Bundesministerium für Finanzen

E-Mail: e-Recht@bmf.gv.at

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-284/13-2007

3.9.2007

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2992

 

 

Herr Ing. Mag. Stegmayer

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird; Stellungnahme

Bezug: Zl BMF-150200/0002-III/2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf teilt das Amt der Salzburger Landesregierung mit, dass dagegen von seinem Standpunkt aus keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Legistisch wird angemerkt, dass die Bezeichnung der Z 2 als „(Verfassungsbestimmung)“ dahin missverständlich ist, dass § 9 insgesamt als Verfassungsbestimmung gilt. Es genügt, wenn die Abs 3 und 4 als solche wie vorgesehen bezeichnet werden.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.     E-Mail an: Abteilung 8

15.     E-Mail an: Abteilung 15

 

zur gefl Kenntnis.