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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-14757/006-2007 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMJ-B12.118/0009-I 5/2007 |
Dr. Wolfgang Koizar |
12197 |
25. September 2007 |
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Betrifft |
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Exekutionsordnungs-Novelle 2008 (EO Nov. 2008)
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September 2007 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2008 – EO Nov. 2008), wie folgt Stellung zu nehmen:
In Art. I Z. 56 wird nunmehr als neuer § 150b EO bestimmt, dass Vorzugspfandrechte der öffentlichen Hand nur hinsichtlich eines 20 % des Schätzwertes der Liegenschaft nicht übersteigenden Betrags vor den in § 150 Abs. 1 genannten Lasten zu berücksichtigen sind.
In den Erläuterungen wird zwar begründet, dass die für bestimmte Forderungen der öffentlichen Hand bestehenden Vorzugspfandrechte mit den Vorstellungen des Privatrechtes von Intabulationsprinzip und Vertrauensschutz im Spannungsverhältnis stehen. Es finden sich in den Erläuterungen jedoch keine Ausführungen darüber, welche finanziellen Auswirkungen diese Bestimmung auf die Haushalte der Gebietskörperschaften hat. Im Falle einer Realisierung dieser Regelung ist unter anderem mit einer finanziellen Schlechterstellung der Länder bei Versteigerungen von Liegenschaften zu rechnen, weshalb Bedenken gegen diese Regelung bestehen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann