AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenbastei 5

1010 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-157502/069-2007

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

 

Dr. Klaus Heissenberger

12095

25. September 2007

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien)

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien), wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu § 13a:

In § 13a Abs. 1 wird der Begriff „Industriebatterien oder -akkumulatoren“ verwendet. In den Erläuterungen sollte dazu eine Klarstellung erfolgen, was unter diesem Begriff verstanden wird.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

                                     ------------------------------------------------

2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann