Bundesministerium für

Gesundheit, Familie und Jugend

z.H. Frau Mag. Hager-Ruhs

Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

 

                                                                           Most/Els               4. Sept. 2007

 

 

Betreff: Gesetzesentwurf – MTD-Gesetz-Novelle 2007

 

Die ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe schließt sich der Stellungnahmen der BerufsvertreterInnen (Verbände) an und bekräftigt darüber hinaus folgende Punkte:

 

Besonderer Teil

 

Zu Z 10 (§ 4)

Ergänzung: Im Rahmen der Ausbildung dürfen diese Tätigkeiten nur unter Anleitung und Aufsicht einer fachkompetenten Pewrson durchgeführt werden.

 

Zu Z 2 und 13 (Inhaltsverzeichnis, §§ 6c bis 6e)

Worauf das Bestreben zurückzuführen ist, dass Anpassungslehrgänge auch bei freiberuflich tätigen Angehörigen des entsprechenden gehobenen medizinisch-technichen Dienstes absolviert werden können, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen sollten unserer Meinung nach ausschließlich an MTD.Akademien oder Fachhochschul-Bachelorstudiengängen mit Zugang zu einem breiten Spektrum von Praktika in Krankenanstelten und sonstigen Einrichtungen (siehe Z 2) möglich sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Direktor                                   DGKP                                     Lehrerin f. GuKP

Johann Hable                           Karl Preterebner                       Gerda Mostbauer

Stellv. BV                                Bundessekretär                        Bundesvorsitzende