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Amt der Tiroler Landesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Schwarzenbergplatz 1 1015 Wien |
E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at
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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG; Stellungnahme |
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Geschäftszahl |
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Zu Zl. BMWA-551.100/0065-IV/1/2007 vom 20. August 2007 |
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Zum Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Art. 5 Abs. 3:
Nach Art. 5 Abs. 3 zweiter Satz soll die Entwicklung und Gestaltung des Berichtsformates für die Erstellung der Energieeffizienz-Aktionspläne so erfolgen, dass die Erreichung des Energieeinsparrichtwertes nach Art. 2 bei Anwendung der Messmethoden nach Art. 4 realistisch erscheint.
Diese Formulierung ist missverständlich, da diesem Erfordernis wohl nicht durch die Gestaltung des Berichtsformates, sondern vielmehr durch die inhaltliche Gestaltung der Energieeffizienz-Aktionspläne Rechnung getragen werden kann. Es wird daher angeregt, eine Klarstellung entsprechend dem Formulierungsvorschlag in der Stellungnahme des Landes Vorarlberg vom 16. August 2007, PrsG-656.05, vorzunehmen.
Zu Art. 16:
Art. 16 sieht eine Verpflichtung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Notifikation der gegenständlichen Vereinbarung an die Europäische Kommission vor.
Hierzu ist festzuhalten, dass die Möglichkeit der Teilumsetzung der Richtlinie 2006/32/EG im Rahmen der gegenständlichen Vereinbarung bereits in der ha. Stellungnahme vom 27. November 2006, Zl. Präs.II-1060/588, in Zweifel gezogen wurde und eine Notifikation der Vereinbarung an die Europäische Kommission im Hinblick auf die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes an einen innerstaatlichen Umsetzungsakt daher als verfehlt angesehen wird.
Zudem ergibt sich die Verpflichtung zur Notifikation der in Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bereits unmittelbar aus Art. 18 der Richtlinie, sodass die Bestimmung auch aus diesem Grund entbehrlich ist. Im Übrigen müsste die Notifikation wohl durch das Bundeskanzleramt erfolgen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor