Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Fachabteilung 18E

An das

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

 

Stubenring 1

1011 Wien

 

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è Verkehrsrecht

                                                                   

     

Bearbeiter: Mag. Hugo Piringer
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Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-19.01-16/2001-6

Bezug:

BMVIT-170.031/0004-II/ST4/2007

Graz, am 21. September 2007

 

Ggst.:

29. KFG Novelle;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 08.08.2007, obige Zahl, übermittelten Entwurf der 29. KFG Novelle wird folgende Stellungnahme abgegeben:


           

Zu § 106:

Die vorgeschlagene Änderung der umstrittenen Zählregel nach § 106 Abs. 1 letzter Satz wird ausdrücklich begrüßt. Gerade im täglichen Gelegenheitsverkehr ist es aufgrund der bisherigen Zählregeln von Kindern in Omnibussen immer wieder zu nicht tragbaren Zuständen im Zuge von Schülertransporten gekommen. Der Entfall des entsprechenden Passus „oder im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten“ wird ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Es ist evident, dass durch die damit einhergehende nunmehr erforderliche Verwendung von Sicherheitssystemen (Rückhaltesysteme) in den in Frage kommenden Fahrzeugen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf jeden Fall zu erwarten sein wird.

 


Aus Gründen der Verkehrssicherheit wäre es jedoch wünschenswert, die besagte Zählregel auch im Kraftfahrlinienverkehr anzuwenden. Auf entsprechende Beschlüsse des Steiermärkischen Landtages – insbesondere zuletzt im Verkehrsausschuss des Steiermärkischen Landtages vom 11.09.2007 – wird ausdrücklich verwiesen.

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Für die Steiermärkische Landesregierung:

 

 

(Landeshauptmann Mag Franz Voves)