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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur e-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at
sowie an das Präsidium des Nationalrates e-Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
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GZ: BMSK-57024/0001-V/2007 |
Wien, 17.09.2007 |
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, Begutachtungs- und Konsultationsverfahren; Stellungnahme des BMSK
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz nimmt zum o.a. Entwurf eines Bundesgesetzes wie folgt Stellung:
Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Schulzeitgesetzes von 1985 mit der zentralen Festlegung von 2 schulautonomen Tagen verbessert zwar die Situation von Mehrkindfamilien, die damit eine einheitliche Regelung bekommen.
Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, dass Betreuungsmöglichkeiten für all jene Kinder an den schulautonomen Tagen bestehen, die sich aus beruflichen, finanziellen oder anderen Gründen der Eltern nicht an den in den Erläuterungen erwähnten „familiären Gemeinsamkeiten wie z.B. Ausflügen“ beteiligen können.
Eine gendergerechte Formulierung für dieses Gesetz wird angeregt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Edeltraud Glettler
Elektronisch gefertigt.