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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82331
Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 1282/07 Wien, 5. September 2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Ausfuhrförderungsgesetz
für eine österreichische Entwicklungs-
bank geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMF-150200/0002-III/2007
An das
Bundesministerium für Finanzen
Zu dem von der Verbindungsstelle der Bundesländer zur Verfügung gestellten, mit Schreiben vom 13. August 2007 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht keine Beteiligung der Länder im Gremium Wirtschaft und Entwicklung (§ 9 Abs. 6) vor. Die Entwicklungsbank hat zur Aufgabe, vorbereitende und unterstützende Tätigkeit für Österreich in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) zu setzen. Da die Länder ebenfalls EZA betreiben und im Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA) vertreten sind, wäre es im Sinne einer besseren Zusammenarbeit gelegen, eine Bestimmung aufzunehmen, die die Teilnahme eines/einer gemeinsamen Ländervertreter/in vorsieht.
Es wird empfohlen, auch einen/eine Vertreter/in einer Nicht-Regierungsorganisation in das Gremium zu entsenden. Gerade diese Organisationen bzw. der Dachverband Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ) hat das notwendige Fachwissen im Bereich der EZA. Es wäre eine Vergeudung bestehender Ressourcen, würde man auf bestehendes Wissen bei der Beurteilung eingereichter Projekte nicht zurückgreifen.
Die Entwicklungsbank leistet damit auch einen Beitrag zur Erhöhung der österreichischen ODA-Mittel (Official Development Agency). Wenn jedoch mittelfristig die finanzielle Selbsttragung angestrebt wird, bedeutet dies, dass keine weiteren Finanzmittel aus dem Bundesbudget für die EZA bereitgestellt werden. Somit kann Österreich nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, weitere Beiträge der ODA bereitzustellen.
Abschließend wird ersucht, den Ländervertreter des Aufsichtsrates der ADA bei den Hearings für die Auswahl des/der Geschäftsführer/in der Entwicklungsbank beizuziehen.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Thomas Sedlak Mag. Michael Raffler
Senatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MD-AB
5. MA 4
(zu MA 4/1 - 2018/07)
6. MA 5