ÖSTERREICHISCHER

GEMEINDEBUND

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Per E-Mail: kzl.b@bmi.gv.at

Wien, am 25. September 2007

Zl. B-026/250907/BB,Dr

 

GZ: BMJ-B12.118/0009-I 5/2007

 

Betr.: Exekutionsordnungs-Novelle 2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Die in der Exekutionsordnungs-Novelle 2008 vorgesehenen Änderungen werden insofern begrüßt, als sie zahlreiche Verbesserungen im Exekutionsverfahren und bei der Hereinbringung von vollstreckbaren Forderungen mit sich bringen. Insbesondere durch die Neuregelung der Zwangsverwaltung, die Einbeziehung von Superädifikaten und Baurechten des oder der Verpflichteten zur Befriedigung von vollstreckbaren Forderungen und die Möglichkeit von Online-Versteigerungen von beweglichen Sachen werden die Chancen erhöht, unbeglichene, vollstreckbare Forderungen wenigstens teilweise erfüllt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer