Bundesministerium für Finanzen E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at |
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ZAHL |
DATUM |
CHIEMSEEHOF |
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2001-BG-284/13-2007 |
3.9.2007 |
* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG |
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landeslegistik@salzburg.gv.at |
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FAX (0662) 8042 - |
2164 |
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TEL (0662) 8042 - |
2992 |
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Herr Ing. Mag. Stegmayer |
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BETREFF
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird; Stellungnahme |
Bezug: Zl BMF-150200/0002-III/2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Legistisch wird angemerkt, dass die Bezeichnung der Z 2 als „(Verfassungsbestimmung)“ dahin missverständlich ist, dass § 9 insgesamt als Verfassungsbestimmung gilt. Es genügt, wenn die Abs 3 und 4 als solche wie vorgesehen bezeichnet werden.
Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Heinrich Christian Marckhgott
Landesamtsdirektor
Ergeht nachrichtlich an:
1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen
9. E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at
10. E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
11. E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at
12. E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at
13. E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at
14. E-Mail an: Abteilung 8
15. E-Mail an: Abteilung 15
zur gefl Kenntnis.