Der Katholische

Familienverband Österreichs

 

 

Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

z. Hd. Dr. Gerhard Münster

Abteilung III/2

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Per E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Geschäftszahl: BMUKK-12.663/006-III/2/2007

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

 

Wien, am 27. Oktober 2007

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Münster,

 

der Katholische Familienverband dankt  für die Übersendung des Bundesgesetzentwurfs zum Schulzeitgesetz 1985.

 

In dem am 12. April 2007 an Frau BM Schmied übermittelten Schulpartnerpaket wurde um bundesweite Festlegung am Beginn des vorangehenden Schuljahres durch das BMUKK von zwei Tagen (Zwickeltage) aus dem Kontingent der fünf schulautonomen Tage ersucht. Grund dafür waren große Probleme bei berufstätigen Erziehungsberechtigten und von Familien mit mehreren Kindern an unterschiedlichen Schulen.

 

Wir ersuchen um entsprechende Klarstellung im Gesetzestext entsprechend der Zusage zum Schulpartnerpaket. Unser Vorschlag: Text von § 2 Abs. 5a soll heißen: „… kann der zuständige Bundesminister bis zu zwei zwischen unterrichtsfreien Tagen fallende Schultage in jedem Unterrichtsjahr durch Verordnung schulfrei erklären. ….“

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Katholischen Familienverband Österreichs

 

 

Mag. Rosina Baumgartner e.h.                                                        Dir. Johannes Fenz e.h.

      Generalsekretärin                                                                              Präsident

 

Maria Smahel e.h.

Fachbereich Schule

Spiegelgasse 3/3/9

A – 1010 Wien

T: +43 1 515 52/3634

F: +43 1 515 52/3699

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