Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer
an höheren und mittleren Schulen Österreichs

Bundesverband

Bundesobmann Mag. Walter Jahn
1090 Wien, Harmoniegasse 8/19
vcl-oe@aon.at

An das BMUKK
per E-Mail an begutachtung@bmukk.gv.at und begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Stellungnahme zum Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
(
BMUKK-12.663/0006-III/2/2007)

Sehr geehrte Damen und Herren!

In offener Frist übermittelt die Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer an höheren und mittleren Schulen Österreichs (VCL), Bundesverband, ihre Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf.

Zu § 2 Abs. 5a:

Die Wendung "und der schulischen Entwicklungsarbeit" soll entfallen, da diese Arbeit eine selbst­verständliche Aufgabe jeder Schule darstellt, die nicht ausgerechnet bzw. nur an zentral frei gegebe­nen Tagen verrichtet werden muss. Wenn außerdem in den Erläuterungen "Kurzausflüge im Kreis der Familien" an diesen Tagen positiv hervorgehoben werden, ist nicht einzusehen, warum dies für die Familien von Lehrerinnen und Lehrern nicht gelten soll.

Die zentral als schulfrei erklärten Tage sollen im Interesse aller Schulpartner möglichst früh festgelegt werden, damit der SGA auf dieser Grundlage die für den jeweiligen Standort beste Entscheidung treffen kann.

Wien, am 27. September 2007                                                       Mit freundlichen Grüßen

                                                                                               Mag. Walter Jahn, Bundesobmann