AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

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Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMJ-B12.118/0009-I 5/2007

Dr. Wolfgang Koizar

12197

25. September 2007

 

 

 

Betrifft

Exekutionsordnungs-Novelle 2008 (EO Nov. 2008)

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebühren­gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO Nov. 2008), wie folgt Stellung zu nehmen:

 

In Art. I Z. 56 wird nunmehr als neuer § 150b EO bestimmt, dass Vorzugspfandrechte der öffentlichen Hand nur hinsichtlich eines 20 % des Schätzwertes der Liegenschaft nicht übersteigenden Betrags vor den in § 150 Abs. 1 genannten Lasten zu berücksichtigen sind.

 

In den Erläuterungen wird zwar begründet, dass die für bestimmte Forderungen der öffent­lichen Hand bestehenden Vorzugspfandrechte mit den Vorstellungen des Privatrechtes von Intabulationsprinzip und Vertrauensschutz im Spannungsverhältnis stehen. Es finden sich in den Erläuterungen jedoch keine Ausführungen darüber, welche finanziellen Auswir­kungen diese Bestimmung auf die Haushalte der Gebietskörperschaften hat. Im Falle ei­ner Realisierung dieser Regelung ist unter anderem mit einer finanziellen Schlechter­stellung der Länder bei Versteigerungen von Liegenschaften zu rechnen, weshalb Bedenken gegen diese Regelung bestehen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann