Textfeld: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Radetzkystraße 2
1031 Wien

Eisenstadt, am 11.09.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2032

Mag.a Simone Laky

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B216-10006-7-2007

Betr: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2007); Stellungnahme  

 

Bezug:      BMGFJ-92255/0001-I/B/6/2007   

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Gesetzesentwurf erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu Z 16 und den Finanziellen Auswirkungen:

Im Rahmen der Richtlinie 2005/36/EG werden in Titel II (Artikel 5 bis 9) die Regelungen betreffend die Dienstleistungsfreiheit für alle reglementierten Berufe in diesem Fall durch den neuen § 8a des MTD-Gesetzes normiert. In der Bestimmung des § 8a Abs. 4 ist vorgesehen, dass die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann die Berufsqualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers zu überprüfen hat. § 8a Abs. 10 des vorliegenden Entwurfes sieht vor, dass die Bezirksverwaltungsbehörde Personen, die in Österreich einen gehobenen medizinisch-technischen Dienst rechtmäßig ausüben, zum Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine Bestätigung auszustellen hat. Diese, durch die verpflichtend in nationales Recht umzusetzende Bestimmungen, bedeuten einen vom Bund zu ersetzenden finanziellen Mehraufwand für die Länder. Die konkrete Höhe kann allerdings aufgrund der nicht quantifizierbaren Anzahl der zu erwartenden Anträge nicht beziffert werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 11.09.2007

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller