Unabhängiger Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, 3109 |
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An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
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Beilagen |
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Senat-A-230/1801 |
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Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben
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(02742) 90590 |
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Bezug |
Bearbeiter |
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Durchwahl |
Datum |
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BMLFUW-UW.2.1.6/0077-VI/2/2007 |
Dr. Becksteiner |
15530 |
14. September 2007 |
Betrifft
Entwurf AWG-Novelle Batterien und Entwurf Batterien-VO
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hinsichtlich des Entwurfes betreffend Batterien-VO werden keinerlei Einwände erhoben.
Bezüglich des Entwurfes AWG-Novelle Batterien darf Folgendes festgestellt werden:
Auffällig ist die Einführung von Amtsbeschwerdemöglichkeiten in zweifacher Hinsicht. Einerseits soll der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese Möglichkeit in Verwaltungsstrafverfahren und Verfahren gemäß § 67c AVG erhalten, wenn in den den Strafverfahren bzw. den Maßnahmen zu Grunde liegenden Angelegenheiten die Zuständigkeit des genannten Bundesministers gegeben ist und andererseits auch der Landeshauptmann in Verfahren betreffend Behandlungsanlagen. Wenngleich im Vorblatt als Grund die Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs genannt ist, ändert dies nichts am Umstand, dass die Einführung von neuen Amtsbeschwerdemöglichkeiten dem ursprünglichen Wunsch bzw. der ursprünglichen Tendenz auf Zurückdrängung dieser Beschwerdemöglichkeit massiv zuwiderläuft.
Im Übrigen wird kein Einwand gegen den Entwurf erhoben.
Mit freundlichem Gruß
Unabhängiger Verwaltungssenat
im Land Niederösterreich
Dr. Becksteiner
Präsident