflich tätigen Angehörigen des entsprechenden gehobenen medizinisch-technichen Dienstes absolviert werden können, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen sollten unserer Meinung nach ausschließlich an MTD.Akademien oder Fachhochschul-Bachelorstudiengängen mit Zugang zu einem breiten Spektrum von Praktika in Krankenanstelten und sonstigen Einrichtungen (siehe Z 2) möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Direktor DGKP Lehrerin f. GuKP
Johann Hable Karl Preterebner Gerda Mostbauer
Stellv. BV Bundessekretär Bundesvorsitzende